^"".....»»Ml!«,! „„»„,>"........,,»»>^»^»>»»»^' 1 2^l^ ^«, 20. Dibnsta Z V e n 16. F^ b rnar^ ^ ^ 'Ä,. i5g- (2) Nr. 1O20. Kundmachung des k. k. illyrischen Landes-Guberniums. — In Betreff der Erwerbung der Staatsbürgerschaft für Fremde durch Verleihung stabiler Dienste. — Es ist die Frage zur Sprache gebracht worden, ob der erste cn sey/ daher diese Anord- ^c bereits in provisorischer oder ...^v^ .,^,^.öcr Dienstleistung sichendenIn-dlv^duen zu gelten habe. — Welche allerhöchste Entschließung über herabgelangtt hohe Hofkanz-lcy-Verordnung vom ;5. April 1829, Zahl 87^0, und über die nachträglich erstossene hohe Verordnung vom 4. d. M. Zahl ^8/ zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. — Laibach den 28. Jänner i83o. Joseph CamMo Freyherr v. Schmiddurg/ Gouverneur. Johann Nep. Vessel, k. k. Guberniakath. Z. i58." (Z) °^^ Nr. Z7762I C u r r e n d e des k. k. ittyrMcn Bandes'Gubcrniums zu Laibach. — Vct ,^e' Vorschrift übex die FüHnmg der Geburts-, Trau- und Gterbma-trikel üder Akatholiken. — Seine k. k. Majestät haben mit allerhöchster Entschließung vom 20. November vorigen Jahres bekannt gemacht durch das hohe Hofkanzley-Decret vom 26. desselben Monates und Jahres, Z. 27801, folgende Vorschrift üb^r 5ie Führung der Ge-burts-, Trau- und ^Vterbmatrikel über Akatholiken zu erlassen geruhet, welche hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. — Um rücksichtlich der Tauf-, Trauungs, und Becrdigungsactc der Akatholiken den möglichsten Grad von Zuverlaßigkcit und Glaubwürdigkeit zu erzielen, wird von nun an auch den akatholiscwn Seelsorgern die Befugniß eigene Tauf.-, Trauungs- und Beerdigungs-Matrikeln, wie sie schon bei'den katholischen Pfarrern eingeführt und vorgeschrieben sind, zu führen, jedoch nur mit folgenden Beschränkungen, eingeräumt: 1. Der akatholische Seelsorger ist verpflichtet, jeden in seinem Sprengel bei einem stinigen Glaubensgenossen vorfallenden Tauf-, Trauungs- und Beerdigung^ Act nach den Hierwegen schon bestehenden gesetzlichen Vorschriften in die dazu gewidmeten Bücher Mlt Anschluß der erforderlichen Urkunden einzutragen, und diese Bücher sammt den dazu gehörigen Urkunden Wit gesetzlicher Vorsicht aufzubewahren« — 2. Jeder akathollschc Seelsorger hat jeden derley Act nebst dem auf einem besondern Bogen, welcher mit den gleichen vorgeschriebenen Rubriken, wie die Ma-trikel selbst versehen ist, und mit Beobachtung aller für die Führung dieser Matrikel selbst bestehenden Vorschriften einzutragen, eigentlich ein Duplicat der in der Matrikel geschehenen Eintragung zu verfassen, mit dem einzigen Unterschiede, daß die der Matrikel selbst , beigefügten Urkunden auf diesen Bogen nur mit Hindeutung auf die Matrikel, bei welcher sie sich befinden, verzeichnet, diesen besondern Bogen aber nicht angeschlossen werden. — Z-Jeder akatbollsche Seelsorger ist schuldig, die- 126 sen Bogen/ eigentlich dieses Duplicat der Eintragung in die Matrikel, sobald als mögllch, durch eine zuverläßige, seiner Wahl überlassene Person den betreffenden katholischen Pfarrer zuzusenden, sich von diesem Pfarrer den Empfang bestätigen zu lassen, und diese Empfangsbestätigung seiner Matrikel beizulegen/ und bei dem betreffenden Acte anzumerken. — 4« Der katholische Pfarrer ist schuldig, das erwähnte Duplicat seiner eigenen Matrikel beizulegen, und den Act selbst mit Beziehung auf dieses Duplicat in seiner Matrikel an der Stelle, wohin er nach der chronologischen Ordnung gehören würde, anzumerken. — 5. Der akatholische Seelsorger ist Zwar berechtiget, Tauf-, Trau- und Todtenjchcine auszustellen, er darf aber dafür in keinem Falle eine Gebühr abnehmen, und derlep Scheine an Parteyen erst dann erfolgen, wenn sie mit dem Vidit des katholischen Pfarrers versehen, und an diesen die Stollgebühr dafür entrichtet worden ist. Die Vcrabfolgung der Tauf-, Trau- und Todtenscheine ohne vorlaufige Vidirung derselben durch den katholischen Pfarrer, und eben so dte Abnahme von Stollgebühren von Seite des akatholischen Seelsorgers ist an diesen als ein Eingriff in die Toleranz - Gesetze zu ahnden. Sollte ein akatholischer Seelsorger von einer Behörde von Amtswegen um die Herausgabe eines Tauf-, Trauungs- und Todtcn-Scheines angegangen werden, so sind derley Scheine mittels des katholischen- Pfarrers, welcher denselben sein Vidit beizusetzen hat, den Behörden zu überreichen. — 6. Ueber die genaue Befolgung dieser Vorschriften haben im Allgemeinen die Kreisamter, bei den katholischen Seelsorgern insbesondere die Bischöfe und ihre Vicanen bei den canomschen Visitationen, bei den akatholischen Seelsorgern ihre Vorsteher bei Vereisung der ihnen unterstehenden Pastorate zu wachen. — Laibach den i5> Jänner i33o. Joseph Camillo Freyherr v. Schmidl>urg, Gouverneur. Friedrich Ritter v. Kreizbcrg, f. k. Z. i57. (3) """ öä^Nr. 663. Kundmachung. Nach Ernennung des k. k. ersten Fi^kal-Adjuncten, Dr, Anton Ottenwald, ;um lcchs-ten Adjuncten beider k. k. Hof- und n. österr. Kammerprocuratur, ist bei d?m k. k. ob der ennsischen Fiskalamte d:e erste Adjuncrenstelle mit einem Gehalte von jahrlichen Ein Tausend Fünf Hundert Gulden,-bei einer vor sich gehen- den Gradual-Vorrückung aber eine zweite Fiskal-Adjunct^enstelle mit dem jährlichen Gehalte von Zwölf Hundert Gulden, oder eine dritte Adjunctenstclle von Ein Tausend Gulden C. M. zu besetzen, zu welcher Besetzung in Folge hohen Hofkammer-,Decretes vom i5. December 1829, Zahl ^81 ii, der Concurs hie-mit ausgeschrieben wird. — Es werden daher Diejenigen, welche sich um diett erledigte Stelle in Competenz setzen wollen, aufgefordert, ihre Gesuche bis i5. März i83o bei dieser k. k. Landesregierung zu überreichen, wobei Denselben zugleich eröffnet wird, daß ihre Gesuche mit den in dem hohen Hofkammeroecrete vom i3. Iuny 1626, Zahl 23340, k. k. Re-gicrungs-Kundmachung vom 5. July 1628, Zahl i63ii, vorgeschriebenen Erfordernissen belegt seyn müssen, wozu Zeugnisse über die erreichte physische Großjährigkeit, das erworbene Doctorat der Rechte, die von der Zeit des erhaltenen Doctorats angerechneten drei Jahre, entweder bci einem Advocaten, bei einem k. k. Fiskalamte, oder bei einer landes-fürstlichen Justizbehörde zugebrachte Prans, unbescholtene Moralität, über die in dem dritten Absätze des hohen Hofkammer-Decretes vom i3. Iuny 1828, Zahl 233/^ vorgeschriebene Qualifications-Prüfung, oder aber die bereits früher vor Bestand dieses hohen Hofdecrcts gut bestandene Concursprüfung für eine Fiskal- Adjunctenstelle, dann ein Zeug-niß über die nach dem sechsten Absätze des erwähnten hohen Hofkammer-Decrets überstan-d?ne Prüfung aus den besondern Gesetzen und gesetzlichen Gewohnheiten dieses Landes gehören. — Von der k. k. ob der ennsischen Landes-Regierung. Linz den 11. Jänner i33a. Rreisämtliche VevlKutbat-nngkn. Z. i55. (3) ^ Nr. llZ/. Kundmachung. Zur Veilchen) o?s ;u d?n Bauherstellungen ln dcm Elvllwltale erforderlichen D;p-pel- und somug-m Bauholzes wird m Folge hoher Gubermal-Verordnung vom 29. Jänner l. I. , Zchl2!yZ, am i3. d M. Februar, Vormittags um y Uhr, di? Mmuendo-Versteigerung ln dlcfcm k. k. Kreisamte abgehal» ten werden, bn welker dem Ersteher unter an-derm a zch zur Pfli>dl gemacht wud , die F.5lwnz des erüandemn Väuholzes sogleich nach erf.lgter hohen Ratification des Vcrüel-gn-uagsacles vorzunehmen, und das gefaaie Ba^l; qchö^ig un Walde unterlegt aastvcck« nen zu lassen, sodann dHöselbe entweder auf 127 Schiffen oder auf der Are, auf keine Art aber durch Schwemmen auf den Bauplatz abzufüh» ren. — Diejenigen, welche diese Bauholzbei- fiellung zu übernehmen Lust haben, werden zu dlcser Versteuerung am obbesagten Tage zur festgesetzten Btunde zu erscheinen hlemtt emge- laden. — Ucbrlgens können dle we.itern L»ci< tatwns-Bcdlngmsse nebst dem Vorausmaße in den gewöhnlichen Amtistunden bei dlesem Krels- amte eingesehen werden. — K. K. Kreisamt Lalbach am 5. Februar igZo. ^>7ernnschte H^lautbarunLett. Edict. Von dem vereinten Bezilts-Gerichte'der Herr« scbast Nadmannbdorf wird hiemit b tannt aemacht-ES seo auf Ansuchen der Maria und Johann G-' sperm zu V'gaun, as Vormünder der minder-jähr'gen Blas Gasperln'schen Kinder zur Erfor. fckung der Berlatzactio. und Passwfchulden nach tem am 23. September »L29 ^ Viaaun obue Testament vecftorbenen Blas Gasperin, die Tag-fahung auf den ib. März d. I.. um a Uhr Vor« mittags, angeordnet «orten. Es werden demnach alle Jene, welche zu dem Blas Gasperm'schen Ver« lasse etwas schulden, oder auf diesen Verlaß einen Anspruch zu machen vermeinen, hiemit aufgefor< dert, und zwar: Erstere ihre Schulden genau an» zuaeben, Lehrers aber ihre Anforderungen rechts' kläflig darzuthun, wldrigens man die Perlaß« sckuldner im Rechtswege belangen, die Gläubiger aber sich die Folgen des §. 614 selbst zuzuschreiben hadey werden. Vereintes Bezirks « Gericht Radmannsdorf den ». Fedruar iL5o. Z. »67. (1) all Nr. 23. Metreid - Verkauf. Bei dem gefertigten Verwaltungs « Amte, und zwar im Amtslokale ?es t. k. Bezirks »Commis« fali^ts der Umgebung Laidachs, werden mit Bewilligung der rrohNöbl. k. t. Domainen. Admini« stration vom 29. v. M>, Zahl 522, nachstehende Getreidgattungen und Quantitäten, als: 45 Metzen, 25ljici MaaZ Weihen, ^ " 1 3)5 „ Korn, ^ « 22 2j5 „ Hierse, 00 ., 28^5 ^ Hafer, am 20. dlcfts Monares Vormittags UM 9 Uhr, lm ^ieqe tcr offentlrchen Versteigerung hmtange. aeden werden, wozu zeder Kauflustige mit tem Anhanae em^laeen.wnd, datz die Licitations-B^cingnisse dlshm tagl'.ch hierous eingesehen wer. den tor,ncN. ..^^'^z^!^ k^ Fondsgüter zu ^' ^' ^ 5 ^ Nr. 1596. öel.dletungs- Edict, ^^om dem veremten Beznkkgcnchte Mi-che.ssatten zu Kramdurg wlrd h.emtt bekannt gemacht: Es fty ^^ Ansuchen d«s Herrn Martin Kuralt, k. k. Landrcchts-Sekretärs zu Laibach, und der Maria Kuralt, vaterllch Paul Kuralt'sche Universalerben, als Ursula Schebalsch'sche Eessionare, wider den Jacob Skofitz von Tabor bei Birkendorf, puncto ??5 fi. c. 8. c. - in die executive Feilbietung der demselben gehörigen, zu Tabor gelegenen, der Herrschaft Radmannsdorf, 5ub Urb. Nr. ^l dienstbaren, auf den Betrag pr. 1740fi. betheuerten ganzen Hübe sammt An« und Hugehör gewllliget, und deren Vornat> me auf den 7. Jänner, 9. Februar, und 9. März lLZo, jedesmal Vormittags 9 Uhr ,m Orie der Realität mit dem Be,satze anberaumt worden, daß, wenn besagte Realität weder bn der ersten noch bei der zweiten Feil-b,etungs-Tagsatzung um den Schatzungswerth oder darüber an Mann gebracht werden könnte, bei der dritten auch unter demselben hintangegeben werden würde. Wozu die Kauflustigen und insbesondere die Tabularglaublger mit dem Beisatze zu erscheinen eingeladen werden, daß tne dleßfal-llgen Licitailonsbedmgmsse täglich m hiesiger Gerlchtstanjlep eingesehen werden können. Vereintes Bezirks- Gencht Michelstatten zu Krainburg den 27. October 1829. Anmerkung» Bei der ersten noch zweiten Feilbietungstagwtzung hat sich kem Kauflustiger gemelder. Z. 160. (2) - Nr. 274. 3ud Ucd. Nr. »^jib^z'nsda^en, zu Dollenavaß, Paus Zahl 19, llegenoen Hube^ des Caspar Trojer, zu Gunsten derselben aus oem yeirathsdriefe, 660. L. Jänner »772 ot Intai). 23. I^ny 1767 Haften» den loio ft. »5 kr. bei oiesem Gerichte angedrachr, und um richterliche Hülfe gebeten. Dieß Gericht, welchem der Aufenthalt der Helena Fellenz, geöornen Krel, und dsren Erben undekannt ist, und da sie vielleicht aus den t. t» Scblanöen abwesend seyn dürften, hat auf deren Gefahr und Unkosten oen verrn Franz Hav. Zur-challeg zu Lack, zu ihrem Curator aufgestellte mit welchem diese Rechtssache ordnungsmäßig ausze« fühlt und entschiedn werdtn wird, dessen Helena IeNenz, gebocne K ek, und ihre Vlden mit dem Beisaye velständ,get werten, c ah sie allenfalls zu tecbler Zeit selvst erscheinen, ooer ihre Behelft dem aufgessillten Curator an Handen zu geben, oder sich selbst e;nen andern Curator zu bestellen und tiefem Gerichte namhaft zu machen, üderhaupt aNe ln diesem Gegenstände erforderlichen Schritte einzuleiten wissen mögen, als im widrigen Falle sie sicd die auö dieser Versäunimß entspringenden nachtheiligen Folgen selbst zuzusch«iven .h»beu werden. Bezirksgericht StaatSherrschaft Lack am 26. Jänner iL3o. Z. i56. (3) " Getreid - ki citation^ Am 17. Februar i830/ Vormittag 9 Uhr, werden in der Amtskanzlcy der k.k. Rellgwns-fonds« Herrschaft Gtttlch 37g Mctzen ^3 4)l6 Maas WeltzeN/ i58 ,, 24 7^16 „ Korn, ! „ 3i — ^ Gerste, 606 „ I? 1U6 « Hader, Z ., ä iäN6 „ Heiden, und t i! „ !H lNl6 „ Hierse, mittelst öffentlicher Versteigerung an d^Meist-bietenden veräußert werden, wozu Kauflustige trennt eingeladen werdem ^ Ver:va!tungsaml der HVtaatsherrschaft Sittich am 4< Februar i93c>. »7 ,53. (3) ^ ^Nxk. Nr. 697. Edict. Das Bzzilksgsricht der Herrschaft Nassenfub bringt hiemit zu? allgemeinen,'?nnt!iih: Gs hade für dis uon 3er Gcundo3ligkeit dem Gute Oderra» dzl^Tllt gebetene, und son ein^.n lödl- k. t. Kreis«, ami: nach vorläufig gsoi^en^' Ueryandlun; mit Vsr^l0nunF0H,n 12. Oecemder ^829, Zahl »ogs5. bewilligte AbflMung des Unterthans, Johann Schwlegel, Besitzer einer Halden, Hub Rect-.Nr. 5o vorkommenden, im Abfiiftungswege auf 77 ff. 10 kr. geschätzten Hude zu Altendorf, drei Feiloie. tungstermine: als den i5. Februar, den 2. März, und am 2g. März d. I. i63o , in Vocoder R^ii-tat mit dem Beisaß« ftstgkskht, daß diese Realität falls sie zur dritten FeUbietunz gelangen, auch unter dem Schätzungswerthe hintangegeden würde« Llcitationsbedingnisse sind in der dießgerichtli, chen Amtskanzlei zu den gewöhnlichen Amtsstun« den einzusehen. Bezirksgericht Naffenfuß am 3o. Jänner i83o. s- ^2. (5) ^cl Nr. 2642. Edict. Das Bezirks < Gericht Haasberg macht be« kannt: S3 fto in Folge AnsuH"ns der Frauen Johanna unö M^rianna Sollcr, Anlon Solle:'sche Erbinnen, 6e praezentato 20. d. M., Nr. 2642, in die Reassumirung der erccutiven Feilbietung del, dem Andreas Ivanzhizh von Mauniz gehörigen, der Herrschaft Haasderg, su'u Ucd. Nr. »066 dienstbaren, auf 3o5 st. , gesHahten Kaische, sammt Zugebör, weqen fchulcizzSn ^5 ft. 57 kl., c. 8. <:., gewilligt worden. Zu diesäm^nde we^oen nun dreyLicitations« Tagfahungen, und zwar: die erste auf den 3. März, 0le zweyte auf den 3. April, und d,e drit« ts auf den 5. May !83o, jedesmal um 9 Uhr Früh in I^oca Mauniz, mir dem Anhange an^ geordnet, daß, Faüs diese Kaische bey der ersten oder zwsytsn Licitatwn um tie SctZhung Oder darüber an Mann nicht gebracht werden tönnl«, solche bey der dritten auch unt«l der Hchähung hintHNGe'geb«n werden soN. Dtsien die Kaufluftigen durch Vdicte und die intabulllten Gläubiger turch Rudritcn verstän« öiger werden« Bczllks - Geiicht Haasdelg am ^6. Ocw-ber 28.^«. Z« «52. (5) Hä Nc. 2269. Edict. Von dem Bezirks , Geriete Haasderg wird hiemit bekannt gsmacbt: Sö seo in F«stge Ansu. chens deö i?arthozon-.ä P^rjacu von Prelesie, äs pi-5«3c?!natu 5. d. M., Nr. 226g, in die cxecu« rwe Versteigerung der dem Thomas Mc^tmzhizh von Nledardorf gehörigen, der Herrschaft Hcas-berg z'nsbarcn, auf 35a ss. geschätzten ,^4 Hübe, gewilziget wolden. Zu diesem Ende wsrden nun drey Liciiaucns» Tagsahungen, und zwar: die erste av.j den 4. März, die zweote auf den 5. April, und die dlw te auf den 6. May »63o, jedesmal um Z Uhr Früh in I,c»co Niedecoolf mit dem Anhange anberaumt, daß, falls diefs Realität be? der cr» fien oder zweyten Licitation um die Sckätznng oter^ darüber an Mann niä)t gedraHt werden könnte, solche bey der dritten auch mtter der Schayunq hintanqegeden werden scN. Wovon die Kauflustigen ducch Gdicl?, und d,;e intabulirten Gläubiger durch Ruvnken velstän« digzt werden. ^. Bezirks'Gericht Haasbsrg am »3' Hepttm^ der »22Z.