Imts - Nlatt ________zur Laibacher Zeitung. .t.<: 33. Donnerstag ütn 23 Februar 18^3. E^ubcrnlal - Verlautbarungen. Z. 267. (2) Nr. 3228. Surrende des k. k. il lyrischen GuberniumS. — Die hohe k. k. allgemeine Hofkammer hat sich bestimmt gefunden das Postrittgclo für den ersten Solcn semester 1843 für ein Pferd und cine einfache Poststation, sowohl bei Aeranal-alö Privattittcn, vom 15. Februar l. I. angefangen, in Böhmen und Mahren von 56 Kreu» zer auf 1 Gulden C. M. zu erhöhen. Die Gebühr für den Gebrauch eines gedeckten WagenS wird auf die Hälfte, und ftir den Gebrauch eines ungedeckten Wagens auf ein Viertel des Postrittgeldes für cin Pferd festgesetzt. In den übrigen Ländern wcrdcn die Postrittgeloer in chrem Ausmaße unverändert beibehalten, da5 Wagenschmiergeld und Postillons-Trinkgeld wird in allen Ländern in dem bisherigen Ausmaße belassen. — Welches in Folge hohen Hofkam« lner.Decreteö cläo. 24. Jänner 1843, Z. "^/.,., ^ur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. — Laibach den 11. Februar 1643. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes- Gouverneur. karl Graf zu Welsperg. Naitenau und Prlmör, Vice-Präsident. Anton Stelzich, k. k. Gubernialrath. Z. 294. (1) Nr. 3327. Kundmachung. In Folge h. Hofkammer-Präsidial-Erlässe vom 26. April, 19. und 20. December 184 l, Nr. 2458, 7902 und 7593, wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß am 17. und 18. März 1843, jedesmal von 9 bis 12 Uhr Vormittags , und von 2 bis 6 Uhr Nachmittags mit Vorbehalt der höheren Genehmigung in der Awtökanzlei des k. k. Urbaramteö in St. Mi- chael nachstehende, dem Religions- und Staats-Domanen-Fonde angehörige, im Bezirke des genannten Urbaramtcs liegende Realitäten im Wege der öffentlichen Versteigerung der Veräußerung werden unterzogen werden, als- am 17. März 1843. 1. Ein kleiner Acker und Wemgrund mit einem Flächeninhalt von 329 Klaftern, in der Gegend gi 8uin! gelegen, nl (^uwn genannt, von dem aufgelösten Kloster der Karmeliter alle I^Hte bei Tricnt herkommend, und im Kataster der Gemeinde Lavis Pressano und Consorti »ub Nr. 1567 Litt. X^ beschrieben, um den Ausrufsprcis von 128 il' lmd Maulbeerbäumen sammt Wies« «nt dem Flächeninhalte von 3579 Klaftern, in der Ge^ gcnd von Et. Michael «.II« Z^n.lü genannt ^ud Katastr. Nr. 20l und 202 der Gemeinde « ^«3"^""' den ?l«M-ufspreiö von 850 si. C. M. W. W. - Hierauf hastet der an d e Ex-Pralatur zu St. Michael zu entrichtende Zeyeut uut dem 41ten Theile. -. 3 Eitl Moosgrund mit dem Flächeninhalte von'i872 Klaftern, nahe bei dem Dorfe Zambana «I U^nel genannt, von obiger Provenienz'und ln der Gemeinde ^.vo 8. IIo^o g.leaen 5,,I. Katastral-Nr. 240, um den Auörufspnis von 199 si. 41 kr C. M. W. W. ^_ 4. Dcr Zweite Theil des Hofes Tholwis zu Lavis, bestehend aus elnem Acker mit Weinreben und Maul^ veelbäumen von 1634 Klaftern, Ausrufsvleiö 700 si. 27 '/2 kr. C. M. W. W. - Hierauf haft tet nebst einem unaufkündvaren Passiv Capitale von 90 ft. Tiroler- oder 85 fl. 42°/ f« W. W. cz. M. zu 5 Procent an das BencsiliutN Foppoli zu Prcssano, welches bei der Ausmitt-lung dcs Ausrufspreises berücksichtiget worden ist, und folglich von dem Bestbiether ohne ser-nc^en Abzug übernommen werden muß, auch der Zehl>nt vom 4tten Theile, der den Condo- 106 Mmm (betheiligten Grundherrcn) zu entrichten Mist. — 5. Del: vierte Theil des genannten Ho-M fes, aus einem mit Weinreben und Maulbeer-däumcn besetzten Acker bestehend, im Flächen-Inhalte von 1312 Klaftern. Ausrufspreis 800 st. C. M.W. W. — Hierauf haftet der Zehent an die Condomini wie oben. — 6. Der fünfte Theil des genannten Hofes, gleichfalls aus-einem Acker mit Weinreben und Maulbeerbäu-men von 985 Klaftern Flächen-Inhaltes bestehend, um den Ausrufspreis von 532 st. 48 kr. C. M. W. W. — Hierauf haftet der Zehcnt wie oben. — 7. Der sechste Theil des genannten Hofes, ebenfalls aus einem mit Weinreben und Maulbeerbäumen besetzten Acker bestehend, mit dem Flächen-Inhalte von 973 Klaftern, Ausrufsprris 4l7 st. 36 kr. C. M. W. W. Hierauf haftet der Zehent wie oben. — Am 16. März 16!3. 8. Der achte Theil des genannten Hofes, ein Ackerfeld mit Weinreben und Maulbeerdaumen, im Flächen-Inhalte von 1272 Klaftern, Ausrufspreis 453 fl. 36 kr. C M. W. W. Ist zchentbar wie oben. -. 9. Der neunte Theil des obigen Hofes, ein Acker mit Weinreben und Maulbeerbäumen von 1175 Klaftern, Ausrufspreis 417 ft. 36 kr. C. M. W. W. Hierauf haftet der Zehent wie oben. — 10- Der zehnte Theil, ein Acker mit Weinreben und Maulbeerbäumen des Flächen-Inhaltes von 1154 Klaftern, um dcn.Aus-rufsprcis von 410 st. 24 kr. C. M., W. W. Ist zehentbarwie oben. — 11. Der eilfte Theil, ebenfalls ein Ackerfeld mit Weinreben und Maulbeerbäumen des Flächen-Inhaltes von 1031 Klaftern, um den Ausuufsvreis von 388 st. 48 kr. C. M. W. W- Ist zehentbar wie oben. — 12. Der zwölfte Theil des genannten Ho--fes, ein Ackerfeld mit Weinreben und Maulbeerbäumen , im Flächen ? Inhalte von 705 Klaftern, um den Ausrufspreis von 252 st. C. M. W. W. Ist zehcntbar wie oben. — ,13. Das Schloß St. Michael mit den um das-sclbe liegenden Gütern bei Ossana, im Landgerichtsbezirke Ual«, von dem anheim gefallenen Bertellischcn Lehen herkommend, und bestehend: «) aus dem meistens eingestürzten und ungedeckten Schlosse, mit einem noch gedeckten Thurme, wrt eingestürzten Mauern umgeben, und mit uuculvirten Räumen, im Karaster der Gemeinde Ossana 5ud Nr. 1219; 1)) eine zum Theil un-cultivirte, und mit Gesträuchen bewachsene Wiese unter dcm Schlosse, ;n O»38i genannt, im obigen Kataster sud Nr. 1220; o) ein Acker, sonn ii c^lello genannt, im obigen Kataster Lub Nr. 1221; ä) zwei kleine Gärten beim Eingänge des Schlosses, im obigen Kataster 5nb Nr. 1222; e) ein dabei liegender kleiner Wald. — Für alle diese von a bis o beschriebenen Realitäten, welche zusammen veräußert werden, wird der Ausruföpreis von 663 st. C. M. W. W. bestimmt. — Hierauf haftet eine sixe Zehent-Adqabe von 6^ Maßl Roggen, Trientner Maßerei, an das Pfarrbenesicium zu Ossana. — Wer an der Versteigerung Theil nehmen will, hat als Caution ,den zehnten Theil deä Ausrufspreises der bezüglichttt^Realität, für welche er biethet, vor der Li'citativn an die Versteigrrungä-Commisslon entweder bar odcr^ ii?- öffentlichen, tenden Btaatspäpieren nach ihrem'cursmaßigen Werthe zu erlegen, oder eine auf diesen Betrag lautende, von der k. k. Kammerp rocuratur geprüfte, und als bewahrt bestätigte Sicherstel-lungs-Urkunde beizubringen.,«- Eben sl> muß das einlangende schriftliche Offert,., mit dem zchnpcrcelttigen Vadium des Ausrutsprcises bc-legt ftyn, welches in barem Gelde oder in an-neynibarcn hastungsfreiien Obligationen, (nach dem bestehenden Curse berechnet), oder in einer von der k. k. Kammslprocuratur geprüften und als annehmbar erklärten Sicherstellungs-Urkunde zu bestehen hat. — Der Erstcher dieser Realitäten hat die Hälfte des Kaufschillings vier Wochen nach erfvlgtcr Genehmigung des Kaufes noch vor der Ucbtlgabe zu berichtigen. Den Rest kann der Käufer jedoch so, düß er ihn auf den erkauften Objecten in erster Priorität versichert, und mit jährlichen fünfvom Hundert in C. M. W. W. in halbjährigen Raten verzinset, binnen fünf Jahren, vom Tage der Ucbergabe an gerechnet, in fünf gleichen Raten abtragen. — Der Käufer der vorbeschriebenen Realitäten tritt vom Tage der Uebergabe in den vollen Genuß derselben, und es wird ihm schon der Genuß der Pachterträgnisse für das Verwaltungsjahr 1642)43 jedoch gegen dem überlassen, daß er für den dcm Verkäufer sua I'2l» tEnipori« gebührenden Genußantheil zugleich bei dcr Nebergabe die ftinfpercentigen Zinsen von dem ganzen Kaufschillingc in C. M. W. W. vom Anfange des Militär-Jahres 1342M bls zum Uebergabstage berechnet, zu bezahlen verpflichtet ist."- Dagegen übernimmt der Käufer von diesem Tage der Uebergade und respective vom Tage, als sein Genußrecht gerechnet wird, auch alle auf der erkauften Realität haftenden, wie immer gearteten Lasten; auch ist derselbe verbunden,' den bestehenden 107 Pachter dieser Realitäten in dem Genusse der Pachtung und zwar bis zum Ablaufe der bedungenen Pachtzcit zu belassen. — Hinsichtlich der übrigen Modalitäten und Bedingungen dieser Versteigerung wird sich auf die ausführliche Licitationö-Kundmachung bezogen, welche bei dem Expeditamte des löbl. k. k. illyrischen Landes - Guberniumö und den demselben unterstehenden Kreisämtern zur Einsicht der Kauflustigen bereit liegt. — Innsbruck am 26. December 18'l2. — Von der k. k. Staatsgücer-Veräußerungs-Com mission für Tyrol und Vorarlberg. ^ ' Joseph Dialer, k. k. Gub. und Präsidial' Secrctar. Z 293. (1) Nr. 1959. E d i c t. Bei dem k. k. inneröstr. küst. Appellationsgerichte ist eine Rathsstclle mit dem systemisir-ten Gehalte von jährlichen 2000 st. C. M. und dem Vorrückensrechte in die höhere Besoldung von 2500 st. C. M. in Erledigung gekommen. Daher haben jene, welche sich um diese Stelle bewerben wollen, ihre gehörig belegten Gesuche, in wejchen sie zugleich ihre Sprachkennt-ilisse auszuweisen und auch zu erklären haben, ob und in welchem Grade sie mit einem Beamten des Appcllationsgerichtes verwandt oder verschwägert seyen, binnen 4 Wochen, vom Tage der ersten Einschaltung dieses Coicteö in die Wiener Zcitungsblättcr, durch ihre Vorstände bei dem k. k. inneröstr. küst. Appellationsgerichte zu überreichen. — Klagensurt am 3. Februar 1843. Mreisännliche ^ erlautbarungrn. Z. 27l. (2) Nr. 1653. K u n d m a ch u n g. Am 16, März 1843 werden auf der Ar-menfonds-Herrschaft Landspreis 465 Metzen Getreide, als: 100 Metzcn Weizen, 30 Metz. Korn, 10 Metz. Gerste, 25 Metz. Hirse, 250 Metz. Hafer, 10 Metz. Kukuruz und 40 Mch. Haidcn, dann80 österr. Eimer Wein letzter Fech-sung, 2 alte Kühe und l00 Centner Heu, im Versteigerungswege hintangegeben werden. — Hie-von werden die Kauflustigen mit dem Beisätze verständiget, daß sie die Licitarions-Bedmgnisse bei derHerrschafts-Administration zu Landspreis nach Belieben einsehen können». — Krciöantt Neustadt! am 9. Februar, 1ä'l3. Btavt unv lanvrechtliche ^erlaulbarungrn^ Z. 297. (l) Nr. 926. Edict. Von dem k. k. Stadt - und Landrechte, m Krain wird anmit bekannt gemacht: Es sey über daS Gesuch der Josephine Erobath, Aloi-sia Ecle v. Pressen, Ferdinand Brugnak, Ea« rolina Endlicher und Dr. Crobuth, Vormund des m>ndnn an »hre Schwester Maria Katharina Gaißenho-finn übertragen hat. Daher der ganze For, derungsbetr.'g pr. Iaoofi. nun em Eigenthum der Lehrern geworden ist; fernere) der session sine claw, in Folge welcher die der Maria Gaißenhofinn gehörige, aus dem genannten Tlttl cnt.sprmgeude, und nach Maßgabe des angezogenen Nechlsübergaliges an selbe gedie« hcne Dcnlchensforderung pr. Iooo st. n^m an die Mari« Anna Füllenbauminn übergangen ist j so auch ä) der Cession ääo. »o. Juli i?67,1n Folge welcher das Elgcnthumsrccht zu dieser Forderung pr. 3oc>oft. von der.Ma» rla Anna Füllendauminn an den Hrn. Earl v. König übertragen wurde; mcht minder ß) der Eesswn l,jäo. 26. Mai 179/,, mittelst w?l« cher die Forderung aus dem Schuldscheine <1äo. 26. Apr»! 1762 pr. Ioc?a st. endlich an den Martm Alols Brugiock eigenthümlich gediehen ist; ferner i) des Schuldscheines des Michael Albert Kullmayer und dessen Ehegattinn Io, Hanna Eleonora, an den Hrn. Johann Philipp v. Gaißenhoflautend, cläo. ,5- December, 762, pr. 1000 fi., und des Satzbrief.s ää<>. H. Jänner 1753; dann 3) der Relation ciä«. ,6. März'1760, an die n. öst. Regierung, in Folge welcher der Verlaß des Johann Philipp v. Ga«, ßenhof, sohln auch das odcnbesagte Darlehen pr. looo ft. an scine Witwe Maria Katharina von Galßelchosinn gcdorne Hadcrnackilin oder Hadernackinn gediehen lst; ferner li) dir Ccsson ääo. z/z. Iunl 1771, mittelst welcher 105 die Darlehensforderung aus dem Schuldscheine ääo. l5. December 1752 pr. »oooss. von der gedachten Johann Philipp 0. Galßenhof'schm Kcblnn, an den Hrn. Ignaz sie pöuü übcr, gangen ist, und endlich i) der Cession clclo. 21. December 1766, nnt welcher diese Federung pr. ic»c>0 fl. e»n Elgcn'hum d,s Mact«n Alois Brugnack geworden i!!, gewilliget worden, ss habm demnach alle Jene, welche auf gedachte Urkunde aus was immer für einem Ncchls^run-de Ansprüche machen zu können vcrmcmcn, selbe binnen der gesetzlichen Frist von emcm Jahre, sechs Wochen und drel Tagen von diesem f. k. Stadt» und Landrechte sogewiß anzumelden und anhängig zu machen, als un Wl-drigen auf wetteres Anlangen der heutigen Blttfleller, als Erben und Erdeserben nach Mar» tln Alois Brugnack, tue obgedachten Documcnte nach Verlauf dieser gesetzlichen Frisl für getör, let, kraft« und wirkungslos erklärt werden wür< den. — Lalbach den 4. Februar löä2« Z. 296. (!) Nr. io63. Edict. Von dem k. k. Stadt' und Landrechte in Krain wird den Erben des Mathias Michel» lilsch'schen Verlasses mittelst gegenwartigen Edicts erinnert: Es habe wlver den Malhias Michellitsch'schcn Ve>laß bei diesem Gerichte die Theresia Auer, ehcgattllchThomasAucr'schen Vermögens. Nebernehmerilni, eine Klag? ein? gebracht, und um Verjährt- und Erloschener? klarung des Anspruches aus dem, auf dem Hause Nr. 2l7 h>er in der tzvtadt, in der Herrngaffe, seit 29. November l 7g3 indad. Urtheiles cl<,io. 17. September 179), pol. 200 fi. 0.8. c, anyc-sucht. Da der Aufenthaltsort der beklagte» Mlchellitsch'schen Erben dlcsem ^-richte unbc» kannt, und weil dieselben vielleicht aus dcn k. k. Erblanden abwesend sind, so hat man zu deren Vertheidigung, und auf ihre Gefahr und Nnkosien dcn hiercrtigcn Gedichts' Advocaten Or. Paschall als Curator bestellt, mir wclchcm die angebrachte Rechtssache nach der bestehende^ Gerichtsordnung aus^efüh,t und entschieden werden wird. Die Mathlas Micheltitsch'schen ErbsN werden dessen zu dem Ende erinnert, damlt sie allenfalls zu rcchtcr Zelt sclbst erschei, nen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter, l)r. Paschall, Rechtsbchclfe an die Pand zu ge» den, oder auch sich selbst einen andern Sach. waller zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen mögen, insbesondere, da dieselben sick d>e aus ihrer Verabsäumung entstehenden.Folgen selbst btizumessen habt« warben.. — Laibach den 7. Februar ,6^3. Z. 305. (1) E > i V^ Nr. 46^ Von deink. k. Stadt» und Laiidrcchte, zugleich M^l^antll - und Wechselgerichte in Krain, wild dem Matthäus Maroult) von Oder-Rclie, im Bezirke Neifniz, dcimalcn unl)<,'kalnttkn Aufenthaltes, mittels gegenwärtigen EdicleZ erinnert : Es habe wider dcnftlden dei dicftm Gerichte d.e Handlungs-Dita Gustav Haimann, Klage auf Bezahlung ciucö Vecrl'geo pr. 2^)'t si. 5^kr. C.M. c, 5. c., in Folgc Wcchsclö .lclo. ^. December 18'^1, ein^cdracht u»o um cine Tags^ltzung, welche hiemit auf d^tl 23. Mai 1843, Vormittags 9 Uhr vor di^scm Wenchte bestimmt wird, angrslichc. Da d?v 7> uftnthaltö-ort des Beklagten, Matthäus Mavouch, dicscm Gerichte unbekannt, und weil er uirlleicht aus dcn k. k. Erblanden abwcftnd ist, so hat man zu dessen Vertheidigung, uno auf sein^ Gefahr und Unkosten den hierortigcn Gerichtö-^ldvnca-ten vl-. Klemdienst als Curator bestcllt, mit welchem die angebrachte Ncchlssache nach der bestehenden Gerichts-Ordnling ausqcführt und entschieden werden wird. Der Geklagte, Matthäus Marouth, wird dessen zu dem Ende erinnert, damit cr allenfalls zu rechter Zeit sclbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter Nechtsbehelfe an die Hand zu geben, oder auch sich selbst' einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen möge, ins-bcsondere, da cr sich die aus seiner Wcrabjau-mung entstehenden Folgen ftibst bc-lzumessen haben wird. — Laibach dcn 11. Februar 1643. Z. «65. (3) Nr. 1078. Von dem s. s. Stadt- und Landlechte in Kram wlrd bekannt gemacht: Es scp über Ansuchen der Küche und der Localk^planei Iavor, durch d»e k. k. Kammelprocurcuur, als bcdmgr erklärten Erbmn, zu< Erforschung der Schuldenlast nach dem am 28. August 16H2 zu Iavor, im Bezirks Umgebung ?a>bachs, verstorbenen localkaplan Johann Rogcl, die Tagsayung auf den 20. März l. I., Vormittags um 9 Uhr vor diesem f. k. Stadt: und Landrcchtc be» stimmt worden, bei welcher alle jene/ welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrunde Anspruch zu stellen vermeinen, sslchen so gewißanmclden und rcchtsgeltend bar, lhun sollen, wldrigens sie die Folgrn des §.61/4 b. G. B. sich selbst zuzuschrtiben haben aerden. laibach am 7. Februar 16^2.