ImtZ- Nlatt zur Laibacher Zeitung. ^ 116. Dinttag Vrn 27. September 18^3. C^udernlal - Verlautbarungen. I. 1540. (1) uä Nr. 22611. Nr. 43. St. G. V. Nachricht von der k. k. döhm. Staatsgüter-Vcväußerungs - Pror» inzial - Commis-slon. — Das k. k. weltliche Stiftungöfondsgut Dberkrcz (Oberkrtsch) mit Hodkowitz und Hä-ring, mit Einschluß der bisher unter demselben begriffenen Weindergamtsgründc, dann das Feld W Hlinisstech , und die Jurisdictionsgerechtsame des vormaligen St. Bartholomäi- und Elisa-bethenspitals werden feilgeboten. —In Folge hohen Hofkammer-Präsioialoecretes vom 14. October 1341, Z 6337, werden nachstehende unter ^, bis l) aufgezählte Enzicn, welche dermal dem k. k. weltlichen Sciftungsfonde angehören, am 31. October 1642 im Sitzungssaale des böhmischen k. k, Landesguberniums öffentlich versteigert werden. — ^. Das weltliche Stiftungsgut Ob er krcz (Oberkrtsch) mit Hodkowitz (Hodkowicka) und Häring, jedoch mit Ansschluß der 5uk ^ angeführten weinbergamtlichen Gründe, welche dermal noch bei Oberkrcz cum 36p. stch incorporirt befinden, dereu Trennung aber im Kataster und der Landtafel von Seite des verkaufenden, k. k. weltlichen Stistungsfondes veranlaßt wird. -^ K.Folgende weinbergamtliche Grundstücke, als: a) das Feld Nro. wp. 459 pr. 3 Joch ^65 Quadrat-Klafter, ti») das Feld Nro. l-op. ^36 pr. 2 Joch 1030 Quadrat - Klafter, ^) das Frw Nro. rop. 424 pr. 7 Joch N2 ^'^Klafter, 6) "das Feld Nr. WP, 525 pr. 600 Quadrat-Klafter, 0) das Feld Nro. wP. 524 pr 346 Quadrat -Klafter l) von dem Mde Nr wp. 523 ein Theil pr. 6 Joch 925 Qor. Klst., dann ^. daö w. Hlinisst ech oder HllNlsstl äub Nro. wp. 520 bei Nußle pr. 1 Joch 270 Quadrat-Klafter, welches auf die Zeit vom 1. November 1839 bis Ende October 16l5 gegen den jährlichen Zins von 16 st. C. M. verpachtet ist, endlich O,dieIu- riSdict! 0 nsgerechtsamen des ehema -ligen St. Bartholomai- und Elisabeth i n c r sp i t a l e s — so wie selbe der k. k. weltliche Stiftungsfoud besitzt und genießt, und in der öconomisch-statistischen, i^s^ec. der Spe-cicü-Beschreibung von Oberkrcz ääo. 5. August 1842 näher bezeichnet erscheinen. — Bei Er-minlung des Ausrufpreises wurden die Durchschnittsergebnisse der baren Rent-Abfuhren in der Zeitpcriode vom Jahre ,830 bis 1839 zum Grunde gelegt, und mit Rücksicht auf den Uni' stand, daß einzelne Nechnungsrubriken in der Zwischenzeit eine bleibende Erhöhung oder Abänderung erlitten haben, sind bei denselben die angemessenen Ad- und Zuschläge gemacht worden, worüber die den Kauflustigen zur Einsicht offen stehenden Werthanschlage die nähere Aufklärung darbieten. — Auf diese Art wurde der Ausrufspreis für das Gut Oberkrcz mit Inbegriff der oben unter L bemerkbar gemachten Weinbergamtsjurisdictionsgründe mit dem Betrage von 77451 fl. 6 kr. C. M., und für die oben unter <ü, dann die in der Specialbcschrci-bung clclu. 5. August 1842 unter liu. I). il, 1i, c, li, aufgezählten Gerechtsame des vormaligen Bartholomai- und ElisadetlMspitals mit 318 st. 43 kr. C. M., zusammen 77769 fi. 54kr. CM., sage: SiebenzigsiebenTau-seno sieben hundert sechzig neun Gulden 54 kr. C 0 nventi 0 ns - Münz c, festgestellt; rücksichtlich der in der erwähnten Spccialbcschrcidung unter litt. v. e bis <; aufgezählten Gerechtsame ist keine besondere Vor-' anschlagung eingetreten, da, wie in dicser Spe-cialbeschreibung umständlich auseinander gesetzt 729 verkauf gewidmet 60 Metzen l2^ m. Wiese und ^il Metzen 10 m. Hutweiden, welche im Durchschnitte der beiden Jahre 1939 ol. 18^9 den jährlichen Ertrag von 1071 fl. 55'/ kr. geliefert haben. — t;) Die außer Cultur gesetzten Grundstücke betragen 5 Metzen 9'/ m. c,'!^». — l) Die emph. vergebenen Domini-kalgrundstücke betrafen 236 Metzen 9^ ^ Aecker, 2 Metzen 5^ m. Gärten, 24 wetzen 2'/. m. Wiesen. — Die Zinse hicfür kommen s.1wn unter Nub. 1 zul) b, cl, 6 und 5 uor. — l7. Für die gegen Aufkünoung vermieihete ehemalige Försterswohnung stießen jährlich 25 st. C. M, in die Renten. — Auch zahlen die Unterthanen für die Gestattung der Con- tribueitten-Getrcidhinterlegung ""f oen obrigkeitlichen Schüttboden, jährlich in W. W. 15 fl., reducirt in C. M. 6 ss. — 5, Der Pachtzins für die in 4 Abtheilungen verpach-tete Jagdbarkeit beträgt in C. M. N)7 ft. — Dle Pachidauer bei den zwei Al'theilun-gt" der Oberkrczer Neoier ist bis 3l. December 18'^5, bci der Hodkowih- und Härin-ger Reuier bis 31. Jänner 16 ^ mit dem Vorbehalte bestimmt, daß der Pächter verbunden fty, bci crfolgtcm Guts>)erk^ufe mit dem Ai'sqange jed-n Pachrjahr<'s geq>,'n haldjährige )cufkündung uom Pachte adzutre» ten. — 6. Die Gerichts - uno Grun^uchs-taxcn haben im Durchschnilte der Ver-u^ tungsjahre 1937,18^,8 «r 183,:) jahrlich l0l fl. 27 kr. C. M. abgeworfen. — 7. An Juden-dllldungsgeldern sindjährl.Conv. Münze6fl.— 8. und an Steuereinhebungsperzenten in Conv. Münze 3 fl. 10 kr. eingegangen. — 9. Das Gut Oberkrcz hat zwar kein Bräu- und Branntweinhaus, zedoch dürfte der Errichtung desselben kein Hmdcmiß un Wege stehen, da Oberkrcz eine eigene ständische Güte bildet. - Von dem Branntweinregale wurde bls nun kein Gebrauch gemacht, dagegen wurde das Bräuregale biöher in der Art benutzt, daß das für dm Deputatbedarf und zum Ausschank erforderliche Bier au5 dem Bräubause des Universitätsgutes Michle in dem dort sick jähr-^lck^^''? Erzeugungspreise bezogen wurde, Obe^^'baltmp nnt dem Verkaufe des Gutes ^verkrcz aufzuhören hat. — Das äuf diese Art ^ er Wittl^^' ? ^ Dberkrcze?:md Hodko-7 m Vi^ "usgestopen. ^Nebstdemwur- «' «r Cbauss^ a ' ^' "'" entstandenen, an der Litter Chaussee gelegenen Ortschaft Oberpankraz ein Bieroerichletßer aufgestellt. — Der durch den angedeuteten Vorgang für das Gut Oberkrcz erzielte Biernutzen betrug nach dem Durchschnitte der Verwaltungsjahre 1837, 1838 und 1339 jähr--lich Conv. Münze 210 st. 45 kr. — Für den bisher zugestandenen Ausschank in dem Theildorfe. Popowicka stoß ein jährlicher Zins von 1 fl. 36 kr. Conv. Münze in die Renten. —> iu. Die zu Oberkrcz befindliche obrigkeitliche Ziegelei hat lm Verwaltungsjahre 1839 den Nutzen von 63 fl. 3 kr. Conv. Münze abgeworfen. — Die oben untep ^ bis l) aufgezählten Objecte werden so,wie selbe der, k. k. weltliche Stiftungsfond gegenwärtig besitzt und genießt, und wie selbe in der ö'cononnsch-stati-stischen resp. der Specialbeschreibung von Oberkrcz ddo. 5. August 1842 näher bezeichnet erscheinen, an den Meistbietenden mtt dem Vorbehalte der Genehmigung der hohen k. k. Staatsgüter-Veräußerungs-Hofcommission verkauft. — Nach ordentlich vor sich gegangener Versteigerung, und rüchichtlich nach bereits abgeschlossener Licita-tion werden weitere Anbote nicht mehr angenommen, sondern zurückgewiesen, worauf die Kauflustigen insbesondere aufmerksam gemacht werden. Nur wird zur Erleichterung jener Kauflustigen, welche wegen großer Entfernung oder wegen anderer Ursachen bei der Licitation nicht erscheinen können, oder nicht öffentlich licitiren wollen, gestattet, vor oder auch während der Licitationsver« Handlung schriftliche, versiegelte Offerte an die k. k. böhmische Staatsgüter- Veräußerungs - Pro-vinzial-Commission einzusenden, oder schriftliche versiegelte Offerte der Licitations-Commission vor wie auch während der Acitationsverhandlung zu übergeben. — Diese Offerte müssen aber u) das der Versteigerung ausgesetzte Object, für welches der 'Anbot gemacht wird, so wie es in der dießfä'lligen Kundmachung angegeben ist, mic H'mwmung auf die zur Versteigerung desselben festgesetzte Zeit, nämlich: Tag, Monat und Jahr gehörig bezeichnen, und die Summe in Conventions-Münze, w.'lche für das Object geboten wird, in einem einzigen, zugleich mit Ziffern und durch Worte auszudrückenden Betrage bestimmt angeben, indem Offerte, welche nicht genau hiernach verfaßt sind, nicht werden berücksichtiget werden. — 1>) Es muß darin ausdrücklich enthalten seyn, daß sich Offerent allen jenen 3icitationsbedingnissen unterwerfen wolle, welche in dem Licitationsprotocolle aufgenommen worden sind, und vor dem Beginne der Versteigerung vorgelesen werden. — c) Das Offert muß mit dem lUperzent. Betrage des Ausruf-prcises entweder im baren Gelde oder in öffentlichen auf Conventions-Münze und den Ueber-bringer lautenden oder in andern annehmbaren und haftungsfreienStaatäpapieren nach ihrem coursmä-ßigen Werthe berechnet, oder endlich mit einem von 728 ist, die Einzahlung des KaufschillingZ für dle dießfalligen Gerechtsame erst dann einzutreten hat, wenn selbe von dem verkaufenden Fonde ersicgt seyn werden, und in diesem Falle der Käufer verpflichtet ist, selbe um einen solchen Betrag zu übernehmen, welcher sich bei Besitz-veranderungen für eine dreimalige Taxirung der betreffenden Realität zu 5 p(X kapitalisirt und mit dem Steigerungsaugmente versehen, herausstellen würde. —Die vorzüglichsten Ertragsquellen des Gutes Oberkrcz nnt Hodkowitz und Häring sind: 1. An standhasten Urbanal-gaben, Zinsen and Naturalrobotsschuldigkeicen: ») von den 25 Nustikalbauern und Chulupp-ncrn, dann 20 unbefelderten Nustikalhauslern an Urbarialgaben dermal in W. W. 104 fi., welche zur Leistung einer Naturalrobot von H560 Zugtagen mit Pferden, von »248 Zugtagen mitRindern und von727Handarbeicsragen vcrpstichtet sind, und für welche nach dem mit Ende October 1642 ablaufenden zeitweiligen Reluitionscontracte in die obrigkeitlichen Nen-ten bezahlt wird in W. W. i09? fi. 7'/. kr-, wobei aber die Unterthanen die Verpflichtung habcn, der Obrigkeit alle Arbcits-, sowohl Zug-«ls Handtage, deren sie bei ihrem Wirthschaftö-betriebe, Banerclen und sonstigen Arbeitsver-richtungen und Zufuhren benöthigt, gegen Erhalt einer gleichen Bezahlung, als sie ihre Ro« bot pr. Tag reluiren, zu verrichten. — 1») Von den drei Dominicalchaluppnern in Galdenhof an standhaftem Grundzins dermal in W. W. 15 st. — An Naturalrobot 234 Zugtage mit Rindern, und 3-12 Handarbcitstage, welche sie gleich den Rustikaldal,ern bis Ende October 1942 zeitweilig reluiren in W. W. mit 129 fi. 18 kr., die erforderlichen Arbeitstage aber der Obrigkeit für den pr. Tag zahlenden Relu-tionsprcis verrichten. — c) Von den neuen Dominicalhäusleransiedlungcn leisten 25 Häuser die patentmäßige Robot zu 26 Tagen, jährlich zusammen 650 Handtage in natui-s, die übrigen 13 Häuser haben keine Naturalrobot, wohl aber eine permanente Robotrclui-tion. <— Die hier 5nli ^ verzeichneten 36 Häuser entrichten der Obrigkeit an permanenten Gierigkeiten, und zwar: an Robotrcluition dermal in W. W. 13 fl. 1 kr., an Grundzmscn dermal in W W. !Z st, 2tt kr., an Hauszinsen dermal in W. W. 1« st. l0 kr., an Hauszinsen neuerer Zcit in C. M 32 si.60 kr., an Grundzinsen neuerer Zeit in (Z. M. 19 fi. 39'/^ kr. — Uebersteigt der in einem derlei Offerte gemachte Anbot den bei der mündlichen Versteigerung er-z,elten Vestbot, so wird der Offerent sogleich als Bestbieter in das Licitationsprotocoll eingetragen und hiernach behandelt werden. — Sollte ein schriftliches Offert denselben Betrag ausdrücken, welcher bei der mündlichen Versteigerung als Bestbot erzielt wurde, so wird dem mündlichen B^stbicter der Vorzug eingeräumt werden. — Wofern jedoch mehrere schriftliche Offerte auf den gleichen Betrag lauten, wird sogleich von der Licitationscomniission durch das Loos entschieden werden, welcher Offcrent als Bestbieter zu betrachten sey. — Zum Ankaufe wird Jedermann zugelassen, der hicr-lands landtaftiche Realitäten zu besitzen geeignet ist. — Denjenigen Kä'uftrn christlicher Religion, welche nicht landtafelfä'hig sind, kommt im Falle der Erstehung der oben unter ä, bis I) bezeichneten Gegenstände die mit Gubernial-verordnung vom 2g. April l8lg, Z. I94l9, kundgemachte allerhöchst bewilligte Nachsicht der Landtafelfähigkeit in Hinsicht dieser Gegenstande, in so fern sie zu dem Besitze derselben als nöthig erscheint, für sich und ihre Leibescrbea in gerader absteigender Linie zu Statten.— Wer an der Versteigerung als Kauflustiger Antheil nehmen will, hat als Caution den zehnten Theil des Auörufpreiscs bei der Versteigerungs-Commiffion entweder in barem Gelde oder öffentlichen, auf Conventions-Münze und den Ueberbringer lautenden, oder in anderen annehmbaren und hafrungsftcicn Staatspapieren nach ihrem coursmaßigen Werthe berechnet, zu erlegen oder sich mit dem Empfangscheine der Centralcasse in Wien über die bei derselben erlegte Caution auszuweisen, oder endlich einen von der k. k. Kammcrprocuratur geprüften und nach §. 230 und 1374 des a. o. G. B. für annehmbar erklärten Sichcrstellungsatt deizubrin^ gen. Jene, welche im Namen eineö andern mit-sieigern wollen, haben anzugeben, daß sie in Vollmachtsuamen Anbote zu stellen Willens sind, wo dann für den Fall, als ein solcher Licitant Bestbieter bleiben sollte, sich von demselben nach geschlossener Licitation mit einer legalen Vollmachtauszuweisen seyn wird, widrigens er selbst als Ersteher angesehen und behandelt werden würde. Die im Baren erlegte Caution wird dem Meistbietenden für den Fall der Bestätigung des Verkaufes bei dem Erläge der ersten Kauf-schillingsratc in den Kaufschilling eingerechnet, den übrigen Kaufwerbern aber wird sie nach geendigter Versteigerung, so wie dem Meistbietenden, wenn die Bestätigung von der Behörde, die es betrifft, nicht ertheilt werden sollte, sogleich nach bekannt gewordener Verweigerung derselben zurückgestellt werden. — Der Käufer der oben unter ^ bis D bemerkbar gemachten Enzien hat das erste Kaufschillings-drittel binnen vier Wochen nach der dem Käufer bekannt gemachten Genehmigung des Vcr-steigerungsactrs noch vor der Nebergabe zu berichtigen; den hiernach verbleibenden Ueberrcst von zwei Drittheilen dcs Kaufschillings kann er gegen dem, das er sie mit jährlichen fünf vom Hundert in C M. in halbjährigen Raten verzinset, binnen fünfIahren, vom Tage angerechner, von welchem die erkauften Enzicn mit Vortheil und basten an ihn übergehen, mit fünf gleichen Ratenzahlungen abtragen. Die übrigen Verkaufsbedingnisse, so wie die öconomisch-statistische Spezialdcschreibung können in dem Expedite des k. k. böhmischen Landesprasidiums, dann der böhmischen k. k. Camcralgefä'llen-Ver-waltung, oder auch bei der niederösterr. Staats-güterveraußerungs CoiMnission eingesehen wer- ^ den. — Von der böhmischen k. k. Provmzial- j Staatsgüterveräußerungä-Commission zu Prag. — Pwg den 27. August 1642. Aemtllttie Verlautbarungen. Z. i50l. (l) Nr. Iio5- L»citations'Verlautbarung. Zum Behufe der Ablösung der g assich Auersperg'schm llrbarial-Maulh »n Raschltza ist hohen Oits genehmst worden, daß der Genuß dieser M^uchgerechngkelt und der da-mtt verbundenen Collecle des Urbar - Zollhas fers riebst Soldi-Bcbuld'gkelt demjenigen, wel< cher die Adlösungs-Summe pr. 1200 fi. M. M. erlegt, auf eme gcwlffe Relhe von Jahren über, lassen werde. <-" Zu diesem Ende nnrd ain^ ,0. October l. I. / um 9 Uhr Früh, hieramts eine Mlliuendo'Llcitatlon abgehaltn werden/ und cs werden Unternehmungslustige hiezu mit dem Beisatze cmgclliden, daß duse Mauch dermal einen jährlichen Pachmutzm von l l5st. M. M. abnmft, und daß ein 22i'ah>tger Genuß derselben c>lv Entgcld für den Erlag des Ndlötungsbetrages ausgcruf.n werden wild. — Die Llcltat'onsbcdmgnissc können hieramts eingesehen werden. — K. K. Bezirks Eommissa-nat Aucrsperg am l5. September-