TREATISES AND DOCUMENTS JOURNAL OF ETHNIC STUDIES Number 68, September 2012, pp. 8-33 ÁRPÁD HORNYÁK Die Institution des Doppelbesitzes an der ungarischjugoslawischen Grenze zwischen den beiden Weltkriegen1 Die Grenzlinien, die durch den Friedensvertrag von Trianon gezogen wurden, haben in vielen Fällen Gemeinden von ihrem Landbesitz abgetrennt; fallweise wurde der Landbesitz sogar zerstückelt. Dieser von der Grenzlinie durchschnittene Landbesitz wurde in der Zwischenkriegszeit Doppelbesitz genannt. Analog wurden die Landbesitzer, deren Grundbesitz durch die Trianoner Grenzlinie von ihrem Wohnort abgetrennt wurde, in jenen Jahren zwischen den beiden Weltkriegen als Doppelbesitzer bezeichnet. Die langfristige Regelung zwis chen Ungarn und dem Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen erfolgte erst im Jahre 1926, als eine Anlage des abgeschlossenen Handelsvertrages bis Mai 1932 die Rechte und Verpflichtungen der Doppelbesitzer regelte. Diese Frage bewirkte aber ernsthafte Komplikationen, da Jugoslawien die Institution des Doppelbesitzes abschaffen wollte. Die Auseinandersetzung zwischen den zwei Staaten entartete in einem Maße, dass sich Ungarn schließlich mit seiner Beschwerde an den Völkerbund wandte. Im Sinne des Genfer Beschlusses mussten die zwei Staaten direkte Verhandlungen führen, um die Streitfragen zu beseitigen. Das Abkommen, das am 21. Juli 1934 in Belgrad unterzeichnet wurde, verstärkte die Position der ungarischen Seite, so wurde die Institution des Doppelbesitzes aufrechterhalten. Schlüsselworte: Ungarn, Yugoslavia, Doppelbesitzes, Grenze, Trianon The Institution of Double Ownership on the Hungarian-Yugoslavian Border in the Interwar Period1 In many cases the borders driven by the Trianon Peace Treaty have cut villages from their properties, sometimes even the land properties were divided by the borders. The owners of these shared lands and the owners of those properties, which were divided by the borderline from their residency, were called double owners in the interwar period. Long-term regulation of the issue of double owners was in 1926 when the trade treaty was signed between Hungary and the Kingdom of Serbs, Croats and Slovenians. This treaty in its appendix regulated the border crossing, rights and duties of double owners until May 1932. However, after that date the issue caused serious difficulties since Yugoslavia wanted to abolish the institution of double ownership. The frictions reached a level that Hungary finally decided to ask the League of Nations' help. According to the decision of Genève the two concerned states had to conduct bilateral negotiations in order to solve the matter. As the result of these negotiations an agreement was signed that strengthened the Hungarian position and kept the institution of double owners. Keywords: Hungary, Yugoslavia, double ownership, border, Trianon Correspondence address: Arpad Hornyak, University of Pecs; Institute of History of Hungarian Academy of Sciences, 2. Rokus u. 7624 Pecs, Hungary, bajmok@index.hu ISSN 0354-0286 Print/ ISSN 1854-5181 Online - UDC 323.15.342.4(058) © Inštitut za narodnostna vprašanja (Ljubljana), http://www.inv.si RAZPRAVE IN GRADIVO REVIJA ZA NARODNOSTNA VPRAŠANJA Številka 68, September 2012, str. 8-33 Institut dvojnega lastništva na madžarsko- 9 jugoslovanski meji v medvojnem obdobju1 Meje, ki so nastale po trianonski mirovni pogodbi, so vasi ločile od njihovega imetja, včasih pa tudi zemljiške posesti. Lastniki deljenih zemljiških posesti, ki jih je ločevala mejna črta, so se v medvojnem obdobju imenovali dvolastniki. Dolgoročno urejanje vprašanja dvolastništva se je začelo leta 1926 s podpisom pogodbe o blagovni menjavi med Madžarsko in Kraljevino Srbov, Hrvatov in Slovencev. Pogodba je v dodatnih členih urejala prestopanje meje, kakor tudi pravice in dolžnosti dvolastnikov do maja 1932. Po tem datumu je prišlo do resnih težav na tem področju, ker je želela Jugoslavija institut dvolastništva preprosto ukiniti. Trenja so se tako zaostrila, da je Madžarska nazadnje sklenila za pomoč zaprositi Društvo narodov, Ženeva pa je odločila, da morata vpleteni državi problem rešiti z bilateralnimi pogajanji. Le-ta so privedla do podpisa sporazuma, ki je okrepil madžarsko pozicijo in ohranil institut dvolastništva. Ključne besede: Madžarska, Jugoslavija, dvolastništvo, meja, Trianon 1. Die Entstehung des Doppelbesitzes Die Institution des Doppelbesitzes gehörte nicht nur in Ungarn, sondern auch in seinen Nachbarländern, zu denen auch Jugoslawien bzw. dessen Nachfolgestaaten gehörten, zu den wenig präferierten Themen. Nachdem ich mich seit mehr als 10 Jahren mit der Geschichte der ungarisch-jugoslawischen Beziehungen beschäftige, und es mir in Belgrad gelungen ist, bislang unerforschte einschlägige Dokumente zu finden, war es naheliegend, sie zusammenzufassen und die Ergebnisse meiner Untersuchung der wissenschaftlichen Fachwelt vorzustellen. Zur Erstellung der Studie verwendete ich einerseits Materialien aus den Archiven von Belgrad und Zagreb, andererseits ein geringes Maß auffindbarer Fachliteratur; schließlich konnte ich mich auch auf die Dokumente ungarischer Archive stützen. Das Ergebnis dieser Forschungen ist in der vorliegenden Studie zusammengefasst: Es wird aufgezeigt, dass diese scheinbar bedeutungslose und "nur" wirtschaftliche Frage in Wirklichkeit als sehr gewichtiges politisches Problem behandelt wurde und die wechselseitigen Beziehungen zwischen den beiden Staaten zeitweise nachhaltig bestimmt hat. Wegen der Grenzlinien, die aufgrund der einschlägigen Bestimmungen des Vertrages von Trianon festgelegt worden waren, wurden in vielen Fällen Landgüter von den Gemeinden abgeschnitten; es kam aber auch oft vor, dass durch diese Grenzlinien zahlreiche Landgüter, darunter sogar Meierhöfe, zerteilt worden sind. Eigentümer, deren Landgüter bei der Grenzziehung durchschnitten wurden oder fortan gänzlich jenseits der Grenzlinie lagen, nannte man in der Zeitspanne zwischen den beiden Weltkriegen Doppelbesitzer. In dem Gebiet, das 68 / ,2012 TREATISES AND DOCUMENTS JOURNAL OF ETHNIC STUDIES ÄRPÄD HORNYÄK Die Institution des Doppelbesitzes an der ungarisch-jugoslawischen Grenze zwischen den beiden Weltkriegen Ungarn entrissen worden ist, hatten insgesamt 8.494 ungarische Grundbesitzer 113.438 Katasterjoch landwirtschaftliche Nutzfläche, während in Ungarn 13.988 fremde Grundbesitzer eine Fläche von 57.434 Katasterjoch dieser Nutzfläche besaßen. Es handelte sich also um insgesamt 22.482 Grundbesitzer, die über eine landwirtschaftliche Nutzfläche von rund 170.872 Joch verfügten.2 Von ihnen besaßen 2.690 ungarische Landbesitzer Güter in Jugoslawien (26.086 Katasterjoch), und 7.122 jugoslawische Staatsbürger besaßen 14.506 Joch Ackerland in Ungarn.3 Die hier betrachtete Gruppe von Grundbesitzern, deren Liegenschaften durch die Grenze vom Wohnort der Eigentümer abgeschnitten worden waren, hätte die Felder unmöglich bearbeiten können, da die Grenze regulär mit Pass und Visum hätte überschritten werden müssen. Man musste also einen Weg finden, um die Fragen, von denen die Existenz mehrerer Tausend Menschen abhing, zu lösen. Im Grunde genommen hätte das keine Schwierigkeit bedeuten dürfen, da die Großmächte während der Verhandlungen des Trianoner Friedensvertrages die Errichtung des Instituts des Doppelbesitzes für die Nachfolgestaaten in einer Art und Weise empfohlen haben, welche die betroffenen Staaten, unter ihnen auch Ungarn, sowie das Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen, akzeptabel fanden. Trotz der Empfehlung der Großmächte und der Zustimmung der betroffenen Staaten konnte jedoch die Lage der Doppelbesitzer auf Staatsebene nicht befriedigend gelöst werden. Da keine zwischenstaatlichen Vereinbarungen getroffen worden waren, versuchte man in den Grenzbezirken auf örtlicher Ebene Abkommen zu schließen, um hiermit dem Grenzübertritt aller Doppelbesitzer, die wegen der Bearbeitung ihrer eigenen Landgüter über die Grenze mussten, eine rechtliche Form zu verleihen. Im November 1919 hat das Komitat Zala eine Vereinbarung getroffen, der zufolge die Doppelbesitzer einen kommunalen Berechtigungsschein über ihre Güter im jenseitigen Grenzbezirk beantragen mussten, damit ihnen dann das Gericht erster Instanz aufgrund dieser Bestätigung einen Pass ohne Foto, der in der Grenzzone einen Monat lang gültig war, ausstellen konnte (Bencsik 1999, 51). Mit einem anderen Abkommen von 1921 wollte man den Doppelbesitzern, die in einem Abstand von 10 km von der Grenze ansässig waren, den Grenzübertritt mit einem von den Oberstuhlrichtern ausgestellten Bestätigungsschein ermöglichen (Bencsik 1999, 52). Dennoch konnte man mit all diesen Abkommen auf örtlicher Ebene nicht erreichen, dass die Doppelbesitzer reibungslos die Grenze überschritten. Anfangs wollte der jugoslawische Staat ausschließlich den Doppelbesitzern als Einzelpersonen den Grenzübertritt erleichtern, und zwar auch nur denjenigen, die ihre Ackerfelder allein bearbeiteten, und dies auch nur für eine Zeitdauer von einem Jahr ab Inkrafttreten des Trianoner Vertrages, also bis zum Ende der Optionszeit. Auf der Suche nach einer Lösung dieser Frage brachte das im Juli 1924 geschlossene provisorische Abkommen zwischen Jugoslawien und Ungarn einen bedeutenden Durchbruch: Dieses Abkommen bezog sich auf alle Doppelbesitzer, die in einer RAZPRAVE IN GRADIVO REVIJA ZA NARODNOSTNA VPRAŠANJA 68 / 2012 ARPAD HORNYAK Institut dvojnega lastništva na madžarsko-jugoslovanski meji v medvojnem obdobju Zone von 10 km diesseits oder jenseits der Grenze wohnhaft waren. Es konnten nur diejenigen Einwohner einen Kleingrenzübertrittschein bekommen, die sich mindestens seit drei Monaten in einem der Grenzbezirke niedergelassen hatten, und von ihnen auch nur diejenigen, die ohne Hilfe ihre Landgüter bearbeiteten.4 Ein halbes Jahr später wurde in Budapest ein neuer Vertrag geschlossen, der für den Notfall die Ausgabe eines zwei Tage gültigen Grenzübertrittscheins vorsah, und zwar unter der Bedingung, dass der Grenzübertritt an beiden in Frage stehenden Tagen zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang erfolge. Zur gleichen Zeit kamen jedoch beide Teile dahingehend überein, dass beiden Staaten alle Rechte vorbehalten bleiben, den Grenzverkehr vorübergehend gänzlich einzustellen, wenn sie dies aus persönlichen, gesundheitlichen oder veterinären Gründen oder auch wegen der öffentlichen Sicherheit für wichtig halten sollten (Bencsik 1999, 53). 2. Die langfristige Regelung der Grenzüberschreitung Eine langfristige Lösung der Frage ließ jedoch noch ein Jahr auf sich warten. Am 24. Juli 1926 haben Ungarn und Jugoslawien in Belgrad einen Handelsvertrag abgeschlossen, in dessen Anlage A die beiden Staaten die mit den Doppelbesitzern verbundenen Fragen klärten. So konnten die Doppelbesitzer all ihre Geräte und Werkzeuge, die sie zur Bearbeitung ihrer Felder benötigten, zollfrei über die Grenze mitnehmen. Dabei war der Weg zwischen dem Wohnort der Besitzer und dem j enseits der Grenze gelegenen Acker einzuhalten. Analog bestand die Möglichkeit, die Geräte wieder zurückzuführen; die auf Landgütern jenseits der Grenze gewonnene Ernte konnte ebenfalls zoll- und gebührenfrei über die Grenze gebracht werden. Die Breite der Grenzbezirke wurde von jetzt an nicht in Kilometern, sondern im Rahmen einer Kategorisierung festgelegt, wobei aber zu erwähnen ist, dass sich die Breite der Grenzbezirke in den meisten Fällen bei 10 km gehalten hat. Drei verschiedene Arten von Grenzübertrittscheinen konnten beantragt werden: (1) Der besondere Kleingrenzübertrittschein (für die Doppelbesitzer, ihre Pächter, Arbeiter und Familienmitglieder). (2) Der Kleingrenzübertrittschein für Personen, die wegen ihres Berufes die Grenze häufig passieren mussten (zum Beispiel Ärzte). (3) Ein Ausweis, der in Notfällen von allen anderen Einwohnern des Grenzbezirkes für längstens drei Tage beantragt werden konnte. Auch wurden die Grenzwege, auf denen man zu den Grenzübertrittspunkten gelangen konnte, in drei Kategorien eingeteilt: Mit einem üblichen Pass konnte man nur auf dem zur Kategorie I. gerechneten Weg zum Grenzübertrittspunkt kommen; auf den Grenzwegen, die unter die I. und II. Kategorie subsumiert wurden, konnte man 68 / ,2012 TREATISES AND DOCUMENTS JOURNAL OF ETHNIC STUDIES ÄRPÄD HORNYÄK Die Institution des Doppelbesitzes an der ungarisch-jugoslawischen Grenze zwischen den beiden Weltkriegen mit allen Arten von Grenzübertrittscheinen aus dem einen Land ins andere hinübergehen; auf den Grenzwegen der III. Kategorie konnte schließlich nur der Doppelbesitzer selbst verkehren. Diejenigen Eigentümer, deren Landgut durch die Grenzlinie durchschnitten worden war, konnten die Grenze überall auf ihrem Gut überschreiten; allerdings nur dann, wenn auf ihrem Gut nicht ausdrücklich ein Grenzübertrittspunkt festgelegt worden war. Die Ausweise sind von der Polizeioder der örtlichen Verwaltungsbehörde ausgestellt worden.5 Diese im Grenzbezirk ausgestellten Grenzübertrittscheine und speziellen Übertrittscheine mussten dann von den Behörden des anderen Staates (wo das Ackerland, welches bearbeitet werden sollte, lag) vidiert, mit einem Sichtvermerk versehen und innerhalb von acht Tagen zurückgegeben werden. Dieses Abkommen hatte jedoch zwei Schönheitsfehler: Es traten Probleme auf, die das Inkrafttreten des Abkommens betrafen; namentlich hat Jugoslawien ein Handelsabkommen bis zum April 1929 nicht ratifiziert. Das Abkommen konnte erst nach dem 8. November 1929 in Kraft treten, nachdem die beiden Staaten die Ratifikationsurkunden ausgetauscht hatten und Jugoslawien diese Tatsache (am 25. Dezember) im jugoslawischen öffentlichen Amtsblatt veröffentlicht hatte; das Abkommen trat demnach erst ab 1930 in Kraft (Malovic 2006). Ein weiteres Problem lag darin, dass dem Protokoll nach die zoll- und gebührenfreie Beförderung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse nur jenen Doppelbesitzern auf unbestimmte Zeit ermöglicht worden ist, deren Landgüter durch die Grenzlinie in zwei Teile zerschnitten worden waren. Auf die anderen Doppelbesitzer bezog sich diese Begünstigung nur bis zum 31. Dezember 1928 bzw. bis zum 18. Mai 1932 (Letzteres nach Artikel 2 des Ersatzhandelsabkommens, das am 19. November 1928 in Belgrad abgeschlossen wurde). Schon im Sommer 1928 haben die Verhandlungen im Zusammenhang über dieses Ersatzhandelsabkommen begonnen. Im Juni 1928 ist eine bilaterale ungarisch-jugoslawische Kommission zusammengetreten, um die Grenzübertrittspunkte für die Doppelbesitzer zu bestimmen und weitere Übergänge zur Förderung der wirtschaftlichen Beziehungen im Grenzbereich zwischen den beiden Staaten sowie andere reguläre Übertrittspunkte festzulegen. Ivan Klekl und Ivan Jeric - zwei Parlamentarier aus dem Murgebiet (Prekmurje) -forcierten die Errichtung möglichst vieler Grenzübertrittspunkte.6 Die Fragen über den Aufbau und die Aufgaben des Kleingrenzverkehrs sowie die Prozedur der Ausstellung der notwendigen Dokumente wurden am 1. Oktober 1929 durch die Unterzeichnung eines Protokolls konkretisiert. Nach § 14 des Protokolls mussten die Grenzübertrittscheine in jedem Jahr bis zum 15. Februar ausgestellt und vidiert werden; im Übrigen waren Personaldokumente, deren Gültigkeit abgelaufen war, alljährlich bis zum 1. März auszutauschen. Mit den genannten Personaldokumenten konnten die Doppelbesitzer im Grenzbereich auf den Wegen, die in die II. oder III. Kategorie eingeteilt RAZPRAVE IN GRADIVO REVIJA ZA NARODNOSTNA VPRAŠANJA 68 / 2012 ARPAD HORNYAK Institut dvojnega lastništva na madžarsko-jugoslovanski meji v medvojnem obdobju worden sind, verkehren. Im Notfall konnten die zuständigen Behörden auch einen "Notfallberechtigungsschein" ausstellen, der für drei Tage gültig war und noch für weitere drei Tage verlängert werden konnte.7 Um den reibungslosen Grenzübertritt zu sichern, wurden nach dem Protokoll die örtlichen Organe des Grenzbereichs zu Verhandlungen verpflichtet, die alle drei Monate stattfinden sollten.8 Dies hielten die Behörden der Grenzbezirke jedoch nur sehr selten ein. Jugoslawien begründete den Ausfall bzw. die Vernachlässigung der Verhandlungen zunächst damit, dass deren Abhaltung gar nicht so wichtig gewesen wäre, da der Kleingrenzverkehr im allgemeinen reibungslos verlief; sodann gab Jugoslawien aber auch vor, über die notwendigen finanziellen Mittel zur Organisation und Durchführung dieser Verhandlungen nicht zu verfügen.9 3. Bestrebungen zur Abschaffung des Doppelbesitzes Als sich aber 1931 für große Massen von Doppelbesitzern der Zeitpunkt näherte, an dem ihre Begünstigungen für die zoll- und gebührenfreie Warenlieferung wegfallen sollten, begann zwischen dem jugoslawischen und ungarischen Außenministerium ein reger diplomatischer Notenwechsel über die Doppelbesitz- und Optantenfrage. Anfang Januar 1931 wandte sich der ungarische Gesandte in einer Verbalnote an das jugoslawische Außenministerium; der Gesandte beanstandete, dass die jugoslawischen Grenzorgane die Bestimmungen des am 1. Oktober 1929 in Belgrad geschlossenen Abkommens nicht einhalten würden und brachte in diesem Zusammenhang mehrere Beschwerden vor: Die Grenzübertrittscheine seien nicht rechtzeitig ausgetauscht worden; eine Grenzsperre sei an Feiertagen verordnet worden; man habe verboten, die Grenze mit dem Fahrrad zu überschreiten; schließlich seien die örtlichen Organe nicht wie verordnet alle drei Monate zu den Verhandlungen zusammengekommen. Belgrads Reaktion auf die ungarische Verbalnote verdient eine größere Aufmerksamkeit; vor allem im Lichte der Tatsache, dass wir Jugoslawiens Einstellung zum Ganzen im späteren Verlauf der Zeit schon kennen. Das jugoslawische Innenministerium forderte die Leitung der Savska Banovina (die Leitung der Banschaft Save) auf festzustellen, ob die aufgezählten Beschwerden der Wahrheit entsprächen. Bejahendenfalls möge sie ihren untergeordneten Organen sofort verordnen, dass diese auf alle Einzelheiten achtend die Verordnungen des mit Ungarn geschlossenen Abkommens über den Kleingrenzverkehr einhalten. Gleichzeitig verlangte das Ministerium von den örtlichen Organen einen ausführlichen Bericht über 68 / ,2012 TREATISES AND DOCUMENTS JOURNAL OF ETHNIC STUDIES ÄRPÄD HORNYÄK Die Institution des Doppelbesitzes an der ungarisch-jugoslawischen Grenze zwischen den beiden Weltkriegen einzelne Punkte der ungarischen Verbalnote, um den ungarischen Behörden so schnell wie möglich eine genaue Antwort mitteilen zu können.10 Im November 1930 rückte die Frage der Optanten in den Vordergrund. Auf die Optanten bezog sich auch der Friedensvertrag. Im Grunde genommen gab es zwei Arten von Anordnungen: (1) Allen Personen, die vor dem 1. Januar 1910 in einem Gebiet lebten, welches später an ein anderes Land abgetreten worden ist, stand die Staatsangehörigkeit desjenigen Landes zu, zu welchem nun das Gebiet gehörte. Innerhalb von einem Jahr (nach Inkrafttreten des Trianoner Vertrages) waren diese Personen berechtigt, zu optieren, d. h. ihre Staatsangehörigkeit zu wählen. So hatten sie ein Recht darauf, für die Staatsangehörigkeit desjenigen Landes zu optieren, dessen Staatsangehörige sie vor dem 1. Januar 1910 waren. (2) Innerhalb eines halben Jahres (nach Inkrafttreten des Trianoner Vertrages) stand es allen Personen zu, für einen der Nachfolgestaaten zu optieren, wenn sie sich von ihrer Sprache oder Menschenrasse her von der Mehrheit der Einwohner unterschieden. Diejenigen Personen, die nach dem 1. Januar 1910 in Gebieten, die Ungarn entrissen worden sind, wohnhaft geworden waren, erhielten automatisch die Staatsangehörigkeit desjenigen Staates, zu dem das Gebiet, welches sie zuvor verlassen hatten, nun gehörte. Die jugoslawische Staatsangehörigkeit konnte man nur dann erwerben, wenn der jugoslawische Staat seine Zustimmung dazu gab.11 Nicht zu vernachlässigen ist die Tatsache, dass die Staatsangehörigkeitsund Optantenfrage für Jugoslawien wegen Ungarn ziemlich brisant war, zumal sie politische Konflikte hätte nach sich ziehen können. So gab sich Belgrad alle Mühe, diese Frage in kürzester Zeit mit großer Aufmerksamkeit endgültig zu lösen, indem es sich die eigenen nationalen Interessen vor Auge hielt. Das jugoslawische Außenministerium hielt es für das Interesse des südslawischen Staates, dass alle Ungarn, die für den ungarischen Staat optierten, auch ihren Wohnsitz in den anderen Staat verlegen würden; weiterhin war es der Ansicht, dass die Antragstellung der Ungarn auf die jugoslawische Staatsangehörigkeit abgelehnt werden müsse, dass man die Ungarn als ausländische Staatsbürger behandeln solle und sie aus dem Land entfernen müsse. Da es sich hier aber um eine sehr brisante Frage handelte, gab sich Jugoslawien alle Mühe, seine Ziele ohne größeren Aufwand in möglichst kurzer Zeit zu verwirklichen.12 Die jugoslawischen Optanten waren vorwiegend die Razen, besser gesagt die Serben aus Szentendre, die auf Grund der Bestimmungen des Friedenvertrages für die jugoslawische Staatsangehörigkeit optieren konnten und dies auch taten, später jedoch den Zeitpunkt ihrer Übersiedlung immer wieder verschoben. Erst nachdem ihnen der ungarische Staat den Termin zur Übersiedlung verlängert hatte und diese dennoch nicht erfolgte, zwang Ungarn die Serben im November 1930 zur Übersiedlung nach Jugoslawien.13 Um ihr weiteres Aufenthaltsrecht in Ungarn nicht zu verwirken, haben sich die hier in Frage stehenden Serben RAZPRAVE IN GRADIVO REVIJA ZA NARODNOSTNA VPRAŠANJA 68 / 2012 ARPAD HORNYAK Institut dvojnega lastništva na madžarsko-jugoslovanski meji v medvojnem obdobju allerdings in der ungarischen Grenzzone Landgüter besorgt. Aufgrund dieser Tatsache verlangte nun die jugoslawische Regierung, dass auch diese Jugoslawen die Begünstigungen des Kleingrenzverkehrs genießen könnten und mit der "carte de frontière" versehen würden.14 Die ungarische Regierung wollte dies unter zwei Bedingungen erfüllen: Sie insistierte auf die Reziprozität; namentlich darauf, dass diejenigen Doppelbesitzer, die im Grenzbereich über Landgüter verfügten, die infolge der Grenzziehung des Trianon-Vertrages nicht geteilt worden sind, auch nach dem 18. Mai 1932 das Recht behalten würden, ihre Bodenerzeugnisse zoll- und gebührenfrei über die Grenze bringen zu können.15 Die jugoslawische Regierung hatte dagegen nichts einzuwenden. Am 23. Dezember 1931 hat die jugoslawische Botschaft die Verlängerung der Begünstigungen vor dem Hintergrund der Interessen ihrer eigenen Optanten selbst empfohlen.16 Das Ergebnis eines mehrmaligen Notenwechsels war jedoch, dass die jugoslawische Botschaft ihre ursprünglichen Forderungen widerrief und mitteilte, dass die erwähnten Begünstigungen mit dem 19. Mai 1932 aufgehoben würden.17 Danach billigten die jugoslawischen Grenzorgane denjenigen Doppelbesitzern, deren Ackerfelder zwar im Grenzbereich lagen, jedoch durch die Grenzlinie nicht durchschnitten worden sind, die zoll- und gebührenfreie Verbringung der Bodenerzeugnisse über die Grenze nicht mehr zu. Die ungarischen Behörden schafften aber die Begünstigungen, die bisher, vor dem Ablauf der Frist, gültig waren, trotzdem nicht ab, weil die Regierung erreichen wollte, dass die Begünstigungen auch durch Jugoslawien weiterhin erhalten und verlängert würden. Mithin konnten die jugoslawischen Staatsbürger auch jetzt noch ihre Bodenkulturerzeugnisse ohne Hindernisse über die Grenze bringen. Da eine große Anzahl von Doppelbesitzern nur im weiteren Sinne als Doppelbesitzer bezeichnet werden konnte, da ihre Güter durch die Grenzlinie nicht durchschnitten worden waren, sondern nur im Grenzbereich lagen, wurde der Kleingrenzverkehr der Doppelbesitzer nach dem 18. Mai 1932, als die Frist der Begünstigungen abgelaufen war, bedeutend geringer. Die jugoslawischen Organe versuchten aufverschiedene Art und Weise den Grenzübertritt der Doppelbesitzer zu erschweren. (1) Durch die Verordnung der Grenzsperre entweder am ganzen Grenzverlauf oder nur an einigen Stellen der Grenze (in solchen Fällen berief sich Jugoslawien auf Artikel 15 des im Jahre 1925 geschlossenen Abkommens, wonach im kleinen Grenzverkehr zweckentsprechende Maßnahmen getroffen werden konnten, wenn diese sich aufgrund von Belangen der Gesundheitspflege, des Pflanzen- und Veterinärschutzes oder auch des Monopolhandels als notwendig erweisen sollten). Außerdem führte Jugoslawien noch die Begründung an, dass es durch die Reduzierung des Kleingrenzverkehrs den Grenzübertritt der nach Ungarn emigrierenden Kroaten verhindern wolle. (2) Durch administrative Verfahren, wobei man die Reisedokumente zurückhielt oder den Zeitpunkt ihrer 68 / ,2012 TREATISES AND DOCUMENTS JOURNAL OF ETHNIC STUDIES ÄRPÄD HORNYÄK Die Institution des Doppelbesitzes an der ungarisch-jugoslawischen Grenze zwischen den beiden Weltkriegen Vidierung verschob. Dieses Vorgehen begründeten die jugoslawischen Organe damit, dass die ungarischen Doppelbesitzer die für ihre Liegenschaften auf der jugoslawischen Seite anfallenden Steuern nicht bezahlt hätten. Aus diesem Grund haben die Jugoslawen eine Verordnung erlassen, der zufolge niemandem öffentliche Urkunden (auch keine Reisepässe) ausgestellt werden konnten, der die Zahlung von Steuern schuldig geblieben ist. (3) Durch die Verzollung der Bodenkulturerzeugnisse von den Doppelbesitzern im Grenzbereich verhinderte Jugoslawien, dass Grenzbewohner ihre Feldfrüchte zollfrei über die Grenze brachten. Meistens machte man auch mit denjenigen (auch nach dem 18. Mai 1932 zum zollfreien Früchtetransport berechtigten) Doppelbesitzern keine Ausnahme, deren Ackerfelder wahrhaftig durch die Grenzlinie durchschnitten worden waren. Dies war anscheinend jene Maßnahme, die die schwersten Folgen nach sich zog: Die Maßnahme war nämlich Grund zahlreicher Grenzzwischenfälle. Bisher konnten die Doppelbesitzer auf jedem Weg, der in die zweite Kategorie eingeteilt worden ist, sowie auch auf den Feldwegen ihre landwirtschaftlichen Produkte zoll- und gebührenfrei über die Grenze bringen. Da nun nach dem Ablauf der Begünstigungen nach dem 18. Mai 1932 die Doppelbesitzer auf der jugoslawischen Seite der Grenze bei der Einfuhr ihrer Produkte Zoll und bei der Ausfuhr Gebühren zahlen mussten, konnten sie ihre auf den Äckern gewonnenen Erzeugnisse nur auf Zollwegen, die der ersten Kategorie zugerechnet wurden, zollfrei über die Grenze bringen. Insgesamt gab es längs der ganzen Grenze zwischen Ungarn und Jugoslawien nur 17 solcher Wege. Darunter befanden sich ein Flussweg, 7 Bahnlinien und 9 öffentliche Verkehrswege, so dass die Doppelbesitzer oft lange Umwege in Kauf nehmen mussten.18 Die maßgeblichen ungarischen Außenpolitiker folgerten aus all dem, dass Belgrad durch diese Maßnahmen die Einrichtung des Doppelbesitzes völlig abschaffen wollte. Aber was mochte wohl die plötzliche Meinungsänderung der Jugoslawen verursacht haben? Wie wir zuerst sehen konnten, war ja Jugoslawien bisher bereit gewesen, die Fristdauer der Begünstigungen für große Massen von Doppelbesitzern zu verlängern und legte auch großen Wert darauf, die getroffenen Bestimmungen des Abkommens einzuhalten. 4. Die Lage der Grenzzone aus jugoslawischer Sicht Der Grund dieser Maßnahmen lag ganz gewiss darin, dass die Aktivitäten der kroatischen Emigranten, die in Ungarn Asyl genossen und im Herbst 1931 ein eigenes Lager in Jankapuszta unterhielten, ständig zunahmen. Zur Meinungsänderung Belgrads trugen auch Berichte von Kommandanturleitern RAZPRAVE IN GRADIVO REVIJA ZA NARODNOSTNA VPRAŠANJA 68 / 2012 ARPAD HORNYAK Institut dvojnega lastništva na madžarsko-jugoslovanski meji v medvojnem obdobju der Grenzwache und Grenzregulierungskommissionen, in denen von "unseligen" Zuständen an Mur und Drau die Rede war, ihren Teil bei. Während einer örtlichen Grenzfestlegung im Laufe der Jahre 1921 und 1922 stellte sich heraus, dass die Landgutbesitzer während der vergangenen zehn Jahre den 3 km breiten Korridor an der Grenzlinie aufgepflügt und dabei die Grenzmarkierungen beseitigt hatten. All dies hatte zur Folge, dass die Grenzlinie unsichtbar wurde, und so überschritten viele Jugoslawen während ihrer Pflugarbeiten die Grenze zum ungarischen Gebiet; umgekehrt galt dasselbe. Unter derartigen Umständen konnten die Grenzwächter praktisch niemanden am ungestörten Eindringen nach Jugoslawien hindern. "Es vergeht kein Tag, an dem sich die Bauern nicht über die Ungarn beschweren würden, weil diese ihnen die Pferde stehlen und sie diese dann über die Grenze mit nach Ungarn treiben" -heißt es im Bericht eines Grenzkommandanten (Arhiv Jugoslavije 1931). Dieser Bericht, der an die Betyarenzeiten erinnert, ist vermutlich leicht übertrieben. Auf jeden Fall hielt Jugoslawien die Wiederherstellung des 3 km breiten Korridors auf beiden Seiten der Grenze für wichtig, um auch auf diese Weise die Grenze zu sichern, und aus demselben Grund wollte es den Maisanbau in einer Entfernung von 100 m auf beiden Seiten der Grenze verbieten. Statt dieser Kulturpflanze empfahl man den Anbau solcher Pflanzen, deren Höhe das Limit von 1 m nicht erreicht.19 Neben den "Pferdediebstählen" bedeutete der relativ freie Grenzübertritt eine viel größere Gefahr für die Sicherheit des jugoslawischen Staates. Der jugoslawische Leiter der ungarisch-jugoslawischen Grenzkommission erläuterte in seinem Bericht vom 1. November 1932, in dem er sich mit der Lage im Murgebiet und Muraköz (Murinsel, Medimurje/Medmurje) befasste, dass dort die immer häufiger vorkommenden Propagandaaktionen der Ungarn von einem sehr großen Einfluss wären.20 Alles Schlechte kommt aus Ungarn - schrieb er: Daher würden die Bomben, Waffen, Broschüren und Kalendarien über die Landgüter der ungarischen oder jugoslawischen Doppelbesitzer ins Land gebracht und daher stamme die Nachricht, die überall verbreitet werde, dass es in Jugoslawien zu einer Revolution kommen werde, was der einfache Bauer in seiner gedanklichen Dumpfheit auch wahrnehme, und ständig in der Hoffnung lebe, dass Jugoslawien zerfallen und dann die Murinsel wieder zu Ungarn gehören werde. Nach Meinung des Vorsitzenden der Grenzkommission war es wegen der im Bereich der Murinsel und an der Drau entstandenen Verhältnisse unerlässlich, die Frage des Doppelbesitzes so schnell wie möglich zu lösen. Er war der Auffassung, dass das ungeduldige Auftreten der Einwohner den Grenzwächtern gegenüber allenfalls den immer intensiver werdenden Tätigkeiten und Aktionen des Ustaschas Gustav Percec und seinen Komplizen zuzuschreiben sei, die im Lager von Jankapuszta Unterschlupf gefunden hatten, das in einer Entfernung von 8 bis 10 km gegenüber den Orten Legrad, Belekovac und Kotoriba aufgestellt worden war.21 All dies 68 / ,2012 TREATISES AND DOCUMENTS JOURNAL OF ETHNIC STUDIES ÄRPÄD HORNYÄK Die Institution des Doppelbesitzes an der ungarisch-jugoslawischen Grenze zwischen den beiden Weltkriegen konnte man nicht verhindern, mochten die Grenzwächter ihre Arbeit noch so gewissenhaft verrichten. Dass Frauen beim Grenzübertritt nicht durchsucht werden durften, bezeichnete der Leiter als überaus schweren Fehler im Konzept der Grenzkontrollgesetze. Seiner Meinung nach hätte diese Frage schnellstmöglich durch entsprechende Maßnahmen im Staatsinteresse gelöst werden müssen: Wohl zu Recht war er davon überzeugt, dass die Bauernmädchen und Frauen nicht nur Schmuggelwaren, sondern auch die Kalendarien und sämtliches Propagandamaterial von den Ustaschas und den Ungarn über die Grenze nach Jugoslawien brachten.22 Er meinte, dass dieser Zustand nur auf dem Wege einer Absperrung der für die Doppelbesitzer errichteten Grenzübertrittspunkte beseitigt werden könne, zumal ja alles Unheil ihretwegen ins Land käme.23 Nach den örtlichen Zählungen waren seinerzeit insgesamt 2.516 jugoslawische und 401 ungarische Doppelbesitzer im Bereich der Murinsel und im Murgebiet wohnhaft. An der sich von Kotoriba aus bis nach Donji Miholjac hinziehenden Grenzstrecke längs der Drau hatten 771 jugoslawische Doppelbesitzer ihre Landgüter in Ungarn und 438 ungarische Doppelbesitzer ihren Landbesitz in Jugoslawien. Es ist also von insgesamt 3.287 jugoslawischen und 839 ungarischen, also insgesamt von 4.126 Doppelbesitzern die Rede. An der sich von der Donau bis Horgos hinziehenden Strecke lebten 1.060 jugoslawische und 786 ungarische Doppelbesitzer; über die Anzahl der im Gebiet zwischen Drau und Donau wohnhaften Doppelbesitzer stehen leider keine Angaben zur Verfügung. Dasselbe gilt für die Doppelbesitzer im Bereich der sich von Horgos bis Rumänien erstreckenden Grenzlinie. Was Jugoslawien anbelangt, war die Lage im Murgebiet und im Bereich der Murinsel äußerst kritisch; etwas weniger heikel war die Lage längs der Drau, wo täglich über 4.000 Doppelbesitzer die Grenze überschritten.24 Wenn man nun auch die Familienmitglieder und die Arbeiter der Doppelbesitzer hinzurechnet, so erhöht sich diese Zahl um das Vier- bis Fünffache; besser gesagt, es handelte sich hier also um 15.000 Menschen, die das ganze Jahr über, aber besonders im Frühling und im Sommer, Tag für Tag über die Grenze nach Ungarn gingen, und auf all diese Menschen sollen die Ungarn einen großen Einfluss ausgeübt haben; zumindest nach Auffassung der Jugoslawen.25 Jugoslawien war der Ansicht, dass dieser schlechte Einfluss der Ungarn nur unter einer Bedingung verhindert werden könnte, und zwar durch eine möglichst schnelle Lösung der Frage des Doppelbesitzes; im Sinne Jugoslawiens wäre hier allenfalls die Abschaffung der für die Doppelbesitzer eingerichteten Grenzübertrittspunkte nötig gewesen. Alle anderen Maßnahmen erschienen in seinen Augen zu schwach und zu illusorisch. Einen idealtypischen Ansatz zur Lösung der verfahrenen Situation stellte man sich in Jugoslawien wie folgt vor: Belgrad hätte den jugoslawischen Doppelbesitzern ihre Äcker ab- und diese im Anschluss Ungarn RAZPRAVE IN GRADIVO REVIJA ZA NARODNOSTNA VPRAŠANJA 68 / 2012 ARPAD HORNYAK Institut dvojnega lastništva na madžarsko-jugoslovanski meji v medvojnem obdobju verkaufen sollen; der Ertrag hätte dann eingesetzt werden sollen, um für die vormaligen Doppelbesitzer neue Liegenschaften in Slawonien, speziell in Syrmien (Szerem oder Szeremseg, Srijem, Srem) oder auch in Südserbien zu beschaffen. Die Ernteerträge aus den Äckern, die sich von der österreichischen Grenze bis nach Donji Miholjac jenseits der Grenzlinie erstreckten, waren immer ziemlich schlecht; der Staat hätte sie zu einem günstigen Preis bekommen können.26 Auch den Austausch der Felder hielt man für eine gute Lösung, nämlich den Tausch der Landgüter der aus dem Bereich der Murinsel stammenden Doppelbesitzer gegen die Landgüter der Doppelbesitzer aus der Batschka und dem Banat. Der Initiator war sich vollkommen sicher, dass seine Vorschläge und überhaupt das ganze Lösungsmodell für die Doppelbesitzfrage die Missbilligung Ungarns hervorrufen würden; er wusste genau, dass Ungarn aus politischen Gründen alles in seiner Macht stehende unternähme, um diesen Vorschlag zu verhindern.27 Er hatte Recht. Die Berichte, die Belgrad über die Doppelbesitzer und auch über die anderen Einwohner, die in diesem Grenzbereich sesshaft waren, erhielt, vermittelten ein beängstigendes Bild von unseligen Verhältnissen und bitterer Armut.28 Der Leiter der Grenzregulierungskommission betonte in seinem Bericht vom 20. Juli 1932 die Wichtigkeit der Initiativbereitschaft des Staates, da die Doppelbesitzer seiner Meinung nach nicht selbst in der Lage gewesen wären, ihre Felder innerhalb von zehn Jahren an den ungarischen Staat zu verkaufen, da dies den ungarischen Vorstellungen völlig widersprach. Er war sich vollkommen darüber im Klaren, dass sich die Ungarn gegen diesen Vorschlag wehren und mit allen Mitteln versuchen würden, den Verkauf der Ackerfelder zu verhindern: Zunächst glaubte er dies, weil die Ungarn das Problem offenkundig rein politisch betrachteten; sodann sprach für seine Annahme, dass Ungarn durch die Doppelbesitzer zu wertvollen Informationsquellen gelangte. "Wenn wir die ungeheuren Bauernmassen sich jeden Morgen und Abend über die Grenze fortwälzen sehen, haben wir trotz der strengen Verordnungen das Gefühl, als ob es die Grenze gar nicht gäbe" - hieß es in seinem Bericht. Gerade deshalb empfahl er die Gründung einer besonderen Kommission, welche an Ort und Stelle die sich ergebenden Fragen, die wegen der herrschenden Zustände manchmal auch zu kompliziert sein konnten, lösen sollte.29 5. Der Völkerbund soll Recht sprechen Die ungarische Regierung legte tatsächlich großen Wert auf die Fristverlängerung des Abkommens und versuchte mehrere Male die jugoslawische Regierung zu diesem Schritt zu bewegen. Alle Bemühungen der ungarischen Regierung 68 / ,2012 TREATISES AND DOCUMENTS JOURNAL OF ETHNIC STUDIES ÄRPÄD HORNYÄK Die Institution des Doppelbesitzes an der ungarisch-jugoslawischen Grenze zwischen den beiden Weltkriegen waren allerdings vergeblich; Belgrad war nicht bereit, das Abkommen zu verlängern. Als Ungarn nun merkte, wie hartnäckig Jugoslawien an seinen Ansichten festhielt und nicht zu Kursänderungen gebracht werden konnte, entschloss es sich, Gegenmaßnahmen in die Wege zu leiten: Ungarn hat das jugoslawisch-ungarische Abkommen über die Badeorte nicht unterschrieben; dadurch verlor Jugoslawien eine bedeutende Einnahmequelle, nachdem Tausende von Ungarn lieber zu Hause blieben. Außerdem hat Ungarn von diesem Zeitpunkt an den jugoslawischen Optanten die Begünstigungen, die ihnen beim Grenzübertritt zustanden, entzogen. Aber nicht einmal durch diese Maßnahmen haben die Ungarn ihre Ziele erreichen können. Božidar Puric, der jugoslawische Außenminister, hat während eines am 9. Mai 1934 mit dem ungarischen Gesandten Alth geführten Gespräches ganz offen gestanden, dass sich Jugoslawien die Lösung der Frage des Doppelbesitzes mit Ungarn nach jenem Modell vorstelle, das es in diesem Zusammenhang bereits einvernehmlich mit Bulgarien verwirklicht hatte, nämlich im Sinne der völligen Abschaffung, sprich Liquidierung des Doppelbesitzes. Die Gründe, die er in diesem Kontext anführte, stimmten in vielen Fällen völlig mit jenen Tatsachen überein, die der Leiter der Grenzregulierungskommission in seinem Bericht erwähnt hatte. Er lehnte den sich Tag für Tag wiederholenden Grenzübertritt ab, weil nach seinen Informationen immer über 100.000 Menschen die Grenze überschritten; und zwar sowohl Ungarn als auch Jugoslawen (aber immerhin mehr Ungarn H. A.). Im Übrigen musste dies unvermeidlich zu besonderen Vorkommnissen führen.30 Der Anblick der Bauernmassen, die die Grenze Tag für Tag überschritten, gemahnt an die Fiktion, dass die Grenzlinie überhaupt nicht klar festgelegt gewesen wäre. Puric leugnete auch überhaupt nicht, dass die Behörden die Doppelbesitzer andauernd zum Verkauf ihrer Äcker drängten.31 Nach seinen Informationen besaßen die ungarischen Doppelbesitzer 9.000 und die jugoslawischen Doppelbesitzer 7.000 Hektar Ackerboden, die man leicht hätte austauschen können. Nach einer anderen Lösungsvariante hätte man sogar eine Entschädigung gezahlt. Selbst wenn man auf diese Art und Weise nicht alle Doppelbesitztümer hätte abschaffen können, so hätte man deren Zahl derart reduzieren können, dass den übriggebliebenen Doppelbesitztümern keine größere Aufmerksamkeit mehr hätte gewidmet werden müssen. Zuletzt fügte er noch hinzu, dass die jugoslawische Regierung der ungarischen Regierung die Gründung einer gemischten ungarisch-jugoslawischen Kommission vorschlagen möchte, die die Doppelbesitztümer abzuschaffen und in diesem Sinne den Felderaustausch durchzuführen bzw. die Entschädigung von Doppelbesitzern zu gewährleisten hätte.32 Das war jetzt der letzte Tropfen, der das Fass zum überlaufen brachte und die ungarische Regierung veranlasste, ihr Recht in Genf zu fordern.33 Am 12. Mai 1934 wandte sich die ungarische Regierung an den Völkerbund, um dessen Unterstützung gegen die jugoslawischen Machtübergriffe an der RAZPRAVE IN GRADIVO REVIJA ZA NARODNOSTNA VPRAŠANJA 68 / 2012 ARPAD HORNYAK Institut dvojnega lastništva na madžarsko-jugoslovanski meji v medvojnem obdobju Grenze zu gewinnen.34 Die ungarische Regierung entschloss sich zu diesem Schritt, obwohl ihr restlos klar war, dass sie hier keinesfalls mit einem Erfolg, also einem Sieg im wahrsten Sinne des Wortes rechnen konnte. Ungarn war sich auch darüber im Klaren, dass es durch die Vermittlungen des Völkerbundesrates am Ende trotzdem einen akzeptablen Kompromiss mit Jugoslawien finden müßte.35 Es ist hier vorauszuschicken, dass die ungarische Regierung allen Umständen zum Trotz einen nahezu vollständigen Sieg errungen hatte. Als feststand, dass über die Beschwerden der ungarischen Regierung vom Völkerbundsrat noch während dessen Sitzungsperiode ab Mai Entscheidungen gefällt werden konnten und eine Vertagung der Fragen auf September somit nicht nötig war, hatte die ungarische Regierung wegen des immensen Zeitdrucks schnellstens die notwendigen Schritte zu unternehmen, um ihre Petition rechtzeitig beim Völkerbund einzureichen zu können. Das bedeutet allerdings nicht, dass sich Budapest etwa nicht dem Ernst der Lage entsprechend mit dieser Sache beschäftigt hätte; ganz im Gegenteil: Ungarn hat sich in weiser Voraussicht sehr gründlich vorbereitet. Bevor sich Ungarn an den Völkerbund wandte, beseitigte es das Lager in Jankapuszta, das für Jugoslawien ein stichhaltiges Argument für die Rechtfertigung seines Standpunktes gewesen wäre. Bereits am 26. April wurde dem jugoslawischen Botschafter in einer diplomatischen Note mitgeteilt, dass man das Emigrantenlager in Jankapuszta, gegen dessen Existenz Jugoslawien mit vielen diplomatischen Noten protestiert hatte, beseitigt habe. Es wurde die Absicht formuliert, diejenigen Emigranten, die gegen ungarische Gesetze verstoßen würden, zivil- und strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Noch nicht einmal die Möglichkeit der Landesverweisung wurde ausgeschlossen.36 Ungarns Petition an den Völkerbund kam für Jugoslawien völlig unerwartet, obwohl schon 1934 im ungarischen Parlament davon die Rede war, dass man sich für den Fall, dass die Verhandlungen mit Jugoslawien scheitern sollten, an den Völkerbund wenden und in diesem Sinne die letzte Chance nutzen werde. Am 22. Mai 1934 wandte sich der jugoslawische Botschafter Vukcevic mit der Bitte an den ungarischen Vizeaußenminister Hory Andras, Ungarn möge seine beim Völkerbund in Genf eingereichte Beschwerde dennoch zurückziehen.37 Hory war dazu nicht bereit; schon deshalb nicht, weil die im Grenzbereich wohnhaften Doppelbesitzer diesen Schritt der Regierung als spöttisches Spiel mit ihrem heiligsten Gut hätten auffassen können. Er meinte, es gäbe nur eine Bedingung, unter der die Zurückziehung der Beschwerde in Frage kommen könnte: Dies wäre eine Vereinbarung mit Belgrad, die den ungarischen Doppelbesitzern den ungestörten Grenzübertritt sichern würde; Belgrad hätte demnach jene Grenzübertrittsregeln wiederherstellen müssen, die vor dem 18. Mai 1932 in Kraft gewesen waren. All dies hinge nur von der Besprechung zweier Fragen ab, was jedoch nach einer mehrstündigen Verhandlung erreicht werden 68 / ,2012 TREATISES AND DOCUMENTS JOURNAL OF ETHNIC STUDIES ÄRPÄD HORNYÄK Die Institution des Doppelbesitzes an der ungarisch-jugoslawischen Grenze zwischen den beiden Weltkriegen könnte. In diesem Sinne versuchte Hory den Botschafter Vukcevic für folgende Regelungen zu gewinnen: (1) Alljährlich sollten die jugoslawischen Behörden bis spätestens zum 15 März die von den ungarischen Behörden ausgestellten Übertrittausweise mit ihrem Visum versehen. (2) Die Belgrader Regierung soll ihre Zustimmung für die Verlängerung jenes Protokolls geben, nach dem die Bodenerzeugnisse von den Feldern im jugoslawischen Grenzbereich zollfrei über die Grenze nach Ungarn gebracht werden konnten. Außerdem würde sich die Lage auch dadurch in hohem Maße verbessern, dass Jugoslawien die Gesetze über den Waffengebrauch der Grenzwächter mindern würde. Vukcevic wollte jedoch nicht darüber nicht verhandeln; er machte Hory darauf aufmerksam, dass seine Regierung eine Gegenbeschwerde beim Völkerbund einreichen werde, falls Ungarn seine Petition nicht zurückziehen sollte. Überdies werde Jugoslawien in diesem Fall die revolutionäre Tätigkeit der kroatischen Emigranten, deren Zentrum sich immerhin in Ungarn befinde, schildern.38 Aus all dem lässt sich ableiten, wie vorausschauend die ungarische Regierung vorgegangen war. 6. Die endgültige Regelung des Doppelbesitzes Schließlich kam es auf Vorschlag der Großmächte zu indirekten Verhandlungen zwischen den beiden Staaten, um die Probleme endgültig zu lösen.39 Die ungarische Regierung hat ihren Belgrader Gesandten ausdrücklich darum gebeten, dass er sich unter allen Umständen die Erhaltung der Doppelbesitzeinrichtung als Leitmotiv während der Verhandlungen vor Auge halten solle; weiterhin möge er darauf achten, dass keinerlei Vorschläge, die sich auf die Liquidierung der Einrichtung des Doppelbesitzes beziehen sollten, in Frage kommen könnten, und das diese a limine abzulehnen seien.40 Vom Disz-ter aus schickte das ungarische Außenministerium einen Bericht an die ungarischen Botschaften, in dem es die Beschlüsse des Genfer Völkerbundes über die von Ungarn eingereichte Petition mitteilte; dem hier in Frage stehenden Bericht kann entnommen werden, dass Ungarn unter den gegebenen Umständen mit dem Ergebnis zufrieden war, obwohl nicht alle seine Wünsche, die es im Zusammenhang mit dem Doppelbesitz hatte, erfüllt worden waren.41 Der Erfolg lag hauptsächlich darin, dass die Jugoslawen nun endlich an den Verhandlungstisch gezwungen worden waren, wogegen sie sich eigentlich schon seit langen Jahren geweigert hatten. Die Jugoslawen hatten nun keine andere Wahl, als über alle Wünsche der Ungarischen Regierung nach einem ungarischerseits vorab bestimmten Programm eingehend zu verhandeln.42 Als weiterer Erfolg der von Ungarn an den Völkerbund eingereichten Petition kann die Tatsache bezeichnet werden, dass die Aufmerksamkeit der Welt, wenn auch nur für einen kurzen Augenblick, auf die oft vorkommenden schweren RAZPRAVE IN GRADIVO REVIJA ZA NARODNOSTNA VPRAŠANJA 68 / 2012 ARPAD HORNYAK Institut dvojnega lastništva na madžarsko-jugoslovanski meji v medvojnem obdobju Zwischenfälle an der jugoslawisch-ungarischen Grenze gelenkt wurde; überdies wurden Jugoslawiens innere Schwierigkeiten, die vor allem die kroatische Frage betrafen, weithin erkennbar, als sich der Vielvölkerstaat während der Verhandlungen verteidigte. Die ganze Verhandlungsaktion verlief nach dem von Ungarn vorbereiteten Programm und endete am 21. Juli 1934 in Belgrad mit der Unterzeichnung der Dokumente.43 Es entstanden zwei Dokumente während der Verhandlungen. Eines enthielt Bestimmungen, die sich auf wirtschaftliche und administrative Fragen bezogen, das andere jedoch verpflichtete die Jugoslawen, an ihre Grenzbehörden Anordnungen "präzisen Inhalts" auszugeben. Den Jugoslawen blieb auch keine andere Wahl, als die Anzahl der Grenzwege, die zur Beförderung der im Grenzbereich gewonnenen Bodenkulturerzeugnisse dienten, zu erhöhen (anstatt 9 Wegen mussten 33 Wege zur Verfügung gestellt werden; somit wurde die Durchschnittsentfernung von 71 auf 19 km zwischen einigen Wegen reduziert). Als großer Erfolg ist die Tatsache zu verbuchen, dass die Jugoslawen die Idee der Abschaffung der Institution des Doppelbesitzes völlig verworfen und dies während der Verhandlung auch offiziell verlautbart haben. Diese Vereinbarungen waren mit kleineren Veränderungen bis 1941 gültig; dann zerfiel das erste Jugoslawien, und im Übrigen ist mit den Gebietsrevisionen auch die Institution des Doppelbesitzes erloschen, zumindest in jenen Gebieten, wo sie bisher für den Grenzbereich typisch war. Dieses Problem bezog sich jetzt nicht mehr auf die im Murgebiet und im Bereich der Murinsel lebenden Bauern, sondern auf diejenigen Bauern, die zwischen der neuen ungarisch-jugoslawischen Grenze und Novi Sad längs der Donau siedelten. Die Rollen wurden ausgetauscht; neue Teilnehmer erschienen auf der Bühne des Wirrwarrs um den Doppelbesitz. Ungarn musste jetzt die Rechte und Interessen seiner Doppelbesitzer nicht mehr dem jugoslawischen Staat, sondern dem Unabhängigen Kroatischen Staat gegenüber verteidigen und somit seine südlichen Grenzen sichern. 68 / ,2012 TREATISES AND DOCUMENTS JOURNAL OF ETHNIC STUDIES ÄRPÄD HORNYÄK Die Institution des Doppelbesitzes an der ungarisch-jugoslawischen Grenze zwischen den beiden Weltkriegen 24 Anmerkungen 1 Ich erwähne dankend, dass das Essay durch das Forschungsstipendium der Bolyai Janos MTA (Ungarischen Akademie der Wissenschaften) ermöglicht wurde. 2 Körödi Janos's Interpellation am 17. Januar 1934 auf der 233. Sitzung vom Abgeordnetenhaus des Parlaments. 3 Besser gesagt: Während die jugoslawischen Doppelbesitzer durchschnittlich über 2 Joch Landgut verfügten, besaßen die ungarischen Bauern grundsätzlich 10 Joch. Aufzeichnung eines unbekannten Autors über die Institution des Doppelbesitzes. MOL K69-135-1934-I-O-10. Nach den jugoslawischen Angaben hatten 4.465 jugoslawische Doppelbesitzer 7.844Joch Ackerboden in Ungarn und 1.931 ungarische Staatsbürger 9.572 Joch Ackerland in Jugoslawien (Malancec zitiert in Malovic 2006). 4 Außer dem Kleingrenzübertrittschein, der das ganze Jahr über gültig war, hat man für Hirten einen speziellen Übertrittschein für eine Zeitdauer von sechs Monaten ausgestellt. Für die Saisonarbeiter konnten unter der Verantwortung ihrer Gutsherrn ebenfalls Grenzübertrittscheine für die Zeit der Saisonarbeiten ausgestellt werden, welche jedoch nur in der Anwesenheit des Gutsherrn oder des Pächters zum Grenzübertritt verwendet werden konnten. 5 MOL, K69-670-1930-16/7. 6 Novine, Murska Sobota, XV Jahrgang, 24. Juni 1928, 26. Die jugoslawisch-ungarische Kommission hat die Grenzübergangs-und Grenzübertrittspunkte, besser gesagt die Grenzwege, bestimmt und kategorisiert. Dementsprechend wurden folgende kategorisierte Grenzübertrittspunkte genehmigt, welche beide Teile der oben genanten Kommission der Regierung ihres eingenes Staates vorgelegt haben: 1. Felsoszölnök - 13 -Trdkova (Magasfok) III. 2. Felsoszölnök - 23 - Trdkova (Magasfok) III. 3. Felsoszölnök - 42 - Otovci (Ottohaza) I., II. 4. Felsoszölnök -73, 74 - Čepinci (Kerkafo) III. 5. Apatistvanfalva - 107 - Markovci (Marokret) II. 6. Orfalu - 129, 130 - Budinci (Büdfalva) III. 7. Orfalu - 141 - Veliki Dolenci (Nagydolany) II. 8. Szalafo - 174, 175 - Hodoš/Hodos (Örihodos) III. 9. Kotormany - 222 - Hodoš/Hodos (Örihodos) I., II. 10 . Davidhaza - 233,224 - Hodoš/Hodos (Örihodos) vasut (železnica) I., II. 11 . Kerca - 237, 238 - Krplivnik (Kapornak) III. 12. Szomoroc - 254 - Krplivnik (Kapornak) III. 13. Szomoroc - 267, 268 - Domanjševci (Domokosfa) II. 14. Magyarszombatfa - 272, 273 - Središče (Kisszerdahely) III. 15 Magyarszombatfa - 294 - Prosenjakovci (Partosfalva) II. 16. Szentgyörgyvölgy - 355 - Motvarjevci (Szecsiszentlaszlo) III. 17 .Nemesnep - 372 - Dobrovnik (Lendvavasarhely) II. 18. Szentistvanlak - 421 - Žitkovci (Zsitkoc) III. 19. Lenti - 443 - Genterovci (Gönterhaza) I. 20.Redics - 455 - Dolnja Lendava (Alsolendva) I., II. 21. Zalabaksa - 458 - Dolnja Lendava (Alsolendva) I., II. 22. Lendvaujfalu - 608 - Pince II. Die Zahlen zwischen den Siedlungen bedeuten die Nummer der einstigen Wegstrecke, die römischen Zahlen weisen auf die Kategorie hin, in die der Weg eingeteilt worden war. Auf diese RAZPRAVE IN GRADIVO REVIJA ZA NARODNOSTNA VPRAŠANJA 68 / 2012 ARPAD HORNYAK Institut dvojnega lastništva na madžarsko-jugoslovanski meji v medvojnem obdobju Quelle machte mich Göncz Laszlo aufmerksam, wofür ich ihm hiermit meinen Dank aussprechen möchte. Diese Quelle ist zu finden in: Göncz Laszlo, A muravideki magyarsag 1918-1941, Magyar Nemzetisegi Müvelödesi Intezet, Lendava/Lendva, 2001. 7 MOL. K69 1934-676-I.o-10 Aufzeichnungen eines unbekannten Autors über die Institution des Doppelbesitzes. 8 MOL. K69-675-1934-I-6-H. 9 Die Präfektur vom Bezirk Prelog erhielt jährlich 7.000 Dinar für die Grenzüberwachung, örtliche Grenzuntersuchungen und Fahrkosten; diese Summe war aber für einen Organ, das für die Grenzverhältnisse auf einer 60 km langen Strecke, an der entlang in 13 Gemeinden 2.000 Doppelbesitzer lebten, verantwortlich war, viel zu gering (HDA. Savska Banovina, F 144, kutija 89. Pov. Broj 78/1931). 10 HDA. Savska Banovnina F 144, kutija 89. Pov. Broj. 34/1931. 11 Das jugoslawische Außenministerium legte großen Wert darauf, die Tatsache zu betonen, dass im ersten Fall der Gebrauch des Optionsrechts schon ab dem Inkrafttreten des Trianoner Friedenvertrages gültig geworden war, und etwa nicht erst vom den Tag an, als das Dokument darüber ausgestellt worden war. Dieses konnte nur dann zurückgezogen werden, wenn man auf die Staatsangehörigkeit verzichtete. Für die andere Gruppe galt eben das Gegenteil: Es kam nicht auf das Datum der Antragstellung für die Optierung an, sondern auf das Datum, an dem es genehmigt wurde. Besser gesagt: Solange, wie dies nicht geschah, wurden die Personen als Ausländer betrachtet. 12 Der Abschub ungarischer Optanten Anfang November, den man auch nicht zu verschleiern beabsichtigte, sollte nur eine Antwort auf das Handeln der Ungarn sein, als diese jugoslawische Optanten abgeschoben haben (HDA. Savska Banovina, F 144, kutija 88. Pov I. Br. 40733/1930, 24. November). 13 Nur wenn es einen triftigen Grund gab, wurden davon Ausnahmen gemacht; zum Beispiel im Fall einer schweren Krankheit, oder mit Rücksichtnahme auf ein sehr hohes Alter, und auch diese Ausnahmen wurden nur bis zum 15. Februar 1931 bzw. bis zum 1. April in Betracht genommen. 14 MOL. K69-1934-I-0-10, diplomatische Note der jugoslawischen Botschaft vom 8. Juli 1931. 15 Denjenigen Optanten, die die ungarischen Behörden zum Verlassen des Landes aufgefordert haben, die mit anderen Worten beinahe abgeschoben worden sind, wollte die ungarische Regierung unter keinen Umständen die Begünstigungen der Doppelbesitzer zubilligen und versuchte mit allerlei administrativen Verfahren und Mitteln den Grenzübertritt zu erschweren (dies etwa, indem die Aufenthaltsgenehmigungszeit reduziert wurde, indem Doppelbesitzausweise beschlagnahmt oder auch Gebühren erhoben wurden etc.) (Malovic 2006). 16 MOL. K69-1934-I-0-10, Nummer 906 der diplomatischen Note der jugoslawischen Botschaft in Ungarn. Zwischen den beiden Staaten ist im Sommer 1931 eine provisorische Vereinbarung festgelegt worden, wonach den Optanten-Doppelbesitzern, die ihre Liegenschaften im Grenzbereich hatten, aufGrund der Reziprozität die Begünstigungen für sechs Wochen zustanden. In einem Bericht informativen Charakters, den das jugoslawische Außenministerium am 4. Juni 1931 an das jugoslawische Konsulat in Pecs schickte, wird erläutert, dass die jugoslawische Regierung beabsichtigte, diese Begünstigungen auf unbestimmte Zeit gelten zu lassen und namentlich Verhandlungen mit der ungarischen Regierung führte, um dies zu verwirklichen. Bericht zitiert aus (Malovic 2006). 68 / ,2012 TREATISES AND DOCUMENTS JOURNAL OF ETHNIC STUDIES ÄRPÄD HORNYÄK Die Institution des Doppelbesitzes an der ungarisch-jugoslawischen Grenze zwischen den beiden Weltkriegen 17 MOL. K69-1934-I-0-10. 18 MOL. K69-1934-676-I-0-10, Aufzeichnungen eines unbekannten Autors über die Einrichtung des Doppelbesitzes. 19 AJ. 334-95. Pov. Br. 31182/31 1931. 1. September. Dementsprechend wurden bis Ende 1931 überall entlang der Grenze 3-5 m, an manchen Stellen sogar 10 m breite Korridore errichtet; eine Ausnahme bildete der Bezirk Murska Sobota. Mit all dem war auch das jugoslawische Außenministerium einverstanden; nur wurde vermerkt, dass das jugoslawische Kriegsministerium an der Grenze Einrichtungen zur Verbesserung der Kontrolle errichten wolle und dafür der 3 m breite Korridor nicht reichen würde (AJ. 334-95. Pov. Broj. 378. Aufzeichnung des Grenzregulierungsbüros vom jugoslawischen Außenministerium. 30. Dezember 1931). 20 Vor allem in den Orten Legrad und Belekovac war die Lage äußerst kritisch, da die Verbreitung der Ideologien der Sokolbewegung hier ständig auf Hindernisse stieß (bei dieser Bewegung handelte es sich um eine die Notwendigkeit des Zusammenlebens aller Slawen verkündende, in der Form eines Vereins organisierte Turnbewegung, die sich in erster Linie um die Verstärkung und Vertiefung des slawischen Nationalbewusstseins in ethnisch gemischten Gebieten bemühte). Die Verbreitung der Ideologien der Sokolbewegung wurde erst dann recht schwer, als ein Lehrer Namens Bankira Vajs (Weis), jüdischer Herkunft und nebenbei auch noch Doppelbesitzer, ins Dorf kam (der Lehrer, der vor ihm in der Schule arbeitete, wurde angeblich wegen seiner übertriebenen nationalistischen Ansichten entlassen). Derjenige, der die Anzeige erstattete, wollte nicht einsehen, dass überhaupt ein Doppelbesitzer, der dazu noch jüdischer Herkunft war, als Lehrer angestellt werden konnte, nachdem dessen erste und wichtigste Aufgabe eben die Erziehung der Jugend im Geiste der nationalen Ideologie der Sokolbewegung sein sollte. Nach den Informationen des Anzeigenden soll Vajs gute Beziehungen zu den Ungarn gehabt haben, die ihm sogar die Einreise nach Ungarn billigten, obwohl auch er ein Anhänger der Sokolbewegung war. Der Anzeigende hielt es sogar für möglich, dass die Doppelbesitzer mit den Ustaschas, denen das nur 10 km von Legrad entfernte Jankapuszta als Unterschlupf diente, in ständiger Verbindung waren. Die Drau entlang fand er die Lage etwas besser: Dort lebten wenige Doppelbesitzer, und so war der Einfluss der Ungarn weniger spürbar. Außerdem gab es weniger Grenzwege; mithin war hier auch die Kontrolle entsprechend intensiver. In Richtung Barcs war jedoch, was die nationale Frage angeht, der segensreiche Einfluss der aus der Lika und der Herzegowina dorthin angesiedelten Dorfbewohner spürbar (Schlussbericht des jugoslawischen Leiters der ungarischjugoslawischen Grenzregulierungskommission (AJ. 334-95. Pov. Broj. 305. 1932. 1. November). 21 Er war der Ansicht, dass die Doppelbesitzer im Bereich der Murinsel einen festen Punkt für die Ustaschas bedeuteten, mit deren Unterstützung sie jederzeit rechnen konnten. "Percec wusste genau, wo er seine Banditennester aufbauen kann." 22 AJ. 334-95. Pov. Broj. 305. 1932. 1. November. 23 Es entging seiner Aufmerksamkeit nicht, dass es von der rumänischen Grenze entlang bis zum österreichischen Dreiländergrenzpunkt keine einzige ungarische Einrichtung zur Verstärkung der Grenzsicherung oder auch nur Bemühungen zur Errichtung solcher Verstärkungen gab. Über die ungarischen Grenzwege äußerte er sich sehr anerkennend; er erwähnte auch, dass man für die Instandhaltung der Wege Wegarbeiter anstellte, die die Wege ständig kontrollierten. Er meinte, die Ungarn wollten mit der guten Qualität ihrer Grenzwege die Anerkennung der Ausländer gewinnen (später jedoch zählte er einige Wege auf, auf denen der Autoverkehr nur im Sommer möglich war) (AJ. 334-95. Pov. Broj. 305. 1932. 1. November). 24 Die nationale Zugehörigkeit der im Murgebiet und im Bereich der Murinsel wohnhaften Doppelbesitzer darf auch nicht außer Acht gelassen werden. Während im Murgebiet die meisten RAZPRAVE IN GRADIVO REVIJA ZA NARODNOSTNA VPRAŠANJA 68 / 2012 ARPAD HORNYAK Institut dvojnega lastništva na madžarsko-jugoslovanski meji v medvojnem obdobju Doppelbesitzer Ungarn waren, so waren die im Bereich der Murinsel lebenden Doppelbesitzer vorwiegend Kroaten. S. a. Kovacs (2004, 37-60, 320-339). 25 Man fand auch die Tatsache problematisch, dass diese Völker im Hinblick auf die Natio nalitätenfrage ziemlich unaufgeklärt waren, da sie nämlich vo n sich b ehaupteten, Angehörige einer vermeintlichen "Murinsel-Nationalität" gewesen und erst 1918 Kroaten geworden zu sein. Sie sympathisierten sehr mit den Ungarn, die das sehr gut auszunutzen wussten und sie mit Broschüren und Flugblättern versahen, in denen sie allerlei Lügen über Jugoslawien verbreiteten; unter anderem war von unseligen, grauenvollen Zuständen in Jugoslawien die Rede. Viele Menschen im Bereich der Murinsel glaubten daran, dass die Murinsel von Jugoslawien abgetrennt und Ungarn angeschlossen würde. Auch zu den Behörden hatten die Murinsel-Bewohner eine äußerst seltsame Beziehung: Einerseits waren sie unehrlich zu den Behörden, andererseits fürchteten sie sich vor ihnen. Auch in politischer Hinsicht waren sie unzuverlässig, da sie sich entweder der Partei von Radic oder der Partei der Unabhängigen Demokraten anschlossen (AJ. 334-94 1932. 6. Juni) Der Bericht ist vom Kommandanten des Gendarmerie Regimentes von Tschakaturn (Cakovec, Csaktornya) erstattet worden. 26 Den größten Gewinn, 2,5 Millionen Dinar, brachte der sogenannte "Direktor Wein". Mit dem Gewinn konnte aus den wildwachsenden, ungepfropften Reben so viel Wein hergestellt werden, dass damit 250 Waggons gefüllt werden konnten (2,5 Millionen Liter); der Verkauf war in Jugoslawien allerdings gesetzlich verboten. Der Gewinn an verschiedenen Obstarten betrug ungefähr 1 Million Dinar; davon erzeugte man ungefähr 70 volle Waggons. Von den verschiedenen Getreidearten fiel der geringste Gewinn ab: 12 volle Waggons; daran verdiente man ungefähr 400.000 Dinar (eine kaum erwähnenswerte Summe.) Neben all dem haben die Doppelbesitzer noch Heu, Holz zum Heizen, Kartoffeln, Bohnen und ähnliche Waren in einem Wert von 1 Million Dinar zollfrei über die Grenze gebracht. So erreichte das Jahreseinkommen der Doppelbesitzer an dieser Grenzstrecke nicht einmal 5 Millionen Dinar (AJ. 334-94. Pov. Broj. 105. 1932. 20. Juli). 27 AJ. 334-95 Pov. Broj. 305. 1932. 1. November. 28 Die Doppelbesitzer im Bereich derMurinsel lebten unter ärmlichen, elenden Verhältnissen; es gab hier keine Familiengenossenschaften, deren Landgüter zumeist nicht aus zusammenhängenden Flächen bestanden. Es war oft der Fall, dass ihre Ackerfelder, deren Gesamtfläche 3-4 Joch betrug, an verschiedenen Stellen voneinander getrennt, d. h. verstreut lagen. Meistens wurden Mais und Roggen angebaut, und in ihren Gärten gab es kaum edle Weinreben. Hauptsächlich baute man hier eine schlechte Direktträger-Noah-Weinrebe an. Man trank überdies Unmengen von dem aus diesen Trauben hergestellten Wein, obwohl er als Gift bezeichnet werden konnte, da er überaus schädlich war. Die Häuser sahen ärmlich und vernachlässigt aus; man legte keinen großen Wert auf die Hygiene, deren Vernachlässigung tatsächlich vielerlei Krankheiten hervorrief, wie z.B. die Trachom-Erkrankung oder Syphilis. Dem Glauben nach waren alle Katholiken; alle waren sehr gläubig, besonders die Frauen, die schon beinahe als Fanatiker bezeichnet werden konnten. Trotzdem benahmen sie sich unmoralisch; sehr viele von ihnen lebten in wilder Ehe (AJ. 334-94. 1932. 6. Juni) 29 AJ. 334-94. Pov. Broj. 105. 1932. 20. Juli. 30 Über die ethnischen Komponenten stehen uns keine genauen Angaben zur Verfügung. Eines ist jedoch sicher: Im Murgebiet lebten neben Slowenen in Großer Zahl Magyaren; und im Bereich der Murinsel siedelten vorwiegend Slawen, d. h. Kroaten und Slowenen. An den anderen Grenzstrecken bearbeiteten jedoch nach einer Aufzeichnung des Außenministeriums von 1932 vorwiegend Angehörige der deutschen und ungarischen Minderheiten, wie auch Schokazen und Bunjevazen, "pravoslawische, orthodoxe Serben und Angehörige anderer Nationen" ihre 68 / ,2012 TREATISES AND DOCUMENTS JOURNAL OF ETHNIC STUDIES ÄRPÄD HORNYÄK Die Institution des Doppelbesitzes an der ungarisch-jugoslawischen Grenze zwischen den beiden Weltkriegen Ackerfelder jenseits der Grenze in Ungarn (AJ-334, MIP KJ-Biro za razgranicenje sa susednim zemljama, F-94). 31 Die auf den Austausch der Landgüter abzielende jugoslawische Politik schien sich bewährt zu haben. Aus der Meldung der Gyékényeser Polizeiaußenstelle erfahren wir, dass in dem Gebiet, das unter ihrer Aufsicht stand, von den insgesamt 242 Gütern schon 165 ausgetauscht worden waren. (MOL. K 70, 225 csomo. 47/4/1935. sz. jelentés. Zitiert Bencsik 1999, 55). 32 MOL. K69-671-1934-I-O-10 1481 /pol. 33 Hory erwähnte in einem am 15. Mai 1934 mit Vuckevic geführten Gespräch, dass Puric's Meinungsäußerungen in dem mit Alth geleiteten Gespräch die ungarische Regierung dazu bewegten, sich an Genf zu wenden (MOL. K63-131-1934-16/7 1561/1934 Zahlenchiftretelegramm). 34 Zwischen dem 5. Februar und 20. Oktober 1930 kam es zu 20 ernsteren Verletzungen und 9 Todesopfer fordernden Zwischenfällen an der Grenze; diese Opfer waren alle Ungarn bzw. in Jugoslawien lebende Staatsbürger ungarischer Nationalität. 35 Exposé vom Außenminister Känya Kälmän vor der Kommission der außenpolitisch zuständigen Behörde. 36 Man bestand jedoch weiterhin darauf, das Asylrecht zu erhalten, wozu sich die jugoslawische Botschaft in Ungarn mit anerkennenden Worten äußerte (MOL. K69-670-1934-g 3). 37 Im Jugoslawischen Außenministerium vertrat man die Ansicht, dass Ungarn hiermit Jugoslawien ins schlechte Licht rücken wolle, als einen den Frieden hemmenden Faktor, der mit seinen Nachbarn ständig in Konfliktsituationen gerät. Weiterhin wurde behauptet, dass die Ungarn die Rolle der albanischen Kaçak-Banden und bulgarischen Freischärler übernommen hätten. Auf diese Weise habe Ungarn wahrscheinlich auf die Grenzrevision deuten und darauf hinweisen wollen, dass der jetzige Grenzverlauf nicht gerecht und keineswegs sicher sei. (AJ. 341-1934-I. Pov. Br. 10310. 1934. mäjus 14. Außenministers Jevtic Zahlenchifire Telegramm an die jugoslawische Botschaft in London). 38 Vuckevic reagierte auf die Einwände Ungarns und fügte noch hinzu, dass die Annahme der jugoslawischen Vorschläge dem ganzen Vorgang den Schein verleihen würden, dass Jugoslawien unter Zwang handeln müsse. Tagesbericht über das Vuckevic-Hory-Gespräch (MOL. K63-131-1934-16/7 1655/1934); Der ständige Genfer Vertreter der jugoslawischen Regierung Konstantin Fotic versuchte durch Drohungen dem Ziel näher zu kommen: Seinem ungarischen Kollegen, Baranyai Zoltan, erklärte er, dass Jugoslawien für den Fall, dass Ungarn Jugoslawiens Vorschlag auf indirekte Verhandlungen ablehnen sollte, im September an der jugoslawisch-ungarischen Grenze derart skandalöse bzw. unerträgliche Zustände verursachen würde, dass dadurch gleich 400.000 Menschen zur Auswanderung gezwungen würden. MOL. K63-131-1934-16/7. 39 Frankreichs, insbesondere Außenministers Barthous aktive Rolle war dabei von außerordentlicher Wichtigkeit, da er der ungarischen Regierung den Rat gab, alle problematischen Fragen während der bilateralen Verhandlungen zu erwähnen. 40 MOL. K63-131-1934-16/7 1974/pol/1934 Aufzeichnung über die interministerielle Konferenz vom 14. Juni 1934 41 Die Informationen des Berichtes konnten die Amtsleiter während ihrer Konversationen erwähnen; die Amtsleiter mussten aber sehr darauf achten, dass Ungarns Erfolg gegenüber der RAZPRAVE IN GRADIVO REVIJA ZA NARODNOSTNA VPRAŠANJA 68 / 2012 ARPAD HORNYAK Institut dvojnega lastništva na madžarsko-jugoslovanski meji v medvojnem obdobju jugoslawischen Regierung nicht einmal zufällig so aufgefasst werden könnte, als ob man sich damit rühmen wollte (MOL. K63-131-1934-16/7 2563/1934 1934. 30. Juli). 42 Alth Waldemar, ungarischer Botschafter in Belgrad, vertrat die Ansicht, dass 75 Prozent der ungarischen Wünsche während der Verhandlungen erfüllt wurden (MOL. K63-130-1934-16/7 1479/1934. Alths Telegramm vom 7. Juli 1934). 43 MOL. K63-131-1934-16/7 2563/1934 1934. 30. Juli. 68 / ,2012 TREATISES AND DOCUMENTS JOURNAL OF ETHNIC STUDIES ÄRPÄD HORNYÄK Die Institution des Doppelbesitzes an der ungarisch-jugoslawischen Grenze zwischen den beiden Weltkriegen 30 Referenzen Arhiv Jugoslavije [AJ], 1931. Aufzeichnung des Grenzregulierungsbüros vom jugoslawischen Außenministerium. AJ 334-95. Pov. Br. 378. 30. Dezember. Arhiv Jugoslavije [AJ], 1932. Schlussbericht des jugoslawischen Leiters der ungarisch-jugoslawischen Grenzregulierungskommission. AJ 334-95. Pov. Br. 305. 1932. 1. November. Arhiv Jugoslavije [AJ], 1934. Außenministers Jevtic Zahlenchiffre Telegramm an die jugoslawische Botschaft in London. AJ. 341-1934-I. Pov. Br. 10310. 1934. 14. Mai. Arhiv Jugoslavije [AJ], 1932. 334-94. 6. Juni. Arhiv Jugoslavije [AJ], 1932. 334-94. Pov. Br. 105. 20. Juli. Arhiv Jugoslavije [AJ], 1931. 334-95. Pov. Br. 31182/31. 1. September. Arhiv Jugoslavije [AJ], AJ-334, MIP KJ-Biro za razgraničenje sa susednim zemljama, F-94. Bencsik, P., 1999. Az ütlevelkerdes törtenete Magyarorszägon a törvenyi szabälyozästol a mäsodik viläghäborüig. Manuskript der Dissertation (PhD). Pecs. Göncz, L., 2001. A muravideki magyarsäg 1918-1941. Magyar Nemzetisegi Muvelödesi Intezet, Lendava/Lendva. Hrvatski Državni Arhiv [HDA], 1931. Savska Banovina, F 144, kutija 89. Pov. Broj 78/1931. Hrvatski Državni Arhiv [HDA], 1931. Savska Banovnina, F 144, kutija 89. Pov. Broj 34/1931. Hrvatski Državni Arhiv [HDA], 1930. Savska Banovina, F 144, kutija 88. Pov I. Br. 40733/1930. 24 November. Kovacs A., 2004. Földreform es kolonizäcio a Lendva-videken a ket viläghäborü között. Magyar Nemzetisegi Muvelödesi Intezet, Lendava/Lendva. RAZPRAVE IN GRADIVO REVIJA ZA NARODNOSTNA VPRAŠANJA 68 / 2012 ARPAD HORNYAK Institut dvojnega lastništva na madžarsko-jugoslovanski meji v medvojnem obdobju Malovic, G., 2006. Optanti iz Madarske kao dvovlasnici. Manuskript der Doktorarbeit. Beograd. Magyar Orszagos Leveltar [MOL], 1931. Diplomatische Note der jugoslawischen Botschaft vom 8. Juli 1931. MOL K69-1934-I-0-10. Magyar Orszagos Leveltar [MOL], 1934. Alths Telegramm vom 7. Juli 1934. MOL K63-130-1934-16/7 1479/1934. Magyar Orszagos Leveltar [MOL], 1934. Aufzeichnungen eines unbekannten Autors über die Einrichtung des Doppelbesitzes. MOL K69 1934-676-I.o-10. Magyar Orszagos Leveltar [MOL], 1934. Aufzeichnung eines unbekannten Autors über die Institution des Doppelbesitzes. MOL K69-135-1934-I-O-10. Magyar Orszagos Leveltar [MOL], 1934. Tagesbericht über das Vuckevic-Hory-Gespräch. MOL K63-131-1934-16/7 1655/1934. Magyar Orszagos Leveltar [MOL], 1934. Zahlenchiffretelegramm. MOL K63-131-1934-16/7 1561/1934. Magyar Orszagos Leveltar [MOL], 1934. Ungarische Staatsarchiv Bestanden: MOL K63-131-1934-16/7 1974/pol/1934. Magyar Orszagos Leveltar [MOL], 1934.Ungarische Staatsarchiv Bestanden: MOL K63-131-1934-16/7 2563/1934 1934. Juli 30. Magyar Orszagos Leveltar [MOL], 1930. Ungarische Staatsarchiv Bestanden: MOL K69-670-1930-16/7. Magyar Orszagos Leveltar [MOL], 1934.Ungarische Staatsarchiv Bestanden: MOL K69-670-1934-g 3. Magyar Orszagos Leveltar [MOL], 1934.Ungarische Staatsarchiv Bestanden: MOL K69-671-1934-I-O-10 1481/pol. Magyar Orszagos Leveltar [MOL], 1934.Ungarische Staatsarchiv Bestanden: MOL K69-675-1934-I-6-H. Magyar Orszagos Leveltar [MOL], 1934.Ungarische Staatsarchiv Bestanden: MOL K69-1934-I-0-10. 68 / ,2012 TREATISES AND DOCUMENTS JOURNAL OF ETHNIC STUDIES ÄRPÄD HORNYÄK Die Institution des Doppelbesitzes an der ungarisch-jugoslawischen Grenze zwischen den beiden Weltkriegen 32 Magyar Orszagos Leveltar [MOL], 1935. MOL K70, 225 csomo. 47/4/1935. sz. jelentes. Zitiert Az ütlevelkerdes törtenete Magyarorszägon 55. Novine, Murska Sobota, XV. Jahrgang, 24. Juni 1928, 26. Protokollen des ungarischen Parlaments Jahre 1933-1934.