Ukazi in odredbe šolskih oblastev. K. k. Landesschulrat ftir Krain. Z. 1851. Laibach, am 10. Mai 1904. Auf dem Gebicte des Unterricbtes im Freibandzeicbnen machen sich allenthalben Bestrebungen nacb Einfilhrung ncuer Metboden geltend, wclche von der dcn gegemvartig vorgescbriebenen Lehrplanen zugrunde liegenden Methode differieren. Da cs nun wiinscbenswert erscheint, der Lehrerschaft Gelegenheit zur Betatigung in dieser Richtung zu geben, um den Wert der neueren Methoden priifen und sodann, auf Grund der hiebei gewonnenen Erfahrungen, eventuell an eine Aenderung der bisherigen Lehrplane schreiten zu konnen, wird der k. k. Bezirks- (Stadt-) Schulrat in Gemafiheit des M. E. vom 3. Mai 1904, Z. 16.020 ermachtigt, an solchen Scbulen, an denen nach der Uberzeugung des Bezirksschulinspektors die betreffenden Lehrer sich die notwendige Erfabrung entweder in Fachkursen oder durch Selbststudium ervvorben haben, innerhalb des in den vorgeschriebenen Lehrplanen dem Zeichnen zugewiesenen Lehrstundenausmafies versuchsweise auch Obungen im Zeichnen nach einer freieren Methode zu gestatten. Ilicbci kommt neben dem Erinnerungszeichnen, respektive dem Zeichnen aus deni Gedacbtnisse vernehmlicb das Zeicbnen nacb dcr Natur und als besondere Obung das Freiarmzeicbnen in Bctracbt. Dcr k. k. Bozirks- (Stadt-) Schulrat wird angewiesen, jene Scbulen, denen die in Rede stebende Ermacbtigung erteilt wurde, dcm Landesscliulrate bis Ende August 1904 bekannt zu geben. Besonders betont sei biebci nochmals, dafi die gedacbte Erlaubnis, soll ein mifibrauchlicbes Vorgebcn hintangebaltcn werdcn, nur vollcnds vcrtraucnsvvurdigcn Lcbrpersonen erteilt werden darf. Die k. k. Bezitksscbulinspektoren werden bei der Inspektion eincr Schulc, rucksicbtlicb welcher eine solcbe Ermacbtigung crteilt \vurde, dem Betriebe des Zeichenunterricbtes ibre bcsonderc Aufmerksamkcit zuzuwenden liaben. Auf Grund der gemachten Wabrnehmungen ist nach Ablauf dcs Scbuijahres 1905/6 ein eingehender Bericbt iiber die in dieser Ricbtung gewonncnen Erfabrungen anbcr zu crstattcn. Hievon wird der k. k. Bezirks- (Stadt-) Schulrat zur wciteren Veranlassung mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, das Stigmenzeicbnen, falls dies nicbtbereits gcscbeben scin solltc, vom Boginne des Scbuljahres 1904/5 angefangen, an allen Scbulcn dcs dortigen Bezirks unbedingt und ausnabmslos abzuschaffen. Ftir den k. k. Landesprasidenten: Schaffgotsch m/p.