iXl'. ./«38. l848. Amtsblatt zur Laibachcr Zeitung. Donnerstag den is. November. Z, 2U!>2. «l, 28«». I' Z< uucl pension» l'onll ...» 5,642)4i5 59 I^^l)^ll^)lil l^ ^ll'l.^l^,>^ V«.!ls<»IIc?l- I^i^lik». ülmll - l^oncl clulol» 5o,62i ^cli«n, «eu llo» mid l)Ul)illul',n^l;lzel- Ü5ün«o pl. ^.clil: ........3o^372)60o — 3ic:1iel lit:lt. .... 1,69a, >"0 .. — „ 8umm» 50,459,6»3 U. 26 l^r / faille .... . 543,'2l „ ,9 „ 3',002)934 45 / Ilin^üt^tN^6 90 l"i,^«n . l2)3o0,100 ll. / cllV^li,« ^>,^l cU85«N ,H. 8. >v. l )2lj5,000 )) z3)595)l00 --- / i^näiide 8tul,t88onul77,)024 23'/. / l^(;'»U.'»l.("i»>;l'^ ^!lVVc>!8»N^ll .... 50)0^0)000 — / Voll'^lni^''^ ill» l^Ii^ k. k. ^iliiinx-V«i vv»llu,»ß / sii, 1'ulllul. ll^s)0^i< lil«>'-^ll>vt?j»^n^^n . 23)609/»5« — / «u»iß<;n il 3 5^ ...... 2)39^,63l 22'/^ / 5NN»;«« ÜK^......... 1)000)000 — / ^nvelxin^icll«» l).iiloN6N liem 8l.-,2l<: . . 6^100,00" — / Vom 8l:,ute c.i»lunlir^8 O:nlt.l,t>« M» Unsinn 867,936 34 / Lc:8lunll clc5 Ul^elVt.- uu«l pl'l^iol,» . r<)„ät-8 / i.l 8l:»itt5,)^^l<',l5«i "l,Vl5rl^k / ________________ 2ä8,,Z2,ü?6j 6'/. 2H6,232,/,76j 6'/>/ anzuordnen befunden, daß das aus dem siclchen Lande den Kreitzämtern zustehende Befuaniß die behufs der maltthfreien Behandlung der Fuhren mit Baumaterialien zur Wiederherstellung der durch Elementar Ere.gmsso zerstörten Gebäude vorgeschriebenen Ccrt.ftcate ausfertigen zu d- lfen, nunmehr auch den Bcznkö-Lommissa-r, . und Bezirksobrigkciten elnberaumt werde. - - Dlese Verfügung wird nachträglich zu der Guvernial-Cunendeäl „«trul^il» l»p,:zv ^« v pn-m«»i » e >l. llu,!Äi-8lvln>l» millitilusiilv»,» 1 vi»o-lll 2l. ko?upul'»li» t. l. «l«v. L9l l/33l uk»2al«, »l« ^« <>l»l2»t, l^lero »»»»jo n» äeioli ^re- l!»l,^« z,l» ,»6«s«si l»u«!ui-til» pl^llizlev na äl-'M^all /,!»pttv««pl)«^»,n «,l c>«I s. m»li"» «l?5pi»ll» t. l. ^l«v. 15648/2626 «plol, l,H I^oopttlä ßr.)j W 01 8 « r 8 l, 0 lmb, ^ullr^ ssl'<>l ll 0 l» « uvv » rt, e !l. llvurui l»ul,v6tovuvee. Vr. 3ilnan 1^ » 74. ly Nr. '"°/,<..5 Concurs -Ausschreibung für die provisorische Forst adjunct en-Stelle zu Landstrast in Krain. — Bei der k. k. Religionsfonds-Herrschaft Landstraß in Kram ist eine provisorische Forstadjuncten-Stclle mit dem Gehalte von Zweihundert Gulden C. M>, nebst einem Quartiergclde von Vierzig Gulden und einem Deputate von sechs niederösterr. Klaftern harten Holzes, im vertaxirbarcn Geldbeträge von :l st. pr. Klafter, zu besetzen. — Die Bewerber um diesen Dienstposten haben ihre Gesuche bis 15 Dec e m ber 1848 im vorgeschriebenen Wege bei der k k. Cameral-Bezilks-Verwaltung in Neustadtl einzubringen, und sich darin über die erworbenen theoretischen und practischen Forst-kenntinsse, über die im Forstfache bi.sher geleisteten Dienste, über die volle Kenntnis; der krai-nischen oder windischon Sprache, ihre Moralität, gesunde Kö'rperbeschaffenheit und ihr Alter legal auszuweisen und zugleich anzugeben, ob und in welchem Grade sie mit einem Beamten dieser Herrschaft verwandt oder verschwägert sind. — Von der k. k. steiermärkisch-illyrischen Cameras Gefallen-Verwaltung, Gratz am 20. Oct. !848. Concurs - Kundmachung. ^)el dem in die zweite Classe der Gcfällä-Unteramter gereihten k. k. Hilfszoll- und Sub--sidial-Drelplgstamte zu Altenma'ttt ist die Einnehme sstclle m Erledigung gckommen, mit welcher der Gchalt jährlicher Vierhundert fünfzig Gulden . M., der Genuß emer freien Wohnung und die Verbindlichkeit zur Leistung einer Caution im Betrage des Iahresgehaltes verbunden ist. — Die Bewerber um diesen Dienstposten haben ihre dießfälligcn besuche längstens bis zum zwölften December Itt 4 8 bei der k. t. Camera! - Bezirks-Verwaltung in Neustadt! einzubringen, und sich darin über die tadellos zurückgelegte Dienstzeit, über ihre Studien, über die im Gefälls-, Manipulations-, Cassa- und Verrechnungswesen ^wordenen Kenntnisse, so wie über die Kenntniß der deutschen und kraimschen Sprache auszuweisen und anzugeben, ob und in wie ferne sie mit einem Beamten des steirisch-illyrischen Camera! - Gebietes verwandt oder verschwägert sind, dann ob sie die vorgeschriebene Caution bar oder hypothekarisch zu leisten vermögen. — Von der t. t. steierm.-illyrischen vereinten Cameral-Gefällen-Verwaltung. Gratz am 27. October l848. Z. ^91 (1) - Nr. '""'/,76, Lieferungs-Ausschreibung. Die k, k. Cameral-GesäUeu-Verwaltung für Steiermarr und Illyrien bedarf im Verwaittmgs-jayre 1«4!) an Slegelwachs 15W Pfund und an Spagat ^grauen Bindfaden) 100 Pfund. — Diejenigen Kabrckanten, Handel- oder (öjewerbcrei-dende, welche wegen Lieferung dieses Sigilirungü-Materials zu concurlren becchsichllgcn, haben ihr versiegeltem Offert, welches mit der Ausschrift: „ A n bot zur Lleferu ng von Sigiliru n gs -materiale," zu versehen lst, dlS l7. December 1848, um lU Uhr Vormittags »n der Kanzlei des hlerorcigen Oeconomats abzugeben, oder dahin einzusenden: i<) m>t dem classenmäßigen Scämpel ü 10 kr. versehen seyn, und die ausdrückliche Erklärung des Offerentcn enthalten, daß er sich in alle Bedingungen der gcgenwattigen Ausschreibung zu fügen verbinde; — k) dem Lieferungslustigen steht srei, den Anbot sowohl, als dle Lleferung von Slcgelwachs und Spagat zusammen, oder auch aus die Lieferung nur eines dieser Erfordernisse zu stellen, — Der Preis >st nach Wiener Pfunden mit Buchstaben und für jeden Artikel besonders auszudrucken. —<-) Als Flbcalprcis wird für das Pfund Slegelwacys der Betrag von Zwanzig neun Kreuzer und für das Pfund Spagat von Zwanzig sicbe n Kreuzer C. M. festgesetzt, über welchen Betrag hinaus die Came» ral« Hesällen- Verwaltung kein Offert genehmigen wlrd. — ci) Jedem Offene ist, nebst dem Mufler der Ware, entweder eine dem zehnten Theil desjenigen Betrages, der für das angebotene Liefe« rungsodjecc lm Ganzen entfallt, erreichende Bicher-stellung lm Baren oder in Staatsschuldverschrel-bungen als Reugeld, oder ein Erlagschein deizu-schllcßen, wodurch dargethan wird, daß eme solche ^ichersteUuüg bcl der stelrisch lUyrischen Gefallen-Hauptmasse in Gratz, oder bei einer der hieher unterstehenden Cameral - B^zirkscafsen, oder bei einer Gefälleucasse jener Provinz, wo der Offerent domicllltt, gelelM worden sey. — Dieses Reugeld wird rüctslchtllch des Offerenten, dessen Anbot nicht angenommen wlrd, bis zu der so bald als möglich erfolgenden dießMigcn Entscheidung, rück-sichtlich des Offerenten aber, dessen Anbot annehmbar gefunden wird, bis zur erfüllten Lieferung haften bleiben. — c,>) Die t. t Camera!-. (Ställen-Verwaltung behält ^lch die Wahl unter den vorkommenden Osscrentn» unbedingt nach ihrem Gul-oünken vor. — sie glbr jenen Osferenten, deren Anbote nicht angellonnnen werden, über dle Gründe ihrer Wayl keincrlcl Rcde und Antwort, auch sUldet gegen die Abweisung elncs Offertes durchaus kein Recurs -:tatt. — i) Dem Offerte müssen Muster der zu liefernden Gegenstände beigelegt werden. — g) Die zu liefernden Artikel müssen d inne n dre: Woche n nach der erfolgten Ver-iländigung über die Annahme des Anbottü, kostenfrei und vollständig an das Oeconomat die>er vereinten Cameral - Gefallen - Verwaltung beigestellt werden, welches über die Oualität und Muster-Mäßigkeit oer abgellefercen Artlke! zu erkennen hat. — Der Contrahent ist verbunden, sich dem Ausspruche deöselben unbedingt und ohne Vorbehalt einer Berufung an eine höhcre Behörde, zu unterwerfen. — l>) Sollte im Laufe des Verwaltungg-jahrcs 1849 e,n weiterer, ln dieser Ausschreibung nicht vorgesehener Bedarf an Sig,lirungsmatenale eintreten, so ist der Lontrahent verpflichtet, den selben über jedesmalige Aufforderung, vier Wochen nach derselben, um den ihm zugestandenen Preis kostenfrei abzustellen. — i) Sollte der Liefrrungs-Unternehmer lmt der Ablieferung überhaupt, oder hinsichtlich des Lleferungstermines, oder in Absicht auf die Qualität der beizustellenden Artikel hinter den eingegangenen Verpflichtungen odervonseinem Anbote zurück bleiben, so ist die vereinte Camera!-Geiällen« Verwaltung berechtiget, das Reugeld einzuziehen, auf seine Gefahr und Kosten auf dem ihr beliebigen Wege sich den benöthigendeu Bedarf an Siegelwachs und Spagat auf ein Jahr zu was immer für Preisen anzuschaffen, und den Mehraufwand von demSchuldtragenden hereinzubringen. — jz.) Die Zahlung für das gehörig abgelieferte und annehmbar gefundene Sigilirungsmateriale wird gegen klassenmäßig gestämpelte und mit der Ucbernahms-Bestätigung versehene Quittung bei der betreffenden Gefällencasse sogleich erfolgen. — !) Den Vertragsstampel hat der Lieferant zu berichtigen. — Gratz am 5. November 1848. Z. ^<1l)5. (!iß t?«e Tagialzung hlezu aus den ^2. 'November d. I., slül) um 9 Uhr hicc.umS bei dcin /lnl>n,ge des §. 8»4 b. (Ä. l!.'». andennnnc wu»den sey, und sie zu oeisellien vorgeladen lvcidei'. K. K. Bezilkögencht Umgebung Laibach am »2. October l^^«8. Z. 2U9,. (2) ^il. 347Ü. Edict. Alle 3ene, welche aus den Nachlaß des zu Eal-loch am 22. Juni l. I. l'erstollieüen F>an,^ Pelerlin Ansprüche zu machen vermeinen, l)ab«n solche dei der auf den 23. Jänner k. I. fnil) 9 Ul,r vor diesem ^nichte angeold,!cicn Tagsatzung um so g^visscl rechltz.-gellend daizulhun, ülö sie sich soi»st die folgen des §. 8l4 aUg. S. G. B. selbst zuzuschreiben hadeu weiden. K. K. Bezirksgericht Umgebung Laibach am 23. August l858. Z. 2083. (2) . Nr, !348. Edict. Vom Geziiksgerichie Seisenberg wird hlcmit be» kannt gemacht: Lö sey nnl Bescheid vom '^5. Ocw' ber l8^8, l^. Nr. ,34^, die creculivc Zelldielung oer, dem Mariin Hotschever geyöiigeil, zu ckirttll« il>al gelegenen Halden Hub«, Reci. ^ir. ^li9, sammt Wohn ' und Wlllhschaiisge^uden, wegen de»n Io-seftl> Wiomcr von Seisenderg vn> (ö^pnal, Zinsen und Kosten schuldiger ,>5 si. 30^ t'. gewiUigec, und zur Vornahme die 1. Tagfahri aus den 25. ^iovcm-der, die 2. auf den 2) December 1t!43 und die 3. auf dcn 25 Jänner »849, jedcömü unsrie 10. Znil)» stunde im Orte Hirkemhal mu dem ^ilisai^e ange« oidnec worden, d,,ß oic !)^ealliat elst vci der d'itien Tagfahn auch unlcr o,m Schätzungswerlhe pr. U4U ft. wird hintangegebcn welde». Ber Gnindouchtzertraci, Schätzungsprolocoll und Vedmgnisse tönten hieigcrichis eingc>.hcn werden. Brznksgeiicht Stisendcrg am 25. Occ. lU^8. ^ 20-<5. (i) Nl. 5103. (3 d i c t. Von dem Bezirksgericht Wippach wlrd aÜge» mein kuüd geinacht-, ^s fty aui Ansuchen des ^,0-l).»nn Keile 0011 Oolleine, in die crcculioc Hcill'ie« lung del, den, Mach. Kodau von edendolt gehöii« c,c„ und laui Scha^ung^piotocoUö vom 3». August »tt^>ä, Z. ^9UU, aus » Uil.'. F 3^, Reci. Z, 33 dienst^r, gewesene!, '/^ Hübe, wegen dem lZreculionösühlrr Mlldigcn ljt,i sl. e. » <:. gcwllllget, und es seyen za 0e,en Vornahme die Tagsahungen ans den 23. Oc-lober, dann den !^U Nom'iuoer und dei» 2>. December l. I., icdeömal Vormmag um U» Uhr i>n ^)ause des Execute» mn dem Äeisahe angeordnet, daß obige HeildiellMgbobiecle l^ei der ley'en Tagsatzung auch unicr dem <.chätzung5werche hlnlangegeoen weiden. Der Hiundduch'öeriraci, das Hchatzlingsprolocoll und die !t,cilaiionc'l?edingni>se können hie'.anns eingesehen weiden. Be^kc-gcricht Wipp'.ch den »2. September »846. '^r. 5lW?. Anmerkung. Nachdem sich bei der l. Feildie-lung keine Kansiustigen gemeldet haben, so wild den 20. Novemoer l. I. die ll. vorgenommen.