174! Amtsblatt ^ur Laibacher Heilung Nr. 238. Dienstag den ("") Kundmachung. '" "' Der Ausschuß der Advokatenkaluuier in Kram M bekannt, daß Herr Johann Brolich, k. k. Oberlandesgcrichtsrath in Pension, in Folge seines Ansuchens ä0 M08. 5. October 1871, in die Advo-caten-Liste eingetragen wurde, nnd daft er „Laibach" als Wohnsitz gewählt habe. Laibach, am 10. October 1871. (439—1) Nr. 7451. Kundmachung. Im Sprengel des k. k. Oberlandcsgcrichtes ^raz sind vier sür das Herzogthuin Steiermark systemisirte Ausmltantenstellen, nnd zwar eine mit, drei ohne Adjutum zil besetzen. Bewerber hierum haben ihre gehörig belegten ^omftctenzgesuchc im vorgeschriebenen Wege bei dein gefertigten Präsidium bis :i1. October 1 87 1 einzubringen. Graz, am 12. October 1871. Vom k. k. Gberlandesgerichto-Präjidium. (434—2) Nr. 105 N>. Cl)!! c!l l s. Die Postmeisterstelle in Nesselthal ist erledigt. Die zu leistende Caution beträgt 200 ft. o. W., die Bezüge des Postmeisters bestehen in einer jährlichen Bestallung von l 50 ft., einem Amtspauschalc jährlicher 30 ft.', ferner in einer Botengebi'chr jährlicher 130 ft. sür die Unterhaltung von !'> wöchentlichen Botengängen nach Gottschee. Bewerber um diese Stelle haben ihre eigew händig geschriebenen Gesuche innerhalb vierzehn Tagen, das ist bis zum 25. l. M., im Wege der k. k. Bc-zirkshauptmannfchaft Gottschce bei der gefertigten k. k. Postdircction einzudringen und hiebei ihrc Vermögens Verhältnisse, ihre Schulbildung, ihr Wohlverhaltcn, so wie den Besitz einer zur Aus-üduug des Postdicnstcs tauglichen Vocalität nach' zuweisen. Der gewählte Postmeister kann den Postdienst bei dem k. k. Postamte Nesselthal erlernen, muß sich aber vor Antritt des Dienstes einer Prüfung^ aus der Postmanivulation unterziehen. Trieft, am 11. October 1871. Von der k. k. Postdireclian. (438—1) Nr. 1545. Edict. Bon dem k. k. Bezirksgerichte Nassenfich wird bekannt gemacht, daß sich bei demselben folgende, aus einer Untersuchung herrührende, allem Anscheine nach gestohlene Sachen befinden, als: Eine Barschaft von mehr als 100 fi. in V. N., eine Weste von schwarzem Manchester, zwei Hemden von Cottonina, ein halbseidenes buntes Tüchel, ein blaues leinenes Tüchel. Diejenigen, welche auf obige Barschaft und die bezeichneten Effecten ein Eigcnthumsrecht geltend machen zu können vermeinen, werden hiermit ausgesordet binnen Jahresfrist, vom Tage der dritten Einschaltung dieses EdicteS, sich zu melden und das Recht auf die Sachen nach-zuweisen, widrigens die Effecten veräußert und der Kaufpreis nebst obiger Barschaft an die Staats' fasse abgegeben wird. K. k. Bezirks Gericht Nassenfuß, am 13ten October 187I.