Vereinigte Laibacher Zeitung.! >,on Wlen allbiec eingetroffen waren, emc psing das neugeborne erzherzogliche Zwillingspaar das bell. Sakrament der Taufe. Taufe pathen waren: bei dern Erzherzoge, Se. Maj. der Kaiser und König, Aüerhöchstdes-sen GteNe des Erzherzogs Anton kaiserl. Roheit vertraten; bei der Erzherzogin« hingegen , die Irau Fürstinn Amalie, Mutter der Höcbsiseeligen Frau Erzherzoginn. Von den Täuflingen erhieltder Erzher oz ^ Nahmen« Stephan Franz Vlktor; Ue Erzhenoainn-' Hermine Amalie Marie. Die Taufe ^ im komgl Schosse anemem eigens dazu vor-berclttten Altare vor sich, wo dieselbe der Hr. Erlauer. Erzbischof, Stephan Frecher« bou Fischer, in Gegenwart bes gesammten «rzherzoglichen bohen Hofstaates, verrichtete. Die sterbliche Hülle weiland Ihrer kais. Hoheit wurde, nach zuvor von dem Deut« schen Prediger der evangelisch - reformlrten fester Gemeinde, Hrn. Cleynmann, gescht' hener feierlicher Einsegnung, vom 18. um 9 Uhr Morgens an, in dem großen Vorsale des fön. Schlosses zur Schau ausgesetzt. Der ganz schwarz, mit den kön. erzherzogl.' und fürstl. Wappen bebangene Saal war mit einer Men« ge Lichter beleuchtet. In dessen Mltte trug ein hohes Trauergernst die Bahre milden irdischen Ueberresten der Hochstieligen. Der in Silberstoff gekleidete Leichnam ruhte auf einem Lager von Goldstoff. Die Hofdiener-sckaft, und vor derselben die Krongacde hielten unausgesetzt Wache bis zur Stunde des Leichenzuges, der Samstags den 20. Abends um 4 Uhr, erfolgte. Se. k. k. Hoheit der Erzherzog Palatinus sind am 20. früh, mit Höchstihrem durch-lauchtigstenHrn.Brudec und der durchlauchtigsten Frau Schwiegermutter, nebst 2 ero Prinzessinnen Töchtern, EmmauyidIda, von hier nach Csaba abgereist. (W. 3.) Ausland. Preußen. Seit dem 6. Sept., melden Berliner Blätter, steht auf der Höhe von Dennewitz nnd Nieder, Görsdorfein eisernes Denkmahl. Es ist aber keine stolze Tropbäensäule, die mit Hohn von geschlagenen Feinden und prahlend von den Siegen spricht, welche hier errungen worden sind. Solche Denkmähler, ob auch von Marmor und Eisen, dauern nur eine kleine Zeit, well sie der Klugheit des Feldherrn, und dem wandelnden W^ffen-glücke gesetzt werden. Wenn wir den demüthigen Sinn verlieren, der uns den Sieg erworben bat, so kehrt der Feind bald wie« der an dieselbize Stätte, und zertrümmert das Denkmahl seiner Schande von Rechtswegen. Unser König setzte darum andere Denkmähler, würdig der ernsten Zeit, an die sie erinnern sollen. So steht auch das auf dem Scklachtfelde bei Dennewitz, schwarz von Elieu wle Minuten, ohne Els anzutref« fen. Dieses hat er Fischern von Aberdeen versichert, denen er auf seiner Rückreise be« gegnete. Hernach smd einige Holländische Schisse bis zum 88 Grad gegangen, und ha» ven sich so selbst davon überzeugt. Keines hat Eis angetroffen. Es schelnt also, daß d,e Schiffe, welche die treibenden Etssckol« len von, Ende Iunius.und Anfangs Julius baden vorüocrziedcn lassen, das Mecr zwi-sa,en den 7.^.u. 8s. Grade nördlicher ^rel« davon frei sindcn. (W. Z.) Vaier n. Das Regierungsblatt liefert eine königl. Verordnung vom »3. Sept. in Betreff des Verkehrs mit Getreide. Die Emfuhr aus dem Auslande ist auch ferner für alle Acten ioon Getreide erlaubt, rücksichtlich der Durchfuhr bleibt es bei den bisherigen Verordnungen ; die durch die Verordnung vom ,7. November 18»6 auf die Ausfuhr des Getreides und anderer Vittualien gelegten höhern Ausgangszöüe, werden für diejenigen Staaten, die ein Gleiches beobachten, und die Ausfuhr nach Baiern nicht gesperrt balten, aufgehoben, und die vorige,, Zollsä, tze treten in Wirkung. Kein Getreide darf «usgefübrt werden, das nicht zuvor auf einem öffentlichen Markte feil gebothen und auf einem solchen Markte erkauft worden ist. Hierüber sind förmliche Zeugnisse der Poli-zeiobrigkeit nothw.ndig, welche nur auf 6 Wochen, vom Tage der Ausstellung an gel» ten. Die Ausfuhr des Getreides soll blos in Säcken nach dem landesüblichen Maße und durch die bisherigen Ausgangssiationen geschehen. Hände.! und Zwischenhandel mit Getreide im Innern des Landes ist den 3lr>s« ländern niemahls erlaubt, und auch nur solche Inländer sollen zu diesem Handel zugelassen werden, welche mit einem schuldenfreien Vermögen von wenigstens 3cxx>fi.häuslich angesessen sind und einen unbescholtenen Nufhaben. Sämmtlichen öffentlichen Dienern des Staats und der Communen ist jeder Handel uut Getreide und jede mittet»oder unmittelbare Tbeilnahme daran streng unter-sagt, und dieses Verboth erstreckt sich auf alle diejenigen Personen, welche zum Diensie auf den öffentlichen Getreidemärkten ange-sielltsind, so wie auf die Schreiber undDie-ner der Beamten. Aucndie Bäcker, Mehl-Händler und Müller, und, was die Gerste betrifft, auck die Bierbrauer, sind von al? ler Berechtigung zum Getreidesiandel gänzlich und unbedingt ausgeschlossen. Doch ist diesen Gewcrbsleuten der Ankauf in den Häu-lern, um damit die Bedürfnisseihrer Gewerbe zudecken, uuverwebrt; nur müssen sie sich mit ömmfen Vermeinn versehen, worin 5br Bedarf förmlich bc strengstens untersagt. Auf den Schrannen selbst ist die strengste Polizei zu handhaben; insbesondere aber ist zu wachen, daß die Getreidebesitzer durch Vorspiegelungen und UmtriebeDritter nicht vom Besuche der Märke te abgehalten, day die Getreidefuhren, wele che für den Markt bestimmt sind, nicht auf dem Wege dahin weggekauft; daß nicht schon vor dem Ansenge des Marktes heimliche Käufe geschlossen, und die Vorrathe nur zum Scheine in die Schranne gestellt; — daß die eigenen Forderungen der ^ erkaufer von den Händlern oder anderu Gcwerosleuten nicht überbothen, und daß nicht Verabredungen getroffen werden, um deu Preis im voraus zu bestimmen und in die Höhe zu treiben. Gegen diejenigen, welche au? unerlaubte Weise Getreide einkaufen, tritt die Conßsca» tion des Getreides, oder wenn dieß nich» mehr vorhanden ist, der volle Ersetz des Werthes und die Confiscation des bereits erlegten Kaufpreises als Strafe ein. Im zwei« ten Ucbertl-etnnasfall wird die Strafe mit Polizeiarrest versä'ärft und zugleich werden die straffälligen Getrcidehändicr des Rechtes zum Getreldebandel, so wie die mn Victua-lienhandclnden Gewerbsleuten des Rechts zur Ausübung ikrer Gewerbe für i'nmel verlustig, Mittel ^ oder unmittelbare Theilnahme an einem solchen unerlaubten Gctrcidchandel werden mit einer Geldstrafe und Polizeiarrest bestraft. Von allen ausgesprochenen Geld« und Confisc^t'onsstrafeu erhalten dic Ange« bcr, wenn sie die Entdeckung und Uebersuh- kung des Schuldigen veranlassen, zwei Drit« theile, das übriqe bekommi der Arnlenl^nd. Sollten öffentliche Diener des Staats oder die Communen sich einer Uebertremng der bezeichneten Art schuldig machen, so beben dieselben außer den bereits vorgeschriebenen noch eine besondere außerordentlicheDiscipti« n^rstrase, und nach Beschaffenheit der Umstände, selbst die Entlassung zu erwarten. 3ll!e, wem: gleich geschlossene Verträge, mel« ck»e zur Zeit der Bekanntmachung gegenwärtiger Verordnung noch nichr in Erfüllung gekommen find, sollen lediglich nach den Bestimmungen derselben beurtheilt und behandelt, und wenn sie den gegebenen Vorschriften entgegen sind, als nichtig angesehen werden. In den ssreishauptstadten und in andern größern Städten Baierns sollen auf Rech-nung dcr städtischen Communen Notbmaga-zine angelegt werde«, welche jederzeit einen Vorrath an Getreide entbalten, dcr dem sechsten Tbeil des ganzen Iahresbedarfs gleich ist. Der K önig behält sich vor , auch auf dird der Ksnig aus den Ueberschüssen der Verarial-und Stiftungs? Kasten den benö-tbigten Vorratn, gegen billige Fristenzah-^lung, dahin abgehen lassen.— Alle diese Verordnungen sollen von den Kanzeln öffentlich verkündet und durch die Landgerichte und Stellen auf alle mögliche Art verbreitet und gehörig erläutert werden. (Wdr.) Großbritannien. Londoner Blatter vom 5 d. M. liefern «inen Auszuq eines Schreibens aus St. Helena vom Monate Juni, worin es kenn: „Mad. Bertrand ist so heiter und aufgeräumt ;vie immer. Sie ward vor einigen Tag/n ntbunden Bonaparte machte ibr eine Wochen-viine. Sie nahm ihr Kind in den Arm, und leichteesNapoleonmitdenWortendar: Sire! Ich babe das Vergnügen , Ihnen eine große Heltenbe'lt zu zeigen — mit einem Worte, den «inzigen, den ersten Fremdling, dem es bisher erlaubt wurde, sich Ew.Maj ohne Bewilligung des Gouverneurs, vder ohne eine Ordre des Staatssekretär«, nähern zu dürfen." Vo? napartc lacht? herzlich über diesen witzigen Eiafall. (Wdr.) Türkei. Das Pestübel hatte in dcn vierzehn Tagen vor Abgang der letzten Pest, in Pcra sowohl als in Buyukdere, iu einem verheerenden Grade zugenommen. Menrcre Opfer wur, den täglich von der Seuche dahingerafft, und die Einwooner verließen in Angst und Ve, siürznng iyre Wobuungcn. Auch unter den Türken äußern sich wirkliche Spuren dieses Uebels; zedn Personen von dem Gefolge des Großwesirs sind bereits daran gestorben. Der bci der kaiserl. österreichischen Gesandt« schaft angestellte Kapn-Oglan (Pfortenknabe), David Der Davidian, ward gleichfalls angest?ck't, und am ,9. v. M. ein Opfer die» ser Seuche. Der Aufseher des k. k. Scla« vendebots, in welches eben provisorisch ein Jüngling aufgenommen; und von der Seu-csie befallen worden, entfloh aus dem Hause; ja dieses gräßliche Uebel datts sich, aller Vorsichtsmaßregeln ungeachtet, sogar indas H^lus des kaiserl. österreichischen Internun-tius, Frciherrn von Stürmer, cingcschl;chsn, und dessen jüngsten Sohn, einen neunjährigen hoffnungsvollen Knaben, dahingerafft. In Folge dieses traurigen Ereignisses ha« gedachter Herr Fnternuntius mit dem ganzen Gesandtschaftspersonale Buyukdere verlas« sen, und sich nach Belgrad ( eine Stunde weiter nördlich von da) begeben. (Wdr) Vermischte Nachrichten. Von Frau v. Stael liest man noch folgende, sehr bezeichnende Anekdote: Hr Rocca (ein Husarenofsizier, aus Genf),ikr heimlicher Gatte, drang einst in sie, ihre Ehe öffentlich bekannt zu machen. „ Nein, liebster Nocca, gab sie zur Antwvrt; wie können Sie verlangen , daß ich Ihnen einen dem ganzen Europa angehörenden Namen aufopfere?" (Wdr.) Wechsel-Cours in Wien am 2^. September »817. tonventionsmünze von Hundert Z07 3Q.