Nt-. -33". 4 843. Amtsblatt zur LaibaHer Zeitung. Dinstag den 27. März. Gubernial - Verlautbarungen Z. 510 (I) Nr. 4961. gurrende des k. k. il lyrischen Guberniums. — In Betreff der Zulassung absoluirter Juristen zur Anlegung der Criminal - Prüfling ohne voraus-gegangener Criminal-Praxis. — Se. k. k. Majestät hadcn nach Alttrag des Herrn IustizminlstelS mit allerhöchster Entschließung vom II. Februar l. I. zu genehmigen geruhet, daß Indwlduen, welche nach zurückgelegten Rechtsstudien wenigstens durch ein Jahr bei einer mit dem Nichtcr-amte in schweren Polizei - Uebertretungcn ausschließlich beschäftigten Behörde die Concepts-Praxis genommen, oder, welche als geprüfte Richter das Richteramt in schweren Polizei-Ueber-tretungcn bereits selbstständig ausgeübt haben, auch ohne Criminal-Praxis zur Crimmal-Richttr-amtspru'fung zugelassen werden können, insoferne sie sich hierzu in dem Zeitraume eines Jahres von der Kundmachung dieses Erlasses melden. — Laibach am 8, März 164!) Leopold Graf v. Welsersheimb, Landes - Gouverneur. Z. 511. (I) Nr. 57U5. (Kurrende bes k. k. illyrischen Guberniums. — In Folge Erlasses des hohen Ministeriums dcs Innern vom l». März 1849, Z. Z5<>5, wird Nachstehendes zur allgrmelnen Kenntniß gebracht: — Durch wiederholt vorgekommene Entwendungen und Zerstörungen des Lcitungsdrahtes der Telegraphen-Lmie sieht sich das Ministerium des Innern und der Justiz veranlaßt, zum Schutze dieser hochwichtigen Staatsanstalt und zur War« nung der Thäter darauf aufmerksam zu machen, daß die erwähnte, so wie j^de andere boshafte Beschädigung der Telcgraphenaustalt nach § 74 des Ss.'G. B, l, Theiles, als das Verbrechen dcr össentllchen Gewallthätigkeit mit Kerker zwischen U Monaten und 1 Jahre, nach der Größe der Boöheit und dcs Schadens mit schweren Kerker von einem bis fünf Jahren zu bestrafen sey. — l-aibach am Itt März ,5U!). Leopold Graf v. Welsersheimb, LandeS - Gouverneur. Z 481. (3) Nr. 5242. Circulars. Betreffend das Aufhören der Ausschankregister und Braurechnungen bei den Bierbrauern. — Zu Folge Decreles des hohen k. k. Finanz-Ministeriums vom Itt. Februar 184i), Z «5, haben die gesonderten Ausschankregister für die Bierbrauer in Zukunft aufzuhören, und ist daS zum Äusschanke im Kleinen abgegebene Vier, gleichwie das an andere Gewerblreibende abgefetzte Bier in den Ausstoßregistern zu verbuchen — Weiters werden die Bräuer von der Führung der Braurechnungen und der periodischen Vorlegung von Auszügen aus denselben befreit. — Dieses wird mit Bezug "ufdie Gubernial-Currenden vom 11. Sept. 1«20, ^-19228, und 3 August 1835, Z. !U»U5, mit ^" Beisatze hiemit zur öffentlichen Kenntniß gedacht, daß diese Bestimmungen sogleich in Wirksamkeit treten, und daß es hinsichtlich der Füh-rung dcr Erzeugungs« und Ausstoß-(Ausgabs-) Register bei den bisherigen Vorschriften das Verbleiben habe. — Vom k. k. illyrischen Guber-nium. ttaibach am 10. März 184». Leopold Graf v. Welsersheimb. Landes »Gouverneur. HemUiche Verlautbarungen. Z. 5NI. (2) Nr. 174. Edict. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey von diesem Gerichte auf Ansuchen des Herrn Marcus Mal' laverch, gegen Frau Ioscpha Sever, wegen 61 si. 1U kr. l-. 5. t:., in die öffentliche Versteigerung des, der Exequirten gehörigen, auf dem hier in der Stadt «>ili Consc. Nr. iti:> liegenden Hause, lammt An- und Zugehör, intabulirten Forderung pr. 2UW st. gewilliget, und hiezu drei Termine, und zwar: auf den 12. Februar, 12. März und Itt. April 1849, jedesmal um 10 Uhr Vormittags vor diesem k. k. Stadt- und Landrcchte mit dem Beisatze bestimmt worden, daß, wenn diese Forderung weder bei der ersten noch zweiten Feil-bletungstagsatzung um den Ncnnwerth oder darüber an Mann gebracht werden könnte, selbe bei der dritten auch unter demselben hintangegeben werden würde. Wo übrigens den Kauflustigen frei steht, die dießMigen Licitationsbedingnisse, wie auch den Grundbuchsextract in der dießland-rechtlichen Registratur zu den gewöhnlichen AmtS-stunden einzusehen und Abschristen davon zu verlangen. Laibach den 9. Jänner 1849. Nr. 25,7«. Anmerkung. Auch bei der zweiten Feilbie-bietuilgslagsatzung ist kein Kauflustiger erschienen Laibach den 17. März 1849. 3 5U2. (2) Nr. 231U. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen der Vormundschaft der minoerj. Maria, Johann, Maximillana, Theresia und Anna N>kl, als erklärten Erben, zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am «. December 1848 verstorbenen Johann Nikl, die Tagsatzung auf den 23, April 1849, Vormittags um 9 Uhr, vor diesem k. k. ^tadt- und Landrcchte bestimmt worden, bei« welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrunde Anspruch zu stellen vermeinen, solchen so gewiß anmelden und rechtsgeltend darthun sollen, widrigens sie die Folgen des §. 814 b. O. B sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach am 13. März 1849. Z. 486. (3) Nr. 2289. Edict. Von dem k k 3tadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es habe über Einv.rstandniß der Laibacher Sparcasse mlt der Exccutin, Frau Joseph« Sever, von oer auf den 16 April !849 anberaumt gewesenen dritten executive« Feilbi'tung der, der isre-cutin gehörigen Hälfte der in der Krakau »uk Consc. Nr. 5 gelegenen, der D. N. O. (Kommenda Lalbach 8>ii> Urb. Nr. 6'/. zinsbaren Kaufrechts-kaische und des dazu gehörigen Krautacker-Ter-rains einstweilen sein Abkommen. Lalbach am U», März 1849. Z. 476. (3) Nr. 353N, U si. C. M. verbunden. — Die Verleihung geschieht gegen Abschluß eines Dienstvcrtragks. — Die Bewerber um dieselbe haben ihre dießfälligen Gesuche, unter Nachweisung des erforderlichen Besitzstandes und der persönlichen Befähiguna. zur Besorgung dieses Dien« stes, bis ltt. April l. I. bei dieser Oberpostvcrwal-tung einzubringen. — K. K. illyrische Oberpcst-vclwaltung Lalbach am 15, März 1849, 3. 513. (1) Nr. ""/««. Concurs-Kundmachung. Bei dem k. k. Verzehrungsstcueramte zu Pontafel ist die provisorische Einnchmersstelle, mit dem Ichrlsgehalte von Fünfhundert Gulden und dem Oenusse der freien Wohnung, oder in deren Ermanglung eines Quartierzinödeitrages, dann der Verbindlichkeit zur Leistung einer Caution im Gehaltsbetrage, in Erledigung gekommen, ,u deren Wiederbesetzung der Concurs bis 2 U. April l. I. eröffnet wird. — Jene, welche sich um diesen Dlenstplatz bewerben wollen, haben ihre gehörig belegten Gesuche, worin sie sich über ihre bisherige Dienstleistung, die erworbenen Gefällö-und Rechnungskenntnisse und die Fähigkeit zur Leistung der Caution auszuweisen haben, im Dienstwege innerhalb des Concurstermines an die k.k. Camera!-Bezirks-Verwaltung in Klagenfurt gelangen zu lassen, und zugleich darin anzugeben, ob und in welchem Grade sie mit einem Oefälls« beawten im Bereiche dieser Camera!, GeMen-Verwaltung verwandt oder verschwägert sind. ^ Von der k. k. steiermärkisch-illyrischen Sameral-Gefällen-Verwaltung. Gratz am ,3. März 184». 3.514. (1) ' NrT^. Kundmachung Mit hohem Gubernial-Erlasse vom 13. Februar 1849, Nr. 3W3, 'st d.e Ausführung des Neubaues einer Localiekirche zu Gonzhc ange- 120 ordnet worden, wobei die Kosten fur Meisterschaften auf 38Wsi adjustirt wurden, die übrigen Baukosten aber von der Pfarrgemeinde getragen werden. Zu Folge löbl. k. k. Kreisamts - Verordnung vom 27. Febr. 1849, Nr. 314«, wird wegen Uebernahme obiger Meisterschaften die Mi-nuendo-Licitation auf den 4. April 1849, Vormittags 9 Uhr, vor diesem Bezirkscommissariate mit dem Beisatze ausgeschrieben, daß der Bauplan und die Licitationödedmgmffe Hieramts täglich eingesehen werden können. — K, K. Bezirks-commissariat Krainburg am 21, März 1849. Z. 512. (1) Nr. 84. Verlautbarung. In Folge hoher Anordnung werden im Laufe dieses Jahres die Pferde-Prämien-Vertheilungen für die Provinz Krain auf nachbenannte Tage festgesetzt und abgehalten, nämlich: für den Adels-berger Kreis zu Adelsberg am 3. Mai; für den öaibacher Kreis zu Krainburg am 2l. Mai; für den Neustadtler Kreis zu Nassenfuß am 25. Mai 1849. — Welches den Pferdezuchten hiemit ?ur allgemeinen Kenntniß gebracht wlrd. — Vom k. k illyr.innerösterr. Beschäl- und Remontirun.s-Departcments-Posten Sello bei Laibach am 24 März »849. Z. 509. (2) Nr. 917. Kundmachung. Bei dem k. k. Postmspectorate in Wiener-Neustadt ist die Stelle des controllirenoel, Olsi-zials, mit dem Iahiesgehalte von MW st, und der Verpflichtung zur Leistung einer Dlenstc^utwil im güichen Betrage, in Erledigung gekommen. — Die Bewerber um diese Stelle haben die dieß-fälligen, gehörig oocumentirten Gesuche im vorschriftsmäßigen Wege längstens bls l2. Apnl l I. uei der niederösierr. Obc'rpostvnwaltung in Men einzubringen und in denselben zu bemerken, ob sie mit cinrm Beamten des gedachten Postinspecto-rates verwandt oder verschwägert sind. — Ä. K Oberpostverwaltung. Laibach am 2l) März 1849. Z. 508. (2) Nr. 822. Kundmachung, Bei dem k. k. Postamte in Pilsen ist die Stelle dcs controüircnden Ofsizials und Postin-spiaenten, mit dcm Iahresgehalte von 6W si, und der Verpflichtung zur Leistung einer Caution im glichen Betrage, in Erledigung gekommen. — Die Bewerber um die Stelle haben die dieß' fälligen Gesuche, unter Nachweisung ihrer dem Staate bisher geleisteten Dienste und der Kenntniß beider Landessprachen, im Wege ihrer vorgeschten Behörde längstens bis N». April l. I. bei der böhmischen Odcipostuerivaltunvz in Prag einzu^ dringen. — K. K. Oberpostuerwaltung. Laibacd am l9 März l849 Z. 597 (I) Nr. "'/„ H' u n d m a ch u n g wegen Besetzung des Tabak-Distr-ct^verlages und der damit verbundenen Stampcltraftk zu Zukmantel in Schlesien. — Der k k. Tabak- und Districts-v«lag zu Zutmantel in Schlesien und die damit verbundene stämpeltrasik wird im Wege der öffentlichen Co:.currenz, mittelst Überreichung schriftlicher Offerte, dem geeignet erkannten Bewerber, welcher die geringste Verschleißprovision fordert, verliehen. — Dieser Vcrjchleißpl.ch hat seinen Materlalbcdcu-f ^n Tabak bel dem Magazin in Brunn, und zwar in einer Entfernung von 23 Meilen, uno an Stampelpapier bei dem Commer-zlalzollamte m Zukmantel zu beziehen, und es sinv demselben drei Tabakunterverlcger und 39 Tabak-trasikanten ^ur Fassung zugewiesen - Den ihm zugewiesenen 3 Tabak- Bubmrlegern zu Iauernik. Weidenau und Freiwaldau hat er, nebst dem Gutgewichte voni'/, F von dem RoUentadak, dessen Auslage, sammt dem eigenen Callo, 124 fl. 45 kr, beträgt, an Tabakverschleißprovision, und zwar jenem zu Iauermk von 9497 st. 5 kr., 5» ^ mit 474 st. 5l kr., und jenem zu Weidenau von 9922 si. 24 kr., '/, F mit 49 si. 36^ kr. zu erfolgen Den,. Subverlcgcr in Freiwaldau ist vom Tabak-verschlciße keine Provision auözudtzahlen. — Den Tabaktrasikanten ist dcr Tabak, gleich wie den Subverleqcri,, im Großverschlcißpmsc zu erfolgen. — Der Verkehr dcs Zukmaittler Districtövcrlagc^ betrug in der Iayresperiooe vom 1. Februar l^47 bis Ende Jänner 1848 an Tabak W0.82l» Pfd,, im Gelde 57 !i!N si. 34'/^ kr., an Stämpel-papier 1704 si. l8 kr.; zusammen 59.095 st. 52^/4 kr. — Dieser Mattrialoerschleiß gewährt dem Verleger mit jenen Emoluments, welche der abgetretene Verleger bezogen hat, nämlich an ! Gutgewicht beim gesponnenen Rauchtabak von 13 366 Pfund, im Gelde von 6237 st. 28 kr., ä 2 A, 124 st. 45 kr.; an Verschleißprooision vom Tabak pr. 57.266 st. 49^ kr., ^ 7 S, 4W8 st. !40^ kr.; an Ktämpelverschleißprovision der mindern Classen von 17U4 st. 18 kr., u 2 ^, 34 st. 5 kr,; endlich an Kleinverschleißgewinne 342 st. 23 kr., zusammen daher 4509 si. 51 kr. — Nur die Tabak- und Stampelverschleipprovisionen haben den Gegenstand der Anbote zu bilden, wobei bemerkt werden muß, daß Offerte mit emer höhern Stämpelpr 0 v isi 0 n, als der frühere Verleger bezog, nicht angenommen werden können. Fur diesen VerjHlelßplatz ist, falls der Ersteher das Material« nicht Zug für Zug dar zu bezahlen beab-sichNget, ein stehender Credit bemessen, welcher durch eine in der vorgeschriebenen ^.rt zu leistende Caution im gleichen Betrage sicher zu stellen ist. ^ Der ^ umme dieses Credites gleich ist der unangreifbare Vorrath, zu dessen Erhaltung der Er-steher des Verschleißplatzes verpachtet ist. Die Caution, im Betrage von 500l» st. für das Tabak-Müieriale und G^chirr, ist noch vor der Uebernahme des Verschleißgeschäftes, und zwar längstens binnen 6 Wochen, vom Tage der ihm bekannt gegebenen Annahme-seines Offertes, zu leisten. — D»e Bewerber um diesen Anichleinplatz haben 10 ^ dcr Caution als Vad.um, in dt'm Betrage von 50i> si., vorläufig bel der hiesigen Cameral-G.'fäÜen-Casse, ooer bei dem Cowmerzlal-Zoll-amte ln Zukmantel, oder bel emer andern GetMs-casse zu erlegen, und die dießfaUige Quittung dcm gesiegelten und clussenmaßig gestämpelten Offerte bclzujchlicßen, welches läng>ieu6 b'.s zum 13. April 184:>, »2 Uhr Vormittags, m,t oer Aufschrift: „Offert für den Tadatdistrictäoerlag zu ^ukmantcl und der damit verbundenen i^tänipeltrafik," bei der k. k. mährisch - schlesischett Cameral-Gefallen--Landesverwaltung in Brunn einzureichen ist. — Das Offert ist nach dem am Schlüsse beigefügten Formulare zu verfassen, und es ijt dasselbe mit der documentirten Nachweisung: ^) über das' erlegte Vadlum, d) über die erlangte Großjährigkeit, c) mit dem obrigkeitlichen Sittenzeugnisse zu versehen. — Die Vablen jener Offerte, von deren Anbote kein Gebrauch gemacht wild, werden nach geschlossener Concmr.nz - Verhandlung sogleich zurückgestellt. — Das Vadlum des Erstehers wird ent-^ weder bis zum Erläge der Caution, oder, falls er Zug für Zug bar bezahkn wlll, bis zur vollständigen Materialöbevorrathigung zurückbehalten. — Offerte, welchen die angeführten Eigenschaften mangeln oder unbestimmt lauten, oder sich aus die Anbote anderer Bewerber berufen, werden nicht berücksichtiget. Be« gleichlautenden Anboten wird sich die Entscheidung vorbehalten. Ein bestimmter ^ttrag wird eben so wenig zugesichert, als eme wie immer geartete nachträgliche Ent>chä0lgm,g, oder Provisions-Erhöhung Et^tt findet. D»e gegenseitige Aufkündigungs'Frist wird, wenn nicht wegen eines Gebrechens die alsogleiche Entsetzung vom Verschlelßgeschästc' einzutreten hat, auf drei Monate bestimmt. - Die näheren Bedingungen und die nnt diesem Berschle>ßgeschäfte verbundenen Obliegenheiten sind so, wie der EtträgnißauSweiü und die Verlagtzauslagen, bei der k. k. Bezirkü-Verwaltung in Troppau, dann bei dcr hlerottlgen Registratur im Amtsgcbäude, in der Ferdinandsgasse, und im Vcrlagsorte einzusehen. Von der Concurrenz sind j^ne Personen ausgeschlossen, welche das Gesetz zum Abschluß von Verträgen unfähig erklärt, dann jcne, welche wegen eines Verbrechens oder wegen einer schweren Gefälls-Übertretung, oder wegen einer einfachen Gcsälls-übertretung, insofern sich dieselbe auf die Vorschriften, rücksichtlich des Verkehres mit Gegenständen der Staatsmonopol?, bezieht, dann wegen einer schweren Polizeiüberttctung gegen die Sicherheit d«s gemeinschaftlichen Staatsverbandes und den öffentlichen Ruhrstand, dann gegen die Sichcr-1 HM des Eigenthums vcrutt^'ilt, oocr nur wegen Mangel an Beweisen losgesprochen wurden, dann Verschleißer von Monopolsgegenständen, die vom Verschleißgeschäfte strafweise entsetzt wurden, dann solche Personen, denen die politischen Vorschriften den bleibenden Aufenthalt im Verschleißorte nicht gestatten. Kommt ein solches Hinderniß erst nach der Uebernahme des Verschleißgeschäftes zur Kenntniß der Behörden, so kann das Vcrschlelßbefugniß sogleich abgenommen werden. — Formular einesOffertes (30 kr. Stämpel). Ich Endes-gefertigter erkläre mich bereit, den Tabakdistricts-verlag zu Zukmantel und die damit verbundene Atampeltrasik, unter genauer Beobachtung der dießfalls bestehenden Vorschriften, und insbesondere auch in Bezug auf die Matcrialsbevorrathi-guug gegen die Provision von (in Buchstaben ausgedrückt) Percenten von der Summe des Tabakverschleißes, und von . . . Percenten von der Summe des Scämpelverschleißes in Betrieb zu übernehmen. Die in der öffentlichen Kundmachung angeordneten drei Beilagen sind hier beigeschlossen. - Eigenhändige Unterschrift, Wohnort, Charakter (3tand). — Von Außen. Offert zur Erlangung des Tabak-Districtsuerlages in Zukmantel und der damit verbundenen ^ tämpeltrafik. — Von der k. k. mähr. schles. Cameral - Gefallen-Verwaltung. Brunn am 5. März l849. Z 500. (2) Nr. 419. Edict. Vom k. k. Bezirkscomnnssaliatc Flödnig w!rd hiemit bekannt gemackt, daß das Ministerium des Innern mit dem Erlasse vom 3l. Jänner 18 i9, Z. 74l, der Gemeinde Skaruzhna die Bewilliqung zur Äbhaltlmq dreier Jahr- und Vichmärkte, nämlich am l5. April, l. Sept. imd 28. October jeden Jahres ertheilt habe, und daß besagte Markte, insl'ferne auf cin,en dieser !Tage ein So„n- oder Fcieltaa. fällt, am darauf folgenden Tage nxrdcn abgehalten werden. — K. K, Bezirkscommissariat Flödnig am 16. März 18 i9. Z 466. (3) Nr. 18. Kundmachung. Die hche k, k. illyr. Landcsstelle hat mit dem Dccrcte vom 5. Februar 1849, Z.648, die Genehmigung zur Herstellung eines, auf 15 Klafter Tiefe veranschlagten Pumpbrunnens in der l. f. Stadt Mottling ertheilt, und bewilliget, daß dafür nach dem adjustirtcn Kostenü'bcrschlage: :>) Auf Maurerarbeit .... 43" 5- 37 kr. k) „ Maurermateriale sammt allem Zugehör . . - - » 3, Vormittags 9 bis 12 Übr, mit dem Beisatze hiemit angeordnet, daß die dießfälligcn L,citationsbeding-uijse, der Bauplan, die Borausmaß und der Kosten-Überschlag zur vorläufigen Einsicht beim hiesigen Staatörichter stets offen stehen, und daß diese Bauübernahme entweder einzeln nach den oban« gedeuteten Gegenständen, oder auch im Ganze« gegen gleich baren Erlag des lttvroc. Vadiuwö dem Mindcstdietcnden zugestanden werde. -" Mottling am 10, März !849.