Imts Blatt zur Laibacher Zeitung. Ni. 102. Dinstag ven 25. August 18^l6. Gnbermal > Verlautbarungen. Z. 12!)l. (3) Nr. !6l53. l§ u r r c n d e desk. k. illyr. Guberniums. — Um die vorgekommencn Zweifel zu b.heben, ob dcr ^22 des Stämpcl und.Taxgt setz« s auch dann'Anwendung si'lde, wein, die Bewilligung zur Einverleibung in die öffentlichen Bücher oder zur Löschung eines i„ die öffentlichen Büchcr einge« tragencn Nechts nicht in einer besondern Ulkundc, sondern in der übcr oaö Hauptgeschäft, wodurch eln dingliches Neckt eingeräumt oder dasselbe für elloschen erklärt wird, crrichtctcn Urkunde erthellt wiro, hat die hohe k. k. allgemeine Hof' kanuner, im Emv/rständniff? mit der k. k. ober° sten Iui'lizstcllc, mitDecrer vom l5. Juli l, I,, ^. 26673, N«chst«h,ndes zu erklären befunden: Die in dem H 22 des Stämpel- und T«xge« srhes enth^lllnc Bestimmung über den zur Ve« willlgu,»^ der i5lnverleibung oder Löschung in den öffentlichen Büchern erforderlichen Stäm« pcl findet nur dann Anwendung, wcnn diese Bewilligung in cincr besondern Urkunde, nicht aber dann, wenn sie in der über das cinzutra» gende od.r zu löschende Necht errichteten Urkunde ertheilt wnd, in welchem Falle nur der für das Hauptgeschäft vorgeschriebene Stäm« pel mit Berücksichtigung der Bestimmung dts §. A6 (.^ 7^ italienischer Text) dlö Etämpel« und Taxgesttzes zu verwenden ist. — WelchcS hicmit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. — Laldach am 26. Juli I8'l6. Joseph Freiherr v. Weingarten, Limdls'Gouoerlieur. Carl Graf zu Welsperg Raitena» und Primör, k. k. Vice-Präsident. Ioh. Nep. Freiherr v. Schloißnigg, k. k. Gubernialrach. Z. !3I3. (2) Nr. !8tz62' surrend e. über verliehene Privilegien. — ^u Folge eingelangt«-!! hohen Hofkanzleidccretcs vom 16. l. M., Z. 2ci'i65. hat die hohe k. k. allgemeine Hostammer am 22. Juni d. I., in, Sinne des allerhöchsten Patentes vom 3l. März l662, die nachfolgenden Privilegien zuverleihen befunden: l) Der 1'^rtuln»l.H üen^lioUl ^.»m-p^lu, wohnhaft in Mailand, (^ullll-ig ) Der lollunnl.z 1i^nl.^lc:l.l.l I^2m^)»U>, wohnhaft in Malland, (':»1l«lia ^l« (^iizloloiis, für die Dauer von fünf Jahren, a»«f die Erfindung in der Erzeugung einer neuen Art biweglicher, nacl) Bedarf zusammensetzd«re Stereotyp. ^,^<.^i, (nuovi c-^r.^Nt_ii «»lcrlou^i mo^ili u ooinln-naxwvi ) — 3) Der 1^orl.ull«lu Z<.n«(is2ll,t I^3ills)2N», wohnhaft in Malland, (^llc^ia ci« <^li«l(il0lii>, für die Daucr »on fünf Jahren, auf die Erfindung in der Erzeugung einer neuen Art Stereotyp- Lettern (nuovi carlUtolt «t^rcnl.is)i ) — 4) Dem Adolph Bardach, Wundarzt, wohnhaft in Stanislaw in (^ializien, für die Dauer von zwei Jahren, auf die Elfin-dunq in der V«rfertigung von Ucbcrschuhen, so wie jeder andern Fußbedeckung aus Kautschuk, an welche, so oft eö nöthig werde, neue Lcdersohlen mittelst gewöhnlicher Schusternaht anznnahen slyen, ohne daß di1^.'ln k.-^-liül,« 8llu6on ^ci88l«i', Ingenieur, und dem Illsipo^to ^nloin« "ll-iln, Professor der Gymnastik, wohnhaft in Paris, (durch Felix Roth, Privilegiums-Inhaber, wohnhaft in Wien, Stadt, Nr. 995), für die Dauer von zwei Jahren, auf die Erfindung in der Verfertigung eines Forttreibungs - Apparates (u^)ül'eii pro^ul-5o»l-), welcher auf alle Arccn von Dampf- und Segelschiffen, «us Land- und Eisenbahnwagen, auf Ackerbau- und Urbarmachungs-Werkzeuge 719 anwendbar sey. (In Frankreich ist diese Erfindung vom 20. Januar 18^5 an, auf fünfzehn Jahre patentirt.) — 4. Dem Johann Moro, Handelsmann und Inhaber einer Ziegelerzeu-gungä-Fabrik, wohnhaft in Hcrmagor bei äiil-lach in Illyricn, für die Daucr von zwei Jahren, auf die Verbesserung, aus ganz leichte und einfache Art rundfö'rmige, wie auch gewöhnliche ordinäre Mauerziegel mit Falz, so wie Ziegel mit Falznute und Feder zu erzeugen, welche einen unzertrennbaren Rund-, Quer- und Langenverband bilden, und durch ihre Anwendbarkeit bei allen Bauten einen großen Vortheil gewähren. — 5. Dem Tobias Kohn, Knöpf- und Schnürmacher, wohnhaft in Prag, Nr. C. 4HI, für die Dauer von zwei Jahren, aus die Entdeckung, alle Arten von Posamentir- und Bandwaren , Fransen, Crepinen und Knöpfen mit und ohne Dessins, mittelst eines neuen, eigens hiezu erfundenen Wcbestuhlcs zu erzeugen, ohne hiezu sachkundige Personen zu bedürfen, wobei übrigens sich diese Waren und Erzeugnisse durch vorzügliche Reinheit, Güte und Wohlfeilheit vor den bisherigen derlei Posamentir-Arbeiten auszeichnen. — 6. Dem Bernhard Berolja, bürgt. Goldarbeiter, wohnhaft in Wien, Neubau, Nr. 55, für die Dauer von zwei Jahren, auf die Erfindung, goldenen, silbernen und bronzenen Uhr- und Halsketten durch Anwendung von Kautschuk Elasticität zu verschaffen. — 7. Dem Cajetan Föhn, Eisenwerks-Director, wohnhaft in Ozd bei Putnok, Gömörer Comitats in Ungarn, (durch Mathias Dollenz, sämmtlicher Rechte Doctor, wohnhaft in Wien, Stadt, Nr. 638), für die Dauer von zwei Jahren, auf die Erfindung eines Heitzapparates für Dampfmaschinen, insbesondere für Locomotive auf Eisenbahnen und für Dampfer, wobei nicht nur alle Abfalle des Brennstoffes benützt, sondern auch 5U bib 60 Percent desselben erspart und der kostspielige Schlott entbehrlich gemacht werde. — 8. Dem Joseph Fogowitz, Inhaber einer Rastrir-Anstalt, und dessen Sohne Joseph Fogowitz, akademischen Kunstzögling, wohnhaft in Wien, Breitenfeld, Nr. 42, für die Dauer von einem Jahre, auf die Erfindung und Verbesserung eines Nastrir- und Rubricir-Instrumentes, wobei durch eine schnelle Vorrichtung die Linien auf jede beliebige Stelle des Papieres und nach jedem Bedürfnisse versetzt werden können, an Schnelligkeit und Reinheit gewonnen werde, und insbesondere die rubricirten Papiere billiger, als bisher zu stehen kommen. — Laibach den 2l). Juli 1846. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes - Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg Raitenau und Primör, k. k. Vice-Präsident. I oh. Nep. Freih. v. Schloißnigg, k. k. Gnbennalrath. Z. 1312. Nr. I9U6«. Verlautbarung über Veränderungen bei verliehenen Privilegien. — Zu Folge eingelangten hohen Hofkanzlei - Decretes vom 25. v. M., Z. 24U38, ist das dem Joseph Weiß, Waldwoll - Fabrikanten in Zukmantcl, unterm 28. Juni 184l verliehene 5jährige Privilegium, auf die Erfindung, aus einem ganz unbeachteten Pflanzenstoffe eine zu verschiedenen technischen Zwecken taugliche Faser, Waldwolle genannt, zu bereiten, auf die weitere Dauer von 3 Jahren, d. i. des >b Haus »Nr. 7 ver« stolbenen Halbhüblers Johann Jesck, aus was im» iner für einem (Grunde Ansprüche zu rnachen vernlei» ncu, l)aben solche bei der auf den 25. September d. I-, Vormittags um 9 Uhr vor diesem Henchie angeordneten Tagsa>Mig ailzUinelden, wldrigens sie die Rechtsfolgen deS §. 8l^ b. G. H). nur sich selbst bei« zumcffcn haben weiden. Be,^llkögcticht Münkendorf an, 20. Juni lft46. Z. 1325. (2) Nr. 20i>?^0. E d i c s. Von dem Bezirksgerichte Münkend»rf «iid hie mil kundgemacht: Es sey über Ansuchen der Ernst von Hwssern'fchen Elben, durch Herrn Hr. Burger, und der Hranz Emerek'schcn Erben, durch Herrn Hr. Oblak, zur Vornahine dcr niil dem, durch die hohe f. k. Appellationsrerordnung vom 25. April d. I., Z. 5l3l , bestaiiqlen Beschl'ioe vom l7. ^ebvnar d. I., Nr. 3^l, bewilligten Nclicitaiion dcr, durch die Mariana ^wde laut des ünilalions. Piolocollö von» ^^. '>lo^embel 18l9 um 7/(1 fl. erstandenen, del' v. Hösscrn'schcn Gült z»li Reclif. Nr. 22 umerthäni-gen, an Barttmä Node velgcwährten Oianzdube zu Drmschalc, die einzige Fkilbielungsta.qsatzung <:uf dc.l 2^>. Seplcmder d. I,, Vorminaq um 9 Uhr i>n Orte dcr Nealiläl mit de>n Anhange angeordnet wmd.'n, daß dieselbe, wenn Niemand den frühern Elstehungs^ nun Auoiusepreiö pr. 770 si. bieten soll:c, sogleich bei dieser Tagsahung auch unter demselben hlntange-geben wird. Dcr wlundbuckZertlact und die Lilitalionöbe-dingiusie liegen lncr>.mls zur Einsicht berctt. Bezutt'gcricdt Münkendorf am ,l. Juli l946. Z. »3ll. (2) Nr 860. Edict. Von dem k. k. Benrkögerichle NadmannZdorf wlld bekannt gemach!: Man habe auf Ansuchen dcr Ursula Thoman'scktn Erben, durch Herrn Dr. (^,o. bath, die mit dem Bescheide vom 16, September 18^^,, g. 26l7, bewilligte, sodann ader mit Bescheid vem ll. November l8^4, Z. 3473, slslirte eiccuti' ve Flilbielung des, dem Andreas Novak gehörige!', zu ^leinbüchcl «uli (^on^cr Nr. 69 gc^genen, dcr Hcr^'chasl Radmannödors diensibaren, auf l^,0 si. errciüive geschätzten Hauses, sammt An- und Zuge hör, wegen, aus dem Vergleiche vom 22 Kpril l^3l schuldiger 2-l5 si. 2 kr. c. «. c. reassumirl, und zur No!i'..ihme derselben die drei Tagsatzungcn auf den 15. Juli, auf den 17. August und auf den 17- Eep-llmbcr l. I., jedesmal um 9 Uhr früh, im Olle der Realität mit dem Beisätze angeordnet, daß die» srlbe bei der ersten und zweiten Tagsatzung um dei, Lchätzungswertt) oder darüber, bei der dritten Tag-satzung aucd unter dem Echätzungswerthe hintan» gegeben weiden wild. Das Echätzungsprotocoll, der Grm-.dbuchser-tracr und die Licilalionebedingnisie kön>,en hieramts eingesthen werden. K. K. iüezirksgericht NadmannSdorf am 26. April 1846. Anmerkung: Zur ersten und zweiten Fcilbie- tungt'lagsatzlmg ist kein Kauflustiger erschienen. Z. !309. (2) Nr. 2754. Edict. Von 5cm k. k- Bezirksgerichte Nadmannsdorf wird bekanlU gcmackt.' Es sey in der Erecuiionssa-cl'e der ^irundherischalt Nadmannsdorf, wider 0>eorg Presterl, wegcn rückständigen Uibarialgicbigkeiten, ill die crelulive Ftilbie.'ung der, dein Erccnicn gehöri» gen, ant 35 fl. ^ll» kr. geiichllich gcschätzicn Jahr-uiffc, als: l Kuh, l Kalbinn und l Wanduhr, ge° williget, und es scycn hiezu die 3 Fcilbiclungstagsa-hungcn auf den l7. Sepicmber, den l. October und alls d.'N l9. October l. I., jedesmal früh 9 bis l2 Uhr, im Orte der Fahrniste zu Laufen mil dem Beisätze bestimmt worden, dcch die Fährnisse nur bei dcr drillen Hcilbieiung unicr dem Lchatzungi.werthe hilUangcgcl-ei: n'erdeli. >^. K. Aeziltsgericht Nadmannsdorf am 9. August l5^li. Z. »3l0. (2) Nr 2703. Edict. Von dcm k. k. ^ezirksgerichlc Nadmannsdorf wird bttaiint gemacht: Es sey über Ansuchen der ^'rundhcrrschafc !)iadnrannbdorf, in die Erhebung des Ve>möqcn5standcö decl Unlerlh.nis ilorcnz schobert von Pogclschitz, wegen rückständigen Urbanalgicbig» keilen pr. 72 fi. 4»^ kr., gewiUiget und zu dem Ende die Amncldungblagsatzung auf den ll. Sep. tcmber l I , Vormittags 9 Uhr vor diesem Gerichte angeordnet worden. Es haben demnach alle Jene, welche gegen den Lo>cnz Schoberl einen Anspruch zu stcUcn vermeinen, solchen bei dcr angeo^ncten Anmcldungslagsatzung.dei sonstigen Rechtssolgcil, gelc lend zu machen. K. K. Bezirksgericht Nadmannsdors am 6. August !8H6. Z. ,29^. (5) vlr. 1094. Edict. Vom k. r. Bezirisgericble Ncumarkll wüd^be. kannt gegeben: daß die mit Bescheide vom «. Juli l. I,, Z. K95, bewilligte, und auf den W. Ecpicm. ber l. I, früh 9 Uhr angeordnete exekutive Relicila« lion dl"r, vom Bernhard Klandcr von Ncumarktl erstandene, »cm Gule Duplach «ut> U>b-jNr. l8 dienstbare Ganzhube zu Liegelstors, einstweilen sistirt werde. K. K. Be)irksgmcht Neumarkls^b. 721 Areisämtliche Verlautbarungen. Z. 1295. (3) Nr. 9449j!3,2O6. 3 icitationö » Kundmachung. Zur Beistellung der für das vereinte Bis. lhum Gurker und Lavanter Priesterhaus zu Klagensurt, im Schuljahre l646) !6l7 erforderlichen Materialgegenstände, so wie wegen Uebernahme der Waschereinigung, wird in Folge hoher Gudernial « Verordnung vom 2Ü. Juni l. I., Z. 15,764, die Minuendo - Licita« tion auf den 24. August d. I. anberaumt, und Vormittags um 9 Uhr, wie gewöhnlich, im Directions-Locale des Priesterhauses abgehalten werden. — Hiczu werden Lieferungslusti ge, un-lcr Blkanntgedung dcs, von der k. k. Provin-zial - Staatsbuchhaltung ermittelten beilaufi» gen Bedarfes an Materialien, deren Ausrufs« preise und der vorgezeichneten Licitationsveoing-»nsse, eingeladen. ! Ausrufs- Hieraus prels pr. cutfällt dac ^ Beiläufiger Benennung Elle, Stück Geloerfor- "' lc. derniß ^ Bedarf dcrMatcrialgegenstande. > ^ (6. M. I _____________________ "^ kr. z ft. , kr. 1 350 Ellen schwarzes, V. EUen breites, decatirteö Tuch........ 2 20 8l6 ,'iO 2 250 do. schwarzen, ^ Ellen breiten Perkan . — 25'^ 106 ,5 3 220 do. Tallardinden mit echts'ärdigcn Streifen — ißV b'7 50 ^ 50 Stücke ellenlange, echtfarbige Mantelschlingen — 12 l0 — 5 5n do. roth»', cchtfarblge Ollvenknöpse . . — 2 1 W 5 W0 Paar schmatze Socke«strümpfe .... — /z7^ 7^ 35 7 100 do. do. Duxerstvümpse .... — 52'/. 67 30 8 200 to. wclßzwirncne Männerstrümpfe . . — 372/ z^5 — 9 200 Stücke blaue leinene Sacktücher .... — ^«^ /zo __ 10 750 Ellen ellendreite Lederleinwand .... — ^2^ 2'!3 ^5 l, 800 do. do. weiße reistcnc Hausleinwand — 49 * 253 20 >2 90 do. do. dunkelblaue do. — 19 28 30 11 20 do. Handlüchcrzcug ...... — l7 5 HO l-'l 60 do. ^'schzeug....... . — 22'V< 22 30 >5 60 do. V^ EUcn brcitcn Matratzen« Uebcrzug ^ieug........ — ,6 !8 - ^ HO do. eNlnbreite «Vtrohs^ckleinwand . . — ^3> 7 ij) l7 20 Stück Bettdecken von gedruckter Reisienlcin- w^nd......... 3 lg 66 — lh 20 do. BctlkohlN........ 3 26 6g HO 19 50 do. Halbcustorhü'le....... l 58 90 — ^0 700 Pfund U'ischlitlkerzen mit Vaumwolldocht . — ,3^ 160 25 21 l00 do. do. mit Garndocht . . — 13'/, 22 5 ^2 MO do. Baumöl ......... — ! !8 30 — !Z 200 Paar Männetdandlschuhe..... 2 z() 433 20 2l l70 Hlafter Brennholz, gcmlschteö, hartes, gut ge^ trockneres I2"ligts, ln das Hauö gestellt........ 2 40 453 20 25 400 do. Brenn. Föhrenholz, altsiämmiges, gut getrocknetes, 12"li^es, ebenfalltz ,n's Haus gestellt . - - - 2 6 853 20 Summa . . . 4090 si. 35 kr. (Z. Amts.Gl. Nr. 102 ». 25. Aug. 1^6.) 2 72« Licicationä - Be ding pisse. l) Müssen alle Lieferungsartikel, wovon die Muster zur Einsicht vorgelegt werden, von guter Qualität und das Talartuch fest und farbhällig seyn. — 2) Solire der zur bestimm« ten Zeit abzuliefernde Artikel dem vorgeleg« ten Muster nicht entsprechen, so wird der Er-st 7) Ist das Licilat Protocol! durch die Unterfertiaung für den Mindestbietenden sogleich, für das Pric-stcrhaus aber erst nach erfolgter Bestätigung von der hies. Landesstelle verbindlich ; selbes hat alss «inftweilen die Stelle eines ordentlichen Contractes ;u vertrete«, mit dem Beisätze jedoch, daß in dem Falle, wenn keine förmlichen Contracte errichtet würden und sonach das Licitat. Protocol! die Stelle desselben vertreten sollte, die Ersteher verpflichtet sind, dem bs' sagten Protocollc dle classcnmäßigen Stampel von der nach ihrem Mindestbote für das zu liefernde Quantum entfallenden Summen beizulegen. — Die Reinigung der Wasche wird un» ter nachstehenden Bedingungen übernommen. — 1) Der wöchentliche Reinlqungsbedarf ist auf !00 Köpfe, ohne jedoch dieselben für das ganze Jahr zu verbürgen, berechnet. — 2) von je« dem der angenommenen l00 Alumen werden nachfolgende Stücke wöchentlich in dic Wäsche gegeben: a. Ein Hemd im Winter und 2 in den Sommermonaten j 1i zwei Colarüberschlägel im Winter und 3 in den Sommermonaten; o, 1 Paar Strümpfe im Winter u. 2 Paar im Som» »er oder 3 Paar Fußsocken ; ä. l Paar Gattien ; e. 2 Sacktücher; l alle NT«ge ein Gchlafrö-ckel, eine Schlafhaube u. 1 Polsterüberzug, im Falle, daß einzelne Alumnen diese Stücke elgen-thümllch besitzen ;ß. ein Handtuch, eine Servictte u. '/, Tischtuch pr. Kopf, endlich ein Paar Leintücher monatlich pr. Kopf. — 3) Die genannten Wäschstücke werden von dem die Wäschreinigung Uibernehmenden »n jeder Woche beim jeweiligen Hausmeister des Priesterhauses in Empfang genommen und am Samstage dcrsel« den Woche rein gewaschen und mit möglichster Verhütung, daß sie nicht zerrissen werden, all-dort verläßlich zurückgestellt. — Hiebei darf weder auf Jahreszeit, nsch auf Witterung, noch auf andere, w»e immer geartete Ausreden und Vorwände Rücksicht genommen werden. Insbe« sondere müssen die Colarüderschlägcl gut gedie-gclt u. die einem jeden Alumnus gehörigen und nummerirten Stücke der Wasche bereits zusam« mengclegt, zurückgebracht werden. — 4) Sobald die schwarze Wäsche von dem Reiniger derselben gezählt und übernommen wird, hat derselbe für sie zu haften. Geht davon etwas verloren, so hat er selbes entweder in natura zu ersetzen, oder den dafür geforderten Werth im Gelde zu vergüten, mit Ausnahme der, dem Pricstcrhause selbst gehörigen Wäsche, welche in diesem Falle immer in natura ersetzt werden muß. — 5) Der Licitant hat sich noch vor der 723 begonnenen Licitation gehörig auszuweisen, daß er sowohl die zur Uebernahme dieser große» Waftneinigunq bel,öthl>',ten Geräthschaften, als : Schiffer, W»»!chkcsseln, W^schstricke u. s, w. de-sitze, als auch den zum Aufhängen derWäsche er-forderliche», Platz hade.—6) Derjenige, der die Priesterhauswaschreinigung erstehen wild, hat eme Caution von 60 si. C. M für dle anvertraute Wasche »n die Priesterhauscaffe nach er-folgter Lititalion sogleich zu erlegen. — 7) Die einjährige Contractszeit für die Wä>chrelniguug fängt mit 1. October lL46 «n und dauert bis Ende October 16^7.—8) öollten von Seite des WäschübcrnehmerS die Limitations - Bedingniffe lncht genau erfüllt werden und derselbe z. B. die Wasche veruntreuen, nicht befriedigend reinigen, oder nicht zur rechteu Zeit zurückstellen, so bleibt cs der Priesterhausdirection einerseits unbenom« men, den Wäschconctract aufzuheben und mit der Wäschsauderung eine anderweit^ Vorsicht zu treffen, so wie anderseits ausdrücklich bedungen wird, daß in eincm derlei concracrividrigen Falle die Schadloshaltung uon der eingelegten Cau» tion einzubringen wäre. — 9) Die contract-mäßigc Bezahlung des Wäscherlohns für die Alumnenwäsche wlrd nach dem Auslaufe eines itoen Monates (wenn ln der Priesterhauscasse Barschaft vorhanden ist,) gegen Interims-Scheine geschehen; für die übrige Priesterhaus-wäscke ab^r naä> der bisherigen Gepflogenheit nach dt-m Au6l.,ufe des Jahres erfolgt',,, ivel^ che sämmtliche Bezahlung am Schlüsse des Con-tractjcihres auf gesetzlichem ^lampel abzucznit-li,en scyn wird. - M) Der Wäschübernehmer hat die vorliegenden Bedingnisse eigenhändig und m>t Zuziehung zweier Zeugen zu unlerschrci» ben; dadurck werden sllbe rechlbkräfti,-! und für deustlb.n sogleich, für das Pllesterhaus je« doch erst nach erfolgttr Licitations-Railfication des h. t. k. Gut'erniums verbildlich. — l l j Da das in Betreff der daigen Pliesterhauswäschrei-nigung aufzunehmende ^icilations < Protocol! die Stelle eines förmlichen i6^„^actcs vertreten wird, so >st der Ersteher d^r Alumnatölväschrei-nigung verbunden, dem besagleu Protocolle den cl^ffeilmaßigen Stämpel von der nach seinem Mindestbote für die Wa'schremigung entfaUen-den O^ldsumme beizulegen. Endlich l2) wird zum Ausrusspreis der in der Rede stehenden Wäschreil'igung der für das Mllltarjahr ltt^/^ erzielte OrstthungSpreis, nämlich für elnen Alum^ nus lk'/z kr. W. W, angenommen. — Vom t. k, Krelbamle Klagenfurt am 7. August !8-t6. Aemtliche Verlautbarungen. Z. 13W. (2) Nr. ""!,„ Kundmachung wegen Besetzung der bei dem k. k. Tabak - Verschleiß-Magazine in Fürstcnfcld erledigten Con-trollors- Stelle. — Bei dem k. k. Tabak-Verschleiß-Magazine in Fürstenfeld ist die Controllors-Stelle zu besetzen, mit welcher der Iahrcsgehalt von fünfhundert Gulden Conv. Münze und die Verpflichtung verbunden ist, cine Caution im Besoldungvbctrag« entweder bar in Conv. Münze zu erlegen, oder auch pragmatikalisch auf Hypotheken sicher zu stellen. — Die Bewerber haben ihre gehörig belegten Gesuche im vorgeschriebenen Wege bei der k. k. Cameral-Bezirks-Verwaltung in Grab längstens bis 20. September 1846 einzubringen , und sich über die zurückgelegten Studien, bisherige Dienstzeit und Kenntniß der Ta-bakverrechnungs- Vorschriften, dann über ihre allfallige Verwandtschaft oder Verschwägerung Mit hierländigcn Gefällsbeamtcn auszuweisen. — Gratz am 10. August 184«. L" 13Ü5^^(2) Rr7?92?sl. Kundmachung. Für die Beistellung der zur Beheitzung der Amtslocalitäten der k. k. Cameral - Bezirksver- waltung, dcs k.k.Tabak- und Stämpelverschleiß-magazins und des k. k. Stämpelamtes in Laibach, im Winter 1846 in 1847 erforderlichen Brennholzes, wird am 31. August 184U um 11 Uhr Vormmittags bei dieser Cameral-Bezirksverwaltung am Schulplatze Nr. 297, eine Minuendo-Licitation und eine Verhandlung mit allfalligen schriftlichen Offerten unter nachstehenden Bedingungen vorgenommen werden: — 1) Der Bedarf besteht in sechzig bis achtzig n. öst. Kfaftern Buchenholz der hierorts gewöhnlichen Scheiter« länge von 22 bis 24 Zoll, welches vollkommen trocken und von durchaus guter Qualität seyn muß. — 2) Das Holz ist in das hierortigeAmts-gebaude am Schulplatze Nr. 297, und zwar mit vierzig Klaftern bis Ende September 184U, der weitere Bedarf, welcher den Ersteher bekannt gegeben werden wird, aber bis 15. December 1846 abzuliefern und klafterweise (jede Klafter mit einem Kreuzstoß versehen) aus Kosten des Lieferanten in der amtlichen Holzrcmise aufzuschlich-ten. — 3) Nach beendeter Lieferung der einen oder der andern Parthie, wird dem Liefcrungs-unternehmer der entfallende Vcrgütungsoetrag bei der k- k. Cameral - Bczirkscasse zu Laibach zahlbar angewiesen werden. — 4) Sollte der Contrahent die 724 kommen erfüllen, so räumt er dem a. H. Aerar, un? nicksichtlich der Cameral- Bczirksverwaltung das Recht ein, den Holzbedarf auf Kosten des-ftlden um was immer für einen Preis und auf waö immcr für eine Art bcizuschaffen und den ausgelegten, allenfalls den Erstehungspreis übel-stcigcndcn Mehrbetrag aus seinem eingelegten Va-dium, und bei Unzulänglichkeit dieses lctztern aus seinem gesammten vermögen herclnzudrin-^^. — 5)) Zu diesem Ende hat jeder Untelneh-mungälustigc vor der Versteigerung ein Vadium von 30 st. M. M. zu erlegen, »reicher Betrag den Nichtcrstchern gleich nach beendeter Licilalion zurückgestellt, dem Ersteher aber als Caution zur Eicherstellung der Liefcrungsverbindlichkeiren einbehalten und erst nach vollständiger Erfüllung derselben zurückgestellt werden wird. — ti) Zum Ausrufsprcisc für eine n. öst. Klafter des obbe« zeichneten Holzes wird der Betrag von 4 fl. M. M. angenommen werden. — 7) Der Ersteher hat den classenmäßigen Etämpel für das eine Pare des dießfa'lligen Contractes zu bestreiten. — 8) Die schriftlichen, mit dem gehörigen Stäm-pcl versehenen Offerte müssen längstens bis 10 Uhr Vormittags am 31. August W4U versiegelt im Bureau des k. k. Camera! - Bezirksvorstehers zu Laibach übergeben werden. — Diese Offerte müssen jedoch i») die zu liefernde Holzquantität, und die Behörde, für welche die Lieferung zu geschehen hat, dann den geforderten Vergütungs-prcis für eine n. öst. Klaster genau, sowohl mit Ziffern, als mit Worten ausgedrückt, enthalten, indem Offerte, welche nicht hiernach verfaßt sind und nach dem festgesetzten Schlußtermine einlangen, nicht werden berücksichtiget werden.— j))Es muß d^rin ausdrücklich enthalten seyn, daß sich der Osscrent allen in der gegenwärtigen Kundmachung und rücksichtlich im Licitationsprotocolle enthaltenen Bedingungen mtterwerfe. — <:) Da5 Offc: t muß mit einem Vadium von 3U st. in Barem belebt seyn. — Endlich muß dasselbe mit.dem Tauf - und Zunamen des Osserenten, dann mit dcm Charakter und Wohnort desselben unterfertigt, so wie auch an der Außenseite mit einer, die fväglichc Unternehmung kurz bezeichnenden Aufschrift versehen seyn. — Die versiegelten Offerte weiden nach abgeschlossener mündlicher Licitation eröffnet werden. — Ist der in einem derlei Offene gemachte Anbot geringer, als der bei der mündlichen Licitation erzielte Mmdestbot, so wird der Offerent sogleich als Ersteher in das Licita-tioi'.sprotocoll eingetragen und hiernach behandelt werden. — Sollten mehrere schriftliche Offerte denselben Betrag ausdrücken, welcher beidermünd-lichen Minuendo-Licitation als Mindestb»t erzielt wurde, so wird dcm mündlichen Mindcstbie- ter der Vorzug eingeräumt werden. — Woferne jedoch mehrere schriftliche Offerte aus den gleichen Betrag lauten, so wird sogleich von der Licita-tions- Commission durch das Los entschieden werden, welcher Offerent als Erstehcr zu betrachten ist. — K. K. Camera!-Bezirksverwaltung.—> Laibach am 1U. August Ittltt. Z. I3U7. (2) Nr. 1060. Kundmachung der zweiten die ßjähri gen Vertheilung der Elisabeth Freiinn von Salvay'-schen Armenstiftungs-Interessen, im Betrage von 8?« fl. — Vermöge Testaments der Elisabeth Freiinn von Salvay, gebornen Gräfinn von Duval,