LmbllcherMMtllllg. Nr. 235. Ptä » uiner >lltonaplci« : (1>n <3 omploll ganzj. fl.il, lü'Il'j. si. 5.5«. Für die ^»ftclluna ins Hau« ya!l>j.5»ll. Mit dcr Post ganzj. sl. ,5>, halbj.fi. 7.5U. Samstag, 12. October Inl«rtl on»«ebühr bis io Zeilen: imal so k., zün.uoli-., »«!. i . Iilseltiontficmpel jedcem.?!»ll. 1887. Amtlicher Theil. . I'cr k. k. Iiuauzdircctor für Krain hat dic imtcr °"u Patrouatc dcs Staatsgutes Lack stchcudc Pfarrc "itoßlitz i»i Dccauate ^ack mid politischen Bezirke Krain-M, dcm Michael Gogala, Pfarr-Coopcrator in St. ^«iu, verliehen. MMntlicher Theil. Laibach, 11. October. 3timmcn von .jcllslits dcr Lrilha. Well!! wil- uochüialci auf die Gerüchte vou dcr ^ c m ission dcs 8l ci chsta nzlcrs znrücklonnncn. ^ geschieht dies zunächst, um einen wichtigen Beitrag ^l der Situation in dcn Kuudgcbungcn dcr nngari» 'Heu Blätter zu verzeichnen. Dicse zeigen, wic tief ""d nachhaltig der Eiudrnck war, dcn jene Gerückte in ^»ssani hervorgerliscu habcu. Wenn es iusbcsonderc dic .^lganc dcr ungarischcu Regicrnng nnd dcr Dcak-Partei ^."b, welche übcrclnslii^mcnd ihr tiefes Bedauern über u»'c solche Eventualität anssprcchcn, so glauben wir dies Ü^ einen crfrculichcu Beweis für die sich maniseslircnde ^l'dlnilät dcr Iulercsscu diesseits und jenseits dcr .^'lhll, füv das erstarltc Gefühl dcr Gemeinsamkeit bc-ln^crö coustatircu zu sollen. Wir lassen hier zunächst ^" -'lrtitcl dcs „Magyar Orözag" folgcn: Wcnu Freiherr v. Bcust, so sagt dieses Blatt, MMritt, wcil cr hinsichtlich des ConcordatcS teincrlci ^ucessioncn machen taun, so wird der Rcichsrath sichcr-'") die Vorschläge dcr Deputationen zurückweisen; die Mlcithauischc freisinnige Majorität wird dann dcn ^ betretcu, den wir soeben verließen, dcn des passiven Verstandes. Was wird dann aus dciu Ausgleiche werden? Wnö wird aus dcn Fiuauzcn? WaS wird "us der Monarchic selber? Das ist cine Scitc dcr ^'"ssc. Betrachten wir ^uch dic audcrc. f. Wenn die transleithauischcn Bischöfe dic Conccs-None» Benst's als zu weitgehend fänden; wenn sic gegen ^ ^lwlität oder Quantität derselben Äcdcnleu hätten; , "u sic sich bestrebten, die Regicruug zur Modificatiou ^!? ^lifflissiiug zu b-wcgcu, so würden sie damit cin ^u)t ausübc» uud cinc Pflicht erfüllen. Die Freisiu-,'^n würden wohl gegcu die Bischöfe zu Felde ziehen, s.?'l.cn jedoch nicht sagen, daß jenes Auflretcu incon-^"twiicll sei. Abcr wenn die Herren Bischöfe so l''""' nls ob westlich dcr ^citha gar keine verantwort« "" Negicvung bestünde; wenn sie, wic dicS in ciüeu, Butten Etaatc gebräuchlich, sich direct an den Fürsten wenden und erklären, daß das Concordat nicht einmal Gegenstand einer Verhandlung bildcn dürfe; wcnn sic zu dem constitntioncllcn Fürsten sagen: „Majestät, höre nicht anf die Worte Deiner verantwortlichen Regierung nnd nicht auf die Worte der ParlamcutSmajorität, erkläre: l<>! <>5l untre ,,Il,j>!>' iittb mache jedem weiteren Wortwechsel cin Ende" — das ist, wir müssen cS mit Bcdancrn erklären, kein eonstitntioncllcS Vorgehen. Und wcnn dieses uichtconstitutioncllc Vorgehen Billigung finden sollte, welcher Meinung wird die Welt sein bezüglich jener Vcrsprcchuugcu, daß fortau die Mon« archie nach constitutioucllcn Principien 'regiert werden soll? Was wird aus dcr Garantie, die wir bezüglich der eigenen Verfassung darin finden, daß anch in der anderen Hälfte dcr Monarchie cin wahrer Constitutionalitü. mns ins Vcben treten werde? Wir wissen nicht, wcr auf Freihcrrn v. Bcnst folgen würde, nvcr wir wissen, was folgen würde, wcnn er ans solchen Gründcu zn sciuem Rücktritte genöthigt würde. Wir wissen, daß der Föderalismus jenseits der ^eitha in dcn Vordergrund treten würde. Von welchem Einfluß wäre diese Umwälzung auf die Verhältnisse unseres Vaterlandes? Unzweifelhaft steht das Eine vor uns, daß damit wieder die Organifation uud Dcsor» gauisatiou von voruc bcgiuucn, daß man genöthigt scin würde, dcn Ncichsrath auszulösen, dic bcste-hcndc Vcrfassnng anf's ncnc bei Scitc zu fchicbcn und zu neuen Experimenten zu grciscu. Wcun Prcußcu oder cin anderer die allgemeinen Wirren bcuntzcn irolltc, wie man dieselben zur Zcit Bclercdi-Majlaths bcuuht hat, wcnu dic nächste euro« päischc iirise unseren Staat wieder inmitten einer vollständigen Verwirrung vorfünde, was wird dann daraus entstehen? „Napl«'»" beginnt seinen Artikel mit einer Darstcl-luug dcr Genesis dcr bischöflichen sl dressc und fährt folgendermaßen fort: Es ist nicht zu leugnen, daß dic Art, wic die Krisis entschieden werden soll, nicht blos dic cislcithanischcn Thcilc, sondern dic ganze Monarchie numiltclbar berührt, um so mehr, als mit dem Anstrclcu der Bischöfe Hand in Hand solche Bestrebungen gehen, dic sich ebenfalls gegen dcn Rcichstanzlcr richten. Vielleicht ist es über' flüssig ansznsprcchen - - fährt ..Rapl<'i" fort -^ welch' großes Gewicht wir auf das Verbleiben des Frcihcrrn v. Bcusl lcgcu. Die Haltung uusercs Blattes war seit Moualcu der treue Ausdruck jcucr Sympathie nnd 3ln> erkcnnnng, welche die nngarische freisinnige Partci für dcn Reichskanzler hegt, als Erwidcruna für jenes auf-richtige Wohlwollen, jcncu Tact und jcnc Unbefangenheit.'dic Sc. Excellenz während dcr ganzen Zctt sclncs Amtircns nnsereiu Vntcrlaudc gegenüber an dcn Tag »gelegt. Wir wiederholen, daß wir weder berechtigt sind. noch auch die Absicht haben, uns in einen Streit hin« ciurcißen zu lasscu, dcn die transleithanische liberale Partci mit solch' großer Erbitterung gegen das Concordat kämpft. Aber indem wir in diesem Streite das Ministerium Hand in Hand mit dcr liberalen Partei erblicken, so ist schon vom allgcmcincn constitutionellcn Gesichtspunkte auS dicjcnigc Partei bestimmt bezeichnet, welcher sich auch unsere Sympathien zuwenden müssen'. Das AuSglcichSwcrt, für das wir so viele Opfer brachten, beruht auf dcr Voraussetzung, daß die beiden Hälften dcr Monarchie sich constitutioncllcr Zustände zu erfreuen haben. Diesc Voraussetzung würdc vereitelt werden, wcnn jenseits dcr Leitha cinc Regierung abzu« lrctcn gczwungeu würdc, hinter welcher die überwiegende Majorität dcr dortigen Voller steht und welche, ohne daß man sie des Mangels an Maß uud Anstand zeihen lönutc, sich ehrlich bemüht, den inneren Frieden herzustellen und die gerechten Wünsche dcr Majorität z» befriedigen. Wir wollen nicht das dctaillirtc Bild jcuer H„. stände entrollen, die eintreten müßten, wenn Freiherr von Bcust sich nicht mehr fnr fähig hielte, in den ,'hm gesetzten Schranken weiter zn wirkn. Wir enthalten uus dcsscu, uicht blos, weil dics überflüssig für jeden ist, dcr dic europäischen Verhältnisse kennt und mit un« bcfaugcucm Auge die heranziehenden Wolken sieht; son dcrn enthalten wir uus dessen auch deshalb, weil wir nicht glauben, daß Freiherr von Beust ge-zwungcn scin werde, zu weichen; denn wir habcn Vertrauen zu jener hohen Einfichl. die trotz aller gegnerischen Einflüsse die ungarische Verfassung wieder hergestellt hat, mit dieser gleichzeitig ader auch den inneren Frieden diesseits der Veitha her» stellte nnd lroß dcr geguerischcu Einflüsse ihu anch j cnsci ts der ^ eitha begründen wirb. :i3. Sitzung dlö Abglordllslllchaulls vom li. October. i ö ililns;., Art. 14 lautet: Die vollc Glnubcus - und Gcw i ssen s src >. he it ist jedermann gewährleistet. Der Genuß der bürgcrlicheu und politischen Rechte ist von dem Religionsbekenntnisse uuabhängig; doch darf dcu staatsbürgerliche!, Pflichte» durch das NeligionSbc-lcnntniß lcin Abbruch geschehen. Niemand kann zn cincr kirchlichen Haudlnng oder znr Theilnahme an einer kirchlichen Feierlichkeit gezwnn. gen wcrdcn. Abg. Freiherr v. Tinti will das Wort „niemand" ans Rücksichlcu für Minderjährige, Unmündige, Straf- Fsm'lll'kill. L.nbach, 12. October. ich a l ^'sse" bereits, mciuc ^cscr (darunter verstehe i„it >ch ^ Leserinnen), daß dcr tlcinc Tourist lctzthiu ^ta^f ' sogenannten Eilwngcn vom ^andc znr hc»t' ^^'uncn ist, uud auf seiner Fahrt - wic sich's ^cdll ^ ^"^ ^"-' ^""' soliden Rciscndcn gebührt — (5 "Neu gehabt, die uutcr dic Presse gckomincu siud. ^)ne„? "^'scubahngcdanlcu." Im Vcrtraucu, es scicu l°Nnn.. '^ ^^"'"' "'"N ^" sehr „ausgepreßt" vorgc-Ihnen!,'^"lit cr cS abcrmal, Gedanken zli haben nnd lonnucn"^"'^"' '"'^ l'c unter dcr Presse hervor-""bnndi. >! ""^ "'^^ '""""' bic, wic fie oft etwas "st das n/"^'"" entsteigen; die Feder thnt ihnen strich ^'° "" und dcr Drucker gibt ihnen crst dcn tc>i. die., >? ^bt da so viele Rücksichten nnd Vorsich-!"". säub., " ^'"^schnffcnen Bildc tünchen nnd Pin. s° ein «es „V ^'lM'- Doch das ist natürlich. Kommt c "t. s» w.,7' ^'cr Imigc von einem Gedanken zur '^l)cu, s/ t ' "st gcwaschcu wcrdcu; ist das gc- ^lürt abc,->> "' "'^ ""b ohne....... Frack! Dieser letztere , ,"h dies is^"' '^"" dcr Gcdaukc salonfähig sein soll. , ^^". a sm.^ '!'^ """. Der Junge n,nß bei '"'" ' woll. "l"' ^''bc cinbalsamirt ^ parfü.nirt - ""'es Hcu.dc, , '^ lchrciben. Dann bclouin.« cr cin 'ml dem obligaten gesteiften Stchtragc», .nöglichst cnge Inerprcssiblcs. c.n hochgeichlosicncs, d.cht oerlnöpfcltcs Gilet, dazu cincu ..Zwicker', damtt cr d.c Welt im rcchtcu dichte sche; cinc Uhr, damtt cr wlssc, wic vicl cs gcschlagcn hat nnd sich darnach benehme; schließlich einen Cylinder, glatt wlc dlc Mogllchke.t. da-mit cr brav das thuu töuuc, was mau gut deutsch ..Coiuplimcnte" macheu neunt. Ist dieser Eyliudcr ein-,. St^lichen ist es befchieden. zn das" "m dachte Mdanleu geuießcn diese Bc. . l < ^<'>, ,'i^ acsckricbcu. d. h. in Kleidern c,nhcr- ^';"7^e t d Z ll ccheit flöten; 'denn ..Stoffe" müsseu ^^tt/ werde Cs komutt also nur uoch darauf au, ""'^, dn ( daule kleidet; daruach richtet sich der Zoll. ^ ^d W t hlen "N.ß. Meiue Gedanken werden steus ciHwärzt"; ich habe mich zu diesem Be. .Ä mit ein r Sch>mir;crbandc in S Einvernehmen gc. Ä d B dr..ckerei des Hcrr» von Kleinmayr. Es also als,Mär^c Waare, die ich Ihnen biete; doch l,en Sie d shalb kemc Furcht, ich will alles anf mich men was auch Furchtbares darans entstehen könnte. Mo dcr um" Tonri>t ist znr Stadt gekommen. s nt 'iicl> iil das Unabänderliche nnd kleidet zum min« dcstcn seine Gedanken ganz nach dcr Mode; so läft cr sic jetzt in ^aibach ein wcuig pflastcrtrctcn.' Bei dieser Gelegenheit ist cr zuvörderst mehreren Damcu begegnet, die alle sehr schön waren, doch gcrieth cr darüber uicht iu Erstaunen, dies ist cbcu uichts ncucs uulcr dcr ^ouuc sciucr Vaterstadt, die scit je so viel Schönheit uud Aumuth beschien. Doch hat cr uock ctwas audrcs wahrgenommen, und erlaubt sich zu lie-mcrtcn. daß ihn dicS mit Stauuen nnd Äcdancrn zugleich erfüllte. Es betrifft Sie, mciuc schüucu ^cscriuncu! Warum doch tragcu Sic die Hüte uicht mehr auf dein Kopfc, wcshalb austatt dcsscu auf dcm niedlichen Gc< sichtsvorsprungc, dcn mau Nasc ucnut, dcr sich bisher begnügt hat, unbedeckt dnrch die Welt zu gchcu? Warum? Sehen 3ic, das hat scinc üblcn Folgen. — Die Haare, ihres biohcrigcn Schutzes auf dicsc Wcisc beraubt', aus ihrer Ruhe aufgeschreckt, Wind und Wetter Preisgegeben sträuben sich, nnd - eifersüchtig auf das jetzt mckr ve^ vorzugtc Raschen — nchmcu sie ihren Weg, ihren Nncke. N'cg übcr den Hnt hinüber, um nn dcr kleinen Favoritin dcr Nasr. ihr Müthchcn zu lühlcu. Ist das nicht a "' sträubend? Vcrzcihcu Sie, meine Dmnen ich sch^ wohl cm, daß c.n Vor^prung, an cmcm Gcbäudc ^ schr als m Ihrcu: rcizcudcu Auacsickt ein ^ .V will, doch hätte ih.n die Mode di n,^n. ^' ^" Weise zn Theil werden l sen , V/,"^^ Recht hat scinc Bcrcchtiaum ,.^ .' - MlMlschc Schutz durch den^u ^ :iacn min'!<>,'„ <><, -, ^^^^ tler, nls einciu ein- ^selben, der Rase. Dic Dan.cn ° s " '" "," dlc RcchtScontinnität schon dcr Eo.ch',. dal. scl)e!, 1598 linge, in dcr dritten Alinea dnrch nachstehende Stylisirung ersetzt wissen: „Kein Staatsbürger, welcher sich im Vollge n ussc der b ü r g c r l i ch c n Rcch tc befindet, kann zu einer kirchlichen Handlung odcr zur Theilnahme an einer kirchlichen Feierlichkeit gezwungen werden." (Unterstützt.) Abg. Schindler spricht dagegen, weil dcr Zwang zum Kirchcnbcsuchc zn Conflicten führe und darin cine Beeinträchtigung dcr persönlichen Freiheit liege. Redner glaubt, das Gesetz gehe nur von der Voraussetzung aus, daß es Rcchtc für jene Staatsbürger gewährt, welche in dem Vollgcnusse ihrer Ncchtc sich befinden. Wollte man hier dies ausdrücklich beisetzen, müssc er fragen, warum dies nicht auch bei den anderen Para« graphcn geschehen sei. Berichterstatter Dr. Sturm vermag den Antrag Tinti nur als stylistischc Vervollständigung zn betrachten, welchen er von seinem persönlichen Standpunkte aus uicht bekämpfen wcrde. Ucbrigcns schließt jedoch die vorliegende Fassnng jedes Mißvcrslünduiß ans. Auch in anderen Artikeln kommen ähnliche Bezeichnungen vor nud es sci selbstverständlich, daß unter diesen nur solche Staatsbürger verstanden werden, die sich im Pollgcnnß der bürgerlichen Rechte befinden. Bei der Abstimmung wird Artikel 14 nach dem Ansschußantrage angenommen, dcr Antrag Tinti bleibt in der Minorität (dafür stimmen einige Mitglieder des Centrums). Art. 15 lalltet: Icdc gesetzlich anerkannte Kirche nnd Religion s g c n o s s c n s ch a f t hat das Recht der gcmciusamcu öffentlichen Rcligionsübuug, ordnet nnd verwaltet ihre inneren Angelegenheiten selbständig, ist aber wie jcdc Gc-scllschaft den allgcmci'ucn Staatsgcsetzcu uulcrwurfcu. Abg. Eousislorialrath Andriewicz begrüßt als Anhänger uud Priester dcr orthodoxen orientalischen Kirche die in dem eben verlesenen Artikel enthaltene Absicht, der Kirche die volle Autonomie zn gewähren, mit voller Freude, findet jedoch, daß die vorliegende Fassnng noch manchen Zweifel aufkommen lasse. Vergleiche man den vorliegenden Artikel mit dem allerhöchsten Patente vom 31. December 1851, so wird man fiudcn, daß das letztere von der Selbständigkeit in dcr Verwaltung der kirchlichen Angelegenheiten ohne alle Restriction spricht, während Artikel 15) uur für die inneren Angelegenheiten dic Selbst -ständigtcit gcwahrt wissen will. Er denke nicht an jene Privilegien nnd Immunitäten, die die eine Kirche gegenüber anderen Religionsgcnosseuschaften und zu deren Kränkung allein besaß, sondern verlange nur jene Selbst» stündigkcit für die Kirche, welche ihr zu ihrem Bestände nach den Bestimmungen ihrer Verfassung nothwendig gewahrt werden muß. Vou der Kirche könne eine Einschränkung wohl gefordert wcrdcn, sie müssc sich dieselbe jedoch uur darin gefallen lassen, was dcm Staatswchl abträglich und mit den Intcrcsfcn dcr anderen staatsrecht» lich bestehenden Factorcn uuvcreinbarlich ist. Deshalb beantragt Redner, Artikel 15 folgendermaßen zn stylisircn.- „Icdc gesetzlich anerkannte Kirche nnd Rcligiousgcnossenschaft hat das Rccht dcr Lchrc in ihren gottcsdicnstlichcn Versammluugen und der Schule und gemeinsamer öffentlicher Religionsausübung, ordnet nnd verwaltet selbständig ihre Angelegenheiten in Gc-mäßhcit ihrcr Versassung, blcibt im Acsitzc dcs Genusses und dcr Verwaltung dcr für ihrc Unterrichts« und Nohl-thätigkcitszwcckc bestimmten Anstalten, Stiftnugcn uud Fonds, ist aber iu ihrer Erscheinung als Gesellschaft den allgemeinen Staatsgcsetzen unterworfen." Eventuell bean- tragt Redner die Verweisung dieses seines Antrages ani den Ausschuß zur Vorbcrathung. (Der Autrag wird nicht hiurcichcud unterstützt.) Abg. Dr. Rygcr: Wenn irgend etwas mich zwingt, dcm VcrfassungsanSschussc meine volle Anerkennung aus-zusprcchcn, so ist cS dieser Artikel, iu welchem die Gleichheit aller Religionsgcuosscnschaften vor dcm Gcfctzc au-ertauut ist. In Entgegnung auf dic vom Abg. Andrie-wicz gemachten Bemcrtuugcn spricht Redner sein Bc-dancrn ans, daß das Patent vom ^1. December 1851 citirt wurde, jcncs Patcut, welches dic octroyirtc Verfassung uou 1849 und die in derselben statuirtcu Grundrechte dcr Bürger Oesterreichs aufgehoben hat, welches jene Verfassung anfhob, die gewiß, wenn fic verwirklicht worden wäre, das Eintreten so trauriger Zustände, an deren Berathung wir jctzt stchcn, verhindert hätte. Redner erinnert an dic Kämpfe, die seit dcm 9. Jahrhundert bis in dic ncucstc Zeit vou dcn Staatsgewalten geführt wurdcu, an dem Grundsatze festhaltend, daß die Staatshoheit in weltlichen Angelegenheiten keiner audcrcn Genossenschaft unterordnet sein tonne. (Bravo! links.) Wenn nun dcr Vcrfafsungsausschuß, dcn Forderungen dcr Zeit Rcchnuug tragcud, der Staatshoheit dasjenige gibt, waö ihr gebührt, uud alle kirchlichen Genossenschaften in weltlichen Dingen uutcr die Staatshoheit stellt, so hat dcr Ausschuß uur seiuc Pflicht befolgt und dcn Forderungen dcr Völker Oesterreichs in vollem Maße Ncchuuug getragen. (Bravo! Aravo! links.) Die Rechte dcr Kirche sind auch uicht dadurch gefährdet, dcun sie hat dieselben Rechte wic jeder Bürger und muß sich nur denjenigen staatlichen Bcoiugungcn unterordnen, unter welchen dic Erthcilung eines solchen Schutzes überhaupt möglich ist. Die Kirche wird nicht in der Erwerbung ihrcr Güter, nicht in ihren äußcreu Beziehungen gefährdet, sic wird nur auf dcn ihr ursprünglich gebührenden Stand zurückversetzt, auf dcu Standpunkt dcr Parität. (Beifall lints.) Abg. Andricwicz bemerkt, es könne hier uur ein Mißvcrstäudniß obwalten, er habc auch uicht dic Kirche ihrcn bürgerlichen Verpflichtungen entziehen wollen uud müssc dem Vorrcducr dcn Daut dafür auösprcchcn, daß er ganz in seinem Geiste gesprochen. Bcrichtcrstatlcr Dr. Sturm: Nicht dcm Ausschusse gebührt die vom Abg. Rygcr ausgesprochene Ancrtcnuung, denn dieser Artikel ist dcr Verfassung vom 4. März 1849 entnommen, nnd Sc. Majestät ist ce«, welche diese Vcrfas-suug gewährte. Auch iu dcm Patente vou» ^1. December 1851, wodurch die Verfassung beseitigt wurde, ist derselbe Grundsatz dcr Uutcrordnuug dcr Kirche unter dic Staatsgewalt ausgesprochen worden. Die vom Abg. Andricwicz gewünschten Einschaltungen betreffend, wird dcr Antragsteller wohl in dcn Artikeln 14 und 15 gcnugcud Gelegenheit finden, dic Freiheit dcr Lehre für dic Kirche in jcdcr Beziehung gewährt zu scheu. Was die bcantragtc Sicherung des Kirchcnvermögcns betrifft, so ist dasjenige, was der Kirche hier versichert werden soll, nämlich dic Unucr-letzlichtcit dcS Eigenthums, bcrcilö in dcn Artikeln 5 und 6 ausgesprochen. Art. 15 wird hierauf angenommen. Art. 10 lautet: Dcn Anhängern cincs gesetzlich nicht anerkannten Religionsbekenntnisses ist dic gc> meinsamc häusliche Ncligionsübuug gestattet, insofern dieselbe weder rechtswidrig, noch sittcnvcrlctzcnd ist. Abg. Freiherr v. Tinti beantragt, diesen Artikel auS folgeudcu Gründen zu strcichcu: Weun dic Rcli-gionöübnng einer Rcligionsgcscllschaft weder rechtswidrig, noch sittenvcrlctzcnd ist, so ist auch kein Gruud vorlM-dcn, warum der Staat dieselbe nicht anerkennen sollc, Ist sie cS abcr, so darf ihr auch nicht cine häusliche Rcligiousübung gestaltet werde». Ein besonderer Paragraph zum Schutze ciuer solchcu Religiousgcuosscuschaft ist dahcr nicht nothwendig. Eine Rcligionsgciwsscnschafl wird nach dcm Sinne dieses Gesetzes ohnehin als Vcm>' , betrachtet nnd das Vorhandensein dcr Vcstimmnng ?''t Verciusgesctzes macht dicscu Paragraph überflüssig. Der Berichterstatter findet in diesem Artilcl d!c einzige Gewähr für dic Verwirklichung dcr vollständig» Glanbcns- und Gcwisscusfrcihcit. Die Bcrufuug auf oaS Vcrciuögcsctz kann hicr incl't zutreffen, w^'il dasselbe auf Rcligiousgcscllschastcu kcinc Anwendung findet. Wenn man einer Neligionsgcnossc»' fchaft, die weder rechtswidrig, noch sittenvcrletzcnd is<, dic hänslichc Ansübnng versagen wollte, so würde üw» weit hinler der Verfassung vom 4. März 184'.» zuriicl' blcibeu. Zudem lehrt dic Erfahrung, daß auch solch"' Rcligiousscclcu, dcrcu Rcligiousübnugcn wcdcr rcch<^ widrig, noch sittcnucrlctzcnd sind, dic staatliche Ancrlc»' nung verweigert wurde; diesen Ncligionsgcnosscnschcistc" müsse ein Schutz durch die Aufnahme dieses Artikels gc währt werden. Art. 16 wird hicranf angenommen, ebenso die Art. 17 und 18. Diese lauten: Art. 17. Die Wissenschaft und i h r e L c h' c ist frei. Unterrichts- und Erzichnngsaustaltcn zu gründe» nnd an solchen Unterricht zu crthcilcn, ist jcdcr Staats bürgcr berechtigt, dcr scinc Befähigung hiczu iu gesell chcr Wcisc uachgcwicscn hat. Dcr häusliche Uutcrricht unterliegt kciucr solchc» Bcschränknng. Für dcu Religionsunterricht iu dcu Volksschulen ist von dcr betreffenden Kirchc odcr Religion^ gcscllfchaft Sorge zu tragcu. Dcm Staate steht rücksichllich dcs gcsammtcu U»' tcrrichls- und Erzichuugswescns das Rccht der obersten Leitung und Aufsicht zu. Art. 18. Es steht jedermann frei, sciucu Beruf zu wählcu und sich für dcusclbcn auszubilden, wic >md wo cr will. Art 19. lautet: Alle Voltsstämme dcs Staates sind glcichbcrcchti^ und jeder Voltsstannn hat ein unverletzliches Rccht a»! Wahruug uud Pflcgc seiner Nationalität uud Sprache- Dic Glcichbcrcchliguug alter landcsüblichcu Sprachc» iu Schule, Amt und öffentlichem Lcbcu wird vom Staa<^' gcwährlcistct. Ill dcn Ländern, iil welchen mehrere Volksstäml»e wohnen, sollen die öffentlichen Uutcrrichtsanstalten dcra^ eingerichtet sein, daß ohne Auwcudung eines Zwangs zur Erlernung cincr zweiten Landessprachc auch die Volt^ slämmc, wclchc in dcr llliindcrhcit sind, dic erforderlich^ Mittel zur Ausbildung in ihrer Sprache erhalten. Abg. Dr. Hanisch beantragt im Absätze ''> dieses Artikels die Worte: „anch die Volksstäuimc, wclchc i» dcr Minderheit sind" durch die Worte z:: ersetzen: „jcdcl' dieser VoltSstämmc." (Unterstützt.) Abg. Leonardi spricht sein Bedauern darM' ans, daß der dritte Absatz dicscs Artikels eine Bcschrä^ kung aufstellt, die dcn Werth dcr beiden vorhcrgchcüdc" Absätze sehr verringert. Während dcr zweite Absatz allcn Sclnilcn Gleichberechtigung der landesüblich^ Sprachc gcwährlcistcl. wird dieselbe im dritten Alis^ für die Staat sanswltcn ausgeschlossen. Der in dc" Sich da! meine Gedanken vergreifen sich an der Mode nnd wollen doch selbst modisch cinhcrgchcn? Aber ist es nicht anch modern, alles zn bekritteln, mit nichts zufrieden zn sein, au allem Bestehenden zu rütteln? Dic Gedaukcu sind sehr geschäftig, immer auf dcn Beinen, wenn man wclchc hat, und nirgends zu finden, wenn sie einen fliehen odcr mit purem Gefühl — durchgehen. So sind mciuc Gedanken anch des Abends um die Wege. WaS ihnen um dicsc Zeit alles auf- und beifällt/können sie füglich nicht verrathen, denn sic tragen cincn Cylinder, dicsc Gedanken nnd da kann und darf nicht alles zum Licht, was dahiutcr steckt, Dcr Frack anch gestattet's nicht und dcr Stehkragen, und wie die Dinge alle heißen mögen, der Firlefanz, in dcn ich diese Jungen kleiden muß. Weun es Ihnen darum leid thut, was ich da alleS verschweige, so denken Sie sich, daß das die Schattenseiten des Lebens sind, daß ich Ihnen aber deren andere znm Ersatz auch anderswo zeigen kaun. Ich gehe also ganz anständig und geraden Weges in das Schauspielhaus. Aus dcm Nichts, aus dcr Leere ist einst die Welt entstanden, hellt zu Tage läßt sich damit nichts mchr anfangen. Die Lccrc ist ein schauerliches Gefühl: schauerlich für dcn Unglücklichen, dem sie in den Eingeweiden wühlt, gleich einerhnuarigcn Schlange; schauerlich für den Armcu, dcm sie „das Köpfchen scin^ so ganz genommen ein:" schauerlicher noch für dcn, dcsfcn Vörfc Ucbcrftnß an solchem Mangel fühlt, in dcsscn Hcrz auch dieses Ungeheuer eingezogen ist mit seinem hohlgähncndcn Rachen: am schauerlichsten aber ist die Lccrc für Herrn Zöllner, der m,S Oper, Operette, Possc. Schau- und^ Lnstsviel bot, der all' dieo zu einem Schicksalödrama werden sieht, dessen tragisches Ende leicht abznschcn ist, wcnn das Publicum sich nicht bald entschließt, das Theater besser zn besuchen. Oder sollte es lctztcr Tage Professor St. Roman gewesen sein, der der Bühne so viel Abbruch that? Auch da war ja vorgestern dcr Besuch nur eiu mittelmäßiger. Sollte auch St. Romaus rcdcndcr stopf ohne Körper, dcr allabendlich so manierlich znr nächsten Vorstellung invitirt, zu tanbcn Ohren sprcchcn? Dcr Professor bietet nns Abwechslung, ein kopfloser Mensch ward oft gesehen, warum sollten wir uns nicht einmal eines mcu-schenloscn Kopfes freuen? Oder sollte dies der modernen Welt zu wenig sein? Ich glaube fast. Nun gut, wcr damit nicht zufricdcn, gehe in's Theater: Hcrrn Zöllners redende Köpfe und Köpfchen haben jene Beigabe, die wir Menschen in dcr Regel nicht zu verachten pflegen — den Körpcr. Ist so einem redenden odcr singenden Kopfe von letzteren: hie und da etwas zn viel zn Theil geworden, so mögen mciuc Herren Collegcn obcr dem Striche dicö nicht allzu schlimm nehmen. Das Leben müßte doch höchst langweilig scin, wcnn wir Menschen nur Köpfe wären; ich darf es gar uicht wagen, alle Consequenzeu dicscr barocken Voraussetzung eingehender zu erwägen. Meine Leser können sich die Geschichte nach Gefallen bis in die kleinsten Details auS-malen uud dazu ihrc eigenen Gedanken zu Hilfe nehmen, wozu die meinen heute wegcn dcs Fracks leider nicht ansrcichcn. Nnr Köpfe! Vertrackte Situation das! Womit würden die Leeren ihrc Lccrc bemänteln? Glücklicher Wcisc ist es nicht so. Ich sitzc ''" Theater im Vollgefühl aller meiner Glicdmaßcn. .,3lo" nnd Röschen" gehen über die Bühne. Doch nein! iM' schwebt nud Röschen trippelt; Madame Birch hat d^ so schlau ciuzurichtcu gewußt, diesmal ohne irgend c>»^ Roman, dcr das Zcug dazu hergab. So mußten dc" ciu fabelhaft reicher Wcstiudier, ciu fallirtcr Äauc!»ic''. der Goldoukcl aus Amerika, vertreten dnrch ciucn N^ mit Allongc'Pcriicke, ciuc halbduuklc Schauergeschichte ^ gruseliger Hintergrund und — die „alte Geschichte" h^ halten, die zwar ewig ncn, abcr doch nicht immcr i»^ essaut ist. DicS allcs zusammen, dnrch cincu ,.N"t>l burschcu" zu cincm butlerwcichcu Teig gckncttct, "' Thräucn gefüllt, die abcr dic Schauspieler selber wci^,'' das ist ..Rosa nnd Röschen." Frl. Schäfer hat u„S ^ ses ungesäuerte Theater «Alltagsbrod ciuigcnnaßell 6 meßbar gemacht. Es sci ihr nicht vergessen. ^ Und so wäre denn dcr kleine Tourist zw<"'/^ seinen Gedanken nicht, doch mit dcm Raum z» ^"^ dcr ihm offen war; die ersten legen Frack, Eyliuder l Handschnhc wieder ab und ziehen sich demnach al^ !,^ gesittete Leute wieder iu ihre innersten Gemächer z"l ^ da können sic ihr tolles Unwesen wieder trcibcn ' , Lust und Liebe, sich balgen mit aller Welt nud ^ mit ihr, da können sie gleich Blumen sich ranken n>u , zauberischen Lockcnkopf, der wunderbar im Tra""" M mir spricht. ^ St. Roman! es ist dcr Ihre nicht. Diese" '" ^ dcrbarcn sprechenden, redenden — Mädchcnkopf "e>^ mcin Eigen, wcuu auch nur im Traume. - - — 1399 Balls. m,b Mittelschulen ausgeschlossene Zwang wird !o auf die Hochschule «erlegt. Allerdings gibt es manche Sprache, die zu einem wl>scn,chaftlichcn Vortrage nicht geeignet ist, aber es gibt auch m der Minderheit befindliche Bollsstämmc, deren Sprache hiczu sich eignet. (5s ist deshalb kein Grund vorhanden, weshalb eine sulchc Minorität von der Theilnahme an den öffentlichen Vortragen ausgeschlossen wer-°w ,oll, und Redner beantragt daher folgende Fassung oes Absatzes 3 dieses Artikels- „Die öffentlichen Unter-Nchtsanstalten sollen derart eingerichtet sein, daß ohne Anwendung eines Zwanges zur Erlernung einer zweiten Sprache anch die VolkSstämmc, welche in der Minderheit 'lud, die erforderlichen Mittel zur Ausbildnng in ihrer zum Vortrag geeigneten Sprache erhalten." (Wird nicht ylnreichcud unterstützt.) Berichterstatter Dr. Stur m erklärt sich mit dein Antrag des Dr. Hanisch als einer stylistischcn Vcrbcssc-nmg einverstanden, glanbt jedoch, daß der Antrag des ^bg. Leonardi ans einem Mißverständnisse bcrnhc, indem der Ausdruck „Landcsanstaltcn" überhaupt alle in dem betreffenden Lande bestehenden Anstalten in sich begreife. Art. 19 gelangt hieranf zur Abstimmung und wird ' ä men l und 2 nach dem Antrage dcS Ausschusses, "llnea 3 nach der vom Abg. Dr. Hanisch vorgeschlage-ncn Fassung angenommen. Art. 20 wird ohne Debatte angenommen. Der-Me lantct: Ueber die Zulässigkcit der zeitweiligen und örtlichen Suspension der in den Artikeln 8, 9, 10. 12 und 13 enthaltenen Rechte durch die verantwortliche Regierung^ lMvalt ^^.^ cm besonderes Gesetz bestimmen. Ebenso wird auch der Titel des Gesetzes ohne Deutle angenommen. . Abg. Dr. To man: Ich crlanbc mir zn cousta-urm, daß, wenn in der 31. Sitzung seitens des hohen Präsidiums es für zweckmäßig erachtet worden ist, das M)c Haus darüber zu befragen, ob zur Beschlußfassung ""c Zweidrittelmajorität oder eine einfache Majorität ^hwendig sei, in dieser Sitzuua nur rücksichtlich des ^Msgrundgcsetzcs über die richterliche Gewalt diese "age gestellt wurde, bezüglich aller weiteren Staats-lM'ndgcsctzc Mr <>inc solche Abstimmnng nntcrlasscn worden ist. Präsident: Ich muß bemerken, daß dies nicht °l>nc Vorbedacht geschehen ist. Es ist ein Antrag, dahin ^hend, das Hans zn befragen, ob bei dem zweiten, bitten oder vierten Staalsgruudgcsctzc eine Zwcidrittcl' Majorität nothwendig sei, nicht vorgekommen. (Nufc ll"ks: Eo ist es.) Noch weniger lag ein Grund dazu vor, nachdem b"s Haus bei den Verhandlungen nnd bei der Abstim« '"ung übcr das erste Staatsgrundgcsctz sich erklärt hat, ",aß eine ^wcidrittclmajorität nicht nothwendig sei. Da ^'" Antrag nicht vorlag, so hatte ich keine Zweidrittcl-'"ajvrität zu constatircn; hätte ich sie aber zn consta> , ^", so kann ich versichern, daß nach dem bloßen Uc-Erblicke über die Kopfzahl die Zwcidritlelmajorität vor» MNden war (Lebhafter Beifall.) Dr. Toman rnft: Das ^ nicht richtig. <>. Präsident will zum nächsteu Gegenstand der ^gcsordnung, Bericht des Ausschusses zur Vorbcra. ^"'^ der Gesetzentwürfe über die Regelung der Wehr-psl'chl, übergehen. (Nufc: Schluß der Sitzung.) s Präsident: Es ist 1'. Uhr, daher wohl noch 'l"h. da wir erst um 11. Uhr angefangen haben. ... (Berichterstatter dcS Wchrausschusscs Abg. Lecder "^«>gt die Tribüne.) i, Abg. v. d. Straß stellt mit Rücksicht mif den G s "t>' h^, ^ ,^^^ angezeigt sei, ein so wichtig ^>etz. »vic das Wchrgefctz, in vorgerückter Stuudc in ^ "nthlmg zu nchmeu, den Antrag auf Schluß der M"g. (Augeuommcu.) ^ Abg. Schindler: Herr Präsident! Ich weiß nicht, We?" '"'^ ^^' Berathung nicht u:n 10 Uhr begonnen h ^" soll, damit die Sitzung doch etwas fruchtbarer bie ^lä'i'ldcnt: Ich wollte am Schlusfe der Sitzung Kit ^ ^^^"' b"b das Präsidinm in die Möglich, zu Ersetzt werde, die Sitznng zur anberaumten Stunde ih^Mncn. Ich stelle die dringende Bitte an die Herren. Bcfi^^ä^ so einzurichten.' daß sie um 10 lshr zur vcr,» ""^ der öffcutlichcn Geschäfte sich ciuzufindcn :-)0V"- (lebhafter Beifall.) Schlnß der Sitzung 1 Uhr «viniuten. jachste Sitzung morgen 10 Uhr. die ^"^°lb"""li: 1. Wahl des Ausschusses für yleiH , """^orlagc, betreffend den finanziellen Aus. 9 t Ungarn, l'ttrcss,',.^^^ ^s Anöschnsscs über den Gesetzcntwnrf, Muddle Regclnng der Wehrpflicht, currcnt'c ^''^ ^cs Finanzausschnsscö über den Conto- 4 «> ,^'" nngarischcn ssinanzministcrinm. Über de,,^-^^^ ^^ vollswirthschaftlichcn AnsschnsscS °" Tr.csier Hafcnban. ^^"ntweins^"""' ^""^ ^^ Ausschusses über daS Negicrungg-Vorlagen übcr das ftnanMe Nebcreinkommen mit Nngarn. li. Gesetz in Betreff der allgemeinen Staatsschnld. Giltig fiir die im Reichsrathc vertretenen Königreiche und Bänder. Mit Vezng auf das Gcsctz vom 16. Juli 186? und das übcr die Verhandlnngen der entsendeten Deputation dcS Ncichsrathes und dcS ungarischen Reichstages errichtete Schlnßprototoll vom 25. September 1867 finde Ich mit Zustimmung beider Hänfcr Meines Reichs« rathcS der zwischen den verantwortlichen Ministerien dieser Königreiche und Länder nnd der Länder Meiner uugarischcn Krone übcr die allgemeine Staatsschnld am 25. September d. I. geschlossenen Vereinbarung Meine Genehmigung zu ertheilen, welche lautet, wie folgt: § 1. Für das Jahr 1866 wird festgesetzt, daß vorbehaltlich allfälligcn Irrthums in der Berechnung von dem nach Abzng der Einkommensteuer von den Zin» sen der Staatsschuld nnd der Gewinnsteuer von Lotto -Anlchcn veranschlagten Erfordernissen für die Staatsschuld von 145.33ij.0i7 ft. die im Rcichsrathc vertrete-nen Königreiche und Länder 109,237.312 fl. nud dic Län-der der ungarischen Krone 36,101.705 si. übernehmen. Die in diesem Gesammt-Erfordcrnissc begriffenen Zahlungen in Silber von 62,370.387 Gulden werden von den im Rcichsrathc vertretenen Königreichen und Län-dern mit 46,877.«01 fi. und von den Ländern der ungarischen Krone mit 15,492.586 fl. bestritten. § 2. Zur definitiven Richtigstellung obiger Beträge wird eine gemischte Commission eingesetzt, welche ans Grundlage der Nachweisnngcn der bisherigen Eomission znr Eontrolc der Staatsschuld den Stand der Schnld mit letztem December 18 mal bestehenden verschiedenen Schnldtitcl in möglichst nmfasfcndcr Weise in eine einheitliche Rcntcnschuld um» gewandelt nnd die Belastung der Finanzen mit Capi» tals'Rückzahlnngen möglichst vermindert werden. WaS die Capitals.Rückzahlungcn von jenen Schnldlitcln betrifft, die ihrer Natnr nach zur Umwandlung in diese einheitliche Rcntcnfchuld nicht geeignet sind, so ist in gesetzlichem Wege festzustellen, daß die zn diesen Rück-znhlnngm erforderlichen Geldmittel jährlich dnrch die AnSgabc von Obligationen der künftigcn einheitlichen , Rcntcnschuld aufgebracht, und daß die durch diese Geld-bcschaffung hervorgehende Mehrbelastung von den im Reichsrathc vertretenen Königreichen und Ländern über-nommcn nnd von den Ländern der ungarischen Krone hiczn nnr ein fixer jährlicher Beitrag von 1,000.000 si. ö. W. in klingender Münze geleistet wcrdc; dagegen habcn aber auch alle durch dicsc Tilgungen m Wegfall kommenden Interesse,' sowie die von den Coupons und Lotterie-Gcwinustcn der Staatsschuld zu entrichtenden Steuern den im Rcichsrathe vertretenen Ländern zu gute zn kommen Obigc 150.000 fl. in Silber aber sind zur Amortisation dcS mit der Bodcncrcdit-Anstalt contra-birtcn nnd nahezu zur Hälfte auf nngarlfchcn Gütcrn intabulirtcu Domäncn-Aulchcns bestimmt, dessen Vcrzin-s!mg. in dc,n in, 5 3 festgesetzten fixen Jahresbeiträge ^^'Nach vollständiger Entlastung der ungarischen Güter von diesen Anlehens-Intabulationen ist deshalb die Zah- mg lc "r 150.000 si. Silber einzustellen und hat nach p anmäßigcr Tilgung odcr fr.chcrcr Znruckzahlnng des «amen AnlchcnS der ährl.che pxc Beitrag zn den Zm-s7n sich nm den auf Ungarn entfallenden Antheil an der Verzinsung deö Domänen-Anlchcns zu vcrnnudcrn. Die in den ungarischen Casscn angelegten Cantionen ,md Depositen werden seinerzeit von der ungarischen NinanMrwaltung zurückgezahlt werden. Die dafür cnt- allcndcn Einsen sind abcr in den slxcn Jahresbeiträgen von "9 100 000 si. enthalten und werden, sofern die Hahlimg in llngarn geschieht, in dicsc Snmmc cingc- rechnet werden. ..,,,, ., « 5. Insofcrnc uch bei Zngrnndclcguug der obigcu Bcstimnn'lngcn in dcu Budgets der bcidcu Rcichshälftcn fiir das Jahr 1868 ein Deficit ergeben wird, so wird dasselbe für dieses Uebcrgangsjahr dnrch eine gemeinschaftliche Eredit'Operation, bestehend in einer Verweh« rung der schwebenden Schuld, gedeckt. Die Lasten dieser Schuldvcrmchrung werden von beiden Theilen in dem Verhältnisse getragen werden, in dem jeder von ihnen mit seiner Beitragsquote zurückgeblieben ist. § 6. Es wird aber ausdrücklich festgesetzt, daß vom 1. Jänner 1869 angefangen die Herstellung des Gleich, gcwichtcs zwischen den Einnahmen und den Erforder nissen den leitenden Grundsatz der beiden Finanzverwal^ tungcn zu bilden habe. Sollte demungcachtct die Finanzleitung einer der beiden Rcichshülften in die Lage kommen, die Bedeckung ihres Bedarfes oder ihrer Beitragspflichtcn aus den regelmäßigen Einuahmsquellcn nicht aufbringen zu kon ncn, so liegt ihr die Beschaffung der hiezu nöthige», anßcrordentlichen Zuflüsse auf eigeue Kosten ob. tz 7. In Füllen, wo im Interesse der gesummten Monarchie außerordentliche Auslagen, und insbesondere znr Bedeckung solcher Bedürfnisse zu bcstrcitcn kommen, welche im Sinne der pragmatischen Sanction zu den gemeinschaftlichen Angelegenheiten gehören und es fich als zweckmäßig herausstellen sollte, hiefür ein neues An lchen auf gemeinschaftliche Rcchnnng im Sinne der Pa^ ragraphc 56 und 57 de< ungarischen Gesetzartilels Xil: 1867 mit Zustimmang der beiden LcgiSlationen (Reiche. rath nnd Reichstag) zu contrahircn, werden die Zinsen, nnd falls eine Capitals-Rückzahlnng bcdnngcn sein sollte, auch diese zwischen den im Reichsrathc vertretenen Königreichen nnd Ländern und den Ländern der nngnnschen Krone in dem zur Zeit der Contrahirung des AnlchcnS bestehenden Beitrags-Verhältnissc zn den pragmatischen Angelegenheiten ;u theilen sein. ß 8. Die in Staatsnotcu bestehende schwebende Schnld bleibt unter die gemeinsame Garantie beider Reichstheile gestellt. Eine Vermehrung derselben, svwie die Maßregeln zu ihrer künftigen Fuudirnng können nur im gegenseitigen Einvernehmen der beiden Ministe' ricn und unter Genehmigung der beiden Leyislntiomn (Reichsrath nnd Reichstag) stattfinden. § 9. Beiden RrichShälften ist cS freigestellt, ihren Beitrag zu deu Zinfen der staatsschnld durch Amor« tisiruug von Schuldverschreibungen oder Capitals-Nuck» znhlung in Vaarcm zu vermindern. Der dem Zmscngennsse der getilgten Schuldverschreibung entsprechende Betrag wird in diesem Fnllc von der LeistungSschuldigleit der tilgenden Finanzoerwallung in Abfall gebracht. l^. 10. WaS di: Verbindlichkeit anbelangt, die uns den den Eisenbahn-Gesellschaften zustehenden vertragt mäßigen Garantien hervorgehen, so sind dieselven von derjenigen Reichshälfte, nuf deren Territorinm die dctrcs> fcndc Eisenbahn liegt, zu trugen, wohingegen dieser Reichs» Hälfte auch die Rückzahlungen zugewiesen werden, welche ctwa von der betreffenden Gesellschaft nnf die bis mm erhaltenen Vorschüsse werden geleistet werden. In Betreff der beide Rcichshälften durchschneidenden Eisenbahn, namentlich der Südbahn, der Staalsbahngo scllschaft nnd der zn crbancndcn Kaschan - Oderbcrger-Bahn, dann der Donau-Dampfschifffahrt-Gesellschaft soll ein besonderes Ucbcrcinkommcn getroffen werden. l< 11. Eine bcfondcrc Liqnidirnngs.Commission wird eingesetzt znr Prüsnng nnd Richtigstcllnng der Activen der Ecntralfinanzcn, welche mit Ausfchluß dcr Steuer» rückstäudc und dcr im vorhergehenden Paragraph er» wähnten Forderuugcn an die Eisenbahn.Gcftllfchastcn zu^ nächst znr Deckung dcr am lctztcn December 1867 be« rcitS fälligen nnd noch nicht behobenen Zinsen nnd Capi' tllls-Rück^llhlnngcn bestimmt sind. § 12. Sowohl die durch den Reichsrath vertretenen Länder, als die Länder dcr ungarischen Krone, verpflichten sich, znr Deckung ihrer Beiträge für die gemeinsamen Auslagen nnd die Staatsschuld jeden Monat eine Quote ihrer MouatScinnahmcn in Abfuhr zu bringen, welche zu diesen in demselben Verhältnisse steht, wie die Sum-men jrncr Beiträge zu dcr Gesammtsummc des Aus-gaben«Budgets des betreffenden Jahres. Sollte die Ge« sammtsnmmc dcr monatlichen Quoten die Summe jener Beiträge nicht erreichen, so verpflichten sich jene Länder, die Differenz ohne Rücksicht auf ihre Einnahmen vollständig nnd in solchen Zeiträumen durchzuführen, daß dcr gcmcinsnmc ssinanzhaushalt nicht ins Stocken geräth. Der Ncichsfinanzministcr wird dicSfallS mit den Finanzminislcrn der beiden Reichshälftcn das geeignete Ucbcrcinlommcn treffen. Dic jlciermarkischc Escomplebank. in. 5. Um bei der stcicrmärkischen Escm.mt^ . Eredit zn erlangen, ist es erforw ich "'„.,' """' gedruckten Vlanquetten ausaefe^ briefliches Ansuchen an daS^ ^ «U'e'äufü^'' ^" Nl"er die U«n °"9ibl, wie viel Credit er zu rangen wünsche; d.cses Comity also die Vertre-inng ocr ^rcdltinhabcr selbst, stellt crft den murag an den Verwaltungsrath übcr die Höhe jener Kreditsumme, welche jeden,' cinzelnen Ereditwcrbcr ge^ wahrt werden soll. 1600 Der Verwaltnngsrath entscheidet mm selbstverständlich auch mit Rücksicht auf die vorhandenen Fonds und gidt jedem Einzelnen den ihm gewährten Credit mit der Aufforderung dckannt, eine 5perc. daarc Einzahlung in den Sichcrslcllungsfond und '^ pCt. in den Reserve« fond ,zu leisten und die ürklärllug über die allen Credit-inhad^rn gemeinschaftlich obliegende Haftungspflicht zu unterfertigen. Wer z. B. 5000 fi. Credit erhält, mnß 250 fl., welche adcr sein Eigcnthnm bleiben und verzinst werden, in den Lichcrstcllungsfond und 12 fl. 50 kr. als Beitrag zum Rcscrucfond baar einzahlen, und haftet bis zur Höhe von 5000 fl. Für den ersten Moment scheint diese Maßregel auf jeden Crcdit'.rcrbcr rücksichtlich der gegenseitigen Haf< tnngspflicht einen abschreckenden Eindruck auszuüben, allein, wenn man n::r halbwegs einen offenen Blick mit klarem Verständnis; in den fystcmatischen inneren Ban der gegenseitigen Selbsthilfe gethan Hal, muß man nnstreitbar jede Besorgniß in dieser Richtung hin als vollständig uuge-gründct finden. So wie die niedcröstcrreichischc, die mährische und viele andere anf ähnlichen Principien be« ruhende Eseomptcbankcn gegenseitige Haftnng der Cre-dlttheilnchmcr verlangen, ebenso ist dicS bei der stciermär-tischen Escomptcbant der Fall. Nun entsteht die Frage, worin denn eigentlich der Schwerpunkt der von unS wiederholt ausgesprochenen Selbsthilfe liegen mag. Die Selbsthilfe bei der steierm. Escomptcbank, wie bei anderen ähnlichen Geldinstituten, besteht einfach darin, daß die Actionäre der Bank die Cre» d i ttheilnchmcr und dic Crcoitthcil nchmer die Actionärc gegenseitig vor Verlust schützen. Die Credittheilnehmcr der Bank schützen dadurch die Actionäre, daß sie gemeinschaftlich dic oblicg c ndc Haftungspfl icht bi ldcn, nnd die Actionäre schützen die Creditthcilnchmcr dadurch, daß sie, nämlich die Actionärc, jährlich 1 5 "/^ von jenem Reingewinne, welcher aus den Geschäften mit dem Crcditvcrciu entsteht, an den Crcd itth c il nchmcr üb crtragen, nnd dieser Betrag ist es, welcher dem Rescrvc-fondc der Cred ittheil nchmer zn fällt. Den Reservcfond der stciermärkischen Escomptebank bilden sonach die Beiträge der Mitglieder des Credituereins ('/, °« von erlangtem Credit) und die jährliche Hinter-lcgung von cbcn besprochcnen 15"/^ desRein» gcwinncs auö d c n Ocschäfte n m i t den Cre -ditinhabcrn. Dieser sogcstaltig gebildete Rescrvcfond wird zu statutenmäßigen Gcfchäftcn verwendet nnd es wird dem--selben eine 4pcrc. Verzinsung gut geschrieben. Das ist das System, anf welchem dcr Rescrvefond der Crcdit-thcilnchmer der steicrmärkischcn Escomptcbank gebildet wird, und der schließlich die Bestimmnng hat, alle Verluste zn decken und allenfalls alle früher angegriffenen Entgängc oder Zn-schüssc des S ich crstcllnngsfondes zu ersetzen. Der Sichcrstcllungsfond dcr Crcdittheilnchmer der stciermärkischcn Escomptcbank zu Graz rcprüscntirtc schon zn Ende vorigen Jahres eine Summe von l)7.705 fl. — Da wir uns zur Pflicht rechnen, allen Geschäfts- und Gcwerbslcntcn nnd Industriellen nnscrcs Kammcrbczirkcs hinsichtlich dcr sttiermärkischcn Escomfttcbank, welche nun-mehr ihre Operationen auch auf Kram und Kärntcn aus« dehnen wird, eine möglichst klare Darstellung zu liefern, werden wir mit Nächstem nnscrc weiteren Erläuterungen sulgen lassen._________________________ Locales. — (Eine Anfrage au den Herin Vice» li ü l ge r m e iste i.) Gutem Vernehmen sind die Gemeinde« r'thc von der eingetretenen Suspension deö Herrn Bürger« ineislcrs gar nicht vcrständigt worden, geschweige denn, dah der Gt'meinderath einberufen worden wäre. Wir hallen alfo line zweite Suspension, nämlich der Gcmeindcraths-jihungen. Liegt denn gar nichtö vor, was den Lai-l,achcr Gcmcindcrath beschäftigen lünnte, in einer Zeit, wo die höchsten Interessen des Staates, in der Concordals- und Echulfrage, alle Gemüther aufregen, und wo es sich um einen zwar uns nicht zweifelhaften Aufdruck der Bevölkerung hinsichtlich der Entsetzung des Herrn Bürgermeisters handelt? — (Seidenbau-Co ngreh.) Der Seidenbau» Congrrh wird Dienstag den 15. October d. I. Vormittags 10 Uhr in Wien in den Localitateu der t. t. niedetöstcr-rcichischen Landwitthschaftögesellschaft , Stadt, Herrengasse Nr. 13, 3. Stock, rurch de» Seclionschef des Ministeriums für Handel und Voltäwirlhschaft, Herrn Karl Freiherrn v. Weis eröffnet werden. Als Vertreter dcr t. l. Land« wilthschastögejellschaft in Krain wird an dem Congress? dcr Herr Reichsrathöabgeordnete Josef Graf Barbo-Waxenftein lheilnehmen. Als Referent des Ministeriums für Handel und Voltswitthschaft wird Herr Ministerialralh Dr. Wilhelm H a m m und als Schriftführer Concepts-Adjunct Arthur Freiherr v. Hohenbruct fungiren. Wir bemerken noch, dah dcr Coi^grrß öffentlich abgehalten wird und rah jeder Ireund der Seidenzucht an dem Eeidenban-Congresse, wenn auch »icht als stimmberechtigtes Mitglied, thrilzunchmen eingeladen wird. — (Ucb crsch w em mii n g.) In der Nacht vom 8. auf den 9. d. wurde der Marlt Wippach und Umgegend durch die in Folge des fortdauernden Regens angeschwol» lenen Gewässer in einer Art überschwemmt, deren sich die ältesten Leute nicht erinnern tonnen. Nicht nur die Strahc, sondern selbst Haustauben und Stallungen wurden unter Wasser gesetzt. Außerhalb Wippach unler Gradiöe war auch die Fahrstraße unter Nasser gescht. Der Mocilnitbach trat aus seinen Ufern. (5rs< am folgenden Tage, 10. d., sanl baö Wasser wieder allmülig. — (Theater.) Gestern gelangte Verdi's „Crnani" zur Aufführung und e>ö war ticö die gelungenste Opern» Vorstellung in der tir^iührigcn Saison, die wir l)is heule zu verzeichnen haben. Solisten, Chor und Orchester haben den gleichen Antheil an dem wirtlich guten Erfolge des Abends. Hr. Ander (Ernaiü), Irl. Murüta (Elvira), Hr. Pod. horZly (Don Carlos) u»d Hr. Krolopp (Gomez de Silva) wetteiferten nüteinandec uno bereiteten uns durch ihr gelungenes Zusammeinvirleil einrn auhcrst vergnüglenAbend. ^luszc,?.!0ct. Seit einigen Jahren nimmt die Pferdezucht einen grö-hercn Ausschwung: stets mehr wird der hohe Werth deö Pferdes gewürdigt und li»e gesteigerte Sorgfalt dessen Lnt-wicllung und Pflege zugewendet i lein rationeller Pferdebesitzer wird sich fernerhin nur daraus beschrä»ten, der na» turgemahen Entwicklung d«s Pscrdes blos durch eine sich auf die primitivsten Bedürfnisse desselben erstreckende War» tung entgegenzukommen, so»drrn wild vielmehr trachten, durch geeignete hygienische Mittel söidnnv i» das We»t der Natur einzugreifen. Bei dem wachsenden Interesse snr den Sport ward daher ein zum Äeoürfuih gewordenes Präparat will« lommcn aufgenommen, das seltene Vorzüge in sich vereint und sozusagen als hygienisches und cosmetischrs Mittel allen Anforderungen nicht nur cnlpcach, sondern scloe in den met« sten Fällen überholt hat. Dieses Präparat lsl das von Sr. Majestät dem ^aiscr Franz Joseph mit einem ausschliehli-chen Privilegium ausgezeichnete Neslilulions'Fluid für Pferde von Franz Ioh. Kwizda in ^orüenburg, das sich durch seine überraschenden Resultate schnell Bahn gebrochen und in den arangiitesten Stallungen Cingang gefunoen hat. Wenn wir die vielen, dem Erzeuger und Privilegiums-Inhaber, Hercn Franz Johann Llwizoa, ununterbrochen zu» gehenden ehrenden Zuschnitt" durchblättern, so begegnen wir den Namen der hervorragendsten Capacitäien des In« und Auslandes: selbst über den Conlincnt hinaus fand das l. l. privilegiite Restitutions-Fluid seinen Weg, und die Ancrlcn« nung, welche dasselbe in den Marstalluugen Ihnr Majestät der Königin von England findet, ist leine genngerr als die, in welcher alle gediegenen Fachmänner, welche die Wirtun« gen diese« Fluids gründlich beurtheilten, übereinstimmen. Die Wiedergabe dieser Begutachtungen sowobl, als auch der einzelnen Fälle, in denen von dem l. I. priuilegirten Reslitutionö'Fluib erfolgreicher Gebrauch gemacht wird, würde, uns hier zu weit führen, und wir begnügen uns daher anzuführen, daß dicfcs Fluid in den bei den Pferden am häufigsten vorkommenden äußerlichen Schäden die gün>ligstel, Resultate erzielt, tühlend, tlästigend und tonisirend wirlt, und weisen schließlich bezüglich der Bezugsquellen auf die in dieser Nummer enthaltene Annonce hin. Neueste Post. , Wicn, 10. October. (Unterh a u ö.) Mühlfclo be> gründet seinen Antrag auf Coucordatsanfhebung. ^ war von vornherein nicht für den Weg, den das Haus einschlug: die Bcseitiguug des Concordats durch Special-gcsctzc. Angesichts der bischöflichen Adresse wäre es M»th' , losigkeit, dem Concordatc nicht direct an den Vcib z» gehen. Dcr Nedner weist nach, das Concordat ist nicht Staatsvertrag, sondern Staatsgcsctz, das im OcsclM bungswcge abänderlich. Er bekämpft eingehend die bischöfliche Adresse. Sie enthalte einerseits Schimpf und Verleumdung, andererseits Schmeichelei und Heuchelei, wr'.l behauptet wird, daß das Concordat der Krone keim Rechte nahm. Die Religion bedürfe keines Vertrags, er müßte die katholische ilirchc bedauern, wenn sie nM' dnrch daö Concordat bestehen könnte. Der Antrag wurdc mit Majorität dem Commissionsansschusse zugewiesen. Telegramme. Köln, 10. October. (N. Fr. Pr.) Die Parists Nachrichten der „Köln. Ztg." lauten höchst friedlich. Oc-rüchtwcisc verlautet, Lavalctte werde das Ministerium des Aeußcrn, ^eroux daS der Finanzen, Ronhcr das des Innern übernehmen. Das StaatSministerinm wcrdc aufhören. Trotz dcr friedlichen Anzeichen dancrn die Anhäufungen von Truppen an der französischen Ost-grenze fort. Floren;, 10. October. (Tr. Ztg.) Die InsM'' gcntcn bestreben sich zu organisircn nnd concentrircü-Abtheilungen päpstlicher Truppen wurden gegen dieselben abgeschickt. Man versichert, die Insurgenten hätten Acquapcndcntc wieder genommen. vom n. October. 5p'.'N-. M'.'lallia!il's5l').l<>. — .',pnc. Me'Ialliqn^ mit Mm u»d ')lou«nbn-Zi»sei! 5)7.5>(» — l»vrrc. National Anlr^i, . — Bl,»l' ll'tieli . ^ sild« t2'. - London 12L50. — K. l, Dncnten 5).!«;. Verstorbene. Den 4. Octulirr Ursula Zcichcn, Maad. nl< 70 Iah"'» im Eivilsftital, an dcr Enllräftmici. - Piiuen; Poaainil, Ain!^-di^iintlsohn, alt 12 Jahre, im Ciuilsftilol in Fulnc clii!^ Sllirzl«, Den !"», O c t o li c v. Äloi^ Kalnpclinilllrr, ^ivän^liii!^ «!< 45> Jahre, i»i Zwaxgöllrdril^liansl.' ^ir. 47, m, drr ^niiaculähiniüll; Dsn 7. O c l o li c r. Hrrr Ferdinand Sliissa. f. l, SttlM' amt«^Co!ir, alt ^tt Jahre, m dlr ^apnzincr-Vorftadt Nr. l^> an der, ^»ücieülnbnlnloji'. Drin Hnrn Antun Ogrinz, t. l. BrzirlSuorsttlM' z>i Plaiiiül,. scin Ki»d Anlonia, alt 3'/, Tnssl, in dcr Sladl ^)ir ^08, an der ^lilia/ülähüiiinn, Dcn «, Octodcr. Ioscfa Schasfcr, Han^lissil^rrölochtsr, ali« ii»> Jahrs, iin Eiuilipiial, an d>'r V!i»arntiw^r^„>usl', - D^ü Johailil Äizjas, Kaischl«', süin Ki»d Helcna, alt 2 Moim!«'. <»» Vioorcjrniidc ^.'ir. ^ cun Zehrfieder, Den i>. O c t o b s r. Maria ^illininann. I»st!!i,li^r»u', alt >» Jalod Vcrhon;, Vcl^el>runuec!>!< alt 7 Tcia/, in drr Eaplizincr-Porstadt Nr. ."!!, am Kiniil'ci^s»' lrampft, Dcn ll). October. Dem Hrrrn Inhanil Hübscher, Schneider, sein erstgeliorneö ZwillmgöNüd Maria, all 7 Wochen, in d>'l Liadt ^Ilr. l>'», an der Darrsucht. — Herrliiaiüi Jeray, NilNinsl' alt 4!> Jahre, i>> dcr Stadt Nr, ^,^, am Schlaafliisse. __^ Theater. AuS dcr Gesellschaft. Schauspiel in >1 Aclcn uon Banernfeld. ^ « ^ ßi! ^ 52^ ^ ^ ^ i ^^ ^^^^^^^^"^'^'O^sch^starl Irillit '"" N, 2 „ N. ! 322.,!^ ^-5,, O. sehr stark triibc l>,<>«, »0., Ad. j A21,«7 j- 4,ü O. mäßic, > trllbc . Wollcndeclc »och immer geschlossen. Heftiger trockener ^st' luind, zeitweise sülnnisch, schon auf dem ^Mischer Plateau l>"^ meiter auf dein Karst ,;n einer Ilarlcn Äora sich steificrud. I» ^'' Alpen nnd deren Vordergen andancrndcS SchnceqesMer. Wolll'"' ziili ans NO, nnd NNO. Verautwirüicher Redacteur: Iqna< v. Kseiumanr ^ «».l'x,^«,^»^^ Wic», U>. October, ^inütragendc Staatsfonds waren höher gefragt, Indnslricftapicrc alicr tonnten die festere Notiz nicht bchanplen Devisen nnd Valnlr» schloß" DUl^ulilllU/l. matter, Geschäft unerheblich. Geld minder flüssig. Deffentliche Schuld. ' ^V. des Staates (für 100 fl) Geld Waare In ü. W. zn 5pEl. fnr 100 fl. 51,55 51 «5 In o'sterr, Wahniua. steuerfrei 5»!.!"» 57.10 ', Sleucranl. in ö. W. u. I. 18<'4 ;u 5pEt. rüchahlbar . 86.50 t<7.— «-Nbcr-Änlchcn von 18'?4 . . 72.- - ?:!.— Oilberaul.18)^t.-Anl. mu I^n.-Eoup. zn 5",'.. 64.N0 ^'5 — „ „ ,. Apr.-Eoup. .. 5 „ 64.80 64,l>0 Mictalliqncs....., 5 „ 5,5..')y 55.60 detto mit Mai-Coup. „ 5 „ 5?,«(» 58.-- detto.....„4;., 4«, 25 4«.50 Mit Vcrlof.v. 1.1839 . . . 135.50 13»;,-',» ^ „ „ „ 1854 . , . 71.25, 7>>.75 „ ., ,< I««0zn5')0fl. ^l.«0 81 7<) ,. „„I860,. 100 „ ^.-.0 ft,;..^ ....., 1«64 „ 100 „ 72.- 72,2'i ^l'mo-Nenttnsch. zu 42 I.. »uz,. 20 - 20,^', II. der Kronländcr (fiir 100 fl.) Gr.-Entl.-Oblig. vUedevoNerveich . zu 5"/« ^ ^ "9.--, Oderüstcrrcich „ 5 „ --.^ 88.50 Geld Waare Salzburg . . . . zu 5°/, 86.— 87.— 3 hmen .... „5 „ 88.-- d9. M iren .... „ 5 ,. ^6.75 «7.25 Schlesien .... „ b „ 88.- 89.- Stercrmarl ... „ 5 „ 89.50 '.<0.— Ungarn.....„ 5 „ 67.50 «i^.25 Tcmcscr-Vanat . . „ 5 „ 66.5x> 57.— Croaticn und Slavonien ,, 5 „ <>8.— 69. - Galizicn....., 5 „ 6450 65.50 Siebenbürgen ... „ 5 „ 68.25 64. - Butovina .... „ 5 „ 04.— 65.50 Ung. m. d. V.-C, 1867 „ 5 „ 64.50 65..i0 Trm.B.m.d.V.-T. 1867„ 5 „ 63.75 64.25 Actien (Pr. Stiick). Nationalbanl (ohne Dividende) 679.— 680,— K. Fcrd.-Nordb.zn 10ft0ft. E.M. 1^:68.- 1672.- Kredit-Anstalt zu 200 st. 0. W, I7,"..70 173>0 N.ö, Eöcom.-Ocs.zr'5sX)fl.ü.W. 60^.-- 6(».5<) 86.50 Sladtgem. Ofen „ 40 „ ü. 21«. 23.- 24.— Esterhazy „ 40 „ EM. 10<».— 101.— Salm ,, 40 „ „ . 29.- 2950 Pallffy „ 40 „ „ . 21.50 22.50 Geld W°a»e Clary zn40fl. (lM. 24.- ^ St. Genois ,. 40 „ „ 23.- ii"" Wiudischgrich „ 20 „ .. . 17.- l"^ Maldsteiu „ 20 „ „ . 18 50 il».!'" Kcglevich „ 10 „ „ . 12. - ^^' Rudolf-Stiftung 10 „ „ . 11.50 l'-"' Wechsel. (3 M""") Auaöburc, für 100 fl südd. W. 103,80 ll'^, Fraiilfnrta.M I(X) fl. delta 104.- >^^ Hamburg, für 100 Marl Baulo 9l 5«) " ^, London für 10 Pf. Sterling . 121 40 ^'^ Pari« filr 1s)0 Fvanl« . . . 49.35 4-'' ' Cours der Geldsorten Geld W°""^ K. Münz-Dncalen 5 sl. 9,'>z lr. 5 fl- -''' ^' Napoleouöd'or, . . 9 „ 9^ „ 9 ,. ^' ^, Rnss. Inlpcrial« . l(' „ :!, „ 10 , ^ „ Verein«thaler . . 1 „ 82z „ ^ " »^ „ Silber . . 122 „ 5<» „ 122 „ ^ Kraimschr Onindcutlastnilg