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Jänner 1907 in dritter Lesung angenommene Gesetzentwurf, betreffend den Hausierhandel (eingebracht war der Entwurf bereits im Jahre 1901), konnte die kaiserliche Genehmigung nicht erhalten, weil infolge des Nichtzustandekommens des Zoll- und Handelsbündnisses mit den Ländern der ungarischen Krone — statt desselben wurde bekanntlich ein bloßer Zoll- und Handelsvertrag geschlossen — mehrere Bestimmungen dieses Gesetzentwurfes hinfällig geworden waren. Es wurde nun von der Regierung mittlerweile bereits das zweite Mal ein neuer Gesetzentwurf eingebracht, der dem neu geschaffenen Rechtszustande gegenüber der jenseitigen Reichshälfte entsprechend Rechnung trägt. Im allgemeinen muß gesagt werden, daß, je strenger ^ die gesetzlichen Bestimmungen für die nicht begünstigten Hausierer (Juden usw.) sind, desto vorteilhafter dieser Umstand für die nach § 16 des Gesetzentwurfes begünstigten Hausierer (Gottscheer usw.) ist, da sie nach Beseitigung oder Einschränkung einer großen Zahl ihrer nicht begünstigten Konkurrenten namentlich in den größeren Städten umso bessere Geschäfte werden machen können. Eine genaue Durchsicht der Regierungsvorlage hat ergeben, daß für die bevorrechteten Hausierer im großen und ganzen die früher bereits zugestandenen, bezw. erkämpften günstigen Ausnahmsbestimmungen auch in den neuen Gesetzentwurf ausgenommen worden sind. Diese Vorrechte stammen zum Teil noch aus dem alten Hausierpatente, teils sind sie durch ein im Jahre 1901 in der Stadt Gottschee von einer Hausiererversammlung eingesetztes Komitee angeregt und erbeten worden, das sich diesbezüglich mit den Reichsratsabgeordneten aus Kram in Verbindung gesetzt hatte. Die neue Gesetzvorlage ist für die begünstigten Hausierer insoferne sogar vorteilhafter, als nach § 12 derselben nicht nur Städten und Kurorten mit mehr als 5000 Einwohnern das Recht der Untersagung des Hausierhandels im allgemeinen zugestanden worden ist, sondern nunmehr alle Ortschaften auf Grund eines Beschlusses der Gemeindevertretung den Hausierhandel innerhalb ihres Gemeindegebietes mit Genehmigung der politischen Landesbehörde verbieten können werden. Da diese Ausschließung bestimmter Gebiete (Ortschaften) vom Hausierhandel auf die in § 16 bezeichnten Bewohner der begünstigten Gegenden (Gottscheer usw.) keine Anwendung findet, 'diese begünstigten Hausierer vielmehr überall hausieren dürfen werden, so wird sich durch die voraussichtliche Ausschließung von Hunderten und Hunderten von nicht begünstigten Hausierern die Erwerbsgelegenheit für die begünstigten Hausierer auch am flachen Lande wahrscheinlich viel besser gestalten, als dies bisher der Fall war. In allen jenen Gemeinden nämlich, die sich gegen den Hausierhandel im allgemeinen absperren werden, werden die begünstigten Hausierer eine Art Hausiermonopol erhalten und so bedeutend bessere Geschäfte machen können. Die neue Vorlage weist gegenüber der früheren nur eine Verschlechterung für die begünstigten Hausierer auf, indem nämlich die Gebührenfreiheit der Hausierbücher für Hausierer der nach § 16 begünstigten Gegenden entfallen ist. Die Erläuterungen zur Regierungsvorlage (zu § 2) besagen, es sei von der Aufnahme dieser Gebührenfreiheit in den vorliegenden Gesetzentwurf deshalb abgesehen worden, weil es mit den Grundsätzen des Gebührengesetzes nicht vereinbar erscheine, durch die Befreiung einzelner Personengruppen von der allgemein geltenden Stempelpflicht ein räumlich abgegrenztes dauerndes Privilegium zu schaffen. Nun, wir dächten, auf die wenigen Kronen, die der Staat von den Ärmsten der Armen entnimmt, könnte der Fiskus umso leichter verzichten, als z. B. das Land Kram auch auf die Landesumlage auf die Hausiersteuer aus Humanitätsgründen Verzicht geleistet hat. Im folgenden seien insbesonders jene Bestimmungen des neuen Entwurfes heroorgehoben, deren unveränderte Annahme für die begünstigten Hausierer (Gottscheer usw.) von großer Wichtigkeit ist. § 5, Absatz 3: „Die Hausierbewilligungen, welche Bewohnern der nach § 16 begünstigten Gegenden erteilt werden, haben für das Gesamt gebiet der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder Geltung." Nach § 8 kann die Vidierung des Hausierbuches unter Umständen nur drei Tage lauten und darf der Hausierer im schlimmsten Falle erst wieder nach vier Wochen in die betreffende Ortschaft zum Geschäftsbetriebe zurückkehren. Diese Bestimmung wäre insbesondere für unsere Südfrüchtenhausierer verhängnisvoll, die sich ständig in einem Orte aufhalten. Es ist für dieselben daher eine große Wohltat, daß die Bestimmungen über diese beschränkte Vidierung auf die nach § 16 begünstigten Gegenden keine Anwendung finden. In § 10 werden die vom Hausierhandel ausgeschlossenen Waren aufgezählt, darunter „Kanditen und andere Zuckerwaren" (lit. c), ferner „Material-, Kolonial- und Spezereiwaren" (lit. I). Der Handelsminister, im Einvernehmen mit dem Minister des Innern, kann jedoch einzelne unter lit. c und 1 fallende Warengattungen ausnahmsweise für das ganze Geltungsgebiet dieses Gesetzes oder für Teile desselben nach Anhörung der zuständigen Handels- und Gewerbe-kammer zum Hausierhandel zulassen. Durch diese Ermächtigung wird auf die Bewohner gewisser Gegenden (Gottschee usw.) Rücksicht genommen, die mit einigen, sonst vom Hausierhandel ausgeschlossenen Waren seit altersher hausieren. Es ist ja bekannt, daß die Südfrüchtenhausierer seit langem schon eigentlich mehr Kanditenhausierer als Hausierer mit Südfrüchten sind. Besser für die Gottscheer wäre es allerdings, wenn die Zulassung des Hausierhandels mit Kanditen nicht erst an die Bewilligung der Ministerien geknüpft wäre. Von größter Wichtigkeit ist § 12. Dieser lautet (Absatz 1): „In einzelnen Ortschaften kann der Hausierhandel auf Grund eines Beschlusses der Gemeindevertretung für alle oder für gewisse Waren auf bestimmte oder unbestimmte Zeit mit Angabe der Gründe untersagt werden. Solche Beschlüsse bedürfen jedoch der Genehmigung der politischen Landesbehörde, welche die landwirtschaftlichen und Gewerbegenossenschaften, die Handels- und Gewerbekammer und den Landesausschuß einzuvernehmen hat." Absatz 7 dagegen lautet: „Auf die im § 16, Absatz 1, bezeichnten Bewohner der in diesem Paragraphen genannten begünstigten Gegenden findet die Ausschließung bestimmter Gebiete vom Hausierhandel keine Anwendung." Es bildet diese zugunsten der Hausierer aus den begünstigten Gegenden vorgesehene Ausnahme die wesentlichste und wertvollste Begünstigung, welche dieser Kategorie der Hausierer eingeräumt werden soll (vergleiche auch § 16 des Gesetzentwurfes). Nach § 15, Absatz 1, können zum Hausierhandel im Grenzbezirke nur Bewohner dieses Bezirkes sowie die im § 16, Absatz 1, bezeichnten Bewohner der in letzteren Paragraphen genannten begünstigten Gegenden zugelassen werden. Das Hausierbuch ist nur dann für den Grenzbezirk gültig, wenn es eine bezügliche Eintragung enthält. Die Bewohner der begünstigten Gegenden wie bisher zum Hausierhandel im Grenzbezirke zuzulassen, wurde, wie die „Erläuterungen" zu § 15 bemerken, von mehreren Seiten, insbesondere von Schlesien aus, beantragt, da ein großer Teil dieses Landes Grenzbezirk ist und durch die entgegengesetzte Bestimmung die Konsumenten schwer getroffen und zahlreiche Hausierer aus dem böhmischen Erzgebirge, aus Gottschee usw., welche daselbst jahraus jahrein ihrem Gewerbe nachgehen, ihre Existenz verlieren würden. Zu § 16. — Nach der ursprünglichen Regierungsvorlage sollte die Regierung ermächtigt werden, die hinsichtlich des Hausierhandels (zum Teile seit altersher) für einzelne Gemeinden und Bezirke bestehenden Begünstigungen im Verordnungswege aufrechtzuerhalten. Durch die von beiden Häusern des Reichsrates in der 17. Session gefaßten Beschlüsse wurde jedoch dem Willen Ausdruck verliehen, daß die zu begünstigenden Gegenden im Gesetze selbst anzuführen sind und nur die Bezeichnung der Warengattungen, auf welche sich die Bewohner der begünstigten Gegenden bei dem Betriebe des Hausierhandels beschränken müssen, um die für sie geschaffenen Begünstigungen genießen zu können, dem Handelsminister zu überlassen ist. (Erläuterungen zu § 16.) Die Regierung hat daher die Liste der zu begünstigenden Gegenden in die Gesetzvorlage ausgenommen und es hat § 16, Absatz 1, folgenden Wortlaut: „Mit Rücksicht auf die Erwerbsarmut der nachbenannten Gegenden und Bezirke sind deren dort heimatberechtigte oder seit fünf Jahren dort ansässige Bewohner, wenn sie im übrigen die gesetzlichen Erfordernisse (§ 3) Nachweisen, bereits nach vollendetem 24. Lebensjahre zum Hausierhandel mit den durch den Handelsminister im Verordnungswege zu bezeichnenden Erzeugnissen ihrer Hausindustrien oder sonstigen nicht vom Hausier-' Handel ausgeschlossenen Warengattungen (§ 10), bezüglich deren der Hausierhandel daselbst im Herkommen begründet ist, im ganzen Geltungsgebiete dieses Gesetzes, auch in den sonst ausgeschlossenen Ortschaften (§ 12) zuzulassen. Es sind dies... 3. In Krain: a) Die Bewohner des ganzen politischen Bezirkes Gottschee; b) die Bewohner der Ortsgemeinden Altenmarkt, Döblitsch, Oberch, Radenze, Stockendorf, Tanzberg, Tal, Tscheplach, Unterberg und Wutarei im politischen Bezirke Tschernembl; c) die Bewohner der Ortsgemeinden Langenton, Pöllandl und Tscher-moschnitz im politischen Bezirke Rudolfswert. Die im § 16 angeführten Gegenden umfassen im ganzen 1267 Gemeinden mit 1,142.920 Einwohnern. Die Gesamtzahl der Hausierer aus den nach § 16 zu begünstigenden Gegenden beträgt derzeit ungefähr 4800. Wie man sieht, ist der § 16 für die begünstigten Hausierer von entscheidender Bedeutung. Während bei den nicht begünstigten Hausierern die Bewilligung zum Betriebe des Hausierhandels an die Erreichung des 33. Lebensjahres geknüpft ist und die Hausierbewilligungen nur für ein Verwaltungsgebiet (Kronland) erteilt werden, dürfen die begünstigten Hausierer bereits nach vollendetem 24. Lebensjahre hausieren, und zwar in allen Ländern unserer Reichshälfte, selbst in solchen Gebieten (Städten,^ Ortschaften), die sonst für die Hausierer im allaemeinen gesperrt sind. Nach § 17 kann einem Hausierer, der diesen Erwerbszweig bereits seit mehreren Jahren betreibt und sich stets tadellos benommen hat, falls er durch das Zeugnis des Amtsarztes nachweist, wegen vorgeschrittenen Alters oder eines körperlichen Gebrechens die für den Hausierhandel bestimmten Waren nicht selbst tragen zu können, die Verwendung eines Warenträgers bewilligt werden. Dieser Warenträger muß aber das 24. Lebensjahr zurückgelegt haben. „Einem Hausierer aus einer nach § 16 begünstigten Gegend kann beim Hausierhandel mit dort erzeugten Hausindustrieartikeln die Verwendung von der Schulpflicht entwachsenen Angehörigen, welche mit ihm im gemeinschaftlichen Haushalte leben, mit Nachsicht des im vorangehenden Absätze aufgestellten Alterserfordernisses als Warenträger gestattet werden." (Absatz 5). Es wäre sehr wünschenswert, daß diese letztere Begünstigung auch auf die bevorrechteten Hausierer mit Textilware u. bergt, ausgedehnt würde, zumal die begünstigten Hausierer auch in allen übrigen Punkten gleiche Behandlung erfahren. Einen 24 jährigen Warenträger zu bekommen ist in Gotisches kaum leicht möglich, denn in diesem Alter hausiert man schon selber; hingegen wäre es für manchen älteren, kränklichen Schnittwarenhausierer, der seine Last allein nicht mehr gut von Dorf zu Dorf schleppen kann, eine große Wohltat, wenn er seinen 14- bis 20jährigen Sohn als Warenträger verwenden dürfte. Nach § 29 sind Hausierer aus einigen begünstigten Gegenden der ungarischen Reichshälfte, und zwar auch in sonst vom Hausierhandel ausgeschlossenen Orten zur Ausübung des Hausierhandels zuzulassen, solange die gleiche Behandlung gewissen begünstigten (österreichischen) Hausierern aus Grund der ihnen seitens der zuständigen österreichischen Behörden vorschriftsmäßig ausgestellten Hausierbewilligungen in den Ländern der ungarischen Krone zuteil wird. Diese im Gesetze geforderte gleiche Behandlung österreichischer Hausierer in Ungarn, Siebenbürgen und Kroatien bezieht sich auf die Bewohner des Erzgebirges (Hausierer mit Spitzen, Stick- und Strickwaren), auf die Gottscheer und die Bewohner von mehreren slowenischen Nachbargemeinden des Gottscheer Gebietes und auf die Mischer (Hausierer mit Textil- und Galanteriewaren), und zwar hat der betreffende Absatz über Gottschee folgenden Wortlaut: b) Der ganze politische Bezirk Gottschee sowie die Ortsgemeinden Altenmarkt, Döblitsch, Oberch, Radenze, Stockendorf, Tanzberg, Tal, Tscheplach, Unterberg und Wutarei (im politischen Bezirke Tschernembl), Langenton, Pöllandl und Tschermoschnitz (im politischen Bezirke Rudolfswert) bezüglich des Hausierhandels mit Baumöl, Johannisbrot, Zitronen, Datteln, Feigen, Granatäpfeln, Haselnüssen, Kappern, Kastanien, Lorbeerblättern, Malagatrauben, Mandeln, Orangen, Reis, Schildkröten, Weinbeeren, Malzbonbons, Melissen, Kanditen und getrockneten Früchten. — Die Hausierbewilligungen für die Länder der ungarischen Krone dürfen lediglich auf die eben genannten Waren lauten. Die Ausdehnung der Hausierbewilligungen für unsere in Ungarn, Kroatien und Siebenbürgen hausierenden Landsleute auch auf Textil- und Galanterieware wird also kaum zu erreichen sein, da das bezügliche Abkommen mit der jenseitigen Reichshälfte bereits geschlossen worden ist. Durch diesen Paragraphen sind unsere heimischen Hausierer in der Ausübung ihres Gewerbes in den Ländern der ungarischen Krone hinreichend geschützt. Sobald nämlich festgestellt wird, daß einem Hausierer aus Gottschee, Flitsch oder dem Erzgebirge die Ausübung des Hausierhandels in den Ländern der ungarischen Krone verweigert oder erschwert wird, wird kein ungarischer Hausierer mehr zur Ausübung des Hausierhandels in der österreichischen Reichshälfte zugelassen werden. Da die in diesem Paragraphen angeführten begünstigten Gegenden in Ungarn (Ödenburg, Trentschin, Komitat Modrus-Fiume usw.) im ganzen 546 Gemeinden mit 559.500 Einwohnern umfassen, also wohl mehr begünstigte Hausierer aufweisen dürften als Gottschee, Flitsch und das Erzgebirge, so wird man es die eig be- ist, ms zu en. en. mn ie- !ln- en, rs- Es auf hnt gen en- in für last oße ger Se- om ier- ge- auf den :rn her auf and :ren die var cts- orf, hen (im mit ein, )en, ms, ier- lich der ien- >are neu erer chen daß die :one erer chs- rten litat Lin- usen sich in Ungarn wohl überlegen, unseren dort begünstigten Hausierern Schwierigkeiten zu machen. Im Hinblick auf die erfolgte Annexion Bosniens und der Herzegowina wird nach § 30 der Handelsminister ermächtigt, im Verordnungswege zu bestimmen, ob und inwiefern die in Bosnien und der Herzegowina vorschriftsmäßig erteilten Hausierbewilligungen unter der Voraussetzung der gleichen Behandlung der österreichischen Staatsangehörigen in den genannten Ländern auch in unserer Reichshälfte zur Ausübung des Hausierhandels berechtigen. (Schluß folgt.) Zur Geschichte der Exposttur OberjKrill. (Fortsetzung.) Über die Entstehung der Exposttur Oberskrill heißt es in einer im Jahre 1850 verfaßten Denkschrift folgendermaßen: „Schon 120 Jahre stand hier die Filiale zu der Pfarrkirche in Mösel, deren Gründung der jetzt lebenden Generation nicht erdenklich und aus Mangel sonstiger Urkunden unbekannt ist. Da der Weg zur Mutterkirche sehr weit und beschwerlich für alte Leute, und im Winter, weil hier der Schnee meistens sehr tief ist, auch für junge fast nicht möglich ist, so suchte schon lange diese Gemeinde um einen Geistlichen an, aber immer vergebens. Doch des Bittens nicht müde und durch die abschlägigen Bescheide unerschreckbar, versuchten sie immer wieder. Vorzüglich gab sich Mühe der Kleinhäusler Peter Witt ine von Oberskrill Nr. 9, dessen Bitten der damalige Herr Pfarrer in Mösel Michael Wolf, gebürtig aus Lienseld, auch mit seiner Fürsprache unterstützte, worauf durch die gediegene bittliche Vorstellung des Herrn Dechants Martin R ankel sich der Fürstbischof Anton Alois Wolf zu Laibach der Sache annahm, worauf nach allerhöchster Entschließung vom 4. Juni 1840 ein exponierter Kaplan bewilligt wurde. Als man schon die fröhliche Kunde vernahm, daß das Ansuchen der Gemeinde endlich gewährt wird, begab sich zu Georgi im Jahre 1839 der Priester Herr Michael Dobouschek, Kaplan von Mösel, als Quieszent, ehe noch eine Wohnung erbaut war, hieher. Ehe noch zwei Jahre nach allerhöchster Bewilligung eines Kuraten allhier verflossen, stand der Pfarrhof wie auch die Kirchensitze, von dieser kleinen Gemeinde ohne anderweitige Beiträge oder Beihilfe selbst erbaut, fertig da, und Herr Georg Steurer, gebürtig aus Kostern der Pfarre Mitterdorf, war gegen die Neige des Jahres 1840 (soll heißen 1841) als erster Exposttus hierher dekretiert, und die Dörfer Oberskrill, Küchlern, Unterskrill, Ober- und Unterfliegendorf, Wilpen und Schiebe an der Kulpa und Suchenreuther, welches zur Pfarre Rieg gehörte, seiner Leitung anvertraut, welche gesamten Dörfer jetzt zur Exposttur gehören, und so trat die Expositur Oberskrill ins Leben." Aus diesem Berichte des Chronisten entnehmen wir also, daß der pensionierte Mösler Kaplan Dobouschek nach Oberskrill überstedelte, bevor dort eine Priesterwohnung hergerichtet war. Er wohnte bis zur Erbauung des Pfarrhofes im Kirchturme ober der Sakristei, wo heute noch die rauchgeschwärzten Wände auf seinen ehemaligen Aufenthalt hindeuten. Als dann gegen Ende 1841 die Kuratenwohnung fertiggestellt war, kam als erster dekretierter Exposttus nach Oberskrill der bereits erwähnte Georg Steurer, Kaplan von Nesseltal. In alten noch vorhandenen Aufzeichnungen wird Steurer gerühmt wegen seiner „klugen Wirtschaft bei der Kirche" und wegen seiner „Gemeinnützigkeit". Wer da weiß, was bei einer erst ins Leben getretenen Seelsorgestation in und außer der Kirche alles anzuschaffen, herzustellen, einzurichten und zu ordnen ist, der wird sich einen Begriff machen können von den Anforderungen, die an Steurer als den ersten Seelsorger von Oberskrill gestellt wmden. Seine erste Sorgfalt wandte er der Begräbnisstätte der Toten zu. Noch im Jahre 1842 wurde der räumlich beschränkte, in eine Vertiefung abfallende Friedhof um die Hälfte erweitert, der Abgrund mit mehr als tausend Fuhren Erde ausgefüllt, das ganze Terrain geebnet und ringsum mit einer Mauer umgeben. Er gab sich überhaupt viel Mühe, dem den ganzen Pfarrhof und das Gotteshaus umgebenden, stellenweise ziemlich wilden Terrain ein freundlicheres Aussehen zu geben. Deshalb rodete er, planierte er, bepflanzte er, pelzte er und schuf dort, wo früher Felsengeklüft und allerhand Gestrüpp emporstarrte, einen zierlichen Garten. Für die Kirche schaffte er einen Taufstein, einen Tabernakel mit sechs Altarleuchtern und andere Kleinigkeiten an. Was vom vorhandenen Sparpfennige abging, wußte er durch milde Beiträge der Gemeinde zu ersetzen. Auch der Kirche zum heil. Kreuz in Unterskrill vergaß er nicht. Diese erhielt unter ihm eine neue, im Jahre 1844 von Anton Samassa in Laibach gegossene Glocke, als Matthäus Persche und Johann Verderber Kirchenpröpste waren. Nach vierjähriger und sechsmonatiger ersprießlicher Wirksamkeit in Oberskrill wurde Steurer zum wirklichen Pfarrer von Mösel befördert und gleichzeitig der Mösler Kaplan Johann Lobe als Exposttus in Oberskrill angestellt. Lobe arbeitete im Geiste Steurers weiter. Sein Hauptwerk war ein neuer Hochaltar für die Kirche in Oberskrill, welchen er mit einem Kostenaufwande von 300 Gulden, wozu die Gemeinde 59 Gulden beisteuerte, aufführen ließ, wie die Inschrift auf der Rückseite des Altars besagt: „Verfertigt von Hern Lucas Tscheferin aus Jdria unter dem Expositus Johann Lobe im Jahre 1849." Kost und Quartier erhielt der Bildhauer während der ganzen Arbeitszeit unentgeltlich vom geistlichen Herrn. Auch wurde unter ihm ein neuer Baldachin (Traghimmel) angeschafft; den Stoff dazu regulierte Matthias Verderber aus Verderb Nr. 5. Ferner erweiterte er den pfarrhöflichen Grundbesitz durch Erwerbung des unteren Büchelackers, der halben Palzergrube, des Reutleinschackers und der halben Krautgrube. (Fortsetzung folgt.) Von Dr. Luegers Schmerzenslager. Bürgermeister Dr. Karl Lueger ringt mit dem Tode. Unser geliebter Führer, der im Dienste für Gott, Volk, Vaterland und Kaiser seine Gesundheit geopfert, hat nunmehr ein förmliches Sterbe-martyrium durchznmachen. Die Teilnahme ist eine allgemeine und großartige. Schon vor ein paar Tagen befürchtete man, daß das Leben des teuren Kranken nur mehr noch nach Stunden zähle. In der Nacht am 28. Februar trat im Befinden „des Bürgermeisters eine geringe Besserung ein, aus welcher die Ärzte neuerlich eine schwache Hoffnung schöpften, es könnte doch gelingen, den Kranken zu retten. Die überraschende Besserung hielt den ganzen Tag über an, ist aber leider in den Abendstunden wieder gewichen. Nach den letzten Zeitungsnachrichten (3. März) stellt sich die Situation wieder etwas günstiger dar, da es gelang, die Nahrungszufuhr wieder auf natürlichem Wege zu bewerkstelligen, wodurch ein rascher Kräfteverfall zum Stillstände gebracht werden kann. Die Auflösung kann wohl möglicherweise in kurzer Zeit erfolgen, aber es ist auch möglich, daß dieser Zustand noch wochenlang anhält. Der offizielle Wortlaut der Auskünfte, die am 2. März im Wiener Magistratspräsidium gegeben wurden, lautete: Zustand besser, nicht hoffnungslos. Auf eine an das Sekretariat der christlichsozialen Parteileitung in Wien telegraphisch gerichtete Anfrage erhielten wir unmittelbar vor dem Redaktionsschlüsse am 3. März um 7 Uhr abends folgende Drahtantwort: Ar. Lueger geht es öefler! Möge der liebe Gott unser Flehen erhören und das Leben des teuren Unersetzlichen erhalten I Aus Stabt und Land. Gottschee. (In eigener Sache.) In jüngster Zeit sind wieder einige Unregelmäßigkeiten in der Zustellung unseres Blattes vorgekommen, welche zu gerechten Klagen der Abonnenten Anlaß geben. So wurde — um nur eines Falles zu erwähnen — eine Nummer zurückgeschickt mit dem Vermerke: „Wird nicht angenommen." Tags darauf erhielten wir aber die Bezugsgebühr ein-gesandr vorn nämlichen Adressaten. Da es doch nicht wahrscheinlich ist, daß jemand das Blatt bezahlen, aber nicht beziehen wollte, so muß angenommen werden, daß die Verweigerung der Annahme mit dem oberwähnten Vermerk auf der Adreßschleise von unberufener Seite geschah. Wir werden diesen Fall nicht aus den Augen verlieren und künftighin jedes solches Vorkommnis bis auf den letzten Grund verfolgen, um daun die Anzeige gehörigen Orts zu erstatten. Die üblen Folgen wird sich dann der Schuldtragende selbst zuzuschreiben haben. — (Das Geburtsfest) Seiner Durchlaucht des Fürsten Karl Auersperg, Herzogs von Gottschee, wurde am 26. Februar in herkömmlicher Weise gefeiert. Um 9 Uhr vormittags zelebrierte Hochw. Herr Dechant und Stadtpfarrer Ferdinand Erker mit geistlicher Assistenz ein Hochamt, dem außer dem gesamten herzoglichen Forstpersonale die Stadtgemeindevertretung, das Staatsgymnasium, die Fachschule, die Volksschulen, die freiwillige Feuerwehr in Parade und eine große Anzahl Andächtiger beiwohnten. Mittags fand im Saale des Hotels „Stadt Triest" ein Festmahl statt. — (Vom Finanzdienste.) Seine Majestät der Kaiser hat den Finanzrat Herrn Ferdinand Avian zum Oberfinanzrate für den Bereich der Finanzdirektion Laibach ernannt. — Das Präsidium der harnischen Finanzdirektion Hat den provisorischen Finanzkommissär Herrn Johann Ditz zum definitiven Finanzkom-missär in der neunten Rangsklafse und den Finanzkonzipisten Herrn Hubert Ryschavy zum provisorischen Finanzkommifsär ernannt. — (Aus dem Volksschuldienste.) Der k. k. Landesschulrat für Krain hat die mit dem Reifezeugnisse versehene LeHrfupplentin Fräulein Franziska Stockt im Sinne des § 130 der definitiven Schul- und Unterrichtsordnung zur unentgeltlichen Schulpraxis an der Mädchenvolksschnle in Gottschee zugelassen und die Bestellung des mit dem Reifezeugnisse versehenen absolvierten Lehramtskandidaten Herrn Alois T|eherne zum Lehrer und Leiter an ber deutschen Privatvolksschule in Maierle genehmigenb zur Kenntnis genommen. — (Be z ir k slehrer k onfer enz.) Die biesjährige Bezirkslehrerkonferenz finbet am 11. Mai in Nesseltal statt. — (Frühjahrsergänzung 1910.) Die im Frühjahr 1910 zur normalmäßigen Deckung der in den Präsenzständen entstandenen Abgänge verfügbare nichtaktive Mannschaft wird auf den 1. April einberufen. — (Wissenschaftliche Vorträge.) Am 16. nnb 19. v. M. hielt Herr Pros. Dr. Anbreas Kraulanb Vorträge über Sprachleben unb Sprachentwicklung. Das Volk hält die Sprache zumeist für ein willkürliches, an sich totes Werkzeug oder Mittel des Gedankenaustausches. Der Herr Vortragende zeigte demgegenüber, daß nach W. v. Humboldt die Sprache „das bildende Organ der Gedanken" ist, baß bas menschliche Denken erst bnrch die Sprache entsteht unb ermöglicht wirb. In ber Sprache prägt sich auch bie Eigenart jebes Volkes unb gewissermaßen seine befonbere Weltansicht ans unb so ist in der Entwicklungsgeschichte der Sprache oder der Sprachen in gewissem Sinne zugleich,, auch der geistige Entwicklungsgang ber Menschheit mitenthalten. Ubergehenb auf die deutsche Sprache erörterte der Herr Professor in sehr anregender Weise eine Reihe sprachlicher Erscheinungen, wie z. B. bie Lautverschiebung, ben Wechsel bes Jnhaltswertes verschiedener Worte, phonetische unb grammatikalische Schreibweise, Mimbart, klassisches unb Zeitungsbeutfch, bas Frembwort unb bergt. Alles bieses würbe an glücklich gewählten Beispielen erklärt unb so zum allgemeinen Bewußtsein gebracht, baß bie Sprache nichts Starres unb Unver- änberliches ist, sondern, wie jeder Organismus, steten Veränderungen unterworfen ist und sich den jeweiligen Bedürfnissen anpaßt._ Aus dem Vortrage, der beifälligst aufgenommen wurde, gewann jedermann den Eindruck, daß der Herr Professor nicht nur den schwierigen Stoff vollkommen beherrscht, sondern mit liebevoller Hingebung an die Sprachwissenschaft auch bie Kunst volkstümlicher Darstellung glücklich zu vereinen weiß. — Am 26. Februar begann die zweite Vortragsreihe bes Fortbildungskurses mit bem Vortrage bes Herrn Pros. V. Eckerth über den Einfluß der französischen Romantik auf die deutsche. Der interessante Vortrag wird am 5. März fortgesetzt und am 12. d. M. beendet werden. — (Aus der Sitzung des Gemeindeausfchufses.) Von den Gegenständen, welche in ber Sitzung vom 17. v. M. zur Behandlung kamen, seien zwei wegen ihrer besonderen Wichtigkeit hervorgehoben: bie Errichtung einer Schotter- nnb Sanbmühle unb ber Voranschlag bes Wasser- unb Elektrizitätswerkes für bas lau-fenbe Jahr. Über bie Ertragsfähigkeit einer auf Kosten ber Stabt Gottschee mit bem Wasser- unb Elektrizitätswerk zu verbindenden Schotter- und Sandmühle berichtete auf Grund eingehender Erhebungen Gemeiudeausschußmitglied Herr Bergverwalter Josef Stöckl und' wies nach, daß eine angemessene Verzinsung des hiefür aufgewendeten Kapitales mit Sicherheit zu erwarten stehe. Für eine jährliche Erzeugung von 1500 Kubikmeter Schotter unb 1500 Kubikmeter Sand wurde die Anlage (Maschinen, Gebäude, Fracht, Montage usw.) mit 17.100 K, ber Betrieb (Bruchsteinbeschaffung, Stromverbrauch, Bebienung usw.) mit 16.000 K angenommen. Berechnet man ben Verkaufspreis bes Schotters mit 3'50 K, ben bes Sanbes mit 8'50 K ben Kubikmeter, so ergäbe sich ein Reingewinn von runb 2000 K ober eine 11,7% jährliche Verzinsung ber Anlagekosten. Der Schotter, fast ausschließlich von Zigeunern erzeugt, würbe bisher meist in uttgenügenber Menge und schlechter Beschaffenheit geliefert; der Sand, der aus bem zehn Kilometer entfernten Möfel zngeführt werben mußte, enthielt eine Menge erbiger Bestanbteile, hatte aber trotzdem burch Vereinbarung so hoch hinaufgeschraubte Preise, baß er ein einpfinbliches Hinbernis für die Bautätigkeit bilbete. Es verdient volle Anerkennung, baß allen biesen Übelstänben abgeholfen werben soll. Die fachmännischen Ausführungen bes Herrn Bergverwalters Stöckl sanben beshalb allgemeinen Beifall und der Antrag auf die Errichtung einer Schotter-unb Sandmühle, die nur im Hochsommer, wo der Verbrauch des elektrischen Stromes zu Beleuchtungszwecken ein sehr geringer ist, zu arbeiten hätte, wurde angenommen. — Der Voranschlag des Wasser- und Elektrizitätswerkes für das laufende Jahr (Berichterstatter Herr Major d. R. Albert Braune) kann als günstig bezeichnet werden. Das Erfordernis für das Jahr 1910 beträgt 25.931 K, dein im Vorjahre an Wasserzins 7256, an Stromzins 17,569 K Einnahmen gegenüberstanden. Der Fehlbetrag von 1106 K wirb bei bem gesteigerten Bebars an Strom, bem in ber letzten Zeit wegen zu geringer Leistungsfähigkeit bes Elektromotors nicht mehr entsprochen werben konnte, burch Aufstellung einer neuen Dynamomaschine leicht hereingebracht unb bas Wasser- und Elektrizitätswerk in bte Lage versetzt werben, sich selbst zu erhalten. Der alte Elektromotor soll als Antreibmaschine zur Schottermühle bie geeignetste Verwenbung finben. Die Ausführungen beS Berichterstatters würben mit Besriebigung zur Kenntnis genommen. •— (Anbreas Hofer-Feier am Staatsgymnasium.) Am 29. Feber b. I. fand in bem zum Festsaale mngeftalteten Zeichensaale bes hiesigen Staatsgymnasiums eine Gebächtnisseier bet auf ben folgenben Tag fallenbeu 100 jährigen Wiederkehr bes Tobes-tages bes Volkshelben Anbreas Hofer statt. In seiner Begrüßungsrebe feierte ber Gymnasialdirektor Herr Dr. Franz Riedl die Heldengröße des Mannes, die Kernhastigkeit, die seelischen Eigenschaften des Freiheitskämpfers, seine glühende Vaterlanbsliebe, seine uuwanbelbare Treue zum angestammten Herrscherhause, sein Gott-unb Selbstvertrauen, Tugenben, welche ihn zu unsterblichem Ruhm emporheben unb ben berühmtesten Männern der ewig denkwürdigen Freiheitskriege an die Seite stellten. Er lebt in der Volksdichtung fort und auch die Kunstdichtung wie die bildenden Künste prägen sich diesen außerordentlichen, tatenstarken Mann in immer neuen Gestalten und Auffassungen aus und seine Denkmäler aus Stein und Erz geben deutliches Zeugnis von der Verehrung des Helden bei allen Österreichern. Mit der Mahnung, daß ihm insbesondere die studierende Jugend, welche hauptsächlich dazu berufen ist, einst die Geschicke des Vaterlandes mitzugestalten, ein unvergängliches Denkmal der Erinnerung in ihrem Herzen setzen möge und daß sie ihn stets zum leuchtenden Vorbilde nehme, und mit einem Hinweise auf den Gegensatz der edlen Motive der Taten Andreas Hofers zu denjenigen seines gewaltigen Gegners schloß Redner die Ansprache. Herr Prof. Edm. Kolbe gab nun in klarer, anschaulicher, allen Zuhörern faßlicher Weise ein deutliches Bild des Lebens und der Taten Andreas Hofers und zugleich ein Bild der kriegsbewegten, stürmischen Zeit, in welche ihn das Schicksal hineingestellt hat. ^ Von der allgemeinen Lage Europas zu Beginn n der Napoleonischen Kriege ausgehend, kam der Vortragende auf Österreich zu sprechen und lenkte die Aufmerksamkeit der Zuhörer auf die Bewegungen und Erregungen im Tirolerlande hin, welche endlich hier den berühmten, heldenhaften Widerstand gegen die Bedrücker hervorbrachten. Andreas Hofers, des Führers, Gestalt trat plastisch hervor, bald Bewunderung, bald Rührung entfesselnd, und insbesondere wirkten die letzten Lebensschicksale des verratenen Patrioten auf die Zuhörer ergreifend. Dieses vom Vortragenden gebotene Bild des berühmten, edlen Volkshelden wird den Schülern gewiß in steter Erinnerung bleiben. Eine von den Sängern der Anstalt unter der Leitung ihres Chormeisters Herrn Lehrers Friedrich Kaucky schwungvoll vorgetragene Andreas Hofer-Hymne schloß sich daran und bei der Kürze der zu Vorübungen verfügbaren Zeit war die Präzision und Reinheit der Darbietung recht anerkennenswert. Ihr folgten deklamatorische Vorträge von bezughabenden Gedichten durch Josef Schuster der sechsten Klasse und Otto Tschinkel der zweiten Klaffe, von denen insbesondere der letztere durch die Natürlichkeit und Sicherheit der Wiedergabe gefiel. Die begeistert gesungene Volkshymne schloß die erhebende Feier. — (Baustein zur Rosegger-Sammlung.) Die Stadtgemeindevertretung von Gottschee hat für die von P. Rosegger begründete Sammlung von 1000 Bausteinen zu je 2000 K (2000 K — 2,000.000 K) zu Gunsten des Deutschen Schulvereines einen Baustein zu 2000 K gewidmet. — (Todesfall.) Am 2. März starb hier nach längerem Leiden der Schüler der 7. Gymnasialklaffe Josef Högier im 19. Lebensjahre. — (Steigerung der Zuckerpreise.) Der Verein der kartellierten Zuckerfabriken hat Raffinadezucker infolge ganz bedeutender Steigerung der Rohrzuckerpreise um volle 3 K 50 h per 100 K erhöht. Wegen fortwährender Steigerung des Rohrzuckerpreises ist eine weitere Preiserhöhung zu erwarten. — (Eröffnung eines Kindergartens in Gottschee.) Der k. k. Landesschulrat für Krain hal die Eröffnung eines Kindergartens bei der Kohlengewerkschaft in Gottschee sowie die Bestellung der mit dem Befähigungszeugnisse versehenen Kindergärtnerin Fräulein Marie Priboschitz genehmigt. — (Ein schwerer Schlag) für unsere heimatlichen Hausierer, insbesondere für die Hausierer mit Südfrüchten, ist die Bestimmung § 96 i des vom 4. Mai 1910 an gültigen neuen Gesetzes, betreffend die Dauer der Arbeitszeit und den Ladenschluß im Handelsgewerbe. Dieser § lautet: „Während der Zeit, zu welcher die im § 96e erwähnten Räumlichkeiten geschlossen sein müssen, ist das Feilbieten von Waren im H e rum zieh en (Hausierhandel) und auf der Straße, sofern in bezug auf das Feilbieten von Waren auf der Straße von der Gewerbebehörde nicht Ausnahmen zugelassen werden, verboten." Da die Geschäftsräumlichkeiten (Laden) nach dem erwähnten neuen Gesetze in der Zeit von 8 Uhr abends bis 5 Uhr früh geschlossen zu halten sind (nur beim Lebensmittelhandel dürfen diese Räumlichkeiten samt den Kontoren und Magazinen bis 9 Uhr abends offen gehalten werden), so dürfen unsere Hausierer gerade zu jener Zeit ihrem Erwerb nicht nachgehen, wo derselbe überhaupt einzig und allein einträglich ist, nämlich in den Abend-und Nachtstunden. Was nützen die besten Ausnahmsbestimmungen für die sogenannten begünstigten Hausierer im neuen Haustergesetz-entwurfe, wenn man den Hausierern das, was man ihnen mit der einen Hand gibt, mit der ändern wieder, grausam nimmt. Die einzige Hoffnung bleibt da für unsere heimischen Hausierer, ähnlich wie beim Sonntagsruhegesetz, bloß eine milde, schonende Praxis in der Handhabung dieser verhängnisvollen gesetzlichen Bestimmung. Eine solche nachsichtige Praxis wird ja gegenwärtig den Südfrüchten-Hausierern gegenüber in mehreren Kronländern bezüglich des Sonntagsruhegesetzes geübt. — (Genossenschaftliches.) Am 18. Februar l. I. fand in Laibach im Rathaussaale eine Versammlung der Genoffenschaftsvorsteher statt. Die Versammlung war von der krainischen Handelsund Gewerbekammer einberufen worden, um dem Abgesandten des k. k. Arbeitsministeriums Gelegenheit zu geben, die von diesem Ministerium beabsichtigte Aktion zur Förderung des gewerblichen Kreditwesens auf genossenschaftlichem Wege weiteren Interessentenkreisen zur Kenntnis zu bringen. Zu dieser Versammlung, die nahezu drei Stunden dauerte, kamen Genossenschaftsvorsteher aus ganz Krain; auch nahmen an derselben teil mehrere Reichsrats- und Landtagsabgeordnete von Krain und der Bürgermeister von Laibach. Gottschee war durch die Herren Fachschuldirektor Josef Knabl und Genossenschaftsvorsteher Josef Pavlicek vertreten._— Uber den Verlauf dieser Versammlung berichtete der Genossenschaftsvorsteher in einer sehr gut besuchten Versammlung der hiesigen Handwerksmeister und Gewerbetreibenden am 24. Februar im Gasthause des Herrn Josef Verderber. Hiebei gab auch Herr Fachschuldirektor Josef Knabl einige beherzigenswerte Anregungen. Die Bestrebungen des k. k. Arbeitsministeriums finden im Kreise unserer Handwerkerschaft guten Anklang und in der Versammlung kamen verschiedene Wünsche zutage, die bei der Ausfüllung der Fragebogen, die seinerzeit das k. k. Arbeitsministerium herausgeben soll, zum Ausdruck werden gebracht werden. P- — (Das Arbeitszeitgesetz und das Handlungsgehilfengesetz.) Jene beiden für Dienstgeber und Dienstnehmer so wichtigen Gesetze hat der Reichsverband „Anker" der deutschen Handels-, Industrie- und Privatangestellten Österreichs in einem handlichen Hefte zusammengefaßt und in den Verkehr gebracht. Der billige Preis von 20 h ermöglicht die Anschaffung für jedermann und können einzelne Hefte durch die Verlagsabteilung des genannten Verbandes (Wien, 8. Bez., Lerchenfelderstr. 156) bezogen werden. — (Frachtbegünstigung für Futtermittel.) Die krainische Landesregierung hat an den Landesausschuß folgende Zuschrift gerichtet: „Mit Beziehung auf das hierortige Schreiben vom 16. Dezember 1909, Z. 29.550, wird behufs Verständigung der Interessenten über Erlaß des k. k. Ackerbauministeriums vom 3. Februar 1910, Z. 4623, von Seite der k. k. Landesregierung für Krain die Mitteilung gemacht, daß zufolge Publikation in Nr. 14 des Verordnungsblattes für Eisenbahnen und Schiffahrt vom 1. Februar 1910 unter fortlaufender Postnummer 485—486 (auf Seite 482) die Frachtbegünstigung für den Bezug von Futter- und Streumittel, für die Zeit vom 1. Jänner 1910 bis auf Widerruf, längstens aber bis 31. Mai 1910 verlängert worden ist. Hiebet wird insbesondere darauf aufmerksam gemacht, daß bei diesem Anlasse für den Bezug von Kleie eine weiter gehende Begünstigung als bisher, u. zw. im gleichen Ausmaße wie für die übrigen begünstigten Futterartikel bewilligt worden ist. — (Jnkamerierung der Landesstraße Laibach-Gottschee - Ts chernembl - Landes grenze.) In der Jukame-rierungsfrage sind bekanntlich schon mehrfach Schritte getan worden. Bis jetzt ist es nur gelungen, eine staatliche Subventionierung dieser Straßenstrecke zu erreichen. Nun ist die Sache neuerdings wieder betrieben worden. Es heißt jetzt, daß die Bewilligung der Jnkamerierung an die Vorbedingung geknüpft wird, daß die Strecke Tschernembl-Weinitz von den Interessenten reichsstraßenmäßig über- geben werde. Wie wir hören, nimmt sich Abg. Fürst Auersperg um die Förderung der Jnkameriernng tatkräftig cm.^ — (St aatssubvention für den Gymnasialbau.) Aus zuverlässiger Quelle erfahren wir, daß als Staatsbeihilfe für den Zu- und Umbau des hiesigen Gymnasialgebäudes im ganzen 50.000 Kronen in den Staatsvoranschlag eingestellt worden sind. Hievon entsallen auf das Jahr 1910 15.000 K, auf 1911 20.000 K, auf 1912 15.000 K. In dieser Angelegenheit hat vor mehreren Monaten eine Abordnung des Verständigungsausschusses beim Herrn Unterrichtsminister vorgesprochen und Abg. Fürst Auersperg hat sich nachdrücklich, und wie man sieht mit bestem Erfolge, für die Wünsche Gottschees eingesetzt. — (Zur Volksbewegung.) Im politischen Bezirke Gottschee (42.306 Einwohner) fanden im verflossenen Jahre 294 Trauungen statt. Die Zahl der Geborenen belief sich auf 1600, die der Verstorbenen auf 933, darunter 356 Kinder im Alter von der Geburt bis zu 5 Jahren. Ein Alter von 50 bis zu 70 Jahren erreichten 181, von über 70 Jahren 213 Personen. An Tuberkulose starben 119, an Lungenentzündung 58, an Diphtheritis 24, an Keuchhusten 5, an Masern 3, an Scharlach 18, an Typhus 1, durch zufällige tödliche Beschädigung 10, durch Selbstmord 3 Personen und durch Todschlag 1 Person; alle übrigen an sonstigen verschiedenen Krankheiten. Mitterdorf. (Zwei Opfer Amerikas.) Am 25. Feber wurde die 26 jährige ledige Josefa Lo biss er aus Mitterd ors Nr. 18 begraben. In Amerika hatte sich das Mädchen Auszehrung zugezogen, war dann im vorigen Jahre heimgekehrt, um gesund zu werden. Der Wunsch war jedoch vergeblich. Das Elend wurde im Gegenteil größer, da wenige Monate später auch ein Bruder des Mädchens in Amerika anläßlich eines Streites so zugerichtet wurde, daß er als arbeitsunfähig nach Hanse geschickt werden mußte. Jetzt weilt der früher kräftige, gesunde Bursche als Geistesgestörter im Spital zu Laibach. — (Trauung.) In der Dreifaltigkeitskirche m Brooklyn fand am 6. Feber die Trauung des Matthias Wittreich (Pfarre Rieg) mit Josefa Mochar aus Mitterdorf Nr. 29 statt. — (Die älteste Frauensperson) in der Pfarre Ursula Rankel (Mulzurscho) ist am 2. März im 87. Lebensjahre in Oberloschin Nr. 19 gestorben. Attkag. (Vom Gemeindeamte) wurde nt letzterer Zeit ein Gesuch um Errichtung eines Telegraphenamtes eingereicht. Die Direktion in Triest hat zugesagt, doch unter der Bedingung, daß auch die Gemeinde einen Beitrag leistet. Darauf geht nun letztere nicht ein und so bleibt alles beim alten. — (Von der Sch nie.) Herr Oberlehrer G öderer bleibt krankheitshalber bis zum Schlüsse des Schuljahres beurlaubt. Als neue Lehrkräfte sind Fräulein Marquise von Gozani und Herr Karl Krejci eingetreten. _ , „ ^ r . , , — (Abschiedsfeier.) Herr Lehrer Josef Kraulaud hat diese Woche Altlag verlassen und seinen neuen Posten als Oberlehrer angetreten. Die allgemeine Wertschätzung, die er unter uns aenoß, kam auch bei der am 25. Feber veranstalteten Abschiedsfeier, zu der sich die Bevölkerung ohne Unterschied der Partei sehr zahlreich einfand, zum Ausdrucke. Die Worte dankbarer Anerkennung, die bei dieser Gelegenheit seiner pflichteifrigen Tätigkeit gezollt wurden, waren allen aus dem Herzen gesprochen. — (Kou tumaz.) Die Hundekontumaz wird hier strenge aehandhabt. Obgleich nur ein Fall von Wutkrankheit vorlag, wurden 32 Hunde im Dorfe dem Wasenmeister überliefert, um jeder Gefahr zu begegnen. Langenton. (Wahl.) Bei der am 24. Feber vorgenommenen Wahl wurde Herr Franz Morsch er, Gastwirt in Langenton, zum Obmann des Ortsschulrates gewählt. Hinterverg. (Aus der Gemeindestube.) Joh. Springer, der Bisherige Gemeindevorsteher, wurde wegen Amtsmißbrauchs abgesetzt. Herr Postmeister Georg Skiber in Stalzern führt das Amt weiter; das Kreisgericht in Rudolfswert hat nun das Wort. Am 24. Februar fand eine Gemeindesitzung statt. Es heißt, man habe dieses und jenes nicht in der gewünschten Ordnung gesunden. Dann wurde über den Voranschlag sür 1910 beraten. Die voraussichtlichen Auslagen betragen K 3005'35; zur Deckung derselben ist eine 92°/oige Umlage erforderlich. Mrauen. (Trauung.) Am 8. Februar fand tn Wien die Trauung des Herrn Johann Sterbenz aus Mrauen mit Fräulein Mizi Graf statt. Viel Glück! Mchermoschmtz. (Roseggerstiftung.) In der Sitzung vom 20. Februar l. I. bewilligte der Gemeindeausschuß von ^scher-moschnitz zu dem von den Gottscheer Gemeinden zu errichtenden Baustein für die Roseggerstiftung 150 K. — (Scharlach.) Am 25. Februar wurde über behördliche Verfügung wegen der in unserer Gemeinde herrschenden Scharlachepidemie der Unterricht an der hiesigen Volksschule bis auf weiteres eingestellt. chöttemh. (Eine Papierfabrik) beabsichtigt dem Vernehmen nach der neue' Jagdmitpächter Herr A. Traenkl in Kaltenbrunn neben der dortigen Dampfsäge zu bauen. An geeigneten Bedingungen und Materiale hiezu fehlt es allerdings nicht, da sich die Waldungen des genannten Herrn in nächster Nähe befinden. Ob es wirklich dazu kommen wird, ist allerdings noch fraglich. — (Zum Wanderstabe) nach Amerika griffen soeben vier Personen ans hiesiger Gemeinde, drei weibliche und ein Bursche. — (Von der Wasserleitung.) Die Mehrkosten der Verlängerung der projektierten hiesigen Wasserleitung um etwa 150 m an das Ende der Ortschaft betragen 900 K, die Gesamtkosten somit 24.900 K. Zu den Mehrkosten per 900 K soll nach einem diesbezüglichen Aufträge des hohen Landesausschusses die Gemeinde noch 325 K beitragen, der übrige Betrag werde aus dem Landes-und staatlichen Meliorationssonde bestritten werden. Wessettak. (Unsere Raiffeisenkasse) hatte im vergangenen Jahre einen Umsatz von K 104.983'34, und erzielte einen Reingewinn von K 41578. Nach Ostern findet die Generalversammlung statt. — (Tranung.) In der Allerheiligen-Kirche zu Brooklyn sind getraut worden: Am 22. Jänner Johann Ruppe aus Grafen feld und Maria Deutschmann aus Suchen (Pfarre Nesseltal); am 6. Februar Heinrich Tscherne ans Nesseltal und Lndowika Lobe ans Altlag. — (Eine Viehzuchtgenossenschaft) wurde hier am 20 v. M. in einer Versammlung von Landwirten gegründet. Dieselbe führt den Namen: „Erste Gottscheer Viehznchtgenossenschast Nesseltal" und zählt gegen 40 Mitglieder. Mfriesach. (Todesfall.) Georg Weiß vulgo Katn, der Vater des Vorstandsmitgliedes der Nesseltaler Raiffeisenkasse, ist am 26. v. M. nach längerem Leiden im Alter von 80 Jahren gestorben. Der Dahingeschiedene war ein pflichteifriger und allseits beliebter Mann. Möge er in Frieden ruhen, den er sich so oft ersehnte. Schäffein. (Unser Schulleiter) Herr Johann Posnrg ist um einen mehrmonatlichen Krankheitsurlaub eingekommen. Masern. (Trauung.) Am 6. Februar wurden in ver Allerheiligenkirche zu Brooklyn Johann Krisch aus Masereben und Johanna Tfchinkel aus Masern getraut. Kieg. (Statistisches.) Aus der Pfarre Rieg sind gegenwärtig 519 Personen in Amerika. Den Hauptanteil hat Hinterberg, denn von 225 Einwohnern befinden sich 103 im Dollarlande. — (Besitzwechsel.) Georg Pirstl aus Rieg Nr. 2 (Zeklsch) hat sein Wirtshaus an Franz Wiederwohl 31 um den Betrag von 8002 K verkauft. Der Umzug soll im Juni oder Juli stattfinden. Laibach. (Die Fastenzeit) ist sür die Betrachtung der ernsten Wahrheiten unserer Religion bestimmt. Deshalb finden jetzt in allen fünf Pfarrkirchen Laibachs Fastenpredigten statt. Auch für die Deutschen der Landeshauptstadt ist genügend gesorgt, indem außer den üblichen Sonntagspredigten in der Domkirche der beliebte Kanzelredner P. Josef Schett aus der Gesellschaft Jesu an allen um Fastenfreitagen um halb 7 Uhr abends ergreifende Fastenpredigten hält. Außerdem werden in der Woche vom 6. bis zum 13. März vom Hochw. Herrn P. Gebhard Fröhlich aus Wien religiöse Konferenzen über einige der wichtigsten Heilswahrheiten allabendlich um 7 Uhr im Dome gehalten werden. Weißenfeks. (Der neue Oberlehrer.) Am 28. v. M. traf hier unser neuernannter Oberlehrer Herr Josef Kraul and ein und trat seinen Dienst an. Alle Insassen unserer Gemeinde freuen sich aufrichtig darüber, daß unsere Schule einen deutschen Oberlehrer erhalten hat. Die hiesige bodenständige ländliche Bevölkerung ist fast ausnahmslos christlich gesinnt und setzt in den neuernannten Herrn Oberlehrer das volle Vertrauen, daß er die Schulkinder zu guten Christen und braven Deutschösterreichern heranbilden werde. Wir heißen Herrn Oberlehrer Krauland nochmals herzlich willkommen. Wabenfekd. (Bär und Hirsch.) Wie dem „Slovenec" aus Babenfeld gemeldet wird, ging am 15. Februar der dortige Besitzer Thomas Schvstaritsch in den Wald Baumstämme aufladen. Zwei Wegstunden von Babenfeld entfernt, erblickte er in den Waldungen der Herrschaft Schneeberg einen großen Bären und neben ihm einen toten Hirsch. Wie vermutet wird, hatten der Bär und der Hirsch längere Zeit miteinander gekämpft. Der Grund, daß der Hirsch unterlag, liegt darin, daß er im tiefen Schnee versank und sich überdies mit seinem Geweih ins Geäste verwickelte. Der Bär ließ den toten Hirsch liegen und flüchtete sich ins Dickicht. Der Hirsch wurde dann vom genannten Besitzer nach Hause geführt. Friest. (Todesfall.) Am 25. Februar starb dahier die aus Mosel Nr. 11 gebürtige Josefa L ackner. Nachrichten aus Amerika. Whitney, Wellmoreland. (Schreckliches Unglück.) Am 9. Dezember bmdf sich hier unser Landsmann Johann König von Langenton in der Kohlengrube Arona Pa das Rückgrat und am 2. Jänner ist er der Verletzung erlegen. Am 26. Jänner ereilte das Unglück seinen Bruder Franz König. Er verunglückte in der Kohlengrube zu Elisabet Pa und war sogleich tot. So geht es unseren Landsleuten in diesem Lande des „Unglücks und Mordes". Briefkasten. —u— in ft. Wenn Sie die Beitrittserklärung unterfertigt haben, sind Sie Mitglied und als solches haftbar, auch wenn Sie Ihren Geschäftsanteil (Anteilschein) nicht eingezahlt haben. Sie müssen Ihren Anteil kündigen, bezw. schriftlich Ihren Austritt anmelden. In Voitsberg (Steiermark) geriet vor ein paar Wochen ein sozialdemokratischer Konsumverein in Konkurs. Da viele dortige Mitglieder ihre Anteile nicht eingezahlt hatten, aber infolge ihrer Beitrittserklärung beim Konsumverein außer mit ihrem Anteile (50 K) noch mit einem weiteren Betrage von 50 K hafteten (einfache Haftung), gingen jetzt vom Masseverwalter etwa 600 Briefe aus, worin die gewesenen Mitglieder aufgefordert wurden, ihre Schuld (Haftungs- und Warenschuld) bei sonstiger Klageeinbringung zu Händen des Masseverwalters zu begleichen. Man kann sich nun die Lage der armen Arbeiter vorstellen, die infolge der horrenden Teuerung selbst nur so viel haben, um ihr Leben fristen zu können, und jetzt auf einmal dank der schlechten Wirtschaft im Vereine sofort 100 K bar zahlen sollen! Sei einmaliger Einschaltung kostet die viergesxaliene «leindruckzeile ober deren Saum wl Heller, bei mehrmaliger Einschaltung 8 Heller. Sei Einschaltungen durch ein halbes Jahr wird eine zehnprozeutige, bei solchen durch das ganze Jahr eine zwanzigprozentige Ermäßigung gewährt. Anzeigen. Die Anzeigengebühr ist bei einmaliger Einschaltung gleich bei Bestellung, bei mehrmaliger vor der zweiten Ein» schaltung zu erlegen. — €s wird höflichst ersucht, bei Bestellungen von den in unserem Blatte angezeigten Zirmen sich stets auf den „Gottscheer Boten" zu beziehen. 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