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In dieser Erklärung wird ausgeführt, daß sich die Parteivertreler mit der bekannten südslawischen Deklaration vom 30. Mai 1917 solidarisch erklären. Sie verlangen, daß mit aller Beschleunigung die Bereinigung der Südslawen zu einem Slaalswesen durchgeführt wird, weites begrüßen sie die Frie-densnote deS Papstes. Die südslawische sozialdemvkratische Partei hat die Unlerserligung vbgel-hnt. weil einige von ihr vorgeschlagene Abänderungen nicht angenommen wurden. Der klerikale Slovenec bezeichnet das Hervor-treten der slowenischen Politiker mit dieser Erklä-rung zu einem geschichtlichen Augenblick. Mag sie auch großiprecherisch herausgeputzt sein, so ist diese Erklärung immerhin ei« unwider« leglicher Beweis dasür, daß die Südflawen aus ihrem Vormärsche zum südslawischen Staate durch Ernennung des gesinnungSgenössrschcn Ministers Zol-ger in ihren Hoffnungen aus die Erreichung ihres Zieles gestärkt worden sind. Diese Erklärung ist der beste Beweis dasür, daß wir es in Oesterreich mit einem deutschfeindlichen Kurse zu tun haben, der zwar die Deuts^ten mit schönen Worten abspeist, die Slawen aber zum Verderben dcS Staates mit materiellen Vorteilen überschüttet. Daß in der Deklaration die Vereint, ung der «Lildslawen „innerhalb der Monarchie unter dem Szrpter der Habsburger" verlangt wird, ist ein politisches Taschenspielerkunststück. Denn es ist doch selbstverständlich, daß ein in einzelne verschieden-sprachige Staaten zerlegter Gesamlstaat früher oder später ganz von selbst auseinandersallen muß, ist es ja doch unmöglich, daß er eine Armee mit einheit» licher Führung besitzen könnte und eS ist ja doch auch ein Ding der Unmöglichkeit, daß ein solcher Staat in seinen Beziehungen zum Auslande eine starke zielbewußte Vertretung seiner gemeinsamen Interessen finden könnte. Die Ungarn haben die slawischen StaatSrechts-bestrebungen kraftvoll zurückgewiesen und es ist den .Herren Koroschetz und streck auch in Kroatien und Bosnien uicht gelungen, die gewünschte Einigkeit I herzustellen. DaS Organ der kroatisch.'» Rechtspartei »HrvalSla" urteilt in schärfster Weise über die flo-Iwenische Deklaration ab. Es schreibt: „Mit dieser Deklaration stellen sich die süd-s slawischen Abgeordneten in den Dienst der Entente! 5 Das Streben der Slowenen und Serben ist ein in- sernalischeS Komplott gegen Kroatien. Auf diese Weise würde durch die Verdienste der Doktoren Krek und Koroschetz für Kroatien bald daS „finis Croatiae* kommen. Schon vor zehn Jahren waren die Slo« wenen serbophil. rechte Denunzianten und das be-weist, daß die südslawische DeklarationSpolitik nichts anderes als ein großserbischeS Manöver ist.' Ueberall wird die südslawische Deklaration in ihrer Slaatsschädlichkeit richtig eingeschätzt, nur nicht bei der österreichischen Regierung, die die Südslawen mit immer neuen Konzessionen überschüttet. Diese arbeiten inzwischen unermüdlich daran, da» Gift ihrer Deklaration in daS Volk hinaus-zutragen, daS für eine staatliche Vereinigung mit Kroaten und Serben nicht da« geringste Verständnis besitzt und eben erst nur durch solche Erklärungen, wie die am letzten SamStag in Laibach veröffent-lichte, für das südslawische Piogramm gewonnen werden soll. Diese Tätigkeit der südslawischen Politiker ist für unseren Nationalverband ein Merks, ein letzter Merks, endlich mit d«r Regierung abzurechnen und mit der ewigen volksschädlichen Zuwarterei aufzu« hören, weil ja sonst der sanftmütigsten Wählerschaft die Geduld reißen muß und daS Volk mit seiner parlamentarischen Vertretung Abrechnung halten wird. Mrnr« Schreiben an den fc. k. Gymnasialprofessor, Reichs rats° und Landtagsabgeordneten. Lan desausschuhdeifitzer Dr. Karl Verstoosek. In der von - Jhn.n in der 13. Sitzung der 22. Session vom 3. Zuli 1917 eingebrachlen und mir vor kurzem zugekommenen Ansrage (Beilage Nr. 412 des stenographisien Protokolles) führe» Sie in dem Ihnen eigenen, von mir schon in mci-nem offenen an Sie gerichte.en Schreiben vom 1. März 1912 zekeunzeichneten Tone un>> Stile die bei Kriegsbeginn (1914 u»d 1915) gegen Slowe-neu erstatteten Anzeige» und eingeleiteten Strasver-sahren aus „bodenlole, niederträchtige Verdächligun-gen. Anwürfe von Individuen und Kreaturen nied-rigster Gesinnung, von Renegaten, auf Verleum. düngen, nationalen Haß, grundlose Denunziationen deutscherseits uuv dergleichen mehr zurück. Zm Zusammenhange damit enthält Ihre An-frage unter anderem folgenden Satz: „Es lieht fest, daß höheren OrtS Reich«raiSabgeord»ete eingegriffen und den Slowenen die Eh:e rauben halfen. Viel-leicht könnte uns Abgeordneter OberlandeSgerichlsrai Maickhl Aufschlüsse darüber geben, welche Abgeord. nete und in welchem Umfange sie das Schurken-geschäft mitbesorgten." Demgegenüber stelle ich für meine Person fest, daß ich bis zur letzten ParlamentScinbernfung seit KriegSbeginn in militärischen Diensten stand, daß schon diese meine Stelle als Mililärrichler mir ge-bot, mich jedr Enflußnahme anläßlich der von Ihnen erwähnte» Anzeigen und Strafam shandlun-gen zu enthalte», daß ich von diesen keinerlei über ras, was d:e Zeitungen hierüber gelegentlich beuch leitn, hinausgehende Kenntnis Halle, aus die'e An-zeigen und SlrasamlShandlungen keinerlei Euiluß genommen, noch sie veranlaßt habe, daß ich hu«« auch von keiner Seite angegangen worden bin, und dvß «ch erst im heurigen Frühjahre anläßliil. der Einberufung des Parlamentes infolge der |K ri scherseitS in Aussicht gestellten und sodann au: un- ternommenen Schritte mich mit dieser Angelegenheit zu besassen Anlaß und Gelegenheit hatte. Es diene Ihnen demnach auf Ihre an «ich gerichtete Anfrage folgendes zur Antwort: Ich habe keinerlei Kenntnis davon, daß ReichSralsabgeordneie höheren OrtS bei Erstattung dieser Anzeigen und Durchsührung der von Ihnen erwähnten SlrasamtS-Handlungen eingegriffen hätten. Ist Ihre Angabe, daß dies feststehe, wahr, dann fordere ich Sie auf, diese Abgeordneten rückhaltlos zu nennen. Tun Sie das nicht, dann kennzeichnet sich Ihre Angabe als eine halllose, au« der Lust gegriffene Behauptung. Ich sür meine Person müßle denjenigen, der mich direkt oder indirekt verdächtigt, diese Strasanzelzen und SlrasamlShandlungen veranlaßt oder darauf — sei eS bei den unteren Instanzen und Organen oder höheren Orts, oder sonst irgendwie, unmittel-bar oder mittelbar Einfluß genommen oder eine solche Einflußnahme versucht zu haben, sür einen ehrlosen Verleumder und Ehrabschneider erklären. Ich überlasse Ihnen und der Oeft'enllichkeil das Urleil darüber, ob die oben angeführte Anrufung meiner Person eine solche Verdächtigung enthält »der nicht. Wien, am 18. September 1917. Richard Mortfhl, Reichsratsabgeordneler, OberlandeSgerichisrat. Krirgouwchl'nl'l'richt. Im Vordergründe der KriegSereignisse steht die Anlworl Oesterreich» und Deutschlands auf die Frie-densnote deS Papites. Die beiden Staaten begrüßen den Schrill drS Papstes. Deutschland erklärt sich bereit, auf Vorschläge einzugehen, die mit den Le-bcnsinlcresse» des deutschen Volkes und Reiches ver-einbar sind. Ja der österreichischen Antwort wird aus die Rotwendigkeil schrittweiser Abrüstung, der Freierklärung des Meeres und der Schaffung »nter-nationaler obligatorischer Schiedsgerichte hingewiesen. In Flandern hat die drille Schlacht wuchtig eingesetzt; bisher haben die Engländer keinen Er-folg erringen können. An der Maas erlitten die Franzosen eine Niederlage. An der russischen Nordfront sind die Deutschen bi.i Jakobstadt durchgebrochen. Zu Rumänien wurde ein feindlicher starker An» griff erfolgreich zurückgeschlagen. Die elste Jsonzoschlachl ist zu Ende, doch gibt es Anzeichen, die daraus schließen lassen, daß La-dorna mil der zwölften bald einsetzen wlrd. Zn Italien sind große Unruhen auSgebrochev, so daß englisches und französisches Mrlilär zu deren Unterdrückung herangezogen werden muß. In Rußlan» ist die innere Ruhe äußerlich her-gestellt, Kerenski ist an der Spitze der Republik ge« treten »nd Hai sich, wie eS scheint, mit Kornilow ausgesöhnt. Oesterreich und Deutschland haben sür das Königreich Polen eine Verfasfung erlassen, welche die Regierung bis zur Aufstellung eines souveränen Herrschers einem Regenlfchastsrale überträgt. Aus Lläiit unh srtitö. Cillier Gemeinderat. Am 7. d. fand eine ordentliche GemeindeauZschuß-Ntzung statt. Der Vorsitzende Bürgermeister Dr. von Jabornegg leitete die Sitzung mit der Berlesung eines Dankschreibens des pensionierten Stadtwacht« meisterS Franz Mahr für die ihm zugekommene ungSzulage cii», was seitens seö Gemeinseaus-fchiisscS zur Kenntnis genommen wurde. Seite 2 Zur Tagesordnung übergehend berichtete der Obmann deS Rechtsausschufses Dr. August Schurbi über die Ansuchen der Helene Zegner, Anna Schmied, deS Johann Ravuikar und Slefan Bracko um Auj-uahme in den HeimatSverband der Stadt Cilli. Da die Bedingungen für die Aufnahme gegeben waren, wurde den Genannten das HeimatSrecht in der Stadt Cilli zuerkannt. Ueber «»trag des gleichen Berichterstatters wurde ferner beschlossen, den Rein-gewinn der Sparkasse der Stadtgemeinde Cilli a»S dem Geschäftsjahre 1916 im Betrage von 25,845 Kronen 44 H zur Deckung der Zinsen von Kapitalien, die sür vrts- und gemeinnützige Zwecke aus-genommen wurden, zu verwenden. Für den Finanzausschuß berichtete dessen Ob-mannstellvertreter Wilhelm Klementschitsch. Ueber dessen Antrag wurde der städtischen SichcrheitSwache, den Friedhossgärtnern. den Mautnern und provi sorischen Schuldnerinnen wie im Vorjahre Holz nnd Kohle zugewiesen. Sodann berichtete der Bürgermeister über die Angelegenheit der Erwerbung eines GruudstückeS zum Zwecke der Enveiterung des HeldensriedhoseS. Cr legte dar, daß die Gemeinde mit Rücksicht aus den seinerzeitigeu Vertrag verpflichtet sei, sür die anfällige Erweiterung deS Heldenfriedhofes Vorsorge zu treffen. Es wurde der Beschluß gesagt, die west-lich des neuen Teiles des MilitärsriedhoseS gelege-nen Wiesenparzellen im Ausmaße von 3144 Oua-dratmcter um den Kausschilliug von rund 3000 K von den Mistionspriestern am Josefiberge zu er-werden. In weiterer Folge berichtete der Bürgermeister über die Teuerungsjulage für die Bediensteten der Stadtgemeinde und beantragte schließlich die Gewäh. rung der erhöhten Teuerungszulage wie den StaaiS-beamten nach dem Gesetze vom 14. Juli 1917 je-doch ohne Rückvergütung der Pensionsabzüge. Dieser Antrag wurde angenommen. DaS Anbot des Bürgerschuldirektors Olmar Pralchak auf käufliche Ueberlassung ves Besitzes Schulgassc 11 und 13 wurde abgelehnt. Für den Gewerbeausschuß berichtete Gemeinde-auöschuß Fritz Rasch über das neuerliche Ansuchen der Frau Josefine Pann um Bewilligung der Er-richlung eines VerkausSstandeS am Kirchplatze. Die-feS Ansuchen wurde aus prinzipiellen Gründen aber» malS abgewiesen. Schließlich wurde beschlossen. daS vom Bergrate Smanuel Riedl gestistete Legat. anS dessen Er-trägniffe eine Grnst am städtischen Friedhofe zu er-halten fei, abzulehnen, die Zuwendung für die Ar-men im Betrage von 300 K aber anzunehmen. Todesfälle, In Laibach ist am 17. d. der vormalige Finanzprokuralor in Krain Hosrat Dr. Joses Edler von Racic gestorben. Er war der Vater de« Fregattenkapitäns Einst Esler v. Rac>c und des LandesgerichlsrateS Dr. Georg Esler von Racic. derzeit Oberleutnant-Auditor beim Obersten LandwehrgerichlShose, — Ja Wien ist der erste Zahlmeister deS Deutschen Echulver eines Direkior Ingenieur Franz Boecker an einem Herzschlag ge-starben. Dr. Paul Mufil von Mollenbruck 1°. Heule srüh ist hier der R nlner Herr Dr. Mufil von Mollenbruck nach schwerem Leiden verschieden. Mit ihm ist ein edler deutscher Mann, voll JdealiS-rnuS und Menschenliebe, ein freudig gebender Wohl-«äter, heimgegangen. Er war auch ein tatkräftiger Förderer der evangelischen Sache. Ehre seinem An-denken I Kriegsauszeichnung. Dem Obersten Heinrich Pischely, 87, Kommandanten eines Jnsanierie-regimenteS, wurde das Militärverdienstkreu; dritter Klasse mit der Kriegsdekoration und den Schwer-lern verliehen. Familiennachricht. Herr Erwin Schiller, Hauptmann im 87. Ins. Reg,, hat sich mit Fiäulein Hedwig Mitlermeier. Tochter des hiesigen ArzteS Herrn Dr. Miltermeier. vermählt. Trauung. Am 12. d. sand in der Kalva-rienbergkirche in Graz die Trauung des Herrn Josef Stelz«, Haarpflegers in Cilli. mit Fräulein Rosa Lang start. Dom Stande der Rechtsanwälte. Von der Görzer Anwaltkammer. derzeit in Haag in Nie-derösterreich, wild bekanntgegeben, daß Herr Dr. Johann Sket, Rechtsanwalt in Görz, am 17. d. seine Uebersiedlung nach Marburg a. d. Drau an-gemeldet hat. Spende. Zu Handen des Herrn Psarrer May spendeten Herr Dr. Paul Mufil Edler von Mollenbruck und Frau Majorin Emilie Gasparotli 400 K für den .KriegSschatz" und 400 K sür die __tzjeuische Kachj Anstalten in Gallneukirchen. Für diese hochherzigen Spenden sei den edlen Freunden und Wohllätern auch an dieser Stelle herzlichst Dank gesagt. Evangelische Gemeinde. Morgen findet in der evangelischen Kirche um 10 Uhr ein öffent-licher Gottesdienst statt. Pfarrer Dr. Hegemann. Es ist wohl kein Zweifel mehr, daß Psarrer Dr. Hegemann am Wege zur Zoishütie in den Steiner Alpen, ali er einigen Mittelschülern de» Weg wies, den Tod ge-funden hat. Mit ihm ist ein ganz außerordenllich hervorragender Mensch von u:S gegangen, der auch in Cilli viele Freunde besessen hat. Er enistammle einer im Deutschen Reiche hochangesehenen Familie, di; besonders auf dem Dosn, der ^piiijirre und Kunst Hervorragendes geleistet hat. Die Los von Rom-Bewegung war es, die ihn nach Oesterreich hereinzog. Sein ganz außerordcntlicheS Wissen, seine hinreißende Beredsamkeit, die große Leichtigkeit, schriftstellerisch auch die schwierigsten Probleme zu bearbeiten, schienen ihm den Weg zum höchsten Ziele zu eben. Leider war seine Bahn in Oesterreich und Laibach eng begrenzt. Im letzten Jrhre merkt- man ihm wohl Müdigkeit an, die die schwere Arbeit der Kriegszeit auch ihm verursachte. Wer ihn aber je reden hörte, wird ihn nie vergessen. Ec war ein Kämpfer sür die Wahrheit und Gottsucher im edel-sten Sinne des Wortes. Hofrat Josef Schwentner f. Samstag nachmittags starb in Graz Herr Hofrat Joses Schwentner im 65. Lebensjahre. Er wirkte seit acht Jahre» als Rat beim Grazer OberlandeSgerichl. Im Jahre 1851 in Laibach geboren, trat er nach voll-endeten Rcchtsstudien im Jahre 1875 als Recht«» Praktikant in den Staatsdienst, wurde 1876 AuS-kullant und war dann alS GcrichtSadjunkl in St. Marein bei Erlachstein und beim Kreisgericht Cilli tätig. 1838 wurde er dann zum Staatsanwallsub-stiluten in Cilli und 1897 zum LandeSgerich Srat in Klagensurt ernannt, wo im Jahre 1905 seine Er. nennung zum Oberlandesgerichtsrate erfolgte. 1909 zum Rate des OberlandeSgerichies in Graz berufen, wurde er am 20. Dezember 1911 zum Hosrat be-fördert. Heldentod eines Cilliers. Herr Toni Simonischek, Leutnant der Sturmkouipanie eines Infanterieregimentes, Besitzer des Signum laudis und des Karl Truppenkreuzes. hat am 4. d. bei einem Sturmangriff vor Monsalcone im Alter von 22 Jahren durch eine Granale den Heldentod er« litten. Der Gefallene war der einzige Lohn der hiesigen Hausbesitzerin grau Josesine Simonischek. guckerltag. Der am 8. und 9, d. auf An-regung des allverchrten Oderstbrigadiers unseres heimischen 87. Infanterieregimentes Herrn Franz Hoßner veranstalielkn Zuckerltag halte einen selbst sür die btkannte Cillier Gebefreudigst überraschend glänzende» Erfolg. Der dem Witwen- und Waisen-sonde gewidmete Reinertrag betrug 9000 K. Hievon wurden mit Bedachlnahme ans den Anreger dem Wiiwen- und Waisensonde deS 87. Jnf.Reg. 8000 Kronen und dem Schützenregiment Nr. 26 1000 K zugewendet. Für diese vorbildliche Bcläligung vater-ländischer Opfersreudigkeit wurde dem Bürgermeister-amte «nd der Bewohnerschaft von Cilli von zustän-diger Stelle der herzlichste Dank ausgesprochen. Soldatenbegräbnisfe Ja den letzten Ta» (jen wurden nachfolgende Soldaten, welche in den hiesigen Spitälern gestorben sind, am städtischen Helden-Friedhose beerdigt: am 16 d.: Ins. Nikolaus Degrassy, Mil.Slal.Kmdo. Pissino, Lst.Kan. Emanuel Araber, Retabl Stat. Cilli, Ins. Mill. Lovric, JR. 79, Ins. Prokop Dudra, JR. 55, Schützen Vin^enz Robitsch, GSchR. 3; am 17. d.: Fr. J.anek, JR.46, Karl Gioh. JR. 6; am 18. d.: Jnf. Felix Hajna, JR. 6, Ins. Marku Panfilo, JR. 41, Jnf, Josef Psiczi. JR. 12, Franz Lam brecht, Rei. Bäck.rei l5 Cilli; am 19. d.: Schützen Slesan Cadek, SchR. 7, Grfr. Anlon Piko. SchR. Nr. 2, «an. F:anz Haber, Schw. FAR. 50; am 20. d.: Kau. Karl Jungwirlh, Haub.-Balt. 23, Ins. Cyrill Gonzi, Jnf.Reg. 87, Korp. Petcr Schweiger. JR. 49, am 21. d.: Jnf. Sondicic, HIN. 27. «au. Gjorgjo Udovicic, Ret.Ztat. Cilli. Humoristischer Abend im Stadt-theater. Der Wiener Humorist Esuard ViMM veranstalte«« Mittwoch den 19, d. im Sladlthealcr einen heitere» Abend, der sich nicht nur starken Be-suchcs, sonder» auch eines schönen Erfolges zu er--freue» halte. Eduard Bölkel und die Fräulein J^ma Blümel und Elle Baumgarten ernteten mit ihren reizenden Vorträgen stürmischen Beisall. Konzertabend in Gonobitz. AuS Gönn-bitz wird uns geschrieben: Samstag den 8. d. hatten wir Gelegenheit, die wackere heimische Künst- 69 lerfchar deS über Anregung des Herrn Lederfabri-kanten Lorenz Lauritfch ins Leben gerufenen Musik-klubS in einem Konzert in WerbniggS Saal zu hören. Die Darbietungen des Orchesters unter be-währter Leitung des Herrn Lauritsch d. I. waren ganz vorzügliche. Es kann ruhig gesagt werden, daß unser Musikklub, wenn er sich so wie bisher weiter entwickelt, einer schonen Zukunft enlgegeugeht. Der Abend wurde verschönt durch die Darbietungen dcS bekannten unlersteirischen LautensängerS Lehrer Hans Wamlek, dessen schöne Stimme und angeneh. mer Vortrag ihm gleich nach dem ersten Lied« die H:rzen aller Anwesenden eroberten. Die von ihm gesunz'nen frühner Jahrhunderte, sowie süddeutsche, tiroler und ^irische Volkslieder fanden stürmischen Beisall. Zwei vom Künstler selbst verionU Lieder ..Wenn der Abend kommt" und „Am W.'idenbaum", mit dene'. sich der Sänger als feinsinniger Komponist verriet, mußten von ihm wiederholt gesungen werden. DaS am Schlüsse gesun-gene steirische Sautanzlied erweckte überaus große Heiterkeit und m ßte ebenfalls oft wiederholt wer-den. Klaviervorträge des Herrn Franz Maurer aus Graz. der das Instrument mit wahrer Virtuosität beherrschte, beschloß den schönen Abend, der dem Roteo Kreuz und völkischen Zwecken einige hundert Kronen einbrachte. «. W. Merkblatt über Obfttrocknen. Das von der Statthalterei herausgegebene, vom Fachlehrer Otto Brüders verfaßte Merkblatt über .Das Trocknen von Obst" kann, solange die Auflage reicht, vollkommen kostenfrei bezogen werden durch die AuskunstSstelle sür Gemüse, und Kartoffelbau bei der Statthalterei in Graz, Burggasse Nr. 1, 3. Stock. Ungarn und die slawische Bewegung. Der ungarische Ministerpräsident hat in seiner An-trittSreoe daraus hingewiesen, daß zwischen der österreichischen und der ungarischen Gesetzgebung eine Disparität bestehe, als zwar das ungarische Straf-gesetz Handlungen gegen die Unversehrtheit des öster. reichischen Staates bestrase, nicht aber umgekehrt das österreichische Strasgesetz - gleiche Handlungen gegenüber Ungarn ahnde. — Diese Anomalie er-klärt sich daraus, daß daS österreichische Strafgesetz auS dem Jahre 1852 stammt, mithin die dualistische Gesetzgebung und die in ihr zum Ausd uck kommende eigene Staatlichkeit Ungarns noch nicht berücksichtigen konnte. Daß die Forderung des ungarl chen Ministerpräsidenten nach entsprechender Abänderung durchaus begründet ist, unterliegt keinem Zweifel, tatsächlich ist ihr auch bereits in dem neuen, vom Herrenhcuse schon genehmigten öst-rreichlschen Slras-gesetzentwurse Rechnung getragen. Da der Entwurf das Abgeordnetenhaus nicht passiert hat und keine Aussicht vorhanden ist. daß es sich in absehbarer Zeit mit ihm beschäftigen wird, wird durch die österreichische Regierung wahrscheinlich ein Spezial-gesetz eingebracht werden, das diesen Mangel der österreichischen Gesetzgebung beseitigt, der in der letzten Zeit durch die tschechische und südslawische Agilation der ungarischen Öffentlichkeit stärker zum Bewußisein gebracht worden sein mag. Bekanntlich hat der Bereinigte Tschechenklub im österreichischen Abgeordnetenhaus«: in einer „Rechtsverwahrung" die Vereinigung der Sudet nländ^r und Oberungarns zu rinem eigenen Staate, und der Südslawenklub das gleiche sür die südlichen Landstriche Oesterreichs und Ungarns sowie Bosniens gefordert. Die öfter-reichische Regierung mußte sich mit Rücksicht dar-auf, daß daS österreichische Strasgesetz keine Hand-habe zum Einschreiten gegen Angriffe auf den Be-stand Ungarns bietet, mit einer politischen Verwah-rung gegen diese Bestrebungen der Tschechen und Südslawen begnügen; da jedoch die ungarische Re-gierung bei aller Aneikennung der Zwangslage der österreichischen Regierung Ungarn durch die ewähn-len Umtriebe bedroht sieht, ist ihr Verlangen nach Beseitigung der vorerwähnten Anomalie durchaus begreiflich. Gasthofverkauf in Laibach. Man berichtet aus Laibach: DaS allbekannte Hotel .Elefant" in Laibach, bisher Eigentum der Erben der im Vorjahre virstorbenen Frau Jofesine GncSda, wurde von den Großhändlern Hcdzek und Koritnik aus Görz um den Betrag von 900.000 K erworben. In Kleingärten gebaute Erdäpfel — beschlagnahmefrei. Da» Landeswinschafis-amt teilt m»: Der Anbau in Schrebergärten und sonstigen Kleingärten wird von der Kartoffelanfor-derung ausgenommen. Die Frage, in welcher Weife die Ernten aus solchen Gärten auf den JahreSkopf-fatz anzurechnen fein werden, ist vom VolkSernäh-rungsamt in Wien noch nicht entschiede». Nummer 6? Schrifttum. Wtr drn Wunsch Ijslt. sich mit geringen Mitteln eine gute eigen« Bücherei anzulegen, in der er sowohl Romane und Erzählungen angesehener Schrift' steiler iiir die Unterhaltung als auch zur Erweite, rung seiner Kenntnisse anregende Artikel auS allen Gebieten deS Wissen» und des praktischen Lebens findet, dem kann kaum etwas Geeigneteres empfohlen werden als die mit vielen Abbildungen geschmück-ten B inde der Bibliothek der Unterhaltung und des Wissens. Der soeben erschienene erste Band deS neuen Jahrganges enthält u. a. einen neue» Zeitroman von Horst Bodrmer, »Die schöne Polin", dessen Inhalt sür die Gegenwart besonders wertvoll ist, denn hier lernen wir die Gegner, mit denen im Weltkrieg unsere Kraft sich mißt, kennen, w't sie wirklich sind. Ferner tvicd der neue Jahr gang viele spannende Romane »nd Erzählungen enthalten. Als Mitarbeiter sind gewonnen: Gräfin Ballestrem, Viktor Helling, Friedrich Jakobsen, Reinhold Ortmann, Heinz Welten, Anna Wiltiila, Arlur Zapp u. a. Zahlreiche Abbildungen, unter anderem auch hochinteressante Originslausnahmcn auS der Natur, sowie der Länder« und Völkerkunde. Die angesehensten Mitarbeiter bürgen dasür, daß der Inhalt auch dieses Jahrganges abwechslungsreich und lebendig gestaltet zu werden vermag. Mit so abwechslungsreichen Darbietungen für so billigen Preis (90 Pfennig für den Band) wird dem Be» dürfnis weitester Kreise in der geeignetsten Form entsprochen. _____ ZI. 10.412. Kundmachung betreffend die Ansehung von Höchstpreisen für frische Virnen. Zufolge Verordnung deS AmteS sür Volksernährung vom 10. Juli 1917, R.-G.-BI. Nc. 290 und Verordnung der k. k. Statthalterei in Graz vom 27. Juli 1917, £.=».« u. Vdg.-Bl. Nr. <»0, wird kundgemacht: Erzeugerpreise. Beim Verkaufe von Birnen inländischer Her-kaust im frischen Zustande durch den Erzeuger bür. sen, insoweit dieser Verkauf nicht in der Form deS Kleinhandels, das ist in Mengen unter 5 kg an den Verbraucher erfolg», die nachstehenden Höchst-preise nicht überschritten werden: a) Beim Verkaufe ab ErzeugungSstelle K 40' — b) bei Zustellung zu», Magazine deS Großhändlers.......K 48'— Diese Höchstpreise verstehen sich sür 100 kg unsortierte Ware mit Ausnahme von Fallobst) ohne Verpackung. Beim Verkauft von sortierter Ware durch den Erzeuger ab Verladestation zum bahnämtlich festge-stellten Gewichte oder auf den Märkten, insoweit dieser Verkauf nicht in Mengen von unter 5 kg an den Verbraucher erfolgt, oder an Verarbeiter oder Kleinhändler auch außerhalb der Märkte dürfen die nachstehenden Höchstpreis« nicht überschritten werden. 1. Für Taselbirnen (Früchte von über Mittel-grüße ohne F:hler und Beschädigungen, wie starke Druckstecke, Wurmstich, Mißgestaltung, Pilzbefall, nicht genügende Baumreife), und zwar: a) für ladellose größere Stücke in Körben oder lose.....K 70*— l>) für tadellose kleinere Stücke in Körben oder lose...... 50 — 2. für Muskateller- und Sorbetti- Kirnen ........... 65 — 3. für WirtschastSbirnen (handge-pflückte sortierte Früchte) iu Fäss-rn oder lose........... 34-— 4. für Most> oder MuSbirnen, Kochbirnen.......... 20 — Diese Preise verstehen sich sür 100 kg gesunde marktfähige Ware ohne Verpackung. Sie schließen auch, die Kosten der Zusuhr zur Verladestation, zum Markte oder zur Bcuiebsstälte des VerarbeilerS. bejM zum LerkausSladen des Kleinhändlers in sich. Beim Verlause von Taselbirnen mit starken Druickflkcken, Wurmstich, Mißgesta'tung, Pilzbesall, nicht! genügender Baumreife tritt eine 20prozentige Minndentng des Preise» ein. Großhandelspreise. Beim Verkaufe von Birnen inländischer Her-funfft im frischen Zustande durch Großhändler dür- Deutsche Wacht sen die nachstehenden Höchstpreise nicht überschritten werden: Beim Verkanse von: 1. Taselbirnen und zwar: K K *1 n) ladellosen größeren Stücken (in Körben ode« lose) . . 70 — 105, fjl l>) tadellosen kleineren Stücken ° sa (in Körben, Fässern od. lose) 50 — J 98 |S 2. MuSkatellerbirnen und Sor- | =| bettibirnen......65 — | 95 f= 3. Wirtichafisbirneri (handgepflück- I ten, sortierten Früchten in Fäf- ^ sern oder lose) ..... 34-— 69 4. Most« und MnSbirnen, Koch- birneu........ 20 — 35 Diese Preise verstehen sich für 100 kg ge. (linde, marktfähige Ware, beim Verkaufe ab Verladestation rhne Vc>Packung. Sie schließen auch die Kosten des Traneportes und der Zusuhr zum Markte oder zur Belnebsliältc deS Vcrarberers (Verkaussladen deS Kleinhändlers), fazw. beim Verkanse ab Verladestation die Kosten der Zufuhren zu dieser in sich. Beim Verkaufe von Taselbirnen mil starken Druckfl-cklN, Wurmstich, Mißgcstaltung, Pilzbefall, nicht genügender Baumreise, tritt eine 20prozeim'ge Minderung dfs Preises ein. Die in dieser Verordnung oder aus Grund der-selben festgesetzten Höchstpreise gelten nich: sür söge-nanntes Luxusobst. daS sind ausgesuchte, tadellose, besondeiS große Früchte solgendcr Birnensoricn: Clairgean, CloppS Liebling, D el Butterbirne, Dr. JuleS Guyot, Idrlcrasfane, Esperen's B.rzo-motte. Frühe von Tnvoux, Gellert'S Butterbirne, Hardentporit's Win»erb»'tterb>rne, Herzogin von Angouleme, Hochfeine Butterbirne, Holzsarbige But-terbirre, Josefine von Mccheln, Marguerite Maril-int, Nzpoleon's Butterbirne, Olivier de SerrcS, Piäsident MaS, Vereins DechantSbirnc. William'S Christbirne, Winter»Dechanlsbirne. Für Früchte dieser Sorten, die mit Fchler», wie staiken Druckflecken, Wurm^lich. Mißgestallurg, Pilzbesall, nichl genügender Baumreise behaftet sind, gelten jedoch die sür Muskateller- und Sorbcttibir-nen festgesetzten Höchstpreise. Fi'r mittelgroße gute Früchte dieser Sorten gelten jedoch die für größere Taselbirnen festgesetzten Höchstpreise. Kleinverkauf ist der Vcrkauf in Mengen von unter 5 kg an die Verbraucher. Beim Kleinverkäufe der oben bezeichneten Obst-gattungen im frischen Zustande sortierte War«- durch den Erzeuger ab ErzeugungSstelle oder ab Hof des Erzeugers linsen die oben sür den Verkauf ad Ver-ladestaiion festgesetzten Höchstpreise nicht überschritte» werden. Beim Kleinverkäufe durch den Erzeuger aus den Märkten können die nachstehenden für einen derartigen Verkauf festgesetzten Kleinhandelspreise gefordert werden. Beim Kleinverkäufe der im folgenden genann-ten Obstgattungen inländischer Herkunst im frischen Zustande dürfen die nachstehenden Höchstpreise nicht überschritten werden: 1. Täfelbirnen (Früchte von über Mittelgröße ohne Fehler und Beschädigungen, wie starke Druck« flecken, Wurmstich. Mißgestaltung. Pilzbefall, nicht genügende Baumreife) und zwar: a) tadellose größere Stücke (in Körben oder lose.........K 1 24 b) tadellos«, kleinere Stücke in Körben, Fässern oder lose......„ 1 14 2. Muskateller oder Sorbctlibirnen . „ 112 3. Frühbirnen (bis einschl. 15. August 1917.............-*96 4. WirtschastSbirnen (handgepflück«,, sortierte Früchte in Fässern oder lose . . „ —80 5. Most- oder MuSbirnen, Kochbirnen „ — 40 AIS Taselbirnen sind gut sortierte, tadellose Früchie über Mittelgröße folgender Handelssorten anzusehen: AmanliS Butterbirne, Blumenbachs But-terlirne, Vofcz Flaschenbirne (Kaiserkrone), Doppelte Philippsbirne, Grane Herbstbullerbirne, Gute Luise von AvrancheS, Herzogin ?lfa, Köstliche von Char-neu, Le Leciier, Liege!« Winterbutterbirne, Passa Tutti, Prinzessin Marianne Regentin, Selaner (Salandei). VirgouUje, Weiße Herbstbulterbirne, Tengre, Triumph von Bienne. Samlliche Preise verstehen sich sür I kg ge-fünde marktfähige Ware. Bruchteile von '/» (0 5) Heller oder darüber, die sich bei der auf Grundlage deS KilogrammpreifeS vorzunehmenden Berechnung der Höchstpreise für Seite 3 Mengen unter l kg ergeben, haben sür einen gan-zen Heller zu gellen. Um zu verhindern, daß Verkäufer inländische Birnen als ungarische Waren zu höheren Preiitn verkaufen, habe» Kleii Händler, die ausländische (uugarische) Ware seilhallen, eine mit dem Ausstellungsdatum versehene marklamlliche Bestätigung gr grnübkr die Herkunft einzuholen und überdic» bei ihrem VerkausSstande neben der betreffenden Ware eine entsprechende Tafel (Formal 10X20 Zenlimlr.) mit deu'licher Aufschrift „ausländisches Obst" ouzu-bringen. Wer für Birnen inländischer Herkunft im f,i scheu Zustande einen höheren PieiS als die in dieser Verordnung festgesetzten Höchstpreise fordert, sich oder einem anderen gewähren läßt, wird von der politischen Bezirksbehörde mit Arrest von ein?r Woche bis zu 6 Monaten bestraft fvfernc die Handlung nicht einer strengeren Strafe unterliegt. Neben der Freiheilsstrase kann Geldstrafe bis zu lü.OOo K verhängt werden. Den gleichen Strafen wie der Täter unterliegt, wer einen anderen zu dieser Handlung anstiftet o^er bei ihrer Verübung mitwirkt. Bei einer Bestrafung kaun auch auf den Verlust einer Gewerbeberechtigung sür immer oder auf bestimmte Zeit erkannt werden. Auch kann in dem Strafcrkenntvisse der Ver-fall der Waren, aus die sich die strafbare Ha.ldlnng bezieht, gleichviel ob sie dem Täter gehören oder nicht, o>r ihres Erlöses zugunsten des Staates ausgesprochen werden. Stadt am t Eilli, am 15. August 1917. Der Bürgermeister: Dr. v. Jabornegg. Zl. 11.393. Kiiuduiachuttli betreffend die Äkstsehung von Höchstpreisen sir frische Aepfel. Zufolge Verordnung des AmleS für Volks-ernährung vom 22. Juli 1917, R.-G -Bl. Nr. J}0.'!, bezw. Verordnung der k. 1. Statthalterei in Graz vom 10. August 19l7, L.-G.' u. Vdg.-Vl. Nr. 64, wird kundgemacht: Erzeugerpreise: Bkim Verkaufe von Aepfeln inländischer Her-kunsl in frischem Zustande durch den Erzeuger dür seit die nachstehenden Höchstpreise nicht überschritten werden: a) Beim Verkaufe ab ErzeugungSstelle . K 44 — b) bei Zustellung zum Magazin deS Groß Händlers.......... 50 — Di«fe Höchstprtis« verstehen sich sür 100 kg unsortierte Waie (mit Ausnahme von Fallobst) ohne Verpackung. Beim Verkaufe von sortierter Ware durch den Erzeuger ad Verladestation zum bahnämtlich sestge-stellten Gewichte oder auf den Märkten, insoweit dieser Verkauf nicht in der Form des «leinhan-d e l S, das ist in Mengen von unter 5 kg an den Verbraucher erfolgt, oder an Verarbeiter oder Klein-Händler auch außerhalb der Märkte dürfen die nach-stehenden Höchstpreise nicht überschritten werden: 1. Für Taseläpfel (Früchte von über Mittel-große ohne Fehler und Beschädigungen, wie starke Druckstecke, Wurmstich, Mißgestaltunz, Pilzbefall, nicht gcnügende Baumreife), und zwar: a) für tadellose größere Stücke in Kisten, Körben oder los«......K 35 — b) sür ladellose kleinere Slück« in Kisten, Körben, Fässern oder los« .... 75-— 2. für WirtschaftSäpfel (einschließlich der Mus , Kompott- und Strudeläpfel), das sind handgepflückte. sortierte Früchte in Fässern oder lose ^ „ 50°— 3. für Mostäpfel, das sind die regelmäßig zur Apfelwein«zeugung verwcndcien Sorten............ 25*— Diese Preise verstehen sich sür 1 kaufe von Tafeläpscln mit starken Diuckflecken, Wurmstich, Mißgestaltung. Pilzbrsall, nichl genügender Steife, gilt der sür WirtschajlSäpsel festgesetzte Höchstpreis. Luxus ob st. Die in dieser Verordnung oder auf Grund der-selben festgesitzlen Höchstpreise gellen nicht für sv' genanntes LuxuSobst. das sind ausgesuchte, tadellose, besonders große Früchte solgender «epselsorten : Ananas Reinelle, Böhmer, Edelroler, Gelber Bellefleur, Gravensteiner, Kalvill, Kanada Reinette, Köstlicher von Zallinger, Köstlichster, Maatuaner, Punfchäpfel, Weißer und Roter Rosmarin. Spitz-lederer. Beim Verlause von Früchten dieser Sorttn, die mit Fehlern, wie starken Druckfteckcn, Wurm-stich. Mißgestaliung, nichl genügender Baum,eise be» hastet sind, gellen jedoch folgende Höchstpreise sür 100 kg: a) ab Verladestation......K 75'— b) auf den Märkten oder bei Zustellung zum Verkaufsladen des Klein- Händlers ..........100 — Beim Verkause von mittelgroßen gulen oder von nur mit Schönheitsfehlern behafteten Früchten dieser Sorten gelten sür 100 kg folgende Höchst, preise: a) ab Verladestation......K 110 — 1) auf den Märkten oder bei Zustellung zum VerkausSladen deS Kleinhändlers , 140 — Kleinhandelspreise. Kleinverkauf ist der Verkauf in Mengen von unter 5 kg an die Verbraucher. Beim Kleinverkäufe der «den bezeichneten Obst, gallungen im srifchcn Zustande durch den Erzeuger ob Erzeugungsstelle oder ab Hof des Erzeugers dürfen die oben für den Verkauf ab Verladestation festgesetzten Höchstpreise nicht überschriiten' werden. Beim Kleinverkaufe auch durch den Erzeuger aus den Märkten der im folgenden genannten Obst-gallungen inländischer Herkunft in frischem Zustande dürsen die nachstehenden Höchstpreise nicht über-schritten werden: 1. Taseläpfel (Früchte von über Mittelgröße ohne Fehler und Beschädigungen, wie starke Druck-stecke, Wurmstich. Mifgestaltung. Pilzbefall, nicht genügende Baumreife) und zwar: a) tadellose größere Stücke (in Kisten, Körben oder lose) ...... K 1*30 1>) tadellose kleinere Stücke (in Kisten, Körben. Fässern oder lose .... 1 20 2. Wirtschaftsäpfel, einschließlich der MuS-, Kompott- und Strudeläpfel (in Fässern oder l«se)......... — 3. Mostöpfel......... — 33 Die lctzlangeführten Preise verstehen sich sür 1 kg gesunder marktfähiger Ware. Beim Kleinverkäufe von Taseläpfel» mit star-ken Druckfleckcn, Wurmstich. Mißgestaliung, Pilz-besall. nicht genügender Baumreife, gilt der für WntschaftSäpfel festgesetzte Höchstpreis. Diese sür den klemv'rkauf festgesetzten Höchst preise gelten nicht für fogenannt.S LuxuSobft. das sind ausgesuchte, tadellose, besonders große Früchte solgender Aepjelsorten: Anana«, Reinette. Böhmer Edelroter. Gelber Bellefi ten. die mit Fehlern, wie starken Druckflecken, Wurm-stich. M'ßgestaliung. Pilzbefall, nicht genügender Baumreife behaftet sind, gilt der Höchstpreis von 1 10 » für 1 kg. Beim Kleinverkäufe von mittelgroßen, guten oder von nur mit Schönheitfehlern behafteten Früch-ten dieser Sorten gilt der Höchstpreis von 1 <>0 K sür 1 kg. Als Taselware sind aiuusehen: Alaiitapsel, Anisapfel. Äpfel aus Eroneels. Astrachan, Bau-maurS Reinelle, Boikenapfel, Cellini, Champagner Reinette, EharlanowSly Csulon Reinelle, Coxs Orangen Reinelle», Danziger Kanlapfer, l^delborS-dorfcr, Gcstammler Kardinal, Gelber Ev.lapsel, Gelber Richard, Glockenapsel, Goldgelbe Reinelle. Goldreinette von Blenheim. Graue Herbst und graue französische Reinelle, Graue Kanada Reinette, Großer Bohnazfel, Große Kasseler Reinette, Har-berts Reinette, Himbeerapfel, vo» Holcvous, Kaiser Alexander, Karmeliter Reinette, Königlicher Kurz-stiel, Kionprinz Rudolf, Kuhländer Gnlderling, LandSberger Reinette, Lichtenwalder WachSapfel, Lim biirgerin. Li»io»enapfel, London Peppinz. Luiken-apfel. Morgendnftapfel, Muskart R-inelle. Ober-dieks Reinelle, Orleans Reinelle, ParkerS Pepping, PeaSgood Sondergleichen, Plankenapfel, Prinzen-apfel, RibSlon Pipving, Roler Eisenapfel, Roler Iungfernapfel, Schallachrolc Parmäne, Schöner von Loskoop, Tasfetapfel, B.rginifchcr Rosenapsel, Wag-nerapfel, Weißer Klarapfel, Winlergoldparmäne, Winlerlaubenapsel, Winler-Zitroiieiiapsel. Bruchteile von '/, (9 b) Heller oder darüber, die sich bei der auf Grundlage des Kilogramwprei feS vorzunehmenden Berechnung der Höchstpreise für Mengen unter 1 kg ergeben, haben für eine» gan-zen Heller z» gellen. Wer für Aepfel inländifchcr Herkunft im fri-schen Zustande einen höheren Preis als die in die-fer Verordnung festgesetzten Höchstpreise fordert, sich oder einem anderen gewähren oder versprechen läßt, wird von der politischen BezirkSbehörve mil Arrest von einer Woche bis zu 6 Monaten bestraft, so-ferne die Handlung nicht einer strengeren Strafe unterliegt. Neben der Freiheitsstrafe kann Geldstrafe bis zu 10.000 K ve>hängt werde». Den gleiche» Strafen wie der Täler unterliegt, wer einen anderen zu einer dieser Handlungen an-stiftet oder bei ihrer Verübung mitwirkt. Bel einer Bestrafung kann auch aus den Ver-Inst einer Gewerbeberechtigung für immer oder aus bestimmte Zeit erkannt werden. Auch kann in dem Straferkenntnis der Verfall der Waren, aus die sich die strafbare Handlung be-zieht, gleichviel, ob sie dem T?ter gehören oder nichl, oder ihres Erlöses zugunsten des Staates ausgesprochen werden. Stadtamt Cilli, am 5. September 1917. Der Bürgermeister: Dr. v. Jaborn egg Nummer 69 MATmoNTr EINZIG IN SEINER [ANALYTISCHEN •" I BESCHAff ENHEIT.ffiSJ^, BESTES | ALTBEWÄHRTES FAMILIENGETRÄNK. Zs. 11393- Kuiliinlttchuiii! betreffend die Aestsetzung von Höchstpreisen für frische Zwetschken und Pflaumen. Zufolge Verordnung des Amtes für Volks ernährnng vom 22. Juli 1917, R. G. Bl. Nr. iiO4 und Verordnung der k. k. Statthalterei in Graz vom 10. August 1917, L.-G.- und Vdg.-Bl. Nr. 04 wird kundgemacht: Preise für den Verkauf ab Verlade-station. Beim Verkause von Zwetschke» oder Pflaumen inländischer Herkunst im frische» Zustande ab Ver-ladestation zum bahnämtlich festgestellten Gewichte dürse», gleichgiltig, ob dieser Verkauf durch den Er-zeuger oder Händler erfolgt, die nachstehende» Höchstpreise nicht überfchntten werden: 1. Für Zwetschken (Hauspflaumen) und zwar: ») gepflückte Tafelware.....K 60 — b) Schüttelware......... 35 — 2. für Pflaume»....... Ü5*— 3. für Reineclaude» (reif oder unreif) „ 70 — 4. für Mirabellen....... 100 — Die vorstehenden Höchstpreise verstehe» sich sür 100 kg gesunde, marktfähige Ware ab Verladestation ohne Verpackung und knihalten die Kosten der Zu-fuhr zur Verladestation in sich. Preise für den Verkauf auf den M ä r k t e n. Beim Verkaufe von frischen Zwetschken oder Pflaumen inländischer Herkunft durch den Groß Händler auf den Märkten oder an Verarbeiter oder Kleinhändler auch außerhalb der Märkte dürfen die nachstehenden Höchstpreise nicht überschritten werden: 1. Für Zwetschken (HauSpslaumen) und zwar: 0) gepflückte Tafelware.....K 100-— b) Schüttelware........ 55 — 2. sür Pflaumen......„ 115*— 3. für Reineclauden (reif oder unreif) , 110 — 4. für Mirabellen....... 150 — Diese Preise verstehen sich für 100 kg ge- fünde, marktsähige Ware. Sie schließen auch die Kosten des Transportes und der Zusuhr zum Markte oder zur Betriebsstätte deS VerarbeiterS (Verkaufs-laden des Kleinhändlers) in sich. Beim Verkaufe von frischen Zwetschken oder Pflaumen inländischer Herkunft durch den Erzeuger auf den Märkten, insoweit dieser Verkauf nicht in der Form des Kleinhandels, das ist in Mengen von unter 5 kg an den Verbraucher erfolgt, oder an Verarbeiter oder Kleinhändler auch außerhalb der Märkte gelten die zuerst angeführten Höchstpreise. Kleinhandelspreise. Kleinverkauf ist der Verkauf in Mengen von unter 5 kg an die Verbraucher. Beim Kleinverkauf« der bezeichneten Obstgattun-gc» im frischen Zustande durch den Erzeuger ab ErzeugungSstelle oder ab Hos deS Erzeugers dürfen die oben für den Verkauf ab Verladestation sestge-setzten Höchstpreise nichl überschritten werden. Beim Kleinverkaufe auch durch den Erzeuger aus den Märkten der im folgenden genannten Obst-galtungen inländischer Herkunft im srischen Zustande dürfen die nachstehenden Höchstpreise nicht über-schritten werden: 1. Zwetschken(Hauspsllaumen) u. zw.: n) gepflückte Taselware.....Ä 1*14 b) Schüttelware......... —*64 2. Pflaumen......... 1*30 3. Reineclauden (reif oder unreif) . „ 1 20 4. Mirabellen.......„ 1 70 Die letztangeführten Preise verstehen sich für 1 kg gesunder, marktfähiger Ware. Bruchteile von '/, (0*5) Heller oder darüber, die sich bei der auf Grundlage des Kilogrammprei--feS vorzunehmenden Berechnung der Höchstpreise sür Mengen unlcr 1 kg ergeben, haben für einen gan-zen Heller zu gelten. Wer für Zwetschken oder Pflaumen inländi-scher Herkunst im frischen Zustande einen höheren PreiS als die in dieser Verordnung festgesetzten Höchstpreise sordert. sich oder einem anderen geväh-ren oder versprechen läßt, wird von der politischen Be^irkSbehörde mit Arrest von einer Woche bis zu <> Monaten bestraft, sofern die Handlung nicht einer strengeren Strafe unterliegt. Neben der Freiheit«, strafe kann Geldstrafe bis zu 10.000 K verhängt werden. Den gleichen Strafen wie der Täter unter-liegt, wer einen anderen zu einer dieser Handlungen anstiftet oder bei ihrer Verübung mitwirkt. Bei einer Bestrafung kann auch auf den Ver. lust einer Gewerbeberechtigung für immer oder auf bestimmte Zeit erkannt werden. Auch kann in dem Straferkenntnisse der Ver-fall der Waren, aus die sich die strafbare Handlung bezieht, gleichviel, ob sie dem Täter gehören oder nicht, oder ihres Erlöse? zugunsten des CtaateS ausgesprochen werden. Stadiamt Cilli, am 5. September 1917. Der Bürgermeister: Dr. v. Iabornegg. ttuüitner 69 Settlsrite Macht Seile 5 Z. 891(5. Die k. k. Berg- und Huttenverwraltung in Cilli beabsichtigt zur Deckung ihres Bedarfes an Würfel- und CrriftstcRs für die Zeit vom I, Jänner bis 31. Dezember 1918 die Lieferung ron ungefähr 5000 q Würfelkoks in der Korngrüste von 50—100 mm und 65.000 q Grieskoks» gewonnen in Kokereien oder Gasanstalten in der Korngrösso von 0—10 mm, mit einem Aschengehalte unter 20°/,, bezogen auf 100° C getrocknete Substanz und mit einem Schwefelgehalte von maximal l°/„ sowie frei von Verunreinigungen durch Teerprodukte, im Wege der allgemeinen Konkurrenz sicherzustellen. Die Lieferung hat im Jahre 1918 in möglichst gleichen Monatsquan-ti'äten zu erfolgen, doch behält sich die L k. Berg- und Hüttenverwaltung vor, auch verschieden grosse Monatsquantitäten zu verlangen, welche dem Erstelier der Lieferung jeweils rechtzeitig bekannt gegeben werden. Die k. k. Berg- und Hstttenverwaltung wird trachten, die Summe der J;onatsquanten der abgeschlossenen Gesamtsumme tunlichst gleich zu halten, doch behält sie sich ausdrücklich vor, auch ein geringeren Quantum abzunehmen oder ein grösseres Quantum zur Lieferung zu verlangen. Die Uebernahme lindet bei der Zinkhütte in Cilli statt. Bis dahin hastet der Lieferant für die aus dem Frachtbriefe bezw. Lieferscheine angegebenen ßewichtsmengen. ßei wi?ilerbolt nicht «jualitätgißiissiger Lieferung wird die Ware dem Lieferanten auf seine Kosten 20r Verfügung gestellt. Die Abrechnung erfolgt monatlich und hat zu diesem Behufe der Liieferant am Schlüsse des betreffenden Monates eine saldierte Rechnung vorzulegen, worauf, die anstandslose Uebernahme der Ware vorausgesetzt, di' •' ' > Französischen Unterricht erteilt staatlich geprüfte Lehrerin mit mehrjähriger Praxis. Anfrage tätlich von 10 bis 12 Uhr vormittags bei Marie Kropfitscb, ltithausgasse 14, 1. Stock. Der Cillier Musikverein sucht sofort ein leeres Zimmer mit besonderem Eingang, Ztiffi Urteilen von Unterricht geeignet, ausserdem ein Pianino oder kleines Harmonium zu mieten. Anmeldungen worden bei der Schuldienerin erbeten. Gesucht wird ein separiertes, hübsch möbliertes Zimmer mit Vorzimmer oder zwei möblierte Zimmer mit Küche. Anträge an die Verwaltung d. Bl. 23238 Besitz Haus mit Wirtschaftsgebäude, ungefähr 6 Joch Grund und 2 Joch Wald, 20 Minuten von Cilli entfernt, zu verkaufen. Anzufragen in der Verwaltung d. Bl. ssSv« Schreibmaschinen!! Reparaturen, Reinigung, Walzeuab-schleifen, Schrifterneuem, Maschinen» aufarbeiten schu«ll, biLig und exakt ausgeführt von einem Spezialistin mit 20jähriger Praxis. — Farbbänder, Kohlepapier. — Seilergasse Nr. 2, ebenerdig. Registrierkassen! Rückkauf! Umtausch! VerkaufI bei d r National Registrier-Kassen-Gesellscbaft m. b. H., Wien VIL, Siebensterngasse 31. Praktisch L^rerin für deutsche Konversation wird gesucht. Anträge unter .Dame" an die Verwaltung d. Bl. Bucheinsicht Buchhaltung, Revision, Beaufsichtigung lind Neueinrichtung von Buchhaltungen sowie Anstellung von Bilanzen übernimmt tüchtiger Fachmann. Zuschriften an die Verwaltung des Blattes. A. pfaff - Häbm aschine * m * Unübertroffen im Nähen, Stopfen u. Sticken! Neueste SpezialApparats! v Niederlage bei :: Jos. Weren Manufaktur- Geschäft Cilli, Rathausgasse ZI. 12151/1917. Kundmachung. Nachdem die nach dem Gesetze vom 23. Mai 1873, Nr. 121, § 5 R.-G. Bl.. zu verfassende Urliste der zum Geschworenenamte für den Rest des Jahres 1917 und für das Jahr 1918 Berufenen vollendet ist. so wird dieselbe gemäss § ß des obbezogonen Gesetzes durch acht Tage von heut« als dem Tage des Anschlages an gerechnet zu Jedermanns Einsicht während der gewöhnlichen Amtsstunden bereit gehalten. Es ergeht somit di» Einladung an alle jene Personen, welche zu dem Amte eines Geschworenen berufen sind und sich von deren Aufnahme in die Urliste überzeugen wollen, sowie an jene, welche die Befreiung aus den im A 4 des obbezogonen Gesetzes angegebenen Gründen erwirken zu können glauben, diesen Anspruch unter Beibringung der nötigen Dokumente, aus welchem die Befreiung angesprochen wird, in der Reklamationsfrist rechtzeitig anzubringen. Stadtamt Cilli, am 22. September 1917. Der Bürgermeister: Dr. Heinrich v. Jabornegg. Seite « Deutsche Wacht Nu«»n 69 Ctnschrcibnngskundmachnng für die stadtischen Volksschulen. 1. Knabenvolksfchnle: Einschreibung für sämtliche Schüler nur am SvNNtag den SO. September von 8 bis 12 Ubr im t. Stock, Karl Traungasse Nr. 10. Die neueintretenden Schüler sind von den Eltern oder deren Stellvertretern vorzuführen. Dabei sind Taufschein, Jmpfzengnis und Heimatschein vorzuweisen. Schüler, die im vergangenen Schuljahre bereits die hiesige Anstalt besucht haben, bringen nur die letzte Schuluachricht mit. Der Eröffnuugsgottcsdiensi findet am Montag bett 1. Oktober mn 8 Uhr statt. 2. Mädchenvolksfchule: Einschreibung für die 1. Klasse am Samstag den 29. September, für die anderen Klassen Sonntag den 30. September von 9 bis 12 Uhr, Herren-gaffe 25, 2. Stock rechts. Nencintretende sind von den Eltern oder deren Stellvertretern vorzu-führen. Dabei sind Taufschein. JmpszengniS »nd Heimatschein vorzuweisen. Schülerinnen, die im verflossenen Schuljahre die hiesige Austalt besuchten, haben die letzte Schuluachricht vorzulegen. Schulgottesdieust wie bei der Knabenvolksschnle. ^ Stadtschnlrat Cilli, °m -i. 1917. Dr. Heinrich v. Jabornegg. Lohnender Nebenverdienst (Hausarbeit) fQr sehr geübte Weiss-näberin. Feine exakte Arbeit Bedingung. Anzufragen in der Verwaltung des Blattes. 23280 Verloren kleines Geldtäschchen mit Inhalt. Gegen Belohnung abzugeben in der Vetwaltung d. Bl. Anlässlich der Versetzung nach Cilli sucht eine kinderlose Partei Wohnung. Zuschriften erbeteu an N". Seh., Kondukteur der Staatubabn in Cilli. Studenten werden in Wohnung un > Verpflegung genommen. Eventuell auch Instruktion. Anfi ngen beim Schuldiener im Gymnasium unter „M. 28*. Schöne Villa 15 Minuten von St. Paul b. Pragwald entfernt, von der Bahnstation St. Peter im Sanntale in 50 Minuten erreichbar, in ruhiger, sonniger, staubfreier Lage mit 5 Zimmern, Küche samt Zubehör, Terrasso und Veranda z u verpachten. Näheres zu erfahren bei Franz Vecaj, Fabrikspoitier St. Paul bei Pragwald. A ußweiS übet die im städt. schlachthause tn der Woche vom 10. bis 16. September 1917 vorgenommenen Schlachtungen, sowie die Menge nnd Gattung dos eingeführten Fleisches. Sammelt kriiuler September-Lieferung Brüder Kunz Wien XIX., Pokomygjsse Kr. J bezahlen für gut getrocknet« . K 4-— .K 2*— . K 2.— .K 1-30 . K 1-50 . K 2-— K 3-K 1.20 K—.60 K-.80 | Erdbeerblätter Bromheerhlätter Himbeerblatter 1 Kirschenblätter Weichselblätter Ribisclbliitter . Staehelbeerblitter K 2*— [ Oderntcnig . . . K 4*— Spitzwegerich . . K 2*— Vogelknöterich (oder Hansl am Weg) K 2*— Lindenblätter . . K 120 Steinklee. . . .K2--FfefTerminzkraut . X 1 20 Thymian . . . Berberitzen hlätter Hagebutten . . Berberitzen (Weiischarl) per Kilo Ernte 1917 Traget bei zu den Erfordernissen des Vaterlandes. Grösstes Spezialgeschäft Cillis in Fahrrädern und Nähmaschinen. Gross» K|»ar(»|s|s.|jifg* I» »Äep, W«illVnräder U®'' ® Vletnverbnun 4IIe»i*w«Tl*»iis: 120 K aufwärts. Grosse Reparaturwerkstätte. Singer-Hähmascliliien von 65 K aufwärts. titon 1 !©§ ©ff, Mechaniker, Cilli, Herrengassä 2 Sämtliche Bestands' ile, Luftschliloehe, Mtlntel, Siittel. Pedale, Laternen, Ketten, Lager, Fr«ilsluft>ab«n, Altn Fahrräder Pampen. 8chia«w»l, Vetitil»chl&nch«, Griffe, Bremaxpmat, Lenkstangen, Glocken. „ . . . werden eingetauscht Gnu»nHi8«auir, »o-- ' >u.r, o«-i. Kagela n. w w. ElektriHcheJ^aschejilam^e^ ». Hn flnqcliijrtrt «i.ildi In flamm ejatfri; Name M Fleischers ja a a ■5 -5 -fr -G « 5 10 'o Bracic Peter Junger Ludwig Kossär Ludwig Lei löschet Jatob levöat Franz ebeuilbeag Jose» Soief ■ * 1 1 1 1 (»l Etelzer Joie Suppan Johann Icmy Biktor Naftwiite Private» 6*mtMUcj. Xttxüiiwb Irud und «eiiag: ^WHrtbuQbiWuu; ,