A M t V - ^^^ 35 l » t t. ^ 47. Nounerstag den 19. April 1832. G.ubernial - Verlautbarungen. Z. 497- (') Nr. 6691. Verlautbarung. Das sechste kramische Unterrichtsgelder-Stipendium pr. 60 fi. für Hörer der Philosophie bestimmt, ist nach Ablauf des Schuljahres 16Z2 zur Wicdnbesetzung geeignet. — Diejenigen Studierenden, welche dieses Stipendium zu erlangen wünschen / und hiezu die gesetzlichen Eigenschaften besitzen, haben ihre dicßfalligen Gcsucke bis ,5. August l. I. bei dem Directorate der philosophischen Studien zu Laibach zu überreichen, und diesen Gesuchen den Taufschein, das Durftigkeits-, das Pocken- oder Impfungszeugniß, so wie die Studienzeugnifse von der zweiten Semestral-Prüfung i63i, und den beiden Semestral^ Prüfungen ,632 beizulegen. — Laibach den II. März ,632. _______________^ Z.^67. 13) Gub. Nr. 7826. Eoncurs^Ver l«utbarung desk. k. küstenlandischen Gttbermums. — Für die bei der Cameras Krelscaffe in Gör; zu besetzende Controllorsstclle. — Da die erledigte Controllorsstclle der Görzer Eameral-Krciscassa bcsch: werden soll, nut wclchcrder Genl'^ c>ner jährlichen Besoldung von 700 ss. C.M. verbunden ist , so wird dieses zur allgemeinen Wissenschaft bekannt gemacht, und den kompetenten ermnert, daß mit dieser Stelle die Obliegenheit verbunden ist, emc Caution von iooo fi.'C.M. entweder in barem Gelde, oder mit einer die PragmaNkal- Sicherheit gewahrenden Bürgschaftsurkunde zu erlegen, daß sie ihre Gesucke längstens bls o0. Mai l. I., bci diesem Gu-bernium einzureichen haben, darin ihr ^lltcr Stand, Gedurcs- und Aufenthalsort angebe^ und sich über die vollkommene Kenntniß der deutschen und italienischen Sprache, über die Sttidicn, vorzüglich aber über ihre bisherige Dienstleistung, über ihre Kenntniß im Rcch-nungsfache, und in den Cassc-Manipulations-Geschäften, dann übn ihre Movaluät und ihre Fähigkeit zu der erwähnten Cautionsleissung ausweisen sollen; endlich daß Jene, welche schon jetzt angestellt sind, dieses Gesuch mtttelst »hrer unmittelbar vorgesetzten Stelle vorlegen, und zugleich erklären sollen, ob sie in einer und welcher Verwandtschaft mit emem der dermall-gen Geamten der Krciscaffe in Görz stehen. — Trieft am 3. April ,632. Z. 461. (2) Nr. 2ä8i. Edict. Bei dem k. k. kärntnerischen Etadt- und kandrechte zu Klagenfurt ist die Stelle eines Kanzclllsten mit dem Gehalte von jahrlichen ^00 fi. E. M., und dcm Vorrückungsrcchte in den Gehalt von Zoo und 600 fi., in Erledigung gekommen. — Diejenigen Individuen, welche sich um diesen Dienstpostcn zu bewerben gedenken, haben ihre eigenhändig geschriebenen und gehörig belegten Gesuche, worin sie sich vorzüglich über ihre Gcschafts-Kenntmsse, Studien und e»n gutes moralisches Betragen, dann daß sie mit keinem Individuo dieses k. k. Stadt- und Landrechtes verwandt -oder verschwägert sind, und zwar die bereits angestellten Btttwerber durch ihre vorgesetzte Behörde, bmnm vier Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieses Edictcs, bei diesem k. k. Stadt- und Landrechte zu überreichen. Klagen fürt am 5. April i332. Z. 48). (2) Nr. 4724. Edict. Da bei diesem k. k. mneröstcrreichischm küssfnlandisckcn Appellations- und Crimmal-Obcr-Gerichte, eine syssemisirte Nathsproto-coMsscnssette, mit dem jährlichen Gehalte von 9N0 fi. C. M., und dem Vorrückungsrechte in den höhcrn Gehalt von 100O fi., in Erledigung gckommcn ist, so haben Jene, welche sich um dicftn cnedigtcn Dienstposten zu bewerben gcdcnfcn, ihre gehörig belegten Gcsu--cke, wo,ln sie sich vcrznylich über die vollendeten Ncchtt'smdicn, nnd über ihre Sprach-kcnnrmffe auszuweisen, und znglezch zn nktä- 3,3 rm haben, oö und in welchem Grade sie mit einem Beamtem dieses k. k. Apftellatlonsgerich-tes verwandt »der verschwägert seyen, durch ihre vorgesetzte Behörde binnen vier Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieses Edic-tes in die Zeittmgs-Blatter, hierorts zu überreichen. — Klagenfurt am 26. Ma^z 16)2. Z. 482. (2) Nv. 4768. Edict des k. k. innerösterr. küstcnlandischcn Appellations-Gerichtes. — Durch die mit a. h. C'iu-schlleßung vom 12. März d. I. verfügte Ernennung des k. k. Tröster Stadt- und ^n^d-raths, 1)r. Joseph Zanottl, zum k. k. dalmatinischen Appellationsrathe, ,st bei besagtem Stadt- und Landrcchte eme Ralhsstclle unt demsystemisirten Gehalte von jährlichen l^oo si. und dem Vorrückungsrcchte »n die höhern Be-soldungen von l6oo ß. und i3oa fl., in ^r^ ledigung gekommen. — Dieses wird nut dcm Beisayc zur allgemeinen Kenntniß gebrachr, daß Diejenigen, welche sich um diese Smle zu bewerben gedenken, ihre dießfalllg gehörig belegten Gesuche mtt dem Zeugnisse über die vollständige Kenntniß der italienischen und deutschen Sorache, allenfalls auch über die Kenntniß anderer Sprachen, und der Erklärung, ob in welchem Grade sie mtt einem Beamten dcs gesagten Stadt-- und Landrechts verwand! oder verschwägert seyen, binnen vier Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieses Edicts in die Wiener Zeitungs-Blatter, durch chre Vorstände bei dem k. k. Triester Stadt- und Landrechte einzubringen haben. — Klagenfurt am 23. März i332. Z. 469. (3) Nr. 6526^/6. E i r c u l a r e des k. k. illyrischen G u d e r n l u m s. — Den Mißbrauch der Presse, insbesondere den Verbot der in Rhembaiern erscheinenden Hett-bläiler: die deuische Trlbune und der Wei^bo? tbe, dann des zu Hanau erscheinenden F?lr-)lail tes: die neuen Zettschwlngen betreffend.— Oer ,n der neuern ^eit ln dcn dcu-schen Bundcs-fiaaten und besonders >n Nhembalern über Hand genommene Mißbrauch der Presse, hac die h. Bundesversammlung veranlaßt, m lhrer dleh-jährigen neunten Gltzung den nachfolgenden Beschluß zu fassen: — Dle Gundesoers^nm-l^ng hat sich aus dcn oon der Bundcstagscom-Mission in Preßangelegenhelten ersiattelkn Vortragen, und vorgelegten Antkcln der m Iihetn« baiern erscheinenden Zeitdlälter: d»e deutsche Tribune —und der Wessbothe, — so wie auch der m Hanau erscheinenden: neuen Zeitschwm-gen, —> überzeugt, daß diese Zntblatter die Würde und Olcherhett des Bundes und ein-jeln<:r Bl/ndcsstalNen - vei leycn , den Frieden und dle Ruhe Deutschlands gefährden, dit Bande des Vertrauens und der Anbanglichklit zwischen Regenten und Volk aufzulösen siä) be-Drehen, dle,Authorlial der Regierungen zu rerulchien tvachten, di? Unnerlryllchseir der Fürsten angreifen, Personen und Eigenthum durch Aufforderung jur Gewalt bedrohen, zum Aufruhr anreizen , emepolitische Umgestaltung Deutschlands und Anarchie herbeiführen, und Slavin gefählllche Vereme zu bilden und zu verbreiten suchen, — sie har daher auf den Grund deß provisorischen Preßgcsctzes vom 20. Gevccmker 1619, tz. 1 , 6 und 7, welches/ nach den einstimmig und wiederholt gefaßten Beschlüssen aller Bundesglleder so lange >n Kraft bciiehl, bis der deutsche Bund sich über neue gesetzliche Maßregeln vrrnmgt hüben w>rd, so nne m pflichlmäßlger Fürs^r^e für d»e Erhal< tung deß Frledcns und der Ruhe ,m Bunde, im seamen und aus Aulhorttäc desselben be-schlössen: — !-) Die in Rhcinbalern erschei-nendeli Zeilblaitcr: die deutsche Tribune —und^ der Wessbothe,— da?,n da5 zu Hanau tlschil» -nende ^ntblan: die neu>n Zenschwmgen, -— H so rvlc dlcjenigen Zeitungen, die etwa an die Stelle oer drei genannten — unrer was immer für einen Titel —treten sollten, werden hierdurch unterdrückt, und m allcn deutschen Bun-desftaaten verdocen. — 2.) In Folge dessen dürfen die Heralibgebe»' qedachler ^eitblatlcr, nämlich der dkl,ufci)en Trlbunc, DociovWirth; deß Nesil)othen, Doctor Slcvenftfcifer, und der Redacteur dcr neuen Zeltschcvlngen, an-p.cdlich Georg ^lain, nach Vorschrift des H. 7 dcs BunLe^beschlusses vom 20. September i3ic), binnen 5Jahren .^ll^iu ln fe,ncm Buni deßliaciie bel der Ncdcicnon einer ähnlichen Gchlift zugelassen wcrdrn. — I.) Die Bun» desrcgierunZen werdei^ durch lhte Gesandtschaft ten c:'su1)l, dicscn Bcs,i)!uß lnn'crzügl'.ch in dcn^csi'tz- odcr Amtebläilcrn bekannt zu ma> chen. — /,.) Sämmlliche Regierungen, besonders die komgl. balrlsche und d>c churfür!^ llch hessische wcrden ersucht, diesen Beschluß z''^' Vollziehung zu bringen. — ss.) D»e Gesandt schaften werden binnen vier Wochen die ^"^ dcs»/rsammlung in Kenntniß sehen, daß, "" ln welcher Wcü'e die Bekanntmachung "" , Vollziehung erfolgt »st- — Dieß w,rd in Folge hohen Hofkanzlu-Verordnung vom 17» ^arz 2i9 l. I./ Z.5602, hiemit zur allgemeinen Kenntniß gedacht. — La,back am 29. März 18Z2. Joseph Camillo Freyherr v. Schmioburg, " v^ndes-Gouncrneur. Carl Graf zu Welsperg Raitenau und P r i m 0 r, k. k. Hofrath. Ioh'ann Atep. V essel, k. k. Gubernialralh. UreiSämtliGe Verlautbarungen. Z. ä99- ^) Nr. Z4/.7' K u n d m a ch u n g. Mehrere Insassen des Dorfes S^, der Hauplgcmcindc Ol>er6), 4m Bc^rke Polland, waren im Lauft des Monats December v, I. am Ncrvenficbcr erkrankt, doch gelang es dem lobenswerthen Elfer der Beznks^ Insassen jener Hauptgemeinde, und insbesondere den wohlthätigen Unterstützungen dcr Fvuchtge-meßermn des Glltcs Thurnau, Frau Naimet-te v. Paunovich, und des Obernchters, Hrn. Benjamin Wchiak, welche den Kranken mit Verabreichung von Fleisch, Biod und W.in zur Hülfe eilten, dieselben in den vorigen Gc-sundhcitszustand zu versetzen. — Die hohe Landcssteile, welcher dieses an den ^ag gelegte menschenfreundliche und wohlthatige Benehmen zur Kenntniß gebracht wurde, geruhte gnädigst anzuordnen, daß den benannten Personen das hohe Wohlgefallen öffentlich zu erkennen gegeben werde.,— K. K. Kreisamt Laibach am 8. April i932. KtaM- luw lanÄrechtliche ^crlautdarungen. z. Z. 202. (i) Nr. looo. Edict. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in ,^, airr wird bekannt gemacht: Es seye von d»es?2l Ger,chte auf Ansuchendes Franz Glo-boiichnlg, ^udwlg Dietrich'schen EoncurSmassa-^ ^"^'" ^^" 'N"'la D'etrlch'sche ^l l.^ e'ngen-agenen Mahl- und Gage. Net' Nr ^""^^n^^^ch.ttLmtsch,5ud ^let.' ^r. 2/,o. dienstbaren Halbkube^ ' c.) der eben dahin, 8.1k Rect N'r ^/« dienstbaren zwei Untersassen, dann des m Fährnissen bestehenden Modllars, und zwar der Hsslbhube nach den lm Verkauftanschlage vom 9. Februar i32l bestimmten Abtheilungen sämmtlicher Realitäten ader nach Maßgabe des Vlttautsanschlagcs und der Bedmgmsse vom 9. Februar i53i und des Mobilars nach der Schätzung vom 22. und 2Z. März ,824, und rücksichrllch der Bedmgmsse vom y. Februar 1801 gewllllget, und hiczu drei Termine, und zwar: auf den 2c). März, den 16. April und den iH. Mai iüZ2 um 9 Uhr Vormittags, !M Orle Qberlalbach mit dtm Belsatze b.sslMmt worden, daß, wenn diese Realitäten und Fahr- -lllße weder bei der ersten noch zweiten Feilble» lungbta^s«hung um den «vHätzungtbetrag, r«^j>col.^c: den Ve>kaufßus,s>i)la -, oder dars über ün Mann gebracht werden könnten, selbe bei der dnMn auch unter dem Gchatzungs, betrage hmtangegebtn w^dn nnubcn. Wo übrigens den K^uftustigen f> ei stehet, das Protocol! über die Adihnlung der feilzubietenden Resslilälen die tneßfaliigen Luita-lionsbcdlngnisse, den Verkaufsansiblag^, die GlUndduchseFtracte/ wn auch dl« Schätzung in der dleßlanftrfchtllchen Realstratur zu den gewöhnlichen simtsflunden , oder bei dem Be« zlrkkgerlchte Frcudenthal einzusehen, unk» Ab-schllficn dar>on zu verlangen. Lnb^ch am z^. Februar i832. Anmerkung. Vel der am2o. März i832 abgehaltenen Lcltatlon sind unveraußert vtldlicben: a.) r>on d r oberwähnten, unter die Herrschaft Lausch, 3ud Rcci. Nr. 2^0 dienssbsren 1^2 Hübe, die 4, Abtheilung dieser Halb-huhe, welche als 5l6^tt Hudtheil, «ub Recr. Nr. 240, um den ^>chätzungs-wcrih pr. iI)/^ fi. 5c> kr. ; b.)die der Herrschaft Loltsch, snk Rect. Nr. 2äa dienstbaren Realitäten, im Schäz« zungslverihe pr. 7,0t) st. /z5 kr. und o.)die Ganifahrnlsse, welche be» der zweis ten am lß. April l. I. abzuhaltenden lllltatlon veräußert werden-, Nr. 27l7. - A n m er k u n g<, Die vorstehend auf den 16. Apnl und 1/^. Mai bestimmten Fellbleturigötqgsatzungen werden auf den 7. Mal uno ä- Iunt i3Z2 übettra-gen. _______«^^_^——. Nemtliche Verlautbarungen.^ Z. ä9Z. (0 ', - ^'- ^2. K u'n'd" m a ch u n g. Nachdem die Anstanve, welche dem Ell-Postvcrkchr zwischcn Wien und Trust seit einiger Zeit entgegenstanden, nunmehr gehoben sind, so ist von k. obersten Hof-Postoerwal:ung am-10. l. M., Z. Z6gZ, eini Vermchrung'der Eilfahrten auf diesem 320 Es werden nämlich vom 27. l. M. angefangen, wöchentlich drei Ellwagen von Wien nach Triest, und vom 1. Mai 16I2 an/ eben so viele Eilwagcn von Triest nach Wlen abgefertigt, und mit ihnen die Briefpost gemeinschaftlich befördert werden. Die Etlwägen von Wien gehen ab jeden Mittwoch, Freytag und Sonntag Früh, und kommen hler jeden Freytag, Sonntag und Dienstag Früh 6 Uhr an. — Von Triest ist die Abfahrt derselben auf jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag um 9 ,)2 Uhr Abends, deren Ankunft in Laibach aber auf jeden Mittwoch , Freytag und Sonntag zu Mittag festgesetzt. — Was hlemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. Von der k. k. illynscken Ober-Posiver-waltung. Lcnbach am i5. April 18Z2. Mrmischtb Verlautbarungen. Z. 496. (,) ' Nr. 535. Edict. Wom k. k. Bezirks-Gerichte der Umgebung Latbachs wird bekannt gemacht: Es sey für nöthig befunden worden, den Anton Mayer, Schnnd in Unterschischka, wegen seiner erwiesenen Verschwendung die eigene Vermögens Verwaltung abzunehmen, denselben als Verschwender unter Curatel zu setzen, und zu seinem Curator den Jacob Hermann in Ober-Schischka zu bestellen. Jedermann möge demnach gewarnet seyn, sich mit gedachtem Anton. Mayer in lrgend ein Rechtsgeschäft einzulassen, da es als null und nichtlg angesehen werden müsse. — Lcnbach am 26. März i632. Z^5ol. (l) " I. Nr. Z7g. Edict. Das Bezirks»Gerlcht Gchneeberg macht kund: Es sey über Ansuchen des MatchauS Drodnijh von Grußoblak, (^^r^lalz H^selNis des Jacob Rosmann von Großberg, m dle öffentliche Nerstngeru^ng der semem kuranden gehörigen, zu Großberg l,tg«nden, der löbl. Herrschaft Nadltschegg dtenftbaren halben Hu< be gewllliget, und zu btcltm End, «ine Ver-sieigerungstagsatzung auf den 7. Mal l. I. , Früh 9 Uhr, ,w s^ooo der Realuac zu Groß-ber<» angeordnet worden; wozu alle Kaufiu, Mgen zu erichtlnen eingeladen werben, mit dem Belsaye, daß die dicßfalltgen kicitations-Bebinglnsse tagllch m dieser Amlskanzlep em« gesehen werden können^ Be^»rks'Gericht deu Henschaft Schnee berg am zH. Astuil i^LÄH. Z. 4ss3. (l) / ^^ ^. Anz eig e. Da der Unterzeichnete die Ehre hatte, bis Dato das volle Zutrauen eines verehrungswürdigen Publicums zu genießen, so macht er sich zur Wicht, seine gehorsamste Anzeige zu machen, daß er gegenwärtig sehr schöne Sortimente von Nürnberger und Galanterie-Waren nach dem neuesten Geschmacke von Wlen mitgebracht hat. Besonders empfiehlt er sich mit einer sehr schönen Auswahl von Stockuhren, Damenschmuck, sowohl von Bronce als auch von Gußeisen, geschmackvollen Ostcrgeschenken, Cha-toullen, Totlettspiegel, Zuckerbüchsen neuer Art, Parfümir - Selfe , echtes Wiener, Köll-ner und drel Allirten-Wasser, dann ,mt Silber beschlagenen und unbeschlagenen Meer« schäum- mW Holz-Tabackspfeifen, Tabacksdo-scn verschiedener Art, mehreren Gattungen Uhr« macher- und Tlschter-Wcrkzcuge, wie auch mit ganz modernen Kastcubeschlagcn und Tlschbc-stecken aller Art, Taschen» und Federmesser, Damen- und Papierscheren, dann mit echten Hamburger Federkielen und Siegclwachs ganz neuer Art, Dämen- und Männer-Schrelb-zeugen u. s. w. Damen - Kamme und Locken nach d^lN ^ neuesten Gcfchmackc sind »n desscn Gewölbe an der Schustcrbt'ücke Nr. 6, zu haben. D