N'° 166. Hamstag den 27. December_________1828. e^ubernial - Verlautbarungen. Z, l56o. (2) Eurrende Nr. 2^316. des k. k. illyrischen Guberniums zu Laibach. Wegen der Verzichts-Reverse, welche von den Ehegattinnen der in Verrechnung stehenden Beamten auszustellen sind. — Nachtraglich zur Circular- Verordnung der hohen Hofkammer vom io. Jänner z8i2, Zahl 296, mittelst welcher die bereits seit frühern Jahren bestehende, im Jahre 1793 wiederholt bekannt gemachte Vorschrift, nach welcher die Ehefrauen der in Verrechnung stehenden Beamten, deren Dienstleistung mit einer Cau« twn verbunden ist, und dle zugleich eine ordentliche Hauptrechnung zu führen und zu legen haben, zur Ausstellung der sogenannten Verzicht »Reverse gehalten sind, und im Falle der Nlchtausssellung des Anspruches auf e»ne Pension verlustig werden, fand sich die hohe kaiserl. kömgl. Hofkammer veranlaßt, Mittelst Decrets vom 6. v. M., zur Zahl 4i529j225H/ die allgemeine Kundmachung zu verfügen, daß unter der Benennung: Haupt-Rechnung, solche Rechnungen zu verstehen seyen, welche von einem öffentlichen Staatsbeamten über ein ihm anvertrautes Aerarial- Gut periodisch, daß ist: in bestimmten monatlichen, viertel-/ halb- oder ganzjährigen Abschnitten gelegt werden muffen, die Rechnung mag in einem Journale oder in was immer für einer an« dern Form bestehen. — Welches zur allge meinen Wissenschaft und Nachachtung anmo kundgegeben wird. — Laibach den 27. No vember »828. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidburg landes-Gouverneur. Johann Nep. Veßel, k. k. Gubernial-Rath. Z. 1569 (2) aä Oub. Nr. 2823». Concurs - Verlautbarung des kaiserl. königl. küstenlandlschen Guberniums. Für o»e bey dem k. k. Triefier Cam, meral-Zahlamte zu besetzende Stelle des Ll-quidators. — In Folge des hohen Hofkammer-Decrets vom 9. November l. I., Nr. 45762^2468/ wlrd der Concurs für die i» Erledigung gekommene Liquidators « Stelle beydem Triefier Eammeral - Zahlamte eröffnet; mit welcher der Genuß einer jährlichen Besoldung von 700 st. Conv. Münze, dagegen auch die Obliegenheit verbunden lft, eine Caution von i5oo st. Conv. Münze entweder im baren Gelde, oder mit einer die Prag« matikal-Sicherheit gewahrenden Bürgschafts-Urkunde zu erlegen. — Die Competent«» werden benachrichtiget, daß sie chre Gesuche bis den 1. Februar k. I. bey diesem Guber-nium einzureichen haben, daß sie dann ihr Alter, Stand, Religion, Geburts- und Aufenthaltsort angeben, und sich über die vollsonn mene Kenntniß der deutschen und italienischen Sprache, über ihre Studien, vorzüglich aber über ihre bisherigen Dienstleistungen, über ihre Kenntnisse lm Rechnungsfache, , und ln den Kaffamanipulations - Geschäften, , dann über ihre Moralität und ihrer Fähigkeit , zu der erwähnten Cautions,Leistung auswei-- sen sollen. — Jene, welche schon jetzt im l Staatsdlnste angestellt sind, haben ihr Gesuch , mittels ihrer unmittelbar vorgesetzten Stelle e vorzulegen, und alle zugleich zu erklären, t ob sie in einer, und welcher Verwandtschaft , oder Schwagerschaft nur dermaligen Beamten des Triester Zahlamtes stehen. — Triest am 3. December »626. ' Alphons Fürst von Porria, Landes - Gouverneur. Franz Carl v. Radichevich/ Gubermal-Rath. ü3o Z. i55t. (a) NOTIFICAZIONE; ad Gub. Nr. 27797, Verranno tenuti in ,Zara, sotto la loggia presso alia piazza grande , avanti una Commissione Goverantiva, nella giornata di giovedi 2g gennajo anno prossimo 1829, e se occorrera nelle giornate successive, mcoaainciando dalle ore 10 antimeridiane in panto, gl' Incanti nelie solite forme de qai appresso indicati trentadue Lotti deila pubblica Decima delle Taccolte degli anni 1829, i83o, i83i , i832, sulla base del prezzo siscale a €iascun Lotto in die öffentliche Versteigerung des der Erequir-ten gehörigen, auf Z2H si. geschätzten Hau-ses, Nr. 294, in der Studenten-Gasse ge-w lliget, und hiezu drey Termine, und zwar auf den 26. Jänner, 2Z. Februar, und Za. März 1829, jedesmahl um 10 Uhr Vormittags vor diesem k. k. Gtadt« und Landrechte mit dem Beysatze bestimmt worden, daß, wenn diese Realität weder bey der ersten noch zweyten Feilbietungs - Tagsatzung um den^vchätzungsbetrag oder darüber an Mann gebrach: werden könnte, selbe bey der dritten auch unter dem Gchätzungsbetrage hintangegeben werden würde. Wo übrigens den Kaufluftigen frey steht/ die d-eßfälligen Licitations-Bedmgmsse, wie auch die Schätzung in der dießlandrechtlichen Registratur zu den gewöhn-llchen Amtsstunden, oder bey dem ExecuNons-Fährer einzusehen, und Abschriften davon zu verlangen. Laibach den 9. December 1828. Z. i556. (3) Nr. 7353 Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey von diesem Gerichte auf Ansuchen der k. k. Kam-merprokuratur in Vertretung der Kirche zu Töplitz, als Pfarrer Niklas v.' Knesenhofische Universql-Erbinn, wider Anna. Mordar, I « 55 « Zusammen mit . . 4oi5 fi. i3 kr. erlegte Zwangsdarlehen gewllliget worden. Es haben demnach alle Jene, welche auf gedach, ten Int^rimsschein aus was immer für ei« nem Rechtsgrunde Ansprüche machen zu können vermeinen, selbe binnen der gesetzliche» Frist von einem Jahre, sechs Wochen unb drey Tagen, vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte so gewiß anzumelden und anhän« gig zu machen, als im Widrigen auf weite« res Anlangen der genannten Herrschaft dle obgedachte Urkunde nach Verlauf dieser gesetzlichen Frist für getödtet, kraft» und wirkungslos erklart werden wird< Laibach den 9. December ^828. 1133 eZsUbernial Verlautbarungen. Z^ 1586. (i) Nr. 27027)357!. Kundmachung. Um der mnlandischcn Pferdezucht von Seite der Staatsverwaltung die mögllchKe Unterstützung zu geben/ und sie auf eine lm-mer höhere Glufe der Eultur zu bringen/ wurden bereits «n den meisten Provinzen des österreichischen Kaiserstaates auf Kosten der Staatsverwaltung eigene/ dem öffentlichen Gebrauche gewidmete Beschellhengsse aufgestellt, ohne jedoch die Freyheit der Eigen-ihumsbcnutzung «n dem Grade zu bcsch'änken, daß es nlchc auch erlaubt wäre, Landesstut» ten durch Hengste/ die ein Eigenthum von Privaten sind, belegen zu lassen. — Aber Pfilcht blelbt es für die öffentliche Aufsicht diesen Eulturszweig gegen Unfüge zu schützen, dle für lhn von den nachthclllgslen Folgen sind. Dahm gehört der Mißbrauch jenes Gewerbes , den sich so manche unter dem Na-men von Beschellrettern bekannte Individuen Mit der ambullrenden Verwendung ihrer Hengste erlauben. — Diesen Individuen wird zwar der Betrieb ihres dießfagigen Gewerbes zedoch nur gegen eigene, auf ein Jahr gültige, von dem Kreisamt ausgefertigte 3r-l'lubmßscheme bewilliget. — Diese unenlgeld-lich zu erfolgenden Erlaubmßscheine bestehen der Form nach in Zeugnissen über die gesunde Beschaffenheit des genau zu beschreibenden, zu belegen bestimmten Hengstes / welches Zeugniß nur von emem Zdlerarzte, der den hypptatrlschen Lchrcurs geHort hat, und als solcher apvrobirt ist, ausgeixet werden darf, und welches sodann, nachdcm es von dein Kreisärzte vidirt winde, nnt der Erlaubmß-klauscl des KrelSamts zu versehen ist. Die nnc einer ansteckenden Krankheit behafteten und betretenen Hengste solcher Beschellretter sind ohne welters, jedoch nur nach vorauselngeholler krelbämtlicher Genehmigung zu kastr«ren, well cher Verfügung auch jene gesunde Hengste zu unterziehen sind, die von den Beschellrel^ tern ohne hierüber gelösten Erlaubmßscheln zur Belegung verwendet werden. Uebngens versteht es sich von selbst, daß be» allgemein ansteckenden Pferdekrankheiten auch dle strengere Maßregel der gänzlichen Ver -l l l g u n a der kranken Pferde aus Sanitäts» Pollzep-Rücksichten eintreten könne, und nach dtn berelts bestehenden Vorschriften unter Autorität der öffentlichen Behörden sogar . einlrclen müsse. — Welches in Folg? hohen Hsikunzley-Decrecs vom iZ., Erh. Zo. No: vember 1628, Zahl 25/36, zur allgemeinen Kenntniß gebracht wlrd. — Vom k. k. iüpr. Gubernium. ^a»bach am H. December 1828. Clemens Graf v. Brandts, k. k. Gubermal-Gecretar. Z. i53i. (1) Nr. 27880. Kundmachung wegen Besetzung einer im Prcvinziat"-Strafhaust zu Laibach erledigten Aufsehers-Stelle. Bei dem Provinzia!- Srrafhause in Laibach ist eine Aufsehers-Stelle in die Erledigung gekommen ; mit diesem Dienstplatze ist außer j der freyen Wohnung und der Leibes-Montur eine fi/e Löhnung von jahrlichen i5o st. M. M., dann ein Natural - Deputat von jährlichen 6 Klafter Brennholz, und 12 Pfund Un-schlittkerzen, verbunden. — Dieses wird mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß Diejenigen, welche sich um den erwähnten Dienstplatz zu bewerben gedenken, ihre dleßfalllg documentirten Gesuche, worin sich über Geburtsort, Alter, Stand, bisherige Beschäftigung und allfällige frühere Dienstleistungen, vorzüglich aber über gute Moralität, gesunde und starke Leibeskonstitution, dann über die Kenntniß der deutschen und kraincri-schcn Landessprache, auszuweisen seyn wird, bis leyten des kommenden Monats Jänner 1829 bei diesem Länder-Gubernium einzureichen haben werden. — Schlüßlich wird erinnert, daß bei Besetzung des in der Rede begriffenen Dienstplatzes auf Individuen ledigen Standes vorzugsweise Bedacht werde genommen werden. Vom k. k. i.'lyrischen Gubernium. Laibach am 18. December 1828. Stadt «NV lanvrechtliche Verlautbarungen. Z. 1537. (1) Nr. 7Z0Z. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram wird bekannt gemacht: Es sey von diesem Gerichte in dic öffentliche Feilbletung der, zur Joseph Peschka'schen Gantmasse gehörigen Activforderungen gcwilliget, und hiezu drey Tagsatzungen, nämlich auf den :5. December 1826, 5. und 19. Jänner 1629, jedesmal um 10 Uhr Vormittags, vor diesem Gerichte mit dem Beysatze bestimmt worden, daß, wenn dieselben um dcn Betrag für welchen sie ausgestellt sind oder darüber bey der ersten und zweyten Fellbicmng nichc angebracht werden sollten, sie bc,' der drittsn Tagsatzung um den wie immer gearteten A'.bot dem Meistbietenden werden überladen werden. Die Mltationsdcdinsmffe, st, wie di? zu ,.(H. ANNS-Blatt Nl. l5b. V. 27. oecemoer ltlH»,) il34 veräußernden Forderungen können bey diesem Gerichte in der Registratur sowohl, als bey dem Gantverwalter, Heinrich Quenzler, bey welchem Letzteren auch die auf die Forderungen bezugnehmenden Acten erliegen, eingesehen werden. Laibach am ^8. November 1826. Anmerkung. Bey der ersten Feilbietung hat sich Niemand gemeldet. Nemtliche Verlautbarungen. Z. 1553. (3) Nachricht. Bey der k. k. Obervostamts - Zeitungs-Erpedition in Laibach ist zu haben: Allgemeine Vandlungs-Leitung von UNV für Mngarn, um 4 Gulden 3i> Kreuzer halbjahrig. Der KPiegel, oder: Blatter für Kunst, Industrie und Mode, mit wöchentlich zwey größtentheils illuminirten Abbildungen, um den halbjährigen geringen Preis von 6 st. Beide Zeitschriften vereint kosten halbjährig nur 9 st. Z. i5go. (!) Nr. 3456. Kundmachung. Bei dem k. k. Quecksilberwerke zu Idria in Krain ist die Stelle eines Unterförsters, zugleich Waldamtsschrelbers, mtt welcher der Genuß eines jährlichen Gehaltes von Hoo st. C. M., dann eines jahrlichen Holzgeloes mtt 24 st. C. M., ferners emer freyen Wohnung und eines Ackergrundes mit 100 Quadrat-Klafter, und emer nach der uten Diätem Classe bemessenen Kramzehrung bey Dienst-Excursionen über 2 Stunden mit ^5 kr. C. M. für einen Tag ohne Nacht/ und 1 st. 3o kr. für einen Tag sammt Nacht bemessen lft, ledig geworden. Diejenigen, welche sich um diese Dlenstesstelle bewerben wollen, haben jhre Gesuche bei dem hiesigen k. k. Oberbergl amte und Berggerichte, nebst den Zeugnissen über ihre Moralität, und daß sie sämmtliche Forstwissenschaften auf einer in den k. k. öster« reichlschen Staaten bestehenden Forstlehran, stall mit gutem Fortgange erlernt, .und auch ausgeübet, oder sonst sich in den Forstwesen pracnsch verwendet, und für den Dienst ei« nes leitenden Försters vollkommen tauglich gemacht haben, msbesonders in der Holzbrm-ßung, und im Rechnungswesen bewandert, äbrigcns auch einer der slavischen Spraye kundig sind, zu überreichen, zugleich aber auch anzuführen, ob und m welchem Grade sie mit irgend einem der in Idria befindlichen k. k. Beamten verwandt sind. Der Termin zur Hiehergelangung dießs fälliger Gesuche wird bis 14. Hornung 1829 festgesetzt. Vom k. k. Oberbergamte und Bergge« richte zu Klagenfurt am 6. December »828. Vermischte Verlautbarungen. Z. ,5g,. (i) Nr. 604. Edict. Von dem Bezirksgerichte der Herrfchaft Nas« senfuß wird hiemit bekannt gemacht: Es haben Maria Linditfch und Lucia Lacbne / um Oinberu« fung und fohieniqe Todes. Erklärung ihres, vor 33 Iahrcn 2 ! militiam gestellten Bruders Johann Llug gebeten. Da man nin hierüder oen Herrn Joseph Kautschitfch von Nassenfuß, zum Vertreter dieses Johann 3mg aufgestellt hat; so wird ihm duseS biemit bekannt gemacht, zugleich auch derselbe, oder seine Orden, oder Oessionarien. mittelst gegen' wartigen Gdlctes dergestalt einberufen, daß ste binnen einem Jahre, ror diesem Bezirksgerichte so gerriß erscheinen, und sich legitimiren foNen, als im Widrigen gedachter Liug für todt erklärt, und drss?n Vermögen seinen hierorts bekannten und sich legitimirenden Erden eingeantwortet werden würde. Bezi'ts. Gericht Nassenfuß am 16. Döiem-ber 1828._______________________________ Z. »56Z, (») Rr. ,366. Vom Bezirksgerichte Thurn am hart in Kcain wird anmit zur Wissenschaft gebracht: Os fco über das vom Herrn Johann KokaU, als Sessional dcs hcrrn Franz Moglttsch, gegen Mathias Paui,n von Scheinen, wegen schuldigen 53 fi. 18 kr. 3 dl. und Nebenverbinollchteiten, unterm 5. d. M., Zahl »366. gcsteNte Ansuchen, in die executive Versteigerung 5cs, auf dem Lctztern voracwähr. ten, der herrfchüft Thurn am hart.- ^ub Berg« Nr. 602 dienstdaren, auf 3a9 fi. geschätzten Wein» gartens in Goliegberg, gewilliget, und tie erste Hersteigerungstagsatzung auf den 3o. Jänner, die zweite aus den 27. Februar und die dritte auf den 3o. März im Orte der Realität mit dem Anhange bestimmt worden, eaß. wenn dieser Weingarten wcdcr bei der ersten noch zneilen Tag» sayung um die gerich:!icl)e Schäyunq oter darüber sollce an Zrsteher gedacht wer?en, derselbe bei der dritten auch unter der Schätzung dem Meist» bietenden werde hintangcqeden werden. Die Tbähunq des Weingartens und tie LicitationSdedingnlfse können hierorts ein zcschen werden. Bezirksgericht Thurn am Hart den 26. November »826. Anmerkn,, g. In dem Ausweise der Rekrutiruligs -Flüchtlinge der Bezirks-Odrigknt Neifintz. l!ä<>. i5- October ,828. z. Z. »552. eingeschaltet ia den I:,t