503 Amtsblatt Mr Laibacher Ieitnng Nr, ?4. Samstag den 31. März 1866. Grkenntuiß. Das k. k. Landes- als Preßgcricht in Prag hat mittelst Erkenntnisses vom 21. März l. I., gemäß 8- 16 P.G. erkannt, daß die Druckschrift: „A. Nogcardö Geschichte einer Brochure. Vi,^n Verfasser dcö 1^^l)i<'inl.'ü. winzige vom Verfasser autorisirte dcnlschc Uebersetzling. Prag. Pcvlag von A. G. Stcinhanscr 1800" das in den tz§. 488, 491, 493 und 494 u St. G. bezeichnete Zugehen gegen dic Sicherheit der l^hrc dnrch Beleidigung Sr. Majestät des Kaisers der Franzosen bc< üründc, nnd das Verbot der wcitern Verbreitung der« selben gemäß §. 30 P. G. ausgesprochen. AuSschlieftende Privilegien. Das Ministerium für Handel nuo VollSwirthschaft ^t nachstehende Privilcaicn ucrlängcrt: Am 13. Nlürz 1l^06. 1. Das den Leopold Pollak und Moiscs Percles, uuf eine Verbesserung in der Reinigung und Desinfektion d" Bcttfcdcrn unterm 9. Februar 1862 ertheilte aus-Mießcuoc Privilegium auf dic Daucr des fünften wahres. 2. Das dem Franz Johann Kwizda auf die Erfindung eiucö Waschwasscrs für Pferde, „NcstitutiouS-uluid" genannt, uutcrm 23. Februar 1863 ertheilte ^schließende Privilcginm auf die Daucr deS vierten, !"nftcn und scchsstcn Jahres. 3. Dic der Marie Hager u) ans die Erfindung einer eigenthümlichen Kr«'mc, gcuannt „l>l'Ml.> ur Äiuttcru und Schrauben, für die Daucr ciueö IahrcS. ^icsc Erfindung ist im Königreiche Sachsen scit dem ^-Februar 1804 auf dic Daucr vou füuf Iahrcu pa- c>, 0fl. >t den gesetzlichen Dezennalzulagcn verbunden. Bef's Lxwerber um diese SteUe habcn ihre ^sahlgung zum Unterrichte der italienischen "ach 3^ "'^ Literatur am ganzen Gymnasium für ^' '^ ^'^ ^ und ltt des Prüfungögcfttzcö ^ "andldatcn der Gymuasial-Prosessur uachzu-(die ! "'^ 'bre volschriftsmäßig belegten Gesuche scbton «."6 Angestellten im Wege ihrcr vorge-""" Behörden) bis zum >e ^tallhalterci gelangen zu lassen, z^llch, am l7. März lttU«. " ° " d e r k. k. S t a t t h a l t e r e i. (92—l) Nr. 94U. , Kundmachung. Mit Beginn dcö Schuljahres lrj^/^? sind zwei kraiuisch'ständische Sciftpläi^e, uud zwar einer für die Kadsttcninstitute eventuell die Militärakademien, der zweite für dle Erziehungshäuser beziehungsweise Schulkompagnien zu besetzen. Zu diesen Stiftplätzen sind vorzugsweise Kna, bcn vom kramischcn Aoel, und in Ermanglung solcher auch unadclige Söhne von Militär, und Zivil-Staatödienern oder ständischen Beamten berufen. Zur Aufnahme in den ersten Jahrgang der Mllltarakaocmic ist cin Alter zwischen »5 und l6 Jahren, zur Aufnahme in dcn ersten Jahrgang der Kadettcnmstitute oder Obererziehuugöhäuser ein ?llter zwischen !l und l'<2 Jahren erforderlich. Zum Eintritte in die Akademien wird wei< ters nebst einiger Kenntniß der französischen Sprache gefordert, daß der Aspirant dcn ersten Jahrgang eines Obergymnasiumö, oder einer Oberrealschule, oder mindestens das Untergymnasium oder die Unter» rcalschule mit Vorzugsklassen absoluirt habe. Für die Ausnahme in den ersten Jahrgang oer Kadettcninstitute genügt die gut absolvirte 4te Normalklajse, für den ersten Jahrgang des Ober» erziehungshauses dle gut adsolviltc 3. Normalklasse. Aspiranten für den 2, 3. und 4. Jahrgang der Kadetteninstitute müssen sich mit dcn Zeugnissen über die gut zurückgelegte l., 2. oder 3te Klasse des Unlergymnasiums oder der Unterrealschule ausweisen; wogegen selbst für den Eintritt in die letzten Jahrgange der Obererziehungs'An» stalten dle entsprechende Adsolvirung der 4. Nor. maltlasse genügt. M)st dem Taufscheine, da.m dcn er> forderWcn S chulzeugnlssen der letzten zwei Semester haben die Bewerber weiters ihre gute Gesundheit, den geraden Körperbau, die mit Er» folg übcrstanoene Impfung durch cin ärztliches Zeugniß und die physische Eignung zum Mi« litä'rdienste durch das Zeugniß eines Stabs' oder Rcgimentsarztcs, ferner die Mittel' losigkctt der Eltern, die Zahl der Geschwister und dcn Umstand, ob und welche bereits eine Versorgung genießen, dulch legale Armu thszcug« nisse nachzuweisen. Endlich ist die Erklärung der Eltern oder Vormünder, daß sie die zur Unterdringuug der Aspiranten in obigen Anstalten allenfalls noth« wendigen Auslagen bestreiten wollen, und insoferne der Adel nicht notorisch und der Anspruch daraus abgeleitet werden würde, auch der legale Adels« beweis dem Gesuche anzuschließen. Die auf solche Art gehörig belegten Gesuche sind bis 8. Mai l. I. bei dem Landcsauäschusse in Laibach einzubringen. Laibach, am 27. März Ittvli. Vom krainischen Landes-Ausschüsse. (68—3) "" Nr. 178». Kuttdmachuttg. Se. k. k. apostolische Majestät haben mit a. H. Entschließung vom l' dulden, und von zwei K rcuzern vom Micthzinögulden bei Micthzinscn A'er l(10 Gul< dcn allerguädigst zu bewilligen geruht. Dieses wird mit dem Beisätze allgemein kundgemacht, daß der Verzehrungösteucrzuschlag von 4l) Kreuzern vom Eimer Bier vom !. April l. I. angefangen mit der Verzchrungösteucr zugleich ein< gchobeu, wegen EinHebung der Zinökreuzer aber eine besondere Kundmachung erlassen wcrden wird. Stadtmagistrat Laibach, am 27. März I8UU. , Der Bürgcrmcistcr: Dr. G. «H. Eosta. (87—2) Nr. 2024. Edikt. Bciiu gefertigten k. k, Landcsgerichte erliegt eine Kiste ordinärer gefüllter Kokosseifc im Ge» Wichte von l Ztr. 30 Pfd., muthmaßlich von einer strafbaren Handlung herrührend. Da der betreffende Eigenthümer nicht bekannt ist, so werden Diejenigen, welche cin Necht auf diese Seife nachzuweisen vermögen, aufgefordert, solches binnen Jahresfrist, vom Tage der dritten Einschaltung dieses Ediktes, bei diesem k. k. Landesgerichte anzumelden und dar-zuthun, widrigcns dic besagte Seife veräußert und der Kaufpreis bei Gerichte aufbehalten werden wird. K. k. Landcögericht Laibach, am 20. März l8«U. lM—3) Kundmachung. Es wird zur Bequartierung des Landes-Gen-darmcrie-Kommandanten eine Wohnung, bestehend aus 5 Zimmern, l Kammer, l Küche, ! Boden, l Holzlege, l Stallung für 3 Pferde, l Futter« und Sattelkammer und l Wagen-Remise benöthiget, auch sind für die Kanzleien U Zimmer und dabei ein wohlvcrsichcrtts Monttns-Magazin erforderlich. Bei den Kanzleien werden zur Bcquartierung der beiden Kanzlcioicner zwei Wohnungen, jede mit l Zimmer, I Küche, l Boden und I Holzlege, denöthiget. Ferner werden noch drei Wohnungen für das Rechnungspersonal nöthig sein, und zwar eine mit 3 Zimmcrn und zwei mit einem Zimmer sammt Zuge hör. Darauf rcftektircnde Hausbesitzer wollen ihre Offerte bis letzten April d. I. an das k. k. Landes-Gendarmerie-Kommando in Trieft einsenden, mit dcr Angabe, zu welcher Zeit die offcrirt werdenden Lokalitäten bezogen wcrden können. Erwähnt wird übrigens, daß die Wohnun« gen in verschiedenen Häusern kontraktlich aufge« nommcn wcrden können, wenn cS nicht möglich sein sollte, dieselben außer den Kanzleien, Magazin, und Kanzlcidiencrs-UlUcrkünften, in einem Hause unterzubringen. Trieft, 24. März l8Ml. K. k. Lnndcs-Gendarmerie-Kommando Nr. lA "(W^'l) Nr. l84l. Kundmachung. Am 7. April d, I , Vormittags um 10 Uhr, wird bei dem Magistrate die Lizitation für die mehrjährige Vcrmiethung der städtischen Kram« bndc Nr. N in der Clephantengasse abgehalten werden: Stadtmagistrat Lalbach, am 28. März I«66. _______Dcr Bürgermeister: t)r. G. ,H. ^osta. (»l—s) Nr. 665. Kundmachung. Am 4. April d. I., Vormittags um 10 Uhr, werden die zwei städtischen ehemaligen Flecksicdcrr duden in dcr Polanavorstadt und eine Bude in der städtischen Fleischbank für mehrere Jahre lizi-tando vcrmiethet werden, und es wird die Lizita« tion bei dcn Buden abgehalten. Stadtmagistrat Laibach, am 2«. März !866. i Der Vürgermcistcr: I)r. G. H. Eosta. '(O l —3) NV.'"l7I2" Kuudmachmlg. Das Schwel zerhauö ober dem Schlosse Unterthurn erhält die Bestimmung für einen soliden Kaffecschank und wird vom l. Mai d. I. für diesen Zweck vernnethet. Die Offerte für diese Micthung werden bis 5 April d. I. angenommen, um dann die erforderlichen Vorkeh. rungen treffen zu können. Scadlmagistrat Laibach, am 22. März lsll6. Dcr Vüracimeistcr: vr. G. H.