zur Laibacher Zeitung. .^39. Dinstag den 29. Mär) 18^2. e^llvernial - Verlautbarungen. Z. 43l. (1) Nr. 5424. C l r c u l a r e des k. k, illyrischen Guberniums. Verfahren in Fallen der gegen die Vorschrift der §§. 100 und 104 des Stämpel-und Taxgesetzes unterlassenen Beibringung des Stampels für Protocolle und Urtheilt'. - Es wurden Zweifel über die Frage erhoben, was geschehen soll, wenn in gerichtlichen Angelegenheiten gegen die Bestimmungen der §§. 100 und 104 des neucn Sta'mpel- und Targe-setzcs die Parteien unterlassen, zur Ausfertigung von Protocollen oder Urtheilen unter dem Vorwandc, daß sie stampclfrei seyen, oder daß der verlangte Stämpel zu hoch scr, oder unter was immer für cinem Vorwande oder endlich mit der Versichcruna, ein ?lrnnlths-zeugniß nachträglich vorlege» zu wollcn den gesetzlichen Stämpel beizubringen. — Zur Lösung dieser Zweifel haben Seine Majestät mit allerhöchster Entschließung vom 20. November 1841 Zu erklären geruhct, das; sowohl bei Protocollen als Urtheilen, wcnn die Partei gegen dle Vorschrift der §§. 100 „^ ^^ des neucn Stämpel- und Taxqesetzcs die Beibringung des verlangten gesetzlichen Etämpcls unterläßt, auch die Aufnahme des Protokolls und die Ausfertigung des Urtheiles vor der Hand zu unterbleiben habe. Das Gericht dem die Entscheidung in erster Instanz über das geschlossene Verfahren zusteht, ist jedoch in solche» Fällen verpflichtet, vor der Ausfertigung des Urtheiles oder Erkenntnisses a.^ gen diejenigen, denen dasStumpel- und Tar-gesetz §. 100 die Beibringung des zu dieser Ausfertigung erforderlichen EtämpelpaviereZ zur Pflicht macht, sofern sie diese Verpftic^ tung bei der Inrotulirung der Acten, oder im mündlichen Versahren bei der Verfassung des Actcnvcrzeichnisses nicht erfüllt haben, und dtr Gegentheil das Stampelpapier fü'r den andern Theil beizubringen nicht bereit war, un» ter Vorsetzung einer kurzen Frist die gerichtlichen Executions-Mittel zur Herbeischaffung des Stampels in Anwendung zu bringen. — Diese mit dem hohen Hofkammer-Decrete vom 3. Februar d. I., Z. 9, herabgelangte allerhöchste Entschließung wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht. — Laibach am 12. März 1«42. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes-Gouverneur. Carl Graf zu Wrlsperg, Raitenau und Pr,mör, Vice - Präsident. Johann Frelherrv. Gchlolßnigg, k. f. Guberr.ialrath. Z. 430. (1) Nr. 5425. C i r c u l a r e des k. k. il lyrischen Guberniums. — Stämpclfreihcit der pfarrherrlichen Bestätigungen, welche dtn Aufgebots-Dispens-Gesuchen beigesetzt werden. - Da die pfarrherrlichen Bestätigungen, welche den Aufgebots-Dispens-Gesuchen beigesetzt werden, daß der einzugehenden Ehe kein Hinderniß im Wege sey, und die von der Partei aufgeführten Motive sich bewähren , vorschriftmäßig dcn Gesuchen selbst beigefügt werden müssen, und sohin als von dem Pfarrer der Behörde von Amtswegen ertheilte Auskünfte zu betrachten sind; so hat die hohe k. k. allgemeine Hofkammer mit dem Dc-crete vom 2. Februar, Zahl '"/^ erklärt, daß dieselben als ämtliche Ausfertigungen unter den §. 81, Zahl 5, subsumirt werden können. Tagegen hebe im Allgemeinen das Beifügen von Zeugnissen auf andern, wenn auch schon ge-stämpelten Urkunden oder Schriften, die Stäm-pclpsiichtigkeit der Zeugnisse keineswegs auf, 20g daher auch die gegenwärtige Entscheidung lediglich für den obbesprochenen concrete» Fall zu gelten hade, und es sey sich in anderen Fällen, wo Zeugnisse den Gesuchen beigesetzt werden, strenge an den gesetzlichen Grundsatz zu halten. — Laibach am 12. März 1842. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes -Gouverneur. Carl Graf zu Welsverg, Raitenau und Primör, Vice-Präsident. Joseph Wagner, k.k. Gubernialrath. Z. 424. (1) Nr. 6137. C i r c u l a r e desk. k. illyr. Land es-Guverniums. — Betreffend die am 1. März 1842 in der Serie 380 mit einem Drittel der Capitals-Sum-me verlosten Acrarial-Obligationen der Stände von Schlesien zu Vier Percent, uud der in derselben Serie verlosten Aerarial-Obligationen der Stande von Österreich ob der Enns zu Drei und Einhalb Percent. — In Folge hohen Hofkammer-Präsidial-Erlasses vom 4. März 1842, Z. 1421, wird mit Bezug auf die Gudernial-Cunende vom 14. November 1629, Z. 25642, zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die am 1. März 1342 in der Serie 380 verlosten ständischen Aerarial-ObUgationen, und zwar die vlerpercentige schlesisch-ständische-Acra-rial-Obligation ^n. l). ?, Nr. 8118, mit einem Drittel der Capitals-Summe, und die drei und einhalbpercentigen ob der cnnsisch-ständischen-Aerarial-Obligationen Nr. 16965 bis einschließig Nr. 25450 mit den vollen Capitals-Beträgen nach den Bestimmungen des allerhöchsten Patentes vom 21. März 1tt16, gegen neue, mit Vier und mit Drci und (5in-hald Percent in Conventions-Münze verzinsliche Staatsschlildvcrschreiblmgen umgewechselt werden. — Laidach am 15. März 1942. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes-Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Raitenau und Primör, Vice-Präsident. Joseph Wagner, k. k. Gubernialrath. Nreisämtliche Verlautbarungen^ Z. 409. (3) Nr. 4424. Am 16. April 1842 wird zur Verpstegs-sichcrstellung an Beheiz- und Bcleuchtungs-artikeln für die Garnison i» Laibach auf oie Zeit vom 1. Mai bis Ende October, und bezüglich des Brennholzes bis Ende April k. I. bei diesem k. k. Kreisamte um 10 Uhr Vormittags eine öffentliche Subarrendirungs-Verhand-lung mit nachstehenden Bedingungen abgehalten werden. — 1) Die Erforderniß besteht monatlich in 20 Pfund Unschlittkerzcn; 20 Pfund Unschlitttalg i 45 Maß Brcnnöl sammt Docht, und in 150 Metzen harten Holzkohlen, 2 33 Pfund; dann an Brennholz monatlich in 20 nied. österr. Klafter im Sommer, und 80 Klafter im Winter und zwar harter Gattung, mit 30zölliger Tchciterlänge, jedoch wird dabei demerit, daß auch kürzere Scheiter in der Art angenommen werden, daß dcr Aligang an dcr Schettcrlänge mittels mn-nta/ttlichcr verhälr-nißmäpigcr Aufgabe an dcr Klafterzahl dergestalt ergänzt wird, daß z. B. für 5 Klafter 30-Migcn, 6 7, Klafter 24zölligcn Brennholzes abgegeben werden müssen, indcm laut Normi-rung eine mit Krcuzstoß geschlichtete Klafter hartes Holz mit 2 7, Schuh oder 30zölligen Scheitern als eine mcd. östcrr. Klafter oder 's/,g, mit 2 Schuhs oder 24zölligen Scheitern aber nur als '^g angenommen und verrechnet werden kann. — 2) Die Abgabe an Kerzen, Talg und Brennöl beginnt mit 1. Mai, die für die Holzkohlen mit 1. August, für Holz mit 1. Juni und respective für alle dicse Artikel nach Aufzehrung der bestehenden Reserve und ävarb-schcn Verrathe. — 3) Für die Abgabe dcs Holzes werden anch Anbote zur Einlicfcnmg in das Berpstegsmagazin aufgenommen, in welchem Falle der Bedarf für die ganze behandelte Zeit, nämlich bis Ende Aprll 1843, bis Zum letzen October d. I. complete eingeliefert seyn müßte. — 4) Jeder Offerent auf Holz hat ein Vadium von 150 si. und für die übrigen Artikel aber ein Vadium von 50 fl. vor der Licitation zu erlegen, welches zu Ende der Licitation den Nichterstehern rückgestcllt, dem Ersteher aber bis zum Erläge der Caution beim Contracts-adschlusse vorbehalten werden wird. — 5) Werden nur jene schriftlichen Offerte angenommen, worin der Offerent die ausdrückliche Erklärung beigefügt hat, daß er sich allen in Bezug auf die Contractsdauer, auf den Umfang des Ge^ schaftes und dergleichen bestehenden Vestimmunc gen der Landesoberdehörden fügen wolle. — Und endlich 6) werden Anbote vom stellvertretenden Offerenten nur dann aufgenommen, weim selbe mit einer gerichtlich legalisirten Vollmacht versehen sind. — Nachtragsofferte aber werden rückgewiesen. — Wozu alle unternehmungslustigen Parteien hiemit eingeladen werden. — K. K. Kreisamt Laibach am 16. März 1842. 209 Btadt- llnv lanvrechtliche Verlilutbarunaen. Z. 425. (2) Nr. 2035. Vom k. k. Stadt- und Landrechte in Kram wird bekannt gemacht, daß der zum Nachlasse der Maria Kretsch gehörige, hier am Gruber'-schen Canalc liegende, dem Stadtmagistrate Laibach sud Rectif. Nr. 447 7, dienstbare Acker sammt Harpfe am 25. 'April 1L42 Vormittags um 10 Uhr vor dem gefertigten Gerichte um 215 si. 20 kr. C. M. ausgerufen, und an den Meistbietenden gegen bare Bezahlung zugeschlagen werden wird. — Laibach am 18. März 1L42. Z. 416 (2) Nr. 18Z5. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte »n Krain wird bekannt gemacht: Es sey von die, sem Gerichte auf Ansuchen des Hauptstadt« Magistrates Laibach, gegen Johann Saurou in d'lc öffentliche Versteigerung des den. Exe, quivten gcl)ör>gen, auf,5)9 ft. Zo kr. gcschatz-len, hier h nier St. Florian liegenden Hauses On». N'. 6i gcwiülget, und hiezu drei Ter: mlne, und zwar auf dcn i6. Aprll, 23. Mai und 27. Jinn 1842, jedesmal um »o Uhr Vornntlagö lwr dlescm k. k. Eladt» und ^and« rechte mn dem Beisätze bestimmt worden, daß, wclin dlcscs Haus wcdcr bei der ersten noch zwmtn F^ilbletun^s < Tags^tzung um ten Scbäl)u,igsbet,ag oder darüber an Mann gebracht we>0cn könnte, selbes Beider drillen auch unter dcm Schätzuligsdctrage hlntangcgeden werden würde. Wo üdr.gcns den Kaufiusti, gen f>cl steht, die dießfälligen Llcitation6bedls-,g» Nlffe, wie auch dle Schätzung, in der d,eßland« rechtlichen Registratur zu den gewöhnlichen Amtsstunden, oder bei dem Vertreter des Exe-cutions-Fü>crs, Dr. Wurzbach, tinzusihm und Abschriften davon zu «erlangen. La,bach am 1«. März 1842. Nemtllche Verlautbarungen Z. 427. (2) Nr. 2092. aä Nr.-'«»/ Kundmachung wegenTabakmaterials-Verfrachtung. 77° Won der k. k. vereinten Camcral-Gcfällcn-Werwaltung fü'r Eteyermark und Illyrien wird hlemtt bekannt gemacht, daß bei derselben über dte Werftachtung des Tabakmatcriales und an^ derer Artikel aus der k. k. Tabakfabrik in Fürstenfeld, nach Klagenfurt und Villach und von dort zurück nach Fürstenfeld, in einer bei-läusigen jährlichen Gewichts - Quantität von 4300 3l>oi-l:o - Centen nach Klagcnfurt, und von beiläufig 2700 Zporco-Centen nach Villach (bei eintretenden Umständen auch mehr oder weniger), dann nach Bedarf auch Ta-baimatcnale, Geschirr, leere Sacke und sonstige Utcnsllien von Klagcufurt und Villach zurück nach Fürstenfcld, entweder für ein Jahr, d. i. vom 1. Mai 1812 bis Ende April 1843, oder al'er für einen Zeitraum von 3 nacheinander folgenden Jahren, d. i. vom 1. Mai 1842 bis Ende April 1645 (die Wahl des Zeitraumes der Verfrachtung für ein Jahr oder für drei Jahre wird sich ausdrücklich vorbehalten), durch eine Concurrenz mit schriftlichen Offerten ein vertragsmäßiges Uebereinkommen getroffen werden wird, wozu diejenigen, wvlc<)c diestä Transport-Geschäft zu übernehmen beabsichtigen, mit dcm Beisätze eingeladen werden, daß die versiegelten Offerte mit der Aufschrift: Anbot zur Tadakmaterial-Ver-frachtung von „Fürstenfeld nach Klagenfurt und Villach" längstens dis 18. April 1842 um 12 Uhr Mittags im Bureau des k. k. wirklichen Hofrathes und Camera!-Gefällen-Administrators einzureichen oder dahin einzusenden sind. Es werden nur jene Offerte berücksichtiget werden, welche 1) einen bestimmten Preis enthalten; 2) die Verbindlichkeit ausdrücken, sich der bei den vereinten Cameral-Gcfällcn-Verwaltungen in Grätz, Wlcn oder ^inz, dann bei den Cameral-Bezirks-Verwal-lungen in Klagenfurt und Laibach, oder der Tabakfabriks-Verwaltung in Fürstenfeld einzusehenden Contracts-Bedingungen zu füge», und 3) welche mit der Quittung über das zur Sicherstellung ihrcS Anbotes bei der k. k. Camcral-Gcfallen.Casse zu Grätz, Wien oder Linz, bei den Camcral-Bezirks-Casscn in Klagcnfurt und Laibach, oder bei der Tabakfabriks-Casse in Fürstenfeld erlegte, aus dem offcrirten Frachtlohns-Anbote des für ein Jahr zu verführenden Material-Quantums entfallende 10perccntige Wadium belegt seyn werden. — Die Offercnten bleiben bis zur erfolgten Entscheidung für ihre Anbote rcchtsverbindlich, , nach erfolgtcr Entscheidung aber wird das Au> geld denjenigen, deren Anbote nicht angenommen werden, sogleich zurückgestellt, das deS Offerentcn aber, deffen Anbot angenommen wird, bis zum Erläge der Caution, welche auf 10F von dem bedungenen Frachtpreise des ganzen zu verführenden Material-Quantums festgesetzt wird, zurückbehalten werden. Die Caution ist binnen 14 Tagen, von dem Tage, als 210 dem Mindesibietenden die Annahme seines Offertes bekannt gemacht worden seyn wird, vollständig zu leisten, widrigens der vereinten CamerabGefallen-Verwaltuug frei stehen soll, entweder das erlegte Angeld als dem Staatsschätze verfallen einzuziehen, oder auf Gefahr und Kosten des durch die Unterlassung des bedungenen Cautionserlageö Vertragsbrüchigen Contrahcnten über die von ihm erstandene Leistung einen neuen Vertrag auf die sich am zweckmäßigst darstellende Art und zu den Prel-sen, gegen welche der Abschluß derselben bewerkstelligt werden würde, einzugehen. — Gratz den 18. März 1842. Formulare des schriftlichen Offertes. Ich Endesgefertigter erkläre in der besten Form Rechtens, die Verfrachtung des in dem Zeitraume vom — bis — zu Klagenfurt und Villach erforderlichen Tabakmaterials von beiläufig jährlichen 4300 5pu, co - Centcn in Klagenfurt und von beiläufig 2?005^or<:n: Ecnten in Villach (nach Umständen auch mehr oder weniger), aus dem Fürstenfelder Tabak-Ver-schlelß'Magazine um den Frachtlohn von — si. — kr. (in Buchstaben) nach Klagenfurt, um den Frachtlohn von— st. — kr. nach Villach, dann zurück von Klagenfurt nach Fürstenfeld um den Frachtlohn von — st — kr., und zurück von Villach nach Fü'rstcnfeld um den Frachtloyn von — st. — kr. übernehmen zu wollen, wozu ich die Versicherung beifüge, daß ich die in der Ankündigung und in dcn Licitationsbedingniffen enthaltcndenBestimmungen genau befolgen wolle. Als Vadium lege ich im Anschlüsse den Cassc-schein über den Betrag von — fi. — kr. bei. Am ...... 1842. Unterschrift. vermischte ^erlautbarungen. Z. 4«». (2) Nr. ,Z8. Edict. Van dem Bezirksgerichte Flüdniga wird dem Michael Traun und dcssen unbekannten Erben durch gcgenw^lllgeä Edict bekannt gemach«: Ez hghe »ridcr lhn und dessen unbekannte Erben Anton Marsche ron Vodch, durch vl-. Burger, bei diesem Gerichte die Klage auf Verjährt- un) Erloschen, erkla'rung der Forderung aus dem auf Michael Traun lautenden, auf der zur Herrschaft Flödnig »ud Recllf. Nr. 6^9, ^lrb. Fol. 355 dienstbaren Ganzhubc intabulirlen Schuldbriefe, ällo. «t in-t2lH. lo. November 1796, p». 75 ft. sammt Zinsen, angebracht und um richterliche Hilfe gebeten, rva» «über die Tagsatzung auf den 25. Juni l. 3- Vor, mittags um g Uhr angeordnet worden ist. Das Gericht, dem der Aufenthaltsort des Geklagten oder dessen allfälUger Erben unbekannt isl, und sie viel« leicht aus den k. k. Erblanden abwesend seyn könnten, hat auf lercn Gefahr und Kosten den Anton Burger von Voditz als Kurator ausgestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach ter für tie l k. E'blande bestimmten Gerichtsordnung auöglfuhlt und entschieden werden wird; dieselben werten daher dessen zu dem Oute erinnert, daß sle aNenf^Ns zu rechter Zeit selbst zu erscheinen oder dem bestimmten Vertreter ibre R.chit'bedclfc an Handen zu lassen, oder aderauch sich selbst cincn an> c»rn Sachwallcr zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen, und überhaupt in alle cie "änlichen ordnungsmäßigen Wege cinzuschseiten wisscn lnogcn, tie sie zur Venkeldl^ung tiensam finden wurden, widrigenfalls sie sich sonst tie aus ihrer Vcrabsaumung entstehenden Iolgen selbst dcizumcsscn haben w?lzl) ge« hörigen, der Herrschaft Loilsch 5>il) Rcct. Nr. l«2 dienstbaren, gerichtlich auf 20Ü6 st. 5o kr. gcschatz« ten Halbbude, wegen schuldigen 20a st. c. 5. c. gervilliget, und es werden zu deren Vornahme die Tagsahungen auf den 2". Apnl, auf den H. Juni und auf den 5o. Juni l. I.. jedesmal Früh um H Uhr in t^co Nnterloilsch mit dem Bcis^ye dcstlmmt, daß diesc Halrhube dei der erste« und zwcilen Vcr. steigerung nur um tie Schätzung oder darüber, bei der trntcn aber auch unter derselben Hintang5« geben wird. Der Grundbltchsextract, das Schähungspes' tocoN und die LicilationsbetinAnisse sönnen täglich hicramtö eingesehen werden. Bezilksgerichl Haaöderg am 9. Feblua» »642. 3 4<9 (5) Nr. 620. G d i c t Von dem Bezirksgerichte beK HerzogtbnmK Gottschee wird alla/mcin bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen dcK,HessN Johann dosier ron Ortenegg, wider Franz Knöspler von Laas, in die execulioc Fcildictung oer, zu Laas sul, Haus-Nr. 7 gelegenen '/u ^^b Hübe sammt Wohn. und Wirtbschaflsgebäudcn, wegen schuldigen 76 st. 5,-, kr. M. M c. ». c. gcwiNiget, un° zu deren Vornahme die Tagfahrten auf den 5. April, lo. Mai und l^. Juni l.^I., jceeömal um ,« Uhr Vormittags mit dem Beisätze angeordnet werden, dah diese Realität bei der dritten Fcilbierungstag. fahrt auch unter ihrem SchähungKwerthe P«. »oa fl. hintangegeben wird. DerGrundbuchSextract, daS SchätzungSpro. tocoll und die Feilbietungsbtdignisse können zu den gewöhnlichen Amtsstunden in der Gerichtst^nzlel eingesehen werten. Bezirksgericht Gottschee den 5. März »642,