1864. Hmt^hsall zur Lailiacher ^eiluM/ ^719. Mmcr. OrfettUtllisl. Das k. k, Landcsgericht Wien iil Strafsachen elkcintt kraft l>cr iym von Sr. l. k. Apostolischen Majestät verliehenen Amtögewalt nnd im Nachhalle zum Beschlusse uom ^:i. December 1803. Z. .W087. in Gcmäßyeil tcr Ftz. 1(l rcr P. O. »mt» :!6 und :;7 P. G.. das; der Indalt des Aufsatzes: „It'liö-druck, li». D,ecml>cr ^On^ (5orr) (die Nichtgcneh-mignng der Vevvollslälidi^ullss der hiesigen Nmuersi-täl) il, der Nr. äl>4 uom 23. December 1803 der Zeilichllst „Oeslcrreichischcr Vollöftcnnd« den That« liestaud deö Vergehens oer Aufwicgelnng nach §. 3(X) St. O. 'U. bcarimde und verbindet omml. nder An-lra^ rer k. k, Staalsaluualtschafl das Verbot der lmllc'.cn Verlircillnl^. Gleichzeitig wird uerordnlt, dic mit Vcschlag belebten Erlmplarc der erwähotcn Zeitnna^nnmmer z>» i'ernichlsn. Wien. den d>. Jänner 1801. Der s. l. ^ndcögerichlS-Vize.Präsidcnt, A, Schwarz m. P. Der k. k. Nalhöselretär, Thallinger m. p^ (28—2) Nr. 433. Kundmachung. Bei dcm gänzlichen Erlöschen der Rinder? pcst im ganzen Kronlande Krain findet sich dic Landesregierung veranlaßt, bezüglich des bisherigen Verbotes der Abhaltung der Viehmärkte mit Groß- und Kleinhornvieh nachstehende Erleichterungen eintreten zu lassen. Die Viehmarkte bezüglich des Groß- und Kleinhornviehes können i.l der l. f. Hauptstadt Laibach und in den hiezu berechtigten Ortschaften der Bezirke abgehalten werden; hievon sind nur jene Ortschaften, welche in den an Zivil- und Militär-Eroatien angrenzenden Bezirken Laas, Ncifnih, Gottschee, Tschcrnembl, Mottling, Landstraß und Neustadt! liegen, ausgenommen, da im nachbarlichen Croatien die Rinderpest noch immer in einer Besorgnisse erregenden Ausbreitung herrscht, und deßhalb in den bezeich, netcn Bezirken das Verbot der Abhaltung von Viehmärkten in der bisherigen Weise 'aufrecht erhalten werden muß. Auf die gedachten Viehmärkte kann nur einheimisches, d.i. krainischeS Groß-und Klein Hornvieh und aus den Bezirken dieses Kronlandes gcbracht werden, welche an Zivil- und Militär'(5roatien nicht angrenzen. Daö zu Markte gebrachte Groß< und Klein-Hornvieh muß mit dem vorgeschriebenen Aich. gesundheitspasie versehen sein, welche ans Verlangen den Vieheigenthümern von ihren Orts' vorstanden uncntgeldlich ausgefolgt werden. Demnach wird der am 20. Jänner d. I. i" der Landeshauptstadt Laibach fallende Vieh-markt unter den obenangcdcutcten Begünstigungen staltfinden. Diesi roud zur allgemeinen Kenntniß und Darnachachtlmg bekannt gegeben. Von der k, k. Landesregierung für Krain Laibach am »3. Jänner lttl>4. (lU—3) Nr. l6ll>4. Kundmachung Da die in der Stadt Mottling jährlich am Dinstage nach Maria Lichtmeß und am Dinstage nach dem heiligen Iosefstage abzuhaltenden Jahrmärkte im Jahre l8«4, ersterer auf den 9. Februar, d. 1. den Faschingsdinstag, Und letzterer auf den ?2. März, an welchem Hage der Markt in Tschernembl abgehalten wird, fallen, findet man für das Jahr !8tt4 den Maria Lichtmeß.Markt auf den lil. Februar und den Iosesi-Iahrmarkt auf den l5. März I«Y4 zu übertragen. Von der k. k. Landesregierung Laibach am 29. Dezember 1863. (25—3) Ne. !84. Verlautbarung. An der hiesigen k. k. geburtshilflichen Lehr, anstatt für Hebammen beginnt am l. März d- I der SomlverlehrkurS mit deutscher Unter, uchlösprach.', in welchen jede Schülerin, welche die hiczu erforderliche körperliche und intellcctucllc Eignung nachzuweisen vermag, unentgeldlich aufgenommen wird. Bewerberinnen um die, in diesem Semester an krainischc Schülerinnen zu verleihenden drei Stipendien aus dem krainischen Stuoicnfondc von je l»2 fl. 5,0 kr. ö. W. und der normal« mäßigen Vergütung für die Hieher - und Rück« reise in il)r Domicil, haben die dicßfalligen Gesuche unter legaler Nachwcisung ihrer Armuth, Moralität, des noch nicht überschrittenen 4tt. Lebensjahres, der intellectuellen und physischen Eignung zur Erlernung der Hebammenkundc, unfehlbar bis zum 2U. I ä u n e r d. I. bei dem betreffenden k. k. Bezirksamtc zu über.' reichen, wobei bemerkt wird, daß die des Lesens Unkundigen uicht berücksichtigt werden. Von der k. k. Landesregierung siir Krain. Laibach am «.Jänner 1864. W^-l^ ........^' "' Nr. 47. Straßcnbau-Lizitations-Kundmachuuss. Da bei der am ll. Kuudnlachuuss. Nachdem die Stadtgemcinde Laibach am ! Moraste im Interesse aller Grundbesitzer mit großen Kosten Hauptwege und Brücken errichtet, zur Bewachung der Früchte im Sommer Feldhüter bestellt und sie mit jährlichen 270 si. entlohnt, da sie insbesondere im Interesse der Morastgrundbcsitzer außer dem auf ihren eigen- i thümlichen Grundbesitz entfallenden jährlichen Konkurrenzbeitrage pr. 79 ft. ^<, x „och einen besonderen Betrag für die Entsumpfung^rbciten durch !0 Jahre mit jährlichen W,j si! 8^'/, kr. leistet, so hat der Gemeinderath in der Sitzung am 2l>. November l6U3 beschlossen, daß die Verthcilung des Zagdpachtschillingcs - jährlicher 3U2 st. an die Grundbesitzer in der Parzellen-Anzahl von 4594 um so mehr zu unterbleiben habe, als die Vertheilnng dieses Iagdpacht-schillinges unttr die einzelnen Interessenten bei der großen Anzahl derselben und bei d.'r.Ge. 'ringfügigkeir der alls jedeil, Eilizclnen entfallenden Quote nne ganz unverhältnißmößigc und zugleich kostspielige Mühewaltung verursachen würde. Dieses wlrd hiemit zar allgemeinen Kenntniß gebracht. Stadtmagistrat Laibäch am 29. Dez. 18U3. (22-3) Nr. 244. Kundmachung. Am 2l. d. M., Vormittags um ll) Uhr, wird bei dem Magistrate die Lizitation für die mehrjährige Vcrmielhung der beiden städtischen Krambuden in der Elcphantengasse Nr. ll und l2 abgehalten werden. Stadtmagistrat Laidach am l l. Jänner- Itttt l. (2N—2)" ^-"""'"^l.'2l4. Knndnlachttttg. Das hohe k. k. Handelsministerium hat sich zu Folge hohen Erlasses vom 27. d. M., Z. l?tl94—4l9tj, bestimmt gesunden, die Malle-post zwischen Laibach und Klagenfurt fortbe« stehen zu lassen und die Passagiersaufnahme bei derselben auf den Hauptwagen zu beschranken. Was hi.mit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. K. k. Postdirektion Triest am ll. Jänner »864. (29—l) Nr. 84^ Bczirkswttndarztcn - Slcllc mit einer jährlichen Dotation pr. l2t!si. ö. W., aus drr Bezirkskasso ist in Oberlaibach zu bsc setzen. Die gehörig dokumentirtcn Gesuche wollen bis zum 5. Fcbruar d. I. hieramtö eingebracht werden. K. k. Bezirksamt Obcrlaibach am I«. Jänner I8«l. (24—2) Nr. 3279. Konkurs - Kundmachung. Die Bezirküwundarztenstelle in der Stadt Krainbur.cj, mit welcher der Gehalt jährlicher l2tt st. ö. W. aus der Bezirkskassa verbunden ist, ist in Erledigung gerommen. Die Bewerber um diese Stelle haben ihre vorschriftsmäßig dokumentirten Gesuche bis zum 25. d. M. an die gefertigte Bcznksamtsvorstehung gelangen zu lassen. K. k. Bezirksamts - Vorstchung Krainburg am l. Jänner l8U4. (3l-l) Kundmachullg. Am 3U. Jänner l864, Vormittags Itt Uhr, wird in der hiesigen k. k. Verpflegs-Magazinö-Kanzlei eine mündliche Verhandlung wegen Ermittlung des Mahl- und Mühlfuhrlohncs für die Zeit vom l. März »864 bis Ende Februar l8«5, stattfinden. Die in einem Jahre vermahlende Brodfrucht wird in l-il'^l! 24M9 Metzen bestehe». ?lls Konkulrentcn werden uur Mühlenb.sitzer und Pächter zugelassen. Unternehmungslustige haben ein bezirks-ämtliches Zertifikat über ihre Solidität und Unternehmungöfähigkeit, dann über die Entfernung ihrer Mühle von Laibach beizubringen. Die übrigen Bedingnisse können täglich in den Amtsstunden in der hiesigen Verpstegs-Magazinskanzlci eingesehen werden. K. k. Militär-Verpstegs-Magazin Laibach am ll). Jänner l8«4. (582—9) Nr. 3U3U. V1n8 oltdienti Vtti'kaiit', gegen gleich baare Bezahlung, von 31 Stück dalmalinisch, und auch hier landesüblichen Wirthschaftswägcn mit eisernen Achsen (stehen uor der St. Petcrs - Kaserne und können dort in ?lngenschcin genommen werden) für Ökonomie - und Landwirthschaftsbcsiher vorzugsweise geeignet, von 34 Wagenplahen, und 25 zwei-, l5 vierspännigen dergleichen (Brust-) Geschirren zu Laidach am Iahrmarktplatzc Samstag den 23. I ä n ner l8«U, beziehungsweise bis zum gänzlichen Ausverkauf die folgenden Wochentage von 9 Ul)r früh bis Mittag. Vom k. k. Fuhlwesens^tandl'ü-Depot Nr.«. Läibach am 29. Dezember l«tl3.