zur Laibacher Zeitung. .?/ 91. VinNag den 1. August ig/jZ. Aemtliche Verlautbarungen. 3. 1212. (3) Kundmachung einer Ho lzliefcru ngs - L'l citation. Zum Behufe des k. k. Vergamtes Idria werden in den nächst folgenden Jahren die auf der Herrschaft Idria gelegenen Waldungen ^onvoili, 8llI)u^ouv6lk und 3lemo zum Abtriebe kommen und sowohl die Holzardeit selbst alö auch die Bringung desselben nach Idria, dcmMindcstforderndcn imLicitationswege überlassen, und zu diesem Ende am 16. August 1843 um 10 Uhr Vormittags im Amtslocale des k k Bergamtes Idria die Licitation ab-aehalten werden. — Diestmnach werden dcn -u dieser Licitation erschienenen Licitantcn die Licfcrullgsbcdingnisse im Nachstehenden vorge« zcichnct: l. Zu dcr Licitütion werden alle diejenigen zugelassen, welche nicht gesetzmäßig davon ausgeschlossen sind. — 2 Jeder Lici-tant hat noch vor dem Beginne dcr Licita-tiou ein Vadium von 500 Gulden entweder im Baren oder sidcijussorisch zu erlegen, welches dcn Nichtcrstehcm sogleich nach der Licitation, dem Bestbieter aber erst nach geschehener Be« richtigllng dcr sich mit Gegenwärtigem bedungenen Caution pr. 6000 st. Gulden zurück bezahlt wird. — 3. Daß oben angeführte Wald-Ter» ritorium, worin dem Contraheitten die Holz-dringung übcrlragcn wird, wciset die Catastral-karte unter den Parzellen Nr. 603, 605 und 607, welches insbesondere für dcn Zweck der fraglichen Holzbringung westlicher- und uördlichcr-scitö durch die bestehenden Aerarial-Walogrän-zen. östlicher-, südöstlichem undlwldöstlickersots abev durch den von der Haupcgränze in Oi^l^-<^'jn« auf di.» (5'insattlung ron ^icin.-, 6 !<><;:, sl'ihrenden Hauptstcig, von da aber üder Ilulln-nolü auf den Haliprgupf von 8lc?nl(.', und von diesem in gerader Richtung auf den Icll-i?^-Bach, zwei Hund^r Klafter von der Ifcl-.nit ist verpflichtet, bei dem Abtreiben und Bringen des Holzes sich genau an diese Bestimmung des k. k. Bergamtcs Idria zu halten. — Für jeden Fall aber wird ausdrücklich bedungen, daß alle dermalen in den vorbenannten Waldungen erliegenden Windfälle gleich im ersten Jahre der Holzbringung gänzlich aufgearbeitet und eingeliefert werden sollen. — 6. Die Holz« lieferung bezieht sich nur auf Brennholz, und als Liefcrungs-Quantum wird dcr jeweilige halbe Werköbedarf an Brennholz festgesetzt.— Der Contrahent soll jedoch verpflichtet seyn, auf Begehren des Bcrgamtes auch ein größeres Holz-Quantum, ja selbst den ganzen einjährigen Werksbedarf um den stipulnten Preis alljährig einzuliefern, ohne jedoch zu dcr Forderung berechtiget zu ftyn, daß ihm die Lie« ferung eines größeren Quantums als dcö halben Werksbedarfs überlassen wcrden muffe. Das alljährig zu liefernde Holz-Quantum soll dem Kontrahenten mit Ende Februars jcden Ialirlß von Amtswegen schriftlich dckanut g?a,e'.'cn werden. — 7« Die Belegung der Holzschläge und die Eintheilung aller Holzbrmguligöaruei-ten hat dcr Contrahcnt dergestalt gehörig ein-zurichtel,, daß das gefällte Holz auch gehörig 640 austrockne« und in den vorgeschriebenen Zeiträumen eingeliefert werden kann. Die vollständige Einlieferung des für jedes Jahr bestimmt werdenden Holzquantums hac dis Ende Mai des nächsten Jahres zuversichtlich zu geschehen; so z, B. würde das für die Holzbringung dcg Jahres 1844 Ende Februars 1614 zu bestlm-mende Holzqnancum mit Ende Mai 1645 cin-zuliekcrn styn — wobei insbesondere bedungen wird', daß der dritte Theil der einjäyrigen Holzlicferung jedesmal noch im Spätherbste desselben Jahres, also in dem obigen Beispiele noch bis Ende November 1644 einzuliefern sey. — 8. Das gesammte einzuliefernde Holz, wird bloß auf der Idrianer Ländt übernommen; der Kontrahent hat daher daö Holz auf jene Länot zu stellen, dorr auszuziehen, zu spalten, auf die Tristplatze zu bringen, und dort nach der Bestimmung des Waldamtcs in Tristen von ein oder zwei Klaftern Höhe, und der gewöhnlichen Uebermaß, mir vier Fuß weiten Zwischenräu-mcn der einzelnen Zaune oder Tristen aufzu« stellen. __ 9- Unter dem Ausdrucke Klafter soll eine Wiener Cubik-Klafter von 216 Cubik-Fuß Rauminhalt verstanden seyn, und auS Sechs Fuß langen Spelten bestehen. Bei der Auftristung auf den Tristplätzcn soll jedoch bei jeder Cubik-Klafter Holzes eine Uebermaß von Sechs Zoll in der Höhe gegeben werden. — 10. Tie Aufklafterung muß möglichst dicht geschehen und darf nur höchstens alle Zwanzig Klafttr einen Kreuzstosi enthalten. Wenn üdcr die Dichtigkeit der Aufklafterung ngcnd cm Zweifel entsteht, so hat das k. k. Bcrgamt Idria dasRecltt, oie Tristen umzuwerfen und neu aufklaflcrn zu lassen, wobei der Conlra-hcnt alle hiebci ancrlalifcncn Kostcn zu tragen hat, welche ihm demnach auch von seincm^iefe-rungsgedinge abgezogen werden. — 11. Sollte daö k. k. Bergamt es für nöthig finden, das Holz nicht auf dcr Landt auftristen zu lassen, so steht demselben das Recht zu, zu verlangen, daß es auf was immer für einem andern Platze aufgetrlstet werde. In diesem Falle hat der Con-trahent das Holz auszuziehen, zu spalten und auf den von dem Bergamte zu bestimmenden und zu bezahlenden Fuhren aufzulegen, auf dem Tristplatze, dcr ihm bezeichnet werden wird, wieder abzuwerfen, und dort auf gleiche Art, wie auf der Landt aufzutristen, ohne für die Modification des Aufladens und Auftristens auf einem andern Platze irgend eine Entschädigung fordern zu können. — 12. Die zu dem Auftristcn nöthigen Unterlagen, welche we- nigstens 12 Zoll hoch styn müssen, hat sich Con-trahcnt selbst vorzurichten, und Spelten von seinem zugebrachten Holze zu verwenden, ohne weder für das Unterlagen-Holz, als auch die Arbeit hiebei, eine besondere Vergütung zu erhalten. — 13. Als Lieferun gspreiö wird für eine Cubik-Klafter sammt Uebermaß von der im Puncte 9 und 12 angefühlten Beschaffenheit und in Sechs Fuß langen Scheitern od« Spelten — ohne Unterschied der oben benannten Holzschlage und der eingelieferten Holzgattun-gen — der bei gegenwärtiger Licitation erstanden werdende Holzpreis drei Zwanziger auf einen Gulden gerechnet, ausbedungen, welcher Durchschnittspreis nach erfolgter Uebernahme des Holzes stets dar bezahlt wird. — 14. Die Uebernahme des Holzes hat mit Schluß cineg jeden Monates auf den bestimmten Tristplätzen zu erfolgen, jedoch sind die Lieferungstcrmin, so einzuhalten, wie sie im Puncte 7 und 8 angesetzt sind, wobei uochmalü wiederholet wird, daß mit Schluß des Monates Mai jeden Jahres die ganze Lieferung für das nächst vorhergehende Ho lzbringungsjahr beendet scyn muß. Auch hac Kontrahent selbst zu sorgen, damit eine Ueberschlä'gcrung über das jedesmal be» stimmt werdende Holzquantum nicht statt finde, und es wird ausdrücklich festgesetzt, daß, im Falle einer unmäßigen Ucbcrschlägerung, es nur von dem guten Willen des Vcrgamtes abhängen solle, daö übrrschlägerte Holz in dem bedungenen Licfevungöpreisc anzunehmen, oder aber ohne alle Vergütung s»ro ^c-rurio einzuziehen. — 15. Sollte nach Beendigung der mittelst der gegenwärtigen Licitalion und über» Haupt nach dem Ablaufe der hicmit festgesetzten Holzlieferungö-Periode selbst in dem Falle, wenn Kontrahent über ^echs Jahre hinaus die Holz-lleferung fortsetzen sollte, irgend ein gefälltes Holz im Walde und überhaupt außerhalb der Bachfahrten sich befinden, so wird dieses ohne irgend einer Vergütung als Eigenthum deS k. k. Bcrgamtcö Idria erklärt, welches 'nach Gutbcfinden darüber verfugen kann, ohne daß Kontrahent berechtiget ware, ^s j^mer für eine Entschädigung oafur anzusprechen. Sollte sich aber auf den Bachsahrtcn und zwar namentlich auf der Icw-a und allenfalls Zei^-Bach-fahrt noch ein Holz beslndcn, so ist der Lieferant verbunden, dieses in Cubik-Klaftern aufzustellen, wofür ihm dann für jede ganze Klafter drei Viertel dcs in der Licitation ausgefallenen Lieferungspreises vergütet werden wird. Für einzelne Haufen, welche nicht wenigstens 6N Eine Cubik-Klaftcr haben, wird dagegen nichts verMel. .- it>. Zu den Holzbringungs-Vor-richtungen, alS Risten, Bahnen, Tafelwein u s. w., wird dem Kontrahenten das benöthigte Holz, ii'soscl'lc solches nicht aus den laufenden Holzschlagcn bezogen werden könnte, von dem Waloamte, an Ort und stelle dc5 Bedarfes jedoch nnr ohne Nachtheil und Beschädigung des betreffenden Bestandes, von Fall zu Fall speciel auögewiesen werden. Contrahent ist jedoch verpflichtet, das zu derlei Vorrichtungen verwendete Holz nach eingetretener Entbehrlichkeit derselben, gleichfalls zu Brennholz aufzuarbeiten und einzuliefern, sobald es nur gesund und brauchbar ist, allein die Abtragung und Zerstörung aller was immer für Namen habenden, durch den Kontrahenten hergestellten Holzliefe-rungs-Vorrichtungen, darf erst nach vorausgegangener Bewilligung des k. k. Bergamtes geschehe». Für den Fall aber, als das r, k. Berg. amt die Bewilligung zur Abtragung oder Zerstörung derlei Bringungsvorrichtungcn, gleichviel ob wahrend der Dauer der mit Gegenwärtigem bedungenen Holzlicferung, oder aber nach Beendigung derselben und Erlöschung der gc-gcnwärligen Licilations-Bedingnisse, zu verweigern befinden sollte, verpsiichiet sich das k. k. Bcrgamt, das in derlei Bringungs-Vorrich» Nlngcn vorhandene, zur beliebigen Verfügung des k. k. Bcrgamtcö zurück bleibende gesunde und brauchbare Holz in dem Preise zu Einem Gulden und fünfzehn Kreuzer, mit Ausschluß jeder andern, wie immer benannten Entschädig gung pr. Lubik-Klafter Ü216 lZnbik-Fuß «u^la Holzmasse zu vergüten, zu welchem Ende dieses Holz mit der Meßzange abgemessen, cubisch berechnet und auf obige Cubit--Klafter reducirt werden sollte. F^r Erdaushedungcn und Ab-grabnngcn und sonstige bei diesem Bringungs-unccrnehmcn bewerkstelligte Arbeiten, wird auch nach Auflösung dieses Vertrages durchaus keine Vergütung geleistet, und der Contrahcnt bleibt verpflichtet, alle Bringungsvorrichtungen dem r. r. ^rrganm' um so mehr zur beliebigen Dis-pusmon ohne Entschädigung zu überlassen, als ^ Uiitoiten für diese Herstellung schon in dem bedinge einbegriffen sind. — 17. Zur Bringung des Holzes werden dem Contraheliten die Aerarial-Klanseu in 1'Ml'icIl, N^.-» und läi'i^, dann der Idrianer Rechen zur zeitweiligen Bc-' nutzung überlassen, jedoch hat der Lieferant "lie bei diesen Gcbäudcn während der Liefe-^'ungszcit etwa nothfallenden kleinern Repara-lwncn aus Eigenem Zu bestreiten, und oas Aerar übernimmt hiebci cilizig und alllin die Reparation des Körpers der Klausen und deren Dachuugcn, und hat demnach über die Nothwendigkeit dieser Reparationen nur allein zu erkennen. Eben so trifft das Aerar bloß die Unterhaltung der Hauptbcstandthcile der Rechen, den Lieferanten aber das Auswechseln der Rechenspindeln bei denselben — 18. In Fällen, wenn das Bcrgamt es für gut finden sollte, neben der mlt Gegenwärtigem bedungenen Holzlleferung auch noch rine andere etwa nöchig werdende Holzlicfernng mittlerweile anzuordnen, oder an sonst well immer eine Concession zur Holztristung oder sonstigen Bringung zu ertheilen und wegen den Tristungsgcbau-den zu verfügen, darf der Contrahcnt dieß-fallü keine Einstreuungen machcn, wogegen auch er selbst in seiner Holzdringung in keinem Falle durch andere Parteien beirret werden darf. In zweifelhaften Fällen und bei Umstanden, welche möglicherweise vorfallen können, hat sich der Kontrahent durchaus in jever Beziehung dem billigen Ermessen und Aubspruche dcä k. k. Bcrgamtcs zu unterziehen. — 15). In Bczng alif die dnrch die Tlistuil-gcn allenfalls sich ergebenden Uferbcschädiglni-gcn, übernimmt das Aerar die Ausgleichung dieser Gegenstände, wenn nicht derlei Beschädigungen aus Verschulden des Lieferanten herbeigeführt wurden. — 20. Für zufäl« lige oder Elementar-Ereignisse herbcigefuh.ce Ergebnisse und Beschädigungen leistet das Aerar durchaus keine Vergütung. — 2l. Unter dem bei gegenwärtiger Limitation erstai'.-dcn werdenden Lieferungspreise sind alle, wie immer Namen habenden Anslagcn mirverstan-den, und es wird für nichts einc Extra-Vergütung geleistet. Lieferant hat daher um diesen Preis das Holz bis auf die Ländt oder die andern zu bestimmenden Tristplähe ' zu stellen, und weder für die nöthigen Werkzeuge und ihre Reparation, noch für die Unterhat« tung der Brücken, Wege, Rißcn, Bahne« oder wie es sonst Namen haben mag, irgend etwas bejonders anzusprechen. — 22. Da5 Holz must mit der Sage gefallt und zerstocket werden, und darf keinen Spronz oder schief abgehackte Flächen haben; ü'Ker-dicß muß cs auch im Walde geschält und von der Nuioe befreiet werden; auch dürfen die. im Walde zurückbleibenden 3:öcke nicht höher als einen Fus; belasscn werden. — 2A. Wird ausdrücklich bestimmt, daß die gegenwarliaeil ^Nations - Bedingnisse einzig un? aliein mit 6'l2 dem verbleibenden Crsteher und sohi'ni'gen Con-irahenten eingegangen werden, das; demnach d^S Bergamt Idria dul'challs kline Rücksicht aaf Verabredungen oder getroffene Einverständnisse »N't den übrigen stabile, oder inte-rimalcn Holzknechten nimmt, und daß daher die interimalen Holzknechte als kcine Aerarial-Arbeiter betrachtet werden können, und anch keinrn, wie immcr Namen habenden Anspruch .uif irgend etwas machen können, — und daß es folglich auch in der Willkl'ihr des Lieferanten stcht, sie auart,ergeld jahlllchtr vierzig Gulden C. M., dann ,jn «brcnnholz» Deputat jährlicher sechs Klafter harter Schelter, spstemmaßl^ ve, bunden ist, in Erledigung gekommen. — Zu deren prov,sori« schen Wiederbes'yung wird der Concurs bls 3». August d. I. hltlmt eröffnet. — D,t Bewerber um diese Stelle habm »hre dlcßfalllaen Gesuche, worin sie sich über ihr Nalwnale, ih>e an ei-ner öffentlichen Folstlchr.AnXalt «langte w»s-scnschafll'che Auebildung "n Fo.sieche, ihre glsundt kö.perl,chcBlschaffenhe,r, lh,e blsherlge Verwendung und allenfalls schon gcle.steten Slaatsdlcnsie, d°nn über d.e Ken.ln.ß der krainischen oder e.rer derselben verwandten Sprache, und über ,hre tadelte Moral.tat legal ausjuweiscn haben, im vorgeschrieben.n Wege an die t. t. Camera! Bezirks» Verwaltung Laibach zu überreichen, und zugleich anzugeben, ob, und»m bejahenden Falle, >n welchem G-adc sie mt den dermal'gen Beamten des Vc>wal« lilngsamtes Ädclsberq oder del e»wähl,ten k. k. Bezliksbehörde verwandt oder vtls.twägert scycn. - Bonder k. k. ssevrlsch »llynschtn ver, einten Cameral-G.faäen Verwaltung. — Gray am 14. Juli 164). Z. >,32. (3) Nr. i5l76j»242. Kundmachung. Von der k. k. Cameral-GefälleN'Verwal' lung für Böhmen w^d h ka,nu gemacht, daß der excmd»rte Tabak» «nd Stampel > Verlag im Unhostlakonlycl Krebse »n Elledigung qckom-nnn ist. — D.rselde ist zur Matenalfassung an das 2V2 Meile entfernte Aerarzal- Maqazin zu Prag angewiesen; ihm selbst sind 7) Trafikanten zur Fassung zugclhc»ll. D»e für den Tabakmateilal'Credit zu lei^clide Eau^ioli bc-Nagt i,oc> st.; das Stampllpapier wi'd gegen bare Bsz^hlulig abgcfaßt. — Der Verschleiß-betrag dom 1. Mai l6/»2 bis letzten Aplil i6/z3 am Tub..kmater!ale m,t Inbegoff des Llmtto« tabales 35293 Pfunde, im Geldwerthe von 199^5 ft. 53 kr., an Slämpelpapier 1676 fi. 3, fr. — Dieser Verschleiß gewahrt bei elner Provision von 7 F vom Tabak, und ä ^ vom Stampel, nach Zuschlag des auf 271 fi. 40 kr. berechneten ulla XUriu^-Gewmnes für den Ver» leger elne rohe Clnnahme l'on »736 st. 3»'/4 kr.; hmaegcn betragen d»l Auslagen bellausig »j an (^1lo i^vomSck"Ul)ftabak Nr. ,6,und i'/2^ vondcn Gcspunst-Galiungen 69 fi. 5c)'/, kr. — d) An Provision vom Stampel, 2 ^ für die Trafikanten ......6 " 9'/, »» — <:) An Fracht, 20 tr. für den Centner.....117 », 26'/, ,, — ä) sln Verlags-Auslagcn, als Gewölh- u^d Kcllerzins ,00 „ — „ Geldabfuhrskl'i^en ... 20 „ — „ Nücklpendilu^g deslecrenGe» schirrcs ..'.... 3o „ — „ Äuf- „nd Abladllngslocsen 6 „ ^ ,, Schreid« und Enikaitn papler in „ — „ Neleuchtllng und Bchcltzung ,c» „ — ,, Zusammen......3«! ft. 36'/, kr7 — Nach Abschlag dieser Auqaben verbltlbt für den Vevl'ger del der obigen Provision ein re»ner Gewinn von i356 st. 55 kr. Dcri.lbe betragt bei 3 ^ oom Tabak. 3 ^ vom Stämp-l, 5/»c> ^ '?'/? kr.; 2 ^ vom Tabak un? 3 F vom «Vtampcl, 3ä" ss. 2c, kr. — Der oollsta« digc <3rlragniß ^ Ausweis kann in der hiclseitigen Neq,!trolu> Nr. C. 9'()ill cingesehel, w.rdcn. — Dicjcmqen, nach dcm flühern Systeme mittelst Concession bestellten Verleger, welche diesen Verlag im Ueberlehungswege zu «lhalten wün« schen, haben ,n Gcmaßheit des hohcn Hofkammer .-Decretcs vom 17. December »839/ ^^' 53l)o2 , e Gesuche, w^rin die Bedingungen und Pcrclnte, unxr dcnen siedle Ucbcrsetzung ansuchcn, d^ltllch anzugeben sind, längstens bis zum ,5. August ,8/,3 bl^ch ihre vor.iescy-ten k. k, Gcfallsbchö'den h,erorts tin,ublln-gen. — Es wird jedoch nur auf solche Bcrver« bungen Rücksicht genommen werden, wodurch dem Acrar kein Opfer auferlegt wlrd. — Prag am ,. Juli ,843. Z. l23ä- (3) Nr. 26.9. O e f f e n t l i ct> e r Dank. Matthaus Koman, Inwohner von Stann» schilsch Nr. 6 dasiqcn Bezirkes, 62 Iahe all, war, an beiden Augen mit dem g aucn Stare behaftet, vollkommen blind. Herr Januar Curter von Breinlste,n, Doctor der Medicin und der Chirurgie, Magister der Augenhcil. künde und der Geburtshilfe, f. k. Oberarzt im lödl. k. k. Infant.»Regim. Prinz Hohmlohe- (2 Intell -Blatt Nr. 31. v. 1. August 1L53.) M5 fetne dieß vor dem Versuche unter Beibringung dcö betreffenden Reugeldes und mit der Erklärung, sich sämmtlichen Bedingungen deS Licitalions-Capitulates, besonders hinsichtlich der Vervollständigung der Caution unterwerfen zu wollen, geschieht, dem Vorsitzenden Rathe einzureichen, wobei es bemerkt wnd, daß der Abgang selbst eineg einzigen von diesen Erfor« dernisscn das vorgelegte Offert nicht zulässig «acht, so wie auch etwa gewagte Anträge und nachträgliche Aufbesserungen nicht angenommen werden. — Die Concurrenten werden nicht eher zur Versteigerung zugelassen, bevor sie das m der nachfolgenden Tabelle auf jedeZ Lotto entfallende Reugeld im Baren erlegt haben wev-den, und die Erstcher haben für die Erfüllung der aufgenommenen Contracte mittelst der hier unten bestimmten Sicherstellungsbeträge, welche sowohl in Barem oder in Staatsobliqatio-ncn und kai tolit. <1o! kln.no llol li^no l.um-l)2räo Vsueto, der bestehenden, ihre Verwes thung, Vinculirung und ihren regelmäßigen Ertrag betreffenden Vorschriften unbeschadet, aufgenommen werden, zu haften. Nntheilung der an folgenden Tagen zu licitirenden LieferungS - Contracte. '»-!'. ^. . Reugel- Sicherstel- L^tto der lungen ,, ------ ________20 Kreuzer.Stücke Tlm 7. August 18^3: 1 Lerchen., Tannenholz und sonstige Holzarten . . . 2000 4000 2 Binderholzgattungen «nd h,er«uf Bezug nehmende Gegenstände 300 60« 3 Rohe und bearbeitete Metalle, als Nägel, Eisenblech lc. . Iooo 6000 ^ Verschiedenartige Geschmeide«Waren .... 9l)0 ^«^a 5 Kllpfcrschmids - Geräthe ....... ^20 ^»^^ ^ 6 Holzkohlen......... ß^0 2200 7 EnglijVhe Steinkohlen....... 500 ,000 8 Dalmatische und istrianische Steinkohlen .... 150 <,cw Am 8. August 18^3: 9 Brennrohr (dznna äa druzcüre) ..... 150 300 10 Maurer-Materialien - . . . . . . 500 1009 11 Bl'lcuchtungs-Stoffe....... 300 600 12 Theer, Pech, ^arz und Unschlitt..... 1200 2500 13 Farben und sonstige zur Malerei gehörige Gegenstände . 400 8n!at bongt litse in dypptlt«r Begehung gcstlene Handlung aus Dankbarke't des Gli.n und äml!,cher An« «rkennung hienui zu> öffentlichen ^nh ge^cn Drb,,U« Über bit erste Abtheilung des Berges, >l, re, Vreite von zwel Klaftern dre» Schuh, g^nz n«< herzustellen, wofür d>« Gesammlto^tn auf 4l6 ft. 7 kr. veranschlagt sind. Zu> Uebn 10 ^ Va« dlum zur L c t^,c,> zu den hier einsehen könn«. Uebrlgens w>rc> u^ter Anlegung der Bauacthalb g Tagen vor der ^citanun das Object dcs Straßenbaues in loco ausgewiesen werden, daher jeder klcitanl, welcher d»ese Vorsicht nicht be« nützt, dim,tlaq um 9 Uhr eine L>cltat>on abgehalten werden wlrd. — Die Unternehniungelustlgen werden hiezu mit dem Beisätze emgcladc,,, daß vor der klcltation t>a5 Vadlum mil 5c» st., von drm Er> sieher aber d»e Caution, welche in 10^» von der Summe des dteijahrlgcn Pachtzinses besteht/ zu erlegen seyn wlrd. — Insbesondere ha den flch d>e PachtlustigtN mit legalen Zeugnissen der Ortsobrigkclt über ihren guten Nuf unc> Ulibe scholtenen Lebenswandel, dann über das nöthige Vermögen und über die Bcfugnlß zum Betriebe des Geschäftes auszuweisen. - Schnflliche Of» ferte werden nur unter folgend,« Bedingungen berücksichllgel: 9) Wenn solche noch vor dem förmlichen Abschlüsse der Licltatlons-VerHand, lung einlange»/ und dcmsllken das bestimmte Vadmm, oder statt dessen der ClissaErlags.Hl,n belgclcdlossen lst; d) wenn der Offercnt in sex „em Anerbletunasschreiben ausdrücklich sich erklart, daß er in Nichts von den Licitalions- oder Eontraclsbedlngus'gen abweichen wolle, viel» mehr durch s<»n schriftliches Offert sich ebenso verbindlich macht, als wenn ihm die i!icitat:ons-BedlNgUngen bei der mündlichen Versteigerung vorgelesen worden waren, und er dieselben, so wie das Protocol! selbst, m>t unterschrieben haltej «) wenn er sich in dem schriftlichen Offerte zu« gleich verpachtet, im Falle er Elsteher bliebe, nach erhaltener offizieller Kenntniß hleoon, das Nadium zur vollen Caution unverzüglich zu er» gänzen, und falls er dlcses unterließe sich bcm Nckterllchen Verfahren ganz, und zwar so zu unterwerfen, als wenn er d»e Caution seldst erlegt, und die Marquetendere» übernommen hatte, so daß er also auch zur Ergänzung der Laulion auf gesetzlichem Wege verhalten werden tann; cl) enthält das schriftliche Offert einen besseren Anbot, als jener des mündlichen Vest, dieters ist, so wird auf Grund des Elfteren die kicitatlon mil dem schriftlichen Offerenten, wenn er gegenwärtig seyn sollte, und nnt den sammt« lichen mundl'chen L'cltanten wieder fortgesetzt. — Ist der Anbot des schriftlichen Offerentcn mit dem mündlichen Bestbote gleich, so wird keyterem der Vorzug gegeben, und Nicht mehr we»ter verhandelt; 0) Erklärungen, wie z. V., daß Jemand die Marquetendcrei immer noch um einen höhern Prets übernehmen wolle, als der zur Zeit noch unbekannte mündliche Bestbot, werden nicht berücksichtiget. - D»e übrigen L„ cttatlons, und Contracts,Bedingungen können taglich während den gewöhnlichen Amts>1undln hei der k. k. Casern, Verwaltung m der Peters, Vorstadt Hal,s«Nr. 79 cinqcsehcn nierVen,__ Von dev k. t. Casern-Verwaltung Laibach am 20. Iul' ,8^3. Z. .,.9. (3) Nr. ,7,/ Edict. Von dem l. k. Bizirti^gerichte Senosctsch wird hiemit betannt gemacht: 6ö sey in der Execu» tio„ösachc oeü Franz Macvortschitsch, Oessionär ter Ehcleule Flanj und Maria Ferfilla von Scnoselsch, wircr Mar«i„ Gerschcl vcn cbcndort. wegen auü dcm llrlheilc vom 6. Juli »6h2, Z. ,352, schuldiger «a^st 7kl. c. «. . I-, flüh von 9 big ,2 Uhr in loco Senosctscl) in der Anuslan,. lci mit dem Bcisaye anac°l0!ict worden, eaß eie Halbhube dci oer .. und 2. Feilbictung nur um, odcr über den Sckayungslrerth, bei der 5. aber auch ullter dcmscldctl blncan^egcbcn rvcrde. DaK Schähtingspsotocoll, der GrunN'ucbZer-tract und die ölcilationSbedingnisse künncii lag. lich hieramts eingesehen lverben- K K. Bezilkögelicht Scnosetsch am 20. Juni ,6^3. 3. »2.7. (3) Nr. ,760. G 0 i c t. Von dem f. f Vezirksqerichte Senoselsch wird hiemlt bekannt gc,nacdc: lZs se» in^s «Zrccu« lionSlache des Franz Morauz von Senosc,sck nll.cl) auf 975 ss. bewer.hcten^zu Se» nosetsch gelegnen /^ Hübe, und der demselben gehörigen, fterlcmilch auf »20 ft, bewerthctcn, der aenannten Herrschaft 8ul, Urb. Nr. '"/.«4 dienst, d.ren, ebenfalls z« Senosclsch gelegen/n '/. Un-tilsay, wegen, aus dem willhsch^ftScimllicb,., 33er. gle'cke vom ,Z. Februar lü^o schuldiger 70 ft. c. 5. c. g^wlNiget, und es scycn zu deren Vor. nähme o,e ^agsayungen auf dcn 25. August, den 25- September und rcn 25. October d. I., jedeg. mal vormittags von 9 bis »2 Uhr in der Uintö-lanzle, mit dem Beisätze angeordnet worden, daß ! I ^^litä'len, jcoe abgesondert, uno nur bei der 3» Feilbietung unter dem Schätzungöwerthe hint« angegeben werven. Das ScbähungsprotacoN, der Grundbuchs» extract und oie Licilationöbcditignisse können täglich hitlamtü eingesehen rverden. K. t. »ezillSgelicht Slnosetsa) am ,.Iuli,Ü«5. 6N 3t»vt- unv lanvrechtliche Verlautbarungen. 3tr. 1258. (2) Nr. 6366. Von dem k. k. Stadt, und Landrechte in Kram wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des 1>«. Wurzbach, Curator der m. Kinder der Maria Viditz, als erklärten Erben, zur Erforschung der Schuldenlast nach der am Hl. Juni 1643 verstorbenen Frau MariaVidih, die Tagsatzung auf den 28. August l. I. um 9 Uhr Vormittags vor diesem k. k. Stadt- und^and-rechte bestimmt worden, bei welcher alle jene welche an dicfen Verlaß au5 was lmmer für einem Rechtögrundc Anspruch zu stellen vermei« nen, solchen so gewiß anmelden und rechtögcl-tend darthuu sollen, widrigens sie die Folgen des §. 914 d. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. — Laibach den 15. Juli 1843. Z^1259I'"(2) Nr76333. Von dem k k. Stadt, und Landrechtc in Kraln wlro bckannt gemacht: Eö scy über Ansuchen der Anna Koller, als erklärten Erbinn, zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am !«. Juni 1843 verstorbenen Fran; Koller, dic Tagsatzung auf den 2l. August i84ö Vormittags um 9 Uhr vor diesem k. k. Stadt« und Landrechte bestimmt worden, bei welcher alle jene, welche an dlcscn Verlaß aus was immer für tinem Nechtsgrundc Anspruch zu stellen vermeinen, solchen so gewiß anmelden und rechtvgeltcnd darthun sollen, widrigens sie ke Folgen des §. 614 d. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. — Laibach den 15. Juli 1843. 2.1278. (i) Nr. Ö47g. Avviso d i Concorso. Rimasio disponibilc im posio d' avvo-cato in qucsto Circolo con Ja residenza stabil« in Tolniino, so nc avvisauo coJoro chc volcssoroaspirare al mcdesimo, aflinchd sappinno produrre entro il tcnnino di quat-iro scttiinauc a quest' Imp. Keg. Tribunale Civ. Prov. le Joro istanze documentate, nello quali dovranna giustilicare la patria, eta, stuto, c religione come pure d' aver riportato il dccreio d' id* neilaal)' esercizio dell' awocatura , e di possedere 1st lingua italiana, non meno clic la cragnolina, t tedesca — Dall' 1 i{. Tribunale Civ. Prov. Gorisia li ,.2. ]Al„\\0 xQtf. Nemtltche ^rrlHutbarunZen. Z. 1266. (1) E d i e t. Vo» der Bezilksobrl.keit W.ixelbergwird ' (2- Intell.-Blatt Nr 91. d. I.August hiemtt besannt gemacht: E^ s>Y k»,i selber >ie Stelle des Bezlrlswulidalztts ln Erledl^ung gekommen, wcßhalb alle jene, welche diele Stelle, mit welcbereine jah'llchcNemuneralion von 90 ft. E. M. aus der Bezilkscassa lier-bunden ist, z^l erhallen wünschen, aufgefor« delt wetden, «hre gehörig dl>cument»rten Gesuche längstens b.s 2o August l. I. allhier e>njllbrlng,n. — Bczlrksobrigkelt Wcilelberg am 26 Iull ^845. Z. 1271. (1) ^ Nr?2265. Kundmachung. Nachdem da5 hohe Gudernium mit dem Decretc vom 17. Juni d. I., 3. 116^7, den Bau eines neuen Psarrhofcö zu Zirklach zu bewilligen befunden hat, so wird in Gemäßheic dicscö hohen Decrcteö und dtr löbl. Kreisamts» Verordnung vom 29. Juni l. I., Z. 9962, wegen Uebernahme des fraglichen PfarrhofbaueK am 23. August 1843 vormittags um 9 Uhr die Minuendo Llcitation bei dilscr k. k. BezirkS, odrigkeit abgehalten werden. Dic Maurerarbeit beträgt . 728 fl. 41 kr. das Maurermatcrial . . . 1227 „ 25 „ die Steinmeharbcit sammt Materiale ..... 65 „ 20 » die Zimermannsarbcit . . 231 ^ 46 „ das Zimmermannsmateriale . 510 „ lg ^ die Tischlerarbeit .... 291 „ 50 „ ^ Schlofferarbeit ... 298 « 52 „ « Schmidarbeit ... 152 ^ 33 „ „ Spcnglcrardeit ... 49 „ 10 ^ n Hafnerarbeit .... 95 „ — >, „ l^jlaserarbeit .... 147 „ 37 „ « Anstreichcrarbeit ... 131 ^ 17 „ sohin die sämmtliche 7lrdeit sammt Materials . . . 3932 st. 49 kr. wilcher Betrag nach den ausgewiesenen Preisen einzeln in Ausruf gestellt werden wird. — Die Licitationsbedingniffe, die Baupläne, das Vor« ausmaß und die Balidevise können täglich zu den gewöhnlichen Amtsstunocn, so wie auch am Tage der Licitation Hieramts eingesehen werden. — Die Unternehmungslustigen werde» zu dieser Licitation hiemit eingeladen. — K. K. Bezirkö« obrigkeit Michelstetten zu Krainburg den 27.' Juli 18l3^______________ Vcrmlschle Verlautbarungen. Z. ,242. (i) 9 d i c l. Nr. 2275. Bei dem Bezirksgerichte Rupertühof zu Neu« siadll haben all« jene, welche auf den Verlaß des «m 27. December ,tt5ü auf der Post zu Neu» ssadtl ohne Testament vtlstsldenen Knechten Var. 1843) 3 M8 thelmä PrasHnikar einen Vrb^anspruch haben, oder zu haben vermeinen, denselben binnen Oi> ne»n Jahre, von der ersten Gmschallung diescü Sdicteü in die Zeitungsblatter, sogervih anzumcl. den, alö widrigcns das Verlaßabhandlungögcschäfl zwischen dcn Erscheinenden der Ordnung ,,^ch aufgemacht, und jenen auü den sich ?tngemclrcten eingcanllvortet werden würbe, denen es nach dem Geseye, gebührt. Bezirksgericht Rupertshof zu Neustadll am 20. März .643. _____ Z. <2^3. (,) Nr. "20. 9 d i c < . Bom Bezirksgerichte Seisenberg wird allgemein bekannt gemacht! Iö sey über Olnschrmcn des Johann Schurbi von Sc»scnderg< wider Ja» hann Tekzuy von ebenda, pto. schuldiger öch st. 45kr. M. M. c, z. c., in die executive Fc'lbie. tung der, dcm Lcl^term g,hörigen, zu Seisenbcrg z.ud HK..9tr. 2Ü gelegenen, auf 35)3 st. geschätzten Hubrealität sammt Gebäuden unb enuger auf »ofi. geschätzten Fährnisse gewlNigt. und zur Bor» nähme derselben cie Tagfahrten auf den 2». Au. gusi, 2». September uns 2,. October »Ü^3, ze^ desmal um lt> llhr BormitlagÄ in loco Stlscn« berg mil dein Bcisaye angeordnet worden, daß tiefe Rcallläl und Fahrnisse bei der satten Feil» dietungölagfahrt auch unter ihrem Schählmgü. rverlhe hintangegeben werden. Der Glundducköextracl, daK Scdäyungspro. tocoN und lie FcilblctungKbedingmsic tonnen zu den gewöhnlichen Aml^unden hicramls eingesehen und in Abschrift erhoben rrertcn. Bezirksgericht'Seisenbesg am I. Juli »8^3. H. »2^7. (»^ Nr. »U55. G d i c t. Bom Bczirts^erichlc Rcifniz wurde aus An. suchcn der Frau Johanna Stampft und Hrn. Johann Leslouiz von Rtifnij, alü Lconh. Slam-pflische Berlaßcuralorln. in die rfccucive Feilbie« tung der, dem Johann Marocutli gehörigen, auf 22 ft. 6l'l. gerichtlich geschätzten, eineln Gcstclie von Gußeisen und gcbämmerlen Rädern, im ge> sammten Gewichlc von 322 Pfo. bestchenoen, sehr lünstUch zusammen gestellten Uhrräocr.Maschine, tregen cinlr Schule pr. 38st. c: 5. «. gewimgct, und hie^u drei Teimine als: auf den I., 3c». August und iL. September d. I. < ,edesmal Vor. mittag in ^oco Rcifniz mit dem Beisaß« bestimmt worlen, das) solche nur bei der letzten Tagsahung unter dcm SchätzungKwerthe dahin gegeben werden lvird. Bezirkögericht Neifniz am 2^. Juni »643. Z. »25,. (z) ^ Nr- ^6^5. G d i < t. , . Von dem Bezirksgericht« t>,K Herzogthumd Gsltschcc wird hiemit allgemein bekannt gemacht: Ss habe Maria Schusseritsch in Mitlerdorf, lvi« kee ihren Ehrmann Damian Schustcritsch von Mttlerdor.f, wegen Leistung c>tK LebenSlU'tcrhal. tes ve> fiesem Gerichte eine Klage angcdracht. Dieses Gericht, dem der Aufenthalt des Ge? tlaüttn nicht bekannt ist, hat auf stinc Gefah, und Kosten den Johann Krcnn von Gollsckce zum (5llralor aufgebellt, und zur Vcrhantlling dieser Richlüs^che die Tagfahrt auf den 2c». Scp. tcmbsl iü^5 um I l!hr VormiliagS angeord„cl, wovon Damian Sctiustcrilsch mit dcm Beisaß« vcsstä,:digtl wird, dah er bi) zu dics.-r Tagf^h,t alle»f^IlH hicrqerichls j" lrschcilici», o^cr dcm ihm aufgcstcNlcn (Zuralor seine allenfäHigen Behclf« milzulheilen. oder auch sich «ine» aiiocrn Vcrtre< «er zu bestelln und den, Gerichte namhafl zu machen, überhaupt im rechtlichen orttmngömähi. gen Wege einzufchreitln rvissin möge, »LioligenH er slch die Folgen dieser Verabsäumung selbst zujuschreiben had^cn wild. Beinfögcricht Gollschee am ,«. Iunl ,843. Z. »25?. (,) Nr. 3o5?. O d i c l. Von dem Bez,rksgelichte Haasbc,g wird be. tannl gemacht: IS sey Über Ansuchen kcö ?lt,tsn, Moschek von Planina, die executive Fcildielung der, dem Andre UNe gehörige", oem Gute Tbu',1. lack 5ul) Urb. Nr. ä<>7 ric.'Nbaren, a„f 3Z<)fI. ^olr. geschätzten Dliltelhubc in Wcsulak, wc'gen schuldigen 5ost. <:- «- '-- dcivilligcl, und dazu lcr 3a. August, rcr 5a. September und dcr 3" Oc> lober l. I-, jcdcslnal Vormitlagü von 9 bis ,2 Uhr in loco Wcsul^k mil dcm Anhanqc 'angec«-!:. net worden, daß o,ese Drittelhube bei der drilln Licitation auch uoter de, Schäyung dem Meist» bietenden zugeschlagen werden wird. Das Schäyungsprolocoll, die Bcrkaufsbe. dingiüsse und der Grunobuchöextracl können bei diesem Gericht.' eingesehen werden. ' "! Bezirrggericht Haaühefg am »4. Juli »««5. 5. t2b3. (») ^r. 5zl. Edict. Mittels welchem von Scite der gcfertlgtVn k t. Vogcherrschaft bckan.'l gegeben lvlld, tah zur Herstellung dc. »"^. "'" °" ^r Fil„l. tirche St. Barbara «« Vruncl, ,v°be« die Meisterschaften aus - « . >5 ft. Z/, f,. zusammen also auf ... 5 a .^ t,. buHhallerisch r.chtlg gestellt warden sind, in Folge t. k. Kreiöamtg Verordnu..q „,^ .^ , ^ "^^ 53^3, eine M'"""^'?"st,igcrung am .c>. />u. gust d. I,, ruh um 9 Uhr in dieser t. t. 5.ms. lanzl,» abgehalten werde„ y^ Hiezu lverden Unterneb^ulizSIustige mit dem Bcisahe emgeladen, h^ß ^j^ einschlägige Baute. vise nebst >«' allonöbedingnissen hieramts zur K. K. Veglhenschaft Adelsberg den 25. Juli »643. ^^^___ Z7»27«. (l) '^^' Nr7'26^ Bon dem t. k. B!zi/ksge'lichle del Umge. 659 tung Laibachb wird hi,mit bekannt gemacht: Daß d>e in tcr lZxcculionssachc cer Gellraud Levilschnig ividcr .'<,>t-r,at' Ulttschar von St. Paul mil Ooicl l"?>" ^3. Iuiü l. I . Z. 2673, auöge« lchrildene Feilbielung der, dem (Zxeculen gehöri. gell Haldhubc sainnil Fährnissen. ,regen tinge' .rcttncn u»volbels,csl'hel!cn Hl'tternissen. auf dlU ,4, August. 25. ScxllMke, und 20. Oclrber l. I,, j,e,smol Bornnliags um 9 llhr unter vorigem Anhangt üdc»llllftcn lvorden ist. Laibach am 2.',. Juli »tt^Z- Z. »2/»9. (») Nr. Löo. it»it von Pristara, N'cgcn c,u3 tcm rvirlbschaflsämtlichen Bergloche vom 26. Juni ,64» schuldigen 2na ft. <:. 5. <^.. ,n die executive ^cllbicluna cer, dem Lehtern glböriqcn, zu Pli» stava 5„b c^).". Nr. 5 g,l,gc„cn, eer ^crlschafl Hitstlsicin zu grainburg 5ub Uld. Nr, 20 d,cnst. ^arei' acrichllicb aus 6^0 fi. gcscla»l,n bthaug ten '/« Kauslccwshübc qelrilNgct, und hlrzu I ^<.s. w^ne, als rlünsbcdinft«isse tonnen hielamli täglich zu den gewöhnlichen Amlöslundcn cingeschcn, nnd auch in ^bschiift clhcden »vtlden. K. l. Bezillögencht Neumackll am 7. Juli »645, Z. »26t. (») Nr. »289. S 0 i c t. Von dcm k. t. Nczirf^gerichte zu Radmanng. bols, wird del'annt gemacht: Mlin hat übcrAnsu. chcn der Ulsulc» Thomann'schen Bcrlaßmasse. turch tesen (Zuvalor Herrn Dr. Blas (Zlobalh, gegen tie Glbcn deK Johann Wcuy von Stembüchcl, tvcgcn ans dem c,criälllchen Vergleiche vom 2. Uflll ,802 schulden ,^z si. sannnt Nebe,,. Verbindlichkeiten, m clr. 9 zu Slrnnüchcl. und dc« beiden Walten, theile Looö Nr, 55 am S^bclgc u»d i.'ceg Nr. 55 " Deriic>ll2 gtlvilligct, und zur Vornahme der. selben in loco Stcmbüchel tie Tags^""g auf den 22 Juli, 22. August und 22. September l. I < jeocömal von 9 b>ö »2 Mr Flich n,il dem Beisätze an^cordncl, dah cic bcnaluitcn 3icali«ä, ten nur bci der oritlen Fcildictunst unter dem Schähung^rerlhe hlntange^cden lvclden würden. Die Licualionsbedingnisse, GrundbuchSextracte und oas SchaHui'ftöprolocoll töt:'>en zu den gc. wohnlichen Anuüstunccn hierorts und in dc,r Hfanzlei dei Hof. und GeliHtsadvocaten, Herrn Dr. (lrobalh i» Laibach, emqcscde« lrerdcn. Radmannöcolf om 9. Juni »Ü^I. Anmerkung. Zur ersten Fcilbictung ist kein Kauflustige» erschienen. 3 »279. (») Nr. »096. 9 d i c t. Von dem Veliltgc;erichtc Weixelberg n?ird hicmit luno geg,b,n: EK sey übe» Ansuchen des Her»» Anton Sinsicdl Blssquar von Laibach, Missionär tiomino ter M^lgaretha Meihle, ver« chcllchlen Kaplan, in die executive Fc«lb,clung ccr, deni Anton 2sau,nq cigenldümlichen, rer Hcrlsch^sl Zobclöberg zud Rectf. Nr. ^btt di.-nftda' «n, auf l^59fl-^"tl. C.M. geschätzte,, Huben,cali» täl in Oschinlazbou Haus Nr. 6, uno einiger Fahr» nisse. l''"> "^ ju. 5. c., gc,r>ll!gel, und seyen zu oercn Volnabine die o,ci Tagiahrtcn ouf den »7. Juli, »6. Auguli und »6. Slplember l. I., jedesmal um 9 Uhr f,üh iln Ölte Glohmlazhou mit d»m Ilnhange bestimmt trolln, dah diese Realität, so wie die F»wn»fse bei d6. ?lugust l I. angeordneten Fcilbietung sein Bewenden. Nezilttgericht Weixelderg am 24. Jul» 1Ü4Ä. Z. «2tiü. (») Nr. »7»5. Edict. Bon dem k. k. Bezirksgerichte Senosttcd nird hiemit bekannt gemacht: (35 sey in der Orecu» lionösache des Franz Maharzhizh von Senosclsch, »ri^e» AlUon Tschehoven, vulgn Hrahor von N>e« deroorf. »vegen aus dcm lv. ä. Vergleiche voin 7. Dc^'nber ,UM schuleiger 7» ft. 2u l',. ^. ». c., in die Rcassumnung der mil Bcschtioe^vom «3. September