1335 Amtsblatt Mr Laibacher Heilung Nr.t87 Freitag den 19. August 1870. (Erkenntnisse. Das t. l. Landes- als Prrßgericht zu Prag hat am 27. Juli l- I, Z. 20042. erkannt: Die Nr. 19« der Zeitschrift „^«i-ulln! ü«^" cuthalte in dem Mi! ..^llej6-ulielovno»l" ilberfchriebcnen Leitartilcl den Thatbc-stand des im 8 65 -«I « St. G. bezeichneten Verbrechens der Stoning der üffrnllichcn Ruhe, es werde daher die Weiterverbrei-tuug dieser Drncljchrist verboten. Das t. t. Bandes- als Preßgericht in Prag Hal mittelst des Erlenutllisscs vom 1. August 1870, N. E. 20772, bczilglich der Nr. 203 der Zeitschrift ,.I'<»!i!-u><" vom 2!». Juli !«?(>, wegen bes das Verbrechen der Störung der öffentlichen Ruhe nach § 65» "- St. G. liegriind enden ^.'ci!arlilels ,,/l« lUüli^Ka /lu", die Be^ schlagnahme lirstälic,! und da« Verbot der Weitrrlicrbreitung aus-»esprocheu. Da« l. l, Landes- als Pres; Gericht in Lembera. hat mit Be-lchluß vom <:. Angust l. I., Z. 10««4, crlauut. daß die am .'ltcn ^lugnst d, I. ausgegebene Nr. 15 der periodischen Druckschrift "!».,!/>l!<.!< < durch die auf der letzten Seile befindliche Darstellung ^« russischen StaalsoberhanpteS daö Vergehen der Ehreulicleidi-2UNN nach § 491 nnd 493 St, G. begründe, und hat damit "°ch 8 36 des PreßgesctzcS nud Nrtitel V des Gesetzes vom ^> October 18«^, Nr. 142 N. G. B.. das Verbot der weiteren "ubrcitnng verbunden. Ausschließende Privilegien. , ^as t. l. Haudelsmiuisleriuin nud das tünigl. ungar. Mi-Ad ^ ^'^' kandwirlhschaft, Industrie und Handel haben nach ^e Privilegien ertheilt: Am 19. Mai 1870. H l> Dem Karl Erler, lüuigl, Geucral-Dircetiousralh in Müu- ^" lVcvollmächtiqter F, E. Schoch in Wien, Stadt, Schulter- l°ße Nr. 8), ») aus die Erfindnng selbstthätiger Vrcmsvorrich- "8en. l.) auf die Erfindung von Fahrgcschwindigieitömrsscru filr °gw;<»ge ,i„d Lacomotivc, jedes filr die Dauer eines Jahres. 1« 3'^ ^"^"' Erfindungen sind im Küuigreichc Baiern seit ' "U""n- 1809 aus die Dauer von drei Jahren ftatentirt. Am 20. Mai 1870. «« . ' c , ^"^'^ ^leiu, l.l. l pr. Leder«. Holz nud Broncc-"enban. "ndreasgaffe Nr. <;, auf skulle« u„d a . Sch.,l>schloss.s au Portemonnaies, Porte-^ D «,°" ^' ^ber-EluiS, fllr die Dancr cincö Jahres. Frankreichs "^ ^ ^"°"' Gcwehrsabricauten zn Caen in Wien Q^ "lwächligtrr Victor Nanuicher. Kansmann in «Ns ' pairing Nr. 7,. auf di- Erfiuduug riucS eigenthümlich mr c„ Percnssionsgrwehres, f<»r die Dauer eiues Jahres, s ^ Ersinduug ist iu Fraulrcich seit 1«. December 1868 ""' die Dauer von fünfzehn Jahren valmlnt. 4. Dem N. Fnck. löingl. würllrinlilrciischeu AltillerieHaupt. NW», zu Ulm i» Würllcmbcrg (Bevollmächtigter G. Marll iu ^i"!. Iosephstadt, lange Gasse Nr. 51). auf die Erfindung eines "»fachen Schärfeisens und eines Schärsciscns mit Schutzplattc Legen Schnee nntcr Veibchalt des Sommerciseu«, filr die Dauer von drei Iahreu. l>. Dem Lcue ü Timfte in Berlin (Bevollmächtigter G. Martin iu Wien, Wiedcu. Karlsgassc Nr. 2) auf die Erfindung mirs eigcuthiimlichen GewchrschloßmechauiSmuS. filr die Dauer "°n drei Jahren. Am 21. Mai 1870. 6. Dem Heiurich Pichlcr, Psaidlcr in Wien, Mariahils, Gc-lreidrmarlt Nr. 17. auf die Erfindung ciuer Knovflochuähma-^Ich'ne. fur die Dauer eines Jahres. ° 7. Dem August Schlesiuger in Vrrlin (Bevollmächtigte Bri! "' Pagct in Wien. Stadt, Niemergasse Nr. 13). auf Vrrbessr-""gen an Maschinen zur Hcrstcllnna von Nnaeln, silr die Dauer "°" z'h" Jahren. ^ 8. Dem Eduard de N,anmout. Wafscnsabriianten zn Maestricht ^ Holland (Bevollmächtigter Friedrich Rüdiger iu Wien. Neu-"' Sigmundgasse Nr. 3), auf eine Verbesserung au dru Hinler-ung«gewchren, siir die Dauer vou drei Jahren. Siegfried Block, beide i» hilf V. ^""Umächtigter A. Heinrich t. Ra:h in Wien. Maria-t'Nen ^ ^^^' °'^ ^'^ Erfindung eines Instrumente« zum sofor-..Noto ' "^^'ben der auf einem Klaviere gespielten Nolru, ^'nph" genannt, filr die Dauer von drei Jahren. Pflaum " Venjamiu Walter und Iohnnn ssriedrich August Nien S." ^'"^ '" ^'"Nlc>"d (BeuollmäcliÜgte Brildcr Passet iu Killen l ^""ü"ssc Nr. 13) auf Verbesserungen au Ma-sNr di, , 9 nnd 10, deren Geheimhaltung nicht angesucht wurde, tonnen daselbst von Jedermann ein» gesehen werden. Das l. l. Haudclsministerinm und das königlich ungarische Ministerium filr Laudwirlhschafl, Industrie und Handel haben nachstehende Privilegien verlängert: Am 7. Juni 1870. 1. Das dem Adolph Dormoy aus die Erfindung mechanischer Vorrichtungen, die bei der Osenjrischerci anwendbar sind, unterm 10. Juni 1887 ertheilte ausschließende Privilegium, auf d,e Dauer des vierten Jahres. Am 11. Juni 1870. 2. Das dem Johann Brauusberger auf die Erfindung einer eigenthümlichen Art Wagenbremse nnd Wagenwiude unterm?teu Mai 1808 ertheilte nnd seither lheilweise an August Eppiugrr Übertragene ausschließende Privilegium, aus dir Dauer des drille» Jahres. 3. Das dem Heun Girond aus die Erfindung eines Regu-lirapparatcs fllr Gasleitungen unterm 6. Iuui 1863 ertheilte ausschließende Privilegium, auf die Dauer des achlcu Jahres. 4. DaS dem Johann Aupliste Gabriel Marie Friedrich Pirc! auf die Erfindung eines Apparates z»m Einölen der Zapfenlager nnlcrm !». Iuui 18«!2 crlheille auyschließciidc Privilegium, auf die Dauer des ncunlcn Jahres. 5. Daö dem Adolph Milller anf die Erfindung eines eigeu-thünilichcu sogeuauuleu Schraubcugüppelö uulerm 8. Mai l868 ertheilte auöschließcuor Privilegium, auj dir Dauer des dritten Jahres. (>, Das dem Franz Kilhn. Privale» in Wien, Landstraße Pragerstraße Nr. 2, ans die Erfindung von Oefen zum Brennen von Ziegeln, Tcrracotlcu, Kalt, Cement u, s. w. mit uuniitrr-brocheucm Gaöfcuernngsbetriebr »»term 5». Iuui I8^!9 ertheilte anschließende Privilegium, auf dir Dauer des zwcilcu Jahres, 7. Das dein Joseph Nengebaucr auf die Erfindung eines Mutlerhefcu-Kilhl-Vewahrgcfäßes nnlcrm 1. Juni 1869 crlhnltc ansschließcudc Privilegium, auf die Dauer des zweite« Jahres. Am 15 Juni 1870. 8. DaS dem Elcmcus Marti» Poblfch aus eine Brrbcsscrung an den Spciscgabcln. „Ncinlichlcitsgabeln" genannt, unterm 27. Mai 1868 ertheilte ausschließende Privilegium, auf die Dauer des dritten, vierten und fllnflen Jahres, 9. Das dem Marlus Nian aus die Erfindung mies Anstriches, „Eisenmanganmischung" (mixture t'eru luuu^uiliu«) genannt, um Schifssflanten und Kiele aus M?tallblrch gegen da« Ojydireu uud Incrustircn zu schithen, unterm 31. Mai 1864 ertheilte ausschließende Privilegium. aus die Dauer de« siebenten Jahre«. (295) Nr. 1009. Concurs-Edict. Am k. k. Obergynmasium in Spalato, woselbst die italienische Sprache Unterrichtssprache ist, sind folgende drei Lehrstellen unbesetzt: a. eine für classische Philologie nud italienische Sprache; >>. eine fnr classische Philologie und deutsche Sprache; c. eine für classische Philologie und philosophische Propä'deutik; Mit jeder dieser Lehrstellen ist ein Jahres-gehalt von Achthundert (800) Gulden außer den im Gesetze vom 9. April 1870 festgesetzten Quin-quennalzulagen verbunden. Die Bewerber um diese Stellen haben ihre Einschreiten im Wege ihrer unmittelbar vorgesetzt ten Behörden einzureichen und hierbei ihr Alter, ihren Geburtsort, die zurückgelegten Studien, die allenfalls schon geleisteten Dienste und vor allem die vorschriftsmäßige Lehrbefä'higung für eine der oberwähnten Gruppen von Gegenständen documen-tarifch nachzuweisen. Der Concurs bleibt bis 1 0. SePtember d. I. eröffnet. gara, am 2. August 1870. Vom dem k. k. Landesschullache für Dalmatien. (298—1) Kundmachung. Zur Deckung deS Pferdebedarfes der k. k. Armee sind die Pferde - Assent - Commissionen Nr. 6 in Graz mit der Filiale in Älagcnfurt, dann Nr. 7 in Laibach aufgestellt wurden, und wird erstere Cavallerie-Nemonten und fchwere Zugpferde, letztere blos schwere Zugpferde ankaufen. Die Ankaufspreise sind: Für Cavalleric Remonten mit dem Maße von pr. Stück 14 Faust 3 Zoll 180 bis 200 ft. 15 „ — „ 200 „ 225 „ 15 „ 1 „ 220 „ 230 „ 15 „ 2 „ und darüber 240 „ 260 „ Für schwere Zugpferde mit dem Maße von pr. Stück 15 Faust I Zoll 200 bis 225 st. ^ 15 „ 2 „ und darüber 225 „ 235 „ Für Stangenpferde, u. z. für jedes fünfte von besonderer Qualität 250 fl. Für leichte Zugpferde, wenn del Ankauf solcher angeordnet werden sollte, mit dem Maße von 14 Faust 3 Zoll 160 si. 15 „ - „ 1?0„ Das Minimal-Alter für Reit- und Zugpferde ist das vollendete fünfte Jahr, das Maximal-Alter für Reitpferde das vollstreckte achte bis neunte, und für Zugpferde das vollstreckte zwölfte Jahr. Der Ankauf hat bei den Assent-Commissionen am 13. August 1870 begonuen und wird: in Graz an jedem Montag, Mittwoch und Samstag von 7 Uhr Früh an im Etablissement des Staatshengsten-Depots (Karlau), in Klagensurt an jedem Donnerstag um 2 Uhr Nachmittags, dann an jedem Freitag von 7 Uhr Früh bis Mittag im ehemaligen Stallonhofe, in Laibach täglich von « Uhr Früh an im Hof< räume des Gasthauses zur „Stadt Görz" an der Triester Straße fortgesetzt werden. Vom k. k. Vencral-Commandl' Vraz am 14. August 1870. Oznanilo. Da se bodo omislili konji, kar jih potre-buje c. kr. armada, ste postavili se asentbeni komisiji in sicer stev. G v Gradcu a podružnico v Celovcu, in štev. 7 v Ljubljani, kterih prva kupavala bo konje za konjike, in teške vozne konje, zadna pa le teške vozne konje. Jeinali so bodo po toj ceni: Konji za konjike, ki nierijo za enega 14 pesti 3 palce po 180 do 200 gold. 15 i, - „ „ 200 „ 225 „ 15 „ 1 palec „ 220 „ 230 „ 15 „ 2 palca in èez „ 240 „ 2G0 „ težki vozni konji, ki merijo za enega 15 pesti 1 palec po 200 do 225 gold. 15 „ 2 palca in èez „ 225 „ 235 „ ojnièni konji in sicer vsak pets posebne kaksnoati po 250 gold. lahki vozni konji, r-e bo ukazaiiu jih kupavati, ki nierijo 14 pesti 3 palce po 100 gold. 15 „ „ 170 „ N a j m a n j 8 a s t a r o s t za jezdne in vozne konje je izpolnjeuo peto leto, najveèa sta-rost za jezdne konje izpolnjeno osmo leto do devetega, in za vozne konje izpolnjeno dva-najsto leto. Obeasontbeni komisiji bote 13. avgusta 1870 prisielo kupavati in vräßvaJe to delo v Gradcu vsaki pondelek, vsako sredo in sa-boto od sedmih zjutraj v poslopji državne žrebèarije (v Karl au), v Celovcu vsaki cetrtek ob dveb popoldne, poteni vsaki petek od sedmih zjutraj do poldneva v prejšnein „Stallonliofu,"' v Ljubljani vsaki dan od osniili zjutraj na dvorišèu gostilnice k „Stadt Görzu na Tržaski cesti. C. kr. glavno poveljstvo v (.irudvu. dne 14. avgusta 1870. 1336 (283—3) Nr. 3499. Mndmachung. Für das Schuljahr 1870/71 kommen drei krainische Landesstiftungsplätze höherer Kategorie in den Militär-Bildungsanstalten zur Besetzung. Der Eiritritt kann stattfinden: 1. In den IV. Jahrgang des Cadeten-In-stiturs zu Eisenstadt, aus dem die Zöglinge mit Schluß des Schuljahres in die Akademie übersetzt werden. 2. In das zu St. Polten zu errichtende Mi-litär-Collegium, ans welchem nach einem zweijährigen Curse die geeigneten Zöglinge in die Wiener-Reustädter Akademie gelangen. 3. In die Wiener-Neustädter Akademie. 4. In die technische Militär-Akademie in Wien. Zum Eintritt in die obigen Anstalten sind außer einem sittlichen Betragen und der körperlichen Eignung zur künftigen Militär-Dienstleistung die folgenden Vorkenntnisfe erforderlich: kä 1. Jene der gut absolvirten 5. Gymnasialclasse, wobei auf gute Kenntnisse in der Algebra und die Geometrie besonders Gewicht gelegt wird, dann werden auch Vorkenntnisse in der französischen Sprache gefordert. Für dieses nur blos im Schuljahre 1870/71 noch bestehende Cadeten-Institut könnte wegen Mangels an Raum nur eine sehr geringe Zahl von Aspiranten berücksichtigt werden. kä 2. Jene des gut absolvirten vierclassigen Unter- oder Real-Gymnasiums — namentlich in Bezug auf Mathematik. Aspiranten, welche eine Realschule besuchen, können in das Militä'r-Collegium — welches eine Vorbildungs-Anstalt für die Wiener - Neustädter-Akademie ist — wegen Mangels der Kenntniß der lateinischen Sprache nicht aufgenommen werden. aä 3. und 4. Jene der gut absolvirten sechsten Gymnasialclasse oder einer vollständigen Oberrealschule, bei guter Kenntniß der Mathematik einschließlich der ebenen Trigonometrie, dann Kenntniß französischen Sprache. Bei Aspiranten für die technische Militär-Akademie ist auch anzugeben, ob sie in die Artillerie oder in die Genie-Abtheilung einzutreten wünschen. Sämmtliche Aspiranten werden nur nach befriedigend abgelegter Vorprüfung und nach konsta-tirter phsischer Eignung im Institute definitiv aufgenommen. Den diesfälligen Aufnahmsgesuchen sind beizuschließen : 1. Der Tauf- oder Geburtsschein, 2. das Impfungs-, dann 3. das militärärztliche und 4. das letzte Schulzeugniß, ferner 5. die Maßliste des Aspiranten. Bewerber um einen der erledigten Stiftungsplätze haben ihre gehörig belegten Gefuche bis längstens 25. August 18 70 beim gefertigten Landesausschusse zu überreichen. Laibach, am 10. August 1870. Vom krainischen Aandesausschusse. (297—1) Kundmachung. Beim k. k. Zeugs-Artillerie-Commando Nr. 10 zu.Gtzjn.in Kram werden zwei Diuruisten aufzunehmen gesucht. Jeder derselben erhält ein Taggeld von 30 kr. oder 24 st. monatlich. Bewerber um diese Stellen haben ihre Zeugnisse über bisherige Verwendung den eigenhändig zu schreibenden Aufnahmsgesuche,n beizulegen. Jene derselben, welche außer der deutschen auch der slovenischen Sprache mächtig sind, erhalten den Vorzug. Stein, am 17. August 1870. Vom k. k. Jeugsartiüerie-Commando Nr. 10. (290d—1) ^ Nr. 6337. Kundmachung. Als Schiffsjungen werden in die k. k. Kriegs-Marine aufgenommen: Jünglinge, welche das 15. Lebensjahr zurückgelegt und das 17. nicht übeschritten haben, sittlich unbeanstandet, geistig und Physisch gut entwickelt sind, ein gutes Sehvermögen besitzen und thunlichst etwas lesen und schreiben können. Die Schiffsjungen werden auf einem eigenen Schulschiffe nur zu Matrosen- und Matrosen-Unter-Offizieren herangebildet und erhalten nebst der vollständigen Bekleidung und Verpflegung eine tägliche Löhnung im Betrage von 14 kr. Oesterr. Währung. Behufs Aufnahme als Schiffsjungen haben die betreffenden Bewerber, beziehungsweise deren Eltern oder Vormünder ein schriftliches Gesuch durch das dem Bittsteller nächstgelegene Ergänzungs-Bezirks-Commando an das Hafen-Admiralat in Pola zu leiten. Diesem Gesuche sind beizulegen: a. Der Tauf-, Geburts- und Heimatschein; h. ein von einem graduirten Militär-Arzte ausgestelltes Zeugniß, welches die dem Alter des Bewerbers entsprechende kräftige körperliche Entwicklung darthut und die voraussichtliche Seediensttauglichkeit constatirt; ! o. ein von der zuständigen politischen Behörde ausgestelltes Zeugniß über sittliches und moralisches Verhalten; I ä. die Schulzeugnisse, falls der Bewerber eine Schule besucht hat, und endlich o. ein legalisirter Revers des Vaters oder Vormundes folgenden Inhaltes: Für den Fall, daß mein Sohn (oder Mündel) N. N. als Schiffsjunge in die Kriegs-Marine aufgenommen wird, verpflichte ich mich sowohl in meinem als in seinem Namen, ihn während des Schulcurses nicht zurück zu verlangen, sowie demselben , falls er im Laufe der Lehrzeit nicht entsprechen und deshalb aus der Schule entfernt werden sollte, ohne Widerrede zurück zu nehmen. Ich erkläre zugleich, daß mir wohl bekannt gegeben wu^de, daß mein Sohn (oder Mündel) N. N., nachdem' er in der k. k. Schiffsjungen-Schule auf Kosten des Staates erzogen wird, nach den Bestimmungen des Wehrgesetzes, vom Tage des Austrittes aus dieser Marine-Bildungs-Anstalt, beziehungsweise vom Tage der Assentirung, durch volle zehn Jahre in der k. k. Kriegsmarine präsent zu dienen haben wird. Bewerber, welche bei der Ueberprüfung in Pola von der Commission als untauglich zur Ausnahme anerkannt werden sollten, werden sofort den Eltern oder Vormündern zurückgestellt Die Kosten für den Hin- und Nück-Trans-Port trägt das Marine-Aerar. Wien, im Juli 1870 Vom k. k. Ncichs.Kriegs.Minijlerium (Marine-Section.) '(294—2) ' Nr^89^ Kundmachung. Die Kranken-Verpflegung in dem k. k. Militär Garnisons-Spital Nr. 8 zu Laibach wird auf die Zeit vom 1.Jänner 1871 im öffentlichen Concurrent wege mittelst versiegelten schriftlichen Offerten entweder durch Verpachtung der SpitalskostbereitM oder durch Einlieferung von Victualien und Oe tränken sichergestellt werden. Desgleichen wird die Lieferung der Apotheker Artikel oder sogenannten ärztlichen Bedürfnisse zweiw Gattung, der Glas- und Erdgeschirre, des Petroleums/ des Torfes, die Reinigung und Ausbesserung be> Kranken Leibes - und Bettwäsche, dann das RasW" und Haarschneiden der Kranken, so wie die M führung der Todten für das Jahr 1871 sia> gestellt. Vom 1. September 1870 angefangen werde» in der Spitals-Rechnungs-Kanzlei die näheren (5oir tracts-Bedingungen zu Jedermanns Einsicht au! liegen und die zu leistenden Vadien bekannt gegeben werden. Die versiegelten mit einer 50 kr. Stempel marke versehenen Offerte müssen, und zwar: jene für die Kranken-Verpflegung längstens bis 20. September 1870, Vormittags 11 Uhr, unmittelbar bei der k. k. Militär-Intendanz in Graz, die übrigen hingegen längstens bis 25. September 1870 bei der k. k. Garnisons-Spitals-Verwaltung i" Laibach eingebracht werden. Die Verwaltungs-Commisswn des k.k. O^' nisons-Spitals zu Laibach. W (282^2) Nr. 6053. ^ Kundmachung. « In Folge gemeinderäthlichen Sitzungsbeschluss^ vom 14. Juni 1870 soll ein Theil der entbehrlich gewordenen, jedoch brauchbaren städtischen Feuel lösch-Requisiten, bestehend in Feuerspritzen, Mg^ mit Wasserfässern und Wägen mit Wassereimell^ verkauft werden. Kaufliebhaber können die gedachten Requisit in den Depositorien besehen und wollen sich ^ fälligst zu diesem Behufe beim gefertigten Mag' strate melden. Wegen Ankauf dieser Requisiten wird die Oü bringung der Offerten bis 15. September 1870 anberaumt. ,. Stadtmagistrat Laibach, am 8. August 1^' Dr. Josef Tuppan, Vürgermeist^