Der Herr Berichterstatter des Petitionsausschnsfes über die Petition der Stadtgcmcindcn Krainburg und Laibach um Regelung der Unterrichtssprache an den Volks- und Mittelschulen des Hcrzogthnms Krain hat mir seinen Bericht gegeben, und dem gefaßten Beschluß des hohen Hauses gemäß wird dieser Bericht im Conferenzsaale zur Einsicht sämmtlicher Herrn Abgeordneten heute aufgelegt werden, so daß er ans die nächste Tagesordnung gestellt werden kann. Sc. Excellenz der Herr Obmann des Finanzausschusses ladet die Herren Mitglieder dieses Ausschusses zu einer Sitzung für Montag 10 Uhr unter der Voraussetzung ein, daß an diesem Tage keine Plenarsitzung stattfinden sollte. Wir kommen nun zu den Gegenständen der heutigen Tagesordnung. Erster Gegenstand ist die Regierungsvorlage, betreffend das Gesetz in der bewußten Sache. (Heiterkeit.) Ich bitte, wünscht Jemand der Herren das Wort? (Niemand meldet sich.) Meine Herren! Es ist eine Regierungsvorlage, und da diesfalls von Niemandem das Wort verlangt wird, so finde ich mich als Präsident bemüssigt, dem hohen Hanse eine Bemerkung vorzutragen. Nach unserer Geschäftsordnung § 10 heißt cs: „Selbstständige , sich nicht ans eine Vorlage der Regierung oder eines Ausschusses beziehende Anträge einzelner Mitglieder müssen früher betn Landeshauptmann schriftlich angezeigt und vorläufig der Ausschußberathung unterzogen werden." Nach dem Wortlaut unserer Geschäftsordnung ist Ihr heutiges Stillschweigen vollkommen gerechtfertigt; allein wenn ich ins Auge fasse, daß jede Regierungsvorlage ans Grund reiflicher Erwägung von in Staatsgeschäften ergrauten Männern stattfindet; wenn ich dann weiter aus meiner Function als Reichsrath mich erinnere, daß in die Geschäftsordnung des Rcichsrathes ausdrücklich ein § 30 oder 33 aufgenommen worden war, kraft welchem Regierungsvorlagen ohne Vorberathung nicht abgelehnt werden können, da es endlich nur ein Act der Höflichkeit und Convenicn; ist (Oho, oho! im Centrum), wenn wir eine Vorlage vorläufig einem Ausschüsse zur Borberathung zuweisen, indem dadurch einem wie immer gearteten Beschlusse in merito auf keinerlei Weise präjudicirt wird, so erlaube ich mir den ganz unmaßgeblichen Antrag dem hohen Hause zu stellen, das hohe Hans wolle beschließen, diese Vorlage dem Finanzausschüsse (Heiterkeit) zur Vorberathung zuzuweisen. Ich war selbst Mitglied der Commission, welche unsere Geschäftsordnung zu berathen hatte; diese Geschäftsordnung war mir bisher immer ein sicherer Leitfaden. Weil aber nichts darin enthalten ist, so folgt daraus nicht, daß man etwas, was die Geschäftsordnung nicht verbietet, doch nicht vornehmen sollte. Also wünscht Jemand der Herren das Wort über diesen meinen Antrag? (Niemand meldet sich.) K. k. Statthalter Freiherr v. Bach: Ich würde mir doch erlauben, das hohe Haus aufmerksam zu machen, daß cs bisher wenigstens ü b l i ch war, jede Regierungsvorlage einem Ausschüsse zuzuweisen, und dann, daß cs im Paragraph 36 der Landesordnung ausdrücklich heißt: „Die an den Landtag gelangenden Regierungsvorlagen sind vor allen anderen Bcrathnngsgcgcnständcn in Verhandlung zu nehmen imb zu erledigen." Nun glaube ich, muß doch ein Antrag gestellt werden, um Gelegenheit zu haben, die Regierungsvorlage zu rechtfertigen, weil sonst nicht gesagt werden kann, daß diese Regierungsvorlage in Verhandlung genommen und erlediget wird, und ich glaube, daß cs jedenfalls zweckmäßig wäre, wenn ein Ausschuß sich über die Regierungsvorlage ansspräche, da nur auf diese Art die Regierungsvorlage in Verhandlung genommen und erlediget werden kann; ich glaube doch nicht, daß eine Regierungsvorlage einfach todtgeschwiegen werden kann. Präsident: Ich stelle nun die Frage, ob mein Antrag unterstützt wird? und bitte jene Herren, welche den Antrag, diese Vorlage dem Finanzausschüsse zuzuweisen, unterstützen, sich zu erheben. (Niemand erhebt sich.) Der Antrag ist nicht unterstützt. Wir kommen nun zum Gegenstände der Verhandlung. (Rufe: Nein, nein! Der Gegenstand wird in Verhandlung genommen! — Er kommt zur Abstimmung! — Ich bitte ihn zur Abstimmung zu bringen! — Den Gegenstand selbst zur Abstimmung bringen!) K. k. Statthalter Freiherr v. Bach: Die Regierungsvorlage ist nicht einmal vorgelesen worden, es ist dies nach meiner Ansicht das allererste, denn sie ist wohl lithographirt, aber noch nicht vorgelesen worden. Präsident: Die Regierungsvorlage sammt der Begründung ist zwar lithographirt in den Händen der Herren Abgeordneten, ich glaubte daher von ihrer Vorlesung Umgang nehmen zu können; ich werde sie jedoch dem hohen Hause vortragen. (Liest:) „Llmdesgesch, wirksam für das Herzogthnm Krain, bezüglich der W a s c n -m e i st e r g e b ü h r c n. Mit Zustimmung des Landtages Meines Hcrzogthnms Krain finde Ich anzuordnen, wie folgt: Art. 1. Das Ausmaß der Wasenmeistergebühren, wie dieselben in der Wasenmeistervrdnnng für Krain vom 3. October 1860 festgestellt wurden, bleibt unverändert. Art. 2. Die im Absatz IV § 23 dieser Ordnung vorgesehenen Wasenmeistergebühren sind in den Füllen c, d und e 3, 4 aus dem Landessonde, im Falle e 2 ans dem Staatsschätze zu zahlen. Die Gebühr für die Eröffnung eines wüthenden Hundes ad d, ferner die Gebühr für einen vertilgten Hund ad e 1 hat der Eigenthümer des Hundes und bei dessen Zahlungsfähigkeit oder Nichtermitte-lnng die Ortsgemcinde zu tragen." Ich eröffne die Debatte. Wünscht Jemand der Herren das Wort in der Generaldebatte? (Niemand meldet sich.) Wenn nicht, so schreiten wir zur Spccialdebattc. Wünscht Jemand der Herren das Wort zum Artikel 1 ? (Niemand meldet sich.) Wenn nicht, so schreiten wir zur Abstimmung, und ich bitte jene Herren, welche mit diesem Artikel einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Sämmtliche Mitglieder erheben sich.) Der Antrag ist abgelehnt. Wünscht Jemand zum Artikel 2 das Wort? (Niemand meldet sich.) Wenn nicht, so schreiten wir zur Abstimmung, und ich bitte jene Herren, welche mit diesem Artikel einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Sämmtliche Mitglieder erheben sich.) Der Antrag ist abgelehnt. Die Abstimmung im Ganzen findet bei der Ablehnung der Antrüge nicht statt. (Heiterkeit.) Es kommt nun der zweite Gegenstand der Tagesordnung: Wahl eines LandesansschußmitglicdcS und dessen Stellvertreters für den Großgrundbesitz. Ich werde für die Dauer der Wahl die Sitzung unter brechen, bitte die Wahl vorzunehmen und ersuche Sc. Excel- Stenographischer Gericht der efften Srtjitiig Des l'uatiit|djen Caniltages zu Laibach mit 15, December 1866, Anwesende: Vorsitzender: Carl v. Wnrzbach, Landeshauptmann in Kram.— Vertreter der Regierung: K. k. Statthalter Freiherr v. Bach; Landesrath Noth. — Sämmtliche Mitglieder, mit Ausnahme Sr. fürstbischöflichen Gnaden Dr. Widmer und der Herren Abgeordneten: Baron Apsaltrcrn, Klemenčič, Locker, Rozman. — Schriftführer: Abgeordneter Franz Rudesch. Tagesordnung: 1. Regierungsvorlage, betreffend das Wasenmeistergcsetz. — 2. Wahl eines Landesausschußmitgliedes für den Großgrundbesitz.—3. Bericht des Finanzausschusses über den Antrag des Landesausschusses auf nachträgliche Genehmigung der Verausgabung eines Betrages per 13.889 fl. 86 kr. für die Mehrarbeiten beim Grubcr'schcn Canal und eines weitern Betrages per 3921 fl. 82'/., fr. für die Herstellung eines Schleußenwcrkes tin Laibachflnsse. — 4. Bericht des Finanzausschusses über die von den Gemeindevertretungen des Bezirkes Senosetsch angesuchtc Subvention aus dem Landesfoude zur Erhaltung der Rekastraße und Zahlung der vollendeten Kunstbauten. — 5. Bericht des Pctitionsausschusses über die ihm zugewiesenen Petitionen. ÜStgtmt der Silnimi 10 Ahr 30 Minuten. -----e>00§§00o----- Präsident: Ich bestätige die Beschlußfähigkeit des hohen Hauses und eröffne die Sitzung. Ich bitte, das Protokoll der letzten Sitzung vorzutragen. (Schriftführer Gnttman liest dasselbe. — Nach der Verlesung:) Ist etwas gegen die Fassung des Protokolls zu erinnern? (Nach einer Pause:) Wenn nicht, so ist dasselbe vom hohen Hanse genehmiget. Ich habe dem hohen Hause folgende Mittheilungen zu machen. Auf die Tische der Herren habe ich heute folgende Landtagsvorlagen vertheilen lassen: 1. Bericht des Finanzausschusses über das Gesuch dcS UnterstützungsvcrcinS für mittellose Studirende der philosophischen Facultät an der Wiener Hochschule um eine Unterstützung aus dem Landesfondc. 2. Bericht des LandcsauSschusses über den Gesetzcnt-wurf, betreffend die Bildung der Concurrenzgebiete zur Herstellung und Erhaltung der Concnrrenzstraßen in Kram. 3. Bericht des Finanzausschusses, betreffend die Stras-senumlegung zwischen Katzcndors und Wördl im Bezirke Rudolfswerth. Der Rechnungsabschluß des krainischcn Landesfondes pro 1865 wird an die Herren Mitglieder ins Haus gesendet werden, da ich im Augenblicke die Vorlage noch nicht aus der Druckerei erhalten habe. XI. Sitzung. Es sind mir bei Beginn der Sitzung folgende Petitionen überreicht worden: Petition des Bürgermeisters Gerbitz von Lack um Befürwortung einer Verfügung, daß die k. k. Gendarmerie in dringenden Fällen dem Bürgermeister zu unterstehen habe. Diese Petition wird durch den Landesausschuß dem hohen Hanse überreicht. — Wird dem Petitionsausschusse zugewiesen. Petition der Gemeinde Dragatus um Einverleibung der Gemeinde Tanzbcrg. Diese Petition, überreicht durch Abgeordneten Kapelle, wird dem Petitionsansfchusse zugewiesen. Die Petition der Vertreterder aus den Steuergemcin-den Kronau, Wald und Wurzen bestehenden Ortsgemcinde Kronau, der Ortsgcmeinde Ratschach und jener von Weißenfels um Vermittlung der Aufhebung der über ihre Waldungen verhängten, schon zwölf Jahre dauernden politischen Segncstration oder wenigstens Regelung derselben nach der in derselben gestellten Andeutung. Diese Petition, überreicht durch den Abgeordneten Svc-tec, wird dem Petitionsausschusse zugewiesen. Ist etwas gegen die Zuweisung an den Petiitonsaus-schuß zu erinnern? (Nach einer Pause:) Wenn nicht, so ist mein Antrag vom hohen Hause genehmigt. 1 160 Schluß. lamentarischem Gebrauche von dem betreffenden Ausschüsse einfach erledigt und im h. Hause vorgetragen, ohne daß sie früher vorliegen. Es ist dies allerdings zweckmäßig bei allen Gegenständen, die Personal- oder Lokalaugelegenhcitcn betreffen. Wenn aber ein Gegenstand daS allgemeine Landesin-teresse betrifft, so haben mehrere Abgeordnete den Wunsch ausgesprochen, und ich glaube, es ist dies selbstverständlich, daß in einem solchen Falle der betreffende Bericht auf den Tisch des Hauses, respective im Confercnzsaale auf- gelegt werde, um 48 Stunden vor der Verhandlung den Herren Abgeordneten zugänglich zu sein, damit diese sich gehörig infvrmiren können. Ich bitte daher die Herren Mitglieder des Petitionsausschusses auf dieses mein Ersuchen Rücksicht zu nehmen. Wird hierüber eine Bemerkung gemacht? (Rach einer Pause.) Wenn nicht, so ist mein Ersuchen als richtig und begründet anerkannt. Die Sitzung ist geschlossen. Schluß der Sitzung um 1 Ahr 20 Minuten. Verlag tei krainischen Landesausschusscs. Druck von 3- Sind. Millitz in Laibach. Bericht des üandesausschusscs betreffend die Spitalskotten der noch Laibach zuständigen mittellosen Individuen. - Schriftführcrwahl. - Bestimmung der Tagesordnung für die 11. Sitzung. einen Antrag stellte, der durchwegs gerecht und höchst billig ist. Ich unterstütze den Antrag des Herrn Mulley, glaube jedoch, daß dieser Gegenstand, nachdem er voriges Jahr in der Behandlung des Finanzausschusses war, dem Finanzausschüsse zugewiesen werden soll. Nicht umhin aber kann ich, hier die Bemerkung zu machen, daß, obwohl der löbliche Landesausschuß die Billigkeit des von der Stadt-commune angeregten, und auch von anderer Seite vertretenen Gegenstandes anerkennt, er uns doch auf die Zukunft verweist, nämlich ans den Beginn des Jahres 1867. Ich bin überzeugt, wenn diese billigen Anschauungen in der vorigen Session Wurzel gefaßt und Anklang gefunden hätten, wir den Gegenstand in diesem Sinne vielleicht schon abgethan hätten. Gewiß und bekannt ist es mir, daß ein Mitglied dieses Ausschusses einer billigen Anschauung bereits gefolgt ist, und ich würde dem zu wählenden Ausschüsse nur ans Herz legen, wenn er Recht ergehen lassen will, daß er dahin strebe, daß für die Stadtcommune diese Erleichterung vom Jahre 1866, nämlich von jenem Zeitpunkte, wo dieser Gegenstand zuerst angeregt wurde und in Behandlung war, zur Geltung käme. Präsident: Den Herrn Abgeordneten Mulley bitte ich, mir seinen Antrag, so einfach er auch ist, doch schriftlich übergeben zu wollen, da es auf den Wortlaut ankommt. Haben Herr Abgeordneter Guttman einen Antrag gestellt oder nur einen Wunsch geäußert? Abg. Guttman: Ich schließe mich dem Antrage bed Abg. Mulley an, glaube jedoch, daß der Gegenstand lediglich dem Finanzausschüsse, und nicht einem neuen Ausschüsse zuzuweisen sei. Präsident: Aber rücksichtlich des angeführten Zeitpunktes, vom Jahre 1866? Abg. Guttman: Dies ist nur ein Wunsch. Präsident: Wünscht noch Jemand der Herren das Wort? Abg. Dr. Costa: Ich stelle den Antrag, daß diese Sache lediglich dem Finanzausschüsse, nicht einem besondern Ausschüsse zugewiesen werde. Abg. Mnlley: Ich restringire meinen Antrag, und werde ihn auf den Finanzausschuß präcisiren. (Dr. Costa: dann ist kein schriftlicher Antrag nothwendig.) Präsident: Die Debatte ist geschlossen; es liegt ein Vertagungsantrag vor, Abg. Mulley beantragt nämlich den Antrag des Landesausschusses dem Finanzausschüsse zur Bericht- X. Sitzung. erstattung zuzuweisen. Ich bitte jene Herren, welche diesen Vertagungsantrag annehmen, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Der Antrag ist einstimmig angenommen. (Heiterkeit.) Ich werde daher den Finanzausschuß ersuchen, diesen Gegenstand zu übernehmen. Die Tagesordnung ist erschöpft. Wir haben noch der Bitte der Herren Schriftführer um Ablösung Statt zu geben und die Schriftführerwahl vorzunehmen. Ich bitte zur Wahl zu schreiten, dann werde ich die Tagesordnung für die nächste Sitzung bekannt geben. Ich unterbreche die Sitzung für die Dauer der Wahl. (Die Sitzung wird um 1 Uhr 7 Minuten unterbrochen. Nach vorgenommenem Scru-tinium und Wiederaufnahme der Sitzung um 1 Uhr 15 Min.) Präsident: Ich eröffne die Sitzung und bitte das Resultat der Wahl bekannt zu geben. Abg. Kromer: Von 33 abgegebenen Stimmzetteln erhielten Herr Franz Rndesch und Herr Horak je 16 Stimmen, die nächst meisten Stimmen entfielen auf Herrn Brolich und Kromer (Heiterkeit), die relative Majorität entfällt daher auf die beiden erst genannten Herren. Also die beiden Herren sind als Schriftführer gewählt. Präsident: Ich habe dem hohen Hause bekannt zu geben, daß das Straßencomite sich constituirt und Herrn Abg. Der-bitsch zum Obmann und Herrn v. Langer zum Schriftführer gewählt hat. — Der Herr Obmann Derbitsch ladet die Mitglieder des Straßencomitü für morgen Nachmittag 4 Uhr im Conferenzsaale zu einer Sitzung ein. Abg. Svetec: Ich glaube, dieö kömmt mit dem Finanzausschüsse in Collision, welcher morgen eine Sitzung hat. (Rufe: Heute tagt der Finanzausschuß!) Dann bitte ich um Vergebung. Präsident: Wenn aber beide Ausschüsse tagen sollten, so steht auch der Saal zu Gebote. Ich habe nur noch die Tagesordnung für die nächste Sitzung, welche ich für Samstag den 15. bestimme, bekannt zu geben: 1. Regierungsvorlage betreffend das bewußte Gesetz (Heiterkeit). 2. Wahl eines Landesausschußmitgliedes und dessen Stellvertreters aus dem Großgrundbesitze. 3. Bericht des Finanzausschusses über den Antrag des Landesausschusses, auf nachträgliche Genehmigung der Verausgabung von 13.889 fl. 86 kr. für die Mehrarbeiten bei dem Gruber'schen Kanal und eines weiteren Betrages von 3921 fl. 82V2 kr. für die Herstellung eines Schleus-senwerkes am Laibachflusse. 4. Bericht des Finanzausschusses über die von den Gemeindevertretungen des Bezirkes Senožeč angesuchte Subvention auS dem Landessonde zur Erhaltung der Reka Straße und Zahlung der vollendeten Kunstbauten. Alle Vorlagen sind bereits in den Händen der Herren Abgeordneten; endlich allfällige Berichte des Petitionsausschusses über ihm zugewiesene Petitionen. In letzter Richtung erlaube ich mir, meine Herren, eine Bemerkung zu machen. Petitionen werden nach par- 3 schliche Bestimmung, sondern lediglich die Statthalterci-Verordnung vom 21. Mai 1851 zu Grunde, also eine administrative Verordnung, welche jeder Begründung entbehrt, und mit den früheren, in dieser Beziehung erlassenen Regierungs-Verfügungen im offenbaren, nicht aufzulösenden Widerspruche steht, gegen welche die Stadt-vertretung zur Wahrung der Rechte der ihr anvertrauten Stadtcommune schon längst hätte Einsprache erheben sollen. Das Krankenhaus ist als eine Landesanstalt erklärt, deren Kosten durch eine Landesumlage gedeckt werden. Hierbei ist cs grundsätzlich festgestellt, daß die Ver-pflegSkostcn für die mittellosen Angehörigen aller Gemeinden Krain's mit einziger Ausnahme der der Stadtgemeinde Laibach vom LandeSfoude getragen werden. Es muß nun zunächst festgehalten werden, daß der Stadtgemcinde Laibach eine Mehrleistung nicht aufgebürdet werden kann, als von allen übrigen Gemeinden beansprucht wird. Nun ist es allerdings richtig, daß die Stadtcommune Laibach das Lanveskrankenhaus in einem höheren Grade in Anspruch nimmt, als andere Gemeinden; auch ist es wahr, daß sie dasselbe leicht und jederzeit benützen kann, während die entfernteren Gemeinden von selbem schon bloß wegen der Entfernung oft nur geringen Gebrauch machen können. Der von einer Seite angeregte Vortheil einer Vermehrung des gewerblichen Verkehrs und der Consumtion durch die Lage des Krankenhauses in der Stadt Laibach kann kaum als bedeutend ins Gewicht fallend angesehen werden, da bei der kärglichen Salarirung der dort Angestellten und bei dem Umstande, als die Kranken zum größten Theile zur ärmsten Volksklaffe gehören, dieser Vortheil durch die mit einem Spitale verbundenen Lasten und Gefahren weitaus überwogen wird. — Uebrigeus ist die Stadtcommune mit einem weiteren Aufwandc für Sanitätsauslagen von mehr als 3.700 fl. jährlich belastet, und in den gefahrvollsten Fällen, nämlich beim Ausbruche von Epidemien, wird das Spital für die Bedürfnisse der Stadl geschlossen und dieselbe daher genöthigt, mit bedeutendem Kostenaufwand!: Nothspitäler zu errichten. Stellt man somit die obigen Vortheile mit Rücksicht auf alle diese Umstände richtig, so erscheint die bisherige willkürliche Belastung der Stadtgemeinde in der That als durchaus nicht gerechtfertiget, und es wäre wohl dem Rechtsprinzipe am entsprechendsten, daß auch der Stadtgemeinde gegenüber keine Ausnahme gemacht, sondern dieselbe gleich allen übrigen Gemeinden behandelt würde. Billigkeitsgründc sprechen jedoch dafür, daß die Stadtgemeinde wenigstens einen solchen Beitrag aus der Stadtcasse für das Spital jährlich leiste, welcher nach Maßgabe der für ihre Kranken auflaufenden Verpflegs-gebührcn durch den von der Stadt Laibach mittelst der speziellen, zur Deckung der Krankenverpflegskosten zu entrichtenden Landesumlage nicht gedeckt wird. So wie es nämlich unbillig ist, daß die Stadt bisher für das flache Land zahlt, so wäre cs gewiß auch unbillig, daß das flache Land für die Stadt zahle, um so mehr, da sich diese letztere dem notorisch gedrückten Lande gegenüber denn doch in einer'verhältnißmäßig günstigen finanziellen Lage befindet. Schließlich glaubt der LaudesauSschuß auf andere Hauptstädte und namentlich auf Wien hinweisen zu sollen, wo nicht nur keine Mehrzahlung für die Kranken der Stadl, sondern sogar eine Begünstigung derselben Statt findet. So z. B. ist in Folge hohen Staatsmini- sterial - Erlasses vom 1. August 1866 Z. 13062 im allgemeinen Krankenhause in Wien die Vrrpflegstare der 3. Klasse mit 70 kr. ö. W. für die auswärtigen Kranken, mit 47 kr. ö. W. für zahlungsfähige Wiener und mit nur 33 kr. ö. W. für zahlungsunfähige Wiener festgesetzt. Nachdem nun, wie oben erwähnt wurde, die Stadtgemeinde bei einer Zahlung von jährlich circa 4,500 bis 5.000 fl. für die zu ihr zuständigen Kranken einschließlich ihres Beitrages an den Landeönmlagen um beiläufig 3.000 fl. jährlich mehr beigetragen, als sich das Gesammt-erfordcrniß für die Verpflegung ihrer Kranken heraus gestellt hat, und diese Mehrleistung beiläufig %tel dieses Gesannnterfordernisses beträgt, so wird beantragt: Der hohe Landtag wolle beschließen: Die Stadtcommunc Laibach 'habe vom Beginne des Jahres 1867 an für die zu ihr zuständigen, in dem hiesigen allgemeinen Krankenhause behandelten zahlungsunfähigen Kranken die Verpflegsgebühr nur mit 2/5tel der jeweilig bestehenden Tare zu entrichten". Präsident: Die Debatte ist eröffnet, wünscht Jemand daS Wort zu diesem Antrage. Abg. Millley: Ich halte den Gegenstand für die Interessen der Landgemeinden für so gewichtig, daß ich ohne Erörterung der Verhältnisse dermalen in eine definitive Beschlußfassung einzugehen nicht wünschenswcrth erachte. Weiters stehen die von der Stadtcommune entwickelten Gründe mit der in der vorigen Session in derselben Sache stattgehabten Discussion in solchem Zusammenhange, daß ich auch die Einsicht der vorjährigen Debatte für unumgänglich nöthig halte. Endlich wird sich hier auf eine Statkhalterei-Verord-nung bezogen, und ich glaube, daß es auch zur definitiven Lösung dieser Angelegenheit nothwendig wäre, wenn man auch die Motive dieser Statthalterei-Verordnung näher kennen würde. Ich stelle daher den Antrag, der hohe Landtag wolle beschließen, daß dieser Gegenstand entweder einem neu zu wählenden Ausschüsse oder dem schon bestehenden Finanzausschüsse zur näheren Prüfung uird Beschlußfassung überantwortet werde. Präsident: Wird der so eben vernommene alternative Antrag unterstützt? < Einige Mitglieder erheben sich.) Er ist hinlänglich unterstützt. Herr Abg. Koren hat das Wort. Abg. Koren: Für den Fall, als ein Semite heute gewählt werden sollte, würde ich heute auf daS Wort verzichten; für den entgegengesetzten Fall aber würde ich mir wohl das Wort erbitten, um Einiges beleuchten zu dürfen. Präsident: Wünscht noch Jemand das Wort? Abg. Guttman: Ich hatte im vorigen Jahre die Ehre, über diesen Gegenstand sachliche Aufschlüsse zu geben. Ich finde, daß der Bericht des Landeöausschusses in die Sacke sehr eindringlich eingegangen ist und daß er wirklich Es entfallen somit auf 100 im Krankenhause Verpflegte 21'/g. Laibacher. Eö ist jedoch diese Ziffer nicht als allein maßgebend anzusehen, indem es keineswegs auf die Anzahl der verpflegten Individuen, sondern vielmehr ans die Verpfleg stage ankommt. In dieser Beziehung wird aber auf den von der landschaftlichen Buchhaltung verfaßten, in dem stenographischen Protokolle der letzten Session, Seite 427 angedeuteten Ausweis gewiesen, wornach im Durchschnitte der Jahre 1861—1864 von je 56.900 Verpflegstagen nur 8600 ans Laibacher entfallen, somit nur ein Siebentel der ganzen Summe. Erwägt man nun, daß sich unter den 86.000 Ver-pflegötagen 2.300 selbst Verpflegte befinden, so stellt sich das Verhältniß der Benützung des Landes zur Stadt-commnne wie 100 zu 154/g., b. h. die Stadtgemeinde Laibach benützt das Spital zum sechsten Theile. Die Kosten dieser Anstalt werden durch Landesumlagen im Verhältnisse zur direkten Steuer gedeckt. Die gestimmte Steuervorschreibung für Kram beträgt nach v. Felsenbrunn's statistischen Tabellen 1,380.000 fl., hiervon entfallen auf die Stadt Laibach 165.000 fl., das ist also der 8. Theil der gestimmten Umlage. Aus diesen Daten erhellet, daß keineswegs die Commune Laibach diese Anstalt zumeist benützt, und daß der bei weitem größere Theil der dieser Benützung entsprechenden Bcitragspflicht in den von ihren Angehörigen geleisteten Landesumlagen seine Bedeckung findet. Ans dem beiliegenden Ausweise geht auch hervor, daß alle Bezirke mehr oder minder das Krankenhaus benützen, darunter einige in sehr namhafter Weise, z. B. Egg, Gottschee, Krainburg, Littai, Oberlaibach, Sittich, Stein und namentlich Laibach's Umgebung, dessen Zifferansatz nahezu jenen der Stadt Laibach erreicht, ohne daß dieser Bezirk zu ähnlichen Ueberzahlungen verhalten wäre. Es ist nothwendig, hier auch die Aufmerksamkeit des hohen Landtages auf die bedeutenden Auslagen zu lenken, welche die Siadtcaffa für das Sanitätswesen belasten. Diese sind: Gehalte der Stadtphysiker, Stadtwundärzte und Hebammen sammt deren Zulagen betragen . . 1.519 fl. 50 kr. Medicamente für die gnßer dem Spitale behandelten Armen................. 1.200 „ — „ Trägerlohn, Beerdigungskosten u. dgl. 600 „ — „ Ersätze an nicht öffentliche auswärtige Spitäler . .............................. 100 „ - „ Beitrag für's Kinderspital . . . . 300 „ — „ S n m m e . . 3.719 fl. 50 kr. Aber nicht genug, daß die Steuerträger Laibach's den achten Theil der gestimmten Spitalskosten zu tragen haben, daß die Stadtcassa für ihre Verpflegten 4500 bis 5000 fl. bezahlt, daß die Dienstherren die 14tägige Gebühr für ihre auch nicht nach Laibach zuständigen Dienstboten entrichten, daß die weiteren Sanitätsauslagen die Commune mit einer Ausgabe von jährlichen 3700 fl. belasten , mit alledem ist die Reihe der bezüglichen Auslagen für die Stadt noch keineswegs geschlossen, im Gegenthetle, im Augenblicke, wo daS Spital seine wohlthätige Wirksamkeit für die Stadt zu beweisen vorzüglich berufen ist, ist dasselbe für die Stadtbewohner verschlossen, und die Commune auf ihr eigenes Spital verwiesen. Da nämlich Heuer die Choleraepidemie ausbrach und um sich zugreifen drohte, mußte die Stadt ein eigenes Nothspital errichten, in welchem sogar auch Erkrankte aus der Umgebung Aufnahme fanden. Die bedeutenden Kosten der Einrichtung und Erhaltung dieses Spitals betrugen 1.200 fl. ad c. Was die Vergütung der Kosten durch zahlungsfähige Individuen betrifft, so ist es ganz natürlich, daß derlei Vergütungen bisher der Stadtcassa zufielen, da dieselbe ohnedem alle Kosten dem Spitalsfvnde vergütete. Es ist selbstverständlich, daß auf diesen Umstand bei der Regelung dieser Verhältnisse Bedacht genommen wird. Uebrigenö sind diese Ersätze äußerst geringfügig und betrugen z. B. in den letzten drei Jahren: 1863 .................. 36 fl. 40 kr. Zusammen . . 151 fl. 20 kr. oder durchschnittlich pr. Jahr 50 fl. 40 kr., was in der That den Auslagen gegenüber eine verschwindend kleine Summe zu nennen ist. ad d. Der erste Theil dieses Punktes enthält eine Verwaltungsnorm, worüber der Verwaltung der Landes-wohlthätigkeitsanstaltcn die erforderliche Weisung vom Landesausschusse bereits ertheilt wurde. Der 2. Theil desselben aber entfällt in so ferne, daß schon nach den gegenwärtig bestehenden Normen die Zuständigkeit jedes im Krankenhause Verpflegten authentisch nachgewiesen werden muß. ad e. Zu einer Aenderung der Beitragsleistung für die übrigen Bezirke liegt keinerlei Anlaß vor, da diese gestimmten Kosten nicht von den Bezirken, sondern vom Lande getragen werden, und wie der beiliegende Ausweis nachweiset, mehr oder weniger alle Bezirke das Krankenhaus benützen. Selbst dort, wo sich ein eigenes Spital im Bezirke befindet, wird die Benützung des Laibacher Spitals durch Angehörige jenes immer noch stattfinden. Bei der Unmöglichkeit, Weitwendigkeit und Kostspieligkeit der Einbringung der entfallenden Verpflegskosten durch die Bezirke oder gar Gemeinden, erscheint es zweckentsprechend, und dem Charakter des Spitals als Landesanstalt gemäß, daß die bezüglichen Kosten auch künftighin, wie bisher durch Landesumlagen gedeckt werden. Nach dieser allseitigen Prüfung der vom hohen Landtage angeregten Punkte kommt schließlich das Rechtsverhältniß der Stadt Laibach zum Spitale im Allgemeinen in Erwägung zu ziehen. Der Landesausschuß vermag hier lediglich auf die gründliche und erschöpfende Darstellung der Minorität des Finanzausschusses über diesen Gegenstand in der letzten Session (stenogr. Protokolle pag. 425 bis 429) hinzuweisen, und deren Resultate zu reas-sumiren. Die in jenem Berichte enthaltene historische Skizze ergab folgende Thatsachen: 1. Die Stadtgemeinde Laibach hat von dem Vermögen des hiesigen Krankenhauses weder je etwaö erhalten, noch dasselbe verwaltet; 2. sie zahlt derzeit außer der zur Deckung der Kosten des Krankenhauses bestimmten allgemeinen Landesumlage noch besonders die Verpflegsgebühren für ihre in dieser Anstalt verpflegten Kranken; 3. die Dienstherren zahlen die 14tägigen Verpflegskosten für ihre Dienstboten, Gesellen und Lehrlinge; 4. die Gesammtsumme der Leistungen der Stadt-gemeinde für ihre mittellosen Kranken an das Krankenhaus übersteigt die Gesammtsumme des Erfordernisses für die Verpflegung dieser Kranken seit dem Jahre 1851 jährlich um circa 3.000 fl.; 5. allen diesen Leistungen der Stadtgemeinde liegt weder ein besonderes Vertragsverhältniß, noch eine ge- 156 Bericht kes LnndesauSschusseö in Betreff der Siegelung der Spitalskosten für die nach Laibach zuständigen mittellosen Individuen. Ausweis über die Anzahl der aus nachstehenden Bezirken in den Verwaltungsjahren 1863, 1864, 1865 in die hierortige Krankenanstalt aufgenommenen Individuen. Anzahl der in die Kranken - Anstalt aufgenommenen Individuen aus dem Sczirke in den Jahren %n- Anmerkung. CtL A 1863 1864 1865 sammelt 1 Adelsberg 10 6 6 22 2 Egg 43 85 64 192 3 Feistritz 5 1 4 10 4 Gottschee 35 46 45 126 5 Großlaschitz 12 15 14 41 6 Gurkfeld 12 8 13 33 7 Jdria 11 18 23 52 8 Krainburg 29 69 64 162 9 Kronau ' 3 2 5 10 10 Laas 13 10 5 28 11 Laibach's Umgebung .... 136 215 196 547 12 Lack 47 72 54 173 13 Landstraß ....... 3 7 2 12 14 Littai ........ 55 63 43 161 15 Mottling 2 4 8 14 16 Nassenfuß ........ 15 30 15 60 17 Neumarktl 3 15 8 26 18 Neustadt! (Rudolfswerth) . . 14 28 20 62 19 Oberlaibach 44 68 54 166 20 Planina 6 25 13 44 21 Radmannsdorf 19 12 17 48 22 Račach 14 25 21 60 23 Reifniz 7 14 8 29 24 Teisenberg 8 23 10 41 25 Senožeč ....... 2 5 6 13 26 Sittich 26 35 44 105 27 Stein 47 89 81 217 28 Treffen 18 24 20 62 29 öernembl ....... 10 3 7 20 r 30 Wippach ....... 8 7 16 31 31 Magistrat Laibach .... 210 297 207 714 Summe . 867 1 1321 1093 3281 Landeswohlthätrgkeitsanstalten - Verwaltung. Laibach am 11. November 1866. ffierirfit des Landesausschusses in Betreff der Regelung der Spitalskoffcn für die nach Laibach juffändigcn mittellosen Individuen. 155 Hauptstadt Laibach um Ueberweisung der Spitalskosten für die nach Laibach zuständigen mittellosen Individuen ans den Landesfond, und die bezügliche Denkschrift der hiesigen Communal-Vertretung dem Landesausschusse mit der Weisung zugefertiget, derselbe habe die für die Lau-deswohlthätigkeits-Anstalten derzeit bestehenden Concurrcnz-normen einer allseitig reiflichen Prüfung zu unterziehen und mit gleichzeitiger Bedachtnahme auf die sub a — 6 verzeichneten Punkte dem nächsten Landtage die erforderlichen Aenderungen zn beantragen. Diese Punkte lauten: a. Vorerst ist noch nicht klar gestellt, ob jene Subvention, welche der Stadt Laibach zur leichteren Er-haltung ihrer Lokal-Wohlthätigkeitsanstalten in Verzehrungssteuer-Prozenten bewilliget wurde, dadurch, daß obige Lokalinstitute als Landesanstalten erklärt wurden, für die letzteren ganz verloren ging und der Commune zur freien Disposition zufiel, oder ob und in welchem Betrage die gedachte Subvention mit Rücksicht ans ihre Widmung als eine permanente Rente dieser Anstalten fortzudauern, und ob das Land nicht lediglich den Mehrbedarf zu decken habe. b. Hiervon abgesehen wären vorläufig über die bezirksweise Benützung der Landeswohlthätigkeitsanstalten genaue statistische Daten einzuholen und auf deren Grundlage zu erwägen, ob die Commune Laibach, welche diese Anstalten doch zumeist benützt und daraus den größten Vortheil zieht, nach dem derzeitigen Concurrenzsystem wirklich überbürdet, ob es nicht vielmehr unbillig sei, die ihrerseits geleistete Mehrzahlung jährlicher 2.500 bis 3.000 fl. — auf jene Bezirke zu überwälzen, welche das allgemeine Krankenhaus fast gar nicht oder nur selten benützen. c. Der Stadtmagistrat soll auch einen Theil der bezahlten Verpflegskosten von den zahlungsfähigen Parteien nachträglich einbringen und für die Stadtcassa verrechnen, worüber jedoch nähere Daten oder Nachweisun-gen dem Ausschüsse nicht vorlagen. Derlei Einzahlungen müßten im Falle einer Aenderung des derzeitigen Con-currenzsystems eventuell dem Landcsfonde zufließen. d. Nicht minder hätte die Spitalsverwaltnng unter eigener Haftung darauf zu sehen, daß von den hier-ortigen Dienstgebern die 14tägigen Verpflegsgebühren für ihre Dienstboten auch wirklich einbczahlt und daß Individuen, welche die Angehörigkeit in der Commune bereits erlangt haben, im Falle ihrer Erkrankung nicht als Angehörige der Landgemeinden in die Krankenpflege aufgenommen werden. — Endlich e. Wäre zu erwägen, ob allenfalls auch hier jene Bezirke, welche eigene Krankenhäuser unterhalten, irgend eine Aenderung der bisherigen Bettragsleistung eintreten könne. Da nach Ansicht des Landesausschuffes irgend ein Grund zur Aenderung der Spitalsconcurrenz-Normen derzeit im Allgemeinen nicht vorliegt, so erstreckt sich der nachfolgende Bericht lediglich ans die Petition der Stadtgemeinde Laibach und aus die Erörterung der Punkte a — e des Landtagsbeschlusses. ad a. Es ist nicht richtig, daß die Verzehrungssteuer-Prozente der Stadt Laibach vornehmlich zur leichteren Erhaltung ihrer Lokalwohlthätigkeitöanstalten bewilliget und als eine permanente Rente derselben gewidmet wurden. X. Sitzung. Aktenmäßig stellt sich dieses Verhältniß, wie folgt richtig: Als nach dem Wiener Frieden vom 14. Oktober 1809 Krain unter die Regierung Frankreichs kam, wurde von derselben so fort das laut kaiserl. Dekretes vom 26. Vendemiaire Jahr XIII in Frankreich bestehende Octroi eingeführt. Dieses Octroi (Stadtaccise) war eine 5L Auflage auf die von Städten, welche eine Bevölkerung von mehr als 4000 Seelen hakten, bezahlte Verzehrungssteuer, und hatte die Bestimmung, die Ausgaben, mit welchen die Gemeinden belastet sind, zu bestreiten. Dieses Octroi ist daher eine ganz allgemeine Einrichtung, und es hätte darauf auch jede andere Stadt Krain's Anspruch gehabt, welche 4000 Einwohner besessen hätte. Von einer Widmung dieses Octroi's als Rente des Civil spirals konnte nun nicht bloß nach dessen allgemeinen Charakter, sondern auch deshalb keine Rede sein, weil zur Zeit seiner Einführung in Laibach hicrselbst noch kein öffentliches Krankenhaus bestand. Erst im Jahre 1811 verließen die barmherzigen Brüder das Kloster, welches in ein Civilspital verwandelt wurde, indem, gleichzeitig das französische Gouvernement der Stadtcommune einen Jahresbeitrag von 10.223 fl. aus ihren Einkünften aufdictirte. Nach der Reoccupation Krain's erklärte der österreichische k. k. Organisirungs-Hofcommissär ausdrücklich, daß dieser Beitrag ein widerrechtlich erzwungener und systemmäßig aus der Laibacher Stadtcasse nicht zu zahlen sei. Es ist endlich auch noch ein Beweis gegen die vermeintliche Widmung des Octroi's für das Civilspital darin gelegen, daß dasselbe ein Erträgniß von 48.000 fl. abwarf, während der Beitrag der Commune für’6 Spital nie mehr, als 10.223 fl. betrug. Hatte schon das Octroi keine spezielle Widmung für das Civilspital, so kann daö noch iveniger von dem an dessen Stelle getretenen Verzehrungssteuer - Zuschlage behauptet werden. Mit Ende 1829 wurde nämlich das Octroigefäll aufgehoben, indem in Folge Allerh. Entschließung vom 25. Mai 1829 die allgemeine Verzehrungssteuer mit 1. November 1830 eintrat, wobei laut Gubernial-Cirkulars vom 26. Mai 1829 Z. 1371 §. 3 den Gemeinden, deren Lokalaufschläge dadurch außer Wirksamkeit kamen, nach Maß des Gemeinde-Erfordernisses ein Zuschlag zur allgemeinen Verzehrungssteuer zugesichert wurde. (II. Abschnitt des Patentes.) Von diesem, allen Gemeinden eingeräumten Rechte machte nur die Stadtcommnne Laibach Gebrauch, und hat gegenwärtig ihren Verzehrungssteuer - Zuschlag, eben so wie Graz, Wien und andere Städte. Hieraus ist es ganz klar, k>aß die Stadt Laibach nicht eine Subvention vom Staate bezieht, sondern lediglich den gesetzlich zulässigen Verzehrungssteuer - Zuschlag wie andere Städte, und daß von einer Widmung desselben für das Civilspital durchaus keine Rede ist. ad b. Ueber die bezirksweise Benützung der Lan-deswohlthärigkeitsanstalten gibt die Beilage die genaueren statistischen Daten, aus welchen erhellt, daß in den 3 Jahren 1863 — 1865 von 3281 verpflegten Individuen nur 714 nach Laibach zuständig waren. -4 c; 4 Antrag des Finanjüuösch. bctr. die hierlandigc Gebar- und Findelanstalt. — Dcb. hierüber. — Abstimmung - Bericht des F. A. in Betreff 1U~* der Kanjlcicrfordcrnisse im hiesigen Civilspitalc. — Abstimmung hierüber. — Antrag des Finanzausschusses auf Bewilligung einer Gnadcn-gabe für die Witwe des Dr. Fr. Skedl und deren Töchter. — Bericht des LandesausschusscS in Betreff der Regelung der Spitalskostcn für die nach Laibach zuständigen mittellosen Individuen. Anstalten die Idanzleistundcn von 8 Uhr Vormittags bis 2 Uhr Nachmittags festgestellt werden können. S ch l o i ß in g g m. p. Dr. BleiweiS m. p. Obmann. Berichterstatter". Präsident: Die Vorlage betrifft zwei Gegenstände. Wir werden zuerst über den Gegenstand betreffend die K'anzlei-erfordernisse im hiesigen Civilspitale berathen. Wünscht Jenland der Herren zu dem dicsfälligcu Antrage des Finanzausschusses das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so schreiten wir zur Abstimmung. Den Antrag betreffend die AmtS- und Kanzleierfordcrnisse der hicror-tigen Landeswohlthätigkeitsanstalten liegt Ihnen vor. Ich bitte jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Es erhebt sich Niemand.) Der Antrag ist angenommen. Der zweite Gegenstand ist genereller Natur und betrifft alle Landesanstalten. Ich eröffne über die diesfalls vom Finanzausschüsse gestellten drei Anträge die Generaldebatte. Wünscht Jemand der Herren in derselben daö Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so gehen wir zur Spezialdebatte über. Der erste Antrag lautet (liest denselben.) Wünscht Jemand der Herren zu diesem Absätze daö Wort? (Nach einer Paust.) Wenn nicht, so bitte ich über denselben abzustimmen und jene Herren, welche denselben genehmigen, sitzen zu bleiben. (Es erhebt sich Niemand.) Der Antrag ist genehmiget. Der zweite Antrag lautet (liest denselben.) Wünscht Jemand der Herren zu diesem Absätze das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, bitte ich jene Herren, welche denselben genehmigen, sitzen zu bleiben. (Es erhebt sich Niemand.) Der Antrag ist genehmiget. Endlich kommt der dritte Antrag, welcher lautet (liest denselben.) Wünscht Jemand der Herren diesfalls das Wort. (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so bitte ich jene Herren, welche denselben genehmigen, sitzen zu bleiben. (Es erhebt sich Niemand.) Der Antrag ist angenommen. Ich glaube, wir können auch sogleich zur Abstimmung im Ganzen über alle 3 Anträge schreiten und bitte jene Herren, welche diese 3 Anträge in dritter Lesung genehmigen , sitzen zu bleiben. (Es erhebt sich Niemand.) Diese 3 Anträge sind auch in dritter Lesung genehmiget. Es kommt nun der Antrag des Finanzausschusses auf Bewilligung einer Gnadengabe für die Witwe des Dr. Franz Skedl und deren Töchter. Abg. Svetcc: Darf ich um das Wort bitten? — Ich möchte mir den Herrn Landeshauptmann zu bitten erlauben, diesen Antrag vielleicht am Schluffe der Sitzung vornehmen zu lassen, indem es doch möglich ist, daß vielleicht, da es sich um Personalangelegenheiten handelt, eine geheime Sitzung beliebt werden würde. Präsident: Ich bitte, ich hätte keinen Anstand, die Zustimmung hierzu zu geben; ich bemerke nur, daß vielleicht der Gegenstand betreffend die Regelung der Spitalskosten für die nach Laibach zuständigen mittellosen Individuen, der auf der heutigen Tagesordnung steht, von längerer Dauer sein wird, und demzufolge der Antrag sub 3 heute gar nicht mehr zur Berathung und Beschlußfassung kommen könnte; also glaube ich mich dafür aussprechen zu können, daß wir bei der Reihenfolge bleiben (Rufe: Ja!), wenn keine Einwendung geschieht. Wünscht Jemand der Herren über diesen Gegenstand, ehe die Debatte eröffnet wird, das Wort? Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Suppan: Nachdem der Herr Vorredner angedeutet hat, daß vielleicht Persönlichkeiten zur Sprache kommen dürften, so würde ich mir erlauben, den Antrag zu stellen, daß dieser Gegenstand in geheimer Sitzung verhandelt werde. Präsident: Wird dieser Antrag vom h. Hause unterstützt? Ich bitte jene Herren, welche denselben unterstützen, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist hinlänglich unterstützt. Nach der Geschäftsordnung §. 11 heißt es (liest): „Die Landtagssitzungen sind öffentlich. Ausnahmsweise kann eine vertrauliche Sitzung gehalten werden, wenn entweder der Vorsitzende oder wenigstens 5 Mitglieder es verlangen und nach Entfernung der Zuhörer der Landtag sich dafür entscheidet". Also muß ich die Herren Zuhörer bitten, sich zu entfernen für die Zeit, bis der h. Landtag seinen Beschluß gefaßt haben wird. (Die Zuhörer und die Stenographen verlassen den Saal, worauf eine vertrauliche Sitzung folgt, in welcher der Finanzausschuß über den Antrag des Laudesausschusscs auf Gewährung von Gnadengaben für die Witwe des Dr. Franz Skedl und deren Töchter referirt, und es wurden die Anträge des Finanzausschusses: „Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der Maria Skedl werde vom (.Oktober d. I. angefangen und auf die Dauer ihres Witwcnstandes eine jährliche Gnadcngabe von 126 fl. auö dem Landesfonde bewilliget. 2. Der Albine Skedl werde ans die Dauer von 3 Jahren oder bis zu ihrer allfälligen früheren Standesänderuug oder anderweitigen Versorgung vom 1. Oktober d. I. angefangen, eine jährliche Gnadengabe pr. 40 fl., dann der Hermine und Anna Skedl vom 1. Oktober d. I. angefangen und bis zu deren erreichten 18. Lebensjahre oder der allfälligen früheren Standesänderuug oder anderweitigen Versorgung eine Gnadengabe von je 40 fl. jährlich aus dem Landesfonde bewilliget"; in 2. Lesung mit großer Majorität, und in 3. Lesung einstimmig angenommen.) Nach Wiederaufnahme der öffentlichen Sitzung: Präsident: Wir kommen nun zum 4. Gegenstand der Tagesordnung : Bericht des Landesausschusses in Betreff der Regelung der Spitalskosten für die nach Laibach zuständigen mittellosen Individuen. Ich bitte den Herrn Berichterstatter das Wort zu ergreifen. Berichterstatter Dr. Bleiweis (liest): „Hoher Landtag! Der hohe Landtag hat in seiner Sitzung vom 10. Februar 1866 die Petition des Magistrates der l. f- Antrag dcö Finanzausschussc« betreffend die hterländige Scbär - und Findelanstalt. — Debatte hierüber. — Abstimmung. — Bericht dcS 153 5in«niaučfd)uffed in Betreff der Kanzlcicrforderniffc im hiesigen Cinilspitale. ein Damm entgegengesetzt würde; ich bin der Meinung, daß dadurch auch fürs sittliche, wie physische Wohl wenigstens so gut, wie bis jetzt gesorgt würde. Der Landes-fond würde dadurch natürlich auch geschont werden. Endlich liegt es auch in der Natur der Sache selbst, daß der Vater des Kindes bezüglich der Verpflegung desselben auch in Anspruch genommen werde. Ich wünschte wohl, daß diese Anträge schon jetzt zur Erledigung kommen würden, weil ich aber voraussehe, daß dies derzeit noch nicht geschehen könne, so überreiche ich sie nur als meine Ansicht und meine Rathschläge, und bitte, daß sie berücksichtigt und vom löblichen Landesausschuß erwogen werden, worüber dann der Lau-desausschuß auch Bericht erstatten wird. (Dobro! im Centrum.) Präsident: Nachdem der hochwürdige Herr Abgeordnete selbst erklärt hat, daß seine Ausführung nur bezwecke, seine Ansichten dem hohen Hause bekannt zu geben, daß er daher einen Antrag heute nicht stellt, so entfällt die Unterstützungsfrage von selbst; da er aber den Wunsch ausgesprochen hat, daß diese seine Ansichten dem Landesausschusse zur gefälligen Rücksichtnahme mitgetheilt werden sollen, so glaube ich auch darüber keine Abstimmung folgen zu lassen, indem es sich von selbst versteht, daß _ der Landesausschuß bei Erwägung dieses Gegenstandes dieses sehr schätzbare Material pflichtgemäß in Berücksichtigung nehmen wird. Sind der hochwürdige Herr Abgeordnete hiemit einverstanden? Abg. Dechant Toman: Einverstanden! Präsident: Wünscht noch Jemand der Herren in der Generaldebatte das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so schreiten wir zur Spezialdebatte. Der erste Antrag des Finanzausschusses liegt Ihnen vor. Wünscht Jemand der Herren hiezu das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so schreiten wir zur Abstimmung und bitte jene Herren, welche mit dem ersten Theile des Ansschußan-lrages einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Es erhebt sich Niemand.) Der Antrag ist angenommen. Wünscht Jemand zum zweiten Theile des Ausschußantrages das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so bitte ich jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Es erhebt sich Niemand.) Der Antrag ist angenommen. Ich bitte auch gleich im Ganzen über diese Anträge abzustimmen, und jene Herren, welche mit diesen beiden Anträgen im Ganzen einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Es erhebt sich Niemand.) Diese beiden Anträge sind im Ganzen vom hohen Landtage genehmiget. Der nächste Gegenstand ist: Bericht des Finanzausschusses in Betreff der Kanzleierfordernisse im hiesigen Civilspikale. Berichterstatter Dr. Bleiweiö (liest): „Der Finanzausschuß hat den ihm in der dritten Sitzung zur Vorberathung zugewiesenen Antrag des Landesausschusses bezüglich der Kanzleierfordernisse bei den hierortigen Landeswohlthätigkeits - Anstalten einer ein- gehenden Prüfung unterzogen, und sich in voller Uebereinstimmung schließlich in der Anerkennung des Prinzipes geeinigt, daß nach dem Beispiele der landesfürstlichen Behörden zur Beseitigung aller weitwendigen Berechnungen und Erzielung eines möglichst geringen Kostenaufwandes die Pauschalirung aller Amts- und Kanzleierfordernisse, mit Ausnahme der veränderlichen Objecte, zu welchen die Drucksorten gehören, in Zukunft Platz zu greifen habe. Da jedoch zur Firirung dieser Pauschalien vielseitige und genaue Erhebungen nothwendig sind, um eine Grundlage für diese Gebühr zu finden, welche einerseits das möglichste Ersparniß bei den betreffenden Fanden bezweckt, andererseits jedoch auch nicht einer entsprechenden Amtsführung abträglich ist, — diese Erhebungen aber bei der, dem Finanzausschüsse bemessenen kurzen Frist augenblicklich nicht bewerkstelliget werden konnten, so glaubte derselbe, dem 2. Artikel des diesbezüglichen Antrages des Landesausschusses, jedoch nur als einer provisorischen Maßregel für das Jahr 1867 seine Zustimmung geben zu sollen, und stellt demnach den Antrag; Der hohe Landtag wolle beschließen: Die Amts- und Kanzleierfordernisse der hierortigen Landeswohlthätigkeits-Anstalten für das Jahr 1867 werden aus den verschiedenen Fanden dieser Anstalten gegen dem bestritten, daß mit Schluß eines jeden Semesters die Auslagen in einer gehörig documentirten Rechnung spe-eifizirt ausgewiesen, und diese Rechnung unter Anschluß der sogenannten Materialrechnung, versehen mit der Empfangsbestätigung der Kanzleibeamten, im Wege der Spitalsdirection dem Landesausschusse zur Veranlassung der Adjustirung und sohinigen Flüssigmachung des Betrages vorgelegt werde. Gelegentlich dieser Vorlage, betreffend die Amtsund Kanzleierfordernisse der Landeswohlthätigkeits-Anstalten, hat der Finanzausschuß auch die Verrechnungsweise der Kanzleibedürfnisse bei den übrigen landschaftlichen Aemtern und Anstalten in Erwägung gezogen, und sich auch bei diesen einstimmig für das Prinzip der Pauschalirung ausgesprochen. Um endlich die Auslagen der Beleuchtung der Amtslokalitäten und eine zweimalige Beheizung derselben in den Wintermvnaten zu vermeiden, wurde eine Abänderung der bisherigen Kanzleistunden als wünschens-werth bezeichnet. Dem Allem nach stellt der Finanzausschuß nachstehende Anträge: Der hohe Landtag wolle beschließen: 1) Die sämmtlichen Amts- und Kanzleierfordernisse, mit Ausnahme der Drucksorten, für a) die landschaftliche Hilfskanzlei; b) „ „ Buchhaltung, c) „ hiesige Spitalsverwaltung, und d) das hiesige Zwangsarbeitshaus sind auf Grund sorgfältiger Erhebungen mit dem für die besagten Erfordernisse ermittelten Gesammtbedarfe, jedoch bei den Lokalitäten c und d das Holz - und Lichterforder-niß nur in natura zu pauschalsten. 2) Die Anträge über das Ergebniß dieser Erhebungen sind dem nächsten Landtage zur Beschlußfassung vorzulegen, und in dem Berichte alle in die Pauschalirung einbezogenen Requisiten in quanto und quali thunlichst speziell zu verzeichnen. 3) Auch hat der Landesausschuß in Erwägung zu ziehen, ob und bei welchen landschaftlichen Aemtern und folge nicht haben, welche man bei ihrer Gründung erwartet hatte — und in weiterem Anbetracht, daß dieselben eine alljährlich steigende Belastung des Landesfondes verursachen, wird der Landesausschuß beauftragt, in reifliche Erwägung zu ziehen, ob die Findelanstalt in Kraiu nicht gänzlich, jedoch ohne Ueberstürzung, aufzulassen, die Gc-bäranstalt aber einer durchgreifenden Reform zu unterziehen wäre. 2. Die diesfälligen Anträge sind vom Landesausschusse dem nächsten Landtage vorzulegen. Schloißnigg in. p. Dr. Bleiweis m. p. Obmann. Berichterstatter". Präsident: Die Generaldebatte ist eröffnet. Wünscht Jemand der Herren in der Generaldebatte das Wort? (Dechant Toman meldet sich zum Worte.) Abg. Dechant Tomair: Mit dem Referate des löbl. Finanzausschusses, betreffend die hierländige Gebär- und Findelanstalt, bin ich einverstanden. Dieses Referat ist gediegen und es stimmt mit dem Wissen, welches ich theils aus eigener Erfahrung, theils aus dem in dem Referate selbst angezogenen Buche des Herrn Dr. Melzer mir geschöpft habe, überein. Alles in diesem Referate Gesagte ist wahr. Es ist wahr, daß die Findelinstitute der Weglegung und den Kindesmorden nicht steuern, es ist wahr, daß die Findelanstalten den Leichtsinn, wie auch die Sittenlosigkeit der ledigen Weibspersonen und das physische wie auch das moralische Elend der Kinder befördern; es ist wahr, es sei ungerecht, daß ehrliche und arme Eheleute zur Tragung der Verpflegs-gebühren für Kinder solcher Mütter verhalten werden, welche nicht ärmer, oft auch wohlhabender sind, als sie selbst. Endlich liegt es auch in der Natur der Sache, daß, wie das Gesetz bestimmt, der Vater in erster Linie verpflichtet ist, für sein Kind zu sorgen. Die Anträge, welche der löbliche Finanzausschuß macht, sind derartig, daß ich mich mit ihnen im Wesen, besonders bezüglich der Gebäranstalten einverstanden erkläre. Was aber die Findelanstalten anbetrifft, so würde ich nur wünschen, daß eine Reform derselben nicht in eine ferne Zeit gerückt, sondern mit derselben gleich begonnen werde. Ich nehme mir die Freiheit, meine Ansichten hierüber auszusprechen und einige Anträge, welche vielmehr Modalitäten sind, wie die Reform der Findelanstalt vorzunehmen wäre, dem hohen Hause mitzutheilen. In Anbetracht dessen, daß die mir den Gebäranstalten verbundenen Findelinstitule die erwünschten Erfolge nicht haben, welche man bei ihrer Gründung erwartet hatte, — und im weiteren Anbetracht, daß dieselben eine alljährlich steigende Belastung des Landesfondes verursachen, wird I. bezüglich der Gebäranstalt in Kram der Antrag gestellt: 1. Der Landesausschuß wird beauftragt in reifliche Erwägung zu ziehen, ob diese einer durchgreifenden Reform zu unterziehen wäre; 2. die diesfälligen Anträge sind vom Landesaus-schnsse dem nächsten Landtage vorzulegen. II. Bezüglich der Findelanstalt in Ärain wird beantragt: 1. Diese soll zwar nicht alsogleich gänzlich aufgehoben, 2. jedoch soll die Aufnahme in dieselbe folgendermaßen erschwert und der Landesfond durch nachstehende Verfügungen geschont werden. a. In die Landesvcrsorgung sind nur jene uneheliche Kinder aufzunehmen, deren Mütter in Ärain erzogene Findlinge — und notorisch arm sind. b. Solche Kinder sind nur jenen Gemeinden in die Verpflegung zu geben, wo ihre Mütter auferzogen worden sind. c. Die in der Laibacher und Triester Gebäranstalt geborenen Kinder jener hicrländigen Mütter, welche, obgleich nicht Findlinge, jedoch aber gänzlich arme Personen sind, sollen von den Gemeinden, denen solche Mütter angehören, unb in eben diesen Gemeinden verpflegt werden. d. Die Gemeinde hat das Recht, jene Mutter, selbst wenn diese ein Findling ist, also eine jede Mutter, deren uneheliches' Kind entweder die betreffende Gemeinde oder das Land zu versorgen hätte, dahin zu verhalten, daß sie den Vater ihres unehelichen Kindes namhaft mache, auf daß der betreffende Gemeindevorstand denselben in Gemäßheit des §. 167 des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches je nach dessen Vermögensumständen entweder zur gänzlichen oder nur theilweisen Tragung der Verpflegs-kosten, erforderlichenfalls auch im gerichtlichen Wege, verpflichten könne. e. Mütter, welche in der Gebäranstalt entbunden werden und die Verpflegskosten selbst entweder zum Theile nur, oder ganz bestreiten können und wollen, sollen Pflegemütter für ihre unehelichen Kinder nicht durch die Fin-delanstalt, sondern selbst suchen und bezahlen. 3 Was die in der hiesigen Gebäranstalt geborenen unehelichen Kinder auswärtiger Mütter anbetrifft, so möge darüber der Landesausschuß reiflich erwägen, und das Resultat seiner Erwägung dem nächsten Landtage vorlegen. Wie gesagt, ich würde wünschen, daß mit der Reform der Findelanstalt, wo möglich auch sogleich begonnen werde. Zur Stellung dieses Antrages oder dieser Modalitäten bewog mich besonders der Umstand, daß es schon viele weibliche Findlinge im Lande gibt. Das sind arme, bedauernswürdige Wesen, die eigentlich nirgends zu Hause sind. Sie haben freilich die Zuständigkeit in der Gemeinde, wo sie aufgenommen worden sind, allein die Gemeinde betrachtet sie doch nur als nicht vollkommen heimisch. Selbst in neuerer Zeit, seitdem man die Gemeinden autonom zu nennen angefangen hat, bestehen die alten, früher bestandenen Verordnungen, daß die Parteien, welche sich wegen Ueberkommiing eines Findlings melden, die diesfälligen Certifikate nur beim Pfarrer und beim Bezirksamte zu suchen haben. Die neuesten Verordnungen fordern nicht, daß der Gemeindevorstand hierzu seine Zustimmung gebe, oder daß der Gemeindcvorstand den Findling in den Verband seiner Gemeinde aufnehme. Es ist das ein Mangel und ich würde wünschen, daß Verordnungen herausgegeben würden, durch welche die Ge-meindevorständc befragt würden, ob und welche Findlinge sie in ihren Verband aufnehmen. Weibliche Findlinge sind bedauernswürdig. Wenn sie in Umstände der Verführung kommen, so haben sie nicht ein Haus, wo sie sagen können: Nehmt mich auf, ich bedarf'euerer Hilfe. Für solche Personen ist wenigstens der einstweilige Fortbestand der Findelanstalt noch nothwendig. Durch die Modalitäten, welche ich vorgelesen habe, glaube ich, daß mehrere Zwecke erreicht würden. Ich bin der Ansicht, daß gerade dadurch dem sittlichen Verderben Findelanstalten sind Privilegien der Sittenlosigkeit und vermindern die besagten Verbrechen der Fruchtabtreibung und des Kindsmordes nicht. Die schwangere Weibsperson , welche keine Anstalt zur Hand hat, in welche sie das Kind unentgeltlich absetzen oder um ein leichtes Geld einkaufen farni, wird die Sorge für ihr Kind selbst übernehmen, und diese Sorge, welche das Huttergefühl rege erhält, ist für sie ein moralischer Gewinn, weil sie dadurch sicherer vom Leichtsinne und dem Rückfalle bewahrt wird. Aber auch die große Mortalität der Findlinge (in den größeren Anstalten sterben 70F unter 1 Jahre) und das körperliche und geistige Siechthum derselben in den Findelanstalten spricht laut gegen dieselben. Dr. Fr. Hügel in seinem Werke „Europäisches Findelwesen, Wien 1861" sagt in dieser Beziehung ganz treffend Folgendes : Anstalten, welche das Leben der Kinder mehr gefährden, als es sonst irgendwo der Fall ist, dürfen sich nicht rühmen, Wohlthätigkeitsanstalten zu heißen. Denn abgesehen davon, daß in den mit den Findelanstalten verbundenen Gebäranstalten die Perzente der Todten enorm sind, ist bei den diese Periode überlebenden Kindern für deren physisches und moralisches Elend vollauf gesorgt. In ihrer zartesten Jugend unter Leute versetzt, welche selbst mit dem Elende kämpfen, welche ihre eigenen Kinder schlecht erziehen und oft selbst im Schlamme der Unsittlichkeit untergegangen sind, wie können sie unter solchen Verhältnissen dem vollkommenen Verkommen entrissen werden ? Ihr Schulbesuch wird wenig überwacht, öfter sogar hintangehalten, um die physischen Kräfte der armen Geschöpfe auszubeuten. Es ist daher nicht zu wundern, daß die Criminal-Protokolle unter den jugendlichen Verbrechern für die Findlinge bedeutend große percentuarische Ausweise liefern, und das Contingent der Besserungs- und Strafanstalten auf eine hervorragende Weise durch Findlinge vertreten ist. Mit vollem Grunde hat daher der Petitionö-ausschuß des Hauses der Abgeordneten in Berlin im Jahre 1860 eine Petition für die Errichtung von Findelhäusern zum Uebergange an die Tagesordnung mit folgenden Worten verwiesen: „Die Möglichkeit, die eigene Aelternpflicht der öffentlichen Fürsorge aufzubürden, müsse nur wie eine Prämie wirken für Leichtstnu ud Sittenlosigkeit". Endlich ist auch die Ungerechtigkeit nicht zu unterschätzen, welche man mit der Verpflegung solcher lediger Dirnen und ihrer Kinder den übrigen Bewohnern eines Landes durch die dadurch immer mehr anwachsende Steuerlast verursacht. Während arme Eheleute ihre Familie im Schweiße der Arbeit kaum zu ernähren vermögen, und für deren eheliche Kinder das Land keine Sorge übernimmt, müssen sie mit einem Theile der Steuern, die sie an daS Land abgeben, auch für den Unterhalt des Lasters und seiner Kinder den Beistand leisten. Nicht unerwähnt kann schließlich gelassen werden, daß daS Prinzip der Findelanstalten und die Erhaltung der Findlinge auf Landcskosten gegen den §. 167 des „Allgem. bürg. Gesetzbuches" verstoße, weil nach dieser gesetzlichen Vorschrift vorzugsweise dem Vater die Verpflichtung obliegt, das uneheliche Kind zu erhalten, und nur wenn dieser cs nicht erhalten kann, fällt diese Verbindlichkeit auf die Mutter. Bei dem Institute der Fin-dclanstalteu aber hat der Vater das Privilegium des Ver-steckeuspielens, und die arme Mutter muß allein den Kummer, die Schande und die Folgen eines in Verzweiflung geübten Attentates auf das Leben der Frucht oder des Kindes tragen. Wird daher all' das Gesagte ernstlich erwogen, Jo scheint es wohl eine Forderung der Zeit zu sein, bezüg- lich der Findelanstalten von einem Systeme abzulassen, welches aus h u m a n i st i sch e n und finanziellen Rücksichten nicht mehr haltbar ist. Und wirklich haben nach einem Berichte der „Oesterr. Zeitschrift für praktische Heilkunde 1862" schon wiederholte Ministerial - Commissionen in Wien zum Behufe der Organisirung der benannten Institute Statt gefunden. Leider scheinen bisher diese Verhandlungen zu keinem Resultate geführt zu haben. In Verbindung mit den Findelhäusern stehen die Gebärhäuser, durch welche jenen daö Kontingent gestellt wird von den Weibspersonen, welche sich in diesen ihrer unehelichen Frucht entledigen. Beide Anstalten können jedoch nicht wohl als ein unzertrennliches Ganzes angesehen werden, und sind sie auch in ihrer Einrichtung in so ferne verschieden, als nämlich das Findelinstitut aus zwei Theilen besteht, nämlich dem Theile, welcher mit der Gcbäranstalt verbunden ist, in welcher die zahlungsunfähige Mutter mit ihrem Kinde einige Monate verbleibt, um Ammendienste zu verrichten, und hierauf aus der Anstalt tritt, das Kind dem Findelhause überlassend, welches dasselbe so lange behält, bis sich sogenannte Pflcgeältern finden, welche gegen die festgesetzte geringe Tare (im ersten Jahre mit 31 fl. 50 kr., in den folgenden bis zum inclus. 10. Jahre mit 22 fl. 5 kr.) das uneheliche Kind in die Verpflegung übernehmen. Dadurch werden die Findelkinder im ganzen Lande zerstreut. Haben die vorausgegangenen Erwägungen gezeigt, daß die Findelanstalten ohne Bedenken aufgehoben werden können, und im Interesse des physischen und geistigen Wohles der unehelichen Kinder sogar aufgehoben werden sollen, so kann dieses jedoch bei den Gebäranstalten nicht der Fall sein. Wenn nämlich erwogen wird, daß schon gesunde Schwangere bei der Entbindung mehr oder weniger Hilfe und einer Lagerstätte bedürfen, uneheliche Mütter aber diese nicht immer leicht bekommen können, —■ wenn ferner erwogen wird, daß es abnorme Schwangerschaften und abnorme Geburten gibt, welche ärztlicher Hilfe bedürftig sind, und anderen Kranken gleich behandelt werden müssen, und wenn schließlich nicht übersehen werden kann, daß das GebärhauS dort, wo Schulen für Geburtshelfer und Hebammen sich befinden, ein nothwendiges Lehrmittel ist, so kann von einer Auflassung der Gebärhäuser keine Rede sein. Der Fortbestand derselben aber schließt die Nothwendigkeit einer derartigen Reorganisirung derselben nicht aus, daß die Bedingungen zur Aufnahme der Schwangeren in das Gebärhaus so normirt werden, daß der Landesfond hierbei möglichst geschont werde. Wenn den Finanzausschuß alle diese Erwägungen zur Ueberzeugung geführt haben, daß eine Reform der Gebär- und Findelanstalt und resp. ein Auflassen der letzteren aus humanistischen und finanziellen Rücksichten als ein Gebot der Nothwendigkeit sich darstelle, so hat er es jedoch nicht übersehen, daß sich diese Institute in das Fleisch und Blut zumal der unteren Volksschichten eingelebt haben. Da demnach die plötzliche Aufhebung der Findelanstalt nicht gerathen, sondern auf Mittel und Wege zu denken wäre, wie mittlerweile die Aufnahme der Findlinge in die Landesversorgung zu erschweren wäre, um sohin in einem gewissen Zeit-Termine zur gänzlichen Auflassung der Findelanstalt zu schreiten, so erlaubt sich der Finanzausschuß Nachstehendes zu beantragen: Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. In Anbetracht dessen, daß die mit den Gebäranstalten verbundenen Findclinstitute die erwünschten Er- Abgeordnete v. Langer mit 33, die Herren Abgeordneten Deschmann, Derbitsch und Koren jeder mit 32, Herr Graf Margheri mit 31, Herr Klemenöiö mit 25, Herr Zagorec mit 24, Herr Debevc mit 21 Stimmen. Es ist also die erforderliche Zahl von 9 Mitgliedern gewählt. (Rufe: 8, noch Einer ist!) Ich habe übersehen: der Herr Kosler mit 30 Stimmen. Präsident: Es sind also alle 9 Herren gewählt; ich bitte, sich gefälligst nach der Sitzung zu constituiren, und mir das Resultat der Coustituirung gefälligst bekannt geben zu wollen. Dem früher gefaßten Beschlusse gemäß wird die Petition der Gemeindevorstehung Planina: die Planina-Kaltenfelder Geuicindcstraße als Concurrenzstraße erklären zu wollen, diesem gewählten Ausschüsse zur .Erledigung zugewiesen. 2Bir kommen nun zum ersten Gegenstände der Tagesordnung : Antrag des Finanzausschusses betreffend die hierländige Gebär- und Findelanstalt. Ich bitte den Herrn Referenten das Wort zu ergreifen. Berichterstatter Abg. Dr. BlciweiS (liest): „Hoher Landtag! Bei der Vorberathung der Präliminarien der Lan-dcswohlthätigkeits - Anstalten hat das im progressiven Steigen begriffene Erfordcrniß des Gebär- und Findelfondes, ersteres für das Jahr 1867 mit 9606 fl., letzteres mit 25.886 fl. veranschlagt, einen peinlichen Eindruck auf den Finanzausschuß gemacht. Mit Ende Dezember 1865 verblieben ............................... 673 männliche, und 724 weibliche zusammen 1397 Findlinge in der Landesversorgung. Der Finanzausschuß glaubte im Angesichte der Thatsache, daß so enorme Summen zumal von der Findelanstalt verschlungen werden, ohne daß dieselbe eine Hnma-nitätsanstalt im wahren Sinne des Wortes genannt zu werden verdient, die beiden Institute einer eingehenden Prüfung unterwerfen zu sollen, und ist hierbei schließlich zur Ueberzeugung gelangt, daß eine Reform der Gebär-Anstalt, und das gänzliche Auflassen der Findelanstalt ein dringendes Bedürfniß der Zeit sei. Schon in der 35. Sitzung des Landtages im Jahre 1863, wo es sich um die Abweisung der Ansprüche der Triestcr Cominune bezüglich der Verpflegsgebühren für Findlinge an den kraini-schen Landesfond handelte, scheint dem hohen Landtage bei dem Beschlusse: „alle Ersatzansprüche pro prae-terito, aber auch für die Zukunft in so lange abzulehnen, als das gegenwärtige Prinzip der Gebär- und Findelanstalten aufrecht erhalten wird", die Nothwendigkeit einer durchgreifenden Reform derselben vorgeschwebt zu haben. Der Finanzausschuß wird sich erlauben, im Nachstehenden jene Erwägungen dem hohen Landtage mitzutheilen , welche ihn bewogen haben, den oben angedeuteten, und am Schluffe dieser Vorlage genauer präcisirten Antrag zu stellen. Bei der Frage der Findelanstalten stehen sich bekanntlich zwei Systeme geradezu entgegen: das eine befürwortet die Findelhäuser, das andere verwirft dieselben. Der leitende Gedanke des ersteren, welches in Oesterreich durch das kaiserliche Patent vom 11. Mai 1784 zur Geltung kam, ist die Geheimhaltung der Aeltern der unehelichen Kinder. Dieses Prinzip potenzirt sich in Italien noch durch das System der Findelwinde (Drehlade, Ruota). Aehnlich diesem Systeme, allein älter als dasselbe, ist das französische „Admission ä bureau ouvert“, d. i. die öffentliche Wohlthätigkeit ist diesem Systeme zu Folge bereit, der armen Schwangeren Schutz und Hilfe zu gewähren, und für ihr Kind zu sorgen, allein sie will wissen, wem sie ihre Hand reicht, sie will den Mißbrauch wehren. Das den Findelhäusern widerstrebende System erklärt die Findelhäuser für ein öffentliches Uebel, und verwirft dieselben gänzlich, mißbilliget die Geheimhaltung, überläßt der Mutter die Sorge für ihr Kind und macht sie dafür verantwortlich; erlaubt die Ermittlung des Vaters und verurtheilt ihn zum Tragen der Kosten. Wenn es in diesen Ländern auch uneheliche Kinder, und vielleicht deren noch mehrere gibt, so wird dennoch selten ein Kind weggelegt gefunden, welches sohin der Gemeinde zur Last fällt, wo es gefunden wurde; auch Kindsmorde sind hier seltener. Theorie und Praris hat in Deutschland, wie der berühmte Mar Wirth in seiner „National - Oekonomie Frankfurt 1861" schreibt, über die Findelinstitute schon längst den Stab gebrochen. Man ist darüber einig, daß die durch sie allenfalls erreichten Vortheile bei Weitem nicht die vielfachen Nachtheile aufwiegen. Sie steuern die Weglegung und den Kindsmord nicht; ja man zählt viele und sogar noch mehr Weglegungen und mehrKinds-mvrde in Ländern, welche Findclanstalten haben, als dort, wo sic nicht bestehen. Krain hat ein Findelhauö, Kärnten keines. In Krai», wo sich die Zahl der unehelichen Geburten zu jener der ehelichen wie 11:100 verhält, und wo die Findelanstalt seit 1784 besteht, wurde nach Dr. Melzer's „Geschichte der Findlinge Oesterreichs" im Durchschnitte vor Eröffnung des Findelhauses in 21 Jahren jährlich 315/2I Weglegungen beobachtet, nach Eröffnung desselben 4y3. In Kärnten, wo auf 100 eheliche Kinder 46 uneheliche kommen, beobachtete man z. B. in einem Decennium von 1830—1840 nur 2 Weglegungen. Aehnliches zeigt die Erfahrung hinsichtlich der Fruchtabtreibungcn und der KindSmorde. In dem für Krain und Kärnten gemeinschaftlich gewesenen Strashause war z. B. int Jahre 1842 die Zahl der krainischen Kindsmörderinen 10, im Jahre 1843 8, der kärntnerischen int Jahre 1842 3, int Jahre 1843 5. Blickt man auf die übrigen Länder Oestcrreich's, so findet man auch hier, daß sich durch die Findelanstalten weder die Weglegungen der Kinder, noch die Fruchtab-treibnngen und Kindsmordc vermindert haben, dagegen in Ländern, wo diese Anstalten nicht bestehen, alle diese Verbrechen seltener vorkommen. So z. B. hatte ganz Preußen vom Jahre 1835—1841 nur 24 Kindsmorde; auffallend wenig derlei Verbrechen hat England, wo es keine Findelanstalten und doch so viel Armuth gibt, im Vergleiche mit Frankreich, welches 271 Findelhäuser zählt, und z. B. in dem Zeiträume von 1825 bis 1838 wegen Kindsmord 2549 Weibspersonen gerichtlich verfolgt wurden. Daß die Findelhäuser den genannten Verbrechen vorbeugen, ist demnach irrig, und es ist daher zu bedenken, ob aus Rücksichten der Moralität eine Gesetzgebung zu billigen sei, welche von einer anderen Seite angesehen, für das soziale Leben von den traurigsten Folgen ist. Die Sprache der offiziellen Ziffern ist überzeugender, als mißverstandene Humanität. Die Absicht, welche den Findelhäusern zum Grunde liegt, ist löblich, allein die Vortheile, welche dieselben erreichen sollen, sind laut den statistischen Nachweisungen nur eine Täuschung. Die Ausschüsse zu überweisen wäre, weil rücksichtlich der Gruildsteiier von dem zur Prüfung des Rechenschaftsbe-richtes bestellten Ausschüsse ein das ganze Land umfassender Bericht erstattet wird. Nach dieser Erörterung stellt der Petitionsausschuß den Dringlichkeilsantrag: „Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Zur Vorbcrathuug aller die Straßcnangelegen-heit betreffenden Einlagen und der hierüber zu erfolgenden Berichterstattung werde aus dem hohen Hause ein Ausschuß von 9 Mitgliedern gewählt. 2. Die Wahl werde sogleich vorgenommen und von der Bestimmlnig der Frist zur Berichterstattung und Vertheiluug des Ausschußberichtes Umgang genommen". Die Dringlichkeit dieses Antrags geht schon aus der Betrachtung hervor, daß die Straßeuaiigelegenhcitcn für das Land von höchster Bedeutung sind, daher solche eine eingehende Berathung erfordern. Damit aber dieses geschehen könne, müssen die dies-fälligeu Einlagen dem Ausschüsse rechtzeitig zukommen. In eine weitere Begründung werde ich mich einstweilen nicht einlassen und werde den Antrag dem Präsidium übergeben. (Ueberreickt denselben.) Präsident: Es ist zuerst über die Dringlichkeit dieses Antrages vom h. Hause zu entscheiden; derselbe bedarf keiner Unterstützung, weil er int Namen des Petitivnsausschnsses gestellt wurde. (Abg. Brolich: Ja, so ist es.) Wünscht Jemand von den Herren über die Dringlichkeit das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so schreite ich sogleich zur Abstimmung und bitte jene Herren, welche denselben als dringlich anerkennen, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Die Dringlichkeit dieses Antrages ist anerkannt. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag selbst. Wünscht Jemand von den Herren diesfalls das Wort? Soll ich ihn vielleicht noch einmal vorlesen? (Abg. Dr. Costa: Ja, ja, noch einmal vorlesen!) Der Petitivnsausschuß stellt folgenden Antrag. (Liest dcnselb.) Wünscht Jemand der Herren das Wort? Abg. Deschmaim: Aus der Begründung des Antrages habe ich ersehen, daß erst jetzt beabsichtiget wird, daß auch Vorlagen des Landcsausschnsses über Straßenangelegenheitcu au den neu zu wählenden Ausschuß gewiesen werden sollen. Ich glaube aber, daß derselbe früher kein Urtheil sprechen kann, bevor sie nicht an das h. Haus gelaugt sind, daher ich diesen Passus beanständen würde, wo cs heißt: „Einlagen", ich würde statt dessen wünschen, daß sich diese Vorlagen an diesen Ausschuß ans „Petitionen" zu beschränken hätten, indem ohnehin von Seite des hohen Hauses entschieden werden wird, ob über diese Vorlagen sogleich in die Vorberathungeu eingegangen werden soll oder nicht. Präsident: Der Herr Abgeordnete Dcschmann stellt den Abänderungsantrag, daß in der Position 1 statt des Wortes „Einlagen" aufgenommen werden soll „Petitionen". Wird dieser Antrag unterstützt. Ich bitte jene Herren, welche denselben unterstützen wollen, sich zu erheben. (Geschieht.) Er ist hinreichend unterstützt. Wünschen der Herr Abgeordneter Brolich eine Bemerkung zu machen? Abg. Brolich: Ich wollte nur bemerken, daß der Pctitionsaus-schuß nach meiner Anschauung Nichts dagegen haben werde, wenn statt des Wortes „Einlagen" das Wort „Petitionen" gesetzt wird. Ich habe nur den Antrag deswegen etwas weiter gestellt, weil vielleicht auch im h. Hause selbst ein Antrag in Straßenangelegenheiten gestellt werden könnte, und weil, wenn ein Ausschuß für alle Stras-senangclegenheiten bestellt würde, ein solcher selbstverständlich auch dem Straßenausschusse zuzuweisen wäre. Was aber den Antrag, welcher über die Bildung der Concurrenzbezirke vom Laudesausschusse zu erwarten ist, betrifft, so habe ich ihn nur deswegen erwähnt, weil im Rechenschaftsberichte ohnehin angeführt ist, baß ein solcher Antrag demnächst gestellt werden wird, und ich habe in meiner Begründung nur deswegen von diesem Antrage Erwähnung gemacht, weil es nicht schaden kann, wenn man schon bei der Wahl des gegenwärtigen Stras-sencomitös darauf Rücksicht nimmt, daß ein solches Counts zusammengestellt tvcrde, welchem das h. HanS auch den erwarteten Antrag, betreffend die Bildung der Con-currenzbczirke, zuzuweisen sich veranlaßt finden könnte, damit nicht nach der heutigen Wahl in der Folge noch ein anderer Ausschuß in gleichen Angelegenheiten, somit für einen und denselben Gegenstand ein Ausschuß doppelt gewählt werden würde. Dies war meine Anschauung und ich beschränke mich lediglich darauf, daß heute ein Straßenausschuß gewählt werde. Präsident: Wünscht noch Jemand von den Herren das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so schreiten wir zur Abstimmung. Der erste Antrag lautet: (Rufe: Abänderungs- Antrag!) Ich bitte, der Petitionsausschuß hat sich mit der Abänderung einverstanden erklärt. Es liegt also nur ein Antrag vor, nämlich derbes Petitionsausschuffes mit der vom Abgeordneten Deschmann beantragten Abänderung. Derselbe lautet (liest). Ich bitte jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich). Der Antrag ist angenommen. (Rufe: einstimmig!) Der zweite Theil des Antrages lautet: (Liesl denselben.) Wünscht Jemand von den Herren zu Pein zweiten Absätze das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so schreiten wir zur Abstimmung. Ich bitte jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Der Antrag ist vom h. Hause angenommen. Dem so eben gefaßten Beschlusse gemäß, unterbreche ich die Sitzung und bitte die Wahl vorzunehmen. Ich bitte Seine Excellenz Freiherrn von Schloißnigg und die Herren Abgeordneten Kromer, Guttman und auch den Herrn Derbitsch das Scrutinium gefälligst vorzunehmen. (Die Sitzung wird um 11 Uhr 5 Minuten unterbrochen. — Nach Abgabe der Stimmzetteln und Wiederaufnahme der Sitzung um 11 Uhr 30 Minuten) Präsident: Die Sitzung ist wieder eröffnet. Ich bitte den Herrn Abgeordneten Kromer das Resultat der Wahl bekannt zu geben. Abg. Kromer: Es wurden 33 Stimmzettel abgegeben, die absolute Majorität beträgt somit 17, diese erhielten: der Herr ■MR Petition der Gemeinde Pianina um Subvention zur kaascr Brücke. — Petitionen der Gemeinde Vigaun. — der Gemeinde Grafenbrun» — ■ u und der Gemeinden des Bezirkes Scnofctsch. — Wahl eines Ausschusses für Straßcuangclcgenhciten. derholt betont hoben, daß der Staat für complizirte merkantile Geschäfte minder geeignet sei und solche der Privatindustrie überlassen solle. Indem durch die Modalitäten des nun abgeschlossenen Vertrages für längere Zeit eine dauernde Abnahme des Quecksilbers gesichert ist, ohne die Substanz des Staatseigenthumes zu veräußern, ist auch die Erhaltung und vielleicht selbst die Verstärkung des Bergwerkbetriebes in Jdria außer Zweifel gestellt. (Lebhaftes Bravo!) Präsident: Wünscht Jemand von den Herren vielleicht diesfalls das Wort zu ergreifen? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so erkläre ich auf Grund des so eben vernommenen allgemeinen Zurufs, daß der Landtag diese Eröffnung des hohen Finanzministeriums mit tiefstem Danke zur erfreulichen Kenntniß nimmt. Es ist mir vom Petitionsausschusse die Bitte gestellt worden, daß bezüglich der Petitionen der Ortschaften Breg und Paku gehörig zur Pfarre Franzdorf, bis nun einverleibt mit der Gemeinde Presser, um Einverleibung mit der Gemeinde Franzdorf, die Ansicht der hohen Landesbehörde zu vernehmen gewünscht wird; und es wird daher (gegen Seine Excellenz den Herrn Statthalter gewendet) um die gefällige Intervention eines Herrn Regierungs-commiffärs gebeten. K. k. Statthalter Freiherr v. Bach: DaS unterliegt gar keinem Anstande. Präsident: Der Obmann des Ausschusses für die Abänderung der Landes- und Landtagswahlordnung ersucht die Herren Mitglieder desselben morgen um 9 Uhr Vormittags zu einer Sitzung zu erscheinen. Die Herren Schriftführer bitten um deren Ablösung und Veranlassung einer ^Neuwahl. Ich werde diese Neuwahl am Schluffe der Sitzung vornehmen lassen. Der Herr Abg. Koren hat eine Petition der Gemeindevorstehung Planina vorgelegt, welche bittet, die Planina-Kaltenfelder Gemeindestraße als Concurrenzstraße erklären zu wollen. Ich bitte, wird diesfalls ein Antrag gestellt, welchem Ausschüsse diese Petition zur Erledigung zuzuweisen sei? Abg. Brolich: Ich bitte, Herr Vorsitzender! Es wird dann vom Petitionsausschusse ein Dringlichkeitsantrag wegen Zuweisung aller Einlagen betreffend die Straßenangelegenheiten gestellt werden. Ich bitte einstweilen die Zuweisung dieser Petition zu verschieben. Präsident: Weiters wurde vom Herrn Abgeordneten Koren eine Petition der Gemeindevorstehung Planina um Ertheilung einer Subvention zur Wiederherstellung der verfallenen Laaser Brücke überreicht. Ich glaube, daß diese Petition in das nämliche Resort wie die erste Petition gehört, ich werde daher den Beschluß, welchem Ausschüsse diese Petition zugewiesen werden soll, späterhin fassen. (Rufe: dem Finanzausschüsse!) Ich bitte, Brücken und Straßen . . . . (Rufe: dem Finanzausschüsse!) auch gut, ich werde also diese Petition dem Finanzausschüsse zur Berichterstattung zuweisen, wenn keine Einwendung geschieht. Ich habe heute auf die Tische der verehrten Herren drei Vorlagen vertheilen lassen, und zwar: Eine Regierungsvorlage betreffend das Wasenmeistergesetz; ferner den Bericht des Finanzausschusses über den Antrag des Landesausschusses auf nachträgliche Genehmigung der Verausgabung eines Betrages von 13.889 fl. 86 kr. für die Mehrarbeiten bei dem Gruber'schen Kanal und eines weitern Betrages von 3921 st. 82'/2 kr. für die Herstellung eines Schleußenwerkes am Laibachflusse und 3. Bericht des Finanzausschusses über die von den Gemeindeverlretungen des Bezirkes Senožeč angesuchte Subvention aus dem Landesfonde zur Erhaltung der Reka Straße und Zahlung der vollendeten Kunstbauten. Bitte Herr Abg. Brolich haben mich ersucht, zu einem Dringlichkeitsantrage das Wort ergreifen zu dürfen. Ich bitte also das Wort zu ergreifen. Abg. Brolich: Es sind mehrere Petitionen, Straßenangelegenheiten betreffend, überreicht und dem Petitionsausschusse zugewiesen worden. Diese Petitionen sind folgende: 1. Petition der Vorstehung der Ortsgemeinde Vigaun um Erklärung der Cirkniz-Vigaun Gemeindestraße als Concurrenzstraße. 2. Petition der Gemeinde Grafenbrunn um Einbeziehung der von der Regierung aufgelassenen und den Gemeinden überlassenen Straße von St. Peter über die Pojk bis Dornegg in die Concnrrenzstraßen. 3. Die Gemeinden des Bezirkes Senožeč bitten, daß sie von der Erhaltung der Fiumaner Straße (reške ceste) entbunden, die diesfälligen Kosten aus den Landesmitteln bestritten, und die Rückstände der l. f. Grundsteuer nachgelassen würden. Der Petitionsansschuß ist der Meinung, daß diese 3 Petitionen einem für die Straßenangelegenheiten besonders zu wählenden Ausschüsse zur Berathung und weiteren Berichterstattung zuzuweisen wären. Zudem ist die von dem Landesausschusse in dem Rechenschaftsberichte zugesicherte Vorlage, zur Erlassung eines Gesetzes über die Bildung der Concurrenzbezirke demnächst um so mehr zu erwarten, als nach den Erklärungen Seiner Excellenz des Herrn Statthalters die bezüglichen Vorerhebungen an die k. k. Bezirksämter bereits angelangt sind, und dem LandeSausschusse mitgetheilt wurden. Für diese Vorlage wird ohnehin aus dem hohen Hause ein Ausschuß gewählt und es dürfte vielleicht daS hohe Haus als zweckmäßig erkennen, zur Berathung dieser Vorlage jenen Ausschuß zu bestimmen, welcher zur Vorberathung des Straßenkategorisirungs - Gesetzes im vorigen Jahre gewählt wurde. Derselbe bestand aus 9 Abgeordneten, nämlich: Herrn von Langer, Klemenčič, Derbič, Mulley, Kosler, Koren, Deschmann, Freiherrn von Apfaltrern und Jombart. Für das Geschäft wäre es nur förderlich, wenn alle einlangenden die Straßenangelegenheit betreffenden Petitionen, sogleich an den diesfälligen Ausschuß verwiesen würden. Es wird nur noch bemerkt, daß die Petition der Gemeinden des Bezirkes Senožeč, obschon sie zwei in keiner sachlichen Verbindung stehende Bitten enthält, nämlich: 1. Die Entbindung derselben von der Pflicht der Erhaltung der Fiumaner Straße und Bestreitung der diesfälligen Kosten aus den Landesmitteln, und 2. die Nachlassung der Rückstände an der Grundsteuer, nach der Anschauung des Petitionsausschusses lediglich dem für die Straßenangelegenheit zu wählenden Stenographischer Gericht der zehnten Sitzung i)es keainischen Cmiötages zu Laibach am 13. December 1866. Anwesende: Vorsitzender: Carl v. Wurzbach, Landeshauptmann in Kram. — Als Vertreter der k. k« Regierung: Se. Excellenz Freiherr v. Bach, k. k. Statthalter; Landesrath Roth. — Sämmtliche Mitglieder mit Ausnahme Sr. fürstbischöflichen Gnaden Dr. Wibmer, dann der Herren Abgeordneten: Baron Apfaltrern und Dr. Skedl. — Schriftführer: Abg. Guttman. Tagesordnung: 1. Antrag des Finanzausschusses betreffend die hierländige Gebär- und Findelanstalt. — 2. Antrag des Finanzausschusses Betreff der Kanzleierforderniffe im hies. Eivilspitale. — 3. Antrag des Finanzausschusses auf Bewilligung van Gnadengaben für die Witwe des Dr. Franz Skedl und deren Töchter. — 4. Bericht des SandeSauöschuffcs in Betreff der Regelung der Spitalskostcn für die nach Laibach zuständigen mittellosen Individuen. ßcginn kr Sitzung 10 Uhr 30 Minuten. ------tXX>§§000-------- Präsident: Ich bestätige die Beschlußfähigkeit des hohen Hauses, eröffne die Sitzung und bitte den Herrn Schriftführer das Protokoll der letzten Sitzung vorzutragen. Schriftführer Abg. Guttman: Ich werde das Protokoll wieder im Namen meines Herrn Mitcollegen Kapelle verlesen. (Verliest dasselbe, nach der Verlesung.) Präsident: Ist etwas gegen die Fassung des Protokolls zu erinnern? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, ist dasselbe vom hohen Hause genehmiget. K. k. Statthalter Freiherr von Bach: Bitte, Herr Landeshauptmann, um das Wort. In einer der letzten Landtagssitzungen har bei der bezüglichen Stelle des Rechenschaftsberichtes die Besorgniß wegen des möglichen Verkaufes des Montanwerkes Jdria ihren Ausdruck gefunden. In jüngster Zeit war auch eine Zeitungsnachricht über denselben Gegenstand verbreitet, welche der Aufmerksamkeit der Landtagsversammlung nicht entgangen sein dürfte. Ich bin nunmehr durch ^ eine Mittheilung Seiner Ercellenz des Herrn Finanzministers in X. Sitzung, Die Lage gesetzt, dem hohen Landtage über diesen Gegenstand einen vollkommen beruhigenden Aufschluß zu gewähren. (Dobro! Bravo!) Das Finanzministerium hat mit Herrn Josef Brandeis in London, vertreten durch das Haus M. H. Weikers-heim et Comp, in Wien, einen Vertrag abgeschlossen, vermöge welchem Herr Brandeis die gesammte Qnecksil-berausbeute von Jdria mit Ausnahme einer für den eigenen Bedarf des Aerars reservirteu Menge für eine Reihe von Jahren käuflich übernimmt, wogegen das Aerar den Quecksilberverschleiß an Private einstellt. Es ist jedoch im Vertrage vorgesehen, daß der Bedarf der inländischen Industrie durch den neuen Uebernehmer gesichert sei, und derselben die bisher vom Staate gewährten Bezugserleichterungen gewahrt bleiben. Auf die Eigenthumsverhältniffe, so wie auf den Betrieb des Bergwerkes und der Ziunobersabrik, welcher unverändert in den Händen des Finanzministeriums verbleibt, hat Der abgeschlossene Vertrag keine Einwirkung. (Bravo-Rufe!) Die Finanzvermaltung ist hierdurch einerseits den Wünschen des Landes Krain und seines Landesausschusses, welcher in der Möglichkeit eines eventuellen Verkaufes dieses Staatswerkes die Gefährdung lokaler Interessen zu erblicken glaubte, gerecht geworden, und hat andererseits auch diejenigen Stimmen der Oeffentlichkeit berücksichtiget, welche in Vertretungskörpern und außerhalb solcher wie- l *Siw % r.*$&& *•*, > • l' .v* ' ■ I *é-■■ S ■ $$*. g Î S r$ íWifíl i ÄWf#3 gá# y-'í-y 'i,- ' ÉI Bl II ü ' ■ v P EJBft3f,*»f :.' ■ üs - >\ ggmíSmijs " níi’íiíg; , iOöß' fjs%\ ikmf‘ m* à&r. 5 ■ 4%â!iâ äb|I k À::: Wtäh'MmçiSxf) Ê*: Nachmessung Grundentlastungssondes für das Verwaltungsjahr 1865. Betrag in österr. Wahr. Post-Nr. Passiv-Forderungen einzeln zusammen fr. kr. P- 1 kr. 15 16 17 18 V. Forderungen der Berechtigten: Für liquidirte, durch Grundentlastnngs-Obligationen noch nicht bedeckte Entschädigungs-Capitalien .... „ rückständige Renten von solchen Capitalsforderungen „ durch Grundentlastnngs-Obligationen bedeckte Ent- schädignngs-CnPitalicn „ rückständige 5pcrc. Interessen von Grundcntlastungs-Obligationcn 24467 3243 9006858 128423 95 63 16 % 9162992 14% j 19 20 TI. Forderungen dcS Staates: Für anshnftcndc, dem Grundcntlastungs- Fonde gegebene verzinsliche Vorschüsse An 5pcrc. Interessen von diesen Acrarial-Vorschüsscn 195461 2331 46 91% 197793 37% 21 22 23 VII. Sonstige Grundcntlastun gö-Fonds-Passiva: Rückständige Regiekosten: a) der Grundlastcn-Ablösungs- und Regulirungs-Landcs- Coinmission - b) der Grundlastcn-AblösungS- und Regulirungs-Local- Comissionen Sonstige rückständige Ausgaben Erhaltene, noch nicht zurückverrechnete fremde Gelder und 237 1939 554 113152 40 4% 10% 61 115883 16 24 25 Summe . - Bei Vergleichung der vorstehenden Passiv-Forderungen mit den jenseits nachgewiesenen Activ-Forderungen sub Post-Rr 14 per 9476669 8689047 28 20% 26 ergibt sich mit Ende December 1865 ein reines, hauptsächlich durch die unverzinslichen Einzahlungsrückständc des Landes entstandenes Passiv-Vermögen des Grund-cntlastungs-FondcS von — — 787622 ■ 7% Anmerkung. Von den oben detaillirten gestimmten Passiv-Forderungen des Grundenilastungs-Fondes waren mit Ende December 1865 fällig, und zwar: _ ad V. zusammen .... 66166 fl. 76 /2 kr. „ VI. 197793 „ 37 Vj „ vil. 115883 „ 16 „ Zusammen . . 346843 fl. 27 kr. Unter den Grundentlastnngs-Obligationen per 9006858 fl. sind an verlosten, nicht verzinslichen Hrundentlastungs-Obligationen zusammen enthalten 5250 fl., somit Rest 9001608 fl. j Druck von Ignaz v. Kleinmayr & Fedor Bamberg in Laibach. Verlag des krainischen Landesausschuffes. atl IS Nr. 876 de I860. Swnmarifdjc des gesammten Activ- und Passiv-Vermögens des krainischcu Betrag in österr. Währ. Post-Nr. Jrtlv-Forderungeii einzeln zusammen fi. kr. ft- kr. I. Schu ld der Verpflichteten: 1 An Capital 1538791 94% 66-/2 2 „ 5perc. Zinsen 132806 1668245 76% II. Schuld des Landes: 3 Für liquidirte Entschädigungs-Capitalien 4675854 70'/, 4 Rückständige Renten - Zahlungen (Steucrzuschläge) . . 1002153 37 5 Für Rcgickostencrsätze 327508 14 6005516 21% III. Schuld des Staates: 6 Für lignidirtc, durch Grundentlastungs-Obligationen noch nicht bedeckte Landemial-Capitalien ..... 2835 89 7 „ Laudcmial-Rentcn 441 28 8 „ durch Grnndcntlastnngs-Obligationen bedeckte Lau- demial-Capitalien 983585 91% 72 V, 9 „ üpcrccntigc Interessen von diesem Capitale . . . 9530 996393 81 IV. Sonstige Grn n d c n tla st n n gS - F o n ds - A c t i v a: 10 Aushaftende Rechnnngs- und andere Ersätze .... 919 95 11 „ sonstige Empfänge 13 69 12 „ Vorschüsse 8973 13-/2 13 Schlicßlichcr barer Cassarest . 8984 64 18891 41% 14 Summe . . 1 - 8689047 20% A n nt c v k n n g. Bon den oben specificirten gesammten Activ-Forderungcn des Grundcntlastungsfondes waren mit Ende December 1885 fällig, und zwar: ad !. zusammen............. 229615 fl. 26'/, kr. „ II. ..................... 60752 „ 54 " „ // IH- ,, ........... ’ „ n „IV. „ ........... 18891 „ 41 Vä „ Im Ganzen . 309259 fl. 22 kr. Hievon die jenseits anmerknngsweise besprochenen Passiv- Forderungen im Ganzen per.................................. 346843 „ 27 sonach zeigt sich mit Ende December 1865 ein reiner fälliger Passiv- Rückstand per................................................. 37584 fl. 5 kr. Laibach, am 31. October 1866. Diese Posten enthalten keine factischcn Uebcrschrcitun-gen, indem man ad a bei Feststellung des Präliminars nicht wissen konnte, welche Vorschüsse man vom Staatsschätze bcnöthigen werde und was daher an Zinsen hievon zu entrichten sein werde, weshalb auch im Voranschläge keine Vorsorge dafür getroffen worden war. ad b. Dieser Betrag betrifft die Vormerkungskosten für die den Berechtigten bei dem Grundlastenablösungs-Geschäfte zugewiesenen Aequivalente, welche vorschußweise aus dem G.-E.-Fondc bestritten und von den Berechtigten und Verpflichteten zu gleichen Theilen an selben wieder refundirt werden und wofür aus Mangel jeder Basis nichts präliminirt worden war. ad c. Diese Post ist nur durchführungswcise eingestellt, tote sich dies im Zusammenhalt mit den Einnahmsposten 10 und 11 crgicbt. ad d. Der Betrag pr. 1066 fl. 67 kr. betrifft die an das k. k. Aerar für die Besorgung der Cassageschäfte zu leistende Vergütung, welche pro 1865 noch im Voranschläge des Landesfondcs eingestellt worden war. Der Finanzausschuß stellt demnach den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: 1) Der Rechnungsabschluß des krainischen Grundcnt-lastnngsfondes werde bezüglich der reellen Gebahrung mit den Einnahmen pr. . . 831.491 fl. 33 */3 kr. und mit den Ausgaben pr. . . 939.189 „ 50 \ „ sohin mit dem Cassaabgange pr. 107.698 ff. 17 kr. genehmiget. 2) Der nach diesem Rechnungsabschlüsse sich herausstellende Vermögensstand werde mit den Activrückstän- dcn pr..................... 8.689.047 fl. 20 7* kr. und mit den Passivrückstän- dcn pr. ...... 9.476.669 „ 28 „ sohin mit dem schließlichen Passivum pr................ 787.622 fl. 71/, kr. als richtig anerkannt." (Da weder bei der General - noch bei der Spccial-debatte sich Jemand meldet, so bringt der Präsident diese Anträge des Finanzausschusses zur Abstimmung, und werden dieselben in zweiter und über Antrag des Präsidenten sogleich in dritter Lesung ohne Debatte angenommen.) Präsident: Die Herren Stenographen werden gebeten, in das stenographische Protokoll die summarische Nachweisung aufnehmen zu wollen, obgleich sic im Hause nicht vorgetragen wurde. Die heutige Tagesordnung ist erschöpft; mir liegt gegenwärtig nur Das für den hohen Landtag vor, was ich heute auf die Tische der Herren Abgeordneten legen ließ, nämlich der Antrag des Finanzausschusses, betreffend die Gebär- und Findelanstalt, und der Bericht desselben Ausschusses , betreffend die Kanzleierfordernisse im Civilspitale. Es ist nicht angezeigt, daß ich die hochverehrten Herren auf Mittwoch behufs Erledigung dieser beiden kleinen Vorlagen, die höchstens eine Viertelstunde in Anspruch nehmen dürften, in Ungelegenheiten versetze. Ich erwarte aber aus der Druckerei den Antrag deö Landcsausschusscs, betreffs Regelung der Spitalskosten für die nach Laibach zuständigen Individuen, und so erlaube ich mir, den Antrag zu stellen, daß die nächste Sitzung Donnerstag stattfinden solle, und ich bemerke, daß ich diesen Antrag wegen Abänderung der Spitalskosten den Herren in ihre Wohnung senden werde, und dies zur rechten Zeit, so daß dieser Antrag 48 Stunden vor der Sitzung in ihren Händen sein wird; gestatten Sie daher, diese drei Vorlagen als Tagesordnung anzusehen. Dann bitte ich die Herren, die in den Ausschüssen arbeiten, diese Zeit zu benützen, damit wir bald etwas bekommen, denn der Landesausschuß selbst hat nur noch ein paar Vorlagen. Auch bin ich bereit, den Petitionsausschuß Vorlagen vortragen zu lassen, wann immer er mir etwas gibt, ohne die bestimmten 14 Tage abzuwarten. Noch verkünde ich, daß die Mitglieder des Comito's für ! Aenderung der Landcsordnung und Landtags-Wahlordnung für Mittwoch 10 Uhr zu einer Sitzung eingeladen werden. Ist etwas gegen die Tagesordnung zu erinnern? (Nach einer Pause:) Wenn nicht, so ist die Sitzung geschlossen. Schluss der Schling 12 Ilhr 48 Minuten.