Dr. 31. Wien, den 1. Movember 1909. 17. Jahrg. L 's. FMWMW m cz. r. r Zentralorgan des GesterreLckiscken Efeenbabn »ipereonalee* Redaktion: Wien, F/j, Zentagasse Itr. 5. Redaktionsschluss blcr Tage vor dem Erscheinen de- Blatte». Sprechstunden sind jeden Zag mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage von 10 Uhr vormittags bis >/„« Uhr nachmittags. JnsertionsPreiS: Die zweimal gespaltene Nonpareillezeile oder deren Raum 40 Heller. Bei Iahresaustrag Rabatt. SbonnementS'Bedittguttgen r Halbjährig............................... Kr. 2-83 Ganzjährig..................................„ b 76 Für das Deutsche Reich ganzjährig Mk. 6.—. Für dar übrige Ausland ganzjährig 9 Franken. Telephon Wr. 2325. Erscheint jeden |0. und 2V. im Msnat. wahlspruch: Was wir begehren von der Zukunft Fernen r Daß Brot und Arbeit uns gerüstet liehen. Daß unsere Kinder in der Schule lernen Und unsere Breise nicht mehr betteln gehen. $. Kerwcgh. Die Karriere eines deutfdi-radikalen Abgeordneten. (Abg. Kroy.) Auf Grund eines vor längerer Zeit ein-gebrachten Ansuchens wurde, wie die „Deutschradikale Korrespondenz' tnelbet, der Inspektor der Salzburger Lokalbahnen Abgeordneter Kroy vom Verwaltungsrat derOesterreichischen Nordwestbahn als Oberrevident in den Dienst dieser Bahn übernommen und zur Dienstleistung der Direktion in Wien zugewiesen. Es sänkt. Der penetrante Geruch, der in der Tat von Zeit zu Zeit aus unserem öffentlichen Leben aufsteigt, hat es Herrn K e st r a n e k, dem Zentraldirektor der Prager Eisenindustriegesellschaft, leicht gemacht, den Unschuldskaftan umzuhängen und die Pose des Sittenrichters zu mimen. Das ist immer eine dankbare Aufgabe für die Nochnichterwischten. Und so gingen denn bte Herren von der deutschnationalen Parlamentsfraktion in der letzten Dienstagsitzung des Parlaments her und richteten, um zu zeigen, daß auch sie die Hüter der Reinheit des Parlaments seien, eine geharnischte Interpellation an den Finanzminister, in der gefragt wird, ob es wahr sei, daß von diesem ein Erlap an die dem Finanzministerium untergeordneten ärarischen Betriebe ergangen sei, in welchem diese angewiesen wurden, im Falle von Bedarf an Schrauben und Nieten die Brdliksche Eisen- und Metallwarenfabriksaktiengesellschaft in BudweiS zur Offertstellung einzuladen. Herr Kroy, als Mitglied der deutschradikalen Vereinigung, hätte freilich besser daran getan, die moralische Entrüstungskomödie seiner Klubgenossen zu hintertreiben. Denn er war es, der just damals schon zu den Erwischten, zu den, die, wenn sich für die moralische Anrüchigkeit ein strafbarer Tatbestand subsumieren ließ, „auf frischer Tat Betretenen" gehörte. Herr Kroy ist nämlich augenblicklich der Mann des Tages. Freilich nur deshalb, weil sich an seine sonst recht harmlose Person der penetrante Geruch heftet, den Herr Keftranek aus der parlamentarischen Körperschaft verspürt zu haben glaubt. Ein kleiner Herostrat, der teme Tempel anzündet, sich dafür aber durch ein vom Zufall verliehenes Reichsratsmandat wie von einem lenkbaren Luftballon aus den Niedrigkeiten des kleinen Beamtendaseins zu den lichten Höhen derRegierungsgnadensonneemporziehenläßt. WeristHerr Otto Kroy? Die Antwort auf diese Frage hätte man noch vor etlichen Monaten im Schematismus der A. T. E. suchen müssen: ein Adjunkt, der als kleiner subalterner Beamter sein Dasein wie viele seiner Leidensgenossen heute noch kümmerlich ans der Schattenseite des Lebens fristete. Dann schiffte sich der junge Mann und Absolvent der Mittelschule in Leitmerrtz in das Phrasenwasser der deutschnatwnalen Bewegung ein. Er wurde Agitator von bescheidenstem Durchschnitt und recht mittelmäßiger Begabung. Und auch der Mut, der den deutschnationalen Jungmannen freilich nur nachgerühmt wird, scheint ihn nie zu Exzessen des Temperaments verleitet zu haben. Denn über die Ursachen, warum das damals zumeist deutschnationale Personal der A. T. B. im Jahre 1905 an der p a s-siven Resistenz nicht teilgenommen hat, erzählte lm Oktober 1907 ein deutschnationales Blatt, das »Alldeutsche Tagblatt", folgendes: .Die Ursache sab in einer Beamtenkanzlei der 81. T. E. Herr Assistent Kroy, stiller Herausgeber des .DeutschenEisenbahners' und anonymer ,Ein Führer' des famosen Mächter-häuschensonds' (Kroy sprach seinerzeit noch unter falschem Namen in Versammlungen), wollte keine passive Re, sistenz unter den Ange st eilten der A. T. E., weil er um seinen Assistentenkragen fürchtete. Damals erschienen im .Deutschen Eisenbahner' heftige Aufsätze gegen die Ausbeutung der Südbahn, 92. W. B., St. E. G. und so fort — nur gegen die vielbelobte A. T. E. wurde nichts geschrieben. In jener Zeit erhoffte eben Herr Kroy noch als zukünftiger Abgeordneter und Beamter der A. T. E. doppelte Diäten zu beziehen. Da nun dieser fromme Wunsch an der politischen Anständigkeit der Direktion der A. T. E. scheiterte, die auf das zweifelhafte Vergnügen verzichtete, sich VIC uu| vww I»"- einen Abgeordneten zu halten, fo mußte die weniger ikrupelloseRegre run g herhalten und dem Herrn Assistenten- Abgeordneten eine Stelle in Salzburg und zugleich das ersehnte Avancement erwirken. Und nun erlaubte sich dieser Ministerfavorit kürzlich in Wien in einer Eisenbahnerversammlung, sich als Führer der diesmaligen Resistenzbewegung aufzuspielen. Ja das eine glauben wir wohl, daß sich der Herr Assistent seine Rache an der Direktion der A. T. E. durch Provokation einer Resistenzbewegung aus-lassen möchte. Sollte jedoch diesmal die Resistenz Eingreifen, so ist hundert gegen eins zu wetten, daß gerade wiederum dort, wo Herr Kroy durch die Munifizenz deS terrn Der' " alzburger sistenz d „ „ .. den wird. Daher kann es durch die deutsche Eisenbahnerorganisation nicht zu einer Besserung der Existenzverhältnisse komen, so lange man eigentliche StreberseelenwieHerrn Kroy an der Spitze beläßt." Man könnte sich füglich aller Reminiszenzen enthalten, wenn man die Geschichte, die ein deutschnationales Blatt über Herrn Kroys Werdegang vor zwei Jahren erzählte, der Vergessenheit entreißt. Aber es reizt allzusehr, nach den Gründen zu suchen, wie der einstige Kassier der allerkleinsten Station der Bielatalbahn zu den Höhen emporklomm, wo die Sonne der ministeriellen Beaönnerung scheint. Herr Kroy fand, wie eine blinde Henne ein Saatkorn, im Jahre 1907 ein Reichsratsmandat. Da aber die Verwaltung der Aussig-Teplitzer Bahn kein Bedürfnis empfand, sich einen Abgeordneten zu halten, stellte sie Herrn Kroy vor die Wahl, entweder auf das Mandat oder auf seine Stelle als Adjunkt zu verzichten. Herr Kroy tat das letztere. Und er tat es leichten Herzens, nachdem er durch Einflußnahme des damaligen Eisenbahnministers D e r s ch a t t a, der Herrn Kroys Parteigenosse war, sofort eine Stelle als Inspektor bei der Salzburger Lokaleisenbahn erhielt. Die Salzburger Lokalbahn, die sonst ihren Angestellten nicht einmal die Ausübung eines Gemeinderatsmandats erlaubt, war diesmal sehr nobel und zahlte dem neugewonnenen Herrn Abgeordneten für eine sechsjährige Beurlaubung den Jnspektorengehalt. Ein Abgeordneter wurde also dringend gesucht. . . . Es gibt heute noch Leute und sogar ziemlich viel, die vor einem Rätsel stehen. Es gab ja eine Zeit, wo die Alchimisten behaupteten, Liebestränklein brauen zu können, die, wenn sie der Liebeswerber zu sich nimmt, sofort stürmische Gegenliebe bei der Angebeteten hervorrufen. Aber man hatte nie davon gehört, daß auch Abgeordnete dieses Mittel besitzen, wenn ihnen die Er-ringung der besonderen Zuneigung einer Privateisenbahn am Herzen liegt. Besitzt Alchimist Kroy dieses Atittel oder ist es nur das zaubergewaltige Exterieur, sein leuchtender Geist oder sein gewaltiges Wissen, durch das nicht nur Aktionäre, sondern auch Regierungen besiegt werden? Diese Fragen, die sonst, wenn sie Dinge intimer Privatverhältnisse berühren, keinen Menschen etwas angehen, regen die Oeffentlichkeit auf, wenn das Konkubinat eines Abgeordneten mit derRegierungzur Diskussion steht. Die Geschichte, wie Herr Kroy vom Inspektor einer Privatbahn zum Oberrevidenten einer Staatsbahn lancierte, kam eben gerade recht, um Herrn K e st r a n e k, der gegen die Abgeordneten in ihrer Allgemeinheit den Vorwurf der Unlauterkeit erhob, die richtige Gloriole zv geben. Denn an Herrn Kroy läßt sich ermessen, wohin mitunter ein Reichsratsmandat führt, wenn auch damit noch nicht klargestellt ist, ob die Politik den Charakter odermanchmal auch der Charakter die Politik verdirbt. Zweifellos aber ist, daß jetzt die moralische Reinigungsanstalt beide, Herr Kroy und der Eisenbahnminister, notwendig bätten. Denn daß Herrn Kroys Ansuchen an dieNorowest-bahn um Uebernahme als Oberrevident just einen Tag vor der Uebernahme derBahn in das Staatseigentum beschlossen wurde, wäre zu sonderbar, auch wenn der von der „Eisenbahn-beamtenzeitung" mitgeteilte vertrauliche Erlaß gar nicht bestehen würde, in welchem es heißt: „Pro domo. Auf Wunsch des r. r. Eiscnbah». Ministeriums wurde in der Sitzung des BerwaltungSrateS der Oesterreichischen Nordwestbahn und Südnorddcutschcn Verbindungsbahn beschlossen, den Inspektor der Salzburger Eisen-bahngesellschast, Herrn ReichSratSabgeordneten Otto Kroy, als Oberrevidenten mit dem Gehalte von 3600 Kr. und dem systemisierten Quartiergeld in die Dien st e der Oesterreichischen Nord west bahn zu übernehmen. Die Genehmigung des l. k. Eisenbahnministeriums hierzu wurde von dem bei dieser Sitzung anwesenden landeSsürstlichen Kommissär erteilt." Diese P r o t e k t i o n s n o t e, an deren Bestand zu zweifeln niemand eine Veranlassung hat, ist so recht ein Dokument dafür, bis zu welchem Grade die Begriffe für Moral und Sittenreinheit geschwunden sino. Wessen Ansehen darunter mehr leidet, das des Abgeordneten, der sich protegieren läßt, oder das der Regierung, die protegiert, mag noch unentschieden sein, sicher aber ist, daß Herrn Kroys Moral an Feingefühl vorläufig noch das Aufdämmern der richtigen Erkenntnis über die Tragweite seines Handelns verhindert. Denn „es ist unwahr", so schreibt er in einer Berichtigung an die „Eisenbahnbeamtenzeitung", „daß das k. k. Eisenbahnmimsterium mich als Oberrevidenten für die k. k. österreichischen Staatsbahnen gewonnen hat." Und „wahr ist nur, daß ich über mein vor längerer Zeit gestelltes Ansuchen vom Verwaltungsrat oer Oesterreichischen Nordwestbahn übernommen wurde". Was will Herr Kroy mit seinem an-den-Tatsachen-Vorbeiberich ti-g e n? Um was es sich handelt und was die Beamtenzeitung behauptet hat, ist, daß Herr Kroy über ausdrücklichen Wunsch des Elsenbahn-ministeriumS bei der Nordwestbahn angestellt wurde, was zu bestreiten nicht Herrn Kroys, sondern Sache des Eisenbahnministers ist. Und es ist weiter „unwahr", so meint Herr Kroy, „daß er infolge seines Reichsratsmandats eine Reihe von Adjunkten- und die ganzen Revidentenjahre übersprungen hat, wahr dagegen und in Beamtenkreisen allgemein bekannt sei, daß er trotz seines Mandats die Vertrauens stelle eines Inspektors der Salzburger Lokalbahngesellschaft er-i e Ir. Und es ist auch wirklichwahr, daß Herr roy trotz seines Mandats die Stelle als Inspektor bei der Salzburger Lokalbahn erhielt. So spottet der Mann seiner selbst und weiß nicht wie. Trotz seines Mandats zahlte man Herrn Kroy für die ganze Legislaturperiode den Gehalt als Inspektor, und trotz des Mandats, in dem das edle deutsche Gemüt kein Hindernis sieht, um sich in die Gnadensonne der Regierung zu setzen — wünscht das Eisenbahnministerium auch jetzt wieder Herrn Kroy als Oberrevidenten bei der verstaatlichten Nordwestbahn zu sehen. Trotz des Mandats, so also folgert Kroy atS Logiker, überspringt er eine ganze Reihe von altgedienten Beamten und stellt sich deren Beförderung in den Weg. Ueber seinen guten Geschmack ist Herr Krön als Privatmann niemandem Rechenschaft schuldig. Aber auch nur 19* Der „Eisenbahner" erscheint in einer Auflage von 45.000 Exemplaren. als solcher. Als Mitglied des Parlaments und als Führer der Eisenbahner, als der er sich so gerne aufspielt, hat freilich die Oeffentlichkeit das Recht der Kontrolle, tote weit Herr Kroy in den Sumpf steigen darf. Es war schon öfters da, das; der höchste Aufstieg zugleich der tiefste Fall war. Und so wird auch Herr Kroy noch erfahren müssen, daß der Sinn des Sprichwortes sich an ihm erfüllt, daß der, der vom Brote des Pap st es ißt, daran stirbt. e Die Kroy-Affäre im Parlament. In der letzten Dienstaasitzung des Reichsrates haben Abgeordneter Müller und Genossen folgende Interpellation an den Eisenbahnministcr überreicht: Interpellation des Abgeordneten RudolfMüllerundGenassen an den Herrn Eisenbahnmini st er betreffend: Die über Intervention des I. k. Eisenbahnministeriums erfolgte Uebernahme des Reichsratsabgcordneten Otto Kroy als Oberrevidenten der verstaatlichten Oe. N. W. B. * Durch eine von der politischen Partei, deren Mitglied der Herr Abgeordnete Otto Kroy ist, herausgegebenen ZeitungS-korrespondenz wurde in den letzten Tagen die Nachricht verbreitet, daß der Abgeordnete Kroy, der bisher die Stelle eines Inspektors bei der Salzburger Lokalbahn inne hatte, vom Ver-waltungsrat der Oe. N. W. B. über eigenes Ansuchen als Obcr-revident übernommen wurde. Wie nun den Gefertigten zur Kenntnis gelangt ist, ist diese Ueberstellung eines Mitgliedes des hohen Hauses in einen in den Besitz des Staates übernommenen Betrieb auf den Wunsch des !. k. Eiscnbahnministeriums hin erfolgt und trägt der sich auf die Verstaatlichung beziehende Akt vom 14. Oktober 1909 neben der Fertigung der Herren Taussig und Zehetner folgenden Vermerk: „Pro domo. Aus Wunsch des k. k. Eisen-bahnministeriumS wurde in der Sitzung des Ver-waltungsrates der Oe. N. W. B. und der S. N. D. V. V. beschlossen, den Inspektor der Salzburger Eisenbahngesellschaft, Herrn Abgeordneten Otto Kroy, als Oberrevidenten mit dem Gehalt von 3600 Kr. und dem systemisierten Quartiergeld in die Dienste der Oe. N. W. 58. zu übernehmen. Die Genehmigung des k. k. Eisenbahnministeriums hierzu wurde von dem bei dieser Sitzung anwesenden landesfürstlichen Kommissär erteilt." Eine solche Karriere, die wohl unter der österreichischen Eisenbahnbcamtenschaft einzig dasteht, wäre nun gewiß begreiflich und bedürfte auch keinerlei weiterer Aufklärung, wenn mit der Persönlichkeit des auf solche seltsame Art Ernannten jerie besonderen Verdienste oder fachlichen Qualifikation verknüpft wären, die ein derartiges Ueberspringen von altgedienten Be-amten rechtfertigen könnten. Erwägt man jedoch, daß von irgend welchen Leistungen des Herrn Abgeordneten Kroy als Eisenbahnfachmann, die über den bescheidenen Durchschnitt hinausreichen, weder in Fachkreisen noch in der breiten Oeffentlichkeit etwas bekannt ist, so muß diese eigenartige lediglich durch das Wohlwollen der k. k. Regierung gestützte Karriere, deren sich ein Mitglied dieses Hauses erfreut, mit Recht das größte Befremden nicht nur in Eisenbahnerkreisen, sondern in der breiten Oeffentlichkeit überhaupt hervorrufen. Erwägt man endlich, daß Herr Otto Kroy zur Zeit als er als Mitglied dieses hohen Hauses gewählt wurde, als Adjunkt der Aussig-Teplitzer Eisenbahn sofort als ein für die ganze Legislaturperiode dieses Hauses beurlaubter Inspektor von Zkeuilleton. Die Tiebe ging vorbei. Von Robert R e i tz e l. Es war einst ein Jünglingmann, der hatte die Hand an den Pflug gelegt und beschaute sich siegesgewiß das Feld, das er erobern, brechen und ausnützen wollte. Um ihn her brausten die fröhlichen Winde das Lied von der unendlichen Ferne und durch das rauhe Getöse klang leise eine süße Stimme wie das unbewußte Klingen, mit dem der Morgenstern die Sonne grüßt. Es war die Liebe, die vorüberging. Aber der Mann am Pfluge verschloß ihr Ohr und Herz: Erst muß ich mein Feld bestellen, dann sollst du mir willkommen sein. Und das Feld war bestellt, es dampfte die frisch aufgewühlte Erde. Kleine weiße und blaue Blümelein blinzelten aus den Hecken am Ackerrand hervor, die Lerche stieg singend in die Luft. Da ging die Liebe vorbei, errötend, mit keuschen Wimpern die Sehnsucht verhüllend. Aber der Ackersmann ries: „Du kommst zu früh, ich muß mein Feld bestellen, ich muß säen, auf daß mir tausendfältige Frucht werde." Und die Saat schoß grün, und die Saat schoß goldgelb hervor. Stolz wandelte der Mann durch den reichen Segen. Die Lust erzitterte von Sonnenstrahlen und Finkengesang, rote Rosen nickten über die Mauer am AckerSrand. Da kam die Liebe durch des Kornes Gassen; heiß duftig streifte ihr Atem den Mann, aus den voll ausgeschlagenen Augen loderte Sinnesseligkeit. Aber er wies sie zurück und freute sich seiner Stärke: Erst muß ich meine Arbeit cinheimsen, dann sollst du mit mir schwelgen am reich besetzten Tisch. Die Scheunen sind gefüllt, die Tenne liegt glatt wie ein Tanzboden, und fernher klingt das Lied der feiernden Drescher zu dem Manne, der einsam durch die Stoppelfelder geht, wo dos listig blickende Mäuslein die letzten verlorenen Körner in sein unterirdisches Häuslein rettet. Da erfaßte ihn allgewaltige Sehnsucht, und er breitete die Arme aus nach Süden, von wannen die Liebe kam: Ich habe meine Pflicht erfüllt, ich habe gewonnen, was ich mein nennen wollte, ich habe alles und nichts. Hohn ist mir der Gesang der Fröhlichen, ich sehe die Schatten kommen, die Erstarrung und' ich bin allein. O, Liebe, wo bist du ? Aber nur das Seufzen des Waldes gab Antwort, rote, der Salzburger Lokalbahn und zwar wie allgemein verlautete, auch damals auf Wunsch des k. k. Eisenbahnministeriums übernommen wurde, so muß die gegenwärtige Vorgangsweise geradezu als ein Akt parlamentarischer Korruption empfunden werden. Gerade in einer Zeit, wo in der Oeffentlichkeit gegen dieses Haus schwere Pauschalverdächtigungcn erhoben worden sind, muß notwendigerweise das Bekanntwcrden derartiger Vorkommnisse wie die angeführten, dazu beitragen, das öffentliche Rechtsbewußtsein und das Vertrauen in die unparteiische Objektivität dieses Hauses und seiner Mitglieder zu erschüttern, da dadurch der Anschein erweckt wird, als ob derartige schlvere Anschuldigungen, wie sie gegen dieses hohe Haus pauschaliter erhoben wurden, in manchen Belangen nicht des realen Grundes entbehren. Da auch weiters unter der Beamtenschaft der k. k. österreichischen Siaatsbahnen die Meinung besteht, daß weder in dem Umstande, daß Herr Abgeordneter Kroy bloß die Mittelschule in Lcitmeritz absolviert hat, noch darin, daß er eifrig für den nationalen Chauvinimus Prosclyten macht, ein Grund zu einen auf der Einflußnahme der Regierung begründeten älteren Beamten überspringenden Avancement gelegen ist, fragen die Gefertigten: Ist der Herr Eisenbahnminister geneigt, dem Hause darüber Mitteilung zu machen, weshalb er auf den Uebertritt des Herrn Abgeordneten Kroy in den Staatsbetrieb Wert gelegt habe? Ist er geneigt, die besonderen Qualifikationen bekanntzugeben, die diese seltsame Bevorzugung eines Mitgliedes des hohen Hauses im Staatsdienste rechtfertigen? In der gleichen Angelegenheit richtete Abgeordneter Dr. Ellenbogen ein Anfrage an den Präsidenten in der cs heißt: Abgeordneter Dobernig habe in der letzten Sitzung sehr richtig gesagt, die bekannte Aeußerung des Zentraldirektors Kestranek habe sich nicht gegen einzelne Abgeordnete, sondern gegen das ganze Parlament gerichtet. Der Präsident hat in Beantwortung jener Anfrage korrekt geantwortet, daß er Herrn Kestranek auffordere, jene Abgeordneten, die ihre Stellung zur Erlangung persönlicher Vorteile mißbrauchen, zu nennen. Kestranek hat es jedoch vorgezogen, in wenig männlicher Weise sich hinter allgemeine Redensarten zu verstecken, und sich in einer Form, die geeignet ist, die öffentliche Meinung irrczuführen, auf Aussprüche und Artikel von Abgeordneten zu berufen, die eine ganz andere Frage behandelt haben. Er hätte einen einzigen Fall anführen können, der aber schon öffentlich bekannt war, den Fall des Abgeordneten Simon Starck, der allerdings gegen Entgelt Interpellationen im Hause eingebracht hat. (Hört! Hört! bei den Sozialdemokraten.) Aber über die Qualifikation dieses Abgeordneten ist wohl das Urteil dieses Hauses gegenwärtig wenigstens vollständig einig. Wenn nun schon Kestranek die einzelnen Fälle nicht anführt, ist es Aufgabe jedes ehrenhaften Abgeordneten, jeden einzelnen Fall, der ihm auf diesem Gebiete bekannt wird, öffentlich kundzutun und zur Austragung zu bringen. Es ist verwunderlich, daß Herr Kestranek, wenn er von politischer Korruption sprach, nur von den Abgeordneten sprach. Es wäre vielleicht noch mutiger gewesen, wenn er von der Korruption gesprochen hätte, die von der Regierung betrieben wird. Die Negierung hat bekanntlich eigene Institutionen zur Züchtung von Korruption, man nennt sie Lands-man«Ministerien. (Heiterkeit und Zustimmung bei den Sozialdemokraten.) Diese Ministerien sind nicht bloß einfache Dienstvermittlungsbureaus (Heiterkeit), nicht bloß Institutionen zur Einführung von Protektionswirtschaft, sondern geradezu Korruptionsministerien. Die hohen Beamten der verschiedenen Ministerien singen die furchtbarsten Klagelieder über die maßlose Korruption der Verwaltung, die von diesen Ministern begangen wird. Redner spreche nicht von der Korruption, welche diese Minister als Agenten der verschiedenen Volksräte, Narodna Radas und dergleichen besorgen, auch nicht von jener geradezu anwidernden Form der Korruption, die sich eines auf telegraphischem Wege erzeugten Volkswillens bediene, um mit einem mit 40.000 Kr. besoldeten Amte kleben bleiben zu können. (Heiterkeit und Beifall bei den Sozialdemokraten.) Seit solche Landsmanngelbe, welke Blätter streute der Wind aus das Stoppelfeld, in Grau wandelte sich bas Gold des Abendrotes: die Nacht brach herein. Eine Viertelstunde am Telephon. Wenn Berührungen der Drähte, falsche Verbindungen, andere Störungen der Leitung oder Verwechflungen auf der Zentrale eintreten, kann man beim Telephon oft die wunderlichsten und heitersten Dinge hören, wie nachfolgende Wiedergabe eines telephonischen Durcheinanders beweist, den wir anzuhören die Ehre hatten: Klingklingkling, „Hallo! Hier Oberoffizial Rosenspeis." — „Hier Doktor Sargdeckel." Inzwischen läutet ein Abonnent der Gasanstalt die Kanzlei der Anstalt auf: „Hallo! Hier Wickerl und Plunz. Bitte, schicken Sie sofort jemanden zu uns wegen der Leitung." Der Obige: „Herr Doktor, bitte, kommen Sie sofort zu meiner Frau." „Was ist denn passiert ?* „Es strömt Gas aus." Die Gasanstalt: „Was fehlt denn der Leitung?" „Sie hat sich verkühlt und liegt im heftigen Fieber. Sie phantasiert!" „Ich werde gleich einen Monteur schicken. Mitttlerweile verstopfen Sie den Sprung mit Fetzen und binden Sie ihn gut ab." Kling, kling, kling. * „Hallo! Hier Oskar Weldvald." „Hier Fritzi Ramsch." „Servus. Du, Fritzi, ich kann dir mitteile«, daß meine Berta alles glücklich Überstunden hat." „So, das freut mich. Was hat sie denn gekriegt? „Ein Paket Fünsviertler Schrauben, an Gesimshobel und a bißl weiß'» Leim." „Hallo! Ich versteh nicht, c8 spricht immer jemand dazwischen. Hier Tischlermeister Grantig." „So, Sie brauchen noch ein ganzes Packet Schrauben. Ja, wann werd'n S' denn mit dem Arbeit amol fertig. Was hab'n S' denn die ganze Zeit her g'macht?" Ministerien überhaupt bestehen, haben die Einschübe und ändern Vergewaltigungen, unter denen die Beamten zu leiden haben, keinen so hohen Grad erreicht, wie jetzt. Darum halte er es für seine Pflicht, einen Fall zur Kenntnis des Präsidenten zu bringen und auf seine Klarstellung zu dringen, so leid es ihm auch tue, das Vorgehen eines Kollegen in diesem Hause einer Erörterung unterziehen zu müssen. Redner mache den Präsidenten auf die Nummer 42 und 43 der „Eisenbahnbeamten-Zeitung", letztere vom 24. d., aufmerksam. Dort wird mitgeleilt, daß der Abgeordnete Kroy am 20. August 1909 bei der Direktion der Oesterreichischen Nordwestnhn angesucht habe, alsOberrevioent, womöglich unter Verleihung des Jnspektortitels, a u f g e n o m-men zu werden. (Hört! Hört! Bei den Sozialdemokraten.) Abgeordneter Kroy habe eine solche Ausnahme nicht zum erstenmal verlangt. Bekanntlich wurde er unmittelbar nach der Wahl im Jahre 1907, als er von der Aussig-Teplitzer Bahn entlassen wurde, als Inspektor — er war früher Oberreoident — bei der Salzburger Lokalbahngescllschast ausgenommen. Wir bemühen uns jahraus jahrein, die Stellung der Beamten und Bediensteten und anderer auch bei den Bahnen zu verbessern. Wir verlangen von der Staatsbahnverwaltung mit 'Recht, daß sie hierfür größere Beträge einstelle. Wir verlangen die Automatik des Avancements, damit keinem von den Beamten auch nur das kleinste Unrecht geschehe. Wenn wir solche Forderungen an die Staatsverwaltung stellen, die uns vom Finanzminister übelgenommen werden und wegen deren wir von der Regierung und dem Herrenhause in der öffentlichen Meinung fortwährend herabgesetzt werden, haben wir alles Interesse, daß das Vertrauen der ganzen Bevölkerung in die Redlichkeit unserer Absichten nicht erschüttert werde. Es ist also ganz unangebracht, daß ein Abgeordneter nunmehr selbst den Anstoß zum Mißtrauen der Beamten gibt, indem er sich p l ö tz-lich ohne Recht einschieben läßt und dadurch eine ganze Reihe von Beamten in ihrem Avancement schädigt. (Zustimmung und Beifall bei den Sozialdemokraten.) Es muß also in dieser Hinsicht im Interesse des Hauses und aller Abgeordneten Reme-dur geschaffen werden (Zustimmung bei den Sozialdemokraten) und wir alle haben ein Interesse daran, zu erklären, daß wir mit derleiMachinationen absolut nichts gemein haben. (Lebhafter Beifall und Händeklatschen bei den Sozialdemokraten.) Ich richte daher an den Präsidenten die Anfrage: 1. Hält der Herr Präsident dafür, daß — um mit dem von ihm in der letzten Sitzung gebrauchten Worte zu sprechen — , dieses Vorgehen des Herrn Abgeordneten „gewiß nur in Ausübung seiner Pflicht" erfolgt ist, oder meint er — um wieder mit seinen eigenen Worten zu sprechen — daß es sich hier „um einen unlauteren Einfluß, um Ausnützung unserer politischen Macht zur Erlangung persönlicher Vorteile" handelt? 2. Was gebentt der Herr Präsident zu tun, um die Eh re des in diesem Falle tief geschändeten Hauses zu sühnen? 3. Ist der Herr Präsident als Hüter der Ehre dieses Hauses bereit, den Herrn Eisen bahnmini st er zur Verantwortung zu ziehen, wieso er die Hand dazu bieten konnte, daß durch seine Teilnahme an diesem Akt persönlicher Korruption das Ansehen des Hauses so schwer diskreditiert worden ist? 4. Ist der Herr Präsident auch bereit, das HauS gegen Angriffe auf feine Ehre und fein Ansehen, selbst wenn diese Angriffe von der Ministerbank oder von Abgeordneten erfolgen, aus das nachdrücklichste zu schützen? (Lebhafter Beifall und Händeklatschen bei den Sozialdemokraten.) « Herr Kroy verzichtet auf die „Eisenbahner-Rettung". Wie die „Deutsche Arbeiter-Korrespondenz" mitteilt, hat Herr Kroy seinen Austritt aus dem „Reichsbund deutscher Eisenbahner" angcmcldet. Die Leitung des letzteren hat auch bereits de» Reichsverbaud deutscher Arbeitnehmcrvereinigungen verständigt, daß Herr Kroy nicht mehr als Vertreter des Reichsbundcs fungieren könne, da er diesem nicht mehr angehört. Die deutschen Eisenbahner haben also jetzt hinter ihrem Oberrcvidentcn-Fiihrer das Nachsehen. Das ist das Ende des Führers einer Partei, die die sozialdemokratische Organisation gar so gerne beschuldigt, daß sie die Eisenbahner vertan stund verraten habe.... „Einen feschen Buben." „Was, Sie Murckser, Sie woll'n mi pflanz'n auch noch. Lass'» S' d' Arbeit steh'n und hol'n S' Jhna Büachel l" „Gratuliere, gratuliere. Ich lass' dein liebes Frauchen schön grüßen. Servus!" Kling, kling, kling. * Kling, kling, kling. „Hier Modesalon Fanni Zwitscher." „Hab' die Ehre, Hab' die Ehre. Hier Tuchniederlagc Fad'y u. Komp." „Bitte, haben Sie noch von dem blauen Seidenstoff?" „Hier Orpheum. Geehrte Redaktion, wollen Sie nicht so freundlich sein und das morgige Programm aufnehmen. Ja, sind Sie so gut? Also: Die drei Girls werden verlängert. „Bitte, schicken Sie mir 20 Meter davon," füllt die Stimm, der Schneiderin dazwischen. Redaktion: „Also das Programm mit den drei Girls wird verlängert." „Leider es sind nur mehr Reste da," ist wieder als Antwort der Tuchhandlung zu vernehmen. Mittlerweile haben einige traurige Hinterbliebene dieselbe Redaktion aufgeläutet und diktieren ein Partezettel, während das Orpheum sein Programm durchs Telephon anzeigt, was dann ungefähr folgenden Wortlaut kriegt: „Tiefgerührt von dem herben Verlust unseres Gatten, Vaters, Onkels, respektive" — „Bauchredner, Tierstimmenimitator rc. re." — „des Herrn" — „Mister Brauen mit seinen drei Wunderaffen" — „geben wir die geziemende Nachricht von" — „Alfred und Sigrid Naes" — „die berühmten Weltmeister-schaftsläufer auf Rollschlittschuhen, 270 Ehrenpreise, 46 goldene und silberne Medaillen. Meisterschaftsmedaille von Europa, Amerika und Norwegen" — „dem Hinscheiden des Herrn Willibald Wehwchlag, der nach kurzem Leiden in" — „Casino de Paris. Täglich nach der Vorstellung von 11 Uhr ab" — „verschieden ist" — „Franz Amon" — „Ehre seinem" — „Mizi Hopser und Fritz Sauerstock, Preisjodlerpaar" — „Separate Parte werden nicht ausgegeben." Kling, kling, kling. * GW* Sorget dafür, datz der ».Eisenbahner" auch vom reifenden Publikum gelesen werde! Ul __ «De» Msenbayrrsr.- Settö 3 Klaffenherrfchaft und Klaffenkampf. Apologeten des Klassenstaatrs und der Klassenherr« Schaft lieben es, den Klassenkamyf des Proletariats als bewußten und zweckgewollten Feind des Nationalismus Zu interpretieren. Diesen preist man als der Tugend erste, um jenen als unmoralisch verwerfen zu können. Der Zweck der Hebung ist, die Begriffe zu verwirren. Das ist der einzige Weg, die bestehende soziale, politische und rechtliche Unterdrückung der Arbeiterklasse zu rechtfertigen. Zweck und Mittel gehören eben auch zur Ethik der — Klassenherrschaft. Die kapitalistischen Klopffechter geben ihren Nationalismus aus als die Wahrnehmung der einem Volke gemeinsam eignenden ideellen, geistigen und materiellen Güter. Und kaum zu bestreiten: jedes Volk hat seine eigene Kultur, seine Sprache, Sitte, Gewohnheit! Diese nationalen Güter finden ihren äußeren Daseinsnachweis in dem öffentlichen Leben, in der bildenden und darstellenden Kunst, in der Literatur und vor allem auch in der politischen, rechtlichen und sozialen Ordnung. Die Aufzählung der nationalen Güter bringt den Proletarier schon gleich auf den Gedanken, daß es sich dabei um teilweise wandelbare und gar nicht erhaltenswerte Einrichtungen und Erscheinungen nationalen Lebens handelt. Und zu diesen gehören auch die von der modernen Arbeiterbewegung bekämpften, und das sind die Fundamente der Klassenherrschaft! Doch sehen wir erst einmal zu, wie es sich mit den historischen, in der völkischen Eigenart, teilweise durch geographische und geologische Verhältnisse bedingten nationalen Gütern verhält. Die Grundlage jeder nationalen Kultur ist die Sprache, die in der Literatur das mechanische Mittel gefunden hat, Gedanken, Gefühle, künstlerische und wirtschaftliche Bestrebungen und Erfolge einer Mit- und Nachwelt zu übermitteln. Die Sprache ist überhaupt das Mittel, das den ganzen Lebensinhalt des Menschen, sein Wissen und Wollen, seinen Charakter, sein moralisches und ethisches Streben bestimmend beeinflußt. Die Empfindungs- und Charakterbildung, als Ausfluß der Abstammung und Sprache, bilden den Untergrund der Lebensgewohnheiten und Sitten eines Volkes, die den Hauptschatz seiner nationalen Kulturgüter ausmachen. Unter diesem Gesichtswinkel betrachtet, kann man die angestammten Bewohner eines Landes als einheitliche Masse, als eine durch gleiche Interessen und Bedürfnisse zu einem Ganzen zusammengefügte Vielheit von Menschen bezeichnen. Und dieses nationale Ganze, diese nationale Einheit finden wir in einer besonderen Eigenart in jedem Lande, in jedem Sprachgebiet wieder. Aber — wenn man schärfer zusieht, merkt man, daß diese Einheiten in sich eine Summe von Verschiedenheiten bergen, die in den verschiedenen Nationen die gleichen Ursachen haben, sich überall in gleicher Weise äußern und unbeschadet der nationalen Grenzen in ihrer Form und ihrem Wesen noch ganz konform sind. Wir reden eine gemeinsame Sprache; wir sind Deutsche I Und doch redet der gebildete Mensch, das heißt derjenige, dessen Eltern Geldbeutel eine bessere formale Ausbildung, den Besuch höherer Schulen erlaubte, in Tatsache eine ganz andere Sprache als der Arbeiter, der nur Mit den allernotdürftigsten Elementarkenntnissen ausgestattet ist. Der Unterschied ist oft so groß, daß zwei Menschen einer Nation sich kaum verständigen können. Der Konversationston der sogenannten guten Gesellschaft ist weit verschieden von dem in Arbeiterschichten, die Ausdrucksmittel sind andere und was die Distanz verschärft: die Angehörigen der Bourgeois denken und fühlen anders als die unwissend erhaltene Bevölkerung, für welche manche Begriffsbestimmung in deutscher Sprache ebenso unverständlich ist als Latein oder Chinesisch. Man lege Deutschen, die nur die A-B-E-Schule besuchen konnten, ein Gesetzbuch vor oder ein nach wissenschaftlicher und fachlicher „Hallo I Hier Jngenier Kurbelfreund." „Hier LuftschisssahrtSqesellschast Sing.* .Bitte, ist eS Tatsache, daß am Sonntag kein Aufstieg stattfindet?..." »Nein.* »Warum?" »Hier Hostheaterkanzlei." »Hier Grazer Abonnent, Serie Grün." „Ist das Gerücht vom Unglück unseres lieben Tenoristen wahr? — So, o weh. Ja, was ist ihm denn geschehen?" »Der Propeller ist verbogen und daher.. “ Kling, kling, kling. * »Hallo! Hier Sanatorium „Sgehtinsgeld". Kompliment, Frau Hofrat, mein Kompliment." „Tag, Herr Professor. Wie geht's denn meinem Mann, dem Herrn Hosrat?" »Ich werde ihn gleich schneiden lassen.* „Wa—a—a—as?" »Pardon, ich hör' nicht recht, es ist heute wieder einmal ein Durcheinander. Hier Sägewerk Natan.* „Hier Tischlerei Magenweit. Wie steht's denn mit meinem Eichenpfosten?" „Danke, danke, der Herr Hosrat befindet sich verhältnismäßig gut." »Oben ist er wohl schon ein wenig morsch?* »Der Herr Hosrat ?' »Ach was, mein Eichenpfosten I Das ist heut' wieder eine Verbindung 1* Kling, kling, kling. Rrrrr. „Hier Versicherungsanstalt Piinpim.* „Hier Kanzlist Feberl.* »Hab' die Ehre. Verzeih'», Herrn Federl. Sie haben vergessen anzugeben, wie viel Kinder Sie haben.* »Huudertsiebzehn durch römisch VIII. „Hahahaha l Pardon, ich frage, wie viel Kinder Sie haben?" „Hundertsiebzehn, fertig 1* Kling, kling, kling. Terminologie geschriebenes Buch — in 90 von 100 Fällen wird ihnen neun Zehntel des Inhalts unverständlich bleiben. Aehnlich verhält es sich mit anderen nationalen Kulturgütern, zum Beispiel der Literatur. Ein großer Teil des Volkes kennt seine besondere nationale Literatur gar nicht; viele der Volksgenossen verstehen sie nicht, weil das Ausmaß ihres Intellekts und Wissens zur Erfassung der in den Büchern niedergelegten philosophischen und psychologischen Gedanken und Lehren nicht ausreicht. Und immer nur ent Bruchteil einer völkischen Gemeinschaft ist es, der die nationalen Güter auf dem Gebiete der Kunst mit vollem, mit ausschöpfendem Verständnis zu genießen versteht und aus materiellen Gründen genießen kann. Der Enterbte, der Lohnsklave, ist eben überall enterbt! Und das ist keine nationale, sondern lediglich eine soziale Erscheinung. Wer das nötige Kleingeld hat, ist nicht gezwungen, sich auf den Genuß 'der nationalen Güter zu beschränken; er hat das Recht, international im Genuß zu sein. Er kann Sprachen lernen, durch Reisen in fremde Länder an jeder besonderen nationalen Kultur teilnehmen. Und gerade in den höchsten Kreisen übt die ausländische Kultur ja oft einen geradezu faszinierenden Einfluß ans. Irgend eine zufällige Prinzessin läßt sich von einem ausländischen Thronerben heimführen und ist gleich so stark in die fremde Kultur verliebt, daß sie sich sogar zu der angeheirateten nationalen Religion überzeugt: sie wird plötzlich russisch, griechisch, italienisch oder wie es der Zufall sonst will. Die Reichen, die Angehörigen der herrschenden Klasse aller Nationen haben gemeinsam das Recht und die Macht des Genießens; die Lohnsklaven aller Länder verbindet die gleiche Notwendigkeit zu darben, zum Fußschemel, die Objekte der Ausbeutung zu sein. In dem Bestreben, sich die Tributpflicht der Beherrschten zu erhalten, bilden die Besitzenden der verschiedenen Nationen eine gewisse Einheit, vielmehr eine Masse mit gleichem Interesse, mit gleichem Wollen, mit gleichem Fühlen und Denken, als die Nichtbesitzenden und die Kapitalistengruppen einer Nation. Und manche der „nationalen Güter", zum Bei spiel die politische Verfassung, die Rechtspflege, der Kultus u. s. w., m den verschiedenen Staaten verschieden, haben überall die gleiche Zweckbestimmung, die;der Besitzenden und Genießenden Herrschaft über die Armen, Darbenden und — Produzierenden zu erhalten. Dem unter der Wucht der Zoll- und Steuerpolitik Leidenden braucht man wahrlich nicht erst noch ansein-anderzusetzen, daß die Herrschenden die nationale Staatsverfassung zu ihren Gunsten, zum Schaden der Arbeiter ausnützen, daß die verschiedenen Staatsbürgerrechte das Instrument zu der Arbeiterunterdrückung und -Ausbeutung sind. Der arme Teufel, der ein Brot gestohlen hat, weil er nicht mehr arbeiten kann und so dann ins Gefängnis wandern muß, während der, der ihm durch rücksichtslosen Raubbau an feiner Arbeitskraft die Gesundheit stahl und dabei reich wurde, als gefeierter und geehrter Mann Gesetze — gegen den Armen macht, spürt nichts von nationaler Kulturgemeinschast. Was er schmerzend empfindet, ist die in allen Ländern gleiche brutale, egoistische, antikulturelle Klassenherrschaft. Der um Verbesserung seiner Lage kämpfende Arbeiter, der sehen muß, daß die Angehörigen der Kapitalisten als Richter ihn ganz anders behandeln als den reichen Verbrecher, ihn schwerer bestrafen als den vornehmen Lumpen, der Streiter, der unter dem vereinten Wirken von Polizei und Streikbrechern zu leiden hat, empfindet solche Zustände doch gewiß nicht als nationale Kultur. Was die herrschende Gesellschaft hier wie dort schützt, was sie gegen die Arbeiter verteidigt, wird für diese zur nationalen Schmach. Für den Besitzlosen diktiert die herrschende Gesellschaft die Pflicht, sich kapitalistisch ausbeuten zu lassen, das genießende Drohnentum aber betrachtet jede Arbeit als Schande. So sehen wir in der als nationale Einheit angesprochenen Masse Gegensätze, die bei verschiedenen Abstufungen zwei Gruppen scheidet: die gütererzeugende und dabei rechtlose und die besitzende, die nicht produziert, aber das Verfügungsrecht über alle materiellen und geistigen Güter ausübt, von d enen sie die Arbeiterklasse fernhält. Das hat diese erkannt und ihr Kampf richtet sich gegen die soziale Ungleichheit, gegen das soziale Unrecht, das innerhalb i e d e r Nation vorhanden ist. Mit dm wirklichen nationalen Kulturgütern, wie sie durch Sprache und Lebensgewohnheiten gegeben sin.d, hat solcher Kampf nichts zu tun: doch, in einer Hinsicht! Die moderne Arbeiterbewegung will alle Kulturgüter, vorweg die nationalen, allen Menschen zugänglich machen. Da die soziale Ungleichheit kein spezifisch nationales Unrecht ist. sondern als internationale Plage alle Enterbten bedrückt und von den Herr chenden aller Nationen verteidigt wird, müssen die Proletarier, müssen die gewerkschaftlichen Organisationen im Kampfe gingen jene sich naturgemäß international verbinden und verständigen. Und gerade das wird von den Ausbeutern als Sünde, als Verbrechen ivider den Nationalismus bezeichnet. Sie, die sich international zwecks gemeinsamer und erfolgreicher Unterdrückung und Ausbeutung des Proletariats verbünden, geben fälschlich Nationalitätenhaß als nationale Tugend aus. Für den Arbeiter soll es Pflicht sein, die Angehörigen anderer Nationen zu hassen, in jeder anderen nationalen Kultur etwas ihm Feindliches, Bekämpsenswertes zu erblicken. So versucht man die Begriffe zu verwirren, das was echt, schön, gut, edel ist in jeder nationalen Besonderheit und Charakteristik, in den Dienst der Klassenherrschaft zu stellen, durch skrupellose Falschmünzerei Nationalitätenhaß als nationale Pflicht auszugeben. Und diese Praxis wird von den Kapitalisten aller Länder in verständnisinniger Ueber-einstimmung, zur Wahrnehmung der sie verbindenden gleichen Interessen in gleicher Weise gegen die von ihnen nach denselben Biethoden ansgebeuteten und unterdrückten Volksgenossen befolgt. Das ist der Lilassenlainpf der Herrschenden aller Zungen gegen die Beherrschten aller Zungen. Dem stemmen die zur Erkenntnis gelangten Arbeiter sich entgegen. Während jener Ziel die Erhaltung der Klassenherrschaft ist, bezweckt der Klassenkamps des Proletariats Aufhebung der Klassenherrschaft und der sozialen Ungleichheit, erstrebt er die Demokratisierung der jetzt der Mehrheit eines jeden Volkes noch vorenthaltenen nationalen und allgemeinen Kulturgüter. Zur Durchführung der Zugeständnisse anf den k. f. Staatsbahnen. Mit Ablauf des Monats Oktober 1909 ist es ein Jahr, daß das Eisenbabiuninistenum dein Exekutivkomitee der koalierten Organisationen in mehrtägigen Verhandlungen eine Reihe von Zugeständnissen machte, die zur Verbesserung der Lage des Personals der k. k. Staatsbahnen dienen sollten. Von diesen Zugeständnissen hat nun das Eisenbahnministerium wohl den größeren Teil bisher zur Durchführung gebracht, wozu es wohl, und das soll hier festgestellt werden, fortwährender energischer Intervention seitens des Abgeordneten Genossen T o in s ch i k bedurft hat. Aber ein namhafter Teil für das Personal wichtiger Verbesserungen, die zugestanden wurden, sind bis nun nicht zur Durchführung gelangt. Naturgemäß befindet sich deshalb das ganze Personal in einer großen Aufregung und wurde unsere Organisation beauftragt, die nötigen Schritte beim Eisenbahnministerium einzuleiten, damit endlich die gemachten Zugeständnisse zur Durchführung gelangen. Die Vertreter der koalierten Vereine berieten nun in mehreren Sitzungen über die diesbezüglich einzuleitende Aktion und wurde beschlossen, daß eine Deputation der koalierten Vereine dem k. k. Eisenbahn-mittisterium nachstehendes Memorandum zu unterbreiten hat. In Ausführung dieses Beschlusses sprach am 8. Oktober I. I. eine Deputation, bestehend aus den Obmännern der koalierten Organisationen und im Beisein der Reichsratsabgeordneten Genossen T o m s ch i k und Genossen Müller beim Eisenbahnministerium vor und wurde dein Minister nachstehendes Memorandum unterbreitet: Hohes t. k. Eisenbahnministerium! Die koalierten Organisationen der, Eisenbahnbediensteten, und zwar der Allgemeine Rechtsschutz- und Gewerkschastsverein für Oesterreich, der Oesterreichische Eisenbahnbeamtenverein, der Lokomotivführerverein für Oesterreich, der Lokoinotiosührerverein für Böhmen, der Kondukteuroerein und der Bahnmeisterverein, richten hiermit an das hohe k. k. Cisenbahnniinisterium das höfliche, aber auch bringende Ersuchen, nachstehende, im Oktober vorigen JahreS gemachten Zugeständnisse, die bis nun entweder nicht oder mir teilweise durchgeführt wurden, bis 1. November l. I. zur Durchführung zu bringen. Dieses Verlangen wird allseits vom Personal gestellt und die koalierten Organisationen wurden in unzähligen Versammlungen ausgesordert, an das hohe k. k. Eisenbahnministerium heranzutreten, um eine rasche Durchführung der im Vorjahre gemachten Zugeständnisse zu erreichen. In ein paar Tagen wird es bereits eilt Jahr, daß die Zugeständnisse gemacht wurden und trotzdem harrt noch eine Reihe derselben der Durchführung. Ein hohes k. k. Eisenbahnministerium muß cs doch selbst begreiflich finden, daß eine so zögernde Durchführung beim Personal das größte Mißtrauen und den größten Unmut Hervorrust und daß dadurch der Effekt der Zugeständnisse vollständig verloren geht. Um nun dem allseitige» Wunsch und der Aufforderung des Personals zu entsprechen, ersuchen wir ein hohes k. k. Eisen-bahmniüisterlum bezüglich nachstehender Punkte um eine klare und präzise Antwort. Folgende Zugeständnisse wurden bis jetzt nicht oder nus teilweise dnrchgesührt: A. Allgemeines. Nichtdurchgeführt. 1. Einführung einer Kassen-und Kalkulationszulage von 72 bis 14-1 Kr. jährlich. 2. Regelung der Bewertung der Naturnlwohnnngen (zirka 20 Prozent Nachlaß). 3. Verbesserung der Automatik. Kürzung der Vorrückungs-sristen bei Unterbeamten bis zu inklusive 2000 Kr. von drei auf zwei Jahre, bei Dienern in der Gehaltsklasse von 1000 Kr. von drei auf zwei Jahre, in der Gehaltsstufe 1600, 1600 nnd 1700 Kr. von fünf aus drei Jahre. Nicht durchgeführt. 4. Verbesserung der Normierung der Unterbeamten- und Dienerposten. Die Kürzung der Vorrücknngs-sristen bei Dienern in der Gehaltsstufe von 1000 Kr. von drei auf zwei Jahre wurde nicht d u r ch g e f ü fj r t. Das hohe k. k. Eisenbahn-Ministerium erklärte mit Rücksicht aus den diesbezüglichen Antrag der Zentralpersonalkommission (Sektion Diener), in der Sitzung am 7. Juli 1909, sich bereit, allen bis inklusive 1. Jänner 1909 ernannten Dienern in der Gehaltsstufe von 1000 Kr. eine zweijährige Vorrückungsfrist zu gewähren nnd sich wegen der Bewilligung des hierfür notwendigen Betrages beiin Finanzministerium in entsprechender Weise einzusetzen. Dieses Zugeständnis wurde aber bis jetzt nicht durchgesührt und verlangt daher das gesamte Personal, mit Rücksicht darauf, daß für die Diener in der neuen Automatik sehr wenig geschehen ist, daß das hohe k. t. Eisenbahnministerium die Verbesserung in kürzester Zeit, längstens aber bis 1. November im Amtsblatt zur Verlautbarung bringe, und zwar mit Gültigkeit vom 1. Jänner 1909. Betreffend die zugestauden« Verbesserung der Automatik für die Unterbeamten und Diener, erlauben wir uns in der Beilage A) dem hohen k. k. Eisen-vahnministeriuin eine Reihe von berechtigten Beschwerden und zwar insbesondere bezughabend aus die bei den Verhandlungen abgegebenen Erklärung: „Der Entwurf der verbesserten Automatik wird dem Zentralausschuß zur Begutachtung vorgelegt werden." In Vorlage zu bringen. Dieses Zugeständnis wurde nur teilweise du ich geführt. Die berechtigte Forderung des Verschubpersouales, daß bei der Durchführung der zugestaitdenen Verbesserung der Posteimormierung beim Ver-chubpersonal unter allen Uin-tanden als Grundlage zu dienen jat, daß bei jeder Verschubloko-motioe 1 Platzmeister, 1 Oberverschieber und mindestens 4 Verschieber die Verschubpartie zu bilden haben, wurde bisher ganz Besucht mir Lokale, in welche» der „Eisenbahner" aufliegt! Seite 4 Nr. 31 unberücksichtigt gelassen. Wir verlangen daher, daß dieser minimalen berechtigten Forderung im Sinne der zugestandenen Verbesserung der Postennormierung in kürzester Zeit Rechnung getragen werde. Eine Reihe anderer, gleichberechtigter Beschwerden hinsichtlich der nicht entsprechenden Durchführung dieses Zugeständnisses liegt hinsichtlich der Anspruchsberechtigung der Nacht« oienstzulage und zwar von Blocksignaldienern, Wüchterkontrollo-ren,Magazinsdienern, Stationsarbeitern ec. vor. In einer Reihe von Stationen sind zum Beispiel Blocksignaldiener- und Wächterkontrollorposten normiert, auf welchen Blocksignal-dirNer und Wächterkontrollore Nachtdienst versehen, die aber keine Nachtdienstzulage erhalten. Die Nichtgewährung der Nacht« dienstzulagen wird gewöhnlich damit begründet, daß in diesen Stationen entweder kein Stellwerk errichtet oder der betreffende Dienst als minderwertig und daher für den Bezug der Nacht-bienstzulage als nicht gebührend zu betrachten sei. Diesbezügliche Beweise werden in der Folge dem hohen k. k. Eisenbahn* ministcrium in Vorlage gebracht. Bezüglich der Beschwerde der Magazinsdiener und Stationsarbeiter :c. ist in vielen Sta-tidnen der Umstand für den Nichtbezug der Nachtdienstzulage maßgebend, daß die Dienst-Posten, auf welchen sie den für den Bezug der Nachtdienstzulage in Betracht kommenden Nachtdienst versehen, nicht normiert sind und sie daher auf diesen Posten nur als Taglöhner in Verwendung stehen, für welche der Bezug der Nachtdienstzulage ausgeschlossen ist. In beiden Fällen wird daher im Sinne des gemachten Zugeständnisses eine entsprechende Verbesserung der Posten normierung verlangt. L. A r b e i t e r. 1. Für die Erhöhung der Taglöhne und zwar zur Aufbesserung der niedrigsten Löhne Die Auszahlung der von den Direktionsarbeiterausschüssen besserung der niedrigsten Löhne beschlossenen Lohnerhöhungen und zur Aufbesserung der Löhne ist bis jetzt nicht erfolgt. Die für die älteren Arbeiter wurde zugestandene Lohnautomatik rin Betrag von drei Millionen bewilligt und werden die im Zentralarbeiterausschuß vorge-drachten Wünsche nach Maßgabe dieses Betrages tunlichste Berücksichtigung finden. zugestandene Lohnautomatik (Lohnerhöhungssystem) wurde in den meisten Sektionen der Direktionsarbeiterausschüsse seitens der k. k. Staatsbahndirektionen nicht in Vorlage gebracht, beziehungsweise haben Verhandlungen über dieses Zugeständnis noch nicht | stattgesunden. 2. Die Lohnerhöhung der Nordbahnwerkstüttenarbeiter wird unter Berücksichtigung der Alkordverhältnisje erfolgen. 3. Das bereits derzeit bei der Mehrzahl der Staatsbahndirektionen bestehende Lohnerhöhungssystem wird im Einvernehmen mit der Arbeiterschaft im günstigen Sinn geregelt und allgemein eingeführt. 4. In dem Budget der nächsten Jahre werden so wie bisher auch weiterhin die Mittel sür Taglöhne in jenem sukzessive erhöhten Umfang zur Ber-fügung gestellt werden, welcher der naturgemäßen, das heißt den bestehenden Einrichtungen entspringenden Erhöhungen des Bedarfes sür Taglöhne entspricht. 5. Arbeitszeit. Bei grundsätzlicher Feststellung einer wöchentlich 54 Stunden betragenden Arbeitszeit im Werkstüttenbe-trieb ist an Samstagen bereits um 12 Uhr mittags mit der in die Arbeitszeit fallenden Auszahlung zu beginnen und muß diese längstens um 7,2 Uhr nachmittags beendet werden; der einzelne Arbeiter kann sich jeweilig nach Empfang seines Verdienstes nach Hause begeben. Somit haben die Arbeiter faktisch eine üüstündige wöchentliche Arbeitszeit. Die für den Werkstätten» betrieb hinsichtlich Festsetzung der Arbeitszeit gemachten Zugeständnisse gelten auch für die größeren Betriebswerkstätten, loclche in der diesbezüglichen Verordnung Nominativ auszu-führen sein werden. 6. Inwieweit eine Regelung der Arbeitszeit auch für die im Bahnerhaltungs-, Materialdepot-, exekutiven Zngfürde-rnngs- und Werkstüttendienst verwendeten Arbeiter Platz greisen kann, hängt mit der geplanten Einführung von Arbeitsordnungen für diese Dienst-zweige zusammen. Diese Arbeitsordnungen werden mit größtmöglicher Beschleunigung unter vorheriger Beratung im Ar-beiterzentralausschuß hinausgegeben werden. 7. Bezüglich der bereits im Zentralarbeiterausschutz geäußerten Wünsche nach (Bin* In mehreren k. k. Staats-bahndirektionen, wie zum Beispiel in Villach und Pilsen ist die Nominierung der in Betracht kommenden Heizhaus-werkstätten als Betriebswerk-statten bis jetzt nicht erfolgt und wurde daher für die Arbeiter dieserHeizhauswerkstätten-hetriebe dieses Zugeständnis noch nicht d u r ch g e s ü h r t. führuna eines 12/24stündigen Turnusse? für Kohle narb eit er in jenen Orten, in welchen die örtlichen Verhältnisse dies zulassen, wurden bereits vom k. k. Eisenbahnministerium die nötigen Erhebungen eingeleitct und sieht der Erfüllung dieses Wunsches nach Maßgabe des Ergebnisses der eingeleiteten Erhebungen kein Hindernis entgegen. 8. Die Dienstzeit der Stationsarbeiter wird durch oben erwähnte Erstellung von Arbeitsordnungen ihre Regelung finden. 9. Das k. k. Eisenbahnministerium wird über die Dienst- und Ruhezeiten im exekutiven Dienst weitere Verbesserungen der bestehenden Vorschriften eintreten lassen, wobei insbesondere aus die bereits angebahnte schrittweise Einführung des 12/24stün-digen Dienstes in größeren Stationen unter Freigabe einzelner Tage außerhalb der turnusmäßig bestimmten freien Zeit hingewiesen wird. 10. Einführung von Normen zur möglichsten Gewährung von Erholungsurlauben und dienstfreien Tagen für die Arbeiter. Diese Zugeständnisse sind noch nicht durchgesührt; der Zentralarbeiterausschuß wurde bis jetzt nicht einberufen und wurden den Mitgliedern des Zentralarbeiterausschusses auch die diesbezüglichen Vorlagen über die Erstellung einer neuen Arbeitsordnung betreffend die Regelung der Arbeitszeit für die im Bahnerhaltungs-, Material-depot-, exekutiven Zugförderungs- und Werkstättendienst verwendeten Arbeiter sowie betreffend die Einführung der 12/ 24stündigen Dienstturnusse für die Kohlenarbeiter und die Stationsarbeiter und sonstigen Turnusarbeiter und betreffend die Einführung von Normen zur möglichsten Gewährung von Erholungsurlauben und dienstfreien Tagen sür die Arbeiter zur Beratung und Stellungnahme bisher nicht vorgelegt. Zum Punkt 7 erlauben wir uns in der Beilage B den Beweis zu erbringen (wir haben noch mehrere vorrätig), wie wenig ernst man es mit der Erfüllung dieser Zusagen nimmt. Gleichzeitig stellen wir das Ersuchen, diesem Uebelstand ab-zuhclfen. C. Diener und Unterbeamte. 1. Das k. f. Eisenbahnmini-stcrium hat bereits gelegentlich der Regelung der Wächtergehalte die Zusage gegeben, daß es in weiterer Folge auch die Regelung der Naturalwohnungsfrage (Bewertung der Naturalwohnungen und Auszahlung der Differenz) dieser Bediensteten im Sinne der bestehenden Bestimmungen durchführen wird. 2. Die Zuerkennung von Neisepauschalen (Signalschlosser und Pumpenwärter) wird im entsprechenden Ausmaß zur Erfüllung gebracht werden. 3. Dem Verlangen nach Revision der Borschristen über die Dienst- und Ruhezeiten im exekutiven Dienste wird das k. I Eisenbahnministerium entsprechen. und zwar weitere Verbesserungen der bestehenden Vorschriften eintreten lassen, wobei insbesondere aus die bereits ungebahnte schrittweise Einführung des 12 / 24stündigen Dienstes in größeren Stationen unter iFreigabe einzelner Tage außerhalb der turnusmäßig bestimmten freien Zeit hingewiesen wird. Letzteres gilt auch von der Forderung der Maschinen- und Werkmeister nach einem durchwegs 12/24stüudigen Dienstturnus. Bezüglich der Dienst- und Ruhezeiten des ZugbeglcitungS-und Lokomotivverionals wird bemerkt, daß die bestehenden Turnusse fast durchgehend? größere Ruhepausen und geringere Dienstzeiten aufweisen, als die diesbezüglichen Vorschriften beinhalten und erklärt das f. k. Eisenbahnministerium, daß eine Verschlechterung der gegenwärtigen tatsächlich bestehenden Prozentsätze auch in Hinkunst nicht eintreten wird, sondern, wie bereits oben bemerkt, weitere Verbesserungen der bestehenden Vorschriften ein-treten zu lassen. Das Verlangen der Bahnmeister um Freigabe zweier Tage im Monat wird bei Durchführung der geplanten Maßnahmen betreffend die Ermöglichung der Ausnützung der Erholungsurlaube und der Gewährung einzelner dienstfreier Tage Berücksichtigung finden. 4. Erhöhung des Streckenpauschales sür Signalmeister von 720 aus 960 Kr. 6. Das k. k. Eisenbahnministerium hat bereits das Studium der bei der St. E. G. in , Geltung stehenden Norm über Nicht durchgeführt. Nicht durchgeführt. DieZugeständnisse—Punkt3, 1. und 2. Absatz — sind noch nicht durchgesührt. Bezüglich der Nichteinhaltung der gemachten Zusage, Absatz 3 des Punktes 3 bringen wir hiermit in der Beilage C dem hohen f. k. Eisenbahnministerium ein krasses Beispiel zur Kenntnis, wir sind aber in der Lage, mehrere solcher Beispiele anzuführen, welche wir in der Folge zum Beweise dem hohen k. k. Eisenbahnministerium auch zur Kenntnis bringen werden. Nicht durch geführt. Nicht durch geführt. : : tr das Ausmaß der Kohlenprämien in Angriff genommen; der ehesten Präzisierung der Bestimmung des § 1, Punkt 4, der neuen Norm betreffend den Materialverbrauch steht nichts im Wege. 6. Das k. k. Eisenbahnmini- Von der Durchführung dieses sterium wird die Frage, inwie- Zugeständnisses wurde bis jetzt weit den einzelnen Unterbeam- nichts verlautbart, tenkategorien das Aussteigen in den Beamtenstand ermöglicht werden kann, nach Abschluß der bereits im Zuge sich befindlichen und energisch betriebenen Studien die bessere Nutzbarmachung des gewerheschulmäßigen Bildungswesens für das Anstellungswesen im Staatseisenbahn-dicnst in reifliche Erwägung ziehen. 7. Einführung von Normen zur möglichsten Gewährung von Erholungsurlauben. D. Beamte. Nicht durchgeführt. 1. Systemisierungsverbesse-rung für die Beamten durch Vermehrung der Posten, vornehmlich von der VIII. in die VII. Diensttlasse. 2. Gleichstellung der Gehalts-stufen der V. und VI. Rangsklasse der Staatsbahnbeamten jener der VI. und VII. Rangs-flösse der Staatsbeamten. 3. Einführung von Normen zur möglichsten Ausnützung der Erholungsurlaube und Regelung der Amtsstunden. Eine Vermehrung der Posten von der VIII. in die VII. Dienstklasse wurde den Vertretern der Beamtenschaft bis heute nicht bekanntgegeben. Es wird das Ersuchen gestellt, dies an der Hand einer genauen Zusammenstellung nachträglich zu veranlassen. Außerdem ist sofort Abhilfe zu schaffen dahingehend, daß diejenigen Beamten, welche im Konkurswege aus Posten der V., VI. und VII. Dienstklasse berufen worden sind, beim nächsten Avancementtermin auch tatsächlich in die mit der Ausschreibung verbundene Dienslklasse Befördert werden, da die betreffenden Beamten durch die Hinausschiebung der Beförderung eine bedeutende materielle Schädigung erleiden. Die Gleichstellung der VI. und V. Dienstklasse mit der der VII. und VI. Rangsklasse der k. k. Zivilstaatsbeamten ist insofern noch nicht durchgeführt, als bei beiden Dieustklasscn die Gehaltsstufe von 6400 Kr., beziehungsweise 8800 Kr. bisher nach nicht zur Einführung gelangte. Obzwar die Regelung der Amtsstnnden bei allen k. k. Staatsbahndirektionen mitWirk-samkeit vom 1. Juni 1909 — und hier nur provisorisch — zur Einführung gelangte, harrt die Maßnahme bei der k. k. Nord-babndirektion bis heute noch der Verwirklichung. Nur bei der Abteilung VII dieser Direktion wird ab 1. Oktober l. I. die sechsstündige ununterbrochene Amtszeit— ebenfalls nur provisorisch — eingesührt, während bei den übrigen Abteilungen die sieben-ständige ununterbrochene Amtstätigkeit weiter besteht. Hier wäre sofort, und zwar unter entsprechender Verwendung des für diesen Titel aufgeworfenen Kredits von 1,000.000 Kr. Remedur zu schassen und gleichzeitig bei allen k. k. Staatsbahndirektionen, der k. k. Nordbayndircktion und der k. k. Betriebsleitung in Czer-nowitz die Einführung der d e s i-n i t i v e n sechsstündigen ununterbrochenen Amtszeit zu verfügen. Indem die Gefertigten ein hohes k. k. Eisenbahnministerium noch um eine mündliche als auch schriftliche Mitteilung über die Erledigung dieses Memorandums bis zum 15. Oktober 1909 höflichst ersuchen, zeichnen Wien, am 1. Oktober 1909. Hochachtungsvoll Für die koalierten Organisationen: Folgen die Unterschriften. Beilage A. Wie bereits im Memorandum bemerkt ist, hat das hohe k. k. Eisenbahnministerium betreffend die Forderung über die Per-Besserung der Automatik der Unterbeamten und Diener erklärt, daß der ganze Entwurf dem Zentralausschuß der Personalkom-missioncn zur Beratung und Begutachtung vorgelegt wird. Dem Zentralausschuß der Personalkommissiouen (Sektion Unterbeamte und Diener) wurde der Entwurf der verbesserten Automatik wohl zur Begutachtung vorgelegt, jedoch wurde den Mitgliedern der ganze Entwurf derart in Vorlage gebracht, daß ihnen absolut keine Zeit zu einer entsprechenden Beratung und Stellungnahme blieb. In den Sitzungen der beiden Sektionen wurde seitens der Herren Vorsitzenden ein Vorgang gepflogen, der den Personallommissionsmitgliedern eine eingehende und den Interessen ihrer Mandatare Rechnung tragende Stellungnahme zur Vorlage unmöglich machte und erblickt daher das Gesamtpersonal in dem ganzen Vorgang eine nicht entsprechende Erfüllung der zitierten Erklärung des hohen k. k. Eisenbahnmini-steriums. Demzufolge werden sowohl von den Unterbeamten wie von den Dienern eine ganze Reihe berechtigter Beschwerden erhoben, wovon insbesondere jene hervorgehoben werden sollen, daß den älteren Dienern und Unterbcamten durch die 'Jacht-gewährnng entsprechend gekürzter Vorrückungssristen nicht die Möglichkeit geboten ist, alle Vorteile der neuen verbesserten Automatik, wie zum Beispiel die erhöhten Endgehalte zu genießen. Dies trifft insbesondere bei den Kategorien zu, denen die l'chfache Anrechnung ihrer Dienstjahre gewährt wurde und bei den länger dienenden Bediensteten aller Kategorien. Das hohe k. k. Eisenbahnministerium hat bei der Erstellung der neuen Automatik der langjährigen und berechtigten Forderung der länger dienenden Unterbeamten und Diener um entsprechende Kürzung der Vorrückungsfristen, damit eine Gleichstellung mit den jüngeren Bediensteten vermieden wird, nicht in jener Weise Rechnung getragen, wie dies seitens des hohen k. k. Eisenbahnministeriums wiederholt in Aussicht gestellt wurde. Statt einer Verbesserung hat das hohe k. k. Eisenbahnministerium, um eine Gleichstellung der jüngeren Bediensteten mit den länger Dienenden tunlichst zu vermeiden, einer großen Anzahl von jüngeren Bediensteten, die in der neuen Automatik vorgesehenen kürzeren Vorrückungsfristen um 7-, 1 und auch um 17» Jahre verlängert. Den Blocksignaldienern, Wächterkontrolloren und Wächtern, die seinerzeit mit 576 Kr. angestellt wurden, wurde die Be- günstigung der Kürzung der nächsten normalen Vorrückungsftist um ein, beziehungsweise ein halbes Jahr analog jenen Dienern, die seinerzeit mit 600, beziehungsweise 700 Kr. angestellt wurden, Nicht gewährt. Die genannten Bediensteten haben allgemein in der neuen Automatik diese Verbesserung erwartet, zumindest aber erwartet, daß das hohe k. k. Eisenbahnministerium allen jenen Bediensteten, die durch die langen provisorischen Dienstjahre und der früheren schlechten Vorrückungsfristen und niederen Gehalte zehn und mehr Jahre in den früheren Endgehalten, beziehungsweise Dienstalterszulagen gestanden sind, die nächste normale Vorrückungssrist um ein Jahr kürzen wird. Dem Wächterpersonal und den übrigen diesem gleich zu haltenden Personal wurden bisher immer bei Uigen* der Erfüllung dieser Forderungen die Vorteile, die sie durch die Einreihung in die HI. Dienerkategorie und sonstigen Verbesserungen der Gehalts- und Borrückungsverhttltnisse angeblich erreicht haben, entgegengehalten. Diese angeblichen Vorteile der neuen Normen sollen unter folgendem Beispiel dargelegt werden. Wenn ein Blocksignaldicner oder Wächterkontrollor von 900 auf 1000 Kr. vorrückt, so hat der Betreffende folgende Abzüge: 48 Kr. Wechselzulage, 18 „ Grundrelutum, 20 , Lokal-, Quartiergeldzulage, Lokalstrecke Wien-Tulln, Wien-Neulengbach, 6 „ Provisionsfonds, 2 „ Krankenkassa, 6 „ Dekretstempel, 98 Kr. Es haben sonach diejenigen, welche von 900 auf 1000 Kr. vorrücken, im ganzen eine Gehaltserhöhung von 2 Kr. per Jahr, jene von 1000 auf 1100 Kr. sowie von 1100 aus 1200 Kr. eine Gehaltserhöhung von 40 Kronen per Jahr zu erwarten. In Wirklichkeit erscheinen daher die angeblichen großen Vorteile der genannten Bediensteten infolge der geänderten Gehaltsverhältnisse in dem besprochenen Ausmaße gleich Null und erscheint daher die Forderung nach Gewährung der gekürzten Vorrückungsftisten berechtigt und begründet.. Das gesamte Personal hofft daher, das; das hohe k. k. Eisenbahnministerium die länger dienenden Diener und Unterbeamten durch Gewährung gekürzter Vorrückungssristen in entsprechender Weise berücksichtigen wird. Beilage B. Die Kohlenarbeiter im Heizhause Budweis haben folgenden Dienstturnus: Von Sonntag mittags bis Montag 7 Uhr früh 19 Stunden, hierauf bis inklusive Freitag jede Nacht Nachtdienst, und zwar 12 Stunden. Von Samstag abends bis Sonntag mittags 18 Stunden Dienst, hierauf die folgende Woche Tag-dienst u. s. f. Die genannten Arbeiter haben nun im Februar l. I. ein Gesuch an das hohe k. k. Eisenbahnministerium um Einführung des 12/24stündigen Dienstturnusseö gerichtet. Dieses Ansuchen wurde seitens des hohen k. k. Eisenbahnministeriums dahingehend erledigt, daß dem Ansuchen aus prinzipiellen Gründen keine Folge gegeben werden kann. Am 13. März l. I. tagte in Wien eine ReichLkonferenz der Kohlenarbeiter, welche eine Deputation wählte, die den Auftrag hatte, beim hohen k. k. Eisenbahnministerinm die Durchführung des Zugeständnisses betreffend die Einführung deS 12/24ftündigen Dienstturnusses für die Kohlenarbeiter in allen größeren Stationen zu urgieren. Die Deputation sprach am 16. Juni l. I. vor und wurde derselben seitens des hohen k. k. Eisenbahnministeriums erklärt, daß der 12/24stündige Dienstturnus aus prinzipiellen Gründen für die Kohlenarbeiter nicht eingeführt werden könne. Beilage C. Das Güterzugspersonal in Wien II hatte bisher einen Turnus von 44 Partien, und zwar mit 38 Turnus- und sechs Reservetagen. In 44 Tagen hatten sie nur einen freien Tag und drei größere Intervalle bei 18 bis 19 Nachtdiensten im Monat. Die L k. Staatsbahndirektion Wien versucht nun diesen Turnus, der seit sieben Jahren besteht, zu verschlechtern. Sie stellt eine siebente Reserve aus und nimmt diese siebente Reserve von den 38 Partien weg; ergo sind nur 37 Turnus- und 7 Reservetage und wird dadurch der Turnus bedeutend verschlechtert. Außerdem wird der 24stünd>ge freie Tag weggenommen. Hierfür ein Beispiel : Zugpaar 177—180. Die erste Nacht 17 Stunden Dienst, Ankunft im Domizil früh, die zweite Stacht Zug 73 und die dritte Nacht Uebernachtung in Gmünd, das heißt drei Nächte außer Hause. Die Turnusvertrauensmänner haben in der Tur-nuskonserenz gegen die beabsichtigten Verschlechterungen entschieden protestiert, es wurden aber ihre berechtigten Einwendungen nicht beachtet. Jetzt macht die k. k. Staatsbahndirektion den Turnus ohne die Vertrauensmänner, Sttnd zwar mit dem Bemerken, dieser müsse gefahren werden, denn in Galizien sei es noch viel schlechter und die hiesigen Bediensteten seien Krakeeler. Die Vertrauensmänner beriefen sich auf die abgegebene Erklärung des Eisenbahnministeriums im Vorjahre, wonach die bestehenden Turnusse nicht verschlechtert werden dürfen. Dies glaubte der Herr Personalchef Baron Docteur nicht. Die Vertrauensmänner beriefen sich auf den bei den diesbezüglichen Verhandlungen anwesend gewesenen Herrn B a st e n d o r f. Herr Baron Doctenr ließ Herrn Bastendorf rufen uno dieser bestätigte den Standpunkt der Vertrauensmänner. Als terr Bastendorf fort war, erklärte der Herr Baron o c t e u r, daß ihn die Vereinbarungen des l. k. Eisenbahnministeriums mit den Organisationen nichts angehen. Diese Partie müsse weg, er müsse sparen aus jeden Fall, die Leute müssen fahren und damit basta. Die Vertrauensmänner wurden überhaupt brutal und schroff behandelt. Der Herr Prinz erklärte den Vertrauensmännern: „Hättet ihr voriges Jahr bei Zug 77 nicht solche Manderln gemacht (18 Stunden Dienst ununterbrochen), so wäre es heuer anders." Der ganze Vorgang sicht also einem Racheakt gleich. Aus diesem einen Beispiel gcht zur Genüge hervor, wie seitens untergeordneter Organe Zugeständnisse deS t. t Eisen-bahnministeriumS negiert werden. Am 17. September l. I. fand auch in Rüßdorf die Turnuskonferenz statt. Verschlechterungen gegen den bisherigen Turnus kann das Personal zwar nicht direkt, aber dafür indirekt verzeichnen. In Nuß^ors-Brigittenau find derzeit: 11 Partien k 6 Männer = 66 Männer 9 „ & 6 , = 46 „ 3 Manipulanten — 3, 114 Männer Es müßten sonach Bei 114 Männern 11 Reservemänner fern, das sind die vom!. k. Eifenbahnministerium festgesetzten 10 Prozent Reserven. Nun haben wir schon im Sommerturnus nur mehr acht Männer tatsächlich bewilligt erhalten, und wurde uns für die Winterperiode ein Mann entzogen. Also eine Verschlechterung wohl nicht des TurnusseS direkt, dafür aber eine Verschlimmerung des Dienstes, was sofort sestgestellt werden soll. Der Vertreter der k. k. Staatsbahndirektion hatte die Freundlichkeit, den Vertrauensmännern zu sagen, daß die Tur-nusse in Brigittenau dem Eisenbahnministerium zu schön seien und meint, es müssen auch, wenn die Leute benötigt würden, an dienstfreien Tagen von diesen Partien Dienst geleistet werden. Es kann sonach Vorkommen, daß wir an einem der dienstfreien Tage eine dienstliche Einladung erhalten, obwohl das Personal gerade lange genug um den freien Tag kämpfte und denselben tatsächlich zur Erholung dringend benötigt. Der Vorwurf, daß das Personal alle neun Tage schon einmal frei habe, während andere alle Monate nur etnen Tag haben, den hätten die Herren seinerzeit vor der Bewilligung des Turnuffes machen sollen. Der Vertreter der k. k. Staatsbahndirektton, der dies oen Vertrauensmännern mitteilte, ist der Herr Adjunkt Prinz. Eine Nichteinhaltung des zitierten Zugeständnisses seitens des k. k. Eisenbahnministemms muß aber auch in den Bestimmungen des Erlasses des k. k. Eiseiibahmninisteriurns, Z. 25.319, vom 22. Juli 1909, gerichtet an die k. t StaatSbahndirektion Villach, erblickt werden. In dein Erlaß wird unter Hinweis aus die durchschnittliche Tagesleistung der Personenzugspartien von der k. k. Staatsbahndirektion Villach eine entsprechende Aus-nütznnZ der ZugLpartie im Rahmen der Vorschriften für die Bemessung der Dienst- und Ruhezeiten verlangt. Das k. k. Eisenbahnministerium hat aber im Vorjahre erklärt, daß die bestehenden Turnusse fast durchwegs größere Ruhepausen und geringere Dienstzeiten ausweisen, als die diesbezüglichen Vorschriften beinhalten, jedoch eine Verschlechterung der gegenwärtig bestehenden Prozentsätze — also der im Vorjahre bestandenen Turnusse — nicht eintreten wird, sondern weitere Verbesserungen der bestehenden Vorschriften folge werden. Obiger Erlaß des k. k. Eisenbahnininisteriums steht daher in direkten, Widerspruch mit dein zitierten Zugeständnisse und erblickt daher das beteiligte Personal mit Recht in diesem Erlaß eine Nichteinhaltung dieses Zugeständnisses. Am 15. Oktober d. I. wurde den koalierten Organisationen vom Eisenbahnministerinm nachstehende Antwort aus das Memorandum und auf die demselben angeschlossenen Beilagen zuteil: Information. Die im Oktober vorigen Jahres vom Eisenbahnministerium dem Personal der f. f. österreichischen StaatSbahnen gemachten Zugeständnisse umfassen einen umfangreichen Komplex von Aktionen, deren Einführung von eingehenden Erhebungen und Berechnungen nicht bloß des Eisenbahnministerinrns, sondern auch der unteren und untersten Dienststellen abhängig war; überdies mußte in den meisten Fällen auch noch das Einvernehmen mit dein Finanzministerium hergestellt werden. Alle diese Aktionen konnten sonach bei aller Beschleunigung der bezüglichen Arbeiten nicht mit einem Schlage, sondern nur sukzessive nach Maßgabe des jeweiligen Arbeitsergebnisses zur Durchführung gebracht werden. Immerhin war aber das Eisenbahmninisterium daraus bedacht, vor allein jene Aktionen, welche unmittelbar auf die Einkommensverhältnisse des Personals zu wirken bestimmt waren, in erster Linie zur Durchführung zu bringen, und ist auch der Überwiegende Teil dieser Aktionen bereits durchgeführt. Insoweit solche Aktionen noch nicht durchgesührt sind, werden dieselben derart beschleunigt, daß sie noch vor dem 1. November, jedenfalls aber noch im Lause dieses Jahreö — möglichst rückwirkend ans den Beginn desselben - dem Personal zugänglich werden. Dies vorausgeschickt, wird zu den einzelnen Punkten des Memorandums folgendes bemerkt: A. Allgemeines: AS 1. Die Erhebungen hinsichtlich der Einführung einer Kassen- und Kalkulationszulage konnten erst vor kurzem zum Abschluß gebracht werden. Die Verlautbarung dieser Aktion ist nunmehr in allernächster Zeit zu gewärtige». Ad 2. Die Durchführung der Regelung der Bewertung der Natural Wohnungen erforderte die Zusammen-stellung der Größe und Werte sämtlicher Naturalwohiningen; mit dieser umsangreichen Arbeit waren die Erhebungen bezüglich der Bewertung der Wächterhäuser verbunden, um auch diese Kategorie in die Aktion einzubeziehen. Auch diese Erhebungen sind mittlerweile zum Abschluß gelangt und wird die gegenständliche Maßnahme nunmehr mit aller Beschleunigung der Finalisierung zugeftihrt. Ad 3. Die neuen Normen über die automatische Vorrückung der Unterbeamten und Diener wurden im Juli d. I. mit Rückwirkung aus den 1. Jänner 1909 verlautbart. Der Forderung nach Abkürzung der Vorrückungssrist in der Gehaltsstufe von 1000 Kr. hat das Eisenbahnministerium bereits im Zentralausschuß die wohlwollendste Berücksichtigung zugesagt und ist eS demselben dank des Entgegenkommens des Finanzministeriums möglich geworden, "die Staatsbahndirektionen mit Erlaß vom 12. Oktober 1 90 9, Z. 14.5 3 5, mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1909 an zu weisen, daß für jene vor dem 1. Jänner 1909 definitiv angestellten Diener, welche zu diesem Termin die Gehaltsstufe von 1100 Kr. noch nicht erreicht haben, die normale Vorrückungsfrist aus der Gehaltsstufe van 1000 Kr. in die Gehaltsstufe von 1100 Kr. von drei Jahren auf zwei Jahre herabgesetzt werde. Ueberdies hat das Eisenbahnministerium bereits im Vorjahre den seinerzeit mit 600 und 700 Kt. stabilisierten Bediensteten die Kürzung der nächsten Vorrückungssrist zugestanden und dieses Zugeständnis bekanntermaßen auch durchgesührt. Ueber diese lediglich in Berücksichtigung länger dienender Bediensteten erlassenen Verfügungen hinauszugehen, ist das Eisenbahnministerium dermalen vollkommen außerstande. Der Einreihung der Wächter in die dritte Dienergruppe mußte die Einziehung der nicht anrechenbaren Zulagen der Wächter schon mit Rücksicht auf die gleichmäßige Behandlung mit den in der gleichen Gehaltsstufe stehenden anderen Be-diensteten zugrunde gelegt werden, welchem Vorgang seinerzeit sowohl der Zentralausschuß als auch die Vertreter des Wächterpersonals vollkommen beipflichteten. Es kann daher von diesem Vorgang auch weiterhin nicht Umgang genommen werden. Das in der Beilage A enthaltene Begehren der Blocksignaldicner und Wächterkontrollore, die seinerzeit mit 576 Kr. angestellt wurden, um Kürzung der nächsten normalen Vorrückungsfrist wird das Eifenbahnministerium nach Maßgabe der diesbezüglich noch zu pflegenden Erhebungen einer wohlwollenden Erwägung unterziehen. Ad 4. Die Normierung wurde nach Maßgabe der hierfür nach den Zusagen vom Oktober vorigen Jahres auSge-worfenen Mittel durchgeführt. Was das Verschubperfonal anbelangt, find nach dem Stande vom 1. Juli 1909 normiert: Platzmeister...................... 924i ln,„ Verschubaufseher . ..............132/ 1UoU Oberverschieber...................1055 Verschieber.......................4139 Sohin fungiert nach der in Geltung stehenden Gesamt-normierung etn Platzmeister oder Verschnbansseher als Leiter einer Verschubpartie. Was die vorgebrachten Klagen über angebliche Unregelmäßigkeiten in der Zuwendung der Nachtdienstzulage anbelangt, so wird die Bekanntgabe konkreter Fälle gewärtigt. B. Arbeiter: Ad 1 bis 4. Die aus Grund der Gutachten der Arbeiter* ausschüsse der Staatsbahndirektionen von diesen Direktionen erstellten Anträge über die Lohnerhöhungen sind erst vor ganz kurzer Zeit dem Eisenbahmninisterium zugekommen und werden, nachdem diesbezüglich ein Einvernehmen mit dem Finanzministerium bereits erzielt wurde, die entsprechenden Anweisungen auf Grund des für diesen Zweck ausgeworseuen Betrages von drei Millionen Kronen demnächst an die Direktionen ergehen. Ad 5. Mit dem Erlaß vom 22. April 1909, Z. 9815, wurde ein Verzeichnis ausgegeben, mit welchem die Hauptwerkstätten und jene Betriebs Werkstätten der Heizhäuser nominiert sind, in denen Bei grundsätzlicher Festhaltung einer wöchentlich 54 Stunden Betragenden Arbeitszeit diese an Samstagen nur mit 6*/ä Stunden bemessen ist. In der Direktion Villach wurden BetriebSwerkstätten in Arnstetten und in Graz, in der Direktion Pilsen Betricbswerk-stätten in Karlsbad uno Budweis I nominiert. Ad 6, 8 und 10. Die Arbeitsordnungen für das im Bahnerhaltnngs-, Stations- und Materialdepotdienst verwendete Personal, durch welche auch die Arbeitszeiten geregelt werden, stehen zwar in Bearbeitung, die bezügliche Materie ist jedoch von solchem Umfang und solcher Tragweite und erfordert die vorherige Klarstellung verschiedenster einschlägiger Verhältnisse, daß ein genauer Zeitpunkt für die Perfektionierung dieser Maßnahme auch dermalen noch nicht fixiert werden kann. Ad 7. Die Frage des 1 2/2 4 ft ü n d i g e n Dien st-turnu sses für die Kohlen arbeitet; wurde einem eingehenden Studium unterzogen und hierbei sestgestellt, daß die Forderung nach diesem Dienstturnus bei dem Umstande, als die Kohlenarbeiter daran die Besinnung knüpfen, in ihrem Lohn-Verdienst keine Kürzung zu erfahren, einer Forderung nach dem Achtstundenarbeitstag gleichzuhalten ist. 12 Stunden — 33 Prozent Arbeit ----- 8 Stnnden, 24 Stunden = 67 Prozent Ruhezeit — 16 Stunden. Die Gewährnng dieses Wunsches würde, ganz abgesehen von der damit verbundenen Rückwirkung auf die Privatiiidustrie, naturgemäß auch bei den übrigen Taglöhnbediensteten des Bahndienstes das Bestreben nach der gleichen Arbeitszeit auslvsen und zu um so schwerwiegenderen finanziellen und volkswirtschaftlichen Konsequenzen führen, als für die Profefsionisten der Staatsbahnwerkstätten der Neunstundenarbeitstag zu Recht besteht. Allenfalls berechtigten Klagen dieser Arbeiterkategorie wegen Ueberbürbnng wird demnach, wie dies bisher geübt wurde, durch Herabminderung der physischen Inanspruchnahme innerhalb der Arbeitszeit Rechnung zu tragen fein, uud zwar in der Weise, daß in jenen Kohlenstationen, wo nachweisbar eine Ueberbürdung zutage tritt, Verstärkungen der Arbeitspartien zugestanden werden. Die in Beilage B erwähnten Gesuche der Kohlenarbeiter mußten im Sinne der vorstehenden Ausführungen abschlägig erledigt werden. Ad 9. Vidcatur C, Punkt 3. C. Diener nnd Unterbeamte: Ad 1. Die Regelung der Bewertung der Wächter-h ä u s e r wird im Zusammenhang mit der Regelung der Bewertung der übrigen Naturalwohmmgen und im Sinne der Gleichstellung mit dem übrigen Personal durchgeführt werden und gilt diesbezüglich das sub A, Punkt 2, Gesagte. Ad 2 und 4. Die Zuerkennung von Reise» Pauschalien a n Si gn a lschl osser und die Erhöhung des Reise p au schales der Signalmeister wirb demnächst zur Verlautbarung gelangen. Bezüglich des Zehrgeldes für Pumpenwärter wurde durch die im Erlaß vom 21. September 1909, Z. 44.419, getroffenen Verfügungen den diesbezüglichen Wünschen des beteiligten Personals in der Weise entsprochen, daß die Pumpenwärter bei Dienstreisen und Verwendung außerhalb des Stationsortes in Hinkunft ebenso wie alle anderen statusinäßig eingereihlen Bediensteten nach den diesbezüglichen Vorschriften der Dienstordnung die normalen Zehrgelder zu verrechnen haben und das bisher bestandene Pauschal von 1 Kr. für jede einmalige außerhalb des Domizilortes vollführte Dienstleistung in Hinkunft mir für jene auswärtigen Verwendungen zuzuerkennen ist, deren Dauer weniger als sechs Stunden beträgt und für welche daher nach den Bestimmungen der Dienstordnung keinerlei Vergütung an Zehrgeldern. gebührt. Die Anwendung des 12/24 stündigen Dienstturnusses für Dtafchinenm eister wurde mit h. a. Erlab vom 17. Dezember 1908, Z. 64.777 ex 1907, im Prinzip zu* gestanden. Allerdings darf diese Diensteinteilimg nach den Bestimmungen dieses Erlasses nur in jenen Heizhäusern zur Einführung gelangen, in welchen innerhalb des l2stü,iöigeii Dienstes tatsächlich eine ununterbrochene Inanspruchnahme des Personals statt-findet und im Interesse der Sicherheit des Bettiebes eine darauf» folgende 24stiindige Ruhepause am Platze ist. Für die Einführung dieses Dienstturnusses in Heizhäusern mit schwächerem Nachtverkehr liegt jedoch keine Berechtigung vor, da cs schon aus DisferenziernngSgründen nicht angängig wäre, in solchen Heizhäusern nach einem 12stündigen mit angemessenen Ruhepausen unterbrochenen Nachtdienst eine 24stündige Ruhepause folgen zu lassen. D r e Verbesserung der Dien st einteil nn gen im Stationsdien st bildet den Gegenstand fortgesetzter Fürsorge seitensider StaatSeisenbahnverwaltnng und haben die Staats-bahndiiektionen die Einführung des 12/24flündigen Dienstes Bei jenen Dienststellen, wo ein tatsächliches Bedürfnis hierfür vvr-liegt und wo cs die Personalverhältnisse gestatteten, auch durchgeführt. Ein Stillstand in dieser Aktion ist nicht eingetretcn. Hinsichtlich der Fahrdiensteinteilungen sür das ZngBegleitnngsperfonal ist festzustellen, daß auch die heute in Kraft stehenden Fahrdiensteinteilungen ausnahmslos Bedeutend geringere Dienstleistungen uud größere Ruhepausen ausweisen, als in den Vorschriften für die Bemessung der Dienst- und Ruhezeiten im exekutiven Betriebsdienst vorgesehen sind. Hinsichtlich Beilage C wird bemerkt: Die Fahrdicnsteintcilung für die Güterzugspartien in Wien II bedarf in der Diensttour am 6. und 7. Tag insofern einer Remedur, als nach der gegebenen Lage des Zuges 177 eine ausreichende Ruhezeit in Tulln nicht gegeben ist. Die Staats-Bahndirektion Wien wird angewiesen, diesen Mangel zu beheben. Die weiters in der Beilage enthaltene Behauptung hinsichtlich der Auflassung deS dienstfreien Tages für die erwähnten ZugSpartien trifft nicht zu, indem der dienstfreie Tag auch in die neue Diensteinteilung ausgenommen erscheint. Ebensowenig ist eine beachtenswerte Verschlechterung gegenüber den bisher bestandenen Diensteinteilungen eingetreten. Es beträgt die durchschnittliche Tagesleistung: im Winterdienst 1908/09 7 Stunden 21 Minuten, int Sommerdienst 1909 7 Stunden 15 Minuten, lim Winterdienst 1909/10 7 Stunden 29 Minnten. Derart geringe Differenzen in den Durchschnittsleistungen sind mit Rücksicht auf die in jeder Fahrplanperiode eintretenden Aenderuugen im ZugSverkehr unvermeidlich und kann eine absolute Stabilität in dieser Richtung auS dienstlichen und ökonomischen Gründen nicht eingehalten werden. Die Fahrdiensteinteilung sür die Domizilstation Nußdors entspricht in jeder Richtung den bestehenden Vorschriften und muß die — von dem leweiligen Bedürfnis abhängige — Bemessung der Reserven den Staatsbahndirektionen überlassen bleiben. Ad 5. Die Bei der St. E. G. in Geltung stehende Norm üBer das Ausmaß der Kohlen Prämie wurde einem eingehenden Studium unterzogen und hierbei gesunden, daß die auf Grund derselben zur Auszahlung kommenden Verdienst-Beträge keiner.Prämie", sondern einem .Pauschale" gleichzu-halten find. Da bei einer Kohlenprämie naturgemäß auf fcaä Kriterium einer „Prämie" nicht verzichtet werden kann, ist bi* Einführung der bei der St.-E.-G. bestehenden Norm für die k. t österreichischen Staatsbahnen nicht in Aussicht genommen. Die Präzisierung des § 1, Punkt 4, der neuen Norm betreffend den Materialverbrauch ist mit H. a. Erlaß vom 23. Dezember 1908, Z. 62.423 („Amtsblatt des Eisenbahnministeriums", 1909, III. Stück), bereits erfolgt. Ad 6. Das Eifenbahnministerium hat der hinsichtlich des ansnahmsweisen Aussteigens von Unterbeamten in die Seamtentategorie im Vorjahre abgegebenen Aeiißcruiig nichts hinzuzufügen. Ad 7. Das Eifenbahnministerium hat nicht ermangelt, auch diese nicht mit unmittelbaren materiellen Erfolgen für bas Personal uerBunbenc Aktion in die Wege zu leiten; cs liegt jedoch in der Natur dieser Aktion, daß ihre Wirkung erst im Laufe der Zeit voll ersichtlich wird. v. Beamte: Ad 1. Anläßlich der mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1909 durchgeführten ErweiterungderPersonalsystemisie-rung wurde die Umwandlung von 309 Stellen der VIII. Dienst-Hasse der Staatseisenbahnbeamten in solche der VII. Dienstklasse bewilligt. Die erbetene Ausstellung des Grundsatzes, baß die Beförderung jener Beamten, welche im Konkursweg auf einen in der VII. oder einer höheren Dienslklasse systemisierten Posten eingesetzt wurden und [nicht ohnehin bereits in der betreffenden Dienstklasse stehen, in allen Fällen zu dem aus die Verleihung des ausgeschriebenen Dienstpostens nächstfolgenden Avancementstermin zu vollziehen sei, kann nicht in Aussicht genommen werden, da für Beförderungen nicht allein die Systemifierung des betreffenden Postens maßgebend fein kann, sondern auch die Rangsverhältnisse in Rücksicht gezogen werden müssen und überdies nach den gemachten Erfahrungen behufs Wahrung der ökonomischen Interessen geboten erscheint mit der Beförderung der im Konkursweg auf Posten höherer Dienstklaffen eingesetzten Beamten in der Regel eine gewisse Zeit zuzuwarten, um sich zunächst die Ueberzeugung zu verschaffen, daß der Beamte sich auf seinem neuen Dienftposten auch tatsächlich bewährt, zumal sonst im Falle einer etwaigen bald darauf notwendig werdenden Abziehung des Betreffenden von diesem Posten dessen anderweitige Einteilung durch die mittlerweile erfolgte Beförderung in die höhere Di«nstklasse wesentlich erschwert werden würde. Ad 2. Die Einführung der Gehalts st ufe von 6400 Kr. in der VI. Dienstklasse, beziehungsweise 8800 Kr. in der V. Dienstklasse der Beamten könnte nur gleichzeitig mit der Einführung der im Staatsbeamtenschema eingefügten Zwischenstufen von 2200 Kr. in der X. Dienstklasse, 2800 Kr. in der IX. Dienstklasse, 3400 Kr. und 3600 Kr. in der VIII. Dienstklasse und 4800 Kr. in der VII. Dienstklasse in Aussicht genommen werden. Nachdem aber in Stattgebung des von den Vertretern der Beamtenschaft diesbezüglich erhobenen Protestes von dieser Interpolierung seinerzeit abgesehen wurde, mußte bei der im November verlautbarten Erhöhung der Gehaltsstufen in der VI. und V. Dienstklasse von der Emschiebung der Zwifchenstusen mich in diesen Dienstklassen im wohlverstandenen Interesse der gesamten Beamtenschaft Umgang genommen werden. Ad 3. Die Einführung der sechsstündigen Amtszeit bei der Nordbahndirekuon konnte bisher aus dein Grunde nicht erfolgen, weil die durch die Verstaatlichung entstandenen besonderen Verhältnisse eine erhöhte Inanspruchnahme ihrer Arbeitskräfte erforderlich erscheinen lassen. Dieses Uebergangsstadinm ist bei der Nordbahndirektion dermalen noch nicht beendet, doch ist zu erwarten, daß in der Folge auch dort an die Einführung der sechsstündigen Amtszeit ukzessivc wird geschritten werden können. Eine Perjonaloermehrung gerade für dieses UebergangS-stadium eintreten zu lassen, erscheint aus personalwirtschastlichcn Gründen nicht angängig. Insoweit sich die neue Einführung bei den Staatsbahndirektionen bewähren wird, wird an derselben jedenfalls keine Aenderung vorgenommen werden. Zu der vorstehenden Antwort des Eisenbahnnum-* steriums haben wir nun folgendes zu bemerken: Es wurde auch unsererseits nie verkannt, daß die Durchführung der Zugeständnisse einen bestimmten Zeitraum beanspruchen mutz, weil tatsächlich eine Reihe von Berechnungen und Erhebungen damit verbünden war. Wenn nun das Eisenbahnministerium in der Einleitung der Antwort sagt, daß die Durchführung nur sukzessive nach Maßgabe des jeweiligen Arbeitsergebnisses erfolgen konnte, so muß doch einmal von dieser Stelle aus dazu gesagt werden, daß gerade die Maßgabe des jeweiligen Arbeitsergebnisses bei der Durchführung die grundlegende Ursache war und ist, daß die Herausgabe der Zugeständnisse so lange verzögert wurde. Den Herren beim Eisenbahnministerium, beim Finanzministerium und bei anderen in Betracht kommenden Dienstesstellen muß neuerdings von der Tribüne des Parlaments aus eine ernste Mahnung dahin zuteil werden, daß das jeweilige Arbeitsergebnis in den einzelnen Bureaus und Dienststellen andere Resultate zeitigen muß, sollen die Interessen des Personales und der Staatsbahnverwaltung nicht auch weiterhin in schwerster Weise Schaden nehmen. Diesbezüglich könnten sich die maßgebenden Faktoren einmal ein Beispiel an dem von der Staatsbahnverwaltung geforderten Arbeitsergebnis der unteren Bedienstetenkategorien nehmen. Jedenfalls würde in Nachahmung dieses Beispieles die Durchführung der Zugeständnisse eine im Interesse beider Teile gelegene raschere Durchführung erfahren haben. Nach der zitierten Selbstanklage des Eisenbahnministeriums wegen der bisher nicht erfolgen Durchführung aller Zugeständnisse folgt nun, gleichsam als Erinnerung an bestandene Zeiten, eine starke Entgleisung. Es heißt wörtlich, daß die Rückwirkung der noch durchzuführenden Zugeständnisse möglichst auf den Beginn dieses Jahres erfolgen soll. Dazu müssen wir schon erklären, daß wir uns eine bloße möglichste Rückwirkung auf den Beginn dieses Jahres unter keinen Umständen bieten lassen, sondern wir vielmehr entsprechend dem gemachten Zugeständnis darauf bestehen müssen, daß alle noch ausständigen Zugeständnisse zumindestens auf den 1. Jänner 1909 rückwirkend gemacht werden müssen. Dazu sei noch bemerkt, daß die Durchführung einiger, Zugeständnisse, wie zum Beispiel die Einführung einer Kassen- und Kalkulationszulage mit Rückwirkung auf den 1. Oktober 1908 und die Bewertung der Naturalwohnungen mit Rückwirkung auf den 1. November 1908 zu erfolgen hätte. Beide Zugeständnisse sind in dem vom Eifenbahnministerium bekantgegebenen Elaborat über die Aufteilung des vom Parlament bewilligten 8-3 Millionen-Nachtragskredites für Las Jahr 1908 enthalten und müßten dieselben daher auch mit Rückwirkung ans die genannten Zeitpunkte zur Durchführung gelangen. Es wird daher Aufgabe der Vertreter der koalierten Organisationen sein, dem Eisenbahnministerium nahezulegen, daß sich das Personal eine derartige Umgehung gemachter- Zugeständnisse unter keinen Umständen gefallen lassen wird und nötigenfalls gezwungen wäre, die Konsequenzen daraus zu ziehen. In der Erwiderung auf Punkt 3 des Memorandums erklärt das Eisenbahnministerium, daß in wohlwollender Berücksichtigung uud dank dem Entgegenkommen des Finanzministeriums für jene vor dem 1. Jänner 1909 definitiv eingestellten Diener n. s. w. die normale Vorrückungsfrist aus der Gehaltsstufe von 1000 Kr. in die Gehaltsstufe von 1100 Kr. von drei auf zwei Jahre herabgesetzt werde. Wir müssen dazu bemerken, daß es in diesem Falle sowie bekanntlich immer mit der wohlwollenden Berücksichtigung des Personals seitens des Eisenbahnministeriums nicht so ist, als es das Eisenbahnmiinsterimn darzustellen versucht. Wenn die wohlwollende Berücksichtigung seitens des Eisenbahnministeriums ernst gemeint wäre, dann hätte man wohl auch jene Bediensteten dieses Zugeständnisses teilhaftig machen können, die am 1. Jänner d. I. definitiv angestellt wurden, um so mehr, als auch bei den Unter* beamtenkategorien alle bis inklusive 1. Jänner 1909 zu Unterbeamten ernannten Bediensteten die gekürzten Vor» rückungssristen erhielten. Richtig ist, daß mit dem Wortlaut dieser Autwort der diesbezügliche Antrag des Zentralausschusses der Personalkommission zur Durchführung gelangte. Es wäre aber wohl nur eine Sache der Billigkeit gewesen, wenn das Eisenbahnministerium diese Verbesserung auch aus die am 1. Jänner 1909 ernannten Diener ausgedehnt hätte. Es darf nicht vergessen werden, und das muß hier nochmals festgestellt werden, daß das Eisenbahnministerium die Kürzung der Vorrückungsfrist in der Gehaltsstufe van 1000 Kr. von drei auf zwei Jahre für alle Bediensteten in den Dienerkategorien in Aussicht gestellt hat, und zwar bei der Bekanntgabe des Elaborates über die Aufteilung des vom Parlament bewilligten Nachtragskredits im Betrag von 8-3 Millionen Kronen. Diese gemachte Zusage wurde bekanntlich vom Vorsitzenden der Personalkommission bei der Beratung über den Entwurf der neuen Automatik in Abrede gestellt und erst dank der Tätigkeit der^ Personalkommission und der wiederholten Interventionen der beiden Reichsratsabgeordncten Genossen T o m s ch i k und Müller ist es gelungen, zumindestens die teilweise Durchführung der in Aussicht gestellten Verbesserung zu erreichen. Jedenfalls wird sich die Organisation die geschilderte Haltung der Regierung in dieser Frage für künftige Aktionen merken und auch dementsprechend Vorgehen. Nicht unerwähnt soll bleiben, daß das k. k. Eilenbahnministerium in seiner Antwort unsere schweren Anklagen in der Beilage über den Vorgang betreffend die Vorlage des Entwurfes der neuen Automatik an die Personalkammissionsinitglieder vollständig unbeantwortet läßt. In ähnlicher Weise werden die berechtigten Wünsche der älteren Bediensteten um entsprechende Kürzung der Vorrückungsfristen, damit sie ebenfalls aller Vorteile der neuen Automatik teilhaftig werden können, mit einigen nichtssagenden Phrasen erledigt. Diesbezüglich wird mit den beteiligten Faktoren im Eisenbahnministerium noch ein sehr ernstes Wort geredet werde» müssen. Es geht doch nicht an, und nach unserer Ansicht liegt es auch gar nicht im Interesse der Staatsbahnverwaltnng, daß eine ganze Reihe länger dienender Bediensteter mit jüngeren Bediensteten in den Bezügen vollständig gleichgestellt ist.- Das Eisenbahnministerium hätte bei einigem guten Willen, um eine tunlichste Gleichstellung der älteren Bediensteten mit den jüngeren infolge der erhöhten Anfangsgehalte zu verhindern, den älteren Bediensteten gekürzte Vor-rückungssristen gewähren können. Also auch hier hätten die berufenen Faktoren Gelegenheit genug gehabt, ihr Wohlwollen und ihr Entgegenkommen gegenüber dem Personal zu betätigen und zu beweisen. Statt dem haben sie den neiiangeftcllten Bediensteten die im Schema vorgesehenen Vorrückungsfristen um ein halbes, ein und anderthalb Jahre verlängert. Das war natürlich billiger und nach Ansicht des Eisenbahnministeriums soll oitch der beabsichtigte Zweck damit erreicht worden sein. Auffallend kleinlich erscheint der Standpunkt des Eisenbahntuinisterimus zu den berechtigten Forderungen des Wächterpersonals. In keiner Weise wird hinsichtlich der baldigen Gewährung der Nachtdienstzulage eine Erwähnung getan. Es ist doch ein geradezu aufreizendes Verhältnis, daß den Wächtern, die genau so Nachtdienst aus verantwortungsvollen und schwierigen Dienstposten versehen, wie die Bediensteten anderer Kategorie^, die Nachtdienstznlage noch länger vorenthalten werden soll. So viel Einsicht könnte man schon im Eisenbahnministerium aufbringen. Allem Anscheine nach wird es zum Durchbringen dieser Forderung noch eines festen Nachdruckes seitens des gesamten organisierten Personals bedürfen, damit dieses unhaltbare Verhältnis durch Gewährung der Nachtdienstzulage an das gesamte Wächterpersonal baldigst aufgehoben wird. Um so mehr wird dies notwendig sein, als das Eisenbahnministerium auch die Forderung der länger dienenden Wächter um Gewährung entsprechend gekürzter Vorrückungsfristen vollständig unberücksichtigt läßt. Die Erklärung des Eisenbahnministeriums zu Punkt 7, und zwar betreffend die Einführung des 12/24 stimmigen Dienstturnusses für die Kohlenarbeiter kann unter keinen Umständen zur Kenntnis genommen werden. In _ dem diesbezüglichen Zugeständnisse des Ersenbahnministeriums . heißt es ausdrücklich, daß der Erfüllung des Wunsches nach Einführung eines 12/24stündigen Dienstturnusses für die Kohlenarbeiter in jenen Orten, irt welchen die örtlichen Verhältnisse dies zulassen, nach , Maßgabe der eingeleiteten Erhebungen kein Hindernis int Wege steht. Und nun lese man die Antwort des Eisenbahnministeriums und man wird gewahr, daß man aus einmal gefunden hat, daß die Erfüllung dieses Wunsches eine Rückwirkung auf die Privatindustrie und andere Taglohnbedienstete zeitige u. s. w. t Da müssen wir doch fragen, was diese Begründung mit der Durchführung des gemachten Zugeständnisses zu tun hat. Das Eisenbahnministerium hat die Ausgabe, das Zugeständnis durchzuführen, so wie es gemacht wurde, und diesen Standpunkt wird auch die Organisation in energischer Weise vertreten. Wir begrüßen die in der Antwort angeführten Verbesserungen der Dienstzeiten der Kohlenarbeiter, die zur Einführung geplant sind, wir bemerken aber ausdrücklich, daß wir unbedingt an der Durchführung des Wortlautes des Zugeständnisses fejihalten und daher verlangen, daß für die Kohlenarbeiter in größeren Stationen und wo es die örtlichen Verhältnisse zulassen, der 12/24stündige Dienstturnus zur Einführung gebracht wird- Auch hinsichtlich der Erstellung der Turnusse für das Zugbegleituugs- und Lokomotivpersonal wird die Organisation noch manche schwere Arbeit zu leisten haben, damit die Turnusse nicht verschlechtert und weitere Verbesserungen ci »geführt werden. Hier gilt es ein besonders wachsames Auge zu haben, was schon daraus hervorgeht, daß in der Antwort des Eisenbahnministe- riums mit keinem Worte auf unsere sachlichen Ausführungen betreffend den Erlaß des Eisenbahnmini-sterimus, der eine Verschlechterung der Dienstturnusse im Villacher Direktionsbezirk bedeutet, reagiert wird. Im allgemeinen muß die Antwort des Eisenbahn-^ Ministeriums auf das überreichte Memorandum als unbefriedigend erklärt werden. Es wird den berufenen Vertretern, der koalierten Organisationen noch ein schweres Stück Arbeit kosten, den berufenen Faktoren in der Regierung begreiflich zu machen, daß die gemachten Zugeständnisse voll und ganz zur Durchführung zu gelangen haben. Aber um so notwendiger ist es, daß die große Masse der Eisenbahner geschlossen hinter ihren. Vertretern steht, damit dem Personal kein Jota von den gemachten Zugeständnissen varenthalten werden kann. Regelung der fahrgebühren für das Lokomotiv- und Zugbe^leitungspersonal der k. k. Staatsbahnen. Im nachstehenden bringen wir den Erlaß des k. k. Eisenbahnministeriums zum Abdruck, welcher die Einführung neuer, beziehungsweise Verbesserung bestehender Fahrgebührensätze für das Lokomotiv- und Zugbegleitungspersonal der k. k. Staatsbahnen enthält. Diese vom Personal lang ersehnte Regelung der Fahrgebühren hat bekanntlich seine eigene Geschichte, insbesondere die Regelung der Fahrgebühren für das Zugbegleitungspersonal. Die alte Forderung der Zugsbegleiter ist bekanntlich die Gleichstellung der Stundengelder beim Personen- und Lastzug. Der Zentralausschuß der Personalkommission hat demzufolge auch in den Sitzungen vom Dezember des Jahres 1907 folgenden Antrag eingebracht und angenommen: „Erhöhung des Stundengeldes des gesamten Zugspersonals nach folgenden Normen: Für Zugssührer und Manipulanten bei allen Zügen 30 H. im Dienst, 10 Heller außer Dienst. Für alle übrigen Zugsbcgleiter bei allen Zügen im Dienst 20 H., außer Dienst 8 H. Diese Forderung wurde auch von den sozialdemokratischen Abgeordneten im Parlament, und zwar im Budgetausschuß und im Plenum des Hauses, bet den Verhandlungen über den 20 Millionen-Antrag vertreten. Der 20 Millionen-Antrag wurde von den [bürgerlichen Parteien abgelehnt, was eine große Erregung des Personals der k. k. Staatsbahnen zur Folge Hatte. Dadurch sah sich die Regierung genötigt, eine Gesetzesvorlage einzubringeu, wodurch den Bediensteten der k. k. Staatsbahnen zur Ausbesserung ihrer Bezüge der Betrag von 8"3 Millionen Kronen gemährt werden sollte. Bei der Bekanntgabe des Elaborats über die Aufteilung dieses Betrages wurde vom Eisetibahn-mirtiftemtm eine Erhöhung der Fahrgebühren für das Maschinen- und Zugbegleitungspersonal um zirka 20 Prozent in Aussicht gestellt. Bei den hieraus folgenden Verhandlungen, des Exekutivkomitees der koalierten Organisationen mit der Regierung gelang es nun zu dem für die Mprozentige Erhöhuug der Fahrgebühren nominierten Betrag von 2 Millionen Kronen eine weitere Million Kronen herauszuschlageu und wurde somit die Erhöhung der Fahrgebühren um 30 Prozent durchgesetzt. Wohl haben die Vertrauensmänner des Personals auch bei diesen Verhandlungen energisch verlangt, daß die Regelung der Fahr-gebühren im Sinne des von der Zentralkommission gestellten Antrages auf Gleichstellung durchgeführt wird. Das Eifenbahnministerium erklärte aber, über die 30prozen-tige Erhöhung nicht hinausgehen zu köuuen und werde es voraussichtlich nach den gepflogenen Berechnungen möglich sein, mit dem für die 30prozentigc Erhöhung aus-geivorfenen Betrag die endgültige Regelung der Fahrgebühren auf Grund der geforderten Gleichstellung durchzuführen. Diese Annahme erwies sich aber später als unrichtig, nachdem die 3 Millionen, mit welchen eine 30pro-zeutige Aufbesserung erzielt werden sollte, auf Grund der Budgetvorlage vom Jahre 1908 angenommen wurden, jedoch die ins Verdienen gebrachten Fahrgebühren im Jahre 1908 höher waren, als in der Budgetvorlage angenommen war und daher der vorhandene Betrag von 3 Millionen Kronen zur Durchführung der 30prozentigm Erhöhung nicht ausreichte, noch viel weniger aber mit diesem Betrag das Auslangen zur Durchführung der geforderte» Gleichstellung gefunden werden konnte. Dazu hätte es eines weiteren Betrages von 700.000 Kr. für das Zugbegleitungspersonal uud von 500.000 Kr. für oas Maschiuenpersonal, zusammen also eitles Betrages von 12 Millionen Kronen, bedurft, welcher Betrag aber vom Finanzministerium trotz wiederholter Interventionen nicht zu erlangen war. Das Finanzministerium nahm hierbei den Standpunkt ein, daß die 30prozentige Erhöhung der Fahrgebühren zugestaudeu wurde, dieses Zugeständnis sei die Regierung verpflichtet durchzuführen, aber darüber hinaus könne nicht gegangen werden. Demgemäß hat auch das Finanzministerium den zur Durchführung der 30pro-zcntigcn Erhöhung der Fahrgebühren noch fehlende» Betrag von 500.000 Kr. für das Zugs-und Maschinenpersonal bewilligt, aber auch keinen Heller mehr, und konnte daher die berechtigte Forderung des Personals nach vollständiger Gleichstellung der Fahrgebühreu dermalen nicht durchgesetzt werden. Es ist dies gewiß em sehr engherziger Standpunkt, den die Regierung da eingenommen hat, und spricht dieser Staudpünkk getvtß nicht dafür, daß seitens der Regierung die berechtigten Forderungen des Personals wahlwollend und mit besonderer Berücksichtigung behandelt werden, tvie ja gegenüber der breiten Oessentlichkeit immer geflunkert wird, wenn es sich um Einführung von Verbe>serunge» für das Personal handelt. Es wäre gewiß nur billig und gerecht gewesen, wenn dem Laftzugskondukteur die 2 H. draufgegeben worden wären und tuen» man auch die Manipulationskondukteure schon mit Rücksicht darauf, daß sie bisher hinsichtlich der Fahrgebühren mit dem Zugsführer gleichgestellt waren, im netten Fahrgebührensatz mit dem Zugsführer gleichgestellt hätte. Auch die Gewährung der geforderten Erhöhung der Fahrgebührensätze für die Fahrtdauer ohne Dienst vott 8 aus 10 H. beim Zugssührer und Manipulanten uud von 6 auf 8 H. beim Kondukteur hätte erfolgen können. Das Budget des Staates wäre dadurch gewiß nicht ins Wanken gekommen und dem Herrn Finanzminister wäre deshalb jedenfalls von den Volksvertretern kein Haar gekrümmt worden. Man braucht sich bei diesem engherzigen Standpunkt nur damit zu erinnern, wie für andere Zwecke Milliarden hinausgcmorfc» werde», tvo der Herr Fi»a»zmi»ister keine so zugeknöpften Taschen hat. Es wäre also nur eine billige Sache für die Herren m der Regiernug gewesen, sich bei dieser Gelegenheit einmal wirklich wohlwollend gegenüber dem Personal zu Leigen. Aber nichtsdestoweniger muß auch die erreichte Verbesserung als solche anerkannt werden, um so mehr, als dadurch ein bedeutender Schritt vorwärts zur Gleichstellung gemacht wurde. Es wird nun vom Personal, und zwar durch strammes Festhalten an der Organisation und weitere Mitarbeit an derselben, abhängen, daß recht bald die berechtigte Forderung nach vollständiger Gleichstellung der Fahrgebühren durchgesetzt werden kann. Die erreichten Erfolge sind uns nur ein neuerlicher Beweis dafür, daß die Macht der Organisation doch imstande ist, die Forderungen des Personals, wenn schon nicht auf einmal, so doch Schritt für Schritt der Erfüllung zuzuführen. Hier der Erlaß des Eisenbahnministcrinms vom 15. Oktober 1909' 3.38.108, betreffend die Einführung neuer, bezichnngs' weise Verbesserung bestehender Fahrgcbiihrcnsätze. Unter gleichzeitiger Aufhebung der mit dem Erlasse vom 15. Dezember 1908, Z. 63.691, vorübergehend bewilligten Fahrgcbührenzuschüsse werden auf Grund des gepflogenen Einvernehmens mit dem k. l. Finanzministerium die Fahrgebühren des Fahrpersvnals und die Reisepauschalien der Zugs-revisorcn mit Wirksamkeit vom 1. November 1909 geregelt, wie folgt: Das im § 7 des Regulativs über das ShiSmafe der Bezüge der Bediensteten der k. k. Oesterreichischen Staatsbahnen für den Heizer festgesetzte Ausmaß des Kilometergeldes wird aus ....................................... 9 H. für je zehn Personenzugskilometer erhöht. Die daselbst festgesetzten Stundengelder für Verschiebe» und Dampfhalten werden folgendermaßen bemessen: Per Stunde: Verschieben: Dampfhalten: Für den Lokomotivführer 22 H. ... 0 H. „ Heizer ............................12 „ ... 5 „ Die im ersten Absätze dieses Paragraphen enthaltene Vorschrift, daß Leerfahrten, gleichviel ob dieselben in der Fahrordnung eines Personen- oder Lastzuges ausgesührt werden, den Personenzügen gleichgestellt sind, wird aufgehoben und es wird bestimmt, daß Leerfahrten nach jenen Gebührensätzen zu verrechnen sind, die der gegebenen Zugsgnttung jeweils entsprechen. Die für einzelne Strecken mit besonderen Verfügungen gewährte prozentuelle Erhöhung des Einheitssatzes für den effektiven oder reduzierten Personenzugskilometer, beziehungsweise das Stundengeld ist in Hinkunst, soferne für den bezüglichen Einheitssatz im vorstehenden eine Erhöhung gewährt wurde, von diesem erhöhten Gebührensätze zu berechnen. Derartige prnzcntuelle Erhöhungen der Einheitssätze dürfen jedoch in keinem Falle auf das int nachstehenden für das Loko-motwpersoual für die „Fahrtdauer im Dienste" neu zur Einführung gelangende Stundengeld abgewendet werden. Für das bisher nach § 7 des Gebührcnregulativs m i t Kilometer- undStundengeldern entlohnte Loko-motivpersonal, sonach mit Ausnahme des auf der Wiener Stadtbahn und auf Lokalbahnen mit Fahrtaggeldcntlohnung verwendete Lokomotivpersonal gelangt ein neues Stundengeld für die „F a h r t d a u e r i m D i e n st e" zur Einführung, das neben dem erwähnten Kilometergelde und dem für Verschieben und Dampfhalten festgesetzten Stunücngclde zur Auszahlung gelangt. Für die Ermittlung der „Fahrtdauer im Dienste" ist die f a h r o r d n u n g s in ä ß i g e Abfahrtszeit des betreffenden Zuges aus der ZugauSgangs-, beziehungsweise Maschinenwechselstation und die fahrordnungs mäßige Ankunft des Zuges xn der Endstation, beziehungsweise nächsten Maschinenwechselstation maßgebend. Bei Fahrten, welche nicht nach einer im Fahrordnungsbuche enthaltenen Fahrordnung verkehren, ist die Fahrtdauer unter Zugrundelegung des betreffenden StundenpasseS zu bestimmen. Das Stundengeld für die „Fahrt im Dienste" beträgt für alle Strecken und alle Zugsgattungen, ohne Unterschied, ob cs sich um Zugs-, Vorspann-, Schiebelokomotive, leere Fahrt, kalte Fahrt oder Regicfahrt handelt, für den Lokomotivführer ................... 7 H. ,, Heizer........................... 4 „ per Stunde. Vor jeder Dienstfahrt mit einer Zugs-, Vorspann- oder Schiebclokomotive in leerer Fahrt oder mit kalter Lokomotive ist eine Stunde als „Vorbereitungszeit", nach Beendigung jeder Dienstfahrt mit einer Zugs-, Vorspann- oder Schiebclokomotive oder in leerer Fahrt eine Stunde als .Ausrüstungszeit" in die Berechnung des neuen Stundengeldes einzubeziehen. Hierbei ist in jenen Fallen, in dencn«das Intervall zwischen zwei Dienstsahrten weniger als zwei Stunden beträgt, nur die tatsächliche Zeit des Intervalls als „AuSrüstungS-, beziehungsweise Vorbereituugszeit" in Anrechnung zu bringen. Für das Lokomotivpersonal der .Wiener Stadtbahn" wird die mit dem Erlasse vom 25, Jänner 1904, Z. 51.895 ex 1903, eingesührte Entlohnung mit reinem Stundengeld beibehalten und dieses Stundengeld für den Lokomotivführer aus ... 89 H. » „ Heizer auf ...................... 20 „ per Stunde erhöht. DaS im § 7 des Regulativs über das Ausmaß der Bezüge der Bediensteten der k. k. österreichischen Staatsbahnen enthaltene Stundengeld für das Zugbegleitungspersonal wird wie folgt bemessen: Für den als ZugSführer fahrenden Zugsbe- gleitcr............... Für den als GepückS-oder Manipulationskondukteur fahrenden Zugsbegleiter . . . Für den als Kondukteur verwendeten Zugsbegleiter sowie den ambulanten Wagenmeister, beziehungsweise Wagenaufseher tzür die Fahrtdauer im Steilste bei Per-soneiizügen Sei Güter» rügen Für die Fahrtdauer ohne Dienst und den dienstlichen Aufenthalt außerhalb der DomtUlstation ohne Unterschied der ZugSgaitung Heller 30 26 20 30 26 18 Lokomotiv- Zugs- Klasse führer Heizer führer oder Manipulant begleit» K u K h 1K h K h A 1 80 1 — 1 50 1 — B 2 50 1 30 1 90 1 30 C 3 20 1 80 2 60 1 80 Die im § 7 des Regulativs über das Ausmaß der Bezüge der Bediensteten der k. k. österreichischen Staatsbahnen enthaltenen Stundengelder für das Schiffspcrsonal werden in nachstehender Höhe bemessen: Für den Kapitän .................... 31 H. per Stunde „ . Maschinisten .................. 26 . „ „ „ Steuermann 21 „ „ „ „ „ 11 nt er ft euer mann 16 „ „ „ . „ Matrosen, Heizer und Hilfsmatrosen 13 „ „ . Die dem Schiffspersonal, welches bereits vor dem 7. Dezember 1904 im Schifffahrtödienste verwendet war, mit dem Erlasse vom 7. Dezember 1904, Z. 35.900,' für die Dauer der Verwendung im Schisssdienste bewilligten Zuschüsse zu den Stundengeldern werden durch die vorstehende Regelung der Fahrgebühren in ihrem Bestände und ihrem Ausmaße nicht berührt. Das Rciscpanschale der ZugLrebisoren wird im nachstehende» Ausmaße festgesetzt: Für den Zugsrevisor der JstrianerLinien mit jährlich .. 780 Kr. . . . auf der Valsugaunbahn mit jährlich 1080 . » alle übrigen Zugsreoisvrcn mit jährlich........................... 1440 „ Die sonstigen, hinsichtlich der Fahrgebühren erlassenen Vorschriften bleiben, soferne sie durch die gegenwärtige Regelung keine Aendming erfahren, auch fernerhin in Kraft. Wrba. Die mit dem Erlasse vom 4. Mai 1901, Z. 39.981 ex 1900 (Amtsblatt des k. I. Eisenbahnministeriums 1901, Stück XX, Nr. 34), für das Lokomotiv- und Zugbegleitungspersonal aus Lokalbahnen eingeführten Fahrtaggelder werden in teilweise! Abänderung des § 2 des zitierten Erlasses festgesetzt wie folgt: der Bediensteten der k. k. Nordbahn. Die Durchführung der Einreihung der Nordbahn-bedienstetcn wurde nicht in der Weise erledigt, wie es alle Bediensteten nach den Einreihungsgrundsätzen erwarten konnten. Da sich nun eine Reihe Differenzen Bei der Einreihung ergeben haben, hat die Personalkommission für Unterbeamte und Diener der k. k. Nordbahn im Einvernehmen mit der Organisation schon seit langer Zeit die diesbezüglichen Beschwerden der Direktion der k. k. Nordbahn zur Kenntnis gebracht und zum Schluß dieselben in einem Promemoria zusammengefaßt. Die k. k. Direktion antivortete hierauf in einer nicht zufriedenstellenden Weise, worauf die Personalkommission der Direktion und dem Eisenbahnministerium in einer neuerlichen Eingabe die Entgegnung zur Kenntnis brachte. Im Nachstehenden bringen wir nun den Bediensteten der k. k. Nordbahn alle diesbezüglichen Eingaben zur Kenntnis, woraus zu ersehen ist, daß sich die Personalkommission für Unterbeamle und Diener im Einvernehmen mit der Organisation die redlichste Mühe gibt, die Rechte der Nordbahnbediensteten zu wahren. Nachdem aus den nachstehenden Eingaben zur Genüge unser Standpunkt hervorgeht, ersparen ivir uns jede weitere Einleitung und bringen hiermit diese Eingaben zur allgemeinen Kenntnis. I. Wahrung der bei der Kaiser Fcrdinands-Nordbahn erworbenen, nicht verbrieften Rechte. Im Punkte 1, Absatz 3, der Einreihungsgrundsätze ist die Bestimmung enthalten, welche den übernommenen Bediensteten die bei der Kaiser Ferdinands-Nordbahn hinsichtlich der lieber» sührung in Höhere Diensteskategorien erworbenen Rechte auch dann wahrt, wenn dieselben nicht verbrieft waren, sondern durch langjährige Anwendung gewisser Begünstigungen diesfalls ein fester Usus entstanden ist. Diese Bestimmung, in welcher einzelne Fälle nicht präzisiert sind, ist ohne Beschränkung etwaiger Posten-normierung durchzuführen. Obwohl diesbezüglich in der Bestimmung eine ausdrückliche Durchführungsvorschrist nicht enthalten ist, wird dieselbe am deutlichsten durch Gegenüberstellung des ersten, von der Personalkommission als unannehmbar bezeichneten Wortlautes und der zweiten, vom k. t. Eisenbahmninisterium im Sinne der Einwendungen der Personalkommissionsmitglieder verbesserten Fassung derselben präzisiert. In den als unannehmbar bezeichneten und vom Eisenbahnministerium zurückgezogenen Grundsätzen lautet der betreffende Absatz: »Insofern durch die Dienstesvorschristeix der Kaiser Ferdinands-Nordbahn die Ueberstellung einzelner Bediensteter in höhere Diensteskategorien zwar nicht verbrieft ivar, diesfalls aber ein fester Usus eingehalten wurde, wird auch von seiten der Staatsverwaltung an diesem Usus in den, durch die nvfzustellende Normierung gegebenen Grenzen sestgehalten werden. In den verbesserten, mit D. Z. 117.972/V ex 1907 verlautbarten Einreihungsgrundsätzen dagegen lautet dieselbe Bestimmung folgendermaßen: „Insofern durch die Dienstvorschriften der Kaiser FerdinandS-Nordbahn die Ueberführung einzelner Bediensteter in höhere Diensteskategorien zwar nicht verbrieft war, diesfalls aber ein fester Usus eingehalten wurde, wird auch von seiten der Staatsverwaltung hinsichtlich der bis inklusive 1. Jänner 1908 ernannten Unterbeamten und Diener an diesem UsuS festge-halten werden.“ Auch dieser Gegenüberstellung ist ersichtlich, daß in den zur Durchführung zu gelangenden EinreihungSgrundsätzen die Beschränkung durch die Postennormierung auf Verlangen der Personalkommission hinweglassen wurde, daß daher die auf Grund des Gewohnheitsrechtes bei der Kaiser Ferdinands-Nordbahn vorzunehmenden Ueberführungen in höhere Kategorien ohne Rücksicht aus vorhandene freie Posten durchzuführen sind. Ferner müssen bei korrekter Durchführung dieses Grundsatzes bei Ueberführung in höhere Diensteskategorien den einzelnen Bediensteten dieselben Vorteile gewahrt werden, wie in gleichen Fällen bei der ehemaligen Kaiser Ferdinands-Nordbahn. Bei der Durchführung der vorzitxerten Bestimmung kommen folgende Fälle in Betracht: 1. Ernennung von Unterbeamten zu Beamten. 2. Ernennung von Dienern zu Unterbeamten. 3. Ueberführung von Dienern in höhere Dienerkategorien. Ad 1. Bezüglich der Ernennung von Unterbeamten zu Beamten wurde ein bei der Kaiser FerdinandS-Nordbahn in Geltung gewesener Usus bei den ehemaligen Stationsleitern und Telegraphisten nachgeroiesen. Der Usus bestand darin, daß alle Stationsleiter und Telegraphisten, welche die drei für Beamte vorgeschriebenen Fachprüsungen erfolgreich abgelegt haben, zu Beamten ernannt wurden. Ausgenommen wurden nur jene Stationsleiter und Telegraphisten, welche wegen eines groben Vergehens straftveise von ihren auf Grund der abgelegten Prüfungen erlangten Posten abgezogen wurden. Ein bestimmter Zeitpunkt für die Ernennung zu Beamten war nicht festgesetzt. Es kam hierbei hauptsächlich in Betracht, wann der betreffende Unterbeamte die vorgeschriebenen Prüfungen abge legt hat, wobei in manchen Fällen natürlich auch die Protektion nicht die letzte Rolle spielte. Wie jedoch aus der Tabelle A erficht-lich ist, erfolgten die meisten Ernennungen in der Gehaltsklaffe von 1200, 1300 oder 1400. Kr., so daß die Ernennung immer von einem unmittelbaren effektiven Vorteil begleitet war. In den wenigen Fällen, xvo die Ernennung in der Gehaltsklaffe von 1600 Kr. erfolgte, war nur der Umstand die Ursache dieser Verspätung, daß die betreffenden Bediensteten ihre Prüfungen sehr spät bestanden haben. Aber auch in diesen Fällen ist der immittelbare Vorteil dadurch erreicht worden, daß die Ernannten in die nächsthöhere Gehaltsstufe der Beamten gekommen sind. Eine Schädigung der Bezüge entweder unmittelbar oder xn der Folge ist bei der Kaiser FerdinandS-Nordbahn den von Unterbeamten zu Beamten Ernannten niemals zugefügt worden. Dieser ÜsuS wird mm von der Staatsbahnverwaltung nicht in dem durch die Einreihungsgrundsütze garantierten 'Aus-maße eingehalten. Wie aus der Tabelle B ersichtlich, sind bei der jetzt publizierten Ernennung nur mehr die GelMSklaffen von 1600 Kr. und nur in sehr wenigen Fällen die Gehaltsklaffe von 1400 Kr. berücksichtigt worden. Es ist daher, vor allem die für die Betroffenen wichtigste Bestimmung, daß mit der Ernennung zum Beamten ein unmittelbarer Vorteil verbunden sein muß, nicht eingehalten worden, wodurch natürlich für dieselben ein sehr beachtenswerter Schaden entsteht. Die Ernennung in den Gehaltsklassen von 1600 Kr. und darüber zieht jedoch eine bedeutend schwerere pxolae dadurch nach sich, daß die Ernennung entgegen dem Usus der K. F.-N.-B. nach dem Rangsverhältnisse der Beamten erfolgt, zum Beispiel ein Stationsmeister, ehemaliger Telegraphist der K. ft.-Jc.*®., wird zum Assistenten ernannt. Derselbe hatte im Zeitpunkte der Ernennung den Gehalt von 1600 Kr. bereits durch anderthalb Jahre. Er bekommt nun als Beamter ebenfalls 1600 Kr., es wird ihm jedoch die als Unterbeamter in derselben Gehaltsklasse zugebrachte Zeit nicht ungerechnet, so daß er dadurch anderthalb Jahre verliert, beziehungsweise anderthalb Jahre später vorruckt. Dies ist die zweite offenkundige Verletzung der El>ire,hungS-grundsätze, denn wie in der Tabelle 0 ersichtlich, wurde» bei der K. F.-N.-B. auch in den wenigen Füllen, >vo, wie bereits gesagt, die Ernennung ausnahmsweise erst in einer so hohen Gehaltsstufe erfolgte, derartige Schädigungen jedesmal durch Einreihung in entsprechend höhere Gehaltsstufen der Beamten, beziehungsweise Anrechnung der als Unterbeamter xn der letzten Gehaltsstufe zugebrachten Zeit vermieden. , Auf eine diesbezügliche, von den interessierten Unterbeamten durch die Personalkommission vorgebrachte Beschwerde gab nun die k. k. Nordbahndirektion mit Z. 167115/1 ex 1908 zur Antwort, daß wegen der Ernennung von Unterbeamten zu Beamten zufolge Entscheidung des k. k. EisenbahmninisterluiiiS nachstehendes beachtet werden wird: .Es werden zu Beamten ernannt die bis 1. Jänner 1908 ernannten Stationsleiter und Telegraphisten, welche eine mindestens zehnjährige definitive zufriedenstellende Dienstleistung aufweisen, eine gute Qualifikation besitzen und die drei Fachprüsungen in dem für Beamte vorgeschriebenen Umfang erfolgreich abgelegt haben. Es wurden demgemäß auch schon eine Reihe von Unterbeamten zu Beamten ernannt und werden weitere Ernennungen im Rahmen der Persoualnormle-rung folgen. Einen über diesen Rahmen hinauSgehenden Usus hat das k. k. Eifenbnhmninifterium nicht anerkannt." Diese Entscheidung bedeutet, wie sich aus dem Vorhergesagten ja klar ergibt, ein nicht abznleugnendeS Unrecht für die in Betracht kommenden Unterbeam-ten und widerspricht den Tendenzen der Einreihungsgrundsätze vollkommen. Die dritte, ebenso offenkundige Verletzung der Einreihungs-grundsätze besteht darin, daß von den Unterbeamten zu Beamten Ernannten die Auszahlung der Uniformierungsbeiträge verweigert wird. Bei der K. F.-N.-B. hatten die von Unterbeamten hcrvor-gegangenen Beamten das gleiche Recht wie jene Beamten, welche als solche schon ausgenommen wurden und erhielten demgemäß auch den damals festgesetzten UnisormierungSbeitrag welcher ihnen im Sinne der Einreihungsgrundsätze auch heute gebührt. Die Stationsleiter und Telegraphisten der ehemaligen K. F.-N.-B. erachten daher die Einreihungsgrundsätze insolange nicht alS gerecht durchgeführt, als die vorausgezählten Benachteiligungen nicht gutgemacht und nicht die Garantie geboten wird, daß solche für die Folge vermieden werden. Sie fordern sür alle jene Stationsleiter und Telegraphisten, welche sich das Recht zur Beamtenerneimung durch Ablegung von Prüfungen gesichert haben, die Ernennung zum Beamten in einem solchen Zeitpunkt, daß nicht nur keine Schädigung durch dieselbe entstehe» kann, sondern daß durch die Ernennung ein unmittelbarer Vorteil erzielt wird. Sie fordern ferner die unverkürzte Auszahlung der Uniformierungsbeitrüge, und zivar sowohl den bereits ernannten, als auch den noch zu ernennenden Beamten. Schließlich fordern sie noch, daß bei allen anspruchsberechtigten ehemaligen Stationsleitern und Telegraphisten der Gehaltsklasse von 1600 Kr. und darüber sowie bei allen in den gleichen (Setz altsklassen bereits zu Beamten ernannten ehemaligen Unterbeamten die Ernennung so weit rückwirkend zu erfolgen hat beziehungsweise richtiggestellt xverdcn muß, daß der durch die Einreihungsgrundsätze garantierte Vorteil erzielt wird. Der gleiche Usus wurde auch bei den ehemaligen Kanzlisten der K. F. N. B. nachgeroiesen und wird hierbei aus die oezug-Ucheix, beim k. k. Eisenbahnministerium erliegenden Tabellen verwiesen. Insbesondere wird bemerkt, daß speziell in den Zentralämtern, Strecken-, Heizhaus- und Werkstättenleitungen, Material-depots sowie auf den qualifizierten Posten des SiationsdiensteS sämtliche Kanzlisten seit dem Jahre 1891, das ist seit Kreierung der Kategorie, zu Beamten ernannt wurden. Die ehemaligen Kanzlisten verlangen daher die strikte Einhaltung des bei der K. F. 9t. B. in Geltung gewesenen Usus und schließen sich im übrigen de» Forderungen der Stationsmeister vollinhaltlich an. Ad 2. Die StationSausfcher, beziehungsweise Wagenausseher sür Wageninstandhaltung wurden bei der K. F. 3t. B. nach vier in der Gehaltsstufe von 1200 Kr. zug, brachten Jahren zu Wagenmeistern (Unterbeamten) ernannt. Dieser Vorgang wurde für die Zeit vom Jahre 1904 bis zum Jahre 1907 seitens der Personalkommission durch konkrete Fälle bewiesen. Entgegen den klaren Bestimmungen der Einreihungsgrundsätze mit Bezug auf die vorstehend angeführten, bei der K. F. 91. B. erworbenen Rechte, hat die t k. StaatSbahnver-waltung für die Ernennung der betroffenen Bediensteten einen Modus zurechtgelegt, welcher von der Peifonaltomiffission nicht als gerecht anerkannt werden kann. Während bei der K. F. R. B. die Uebersetzung irt die Unterbeamtcnkategorie aus der Gehaltsklasse von 1200 Kr. in die Gehaltsklasse von 1400 Kr. erfolgte und selbst nach der mit dem 1. Jänner 1906 in Kraft getretenen, sür die Angehörigen dieser Verwendungskategorie schädigenden Verschlechterung der Automatik an diesem Usus auch weiterhin festgehalten xvurde, wird seitens der k. k. Staatsbahnverwaltxmg, das bei der K. F. 9t. B. erworbene Recht dahin ausgelegt, daß die Ernennung zum Unterbeamten erst in der Gehaltsklasse von 1600 Kr. erfolgen soll. Die Personalkommission stellt daher das Ersuchen, die k. k. Staatsbahnverwaltung wolle im Sinne des Punktes 1 der Einreihungsgrundsätze auch dieser Kategorie diejenige Behandlung angedeihen lassen, welche ihr rechtsgültig gebührt, nämlich i.: Ueberführung in die Unterbeamtenkategorie, in dem bei der F. N. B. üblichen Zeitpunte. II. Kategorienweise Einreihung der Bedienstete». Im Punkt 2 der Einreihungsgrundsätze wurde festgesetzt, welche Kategorie der k. k. ^Staatsbahnen die Bediensteten in einzelner Kategorien der K. F. 91. B. einzureihen sind. Obwohl diese vollkommen klarlautenden Bestimmungen leben Zweifel über deren Anwendung ausschließen, wurden doch bei der Durchführung der Einreihungsgrundsatze in zahlreichen Füllen entweder ganze Kategorien oder einzelne Bedienstete nicht nach dem Wortlaut dieses gegenseitigen Übereinkommens behandelt. Eine besonders empfindliche Schädigung der eingereihten Bediensteten wurde durch die fehlerhafte Durchführung der Einreihungsgrundsätze in folgenden Fällen zugefügt: 1. Magazinsaufseher. Die Magazinsausseher der K. F. N. B. sollten im Sinne der Einreihungsgrundsätze folgendermaßen eingereiht werden: Magazinsausseher (für den Magazinsdienst) als Magazins-ausfeher, Magazinsaufseher (geprüft im Telegraphendienst) als Stationsmeisteranwärter, Magazinsaufseher (geprüft im Verkehrsdienst) als Stationsmeisteranwärter. Zum richtigeren Verständnis dieser Bestimmung muß man die besonderen Verbältniffe bei der ehemaligen K. F. N. B. in Betracht ziehen. Bei dieser Anstalt existierten keine Magazinsausseher nach den Normen der k. k. Staatsbahnen, sondern es muß jeder Magazinsausfeheraspirant, bevor er stabilisiert wurde, sowohl die Magazinsausseher- als auch die Telegraphenpnisung mit Erfolg abgelegt haben und wurde dann je nach Bedarf beim Magazins- oder Telegraphendienst verwendet. Bei Durchführung der Einreihungsgrundsätze wurde jedoch eine Schablone angewender und alle Magazinsaufseher, welche in demselben Zeitpunkt den Telegraphendienst zu versehen hatten, als Stalionsmeisteranwärter, jene aber, welche damals zum Magaziiisdienst eingeteilt waren, als Magazinsausseher eingereiht. Diese Methode war gegenüber einem großen Teile der Magazinsausseher ungerecht, wozu ein einfaches Beispiel einen klaren Beweis liefert. In einer Station stand zum Beispiel je ein Magazinsausseher geprüft und autorisiert zu beiden Dienstzweigen, der eine beim Telegraphendienft, der andere beim Magazinsdienst in Verwendung. Nun wurde der eine beim Magazinsdienst in Verwendung stehende Magazinsausseher infolge Unfähigkeit oder infolge eines Vergehens von seinem Dienst abgezogen und zum Telegraphendienst zugeleilt, während der bisher Teiegraphendienst versehende Magazinsausseher den erledigten Posten einnehmen mußte. Es kam die Einreihung nach dem von der k. k. Nordbahndirektion zurechtgelegten Modus und mit ihr das wunderbare Fazit: der bestrafte, beziehungsweise unfähige Magazinsausseher wurde durch eine verhältnismäßig gute Einreihung belohnt, während der zweite Magazinsanffeher als Belohnung für seine tadellose und vielseitige Verwendbarkeit — im Range Zurückbleiben mußte. Jedoch abgesehen von jedem individuellen Erfolg ist diese Durchführungsart der Einreihungsgrundsätze entschieden vollkommen falsch. Der Passus in den Einreihungsgrundsätze», daß die Magazinsausseher geprüft im Telegrapheudieust als Stationsmeisteranwärter einzureiheu sind, ist vollkommen klar und ist nur oie eine Auslegung desselben zulässig, und zwar folgende: »Die Verwendungsart der Magazinsausseher ist für deren Einreihung nicht maßgebend. Jene Maga-zinsaufseher, welche nur für den Magazinsdienst autorisiert fiud, gehören in die Kategorie der Magazinsaufseher der k. k. Staats-bahnen; wenn aber ein Magazinsausseher durch Ablegung einer Prüfung zum Telegraphendienst autorisiert wurde, so muß derselbe in die Kategorie der Stationsmeisteranwärter eingereiht werden." Das Unrecht, die enorme Schädigung einer großen Anzahl bestqualifizierter Magazinsausseher tritt durch die neue Automatik und mit dieser im Zusammenhang stehenden Ueber-führung der Stationsmeisteranwärter in den Unterbeamtenrang noch eklatanter zutage und ruft unter den betroffenen Magazinsaufsehern eine ungeheure Erregung hervor. Die k. k. Nordbahndirektion muß, wenn sie den vielseitigen Vorwurf der Ungerechtigkeit nicht aus sich beruhen lassen ivill, das begangene Unrecht durch Rektifizierung der durchgeführten Einreihung wieder wett-lnachen und einer Kategorie, an deren Angehörige die größten Anforderungen sowohl in physischer als auch in geistiger Hinsicht gestellt werden, dasjenige zukommen lassen, was ihr gebührt, nämlich den Rang eines StationsmeisteranwärterS, beziehungsweise nach der neuen Automatik eines Stationsmeisters. 2. Stationsaufseher. Die Stationsaufseher sollten je nach ihrer Verwendung eingereiht werden, und zwar: Stationsausseher (zur Wageninstandhaltung) als W a g e n-a u f s e h e r, Stationsaufseher (für Rangier- und Sicherheitsdienst) als Verschn Kaufs eher, Stationsausseher (für Rangierdienst) als Verschubauf-seher, Stationsaufseher (für Sicherheitsdienst) als Wächterkontrollore. Schon bei der Durchberatung der Einreihungsgrundsätze anläßlich der ersten Sitzung der Personalkommission bildete oiefe Kategorie den Gegenstand besonderer Erörterungen. Es wurde auch diesbezüglich in den ersten von der Personalkommission als unannehmbar bezeichnten und vom Eifenbahnministerium zurückgezogenen Einreihungsgruudsätzen eine Aenderung vorgenommen, und zwar durch Einschaltung der Post: »Stationsaufseher (für Rangier- und Sicherheitsdienst) als Verfchubauffeher." Auf diese Feststellung legten die Mitglieder der Personalkommission besonderen Wert, da auf den Linien der k. k. Nordbahn Stationsaufseher für den reinen Sicherheitsdienst nach Staatsbahnnormen .Wächterkontrollore" nicht existierten, sondern infolge des enormen Verkehrs auf unserem Bahnnetze diese Organe überall nebst der Ausübung des Sicherheitsdienstes intensiv beim Verschubdienst tätig sein müssen. Diese Anschauung wurde damals auch von der k. k. Nordbahndirektion geteilt, Beweis desfen vom Direktionsvertreter Herrn Inspektor W o i t i s ch e k in vorerwähnter Sitzung der Perionalkommissson abgegebene Erklärung: „Wir haben bei der Nordbahn keine Stationsaufseher für den Sicherheitsdienst." Zum lebhaften Erstaunen sowohl der Personalkommissionsmitglieder als auch des gesamten Personales erfolgte jedoch die Einreihung der Stationsaufseher entgegen den Bestimmungen der Einreihungsgrundsätze und den mündlichen Versicherungen des k. k. Nordbahndirektors, indem alle Stationsaufseher für den Rangier- und Sicherheitsdienst als Wächterkontrollore eingereiht wurden. Einen Irrtum von seiten der k. k. Nordbahndirektion voraussetzend, wurde in der nächsten Sitzung der Personalkommission ein Antrag aus Richtigstellung dieses Fehlers einge» bracht und mit einem vollständigen Namensverzeichnis der fehleingerechten Stationsausseher belegt. Seitens der k. k. Nordbahndireklion wurden bezüglich dieses Antrages auch gewisse Zusagen gemacht, jedoch ist bis jetzt keine einzige Richtigstellung erfolgt, im Gegenteil, durch eine vielleicht unbedachte Aeußerung eines Vertreters der Direktion erfuhr das Personal unzweifelhaft, daß die k. k. Nordbahndirektion überhaupt nicht beabsichtige, die geforderte Richtigstellung vorzunehmen. Der betreffende Direk-tionsvertreter, Herr Oberrevident Frönt! äußerte, sich nämlich dahin, daß man in Stationen, wo täglich ein Wagen abgestellt werde, keine Verschubausseher fystemisieren kann, eine Aeußerung, welche nebstbei gesagt, zeigt, daß die Direktion von Referenten beraten wird, die von den faktischen Verhältnissen aus der Strecke keine Kenntnisse haben oder aber nicht haben wollen. Das Personal aber will über die Richtigkeit der zitierten Aeußerung nicht rechten, sondern steht auf dem Standpunkt, die k. k. Nordbahndirektion müsse dieser ans verantwortungsvollen Posten stehenden Kategorie geben, was ihr gebührt analog dem Wortlaut der Einreihunggrundsütze: Die Einreihung als Verschub-a u f f e h e r. 3. Manipulanten. Die Einreihung der Manipulanten hatte entgegengesetzt der Einreihung der Magazinsausseher nicht nach den abgelegten Prüfungen, sondern nach deren dienstlicher Verwendung zu erfolgen. Die diesbezügliche Bestimmung der Einreihungsgrund-satze lautet: Von den Dienern der Nordbahndirektion werden in den Personalstatus der k. k. österreichischen Staatsbahnen eingereiht: Die Manipulanten je nach ihrer faktische« Dienstverwendung und Qualifikation als Ladescheinschreiber, „ Lampisien, „ Magazinsaufseher, „ Magazinsdiener, „ Slationsdiener, „ Wagenputzer, „ Wagenschreiber, ^ Tag- und Nachtwächter, „ Bahnrichter, „ Werkgehilfe, „ Drucker. Bei der Durchführung der Einreihungsgrundsätze wurden nun zwar nicht ganze Kategorien, jedoch zahlreiche einzelne Bedienstete zu ihren Schaden nicht im Sinne der einschlägigen Bestimmungen behandelt. Es dürste wohl meistens die Unkenntnis der faktischen Dienstverwendung bei den kompetenten Stellen die Ursache der vorgenommenen Fehleinreihungen gewesen sein, nichtsdestoweniger kann jedoch in vielen Fällen wahrgenvmmen werden, daß die Bestimmungen der EinreihungSgrundsütze falsch interpretiert wurden. Auch anläßlich einer Intervention wurde seitens der k. k. Nordbahndirektion an der unrichtigen Auslegung festgehalten. Als Beispiel wurde damals angeführt, daß ein ge« loesener Manipulant Rudolf Bocek in Nausnitz-Slawikowitz durch lange Jahre als selbständiger Magazinsaufseher in Verwendung stand, jedqch nicht als Magazinsausseher, sondern als Magazinsdiener eingereiht wurde. Die k. k. Nordbahndirektion wendete damals ein, daß B o c e k deshalb nicht als Magazinsausseher eingereiht wurde, weil er angeblich keine Magazinsaufseherprüfung habe. ES ist schon charakteristisch genug, daß man ein Organ jahrzehntelang ohne vorgeschriebene Prüfungen einen bestimmten Dienstzweig versehen läßt, den Mangel der Prüfung aber sofort bemerkt, wenn für das betreffende Organ auch ein, seiner dienstlichen Verwendung entsprechender Rang verlangt wird. Uebrtgens aber entschied die k. k. Nordbahndirektion in diesem Falle ganz unrichtig, denn die Bestimmungen der Einreihungsgrundsätze schreiben vollkommen klar vor, daß die Einreihung nach der faktischen Dienstverwendung, nicht nach dett abgelegten Prüfungen zu erfolgen hat. Der Manipulant Boeek wäre daher richtig als Magazinsaufseher und nicht als Manipulant einzureiheit gewesen. Da solche Fülle wie der varangeführte mehrere vorgekoimnen sind, hat die Personalkommisston den Antrag eingebracht, es sei die Einreihung der ehemaligen Manipulanten einer Revision zu unterziehen und die vorgenommenen Fehleinreihuugen richtigzustellen. Das Personal besteht auf die Durchführung dieses Antrages, da mit demselben nur die strikte Einhaltung der Einreihungsgrundsätze verlangt wird. 4. Bei einzelnen Bediensteten. Außer den bereits in den ersten drei Füllen angeführten Fehleinreihungen, durch welche ganze Kategorien in Mitleidenschaft gezogen wurde«, ist noch einzelnen Bediensteten durch Einreihung in mindere Kategorien ein oft folgenschweres Unrecht xugefügt worden. Insbesondere seien hier die bei der ehemaligen 5t. F. N. B. in Verwendung gestandenen Portiere, Saaldiener und Torwächter erwähnt. Während diese Bediensteten im Sinne der EinreihungSgrundsütze als Portiere in den Status der k. k. Staatsbahnen ausgenommen werden sollten, geschah die Einreihung de facto ganz willkürlich oft in bedeutend mindere Kategorien. Nicht genug an dem, wurden die betroffenen Bediensteten durch nachträgliche Postennormierung neuerdings in andere oft wieder schlechter gestellte Kategorien überstellt. Besonders schlecht sind hierbei auch die extra statum geführten Diener abgeschnitten, wie es besonders drastisch folgender Fall beweist: Der Stationsausseher Thomas Gottwald, dienstlich als Portier in Lundenburg in Verwendung, wurde als Stations-diener, also rangsniedriger eingereiht und brachte deshalb durch die Personalkommission eine Beschwerde ein. Der Beschwerde wurde auch wirklich stattgegeben, jedoch in einer Weise, wie es der Beschwerdeführende jedenfalls nicht gewünscht hat. Gottwald wurde nämlich nach oorgettommetter Postennormierung zum Stationswächter übersetzt, eitte administrative Anordnung, welche nur als eitte Maßregelung betrachtet werden kann. Die Uebersetzung in die Stationswächterkategorie zieht außer dem Verluste der mit einer höheren Verwendungskategorie verbundenen Rechte auch die Einbuße der Nachtdienstzulagen nach sich, so daß diese Anordnung der Nordbahndirektion für den Betroffenen geradezu eine katastrophale Wirkung nach sich zieht. Bei solchen und ähnlichen Fällen kann es sich jedenfalls nicht um ein Sparsyftem handeln, da ja die eventuell resultierende Gesamtsumme der vorgekommenen Verkürzungen im Verhältnisse zu dem großen Budget der k. k. Nordbahn wirklich zu gering wäre. Es darf daher die unter dem Personal mehr und mehr Platz greifende Anschauung nicht als vollkommen unwahrscheinlich bezeichnet werden, daß ein das Individuum schädigender Einreihungsmodus nur bei jenen Bediensteten ange-wendet wurde, welche sich bei einzelnen maßgebenden Faktoren entweder zufolge ihrer politischen Gesinnungsrichtung oder infolge eines anderen Umstandes keines besonderen Wohlwollens erfreuen. Die Perfonalrommission erlaubt sich daher der Erwartung Ausdruck zu verleihen, die k. k. Nordbahndirektion werde diesbezügliche Beschwerden des Personals einer baldmöglichen Überprüfung unterziehen und einer gerechten Erledigung zuführen. III. Die Anwendung der Eirrreihungsgrundsütze bei den von der Kaiser Ferdinands-Nordbahn im provisorische» Verhältnisse übernommenen Bediensteten. Im Punkte 2, letzter Absatz der Einreihungsgrundsätze, wurde die Bestimmung zum Ausdrucke gebracht, daß die bis zur Einführung der PrüfungSvorfchrift für die k. k. Staatsbahnen abgelegten Fachprüfungen feitens der k. k. Staatsbahnverwaltung voll anerkannt werden. Bei strikter Einhaltung dieser Bestimmung müßten im Zusammenhange mit dem generellen Grundsätze, daß kein übernommener Bedienstete geschädigt werden dürfe, diese Prüfungen auch mit den gleichen Rechten verbunden sein, wie dies bei der K. F. N. B. der Fall gewesen wäre. Dieses Prinzip ist bei den von der Verwaltung der K. F. N. B. aufgenommenen und in den Staatsbahnstatus im provisorischen Verhältnisse eingereihten Bediensteten nicht voll eingehalten worden. Besonders hart sind hierbei die seit der Verstaatlichung stabilisierten Zugsbegleiter betroffen worden. Während dieselben im Sinne der zitierten Bestimmungen unter Wahrung der bei der K. F. N. B. erworbenen Rechte mit dem Ansangsgehalte von 900 ilr. angestellt werden sollten, geschah de facto die Stabilisierung mit dem Anfangsgehalte von 800 Kr. Der ohnehin hart fühlbare Schaden dieser gegen die Grundsätze verstoßenden Behandlung tritt nach dem Inkrafttreten der neuen Automatik noch eklatanter zutage, da infolge dieser Aenderung die betroffenen Bediensteten ein bis zwei Jahre in der Gehaltsklasse von 800 Kr. zugebracht haben und nun mit den nach der neuen Automatik Angestellten ohne Entschädigung für die längere Dieitstzeitgleich-gestellt sind. Nachdem durch eine eventuelle Richtigstellung im Sinne der vorgebrachten Beschwerde für die k. k. Staatsbahnverwaltung nur geringe Kosten entstehen würden, hoffen die Gefertigten, die k. t. Nordbahndirektion werde diese Angelegenheit schleunigst einer gerechten Erledigung zusühren. IV. Die Bezüge der von dev Kaiser Ferdinands-Nordbah» übernommene» Bediensteten. Im Punkt 5 der Einreihungsgrimdsätze, 1. bis 3. Absatz, wurde festgesetzt, daß die einzureihenden Unterbeamten und Diener an ihren ständigen Bezügen keine Einbuße erleiden dürfen. Zu diesem Zwecke wurden Gehalts-, beziehungsweise Quartiergew-zulagen vorgesehen, um etwaige zu Ungunsten der Bediensteten sich ergebende Differenzen zwischen dem Besoldungsschema der K. F. N. B. und der k. k. Staatsbahn auszugleichen. Es wurden nach vollzogener Einreihung auch wirklich einer Reihe von Bedienstete» diese Zulagen angewiesen, so daß man auf eine klaglose Durchführung dieser Bestimmung hoffen durfte. Jedoch auch in diesem Falle wurde infolge nachträglicher fehlerhafter Auslegung der Einreihungsgrundsätze einzelnen Bediensteten ein namhafter Schaden zugefügt. Es wurden nämlich allen jenen Untcrbeamten nnd Dienern, welche sich im Genuß einer Naturalwohnung befinden, diese Zulagen wieder eingestellt. Diesen Vorgang muß die Personalkommisswn entschieden als unrichtig bezeichnen, denn obwohl bei der K. F. N. B. die Auszahlung von Quartiergelddisserenzen an solche Bedienstete, welche eine Naturalwohnung zugewiesen hatten, nicht in Geltung war, kann man doch nicht verlangen, daß der eingereihte Bedienstete durch seinen Uebertritt in den k. k. Staatsbahnstatus auf die Vorteile aller zukünftigen sozialpolitischen Maßnahmen, deren Durchführung auch bei der K. F. N. B. in kürzester Zeit geschehen wäre, verzichten sollte. Die Personalkommission verlangt daher die unverkürzte Auszahlung der auf Grund des Punktes 5, Absatz 1 bis 3, gebührenden Zulagen, ohne Unterschied, ob der Anspruchsberechtigte im Genuß einer Naturalwohnung ist oder nicht. Die Personalkommission erlaubt sich hierbei noch auf die schonungslose Art, mit welcher diese wie gesagt unberechtigte Anordnung durchgeführt wurde, hinzuweisen. Es genügte der k. k. Nordbahndirektion nicht, die besagten Gebühren einzustellen, sondern es wurden von den betroffenen Bediensteten die bereits durch einige Monate ansbezahlten Zulagen rückverlangt und im Wege des Gehaltsabzuges ciugebraeyt, wie znin Beispiel beim Stationsmeister KaSparec in Bratelsbrunn und Dostal in Siißenbrunn und mehreren anderen. Es wäre naio, anzunehmen, daß es den Unterbeamien und Dienern bei den bisherigen, kaum für die notdürftigste Lebensweise genügenden Besoldungen möglich gewesen wäre, Ersparnisse beiseite zu legen. Die notorische Verschuldung nicht nur unter den Unterbeamten und Dienern, sondern auch bei einem großen Teil von Beamten bildete ja schon des öfteren Gegenstand öffentlicher Diskussionen und ist gewiß nicht übertrieben, wenn man sagt, daß es den Familien unserer Unterbeamten und Diener oft sogar an den bescheidensten Lebensmitteln mangelt, insofern nicht in einzelnen Fällen Privatvermögen oder Nebenverdienste der Frau, beziehungsweise anderer erwerbsfähiger Familienmitglieder zur Verfügung stehe». Die Folge der geschilderten unuachsichtlichen Vorgangsweise der k. k. Nordbahndirektion konnte daher wieder nur zweierlei zur Folge haben, nämlich neuerliche Verschuldung, oder aber Unterernährung und dadurch Aufopferung der Gesundheit der Familienangehörigen. Tie k. I. Nordbahndirektion wolle daher im Sinne der vorgebrachten Beschwerden schleunigst daS Entsprechende veranlassen, um diese ebenso ungerechte als harte Maßregel ungeschehen zu machen. Weiters wurde die zitierte Bestimmung durch die Neuklassifizierung der Stationen nach dem Quariiergeldscheina der k. k. Slaatsbahuen insoserne nicht richtig gehandhabt, als durch Einreihung in prozentual niedrigere Quartiergeldklassen in vielen Stationen das frühere Verhältnis zu den Bezügen der Station Wien zu Ungunsten der Bediensteten verschoben wurde. Nach dem Schema der K. F. N. B. bestanden drei Quartiergeldklassen, und zwar: > Quartiergeldklasse I für die Stationen Wien, Floridsdorf, Brünn, Mährisch-Ostrau-Odersurt, Mährisch-Ostrau-Rangierbahn-hof, Ostrau-Witkowitz, Bielitz, Krakau, intlusive der Haltestelle Zwierzyuiee. Quartiergeldklasse II für die Stationen Lundenburg, Göding, Gaha, Stremfier, Prerau, Olutütz, Montanbahn exklusive Mährifch-Ostrau-Rangierbahnhof, Oderberg, Troppau, Teschen und Teschen-Bobertal, Biala. In der Quartiergeldklafse II betrug das Quartiergeld 80 Prozent des Quartiergeldes I. Klasse, des sogenannten Wiener Quartiergeldes. Alle übrigen Stationen gehörten in die Quartiergeld-klasse III, In dieser betrug das Quarttergeld 2/3 oder 66 67 Prozent der Wiener Quote. Demzufolge müßten daher, um das prozentuelle Verhältnis beizubehalten, alle Stationen der ehemaligen Quartiergeldklafse I das volle 100 Prozent Wiener Qnartiergeld, die Stationen der ehemaligen Quartiergeldklafse II mindejtettS 80 Prozent des Wiener Quartiergeldes und die Stationen der ehemaligen Quartiergeldklafse III 70 Prozent des Wiener Quartiergeldes erhalten. Nachstehend eine Lieber ficht: Kaiser Ferdinands- K. k. Stationen Nordbahn Staatsbahn Brünn..................................100 Prozent 80 Prozent Mährisch-Ostrau-Odersurt 100 „ 80 „ Mährisch-Ostrau-Rangierbahnhas . 100 „ 80 , Ostrau-Witkowitz ......................100 „ 80 „ Bielitz................................100 „ 80 , Krakau und Zwierzyniec.................100 »________________________80 „ Troppau .............................. 80 Prozent 70 Prozent Alle übrigen hier nicht angeführten Stationen müßten im Sinne der EinreihungSgrundsütze, insoserne sich nicht schon bis jetzt die Notwendigkeit ergeben hat, einzelne derselben in eine höhere Ouartiergeldklasse einzureihen. zumindest in die Quartiergeldklasse von 70 Prozent des Wiener Quartiergeldes kommen. Die k. k. Nordbahndirektion wird daher ersucht, im Sinne dieser Beschwerde die Ueberführung der durch die Neuklassifizierung zuruckgesetzteu Stationen in die ihnen gebührende Quartiergeldklasse ehebaldigst zu veranlassen. Es wird hierbei noch bemerkt, daß die Bediensteten auch bei der angestrebten Regelung noch immer einen Schaden erleiden, da die Quartiergeldquote nach dem Schema der k. k. Staatsbahnen bedeutend kleiner ist als bei der ehemaligen Kaiser Ferdinands-Nordbahn. Die letzten zwei Absätze des Punktes 5 der Einreihungs-grundsütze enthalten die Bestimmungen über den Fortbestand bestimmter Funktionszulagen, wie zum Beispiel Kassen- und Kal-kulationszulageu. Auch die, Durchführungsart dieser Bestimmung ruft unter den betroffenen Bediensteten lebhaften Unwillen hervor. Die k. k. Nordbahndirektion steht nämlich auf dem Standpunkt, daß nur ununterbrochene Kaffenleistmtg zu dem Genuß der Kafsenzulageu berechtigt. Gegen diese Auslagen müssen nun die Pcrfonalkommifsionsmitgliedcr sowohl vom rechtlichen, logischen als auch rein menschlichen Standpunkt protestieren. Die Ansicht der k. k. Nordbahndirektion widerspricht vor allem schon den kardinalen Prinzipien sür die Einreihung des Nordbahnpersanals, nämlich dem sowohl in den beiden gesetzgebenden Häusern zum Beschluß erhobenen, als auch von der k. k. Staatsbahnverwaltung wiederholt betonten Grundsatz, daß durch die Einreihung in den k. k. Staatsbahnstatus kein Bediensteter geschädigt werden dürse. Nun liegt es aber klar auf der Hand, daß ein Bediensteter, welcher wegen kurzer oder längerer Unterbrechung des Kassendienstes die Kassenzulage verliert, einen Schaden erleidet. Dieser Schaden ist nur aus die Einreihung in den k. k. Staatsbahnstatus zurückzuführen, da ja bei der Kaiser Ferdinands-Nordbahn die Auszahlung der Kassenzulage unbedingt beibehalten worden wäre. Es ist daher nur folgende Auslegung dieser Bestimmung möglich und zulässig: »Jene Bediensteten, welche schon bei der K. F.-N.-B. Kassendienste geleistet haben, erhalten diese Kassenzulage bei Ausübung des Kassendienstes ohne Rücksicht aus etwaige Unterbrechungen durch anderweitige Dienstesverwendung auch im Status der k. k. Staatsbahnen ausbezahlt. Die durch die k. k. Nordbahil- direktion eingeführte Beschränkung hat nur für jene Bediensteten Gültigkeit, welche erst im Status der k. k. Staatsbahnen zum Kassendienst autorisiert wurden. Die Einstellung der Kassenzulagen bei Unterbrechungen des Kassendienstes entbehrt jedoch auch jeder Logik, da dadurch Fleiß und vielseitige Verwendbarkeit bestraft werden. Ein Bediensteter, welcher nur die Kassenprüfungen bestanden hat und zu keinem anderen Dienstzweig autorisiert ist, kann sich unbesorgt seiner Kassenzulage erfreuen. Wehe aber demjenigen Bediensteten, welcher die Fähigkeit nachgemiesen hat, auch andere Dienstzweige versehen zu können: sein Interesse an dem Dienst, das mühevolle Studium, die misgeopserte Ruhezeit wird durch das Entziehen der Kassenzulage bestraft I Die Einstellung der Kassenzulagen wird jedoch auch unbedingt zur Folge haben, daß sich bewahrte Staffiere weigern werden, eine Kasse zu übernehmen, oder zumindest, wenn dazu gezwungen, daß sie diesen Dienst mit Unwillen, daher zum Schaden der Bahnanstalt und der Parteien versehen werden. Diese Feststellung wolle nicht als eine leere Phrase betrachtet werden, denn jeder, der ans den Linien der k. k. Nordbahn den Kassendienst mitgemacht hat, wird dieser Ansicht beipflichten. Die Wahrscheinlichkeit eines Kassenabganges ist bei dem kolossalen Berkehr auf der Nordbahn immer vielfach größer als die einer vollkommen glatten Rechnung. Haben doch erst in der letzten Zeit zwei Kassiere aus einer und derselben Station auö eigenen Mitteln einen Abgang von je 100 Kr. erseht. Kann man es nun einem Bediensteten, welcher mit seinem kleinen Gehalt oft kaum die Familie ernähren kann und auch auf den bescheidensten Luxus verzichten muß, zumuten, daß er die unausweichlichen Kassenabgänge in Ermangelung einer Kassenzulage aus eigenem bestreitet? Wenn er's wollte, so wird er's meistens nicht tun können und läuft dann Gefahr, bei einer eventuellen Skon-trierung als Dieb bezeichnet zu werden. Es fei hier noch erwähnt, daß speziell die Substituten die Einstellung der Kassazulagen bitter empfinden. Die Möglichkeit eines Kassenabgauges ist bei einem Substituten noch bedeutend größer, da ja bei diesem die Unkenntnis der Lokalverhältnisse in den ersten Tagen ebenfalls eine große Rolle spielt. Auch wurden die Substituten schon durch Reduzierung der Diäten empfindlich verkürzt und fühlen aus der einigen Phrase: Es darf nie-man8 durch dieEinreihung geschädigt werden!" nur Spott und Hohn heraus. Die Perfonalkoimniffion stellt daher das Ersuchen, die k. k. Nordbahndirektion wolle auch bezüglich der Kasseuzulagen eine gerechte. Durchführung veranlassen. V. DaS außertourliche Avancement. Anläßlich der im Jahre l 907 stattgefundenen ersten Sitzung der Personalkommifsion erschien ein Erlaß des k. k. Eisenbahnministeriums, demzufolge der k. k. Nordbahndirektor die Ermächtigung erhalte, anläßlich der Einreihung des Nordbahnpersonals in den k. k. Staatsbahnstatus, von dem Rechte der außertourlichen Beförderung aus Grund vorzüglicher Qualifikationen ausgedehntesten Gebrauch zu machen. Dieser Erlaß wurde den Mitgliedern der Personalkommission in einein Zeitpunkt bekanntgegeben, als die Verhandlungen bezüglich der Bestimmungen für die Uebernahme des Nordbahnpersonales in den k. k. Staatsbahnstatus nahezu als gescheitert betrachtet werden mußten. Die Bestimmung dieses Erlasses sollte nun das Mittel bilden, um die Gegensätze zwischen den Vertretern der Staats-bahnverwaltnng und den Vertrauensmännern des Personales zu überbrücken. Die Vertrauensmänner des Personales, gegen jedes Kreuzelsystcm, ein System des ProteltionSwesens und der Ungerechtigkeit, von vornherein mit Mißtrauen erfüllt, konnten sich erst nach längeren eingehenden Beratungen entschließen, der Vorlage des Eifenbahnministeriuins beizustimmen und zwar erst dann, als sie von den Vertretern der Staatsbahnverwaltung gewisse bindende Erklärungen erhielten. Den Vertrauensmännern wurde versichert, daß das außertourliche Avancement nur als Mittel zur Milderung der eventuell durch die Einreihung entstehenden Härten angewendet iverden sollte. Weiters wurde den Vertrauensmännern die Zusicherung gegeben, daß diejenigen Bediensteten die Qualifikation zum außertourlichen Avancement erhalten sollten, welche gewisser in den Einreihungsgrundsätzen enthaltenen Bestimmungen nicht teilhastig werden. Die Qualifikation der Dienstvorstände sollte daher nicht maßgebend sein. Schließlich wurde die Zusicherung gegeben, daß dieses außertour-liche Avancement durch mehrere Termine eingehalten werden wird, um eine gerechte Ausgleichung zu ermöglichen. Dieser Bestimmung wurde nun trotz vielfacher Vorsprachen und Anträge in den Sitzungen der Personalkommission nicht im Sinne obiger Zusicheruugen entsprochen. Wohl konnte das erste darausfolgende Avancement prozentuell als ein starkes bezeichnet werden, doch fehlte die wichtigste Voraussetzung — der Wille zur Ausgleichung der Härten. Es wurden außertourliche Avancements planlos vorgenommen und so konnte es nicht auSbleiben, daß sich viele geschädigt und zurückgesetzt fühlen mußten. Die k. k. Nordbahndirektion gab daraufhin die Zusage, daß die Unregelmäßigkeiten beim nächsten Avancement ausgeglichen werden. Doch jedes neue Avancement enttäuschte immer wieder unsere Erwartungen und wenn wir beim ersten Avancement ifiir den Mangel an guten Willen bemängelten, so mußten wir erkennen, daß in den nächsten Avancements die Absicht vorherrschte, systematisch Unfrieden unter das Personal zu tragen. Bei den Schlußverhandlmtgen bezüglich der Einreihungsgrundsätze waren uns die Vertreter der Staatsverwaltung die Gewähr dafür, daß wir in unserem Vertrauen nicht getäuscht werden sollten. Dürsten wir denselben Vertretern, derselben StaatSbahnverwaltung heute mißtrauen? Anläßlich der letzten Vorsprachen bei der k. k. Nordbahn-direktion wurde uns cmgedeutet, wir mögen Vorschläge ein-bringen, ein Antrag, welcher eigentlich gar nicht ernst genommen werden kann. Der f. k. Direktion stehen bessere Behelfe zur Verfügung als uns Vertrauensmännern, und wenn der gute Wille vorhanden ist, so kann auch eine gerechte Durchführung der gemachten Zusicherung nicht allzuschwer sein. Dagegen bitten wir aber, die k. k. Nordbahndirektion wolle sich auch jedem anderen äußeren Einfluß entziehen und insbesondere bei persönlichen Vorsprachen und Betteleien nur dann gewährend Vorgehen, wenn dadurch andere gleichwertige Bedienstete nicht präteriert werden. Ein kleiner Auszug aus einer Gehaltsklasse der Stations-meister liegt bei zum Beweise, in welcher willkürlichen Art die außertourlichen Beförderungen vorgenommen wurden, wobei betont wird, daß natürlich in allen anderen Gehaltsklassen und Kategorien das gleiche Verhältnis vorherrscht. Wien, am 1. Oktober 1909. Für die Exekutive der Personalkommission für Unterbeamte und Diener der k. k. Nordbahn: Hans Mattl m. p. Alois KubiSek m. p. Robert Kupnik m. p. Karl Galle m. p. Karl König m. p. Julius Neumann m. p. Die Antwort der k. k. Nordbahndirektion. Mit Bezug auf das vom Exekutivkomitee der Personalkommission für die Unterbeamten und für die Diener überreichte Memorandum teilt die k. k. Nordbahndirektion folgendes mit: Ad I. Daß k. k. Eisenbahnministerium hat anläßlich der Einreihung der Unterbeamten und Diener das Einhalten des festen Usus hinsichtlich der bis inklusive 1. Jänner 1908 ernannten Untei'benmtm und Diener zugestanden. Der ursprüngliche Vorbehalt der Postennormierung ist vom Eisenbahnministerium bei der Herausgabe der Ein-reihungsgrundsätze fallen gelassen worden. Hierbei hat das Eisenbahnminisierium als festen Usuö hinsichtlich der Ernennung von Unterbeamten zu Beamten bekanntlich drei Fälle anerkannt: 1. Die Ernennung der Absolventen der Fortbildungsschule für Eisenbahnbeamte. 2. Die Ernennung der bis 1. Jänner 1908 ernannten Stationsleiter und Telegraphisten mit mindestens zehnjähriger definitiver zufriedenstellender Dienstzeit und allen drei Beamtenprüfungen. 3. Die Ernennung der bis 1. Jänner 1908 ernannten Unterwerkführer (Aufsichtsorgane) der Werkstätten. Wenn nun in dem Memorandum bezüglich der sub 2 angeführten Fälle in der Richtung Beschwerde geführt wird, daß jetzt mit der Ernennung zum Beamten nicht mehr der gleiche Vorteil wie bei der alten Verwaltung verbunden ist, so ist braus zu entgegnen, daß das Eisenbahnministerium anläßlich der Erstellung konkreter Anträge den Nachweis, daß freie Beamten« Posten vorhanden find, das heißt also die Einhaltung der Posten-normimmg verlangt hat. Infolgedessen kann die Nordbahndirektion nur wenige, und zwar die rangsältesten gewesenen Stationsleiter und Telegraphisten, Vorschläge», also zumeist solche, welche sich schon in höheren Gehaltsstufen befinden; zu letzterem Umstand haben auch die Einreihung und die jetzige bessere Automatik beigetragen. Die Folge hiervon ist naturgemäß die, daß die Ernennung zum Beamten nicht mehr de» gleichen materiellen Vorteil bringen kann wie früher. Tatsache ist, daß unter den Avancementsprinzipien, welche das Eisenbahnministerium aufgestellt hat, insbesondere jene zu leiden haben, welche schon vor der Ernennung zu Beamten 1600 Kr. Gehalt oder mehr gehabt haben. Der Wunsch der Personalkommifsion, daß auch den gewesenen Unterbeamten, welche zu Beamten ernannt werden, der für die Volontäre und Beamtenaspirantcn normierte Uni* sormierungsbeitrag von 330 Kr. gegeben werde, wird von der Nordbahn direktion als billig bezeichnet. Das f. k. Eisenbahnministerium hat zwar in einem konkreten Falle mit Erlaß vom 24. April 1908, Z. 22.465/13, ein bezügliches Ansuchen ans prinzipiellen Gründen abgewiesen, doch wird die Nordbahndirektion nach Klarstellung der finanziellen Tragweite einen allgemeinen Antrag neuerlich einbringen. Einen Usus bezüglich der Ernennung der Kanzlisten zu Beamten hat das Eisenbahnininisteriulii nicht anerkannt und es kann die Nordbahndirektion sich nur dahin aussprechen, daß seitens der früheren Verwaltung Kanzlisten, welche nicht die Fortbildungsschule für Eisenbahnbeamte besucht hatten, mir in einzelnen Fällen zu Beamten wurden, so daß von einem Usus {attisch nicht gut die Rede sein kann. Ad II. Punkt 1. Maßgebend für die Einreihung war nach den Einrcihungsgrnndfätzen die dienstliche Verwendung. Die abgelegten Prüfungen kamen somit so weit in Betracht, als sie die Voraussetzung für die Verwendung bilden. Stach diesem festgelegten Grundsätze waren die1 im Magazinsdienste verwendeten MagazinSausseher als „Magazinsaufseher", während die im Tclegraphendienste verwendeten als Stationsmeisternnwärter, eventuell auch als StationSausseher eiuzureihen waren. Es muß auch hervorgehoben werden, daß beim Telegraphen- und VerkehrSdienste nur die qualifizierteren Magazins» misseher verwendet wurden, weshalb es nur richtig ist, daß diese auch in die qualifiziertere Kategorie eingereiqt wurden. Im übrigen können auch jetzt nur jene ehemaligen Stationsineister-anwärter Stationsmeister werden, beziehungsweise bleiben, welche noch eine zweite Beamtenprüsung oblegen. Ferner ist daraus hinzuweisen, daß die Magazinsaufseher ebenfalls zu Magazins-meistern ernannt werden, sofern sie entsprechend qualifiziert sind. Punkt 2. Es ist richtig, daß bei der Personallommissions-sitzung über Antrag eine Revision und Richtigstellung der Einreihung der Stationsaufseher zugesagt wurde. Dieselbe ist auch tatsächlich erfolgt. Es wurden 28 ehemalige Stationsaufseher im Amtsblatte XXXVIII. Stück ex 1909 von Wächterkontrolloren zu Verschubcmssehern überstellt. Auch unter den übriggebliebenen Wächterkontrolloren wurde genaue Revision vorgenommen. Auf Grund dieser Revision werben weitere 97 Wächterkontrollore zu Verschubaussehern ernannt werden. Die bezügliche Verlautbarung wird demnächst erfolgen. Punkt 3. Für die Einreihung der Manipulanten war nach den Einreihungsgrundsätzen nicht nur die faktische Verwendung, sondern auch die Qualifikation maßgebend. MagazinSausseher konnten nur jene Manipulanten werden, welche hierzu qualifiziert waren. Die Qualifikation wurde beim kommerziellen Dienste durch die abgelegte MagazinSaufseherprüfung nach-gewiefen. In anderen Dienstzweigen, in welchen diese Prüfung auch bei der K. F. N. B. nicht gefordert wurde, wie zum Beispiel im Materialdienste, konnte davon abgesehen werben unb sinb dort Manipulanten auch ohne Magazinsausfeherprüsimg als Magazinsaufseher eingereiht worden. Bezüglich der Reklamation im Fall Bocek ist zu bemerken, daß; dieser im Stationsdienste verwendet wurde, aber keine Magazinsausseherprüfung hatte, weshalb er nicht als MagazinSausseher, sondern als Magazinsdiener eingereiht werden mußte. Punkt 4. Die Portiere und Saaldiener der K. F. N. B. sind alle als Portiere eingereiht worden. Sämtliche Torwächter sind ebenfalls bis auf drei als Portiere eirigereiht worden, beziehungsweise als Türsteher und durch die neue Automatik sind die Türsteher auch zu Portieren überstellt worden. Was die Einreihung des Thomas Gottivald anlangt, so war derselbe seit 5. September 1891 Tagwächter beim Posttor in Lundenburg und versieht diesen Dienst noch heute. Am 1. Jänner 1903 wurde er allerdings vom Torwächter II/l zum StationSausseher 1/3 ernannt. Allein diese Ernennung erfolgte nicht auf Grund seiner Verwendung oder Qualifikation, sondern bloß gnadenweise, um ihm, der bereits die höchste Gehaltsstufe erreicht hatte, die Möglichkeit zu geben, noch einmal vorzurücken. Da er, wie gesagt, seit 1890 nur Tagwächterdienst versteht, war er auch als Wächter einzureihen. Punkt 5. _ Bei der K. F. N. B. hatten die Bediensteten gemäß § 38 Dienstpragmatik bloß Anspruch aus die Naturalwohnung. Der Anspruch auf Quartiergeld war nur dort vorhanden, wo dem Bediensteten eine Naturalwohnung nicht gegeben werden konnte. Da in den Einreihungsgrundsätzen fest-gestellt ist, daß die Differenz zwischen der Summe aus Gehalt und Quartiergeld nach Nordbahnschema einerseits und der Summe aus Gehalt und Quartiergeld nach Staatsschema andererseits den eingereihten Bediensteten jeweils auszuzahlen ist, so kann bei jenen Bediensteten, welche gerade eine Naturalwohnung haben, also kein Quartiergeld beziehen, nur von einer allfälligen Differenz zwischen dem Gehalte nach Nordbahnschema und dem Gehalte nach Staatsbahnnorm die Rede fein. Ein Quartiergelb hätte nämlich diesen Bediensteten nach Nordbahnnorm nicht gebührt und nach § 5 der Einreihungsgrundsätze sind nur jene Bezüge zu berücksichtigen, „welche diesen Bediensteten im Falle seines Verbleibens im Stande der Nordbahnbediensteten in demselben Zeitpunkte gebührt hätten". Der Hinweis daraus, daß auch die K. F. N. B. die Vergütung der Differenzwerte der Naturalwohnung und dem Quar-tiergelde zugefagt hat, erledigt sich damit, daß die K. F. N. B. eine Abänderung dieser Bestimmung der Dienstpragmatik nicht durchgeführt hat. Da für die Vergütung der in Rede stehenden Differenz die Gebührenvorschriften der K. F. N. B. maßgebend sind, kann eine Vergütung der Differenz, die sich aus dem Quartiergeld ergeben würde, dort, wo eine Naturalwohnnng benützt wird, nicht erfolgen. Es ist richtig, daß in einzelnen Fällen Rückersätze verlangt wurden, weil eine irrtümliche Verrechnung stattgesunden hat. In diesen Fällen mußte nach den Verrechnungsvorschriften, die bindend sinb, vorgegangen werden unb die Rückzahlung verlangt werden. ; Punkt 6. Die Einklassierung der Stationen der k. k. Nord- bahn ist seitens des k. k. Elsenbahnministeriums erfolgt, und zwar nach denselben Gesichtspunkten, wie ftc für die Stationen der alten f. f. Staatsbahndirektionen maßgebend sinb. Diese Einklassierung ift auch im Eisenbahnministerial-Amtsblatt XL. Stück cx 1907 verlantbart worben. Eine Acnberung in biefer Beziehung konnte daher nur vom Eisenbahmninisterium durch-geführt werden. Punkt 7. WaS die Kaffe- und KalkulationSzulage anlangt, so ift durch den Erlaß des k. k. Eifcnbahnministerinms vom 10. Februar 1909, Zahl 47.011/4, versagt worden, daß bei einer Neuzuteilung zu diesem Dienste nach der Einreihung nunmehr nur die Staatsbahiworfchrislen angewendet werden können, welche eben keine diesbezüglichen Zulagen gewähren. Die eingc» reihten Bediensteten sollen nur von einer effektiven Schmälerung ihrer Bezüge gewahrt werden. Diese Zulagen wurden auch tatsächlich den Bediensteten, welche im Zeitpunkte der Einreihung im Genüsse derselben standen, durch die Einreihung allein nicht entzogen. Nur wenn der Bedienstete von dem Posten, mit dein die Zulage verbunden nmr, versetzt wurde, hat er so loic beider alten St. F. N. B. diese Zulage verloren. Die Nordbahndirektion ist räcksichtlich dieser Zulagen gegenwärtig durch den Eisenbahn-ministerialerlaß vom 10. November 1908, Zahl 47 041/4, gebunden. Uebrigens ist eine Aktion bet in k. k. Eifenbaljnminifferium im Zuge, welche die Einführung der Kasse- und Kalkulationszulage allgemein bezweckt. Punkt 8. Die Einreihnngshärten wurden durch das Avancement per Jänner 1909 tunlichst ausgeglichen. Dasselbe ist deshalb auch sehr ergiebig ausgefallen. Von den Dienern sind 1080 vorgerückt, oanmter waren 714 außertourliche Vorrückungen, von beit Unterbeamten rückten 617 vor, barunter 307 anßertonrlich. Sollten trotzdem noch Härten Vorkommen, fo werben biefelben durch das kommende Jünncravancenient entsprechend ausgeglichen werden. Hinsichtlich der Vorrückungen in den Gehaltsklaffen der Stationsmeister wird mit Bezug aus die vorgelegte Tabelle erklärt, daß von den ehemaligen Telegraphisten bloß jene, welche bei der Einreihung nach zweijähriger Wartezeit in der GehaltL-klasse von 1300 Kr. in die Gehaltsstufe VON 1400 Kr. gelangten, also staatsbahnmäßig ganz normal vorgerückt aber außerlou» lich qualifiziert sind, eben mit Rücksicht auf diese außertourliche Beschreibung, um dieselbe zur (Meituug zu bringen, ein halbes Jahr früher als turnusmäßig vorgerückt sind. Bei den ehemaligen Stationsleitern ist die normale zweijährige VorrückungSfrist bereits bei der Einreihung gekürzt worden, indem dieselben _ncich anderthalb, ja sogar einjähriger Wartezeit auS der GehaltSüasfc von 1300 Kr. in die GehaUSklaffe von 1100 Kr. gelangten. Wien, am 11. Oktober 1909. Gegenänsternng der Personalkommissions-mitglieder der k. k. Nordhahn. Mit Bezugnahme mtf die Mitteilung der löblichen k. k. Nord« bahndirektion vom 11. Oktober 1909 betreffs Einreihung des NordbahnpersonalcS in den k. k. Staatsbahnstalus erlauben sich die gefertigten Mitglieder der Personalkonimission für Unter-beamte und Diener der k. k. Nordbahn solgenders zu erwidern: Ad. 1. Die Gefertigten nehmen mit Befriedigung zur Kenntnis, daß die k. k. Nordbahndirektion der im Memorandum vom 1. Oktober 1909 zum Ausdruck gebrachten Ansicht betreffs Uebersetzung in höhere Kategorie« nach dem usuellen Rechte der K. F. N. B. zustimmt. Sie erwarten daher eine chebaidigste Richtigstellung aller aus Gruud der bezüglichen Bestimmung bereits vorgenommenen Ernennungen, sowie die zeitgerechts Ucberführung aller noch anfpruchwerechtigten Bediensteten in die ihnen gebührende höhere Kategorie. Insofern eS zur Vermeidung von Schädigungen einzelner Bediensteter notwendig erscheint, wäre die UeberfUhrung mit rückwirkender Geltung zu vollführen. V Was die ehemaligen Kanzlisten anbelangt, erlauben sich die Gefertigten zu bemerken, daß wohl bei der K. F. N. B. nicht alle Kanzlisten zu Beamten ernannt wurden, daß aber diesfalls alle jene Kanzlisten berücksichtigt wurden, welche auf qualifizierten Posten den Dienst versehen haben. Diese Tatsache wird sich bei einer Revision der Ernennungen aus dieser Kategorie seit dem Jahre 1891 leicht erweisen lassen, wobei die Gefertigten noch folgende Gründe einer Berücksichtigung empfehlen: . Daß die Verwaltung der St. E. G. kurz vor der Verstaatlichung sämtlichen Kanzlisten den Bemntenrang verliehen hat, daher dieselben unsere zumindest gleichwertigen Kanzlisten im Range überflügelt habeit; daß eine größere Anzahl von Kanzlisten der ehemaligen K. F. N. B. die gleiche Berechtigung durch eine oder mehrere Prüfungen erfüllt haben, wie die ©tationSmcifier derselben Bahnanstalt (Beispiel Offiziant Gregor Srepan in Lundenburg): daß den Kanzlisten bei der K. F. N. B. seit Kreierung der Kategorie eine exklusive Behandlung zuteil wurde, daß dieselben schon vor der tatsächlichen Ernennung als Beamte betrachtet wurden, was insbesondere durch Hinweis aus die jährlich veröffentlichten BeamtenfchematiSmen, in welchen auch sämtliche Kanzlisten verzeichnet ivareu, erwiesen erscheint. Die Gefertigten ersuchen daher, alle ans die Ernennung der Nordbahnkanzlisten bezughabenden Eingaben einer neuerlichen Behandlung unterziehen zu wollen. Ad 2. Die Ansicht der k. k. Nordbahndirektion, es seren bei der k. k. prio. K. F. N. B. nur qualifizierte Magazinsaufseher zu Telegraphendienste verwendet worden, ist entschieden eine vollkommen irrige. Der Magazinsaufseherafpirant der $$. y. N. B. mußte vor feiner Stabilisierung sowohl die MagazinSausseher- als auch me Telegraphenprüfung mit Erfolg _ abgelegt haben. Für _ feine spätere Verwendung war teilweise die persönliche Neigung, meistens jedoch der momentane Bedars maßgebend. Gegen die Ansicht, cs seien die MagazinSausseher des Telegraphendienstes besser qualifiziert gewesen, müssen die Gefertigten namens der MagazinSausseher beim Magazinsdienste entschiedenst protestiere». Abgesehen von den: im Memorandum angeführten, keineswegs vereinzelten Falle, wonach ein MagazinSauffeher vom Magaziuö-dienste strafweise zum Tclegraphendienste versetzt wurde, widerlegt sich die Ansicht der k. k. Nordbahndirektion von selbst, wenn man die dienstlichen Obliegenheiten der beiden VerwendungS-kategorien in Betracht zieht. Die MagazinSausseher deS Telegraphendienstes mußte allerdings in Anbetracht des enormen Verkehrs über eine nicht zu übertreffende Fertigleit im Telegraphieren ansiveisen. Doch auch der Magazinsaufseher, welcher im Magaziusdieiiste verwendet wurde, mußte jederzeit imstande sein,! den Telegraphendienst, zu dessen Ausübung er autorisiert war, zu übernehmen. Es haben auch alle von der K. F. N. B. beim Magazinsdienste übernommenen MagazinSausseher in einem früheren Zeitpunkte je nach Bedarf den Telegraphendienst versehen. Zieht man jedoch die dienstlichen Obliegenheiten des Magazinsaufsehers in Betracht, so muß man zugeben, daß die von der k. k. Nordbahndirektion ausgesprochene Ansicht eine Ungerechtigkeit genannt werden kann. Der MagazinSausseher, welcher Über bedeutende kommerzielle KcnntmjTe verfügen, welcher auch mit den Bestimmungen des internationalen Wagenübereinkommens vollkommen vertraut sein mußte, welcher für die Einhaltung der Sicherherts- soivie der sanitätSpolizeilichen Vorschriften verantwortlich ivar, welcher überhaupt die kommerzielle Gebarung sowie die aus die Verladung und der Transport der Güter und die Benützung der Wagen bezughabenden Vorschriften genauestenS kennen mußte — dieser MagazinSausseher sollte geringer qualifiziert sein als sein Kollege beim Telegraphendienste? Der Magazinsaufseher, welcher für die persönliche Sicherheit der ihm untergebenen Arbeiterpartien persönlich verantwortlich war, er sollte minderwertiger sein als der Telegraphist? Dein Maga-zinsaufseher vom Magazinsdienste wurden Güter von oft unermeßlichem Werte anvertraut, es wurde von ihm ein taktvolles Benehmen gegenüber ben Parteien gefordert, er war aber auch »rrpflichtet, die Interessen der Bahnanstalt gegenüber den Parteien zu wahren und oft konnte die Bahnanstalt unberechtigte Schadenersatzansprüche der Parteien nur auf Grund eines korrekten Vorgehens de« Mqgazinsauffehers zurückweisen — dieser vtagazinrausseher sollte minder qualifiziert sein? Der Tmnsito-dienst, daS ZoLwesen, die Rechnungslegung daS Reklamationswesen ic., alles Dicnstzweige, welche eine bedeutende Intelligenz, einen unermüdlichen Fleiß und große Geistesgegenwart erfordern, in allen diesen Dienstzweigen mußte der MagazinSauj-seher des Magazinsdienstes die Verantwortung tragen. Es ist unmöglich daß die k. k. Nordbahndirektion im Ernste daran denkt, diese Dienstespflichten geringer zu qualifizieren als die Arbeit beim Telegraphendienste. Die Antwort der k. k. Nordbahndirektion muß daher unbedingt als nicht stichhältig bezeichnet werden und besteht die Personalkommission der k. k. Rordbahn aus ihrer im Memorandum vorgebrachten Forderung: „Alle Magazinsausseher mit Tele-graphenprüsung sind im Sinne der Einreihungsgrundsätze als Stationsmeisteranwärter einzureihen."' Punkt 2. Die gefertigte Personalkommission nimmt die Mitteilung der k. k. Nordbahndirektion zur Kenntnis, erklärt sich jedoch auch mit dieser Beantwortung des Memorandums nicht einverstanden und betont nochmals ihren Standpunkt: „Alle Stationsausseher, welche imZeitpunkt^ber Einreihung den Ran-ierdienst oder aber den Rangier- und Sicherheitsdienst versehen aben, sind alSKLcrschubausseher einzureihen. Punkt 3. Die gefertigte Personalkommission nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, daß die k. k. Nordbahndirektion eine langjährige zustiedenstellende Verwendung unberücksichtigt läßt und einem im Dienste ergrauten Bediensteten die iu den Ein-ceihungSgrundsätzen festgesetzten Rechte vor-nthält. Nachdem jedoch im Sinne der EiureihungSgrundsätze nur die Verwendung, nicht aber die abgelegten Prüfungen dre Grundlage für die Einreihung bilden sollten und die betroffenen Bediensteten in einem Zeitpunkte stabilisiert wurden, als die Ablegung von Prüfungen noch nicht obligatorisch war, hält die gefertigte Personal-kommission den im* Memorandum zum Ausdruck gebrachten Wunsch aufrecht. „Die Linrechung der ehemaligen Manipulanten ist zu überprüfen und die Angehörigen dieser Kategorie ihrer Verwendung entsprechend einzureihen." Punkt 4. Die Gefertigten erlauben sich die Angaben der Direktion wie folgt richtig,zuftcttcn: Thomas Gottwald wurde am 1. November 1884 ernannt zum Weichenwächter, „ 1. Juni 1886 „ „ Zentratweichenwächtcr, „ 1. Jänner 1888 „ „ Stationsausseher III/l, „ 1. Jänner 1889 vorgerückt zum „ 11/1. Im Jahre 1891 bei Ausübung des exekutiven Dienstes verunglückt und am 1. November 1891 übersetzt zum Torwächter 1/2, „ 1. Jänner 1896 vorgerückt zum Torwächter 1/1, „ 1. Jänner 1903 übersetzt zum Stationsauffeher 1/1- „ 1. Jänner 1907 eingereiht als Stationsdiener „ 1. Oktober 1909 übersetzt zum Stationswächter. Weiters erlauben sich die Gefertigten zu konstatieren, daß die Angaben der k. k. Nordbahndirektion betreffs Dienstverwendung des Thomas Gottwald nicht entsprechen. ThmnaS Gottwald war im Zeitpunkte der Einreihung wie auch gegenwärtig kein T a g w ä ch t c r, sondern Torwächter und versteht Tag- und Nachtdienst. Sein Ablöser Vinzenz V i c e n a, vorher Zentralmeichenwächter, krankheitshalber zum Tonvächter-dienste eingeteilt, wurde als Portier eingereiht. Diese Daten genügen wohl zum Beweis, daß dem Thomas G o t t w a l d ein Unrecht geschehen ist. Die übrigen Angaben konnten infolge der durch die neue Automatik verursachten Aenderungen noch nicht auf ihre Richtigkeit geprüft werden. Daß jedoch auch diesfalls noch nicht alle Fehler der Einreihung gutgemacht wurden, zeigt folgendes Beispiel: Johann Falk versah als Zentralwächter in Lundenburg den Dienst als Türsteher im Wartesaale, und zwar schon seit zwei Jahren vor der Einreihung. Während seine Ablüser und die übrigen Türsteher als Portiere übernommen wurden, bekam Johann Falk die Einreihung als Stationsdicner. Die Gefertigten halten daher ihre im Memorandum vorgebrachte Beschwerde aufrecht. Punkt 5. Der Ansicht der k. k. Nordbahndirektion bezüglich der Auszahlung von Quartiergeldzulagen an jene Bedienstete, welche im Gcuuffe von Raturalwohmmgen find, kann sich die gefertigte Personalkommission nicht anfchließen. Maßgebend für die Zuerkennung einer Quartiergeldzulage ist die Differenz zwischen den Summen des Gehaltes und des OuartiergeldeS laut dem Schema der k. k. Nordbahn und der K. F. N. B. Eine Ausnahme ist in den EirireihungSgrundsätzen nicht vorgesehen und verharrt die gefertigte Persouallommission ans der im Memorandum eingebrachten Forderung. Punkt 6. Die gefertigte Personalkommission verlangt nicht eine teilweise Aenderung der Quartiergeldklassifizicrung, sondern die Ausrcchtcrhaltung des status guo ante, daher für die Stationen der ehemaligen Quartiergeldklasse I 100 Prozent, für die Stationen der ehemaligen Quartiergeldklasse II 80 Prozent (Minimum) und für die Stationen der ehemaligen Quartier-geldklasse III 70 Prozent des Wiener Quartiergeldes. Punkt 7. ES ist richtig, daß bei der K. F. 9i. B. jene Bedienstete, welche von einem mit einer Kaffenzulage verbundenen Posten versetzt wurden, diese Zulage verloren haben. Die k. k. Nordbahndirektion unterläßt es jedoch in Betracht zu ziehen, daß diese Bediensteten sofort wieder in den Genuß dieser Zulagen getreten sind, sobald sie entweder unmittelbar oder in einem späteren Zeitpunkt wieder auf einen entsprechenden Posten versetzt wurden. Durch die Entziehung der Kaffe- und Kalkulationszulagen ist daher den betroffenen Bediensteten eine effektive Schädigung und somit ein Unrecht zugesügt worden, weshalb die gefertigte Personalkommission um die unverkürzte nachträgliche Auszahlung der vorenthaltencn Zulagen ersucht. Punkt 8. Durch das Versprechen, die noch vorhandenen Härten beim kommenden Jänneravancement auszualeichen, hat die k. k. Nordbahndirektion indirekt zugegeben, daß die bisherigen außerwurlichcn Vorrückungen nicht in der Weise vorge-nommen ivurden, als es das Personal nach den Bestimmungen der Linrcihungsgrundsätze erwartet hat. Ohne sich hierbei aus bestimmte Vorschläge einzulassen, erwartet die gefertigte Per-svnalkommissivn eine gründliche Revision der seit der Einreihung stattgesundencn Avancements und endgültige Regelung dieser Frage. Zur Erwiderung der k. k. Nordbahndirektton bezüglich der mit dem Memorandum vorgelegteu Tabelle erlaubt sich die Per-sonnlkonnnission zum besseren Verständnis folgendes Beispiel aus der Tabelle anzusühren: Stationsleiter fl. F. 91. 33., StationSmeister k. k. Staatsbahn Anton Dostal wäre, nachdem die Stationsleiter bei der fl. F. 9t. B. zweijährige Vorrückungsfristen hatten, am 1. Jänner 1911 in die Gehaltsklasse von 1600 Kr. vorgerückt. Telegraphist ft. F. N. B., StationSmeister k. k. Staatsbahn Alois 9t o w tj hätte die Gehaltsklasse von 1600 Kr. am 1. Jänner 1913, also um zwei Jahre später erhalten. Durch das außertourliche Avancement erhielt nun der rangsniedrigere AloiS 9t o w y die Gehaltsklasse von 1600 flr. am 1. Juli 1909, während sich der rangShühere Anton Dostal noch immer in der Gehaltsklasse von 1400 flr. befindet. Es wird bemerkt, daß der präterierte StationSleiter-StatjonSmeister Anton Dostal ebenfalls eine außertourliche Qualifikation besitzt, gleich den anderen in der Tabelle angeführten und im Range von jüngeren und rangsniedrigeren Kollegen übersprungenen Stationsmeister. Die Antwort der k. k. Norbahndirektion muß daher als unbefriedigend bezeichnet werden und erwartet die gefertigte Personalkommission zuver- sichtlich, daß mit Unrecht zurückgesetzten Bediensteten beim Jänneravancement rückwirkend in den ihnen gebührenden Rang übersetzt werden. Zum Schlüsse erlaubt sich die Personalkommission noch zu bemerken, daß bei allen im Memorandum vorgebrachten Beschwerden die rechtsgültige Durchführung der Einreihungsgrundsätze nur dann als vollendet betrachtet werden kann, wenn die zur Grundlage der Ucbernahme in den k. k. Staatsbahnstatur festgesetzten Bestimmungen nicht nur bei der Mehrzahl, sondern bei allen eingereihten Bediensteten gerecht und objektiv vollinhaltlich eingehalten werden. Bezüglich der Auszahlung von UniformierungSbeiträgen erlaubt sich die gefertigte Personalkommission zu bemerken, daß es sich diesfalls um ein Bei der Kaiser Ferdinands-Nordbahn erworbenes Recht handelt, daher diese Angelegenheit nicht Gegenstand eines Ansuchens, beziehungsweise eines diesbezüglichen neuen Vorschlages bilden sollte. Die Anspruch-berechtigten stehen daher auf dem Standpunkte, daß chnen der Uniformierungsbeitrag nach dem verbrieften Rechte der Nordbahn gebührt und verlangen die unverkürzte Liquidierung des entfallenden Betrages per 330 flr. sowohl an die ernannten, als auch an die noch zu ernennenden Beamten, welche aus der Unterbeamtenkategorie heroorgehen. Die gefertigte Personalkommission kann den Begriff „Qualifikation", insofern sich derselbe auf die Einreihung der einzelnen Bediensteten in die Verwendungskategorien der k. k. Staatrbahnen beziehen, nur in der Richtung gelten lassen, daß darunter die dienstliche Verwendbarkeit, eventuell daS Betragen, keineswegs aber die abgelegten Prüfungen verstanden werden sollten. Es wird noch bemerkt, daß, insofern bei der Beschwerde bezüglich deS auhertourlichen Avancements einzelne Beispiele angeführt wurden, die gleichen Mißstände auch in allen anderen Kategorien und Gehaltsklaffen in gleicher Weise Vorkommen. Wien, am 23. Oktober 1909. Karl König, rn. p. Alois flubiLek, m. p. Robert flupnik, m. p. Julius Neumann, w. p. Karl Galle, m. p. Hans Mattl, m. p. Den Bericht über die Sitzung der Personalkommission der k. k. Nordbahn im Eisenbahnministerium bringen wir in nächster Nummer. Die Uebemahme des Perionais iet verstaatlichte» Staatseisenbahngesellschaft, der Oesterreichnchen N»r>fvesthahn und der Süd-Norddeutsche» Verdindunffsbahn in den Status der f. k. StaatSbahneu. Wie bekannt, tagte am 27. Juni 1909 in Böhmisch-Trübau eine Konferenz der Vertrauensmänner der Bediensteten und Arbeiter der St. E. G. und der Oe. N. W. B. und S. N. D. B. B.. in welcher beschlossen wurde, daß die Zentrale des Allgemeinen Rechtsschutz- und Gewerk schaftsvereines für Oesterreich betreffend die Einreihung des Personals der beiden Bahnen in den Status der k. k. Staatsbahnen im Einvernehmen mit den Personalkommissionen beider Bahnen ein entsprechendes Elaborat auszuarbeiten hat, welches den Vertrauensmännern der Bediensteten und Arbeiter der beiden Bahnen in Konferenzen, welche im Oktober nach Deutsch-Brod und Böhmisch-Trübau einzuberufen sind, zur Beratung und Stellungnahme vorzulegen ist. Diesem Beschlüsse ist die Zentrale nachgekommen und hat in Ausführung desselben für Sonntag den 3. Oktober l. I. nach Deutsch-Brod eine Konferenz der Vertrauensmänner der Bediensteten und Arbeiter der Oe. N. W. B. und S. N. D. V. B. und für Sonntag den 10. Oktober l. I. eine gleiche .Konferenz für das Personal der St. E. G. nach Böhmisch-Trübau einberufen. Die von der Zentrale ausgearbeiteten Anträge für die Personalkommiffionen der beiden Bahnen betreffend die Einreihungsgrundsätze wurden den Ortsgruppen und Zahlstellen sowie den Personalkommissionsmitgliedern vor dem Stattfmden der Konferenzen zur Beratung und Stellungnahme, beziehungsweise zur Stellung entsprechender AbänderungSanträge übermittelt. Bemerkt muß werden, daß in dem Elaborat der Einreihungsgrundsätze naturgemäß keine Forderungen enthalten sein können, die ihrem Wesen nach insofern neu erscheinen, daß sie etwas fordern, was auf den k. k. Staatsbahnen nicht eingeführt ist, ausgenommen den Fall, daß hinsichtlich der Vorrückung oder sonstigen Beförderung in höhere Gehaltsstufen, beziehungsweise Gehaltkategorien bei den beiden Bahnen ein fester Usus bestand, der für das Personal der verstaatlichten Bahnen im Verhältnis zu dem der k. k. Staats-baynen vorteilhafter erscheint. Es konnten daher die berechtigten Forderungen oes Personals, wie Ueberstellung in höhere Gruppen, Erhöhung der Anfangs- und Endgehalte, Gewährung von zweijährigen Vorrückungsfristen, Abschaffung des auhertourlichen Avancements, Erhöhung der Ouartiergeldsätze ic. rc. im Einreihungsclaborat nicht ausgenommen werden. Damit ist natürlich nicht gesagt, daß diese Forderungen nun fallen gelassen wurden. Sie werden vielmehr auch weiterhin von den berufenen Vertrauensmännern des Personals in energischer Weise vertreten werden. Aber mit Rücksicht aus die Machinationen der Gegner erscheint es notwendig, bei diesem Anlaß fest-zustellcn, daß die Aufnahme der besprochenen, gewiß berechtigten Forderungen im EinreihungSelaborat eine bloße Augenauswischerei des Personals bedeutet hätte, weil von vornherein feststeht, daß diese Forderungen im gegenwärtigen Moment, und zwar bei der Einreihung, nicht durchzusetzen sind. Hinsichtlichder Forderungen wegen der Nebengebühren, wie Fahrgebühren, Prämien, Zulagen u. s. w., sowieMontur-fragen, Regelung der Dienst- und Ruhezeiten, steht die Sache so, daß die diesbezüglichen Anträge von den Personalkominissionsmitgliedern beider Bahnen als separate Anträge im Anschlüsse an die Einreihungsgrundsätze einzubringen und bei der Sitzung, in welcher die Einreihungsgrundsätze zur Verhandlung gelangen, in Beratung zu ziehen sind. In gleicher Weise fällt den Personalkommissionsmitgliedern die Aufgabe zu, bei der Verhandlung der Einreihungsgrundsätze die zu den einzelnen Punkten noch nötigen, konkrete Fälle behandelnden Anträge betreffend die Aufrechterhaltung des Ususses ic. in Vorlage zu bringen. Naturgemäß konnten alle diese Einzel« und Ergünzungsanträge im Einreihungselaborat selbst nicht ausgenommen werden. Betreffend die llcbernahme der Arbeiter der beiden Bahnen sind die nötigen Erklärungen am Schluffe unseres Berichtes enthalten. Wir lassen nun in der Reihenfolge die Berichte über die stattgcfundenen Besprechungen und Konferenzen folgen. Die Kanfereuz der PertrauenSmiiunrr i« Bediensteten und Arbeiter der Oesterreichischen Xardwestbahn und Siidnord-deutschen LerbindungSbuhn in Deutsch-Brod am 2. und 3. Oktrber 1909. Am SamStag den 2. Oktober 1009, und zwar von 3 Ifijr nachmittag» bi» 8 Uhr abend», fand im Hotel „Port Arthur" in Deutfchbrod die Vorbesprechung der Personal-kommissionSmitglieder der drei Sektionen: Unterbeamte, Diener und Arbeiter der Oe. N.-W.-B. und S.-R.-D. V.-B. tatt. Zu der Vorbesprechung waren 18 Personalkommissions-Mitglieder erschienen. Bon der Zentrale waren anwesend der Obmann Genosse Schwab, Reichsratsabgeordneter Genosse Tomschik und Genosse Adolf Müller. Die Einreihungsgrundsätze wurden einer gründlichen Prüfung unterzogen und gelangten dieselben in der nachstehend abgedruckten Werse zur einstimmigen Annahme. Betreffend die Regelung der Lohn- und Arbeitsverhältniffe für das im Taglohn stehende Personal wurde nach längerer Debatte im Sinne der Ausführungen des Genossen Tomschik beschlossen, daß im Anschluß an den Bericht über die Beratungen der Einreihungsgrundsätze im „Eisenbahner" ein entsprechender aufklärender Artikel zu erscheinen hat. Im übrigen ist sofort das nötige Material betreffend die Aenderung der Verhältnisse der Arbeiter zu sammeln und in ein entsprechendes Elaborat auszuarbeiten. Ende November, beziehungsweise Anfangs Dezember l. I. sind sodann die Vertrauensmänner der Arbeiter neuerlich zu einer Konferenz einzuberufen, welcher das diesbezügliche Elaborat zur Stellungnahme und Beschlußfassung zu unterbreiten ist. Nachdem noch im Monat Oktober l. I. von der Direktion der Oe. N.-W.-B. und S.-N.-D. V.-B. eine Sitzung der Personalkommission einberufen war, benützten die Personalkommissionsmitglieder diese Gelegenheit, um gleich eine entsprechende Beratung über die im Anschluß an das Ein-reihuugselaborat einzubringenden Initiativanträge zu pflegen. Der besseren Uebersichtlichkeit wegen bringen wir anschließend an die Anträge betreffend die Einreihungsgrundsätze die von den Personalkommissionsmitgliedern aller drei Sektionen beschlossenen und bereits eingebrachten Initiativanträge zum Abdruck. Am Sonntag den 3. Oktober, von 9 Uhr vormittags bis 6 Uhr abends, fand im gleichen Lokal die Konferenz der Vertrauensmänner der Bediensteten und Arbeiter der Oe. N.-W.-B. und S.-N.-D. V.-B. im Beisein sämtlicher Personalkommissionsmitglieder und der genannten Vertreter der Zentrale statt. Erschienen waren von 23 Ortsgruppen 27 Delegierte. Außerdem wohnten der Konferenz aus den Reihen des organisierten Personals 31 Gäste bei. Vom Sekretariat in Prag waren Genosse Brodecki und Genosse Ebel anwesend. Nach einem einleitenden Referat des Abgeordneten Tomschik über das Wesen der Einreihungsrundsätze im Sinne der vorstehenden Ausführungen wurden ie Einreihungsgrundsätze und die von den einzelnen Ortsgruppen, beziehungsweise Bediensteten gestellten Abänderungs-anträge Punkt für Punkt in Beratung gezogen. Das Ergebnis der Verhandlungen war die Annahme der nachstehend zum Abdruck gebrachten Einreihungsgrundsätze. Personalkommissionsmitglied Genosse Beck sprach hierauf über die Anträge der Sektion Arbeiter sowie über den Unterstützungsfonds, den Provisionsfonds, Lebensmittelmagazin und Krankenkasse. Die unterstehenden Anträge der Sektion Arbeiter sowie der Beschluß der Perso-nalkommissionsniitgliederbesprcchung betreffend die Aktion für die Arbeiter wurden von der Konferenz ebenfalls einstimmig akzeptiert. Außerdem wurden noch einige Anträge betreffend die Verwendung des Unterstützungsfonds der Oe. 9k.-W.-B. und der Wahrung der usuellen Rechte der Bediensteten und Arbeiter hinsichtlich der Krankenversicherung im Sinne der Ausführungen des Genossen Beck zum Beschluß erhoben. Abgeordneter Genosse Tomschik gab noch eine eingehende Darstellung betreffend den Provisionsfonds. Diesbezüglich sei die Verschmelzung mit dem Provisionsfonds der k. k. Staatsbahnen in Aussicht und ist zu erwarten, daß dem Personal der Oe. N.-W.-B. und S.-N.-D. V.-B. baldigst die Möglichkeit geboten wird, der Benefizien des Provisionsfonds der k. k. Staatsbahnen teilhaftig zu werden. Beim zweiten Punkt der Tagesordnung: „Durch- führung der zugestandenen Nebenbezüge", erstattete Abgeordneter Genosse Tomschik das Referat. Er verwies auf die abgegebene Erklärung des Ministers, wonach die verbesserten Nebengebühren der k. k. Staatsbahnen den Bediensteten der verstaatlichten Bahnen mit 9iückwirkung auf den 1. Juli 1909 zugestanden wurden. Eine Reihe dieser verbesserten Nebengebühren sind auch bei der Oe. N.-W.-B. und S.-N.-D. V.-B. bereits zur Einführung gebracht worden, naturgemäß jedoch nur in dem Ausmaß, als dieselben auf den k. k. Staatsbahnen eingeführt wurden. Dies betrifft insbesondere die Nachtdienstzulage, wo eine Reihe Beschwerden vorliegen, und zwar insbesondere vom Wächterpersonal, aber auch von anderen Kategorien, welchen die Nachtdienstzulage nicht gewährt wurde. Der Redner erklärte, daß dem Wächterpersonal der k. k. Staatsbahnen im Vorjahre die Nachtdienstzulage seitens des Finanzministeriums mit der Begründung nicht gewährt wurde, daß für die Wächter durch ihre Einreihung in die III. Dienerkategorie eine weitgehende Reform geschaffen wurde, und man zwei Reformen von so weittragender Bedeutung nicht auf einmal machen kann. Die Gewährung der Nachtdienstzulage für das Wächterpersonal wurde seitens des Eisenbahnministeriums für einen späteren Zeitpunkt in Aussicht gestellt. Wir werden also auch für die Wächter die Nachtdienstzulage in einem späteren Zeitpunkt durchsetzen, aber bis jetzt war uns dies nicht möglich. Es konnte daher, nachdem die Wächter der k. k. Staatsbahnen die Nachtdienstzulage bis jetzt nicht erhielten, dieselbe auch für das Wächterpersonal der verstaatlichen Bahnen nicht erreicht werden. Hinsichtlich der Fahrgebührenregelung für das, Zugbegleitungsund Lokomotivpersonal sowie der Regelung der Prämienfrage ist bis jetzt auf den k. k. Staatsbahnen eine endgültige diesbezügliche Regelung nicht erfolgt und muß daher dieser Zeitpunkt abgewartet werden, bevor über diese wichtigen Fragen endgültig entschieden werden kann. Diesbezüglich beschloß die Konferenz, an dem bereits eingebrachten Resolutionsantrag der Personalkommission, den wir hier zum Abdruck bringen, festzuhalten: Resolution. Die Personalkommission der Oester-reichischen Nordwestbahn würde eine Reformierung der Fahrgebühren für das Zugbcgleitungs- und Lokomotiv-personal analog der beabsichtigten Reform der Fahrgebühren für das Zugbegleitungspersonal auf den k. k. Staatsbahnen gegenüber den jetzt bestehenden Fahrgebühren im allgemeinen als eine Verbesserung betrachten. Aus diesem Grunde stellt die Personalkommission den Antrag — „Erhöhung der Fahrgebühren für das Zug-begleitungs- und Lokomotivpersonal um 30 Prozent" — mit der Voraussetzung zurück, daß die vorgenannte Reform rückwirkend für den 1. Jänner 1009 erfolgt. Außerdem verlangt die Personalkommission für jene Zugsbegleiter, welche durch die Einführung der Stundengelder in ihren jetzigen Fahrgebühren geschädigt würden, ein ErgänKungsstundengeld in jenem Ausmaß, daß eine Schädigung in ihren jetzigen Fahrgebühren nicht eintreten kann. Das Ergänzungsstundengeld wird für die betreffenden Zugsbegleiter eingestellt, wenn durch' die Vorrückungen in eine höhere Diensteskategorie der Verlust gedeckt wird oder wenn eine Versetzung auf eigenes Ansuchen stattfindet. _ Nachdem noch die unten folgenden Initiativanträge der Personalkommission, Sektion Unterbeamte und Diener, zur Kenntnis genommen waren, wurde die Konferenz, nachdem die Tagesordnung erschöpft war, geschlossen. Wir lassen nun der Reihe nach die bereits von den Mitgliedern der Personalkommission der Oe. N.-W.-B. überreichten Anträge betreffend die Einreihung sowie die übrigen eingebrachten Initiativanträge folgen: Anträge der Personalkommission, Sektion Unterbeamte und Diener betreffend' die Einreihung der Bediensteten der Oe. N. SB. 58. und S. N. D. V. B. in den Personal ft atuS der k. k. Staats-bahnen. _ 1. Die Einreihung der Unterbeamten und Diener der De. N. W. B. und der S. N. D. B. B. in den Pcrsonalstatus der k. k. Staatsbahnen dail nur mit ihrer freien Zustimmung erfolgen. 2. Unterbeamte und Diener, welche der ihnen angebotenen Einreihung nicht zustimmen, sind unter Wahrung der ihnen bisher zugestandenen Rechte auch weiterhin nach den bisher bei der k. k. privilegierten De. N. W. B. bestandenen Normen zu behandeln. 3. Insofern durch die Dienstvorschriften der Oe. N. W. B. und S. N. D. B. B. die Ucbersührung einzelner Bediensteten in höhere Dienstkategorien, beziehungsweise die Ueberstellung einzelner Kategorien in höhere Gruppen zwar nicht verbrieft war, diesfalls aber eine regelmäßige Gepflogenheit (Usus) bestand, soll auch seitens der Staatsbahnverwaltung hinsichtlich aller bis 1. Jänner 1910 ernannten Unterbeamten und Diener an diesem Usus festgehalten werden. 4. Die Einreihung der Unterbeamtcn und, Diener der Oe. N. W. B. und S. N. D. B. B. in den Personalstatus der k. L Staatsbahnen hat mit Rückwirkung auf den 1. Juli 1909 zu erfolgen. 5. Von den Unterbeamten der Oe. N. W. B. und S. N. D. V. B. werden in den Personalstatus der k. k. österreichischen Staatsbahnen eingereiht: Die Werkmeister in Haupt- und Betriebswerkstätten und die M a s ch i n e n rn e i st e r in die Gruppe A der Unterbeamten. Die Bahn-, Brücken-, Gebäude- und Signalmeister und die W e r f nt e i ft e r in Beleuchtungsanstalten in die Gruppe B I der Unterbeamten. Die Lokomotivführer, Krahn bedien ft ete als Krahnmeister, Offizianten, S k o n t i st e n. Statt o n S» und Wagenmeister, Stationsmeisteran-Wärter und die Z u g s r e v i s o r e n in die Gruppe B II der Unterbeamten. Die Beleuchtungsmeister, Magazinsmeister, Oberkondukteure und Platzmeister in die Gruppe C der Unterbeamten. 6. Von den Dienern der Oe. N. W. 59. und S. N. D. V. B. werden in den Perfonalstatus der k. k. Staatsbahnen eingereiht: Die Beleucht un gSau ff eher, Krahnbedien-ftete als Krahnführer, Fahrkartendrucker und Drucker unter der einheitlichen Bezeichnung „Drucker', Lokomotivführern» Wärter, Magazinsaufseher, Dampfkesselwärter, Maschinenwärter, Signalschlosser, Verschubsaus scher, Wa g en auss eh er, Kan^leigehilfen und Oberheizer in die Gruppe A der Diener. DieBrückenmauteinneh me r, Kanzleidiener, Kondukteure, Lokomotivheizer, Oberverschiebet, Portiere und T ü r st e h e r unter der einheitlichen Bezeichnung „Portiere", Werkmänner, Wagenschreiber und Blocksignaldiener in die Gruppe B der Diener. Die La m pi st en, Station sdiener,Verschieber und Wächter in die Gruppe C der Diener. 7. Gewährung von zweijährigen VorrücfungSfriften für alle jene Bediensteten, die auf die Bestimmung im Gehaltsschema der Oe. N. W. B. und S. N. D. V. B.: „Die aus dem Diener st and hervorgegangenen Unter» Beamten rücken in zweijährigen Fristen vor", Anspruch haben, das heißt, für alle jene, die bis zum Zeitpunkt der Einreihung, das ist der 1. Juli 1909, nach den bei der Oe. N. W. B. und S. N. D. V. B. bestandenen Normen ange-stellt wurden. 8. Allen bis einschließlich 1. Jänner 1909 unmittelbar zu Unterbeamten ernannten Bediensteten sind ferner die drei- und fünfjährigen Fristen um je ein Jahr zu kürzen. 9. Ermöglichung der Erlangung des Unterbeamtenranges allen Dienern, welchen er früher usuell gewährleistet war, bei Erreichung der Gehaltsstufe von 1200 Kr., insbesondere die Ernennung von Lokomotwführeranwärtern, die eine Lokomotive selbständig fuhren und von Kondukteuren, die den Dienst eines Zugführers oder Manipulanten versehen, bei der Erreichung der Gehaltsstufe von 1200 Kr. zu Unterbeamten,' Aufrechterhaltung des Usus betreffend die Ernennung der Wagenfchreiber zu Wagenevidenzführern. 10. Allen Dienern, die bis zum 1. Jänner 1909, und zwar inklusive 1. Jänner 1909 definitiv angefteUt wurden und die bis zu diesem Zeitpunkt die Gehaltsstufe von 1100 Kr. nicht erreicht haben, soll in der Gehaltsstufe von 1000 Kr. statt der dreijährigen eine zweijährige Vorrückungsfrist gewährt werden. 11. Ferner ist allen Dienern, die seinerzeit in der Gehaltsstufe von 600 Kr. oder 720 Kr. stabilisiert wurden, sofern sie nicht bereits Unterbeamte sind oder außertourlich befördert wurden (die Vorrückung am 1. Oktober 1907 nicht gerechnet), die nächste Vorrückung um ein Jahr zu kürzen. 12. Die Härten, welche sich aus der Gehaltsregulierung vom Jahre 1907 ergaben und deren tunlichste Ausgleichung seitens der Direktion der Oe. N. W. 58. zugesagt wurde, sind bei der Einreihung bei allen Bedienstetenkategorien durch Einreihung in eine entsprechende höhere Gehaltsstufe, beziehungsweise durch Gewährung gekürzter VvrrückungSsristen weitgehendst zu berücksichtige,!. 13. Jene Unterbeamte, beziehungsweise Diener der Oe. N. W. B. u n d S. N. D. V. B., welche vor ihrer definitiven Anstellung eine mindestens siebenjährige provisorische Dien ft-zeit aufzuweisen haben, werden nach ihrer Einreihung mtt Wirksamkeit vom 1. Juli 1909 in die nächsthöhere Gehaltsstufe des Besol-dunggf chemaS der Unterbeamten, beziehungsweise Diener jener Kategorie, welcher der Betreffende an gehört, überstellt. Durch diese Ueberstellung wird die dem Betreffenden auf Grund der Bestimmungen über die automatische Vorrückung zu gewärtigende nächste normale Vorrückung nicht beeinflußt und bleibt die in der vorhergehenden Gehaltsstufe zugebrachte Wartezeit für diese letztere Vorrückung in Anrechnung. Im Falle ein solcher Bediensteter bereits den für feine Kategorie vorgesehenen Endgehalt erreicht hat, so ist ihm, wenn er der Unterbeamtenkategorie angehört, eine anrechenbare Dienstalterspersonalzulage von 200 Kr. und wenn derselbe der Dienerkategorie angehört, eine solche von 100 Kr. zu gewähren. 14. Für die Einreihung der Unterbeamten und Diener hat der von dem Einzureihenden im Zeitpunkte der Einreihung ihm zustehenden Jahresgehalt maßgebend zu fein. Hierbei wird die in einer bestimmten Gehaltsstufe des bisherigen Schemas der Oe. N. W. B. bereits zugebrachte Dienstzeit für die Erreichung der nächsthöheren Gehaltsstufe des Staatsbahnschemas unter Zugrundelegung der Fristen, des letzteren in der Weise in Anrechnung gebracht, als ob der betreffende Bedienstete schon bei Eintritt in die Gehaltsstufe, in der er sich am 1. Juli 1909 befand, nach den Nonnen der für das Personal der k. k. Staatsbahnen gültigen Automatik zu behandeln gewesen wäre, so daß jeder, welcher in einer bestimmten Gehaltsstufe die nach Staatsbahnnormen für die Vorrückung vorgefchnebene Zeit am) 1. Juli 1909 bereits zurückgelegt hat, in die nächsthöhere Gehaltsstufe des Staatsbahnschemas eingereiht wird. Die Einreihung in die nächsthöhere Gehaltsstufe hat auch in allen Fällen zu erfolgen, in welchen für die betreffende Kategorie eine gleichhohe Gehaltsstufe im Schema der k. k. Staats-bahnen vorgesehen ist. Für die der Einreihung nächstfolgende Vorrückung hat in allen Fällen, in welchen die Einreihung in eine höhere Gehaltsstufe stcittfindet, der 1. Juli 1909 al» Anfangspunkt des Vor-rückungstermines zu gelten. 15. Grundsätzlich ist daran festzuhalten, daß die einzu-reihenden Unterbeamten und Diener an ihren ständigen Bezügen (Gehalt und Quartiergeld) keine Einbuße erleiden. Wenn in einem der Einreihung nachfolgenden Zeitpunkt die einem eingereihten Bediensteten ans Grund des Gehalts-over Quartiergeldfchemas der k. k. Staat.bahnen gebührenden ständigen Bezüge (Gehalt und Qnarticrgeid zusammengeiiommen) geringer sein sollten als die analogen Bezüge, welche diesem Bediensteten im Falle seines Verbleibens im Stande der Bediensteten der Oe. N. W. B. und S. N. D. V. B. in demselben Zeitpunkt ans Grund des Gehalts- und Quartiergeldscheinas der Oe. N. W. B. und S. St. D. SB. 58. gebührt hätten, so wird diese Differenz aus die Dauer ihres Bestehens durch Zuerkennnng entsprechender Zulagen ausgeglichen werden, welche in jener Höhe, in der sie eine Gehaltsdisferenz zu ersetzen bestimmt sind, als für den Pensions-, beziehungsweise Provisionsgenuß anrechenbare, im übrigen aber als nicht anrechenbare Personalzulagen zuzubilligen sind. 16. Bedienstete, die bei der Oe. N. W. 55. im Genüsse von Zulagen sind, beziehungsweise für deren Dienstleistung Zulagen in irgend einer Art festgesetzt sind, bleiben auch fernerhin im Genüsse dieser Gebühren. 17. Anrechnung der anderthalbfachen Dienstzeit für das Lokomotiv- und Zugbegleitungspersonal analog den k. k. Staatsbahnen. 18. Die nach den Normen der Oe. N. W. 58. abgelegten Prüfungen sind von der Staatsbahnverwaltung voll und mit allen damit verbundenen Siechten anznerkennen. 19. Alle bis Ende des Jahres 1909 über das Personal verhängte Strafen werden mit 1. Jänner 1910 gelöscht. 20. Das k. k. Eisenbahnministerium wird ersucht, allen Unterbeamtcn und Dienern denen nicht zufolge der (SiitrcihungS-grundsätze ober der mißeriourlichen Vorrückung auf Grund außergewöhnlicher Qualisikatiun bei der Einreihung ein Vorteil zugute kommt, eine einmalige Unterstützung von mindestens 50 Kr. zu gewähren. 21. Die Verwaltung des PcnsionSfondS der Oe. N. W. V. und S. N. D. SB. 58. ist von einem Ausschuß zu besorgen, der zur Hälfte ernannt und zur Hälfte von den Mitgliedern des Pensionsfonds gewühlt wird. Initiativanträge der Personalkonnnisstonsmiiglieder der Ocsterreichischen Nordwcfrb.rh» *.t;:b Lüdnorddeutschen Verbindungsbahn, Sektion Unterbcamte. 1. Die eingebrachten Anträge bezüglich der Herabsetzung der Dienstzeit ans 30 Jahre sowie Einrechnung der unverschuldet in provisorischer Eigenschaft zugebrachten Dienstzeit gegen Nachzahlung wären bei den Verhandlungen mit den PcnsioiiSange-legenheiten zu behandeln. 2. Abänderung des Nmigstatus für das Maschincnpcrsonal der Oe. N. W. B. und S. N. D. Ui. B. 3. Kürzung der Tragdauer der £!cnst!!eidcr der Unterbeamten und Einführung des Uuijonuy.uifchalcS bei den Maschinenmeistern. 4. Regelung des Prämienfyftetn? des LokomotibpersonalS analog der St. E. G. 5. Für eine bessere Beleuchtung der Dienstwagen ist in nächster Zeit Vorsorge zu treffen. 6. In Rücksicht, daß von Zugsbegleitern die AchSkilometer-auSweise zu führen find, sollen bei den Zügen Manipulanten in genügender Zahl beigestellt werden. 7. Mit Rücksicht auf die Zusage des EisenbahnmiiristerulinI, die erhöhten Nebenbezüge, welche für die Bediensteten der k. k. Staatsbahnen eingeführt wurden, mit Gültigkeit vom 1. Juli 1909 auch auf die Bediensteten der De. N. W. B. und S. N. D. V. B. zur Einführung zu bringen, erlauben sich die Gefertigten die Anfrage zu stellen, warum bisher diese Zusage für das Zugsund Maschinenpersonal nicht in Kraft getreten ist? Betreffs der Durchführung dieser Zusage müssen die Gefertigten nochmals auf jene Stelle ihres Resolutionsantrages aufmerksam machen, wo gefordert wird, daß bei Durchführung dieser Reform eine Schädigung nicht erfolgen darf. - 8. Erteilung des ReifepaufchaleS von 960 Sr. den Reserve-signalmeistern der Bahnerhaltung, das ist in derselben Höhe, wie es bereits die Signalmeister (frühere Telegraphenmeister) auch bei der Oe. N. W. B. beziehen. 9. Die Personalkonimisstonsmitglieder stellen das Ersuchen, um Durchführung der in den früheren Sitzungen gestellten Anträge, insbesondere der Anträge 3, 12, 15, 20, 21, 25 und 26 der ersten Sitzung. Die Anträge 14 der zweiten Sitzung und die Anträge 12, 23, 24, 25 und 27 der dritten Sitzung erlauben sich die Personal-kommissionsmitglieder (Sektion Unterbeamtc) hiermit zu urgieren. Initiativanträge der Personalkomünfsionsinitglieder der Oesterreichischcn Nordweftbahn nnd Siidnordderrfchen Verbindungsbahn. (Sektion Diener.) 1. Die eingebrachten Anträge bezüglich der Herabsetzung der Dienstzeit auf 30 Jahre sowie Einrechnung der unverschuldet in provisorischer Eigenschaft zugebrachien Dienstzeit gegen Nachzahlung wäre bei den Verhandlungen mit den Pensionsange-legenheiten zu behandeln. 2. Abänderung des Rangstatus für das Maschinenpersonal der Oe. N. W. B. und S. N. D.W. B. 3. Für eine bessere Beleuchtung der Dienstwagen ist in nächster Zeit Vorsorge zu treffen. 4. In Rücksicht, baß von Zugsbegleitern die Achskilometerausweise zu führen sind, sollen bei den Zügen Manipulanten in genügender Zahl beigestellt werden. 5. Regelung des Prämiensystems für das Lokomotiv-perfonal. 6. Nominierung einer entsprechenden Anzahl von"Wagen-meisterposten analog der k. k. Staatsbahnen. 7. Zuerkennung der Nachtdienstzulage für die Weichen-wfichter in jenen größeren Stationen, wo die Ausübung des Dienstes mit besonderer Anstrengung und Berantivortlichkeit verbunden ist; ohne Rücksicht auf oir Einrichtung dieser Stationen. 8.Möbelentschädiguugcn für die Streckenwächter bei Versetzung auf jene Wächterposten, die mit gesellschaftlichen Ein» ridjtungSgegenftändcn ausgerüstet sind. 9. Einführung der Wechsel- und Schnellzugsprämie analog der k. k. Staatsbahnen. 10. Regelung der Dienstzeit für Kranwärter und Gewährung von Stundengeldern. 11. Kanzlcidicncr, die zu qualifizierteren Dienstleistungen herangezogen werden, sollen von den Reinigungsarbeiten befreit und in die Gruppe A Der Diener eingereiht werden. 12. Mit Rücksicht auf die Zusage des Eisenbahnministeriums, die erhöhten Nebenbezüge, welche für die Bediensteten der I. f. Staatsbahnen eingeführt wurden, mit Gültigkeit ab 1. Juli 1909 auch aus die Bediensteten der Oe. N. W. B. und S. N. D. V. B. zur Einführung zu Bringen, erlauben sich die Gefertigten die Anfrage zu stellen, warum bisher diese Zusage für das Zugs- und Maschincnpcrsonal nicht in Straft getreten ist. Betreffs der Durchführung dieser Zusage müssen die Ge- fertigten nochmals auf jene Stelle ihres RefolutiousantrageS aufmerksam machen, wo gefordert wird, daß bei Durchführung dieser Reform eine Schädigung nicht erfolgen darf. 13. Die PersonalkommissionSmitglicder stellen das Ersuchen, die in den früheren Sitzungen gestellten Anträge, insbesondere die Anträge 1, 11 b, 26, 29, 30 und 35 der ersten Sitzung, die Anträge 1, 5, 7 und 13/14 der zweiten Sitzung und die Anträge 8 und 10 der dritten Sitzung einer gütigen Erledigung ziizn-sühren. Initiativanträge der PersonalkominissionAinitglieder der Öcsterreichlsche» Nvrdwestbahn nnd Siidnorddeutschen Verbindungsbahn. (Sektion Arbeiter.) 1. Errichtung von Badeanstalten für Werkstätten und Heizhäuser. 2. Erbauung von hygienischen Aborten. 3. Die Personalkominission Sektion Arbeiter [meist im übrigen auf die gestellten Anträge Punkt 5, 6, 16 und 21 der ersten Tagung sowie aus die Punkte 2, 3, 4 und 6 der zweiten Tagung hin, und ersucht um Beantwortung, respektive Durchführung derselben. * Konferenz der Verir-rrierrSnrknner der Bediensteten und Arbeiter der Ataarseisenbaijngefellschaft am D. und 10. Oktober in Böhmisch-Triibau. Am 9. Oktober I. I. fand in Böhmisch-Trüban in Kestran eks Saallokalitätcn, und Zwar von 3 Uhr nachmittags biZ 7 Uhr abends die Könscreuz dcr Personal-kommissionsmitglicder der St. E. G. (Sektion Unterbeamte und Diener) statt. Anwesend waren elf Personalkommissionsmitglieder und von der Zentrale der Obmann Genosse S ch w a b, Abgeordneter Genosse Tomschik und Genosse Adolf M n Iler. Die Einreihungsgrundsätze wurden punktweise gründlich durchberate!!, ebenso die von den Ortsgruppen und von einzelnen Bediensteten eingelangten Abänderungsanträge. Das Resultat der Verhandlungen bildeten die Annahme der untenstehenden Anträge betreffend die (Sin-rcihungsgrnndsätze nnd den Beschluß, dieselben der Ver-trauensmännerkonferenz zur Annahme zu unterbreiten. Auch bei der St. (S. G. fällt den Personalkommiffionsmit-gliedern die Ausgabe zn, das Material betreffeno die ein-zubringenden Ergänzungsanträge zu den einzelnen Punkten der Einreihungsgrundslitze zu sammeln, wie zum Beispiel betreffend den Usus hinsichtlich der Ernennung und Vorrückung der einzelnen Kategorien, hinsichtlich dcr Ausgleichung dcr Härten it. s. w. Alle diese gesammelten Beschwerden sind von den Pe^sonalkommissionsmitgliedern sofort der Zentrale zur Ausarbeitung der Initiativanträge zu übermitteln und dieselben dann ohne Rücksicht darauf, das; bis jetzt keine Sitzung der Pcrsonalkommissionsmit-glicder der St. E. G. einberufen wurde, der Direktion der St. E. G. als Initiativanträge zu überreichen. Das gleiche gilt hinsichtlich der Ueberreichnng dcr Anträge betreffend die Einreihungsgründsätze. Dieselben können sofort nach der Ausarbeitung in Reinschrift bei dcr Direktion der St. E. G. eingebracht werden. Am 10. Oktober l. I. fand in den gleichen Lokalitäten in Bohmisch-Trüban die Kouseren?, der Vertrauensmänner der Bediensteten und Arbeiter statt, und nahmen die Verhandlungen ebenfalls den ganzen Tag in Anspruch. Zur Konferenz waren von 29 Ortsgruppen 44 Delegierte erschienen. Vom organisierten Perzonal ivaren außerdem 34 Gäste anwesend. Auch die Personalkommission war vollständig vertreten. Außer den genannten Vertretern der Zentrale waren noch anwesend: Vom Sekretariat in Prag Genosse Brodecky und Genosse Ebel, vom Brunner Sekretariat Genosse Mo uka. Genosse To ms chi k erstattete vor Eingang in die Beratung dcr Cinreihungs-grundsätze ein klares Referat über das. Wesen der (Sin-reihungsgrundsätze im Sinne der bereits gebrachten Ausführungen. Hinsichtlich der Uebernahme der Arbeiter der St. E. G. gilt dasselbe, was bei den Arbeitern der Oe. N. y. und S. N. D. V. B. gesagt wurde und verweisen wir diesbezüglich auf die nachstehenden Ausführungen. Die E r r i ch t u n g d e s A r b e i t e r a u 2-schusses bei dcr St. E. G. i st ein Z u g e st ä u d n i s und bildet daher nur eineFrage der nächsten Zeit. Die Organisation wird selbstverständlich nach der Uebernahme dcr St. E. G. in den Staatsbahnbetrieb, die mittlerweile bereits erfolgt ist, das Nötige veranlassen, daß die Errichtung des Arbeiterausfchusscs bei der St. E. G. seitens der Direktion baldmöglichst verlautbart wirb. Es wird daher auch für die Arbeiter der St. E. G. analvg der Oe. R. W. B. Ende November noch eine Konferenz einberufen werden, welche zn allen die Uebernahme der Arbeiter rc. betreffenden Fragen Stellung zu nehmen und entsprechende Beschlüsse zu fassen hat. Die Ausführungen des Genossen T o m s ch i k wurden zur Kenntnis genommen und hierauf in die Beratung der Einreihungsgrnndsätze eingrgangen, die, ivie nachstehend verlautbart, zur Slnnahme gelangten. Im Anschluß an die Einreihungsgrundsätzr find einzelne Anträge abgedruckt, welche von der Konferenz zu den einzelnen Punkten de£ Einreihungselaborats beschlossen wurden und welche div Personalkommissionsmitglieder einzubringen und zu vertreten habe». Beim zweiten Punkt der Tagesordnung erstattete ebenfalls Genosse Abgeordneter Tomf ch i£ das Referat. Hinsichtlich der Gewährung der verbesserten Nebengebüren für die Bediensteten der St. E. G. gilt dasselbe, was bereits im . Bericht über die Verhandlungen der Bediensteten und Arbeiter der Oe. N. W. B. gesagt wurde. Dazu fei noch bemerkt, daß vom Zugbegleitunaspersonal von Wien und Stadlau eine Aktion betreffend die Aufrechterhaltung der bestehenden Zulagen in den Strecken Wien—Marchegg und Wien—Bruck, ferner wegen der SOprozentigen Erhöhung der Fahrgebühren, der Anstellung der provisorischen Aushilfskondukteure u. s. w. dahingehend beschlossen war, daß eine Deputation diesbezüglich beim Eisenbahnminister vorzusprechen hat. Abgeordneter Genosse Tonischik erklärte, daß bei dieser deputativen Vorsprache nicht nur die Zugsbegleiter von Wien und Stadlau, sondern von der ganzen Strecke vertreten sein sollen. Tie dcputative Vorsprache im gegenwärtigen Moment, können überhaupt keinen positiven Ersolg zeitigen, iveil die Fahrgcbühren-regelung auf den t. i. Staatsbahnen noch nicht endgültig fertigaestellt fei und man daher noch keinen richtigen Ueberblick über die ganze Angelegenheit haben könne. Die Vorsprache soll daher auf einen günstigeren Moment verlegt tverdm, wo die Deputation auch eine bestimmte Antwort verlangen kann. Die Konferenz beschloß diesbezüglich im Sinne der vorstehenden Ausführungen des Abgeordneten Genossen Torusch ik. Genosse Krieg. ersonalkommissionsmitglied, erstattete noch einen kurzen ericht über die letzten Aktionen der Provisionsfondsausschußmitglieder, worauf die Konferenz geschlossen wurde. Hier folgen die beschlossenen Anträge betreffend die Einreihungssätze. Wir bemerken hierzu, daß wir aus ökonomischen Gründen jene Punkte der Einreihungsgrundsätze, welche mit denen der Oe. N. W. B. und S. N. D. 93. B. vollständig gleichlautend sind, nicht noch einmal zum Abdruck bringen konnten. Bei den betreffenden Punkten ist daher bloß die Bemerkung .gleichlautend mit der Oe. N. W. S.* angefügt: Anträge der Pe r s o n a l k o m m i s s i o n, Sektion Unterveamte und Diener, betreffend die Einreihung der Bedien st eten der St. E. G. in den Personal st atuS der k. k. Staatsbahnen. Punkt 1 gleichlautend mit dem Punkt 1 der Oe. N. W. B. 9 9 * n ti n n * * ii n " ■I ii „ „ II n 3 „ „ „ „ „ ,, ä „ „ „ n * tt H * 5. Von den Unterbeamten der St. E. G. werden in den Personalstatus der k. k. österreichischen Staatsbahnen eingereiht: Tie Werk m ei st er und Maschinenmeister in die Gruppe A der Unterbeamten. Die Bahnmeister und die S i g n a l m e i st e r in die Gruppe B I der Unterbcamtcn. Die Lokomotivführer, Stationsexpedienten, Kranbedienstete als Kranmeister, Kanzlisten, Stations-m ei st e r, Stations m ei st eran Wärter, Wagenmeister, Wagen- und ZugSrevisoren in die Gruppe B II der Unterbeamten. Die Beleuchtungsmeister, Magazins meist er, Oberkondukteure und P la tzm eist er in die Gruppe 6 der Unterüeamten. 6. Von den Dienern der St. E. G. werden in den Personalstatus der k. k. Staatsbahnen einaereiht: Die B e l e u ch t u n g ö a u s s e h e r, K r a n b e d i e n st e t e als Kranführer, Wagenverkehrsaufseher, Lokomotivführer a n w ä r t e r, M n g a z i n s a u f s e h e r. Maschine n a u f f e H e r, Signalschlofser, Verschubauf-sehet, Wagenausseher, Kanzleigehilfen, Oberheizer und Pumpenwärter in die Gruppe A der Diener. Die Fahrkartendrucker sind unter der einheitlichen Bezeichnung »Drucker" in die Gruppe A der Diener einzureihen. Die Bahnrichter, Blocksignaldiener, Hausaufseher, Kanzleidiener, Kondukteure, Lokomotivheizer, O b e r v c r s ch i e b e r, P o r t i e r e, Stabilkesselheizer und Stations aujseh er in die GruppeL der Diener. Die Tür st eher sind in die Kategorie der Portiere mit der einheitlichen Bezeichnung ,Portiere" in die GruppeB der Diener einzureihen. Die Larnpisten, Magazinsdiener, Stationsdiener, Verschieber und Wächter in die Gruppe 6 der Diener. 7. Gewährung von zweijähriger Vorrückungssristen für alle jene Bediensteten, die auf die Bestimmung im Gehaltsschema der St. G. G.: „Die aus dem Diener st an de hervor-gegangcnen Unterbeamten rücken in zwei-Iährig en Fristen vor" Anspruch haben, das heißt für alle jene, die bis zum Zeitpunkt der Einreihung, das ist der 1. Juli 1909, nach den bei der St. E. G. bestandenen Normen angestellt wurden, wobei die aus dem Arbeiterstand hervorgegangenen Unterbeamten den aus dem Dienerstande hervorgegangenen gleichzustellen sind. 8. (Gleichlautend mit dem Punkt 8 der Oe. N. W. B.). 9. Ermöglichung der Erlangung des Unterbeamtenranges allen Dienern, welchen er früher usuell gewährleistet war, bei Erreichung der Gehaltsstufe von 1200 Kr.; insbesondere die Ernennung von Lokomotivführeranwärtern, die eine Lokomotive selbständig führen und von Kondukteuren und Manipulanten, die die Zugsführerprüsung abgelegt haben, bei der Erreichung der Gehaltsstufe von 1200 Kr. zu Unterbeamten. 10. (Gleichlautend mit Punkt 10 der Oe. N. W. B.) 11. Ferner ist allen Dienern, die seinerzeit in der Gehaltsstufe von 600 oder 700 Kr. stabilisiert wurden, sofern sie nicht bereits Unterbeamte sind, oder autzertourlich befördert wurden (die Vorrückung am 1. Oktober 1907 nicht gerechnet), die nächste Vorrückung um ein Jahr, eventuell um ein halbes Jahr zu kürzen. 12. Die Härten, welche sich aus der Gehaltsregulierung vom Jahre 1907 ergaben und deren tunlichste Ausgleichung seitens der Direktion der St. E. G. mit Zirkular Nr. 88, Punkt 26 vom 3. Oktober 1907 zugesagt wurde, sind bei der Einreihung bei allen Bedienstetenkategorien durch Einreihung in eine entsprechende höhere Gehaltsstufe, beziehungsweise durch Gewährung kürzerer Vorrückungssristen weitestgehend auszugleichen. 13. Alle Maschinenausseher, die den Dienst als Elektromonteurs oder Mechaniker versehen, die notwendigen Prüfungen abgelegt haben, sind zu Beleuchtungsmeislern zu ernennen. 14. WagenverkehrSausseher, welche den Gehalt von 1200 Kr. erreicht haben, sind mit dieser Gehaltsstufe in die Kategorie der Platzmeister einzureihen. 15. Einreihung jener Oberoerschieber, die die Wagenverschub-ausseherprüsung mit gutem Erfolg bereits abgelegt haben, in die Kategorie der Berschubaufscher. 16. Einreihung der Spenglerlampisten in die Kategorie der Beleuchtungsausseher und Systemisierung von Beleuchtungsausseherposten in den Stationen: Wien (Zentrale), Prag, Brünn, Bodenbach, Lieben, Pardubitz, Chotzen, Böhmisch - Trübau, Halbstadt, Aussig, Rotin, Stadlau und Grußbach. 17. Einreihung der Blockwächter (ehemalige Zentralweichensteller) in den Uebergangs- und größeren Stationen in die Kategorie der Blocksignaldiener. 18. Ernennung der Magazinsdiener und Magazinsaufseher mit der Unterbeamtenprüfung in der Gehaltsstufe von 1200 Kr. zu Unterbeamten und Anerkennung der bereits abgelegten Prüfungen. 19. Alle Magazinsdiener, die vor der Einreihung in das neue Gehaltsschema den Charakter eines Magazinsgehilfen geführt haben, sind zu Magazinsaujsehern zu ernennen. Punkt 20. Gleichlautend mit dem Punkt 13 der Oe. N. W. B. Punkt 21. Gleichlautend mit dem Punkt 13 der Oe. N. W. B. Punkt 22. Gleichlautend mit dem Punkt 15 der Oe. N. W. B. Punkt 23. Bedienstete, die bei der St. E. G. im Genüsse von Zulagen sind, beziehungsweise für deren Dienstleistung Zulagen in irgend einer Art festgesetzt sind, bleiben auch fernerhin im Genüsse dieser Gebühren, soweit die Zulagen nicht aus Grund des Punktes 13 (siehe Ergänzungsantrag zu Punkt 13) in den Gehalt einzurechnen sind. Punkt 24, Gleichlautend mit dem Punkt 18 der Oe. N. W. B. Punkt 26. Gleichlautend mit dem Punkt 19 der Oe. N. W. B. Punkt 26. Gleichlautend mit dem Punkt 20 der Oe N. W. B. Wie bereits bemerkt, beschloß die Konferenz noch folgende Anträge, welche von der Personalkommission als ergänzende Initiativanträge zu den einzelnen Punkten des Einrechungselaborats einzubringen sind: Zu Punkt 3 der Einreihungsgrundsätze: Betreffend die Verwendung jener Bediensteten vom Loko-motiv- und Zugbegleitungspersonal, welche infolge erlittener Schädigungen am Gehör- und Sehvermögen in andere Ver-wendungskategorien überstellt wurden, ist an dem diesbezüglichen bisher bei der St. E. G. bestandenen Usus sowohl hinsichtlich der Verwendung als auch der Ernennung sowie der Vorrückungsnormen unbedingt festzuhalten. 1 Zu Punkt 12 der Einreihungsgrundsätze: Die bestehenden Gehalts- und sonstigen diesen gleichztl-haltenden Zulagen sind ohne Rücksicht aus die Vorrückung in den Gehalt mit einzurechnen. Zu Punkt 6 der Einreihungsgrundsätze: MagazinSmeistcr, die als Rechmingsleger in Verwendung stehen, sind als Offizianten in die Gruppe B ll der Unterbeamten einzureihen. Ferner noch zu Punkt 12 der Ernreihungsgrundsütze, und zwar betreffend die Ausgleichung der Härten entsprechende Initiativanträge betreffend die Regelung, Beziehungsweise Erhöhung der Quarticrgelder in der Station Böhm.-Trübau und mehreren anderen Stationen im Sinne der im Jahre 1907 von der Sraatseisenbahnvcrwaltung diesbezüglich gegebenen Zusichramgen. Zur Uebernahme des im Taglohn stehenden Personals der Oesterreichischen Nordwestbahn und Südnorddeutschen Verbindungsbahn und der Staatseisenbahn-gesellschaft. Anläßlich der beiden stattgefundenen Konferenzen betreffend die Einreihung des definitiven Personals der beiden verstaatlichten Bahnen sind uns eine Reihe von Beschwerden aus den Kreisen der Arbeiter der beiden Bahnen darüber zugekommen, daß für die Arbeiter nichts geschehen fei. Aus diesen Beschwerden geht hervor, daß ein großer Teil der Arbeiter vollständig im unklaren ist, was hinsichtlich der Uebernahme der Arbeiter in den Staatsbahnbetrieb geschieht oder zu geschehen hat. Vor allem muß fcstgestellt werden, daß es für die Arbeiter der beiden Bahnen naturgemäß keine Einreihung sowie bei dem definitiven Personal bei der Uebernahme geben kanii. Der Begriff „Uebernahme" läßt sich dahin erklären, daß mit der offiziellen Uebernahme der beiden Bahnen in den Staatsbahnbetrieb, die am 15. Oktober 1009 erfolgte, die derzeit bei den beiden Bahnen in Beschäftigung stehenden Arbeiter mit ihren bisherigen Rechten und Pflichten als in den Staatsbahnbetrieb übernommen, zu betrachten sind. Entsprechend dem Geiste der Bestimmungen im Gesetz über die Uebernahme des Personals bei der Verstaatlichung dürfen natürlich auch die Arbeiter in keiner Weife eine Schädigung an ihren Lohnbezügen und sonstigen Rechten erleiden. Es müssen daher betreffend die Uebernahme der Arbeiter zwei wesentliche Gesichtspunkte festgehalten werden: 1. daß bei der Uebernahme der Arbeiter ihre bisherigen bestehenden und erworbenen Rechte in keiner wie immer gearteten Weise geschmälert werden, und 2. daß den Arbeitern mit der Uebernahme auch alle jene Verbesserungen zuteil werden, welche die Arbeiter der k. k. Staatsbahnen bereits haben oder die ihnen auf Grund gemachter Zugeständnisse in nächster Zeit noch gewährt werden sollen. Dabei muß nun folgendes festgehalten werden: Znr Zeit des Stattfindens der beiden Konferenzen zum Zwecke der Beratung über die Uebernahme des Personals der verstaatlichten Bahnen in den Staatsbahnstatus waren die Lohn- und Arbeitsverhältnisse der Arbeiter der k. k. Staatsbahnen noch im früheren ungerechten Verhältnis, nachdem bis zu diesem Zeitpunkt die im Vorjahre bei den Verhandlungen des Exekutivkomitees der koalierten Organisationen mit dem Eisenbahnministerium gemachten Zugeständnisse über die Regelung der Löhne (Einführung von Minimallöhnen und einer entsprechenden Lohnautomatik) und der Arbeitszeitverhältnisse (Erstellung einer entsprechenden Arbeitsordnung für die Oberbau-, Magazins- und Stationsarbeiter ec. im Einvernehmen mit der Arbeiterschaft, die gleichzeitig eine Regelung, beziehungsweise Einführung von Normen zur möglichsten Gewährung der Erholungsurlaube unter Freigabe einzelner dienstfreier bezahlter Tage jTurnusarbeiterj, Regelung der Bezahlung der Ueberstunden- und Sonn- und Feiertagsarbeit sowie der Entlohnung bei Exponierungen re.) noch nicht durchgeführt waren. Es konnte daher anläßlich der beiden Konferenzen auch kein im Detail ausgearbeitetes Elaborat über die den Arbeitern der verstaatlichten Bahnen zu gewährenden Verbesserungen den Vertrauensmännern der Arbeiter zur Beratung und Stellungnahme vorgelegt werden. Diese Aufgabe ist, wie aus den angeführten Beschlüssen der Konferenzen ersichtlich, den Vertrauensmännern der Arbeiter für einen späteren Zeitpunkt Vorbehalten. Für die Arbeiterschaft der beiden verstaatlichten Bahnen muß daher gegenwärtig folgendes als Richtschnur dienen. Nach einer offiziellen Mitteilung des Eifenbahn-ministeriums sind die Anweisungen, betreffend die Auszahlung des im Vorjahre zur Durchführung der Lohnerhöhungen bewilligten 3 Millionen - Betrages bereits an die einzelnen Staatsbahndirektionen ergangen. Es wird daher in der nächsten Zeit schon möglich sein, ein entsprechendes klares Bild über den Umfang der für die Arbeiter der k. k. Staatsbahnen im Punkte der Lohnerhöhung durchgeführten Verbesserungen zu gewinnen. Der Zentrale unserer Organisation fällt dann die Aufgabe zu, unter Zugrundelegung dieser durchgefiihrten Verbesserungen ein entsprechendes Elaborat für die Arbeiter der beiden verstaatlichten Bahnen auszuarbeiten. Naturgemäß müssen bei der Erstellung dieses Elaborats auch alle anderen, derzeit bei den Arbeitern der beiden verstaatlichten Bahnen bestehenden Verhältnisse entsprechend in Berücksichtigung gezogen werden, worunter insbesondere das noch derzeit allgemein bestehende Akkordentlohnungssystem gemeint ist. Im innigen Zusammenhang damit steht die Frage der Stabilisierung diverser Kategorien der Arbeiter der beiden Bahnen, nachdem bekanntlich auf den k. k. Staatsbahnen, und zwar — um ein Beispiel zu nennen — beim Werkstättenpersonal das Akkordentlohnungssystem nicht mehr besteht, dafür aber ein bestimmter Prozentsatz der Werkstättenarbeiter dank den Bemühungen der Organisation stabilisiert ist. Diese wichtige Frage wird naturgemäß eine gründliche Erwägung durch die Vertrauensmänner der Arbeiter erfordern und kann daher nicht im Handumdrehen entschieden werden. Ferner wird bei der Erstellung dieses Elaborats auch die Frage der Regelung der Arbeitszeit, der Bezahlung der Ueberstunden, der Sonn- und Feiertagsarbeit rc. re. zu berücksichtigen sein. Bemerkt soll dazu werden, daß die Regelung dieser Fragen auf den k. k. Staatsbahnen in die Kompetenz des Zentralarbeiterausschusses der k. k. Staatsbahnen füllt, der bis nun zu keiner Sitzung einberufen wurde. Das Eisenbahnministerium erklärt dazu, daß die Studien über diese Frage mit Rücksicht darauf, daß sie einen riesigen Komplex von in Betracht kommenden Verhältnissen in sich schließt, bis jetzt nicht zum Abschluß gebracht werden konnten. Eine endgültige Stellungnahme in dieser Frage für die Arbeiter der verstaatlichten Bahnen wird daher wohl erst dann möglich sein, wenn dem bereits gewählten Arbeiterzentralausschuß der k. k. Staatsbahnen die diesbezügliche Vorlage zur Beratung und Stellungnahme seitens des Eisenbahnministeriums unterbreitet werden wird. Bei dieser Gelegenheit wollen wir bemerken, daß der bestehende Arbeiterausschuß der Oe. N. W. B. und S. N. D. V. B. eine entsprechende Reform analog den bestehenden Direktionsarbeiterausschüssen bei den k. k. Staatsbahnen erfahren wird und daß auch der in kürzester Zeit zu errichtende Arbeiterausschuß bei der St. E. G. nicht anders gestaltet sein kann, als die bereits bestehenden gleichen Institutionen bei den k. k. Staatsbahnen. Die Arbeiter« ausschüsse bei den Bahnen müssen dann selbstverständlich auch ihre entsprechende Vertretung im Arbeiterzentralausschuß der k. k. Staatsbahnen erhalten. Die vorstehenden Ausführungen zusammengefaßt, ergeben daher in ihrer Gänze die Beschlüsse, welche auf den beiden Konferenzen in Böhmisch-Trübau und Deutsch-Brod dahingehend gefaßt wurden, daß die Zentrale unserer Organisation, betreffend die Wahrung der Rechte der Arbeiter der übernommenen Bahnen und betreffend die Gewährung aller für die Arbeiter der k. k. Staatsbahnen eingeführten oder noch einzuführen-den Verbesserungen an die Arbeiter der beiden verstaatlichten Bahnen ein entsprechendes Elaborat auszuarbeiten hat, welches dann den Vertrauensmännern der Arbeiter der beiden Bahnen in Konferenzen, die für Ende November oder Anfangs Dezember d. I. einzuberufen sind, zur Beratung und Beschlußfassung zu unterbreiten ist. Damit glauben wir den Arbeitern der beiden verstaatlichten Bahnen die herrschende Situation hinsichtlich ihrer Uebernahme in den Staatsbahnstatus genügend geklärt zu haben, soweit es natürlich der beschränkte Raum unseres Blattes zuläßt. Im Interesse der Arbeiter wäre es gewiß notwendig, mehr über diese wichtige Sache zu schreiben; jedoch was wir hier nicht niederlegen können, muß die Aufklärungsarbeit der Ver-trauensmänner der Arbeiter in Versammlungen ergänzen und hoffen wir daher, den uns gestellten Aufgaben in diesen schwierigen Fragen nach unserem besten Wissen und Können nachgekommen zu sein. Wir erwarten aber auch, und dies sei hier ausdrücklich festgehalten, daß sowohl die Arbeiter wie auch die definitiven Bediensteten in ihrer Gänze diese schwierige und mühevolle Arbeit ihrer Vertrauensmänner dahingehend würdigen werden, daß sie durch geschlossene Zugehörigkeit zu unserer Organisation und eifrige Mitarbeit in derselben ihren Vertrauensmännern in der Organisation und in der Personalkommission jenen Rückhalt und Nachdruck verleihen werden, der unbedingt notwendig ist, damit die vorliegenden Anträge und Forderungen auch tatsächlich durchgesetzt werden können. Es ist eine Riesenarbeit, die da von allen in Betracht kommenden Genossen geleistet werden mußte und noch geleistet wird werden müssen, und da können wir bei dieser Gelegenheit nicht umhin, jenen Arbeitern und Bediensteten der beiden Bahnen, die bis heute abseits unserer Rechen gestanden sind, die immer warten, bis die anderen für sie was erreichen, zuzurufen, daß es ihre Pflicht in ihrem eigenen und im Interesse ihrer Familien ist, sich in unseren Reihen einzufinden und mit uns mitzuarbeiten, damit sich bei der Uebernahme des Gesamtpersonals beider Bahnen auch alles das durchsetzen und erreichen läßt, was wir hier bösprochen haben und toas nicht nur wir im Juteresse des Personals, sondern auch die, welche außerhalb unserer Organisation stehen, wünschen, daß es durchgesetzt und erreicht wird. Und auch an jene ergeht unser Ruf, die heute, ob wissentlich oder unwissentlich, in die Reihen der sogenannten nationalen Volksgenossen und in den Reihen der christlich-sozialen Eisenbahnerretter marschieren. Gerade dieser Anlaß ist geeignet, diesen irregeleiteten und betörten Kollegen die Augen zu öffnen. Sie brauchen nur zu fragen, wo sind denn jetzt unsere führenden Retter geblieben, jetzt, wo es gilt, schwere Arbeit zu leisten, damit keiner der übernommenen Bediensteten geschädigt wird und daß sie auch eine weitere Verbesserung ihrer Lage erfahren. Bei diesem Anlaß muß es festgestellt werden, daß es so wie immer auch jetzt unsere Organisation war und ist, daß es unsere Genossen Vertrauensmänner sind und sein werden, die in unermüdlicher opfervoller Arbeit ihr ganzes Können, ihre freie Zeit u. s. w. zum Nutzen des Personals der verstaatlichten Bahnen zur Verfügung stellen, und hier mutz es festgestellt werden, daß sich derweilen die Herren Volksgenossen in Wien und Prag und im ganzen Land darum streiten, ob auf der einen oder anderen Bahnübersetzung eine deutsche oder eine tschechische Aufschrifttafel zu sein hat, und sich derweilen vereint mit den christlichsozialen Volksbeglückern, den agrarischen Machthabern zur weiteren Verteuerung der Lebensmittel winselnd anbiedern und mit diesen Raubrittern gemeinsame Sache machen. Dies alles müssen die genannten Kollegen der beiden Bahnen rn Erwägung ziehen und sie werden finden, wie traurig es mit ihnen bestellt wäre, wenn nicht die so verlästerte sozialdemokratische Organisation diese schwierige Arbeit machen würde. Natürlich werden die Volksgenossen und auch die christlichsozialen Volksretter dann, wenn die Eisenbahner die Früchte unserer Arbeit einheimsen werden, so wie bisher immer bei unseren Erfolgen, den Ersolg für sich in Anspruch nehmen wollen. Aber deshalb sollen mit diesem den Verirrten und Jrregefuhrten unter unseren Kollegen schon jetzt die Augen geöffnet werden und hoffentlich werden sie auch einsehen, daß sie von dort, wo sie heute sind, nichts zu erwarten haben, als zur gegebenen Zeit bittere Enttäuschungen. Daher, Kollegen der Oe. N. W. B. und S. N. D. V. 93., hinein in unsere Reihen, wenn ihr wollt, daß eure Lage weitere Verbesserungen erfahre. Die Vertrauensmänner und die Organisation haben ihre Pflicht erfüllt und werden sie weiter erfüllen. Tut nun die eitrige I A. M. Rr. Bl „Dev ©ifenliitlittnV* Seite 13 Inland. Herabsetzung der VorrückunaSfrist der vor dem 1« Jänner 1909 definitiv anaesteltten Diener aus der Gehaltsstufe von 1000 Kr. Erlaß des k. k. EisenbahnministeriumS vom 12. Oltober 190 9, Z. 14.5 3 5/4. An die k. k. Nordbahn direktion, alle k. k. StaatSbahndirektionen und die k. k. Betriebsleitung Czernowitz. Ich finde mich bestimmt, mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1909 zu verfügen, daß für jene vor dem 1; Jänner 1909 definitiv angestellten Diener, welche zu diesem Termin die Gehaltsstufe von 1100 Kr. noch nicht erreicht haben, die normale Vorrückungsfrist aus der Gehaltsstufe von 1000 Kr. in die Gehaltsstufe von 1100 Kr. von drei Jahren auf zwei Jahre herabgesetzt werde. .Eine eventuell weitere Kürzung dieser Frist durch außertourliche Beschreibung ist untunlich. Die Dienstesstellen haben Vorsorge zu treffen, daß vorstehende Verfügung in entsprechender Weife sofort zur Kenntnis des unterstehenden Personals gelange. Der k. k. Eisenbahnminister: W r b a m. p. Regelung der Neisepanschalien für die Signalmeister und Signalschlosser. Irlaß des Eisenbahnmini st eriumS vom 21. Oktober 1909, Z. 15.738. In teilweiser Abänderung der mit dem Erlaß vom 20. Jänner 1908, Z. 45.855 ex 1907, getroffenen Verfügungen wird mit Gültigkeit vom 1. November 1909 das Reisepauschale für die Signalmeister und Signalschlosser sestgesetzt wie folgt: 1. Für diejenigen Signalmeister, welche sowohl die Siche-mngsanlagen als auch die Telegrapheneinrichtungen auf einer bestimmten Strecke erhalten, mit dem Monatsbetrag von 80 Kr. 2. Für diejenigen Signalmeister, welchen entweder nur die Telegrapheneinrichtungen oder nur die Sicheruugsanlagen auf einer bestimmten Strecke zur Erhaltung zugewiesen sind, mit dem Monatsbeitrag von 60 Kr. 3. Für diejenigen Signalschlosser, welchen die Erhaltung des mechanischen Teiles der Signal- und Sicherungsanlagen auf einer bestimmten Strecke zugewiesen ist, mit dem Monatsbetrag von 50 ffr. Wrb a. Die Altpensionisten der Oesterreichischen Nordwcst-bahn und Süd-Norddeutschen Verbindungsbahn sprachen am 15. Oktober d. I. unter Führung des Abgeordneten Genossen Müller beim Eisenbahnministerium vor, um dem Ministerium die Wünsche der Altpensionisten der beiden verstaatlichten Bahnen zu übermitteln. In Verhinderung des Ministers empfing die Deputation der Fachreferent Herr Ministerialrat Dr. Pollak, welcher das Memorandum freundlichst übernochm und das eingehende Studium der einzelnen geäußerten Wünsche zusicherte. Ein Defizitbudget. Der Staatsvoranschlag für 1910, der dieser Tage im Abaeordnetenhause eingebracht wurde, ;eigt folgende trübe Zahlen: Kronen gesamtes Erfordernis. ........ 2.691,499.477 gesamte Einnahmen ....... 2.649,476.741 also ein Defizit von . . 42,042.736 Aber das ist nur der Abgang in den Budgetziffern: der wahre Abgang ist unheimlich größer. Auch zu diesem Defizit, obwohl es doch schon eine ganz nette Höhe zeigt, ist man erst gekommen, nachdem man die Tarife der Staatsbahnen tüchtig erhöhte; das Budget, das dieses Defizit aufweist, hat den Ertrag der Tarifreform mit 47 Millionen Kronen bereits verschluckt. Aber weiter. Unter den Einnahmen befindet sich auch eine Einnahme von 100 Millionen Kronen, die dadurch herbeigeschafft werden soll, daß man eine — Anleihe m dieser Höhe macht; also ist das wirkliche Defizit schon um 109 Millionen höher. Diese 109 Millionen Kronen werden zum größten Teile (89 Millionen) für Eisenbahninvestitionen gebraucht (40 Millionen für Waggons und 49 Millionen für den Neubau von Stationen); dann 18 Millionen für Tilgung von Staatsschulden uno 2l/i Millionen für Erfordernisse der Landwehr. Dazu kommen noch folgende Posten: 30 Millionen Kronen schuldet der Staat der St. E. G. als „Manko" während der Zeit, da sie den Betrieb für Rechnung des Staates führte (davon sollen 27 Millionen für Investitionen verwendet worden sein, 3 Millionen wäre das Gebarungsdesizit: ein Beweis, wie ersprießlich die Eisenbahnoerstaatlichuna durchgeführt wurde). Alles in allem fehlen in dem nächstjährigen Staatsvoranschlag fast 400 Millionen Kronen! Äon diesem Mehrbedarf füllen durch eine Anleihe 326 Millionen „bedeckt" werden (109 Millionen für Investitionen und Tilgungsrente, 182 Millionen Annexiouskosten, 2 7 Millionen für Investitionen der St. E. G., 8 Millionen für Petroleumreservoirs) und 69 Millionen müssen durch neue Steuern aufgebracht werden. Der Finanzminister hat denn auch seinen Wunschzettel dem Parlament bereits unterbreitet, aus dem hervorgeht, daßzuderallgemeinenLebensmittelteue-rung auch noch höhere Steuern treten sollen. Das also ist der Weisheit letzter Schluß österreichischer Regierungskunst!| Rusland. Eine beachtenswerte Verkehrserschcinung. Im Eisenbahnverkehr der hauptsächlichsten Kulturstaaten macht sich eine ausfallende Erscheinung bemerbar. Wie wohl bekannt kein dürste, ist der Güterverkehr allenthalben der Hauptträger der Einnahmen; aber je weiter in einem Lande der Berkehr vorwärts schreitet, um so mehr nähern sich den aus dem Güterverkehr erzielten Einnahmen die des Personenverkehrs. In minder entwickelten Ländern steigt zunächst der Prozentsatz des Güterverkehrs und der des Personenverkehrs geht zurück, wohingegen industriell vorgeschrittene Länder eine Zunahme des Personenverkehrs und einen Rückgang des Güterverkehrs aufweifcn. Beginnen wir zur Veranschaulichung dieses Gegensatzes mit unentwickelteren Ländern, so zeigt sich beiden russischen Lollbahnen, daß im Jahre 1885 der Personenverkehr 18"7 Prozent und der Güterverkehr 72 9 Prozent der Einnahmen brachte. Im Jahre 1905, dem letzten, für welches aus Rußland eine allgemeine Statistik vorliegt, waren die Einnahmen aus dem Personenverkehr auf 142 Prozent gesunken und die aus dem Güterverkehr auf 851 Prozent gestiegen. Auch in S ch w e d e n, wo der Personenverkehr sehr viel stärker ist als in Rußland, kamen 1885 auf den Personenverkehr 39‘1 Prozent, auf den Güterverkehr 56-5 Prozent der Gesamteinnahmen, im Jahre 1906 war das Verhältnis wie 3V8 zu 67 0. Das entgegengesetzte Bild bieten die industriell entwickelten Länder. Beginnen rmr mit Deutschland, so zeigt sich von 1885 bis 1906 ein Steigen des Personenverkehrs von 25 5 auf 29 2 und ein Sinken des-GüterverkehrS von 67-3 auf 660 Prozent. In Frankreich verhielten sich Personen- und Güter-verkehr im Jahre 1885 wie 38'4 zu 57 6 Prozent, im Jahre 1906 dagegen wie 44 5 zu 53 6 Prozent. In dein industriell am meisten vorgeschrittenen europäischen Stcmtswesen Großbritannien ist der Personenverkehr dem Güterverkehr fast gleich und es scheint, als ob hier schon seit langem sich das Stabilitätsoerhält-nis herausgebildet hat. 1906 kamen hier aus den Personenverkehr 4'2'6 und auf den Güterverkehr 49'8 Prozent der Gesamteinnahmen. Ein besonderes Bild bietet noch die Schweiz mit ihrem sich ständig entwickelnden Touristenverkehr. Hier entfielen 1885 auf den Personenverkehr 42-4 Prozent, auf den Güterverkehr 50-8 Prozent. Im Jahre 1906 waren die Verhältniszahlen 46'8 zu 48'8 Prozent. Auch wenn man die Schweiz als eigentliches Reiseland außer Betracht laßt, kommt man aus Grund der hier wiedergegebenen Zahlen zu dem aus den ersten Blick überraschenden Ergebnis, daß die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes nicht so sehr im Güterverkehr als int Personenverkehr zutage tritt. Im zurückgebliebenen Rußland ist der Güterverkehr fast sechsmal so stark wie der Personenverkehr, in dem industriell außerordentlich weit entwickelten britischen Königreich gleicht sich beides fast aus. Ans der Eisenbahnerbewegnng in Dentschland. Die nächste Session des preußischen Landtages wird sich, wie eine parlamentarische Korrespondenz meldet, mit einem neuen Beamtenorgamfationsgefetz beschäftigen. Die Grund-züge des Entwurfes sind folgende: Die Beamtenorgani-lation ist erlaubt, aber sie darf sich nicht betätigen, wenn diese Tätigkeit eine Einwirkung auf die Oeffentlichkeit zur Aenderung der bestehenden Zustände bedeuten würde. Nur aktive Beamte dürfen künftig Mitglieder einer Beamtenorganisation sein. Falls Fachblätter herausgegeben werden, hat die Redaktion ein aktiver Beamter zu übernehmen, der für das Organ verantwortlich zeichnet. Denjenigen aktiven Beamten, die Organifationsgefchäfte zu erledigen haben, können Diensterleuhterungen gewährt werden. Die Festsetzung der Disziplinarstrafen und Untersuchungen wird einer Kommission überwiesen, so daß Staatsanwalt, Richter und Vollstrecker nicht mehr in einer Person vereinigt sind. Alle Disziplinargerichte sind mit mittleren Beamten zu besetzen. Nus dem Gerichtssaal. Httfet? Dvozetz. Abgeblitzte deutfchnatiouale Kläger. „Wer Butter am Kopfe hat, soll nicht in die Sonne gehen." Hätten die beiden Reichsbündler Hermann und Porsdorfer in Tetfchen die tiefe Wahrheit dieses Spruches beachtet, es wäre ihnen Geld, tiefe Bitternis und Blamage erspart geblieben. So aber gingen sie iin Beleidigten Stolze her und klagten uns wegen einer in der Nummer des „Eisenbahner" vom 1. Jänner l. I. enthaltenen Korrespondenz aus Tetfchen, in der zunächst von einer Szene in der Bahnhofrestauration erzählt wird, bei der Herr Hermann im angeheiterten Zustand anwesende Gäste mit Sodawasser bespritzt haben sollte. Von Porsdorfer wurde behauptet, daß er einmal den Koffer eines Lokomotivführers in den Putzkanal warf und ihn so zertrümmerte; ferner daß er sich einmal geäußert habe, einen Reisenden, der eine Schuld einmahnen kam, die Treppe hrnabgeworfen habe. In diesen Mitteilungen erblickten die beiden Herren den Tatbestand der Ehrenveleidigung und beantragten ein hochnotpeinliches Verfahren, das, wie bereits initgeteilt, am 19. v. M. vor dem Bezirksgericht Wien-Josefstadt mit dem Freispruche unseres Redakteurs seinen Abschluß fand. Wir rekapitulieren hier kurz das Beweisverfahren: Bon den im Requisitionswege einvernommenen Zeugen über die in dem inkriminierten Artikel geschilderten Vorfälle, bringt der Richter OberlandesgerichtSrat v. Heidt folgende Aussagen zur Verlesung: Zeuge Ander: „Die fragliche Nacht war Hermann in bester Laune. Ob er angetrunken war, konnte ich nicht wahrnehmen, da ich mit ihm nicht näher verkehrte.' Zeuge Wokonn: „Hermann war nach meiner Wahrnehmung angeheitert." Zeuge Anton Brock: „Ungefähr im Jänner erzählte mir der Weichenwächter Pokorny, er habe den Hermann in total betrunkenem Zustand zwischen den Geleisen liegend gefunden, ihn aufgehoben und weitergeführt; Hermann fei jedoch zufammengeftürzt und liegen geblieben. Schließlich habe er ihn auf die Straße gebracht, wo Hermann liegen blieb. Ich selbst ging dann aus die Straße und traf vor der AuSgangs-tür tatsächlich den Hermann in vollends betrunkenem Zustand liegen. Ich erbarmte mich seiner und führte ihn nach Hause. Hermann konnte kaum sprechen, hat mich nicht gekannt, konnte kaum gehen, so daß ich ihn beinahe tragen mußte. Hermann hätte leicht überfahren werden können, da er auf einem Geleise lag, welches zur Zeit befahren wurde. Der Vorfall war nach dem Tagdienst, welcher um 7 Uhr abends endete, und sollte Hermann wieder um 7 Uhr früh im Dienste sein, hat sich aber krank gemeldet." Zeuge Pokorny berichtet über den Vorfall mit der vollständigen Trunkenheit des Hermann genau so wie der Zeuge Brock und bemerkt, der Vorfall war im Winter zur Zeit der strengsten Kälte. Zeuge Sturm: „Ungefähr vor einem Jahre erzählte mir PorSdorfer vor dem Heizhaufe, es sei ein Reisender zu ihm gekommen und er habe denselben über die Stiege hinuntergeworfen." Zeuge Nazar deponiert, daß Porsdorfer einmal über ein dem Lokomotivführer Vogel gehöriges Kistchen gestolpert sei. Er geriet in Zorn, begann zu schimpfen, erfaßte das Kistchen und schleuderte cs in den Putzkanal, wobei dasselbe entzweiging und die Trümmer herumflogen. Zeuge S täbele: „Porsdorfer erzählte mir einmal, daß er einen Mann, der ihn mahnen kam, packte und über die Stiegen herunterwarf." Zeuge Urban berichtet über die Szene im Gasthause zwischen Hermann und Fohrie. Hermann war angeheitert und eS kam nach dem Anfpritzen zwischen ihm und Fohrie zu einem Wortwechsel, welcher jedoch gütlich beigelegt wurde. Zeuge Hegenbart bestätigt gleichfalls die Szene zwischen Hermann und Fohrie und über einen zwischen den beiden entstandenen Wortwechsel. Porsdorfer selbst als Zeuge vernommen, behauptet, daß er seinerzeit den Koffer des Vogel nur in der Ausregung mit dem Fuße in den Putzkanal geworfen hat. ES sei ihm nicht erinnerlich, daß er jemandem erzählt habe, er hätte einen lästigen Reisenden, der ihn mahnen kam, über die Stiegen geworfen. Dies fei auch niemals geschehen. Privatkläger Hermann als Zeuge vernommen gibt an» er habe in der Meinung, daß Fohrie das MerglaS absichtlich gegen ihn schleudern wollte, die Beschwerde in das Ereignis-Protokoll eintragen wollen, sah aber später davon ab, da er hörte, daß es nur ein Spaß gewesen sei. Zeuge Joses M a r k s bestätigt, das; es zwischen Hermann und Fohrie zu einer Auseinandersetzung gekommen sei. Hermann wollte ursprünglich eine Beschwerde in daß Protokoll eintragen, sah jedoch über Zureden davon ab. Zeuge Fohrie bestätigt gleichfalls a!5 Zeuge, daß sich' H e r m a n n ursprünglich beschweren wollte, später jedoch davon abstand. Zeuge Hahn deponiert, Porsdorfer hätte ihm einmal erzählt, daß er einen Reisenden, der eine Schuld einmahnen kam, hinausgeworsen habe. Aus den bahnämtlichen Erhebungen wird weiter konstatiert: Die Aussage des MarkS, wonach Hermann zuerst mit dem Sodawasser den Portier Wenzel Hein angespritzt habe, dann sei er zum Tische gegangen, an welchem Fohrie saß und hätte diesen angespritzt. Nach dem Vorfälle mit dein BierglaS sagte Her m a n n, er werde die Anzeige erstatten. Lokomotivführer Vogel gab an: „Die Kiste, welche Porsdorfer in den Putzkanal geworfen habe, sei stark beschädigt gewesen, der Deckel war gespalten, aus den Scharnieren gerissen und die Seitenbretter seien auseinander gewesen." Nachdem damit das Beweisverfahren geschlossen war und der Anklagevertreter seinen Strafantrag aufrecht hielt, setzte der Verteidiger Herr Dr. H a r p n e r in einem glänzenden Plaidoyer auseinander, daß sür die in unserem Artikel aufgestellten Behauptungen der Beweis in allen Richtungen erbracht fei und bat um einen Freispruch. Der Richter schloß sich den Ausführungen des Verteidigers an und sprach unseren Redakteur von der Anklage frei, wogegen der Vertreter der Anklage die Berufung anmeldete. Was hätte er sonst auch machen sollen? Streiflichter. „Reichsbnnd"-Gfchaftelhnber. Von Zeit zu Zeit fühlt der „Reichsbund" das Bedürfnis, daß etwas geschehen muß. Sei es auch nicht zur Rettung der Eisenbahner, so doch zur Hebung des eigenen Ansehens, bas durch die allerneueste Geschichte vom Herrn Oberrevibenten von RegierungSgnaden wieder beträchtlich gelitten hat. Und so geht denn der „Reichsbund' her und läßt vier Seiten feines Organs für Gedankenöde mit einer Eingabe an den Staatsdiene rausschuß des Parlaments auS-füllen, in der alle jene Forderungen mit einen Phrasenbrei garniert wiedergegeben sind, deren Bewilligung aus wiederholte Beschlüsse und Interventionen der sozialdemokratischen Organisation hin bereits in Aussicht gestellt ist. An sich wäre ja gegen die kindische Wichtigmacherei nichts einzuwenden. Da aber die Herren in der Regel hinter jedem Erfolg der w i r k l i ch e n Organisation her sind, um ihn für sich zu reklamieren, so muß man rechtzeitig auf das Spiel aufmerksam machen, das an den schlauen Igel errinnert, der sich beim Wettlaufen einfach in einer Ackerfurche niedersetzt und bei der Ankunft seines schnelleren Mid» läusers rust: „Ich bin schon da!“ Vielleicht wäre es doch für den „Neichöbund" besser, sich mit dem Erfolg seine- Otto K r o y zufriedenzugeben. Der ist wenigstens eine konkrete Tatsache. Schaffung eines Provisionsinstituts für Arbeiter der k. k. priv. Lüdbnhngcsellschaft. Anläßlich der Lohnbewegung im Jahre 1907 wurde unter anderem auch abermals die Forderung nach Schaffung eines ProvisionsinftitutS gestellt. Gleichzeitig wurde von der Organisation ein diesbezüglicher Statutenentwurf der Generaldirektion mit dem Ersuchen überreicht, im Sinne 'dieses Entwurfes ein Provisionsstatut zu erstellen. Mit Zirkular 385, gültig ab 1. Oktober 1907, wurde seitens der Südbahnverwaltung das Zugeständnis gemacht, längstens bis 1. Jänner 1910 ein Provisionsinstitut zu schaffen. In Durchführung dieses Zugeständnisses hat nun die Generaldirektion der Südbahn einen von ihr ausgearbeiteten Statutenentwurf dem Verwaltungsrat zur Genehmigung vor-gelegt, welcher auch in der Verwaltungsratssitzung vom 21. Oktober 1907 genehmigt wurde. Im Sinne dieses genehmigten Entwurfes wird nun das ProvisionSfondSftatut erstellt und tritt dasselbe mit 1. Jänner 1910 in Krast. Wie uns inoffiziell bekannt ist, soll dieses Statut Bestimmungen enthalten, mit welchen wir uns absolut nicht einverstanden erklären können. Wir müssen daher heute schon aufmerksam machen, daß im Falle daS Inoffizielle den Tatsachen entsprechen sollte, ivir dagegen energisch Stellung nehmen werden. Wir werden daher trachten, den Inhalt des Provisionsstatuts kennen zu lernen, und werden in der nächsten.Nummer darüber berichten. Der VerkehrSdienst Bei der Oesterreichischen Nordwestbahn. Ein alter Bekannter schreibt uns: Bei der Direktion der Oe. R. W. B. ist das Sparen zur Epidemie geworden. Auf der ganzen Strecke sieht man nichts als junge — sehr junge Beamte. Die älteren Beamten werden unter verschiedenen Modalitäten vom VerkehrSdienst abgezogen. Man wartet förmlich mit Ungeduld aus den Moment, wo der praktisch noch unerfahrene Jüngling die Prüfung im Eisenbahnsach ablegt, und flugs ist er auf der Hauptstrecke draußen und macht, so gut er es eben in der kurzen Zeit gelernt (?) hat, selbständig Berkehrsdienst. Gewiß find die jungen Kräfte bedeutend billiger und können unter normalen Verhältnissen den Verkehrsdienst zur Not versehen. Der junge Mann versieht auch diesen Dienst, er ist doch nicht gar so schwer; übrigens muß er den Dienst machen, da er dazu befohlen wurde. Der junge Mann muß Dienst machen „auf Befehl. Doch wenn außergewöhnliche Ereignisse eintreten, nur eine ganz einfache Zugsverfpütung oder dergleichen, schon da fehlt dem jungen Mann die Verkehrspraxis — kein Wunder, rvenn sich dann die Fälle ä la Oberhollabrunn mehren. Der junge Beamte ist bei einem Unglück vollkommen unschuldig, denn er muhte ja auf Befehl selbständig Dienst machen. Die knauserige Bahnverwaltung, die durch billige Arbeitskräfte und unmenschliche Dienstüberbürdung die Sicherheit des Verkehrs und der Passagiere gefährdet, fühlt sich ebenfalls unschuldig, da sie sich durch die herausgegebenen Instruktionen den Rücken gedeckt hat. Die Verwaltung Oe. N. W. B. sowie das gesamte reisende Publikum können nur von Glück reden, daß der heilige Schutzpatron der Oe. N. W. B. so wachsam ist. Ein jeder Verkehrsbeamter, der den Schlendrian auf der Oe. N. W. B. kennt must sagen: Tatsächlich muß eine höhere Macht in den gefährlichen Augenblicken eingreifeii, um ein Unglück abzuwenden.j Wenn bis heute größere Katastrophen auf der Oe. N. W- B. verhindert wurden, so ist dies nur auf Konto des Schutzpatrons (Umsicht des Personals) zurückzusühren, die Verwaltung hat keinen Anteil daran, denn sie ist ja die unschuldig Schuldige. Zur Uniforniierungsfrage bei der Südbahn. Be-teilung der Verschieber und Verschubarbeiter mit Kommißtuchpelzrücken. Nr. 82084/V I. 463. A n alle österreichischen Stationen der Südbahn samt Nebenlinien. Mit Genehmigung des Generaldirektors finden wir uns bestimmt, den auf systemisierten Posten befindlichen Verschiebern und Verschubarbeitern ab der kommenden Wmterperiode außer den ihnen bereits bisher gebührenden Monturstücken auch noch einen Kommißtuchpelzrock mit der Tragzeit von vier Jahren zu gewähren. Hiervon sind die in Betracht kommenden Bediensteten in Kenntnis zu setzen. Die Bezugsdokumente für die Pelzröcke sind von den betreffenden Stationen bis 1. November l. I. im Dienstwege vorzulegen und von den Betriebsinspektoraten nach entsprechender Überprüfung gesammelt anher welterzuleiten. Die Dienstkleiderabfassungsbücher sind an die hierfür vorgesehene Stelle handschriftlich zu ergänzen. Bei diesem Anlaß wird in Erinnerung gebracht, daß bei einem Wechsel im ständigen Verschubpcrsonal die Dienstkleider des abfallenden Arbeiters stets dem Ersatzmann zu übergeben sind.sses sei denn, daß die Körpermaße dieser beiden so bedeutend voneinander abweichen, daß ein Tragen der betreffenden Kleidungsstücke nicht tunlich erscheint. In diesem Falle sind die entbehrlichen Monturstücke mit Faktura F. 48 an das Magazin Wien abzusühren und gleichzeitig die erforderlichen neuen Dienstkleider unter Vorlage eines weißen Bezugscheines hierorts anzusprechen. Auch über jede Dienstkleioerübergabe unter dem vor-bezeichneten Personal ist stets hierher zu berichten. Die nur vorübergehend beziehungsweise als Substituten beim Verschubdienst verwendeten Arbeiter haben nach wie vor keinen Anspruch auf den Bezug von Dienstkleidern. Wien, am 10. Oktober 1909. Die Verkehrsdirektion: In Vertretung: Albert m. p. Die organisierten Sigualmeister in Böhmen haben am 3. Oktober l. I. in Prag die obligate Monatsversammlung unter zahlreicher Beteiligung abgehalten. In derselben wurden außer anderen Angelegenheiten die allgemeinen Forderungen der Signalmeister durchberaten und wie folgt aufgestellt: 1. Einreihung der Signalmeister in die Unterbeamtenkategorie A (Werkmeister) mit einem Endgehalt von 3400 Kr. jährlich. 2. Erhöhung des Reiscpauschales der Signalmeister aus 960 Kr. jährlich im Sinne der vom k. k. Eisenbahnministerium im Monat September 1908 zugesagten Ausbesserung der Bezüge für Unterbeamte und Diener. Einführung des Reisepauschales bei jenen Direktionen, beziehungsweise bei jenen Bahnen, wo es bisher nicht eingesührt, ist und zwar in der Höhe von 960 Kr. jährlich. 3. Angemessene Einteilung der den Signalmeistern zur Erhaltung zugewiesinen Dienstbczirke gemäß Anzahl der vorhandenen Apparate, Größe der Einrichtungen und Länge der Strecke. 4. Signalmeister aus normierten Posten sollen in der Regel für Substitutionen und Aushilfsarbeiten auf anderen Strecken, welche mehr als 14 Tage in Anspruch nehmen, nicht verwendet werden. Im Falle Verwendung außerhalb des Dienstbezirkes gebührt dem Sigualmeister nebst des Reisepauschales ein Zehrgeld von 2 Kr. täglich. Die Reservesignalmeiiter haben bei Substitutionen und Hilfsarbeiten Anspruch aus Zehrgeld in der Höhe von 6 Kr. bis zur Gehaltsstufe von 2000 5W. und 8 Kr. über 2000 Kr. jährlich. 5. Errichtung von Fachgruppen für Block- und Telegraphenwesen bei den einzelnen Direktionen, beziehungsweise Betriebs-insvektoraten, denen die Signalmeister direkt unterstellt werden und gleichzeitige Trennung von den Bahnerhaltungssektionen. Es wurde beschlossen, diese Forderungen der Organisation behufs weiterer Behandlung amutreten. Nächste Versammlung der organisierten Signalmeister findet Sonntag den 7. November, um 3 Uhr nachmittags, in Prag, Restaurant Vigalsk/, Jerusaiernskä. alles, statt, und werden alle Genossen Signalmeister in Böhmen zur zahlreichen Beteiligung eingeladen. Zur Beachtung! Mit Rücksicht ans eine Reihe von wichtigen Artikeln, die die vorliegende Nummer enthält, muhte diesmal die Rubrik Korrespondenzen ganz entfalle». Wir werde» alle Berichte nach Maßgabe des Raumes nachtragen. Versammlungsberichte. Brünn. So wie in Wien und Prag, wurde auch in Brünn eine Protestversammlung gegen dasH geplante Attentat auf die erworbenen Rechte der Eisenbahnbediensteten in Bezug auf die Beschränkung der Fahrbegünstigungen sür Bedienstete und deren Angehörige seitens der Zentrale einberufen. Diese Versammlung, die am 8. Oktober 1909 in den Lokalitäten des Elektrischen Theaters am Dornich, trotz der gleichzeitig in Brünn Mouka eröffnet und den Genossen Innou3ek, Ludwig, Zapletal und Huba 6 ek geleitet wurde, referierten Genosse DuZek aus Wien, Mouka und Havränek aus Wessely a. d. March untn'jguchcr Teilnahme und allgemeinem Beifall. Zum Schluffe wurde eine Resolution einstimmig angenommen, in der die Anwesenden gegen jedwede Verkürzung energisch protestierten. Wesseln a. d. March. Am 23. Oktober l I. fand im großen Saale des Hotel „I o uik" eine öffentliche Volksversammlung statt, in welcher Genosse Duäek aus Wien über die Verstaatlichung der St. E. G. und Einreihung des Personals sprach. Zum weiteren Punkte, „Der Dienst des Eisenbahners und seine Entlohnung", sprach Genosse Havränek. Zum dritten Punkt, der aus die Tagesordnung gesetzt werden mutzte, weil es der klerikalen Cligue in Wessely gefallen hat, unseren Genossen im letzten Augenblick den Saal abzutreiben, sprach ebenfalls Genosse Havrünek, welcher die Treiberei der Vsaffen und ihrer Tra- banten brandmarkte. Die Versammlung, welche auf die Verhältnisse in Wessely sehr zahlreich besucht war, zollte beiden Rednern sür ihre sachlichen Ausführungen reichlichen Beifall. Kojetein. Am 16. Oktober fand in Kojetein eine § 2-Versammlung statt, in welcher die Verhältnisse der Station Kojetein eingehend besprochen wurden. Genosse Suse!, der als Vertreter der Zentrale erschien, gab den Versammelten die nötigen Direktiven und Auskünfte über das weitere Vorgehen des Personals und forderte die Anwesenden auf, ihre Aufmerksamkeit dem Ausbau der Organisation zu widmen. Wien XV. Eine sehr gut besuchte Versammlung des Ver-schubpcrsvnals fand am 7. Oktober d. I. in Salamons Gasthaus statt, in welcher die Genossen Kneidinger und Decker referierten. An der hierauf folgenden Debatte beteiligten sich mehrere Redner, die sämtlich sür die Anrechnung der 1‘/Jachen Dienstzeit für das Verschubpcrsonal eintraten. Zum Schluß wurde ein Komitee gewählt, welches die Urgierung der Zugeständnisse durchzuführen hat. Wicn-Heiligenstadt. Am 18. Oktober fand inW i e harts Saal eine Versammlung der BahnerhaltungSarbeiter statt, in welcher die Genossen Schneid er und Hofbauer referierten. Wels. Am 23. Oktober fand hier eine Vercinsversamm-lung statt, in welcher das Mitglied der Personalkommission Genosse Pollndorfer den Bericht über die am 16. Oktober slattgefundeue Sitzung der Personalkommission brachte. Zum zweiten Punkt sprach Genosse Waiser aus Linz über die Schädlichkeit des Alkohols. Beide Redner ernteten lebhaften Innsbruck. Am 18. Oktober fand im Saale des „Adambräu" eine außerordentlich stark besuchte Eisenbahnerversammlung statt, wo gegen die geplante Entziehung der Fahrbegün-stigungen in energischer Weise Stellung genommen wurde. Siginnn'oshcrbcrg. Das Mitglied der Personalkommission Genosse Decker sprach Sonntag den 11. Oktober in einer gut besuchten Verschieberoersammlung und erntete für sein Referat lebhaften Beifall. Prcrau. Am 21. September d. I. fand hier eine Versammlung der Zugsbegleiter statt, in welcher die Personalkommissionsmitglieder Genossen König und K u b i t s ch e k den Bericht erstattete». Wien-Penzing. Am 21. Oktober d. I. fand in Ma- ris ch' Gasthaus eine Vertrauensmännerversammlung der Wächter statt, wo die Genossen Hartl und S o m m e r s e l d den Bericht über die am 6. Okober d. I. stattgefundene Personalkommissions- sitzung brachten. Bim den Organisationen. Wickwitz. Sonntag den 10. Oktober, 3 Uhr nachmittags, fand die konstituierende Versammlung der Ortsgruppe Wickwitz statt. In den Ausschuß wurden folgende Genossen gewühlt: Anton Jackl, Weichenwächter, Wickwitz Nr. 47, Obmann, Martin Swoboda, Heizer, Wickwitz, Stellvertreter; Josef I l l, Bahnrichter, Wickwitz, Kassier, Josef Franz, Weichenwächter, Neubau, Stellvertreter; Marcellius Himmel, Zimmermann, Wickwitz' Schriftführer, Ludwig Schmidt, Bahnwächter, Wickwitz, Stellvertreter ; Max C a l l u p k a, Lokomotivführer, Wickwitz, Bibliothekar: Joses Rauer, Bahnwächter, Wickwitz, erster Revisor, Josef Müller, Bahnwächter, Wickwitz, zweiter Revisor; Josef G ü r g, Heinrich Göhler und Joses Kund e, Ausschußmit-glieder. Nach der Wahl der Ortsgruppenleitung erstattete Genosse Kraus aus Falkenau ein ausführliches Referat über „Unsere Organisation und ihre (Segner", welches mit großem Beisall ausgenommen wurde. Die Ausschußsitzungen finden nach Bedarf statt, die Monatsversammlungen werden mittels Zettel bekanntgegeben. Die Mitglieder werden ersucht, sich besser an den Versammlungen zu beteiligen. Alle jene Mitglieder, welche mit ihren Beiträgen länger als zwei Monate im Rückstand sind, wird die Zeitung eingestellt; jene, welche länger als drei Monate im Rückstand sind, verlieren jeden Anspruch auf Rechtsschutz. Alle Zuschriften sind an Genossen Anton Jackl, Weichenwächter in Wickwitz Nr. 47, in Geldangelegenheiten an Genossen Josef I l l, Bahnrichter inWickwitz N r. 55, zu richten. Sigmundsherberg. Sonntag den 3. Oktober fand hier eine freie Bereinsversammlung statt, in welcher Genosse Spieß und Reichsratsabgeordneter Hackenberg sprachen. Innsbruck III. Bei der am 16. Oktober d. I. stattgefundenen Generalversammlung wurden folgende Genossen gewählt: Nikolaus H o h e n e g g e r, Obmann, Angelus Palle st rang, Wilhelm Sterz, Stellvertreter; August Mandler, Schriftführer, Josef Gtu6er, Josef Hochfeichter, Stellvertreter; Rudolf Lappt, Kassier, Anton Lutz, Johann Bank!, Stellvertreter; Christian Mandler, Ignaz Re is i g l, Kontrollore; Franz Neumann, Franz Urban, Vinzenz Verhousek, Bibliothekare; Valentin Suppans, Gottfried Wögerer, Anton Kupfer, Oswald Speckbacher, Johann Wageneder, Johann Madl, Beisitzer. Klosterneuburg. Am 16. Oktober fand hier die Generalversammlung mit Bortrag von Genossen A. Müller statt. Bei der hierauf vorgenommenen Wahl wurden folgende Genossen gewählt: Karl Jelinek, Obmann, Josef Fröhlich, Stellvertreter; Franz Böhm, Ignaz Stnpka, Schriftführer: Franz Marik, Kassier, Röß, Stellvertreter; Franz Klima, Ludwig Holzmüller, Ausschüsse; Franz Wolf, Karl Kriz, Kontrolle. Sämtliche Zuschriften sind an den Obmann Karl Jelinek in Klosterneuburg, Marktgasse 3, 1. Stock, Tür 12, zu richten. Literatur. Ocsterreichischer Arbeitcr-Notizkalcnder 1910. Diese bereits im 15. Jahrgange stehende, äußerst praktische Taschenkalender hat sich bei der österreichischen Arbeiterschaft einen dauernden Platz gesichert. Er ist infolge seiner Handlichkeit ein steter Begleiter der Parteigenossen. Wir beschränken uns darauf, aus dem reichen Inhalte des Kalenders einiges hervorzuheben. In dem Artikel „Wie macht man den Anspruch auf eine Unfallsrente geltend ?" finden die Parteigenossen eine erschöpfende Darstellung alles dessen, was ihnen in dieser Frage wichtig er- scheinen wird. Wir bemerken ferner bas Bleiberbotsgeseh, bas Gesetz betreffend das Phosphorverbot, das Gesetz zur Verhütung von Unfällen der Arbeiter auf Hochbauten, ferner einen Artikel Über die Aufgaben der Vertrauensmänner. Durch den überaus billigen Preis von 80 Hellern wird es jedem Arbeiter ermöglicht, sich den gut eingebundenen Arbeiter-Notizkalender anzuschaffen und empfehlen wir aufs wärmte den Kauf desselben. Der Kalender ist durch die Wiener Volksbuchhandlung Ignaz Brand & Komp., Wien, 6. Bez. Gumpendorferstraße 18, zu beziehen. Emgeseuvrt V4.» (Für diese Rubrik übernimmt die Reduktion keine Verantwortung.) An alle Ortsgruppen und Zahlstelle». In Ober-Gerspitz bei Brünn hat sich eine Zahlstelle des Allgemeinen Rechtsschutz- und Gewerkschastsvereines für Oesterreich gebildet. Da es der jungen Organisation noch an den notigen Mitteln fehlt, um eine entsprechende Bibliothek anzukaufen, so richtet die Zahlstellenleitung an die Ortsgruppen und die einzelnen Genossen die innigste Bitte um Überlassung und Zusendung zweckentsprechender Bande oder Werke. Für die Zahlstelle: Johann Rohringer, Verschubansseher in Ober-Gerspitz, (Mähren). Mitteilungen der Zentrale. Zentralausschußsitzung am 21. Oktober 1909. Bericht der Provinzkontrolle über die am 21. Oktober 1909 in der Zentrale vorgenommene Revision. Beratung über die auf die Anlage des Vereinsvermögens bezughabenden Beschlüsse der Kontrolle. Debatte über die Durchführung der Regelung der Kilometer- und Stundengelder des mittelmagazine au‘ beantrvortungen. betreffend Eisenbahnen. Jnterpellations- Sprechsaal. Kanzleidiener aller Kategorien der Ltaatsbahndirektionen in Wien! Am Freitag den 5. November 1909 um 7 Uhr abends, findet in Schefbecks Gasthaus, XV., März st ratze 19, eine Kanzleidienerbesprcchung mit folgender Tagesordnung statt: 1. Die Lage der Kanzleidiener, deren Wünsche und Beschwerden. 2. Die Organisation. 3. Anträge und Anfragen. Sämtliche Kanzleidiener werden ersucht, an dieser wichtigen Besprechung teilzunehmen. Allgemeiner Rechtsschutz- und Gewerkschaftsvereiu für Oesterreich. Ortsgruppe Miener-Ueujtadt. Unseren geehrten Mitgliedern zur Kenntnisnahme, daß jeden 1. und 15. im Monat von 7 bis 9 Uhr abends im Arbeitebeim Bücher ans unserer Bibliothek entliehen werben können. Wir erwarten, daß die Genossen den ausgiebigsten Gebrauch davon machen werden. Ortsgruppe Purllersdorf. Die Generalversammlung der Ortsgruppe wird am 6. November d. I., um halb 8 Uhr abends in Babenbergers Gasthaus abgehalten. Die Mitglieder werben ersucht, die entliehenen Bibliotheksbücher sowie die noch ausständigen Mitgliedskarten und Bücher behufs Kontrolle an den Kassier Genossen V a d u r a abzugeben. Die Kollegen werden anfgesordert zur Generalversammlung zahlreich zu kommen, da wichtige Angelegenheiten besprochen werden. Referent aus Wien. Zahlstelle Kchivrchnt. Die Monatsversammlung findet Montag den 2. November d. I., um halb 8 Abends in Herrn Winzigs Gasthaus statt. Referent aus Wien. Die dienstfreien Kollegen werden ersucht bestimmt zu dieser Versammlung zu kommen und die Frauen mitzubringen. Ortsgruppe Zöhmisch-Lüpa. Da es notwendig ist über die Wintermonate eine regere Versammlungstätigkeit zu entsalten, so hat der Ausschuß in seiner letzten Sitzung beschlossen, daß jeden Samstag nach dem 1. eine Vereinsversammlung stattfinden soll, fällt der 1. aus einen Samstag, so findet an diesem Tage die Versammlung statt. Die nächste Versammlung findet mithin am 6. November, um 8 Uhr abends, Vereinslokal statt und ist es notwendig, daß jeder Genosse sich an derselben beteiligt. Ortsgruppe Kietitz. Die Mitglieder werden freundlichst ersucht, ihre Mitgliedsbücher behufs Abstempelung so bald wie ...... -- - - Modo INI dienstfreie möglich dem Kassier Genossen MiodonSki zu Übergeben. (Ortsgruppe Aßling. Die Generalversammlung findet am 6. November I. I., um 7 Uhr abends, im Hotel „Post" in Aßling statt. Genossen erscheint vollzählig 1 Ortsgruppe Altpalia. Die nächste Mitgliederversammlung wird am 4. November d. I., um 8 Uhr abends im Vereinslokal abgehaltcn. Dortselbst werden die Eisenbahnerkalender aus-gegeben. Zahlreiches Erscheinen erwünscht. Ortsgruppe Sauf. Die für den 2. November d. I. anberaumte Versammlung entfällt, dafür findet am 8. November, um 8 Uhr abends, in Patrovskys Gasthaus eine freie Vereinsversammlung statt, in welcher ein Referent aus Prag sprechen wird. Ortsgruppe HeUtgenstadt. Am Mittwoch den 3. November 1909, um 8 Uhr abends, findet im Vereinslokal, Pürzelmeiers Gasthaus, XIX., Bachofen-gaffe 5, eine Vereinsversammlung mit Vortrag Apparate I Sfativ-u.Hanbkameras neueste Typen zu bsll. Preisen gegen bequem. Monatsraten von 3 Kr. an. IHusir. Kamera-Katalog grat.u. Ixei. Poetkarte genügt Bia! 6 Freund Wien Vi/50 Qoerz’ | Trieder-Binocles] j für Reise, Sport, Jagd, I i Theater, Militär,Manne usw. gegen bequeme I Andere Gläser m.beeter Paris. Opt. zu all. Preis. Ill.GläserI(atalg.gr.u.fr. Bial & Freund | Wien VI/50 Grammophone I tmaSdhallplatlenntur prima Fabrikate, Automaten usvv. gegen ger. Monatsraten | von 3 Kr. an. lUustr. Grammophon - Katalog | gral.u.b. Postk.gecügt. Bial 6 Freund Wien VI/50 Zithern aller Systeme, Violinen r.a* alten Meistermob., Celli, Mandolinen, Gitarren gegen geringe Waffen Doppelklint., Drillinge, Scheibenbüchs., Revolver usw. geg. bequeme j Monatsraten Monatsraten v.3 Kr. an. 111. Katalog überSaiteninstrumente grat.u.lr. Postlc.genügl. Bial 8* Freund Wien VI/50 Fachmänn. Leitung. 111. Wallen-Katalog grat.u. frei. Postkarte genügt. Bial & Freund Wien VI/50 «ineg Referenten der Zentrgle statt. Die Mitglieder werden er« lucht vollzählig zu erscheinen. * . , Ortsgruppe Manch egg. Freitag den 5. November d. I., lindet im Tenschls Gasthaus, um 7 Uhr abends, eine außerordentliche Generalversammlung, mit der Tagesordnung: 1. Be-rich>c. 2. Neuwahlen. 3. Vortrag. 4. Eventuelles, statt. In Anbetracht der Wichtigkeit, ist zahlreiches Erscheinen notwendig. Ortsgruppe Himberg. Sonntag den 7. November b. I., um 3 Uhr nachmittags, findet in Herrn Starnbergers Gasthaus m Grammat-Neusiedl eine öffentliche Eisenbahnerversammlung statt. Zahlreiches Erscheinen erwünscht. . (’Mogntttpo Klosterneuburg. Am Donnerstag den 4. November 190 9, halb 8 Uhr abends, findet in Klosterneuburg, Stadtplatz 6, StraßerS Gasthaus, eine Mitgliederversammlung mit folgender Tagesordnung statt: 1. Die Sozialversicherung. Rescrent aus Wien. 2. Ausbau des Bertrauensmännersystems. Die Mitglieder werden ersucht, vollzählig zu erscheinen. _ GrLsgruMe Kudweis. Die nächste Versammlung findet Lonntag den 7. November, mit 9 Uhr vormittags im Vereinslokal „zum roten Herz" statt. Ferner werden die Mitglieder des Sterbefonds verständigt, daß am 4. September daS Mitglied der Ortsgruppe Holkan Barth. Nowotny und am 19. Oktober Wenzel Navara, Mitglied der Ortsgruppe Budweis gestorben ist. Zahlstelle Eeplih. Sonntag den 7. November d. I., um 8 Uhr abends, findet im Gasthaus „zur roten Amsel" die MonatSversammIung mit Vortrag svon Genossen Czermak statt. Zahlreiches Erscheinen notwendig. Ortsgruppe Franzensfeste. Genosse Berger wird nut 1. November d. I. seine Funktion wiederum aufnehmen. Sämtliche Zuschriften, auch solche in Unfallsangelegenheiten, sind an dessen Adresse zu senden. Ortsgruppe Leoben. Am SamStag den 6. November 19 09, um 7 Uhr abends, findet im Vereins« h e i m, Zwickls Gasthau s, ein Familienabend mit Musik-und Gcsangsvorträgen statt. Dieser Familienabcnd wird ab-gehalten, um das 35jährige Dienstjubiläum des Genossen Heuberger zu seiern. Die Festrede wird als Vertreter der Zentrale Genosse Adolf Müller halten. Nach Schluß der offiziellen Feier Tanzkränzchen. Die umliegenden Ortsgruppen werden gebeten, an dieser Feier durch Delegierte teilzunehmen. Zahlstelle Kruneck. Den Mitgliedern der aufgelassenen Zahlstelle B r u n e ck wird hiermit zur Kenntnis gebracht, daß sie ihre Beiträge von nun ab an die Ortsgruppe Lienz abzuführen haben, wohin sie sich auch in allen Oraanisations- und BereiuSaugelegenheiten wenden wollen. Als Vertrauensmann für die Mitglieder in Vruneck wurde Genosse Ignaz Uran, Kondukteur in Lienz, awgcstellt. Außerdem können sich die Mitglieder auch direkt an den Obmann der Ortsgruppe Lienz Genossen Anton Obleter, Lienz, Nosengasse 146, wenden. Ortsgruppe Feldkirch. Die Monatsversammlungen werden regelmäßig jeden ersten Samstag im Monat abgehalten. Jene Mitglieder, die sich mit ihren Monatsbeitrügen im Rück- stand befinden, werden ersucht ehestens zu zahlen. Ferner ergeht an alle Mitglieder die freundliche Mahnung, die Versammlungen besser zu besuchen sowie neue Mitglieder der Organisation zuzu- sühren. Ortsgruppe Pilsen. Die nächste VereinSversammlung findet Dienstag den 2. November, um 8 Uhr abends, im Vereinslokal, Gasthaus Juna, statt. Die Ausschußsitzungen, an denen sich die Mitglieder beteiligen können und Einzahlungen entgegcngenommcn werden, finden am 8. und 22. November von halb 7 bis 8 Uhr abends statt. Ortsgruppe Leoberodorf. Die nächste Monatsver-chmmlung findet ani 2. November d. I. in Haidens Gasthaus statt. Referent Genosse Schober aus Wien. Jene Mitglieder, die sich mit den Monatsbeiträgen im Rückstand befinden, werden freundlichst ersucht, ehestens nach« zuzahlen, um nicht gänzlich gestrichen zu werden. Ortsgruppe Kadenbach. Unser langjähriges Mitglied Genosse Ignaz T r ö d l, Wächter der St. E. G., ist am 20. Ok« tober gestorben. Derselbe war Mitglied der Sterbekaffe, weshalb die Mitglieder 20 H. für den Sterbefonds zu entrichten haben. Im Interesse der Mitglieder des Sterbefonds ist es gelegen, mit den Beiträgen niemals im Rückstand ,zu bleiben, da für jene Mitglieder, die sich im Rückstand befinden, auf keinen Fall die Sterbequote mehr ausbezahlt wird. Freie Eisenbahnerversautmlunge«. Siidbahner, Achtung! In der Zeit vom 6. bis 16. November d. I. wird über die Tätigkeit des Vorstandes der Berufs-genossenschaftlichen Unfallversicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen der Bericht erstattet. Die Versammlungen finden statt: am 6. in Innsbruck, am 7. in Franzcussestc, am 8. in Lienz, am 10. in Laibach, am 11. in Steinbruck, am 13. in Marburg, am 14. in Graz und am 15. in Mürzzuschlag. Berichterstatter: das Vorstandsmitglied Josef Hon dl auö Wien. Tesche». (Achtung. Eisenbahner!) Dienstag den 2. November findet im Arbeiterhcim (vormals Lad. Kuchejda) eine große Eisenbahnerversammlung statt. Wir machen schon heute unsere Genossen Eisenbahner aufmerksam und stellen an sie das Ersuchen, eine rege Agitation in Eisenbahnerkreisen zu entsalten, damit die Versammlung zahlreich besucht werde. Alles Oähere auf den Flugzetteln. ©riefhalten der Redaktion. Wicucr-Nenstadt. Mit dem Assistenten R. werden wir uns in nächster Stummer befassen. — P. S. in Zams. Wir werden uns im Wiederholungssa................... k. Postdirektion in Innsbruck beschweren. — An die Ortsgruppen. Der Bericht über die Reichskonsercnz der Werkstätten- und Heizhausarbeiter konnte wegen Raummangels in dieser Nummer nicht mehr gebracht werden und folgt deshalb in der nächsten. — Zur Beachtung. Da der Raum in dieser Nummer unseres Blattes vorwiegend mit wichtigen Artikeln und Mitteilungen von allgemeinen Interesse ausgefüllt ist, mußte eine Reihe von Berichten und Korrespondenzen zurückgestellt werden. Wir bitten also um Geduld bis zu den nächsten Nummern. Für den Inhalt der Inserate Übernimmt die Redaktion und Administration keine wie Immor geartete Ver-o o antwortung. o Für den Inhalt der Inserate übernimmt die Redaktion und Admlnl stration keine wie Immer geartete Ver o o antwortung. o 350 Miniatur,30 Vlsltu.KabinettK1'30(Brlcfm.) jgnOMgjg Q, Schladitz&Co., Berlin W.57/21. Zur gerbst- u. Wiutesaison empfohlen wir unsere Neuheiten in Woll- und Halbwollstiffon, Klaiderbar-ohente, Blusenfianelie, Wüschebarohonto, Tlrolor Lodon. Grosses Lager In Bett-Steppdocken, Garnituren, Teppichen, Vorhängen und alle Sorten Leinenwaren. Herrenwäsche, fertige, blaue Schlosseranzügo zu bekannt billigsten Fabrikspreisen. „Zum Bischof“ Hedzei Horitnik, ßrörz "Via. Corso Ver-di Nr. £5. Filiale t Via Areivesoovado. Auf Verlangen Muster und Beträge über K20'— perlNachnahme, franko. 0 KOS-TEM-LOS einen selbstspielenden Konzert-Apparat Schallplattensystem mit Blumentricliter. Der Versand erfolgt gratis, jedoch unfrankiert innerhalb der Staaten Europas. | II Exporthaus Hannidi !| WIEN 55, Margarethenstrasse 122 E. ■■ Telephon 4755. Telephon 4765. DA und Modewaren WM" || 111 f. Herrenkleider WM" ® kauft man am bes- HBHgnMum tenu. billigsten bei M. Kretschmer WIEN 1/1. Postfach. Kompl. Herrenan zng Clioviot 12,15,18 K. Kompl. Herrenanzug Kammgarn 9,11,13 K. Winterrock, glatt od. gemustert 10,15, 20 K. Prompt per Nachnahme. Muster zur Auswahl franko. 2 Kronen per Stück LEINTÜCHER bester Sorte, kräftig, dauerhaft, 150 X‘200 cm gross, ans Ia. Ledorleinen. LEINTÜCHER aus echter, schönster, kerniger Flachs-eraruieinwand in Qualität jede Konkurrenz schlagend, 1 Stück 15U X 200 cm gross X 2 20 1 , 150 X 225 . _ n 2 48 oder extraschv/cr 1 Stück 150 X 225 cm gross K 2*70. Mindestabgabe 6 Stück gegen Nachnahme. Niclitkonvenieren-des nehme zurück. 40 jähriges Renommee bürgt für Solidität. £Än JOS. KRAUS, NACHOO VII, Böhmen. Musterkollektion jeder Art Web waren für Haushalt und Ausstattung gratis. Heile die Trunksucht ehe der Trunksüchtige das Gesetz verletzt. Bette Ihn, ehe der Alkohol seine Gesundheit, Arbeitslust und Vermögen zerstört, oder ehe der Tod die Rettung unmöglich gemacht hat. Coom ist ein Surrogat für Alkohol und bewirkt, dass der Trunksüchtige geistige Getränke verabscheuen wird. boom ist vollkommen unschädlich und wirkt so intensiv, dass auch stark trunksüchtige Personen einen Rückfall niemals bekommen. Ooom ist das neueste, was die Wissenschaft in dieser Beziehung hervor- gebracht hat und hat derselbe bereits Tausende von Menschen aus der Not, em Elend und Ruin errettet. Ooom ist ein leicht lösliches Präparat, das z. B. die Hausfrau ihrem Gatten im Morgengetränk geben kann, ohne dass er das geringste davon merkt In den meisten Fällen versteht der Betreffende gar nicht, weshalb er plötzlich Spiritus nicht vertragen_ kann, sondern glaubt^ dass der übertriebene Genuss davon der Grund dazu sein wird, wie man oft ome gewisse Speise verabscheuen kann, wenn man dieselbe zu oft genossen hat. Ooom sollte jeder Vater seinem Sohne, dem Studenten, geben, eho er beim Examen durchfäut: wenn er dem Trunke auch nicht besonders ergeben ist, so schwächt der Alkohol dennoch sein Gehirn. Ueberhaupt sollte ein jeder, der nicht willenskräftig genug ist, sich dem Genuss geistiger Getränke zu enthalten, eine Dose Coom einnehmen. Selbiges ist völlig unschädlich. Der Betreffende konserviert dadurch seine Gesundheit und erspart sehr viel Geld, das sonst zu Wein, Bier, Branntwein oder Likör verwendet worden wäre. Das CoonvPräparat kostet 10 Kronen und wird versandt gegen Vorauszahlung oder gegen Nachnahme nur durch: COOH-mSTITÜT Kopenhagen 314, Dänemark. Briefe sind mit 25 Heller, Postkarten mit 10 Heller zn frankieren. Unentbehrlich für jeden Herrn Eisenbahner ist eine gute Dienstuhl" wer also eine solche sich aneigncn will, der schreibe an MV Adolf Jirka. Uhrmacher isUS“ in Krummau a. d. Moldau. l,.m RffWQHIiha" welche sich in eine flJSsiACl&Säjlä g den Kreisen der Herren Eisenbahner allgemeiner Beliebtheit erfreut. Preis einer Doxauhr wie Abbildung im Metallgehäuse/ oxydiert, zahlbar in 10 Monatsraten 26 Kr., dieselbe im glatten Nickelgehäuse 22 Kr., gegen Durchmesser 70 mm______bar 10 Prozent Nachlaß. Das Grossartigste für den Weihnachtstiaum. mt Christbaum - Glockengeläute ,€ngtlrclgeieito,sen Ehwojka, daß der Älageweg nicht betreten und ich dadurch vor ein» ßtrase beivahrt wurde. Johann Moser, Wagner der Werkstätte Wien-Südbahn. Ä leiden und ihre Heilung. — Schrift Mg Mw hierüber mit 100 amtlich ba- Z« l/fLfjO Ü glaubigtcn Dankschreiben v. G«i*t- A| Aff'l ' liehen beider Kotif Optionen, Juristen fl vollständig umsonst durch ’A. STROOP, . lieuenkirehen Nr. 808, A Kreis Wiedenbrück, Westfalen. Betrifft auch Wucherungen und Geschwülste jeder Art, Ansteckung und Vererbung von Krebs, Zusammenhang von Gallenstein und Krebs, Skrofulöse, Hämorrhoiden, Beinfrass, Lupus und besonders Blutreinigung. Baummoll-u.Sdiafmollsfridkgarne für Hand- und masdiinenstrickerei kauft tuan am besten und billlgaten in der Kganndbrikk‘ Brosdie 8 Co., Reichenberg I. B. Niederlage: Wien, VII. Sobotfenfbldgatse 21 ■uiterkarten gratis Seite 16 »Wtv Gkf-«bah«-v.- Nr. 31 ^ Preise in Kronen. Telegramm! Preise in Kronen. Die geehrten Leser dieses vielgelesenen Blatte? werden aus die Befona Iberen GelegeiilMilstäuse bei Unterzeichneter Firma aufmerksam gemacht, garantiert solide, gute Ware, von Konkursmassen stammend, daher so billig. Nicht-toogenbeS wird anstandslos umgctauscht. Im eigenen Interesse wird ersucht, Isich mit Bestellungen zu beeilen, Bon allen angegebenen Artikelu sind ungefähr '’soeo bis 6000 Stuck oder Paare lagernd, Schöne Spitzeuvorhänge, 100 cm breit, früher —’90, jetzt — 46, noch bessere früher 1'40, jetzt —'65, Stoffvorhänge bordeaux oder grün, 2 Flügel, früher s 80, jetzt 2'7(i. Gute Lausteppiche früher —‘90, >etzt —'GO, noch bessere früher 1'40, jetzt -'95. Gute Militärleinwand früher —'60, jetzt —'45, Starte Bauernleinwand früher —'80, jetzt —'60. Starke Leintuchleinwand, ganze Breite früher 1'40, jetzt —'98, noch bessere früher 1'80, jetzt I SO. Gute Hemdenorforde früher —'UO, jetzt —'45, noch bessere früher —'90, jetzt —'60. Flanellbettdecke» früher 3'80, jetzt 3'70. Abgesteppte Decken, rot oder farbig, mit guter Wolle gefüttert, früher 6'äO, jetzt 4 50, ganz große früher 8'—, jetzt 5'50. Fertige Leintücher ohne gioht früher 2'90, jetzt 1'90, ganz schwere früher 3'60, jetzt 2'60. Schöne Rumburger Leinwand früher —'82, jetzt—'55. Herrlicher Blaudruck mit Eeidenglanz früher —'80, jetzt —'50. Guter Weberzeug, einfach breit, früher —'60, jetzt —'44, ganze Tuchentbreite früher 1'30, jetzt —'90. Schön geblümte Kastenr^en ans guter Wichsleinwand 115x70 früher 2 90, jetzt 1'70. Herrliche Burettgarnituren, 2 Bett-, 1 Tischdecke, bordeaux oder grün, früher 13'—, jetzt 9'—. Blaue doppelfädige Schürzenleinwand früher —"90, jetzt —'65. Große Einkaufstaschen mit rundem Henkel früher 170, jetzt 1'—. Fertige kopfpolster mit reinen Federn, gut gefüllt, früher 7'—, jetzt 4'—. Die gleiche Tuchent früher 18 —, jetzt 13'—. Schöne Weiße Taschentücher mit farbigem Atlasrand, ein Halbes Dutzend früher 1'70, jetzt V Gute Strapazhandlücher früher - '60, jetzt —'35, noch bessere früher —'75, jetzt —'45. Leib und Seelhokerl mit Pelz-sutter, I. Grö«e —'50 mit —'10 Steigerung. Reizende Steirerhoserl, Lederimitation jetzt S'70. Feinste Blumenfehc, alle Gerüche, jetzt ein halbes Dutzend —'72. Farbige Waschflanelle früher —'75, jetzt —'45. Schwere, grobfädige Tirolerleinwand, 160 cm breit, früher 2'20, jetzt 1'50. „üemf^aus znv AÄöbahn" Kirnenstrasz« 68/(9. Trotz diefet so billigen Preise erhält jede Kunde, die über 10 — bestellt, eine praktische Beigabe umsonst, über 20'— wird portofrei gesendet per Nachnahme. Nichtpassendes wird anstandslos umgetauscht. — Es wird um genaue, deutliche Adrefse gebeten. 176 EelWMMUWnMM! Diese hochfeine, echt sllti. Kemontolr-Herren-ntoj mit doppeltem Goldrand, lostet nur K 2V—. Siefeibe Uhr mit echt silbernem Staubdeokel kostet nur K 31-—. $icfchoii)rcmcBemontoir-Dainenuhr kostet in eoht Silber mit dop-l peltem Goldrand nur SC 21"—, in echt Gold I nur K 42'—. Die Uhren sind von erst* I klafsigen Grohstadtuhrmacher» genau abgezogen und gehen aus die Minute! 3 Jahre Garantie! Nur diese vier erstklassigen Uhren werden geführt, daher die große Leistungsfähigkeit ! Franko Zusendung, hochfeines Etui , zu jeder Uhr gratis! Keine Nachnahme, 3 Monate Kredit, auch bei sofortiger Barzahlung keinen Heller billiger! Die Herren Beamten können sich durch Uedernahme der gelegentlichen Vertretung großen Nebenverdienst verschaffen! Bestellen Sie gleich bei der Grotzfirnia Paul Alfred Goebel, Jnnsbruik. n^isslich hohe Preise werden oft für Heyen- und Damenetoffe bezahlt, Dicz^önnen Sie nur vermeiden, Wenn Sie direkt vom Tuch-sabrikzplatze kaufen. Verlangen Sie daher kostenlose ZMenduna meiner reichhaltige» Herbat- und Winter - Musterkollektion. Führe mir erstklassige ffirzeugniffe und aparte Saisonneuheiten. Tuch-Versandhaus FRANZ SCHMIDT Jägerndorf 76 (Oesi-Schles.) Danksagung. . Spreche sämtlichen Beileidtragenden für die so zahlreiche Teilnahme sowie jenen Eltern für die Beschickung der vielen weißen Mädchen anläßlich tnetner Jo rasch nacheinander verstorbenen lieben Kinder, und zwar Hermine am 4. Oktober IU09 und Pauline am 15. Oktober 1909, meinen wärmsten Dank aus. Hermann Marchl, Kondukteur, Triest, k. k. Staatsbahn. Raufleute, -papierfyöitMcr, Rränrer» Aanti« nenre, Trafikanten — welcfte viel 6elü verdienen wollen = verlangen unsere neueste illustrierte Preisliste gratis und franko über Line Million ötlDnacbts- and ntu|abr$ Po$tkarten zu Tabhksprelsen. Luzeusxapierfabrik Ndler, Zeijrl tt Co. Ulle», 11. Pr»tmtra$$e 66. Nickel-Nemontoir-IIhr....... ätmerit. ötoskopf-Uhr..... Schweizer Rostovf-Uhr.... Mit Doppelmautel.......... Echt Silber, k. k. punziert . Original Onirga Ilhren . . Pendelnhr, 70 cm........... Mit Wecker und Schlagwerk Mit Musilweckern. Schiagw. Schwarzwalber Kuckuck-Uhr Wicker-Uhr, Nickel, 19 cm Turmglocken-Wecker-Uhr 3 Jahre Garantie. Uri™„ih Geld retour. Versand per Siaoiuogme. Wien, IV., Margarethenstr. 27/IX. Uhrmacher, gerlchtl. beeid. Schatzmeister. 1840. — Verlangen Sie meinen großen Preiriurant mit öooo Ab-welcher jedermann ohne jeden Üamzwang umsonst zugesendet wird. Böhnel Begründet silvungen, BiBliage hSBimüsche ! 5 Kilo neue, geschlissene fir. 9 60, bessere 12 Kr., weihe daunenweiche, gesl>lissone 18 und 2-1 Kr., schneeweiße daunenweiche, geschlissene 30 und SG Kr. «erfand franko per Nachnahme. Umtausch uud Rücknahme gegen Porlo- tievftühmn gestaltet. Benedikt Sachsei, Lobes Nr. 170 bei Pilsen (Böhmen). Diesen neuesten Petrolenm-Heiz- and Keohofen Stanceuerreffonde ===== mit Zierp’atte ——— wenn er ais Heizofen benützt u. mit Kochplatte für 3 Töpfe, wenn er als Kochofen benutzt werden soll, liefere ich einschliesslich Zier- u. Kochplatte für B3Mla G£ ££gren 3 Honate Ziel. Ganz enorme Moizkraftl Einfachste Behandlung! Kein Russ und kein Rauch! Absolut geruchlos! Geringster PetroleuiTtveriirauch I Angenehm und billig als Kochofen im Sommer und als Heizofen im Winter. — Der Ofen heizt das grössto Zimmer! Pe troleumverbrauch ganz gering. Erfindung! — Edoferuns? diroic £ an Private Schreiben Sie sofort an: PflUl aiFM) 80EHBI, 1WHSBRUCR. Wenn. Sie Mustern wenn Sis heiser sind, wann Sia schwer atmen, wenn Sie nachts schwitzen, wenn Sie verschleimt sind, wenn Sie verschnupft sind, wenn Sis Schmerzen in der Brust empfinden, so nehmen Sie das von vielen Aerzten empfohlene Hausmittel Örk6nys Lindenhonig (Sirup). Eine Musterflasche K 3-—, grosse Flasche K 5'—, 3 Flaschen franko K 15'— per Nachnahme durch das Hauptdepot: Ctoys Apostel-Apotheke in Budapest, JGSsfsring 64, Depot 11. V n Nicht einen Heller kostet Sie meine Instruktion, wie man Brüche heilt. Viele Dankschreiben. Schreiben Sie sofort an E.Wallner,SMaliß, ptn,Vll, UamhilseHraßeMI Günstiger föelegeiatieiiskaiif kür Händler und Hausierer mit Schnittware»; sende auch an Private: c 40 sortiert. Stoffe auf Bluse», 78 Ztm. breit, feine neueste Mode-DeisinS, Hemden- und Bluscn-Zcplnr, vorzügliche rohe Heindenleinwand, Kanevas, Bettzeug, Oxford auf Männerhemden, Fraueufchürzcnstosie, Handtücher, Blautuche auf Schürze» und Hauskleider, hübsche moderne Dessins. BHF" Roctenlilnge 6 — 10 Meter. "gt!0 Garantiert ohne jede» Fehler und rchtfärbig, mir in lirima Oualität. Für NichtvasscndeS sende ich sofort das Geld retour. Mindestadnahine: l Poftkollo, 40—45 Meter gegen Nachnahm« sendet Leiuenweberei EARL KOilN, Naobod, Böhmen. Rasiermesser prima ausgesuchte und ausprobierte Ware, das Stück 7 Kronen, versendet Josef Pokorny, ______________ Amsietten, Vahnhosstrahe 24 o. Nr. 2202. Frucht- oder v!cl>äik-., Prima-China - Silber, reich verziert :4 cm Durchmesser, Billiger unä beffer als überall laufen Sie bei ESilber^un?^"?-—' Carl Meyer, ®?„IL?Sl®orte= 1358- '®oI»'-$=»616: Aussig Nr. 129 (Böhmen). Gröntes u. ältestes Versaudgeschiift der Monarchie für Uhren, Gold- und Silberwaren nur Leiserer CUialitätcit. Vuuz.Kr.3-40.Nr.lSlS. Echi iikar. Gold, buni., Kr. 6 30. Sausende Anerkennungsschreiben allen Ländern. ans Umtausch gestattet oder «leid retour, daher teilt Risiko. ______________________________________Nr. 1608. Ant. ©olt» I «erlangen Si. meinen Preiskatalog I I «cntl? und rranko. j nLin.Kr.8--.Nr.ik2S, _ . t Neugold, Kr. 5'40. Nr. Versand nur per Nachnahme oder Voreinsendung iösi. Echt 14 kar. Gold, des Betrages. punz. Kr. 10*80. 5000 Gülden Belohnuiig ------ für Bartlose und Kahlköpfige, ----- Bart und Haar tofceächlich in 8 Tagen durch echt dänischen „Mos Balsam“ hervorgemfen. Alt und Jnng, Herren und Damen brauchen nur „läos Balsam“ zur Erzeugung von Bart, Augenbrauen und Haar, denn es ist bewiesen worden, dass „!äos Balsam“ das einzige Mittel der modernen Wlsson-»ohaft Ist, welches während 8 bis > i Tngon durch Einwirkung auf die Haarpanillen dieselben derartig beeinflusst, dass die Haare gleich zu wachsen au fangen. Unschädlichkeit garantiert. Ist dies nicht die Wahrheit, zählen v/ir 55000 Gülden baar jedem Bartlosen, Kahlköpfigen oder Düimhaarlgen, welcher Mos Balsam sechs Wochen ohne Erfolg benutzt hat. Obs.: Wir sind die einzige Firma, welclie eine derartige Garantie leistet. Aerztliche Beschreibungen und Empfehlungen. Vor Nachahmungen wird dringend gewarnt. Betreffend meine Versuche mit Ihrem „Mos Balsam“ kann ich Ihnen mitteilen, dass ich mit dem Balsam durchaus zufrieden bin. Schon nach acht Tagen erschien ein deutlicher Haarwuchs, und trotzdem die Haare hell und weich waren, waren sie doch sehr kräftig. Nach zwei Wochen nahm der Bart langsam seine natürliche Farbe au und dann erst fiel die ausserordentlich günstige Wirkung Ihres Balsams recht ins Auge. Dankend verbleibe ich I. C. Dr. Tvorg. Kopenhagen. Ich, Unterzeichnete, kann jedem den echten dänischen Mos Balsam als ein nufehlbares Mittel zum Hervomifen von neuem Haar empfehlen. Ich habe lang« Zeit au starkem Haarausfall gelitten, dass sogar ganz nackte Flächen im Haare erschienen. Nachdem ich aber Mos Balsam während 3 Wochen benützt habe, iing das Haar wieder zu wachsen an uud wurde dicht und schwer. Frl. M. C. Andersen, Nv Vestergade 5, Kopenhagen 1 Paket „Mos“ B Gulden. Diskrete Verpackung. Durch Vorauszahlung oder Nachnahme zu erholten. Man schreibe an das grösste Speilalgesohäft der Welt: Mos-Magasinet, Ctspemliagen, SCÄ, BäneaaÄ» (Postkarten sind mit 10 Heller-Marken und Briefe mit 25 Heller-Marken zu frankieren,) i Wilhelm Beck & Söhne j k. u. k. Hof-Uniformierungsanstalt u. Uniformsortenfabrik. B « Uniformes, Sappen, Uniformsorten, PsIso, Fels- “ Musen und Zivilkleider. h ZENTRAL WARENHAUS: -------- FABRIK: -------- « WIEST, WIEN, “ VIII1, Langegasse Np. 1. VI/2, Hiraohengasse Nr. 25. g FILIALEN: ® a SARAJEVO n. BUDAPEST. INMSBEVCK, Burggrabon 21. B LEIIBEKG, Waloxva II eto. eto. ■ Preiskataloge und Massanleltungen gratis. — Provinzaufträge e j* ---------- = worden sofort effektuiert. ---------------- ® sagBiaaBBOHBaaBHanHBBBBBasfflBMBaaiäHaBBBP Um meine Waschmaschinen ä 24 Kronen mit einem Schlage überall einzuführen, habe ich mich entschlossen, dieselben zu obigem billigen en gros-Preis ohne Nschnähme zur Probe zu senden! Kein Kaufzwang! Ziel 3 Monatl Durch Seifenersparnis verdient sich die Maschine in kurzer Zeit! Leichte Handhabung! Leistet mehr wie eine Maschine zu 70 Kronen! Die Maschine ist aus Holz, nicht aus Blech und ist unverwüstlich! Grösste Arbeitserleichterung! Schont die Wäsche wie bei der Handarbeit! — Schreiben Sie sofort an: Paul Alfred Goebel, Innsbruck, Postfach. Vertreter auch zu gelegentlichem Verkauf überall gesucht Bitte nicht zu vergessen, die Bahnstation anzugeben, nach welcher die Maschine geschickt werden soll. Bsste böhmische Bezugsquelle Witze gcttfclern! i kg graue, gute, geschlissene K 2'—, iefftre K 2 40: prima Halbweisre K 2-80; toclfic L 4'—: weitze, flaumige L SIO; l kg hochfeine, schneeweitze, geschlis-fencK6-40,K8-—;ikgSttuuen(8Iiiiim)f - - - graue K 6 —. K T~; weiße, feine K io*—; aOcrfcinfter «rustilaui» K 12 —. Bei Abnahme von 5 kg franko. E-"eaa»*n««Q Ro^ürain aus dlchtfädigem roten, blaue«, weißen ” *'e »tJSSwHl oder gelben Nanking, 1Tnche»t,lS0 cm lang, 116 cm Breit, mitsamt 2 Kopfkissen, jedes 80 cm lang, 58 cm breit, gefüllt mit neuen, grauen, sehr dauerhaften, flaumigen Bettfedern , 1«'-; ©olbbuimcii K 20--; Saunen K 24--; einzelne Tuchenten K 10-—. K12—, K 14-—, K 16-—; Kopfkissen K3-—, K 8-50, K 4 —, Tuchenten, 180 cm lang, 140 cm breit, h. 14 70, K 17-80, K 21—; Stopf» kiffen, uo cm lang, 70 cm breit, K 4-50, K 5 20, K 5-70; Untertllcheuteu, ftiiitocrbcttcii. lleberzüge. Decken und Matraüen zn biui tften Preisen. Bkrsand gegen Nachnahme von K12 — an franko. Umtausch oder Rücknahme, j franko gestaltet. Für Richtvaffendes Geld retour. Ausführliche Preisliste f gratis und franko. S. Benlsoh ln Deeohonltz Mr. 168, Böhmerwald S. Benisch MÖBEL' !lll Wiens beste und billigste Einkaufs quelle Ist die ln Eisen-bahnerkreisen altbekannte, o langjährig bestehende o Fünfhauser Möbelniederlage 31. Eisenhammer Wien, XV., Mariahillerstrasse Nr. 142 Registr. Schul). marke: Elsen-Ijahnkondukteur. (neben der Löwendrogerie Sohawerda) politiertr Ziuimercinrichtuligen & Kr. 130, 150, 170, äOO u. 840. Kiichrneinrichtungen von Kr. 31 auf-wärts. — Komplette Schlaf- und Speisezimmer von Kr. 280. — Moderne Kücheueiurichtunaeu, grau. roelB, grün, ä Kr. 70- — Anzelne Gegenstände billigst in großer Auswahl. Kleine Preiskurante für die Proviuz gratis. Großer Möbel» Katalog gegen 60 Heller Briefmarken franko. Briefliche Bestellungen streng reell wie bei persönlicher Auswahl. Zufuhr zu alle» Bahnhöfen und Bezirke» Wien? kostenfrei. T Um meine P. T. Kunde» vor Schaden ♦ durch Irreführung zu bewahren, achten Sie genau auf meine Firma Fünshanscr Möbelnicdcrlaae, da eine Konkurrenz meine Hausnummer als Preis mißbraucht, um meine p. t. Kunden zu tänfche». Achten Sie auf die gelben Tafeln vor dem Gefchäftiportal. Sie fiitb erst dann in dem richtige» Geschäft, wenn Sie meint Schutzmarke »Eisenbahnkondiikteiir" in Lebensgröße i» meinem Schaufenster sehen. Geehrter Herr Eisenhammer! Gebe Ihnen bekannt, das, ich mit dt» von Ihnen gelieferten Möbeln sehr zufrieden bi«: gleichzeitig ersucht ich Sie, mir einen großen illustrierten PreiSkmant zu senden, um mir einen DekorationSdivan ausfuiheu zu können; auch will sich >emand, den ich Ihnen rekommandiert habe, eine Einrichtung bestellen. Hochachtungsvoll Unter.Zchischka bei Laibach._____________Franz Vertaenik, Kondnkieur. Euer Wohlgeboren! Ich gebe Ihnen belannl, daß ich die Möbel erhalten habe und bin damit sehr zufrieden, wofür ich Ihnen meinen besten Dank fende. Mit aller Hochachtung Ledenitzen._____________________________Martin Dozelak, Weichensteller. Werter Herr! Die Möbel sind in bester Ordnung aitgelommett und sind wir sehr zufrieden; wenn wir wieder etwas brauchen, kommen wir nur zu Ihnen. Hochachtungsvoll Badgastein.___________________________________Josef u. M. Biehanker. Geehrter Herr Eisenhammer! Ich habe die Möbel am io. Juli 1909 richtig uud in gutem Zustand erhalten und bin mit denselben sehr zufrieden. Achtungsvoll Kufstein. Sylvester Krumschnabl, Kondukteur-ZugSsührer. Fleisch!^ W- Fl-isch! Berfende gutes Irisch;S Fleisch in Postpaketen L 5 Kilogramm per Nachnahme franko jeder Station, und zwar Rindfleisch Hintere» ftr. 8 so, Äalbfltijch vom Schlegel ■ Kr. 5*—, Gänsefleisch Kr. 8 —. Leiste Garantie! Bitte die Fleischsorte onzugebtni Ivsef Ritter. Fleischexpvrt. Zator, Galizien. jener W verfertigt die A«< El MOMltOlt .iotmätis" Swoboda & Co. Druckerei de? „Eisenbahuer" und vieler anderen sozialdemokratische» Blätter, vieler Arbeiterorganisationen und Bereine Wie». VI. Mariahilfer stra he 89A. äiic geil. »eaöHung! Herausgeber Josef Tomschik. — Verantwortlicher Redakteur Franz Lill. Druck- nnd Derlagsanstalt „Vorwärts" Swoboda & To. Wien. VI., Mariahilferstrcche 89 a.