Imts-^MNlatt zur Laibacher Zeitung. ^N ^23. Donnerstag ven l4. Gctober 18^lt. Nreisämtliche Verlautbarungen. Z. lSl4- (2) Nr. I5654- Kundmachung. Das k. k. Kreisamt bringt zur allgemeis nen Kenntniß, daß dasselbe wegen Sicherstes lung des, für daS k. k. Karsts längstens 10 Uhr Vormit« tags zu übei-eichen. — Krcisamt Laibach am 8.. October 16/zl. Z. 1495. (3) Nr. 15485. Kundmachung. Für das hieromge k. k. Provinzial-Straf-haus werden im Militarjahre 1L42 nachstehende Artikel benöthigt: Mittelfeldes Baumöl für die Curatkirche 52 Pfund; ordinäres Baumöl zum Hausgebrauch 4 Centner; Leinöl zum Hausgebrauch 2 Ct. 30 Pf.; '/^lcl pfundige Wachskerzen für die Kirche 16 Pf.; gegossene Unschlittkerzen auf Deputate 84 Pf.; ordinäre Unschlittkerzen auf Deputate 1 Ct. 38 Pf.; erdinäre Unfchlittkerzen für Haus und Fabrik 3 Ct.; Kornstrohfür Betten 225 Ct.; ordinäre Seife für Hauswäsche 1 Ct. 40 Pf.; Lampendocht von Baumwolle 10 Pf.; ordinäre Wasser-schäffer 40 Stück; große irdene Wasserkruge mit Deckel 30 St.; kleine irdene Trinkkrügcl 40 St ; doppelte birkene Kehrbesen 600 St.; Sägfpäne, den Sack pr. 4 Merling, 300 Säcke; längste hölzerne Reife 100 Stück; große hölzerne Reift 15 Buschen; kleine hölzerne Reife 30 Buschen; reines Wachholderholz 1200 Busch. — Die Lieferung dieser Artikel wird in Folge hoher Gubermal-Verordnung vom I.October l. I., Z. 24601, im Wege der öffentlichen Versteigerung hintangegeben, welche am 16. October 18N Vormittags um 10 Uhr bei diesem k. k. Kreisamte Statt findet, und wozu die Unternehmungslustigen mit dem Beisatze zu erscheinen eingeladen werven, daß sie die Licita-tionsbedingnisse Hieramts einsehen können. — K. K. Kreisamt Laibach am 5. October 184l. Stavt- unv lanorechtliche Verlautbarungen. Z. 1/.99. (3) Nr. 133g. Edict. Von dem k. k. Stadt, und ?shause, und zur Lieferung des Brodes für ti^lben, vom z. November ig^z bls dahin 18^2, die Mi» liuendl) - Versteigerung am l/z. October l. I. früh 9 Uhr vor d«esem Gerichte abgehalten werden w»rd. — D»e Licitatlonsbebingnisse kölmen m der dießgerichtllchen Registratur eingesehen und Abschriften davon erhoben werden. »» Laibach am 2. October i8äl. Aemtltcke Verlautbarungen. Z. ^33. (2) ' Nr. ""«/^^ Kundmachung wegen Lieferung dcs Beklciruligs.-Materiale 813 für die k. k. sseyrm. illyr. Granzwache. — Zur Bekleidung der sieyerm. illyr. Gränz« wache sind i3g3 Wiener Ellen dunkelgrünes Tuch, im Flscalprcise pr. Elle i fi. 2H kr. C. M.; 171 Wiener Ellen küisergelbes Tuch, lm Fiscalprelse pr. Elle i fi. 22 kr.; 1470 Wiener Ellen ltchtgrau mellNcn, und 1)76 Ellen dunkelgrau meinten Tuches, im FlS, calprcisc pr. Elle i fi. 1/» kr.; dann 2867 Wiener Ellen Futterzwlllich, im Flscalpreise pr. EU? 11 kr.; 187Z7 S>tück große gclbmctallene Knöpfe, «m Flscalpreise pr. Dutzend 6 kr., und 2300 Stück kleme gelbmetallene, im Fis» calpcelse pr. Dutzend I kr., erforderlich, wozu die angesetzten Flscaloreise zurBeisiellung aus, geboten werden. — Zum Behufe der sieferung des Materials wird der Weg mittelst schriftlicher Offene gewählt, welche auf einem 10 kr. Scampel verfaßt, versiegelt m das Vorstands, Bureaux der steyrm. lllyr. vereinten Camera!« Gefallen-Verwaltung, längstens bis Z. No« vcmber i8äl Mittags 12 Uhr abzugeben sind. — Die Lleferungsbcdlngnlsse sind folgende: ,. Mit jedem Anbote ist ein Neugeld mit zchn Percent von dem Gesammlbeirage der angebotenen Lieferung, entweder im Baren oder in öffentlichen Obligationen, nach dem letzten börsemäßigen Curswerthe berechnet, oder mittelst einer von der k. k. Kammelprocuratur geprüften, fideljussorischen und volle Sicherheit darbictcndcn Hypothekarverschreibung sicher zu stellen, welche Urkunden, oder das Reugeld entweder bet der Eameral- Gefallen » Hauptcasse zu Glätz, oder ron den Offcrcnten, welche in einer andern Provinz, oder in einem andern K^eis wohnen, del dcr Casse einer dortländi-gen ClNnerallGefallen«Verwaltung oder einer Oezirksverwaltung erlegt werden kann, für welchcn Fall sich bloß mit dem Ellagscheme der betreffenden Gefallen»Caffe auszuweisen ist. — 2. Das Reugeld wird, Falls dcr An-dot genehmigt wird, bei Abschlicßung des son» rracies als Lieferungscaution verwendet, im gcgeinheiligen Falle aber dem Erleger wieder zurückgestellt werden. -^ Z. Stcht es dem Licfcrungslustigen frei, den Anbot auf die Lieferung des ganzen ausgeschriebenen Bedarfes, oder nur auf einen Theil desselben, oder auch einzelne Artikel zu stellen, — /,. In jedem Falle hat der Anbot deutlich die Gattung und Menge der Gegenstande zu enthalten, deren Lieferung übernommen werden will. -^ 5. Der Preis für jeden zu liefernden Artikel ist deutlich mit Buchstaben und Ziffern aus. zudrücken, weil auf ein schriftliches Offert, welches unbestimmt, bedingt oder mit Beziehung auf einm andern fremden Anbot ge« stellt ist, keine Rücksicht genommen werden wird. Ferner müssen die schriftlichen Anbote tue ausdrückliche Erklärung enthalten, daß sich dm in der Kundmachung festgesetzten Bedingungen gefügt werden wolle, und von den Offerenten eigenhändig, unter Angabe ihres Charakters und Wohnortes, unterfertiget und die Echtheit dieser Fertigung von der Orts« obngkeit bestätigt seyn. — 6. Bei der Auswahl unter den verschiedenen Anboten, in s« ferne dieselben m,t den nöthigen vorgeschriebenen Erfordernissen versehen sind, nmd man zwar auf die vorteilhafteren Pre>se, in Ves» bmbung m>t der Qualltat und Preiswürt)ig< kett der Waren nach den vorgelegten Mustern, und bei sonst gleichen Preisen und gleicher Beschaffenheit der Ware, auf die Größe des Anbotes Rücksicht nehmen, jedoch behalt sich die Camera!« Gefallen-Verwaltung das freie Dlspositwnsrecht ausdrücklich vor. — 7. Die zu liefernden Tücher müssen aus auter, echte, Schafwolle, von der gehörigen Mischung aus Sommer und Winterwolle, erzeugt werden , von nicht zu grobem und ungleichem Gespunste, dicht gewebt, wohl gewalkt, gehörig geschoren, weder fadenscheinig, knopfig, löcherig, wollkritzig oder schavenfraßig, noch gummirt, gelennt, oder mit Erde und Kreide zugerichtet, sondern von einer natürlichen, unvers fälschten Fabrication, folglich wollbedcckt, kernhaft, griffig und fiüsslg ftyn. Die Tücher dürfen durchaus nicht fett eingeliefert und übernommen werden. Die grau melirten Tücher müssen von gleicher Melirupg und die gefärbten Tücher durchaus von einerlei Farbe, hiernächst aber eben so wie die schwarzen nnt nicht corrosiuen Ingredienzien, mithin im Boden gut und echt gefärbt seyn, und die che< m>sche Probe bestehen. — Jedes Glück Tuch muß mit den zur Aufspannung bel der Nas« sung nörhigcn Tuchenden oder Rande o?rs jehen und so breit seyn, daß es nach erfclg" ter vollkommener Appretirung ohne dteim Enden noch Ein ^ Men wißt, widrigcns der Abgang an dleser Breite, bei sonst befundener Qualität und Mussermäßlgkeit, nach dafür entfallcndem Ausmaß ersetzt werden müßte, wogegen eine Ueberbreite nicht zur kange ge-schlagen un) vergütet werden wird. Auf jeden Fall /edoch dürfen die Tücher, mit Aus« schluß der Enden, nicht schmaler als Ein sieben 819 sech'szchntel-Ellen seyn. — 8. Sämmtliche Tücher müssen im ungcnaßtcn Zustande an das Oeconomat dieser Eameral-Gefällen-Ver? »vallung abgeliefert werben, wornach es hin: sichtlich der Qualität des Stoffes und der Echtfäl'bigkcit einer Beurtheilung unterzogen, und die als cnmchmbar n kannten Tücher der Nassun>; Ulid Appretirung weiden zugeführt werden. —» Die Kosten der Appretirun^, nach welcher abe'nuils daS Tuch untersucht wird, besireitct die Camera!» Gefallen-Verwaltung, und lle Zahlung an die Eontrahenten, nach dcn genehmigten und festgesetzten Contracts» preisen, wird nach jenem Längenmaße eifol« gtn, welchcg sich nach der Apprctnung von dem gehörig eingegangenen Tuche ergeben wird. — Nach gleichem Maßstabe wird auch dte Uebernahme der für den Abgang Verwaltung und der zur Nebernahme beiwohnenden Sachverstandigen, auf welches der Offe-rcnt «u comprowittiren hat, die festgesetzten Eigenschaften oder Musierhaltigkeit ganz oder zum Theil nicht besitzen, so haftet der Unter, nehmer mcht allein mit der erlegten, zu dicftm Ende bis zur vollständigen Erfüllung des Vertrages zurückbehaltenen Caution, sondern derselbe hat noch üb erd >cß auch noch mit seinem ganz-n übrigen, sowohl Real- als Mobilar« Vermögen für sich und leine Erben zu haften, und der Cameral'Gefallen-Verwaltung blcibt es unbenommm, d>e Beisch^jfung der zu lie? ferliden Objecte, auf Kosten und Gefahr des Unternehmers, wie sie es angsmessen findet, einzuleiten. Der m»t der eigenen Beschaffung verbundene Mehraufwand, welcher über die von dem Unternehmer angebotenen und angenommenen Preise der Artikel entfallm wülde, dann die Kosten der zu dieser Beisckaft'una, ges sHchcnen Einleitung, müssen dem Staatsschätze von dem Eontrahenlcn vollkommen vergütet werden, ohne daß ihm das Recht zusteht, gegen die von der Eameral Gefallen Verwaltung gewählte Art der Bnschaffung eine Einwen» dung vorzubringen. — iI. Die ausgcstoßee nen Alt^kel müssen längstens vierzehn Tagcn nach der Ausstoßung durch qualita'lmaß-gc «rsetzt werden; sollten auch die binnen vierzehn Tagen als E-satz zu liefernden Artlkel mcht qualitätmaßlg styn, so treten die im 12. Artikel enthaltenen Bestimmungtn der Haftung der Offerenten und des Rechtes dcs Aerars ein. — 14« Der C'rssther iss von dem Augenblicke, als das Protocol! geschlossen und vcn ihm ge^ fertiget »st, zur vollständigen Erfüllung des Vertrages gebunden, wogegen die k. k. Camc, ral-Gefallen-Verwaltung die contractmaßige Vcrbindl'chkttt erst oon dem Tage übernimmt, als die Verständigung des Mindestfordernden von der Annahme des Anbotes geschieht, welche, so wie die aüfälllge Verweigerung, in der kürzesten Ze'tfrst ausgefertiget werden wirp, ohne jedoch dicßfallo an die, im all,', bürgl. N. B. ausgedruckte Fnst gebunden zu slyn. — i5. Die Zahlung für die gehöria abgelieferte Menge wird dci der Eameral Gcfallen-Haupt- und Bezirkscasse zu Grätz gegcn eine :lasscnniaßlg f,estampclle und von Sc^tc des hiir« ortigen k k Camcral-G'fallcn-Verwaltungs-Oeconomats vidirte Q>«immg des llnternch» 820 mers geleistet werden. — zss. Hat der Etsseher dcn Stämpel zu einem Contracts Exemplars/ so wie die In- und sxtabulationskostm der Hypothekar,Vorschreibungen selbst zu beftretten. — 17. Sollte binnen Jahresfrist, vom Tage des Eonttactsabschlusscs an gerechmt, tin wei« terer Bedarf eintreten, so ist der Eontrahent verpftlchtet, denselben über «rhaltene Lluffor, derung, so oft dieselbe an chn ergeht, in dem Z. 1491. (3) Nr. 8354/VI. Kundmachung. Won der k. k. Camera!-Bezirks-Verwaltung Laib ach wird bekannt gemacht, daß der Bezug der allgemeinen Verzehrungssteuer von den nachbenannten Steucrobjecten in dem unten angeführten politischen Bezirke auf das Verwaltungsjahr 1842, jedoch unter Vorbehalt der wechselseitigen Vertragsaufkündung drei Monate vor Ablauf des Pachtjahres, auch auf die Dauer eines weiteren Jahres unter der gleichen Bedingung mit dem Bedeuten, daß durch die Unterlassung dieser Rufkünoung der Bertrag wieder auf ein weiteres Jahr erneuert Zeiträume von vier Wochen nach Empfang derselben, contractmäßcg um dn in Folge diese« Ausschreibung,hm zugestandenen Lieferungs-prelse, an das hle?ortige k.k.Cameral-Gcfallen» V'-rwaltungs-Oeconomat abzustellen. — Von der s. k. sieyerm. »llyr. vereinten Camera! - Gefallen« Verwaltung. Gray am 24. Septtm« ber l84». werde, mit Ende des Verwaltungsjahres 1844, jedoch ohne vorhergegangene Aufkündung zu erlöschen habe, dann auf drei Jahre ohne Bedingung dieser A'ufkündung versteigerungsweise in Pacht ausgcboten, und die dießfällige mündliche Versteigerung, bei welcher auch die nach der hohen Gudernial-Currende vom 20. Juni 1836, Z. 13938, verfaßten und mit dem 35a-dium belegten schriftlichen Offerte überreicht werden können, wenn es die Pachtlustigen nicht vorziehen, solche schon vor dem Tage der mündlichen Versteigerung dem k. k. Cameral-Bezirks-Vorsteher zu Laibach zu übergeben, an dem nachbenanten Tage und Orte werde abgehalttn werden: l Ausrufs preis für Für die Im Wem,Wemmost Am Bei deR und Maische, Fleisch Hauptgemeinde Be.zirke dann Obstmost ^^^^^^^________ l si. ! kr^ ^ft? j krT" Strafisch k. k. Camerat- Naklas Michelstetten 16. October Bezirks-Ver- Zirklach 1841 waltung zu St. Georgen zu Vormittags Laibach im söge- 9417 27'/^ 2696 16 Höstein um nannten Tabak- Huje Kramburg 40 Uhr amtsgebäude ^ Stadt Krain- am Schulplatz ! burg I 12,113 fl. 43 Vz kr> Den zehnten Theil dieser Ausrufspreise haben die mündlichen Licitanten vor der Versteigerung als Vadium zu erlegen; die schriftlichen Offerte aber würden, wenn sie nicht mit dem lOprocenrigen Vadium belegt sind, unberücksichtigt bleiben müssen. — Uebrigenö kön- nen die sämmtlichen Pachtbedingmsse sowohl bei dieser Camerat - Bezirks - Verwaltung, als bei dem k. k. GefäAenwach-Unterinspettor zu Kramburg eingesehen werden. -> K. K. Camera!-Bezirks-Verwaltung Laibach am 6. October 1841. 821^ Mubevnial - ^erlautbarungen. I. 1517. (2) Nr. ää 26676. Nr. 6926. E d i c t. Von bem k. k. karntnischen Stadt» und Landrechte wlid hiemit bekannt gemacht: Es sey durch bie Beförderung des Joseph Prandstmer zum Ralhsprotocol! sten bei dieser Stelle, fine Criminal«Actuars-Stelle mit dem Gehalte pr. 6cx>st in E-ledigung gesommln. Di, Vl, werber haben «hre Gesuche bmncn /^ Wochen, vom Zeitpuncte der erst.n Einschaltung diests Edlcies in dle Klagenfurter- Zeitung, hierorts und zwar die bereits Angestellten durch ,hre vorgesetzte Beholds zu überreichn, u»ch sich nebst dcn sonst noch erforderlichen Eigenschaften für eme Er«mtnal,ActUi"s--Stelle m Fclge süer. höchster Anordnung auch nvch übtr dle Kcnnt-li>ß der windischcn oder krainischen Sprache auszuweisen und anzugeben, ob und m welche, Grade sie mit emcm Individuum dltses k k. Sladt- uud kandlechts verwandt öderer« fchwagett sind. — KlagcnfuN am I. October Nemtliche ^erlautHarungen. Z.l5lo. (2) Nr. 6^,/Vl. Versteige rungs - Kundmachung. Von der f. k. Eameral-Bezirks »Verwaltung in ^aibach wird hiemit bekannt gemacht, daß das Aerarlalhaus zuPrordt, «u1^<'N5. Nr. 12 in der Gemeinde Zoll, lm Be^rke Wlppach, sammt Nebengebäuden und da^zu gehörigen Grundstücken, am i5 November l. I Bormit» tags in der Ämtbkanzü-« der löbl. Bez«rksol>rig< keit Wlppach öffentlich zum Verkaufe werd« ausgeboten werden. Das genannte Haus ist gemauert, mu Ziegeln eingedeckt, i^Vz Klafcer lang und hat zu ebener Erde einen gewölbten Keller uon 2 Abiheilungen, und im ersten Stockwerke Z Zlmmcr, 2 Kammern, eine Küche, eine Speisekammer und e,ne Retirade. D»e Zmmerund Kammern sind gebödnet, sosinrt, und die Fenster sind mit eisernen Gittern versehen ; die Küche ist gewölbt. Das dazu ge-höüge Aufsehers--Häuschen ist ebenfalls gemauert uno mit Zigeln gedeckt, und besteht aus emem Zimmer und einer Küche. — Der Vichssall >st gemauert und mit Ziegeln gedeckt, und Hal einen Heuboden. Daneben befindet sich ein Brunnen der umgemauert und , '/2 Klafter lief ist. —D>e Grundslücke liegen nächst dem Hause ober und unter der Beznksssraße, ge« hören zum Theil zur Steuergemeinde Budaine und zum Theil zur Steuergemeinde Oberfeld; sie sind mit einer trockenen Mauer und mit lebenden Hecken eingefriedet, und bestehen laut Vermeffungs- und Schatzungs-Ansatz für das allgemeine Cataster in 410 ^ Klafter Acckern, 2 Joch ,27 lll Klafter Wtcsen und 5i6 Ü3 Klafter Weide. — Allch sind darauf eimgc Frucht» und andere Bäume befindlich. Ucber-dieß ist die Verhandlung rückficvtllch des streiti, gen Eigcnthumsrcchlcs auf einen hinter dem Aerailalhause zu Prordt liegenden Waldantheil und bezüglich des Behölzungsrechtcs dieses Hauses in der Herrschaft Wippacher Dom. Waldungen noch im Zuge. — Alle diese vorspeclsicir.-tln Rcalltäten werden um den nech buchhalceli« scher Rccilsicl'Ung, nach Abschlag dcl darauf haf« teilen jährlichen Grundsteuer pr. 2 st. 54^ kr., sich eniziffernoen Schätzungswerth von Ncun-hunocrt acht und fünfzig Gulden zehn Kreuzer M. M. ausgerufen werden. Zum Ankaufe wlrd Jedermann zugelassen, der hlerlands Neallta-ten zu besitzen geeignet ist. Wer an der Versteigerung als Kaliftustlger Antheil nehmen will, hat als Caution dcn 10. Th.'il des Ausrufs-preiscs von ^53 fi. ia kr., im Betrage von y5 fi. 56 kr., be» der Verstcigerungs » Commission entweder bar, oder in öffemllchcn, auf E. M. und auf den Ueberbrmger lautenden, ober in anoern annehmbaren und haftungsfreien Staatspapieren uach lhrem cu-ßmäßigen Werthe zu erlegen, oder einen von der Kammer-Procuratur in Laidach gepiüften und nach §. »3o und i3/^ des allg. b. G. B. für annehmbar befundenen Slcherstellungsact beizubringen. Jene, welche im Namen emes Andern mitstel« gern zu wollen erklären, haben anzugeben, daß sie in Vollmachtsnamen Anbote zu stellen Willens sind, wo dann für den Fall, als ein solcher Licttant Bestbieter bleiben sollte, sich von demselben nacb abgeschlossener kicitanon mit emcr legalen Vollmacht auszuweisen scyn wird, widrigenfalls er selbst als Erstcher angesehen und behandelt werden würde. — Zur Erleichterung jener Kauflustigen , welche wegen großer Entfernung oder wegen andern Ursachen bei der Licitation nicht erscheinen können oder nicht öffentlich licitiren wollen, wird gestattet, vor oder auch während der Llcitations« Verhandlung schriftliche ve»siegelte Offerte der Versieiglrungs-Commlfflon zu übergeben, oder übergeben zu lassen. — D,ese Offerte müssen aber a) das der Versteigerung ausgesetzte Object, für welches der Anbot gemacht wird, so wie es in dieser Kundmachung angegeben lst, mit Hinweisung auf die zur Versteigerung d,e» ses Objectes festgesetzte Zeit, nämlich: Tag, (Z. Amts-Blatt Nr. 123. d. 14. October 1841.) 822 Monat und Jahr gehörig bezeichnen und die Summcü'. E. M., welche fül! dieses Object angeboten ivlro, in einem einzigen, zugleich m»t Zlffern und durch Worte auszudrückenden Be» trage be^nnmt angeben, indem Offerte, wel« che nicht genau hiernach «erfaßt sind, mcht werden belücksichriget werden. — d) Esmuß dann ausdrücklich enchalien scyn, daß sich der Afferent allcn jenen Llcitaiionsbcdingun« gen umevwetfen ruolle, welche in dem Llcita-tionsprotocolle aufgenommen sind, und vor dem Negmne der Vclstngerung vorgelesen wer, dcn. — c) Das Ojfcrt muß nnl dem loprocentt» gcn Betrage deö Auövufsprelses ciitweder lm baren Gelde, oder in öffenillchen, auf E. Vl. und den Ueberbnnger laucenden, oder m annehmbaren haftungsfrcienSlaatvpapleren, nach ihrem cursmäßlgcn Wcrche berechnet, oder endlich mit einem, von der k. k. Kammerprocuralur ge-p-üften und nach §. 2)^ und ,Z/4 des allg. bürgl. G. B. für annehmbar erklärten Sl> cherstellungscicte belegt seyn. — ä) Endlich muß dasselbe mtt dcm Tauf- und Famillenna« men des Ojf^renlen, dann dem Charakter und Wohnort desselben unterfertiget seyn. — Zu dieser Vcrkaufä-Verstelgerung werden die Kauf» lustigen mit dem Beisätze eingeladen, daß dle Lmtationsbedingmsse suwohl del dieser Cameral-Bezirksue- waltul'.g, als be» dem k. k. Gefallen-wach- Untern Inspector zu Adelsberg eingesehen werden können. —K. K. Cameral-Bezlrks Ver» rvalmng. Lalbach am 6. October i9H». Z. 1500. (2) Nr. 3476. Licitati 0 ns - Kundmachung. Won dem k, k. Bcrgamte Idna wird bekannt gemacht, daß die Verfrachtung der Pro-ducte und Watcrialien von Idria nach Trieft, und von Trieft nach Idria im Wege der Lici-taiion hintangegebcn werde. Dic nähern Verhältnisse der Verfrachtung und respective die Licitütions-Bedingnisse sind folgende: 1) Won Idria nach Trieft kommen jährlich zwischen 10O0 und 2000 Centner verschiedene Product?, an Quecksilber und Mercurial-Präparaten zu verfrachten, welche auf verschiedene Art, theils in Faßchen, Kisten oder eisernen Flaschen verpackt sind, außerdem, aber jedoch seltner kommen dahin auch andere Gegenstände zu verfahren. — 2) Von Trieft nach Idria sind verschiedene Materialien, als: Gappoli - Seile, Pozulan-Erde, Oel, Unschlitt, Schwefel u. s. w. zu verfrachten, und betragen jahrlich zwischen 200 und 400 Centner. — 3) Der Frachtpreis wird nur für das Netto-Gewicht bezahlt, und auf dle Tara durchaus keine Rücksicht genommen; der Fracht - Contrahcnt hat es sich demnach gefallen zu lassen, was immer für eine Verpackungsart gewählt wird. __ 4) Ueber die Quantität der Verfrachtung wird keine bestimmte Zusicherung gegeben, und der Fracht-Contrahent hat sich zufrieden zu stellen, und unter keinem Vorwande eine Entschädigung anzusprechen, wenn weniger als die i« dcn §§. 1 und 2 angegebenen Summen zu verfrachten wären; er hat sich aber auch zu verpflichten, jedes Quantum zu verfrachten, die ihm über die, bezeichnete Summe übergeben würde. — 5) Der Contrahent ist verbunden, z:i jederZcit, sowohl im Sommer als im Winter die Verladung und Verfrachtung vorzunehmen, und zwar stets nach Verlauf von HI Munden von der Zeit an, als cr zur Verladung aufgefordert wird. — 6) Die Lieferungsz^t wird dem Contrahenten von Fall zu Fall auf dem Fracht-Briefe festgesetzt werden, und im Nicht-Ein-haltungsfalle keine Fracht bezahlt. - 7) Das Auf - und Abladen der Producte, sowohl zu Idria als Zu Trieft, hat Contrahent auf eigene Kosten und ohne Anspruch auf eine Nergütung selbst zu besorgen. — 8) Damit die Producte und Materialien während der Frachtzeit vor Nässe bewahrt werden, hat sich der Frachter jederzeit mit den nöthigen Decken zu versehen, indem für Ladungen, welche unbedeckt ankommen, keine Fracht bezahlt wird. — 9) Der Frachter hat in jeder Beziehung für die richtige Frachtung zu sorgen, und haftet nicht nur allein mit der Zu erlegenden Caution, sondern auch mit seinem ganzen übrigen Vermögen, für jeden wie immer Namen habenden Schaden odcr Abgang, möge die Ursache der Entstehung seyn welche sie wolle, und das Bergamt Idria soll berechtigt seyn, bei mindern Beschädigungen oder Abgängen sich nicht nur allein sogleich durch Abzug von dem verdienten, odcr zu verdienenden Frachtlohn zu entschädigen, sondern auch alle andern rechtlichen Mittel Zu gebrauchen, um sich an der Caution oder dem übrigen Vermögen der Fracht - Contrahenten zu entschädigen. — 10) Hat der Frachter eine Caution von 2000 fl. in C. M. in Staats-Schuld-Verschrcibungen, im Baren oder auf eine andere gesetzlich annehmbare Art Zu leisten. »-11) Die Dauer des in Folge der Licitation abzuschließenden Vertrages wird auf drei nacheinander folgende Jahre, und zwar vom l. November 184 l angefangen, bis zum letzten October 1544 in der Art festgesetzt, daß wenn die Fortsetzung desselben nicht sechs Monate früher 823 aufgekündigt wird, der Contract noch durch c i n Jahr, d. j. biö Ende October 1845 fortzudauern habe, und es wird festgesetzt, daß auch für die weitere Zeit von beiden contrahirenden Theilen eine halbjahrige Aufkündung einzutreten habe. — 12) Sollten Loco Trieft Material-Einkäufe unter der Bedingung der Stellung Loco Idria gemacht, oder Handelsfreunde iyre erkauften Producte selbst von Idria abholen, so kann der Fracht - Contrahent keinen Anspruch auf Vergütung der ihm entgangenen Fracht machen. — 13) In Bezug auf die Verfrachtung von Oel, von Trieft nach Idria ist bestimmt, daß wegen Austrocknung in den Monaten November inclusive April ein pr. Cento, und in den Monaten Mai inclusive October zwei pr. Cento Callo pajsirt werden, wornach der Frachter jeden größern Callo in den Selbst? Kosten bar zu ersetzen hat, und ihm somit von seinem Frachtverdienste abgezogen wird; und da ferner 14) die leeren Delfässcr jedesmal nach Trieft zur Füllung gesendet werden, so ist der Frachter verbunoen, diese leeren Oelfäffer unentgeltlich nach Trieft zu bringen. -» 15) Unter den bei der Licitation ausfallenden Frachtpreisen, sind alle wie immer Namen habenden Unkosten für Weg- und Brückenmauthen u. s. w. mit begriffen, und es wird außer dem bedungenen Frachtlohnc keine andere Vergütung geleistet, nur bei der Verfrachtung des Oeles wird die sogenannte Triester - Stadt-Mauth, welche der Frachter zu zahlen hat, gegen legale Nachweisung derselben zurückvergütet. Der Einfuhrszoll für dasselbe wird aber von der k. k. Verschleiß-Factorie in Trieft selbst bezahlt, ohne daß sich der Contrahent damit zu befassen hat. — 16) Es wird den Licitationslustigen frei gestellt, zur Verfrachtung der Producte und Materialien den Straßenzug über Wippach, über Loitsch, oder selbst über Dberlaidach zu wählen, und im letztem Falle werden selbst Anbote bloß für die Verfrachtung von Oberlaibach nach Trieft, und von Trieft nach Oberlaibach angenommen, wo dann das Bcrgamt die Spedition von Idria nach Oberlaibach, und von Oberlaidach nach Idria selbst besorgen würde. Da jedoch die Uebernahme der von Trieft erhaltenen Materialien immer nur zu Idria geschehen kann, so müßte in einem solchen Falle der Frachter die Haftung bis Loco Idria übernehmen. —17) Die Contracts-Ausferti-gungs - Kosten und Stämpel > Gebühren hat der contrahirende Frachter zu übernehmen, und 18) hat jeder Botleger oder, Antragsteller ein Baoium von 50 fl. bar zu erlegen. — 19) Das. Licitations, Protocol!, welches für den Mindest-forderndcn sogleich die Stelle des Contractes zu vertreten hat, ist für den Ersteher gleich vom Tage des von ihm gefertigten genannten Pro-tocolls, für das Aerarium aber vom Tage der erfolgten Ratlsication verbindlich. — Im Falle als der Ersteher den förmlichen Contract zu fertigen sich weigerte, hat das höchste Aerarium die Wahl, den Bestbiercr entweder zur Erfüllung der ratisicirten Licitations-Bedingniffe zu verhalten, oder den Contract auf dessen Unkosten und Gefahr neuerdings feilzubieten, und den erlegten Caut'onsbetrag entweder im ersten Falle, auf Abschlag der hohern Beköstigung, oder im zweiten Falle auf Abschlag der zu ersetzenden Differenz, zurück zu behalten; im Falle aber, als der neueste Bestbot keines Ersatzes bcdürfte, als verfallen einzuziehen. — Die Licitation wird am 25. October 1841-Vormittags neun Uhr im Sitzungssaale des k. k. Bergamtes Idria abgehalten, wobei es denjenigen Lici'tan-ten, welche nicht selbst erscheinen wollen, frei gestellt ist, schriftliche Offert einzulegen, welche sodann am Tage der Licitation, und vor Beginn derselben eröffnet und in das Protocol! werden aufgenommen werden. — Die Offerte muffen jedoch das oben bezeichnete Vadium und die ausdrückliche Erklärung enthalten, daß der Offcrent sämmtliche in dlcser Kundmachung angedeuteten Bedingniffe einhalten wolle, und daß das Offert an und für sich schon für ihn rechtlich btndend seyn soll, wenn es von dem k. k. Bergamte Idria angenommen und von einer hohen k. k. Hofkammer im Münz- und Bergwesen ratifüirt wird. — K. K. Bergamt zu Idria den 7. September 18-11. Z. i5c)i. (3) Nr. 65iZ. Bekanntmachung. Da der Magistrat die Zimmtirung aller Waagen und Gewichte der Langenmaßerei, der trockenen und nassen Maßereien, und der Abfachung der Fässer, dem bürgesllchen Schloft sermelsser Anton Ezerny übertragen hat; so w>rd solches m»t dem Beisätze bekannt gemacht, daß da« Ardeltslscale des gedachten Z,mentis rers sich in semem eigenen Hause Nr. 170 m der Schussergassc befindet. — Glaser und Fla» schen, welche von hiesigen Glasern verkauft wer, den, müssen von jedem derselben zimenMl, u»id mit dem Anfangsbuchstaben ihres Namens ver, sehen seyn. Die Zlmcntnung der Glaser und Flaschen, welche sich die gewerbtttelbenden 824 'Parteien von auswärtigen Fabriken beischaf-fen, sind zur Zimentirung an den hierorti» gen Glaserme'ster Brodmann in der Spitalgasse -angewesen. — Stadtmagistrat Laibach am i. October 164l. vermischte V^rlautbarungm. Z. ^92. (2) 2tl Nr. 24 l». Edict. Von dem Bezirksgerichte Haasberg wird hiemit bekannt gemackt: E3 sey über Ansuchen des Jacob Kaschier von Franzdorf, die executive Fcilbietung der, dem Martin Nagade gehörigen, der Herr, schaft Loitsch sul, Rect. Rr. ,5l zinsbaren, auf ,5l)0 st. gerichtlich geschätzten Halbbube, wegen in Folge w. ä. Vergleiches clci«. 2a. December ,6Z9 schuldigen »35 st. c. 5. c. betvilligcl, und zu deren Vornahme d»r 3o. August, Zo. September und 2a. October l. I., jedesmal Vor« mittags 9 Uhr beim Schuldner in loco Brood mit dem Beisatze bestimmt worden, daß diese Realität bei der ersten und zrrenen Feilbietung nur um öie Schätzung oder darüber, bei der dritten aber auch unter der Schätzung verkauft noerden würde. Die Licitationsbeditigniffe, ker Grundbuchs, extract und das Schä'hungSprotocoll können bei diesem Gerichte eingesehen werden. Bezirksgericht Haaüberg am 10. Juli zLHl. H<1 Nr. Zägg. Anmerkung. Bei der ersten und zweiten Feilbietungstagsahung hat sich kein Kauftu» siiger gemeldet. Bezirksgericht Haasberg am 3o. September iä4«. Z. «43g. (3) Nr. «43?. Edict. Von dem Bezirksgerichte Relfniz wird hier« mit allgemein kund gemacht: Gs sey auf Ansuchen der Helena Oblak, in die Reassumirung der mit Beischeioe vom 6. Mai iLIy bewilligten und dann slstirtcn crecutiven Versteigerung der, der Agnes Leusiek von Soderschiz gehörigen, der Herrschaft Neifniz zinsbaren ^ Hübe sammt Zu. gehör, wegen zu dem Matthäus Petritsch'schen Verlasse noch schuldiger ,65 st. 4» kr. M. M. sammt NebenverbindUchkeiten gewilliget, und zur Voinahmk derselben 5 Termine, als: auf den 28. October, 3a. November und 24, December l I>, jedesmal Vormittags um Zo Uhr im Orte So« ccischiz mit dem Bcisatze bestimmt worden, dah diese Realität nur bei der diitten Bersteigevung tntter dem Schähuugswerthe pr. 544 st- dahin gegeben werden wird. Bezirksgericht Reifniz den 25. September ,84». Z^ 2453. (3) ^Nr^242o. Edict. Alle Jene, welche auf den Nachlaß des zu Sigiödorf verstorbenen Grundbesitzers Anton Ba. raga, aus was immer für einem Grunde einen Rechtsanspruch zu machen gedenken, haben sich bei sonst,gen Folgen oeä Ll4 §. h, G. B., hier» orts bei der auf den «8. October l. I. Vormit. tags 9 Uhr anberaumten Liquidationstagfatzung zu melden. Bezirksgericht Reifniz den 2». September »641 Z. 53. (,o) ^ Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Irria wird durch gegenwärtiges Eoict bekannt gemacdl: Es scy auf Anlangen des Thomas Leßkovih. B.siher ler, zu Idria Haus , Nr. 255 liegenden, ker Berg. rtisirt er« klärt, und die Löschungsurkunee ausgefertiget wer-den würde. K. H. Nezirttgericht Aria am 3a. Dccem. der »640. Anzeig e. Jemand, der sich schon durch mehre Jahre mit dem Unterrichte für private und öffentliche Schüler in den deutschen Schulen beschäftigt hat, wünscht in einem soliden Hause ein Paar Stunden den Unterricht zu ertheilen. Näheres erfahrt man im Zeitungscomptoir. Z. 1477. (3) ^ W e i n l i c i t a t i 0 n. Die Herrschaft Oberpettau, Marburger Kreises in Untersteyer, macht bekannt, daß am 26. October lö^» Vormittags Loo Eimer guter und alter Eigenbauwein sammt fünfeime-rigm Fässern im billigen Schätzungspreise licttando werden verkauft werden. Herrschaft Oberpettau am zo September ll8n. 825 Elubernial- Verlautbarungen. Z. 15 l6. (1) Nr. 23336. Verlautbarung. Mit Beginn des Schuljahres 18^'/^ kommen nachstehende Studenten - Stipendien in Erledigung, als: «) ein Laibacher Musikfond - Stipendium, im dermaligen jährlichen Ertrage von 33 si. 36 kr. C. M. Dieses ist für Studierende, welche der Musik kündig sind, und ihrc musikalischen Kenntnisse Weilers vervollkommnen, bestimmt. Der Genuß desselben ist auf keine Studienabtheilung beschränkt. Das Berleihungsrecht gebührt diesem Gnbernium; I») bei der von Johann Preschern, gewesenen Domprobste von Laibach, errichteten Studenten- Stiftung der 3. Platz, im dermaligen jährlichen Ertrage von 150 fi. 29 kr. (5. M. Diese Stiftung ist vorzugsweise für Studierende, welche mit dem Stifter verwandt sind, und in deren Ermanglung auch für andere bestimmt. Dcr Genuß derselben ist auf die Gymnasial-, philosophischen-und theologischen Studien be-schränkr. Das Präscntationsrecht gebührt dem sürstbischöstichen Ordinariate zu Laibach; krT^ Flödnig 20. October 1841 löbl. Bezirks-Nodiz Flödnig Vormittags Obrigkeit 3233 13 636 52 um Flödnig 9 Uhr Den zehnten Theil dieser Ausrufspreise haben die mündlichen Licttanren vor der Versteigerung als Vadium zu erlegen; die schriftlichen Offerte aber würden, wenn sie nicht mit dem lOprocentigen Vadium belegt sind, unberücksichtigt bleiben müssen. — Uedrigens kön- Z 152!. (1) Straßen - Licitations- Verlautbarung. Wegen Uebernahme der Lieferung des Straßendeckmaterials an die in nachstehender Uebersicht bezeichneten Strecken der Staatsstraßen des k. k. Straßencommiffariats Laibach wird für die Dauer der drei auf einander fol-genden Verwalrungsjahre 1842, 1843 und 1844, für jeden Material-Erzeugungsplatz für sich, und mit Ausbietung des Preises für jeden einzelnen Haufen, bei dem Laibacher k. k. Kreisamte am 25. October l. I. um 9 Uhr Vormittags eine neuerliche öffentliche Versteigerung abgehalten werden. — Dieser Versteigerung ncn die sämmtlichen Pachtbedingn isse sowohl bei dieser Camera!-Bezirks-Verwaltung, als bei dem k. k. Gefällenwach-Unttrinspcctor zu Kraxen eingesehen werden. — K. K, Camera!-Bezirks-Verwaltung Laidach am 12. October 1841. liegen dieselben Bedingnisse, ihre Erörterungen und Modisicirungen zum Grunde, wie solche für die erste Licitation unterm 22. August l. F. ausgeschrieben waren, und in den Intelligenz» blättern der Laibacher Zeitung Nr. 103 vom 23. August, Nr. 104 vom 31. August und Nr. 105 vom 2. September 1641, so wie auch durch die Bezirkscommissariate zur Veröffentlichung gebracht worden sind, auf welche sich daher, wie nicht minder auf die Beobachtungen bei beabsichtigter Eingabe von schriftlichen Offerten für die zweite Licitation nunmehr berufen wird, jedoch steht es immerhin noch jedem Unternehmungslustigen frei, in die Versteigerungsbe-dingniffe bei dem k. k. Kreisamte, der k. k. Bau- — 827 — direction und dem k. k. Straßencommiffanate Laibach an» taglich dle Em,tcht zu nehmen. — Von der k. 8. October 4841. Uebersicht des für nachdenannte Straßenstrecken für die Jahre 1842, 1843 und 1844 jährlich zu liefernden Straßen-Deckmaterials. Kommen im Durchschnitt jährlich ^. —------ " —- Flscalpreis. ^ Aus dem Material-Er- ^" "'^"' ^ verfuhren und -----------._________ 3 gen l aufzuschllchten im Ganzen ^ Z zeugungsplatzc, Namens: Haufen pk' für «inen Z1.. --------------,—---------->-------------- Haufen Erzeug. W j s ä 42V, ^" ' bis platz l ' _______________cub.' > Nr. ! Nr. ifl. s kr. 'fl. If" 1 Sava, Sandbank, am linken 8 User . . . 400 0/14 I -49 V, 330^ Z A^ 2 Schinkoutz, Steinbruch . 3820 0/13 ^ II i 393/ ^z^ ^^> ^, * " D 3 Vabna.Goritza, Steinbruch 350 0/l2 1/4 140 563 20 Z. 1519. (1) Ein Schulgchilfe wird gesucht. An der Pfarr Sagor im Decanate Mo-räuzh ist ein Schulgehilse gegen annehmbare Bedingungen aufzunehmen. — Jene, welche diesen Dienst zu übernehmen wünschen, haben ihre Gesuche d'mnen drei Wochen an das fürstbischöfliche Consistorium zu Laibach einzusenden. Laibach am 8. October 1841. Z. 1529. (1) Verlautbarung. Für die hierortigen k. k. Staats- und Local - Wohlthätigkeit - Anstalten werden in dem Militärjahre 1842 folgende Artikel benöthiget werden, als: 490 Pfund Baumöl; 230 Pf. geläutertes Ripööl; 110 Pf. gegossene und 170 Pf. ordinäre Unschlittkerzen; 140 Pf. ordinäre und 20 Pfund Venetiancr Seife; 2300 Pf. fein gemahlenes Kleienmehl zu Umschlägen; 10 Pf. Weihrauch; 90 CentnerLager-stroh; 850 Merling Sägespane; 50 Merling Kornstroh - Häckerling; 150 Merling Haber-fieiben; 710 Stück birkene Kehrbesen, 390 St. kleine Geschirrbeftn; 50 St. erdene öeibstuhl- topfe und 370 Maß Reibsand. — Zur Ueber-lassunq der Lieferung dieser Artikel wird am 19. October l. I. Vormittags um 9 Uhr in der Zlmtskanzlei der obgedachten Anstalten im hiesigen Eivilspitale Nr. 1 eine Minuendo-Licita-tion abgehalten werden, wozu die Lieferungs? lustigen mit dem Bemerken eingeladen werden, daß die dießfälligen Licitationsbedingnifse in den vor- und nachmittägigen Amtsstunden hier eingesehen werden können, und daß von jedem Mitlicidirenden vor dem Anfange der Licitation^ ein 5 A Vadium im Baren für jene Artikel, um welche er licitiren will, zu Handen der Li-citations - Commission zu erlegen ist. — K. K. Staats - und Local - Wohlthätigkeits. Anstalten-Direction. Laibach am 13. October 1641. Literarische Anzeigend Für die hochwürdige Geistlichkeit. Bei USNK5 Alois Gdlett v. Nleinmayr. Buch -, Kunst- und Musikalienhändler in Laibach, ist zu haben: Königs dorfer. M., katholische Geheimniß» uny Sittenreden auf alle Sonn- 828 5 und Festtage nebst, verschiedenen Gelegenheits, reden. Donauwcrth und Augsburg. 3 Bande. »6fl. ,2 kr. Winkelhofers, Seb., vermischte Predigten; herausgegeben o. Riedcrer und Say« ler. München. 7 Bande i3si. 36 kr. Lohner Th., Handbibliothek für Prediger. Aus 0cm Lateinischen in's Deutsche über» setzt v. Lausch. Wlm Z Bande. 6 st. Franz Luowig, (Bischof-Fürst zuBam- berg uno Würzburg) Predigten dlm kand» volke vorgetragen, zte Austage. Würzburg »8äl. iss.^5kr. Mac-Carthy, (P. Nicolaus Tuito de) Predigten, aus dem Franzöfischen, von einem kath. Geistlichen, l Band. WeißeiibUt'g iSäo. 2 st Zo kr. Vieira, Ant, Adventspredigten, zum erstenmal aus dem Portugiesischen überscyl vun Di-. F. I. Echermer. Weißenburg l6^o. 1st. ^5 kr. Mayr,P. P. B, Predigten, l. und 2 Band.Innßbluck ittZcj. 2 ft. ZZ kr. Sintze4,M., leichtfaßliche katechetische Neden (shrlstenlehltn) eines Do'fpfarrers «n die Landjugend. Augsbulg l6/,o. lst.,20 kr. Z. 1512. (2) Bei Georg ^fZ'H^. Buchhändler tn Laibach, HM alten Markt Nr< 167, ist ganz neu zu haben: allgemeiner österreichischer oder neuester Wiener - Secretar, für a. Klein-mayr ist so eben ganz neu erschienen und dci Vgna? Alois Odlen v. Rlrinmayr, Buchhändler in Laibach, zu haben: Neues Gebethbuch in slowenischer Sprache, unter dem Titel: i n a Das ist: Lod und Anbetung des allerhei-ligsten Altars- Sacraments. Inhalt: I. Gebete b^i der hcii. Mcsse und Communion, II. Gebete beidcr Becsiun^e c" lD.liatcinbcr.Sc'nn. tagen, pc'i-innlltvii!! uri l» Icv.ittil-nl!» „<'. 'l eleli«nt, IV. Bei dem Besuche des hnl. Grabes, pl>r «dji- Dieses neu»?, in einem rcineli und aliqemcin versiändlichen Slolrcnisch, und g<>lt Goldverzierulig sammt Schuber, oder im größeren Formate, edcnfalls ele» ga,tt gebunden, nur ^0 kr. lZ. M. lostet, und daher auch vorzüglich zu Schulprämien geeignet ist. Bei Jg. M. Ovlcn v. Uleiumazzr, Buchhändler ln Laibach, wird Prämimeration angenommen, auf: Caspar Erhard Christliches Hausbuch. Oder das qroße Leben C h r i st i, Mlt ausführlichen, kräftigen und andächtigen Betrachtungen, Erzählung"! und Gebeten. Zur Erklärung und Verehrung dcs sterblichen und glorwü'rdigen Lebens unsers Herrn und Erlösers Jesu Christi. Mit einem Zusätze von den vier letzten Dingen. Zwölfte, neu verbesscrteAussage von einem katholischen Geistlichen. Mit örei Oberbirtlichen Approbationen. Mit 5 Bildern und einer Ansicht von Jerusalem in Stahlstich, und sehr feinen Holzschnitten, in 12 Monatsheften jedes zu 10 Bogen, 524 kr.