A'?. 89. Wonnerstag den 26. Nuli 1333. Z. 9ä2. (2) Nr. i»I. Ill.St. G.V. ' Kundmachung der Vcrkaufs-Ve^c,gerul!g über vier ,m Rent« ! bezirke L^js gtlegene Knchen. — In Folge hohen Hofkammcr-Präsidial-Erlasses vom 8. Juni i632, Zir. 32«^ 1'. ^-i wird am zH. August l832, m den gcwöhr.llchen Amtssiun« den be, dem k. k. Rentamte m Luje^ Issna-ner Krnscs, zum Verkaufe im Wege der öf-fetNl'chcn Verstelgerung der vier lm Rentbezir, ke Zujo gelegenen Bruderschaftsklrchen geschrtt-ten werden, als: i.) der in der Gegend 8. ^loriZn gelegenen Kirche, im Flächeninhalte von 3y Quadrat-Klafter, geschätzt auf 20 fi. iä,kr^; 2.) der in (^riä^lian» gelegenen Kir« che, im Flach'N'nhalle von Z2 Quad.-Klaft., geschätzt auf 29 st- 40 kr.; 3.) der m der Gegend (^r^iin gelegenen Kirche, im Flächeninhalte von 78 Quadrat'Klafter, geschätzt auf ^3 ft. 57kr»; 4.) eines Kirchengrundes, im Flächenm-halte 00N 56» Quadrat - Klafter, geschätzt auf 2l ft. 5i kr. — Diese Kirchen werden ein-zelnweife. so wie sie der betrcffendeFond besitzt und genießt, oder zu besitzen und zu genießen berechtiget gewesen wäre, um den beigesetzten Fiscalpreis ausgebotcn, und dem Meistbietenden mit Vorbehalt der Genehmigung der k. k. " St. G. V. Hof-Eommission überlassen werden. — Niemand wird zur Versteigerung zugelassen, der nicht vorläufig den zehnten Thnl des Fiscal-prcises, entweder in barer Eonv. Münze, oder m öffentlichen, auf Metall-Münze und auf den Uedcrbrmger lautenden Staatspapicren nach ihrem coursmäßigen Werthe bei der Ver-sieigenmgs-Commission erlegt, oder eine auf du'sen Betrag lautende, vorlausig von der Cmn-uusslon geprüfte, und als legal und zureichend befundene Sichcrstellungs-Urkunde beibnngt. ^— Die erlegte Caution wird jedem ^icitancen :yit Ausnahme des Mcistbicters, nach beendig' tcr Vcrßeigcrung zurückgestellt, jene dcs Mcist- bietcrs dagegen wird als verfallen angesehen werden, falls er sich zur Errichtung des dieß« fälligen Contraries nicht herbeilassen wollte/ oder wenn er dic zu bezahlende erste Nale in der festgesetzten Zeit nicht berichtigte, bei pfiicht- . maßiger Erfüllung dieser Obliegenheiten aber wird ihm der erlegte Betrag an der ersten Kauf-schillingshalfte abgerechnet, oder die sonst geleistete Caution wieder erfolgt werden. — Wet für einen Dritten emen Anbot machen will, ist verbunden, die dießfätlige Vollmacht seines Com-mittcntcn der Versteigerungs-Commission vorläufig zu überreichen. —> Der Meistbieter hat die Hälfte des Kaufschillings innerhalb vier Wochen nach erfolgter, und ihm bekannt ge« machter Bestätigung des Verkaufs-Actes und noch vor der Uebergabe zu berichtigen, die andere Hälfte aber kann er gegen dem, daß er sie auf der erkauften, oder auf einer andern, normalmaßige Sicherheit gewährenden Nealix-tät m erster Priorität grundbüchlich versichert, mit fünf vcm Hundert in Eonvcß Mittelfem-Re-gal-; 9,) 2 Ricß Fein-Negal- oder Imperial-; in.) l) 1)2 Rieß Veün- für Schulzeugnisse und die.Majestats-Berichte der ständisch Verordneten-Stelle; 11.) 56 Rleß Regal»Pack-; 12.) 42 Rieß Convert-; i3.) Z2 1)2 R>eß Fließ-Papier; 14.) yZo Pfund Rübsaamen^ öhl; i5.) 20 Ellen gewirkten Lampendocht; 16.) 1 Aä Pfund ordinären Lampeudocht^ An sonstigen Amts er ford er nissen: 17.) 53 Ellen Pack-Wachsleinwand; 18.) 4I6 Stück Pappendeckel; 19.) 25 Pfund Weihrauch ; 20.) g Kleiderbürsten; 21.) 3 Schuhbürsten; 22.) i/, lVtück Bartwische; 2Z.) 5/^ Stück ordinäre Kehrbesen; 2^.) 6: von Borsien. — d.) Als Ausrufspreis wird bei jcdcm Artikel der bei der vorjährigen LicitaiiDn erzielte, und bisher bestandene Lieferungsprcis ' angenommen, und die Lieferung für den erwähnten Zeitraum Demjenigen überlassen werden , der bei dem Abschluße der Licitation der Mindestbieter bleiben wild. — <:.) Wird nach abgehaltener Versteigerung und nach erfolgter Genehmigung derselben, welche ausdrücklich vorbehalten wird, mit jedem einzelnen Ersteher, hinsichtlich des erstandenen Artikels/in förmli- cher Contract abgeschlossen werden, und zur Sicherung der genauen Eontractszuhaltting eine Caution im i5. Theile des entfallenden con-tractmäßigen Geldbetrages im Baaren, oder gegen Pragmatical-Sicherheit bedungen, wes, halb sich jeder Llcitant l>cl der ^citalionscom» Mission über die Cautionsfählgkett auszuweisen haben wird. — 'i man sich vordem halt nach erkanntem Vorige cmcs uder das andere zur Grundlage dcr Versteigerung zu wahlen. — e.) Es werden auch vorläufige Anbote angenommen, welche w^ngstcns 8 Ta» ge vor der Licitation dem Gubcriuuln eingesendet werden müssen. Solche müssen nut den Papiermustern, auf welchen ncbl! der Unterschrift des Lieferanten auch der ftstg^fttzle Preis ersichtlich zu machen ist, versehen und gehörig versiegelt seyn. — s.) Wcnn von irgend einem Artikel vor Ausgang des ^cf^imgscontracts ,eine größere als die obige O.uanmat erforderlich ware, so hat der Ersteher diesen Mehrbedarf um den Licitationspreis tmzusicllm, wird dagegen seincsorts keineswegs berechtiget seyn, eine Entschädigung anzusprechen, wenn der Bedarf geringer ausfallen sollte. — ^,) Die übri' gen Licitationsbedingmsse können taglich bei der Gubernial-Exocdlts-Direction eingesehen werden. — Vom k. k, illyrifchcn Gubernium. Laibach am 17. Juli 16Z2. Z. 954. (2) Nr. 11524. E d i c t des k. k.innerost. küstenl. Appellations-undCn-inlnal-Obergerichts. — Da bei diesem k. k. in-neröst. küstcnl.Appellations- undErimin^l-ObcrH gerichte eine systemisirte Rathsprotocollnlen-Ad» juncten- Stelle mtt dem jährlichen Gehalte von 600 fi. C. M , und dcm Range eines jüngsten Landrcchts - Rachsprowcottlsscn in Erledigung gekommen ist, so wird dieses mit dciü Beisätze zur allgemeinen Kcnntmßgebracht, daßdieBe-w?rber um diese stelle ihre gehörig belegten Gesuche, w!)!,'in sie sich vorzüglich über die zu-rucka^lcgten Nechtsstudien und über ihre Sprach-kenntnisse auszuweisen, und zugleich zu erklären haben, ob und in welchem Grade sic in ver« dem diesober« gerichtlichen Amtspersonale stehen, durch ihre vorgeletzto Behörde binnen vier Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Kundma- , chung in die Zettungsblatter hierorts zu überreichen haben. —Klagenfurt den 4« Juli 18)2. 6ä9 Z. 9^1. (2) Nr. ,23. III. St. G. V. Kundmachung der Verkaufs-Versteigerung des im Rentbe-zlrke lDapo ä' I»uia liegenden Nonnenklosters 8. Ziag^in. — In Folge hohen Staatsgüter» Veraußerungs« Hofcomm>ss>ons lDccretS vom 8. Iunl i632, Nr. 3204 ^-> w«rd am ,I. August itzIz und nöthigenfallß «n den darauf folgenden Tagen in den gewöhnlichen Amts, swnden bn dem k. k. Reiuamte in t^lpo ä' Islriu, Issrlaner Kreises, zum Verkaufe im Wege der öffentlichen Versteigerung des zum Rellg»onbfonde gehörigen, un bezirke (.^-pa 6' Iät.,1'9, g'clegenen Nonnenklol'icrö 6. Zi,^^ic) l.ht>eder K«rche ncbst zwe: darm befindlichen (garten, im Flächenmaße von ln6Z Quadrat-Klafter 5^, geschah auf 3^36 st. 48 kr., ae-schrliten werden. — Duscs Kloster wird, so wie es d?»' bct^ffende Fond blsitzt und gennßt vrcr zu besitzen und zu gemcßen berechtigt gc, we^n wäre, um den deigeschien Flbkalpre»s aufgeboten, und den Melsibllicndcn mit Vorbehalt der Genehmigung der k. k. Gt. G. V. Hufcommlsswn überlas n werden. — Nlc-mand wird zur Versteigcruna zugelaffen, der lncbt vorläufig den zchmen Thell des FlSkal-prctscs entweder »n barcr E^nv. Münze odcr in öffentlichen auf Metall'Münze und a^lf ocn Nederbringer lautenden Bcaatspapleren nach ihrem cursmaßia.en Werthe be: der Verflöge-rungslEommlffwn erlegt, oder eine auf diesen Betrag lautende, vorläufig von der Commission geprüfte, und als legal und zureichend befundene VlcherstsUungS, Urkunde be,brmgt. — Die erlegte Caunon wird j?dem ^,c,lanten/ mtt Ausnahme des MeM>elers, nach beendigter Versteigerung zurückgestellt, jene des Meist, biuers dagegen wlrd als verfallen angesehen werden, falls er sich zur Ernchtung des dleß-falligen Eontractcs n«cht herbeilassen wollte, oder wenn er die zu bezahlende erste Rate m der festgesetzten Zelt nicht berichtigte; bn psilcht-maßiger Erfüllung dleser Odllegenheltcn aber w«rd ihm der erlegte Betrag an dtr ersten Kaufschlümgshälfce abgerechnet, oder die sonst geleistete Caution wieder erfolgt werden. — Wer für einen Dritten einen Anbot machen nnll, »st verbunden, d>e dießfalllge Vollmacht semesCommittentcnderVerstelgerungs.Commift sion vorlaufig zu überreichen. — Der Melst-dieter hat dte Hälfte desKaufschillmgs innerhalb vier Wochen nach erfolgter, und,hm bekannt gemachter Bestätigung des Verkaufs, Actes und noch vor der Uebergade zu ber,cht>gen, die andere Hälfte aber kann er gegen dem, daß kr sie auf der erkauften, oder auf einer andern/ normalmaßige Sicherheit gewahrenden Reali, tat m erster Priorität grundbüchlich versichert, mit fünf vom Hunden in Conv. Münze ver, zmset, und dle Zmfengebühren tn halbjährigen Vcrfallsraten abführt, m fünf gleichen jährlichen Ratenzahlungen abtragen, wenn der Erstchunggprels den Betrag von 5c» st. über« steigt, sonst aber wnd die zwette Kaufschillings-Hälfte binnen Jahresfrist vom Tage der Ueber, gäbe gerechnet, gegen dle ersterwähnten Be« dmgnisse berichtiget werden müssen. — Bei gleichen Anboienwnd Demjenigen der Vors zug gegeben werden, der sich zur sogleichen oder früheren Berichtigung des KaufschiNmgs herbeilaßt. — Die übrigen Verkaufebedingnis-se, der Werthanschlag und die nähere Beschreibung des zu veräußernden Nonnenklosters können von den Kauflustigen bei dem k. k. Rent- amre »n <ü:^o esem Gerichte mit dem Be'saye bestimmt, daß die Kauflustigen bis dahin die L,c>tatlonsbedingmsse sowohl be» der dießgerichtlichen Registratur, als auch bei dem oberwahnten Vormunde allhier auf dem alten Markte, Nr. 21, einsehen können. Laidach am »c>. Juli l6Z2. Z. 92i- (3) Anzeige. Großes zur Erzeugung des Steingutgeschirres, und der Hafner-Oefen erbautes und einge, rlchtetes Haus zu verkaufen. M»t Bewilligung des hochlöbl. k. k. krai« nerischen Stadt- und Landrechtfs wird das zu dem Verlasse des Franz Wasser, Hafner« meissers, und ferner Gattinn Theresia Wasser, gehörige, in der Hauptstadt Lalbach, in der Earlstädter-Vorstadt, sub Consc. Nr. g, liegende,, dem Grundbuche des laotischen Ma» gistrates dienstbare Haus, sammt dabei befindlichen Weinberge/ dem Klesacker und eü nen kleinen Gariel, im gerichtlichen Schaz-zungiwerthe von lo,y33 ft. 25 kr. C. M. bei den auf den 20. August'und 24. September 18I2 , im Eommlsswns-Zimmer des hochlöbl. Stadt, und kandrechtes, ln den gewöhnlichen Vormlttsgsstunden von 9 bis 12 Uhr abzur halten angeordneten Tagjatzung «erkauft, und bei den zwet Feilbutungcn nicht unter dem Schäyungswerthe hlntangegcbcn werdcn. Diese crtt «m Jahre 1827 vollständig sehr solid ausgebaute, mchr lwen Pallast als ein Haus darstellende Realität, an der Commerzial» Hauptstrasse nach Unterfraiti, Croanen und Ungarn gelegen, h«t ein großes, auf zwei steinernen Säulen ruhendes Vorhaus, von welchem zwet sehr bequeme Stiegen in d»e obern Stockwerke führen. Links vom Emganc g? befindet sich ein sehr großes Magazin und drei geräumige Keller. Rechts ist die groß« Hafnerwerkstatte, namllch ein großes Brenn-haus mit drei Brennöfen und einer Zur,Ht, werkssätte für die 3rd«, dann ein geräumiger Weinkeller. Alle diese im Erdgeschosse besind, lichen Bestandtheile sind gewölbt. Der erste Stock hat drei große, dsrznt zur Erzeugung des Steingutgeschirres benutz« te Zimmer. Der zweite Stock enthalt zehn große aus, gemahlte Zlmmer, vier ^admene, em Dienst, bothen l Zimmer, dre» Küchen und drei Speis« gkwölbe, und ist zur Vermuthung an drei Partheyen geeignet. Unter dem Dache befinden sich zwei Zim« mer/ eme Nauchküchc und zwei Dachkammern. Neben dem Hause stehen gewölbte Stak lungen «uf vier Pferde und sechs Kühe, n Auf^ wand? hergestellten, die schönste Aussicht 9 Mr ^___________ ! Inli 111, 27! .^,i>27j 3 H j 37 2,1 — ,5 — 22 — 20 Nebel hcner ^^>^v. — 0 L 10 , > ic> 27 2,0,27 ?>7! 27 3,5 ^- ^5 — i2 — i3 9!egen Do>^w. Donw. — 0 5 0 , 20. l? 3^1^27 5,c, »7 5,2 — 1» __ iL — 14 n v!k. hcitcr s, heiter — 0 I ^ , Li. ,27 2.Ü ! 27 3 5,^7 2,2^ — il — »7 — i5 Nedel schön wölk. — 01 0 u 22 27 I,^j ! 27 ^,9^27 4.9 — z2 —^ itt — ^b wölk. heiter hciter — 0 6! 0 „ 23. 27 'i'9>27 /lüi«7 ä,5 -- »3 — iL — 1^ vl'gi,cr. schön s. heiter »- '0 9 10 24. ,!7 42^27 5,^1 ?7^ 5« — 11)— ,6 — ,5 Nebel schön Nsnc»' — 0 10 !oj ^5 tmven ille drei vo Tricst n.ich Wien. Den 19. Juli tLZ2. Dem verstorbenen Herrn Joseph Bock, Hut-machermeistcr, zVine hintc^affene Tochter Ägneö, alt 50^2 Jahr, am attrn Markt, Nr. 16^, ander Auszehrung. — Frau Susanna v. Nuß, pensionirte k<, k. Mauth ' Gefallen ' Einnehmers - Witwe, att 73 Zahr, bci St. Florian, Nr. 94, an Altersschwäche. Den 20. Franziska Laube, Findelkind, nlt 3 Monat, in der Kochgaffe, Nr. 120, an der Auszehrung. — Iojeph Steindock, Findling, alt 2? Jahr, im (5ivil: Spital, Nr. 1 , an der Lungenschwindsucht. Den 2t. Dem Herrn Änd.r^tz Kallan, Verzehr ruligssicuer - Einnehmer, sein Sühn Iacao, alt 6 Stunden, in der Herrn-Gl,sse, Nr. 215, an Sch oä-«e., -^ Hr. Michd^ Stcrmolle, Hof- und Gerichts-Hdvocat. «lt 72 Jahr. am Platze, Nr. 209, am Lau.ungssieber. ^. ^em Hcrrn Andreas Kallan, Ver' jchrungbsteuer. Einnehmer, seine Frau Iuli.nna, alt ^'^ .^'" ^" Herrn-Gasn-, Nr, 2^5, ander Bungen sucht. Dcn 22. Marianna 5io^n!,!)it>ch. HausknecktenZ-Kochter,, alt 25 ^al,r, im iö ^S,ptt,U, Nr. 1, an Blattern. — Dnu I,>hai)n /, ^ , '5,^Zh,ier. sein Ncid Lucia, alt ss2I^hr, z- „,,^,^ P^i^na. Nr. 56, an der Ablagerung d^> Hichtstoffes auf den Dqrmkünal. Dcn22. Juli. Dem Ioh. Petritsch, Zimmermann, seine Tochter Katharina, alt i^ Wochen, in der Koth« Gasse, Nr. 109, an Konvulsionen. — Michael Pa-lesch, Siebmachcrmeister, alt Z5 Jahr, in der Cl«-phanten-Gasse, Nr. 50, an LungengeschwürlN. Den 2^4. Anna Kramer, Faßbinder-Gesellens-Tochter, alt lil Jahr, im Civil-Spital, Nr. 1, an der Lungenschwindsucht. Sours vom 20. Hull 1832. M'.ttelvreis. SlHatSfchuIdvcrfckltibungln ^u 5 y. H. (in TM.) 671)4 octto oetto zu 4 v-H. (in CM-) ?6Zj9 D^cl. mit Vcrlof. v. I. iLZo fül ioa fl. (lnCM.) '?6i)4 Obligation. 0er allgem. und U>i<cr (fnns, von ?^öhl 5» 2 t/2 o.H. l ä? —> men, Mahren, SäNe-^ zu « i/H v.H. > — — sltn.St^netmark.Kätn- zu 2 v-H.» 3? 3^5 — t«n, Krc»ln und Görz zu 1 3/4V.H.^ 52 7^8 — V^nk'Actien pe. Stück n5i 1^2 in Conv.« Münze. Z. 972. (») I. Nr. 14I. Feilbietungs - Syssirung. ^ Von der k. k. Berggcrichts-Substitution zu Laidach wlrd hiermit bekannt gemacht, daß cs in Folge Ersuchsschreibens des löblichen Be-zivksgenchls dcr Staatsherrschaft Lack, 6c!o. 2ä. d. M., Zahl la/^o, von dcr unterm 19. d. M., I, Nr. i35, kundgemachten execute' ven Fnlbietung einiger Antheile des Eisen-, Schmilzt und Hammerwerkes zu Obereisncrn vor der Hand abzukommen habe. Lcubach am ^. Juli 18Z2. W 0 hnun ^ zu vermlethen. In dem Frey Herrn v. Nastcrn'schen 5>an« se, am Sr. Jacobs-Platze, 3^r. 1Z9, ist ein Quartier m dcr Aul-dc!)ln,ng des ganzen ersten Stocks, bestehend aus acht Zimmern,, zwei C^bin^sen, einer Kapctte, Speisekammer und Kuck.', sam!n: Hol^leq? und K, hat die hohe Landesstelle mit Dccret vom iä» d. M., Zahl 15097, die wiederhohlte Abhaltung ei» ner Versteigerung, rücksichtllch der an der Wie, ner und Triesier Eommerzialstraffe, noch im Laufe dieses Jahrs vorzunehmenden außerordentlichen Ausbesserung befohlen. — Indem das Krelsamt zur Vornahme dieser ^citation den Tag auf den 2. k. M. August, Vormittags 10 Uhr im Krelsamtslocale bestnnmt, werden die Uebernahmslustigen hiezu hiermit ciligcladen. Kreisamt Laibach den 25. Juli i9Z2. Stavt- unv laudrechtliche ^erlautbarlmgen. Z. 9S9. (l) Nr. 4762. Non dem k. k. Stadt« und Lanorechce »n Krain wlrd bekannt gemacht: Es jez über An' suchen der k. k. Kammeiprocuratur noliiino der Kirche und Armen der iocalie Gt. ^eon« hard im Bezirke lack, als erklärten El«, n zur Erforschung der Schuldenlast nachdem zu Ot. Ltonhard verstorbenen iocalkaplans, Gregor Rotter, dls Tagsatzung auf den 6. August l. I., Vormittags um 9 Uhr uor diesem k. k. Stadt- und kandrechte bestimmet worden , be» welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche zu stellen vermeinen, solche so gew>ß anmelden und rechtsgeltend darthun sollen, nndngenS sie die Folgen des §. 8l4 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach den 10. Juli i6Z2. 3. 958. (l) Nr, ^902. Von dem k. k. Stadt- und Lanbrechle in Kram w»rd bekannt gemacht: Es se» über Ansuchen des Franz Köch^l, alS erklärten Er. hen zur Erforschung der Dchuldenlaft nach der am 8. Mai l. I., Mlt Rücklassung einer Schenkungs e Urkunde verstorbenen Josephs Echnstan, die Tagsatzung auf den 20. August d. I., Vormittags um za Uhr vor dlefem k. k. Stadt- und Landrechte bestimmet worden, bei welcher alle Jene, welche an dlesen Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrunde Ansvrüche zu stellen vermemen, solche so gewiß anmelden und rcchtsgeltend darthun sollen, widrlgens sie bie Folgen des §. 614 b- G. B.' sich selbst zu, zuschreldcn haben werden. kaldach dln iZ. Juli 133,. .' 3. 93^. (3) Nr. 4629. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in ssialn wird der Flanzlska Modest» und ch-ren aüsaülgen Erben mittelst gcgenwartl^en Edicts erinnert: Es habe wider sie bcl diesem Gerichte der Herr Vmcenz Frcch?rr l'. Bchw?l« ger, als gewesener Elqcmhümcr dc5 Gulcs Lllegg in Untcrkram, die Kla^e auf V^jährt? und Erloschcncrklarulig oer auf diesem Gute in Folge Ochuloichcmes, clä«. 6. November 2794, seit iI. December 1794 «upc-r^i-äcao-rillen Z^ldnusig pr. 23n ß. / eingebracht, und um die richterliche Hülfe gsbnen. Da der Aufenchallkon del' Beklagten, F»'an-zlska M^defil und ihrer allfalllgen Ert,cn dlk-sem Berichte unbekannt ist, und wnl sie viel« leicht au5 dcn k. f. Erblanden abwesnid sind> so hat man zli ihr^r Vtrchei0,gung un) auf ih, re Gefahr und Unkostc^ den hlerortigcn Ge-rlchteadoocaten Dr. Vaumganm, als Cura-lor bestellt, m»t welchem die angcdrachtc Necht5^ fache nach her bestehenden Gerichts. Ordnung ausgeführt und entschieden werden nnrd. ^ur Verhandlung der mündlichen Nothdurfien'ljl dle Ta^fttzung auf dcn ,5. October i632, um 9 Uyr Vormittags voi,- Dufem Gerichte lin^e-ordnet worden, welches,den Beklagten zu dem Ende erinnert wird, damit sie allenfalls zu rechter Zelt selbst erscheinen, oder mzrvlschtn dein bestimmten Vertreter ihre Rechtßbehclfe an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Bachwalter zu bettellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt nn rechtlichen oidnuliZämäßigen Wege elnzuschrel« ten wissen mögen, insbesondere, da sie sick die aus ihrer Verabsaumung entstehenden Folgen: selbst belzumessen haben werden. Laibach den Z. Juli 16^2. Z. 93Z. (Z) Nr. ^6^6. Edict. Von dcm k. k. Stadt-und L,:ndrechte in' Klllln wird dem unbekannt wo bcfindlichin Blas Schrey und semen ebenfalls Ulibekzinn-ten Erben mittelst gegenwärtigen E^clS erlli-nert: Es dabe w,der sie be» dllscm G^rlchte Herr Vinceni Frephcrr Gckwelger u. Lerchenfeld, als IolephGraf Barbu v. Wachsenstnn'scber Erbens-crbe und gewesencr Eigenthümer des Gutes Lm'gs, die Klage auf Verjähn und Erloschener« klarung dce vec-nog cal-ta di?,n^il, c!(^a.^!2< Aor,l 17,5^, "on Iosiph Graf Barbo v. Wach-senstein dem Bl^s Schrey schuldigen', und auf' dem Gute Luegg am Zl. Decemocr l'Lo lnta-bultrten l5a fi., eingebracht, uno um Anoiys (Z. Amts-Blatt Nr. 69. d. 26. Juli .iö52.) 2 653 nung einer Tagsatzung gebelen, welche im Smne des §. l6 a. G. O. auf den z5. October d. I., um g Uhr Früh vor diesem k. k. Stadt» und Landrechte anberaumt wurde. Da der Aufenthaltsort des Beklagten, Blas Gchrey und seiner allfälligen Erben diesem Gerichte unbekannt ist, und well sie v>el-leicht aus den k. k. Erblanden abwesend sind, so hat man zu lhrerVcrthcldlgung und auf ch' re Gefahr und Unkosten den h,erort,gen Ge-rlchtsadoocattnHMLeopold Baumgarten, als Curator bestellt, imtMelchem die angebrachte Rechtssache nach der Wehenden Gcrlchls-Old-nung ausgeführt und enlschleden werden wird. Blas Schrey und dessen cnifäll,ge Erben wer. dcn dessen zu dcm ^0e erinnert, damn fie allenfalls zu rechter Zc,t seldst erscheinen, oder inzwlschen dem bestimmten Vertreter lhre Ncckls-behelfe an dle Hand zu gibcn, oder auch sich selbst emkn andern Sachwalter zu bestellen und dlcscm Gerichte namhaft zu machen / und überhaupt im rechlllcken ordnungsmäßigen Wege cl^zuschrctten wissen mögen, »nbbcsondtrf, da sie sich dle aus ihrer Vcrabsallmung entstehenden Folgen selbst be,zumessen h^ben werdcn. Von dem k. k. Etadt- und kandrechte. Laibach am I. Iull i^32. ^ermischtr Verlautbarungen. Z. g56. (») Nr. 1^9. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte der Umgebung Lalbachs wtrd bekannt gemacht, daß Anton Ieschek,Besiyer einer Ganchube zu Un« t«rgamllng, wegen semes erhobenen Hanges zur Verschwendung, zur eigenen Vermögensverwaltung für unfähig befunden, demnach unter Euratcl gesetzt, und zu semem Curator der Lorenz Zaschkar von Stofchze aufgestellt worden se». Es möge demnach Jedermann gewärmt ssyn, fib ma dem besagten Anton Ie-schek ln ngcnb ein Rechtsgeschäft einzulassen, da solches als null und mchUg angesehen werden wüßte. K. K. Bezirksgericht der Umgebungen Lachachs am ^6. Juli 1LI2. 2.957. (l) Kundmachung. Die AdmkiiNratifin der mit der ersten öfterre»chischen E?parcasse verelmgten allgemet5 nen Versorgungs»Anstalt macht m»t Bezug auf dle Kundmachung vom 6. Iumus 1626 bekannt, daß die Emlagm in die Iahresgesell' schaft »632, eben so wie in den frühern Iahs ren, ohne Entrichtung einer Gebühr nur noch bis letzten Julius l8Z2 gemacht wer» den können. Nach diesem Termine müssen von jeder Emlaqe ,n den Monaten August und Septem, ber ,5 kr. E M., und in dcn Monaten October und November Zo kr. E. M. als E»m schrelbgckühr entrichtet werden. Zugleich wird bemerkt, daß eine Darssel' lung des Wesens und der kelstungen dieser An» stall be» der Hauptcasse in Wien, am Graben und Peter Nr. 572, und bel den sämmtlichen Eommandiren unentgeldllch ausgegeben wild. Von der Adminissration der mit der er« sien öfterrelchlschen Kparcasse vereinigten allge, meinen Versorqun^s l Anstalt. Wlen dcn iZ. Iul,uS l3Z2. Z. 9^3. (2) Edict. Von dem k. k. Bergamte hier, wird die herrschaftliche Sagemühle am Nicova - Bach« auf drci ^ahre in Pacht gegeben, und über den Sägelchnttt cme Minuendo - Versteigerung am 26. August d. I., Vormittags um^io Uhr, m dem ^Dcffwn.s-Znnmcr abgehalten; wozu Pachtliebhaber uurgeladen werden, und die Bcdmgnlsse in der Bcrgamtskanzlei vorlaufig emschcn können. Vvm k. k. Bergamte Idria am 19. Juli Z. 955. (l) —-—-— Wohnung zu vergeben. Im Hause Nr, ,92, am Raan, ist im ersten Glocke, eme schöne geräumige Wohnung, bestehend in sieden Zimmern, Spet5k°mmer, Küche, Keller, Holzlege und Dachkammer, für die nächste Michael»'Zeit auezugeben. DaS Nähere hierüber erfährt man im Comptmr bei Herrn N»colauS Recher m der Gradlscha°Vor» siadt, Haus-3tr. 17. Z. 962. (1) . ^, Am 2. August ,832 werden lm Burger-Spitalsgebäude, Nr. 271, im ersten Stocke rückwärts, verschiedene Zimmer-, dann Kü-chencim-ichtungsstücke, nebst mehreren andern Gegenständen, gegen gleich bare Bezahlung hmtcmgegeben werden. Wozu Kaufiustlge hiemit eingeladen werden. Z. 949. (0 -" ^^ — Literarische Anzeige. In der Mavr'schen Buchhandlung in Salzburg ist erschienen, und in allen soliden Buch« Handlungen Deutschlands zu haben;-^'' Praktisches Wanvbuch der Katechet iA ^^ f ü r K a t h o l l k e n, Anweisung un°d ' KatechisationMp Geiste des heiligen Augustmus, als Fortsetzung der katechctiMn Vorlesungen, welche Seine Fürstliche Gnaden, der huchwürdigste, hochgeborne Herr Herr A u g u st i n «A r u b e r, ««b'Mof von Salchurq, des österreichischen KmserrelcheZ Fürst, des heiligen apostolischen Stuhles zu Nom gevorv ner Leaat, Primaä von Deutschland, Vr. k. e. apostollschen Majestät wlrtllchcr Meumr Rath. der TY«ologle Doctor ic. :c. i ln Priester - Seminar zu Salzburg dem Winter- und Sommer-Semester des Jahres i9Zo gehalten haben. E r st e r T h e i l. Elementar-Unterricht der Kleinen; Katech e tisch e'n' Vorlesungen Z w e » t e r V a n d. Mit Hochihrer gnadigen Erlaubniß herausgegeben. 8. 11 ^2 Bogen stark. Preis: ungcbd. 36 kr., im eleganten Umschlage geh. /40 ^. E. M. Die belehrende interessante zorlsehung der ächt Augustinisiien, positw katholischen KZce» chlsationswelse eilt den Wünschen und (Wartungen oer Kenner vor ^ . . D,e Anwenobartcic und gelungene An»venoung der ,m tcsten ^uerle erläuterten Giunt* sähe „Kalechetische Volle fungen über des heiligen AugufiinusBuch: von ö er Unterwe, sung der Uuwissenoen ln der Religion, Salzburg, ,85a" ^- liegr Ieon« wann vor Äugr». Und für wen ist dieh nicht wichtig? Der Katechet kann es nicht entbehren des Amles wegen, ader auch dec Vater, die Mutler, jeder Lehrer müssen es irMommcn finden von Seile ihceö VerufeS. M,t den ganz Kleinen den ersten Religions «Unterricht wirksam und mit Segen vorzu» nehmen, ist so n»ch!?et»dig, und eö ;lt s Ardeiten iu ,e». nem Gebiethe das noch lanze nickt qlückiich und angemessen bedaul, und der Nebauunq so fthr vor andern werth wie bedürftig ist. —