I m t s Blatt "«MM" zur Laibacher Zeitung. I^i-. 93. Kzmstao den i. August 18Ü6. Oul'0l'mal - Verlautl'arllngen. Z. 119». (!) Nr. 17,372. Zur Deckling des Schreibmaterialien - Be-darfcs für das Gubernium und einige andere Behörden und Aemter in Laioach, dann für das k. k. Appellations-Gericht und das k. k. Stadt-und Landrecht in Klagenftut, im Verwaltungsjahre 1647, wird eine Minuendo - Versteigerung, vereint mit einer schriftlichen Offerten - Verhandlung, und zwar für Laibach am 14. September d. I., Vormittags um 1l» Uhr, im hiesigen Landhausc, für Klagenfurt aber am 7. September l. I., Vormittags um 10 Uhr, bei dem dortigen Kreisamte unter folgenden Bedingungen abgehalten w.rden, .— 1. Der beiläufige Bedarf an Schreib- und Druckpapieren, welcher sicherzustellen ist, besteht zu Laibach in «) 55,7 Rieß klein Conceptpapier; k) 65 Rieß groß Concepl papier; <>) 27^j Rieß Kanzleipapier; li)11 Rieß Kanzleipaplerzu Raths-protocollen; ) 1^4 Rieß Druckpapier. — Zu Klagen fürt: «) in I<»4 Rieß klein Concept-papicr; l>) 2 Ricß groß Conceptpapier; l:) 102 Rieß Kanzlcipapicr; cl) 2« Rieß Kanzleipapier zu Rathö-protocollcn; l') ein Rieß Großmedian Conceptpapier; l) » Ricß Großmedian Kanzlelpapier; z;) 4 Ricß Kleinmedian Kanzleipapier; ^) 3 Ricß fein Regal - oder Imperialpapier; i) 5 Rieß Real-Packpapier; k) ijg Rieß Couoertpapier, und l) »5 Rieß Fließpapier. — 2. Die Lieferung wird für die Zeit vom 1. November 184) Rübsamenöl . . . 1U8N „ c) Lampendocht, ordinären . 2 „ cl) Lampendocht, gewirkten . 25» Ellen. «) Pappendeckel . . . 1162 Stück, l) Packwachöleinwand . . 67, Ellen, x) Weihrauch . . . 1« Pfund. K) Bartwische . . . 22 Stück. i) Kehrbesen, ordinäre . . 139 „ K) „ von Borsten . 6 „ !) trockener Kampfer . . 12 Pfund, n») Gewürznelken . . . 2 « n) weißer spanischer Pfeffer . 2 „ — Die zur Lieferung dieser Artikel im Einzelren oder im Ganzen Lusttragenden werden daher eingeladen, sich zur obbestimmten Zeit am bezeichneten Orte einzusindcn und unter den Bedingungen, welche ihnen vor der Versteigerung bekannt gegebm werden, die sie jedoch auch früher beider Gubernial-Expedits-Direction einsehen können, ihre dieMIigen Anbote zu machen. — Laibach den 2U. Juli 1846. Htavt' unv lanvrcchtliche Verlautbarungen. Z. 1190. (I) Nr. 644U. Edict. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des Wilhelm Engler, als erklärtem Erben, zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am 14. März l. I. in Laibach verstorbenen Eduard Engler, die Tagsatzung auf den 31. August l8-i6 Vormittags um 9 Uhr vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte bestimmt worden, bei welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrunde Anspruch zu stellen vermeinen, solchen sogewiß anmelden und rechtsgeltend darthun sollcn, widrigenS sie die Folgen de5 §.814 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden, ^- Laibach am 2I.. Juli 1846^ , Z. 1187?" (1) Nr. 6409 Edict. Von dem k. k. Stadt - und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: das; am 26. August l. I. und nothigenfalls auch dic darauf folgenden Tage, jedesmal von 9 bis 12 Uhr Vormit' tags und von 3 bis 6 Uhr Nachmittags, im Hause Nr. 97, hier in der Stadi bei St. Florian, die zum Verlasse der Lcopoldine Novak gehörigen Fahrnisse, als: Zimmereinrichtungsstücke, Hauswäsche, Bettzeug, dann Kleidungsstücke u. Leibwäsche, im Wege der öffentlichen Versteigerung dem Meistbietenden gegen gleich bare Bezahlung hintangegebcn werden. — Wozu die Kauflustigen zu erscheinen eingeladen werden. Laibach den 21. Juli 1846. >. Edict. Von dem k. k. Stadt - und Landrcchte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey von diesem Gedichte auf Ansuchen des Joseph Arze, durch -Pr. Ovjiazh, wider Johann Krischmann, weqen, aus dem gerichtlichen Vergleiche vom 15. März 1845 schuldiger 3U5 fl. ncbst 5 M Zinsen und Executionskosten, in die öffentliche Versteigerung de6 dem Exequirten gehörigen, auf 632 fl. 5 kr. geschätzten Gemeinantheiles 5ul> Mapp. Nr. 185 am Volar, und der auf 349 st. geschätzten Mo-rastrealitat 5,ili Rcct. Nr. 925, beide dem hiesigen Stadtmagistrat dienstbar, gewilliget, und hiezu 3 Termine, und zwar auf den 14. September, 19. October und 30. November l. I., jedesmal um 1U Uhr Vormittags vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte mit dem Beisatze bestimmt worden, daß, wenn diese Realitäten wedcr bei der ersten noch zweiten Feilbietungstagsahung um den Schätzungsbctrag oder darüber an Mann gebracht werden könnten, selbe bei der dritten auch unter dem Schätzungsbetrage hintangegeben werden würden. Wo übrigens den Kauflustigen frei steht, die dießfälligen Licitationsbcdingnisse, wie auch die Schätzung in der dicßlandrechtlichcn Registratur zu den gewöhnlichen Amtsstundcn, oder bei dem Vertreter des Executionsführcrs, Dr. Ovjiazh, einzusehen und Abschriften davon zu verlangen. — Laibach den 18. Juli 1846. «64 Z 1173. (2) Nr. «!0!. Edict. Von dem k. k. Stadt - und Landrechte in Krain wird den unbekannten Interessenten nach l>. Joseph v. Fo'dransperg, l>l. Anton Zenker, Lukas Zcnkcr, Thcrese Lcrch, Therese Zurhaleg und Dankegott v. Födransperg, mittelst gegcnwäl-tigen Edictes erinnert: Es hade wider dieselben bei diesem Gerichte Hcrr August Ritter v. Födransperg, durch 1)>. Crodath, ii>>I) ^»«»z. .'7. l. M., die Klage auf Bewilligung der Um^ schreibung der Güter Weinegg und Matschcroll-hof auf seinen, Klägers Namen eingebracht, worüber die Tagsatzung vor diesem k. k. Stadt-und Landrechte auf den 2<» October d. I. früh 9 Uhr angeordnet worden ist. Da der Aufenthalsort der Beklagten vorgenannten Interessenten diesem Gerichte unbekannt, und weil diese vielleicht aus den k. k. Erdlanden ^«abwesend sind, so hat man zu deren Vertheidigung, «nd auf ihre Gefahr und Unkosten den hierortigen Gerichts - Advocate» O,. Lindner als Curator bestellt, mit welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichts-Ordnung ausgeführt und entschieden werden wird. Dieselben werden daher dessen zu dem Ende erinnert, damit sie allenfalls zu rechter Zeit selbst /erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter ihre Rechtsbehclfe an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft zu machen/ »nd überhaupt im rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen mögen, insbesondere, da sie sich die aus ihrer Verabsäumung entstehenden Folgen selbst beizumeffcn haben würden. Laibach den I,. Juli IK46. Acmtlichc Verlautbarungen. Z. l,79. (2) 673NXVl. Verlautbarung Am !8. August l>N6 Vormittags um ^ Uhr wird in der Amtbkanzlei der Cameras Htnjchaft Lack di, Limitation wegen Hintan-anqade o,r Erzeu^unq von l5() Kl'stein Zl)-zollten Buckenbreniiholzes im herrs^aftlichen Walde l1,:,sll,>^ und der Zufuhr l'ou jährlichen 101 Klafttr d»es,5 Holzes in daß Herrschaft« liä)i Schloß zu Lack abgehalten. u»d diese Un< tllnfhmung wild für die drci Jahre l«'l^, l8^9 und ^65(^ dem Mindestfordernd,,, übellaff.n werden. — Hiezu wndcn Unternehmungslu' stiae mit dem Beisätze eingeladen, d>,ß d,e Li-cilalionsbedingniss, täqlich hierorts cing,sehen werden können. — K. K, Vcrw^llungüalNt ^ück am 1l. Juli l8'l6. 3. l!L1. (2) Nr. 710'^XVl. Jagd - Verpachtung. Von dem V, lie sämmtlich,», dießherrschaftlicktn Jagd« 9el'fckls^men auf sech5 Jahre, nämlick seit l. Juli l»!? bis Ende Juni l653. in der hirsi. gen Amtst^nzlsi millelst öss.nilicher Velsteige« runq werden verpcichtct werden, wozu Pachclieb? habn elsä'rin.n wollen. — K. K. Velwal: lunq5amt ^!ück am. 2t. Juli l6'»6 Z 117^. (2) "^^^ Nr7 7aUiM K u n d m a ch u n g Vo_ll der k. k. Camera!- Bezirks- Verwaltung' in Laidach wird hiemit bekannt gemacht: daß am 5». August 1^nclden. K.K. ^ehilksgtrichlKlaindmg am l7. Juni 1846. «65 Äemtliche Verlautbarungen. 3. 1182. (2) Nr. en-Ocfen l st. ^0 kr. angenommen und die erstandenen Gegenstände dem Meistbietenden gegen gleich bare Bezahlung werden überlassen werden. —K. K. Camera! - Bezirks - Verwaltung. Laibach am 2«. Juli 1646. Z. I!9l. (Y Nr. 68U2MI. Kundmachung. Von der k. k. Cameral-Bezirks-Verwaltung in öaidach wird in Folge hohen Decrets der wohllöblichen k. k. steyrisch-illyrischen Cameral-GeMen-Vcrwaltungvom 15. d. M., Z. "'"/9.,, zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß eine neue Tabaktrafik im Laibacher Coliseums - Gebäude, oder cinem andern, solchem nicht weit entfernten Hause, im öffentlichen Loncurrenzwege mittelst Offerten und zwar vorlaufig auf ein Jahr provisorisch wcrdo aufgestellt werden. — Die geeigneten Bewerber, welche sich über ihre Großjährigkeit und Moralität mit einem obrigkeitlichen Zeugnisse auszuweisen haben, werden hiemit eingeladen, bis 22. August !84« Mittags 12 Uhr ihre versiegelten, mit dem Stämpel pr. 6 kr. versehenen Offerte, worin der jährliche Betrag, welcher für die Überlassung dieser Tabak-Trafik an das Ärar entrichtet werden will, deutlich und wit Buchstaben ausgedrückt, und ein Betrag pr. fünf Gulden im Baren als Reugeld beigelegt seyn muß, dem Vorsteher dieser k. k Cameral-Bczirks-Verwaltung, auf dem Schulplatze H. Nr. 297, im zweiten Stockwerke zu überreichen, an welchem Hage, und zu welcher Stunde die Offerte commissioncl werden eröffnet werden. — Später einlangende Offerte werden nicht angenommen, und eö wird unmittelbar nach Eröffnung der Offerte die besagte Tabaktrafik demjenigen verliehen werden, welcher den für das hohe Ärar vortheilhaftesten Anbot gemacht hat, vorausgesetzt, daß Letzterer den Fiscalpreiö übersteigt, oder doch wenigstens erreicht. Sollten zwei oder mehrere Offerte einen ganz gleichen Bestanbot enthalten, so wird dcmjcma.cn der Vorzug gegeben werden, zu dessen Gunsten cil'.e von der Commission sogleich vorzunehmende Verlosung entscheidet. — Dieser Kleinvcrschleiß-posten ist zur Abfassung des nöthigen Tabakmaterials dem cxcindirten Tabakverlage in Laibach zugewiesen. Als Fiöcalpreis bei dicscr Offerten-Verhandlung wird der Betrag von fünfzig Gulden für ein Jahr angenommen, und es wird der Ersteher verbunden seyn, diesen, oder falls er einen noch höhern Anbot gemacht hat, dcn von ihm angebotenen höhern Betrag in monatlichen Raten vorhinein an die k. k. Ccuncral-Bezirkscasse hier zu Gunsten des Tabakgcfalleö abzuführen. — Auf Aichote unter dem Fiscal-preise, so wie auf abweichende Nebendcdmgun-gen, oder auf Offerte, inwelchen es etwa heißt: um so und so viel mehr als der höchste Anbot, kann durchaus keine Rücksicht genommen werden. — Die Verpflichtungen des Trafikanten gegen das k. k. Gefall und das consumirende Pu-blicum sind in einer besondern Zusammenstellung, wov»n der Ersteher eine erhalten wird, enthalten, und eö kaun in selbe bei dicscr k. k. Ca-meral-Bezirks-Verwaltung Einsicht genommen werden. Dem Ersteher wird für den Fall, als er diese Trafik vor Ablauf des anberaumten Provisoriums von einem Jahre anheimzusagen Willens wäre, eine sechswochentliche Auskündung zur Bedingung gemacht und ferner bestimmt, daß derselbe diesen Verschleißposten, we bereits oben erwähnt, entweder im Coliseums-Gebäude selbst, oder in einem andern zunächst gelegenen Hause zu errichten verbunden sey. Es ist daher die Lage des Verschleißgcwölbcö sammt Hausnummer in dem Offerte genau anzugeben. — Schließlich wird ausdrücklich erklärt, daß das k. k. Tabakgefäll keinen wie immer gearteten Entschadigungs - Ansprüchen Gehör geben wird, und daß dieses freiwillige Übereinkommen inner den Gränzen der Gefallsvorschriften aufrecht zu zu bleiben habe. — K. K. Camera! - Bezirks« Verwaltung. Laibach am 27. Juli 1846. (2. AmtS.Bl. Nr. 92 ». Z. Aug. 1»46.) 666 - Z. Ü62. (3) Nr. ""/^. LieserungS - Ausschreibung. Die k. k. vereinte Cameralgefällen - Ver-walttlilg für Stcyermark und Illyrien bedarf in dem Verwaltungsjahre 1847 an Siegelwachs I5W Pfund und an Spagat (grauen Bindfaden) 2W Pfund. --> Diejenigen Fabrikanten, Handel- odlr Gewerbetreibenden, welche wegen Lieferung dieses Siegilirungsmaterials zu concurriren beabsichtigen, haben ihr schriftliches versiegeltes Offert, welches mit der Aufschrift: »Anbot zur Lieferung von Siegili-rungö-Materiale" zu versehen ist, bis z9. August I84U um IU Uhr Vormittags in die Kanzlei des hierortigen Oconomals abzugeben, oder dahin einzusenden. -^- Dieses Offert muß «) mit dem classenmaßigen Sta'mpel von IU kr. versehen seyn, und die ausdrückliche Erklärung des Osserenten enthalten, daß er sich in alle Bedingungen der gegenwärtigen Ausschreibung zu fügen verbinde. — d) Dem kieferungslust,gen steht frei, den Anbot sowohl auf die Lieferung von Sicgelwachs und Spagat zusammen, odcr «uch auf die Lieferung nur eines dieser Erfordernisse zu stellen. — Der Preis ist nach Wie-«er-Pfunden mit Buchstaben und für jeden Artikel besonders auszudrücken. — l-) Als Fiscalpreis wird für das Pfund Siegelwachs der Betrag von dreißig Kreuzer, und für das Pfund Spagat von zwanzig sieben Kreuzer C. M. festgesehi, über welchen Betrag hinaus dir Cameralgefällen-Verwaltung kein Offert annehmen wird. — <.!) Jedem Offerte ist nebst dem Mustu der Ware, entweder eine den zehnten Theil desjenigen Betrages, der für das angebotene Lieftrungsobject im Ganzen entfällt, erreichende Sicherstellung im Baren, oder in Gtaatsschuldverschreidungcn als Reugeld, oder »in Erlagschein beizuschließcn, wodurch dargethan wird, das; eine solche Sicherstcllung bei der steyerm. illyrischen Gefällen-Hauptcasse in Gratz, oder bei einer der hierher unterstehenden Camera! - Bezirkscaffen, odcr bei einer Gefillencasse jener Provinz, wo der Offerent domicilirt, geleistet worden sey. — Dieses Reugeld wirb rück-sichtlich des Ossercnten, dessen Aobot nicht angenommen wird, bis zu der so bald als möglich erfolgenden diesifälligen Entscheidung, rücksichtlich des Dffereilten aber, dessen Anbot annehmbar gesunden wird, bis zur erfüllten Lieferung haften bleiben. — <-) Die k. k. Camcralgefällcn-Verwaltung behält sich die Wahl unter den vorkommenden Offerten unbedingt nach ihrem Gutdünken vor. Sie gibt jenen Offerenttn, deren Anbote nicht angenommen werden, über die Gründe ihrer Wahl keinerlei Rede und Antwort, auch findet gegen die Abweisung eines Offertes durchaus kein Recurs Statt. — s) Dem Offerte müssen Muster der zu liefernden Gegenstände beigelegt werden. — x) Die zu liefernden Artikel müssen binnen drei Wochen nach dcr erfolgten Verständigung über die Annahme des Anbotes kostenfrei und vollständig an das Öco-nsmat dieser vereinten Cameralgefällen - Verwaltung beigestellt werden, welches über die Qualität und Mustermäßigkeit der abgelieferten Artikel zu erkennen hat. — Der Contrahent ist verbunden, sich dem Ausspruche desselben unbedingt und ohne Vorbehalt einer Berufung an eine höhere Behörde zu unterwerfen. — K) Sollte im Laufe des Verwaltungsjahres 1847 ein weiterer, in dieser Ausschreibuna nicht vorgesehener Bedarf an Siegilirungsmateriale eintreten, so ist der Contrahent verpflichtet, denselben über jedesmalige Aufforderung, vier Wochen nach derselben um den ihm zugestandenen Preis kostenfrei abzustellen. — i) Sollte der Lieferungs-Unternehmer mit der Ablieferung überhaupt, oder hinsichtlich des Lieferungstermines, oder in Absicht auf die Qualität der beizustellenden Artikel hinter den eingegangenen Verpflichtungen zurückbleiben, oder von seinem Anbote zurücktreten, so ist die vereinte Cameralgefällen - Verwaltung berechtiget, das Reugeld einzuziehen, auf seine Gefahr und Kosten auf dem ihr beliebigen Wege sich de» benöthigenden Bedarf an Siegclwachs und Spagat auf ein Jahr zu waä immcr für Preisen anzuschaffen und den Mehraufwand von dem Schuldtragenden heieinzubringen. — K) Die Zahlung für das gehörig abgelieferte und annehmbar gefundene Siegilirungämateriale wird gegen classenmäßig gcstämpelte und mit der lidernahms-Bestätigung versehene Quittung bei der betreffen« den Gefallscasse sogleich erfolgen. — l) Den Vtrtragsstämpel h«t der Lieferant zu berichtigen. — Vrah am 8. Juli »84«. ___ ä. l lÜoT"^ " " Nr. 7WMVI. Fischerei » Verpachtung. Ool> dlw Vcllvaltun^üamle der Camersl» Herrschaft Lack wird hiemil bekannt gemacht, daß «» 2. September l. I., Ü^orm'ltags um 3 Uhr, die sämmtlichen dl,ß>),rlsch«ftlicktn Fisslgen Amlsk«l!jl,i mM'lst össsnllicher Nnsttigtruna werden verpachtet wtrden, wozu Pachllicbhaber erschlinen wollen. - K. K. Ver« waltungsümt L^ck «m 2t. Juli !6-l6.