Nr. 40. I 1918 Folium officiale dioecesis Lavantinae. Cerkveni zaukaznik za Lavantinsko škofijo. Kirchliches Verordnungsblatt für die Lavanter Diözese. Inhalt. 1. Ansprache anläßlich der kirchlichen Einwcihnnp der neuen Mariahilf-Kapelle auf dem f. und f. Kriegerfriedhofe in Sternthal der Pfarre St. Marti» in Haidin bei Pettau gehalten am Feste des HL Erzengels Raphael, Mittwoch den 24. Oktober des vierten Välkerkriegs» jahres 1917. — 2. Bogoslovna vprašanja za leto 1918. — 3. Pasto- ralne konference lota 1918. — 4. Župnijski izpiti leta 1918. — 5. Sveta olja. — 6. Fastenordnnng für die k. f. Landwehr (Schutzen), die k. k. Gendarmerie und die Finanzwache, gültig im Jahre 1918. — 7. Apostolische Abstinenz-Dispens in Gefängnisse». — 8. Fastenmandat für das Jahr 1918. — 9. Postna postava za leto 1918. I. Ansprache anlässlich der kirchlichen Einweihung der neuen Mariahilf-Kapelle auf dem k. und k. Kricgcrfricdhofc in Sternthal der Pfarre St. Martin in Haidin bei Pettan gehalten am Feste des hl. Erzengels Raphael, Mittwoch den 24. Oktober des vierten Bölkerkricgsjahres 1917. Quomodo ceciderunt fortes . . leonibus fortiores ! Quomodo ceciderunt fortes in proelio I Quomodo ceciderunt robusti et perierunt arma bollicai (II. Regg. 1, 19. 23. 25. 27). Eure Exzellenz und hochgeehrter Herr Vertreter Seiner kais. und königl. Hoheit des hochwürdigst-durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Feldmarschalls Eugen! Im Herrn andächtig Versammelte! Au herbharter Kriegszeit — wir hören heute ja selbst hierher den Donner der Geschütze au der Jsonzofront — in herbharter Kriegszeit, sage ich, in welcher der Todes-eugel über tausend und tausend Schwellen schreitet und mit seinen gigantischen Schwingen Paläste und Hütten verdunkelt, haben lvir uns zu einer pietätsvollen, von patriotischem Feuer durchwärmten Feier vor dieser lieblichen Mariahilf-Kapelle im Herrn fromm versammelt. Die rührende Festlichkeit gilt den auf dein hierortigen Friedhofe in Gott ruhenden Kriegern und anderen infolge des gewaltsamsten Kampfes, beit je das Glutauge der Sonne geschaut und vor dem uns Gott fürderhin beschützen möge bis zum jüngsten Tage, dahingerafften Personen. Nach soeben vollbrachter Einweihung und Segnung des hehren Heiligtums auf dem Heldenfriedhofe spreche ich hier von dem Kapellenvorhofe aus an die zahlreichen im Freien stehenden Festteilnehmer ein erstes Wort unter Bedachtnahme auf das berühmte Schwert- oder Klagelied, mit dem König David die gefallenen Helden Saul und Jonathas beweint und betrauert hatte. Wie sind gefallen die Helden . . mutiger als Löwen! Wie sind gefallen die Helden im Kampfe! Wie sind gefallen die Starken und sind dahi «gegangen die Wehren des Krieges! Wie sich ein kühner Luftflieger in die lichten Höhen schwingt, so erhebe ich Hand und Herz zum Himmel empor und bitte den Heiligen Geist, den Tröster und Friedensspender, um seinen allvermögenden Beistand! Teuerste im Herrn! Wir stehen an geheiligter Stätte, bei der von mir soeben unter sehr sinnreichen Zeremonien geweihten Kirche, um die sich nach altchristlicher Sitte ein Friedhof auS-breitet, ein wahrer Kirchhof, wie man die rings um Kirchen angelegten Friedhöfe einst zu nennen Pflegte. Kamen die Gläubigen zur Kirche, wurden sie sogleich an ihre lieben Toten erinnert und beteten dann in der heiligen Messe für deren Seelenheil. Und vom Kirchhofe heimkehrend, stärkten und vertieften sie das Angedenken an ihre im Schlafe des Friedens ruhenden Lieben. Recht würdig ist diese Totenstadt mit ihrem geweihten Tempel — der Helden, deren Leiber von ihren Leiden hier ruhen und deren Seelen im Jenseits leben. Der vor unseren Augen liegende k. und k. Militärsriedhof erfüllt die Ansprüche der Pietät wie der Kunst, wirkt edel auf daS Auge und tröstlich auf das Gemüt. In dieser wald-umrauschten Ruhestätte vereinigen sich Kraft, Einfachheit und Schönheit, ganz wie es sich für ein Rnhelager toter Helden gebührt. Des Friedhvfes Wahrzeichen ist nebst der Maria hilf-Kape lle der ihr gegenüberstehende schöne Obelisk, der, von einer Urne bekrönt, auf der Border-seite ein eingemeißeltes schwarzes Kreuz trägt imb mit der Inschrift Pro patria geschmückt ist. Die übrigen Seiten des Monuments, sowie die zwei dasselbe flankierenden Stelen weisen die Namen der Beerdigten auf. Dieses Grabmonument erinnert mich au das berühmte Grabmal der heldenmütigen Makkabäer in der auf einer Anhöhe nahe dem Meere stehenden Stadt Modi n. „Simon ließ auf dem Grabe seines Baters und seiner Brüder ein hohes, in die Augen fallendes Bauwerk errichten, auf der Vorder- und auf der Hinterseite aus geglätteten Steinen. Darauf setzte er sieben Pyramiden, eine der anderen gegenüber. Rings um diese ließ er große Säulen setzen und aus den Säulen brachte er Wasfen-rüstungen an zum ewigen Andenken und neben den Rüstungen ließ er Schiffe einmeißeln, daß diese von allen Seefahrern gesehen werden könnten." (I. Mach. 13, 27-29). Das hiervrtige große Friedhof-Denkmal ist ein bleibendes Ehrenmal für die Meister im Waffenhandwerke, die nur der Tod überwinden und bewältigen konnte. Es ist auch denen gewidmet, die als unsere Gegner fielen. Sie ruhen mit unseren Brüdern in gleicher Erde. Die Gräber sind mit Betonsteinen ausgestattet, in deren Mitte Marmortafeln mit Denkinschriften und auf deren Spitze Kreuze angebracht sind. Jedes Grab hat seinen zierlichen Erdhügel, in dessen Mitte Blumen untergebracht und dessen Ränder mit frischem Grün wie Epheu leicht eingefaßt werden können. Dieser Soldateufriedhof ist in seiner Einheitlichkeit und künstlerischen Wirkung als gelungen zu bezeichnen. Die Grabhügel sind schöner gestaltet und hergerichtet als soviele Gräber auf den Zivilbegräbnisstätten. Das ganze große monumentale Werk ist von Soldaten für Soldaten geschaffen. Dieser Friedhof erzählt die Geschichte von mehr als drei Kriegsjahren. Er ist ein Memoriale oder Denkmal für die Größe der kühnen Kämpen, deren sterbliche Hüllen hierorts ruhen und ihrer einstigen Verklärung harren. Wer kann es ausdenken und sagen, wer beschreiben und darstellen — es ist alles unsagbar und undarstellbar — was die hier im Schöße der Erde wie in Schützengräben verborgenen christlichen Krieger im Leben gelitten und geduldet, was die Recken auf dem Kampffelde gewirkt und geleistet haben? Nie, seit Menschen auf der Erde, die selbst wie eine Kanonenkugel durch das Weltall eilt, leben und sterben, ist heldenhafter gekämpft und gerungen worden, als im gegenwärtigen Kriege, der seinesgleichen in der Geschichte nicht kennt. Die in der Mutter Erde liegenden Kämpfer erlebten und erlitten alle Schrecken des Krieges mit, rangen adlerkühu und heiß, bis sie unter dem Kriegs-Hammer fielen, bis sie der Tvdesengel mit seinen Fittichen überschattete und ihre Heldenseelen ins Jenseits geleitete. Beim fröhlichen Heimkehren der braven Vaterlandsverteidiger werden diese vergeblich gesucht. Sie aber sind heimgekehrt in den Hafen der Ewigkeit. Sie alle verdienen den Orden des Flambergs oder des Flammenschwertes mit der Legende: Bellicae virtutis praemium. Sie werden ihn in diesem Lager tragen bei der nächtlichen Heerschau der unsterblichen Helden der Armee von Toten. Und alle mögen teilnehmen an der großen Parade im himmlischen Feld, auf den seligen Gefilden. So ruhet denn christliche Kriegshelden hier auf dem grvßen Pettauerfelde, auf dem so häufige Manöver stattgefunden ! Ruhet in St er nt hat, wenn auch ohne Stern und Band, in Gottesfrieden! Ober euch am Himmelszelte strahlt die Sonne, leuchtet der Mond, das Bild der Ruhe, funkeln die Sterne und künden euch Glück und Segen. Schlafet auf diesem Cömeterium bis zur seligen Auferstehung ! Eure vvu tausend Schmerzeit gekreuzigten Körper sind wie ein guter Weizen auf diesem Gottesacker ausgesät, um einst, wenn die Stunde schlägt, als herrliche Ähren aus der Erde hervvrzusteigeu und am Tage der grvßen Welterute in die ewigen Speicher des Himmels von den Engeln Gottes, den Schnittern dieser Ernte, gesammelt zu werden. Jawohl! Evigilabitis, ihr werdet auf-wachen und auferstehen, um den gerechten, mehr als vollgültigen Sold nach den Verdiensten und Leistungen zu erhalten. Guten geht es am Ende doch gut. Der Tod hat das letzte Wort nicht, sondern das Leben. Wir stehen im Herbste, der die Natur zur Winterstarre vorbereitet. Die Blumen gehen schlafen, die Blätter fallen ab, die Äste welken dahin. Der Hain stirbt ab. Aber nur kurze Zeit. Bald lebt wieder alles auf. Es muß für die Natur Frühling werden und für die Toten Auferstehung. Die Toten leben, leben ewig. Meine Lieben! An dieser geheiligten Stätte werden im Zeitenlaufe viele Leidbeladene weilen und andächtig beten. Sie werden aber auch lernen, wie man den Kaiser und das Vaterland und sv auch Gott lieben soll, der uns den Kaiser und das Heimatland gab. Die Besucher und Beschauer und die Betrachter sollen hier lauschen auf den Mahnruf der gefallenen Heroen, die sich wie aus den Gräbern erheben und verständnisvoll rufen: Weinet nicht! Mit Weinen wird keine Wunde geheilt. Beherziget vielmehr unseren Mahnruf! Mit unserem Blute tränkten wir das Schlachtfeld für die Ernten der Zukunft Für waö wir gelitten und gerungen, das bauet weiter aus zur Wohlfahrt der Nachfahren, zum Heile der Nachkommen! Beim Anblick des weiten Leichenfeldes mit den mar- mornen Cippen kam mir, ungewollt gewollt, ber Gedanke an bas steinerne Denkmal bes Löwen vvn Marathvn, ber ans weltweiter Ebene stehend die kämmenden Geschlechter an die Helbenzeit des griechischen Volkes erinnern sollte mit seiner lapidaren Aufschrift: Wanderer, kommst du nach Sparta, sag, bu hast uns hier liegen gesehen, wie das Gesetz es befahl! Sv soll es auch bei dem nachkommenden Geschlechte sein. Wenn österreichische Jünglinge an diesem Feldlager großen Heldentums vorüberwandern, dann sollen sie den gleichen Geist in sich wecken und pflegen — den Geist des Gehorsams, des Pflichtbewußtseins, des Opfers. Ans jedem Grabdenkmale eines christlichen Kriegers stehen diese Tugenden für immerwährende Zeiten eingemeißelt, weil als Kranz das Kreuz daranfsteht, in dessen Dienst und Kraft unsere löwenherzigen Soldaten so Übermenschliches geleistet haben und noch zurzeit leisten. Das Kreuz, dieses Zeichen der Erlösung, der Hilfe und des Heiles, sagt uns alles ans dem Soldatengrabe. Es sagt uns viel mehr als die mannigfachen Titel und Lobsprüche auf unseren Friedhöfen. Das Kreuz]ist das schönste Denkmal auf dem Kriegergrabe. Weit schöner als das eiserne Kreuz ans der Brust ziert und ehrt das schlichte Holzkreuz ein Birken- oder ein Lindenkreuz — hier das Steinkreuz,7 die Stätte, wo Helden schlummern. Sie haben aus Liebe.für Gott und Kaiser, für Herd und Heimat, für mich und.dich, für die Meinen und die Deinen, für uns alle begeistert gekämpft. ^Jhneu war es dulce et decorum pYn patria mori. Der Tod fürs Vaterland ist von Glorienglanz umstrahlt. Die Verblichenen starben für das Vaterland; wir sollen für dasselbe leben, das heißt für dasselbe wirken, leiden und arbeiten. Wenn ich diese;Grenzsteine zwischen Leben und Tod ansehe, deuteich unwillkürlich an die Meilensteine auf alten Römerstraßen mit den drei lateinischen Buchstaben P p. c., das heißt, Pro patria consumor, für das Vaterland verzehre ich mich. Wenn die römischen Mannen schon matt und müde die Straße^zogen, und ihre Blicke auf diese Meilensteine sielen, dann erinnerten sie sich daran, wofür sie kämpften^und litten — für ihre Heimat, für ihr stolzes Rom. Darauf ging es wieder munter und mutig weiter. Solche Mark- und Merksteine gehören auf die Gräber unserer ^Helden mit' der Lesung : Pro patria consumpti, für das irdische und himmlische Vaterland haben wir uns geopfert. Unser ^Friedhof, ein^'roahrer Gvttesgarten, liegt in herrlicher Gegend, wo Königskerzen glühend brennen, wo Sonnen- und Glockenblumen blühen, wo weiße Achillee» und gelbe Rainfarne'duften, wo Tausendschön und Himmelschlüssel und Reseda die Flur beleben. Auf dem Helden-fricbhofe herrscht ntilitärifche'Drbming. Sauber und genau sind die Kreuze und die Inschriften. Gefällig sind bie^ Grabhügel angelegt und gereiht. Die Gartenanlagen sind üppige Rasenflächen, von weißen Kieswegen durchzogen, mit Koniferen bepflanzt, vvn lauschigen Tannen und Thujen, Fichten und Föhren "gegen Sturmwetter geschützt. Die Totenstadt bildet einenü zusammenhängenden Bezirk, der durch Pfade in Friedhöfe verschiedener Konfessionen getrennt ist. Jede Grabstelle, auch die des Feindes — an der Friedhofpfvrte verstummt selbst der unversöhnlichste Haß und die töblichste^Rache > legt mn^Grabe ihre Waffe nieder — ist genau bezeichnet durch eine Nummer, wird in Evidenz gehalten und sorgfältig gepflegt. Diese Begräbnisstätte wird immerdar hvchgewertet sein und im guten Stande erhalten werden. Großer, tiefergreifender^Ernst umschwebt die Stätten, in denen Leiber ruhen, die zum Staube, aus dem sie gebildet, zurückkehren müssen. Aber ganz besonders ernst stimmen die Soldatengräber. Die Unkenntnis vvn Stand und Alter, vvn Heimat, Religion und Rang wirkt unwiderstehlich erschütternd. Indes, leben wir, so leben wir dem Herrn; sterben wir, sterben wir dem Herrn. Mögen wir leben oder sterben, immer sind wir deS Herrn. Jener, der die Sterne kennt und sie bei Namen nennt, kennt auch die Helden, die in'Ster nt ha l ober'auf fremder Heide beit Todesschlaf schlafen, und wird alle am Tage der Tage zum Leben auferwecken und die Auserwählten in seinem ewigen Reiche empfangen.1 In Gott geliebte Gläubige! Eine ausnehmend schöne Zierde dieses k. und k. Militärfriedhofes ist die Mariahilf-Kapelle, die ungeachtet ihrer sonderlichen Einfachheit monumental wirkt und jedes Österreicher-Herz wohltuend anzieht und erwärmt. Damit für die daselbst beerdigten Krieger und überhaupt für die verewigten Ritter und Helden unserer ruhmreichen Armee das heilige Kreuzesvpfer erneuert und Opfer des Gebetes, des Almosens, der Kommunionen und anderer Werke der christlichen Barmherzigkeit dargebracht werden können, ward mit Aufwand vvn großen Opfern an Zeit und Arbeit, an Geld und Gut, an Mühe und Sorge mit vieler Kunst dieses Zelt Gottes erbaut und würdig ausgestattet. Das stimmungsvolle Bauwerk, in einfachchem modernisierten Barockstil gehalten, ist ein würdiges Denkmal für die beispielgebend tapferen, todesmutigen Vaterlandsverteidiger. Mit Recht ist über dem Bogen des großen Nordeingangstores und des kleineren Westportals in den Friedhof ein steinernes Maria»Theresien kreuz mit ' Der tüchtige Kunstmaler Franz Muhry schuf ei» ansprechendes Ölgemälde: Der Heiland empfängt die gefallenen Helden. Das Kunstwerk ist an der Jsonzofront unter der besonderen Förderung Sr. Exzellenz des Herrn Generalobersten von Boroevic ent- - Lorbeerkranz und mit beiderseitiger Aufschrift Vit,um pro patria angebracht. Gewöhnlich trägt dieses Ordenskreuz auf dem Mittelschilde den Wahlspruch in Gold Fortitudini, für Tapferkeit. Der Ordenstag dieser höchsten, gerade vor 160 Jahren gestifteten militärischen Auszeichnung fällt gerade in diesen Monat und zwar auf den 15. Oktober Das liebliche Gotteshaus ehrt den Bauherrn, preist die Künstler, lobt die Arbeiter. Gut, daß ihre werten Namen in die marmorne Gedenktafel an der inneren Südwand der Kapelle eingegraben sind. Die sinnige Krieger-Gedächtniskirche erhebt sich inmitten von grünbepflanzten Anlagen mit iveißbestreuten Kieswegen als lichter Schmuckbau mit ziegelgedecktem, rotem, mansardartig gebrochenem, allseitig abgewelltem Dache und mit einem achteckigen, blechbekleideten Turme, der mit einmal zusammengeschnürter, zwiebelartiger Kuppel versehen ist. Auf ihrem Giebel gläuzt ein hohes Kreuz weit hin über die Kriegergräber und zeigt den Fremden schon von der Ferne den Ort au, wo die gesuchten Helden ruhen, und weist ihre Gedanken hinauf zum Himmel, unserem ewigen Vaterlande. Auf dreistufiger Treppe steigt man vom Vorplatze zum Ilfvövao; oder zur Vorhalle hinan, die ans zwei gedrungenen und stämmigen kannelierten oder ausgekehlten dorischen Säulen ruht und mit einem erkerartigen Dache abschließt. Seinen First krönt ein prächtiges lateinisches Kreuz. Die Umschrift über dem Portal Gedenket der Helden, die zwei feuerflammigen Granaten auf den Treppenwangen und der Scheitelschild mit der Datierung A. D. 1916 (im Jahre des Herrn 1916) versetzen uns mitten hinein in den Höhepunkt des völkermvrdenden Weltdramas. Vom Firste des Presbyteriums herab ruft uns ein horchender Hahn die Losung Jesu zu: Wachet und betet! Ja, stehen wir treu auf der Wache, damit uns der nimmer ruhende Feind unseres Seelenheiles nicht überlistet und verdirbt. Und beten wir gerne, damit wir Gott zum Bundesgenossen im harten Lebenskämpfe haben. Das Gebet macht den Schwachen stark, den Einfältigen weise, den Furchtsamen mutig. Zum getreuen Wachen imb Beten wird die Christgläubigen auch die bemerkenswerte Glocke einlaben, die im Mansardraume des Vorhofes hängt und mit der zeitgemäßen, vielsagenden Lesung geschmückt ist: Die Schwestern mußten herunter, Zu streiten für Kaiser und Reich; Doch ich mußt herauf, zu küuden Von Helden im ewigen Reich. Sternthal, 1916. Die silberhelle, von lins heute gehörte Stimme dieser Glocke ist wie eine Stimme aus einer höheren Welt. Diese Kriegsgedächtnisglocke erinnert mich an die Glocke in Mantua. Dem größten Helden Tirols stiftete die Kurfürstin von Hessen eine Glocke nach Mantua, die alljährlich am Todestage des Andreas Hofer geläutet wird und die Aufschrift trägt: „Die fürs Vaterland sterben, ihre Seelen sind bei Gott." Am kommenden 22. November werden gerade 150 Jahre verflossen sein seit der am 22. November 1767 erfolgten Geburt des gefeierten Mannes vom Land Tirol, des ruhmgekrönten Oberkommandanten Hofer, des lebendigen Beispiels der Gottesfurcht, der Vaterlandsliebe und Fürstentreue, des demütigen Helden, der das Loben mit den Worten stets verwies und abwehrte: I uit, ös nit, der da oben! Eine zweiflüglige, eisenbeschlagene Holztür mit lichtem Oberfenster führt uns in das Innere der schmucken Waldkapelle. Der Fußboden des Kapellenschiffes ist onta-rnentartig aus verschiedenen kostbaren Marmvrsorten hergestellt und wird beiderseitig von einem halbrunden Fenster, das von gestelztem Bogeu eingerahmt ist, beleuchtet. Der Plafond ist aus Eisenbeton in Form eines Spiegelgewölbes gebildet und mit vergoldeten Verzierungen versehen. In seiner Mitte prangt ein weißes Kreuz mit Goldstrahlen. An der inneren Westwand befindet sich rechts »nd links vom Eingangstor je ein aus rotem Marmor muschelartig hergestelltes, fein geschliffenes und poliertes Weihwasserbecken, in welches ein Teil des soeben von mir geweihten Wassers gegossen ward. Oberhalb der Türe glänzt, umgeben von einem Lorbeerkranz mit Seitenverzierungen aus Lorbeerreisern und Eichenblättern, in Goldbuchstaben die Inschrift: Friede den Helden! Anden Längswänden fallen dem Kirchenbesucher vor allem zwei große Gedenktafeln aus, die ihm die Baugeschichte der Friedhofkapelle bündig erzählen. Die vergoldete Aufschrift der Tafel au der Nordwand schließt mit der Widmung: „Zum Gedächtnis der Helden wurde diese Kapelle errichtet. Ehre und Dank ihrem Helden mute!" Die beiden Fenster des Tempelschifses sind mit bemerkenswerten Glasmalereien geziert. Die Glasmalerei des Fensters in der Nordwand stellt eine Erteilung der heiligen Kommunion im Felde dar. (Sin Priester im Meßornat reicht einem von zwei Sanitätssoldaten und einer Pflegeschwester gestützten Schwerverwundeten die heilige Wegzehrung. — Das Fenster in der Südwand zeigt Weiland Seine Majestät Kaiser Franz Joseph I. wie er, umgeben von vier Engeln — die wohl die Schutzgeister der Vierbundmächte bedeuten mögen — fürs Vaterland betet. Oberhalb eines jeden Fensters ist das kleine gemeinsame österreichisch-ungarische Wappen mit der Inschrift ln divisibiliter ac inseparabiliter in Gvldlettern als Schildchen aus Stucco dargestellt. Das im Raume zwischen dem Fenster und Presbyteriumsbvgen auf der Nvrdseite hängende halbrunde Gemälde in Holzrahrneu mit Gvldleistenverzierung stellt die Tröstung eines sterbenden Kriegers durch den Heiland, das auf der Südseite befindliche Gegenbild die Andacht eines Soldaten am Grabe seines Vorgesetzten dar. Vom Schiffe gelangt man über zwei Stufen aus rotem Marmor zu dem Presbyterium, das ostwärts halbkreisförmig mit drei Achteckseiten endet. In der Mitte der Rundung des Zwischenbogens hängt auf Eisenketten eine in Form einer Granate aus Eisen hergestellte und mit drei Zierblüttern versehene, herabziehbare Ampel. Die vier Lichtöffnungen in der Mauer sind hochoval gestellt, ebenso wie die acht Geschwister an dem Turme. Die zwei vorderen Fenster sind mit Glasmalerei, tierstim bildend eine gefaltete Stola, verziert, die zwei rückwärtigen mit gelben Scheiben verglast, alle überdies mit einem Schutzgitter versehen. Der Fußboden vor dem Altar ist mit färbigem Marmor, der im Hintergründe des Altars mit Terrazzo gepflastert. Die ziegelgewölbte Decke belebt ein in Stucco hergestelltes, vergoldetes Auge Gottes mit Strahlen. An der Wand links vom Altar wird eine Zugglocke mit Eisenverzieruugen angebracht werden. Der halbkreisförmige Raum im Rücken des Altars dient als Sakristei, die schon trefflich eingerichtet ist. Der einzige Altar ist überaus schön gearbeitet. Seine schwarzmarmorne kostbare Mensa ruht in der Mitte auf einer quadratischen stämmigen Säule, auf deren Stirnseite ein Kreuz aus rotem Marmor eingesetzt ist, und an den beiden äußeren Ecken stützt sie sich auf je ein freistehendes viereckiges Säulchen aus rotem Marmor. In der Mitte ihrer Oberfläche ist das mit einem kreuzförmigen roten Mar-mordeckel verschließbare Reliquiengrab ausgehöhlt. Überdies sind noch vier Kreuzchen aus rotem Marmor in die Mensa eingelassen. Diese fünf Altartischkreuze und die zwölf an den Kapellenwänden schicklich angebrachten sogenannten Apvstelkreuze kündigen eine später zu erfolgende feierliche Konsekration unseres Gotteshauses an. In der Mitte der Leuchterbank aus schwarzem Marmor steht auf einem quadratischen Sockel das marmorne Altarkreuz. ! Der hübsche Altaraufsatz bildet eine über die ganze Breite des Presbyteriums sich erstreckende Wand aus Lindeuholz, die rechts und links je eine angemessene Öffnung mit Plüschvorhängen freiläßt. Ihre Verzierungen bilden zwei schlanke Säulen, darüber, oberhalb des Archi-tratiš, zwei urnenähnliche, von einem Schleier umwallte Vasen, hoch oben in der Mitte aber ein vergoldetes Kreuz mit Strahlen. Die Mittelfläche der Aufsatzwand nimmt das Altar- oder Titelbild ein, welches ein barocker, prunkend geschnitzter, rankenreicher Venezianerrahmen einfaßt. Das Gemälde ist eine ansprechende Umformung des weltberühmten LukaS Cranach'fchen Mariahilf-Gnaden-bildes in der Probstei- und Stadtpfarrkirche St. Jakob zu Innsbruck, bei dem die Tiroler in größter Kriegsnot, wie in den Jahren 1647, 1683, 1703, 1805, 1859, 1866 und in den gegenwärtigen weltgeschichtlichen Kämpfen durch andächtiges, vertrauensvolles Gebet Trost und Hilfe, Heil und Stärke gesucht haben.1 Liebenswerteste! Diese Gedüchtniskirche, vor der sich der echt militärisch uniformierte Friedhof ein Grab gleicht dem ändern — dienlich und paffend ausdehnt, habe ich mitsamt den Geräten und Paramenten soeben feierlich geweiht und gesegnet. Der freundlichen Einladung um die Vornahme dieser heiligen Handlung bin ich gar gerne gefolgt, weil ja der Heldenfriedhof mit seiner Kirche in der Lavanter Diözese liegt, die auch in der Zukunft ihr Augenmerk auf das neue prächtige Gotteshaus stets gerichtet haben wird. Im Angesichte des Herrn über die Lebenden und über die Toten vom Himmel des Presbyteriums schaute uns das Auge Gottes zu — vollzog ich die Bene-diktiou unter Geist und Gemüt erhebenden Zeremonien. Sollte es noch zur festlichen Konsekration der Maria hilf-Kapelle kommen, sodann werde ich unseren Heiligen Vater, den großen Friedenspapst Benedikt XV., um das Altarprivilegium inständigst bitten, auf daß jeder Messeleser bei diesem Opferaltar den Verstorbenen den vollkommenen Ablaß zuwenden könne. Heute zelebrierte ich in diesem neugeweihten Gottes-gezelte die erste heilige Messe für die gesamte glorreiche österreichisch-ungarische Feldarmee und vornehmlich für die auf diesem Kirchhofe ruhenden Krieger und Sieger. Mein und der anwesenden Priester Gebet stieg empor zum drei-einigeu Gott, auf daß er sich der Abgeschiedenen erbarme, so sie noch der Barmherzigkeit bedürfen. Ähnlich beteten auch die Kameraden der entschlafenen Waffenbrüder, beteten die Landleute, beteten die lieben Kinder. Und Mari a hilf, die machtvolle Schutzfrau Österreichs, der zu Ehren diese Kapelle genannt und geweiht ist, wird unsere Bitten durch ihre mütterliche Fürsprache erfolgreich unterstützen. Und von nun an wird an dieser heiligen Stätte das Kreuzesvpfer unblutiger Weise erneuert werden. Für die gefallenen Helden werden Requiemmessen gefeiert; zu ihrem Seelenheile werden Exequien und andere fromme Andachten gehalten; zu ihrem Tröste wird das Wort Gottes verkündet und werden Sakramente gespendet und empfangen werden. Halle» und widerhallen wird hier zu Nutz und Frommen jener, die im Kampfe für ihr Vaterland ihr Leben gelassen haben, noch bevor sie den kommenden Tag des Friedens erblickten, der Segenswunsch, das uralte katholische Bittgebet: Requiem aeternam dona 1 Das weltbekannte Marienbild des Meisters Lukas Cranach (geb. 1472 und gest. 1553) bat eine bedeutende Geschichte seiner Entstehung. Wanderung und Nachbildung. Das beliebte Bild veranschaulicht die Idee der Hilfe, die Maria ihrem göttlichen Kinde geleistet hat. Nach altehr-würdiger frommer Erzählung soll sich das Jejukind bei der Schreckenskunde von der» Mordplane des Königs Herodes auf den Armen seiner Mutter erhoben und bei ihr Rettung geiucht haben. Maria rettete mit Sl. Joseph das hilflose Kind durch eilige Flucht nach Ägypten. Auf dem srischfarbigen Originalbildc sieht mau das göttliche Kind, wie es sich zur Mutter emporschwingt, an sie anschmiegt und von ihr schützend umfaßt wird. cis Domine! Et lux perpetua luceat cis! Requiescant in pace ! Amen. Im Herrn andächtig Versammelte! Unzählbar sind die wackeren Heimatsgenossen, die, ihres Eidschwures eingedenk, jubelnd und begeistert den ehrwürdigen lvrbeerbekränzten Fahnen und Flaggen folgten. Ungezählt sind die Heroen, die unter Wallen und Wehen, unter Rauschen und Flattern der ererbten glorwürdigen Banner geblutet und gesiegt und ihre starken Seelen ausgehaucht haben. Um diesen Braven nach Gebühr den Dank zu sagen, ist jede noch so reiche Sprache zu arm. Kein Dank und keine Ehrung des Baterlandes werden ausreichend vergelten können, was die auf dem Felde der Ehre Gefallenen überwunden und errungen haben. Spricht man von ihren Siegen und Gräbern, so muß jedes Wort wie der Ton einer gewaltigen Glocke in unseren Herzen widerhallen, der da zu hingebungsvollem Ausharren im Kampfe draußen und im Kampfe daheim ruft und drängt. Die stillen Soldatengräber eifern und feuern uns alle an zum unentwegten Standhalten bis zum süßen, gesegneten Frieden. Sv ruhet denn, unsterbliche Helden, friedlich auf dem heiligen Ackerfelde in S t e r n t h a l ! Im Leben leuchteten euch drei glanzvolle Sterne. Der Stern felsenfesten Glaubens, der nach dein Aussprache des geistvollsten Evangelisten, St. Johannes, der Sieg ist, der die Welt überwindet. (1. Ioan. 5, 4). Im Glauben beharrend, habet ihr Großes vollbracht, wie Sankt Paulus von Gedeon sagt und von Barak, Samson, Jephte, David und Samuel erzählt, daß sie durch Glauben Reiche bezwangen, der Löwen Rachen verschlossen, des Feuers Gewalt auslöschten, der Schärfe des Schwertes entrannen, aus Schwachen Starke wurden, Helden im Kampfe, der Fremden Heerlager überwältigten. (Hebr. 11, 32— 39). Mit dem Schilde des Glaubens bedeckt, widerstandet ihr fest im Glauben dem Widersacher. (I. Petr. 5, 9). Ihr konntet dem besten Kriegsmanne Christi St. Paulus das Lebensabendgebet nachbeten: Ich habe den guten Kampf gekämpft, den Lauf vollendet, den Glauben bewahrt. Nun ist mir hinterlegt die Krone der Gerechtigkeit. (II. Tim 4, 7. 8). An euch wird zur Wahrheit des ewigen Lehrmeisters Wort : Ich bin die A u s e r st e h u n g und das Leben. Wer an mich glaubt, der wird leben, wenn er auch gestorben ist. Und jeder, der lebt und an mich glaubt, der wird in Ewigkeit nicht sterben. (Ioan. 14, 25). Als zweiter Stern leuchtete den in Sternthal schlummernden Helden die Kaisertreue. Hoch und heilig hielten sie den Fahneneid. Sie gaben gerne dem Kaiser, was des Kaisers ist. Moriamur pro rege nostro, riefen einst die Edlen Ungarns; diese da starben tatsächlich für Kaiser und Reich. Mit dein Helme des Heiles angetan, kämpften sie bis zum letzten Odem nach dem Wunsche und Befehle ihres obersten Kriegsherrn. Die irdischen Leiden schützten sie gering im festen Vertrauen auf die jenseitigen unvergänglichen Freuden und Herrlichkeiten. Sie ließen sich durch eitle Hoffnungen - vanis spebus (II. Mach. 7, 34) — nicht betören und nun ruhen sie in der Hoffnung auf den ewig lichten Tag. Den in S ter nt ha l zur Grabesruhe gebetteten Kämpen leuchtete im Leben als dritter Stern die wuuderwirkende Vaterlandsliebe. Gut und Blut opferten sie für Heim und Herd, für Land und Leute. Ihre Liebe zu Österreich ertrug alles, glaubte alles, hoffte alles, überwand alles, hörte nie auf. Diese Liebe trieb sie zu den größten Opfern an, zu den Opfern der Gesundheit, des Leidens, des Lebens. Und dies ist die größte Liebe. Eine größere Liebe hat niemand als diese, daß er sein Leben für seine Freunde hingibt. (Ioan. 15, 13). Für diese wundertätige Liebe nun leuchtet unseren Helden der Stern nach Bethlehem ins himmlische Heimatland. Sv schlafet denn, christliche Helden, in euren Häuschen auf diesem Dormitorium oder der Stätte von Schlafenden bis zum großen Tage des Gerichtes! Wenn die Tuba des ersten Erzengels — St. Michaels — ertönt, erlanget mit den glücklichen Seelen die Freude des ewigen Lebens! O, daß wir uns in der Stunde, in welcher alle, die in den Gräbern sind, die Stimme Gottes hören und hervvrgehen werden (Ioan. 5, 28), glücklich wiedersähen! O, daß wir uns beim Schalle der Weltgerichtspvsaune alle in ewiger Seligkeit vereinigten! Zn diesem Endziele und Zwecke wollen wir so gerüstet sein, daß der Tvdesengel uns nur das zeitliche, aber nicht das ewige Leben im Himmelreiche wegnimmt. Tiefbewegten Herzens lege ich jetzt einen schwellenden Kranz von Immortellen und Rosen an dieser Ruhestätte nieder — es ist die immergrüne Corone von Gebeten, Fürbitten und Segenswünschen — ans jegliches Grab mit dem heißen Flehen: Unendlich barmherziger Gott, rette und erlöse diese unseren Mitbrüder! Sie haben gesetzmäßig gekämpft und haben sich goldene und silberne Tapferkeits-meoaillen im Pnlverrauch erworben, im Handgemenge erstritten. Darum blühe auf ihren Gräbern und blühe in den Herzen unser aller das Vergißmeinnicht! Vereint kämpften sie, vereint fielen sie, vereint liegen sie da. Ihre Leistungen gebieten zugleich Ehrfurcht und unauslöschliche Dankbarkeit, die wir ihnen zu geben verpflichtet sind. Sie führten Taten aus und bestanden Kämpfe, die die Kriegsgeschichte bislang nicht gekannt. Den Heimgegangenen unsere Würdigung, Huldigung, Lobpreisung, unausrottbare Erinnerung! Auf ihre Wunderwerke wird die Heimat sicherlich noch Lobeshymnen dichten und singen. Meine Lieben! Ein mächtig ergreifendes, denkwürdiges Fest begehen wir heute in Beisein des höchsten Vertreters 1 unseres Monarchen zu Ehren der Krieger, die ihr Leben ließen für Österreichs Größe und Ruhm, Macht und Ansehen. Hier schlummern die unerschrockenen Kämpfer für die große Sache des Vaterlandes. Ausgerungen haben die Tapferen, die die Erde hier birgt Ihnen da unten im Reiche der Toten gilt unsere Festfeier, den wagemutigen Wettstreitern, die die Scholle vor dem Feinde behüteten, uns vor Elend und Schmach bewahrten, Gott und dem Kaiser die Treue unverletzt hielten bis zum letzten Atemholen. Ihnen zu Nutz und Frommen steht da die Gedachtniskapelle, die ich heute am Feste des heil. Erzengels Raphael, des Fürsten und Führers der Reiseengel, unter Entfaltung des ganzen rituellen Gepränges bei der Benediktion einer neuen Kirche zwecks Darbringung des hochheiligen Meßopfers geweiht und gesegnet habe. Sehr geeignet >var der heutige Tag für die Vornahme der Kapellenweihe auch deshalb, weil er in die Oktav der Konsekration der Marburger Kathedralkirche fiel, und ich deshalb die heilige Messe am Feste der Kirchweihe mit dem Eingänge lesen durfte: „Terribilis est locus iste : hic domus Dei est et porta coeli et vocabitur aula Dei ! Wie furchtbar ist dieser Ort! Hier ist Gottes Haus und die Pforte des Himmels und sein Name ist Hof Gottes." Dieses Heiligtum bleibe ein Mahnzeichen für die späteren Geschlechter. Christliche Umwohner! Haltet hoch und heilig diese Lagerstätte, wenn einst, nach glücklichem siegreichem Ende, das nachbarliche Lager abgebrochen sein wird! Schützet diese Lagerhütten unter der Erde, wenn die Baracken ober der Erde umgelegt sein werden! Erhaltet den Heldensriedhof in gutem Zustande. Besuchet ihn mit Ehrerbietung, kniet nieder und weihet ein inniges Vater unser und Ave Maria denen, die daselbst ausruhen von ihren Mühen, Peilten, Plagen und Strapazen. Wenn ihr diese ehrwürdige Stätte betretet, denket an eure Heldenväter, Heldengatten, Heldensöhne, Heldenbrüder, Heldenfreunde, die in fernen Landen auf fremder Au ruhen als Blutzeugen der Pflicht und an deren Grabhügeln Gleichgesinnte ihre Gebete empor zum Himmel senden. Die lieben Kleinen hier schauen verwundert auf das Bild, das sich vor ihnen entrollt. Sie können kaum all das Ernste und Schicksalsschwere verstehen; aber in ihre wachsweichen Herzen wird sich der starke und große Ein- 1 Als Abgesandter des an der Jjonzosrvnt weilenden höchsten Vertreters Seiner Majestät, Herr» FcldniarschallS Erzherzogs Engen, erschien Seine Exzellenz Herr Feldmarschalleutnant Franz Ritter von Rziha. Anbei waren »ebst viele» hohe» Herren von, Klerus, Militär und Zivil anwesend die Herren Generäle: Militärstations- und Lagerkommandant von Sternthal Generalmajor Karl Hüller Edler von Hülle n r i e d, Generalmajor Josef M a y r h o s e r von Grünbühel und Spitälerkonnnandant von Sternthal Generalstabsarzt Dr. Wenzel Inn. druck unauslöschlich einprägen, wie jugendliche Helden geachtet und geehrt werden, die Treue standfest gehalten und Pflichten genau erfüllt haben. Und dieser heilsame Eindruck wird diese Kinder zeitlebens zu Tugenden und Taten beseelen und ermutigen. Wenn ruhige Tage, wenn friedliche Zeiten anbrechen werden, dann werden Eltern und Geschwister, Frauen und Bräute, Verwandte und Freunde hierher in dieses Feldlager wallen und an den werten Grüften ihrer Lieben knien und beten. Unverwüstliche Kameradenliebe wird oft ihre Schritte auf diesen Hof des Friedens lenken und der unvergeßlichen Kampfgenossen im Gebete gedenken. Hier wird ständig der markerschütternde Befehl gelten: Kniet nieder zum Gebet! Und nach dem Auf vom Gebet wird der Friede die Seelen erfüllen. — Unsere Augen feuchten sich und Tränen rollen hinab über unsere fahlen Wangen und sind Verräter unserer inneren Ergriffenheit, sind Zeugen unserer Liebe zu den teuren Toten. Und solche Tränen werden an dieser Totenstätte noch viele, viele fließen zum Zeichen, wie die verewigten Kriegshelden geliebt sind und betrauert werden. Die öffentliche Einweihung der schönen Gedächtnis* kapelle gestaltete sich zu einer äußerst eindrucksvollen Feier Der dabei war, wird sich zeitlebens daran erinnern. Recht! Seine kais. und königl. Apostolische Majestät, unser vielverehrter und geliebter Kaiser-König Karl 1., übernahm persönlich den Ehrenschutz über das Komitee für die Kriegs-gräber-Fürsvrge in Österreich. Diese allerhöchste Übernahme erweist und bekundet die hohe Bedeutung der k. und k. Militärfriedhöfe, wie ein solcher in der Diözese Lavant nunmehr besteht. Diesem Ausschüsse gehören alle LandeS-chefs und Militärkommandanten an. Ich selbst folgte willig der freundlichen Einladung seitens des Wiener Zentralkomitees zum Eintritte in den Londerausschuß für die weißgrüne Steiermark. Es gilt ja, treue Liebe und pietätsvolle Dankbarkeit den unvergleichlichen Helden bis über den Tod und das Grab hinaus zu bewahren und zu betätigen. Und am kommenden 31. Oktober, 1. und 2. November werden öffentliche, von mir auch mit warmherzigem Hirtenschreiben vom 18. laufenden Monats den Gläubigen empfohlene Opfersammlungen zugunsten der Fürsorge für die k. und k. Militärfriedhöfe stattfinden. Da ich die opferbereite Liebe meiner Diözesanen zu den Abgestorbenen kenne, erhoffe ich mir von de» Kirchenkollekten den allerbesten Erfolg.' An dem Triumphbogen des Kapellenvvrhvfes strahlt die goldene Umschrift: Gedenket der Helden! Ich gedenke nun ihrer, indem ich am Schlüsse meiner Weihnngs- 1 Die mit Hirtenschreiben vom 18. Oktober 1917 snr de» „Allgemeinen Kriegsgräber Tag in Österreich" angeordncten Kirchensammlungen ergaben im Ganze» die Geldsumme vvn 15.328 K 29 h, die zum Teile schon an die maßgebende Stelle abgeliefert worden ist. rede die Trauerklage Davids um seine Helden erhebe und sie auf die unseren beziehe: „Gedenke derer, Israel, die auf deinen Höhen ihren Wunden erlegen sind! Die Herrlichsten, o Israel, sind ans deinen Bergen erschlagen. Wie sind gefallen die Helden! Berge von Gelboa, nicht Regen falle auf euch, noch mögen die Äcker Erstlinge tragen, weil dort weggeworfen ward der Schild der Helden! Saul und Jvnathas, liebenswürdig und stattlich in ihrem Leben, sind auch im Tode nicht getrennt — sie, die schneller als Adler und stärker als Löwen. Töchter Israels, weinet! Wie sind gefallen die Helden im Kampfe! Wie bitter ist mein Schmerz um dich, inein Bruder Jonathas! Wie eine Mutter ihren einzigen Sohn liebt, so liebte ich dich. Wie sind gefallen die Starken, wie sind dahinge-gangeu die Wehren des Krieges!" Amen. Sv ist es. 2 Bogoslovna vprašanja za leto 1918. 1. Demonstretur sacramenti Ordinis excellentia et exponantur virtutes, quibus sacerdotes relate ad huius temporis bellicosi indigentias exornati esse debent. 2. Quid sunt actus humani et quomodo dividuntur? 3. Kaj je aitami privilegij ? Na katere pogoje je navezan? Komu koristi ? 3. Pastoralne konference leta 1918. S pogledom na izredne, vsled vojske vedno večje prometne in prehranjevalne težkoče ter z ozirom na večstranske želje se mnogočastiti gospodje dekani za 5. vojno leto 1918 izjemoma oprostijo pastoralnih zborovanj. Medtem bodo priobčene tudi rešitve pastoralnih vprašanj iz prejšnjih let, ki vsled tiskarskih in drugih ovir še ležijo pri tukajšnjem uradu. Za letos torej odpade pastoralno vprašanje. Tem skrhneje naj gg. dušni pastirji, ki so k temu zavezani, izdelajo zgornja bogoslovna vprašanja. 4. Župnijski izpiti se bodo vršili leta 1918 dne 30. aprila, 1. in 2. maja, potem 3. 4. in 5. septembra v kn. šk. ordinariatski pisarni v Mariboru. Prošnje za pripustitev k župnijskemu izpitu je treba najmanj 14 dni pred izkušnjo predložiti kn. šk. Lavantinskemu ordinariatu po pristojnem kn. šk. dekanijskem uradu. (Actiones et constitutiones Synodi dioecesanac anno 1900 peractae. Marburgi, 1901. Cap. L VI. pag. 563. sq. lit. a). f>. Sveta olja se bodo delila po navadi na Veliki četrtek v kn. šk. pisarni. Posodice naj se poprej skrbno osnažijo. Fastenordiuliig für die h. k. Landwehr (Schützen), die k. k. Gendarmerie und dic Fiminjwache, gültig im Jahre 11)18. Kraft der vom heiligen Apostolischen Stuhle am 17. Jänner 1914 erhaltenen Vollmacht erteilt das F. B Ordinariat hinsichtlich des Fastengebotes folgende Nachsicht: 1. Die Katholiken der k. k. Landwehr haben sich am Vortage oder an der Vigilie vor dem heiligen Weihnachtsfeste und am heiligen Karfreitage der Fleischspeisen zu enthalten. Im übrigen ist ihnen an den kirchlich gebotenen Fasttagen des Jahres der Genuß von Fleischspeisen gestattet und auch an den Abstinenztagen Fleisch zu genießen erlaubt; ingleichen hat ihnen der heilige Apostolische Stuhl laut Reskriptes der heiligen Konzilskongregation vom 17. Jänner 1914 Z. 6971/12 die Erlaubnis erteilt, in der ganzen Fastenzeit und an den streng gebotenen Fasttagen des Jahres bei derselben Mahlzeit Fleisch und Fische zu genießen. Im übrigen ist Letzteres nach dem neuen Äirchen-gesetzbuch ohnehin erlaubt. Allen aktiven Personen der k. k. Landwehr ist es während der Prüsenzdienstzeit mit Rücksicht auf die ihnen obliegenden schweren Dienste auch gestattet, an den kirchlich gebotenen Fasttagen sich mehr als einmal im Tage zu sättigen. Die Nachsicht von der Enthaltung vom Fleisch-genusse, nicht aber die Ausnahme von der Verpflichtung zum Abbruche, erstreckt sich auch auf die erwachsenen Mitglieder der Offiziers- und Unteroffiziersfamilien. Diese große Milderung des sonst in der Diözese geltenden Fastengebvtes sollen die katholischen Gläubigen der f. !. Landwehr dankbar anerkennen und dieselbe durch unerschütterliche Anhänglichkeit an ihre heilige katholische Religion, ferner durch Gebet und eifrigen Besuch des Gottesdienstes, durch Anhören des Wortes Gottes, durch reumütige und bußfertige Gesinnung, sowie durch Ausübung anderer guten Werke zu ersetzen sich bemühen. Die Zeit für die Verrichtung der Osteraudacht, die den Empfang der heil. Sakramente der Buße und des Altars umfaßt, wird vom vierten Sonntage in der Faste bis zum ersten Sonntage nach Pfingsten festgesetzt. 2. Diese voranstehende Fastenordnung gilt auch für die k. k. Gendarmerie, da dieselbe zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 11. November 1904, Z 46.710, im Sinne der mit Allerhöchster Entschließung vom 2. September 1904 (Zirkularverordnung des k. k. Reichskriegs-ministerinms vom 21. September 1904, l’raes. Nr. 65.521^ verlautbart im Verordnungsblatte für das k. und k. Heer, 33. Stück vom 28. Sept. 1904 : Kirchl. Verordnungs-Blatt für die Lavanter Diözese, 1905. II. Abs. 17) allergnädigst genehmigten Neuauflage der „Dienstvorschrift für die Militärgeistlichkeit" der zivilgeistlichen Jurisdiktion untersteht. 3. Endlich wird die vbenangeführte Fastenordnung kraft der vom heiligen Apostolischen Stuhle am 17. Jänuer 1908 dem gesamten österreichischen Episkopat erteilten Voll- Apostolische Abstinenci ŠPon der Sacra Congregatio Concilii in Rom ist unterm 27. November 1914 N. 6558 13 nachstehendes Dekret anher gelangt: 8. 8. Concilii N. 6558/13. Beatissime Pater ! Cardinalis Archiepiscopus Pragensis, Praeses Con-ferentiarum Episcopatus Austriaci, ad genua Sanctitatis Vestrae provolutus, quae sequuntur humillime exponit : Per gratiosum Rescriptum 8. Congregationis Concilii diei 17. Ianuarii currentis anni, ad septennium prorogata est Episcopis Austriacis facultas dispensandi cum custodibus rei publicae arma gerentibus, tum cum militibus militiae stabili adscriptis de iure curae cleri civilis subditis, tum cum custodibus rerum ad exigenda publica vectigalia spectantibus, super lege abstinentiae a carnibus, duobus tantum diebus exceptis, nempe in pervigilio Nativitatis D. N. Iesu Christi et Feria VI. in Parasceve, ad-iecta adnotatione, quoad dispensationem a ieiunii lege nihil obstare, quominus Episcopi sequantur probatorum auctorum sententias super exemptione ab ea lege, ratione laboris. Cum autem valde desiderandum sit, ut abusus quidam contra legem abstinentiae et ieiunii in quibusdam carceri bus publicis obvii eliminentur — non apponuntur enim semper cibi corrcspondcntes praescriptis ecclesiasticis «se abstinentia — et cum porro tanti intersit, ne sive in- macht auch auf die k. k. Finanzwache ausgedehnt, da sie einen Kriegsdienst ihrer Art bildet, Waffen trägt, nach Sitte der Soldaten lebt uitd arbeitet, zumal innerhalb der Grenzen des großen Reiches, wo sie viele Beschwerden zu ertragen und große Schwierigkeiten zu überwinden hat „Übrigens, Brüder, seid stark im Herrn und in der Macht seiner Kraft! Ziehet an die Rüstung Gottes, damit ihr bestehen könnet gegen die Nachstellungen des Teufels; denn wir haben nicht bloß zu kämpfen wider Fleisch und Blut, sondern .. wider die Geister der Bosheit. Darum ergreifet die Rüstung Gottes, damit ihr am bösen Tage widerstehen und in allem vollkommen aushalten könnet! Stehet denn, eure Lenden umgürtet mit Wahrheit, und angetan mit dem Panzer der Gerechtigkeit, und beschuht an den Füßen mit der Bereitschaft für das Evangelium des Friedens; vor allem ergreifet den Schild des Glaubens und nehmet den Helm des Heiles und das Schwert des Geistes, welches ist das Wort Gottes! Mit allem Gebet und Flehen betet zu aller Zeit im Geiste und wachet darin in aller Beharrlichkeit... Die Gnade sei mit allen, welche unfern Herrn Jesum Christum unwandelbar lieben! Amen." (Ephes. 6, 10. 18 — 24). Gegeben zu Marburg am 5. Jänner 1918. t Michael, Fürstbischof. ispens tu Gefängnisten. carcerati sive custodes et officiales cogantur leges Sanctae Matris Ecclesiae transgredi, quod relate ad scopum correctionis, cum damno speciali religionis et pietatis accidit, humillimus Cardinalis Orator, nomine multorum Episcoporum Austriae exorat, ut Sanctitas Vestra supradictam facultatem etiam ad detentos in carceribus publicis nec non ad vacantes operi culinario et panificio in istis carceribus et denique ad talium institutorum custodes et officiales, actu in ipsis servientes, clementissime extendere dignetur. 8. Congregatio Concilii, auctoritate SSmi. D. N. BENEDICTI PP. XV., attentis expositis, gratiam extensionis citati rescripti diei 17. Ianuarii 1914 ad Septennium iuxta preces benigne impertita est. Datum Romae die 27. Novembris 1914. f Fr. Card. Cassetta, Praefectus. L. S. 0. Giorgi, Secr. Nach dem Wortlaute dieses Dekretes erfreuen sich nunmehr der Nachsicht vom Fastengebote, wie solche das F. B Ordinariat kraft der vom heiligen Apostolischen Stuhle am 17. Jänner 1914 erhaltenen Vollmacht der k. k. Landwehr (Schützen), der k. k. Gendarmerie und der Finanzwache erteilt, auch die in öffentlichen Gefängnissen internierten Häftlinge, ferners die Köche und Bäcker in diesen Gefängnissen, endlich die aktiven Aufseher und Beamten solcher Anstalten. 8. Fastenmandat für das Jahr 1918. Im Sinne des neuen kirchlichen Fastengesetzes1 und ans Grund der mir vom heiligen Apostolischen Stuhle am 8. Inni 1899 erteilten und unterm 13. Jänner 1913 auf die Dauer von sieben Jahren erneuerten Vollmacht bewillige ich für das laufende Jahr die folgenden Erleichterungen bezüglich des kirchlichen Fastengebotes: I. Abbruchstage und Abstinenztage zugleich, also vollständige Fasttage mit Abbruch an Speisen und Enthaltung von Fleischspeisen, sind folgende: 1. der Aschermittwoch; 2. die Freitage der vierzigtägigen Fasten und der Kar-samstag bis Mittag (von Mittag an verpflichten Abstinenz und Jejunium nicht mehr) ; 3. die Mittwoche und Freitage der vier Quatemberzeiten; 4. die Vigilien oder Vortage vor Pfingsten und vor Weihnachten. II. Nur Abbruchslage, an denen zwar der Genuß von Fleischspeisen, aber nur eine einmalige Sättigung und überdies eine kleine Erquickung morgens und abends erlaubt ist, sind: 1. alle Tage der vierzigtägigen Fasten (auch der Gründonnerstag) mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage (darunter sind, wie oben I. 1, 2 und 3 bemerkt, der Aschermittwoch, der Quatembermittwoch, die Freitage und der Kar-samstag, letzterer bis Mittag, strenge Fasttage) ; 2. die Samstage der vier Quatemberzeiten; 3. die Vigilien oder Vortage vor den Festen: Mariä Aufnahne in den Himmel, Allerheiligen und Unbefleckte Empfängnis Mariä. III. Nur Abstinenztage, an denen die Enthaltung von Fleischspeisen, jedoch ohne Abbruch von Speisen, geboten ist, sind alle übrigen Freitage des Jahres. IV. Sooft ein kirchlicher Festtag, d. i. ein gebotener Feiertag, welcher im bürgerlichen Leben als solcher begangen wird, auf einen Fasttag fällt, entfällt jede Fastenverpflichtung, sowohl die Abstinenz als auch das Jejunium. Dasselbe ist der Fall, wenn einer der nunmehr aufgehobenen aber noch kirchlich mit regelmäßigem Gottesdienst und zahlreicher Beteiligung der Gläubigen fortgefeierten Festtage Lichtmeß, Mariä Verkündigung und Geburt und der Stephanitag ans einen Fasttag fällt. V. In Bezug ans die Dispensen vom Gebote, sich des Fleischessens zu enthalten, gilt folgendes: 1. Nur für einzelne Orte gilt die Erlaubnis, an einem Abstinenztage Fleisch zu genießen, dann, wenn an einem solchen Tage daselbst ein Jahrmarkt, zu dem sich gewöhnlich viel Volk versammelt, abgehalten wird. Diese Dis- pens gilt jedoch nur für den Ort, an welchem der Markt 1 Kirchliches Verordnungsblatt für die Lavanter Diözese, 1917. Rum. XIV, Abs, 112. alin. IV. SS. 175—178, abgehalten wird, also nicht für andere Orte, die Aiua sonst noch zur selben Pfarre gehören. 2. Jnbetreff einzelner Personen wird nachstehendes bewilligt. a) An allen Tagen des Jahres, jedoch mit Ausnahme des Aschermittwochs, des Karfreitags und des Karsamstags, des letzteren bis Mittag, und der Vigilien vor Pfingsten und Weihnachten dürfen Fleisch genießen: Arbeiter in Bergwerken und Fabriken; Reisende, die in Gast- und Wirtshäusern speisen; auch andere, das heißt nicht Reisende, welche z. B. in Städten und sonstigen geschlossenen Orten in Gasthäusern ihre Beköstigung haben. b) An allen Tagen, mit einziger Ausnahme des Karfreitags, können sich der Fleischspeisen bedienen: die Kondukteure ans den Eisenbahnen; jene Reisende, welche in Gasthäusern der Eisenbahnstationen speisen müssen; die Badegäste, überhaupt Kurgäste, welche wirklich zur Herstellung ihrer Gesundheit sich in Bade- oder Kurorten aufhalte». Die gleiche Milderung gilt auch für ihre .Hausgenossen und Dienerschaft. Hingegen gilt sie nicht für solche Personen, welche Kur- und Badeorte nur des Vergnügens wegen besuchen. c) Ohne Einschränkung, d. i. ohne Ausnahme irgend eines Tages, können Fleischspeisen jene genießen, welche ihrer äußersten Armut wegen unter Speisen keine Auswahl treffen können, sondern eben das essen müssen, was sie bekommen, (also wenn sie nicht Fastenspeisen erhalten); ferner überhaupt jene Personen, welche und solange sie in einem solchen Hause leben (z. B. als Dienstboten), in welchem man ihnen keine Fa sten speisen vvrsetzt. Sie sollen jedoch trachten, sich, wenn nur möglich, wenigstens am Karfreitage des Fleischgeuusses zu enthalten. VI. An jedem Fasttage, sei es mit oder ohne Abstinenz, wird der Gebrauch von Milchspeisen, Eiern und vom Tierfett (Speck) zur Würze der Speisen, sowohl bei der Mahlzeit als auch bei der kleinen Erquickung gestattet. VII. Endlich wird noch bemerkt: a) Alle, die an dispensierten Fasttagen (d. i. an den Samstagen der Fastenzeit und der Quatemberwochen, an den Vigilien Mariä Aufnahme in den Himmel, Allerheiligen und Unbefleckte Empfängnis Mariä, und sooft einer der aufgehobenen, aber noch fortgefeierten Festtage auf einen Fasttag fällt) Fleischspeisen genießen, sind verpflichtet an solchen Tagen d rei Vater unser, drei Gegrüßt seist du Maria und den Apostolischen Glauben zu Ehren des bitteren Leidens und Sterbens Jesu Christi andächtig und im Geiste der Buße zu beten. Wo mehrere Hausgenossen zusammen speisen, sollen diese Gebete laut und gemeinschaftlich verrichtet werde». Überdies werden die Gläubigen ermahnt, diese vom Heiligen Vater gewährte Erleichterung des Fastengebotes nach Kräfte» durch andere Werke der Frömmigkeit und insbesondere durch reichlichere Unterstützung der Armen und Notleidenden zu ersetzen. b) Kranken eine weitere Dispens zu erteile», sind Seelsorger und Beichtvater ermächtigt. Ebenso haben ans Grund des neuen Codex auch die Pfarrer vom 19. Mai 1918 angefangen das Recht, in einzelnen Fällen ans rechtmäßiger Ursache die ihnen untergebenen einzelnen Gläubigen und einzelnen Familien auch außerhalb ihres Sprengels und in ihrem Sprengel auch Fremde vom allgemeinen Gesetz der Abstinenz und des Jejnuinms sowie beider zugleich zu dispensieren. Nicht verpflichtet sind zum Abbruchfasten Kranke und jene, die anstrengende Arbeiten zu verrichten haben. c) Welt- und Regnlarpriester, Theologen und Knabe»-seminaristen, klösterliche Familien und Institute beiderlei Geschlechtes müssen sich jedoch einer strengeren Beobachtung des Fastengebotes befleiße» und haben sich daher an den Ab» brnchstagen, au denen das Fleischessen für die Laien mittags und abends erlaubt ist, bei der kleinen Ergnicknng am Abende des Fleischgenusses zu enthalten. Zuletzt sei noch die Bestimmung des neuen Kirchenge-setzbnches erwähnt, daß die Zeit für die Osterkommunion vom Palmsonntag bis zum Weißen Sonntag dauert. Zugleich heißt es darin, daß die Bischöfe diese Zeit erweitern könne», aber nicht über die Zeit vor dem 4. Fastensvnntag und nach dem Dreisaltigkeitsfeste. Demgemäß bestimme ich, daß für die Lavanter Diözese die Zeit für die Ablegung der heiligen Postna postav V zrnislu novih občnih postnih zapovedi1 in na podlagi posebnih pooblastil, podeljenih mi od svete stolice dno 8. junija 1899 ter obnovljenih za dobo sedem let dne 13. januarja 1913, podelim vam, predragi v Gospodu, za tekoče leto zastran posta te le olajšave : I. Dnevi, ob katerih je zapovedano, v jedi si pri-trgati in obenem zdržati se mesnih jedi, torej popolni ali ostri postni dnevi so ti le : 1. pepelnica ; 2. petki štiridesetdanskega posta in velika sobota dopoldne (od poldneva naprej neha za ta dan abstinenca in jej unij). 3. srede in petki kvatrnih tednov ; 4. bilja ali dan pred Duhovim (Binkoštmi) in pred Božičem. II. Dnevi, ob katerih je sicer dovoljeno meso uživati, toda le enkrat na dan se nasititi, zjutraj in na večer pa le kaj malega zaužiti, so naslednji : 1. vsi dnevi štiridesetdanskega posta (tudi veliki četrtek) razen nedelj in zapovedanih praznikov (med temi so, kakor že zgoraj I. 1. 2. in 3. omenjeno, pepelnica, kvatrna sreda, petki in velika sobota dopoldne popolni ali ostri postni dnevi) ; 1 Cerkveni zaukazuik za, Lavantinsko škofijo, 1917. Št. XIV. odst. 112. točka IV. str. 175 in 178 — 180. Beicht und für ben Empfang der heiligen Osterkommnnion mit dem 4. Fastensonntage beginnt und bis zum 4. Sonntage nach Ostern einschließlich dauert. Zugleich wird an die alte Vorschrift und löbliche Gewohnheit erinnert, die österliche Kommunion womöglich in der Pfarrkirche zu empfangen. And) werden die Gläubigen noch daran erinnert, daß während der geschlossenen Zeit, d.i. vom I. Adventsonntage bis zum Weihnachtsfeste einsdfließlich und vom Aschermittwoch bis zum Ostersonntag einsdfließlid), geräuschvolle Hochzeitsfeierlichkeiten sowie össentlid)c Lustbarkeiten und Ergötzungen untersagt sind. Die Gnade des Heilige» Geistes sei mit euch, ans daß ihr imstande seid, im Geiste der Liebe, des Gehorsams und der Buße das Fastenmaiidat gewissenhaft zu erfüllen. Und alle, iv e l d) e nach dieser Richtschnur tu/in belìi werden, Friede sei über s i e n n d B a r m h e r z i g k e i t Gottes! (Gal. 6, 16). Marburg, am Vigiltage der Hl. Drei Könige, den 5. Jänner 1918. f Michael, Fürstbischof. Anmerkung. Das Fastenmandat ist am Sonntage Quinquagesima von der Kanzel zu oerlautbaren. Überdies ist während des Jahres jeder Fasttag am vorhergehenden Sonntage den Gläubigen bekannt zu geben. — Die Fertigstellung des Fastenhirteiisd)reibens für das Jahr 1918 dürfte sich wegen andauernder Kränklichkeit des hochwürdigsten Oberhirten verzögern. za leto 1918. 2. sobote štirih kvatrnih tednov ; 3. bilje ali dnevi pred prazniki vnebovzetja device Marije, Vseh svetnikov in brezmadežnega spočetja Marijinega. III. Dnevi, ob katerih je prepovedano le zauživa-nje mesa, pa je dovoljeno, večkrat na dan se nasititi so: vsi ostali petki celega leta. IV. Kadar pride zapovedan praznik na postni dan, preneha vsaka dolžnost postiti se, to je, ni treba zdržati se mesnih jedi in ne pritrgati si pri jedi. To velja tudi za odpravljene praznike (Svečnico, oznanjenje in rojstvo Marijino, god sv. Štefana), ako se obhajajo z redno službo božjo in ob obilni udeležbi vernikov. V. Kar se tiče olajšave zapovedi, zdržati se mesnih jedi, velja nastopna določba, in sicer : 1. Le za posamezne kraje: Kjer se ob petkih ali drugih takih dnevih, ob katerih je prepovedano jesti meso, vrši sejem in se shaja mnogo ljudstva, tam je dovoljeno, ta sejmski dan uživati meso. Ta dovolitev velja pa le za kraj, v katerem je sejem, torej ne za druge kraje (trge, vasi), ki morda spadajo še k tisti župniji. 2. Za poedine osebe dovoljujem naslednje : a) Vse dni med letom, izvzemši pepelnico, veliki petek in veliko soboto dopoldne ter bilji pred Binkoštmi in pred Božičem, smejo uživati mesne jedi delavci v rudokopih in v tovarnah ali fabrikah ; popotniki, ki obedujejo v gostilnah in krčmah ; tudi drugi, ki n. pr. v mestih, trgih in podrugod hodijo v gostilne na hrano. b) Vse dni, izvzemši le veliki petek, smejo zauži-vati mesne jedi kondukterji ali sprevodniki na železnicah ; tisti, ki potujejo z železnico in morajo obedovati po gostilnah železniških postaj ; bolniki v toplicah, na slatinah ali v drugih zdravilstvenih zavodih, s svojimi domačimi in strežniki vred. Ta olajšava pa ne velja za nje, ki le za kratek čas ali zaradi razveseljevanja obiskujejo zdravilišča ali toplice. c) Vse dni med letom brez izjeme smejo mesne jedi uživati taki reveži, ki si vsled velikega siromaštva ne morejo izbirati živil in so prisiljeni jesti, karkoli se jim podari; ako pa dobijo za miloščino postne jedi, ne smejo uživati mesa ; nadalje osebe, katere in dokler morajo (n. pr. hlapci ali dekle) prebivati pri takih ljudeh, ki jim ne dajo postnih jedi ; skrbijo pa naj, da se, ako le mogoče, vsaj veliki petek zdržijo uživanja mesa. VI. Ob vseh postnih dnevih, bodisi mesojeja prepovedana ali ne, je dovoljeno uživanje mlečnih in jajčnih jedi ter raba mesne zabele (začimbe) ne le pri obedu, temveč tudi pri malem zaužitku. VII. Ni prepovedano, uživati pri isti pojedini ribe in meso ; tudi se more obed zamenjati z večernim okrepčilom (t. j. dovoljeno je, da opoldne samo kaj malega zaužijemo, pa se zvečer nasitimo ali imamo glavno kosilo). VIII. Slednjič je treba opomniti še to le: a) Vsi, ki uživajo meso ob polajšanih dnevih (t. j. oh sobotah štiridesetčlanskega posta in kvatrnih tednov, na bilje pred prazniki Marijinega brezmadežnega spočetja m vnebovzetja in Vseh svetnikov in kadarkoli pride kateri odpravljenih praznikov, ki pa se še slovesno obhaja, na postni dan), morajo vsak takovšni dan pobožno in v duhu pokore moliti trikrat „Oče naš“ in trikrat „Oeščena Marija“ in na koncu „apostolsko vero“ v čast bridkemu trpljenju našega Gospoda Jezusa Kristusa. Kjer je več ljudi pri mizi, se naj ta molitev opravlja na glas in skupaj. Posebej še v Gospodu opominjam vse vernike, da si naj prizadevljejo po svojih močeh, to od svetega očeta dovoljeno olajšavo postne zapovedi nadomeščati z drugimi pobožnimi deli, zlasti s tem, da obilneje opravljajo dobra dela krščanskega usmiljenja ter podpirajo ubožce in siromake. z b) Župniki imajo od 19. maja 1918 naprej oblast, da v posebnih slučajih iz pravičnega vzroka posameznim župljanom in posameznim družinam tudi takrat, če se nahajajo izven župnije, in v svoji župniji tudi tujcem izpregledajo postno zapoved, bodi pri trgati si pri jedi, bodi zdržati se mesnih jedi kakor tudi oboje. Bolnikom za nekoliko časa olajšati post, so pooblaščeni tudi izpo-vcdniki. Pri trgati si pri jedi pa niso dolžni bolniki in tisti, ki morajo opravljati prav težka dela. c) Svetni in redovni duhovniki, bogoslovci in gojenci dijaškega semenišča, cerkvene družine in cerkveni zavodi obojega spola pa se morajo odlikovati po ostrejšem izpolnjevanju postne zapovedi, zato se naj ob postnih dnevih, ob katerih je uživanje mesa svetnim ljudem dovoljeno opoldne in na večer, zdržujejo mesa na večer pri malem zaužitku. Končno še naglašain, da novi cerkveni zakonik določuje le štirinajst dni za sveto velikonočno obhajilo, to je čas od cvetne do bele nedelje. Obenem se pa podeli škofom oblast, da to kratko dobo podaljšajo, pa vendar se ne sme začeti pred 4. postno nedeljo in ne trajati preko praznika sv. Trojice. V tem zmislu odločim za Lavantinsko škofijo, da se čas za opravljanje svete izpovedi in za prejem svetega velikonočnega obhajila začne s 4. postno nedeljo in se konča s 4. nedeljo po Veliki noči. Spominjam vas tudi starodavne cerkvene določbe in hvalevredne navade, da sveto velikonočno obhajilo, ako mogoče, prejmete v domači župnijski cerkvi. Vrhutega vas še opominjam, da so od 1. adventne nedelje do Božiča in od pepelnične srede do Velike noči prepovedane šumne ženitne svečanosti, javne gostije in veselice. Milost Svetega Duha bodi z vami, da hote mogli v duhu ljubezni, pokorščine in zatajevanja samega sebe vestno izpolnjevati postno postavo. Ki pa bodo izpolnjevali to pravilo, mir črez nje in usmiljenje božje! (Gal. 6, 16). V Mariboru, na biljo sv. Treh Kraljev, dne 5. januarja 1918. f Mihael, knezoškof. Opomba. Postna postava se naj vernikom oznani j v nedeljo kvinkvagesimo ali petdesetnico. Med letom pa se še naj vsak post posebej oznani poprejšnjo nedeljo. Pošiljate v postnega pastirskega lista za leto 1918 se bo vsled vodnega bolehanja premilostljivega Nadpastirja bržčas zakasnila. st. B. Lavantcr Ordinariat zu Marburg, am 7. Immer 1918. t Michael, Fürstbischof. St. Lyrtllu--Btichdruckrrei, Marburg