Wahlspruch > Was wir begehren von der Zukunft Fernen, Saft Brot und Arbeit UNI gerüstet stehen, Saft unsere Kinder in der Schule lernen Und unsere Greife nicht mehr betteln gehe«. ®, Herwegh Seletofum Nr. 2325. Ser ScheckkonLo 38.L1S. lifenbaljner 8MHMM des Oesterreichischm EisenbMMersvMles. RedaMon: Wien Y/i, Aentagaffe Nr. S. Redalitionoschluß: Zwei Stage vor dem Erscheinen de» Blatte». sind (eben Tag mit Ausnahme der Sonn« und Feiertage von IV Uhr vormittags bi- V,1 Uhr nachmittags. ' Sprechstunden Jnsertionspreis: e oder deren S lfteng Rabatt. Erscheint jeden 1., 10. und 20. im Monat. Die einspaltige Millimeterzeile oder deren Raum 11 Heller SB ei Iahresauftrag Rabatt. Abonnements-Bedingungen: Halbjährlich Ganzjährlich Für das Deutsche Reich ganzjährlich MK. 6'—. Fjir das übrige Ausland ganzjährlich 9 Franken.' ----- - ww.ee.« ÄT. 2*88 yp» %■<»**$' «• -Oi >.■ 5*70 Rr. 16 Wien, den 1. Juni 1913. 21. Jahrg. Sag Gewerkschaftsideol der Unternehmer. Daß den Unternehmern, gleichviel aus Melchern Lande und aus welcher Berufsgruppe sie sich rekrutieren, die modernen sozialdemokratischen Kampfgewerkschaften ein Dorn im Auge sind, ist eine hinreichend bekannte Tatsache. Und so ist cs denn auch nur zu erklärlich, daß man sich in diesen Kreisen alle Mühe gibt, den Weg zu finden, auf dem der Einfluß der proletarischen Berufsvereinigungen geschwächt und bereit Betätigung im wirtschaftlichen Leben möglichst ganz ausgeschaltet werden könnte. Daß freilich die Herren Arbeitgeber von der Notwendigkeit eines gemeinsamen Jnteressenschutzes vollauf überzeugt sind, und daß die Erkenntnis, daß ein solcher nur in starken Berufsvereinen zu finden ist, gerade unter ihnen eine allgemeinere und tiefere wird, hindert die Herren keineswegs, den Arbeitern das verwehren zu wollen, was sonst im allgemeinen Wirtschaftsleben geradezu als Selbstverständlichkeit gilt. Ja, gerade diese Erkenntnis ist vielleicht ein besonderer Grund, um die gewerkschaftlichen Bestrebungen der Arbeiter mit er-höhte-r-Feindschaft zu verfolgen, weil ja gerade darin das Bewußtsein immer stärker wird, daß der gewerkschaftliche Kampf der Arbeiter um die Erhöhung der Lebenshaltung, einer Schmälerung der Mehrwertsrate gleichkommt, die das unantastbare Heiligtum im Streben eines jeden Unternehmers ist. ' Unter solchen Umständen ist cs das naturgemäße Ziel einer jeden Unternehmerpolitik, eine Schwächung der gewerkschaftlichen Macht der Arbeiter herbeizuführen, um auf diese Weise den Arbeitsmarkt souverän beherrschen zu können. Nun gibt es dazu, wie jüngst der Heidelberger Nationalökonom Professor Dr. Weber ist einem Vortrag vor den Funktionären der Berliner Gewerkschaften auseinandersetzte, für das organisierte Kapital zwei Wege: „Erstens die Auflösung der gewerkschaftlichen Organisation, und das Arbeiten mit Unorganisierten; zweitens die Schaffung einer anderen Organisation, die man der Widerstandsorganisation der Arbeiter entgegensetzen kann." Wer nun die Geschichte der modernen Arbeiterbewegung einigermaßen kennt, der weiß, wie gerade die erstgenannte Methode in den Anfängen der proletarischen Sammlungspolitik von den Unternehmern, unter tätiger Mithilfe der staatlichen Burcaukratic, im weitesten Maße geübt worden ist, Vereine, die nur irgendwie sich um die Interessen der Arbeiter kümmerten, und war dies selbst nur auf rein geistigem Gebiet, wie durch allgemeine Vildungsbestr?bungen der Fall, fielen wiederholt der Auflösung oder der polizeilichen Sistierung zum Opfer, und die Funktionäre und Vertrauensmänner mußten das Opfer der Arbeitslosigkeit auf sich nehmen, da man bic „Hetzer" und „Unruhestifter" in keinem Betrieb und in keiner Werkstätte dulden wollte. Wie viel Opfer auf solche Art gefallen sind, wie viel Familien durch den Terror der Arbeitgeber zertrümmert wurden, und wie das staatsbürgerliche Recht einfach skrupellos aufgehoben ward, das wird vielleicht eines der interessantesten Kapitel in einer späteren Kulturgeschichte bilden. Aber wie sehr auch durch solche Schikanen und kleinliche Nadelstiche der Fortschritt der Arbeiterklasse gehemmt wurde, für die Dauer waren damit keine nennenswerten Erfolge, die die Unternehmer befriedigt hätten, zu erzielen. Wohl hat man ja den Gedanken an die brutale Gewaltpolitik in den Kreisen der Arbeiterfeinde auch heute noch nicht völlig aufgegeben, als zureichendes Mittel, mit dem man allein aus-kommen könnte, wird diese Methode wohl kaum mehr betrachtet. Die Unternehmer sannen daher auf andere Wege, auf denen die Schlagkraft der Arbeiterklasse abgeschwücht und ihre Vorwärtsbewegung gehemmt werden könnte. Und so blieb, wie Professor Weber sehr treffend weiter ausführte, den Unternehmern nur der zweite Weg: Schaffung gelber Organisationen. Man gründete in den großen Betrieben sogenannte Werksvereine, für die die Arbeitgeber die Beiträge entweder selbst direkt aus Betriebsmitteln zahlten oder denen in anderer Form Unterstützungen zugcwendet wurden, und denen die Arbeiter natürlich zwangsweise angehören mußten. Natürlich mußten die Arbeiter auf ein Streikrecht von vornherein verzichten, wofür ihnen alle möglichen Humanitätsakte in Aussicht gestellt wurden, so daß auf solche Art eine Art Interessengemeinschaft zwischen Arbeiter und Unternehmer aufkommen sollte. In vielen Füllen wurde diese noch durch eine Art Gewinnbeteiligung zu fördern gesucht, in dem man die Arbeiter in bescheidener Art an dem Gewinn des Unternehmens partizipieren ließ, um so aus alle Fälle sich gegen etwaige Streikgelüste zu sichern. Es liegt dabei auf der Hand, daß, wenn es auf solche Art gelingt, „brave" und „zufriedene" Arbeiter sich zu sichern, eine solche Gattung „Arbeiterfreundliche kcit" für den Unternehmer immerhin rentabel ist. Derartige Gründungen sind aber freilich nur dort möglich, wo es sich um eine ausgesprochene Großindustrie und um deren Riesenbetriebe handelt. Das ist vor allem auch der Grund, weshalb wir in Oesterreich, wo die industrielle Entwicklung hinter der reichs-deutschen noch weit zurücksteht, bisher so ziemlich von dem gelben Gewächs verschont waren. Ansätze dazu finden sich freilich auch bei uns, wo man in der Metallindustrie und bei den Eisenbahnen solche Gründungen bereits ins Werk setzte. Dafür freilich geschieht das, was man im Deutschen Reich mit den sogenannten „gelben" und „vaterländischen" Arbeitervereinen versucht hat, bei uns unter anderen Formen und unter anderen Namen, haben wir doch in den letzten Jahren wiederholt die Wahrnehmung machen können, daß man in vielen Gegenden und Städten, wo die modernen Arbeitergewerkschaftcn den Unternehmern Sorgen und Kopfzerbrechen verursachten, die diversen ch r i st-lichen und nationalen Gewerkschaften fast immer unter Mitwirkung der Arbeitgeber aus dem Boden gestampft worden sind. Und wozu eigentlich? Vor allem zu dem Zweck, um gegen die sozialdemokratischen Gewerkschaften ein Gegengewicht zu bilden, und um deren Macht und Einfluß zu schwächen. Freilich, die Vertreter und Wortführer der sogenannten „christlichen" und „nationalen" Gewerkschaften verwahren sich bei jeder Gelegenheit dagegen, mit den gelben Vereinen in einen Topf geworfen zu werden. Denn, so sagen sie, auch sie kämpfen ebenso wie die sozialdemokratischen Gewerkschaften für eine Erhöhung der Lebenshaltung der Arbeiter, nur verzichten sie zum Unterschied von den letzteren, auf jene politische Weltauffassung, die die endgültige Befreiung des Arbeiters erst nach der Ueberwindung der kapitalistischen Gesellschaft für möglich erklärt. Daran also, daß der Unternehmer unter allen Umständen den Ertrag der Arbeit als seinen privaten Besitz in Mehrwert verwandelt, wollen sie nicht gerüttelt wissen, und so schwächen sie von vornherein jeden politischen Kampf, der der Erreichung einer gesellschaftlichen Ordnung gilt, wo die Früchte menschlicher Arbeit allein dem gehören sollen, der sie schafft. Aber die christlichen und nationalen Gewerkschaften unterscheiden sich lange nicht allein durch die Erkenntnis von wirkschaftspolitischen Tatsachen, von denen der sozialdemokratische Arbeiter erfüllt ist. Wäre es auch nur wahr, daß sie auf die Hebung der Arbeiterklassenlage bedacht seien, also reine wirtschaftliche Gegenwartsarbeit leisten, so würde cs sich wohl jeder Unternehmer überlegen, ihnen seine Förderung angedcihen zu lassem wie das in Wirklichkeit geschieht. Denn darüber sind wohl in den letzten Jahren der Beweise und Belege genug erbracht Warden, daß sowohl die christlichen wie die nationalen Arbeiterzentralstellen vom Geld der Unternehmer erhalten werden, die noch jedesmal ihren Bankerott ansagen mußten, sobald letztere die Erfolglosigkeit ihrer Bemühungen erkennend, ihre finanziellen Zuwendungen entstellten. Und ist cs nicht eben so oft erwiesen worden, daß noch fast bei jedem Streik, den die modernen Gewerkschaften führen mußten, es christlichsozial oder national irregeführte Arbeiter waren, die sich zu Streikbrecherdiensten hergaben? Haben wir nicht in der Geschichte der Gewerkschaftsbewegung so manchen Zusammenbruch einer Lohnbewegung nur deshalb erlebt, weil christliche oder nationale „Gewerkschafter" für die Unternehmer dje „Rausrcißer" machten? Und sind cs nicht immer wieder christlichsoziale und nationale Wortführer, die in und außerhalb der Parlamente einer Einschränkung des K o a-l i t i o n s r e ch t c s das Wort reden, und die sich nicht genug über den Terrorismus streikender Arbeiter entrüsten können? Es ist eine von jedem Kenner der Arbeiterbewegung unbestrittene Tatsache, daß gerade in Oesterreich, die auf dem Boden der christlichsoziälen und nationalen Parteien gegründeten „Gewerkschaften" Nachäffungen der modernen Klassenkampfgewer'k-schaften sind, die dem Unternehmertum als Ideale vorschweben, und die das Mittel sein sollen, die gelben Gewerkschaften zu ersetzen. Denn genau so wie diese, sorgen sie für bic Ablenkung der Arbeiter von den wahren Ursachen der heutigen Not, und weisen deren Gedankenkreis in eine falsche Richtung. Sie sind oder sollen wenigstens das süßen Schlummer bereitende M o h n s ä f t l e i n sein, durch welches das Kindlein Arbeiterklasse am Schreien verhindert wird. Freilich, die sozialdemokratischen Klassenkampfgewerkschaften brauchen vor diese tt Konkurrenten keine Angst zu haben. Denn so oft noch über den sich immer mehr erweiternden .Klassengegensatz der Schleier der bürgerlichen Demagogie gesponnen wurde, hat ihn die rauhe Wirklichkeit mit grausamen Händen zerrissen! Vertragsbruch durch die Staats* bahuverwaltung. Parlamentarische Interpellationen über die Ber-schlechternngsmaßnahmen ans den k. k. Staatsbahnen. Wir haben über die famose, allen guten Sitten hohnsprcchende Art, wie die österreichische Staatsbahn-verwaltung in letzter Zeit Personalpolitik betreibt, wiederholt gesprochen, ohne daß bisher dadurch der Sinn für Rechtlichkeit und soziales Empfinden an den leitenden Stellen geweckt worden wäre. Mit geradezu fanatisiertem Eifer fährt man vielmehr noch weiterhin fort, die Lage der einzelnen Kategorien durch die Aussinnung aller möglichen Winkclzüge zu verschlechtern, so daß die Absicht immer klarer wird, daß man in den Zentralstellen kein anderes Bestreben mehr kennt, als das finanzielle Gleichgewicht unserer Staatsbahnen auf Kosten des unteren Personals herzustellen, und koste es auch die ganze moralische Reputation. < Eine von den vielen Methoden, die heute von unserer Staatsbahnverwaltung praktiziert werden, ist unter anderem auch die Ilcberstcllung von einer Be-dienstctenkategorie in die andere, die wieder mit der krankhaften Sucht nach Ersparung im Personalkonto zusammcnhängt. Ein solcher typischer Fall, der als Jllustrationsfaktum herangezogen werden kann, ist zum Beispiel die Ucberstellung eines Magazinsaussehers bei der Böhmischen Nordbahn in den Stand der Depotarbeiter. Der Fall, um den es sich handelt, ist, wie in einer Interpellation der Abgeordneten To nt sch i k und MüIIer erzählt wird, der, daß der Der „Eisenbahner" erscheint in einer Auflage von 50,000 Exemplaren» Seite 2 D » » —w-li Mann zur Direktion berufen wurde, wo man ihm nahelegte, vvn feinem Diensttitel zurückzutreten oder aber eine Abfertigung von 1000 Kr. nach dreimonatiger Kündigung cntgegcnzunehmen. Es ist das ein Fall, der so kraß ist, daß er eigentlich für sich selbst spricht und der geradezu an Erpressung grenzt. Aber ähnliche Vorfälle, wenn auch in milderer Form, haben sich auch anderwärts, so zum Beispiel bei der N. W. B. ereignet, wo man einfach die Leute aus ihrer Kategorie in eine andere überstellt, ohne Rücksicht auf die wirtschaftlichen Nachteile, die dabei für die Betreffenden erwachsen. Dieser Praxis, die hier einzureißen droht, und mit der sich einfach eine regelrechte Rechtsunsicherheit für alle Bediensteten, gleichgültig welcher Kategorie, etablieren würde, steht nun allerdings die Bestimmung des § 40 der Dienstordnung gegenüber. Danach wird unter den Rechten, die den Beamten, Unterbeamten und Dienern vertragsmäßig garantiert sind, genannt: 1. Der Verbleib in der Bedienstetenkategorie, welcher sic angehören; 2. die dauernde Verwendung auf einem der Bedienstetenkategoric entsprechenden Dienstposten; 3. die U n v e r k ü r z b a r k e i t der ihnen nach Maßgabe der D i e n st k l a s s e, beziehungsweise G e h a l t s k a t e g o r i e und der Gehaltsstufe, in welcher sie stehen, gebührenden oder zuerkannten ständigen Bezüge. Das ist, so sollte man meinen, ziemlich deutlich und klar. Aber nun kommt das k. k. Eisenbahnministerium und gibt dem § 40 der Dienstordnung eine Interpretation. Und zwar, so wird darin ausgeführt, beziehe sich der Ausdruck „Bedienstetenkategoric" lediglich auf die Einteilung in „Beamte, Unterbeamte und Diener" und habe sich die Staatseisenbahnverwaltung ihres Rechtes der freien Verfügung in der Art der Verwendung innerhalb dieser Rangseinteilung keineswegs begeben. Aber so selbstverständlich als wie dieses juristische Jnterpretationskunststück aussieht, ist die Sache keineswegs. Denn schon die Zumutung, daß unter dem Ausdruck „Bedienstetenkategorie" die Rangsabstufung verstanden werden soll, klingt etwas allzu gewagt, weil sonst die Bezeichnung „Bedienstetenkategorie" ja keinen Sinn hätte. Dann wäre es doch nur zu selbstverständlich gewesen, in der Dienstordnung von „Rangeinteilung" zu sprechen, die sich eben in der Scheidung von Beamten. Unterbcamtcn und Dienern kundgibt. Und auch nach dem allgemeinen Sprachgebrauch und nach der eingebürgerten Auffassung wird man unter „Bedienstetenkategoric" kaum etwas anderes verstehen, als eben,die „Vcrwendungs-kategoric", der ein Angestellter zugeteilt ist. Und dann hat ja eben auch nur die ganze Dienstordnung, insoweit sie von einer Rcchtsgarantie handelt, in dieser Auffassung einen Sinn, weil sonst die gleichen Bezüge und Bencfizien wirklich nur in der Luft hingen uno dem Ermessen der einzelnen Dienststellen überlassen blieben. Das was hier geschieht, ist vielmehr ein Vertragsbruch gröbster Art, dessen sich die k. k. Staatsbahnverwaltung schuldig macht, dem vom Standpunkt des allgemeinen bürgerlichen Rechtes keine andere Beurteilung zukommt. Auf jeden Fall aber beweist die vom Eisenbahn Ministerium der Dienstordnung gegebene Inter pretation, daß unter solchen Umständen von einem garantierten Dicnstpoften nicht die Rede sein könnte, daß vielmehr jeder Bedienstete ohne Ausnahme keinen Tag sicher wäre, ingendwohin in eine andere Verwendung genommen zu werden. Damit aber hätte die vertragsrechtliche Wirksamkeit, die die Dienstordnung besitzt, wenigstens für den einen Teil, vollständig aufgehört. Die Staatsbahnverwaltung wird sich demnach nicht Wundern dürfen, wenn durch solche Winkelzüge, mit der alle schäbige Ausbeutcrrabulistik übertrumpft wird, der Sinn für Rechtlichkeit und die Disziplin unter dem Personal zerstört wirb), * * In der besprochenen Angelegenheit haben im Parlament die Abgeordneten Tomschik und Müller folgende zwei Interpellationen an den Eisenbahnminister gerichtet: Interpellation der Abgeordneten T o m s ch i k, Rudolf Müller und Genossen an den Herrn Eisenbahnminister betreffend die Verletzung der in der Dienstpragmatik dem Personal der k. k. Staatsbahnen gewährleisteten Rechte. Am 17. April 1918 wurde der Magazinsaufseher Franz P r c i d l der k. k. B. N. B. in Tctschen zur Direktion berufen, wo er aufgefordert wurde, von seinem Diensttitel zurückzutreten, beziehungsweise sich zum Depotarbeiter mit späterer Ernennung zum Magazinsdiener rückversetzen zu lassen. Herr Oberinspektor Lanz stellte ihm die Alternative, entweder er willige ein, in welchem Falle er nach Ablauf dreier Monate zum Magazinsdiener ernannt werde, oder er werde mit einer Abfertigung von 1000 Kr. nach dreimonatiger Kündigung entlassen. Man forderte von Preidl die sofortige Entscheidung und Bekräftigung der Verzichtleistung auf sein Recht durch Unterschrift einer diesbezüglichen Erklärung. Durch die Drohung mit der Kündigung in die Enge getrieben, unterschrieb Preidl den Akt, der ihm zuvor vorgelesen worden war und seine Rückstellung zum Depotarbeiter und neuerlichen Ernennung zum Magazinsarbeiter nach Verlauf dreier Monate enthielt. Zur Begründung dieser Maßregel hielt Herr Oberinspektor Lanz dem Preidl vor, daß er nach einem Bericht des Heizhausleiters Herkncr von Tetschen zu diesem Dienste unfähig sei. Preidl wurde auch in das genannte Schreiben de« Heizhausleiters Einblick gewährt, wodurch er sich von der Richtigkeit der Angaben des Oberinspektors Lanz überzeugen konnte. Preidl wurde bereits am 1. Dezember 1911 zum AuS-hilfSmagazinsaufseher ernannt. Seine definitive Ernennung erfolgte am 1. Jänner 1918. Es liegt somit zwischen seiner-provisorischen und definitiven Erennung ein Zeitraum von 13 Monaten. Gewiß Zeit genug, um konstatieren zu können, ob der Mann für den angestrebten Dienstposten fähig ist oder nicht. Preidl ist am 5. Juni 1902 als Depotarbeiter cingctretcn und hat stets zur Zufriedenheit gearbeitet. Die vorgcschriebene Dienstprüfung hat er mit gutem Erfolg abgelegt. Bor seiner definitiven Anstellung wurde er wegen seiner Arbeitsleistung von Vorgesetzten wiederholt gelobt. ES kann also kaum ein Zweifel darüber bestehen, daß der Mann zum Magazinsaufsehcrdicnst fähig ist. Wenn der Hcizhausleiter Herr Herkner nach der definitiven Anstellung Preidl für diesen Dienftpostcn als unfähig bezeichnet, dann bedeutet das nichts weniger als eine Blamage für ihn selbst, da ja die k. k. Direktion bei Ernennungen, waS die praktische Verwendbarkeit eines Bediensteten anlangt, in der Hauptsache auf die Beschreibung durch den unmittelbaren Dienstvorstand angewiesen ist. Was Herr Herkner kurz nach der Ernennung über Preidls Verwendbarkeit wußte, mußte er auch vor derselben schon wissen. Es ist möglich, daß überhaupt andere Beweggründe vorhanden sind. Vielleicht Auflassung des Postens. Nun hat Preidl, wie bereits erwähnt, seine Rückstellung unterfertigt. Diese Zustimmung erfolgte jedoch unter der An- drohung noch größerer wirtschaftlicher Schä digung, indem ihm seine Entlassung in Aussicht gestell, wurde. Dieser Umstand ist geeignet, die Rechts Wirkung der angegebenen Unterschrift in Frage zu st e II c ii. Im § 40 der Dienstordnung ist jedem definitiven Bediensteten gewährleistet: „Der Verbleib in der Bediensteten» kategorie, die dauernde Verwendung auf einem der Bcdien-stetenkategorie entsprechenden Dienstposten, die Unverkürzbar-keit der ihm nach Maßgabe der Dienstklasse, beziehungsweise Gehaltkategoric und der Gehaltstufe, in welcher er steht, gebührenden oder zuerkannten ständigen Bezüge und die dauernde Anstellung nach Maßgabe der Bestimmungen des VIII. Abschnittes." (Die letzteren Bestimmungen beinhalten die Bedingungen für die Versetzung in den zeitlichen oder dauernden Ruhestand.) Trotz dieser klaren Bestimmung wurden im vorliegenden Falle dem MagazinSaufseher Preidl folgende Rechte genommen: a) In der Bedienstetenkategorie zu verbleiben; b) auf einem seiner Bedienstetenkategorie entsprechenden Posten verwendet zu werden; c) die Unverkürzbarkeit seines bezogenen Gehaltes und Ouartiergeldes; d) die dauernde Anstellung und , e) die Androhung mit der Kündigung, beziehungsweise mit der Entlassung, die nur nach vorhergegangener Disziplinar-verhandlung stattfinden darf. An Preidl ist also ein fünffaches schweres Unrecht verübt worden, und die Art, wie cs geschah, ist nichts anderes, als die nach dem geltenden Strafgesetz als Verbrechen qualifizierte Handlung der Erpressung. Nachträglich wird bekannt, daß Preidl mit Schreiben der k. k. Direktion für die B. N. B., Z. 6381/1—3, vom 30. April 1913, auf Grund des § 180, Ziffer 2, Punkt e, der Dienstordnung, ab 1. Mai 1918 in den dauernden Ruhestand versetzt und laut Dekret, Z. 776/1—1, dato vom 30. April 1913, ab 1. Mai 1918 zum Aushilfsmagazinsdiener mit dem Taglohn von Kr. 3-20 ernannt wird. Das ist ein neuerliches Unrecht, das an Preidl verübt wurde. Der zitierte § 180, Punkt e, bestimmt, daß die Ver-setzung in den dauernden Ruhestand erfolgen kann, wenn da» Interesse des Dienstes die Entfernung des Bediensteten vom Amte erheischt, ohnedaßdurchVersetzungaufeinen anderen Dien ft Posten gleichen Ranges Abhilfe getroffen werden kann. Weiters wird im § 185 der Dienstordnung bestimmt, daß ein in den zeitlichen Ruhestand versetzter Bediensteter zur aktiven Dienstleistung berufen werden kann, wobei er jedoch mindestens seinen früheren Gehalt oder Lohn zu bekommen hat. WaS geschah aber mit Preidl? Er wurde auf keinen anderen gleichen Posten versetzt, obwohl es genügend unbesetzte Magazinsaufseherposten im Bereich der k. k. Staatsbahnen gibt, sondern er wurde in den dauernden Ruhe st and versetzt. Zugleich hat man ihn reaktiviert, waS bet Versetzung in den dauernden Ruhestand überhaupt unmöglich ist. Nach der Reaktivierung gibt man ihm nicht denselben Gehalt wie vor der Versetzung, sondern nur Kr. 8'20 Taglohn. Wozu noch kommt, daß ihm bei der r. r. Direktion ein Lohn von Kr. 3-70 versprochen wurde. Also eine ununterbrocheneKettevonRechts-Verletzungen. Es ist geradezu ungeheuerlich, was im vor-liegenden Falle seitens der k. k. Direktion für die B. N. B. verübt wurde. Und da« alles angeblich deshalb, weil der Vorgesetzte des Preidl, Herr Heizhausleiter Herkncr, konstatierte, daß Preidl zum Magazinsaufseherdienst unfähig sei, obwohl er vorher 18 Monate AushilfsmagazinSaufseher war und noch früher seit 1902 als Depotarbeiter in Verwendung stand, stets zur Zufriedenheit seiner Vorgesetzten arbeitete und insbeson-dere während der Zeit, wo er AuShilfSmagazinsaufseher war, wiederholt belobt wurde. Es ist überhaupt ein sehr seltsamer Vorgang, daß Preidl lediglich auf das Urteil seiner Vor- Feuilleton. Fabrik am Abend. - Ein schlotgctürmtcS, ragendes Gemäuer, * Des Himmels Glut entzündet Stahl und Stein; In seiner Fenster langen Reih'n Entbrennen abends flammend gelbe Feuer. Ins Riesenhafte wächst der Steinkoloh, Der Tage, Nächte Rauch gespien Und schrill aus heulenden Sirenen aufgeschrien — Unheimlich drohend, ein verwunsch'nes Schloß. ES schlagen Herzen drin, es reden Munde, In müden Augen brennt der Sehnsucht Licht-------- O, wüßtet ihr das Lösewort der Stunde, DaS allen Zauber bricht I So aber kommt der Morgen. Stumpf und grau Starrt Stein und Scheibe, die Sirenen heulen, Indes der Rauch in Riesensäulen Schwarzgiftig'' aufqualmt in des Himmels Blau. Hammersdorff. 3er Geburtstag der deutschen Sozialdemokratie. 1863 — 23. Mai — 1913. Wenn genialer Menschenwitz eines einzelnen eS vermöchte, die Welt umzugestalten, so wäre der Geburtstag der deutschen Sozialdemokratie Var fünfzig Jahren auch schon ihr SiegeStag geworden. ES gibt kein zweites Beispiel, wo eine geschichtliche Aktion mit einer solchen logisch zwingenden, in allen ihren Voraussetzungen, Zielen und Mitteln lückenlos übereinstimmenden Gewalt unternommen worden wäre, wie in der Laffalleschen Gründung dcS Allgemeinen Deutschen Arbeiter-Vereines. Diese Schöpfung des deutschen Sozialisten und Demokraten wirkt wie ein auf genauen wissenschaftlichen Berechnungen beruhendes technisches Kunstwerk. Alles war vorgesehen und vorbedacht. Kein Zweifel, die Maschine war richtig — man brauchte sie nur zu montieren, und sie würde laufen. Deutschland und Preußen ist vor fünfzig Jahren ein kleinbürgerlicher Agrarstant. ES gibt in Preußen kaum drei-viertel Millionen Industriearbeiter. DaS ländliche Proletariat vegetiert bewegungslos. Auch die städtischen Industriearbeiter dämmern stumpf und ergeben dahin; nur die höher qualifizierten Berufe finden sich mit den Handwerksgesellen zusammen, aber nur im Gefolge der politisch-radikalen Bourgeoisie, die die geistigen Bedürfnisse der regsameren Elemente des Prole-tariats durch Bildungsvereine zu befriedigen bemüht ist und dadurch die Arbeiter in der Tat an sich zu fesseln versteht. Die preußische Bourgeoisie liegt in heftigem Kampfe mit der Herrenkaste, die von Bismarck trotzig und überlegen geführt wird. Das Drciklassenwahlsystem hat im liberalen 'Bürgertum die unumschränkte parlamentarische Herrschaft ge-Wonnen; das preußische Junkertum ist im Abgeordnctenhause nahezu ausgerottet. In dem Kampf um die Militärkredite wird um die Eroberung des bürgerlichen parlamentarischen Systems gerungen. Dieser Kampf wird mit heftigen Reden und lauten Demonstrationen geführt. Aber er wird nicht zur Aktion der Straße, zur revolutionären Entfachung der Volkskraft und Volksmacht gesteigert. Dem Bürgertum brennt in diesen parlamentarischen Fehden nicht die soziale Not auf den Nägeln; die rein politischen Forderungen, zu denen freilich auch das Wirt-schaftliche Interesse an der deutschen Einigung sich gesellt, ent-zünden in der bürgerlichen Klasse nicht jenen Wagemut, der hervorbricht, wenn cs sich um die soziale Existenz handelt. Diese politisch lähmende wirtschaftliche Sättigung der deutschen Bourgeoisie hat bis heute sie politisch entkräftet. Die Gründung der Fortschrittspartei, die den Konflikt« kampf gegen die Junkerregierung leitete, war zugleich das Ende der bürgerlichen Demokratie. Die Fortschrittspartei war spießbürgerlich befangen. Keinerlei sozialer Idealismus, keinerlei soziales Verständnis lebte in ihr. Die Manchesterlehre gilt als ewige Wahrheit, sie herrscht mit der Gewalt eines Aberglaubens, der sich Wissenschaft dünkt, während sie in Wahrheit nur die ideologische Verkleidung eines wirtschaftlichen Klasseninteresses ist. Herr Schulze-Delitzsch gilt als der MessiaS aller volkswirtschaftlichen Entwicklung, seine Kreditgenossenschaften, die doch nur dem Mittelstand, niemals den Arbeitern, nützen können, werden als die Lösung der sozialen Frage betrachtet. Im Grunde sicht man die Jndustrieprolctarier gar nicht, allenfalls werden sie als Staffage gebraucht und mit kindischen Lock- mitteln geworben, um durch „mehr Volk" den schrecklichen Junker Bismarck einzuschüchtern. In dieser Lage erscheint Lassallc auf dem Plan. Der Kampf der Fortschrittspartei erscheint ihm von Anbeginn als Verrat an der Demokratie. Er sieht den kläglichen Zusammenbruch des Konflikts voraus. Der Stumpfsinn der bürgerlichen Klassenbeschränktheit, die Gedankenlosigkeit und Heuchelei der vulgären Volkswirtschaftslehren empören den Sozialisten. Die Bourgeoisie befindet sich im Konflikt mit den unüberwundenen Mächten des Feudalismus. Ist das nicht der geschichtliche Augenblick, um die Arbeiterklasse zum Sclbstbewuhtsein zu erwecken, ihren sozialen Befreiungskampf zu organisieren und in ihm die politische Demokratie zu erobern? Lassalle erkennt, daß der Regierung Bismarcks eine Auflehnung des Proletariats gegen bas parlamentarisch herrschende Bürgertum willkommen sein muß, daß also keine Gefahr besteht, daß sofort die Regierung die junge Arbeiterbewegung gewaltsam nicderschlägt. Freilich hat Lothar Bücher, der vertraute Freund Laffalles, der gute Kenner der Psychologie der preußischen Reaktion, frühzeitig gewarnt, sich nicht allzu sehr auf die augenblickliche politische Interessen-gemeinschaft mit Bismarck und dem Junkertum zu verlassen. Nachdem Lassallc einmal die Gunst der Stunde erkannt, beschloß er zu handeln. Mit einer einzigen gewaltigen Erkennt-nie riß er das Proletariat, seine Hirne und Leiber, für alle Zeit vom Bürgertum los, trennte er die bürgerliche und die proletarische Politik. Und nachdem er so die proletarische Seele geformt, hauchte er der Klasse zugleich den lebendigen Atem der unmittelbaren politischen Aktion ein, er stellte vor sie eine sofort lösbare soziale große Aufgabe, und zeigte ihr das Mittel, dieses Ziel zu erreichen. Da» Selbstbewußtsein des proletarischen Denkens wird durch einen wissenschaftlichen Sah gewonnen. Er entnimmt ihn der klassischen bürgerlichen Nationalökonomie, aber indem er ihn schärft und in die Mitte des politischen Kampfes rückt, ent-zündet er geistig einen wahren Weltenbrand. ES ist das eherne Lohngesetz. Niemals, so lehrt Lassalle, kann in der gegenwär-tigen Gesellschaft die Arbeiterklasse über die niedrigste Notdurft ihrer Selbsterhaltung emporsteigen. Lohn und Lebenshaltung kann Wohl ein wenig über dieses Maß sich bessern, wie es auch unter den Schwerpunkt sinken kann, aber alle diese kleinen Schwankungen vollziehen sich erbarmungslos innerhalb des Gesetzes. Steigen die Löhne, so nehmen Ehen und Kinder zu, das Angebot der Hände wächst, und die Löhne fallen deshalb wieder. DM- Sorget dafür, daß der «Eisenbahner" anch vom reisenden Publikum gelesen werde t, Nr. 16 Wien, SomfäfcT gesetzten hin ohne vorhergegangene Disziplinarverhandlung als „unfähig" erklärt wird. Dem Mann wird keine Rechtfertigung?. Möglichkeit geboten/ es werden ihm nicht einmal die Gründe bekanntgegeben, warum er unfähig sein soll, er wird einfach diktatorisch ohne Rücksicht auf alle ihm zustehenden Rechte ge* mahregelt. Der Fall ist bezeichnend für die Art, wie einzelne Organe der Staatsbahnverwaltung die dem Personal gewährleisteten Rechte respektieren. DaS Vorgehen ist so kratz, dah von einer Unkenntnis der in Betracht kommenden Rechte wohl nicht geredet werden kann. Hier liegt zweifellos Absicht vor, die ihren Ursprung in den zahlreichen Verfügungen des k. k. Eisenbahnministeriums haben dürfte, welche darauf abzielen, unter allen Umständen ungerechtfertigte Ersparungen zu erzielen. Ersparnisse sollen gewih gemacht werden, aber die Rechte des Personals dürfen dadurch nicht angetastet werden. Die Gefertigten fragen den Herrn Eisenbahnminister: 1. Ist der Herr Eisenbahnminister bereit, öffentlich und unzweideutig diesen Fall betreffend zu erklären, daß hier eine krasse Rechtsverletzung seiner untergeordneten Organe vorliegt, und ist der Herr Eisenbahnminister bereit, die Schuldigen entsprechend zur Verantwortung zu ziehen? 2. Ist der Herr Eisenbahnminister bereit, sofort zu verfügen, datz der derzeit als Aushilfsmagazinsdiener in Verwendung stehende Franz Preidl in Tetschen sofort mit Gültigkeit vom 1. Mai 1918 in die Kategorie der Magazinsaufseher ein-gereiht und in alle seine früheren Rechte wieder voll und ganz eingesetzt wird? 8. Ist der Herr Eisenbahnminister bereit, mit Rücksicht auf den vorliegenden Fall, durch einen Erlaß, welcher im Amtsblatt des k. k. Eisenbahnministeriums veröffentlicht wird, zu verfügen» datz die dem Personal der k. k. Staatsbahnen in der Dienstordnung gewährleisteten Rechte in keinerlei wie immer gearteten Weise angetastet, geändert oder verschlechtert werden dürfen? ,, , Interpellation der Abgeordneten T o m s ch i k, Rudolf Müller und Genossen an den Herrn Eisenbahnminister betreffend die bei den k. k. Staatsbahnen erfolgte Verletzung der im § 40 der Dienstordnung dem Personal der k. k. Staatsbahnen gewährleisteten Rechte. In der am 27. November 1912 stattgefundenen Sitzung des Abgeordnetenhauses haben die Gefertigten eine Interpellation an den Herrn Eisenbahnminister des Inhalts gerichtet, datz durch die Ueberstellung von Bediensteten aus höheren Diensteskategorien in niederere Diensteskategorien, die diesen Bediensteten im § 40 der Dienstordnung gewährleisteten Rechte verletzt wurden. Es handelte sich darum, datz zum Beispiel Blocksignaldiener in der Station Brodek, die als „Blocksignaldiener" in der Dienergruppe B angestellt waren, als „Blockwächter" in die Dienergruppe C überstellt wurden. In der Beantwortung dieser Interpellation wird vom k. k. Eisenbahnministerium folgender Standpunkt eingenommen: „Das nach § 40, Punkt 2, der Dienstordnung jedem definitiv angestellten Staatseisenbahnbediensteten gewährleistete Recht auf die dauernde Verwendung auf einem seiner Bedien-stetenkategorie (Beamter, Unterbeamter je.) entsprechenden Dienstposten hat durch diese Ueberstellung keine Beeinträchtigung erfahren, da sowohl Blocksignaldiener als »Wächter der gleichen Bedienstetenkategorie (»Diener«) angehören." Seither sind, insbesondere im Bereich der k. k. Nordbahndirektion, zahlreiche Ueberstellungen von Bediensteten aus höheren in niederere Kategorien erfolgt. Die Schädigung, die den betroffenen Bediensteten durch diese Ueberstellungen erwächst, besteht nicht darin, datz diese Bediensteten von einer bestimmten Kategorie in eine andere überstellt werden, die auch in der „Dienergruppe" ist und womit eine formale Titeländerung er-folgt, sondern vielmehr darin, datz mit der Ueb erste U lung aus der höheren Kategorie in die niederere Kategorie auch eine Verkürzung der stän-feigen B ezü g e verbunden ist. 1. Juni 1913 Seite 3 Der § 40 der Dienstordnung, der die dem Personal gewährleisteten Rechte behandelt, spricht nicht nur von Bedien-steienkategorien, sondern auch von Gehaltkatego-r i c n und Di e n stk l a s s e n. Der § 40 der Dienstordnung definiert den Begriff „Gehalt". Er sagt, datz die Gehalte der Beamten, Unterbeamten und Diener innerhalb der Dienstklassen, beziehungsweise der einzelnen Gehaltkategorien in Abstufungen festgesetzt sind. Und im § 40 der Dienstordnung wird auch bestimmt, datz neben dem Verbleib in der Bedienstetenkategorie und neben der dauernden Verwendung auf einem der Bedienstetenkategorie entsprechenden Dienstposten auch die Unverkürzbarkeit der den Bediensteten nach Maßgabe der Dienstklaffe, beziehungsweise Gehaltkatcgorie und der Gehaltstufe, in welcher sie stehen, gebührenden oder zuerkannten ständigen Bezüge gewährleistet ist. Diese Bestimmungen sagen klar und unzweideutig, datz jemand, der zum Beispiel in der Gruppe der Diener, in der Gehaltkategorie B als Blocksignaldiener angestellt, eiist gereiht oder überstellt wurde, in dieser Kategorie verbleiben, dauernd auf einem dieser Kategorie entsprechenden Dienstposten verwendet werden mutz und seine ihm in dieser Gehaltkategorie zuerkannten oder gebührenden stän-digen Bezüge (Gehalt und Ouartiergeld, da? ist 900 Kr. Anfangsgehalt und 1600 Kr. Endgehalt, nebst dem festgesetzten Ouartiergeld) nicht gekürzt werden dürfen. Diese Bestimmung ist deshalb klar und unzweideutig, weil ausdrücklich davon die Rede ist, datz den Bediensteten die ständigen Bezüge der Gehaltkategorie, welche ihnen zuerkannt wurden oder gebühren und der Gehaltstufe, in welcher sic stehen, nicht gekürzt werden dürfen. Das Vorhandensein dieser Bestimmung beweist aber die Unrichtigkeit und Unhaltbarkeit des Standpunktes des k. k. Eisenbahnministeriums, das merkwürdigerweise in seiner Beantwortung auf diesen hochwichtigen und entscheidenden Punkt gar nicht eingeht. Die Tatsache, datz vielen Bediensteten der k. k. Staats-Bahnen durch die Ueberstellung aus höheren Gehaltkategorien in niedere Gehaltkategorien, die ihnen in der höheren Gehaltkategorie zuerkannten höheren Bezüge (Endgehalte) reduziert, also verkürzt wurden, bedeutet also nach den Bestimmungen der Dienstpragmatik entgegen der Behauptung des k. k. Eifert* bahnministeriumS, eine Beeinträchtigung und Verletzung der dem Staatsbahnpersonal im § 40 der Dienstordnung gewährleisteten Rechte. Die Auffassung des k. k. EisenbahnministeriumS bildet im zivilrechtlichen Sinne einen Vertragsbruch und bezeichnet hinreichend die in letzter Zeit in vielen Belangen eingenommene Haltung der 1. k. StaatSbahnverwaltung gegenüber dem Personal, die seitens einzelner Organe der f. k. Staatsbahnverwaltung stets als „Wohlwollen und besonderes Entgegenkommen" dargestellt wird. Dieses Vorgehen und diese Haltung der k. t. Staats« bahnverwaltung gegenüber so wichtigen gewährleisteten Rechten kann sich das in seiner Existenz bedrohte Personal nicht gefallen lassen. Die Gefertigten fragen den Herrn Eisenbahnminister: Ist der Herr Eisenbahnminister bereit, sofort zu verfügen, datz alle Bediensteten, die aus höheren Gehaltkategorien in niederere versetzt wurden und die infolgedessen eine Verkürzung der ihnen nach Maßgabe der Gehaltkategorie, in der sie standen, zuerkannten oder gebührendes ständigen Bezüge (Endgehalte) zu gewärtigen haben, mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt, in welchem ihre Ueberstellung in die niederere Gehalt-kategorie erfolgte, in ihre frühere, höhere Gehaltkatcgorie rück-überstellt werden? Ist der Herr Eisenbahnminister bereit, sofort durch einen Erlaß, welcher im Amtsblatt des k. k. Eisenbahnministeriums publiziert wird, zu verfügen, dah derartige Ueberstellungen von Bediensteten aus höheren in niederere Gehaltkategorien im Sinne der Bestimmungen des § 40, Punkt 8, der Dienstordnung nicht stattfinden dürfen? Lar Recht, unorganisiert zn sein. Zum Mordprozeß Knnschak. Als der Verteidiger des famosen „Opfers des sozialdemokratischen Terrorismus", des klerikal-sozialen Mörders Knnschak, am Schlüsse der zwei-tägigen Schwurgerichtsverhandlung angelangt, selbst gesehen hat, wie das ganze Schauermärchen von: Terrorismus, im der Verfolgung des armen Kunschak in nichts zerflattert ist, legte er sich rasch noch eine andere Phrase zurecht. Man kann es dem Verteidiger in einem so offenkundigen Fall nicht verdenken, wenn er noch so verzweifelte Versuche macht, seinem Klienten zu helfen. Aber was sich der christlichsoziale Advokai hierin leistete, um den entsetzlichen Mord an Fran?. Schuhmeier den Geschwornen begreiflicher zu machen, übersteigt eigentlich das Maß des Erlaubten. Es wäre sonst nicht notwendig, sich mit Herrn Dr. Rabenlechner an dieser Stelle auseinanderzusetzen, aber da derartige Phrasen leicht in das Inventar der Scharfmacherapostel Aufnahme finden, müssen wir doch auf die Verteidigung Panl Knnschaks znrückkommen. Ursprünglich war ja alles auf den Grundton des Terrorismus gestimmt. Seit dem schrecklichen Februartag schrieben sich die Kreaturen der Schärft macher und der Gelben die Finger wund, mit zn beweisen, das; unsere Gewerkschaften und die in ihnen verkörperte „Unduldsamkeit", daß wir Sozialdemokraten an Schuhmeiers Ermordung schuld seien. Große, leitende Blätter scheuten sich nicht, diesen abscheulichen Vorwurf nachzudrucken. Und die Gerichtsverhandlung sollte der effektvolle Abschluß dieser sauber ersonnenen Kampagne sein. Blätter und Parteien, die plötzlich nach dem Mord jede Gemeinschaft mit dein Mörder in Abrede stellten und von sich wiesen, wollten dann doch aus dem Mord für sich Kapital schlagen: Paul Kunschak sollte auch auf der Angeklagtenbank der öffentliche Ankläger gegen den Terrorismus bei; Gewerkschaften und der Sozialdemokratie sein. Und indes hat der Vorsitzende mit jeder Frage, die er stellte, mit jeder Feststellung, die er aussprach, der Terrorismuslegende den Boden abgegraben, so gründlich, daß nicht einmal diese Entschuldigung, die auf die Geschwornen nach dem Wunsch der christlich-sozialen Blätter hätte tiefen Eindruck machen sollen, mehr bestehen blieb. Es wurde nichts aus der Klägerrolle des Paul Kunschak. Es blieb nur die klägliche Rolle seiner Beschützer. Und so ward die Verhandlung gegen Kunschak, die das Andenken Schuhmeiers von allen den klerikalen Beschimpfungen nnd Beschmutzungen gereinigt hat, auch für die Gewerkschaftsbewegung zu einer Genugtuung. Sie räumte an einem bestimmten Falle mit der Legende, mit der Lüge vom Terrorismus auf. Daraufhin hat aber die Verteidigung geistesgegenwärtig gleich etwas anderes gefunden. Herr Dr. Rabenlechner prägte ein neues Wort, als er gelassen vom „Recht, unorganisiert zu sein", sprach. Nun ist also endlich auch für den gelben Verrat die juristische Formel gefunden, die man so lange vergeblich suchte. Und nun fiel sie förmlich vom Himmel, und der Finder ist der klerikalsoziale Verteidiger des klerikalen Mörders. Diese wunderbare Formel hat alle Voraussetzungen des durchschlagenden Erfolges. Ein Sinken die Löhne zu tief, so entsteht Auswanderung, Ehelosigkeit, Geburtenrückgang, erhöhte Sterblichkeit, und mit dem fallenden Angebot von Arbeitskräften steigen nun wieder die Löhne. So geht es im furchtbaren Kreislauf immer um das gleiche Elend. Keine Formel ist so leicht zu begreifen, ist von so zwingender Härte und wird scheinbar so unwiderleglich durch die Tatsachen des proletarischen Daseins bestätigt. Der Arbeiterkopf, der einmal dieses Gesetz sich eingeprägt, ist für immer von der bürgerlichen Gesellschaft losgelöst. All die bürgerlichen Lockmittel der Selbsthilfe werden an diesem Gesetz zuschanden. Es gibt keine Rettung, auch nicht durch den wirtschaftlichen Zufammenschluh der Arbeiter; von den Gewerkschaften lehrt Lassalle, sie seien das hoffnungslose Bemühen der Ware Arbeit, sich als Mensch zu gebärden. Auf die Ergebnisse der preußischen Steuerlisten pochend, die zeigen, datz nur vier Prozent der Bevölkerung zu den Be-sitzenden gerechnet werden können, ruft er am 17. Mai 1868 den Frankfurter Arbeitern zu: „Sic glauben vielleicht, dah Sie Menschen sind? Oekonomisch gesprochen, und also in der Wirklichkeit, irren Sie sich ganz ungeheuer! Oekonomisch gesprochen sind Sie nichts als eine Warel Sie werden vermehrt durch höheren Lohn, wie die Strüpfe, wenn sie fehlen; und Sie werden wieder abgeschafft, Ihre Zahl wird durch geringeren Arbeitslohn — durch das, was der englische Oekonom MalthuS die vorbeugenden und zerstörenden Hindernisse nennt — vermindert wie Ungeziefer, mit welchem die Gesellschaft Krieg führt!" Aus dieser Hoffnungslosigkeit, zu der das eherne Lounge fetz das Proletariat verurteilt, führt Laffalle dann wieder heraus. Er gibt dem Proletariat die Forderung, selbst die Produktion zu übernehmen und sie genossenschaftlich durchzuführen. Das notwendige Kapital soll der Staat hergeben. Lassalle hat in diesen Produktionsgenossenschaften mit Staatshilfe niemals die Lösung der sozialen Frage gesehen.' Sie waren für ihn nur eine erste unmittelbare Etappe auf dem Wege zur Sozialisierung der Produktion. Aber die gewaltige Bedeutung dieses (bald als falsch erkannten) sozialen Gedankens beruhte darin, daß er die grausame Leere, die er mit dem ehernen Lohngssetz in dem Gemüt der Arbeiter gerissen, alsbald wieder durch eine Aufgabe ausfüllte, die die sofortige Aktivität des politisch handelnden Proletariats befeuern muhte. Wie aber konnte der Staat gezwungen werden, die Millionen herzugeben, die das Proletariat für die Gründung seiner Produktivgenossenschaften brauchte? Die Antwort war: daS all- gemeine, gleiche, direkte und geheime Wahlrecht. Mit dieser Forderung schmiedet Lassalle den unzerstörbaren Ring zusammen. Das eherne Lohngesetz gibt dem Proletariat die Unabhängigkeit einer seiner eigenen Lebensbedingungen bewuhten Klasse. Die Produktivgenossenschaften mit Staatshilfe fetzen der Klaffenbewegung ein bestimmtes Ziel. Das allgemeine Wahlrecht verleiht ihr die Waffe, das Ziel zu erreichen. Endlich: die politische Situation, der Konflikt zwischen Bourgeoisie und Junkertum, schafft dem Proletariat die Aussicht und die Möglichkeit, die Waffe des Wahlrechtes zu gewinnen. Alles fügt sich ineinander. Alles stimmt zusammen; es fehlt nur noch eines: da« handelnde Proletariat selbst. Und auch dies scheint sich darzubieten. Die gewaltigen Propagandareden, die Lassalle unter dem Hohn und dem geifernden Hatz der aufgeschreckten Bourgeoisie hält, können sich bald an eine bestimmte Adresse richten. Von Leipzig kommt der Ruf. Dort hat sich schon anfangs 1862 im Bildungsverein eine radikale sozialistisch und demokratisch gestimmte Minderheit losgelöst, die in dem Bildungsverein politische Interessen fördern will. Diese Minderheit wendet sich an Lassalle. Nach längeren Verhandlungen, die von seiten Lassalles mit äuherster Klugheit und Behutsamkeit geführt werden, nehmen die Leipziger das Programm Lassalles an und am 28. Mai 1868 wird dieses Programm die Grundlage der Gründung des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereines. Ganze zwölf Delegierte «rscheknen in Leipzig; sie vertreten angeblich elf Städte, aber nur in einigen gibt es kleine Lassallesche Gemeinden. Berlin vor allem hatte völlig versagt und blieb auch noch in den nächsten Jahren die unangefochtene Domäne der Fortschrittler. Laffalle gab sich keiner Täuschung hin, ein wie kümmerlicher Anfang die Leipziger Gründung war. Mit hunderttausend organisierten Arbeitern getraute er sich, eine Welt aus den Angeln zu heben. Aber diese Hunderttausend waren damals nur ein phantastischer Traum. Die Logik des Genier und die Logik der Tatsachen fanden sich nicht. Die Maschine war richtig ausgerechnet, aber — leider! — sie lief nicht. Bald versuchte Lassalle, für seine Sache stärkere Machtmittel zu gewinnen; so wob er die gefährliche Verbindung mit Bismarck, deren verhängnisvolle Konsequenzen zn erfahren ihm sein tragisches Geschick ersparte. Lassalle hatte zunächst mehr die Bourgeoisie als das Proletariat aufgeregt. Als es mit dem Totschweigen nicht mehr ging, und auch der feiste Spott versagte, hetzte man ihn mit Fälschungen und Verleumdungen. Die Frage darf wohl aufgeworfen werden, ob nicht in dem Zorn der Bourgeoisie über das Auftreten Lassalles ein Stück Berechtigung war. Hiehe es nicht in der Tat dem um die politische Freiheit gegen die feudale Reaktion verzweifelnd kämpfenden Bürgertum in den Rücken fallen, wenn Lassalle gerade in diesem Augenblick, zur unverhüllten Freude aller Konservativen, Arbeiter und Unternehmer gegeneinander trieb und damit das gemeinsame politische Interesse gegen die BiSmarcksche Regierung schwächte? . Indessen schon dieses gemeinsame politische Interesse bestand in Wahrheit nicht. Die Wege gingen schon bei der Wahlrechtsfrage auseinander. Das Bürgertum klammerte sich an das Dreiklassenwahlsystem, das das Proletariat entrechtete. Das allgemeine Wahlrecht hätte in der Tat unter den damaligen Verhältnissen zunächst reaktionär, zugunsten des Junkertums, gewirkt, wie denn auch vorgeschrittene Demokraten und Sozialisten jener Zeit in diesem allgemeinen Wahlrecht nur ein Trugmittel bonapartistischer Demagogie sahen. Trotzdem muhte diese Wahlrechtsforderung die Grundlage jeder ehrlichen Demokratie bilden, und der „Realpolitiker" Lassalle sah eben klarer die Zukunftswirkungen voraus, die Erziehung der Massen durch das Wahlrecht selbst, wenn er die Forderung des demokratischen Wahlrechte« ungestüm in den Vorder-grund rückte. Die Vorwürfe, Lassalle habe die Reaktion 'gestärkt, wären nur dann berechtigt gewesen, wenn eS seine Absicht oder auch nur die mögliche Wirkung seines Vorgehens gewesen wäre, der konservativen Regierung gegen die bürgerliche Opposition zu helfen. Lassalles leidenschaftlich geförderter Plan aber bestand umgekehrt gerade darin, durch Entfesselung der proletarischen Mächte auch den bürgerlichen Fortschritt vorwärts zur Demokratie und zum endgültigen Siege über das alte Preuhen zu treiben. Wenn das Bürgertum in dem Konflikt jämmerlich zu-sammenbrach, so kann diesen von Laffalle prophetisch vorapS-gesagten Ausgang der revolutionäre Stürmer schon deshalb nicht verschuldet haben, weil die Mobilisierung des Proletariats erst nach dem politischen Zusammenbruch des Bürgertum» sich zu verwirklichen begann. Lassalles Tat zeugte Leben. Die kleinen proletarischen Gemeinden, die ihr entsprangen, hüteten und nährten durch die kommenden Jahre das heilige Feue§, das Laffalle entzündet hatte und das nun niemals mehr erlosch. Besucht «irr Lokale, Ist welche« der „Eisenbahner" aufliegt! Braöo! dem Dr. Rabenlechner. Das „Recht, unorganisiert zu sein". Kann es ein höheres Recht überhaupt geben? Ist das nicht der Gipfel der persönlichen Freiheit? Das -„Recht, unorganisiert zu sein", das heißt doch: das Recht, sich ausbeuten zu lassen, das Recht, sich knechten zu lassen, Knecht zu sein. Damit verfügt man aber nicht bloß über sich selbst, sondern auch über die anderen Arbeiter, deren Freiheit man da mißachtet. Denn wenn sich ein Arbeiter knechten läßt, ist es doch begreiflich, daß der Unternehmer dies auch von den anderen Arbeitern verlangt. Und schon dieser Hinweis lehrt uns den ganzen Widersinn dieses vermeintlichen Rechtes kennen. Das,„Recht, unorganisiert zu sein", das ist doch nur eine andere Ausgabe des unveräußerlichen Rechtes jedes Staatsbürgers, so dumm zu sein, als er es nur irgendwie vermag. Denkenden Arbeitern ist es nicht entgangen, daß das „Recht, unorganisiert zu sein", im Wesen nichts anderes bedeutet. Jeder Mensch hat auch sich selbst gegenüber Pflichten, deren Vernachlässigung sich an ihm bitter rächen kann. Kunschak hat dies am eigenen Körper verspürt. Zu den obersten Pflichten des Menschen gegen sich selbst gehört die Wahrung seiner menschlichen Würde, die natürlich mit knechtischer Unterwürfigkeit nichts gemein hat. Und für den Arbeiter gibt es keine bessere Möglichkeit, seine Würde zu wahren, als die, daß er die Bedingungen, unter denen er Arbeit annehmen und verrichten soll, mit möglichst großer Ruhe und Sicherheit mitbestimmen kann. Die Organisation ist es also, die ihm die Erfüllung dieser hohen Pflicht sich selbst gegenüber ermöglicht und erleichtert. Nur pflichtvergessene Leute können da vom „Recht, unorganisiert zu fein", sprechen, da doch der Beruf der Gewerkschaftsbewegung, die Menschenwürde zu heben, so offenkundig ist. Es ist übrigens auch merkwürdig, dem Arbeiter gerade mit diesem „Recht" zu kommen, wo er sonst nur Pflichten zu tragen hat. Man kann den Arbeiter, der heute noch seiner Berufsorganisation fernbleibt und dies mit seinem „Recht, unorganisiert zu sein", begründet, nur bemitleiden. Es ist richtig, er hat das Recht, unorganisiert zu sein, aber dann hat er auch die Pflicht, die ganze Verachtung, die ihn deswegen trifft, zu trogen. Niemand kann und wird dem Arbeiter dieses hohe „Recht", sich der Organisation entgegenzustellen, mit irgendwelchen Paragraphen streitig machen. Es stimmt vollauf: es gibt kein Gesetz, das den Arbeitern die Zugehörigkeit zur Organisation auferlegen würde. Aber darin äußert sich ja eben die Intelligenz, das Verständnis, das Bewußtsein der Arbeiter, daß sie trotzdem in Scharen den Gewerkschaften zuströmen, um ihre Interessen so besser wahren zu können. In der Anerkennung ihrer Pflicht sich selbst gegenüber bekunden die Arbeiter, wie sehr ihnen die Hebung ihrer Lebenslage, die Wahrung ihrer Menschenwürde am Herzen liegt. Eine höhere Pflicht ist es, als sie überhaupt in Paragraphen der bürgerlichen Gesetzgebung gefaßt werden könnte, die den Arbeitern den Weg in die Organisation weist. Und diese höhere Pflicht heißt: Klassenbewußtsein und Solidarität. Die Arbeiter wissen heute, daß nicht bloß der einzelne unter ihnen zu leiden hat unter dem den Arbeitern gewordenen Schicksal in der bürgerlichen Welt; er weiß, daß alle seine Brüder und Leidens-genossen ebenso kargen Lohn für überlange Arbeitszeit bekommen, daß alle übrigen genau wie er bedroht sind von den Schrecken der Existenzunsicherheit; er weiß, daß das alles kein individuelles, sondern ein Klassenschicksal ist, gegen das auch wieder die ganze Klasse als Klasse ankämpsen muß, wenn sie es lindern oder gar ändern will. Und in diesem gemeinsamen Kampf führt die Arbeiter das Gemeinsamkeitsgefühl, das Klassenbewußtsein, das eine zweite nicht kleinere Pflicht des Arbeiters ist, die überdies das kleine und noch dazu vermeintliche Recht, nicht organisiert zu sein, beiseite schiebt. Und gar erst die Solidarität! Nicht organisiert zu sein mag ja für den einzelnen Arbeiter eine augenblickliche Ersparnis der Beiträge bedeuten, mag vielleicht die Befreiung von Disziplin und anderen wichtigen Einrichtungen und Vorkehrungen sein, aber für die Gesamtheit der Arbeiterschaft ist das Nichtorganisiertsein des einzelnen eine schwere Schädigung und Gefährdung, ist es ein Bruch Der Solidarität, also das ärgste Vergehen, dessen sich ein Arbeiter an seinen Berufskollegen schuldig machen kann. Unter diesem Gesichtswinkel wird das Nichtorganisiertsein aus einem vermeintlichen Recht zu einer wirklichen Pflichtverletzung. Und die Arbeiterschaft tut wohl, wenn sie dieses Vorgehen, insoweit es beabsichtigt war oder ist, mir Verachtung straft. Uebrigens ist die Geltendmachung des „Rechtes'", nicht organisiert zu sein", nichts anderes als der Versuch, dem Unternehmer aufzuhelfen. Früher, solange die Arbeiter nicht fortgeschritten genug waren, fiel man durch eine Zugehörigkeit zur Organisation auf; heute durch das Gegenteil. Und wenn man aus dieser Pflichtvergessenheit gar ein Recht konstruieren will, für dessen Anerkennung zu kämpfen' noch gar ein Verdienst ist, |o ist das nichts anderes als ein neuartiger Versuch, die Organisation der Arbeiter zu stören, die Stellung der Unternehmer zu festigen. Wahrlich, ein sonderbares Recht des Arbeiters 1 . - Doch nicht einmal die Unternehmer können aus diesem Recht profitieren! Der Kampf um seine Anerkennung bedeutet ständige Unruhe im Betrieb, stän-digh Auseinandersetzungen, da es doch klar ist, daß sich unter den Arbeitern nicht viele finden werden, die ich auf die Formel des Herrn Dr. Rabenlechner ein» angen ließen. Nicht vom „R echt, unorganisiert zu ein", kann jetzt die Rede sein, sondern nur von der Pflicht, der Organisation anzugehören, und dies um so mehr, alS ja wahrscheinlich die Formel Rabenlechner Gemeingut der Ausbeuter werden dürfte, als Individuen, die wie Kunschak für das „Recht, unorganisiert zu fein", kämpfen, der Schutz der Ausbeuter sicher ist. __________________ äettWittentttBsItmWfo»*). Als Sozialdemokraten standen wir immer auf dem Standpunkt, jedwede Zersplitterung der Organisationskraft des Proletariats zu verhindern. Wir haben diesen Standpunkt eingenommen, weil wir, unserer Weltanschauung treubleibend, überzeugt waren, daß der Kampf des Eisenbahnpersonals nur dann von Erfolg begleitet sein kann, wenn dasselbe auf dem Klassenstandpunkt steht und den Kamps in einer einheitlichen internationalen Gewerkschaftsorganisation führt. Diese unsere sozialistische Anschauung hat uns bisher so manchen Vorwurf der Gegner eingetragen: wir sind angeblich unverträglich; wir sind bestrebt, alles in das Lager der „vaterlandslosen Sozialdemokratie" zu treiben; alles unserem Willen unterzuordnen; alles unserem Kommando unterzustellen u. s. w. Unser Ruf nach Vereinigung aller Eisenbahnbediensteten in einer einheitlichen Organisation wurde durch das heuchlerische Anbot eines gemeinsamen Vorgehens der verschiedenartigsten Vereine von Fall zu Fall tn „wirtschaftlichen Fragen" beantwortet. Jeder soll sich organisieren, wie er es selbst für gut findet, jeder soll jene Erziehung in der Organisation erhalten, die ihm behagt, es liegt nichts daran, wenn sich die einzelnen Bediensteten, ja ganze Vereine gegenseitig in den Haaren liegen, kommt es zu einem wirtschaftlichen Kampf, dann werden die gegenseitigen Streitigkeiten eingestellt und die Eisenbahner marschieren sodann Hand in Hand dein gemeinsamen Feind — dem Kapital — entgegen. So und ähnlich wurde die Zersplitterung des Eisenbahnprole-tariats nach Kategorien, Nationalität :c. begründet. Dieses Verkennen der Notwendigkeit einer einheitlichen Organisation des Eisenbahnproletariats wurde von den Zerstörern einer einheitlichen Eisenbahneror^anisation durch das von den Deutschnationalen geprägte g e-fü gelte Wort: „Getrennt marschieren, vereint schlagen" maskiert. Das soll nämlich so (Man würde den Nazi zu viel Ehre antun, wenn man ihnen zumuten würde, daß sie dieses geflügelte Wort selbst erfunden hätten, es stammt von Moltke. Red.) viel bedeuten, daß die Kräftezersplitterung für den sozialen Kampf der Eisenbahner in gar keiner Weise hinderlich ist, denn kommt es zum wirtschaftlichen Kamps, so können sich alle Vereine und Organisationen im gemeinsamen Vorgehen gegen den Gegner zusammenfinden. Diese Behauptung ist so naiv, so kindisch inhaltslos, sie wurde in der Praxis so vielmal schon entkräftet, daß sie ein für allemal den erwachsenen Männern, wie es die Eisenbahner sein wollen, nicht gebraucht werden sollte. Der wirtschaftliche Kampf der Eisenbahner läßt sich nicht zeitlich begrenzen; es ist nicht möglich, zu sagen: Von diesem oder jenen Tage wird im sozialen Kampf des Eisenbahnpersonals ein Stillstand eintreten, oder von diesem oder jenem Tage wird im wirtschaftlichen Kampf mit dein Eisenbahnkapital der Kampf fortgesetzt. Der h a r t-näckigesozialeKampfspieltsichinnerhalb des Eisenbahnkörpers ohne jedwede Unterbrechung ab. Tag für Tag, ja Stunde für Stunde wird zwischen den Eisenbahnbediensteten und der Eisenbahnverwaltung ein Kleinkrieg geführt, in welchem die Eisenbahnverwaltungen ihre Organe als Vortruppen entsenden. Die tagtäglichen Angriffe auf die Eisenbahnbediensteten werden nach sorgfältig ausgearbeitetem, einheitlichen Plan aus einer einheitlichen Zentrale und im ganzen Reiche unternommen. Die Organisation der sozialen Unterdrückung ist daher, wie nicht geleugnet werden kann, eine einheitliche, einheitlich der Form und dem Geiste nach. Kann es daher unter solchen Umständen gleichgültig sein, wenn der gegen diese einheitliche Bedrückung des Personals seitens der Bahnverwaltungen geführte Kampf von einer einheitlichen Führung beeinflußt wird, oder wenn dieser Kampf durch die Leitungen zersplitterter Organisationen geführt wird, wenn wir unter der Leitung nicht nur die Form, sondern auch den Geist der Organisation verstehen. Erwägen wir aber, daß die Resultate dieser Tag-täglichen Kleinkämpfe die Grundlage der Konstruktion der sozialen Verhältnisse des Elsenbahnpersonals bilden, so sehen wir, daß wir gerade diesen täglichen Kämpfen unsere ganze Aufmerksamkeit widmen müssen. Kann aber eine solche Aufmerksamkeit dort angewendet werden, wo statt der wachsamen Bereitschaft den listigen Angriffen der Bahnverwaltung gegenüber das Eisenbahnpersonal in einer ständig«! Zwietracht untereinander lebt oder besser gesagt, wenn mit der größten Leidenschaft der Konkurrenzkampf zwischen den einzelnen Vereinen und Organisationen ausgetragen wird? Man sagt: Die Nichtorganisierten sind die Schädlinge im sozialen Kampf des Eisenbahnpersonals, aber die größte Mehrheit der Nichtorganisierten schädigt diesen sozialen Kampf des Proletariats unbewußt. Demgegenüber aber wrrd der soziale Kampf des Eisenbahnpersonals durch die Majorität der Organisierten bewußt geschädigt! Die Lässigkeit der Organisation ist nicht minder schädlich, als der Wahnsinn, diese Organisation zu zersplittern. Je mehr Indifferente es gibt, desto mehr muß die Organisation ihre Agitationskraft ausnützen, um die Fernstehenden für *) Diesen Artikel, den wir unserem tschechischen Bruderblatte entnehmen, welches einen so schweren Kampf gegen detr ZersplitterungSwahnsinn führen mutz, glauben wir unseren deutschen Genossen nicht vorenthalten zu dürfen, da dasselbe Bestreben auch unter der Eisenbahnerschaft deutscher Zunge Platz greift und es besonders die Kategorienvcreine sind, welche die Eisenbahnbediensteten in ihrem Urteil über die Organisationsform beirren. In diesem Artikel findet sich manche-wahre Wort, datz wir ihn in der Hoffnung unseren Lesern vorlegen datz sie nicht nur selbst eine Belehrung und einen Ansporn zu weiteren Arbeiten darin finden, sondern datz sie die Gelegenheit benützen, die darin ausgesprochene Wahrheit ihren Kollegen zu vermitteln. die Organisation zu gewinnen, je mehr Vereine und Organisationen existieren, desto mehr Prozente der Organisationsenergie muß aufgewendet werden zu dem Kampf um die Erhaltung dieser Vereine. Auf diese Weise kann selbstredend nur der geringere Teil der Leistungsfähigkeit größerer Organisationen den eigentlichen Zielen, dem Kampf um die wirtschaftliche Besserstellung deö Eisenbahn-Proletariats in Anspruch genommen werden, während die kleinen Vereine und Organisationen aus den vorerwähnten Gründen iiberhmtpt diese nützliche Tätigkeit nicht entfalten können. In der einheitlichen, klassenbewußten Organisation müßte freilich auch die Agitation zum Zweck der Heranziehung der Indifferenten betrieben werden, doch alleS, was in der bedeutend vereinfachten agitatorischen Tätigkeit für die Organisation gewonnen wurde, hätte in bedeutenderem Maße einzig und allein zu dem eigentlichen sozialen Kampf vereinigt werden können. Mart würde die einmal gewonnenen Kräfte nicht im gemeinsamen Kampf verschwenden. „Getrennt marschieren, vereint schlage n." Wenn die ungeheure Kraft, welche bis nun — und auch in der Zukunft — für die Erhaltung des getrennten Vorgehens des Eisenbahnpersonals für die Vereinigung desselben zu geeinigtem Vorgehen in seinem sozialen Kampf angewendet worden wäre, um vie viel besser stünden die Chancen der Eisenbahnbediensteten, mit welchem größeren Erfolg hätten sie ihre Kräfte mit jenen des mächtigen Eisenbahnkapitals messen können. In Oesterreich werden über 300.000 Eisenbahnbedienstete beschäftigt, von diesen ist die Hälfte, wenn nicht zwei Drittel oder noch mehr, in den verschiedenen Vereinen und Vereinchen organisiert. Es gibt daher 50 bis 70 Prozent, vielleicht noch mehr organisierte Eisen bahn bedien stete und d och stoßen wir bei einer jeden Aktion auf die Tatsache, daß die Organisation der Eisenbahnerschaft für die ihr zugewiesenen Ausgaben zu schwach ist. Warum? Weil die Eisenbahner in verschiedenen Vereinen getrenntzu organisierenein eDesorgani-sation ihres sozialen Kampfes bedeutet. Würden die 160.000 bis 200.000 zerstreut organisierten Bedien st eten in einer dem Geiste und der Form nach einheitlichen Organisation vereint, welche unüberwindliche Kraft würde für d i e schweren sozialen Kämpfe des Eisenbahnerproletariat s z u r D i s p o s i t i o n st e h ,e n ? Denken wir uns nur in diese Möglichkeit hinein: Welche neuen Perspektiven würden sich da eröffnen, welche neuen Möglichkeiten würden für das vereinigte Eisenbahner-Proletariat entstehen, welchen Einfluß würden die Eisenbahnbediensteten durch ihre Organisation auf die Ausgestaltung der Verhältnisse bei den österreichischen Eisenbahnen gewinnen. Welcher unbesiegbaren Willenskraft würden die geeinigten Eisenbahnproletarier den kapitalistischen Bestrebungen im Parlament und in der Eisenbahnverwaltung entgegensetzen können, und mit welcher unwiderstehlicher Anziehungskraft würde eine solche mächtige Organisation auf die Reihen der bis jetzt organisierten Eisenbahner einwirken! Und alles das könnte man für die Eisenbahnbedien. steten gewinnen, wenn sie sich über ihre Stellung in der heutigen Gesellschaft nicht täuschen ließen und wenn sie zu der Erkenntnis gelangen würden, d aß s i e als Menschen, die für einen Lohn oder Gehalt roboten müssen, zu der Klasse der Arbeitenden, zu dem Proletariat gehören und aus dieser Erkenntnis auch alle Konsequenzen ableiten; das heißt, daß sie jede Verbindung mit ihren Klassengegnern abbrechen und ihre nationalen und Standesinteressen nicht höher als die sozialen Interessen ihrer Klasse bewerten! Solche Konsequenzen dünken freilich manchem Elsen-bahnbediensteten als eine fertige Revolution, als ein geistiger Umsturz, doch ohne diese Konsequenz gibt es keine soziale Erlösung der Eisenbahnbediensteten, weder als Angehörige des Proletariats, noch als Individuum. Im übrigen wird es heute in den Reihen der denkenden Eisenbahnerschast wohl kaum jemand geben, der nicht die volle Ueberzeugung hätte, daß eine Besserung der Verhältnisse des Eisenbahnproletariats nicht zu erhoffen ist, insolange die gegenseitige Hetze unter den Organisationen nicht aufhört und die Eisenbahner nicht in einer einheitlichen Organisation des gesamten Eisenbahnpersonals sich vereinigen, und so viel Verständnis darf man heute auch jeden vernünftigen Menschen zumuten, daß er weiß, wenn der Streit über die Organisationsform beendet werden soll, vor allen dem Zerplitterungswahnsinn ein Ende Bereitet werden muß, da das eine das andere bedingt. Wenn daher die Hoffnung auf eine einheitliche Organisation nicht zur leeren Phrase wird, dann müssen die Eisen-bahnbediensteten in ihren Reihen soviel energischen Willen und Kraft finden, um alle Schwierigkeiten zu überwältigen, welche sie an einem gemeinsamen Vorgehen hindern, und den Weg zu der gemeinsamen Armee der Eisenbahner bahnen, zu der sie als Angehörige einer Klasse gehören, welche befähigt ist, ein gemeinsames Vorgehen m ihren sozialen Kämpfen zu sichern! . , Es ist möglich, daß hie und da cm einzelner, dessen egoistisches Interesse in den Reihen des zersplitterten Eisenbahnpersonals mehr gewahrt wird, es versucht, das Bestreben nach Einigkeit zu vereiteln, doch dieses einzelne Individuum muß sich entweder den Interessen der Gesamtheit unterordnen oder muß beiseite geschoben werden. Vorerst müssen aber freilich solche Leute beiseite geschoben werden, die da die klangvolle Phrase: „Getrennt marschier en und gemeinsam schlagenl" so oft gebrauchen, denn gerade diese Phrase hatte bis heute das einzige positive Resultat gezeitigt, daß daS getrennt marschierend, Eisenbahnpersonal tn den abgeführten sozialen Kämpfen gemeinsame Niederlagen erlitten! Das Eisenbahnpersonal muß früher oder später, soll es überhaupt zu einer erfolgreichen Lösung der ihm gestellten sozialen Aufgaben kommen — diese Phrase über das getrennte Vorgehen verwerfen und den Kampf unter der Devise: „Einheitliches Vorgehen und ein* heitlicherKampfdeZgesamtenEisenbahn-Proletariats auf der ganzen Linie führen!"/ Von der Kascha« Lderberser Menbahn. Die unerfüllten Forderungen des Personals. Seit mehreren Jahren petitioniert das Personal der Kaschau-Oderberger Eisenbahn der österreichischen Linien um die Gleichstellung mit den Bediensteten der österreichischen Staatsbahnen. Zuletzt hat das Personal durch seine Vertrauensmänner ein diesbezügliches Memorandum am 10. Februar 1912 an die Generaldirektion in Budapest überreicht. Seitens unserer Organisation wurde das Eisenbahnministerium um Intervention ersucht, damit es seinen Einfluß bei der ungarischen Regierung zur Erfüllung dieser berechtigten Forderung geltend mache. Stecher ist mehr als ein Jahr verflossen, aber die Gleichstellung ist noch immer nicht erfolgt. Wohl hat die Verwaltung einem Teil des Personals sogenannte Familienzulagen gewährt und damit das Ansuchen des Personals als erledigt betrachtet. Die Art und Weise, wie die Gewährung dieser Zulagen erfolgte, hat aber das Personal nicht befriedigt. Es ist unzufriedener als früher, und dies mit vollem Recht. Diese Unzufriedenheit löste zugleich eine tiefe Erregung des Personals aus, welche in der letzten Zeit wiederholt zum Ausdruck kam. Die Generaldirektion hoffte, mit der Familienzulage die Uneinigkeit des Personals herbei-zuführen. Sie machte aber die Sache so ungeschickt, daß sie gerade das Gegenteil davon erzielte. Das Personal ist heute geeinigt und geschlossen. Diese Einigkeit kam in zwei großen Versammlungen, die in letzter Zeit in Teschen stattfanden, zum Ausdruck. Die erste fand am 24. März I. I. in der Schteßstätte, die zweite am 12. Mai l. I- im städtischen Rathaussaal in Teschen statt. In beiden Versammlungen waren die Bediensteten aller Kategorien massenhaft erschienen, und zwar ohne Rück-sicht auf ihre Organisationszugehörigkeit. In der am 24. März 1913 stattgefundenen Versammlung, die vom „Reichsbund deutscher Eisenbahner" einberufen war, wurde so wie in der am 12. Mai l. I. stattgefundenen Versammlung, die von unserer Organisation einberufen war, folgendes beschlossen: „Die Versammelten konstatieren, daß die Verwaltung der Kaschau-Oderberger Bahn trotz der vielfachen Petitionen des österreichischen Personals keine befriedigende Erfüllung der berechtigten und billigen Wünsche vorgenommen hat. Die Verwaltung hat einen geringen Teil des Personal» eine sogenannte Familienzulage gewährt, die hinsichtlich der Art der Gewährung auch diesen Teil nicht befriedigt. Die große Mehrheit des österreichischen Personals, insbesondere aber die Arbeiter, haben keine wie immer geartete Aufbesserung er-halten. Es ist bei den in der ganzen Welt herrschenden Teue-rungSverhältnissen, die aber insbesondere im hiesigen Bezirk kraß sind, selbstverständlich, daß eine derartige Verkennung der traurigen Lage des Personals erbitternd wirkt und daß diese Erscheinung den Interessen der Verwaltung nicht förderlich sein kann. Diesen Umstand zu würdigen, ist im eigenen Inter-.esse der Verwaltung gelegen und verlangt daher bas Personal steuerlich energisch, daß seine berechtigten Forderungen um Gleichstellung in jeder Hinsicht mit dem Personal der österreichischen Staatsbahnen endlich Rechnung getragen wird. Die Versammelten verweisen darauf, daß bei der Süd-bahn, wo bekanntlich die gleichen Betriebsverhältnisse Herr-schon wie bei der Kaschau-Oderberger Bahn, die verlangte Gleichstellung mit dem Personal der österreichischen Staats-bahnen durchgeführt erscheint. Außerdem ist bei der Südbahn die Teilung der Betriebsleitung für die österreichische und ungarische Strecke durchgeführt. Dieselben Verhältnisse einzuführen, verlangt auch das Personal der Kaschau-Oderberger Bahn. Durch die Errichtung einer eigenen Betriebsdirektion für die ostererchische Strecke wird sowohl dem Personal wie der Verwaltung in mehrfacher Hinsicht Rechnung getragen und die geforderte Gleichstellung mit den österreichischen Staatsbahnen ist ohne besondere Schwierigkeiten möglich. Die Versammelten beauftragen die Organisation, alles Zweckdienliche neuerlich zu unternehmen, damit die Forderungen des Personals baldmöglichst erfüllt werden. Das Personal wird ge. schlossen und geeint hjnter seinen Vertretern stehen, um seine berechtigten Forderungen durchzusetzen." In der zweiten Versammlung wurde auch ein Komitee gewählt, welches die Aufgabe hat, mit einem entsprechenden Material die Kostenfrage der Forderung und damit die Möglichkeit der Erfüllung nachzuweisen. Die beiden Versamlungen beweisen, daß das gesamte Personal der östereichischen Strecke der Kaschau-Oderberger Eisenbahn entschlossen ist, die Forderungen zu erkämpfen und nicht locker zu lasten, bis sie erreicht sind. Wir haben die Ueberzeugung, daß die Verwaltung in Budapest diesem berechtigten Verlangen Rechnung tragen muß. Die Forderung ist tatsächlich berechtigt, ist minimal und deshalb auch erfüllbar. Die Angelegenheit interessiert nicht nur das Personal und die Verwaltung, sondern auch die breite Öffentlichkeit. ES ist für das reisende und verfrachtende Publikum Oesterreichs nicht gleichgültig, ob es sein Leben und seine Güter einem Unternehmer anvertraut, bei dem hungernde und auS-gebeutete Eisenbahner den Dienst versehen, oder ob die Sicherheit des Verkehrs durch entsprechend entlohnte Bedienstete gewährleistet erscheint. Die Zustände bei der Kaschäst-Oderberger Bahn sind ohnehin in vielen Be-langen sehr bedenkliche, und es ist klar, daß bei der stets zunehmenden Teuerung eine weitere Verelendung des Personals automatisch folgt. CScist eine durch viele Erfahrungen bewiesene Tatsache, dckß schlecht entlohnte Eisenbahner eine schwere Gefahr im Eisenbahnbetrieb bilden. Da helfen keine Instruktionen und keine Verordnungen, auch keine Strafen, weil der schlecht entlohnte Bedienstete seine Daseinsforgen nicht irgendwo vergraben kann. Es kann nicht behauptet werden, daß das Personal der österreichischen Staatsbahnen glänzend ent-lohnt ist und sorgenfrei leben kann, aber das Personal der Kaschau-Oderberger Bahn ist eben noch schlechter entlohnt, es hat nicht einmal die minimalen Bezüge der Kollegen bei den österreichischen StaatSbcchnen. Alle Welt weiß nun, wie unzufrieden daS Personal der österreichischen Staatsbahnen ist. Regierung und Parlament und zahlreiche andere Faktoren in Oesterreich haben wieder-holt die Berechtigung der Unzufriedenheit jder österreichischen Staatsbahnbediensteten anerkannt. Um wieviel berechtigter ist dann die Unzufriedenheit deS Personals der Kaschau-Oderberger Bahn, die bedeutend schlechter gestellt sind. Dieser eine Grund allein gibt hinreichend berechtigten Anlaß, die breite Öffentlichkeit Oesterreichs für die Zustände der Kaschau-Oderberger Bahn zu interessieren und sie insbesondere darauf aufmerksam zu machen, daß die Interessen der österreichischen Bevölkerung in Hinsicht der Sicherheit des Verkehrs denn doch höhere sind, als die Profitinteressen der Aktionäre der Kaschau-Oderberger Bahn. Die Verwaltung glaubt, mit der sogenannten Familienzulage, die sie einem geringen Teil des Personals gewährt hat, ihrer Pflicht Genüge getan zu haben. Sie ist der Ansicht, daß sie damit eine der Teuerung zweckentsprechende Abhilfe getroffen habe. Nun ist aber beides nicht zutreffend. Die gewährte Zulage ist weder eine Famlienzulage noch eine entsprechende Abhilfe für die Teuerung. Allerdings soll anerkannt werden, daß sie für die einzelnen wenigen Bediensteten, die sie bekommen haben und soweit sie selbe noch beziehen, eine teilweise Linderung der Mot bedeutet. Aber deshalb ist sie noch keine Familienzulage. Sie wird nicht in die Pension eingerechnet und wird daher den Hinterbliebenen der Bediensteten niemals zugute kommen. Sie kann aber auch nicht als Teuerungszulage angesehen werden, weil der ledige Teil des Personals und sämtliche Arbeiter ohne Unterschied, ob sie verheiratet oder ledig sind, überhaupt nichts bekommen hat. Unter der Teuerung leiden aber alle und insbesondere die schlecht bezahlte Arbeiterschaft. Aber selbst dann, wenn die beiden Tatsachen nicht wären, könnte sich das Personal mit dieser Art der Erledigung seiner berechtigten Forderungen nicht zufriedengcben. Das gesamte Personal versieht den schweren und verantwortungsvollen Dienst auf der österreichischen Strecke wie das Personal der k. k. österreichischen Staatsbahnen. Das Kaschau-Oderberger Personal hat deshalb auch das Recht, zu verlangen, daß es für die gleiche Dienstleistung so entlohnt wird wie die Bediensteten der österreichischen Staatsbahnen. Das ist der Kernpunkt der Frage, dem die Verwaltung in Budapest bisher in keiner Weise nähergetreten ist. Und wir meinen, nicht zu viel zu vermuten, wenn wir sagen, daß sich die Herren in Budapest und die österreichische Regierung als Aufsichtsbehörde bisher absichtlich um die Frage der Höherentlohnung herumgedrückt haben, weil sie von diesem Gesichtspunkt aus für die Nichterfüllung 8er Forderung kein einziges stichhältiges Argument aufzuweisen vermögen. Demnach wird also der Verwaltung in Budapest nichts anderes übrig bleiben, als im eigenen, wohlverstandenen Interesse mit dem Gedanken vertratst zu machen, daß der Gleichstellung der Bediensteten der österreichischen Strecke der Kaschau-Oderberger Bahn mit dem Personal der österreichischen Staatsbahnen nicht auszuweichen ist und die Frage schließlich doch erledigt werden muß. Wozu in Betracht kommt, daß derjenige, der schnell gibt, doppelt gibt, daher eine rasche Erledigung auch im Jntersse der Verwaltung gelegen erscheint. Mit vollem Recht verweisen die Bediensteten auch darauf, daß bei der Südbahn, wo der Betrieh ebenfalls im österreichischen und im ungarischen Gebiet besteht, die Forderungen längst erfüllt sind. Das Personal der österreichischen Linen der Südbahn ist bekanntlich Mt dem Personal der österreichischen Staatsbahnen längst in jeder Einsicht gleichgestellt. Sowohl für die österreichischen wie für die ungarischen Linien sind eigene Betriebsdirektionen, lauter Einrichtungen, die im Interesse der Unternehmung und der Bediensteten gelegen sind. Und dies alles, obwohl die Südbahn verhältnismäßig finanziell schlechter gestellt ist als die Kaschau-Oderberger Bahn. Alle diese Tatsachen sind auch der österreichischen Regierung sehr wohl bekannt, und wir wollen auch ihr in Erinnerung bringen, daß es ihre Pflicht ist, den ihr zustehenden Einfluß geltend zu machen, daß die Herren Privatunternehmer in Budapest den ihnen zukommenden Verpflichtungen gegenüber den österreichischen Staatsbürgern, die für sie Profite schaffen, nachzukommen haben, und zwar sehr bald. Die österreichische Behörde hat das Aufsichtsrecht über den Betrieb, sie hat für die klaglose Abwicklung desselben zu sorgen und hat daher auch die Pflicht, den Unternehmer in Budapest zu zwingen, daß er das, was der Staat für das Personal zumindest zum Existenzminimum leistet — denn von'mehr kann man bei den österreichischen Staatsbahnverhältnissen auch nicht reden — ebenfalls leistet. Allerdings sind wir uns darüber klar, daß sich unsere Regierung auch lieber um anderes sorgt, zum Beispiel darum, daß die Grafen und Fürsten ihre Schnapsprämien bekommen, als um die wichtige Erhaltungsfrage österreichischer Staatsbürger. Wir wissen schon, daß eine Krähe der anderen kein Auge aushackt, aber wir wollen die Herrschaften rechtzeitig gemahnt haben, damit sie sich nicht allzu gemächlich über die ihnen zustehenden Pflichten hinwegsetzen. Wir erwarten, daß Einsicht und Entgegenkommen nahe und große Gefahren beseitigen werden. Das Personal ist geeinigt und geschlossen und wird nunmehr alles daransetzen, die so billigen und berechtigten Forderungen durchzusetzen. Re Befreiung der Arbeit. Arbeit heißt der Heiland der neueren Zeit. Joseph Dietzgen. . »Im Schtsteiße deines Antlitzes sollst du dein Brot essen", das war die Verfluchung, womit der Mensch als Strafe für seinen sündhaften Ungehorsam aus dem Paradies ytnausgetootfen wurde. In solcher Weise suchte sich der primitive Mensch eine Erklärung dafür, weshalb nicht Früchte im UeLerfluß wuchsen, die ihm ein behagliches Wohlleben ohne Arbeit sicherten. Sauer und schwer fiel es ihm, dem steinigen Boden einen Lebensunterhalt abzugewinnen; sich«, die Arbeit war ein Fluch. Und noch mehr galt dgS für die Arbeit der unterdrückten, von einer an-deren herrschenden Klasse Ausgebeuteten Volksklasse. Für die Sklaven und die Fronbauern des Altertums war tere Arbeit der einzige Lebenszweck: darin verkörperten alle Leiden dieser Welt, die von keiner irdischen Macht zu beseitigen waren. Daher konnten sie sich die bessere Welt, die sie ersehnten, nicht anders ausmalen als ein seliges Nichtstun, eine endlose ewige Faulenzerei. Befreiung von der Arbeit, das mußte das Ideal einer primitiven Zeit sein, worin die Arbeit nicht erkannt, sondern nur gelitten und als schwere Qual gehaßt wurde. Die moderne Zeit hat die Arbeitsqual nicht aufgehoben, ja st« nicht einmal verringert: und damit mußte 1.' Juni 1913 €eiteT5V —...........—.. >-»—,»>-...................... m -....... , die alte christliche Erlösungssehnsucht zunächst ihre alte Kraft beihehalten. Der Kapitalismus hat sogar den Druck der Arbeit und der Ausbeutung noch erschwert, indem er in raffiniert berechnender Weise alle Arbeitskraft der Volks-masse in die höchste Steigerung seines Profits verwandelte.' Aber zugleich hat er immer mehr eine klare Einsicht in das Wesen der Arbeit gebracht. Der moderne Arbeiter kann unmöglich mehr glauben, daß eine harte und schwere Arbeit eine Naturnotwendigkeit ist, zu der sein Geschlecht für ewig infolge des Sündenfalls seines Urvaters verdammt ist. Er braucht nicht wie der palästinische Bauer zu rufen: Weshalb hat Gott uns nicht einen Ueberflutz von Früchten wachsen lassen, damit wir bequem leben könnten? Denn er sieht vor seinen Augen, daß seine eigene Arbeit, die Arbeit seiner Klasse, ungeheure Neichtümer schafft, die allen ein bequemes, sorgenfreies Leben ermöglichen würde, wenn nicht die Kapitalistenklasse sie durch ein überkommenes Eigentumsrecht in die Tasche steckte. Er sieht vor seinen Augen, wie die technischen Hilfsmittel, die Werkzeuge und Maschinen, immer vollkommener werden, die Ergiebigkeit der menschlichen Arbeit immer größer wird und die zur Erzeugung des notwendigen Lebensunterhaltes nötige Arbeitszeit immer weniger Stunden per Tag beträgt. Aber damit verringert sich nicht seine wirkliche, Arbeitszeit, die immer noch unerträglich lang bis zur äußersten Erschöpfung seiner Arbeitskraft bleibt, sondern nur der Teil des Arbeitstages, der zur Produktion des Wertes der Arbeitskraft dient; der ganze Fortschritt bringt nur eine stetige Vergrößerung des Kapitalprofits. So lehrt der Kapitalismus selbst den Arbeiter das allgemeine Wesen der Arbeit von ihrer zeitweiligen ökonomischen Form unterscheiden. Und während er die heutige ökonomische Form als unhaltbar und vergänglich erkannt hat, sieht er zugleich ein, daß die Arbeit selbst die ewige Grundlage aller menschlichen Existenzen ist. Kein Paradies und kein Schlaraffenland ersehnt er mehr, wo die Früchte einem von selbst in den Mund hineinwachsen: unsere wirkliche Erde bietet sie in reichem Ueberfluß zum Pflücken dar. Aber wir müssen sie nehmen und verarbeiten; nur durch Arbeit liefert die Natur diese Reichtümer. Und der Mensch verfügt auch über die nötigen körperlichen und geistigen Fähigketen, die sie durch die Praxis der Arbeit selbst immer machtvoller entwickelt haben; die Arbeit, die nötig ist, seinem Körper die Lebensbedürfnisse aus der Natur zuzuführen, ist zugleich ein Tätigkeitsbedürfnis seines Körpers. Daher kann das alte Faulenzerideal der Befreiung von der Arbeit nicht mehr seine Losung sein. Nicht die Arbeit selbst ist aufzuheben, sondern nur ihre heutige öknomische Form, die Ausbeutung, die die Arbeit zu einer unerträglichen Sklaverei macht. Befreiung der Arbeit, das ist die Losung des modernen Proletariats. Nicht in einer übernatürlichen Welt des Jenseits sucht die Arbeiterklasse Erlösung, sondern hier auf Erden schon will sie das Himmelreich errichten, das ein Reich der organisierten Arbeit ist. Und ebensowenig wie in dem Ziel brauchen wir ictzt noch fiir den Weg zu diesem Ziele irgendwelches übernatürliche Wunder. Die Arbeit selbst ist es, die durch ihre Entwicklung die Menschheit aus dem Kapitalismus befreien wird. Die Befreiung der Arbeit wird zugleich die Befreiung durch die Arbeit sein. Nicht nur in dem Sinne, daß sie durch die vernünftige Anwendung ihres gewaltigen Produktionsvermögens die Menschen aus Lebensnot und Arbeitsqual erlösen wird. Sondern ihre Entwicklung schafft auch die Kräfte, die die mögliche bessere Welt tatsächlich verwirklichen werden; sie räumt die Hindernisse weg, die früher der Herrschaft der Menschen über ihre eigene Arbeit im Wege standen: sie erzeugt die Menschen, die modernen Proletarier, die fähig sind, die neue Welt zu erkämpfen. In früheren Jahrhunderten waren die Arbeitsmethoden in dem persönlichen Fachwissen des Handwerkers enthalten. Die technischen Kenntnisse der Menschheit waren dem einzelnen als persönliche Geschicklichkeit angewachsen, einigermaßen wie der Bauinstinkt der Bienen, fast unbewußt, nur mit dem Unterschied, daß sie in langen Uebungs-jahrcn angelernt und nicht angeboren waren; sie vererbten sich, wie die Wissenschaften in alten Priesterkasten, vom Vater auf den Sohn und vom Meister auf den Lehrling, ohne den Draußenstehend«! zugänglich zu sein. Die technische Basis der Arbeit war gleichsam Privatbesitz. Dazu gehörte als notwendiges Gegenstück die Fachbeschränktheit, die durch die Stagnation der Arbeitsmethoden sogar zu einer Verknöcherung des Geistes wurde; da die Handwerksarbeit auch den Geist, das Wissen in hohem Maße in Anspruch nahm, konnte dieser Geist sich nicht darüber hinaus zu einer objektiven Betrachtung der ganzen Gesellschaft erheben und noch viel weniger konnten die Menschen die Arbeit, die menschliche Tätigkeit als einen objektiven Prozeß wissenschaftlich betrachten. Die Entwicklung der Arbeit unter dem Kapitalismus hat diese Verhältnisse völlig umgewandelt. In der Manufaktur fing schon die Trennung des geistigen und des körperlichen Teils der Arbeit an; während die Arbeiter zu Automaten wurden, die dieselben geistlosen Manipulationen endlos wiederholten, entwickelte sich allmählich eine Wissenschaft der Technik, die die Arbeit objektiv zerlegte. Zuerst in ihren primitiven Anfängen in der Person des Unternehmers, des geistigen Leiters der Produktion, verkörpert, wuchs die Technik des 19. Jahrhunderts zu einer selbständigen, die Produktion mngestaltenden Macht in dm Händen einer neum Klasse von Lohndienern des Kapitals, von Wissenschaftlern, Ingenieuren und Technikern, empor. Damit ist alles mystisch-naturwüchsige der alten Arbeitsmethoden beseitigt; die technische Macht der Menschheit ist nicht mehr instinktives Besitztum der Individuen, sondern eine objektive, nach Belieben zu handhabende und anzuwendende gesellschaftliche Wissenschaft. _ Die' Menschheit ist bewußt Herrm ihrer eigenen technischen Macht geworden. Und zugleich entstanden die Menschen, die diese Macht handhaben können, das revolutionäre Proletariat. Die Arbeitspraxis hatte ihren geistigen Inhalt verloren; aber damit verschwand auch die individuelle Fachbeschränktheit. Der Kapitalismus verkrüppelt zwar die Arbeiter zur Einseitigkeit, aber indem er sie unter den unaufhörlichen technischen Revolutionen hin und her wirft und sie jedesmal vor neue Maschinen und Methoden stellt, macht er ihren Geist, der in der Arbeit selbst keine Befriedigung findet, lebendig und regsam. So entsteht gerade in den modernen Arbeitssklaben des Kapitals, wenn sie erst durch da» Elend zum Wider- Derre 6 Wien," Sonntag' /^D7v' Msettvailirer." Nr. 16 stand' geweckt tourbett, ein Menschengeschlecht, das fähig ist, die großen gesellschaftlichen Zusammenhänge.in seinen Geist aufzunehmen und aus der Praxis seines Arbeitslebens heraus den kühnen Gedanken einer bewußten sozialistischen Regelung der Produktion zu fassen. Und während sie die einzige Klasse bilden, die den Kapitalismus tödlich hassen und ihn aus Selbsterhaltung vernichten müssen, wächst durch die moderne technische Entwicklung des kapitalistischen Arbeitsprozesses ihre Macht immer unbesiegbarer über alle anderen Klassen hinaus. So schafft die Entwicklung der Arbeit selbst die Kräfte, die die Arbeit befreien und die Menschheit aus Not und Elend erlösen werden. Aur den Sümpfen der var-MnlarMschen kisenbahnervereine. Ein gerichtliches Urteil über einen Vcreinspriisidenten. Wir veröffentlichen nachstehend vollinhaltlich das in dem Ehrenbeleidigungsprozeß des Fritz Seydel, des Präsidenten des Vereines der Südbahnbeamten und Beamtenanwärter, gegen Karl Lay, dem ehemaligen Vizpräsidenten, erflossene Urteil, ohne diese Angelegenheit zu kommentieren, da sich noch Gelegenheit finden wird, auf die Affäre eingehend zurückzukommen. U IV 156/13 28 Im Namen seiner Majestät des Kaisers! Das l. f. Bezirksgericht Favoriten hat über die Anklage des Fritz Sehdel als Privatkläger gegen Karl Lah, am 16. Juli 1869 in Wien, Nicderöstcrreich, geboren und zuständig, katholisch, gerichtlich geschieden, Revident der Südbahn in Wien, IV, Luisengasse 30, vorbestraft, wegen Uebertretung gegen die Sicherheit der Ehre, in Anwesenheit des Fritz Seydel als Privatkläger, des aus freiem Fuß befindlichen Angeklagten Karl L a y, des Verteidigers Dr. Anton B r a ß, nach der heute durchgesührten Hauptverhandlung auf Grund des vom Ankläger gestellten Antrages auf Veruretilung des Angeklagten zu Recht erkannt: 1. Der Angeklagte Karl Lay ist schuldig, er habe am 1. Jänner 1913 in Steinbrück den Fritz Sehdel dadurch, daß er ihn „Lausbub" und „Trottel" nannte, vor mehreren Leuten mit Schimpfworten belegt; 2. am 28. Jänner 1913 in Wien denselben dadurch, daß er ihn „Ehebrecher" und „Dieb" nannte, öffentlich und vor mehreren Leuten ohne Anführung bestimmter Tatsachen verächtlicher Eigenschaften und Gesinnungen geziehen; er habe hiedurch die Uebertretung gegen die Sicherheit t)cr Ehre acl 1, gemäß § 496, Strafgesetz, ad 2, gemäß § 493, Strafgesetz, begangen und wird qiefür gemäß § 493 unter Anwendung des § 261, Strafgesetz, zu einer Geldstrafe von 300 Kr. (eventuell einen Monat Arrest) und gemäß § 389, Strafprozeßordnung, zum Ersatz der Kosten des Strafverfahrens hinsichtlich des dem verurteilenden Erkenntnis zugrunde liegenden Teiles des Strafverfahrens verurteilt. Hingegen wird der Angeklagte von der Anklage, erhabedenFritzSeydelam 2 8. Jänner 1913 in Wien dadurch, daß er ihn L einen Betrüger nannte und 2. unlauterer Gcldgcbarung hinsichtlich der BereinS-gclbcr beschuldigte, öffentlich und vor mehreren Leuten ohne An-führung be st im mt er Tatsachen verächtlicher Eigenschaften und Gesinnungen geziehen hatte und hiedurch die Uebertretung gegen die Sicherheit ler Ehre gemäß § 491, Strafgesetz, begangen, ad 1, gemäß § 259/3, Strafprozeßordnung, und ad 2, gemäß § 259/2, Strafprozeßordnung, frcigesprochen. Gründe: Die inkriminierten Beschimpfungen sind durch die Aus-sagen der Zeugen: Karl Verhouz, Adolf Scherer, Rudolf und Hermine Pötzl zweifellos festgestellt; übrigens gibt der Be-schuldigte selbst zu, daß er sich zu einer Beschimpfung des Privatklägers habe hinreißen lassen. Der bezügliche Teil des Schuldspruches erscheint daher begründet und ist gegenüber der Verteidigung, welche darauf hinweist, daß der Privatkläger vorerst auf die Beschimpfung nicht reagierte, sich daher nicht als beleidigt erachtet, und dieselben erst nach dem Vorfall vom 28. Jänner inkriminierte, zu bemerken, daß bei Einhaltung der gesetzlichen Klagefrist, lediglich eine gewährte ausdrückliche Verzeihung die Klageberechtigung des Pribatanklägers hätte tilgen können. (§ 530, Strafgesetz.) Bezüglich des Faktums vom 28. Jänner hält das Gericht auf Grund der Zeugenaussagen Karl Verhouz, Othmar Schön, Heinrich Sellmann und Josef Adamek daran fest, daß der Beschuldigte den Privatankläger einen Ehebrecher, Dieb und Betrüger geheißen hat. Diese Beschuldigung ist, da sie in keiner Weise konkretisiert, nach § 491, Strafgesetz, zu qualifizieren. Der Angeklagte, der die Beschuldigung in unwesentlich modifizierter Form zugestanden hat, bot nun den Wahrheitsbeweis iirseineBehauptungenan. Aus diesem Grunde scheint cs vor allem notwendig, festzustellen, ob Öffentlichkeit der Beschuldigung vorliegt oder nicht. Wenn nun auch die Beschuldigung nicht an einem öffentlichen Orte, sondern nur vor einer begrenzten Anzahl von Personen gefallen ist, so ist sie doch unter Umständen erfolgt, unter welchen bei dem lebhaften Vercinsinteressc mit Bestimmtheit zu erwarten war, daß ihr Inhalt eine Verbreitung in weiteren Kreisen werde erlangen müssen. (Plenar-erlaß vom 16. Jänner 1882, Zahl 9729, Signaturnummer 480.) Auch hat der Beschuldigte selbst zu ihrer weiteren Verbreitung dadurch beigetragen, daß er, wie er selbst zugibt und auf Grund der Zeugenaussagen Franz Mayer und Johann Burg st aller feststeht, von seinen Angriffen unmittelbar hernach in einem öffentlichen Lokal Mitteilung machte. Die Beschuldigung ist daher als eine öffentliche anzu- sehen. Das Gericht hat aber weiters angenommen, daß der Angeklagte seine Beschuldigung, ohne durch besondere Umstände genötigt zu sein, vorgebracht hat. Dies geht schon daraus hervor, daß er den Statuten des Vereines gemäß in jener Ausschußsitzung weder Platz noch Stimme besaß. Bei diesem vom Gericht eingenommenen Standpunkt war einerseits für die Beschuldigung „Ehebrecher" ein Wahrheitsbeweis gesetzlich ausgeschlossen, anderseits war zur Ex-kulpierung des Angeklagten bezüglich der Worte „Dieb und Betrüger" der.volle Wahrheitsbeweis zu erbringen. UebrigenS ist zu bemerken, daß das Gesetz bei der Uebertretung des § 491 St.-G. den Beweis des guten Glauben« als Strafausschließungsgrund überhaupt nicht vorsieht. DaS Gericht hat nun bezüglich des Ausdruckes „Betrüger" den Wahrheitsbeweis für erbracht angesehen. Der dem Privatankläger zum Vorwurf gemachte Fahrkartenmißbrauch beinhaltet nach Ansicht des Gerichtes tatsächlich ein Vergehen, das gemeiniglich als ein betrügerisches zu bezeichnen ist, ohne daß damit zum Ausdruck gebracht werden soll, daß geradezu und unbedingt Betrug im Sinne des Strafgesetzes vorliege. Der Privatankläger ist übrigens nicht in der Lage, den Tatbestand in Abrede zu stellen, seine SachverhaltS-darstcllung weicht nur in einem geringfügigen Punkt von dem Ergebnis des Bcweisvcrfahrcns ab, indem er nämlich behauptet, die Freikarte nicht von Exenberger, sondern von Verhouz erhalten zu haben. Nun haben die Zeugen M e r l i t f ch e k und Fritz angegeben, daß Privatkläger nach den Normativbestim-mungen die Freikarte für seine Tante nicht erlangt hätte, daß es aber nicht auSzuschließen sei, daß ihm dieselbe über spezielles Ansuchen von der Generaldirektion zur Verfügung gestellt worden wäre. Letzteren Weg wollte jedoch der Privatkläger mit Rücksicht auf seine Stellung als Mitglied der Personalkommission nicht betreten. Demnach hätte er, um in Ehren zu bestehen, auf die Erlangung der Freikarte verzichten müssen. Er zo jedoch diese Konsequenz nicht, sondern bediente s i mannigfacher Umtriebe, die sein Borgehen als rin betrügerisches charakterisieren. So wandt er sich nicht an die zuständige Wiener, sondern an die Innsbrucker Betriebsdirektion, wußte sich, wie da5' Gericht auf Grund des DisziplinarakteS für erwiesen annimmt, von Exenberger eine Bianko-Freikarte zu verschaffen, täuschte auch diesen, indem er vorgab, er brauche die Karte für sich und füllte schließlich die Karte mit fingier« t e m Verwandtschaftverhältnis aus. Bei dieser Sachlage war demnach der Angeklagte bezüglich des Ausdruckes „Betrüger" freizusprechen. Zu einem ändern Resultat ist das Gericht in Ansehung des Schmähwortes „Dieb" gelangt. Die Verteidigung beruft sich auch in diesem Punkte auf die Angelegenheit mit der Freikarte; indes läßt sich hier von einem Diebstahl nicht reden, zuma> die Karte keinen Eigenwert besitzt; es kann daher diese Sache zur Führung des Wahrheitsbeweises für den Vorwurf „Dieb" nicht heran» gezogen werden. Wohl aber wäre dies an sich bezüglich der behaupteten Wegnahme von Kacheln seitens des Privatklägers der Fall. Letzterer kann auch tatsächlich nicht in Abrede stellen, daß er im Frühjahr 1912 aus dem Staatsbahngebäude mehrere Kacheln mit nach Hause genommen hat, und er kann auch das vom Zeugen Taborsky' in überaus prägnanter Weise wiedergegebene Gespräch nicht leugnen. Indes muß hier auf die Aussage» der Zeugen Scherer und Prack verwiesen werden, welche die Behauptung des Privatanklägers, es habe sich dazumal um einen Scherz in vorgerückter Stunde gehandelt, zu stützen geeignet sind. Auch ist hervorzuheben, daß Seydel nach Angabe des Restaurateurs Pohl diesem im Sommer oder Herbst des Jahres 1912, also nach geraumer Zeit vor dem Bruch zwischen ihm und dem Beschuldigten, eine Entschädigung für die Kacheln angeboten hat. Da demnach für jenen einmaligen F/ill der Wegnahme von Kacheln die diebische Absicht, die speziell auch, wenn man vom Diebstahl im Sinne der gewöhnlichen Lebensauffassung spricht, erforderlich ist, nicht nachweisbar erscheint, und wiederholtes Nachhausebringen von Kacheln nicht nachgewiesen werden konnte, muß der in diesem Punkt versuchte Wahrheitsbeweis als mißlungen bezeichnet werden. Insbesondere darf dem von Zeugen Taborsky wieder-gegebenen Gespräch keine zu große Bedeutung beigelegt werden; denn einerseits bildet auch im offiziösen Verfahren ein außergerichtliches Geständnis keinen Beweis, anderseits ist kaum anzunehmen, daß der Privatkläger in so freimütiger Weise, zumal gegenüber einem recht intimen Bekannten, sich eines DiebstahlS bezichtet hätte, falls er einen solchen begangen hätte. Es ist insbesondere auch deshalb ein Scherz seitens des Privatanklägers nicht ausgeschlossen, weil er sich denken konnte, Taborsky werde schon gelegentlich erfahren, daß es sich bezüglich dieser Kachel nur um einen Spaß gehandelt habe. ES erscheint somit die Verurteilung de8 Angeklagten auch in diesem Punkte begründet. Bei der Strafbemessung wurde als erschwerend die Konkurrenz der ehrenrührigen Angriffe, der Umstand, daß durch, dieselben der Privatankläger in seinem bürgerlichen Fortkommen gefährdet erscheint, die Vorbestrafung wegen Ehrenbeleidigung, als mildernd das teilweise Geständnis und der dem Beschuldigten bezüglich des Diebstahlsvorwurfes zuzubilligen de gute Glaube angenommen. Die Stellung des Beschuldigten rechtfertigt die Anwendung des § 261 St.-G., vom außerordentlichen Milderungs-recht konnte jedoch mangels überwiegender MilderungSgründe kein Gebrauch gemacht werden. Der Freispruch beS Beschuldigten bezüglich deS Borwurfes der unlauteren Gebarung mit BereiuSgelbern gründet sich auf den Rücktritt des Privatanklägers. Der Ausspruch aus die Kosten des Strafverfahrens beruht auf § 390 St.-P.-O. Wien, am 25. April 1913. Dr. Furler m. p. ^ Dr. Kubefch m. p. Das Ausschussmitglied des „Vereinesder Süd-bahnbeamten und Beamtenanwärte r", Herr Anton Franzon, hat sich veranlaßt gesehen, an den Präsidenten dieses Vereines Fritz Seydel nachstehendes Schreiben zu richten: Auf Grund einer am heutigen Tage mit Herrn Z i m nt e r l gepflogenen Rücksprache bezüglich der Scherer-Affäre und der in einer feinerzeitigen Zentralausschußsitzung mir gegenüber als Rechtfertigung eines VereinSkassen-abgangcs vorgcbrachtcn Beschuldigung einer Veruntreuung seitens des Herrn Z i m m e r l, fordere ich Sie in Ihrem eigenen Interesse auf, Ihre Stelle in der Zentralleitung und Ihr Mandat als Personalkommissionsmitglied sofort niederzulegen, widrigenfalls ich mich bemüßigt sehen würde, die Einbrusung einer Vollversammlung zu verlangen, in der Herr Zimmerl sich mir gegenüber verpflichtete, persönlich in diese Skandalaffäre einzugreifen, um einerseits sich halbwegs reinzuwaschen, anderseits die wirklich Schuldigen den Kollegen preiszugeben. Im Falle Sie sich trotzdem weigern sollten, meinem Wunsche Rechnung zu tragen, wäre ich gezwungen, diese Angelegenheit im „Südbahner" der breiten ©effentlichkeit be» kcmntzugeben. Ergebenst Abschrift. Herrn Anton Franzon Wien, Südbahnhof. Wenn nicht die Dummheit und die Naivität, die aus den Zeilen Ihrer Zuschrift spricht, in mir nur ein Mitleid auslösen würde, würde ich mich „vielleicht" über die Frechheit und Unverschämtheit des Inhalts ärgern! Dies die einzige Antwort auf Ihre idiotisch-größenwahnsinnige „Aufforderung" vom 6. Mai l. I. Wien, am 8. Mai 1913. Fritz Seydel m. p. PersanalkommissionSmitalied und Präsident des Vereines der Südbahnbeamten und Beamtenanwärter. Herr Franzon wurde auf fein an Seydel gerichtetes Schreiben hin aus dem Verein der Süd-bahnbeamten und Beamtenanwärter ausgeschlossen. Dies wurde ihm mit folgendem Schreiben mitgeteilt: Verein der Sübbahnbeamten und Beamtenanwärter. Nr. 376/13. Wien, am 17. Mai 1913. Herrn Anton Franzon Assistent der Südbahn Wien. Infolge Ihrer offenkundigen Quertreibereien, welche sich gegen die Vereinsarbeit, Interessen und gegen das Vereinsansehen richten und nicht zuletzt durch Ihre von maßloser persönlicher Ueberhebung und Verständnislosigkeit für jede Organisationsdisziplin strotzende Zuschrift vom 6. Mai l. I. an unser Vereins-vräsidinm, hat der Zentralausschuß in seiner Sitzung vorn 9. Mai l. I. mit Stimmeneinhelligkeit Ihren Ausschluß aus dem Verein der Südbahiibeamten und Beamtenanwärter aus Grund des § 5, Absatz 4, und § 6, letzte Zeile der Vereins, statuten, ausgesprochen. Verein der Südbahnbeamten und Beamten-a n w ä 11 c r. Der Vereinssekretär: Schramek in. p. Der Vereinsobmann: In Vertretung: Unterschrift unleserlich. Womit Herr Seydel und sein Verein vorläufig wohl genügend charakterisiert erscheinen! Wien, am 6. Mai 1913. Anton Franzon m. p. Wien, Südbahnhof. Herr Franzon erhielt nachstehendes Anwortschreiben, das wir gleichfalls ohne Kommentar wiederaeben.. Protokoll*) der Sitzungen der Sektion „Diener" des Zentralaus-schusses für allgemeine Personalangelegenherten der Be, . diensteten der k. k. österreichischen Staatsbahnen. Bei den vom 17. bis 19. März 1913 stattgefun-denen Sitzungen der Sektion „Diener" des Zentralaus-schusses fungierte als Vorsitzender Ministerialrat Doktor Hermann B o e ß, als Vorsitzenderstellvertreter Mim-sterialsekretär Dr. Iof ef Winter. Es waren sämtliche gewählten Mitglieder anwesend, und zwar: Johann Andrae, Verschieber, Nordbahn: Josef Sommer-feld, Blocksignaldiener, Staatsbahndirektton-Wim; Franz TouSek I, Portier, Staatseifenbahngesellschaft: Franz Eliska, Magazinsaufseher, Nordwestbahn; Kajetan Weiser, Werkmann, Staatsbahndtrektton Linz: Johann Mühlberger, Kondukteur, Staats-bahndirektion Innsbruck: Johann Pfatschbacher, Kanzleidiener, Staatsbahndirektton Villach: ^osef F l a s ch b e r g e r, Kanzleigehtlfe, Staatsbahndtrektton Triost- Peter T y r, Werkmann, Staatsbahndtrektton Pilsen': Karl Junek, Kondukteur, Staatsbahndirektton Prag: Karl Breuer, Kanzleigehtlfe, Bohmtsche Nord-bahn- Johann Faulhammer, Bahnrichter, Staats-bahndirektion Olmütz; Peter Plonka, Werkmann, Staatsbahndirektion Krakau: Johann Blatkiewicz. Lokomotivführeranwärter, Staatsbahndtrektton Lem-berg- Stanislaus Gajowski, Verschieber, Staats-bahndirektion Stanislau; Wladimir Soro n i e wicz, Betriebsleitung Czernowitz: ferner dte ernannten Mit-alieder Martin Belcik, Lokomotivhetzer, Nordbahn, direktion- Adolf Mer insky, Wächter, Staatsbahn, direktion'Wien: Florian Schnepf. Ladescheinschretber, Statsbahndirektion Linz: Emil Smejkal, Stattons-diener. Staatsbahndirektion Wien,, und Alots Mos e r, Stationsaufseher, Staatsbahndirektton Ltnz. Als Schriftführer fungierte k. k. Ministerialkonzipist Dr. Karl v. Ni eb ler. „r Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die vollzählig erschienenen Mitglieder des Zentralausschusses und erläutert im Hinblick auf die erneute Zusammensetzung des Zentralausschusses an der Hand der Statuten das Wesen und den Zweck dieser Körperschaft. Sodann gibt er einen allge-meinen Rückblick auf das bisherige Wirken des Zentralaus-schusses und führt die Umstände an, welche es verhinderten, den ZentralquSschuß zu regelmäßigen Tagungen ernzu- BerUf£Mitglied Sommerfeld bespricht die M^ngA welche der gesamten Einrichtung, insbesondere aber dem 8-ahlver-fahren de» ZeniralauSfchuffeS anhaften und ersucht um aber-malige Abänderung der provisorischen Statuten im Sinne der borgelegten Vorschläge. Nachdem dieses Mitglied der allgemeinen Notlage der Diener in längerer Ausführung Ausdruck verliehen hatte und für die Stattgefiung der in den Anträgen enthaltenen Wünsche eingetreten war, schellte er an den Vor-sitzenden die Anfrage, ob das Eisenbahnministerium gelcgent-lich der Tagung bestimmte Zusagen über die baldige Durchführung einzelner Maßnahmen abgeben werde, datmt die Zentralausschuhmitglieder, deren Stellung zwischen Bediensteten und Verwaltung ohnehin eine schwierige fei, _in der Sage wären, einigermaßen beruhigend auf ihre Kollegen einzu-wirken. Mitglied Weiser schließt sich den Ausführungen Sommerfelds an und bittet mit Rücksicht auf die spate Verständigung der Mitglieder von der Tagung um die aus. nahmsweise Zulassung verspäteter Anträge. *) Die Raumverhältnifse deS „Eisenbahner" ge. statten nicht die unverkürzte Wiedergabe dieses 45 Druck, spalten langen Protokolls. Um trotz der beschränkten Raum-Verhältnisse des „Eisenbahner" die Veröffentlichung dieses Pro. tokolls zu ermöglichen, werden die bereits bei anderen Gelegenheiten, so auch in den Berichten über die Konferenzen der einzelnen Kategorien veröffentlichten, bekannten Anträge nicht ihrem ganzen Wortlaut nach veröffentlicht. — Die Redaktion, Nr. 16 MenHonnkag' Die Mitglieder Steuer, und TouZek unterstützen dieses Ersuchen, während Mitglied MerinSkh, welcher dem EisenLahnministerium für die Gewährung einer Vertretung der in der Minorität gebliebenen Kategorien im ZentralauS-schuh dankt, sich im Interesse einer gerechten und gleichmäßigen Behandlung gegen die Zulassung verspäteter Anträge ausspricht. (Mit dieser Stellungnahme wollte da» ernannte Mitglied M e r i n s k y jedenfalls seinen Dank für seine Ernennung abstatten. — Die Redaktion.) Bezüglich der beantragten Abänderung des gegenwärtigen Wahlverfahrens bemerkt der Vorsitzende, daß sowohl die eingebrachten, dem Eisenbahnministerium Bereits feit längerem bekannten Reformanträge als auch die Einführung eines Proportionalwahlsystems aufs eingehendste geprüft wurden, daß dieselben jedoch als praktisch nicht durchführbar befunden werden konnten. Hinsichtlich der unmittelbaren Stellungnahme zu den vom Ausschuß vertretenen Forderungen verweist der Vorsitzende darauf, dah es außerhalb feines Wirkungskreises gelegen wäre, zu den einzelnen Vorbringungen für das Eisenbahnministerium bindende Erklärungen abzugeben. Die vom Zentralausschuh angenommenen Anträge wurden, wie sich die Zentralausschuß. Mitglieder aus den Protokollen der früheren Sitzungen überzeugen konnten, im Eisenbahnministerium der. fach» und fachgemäßen Behandlung unterzogen. Der Vorsitzende versichert den Ausschuß, daß diese Anträge eingehend erwogen und soweit sich deren Durchführbarkeit erweisen sollte, werde er auch bei Besprechung einzelner Anträge, soweit als tunlich und selbstverständlich ohne der Entscheidung des Eisenbahnministeriums vorgreifen zu können, Gelegenheit nehmen, sich zu den Anträgen zu äußern und eventuell einzelne Referenten des Eifenbahnministeriums der Beratung br,zuziehen. Nunmehr geht der Vorsitzende in die Besprechung der vorliegenden Tagesordnung ein, welche auf Grundlage der überaus zahlreich eingebrachten Initiativanträge (884) erstellt wurde und erörtert die Gründe der Zurückweisung solcher An-träge, welche nicht in die Kompetenz de» ZentralauSfchusseS gehören. Demnach zerfällt die Tagesordnung in einen Abschnitt, betreffend Initiativanträge allgemeinen Charakters und in einen solchen betreffend die Anträge einzelner Verwendungskategorien. I. Abschnitt. Initiativanträge allgemeinen Charakters. BorrückungS- und GehaltSverhältnisse. Mitglied Sommerfeld bezeichnet die Einführung zweijähriger Vorrückungsfristen für alle Diener bis zur Erreichung des mit 2000 Kronen festzufetzenden Endgehalts als einen der dringendsten Wünsche sämtlicher Dienerkategorien. Durch die Erfüllung diese» Antrages würde nach seiner Ansicht einerfeit» eine im Interesse der Verwaltung gelegene Stabilität in den Gehalts- und VorrückungSverhält-nissen der Diener für geraume Zeit geschaffen werden, anderseits würde das große Elend, das derzeit unter allen Dienern herrscht, einigermaßen gebannt werden. Zu diesem Antrag ergreifen die Mitglieder Pfatsch-Bacher, Mühlberger, Soroniewicz, EliSka und A n d r a e das Wort und geben ausführliche Schilderungen der Notlage in den von ihnen vertretenen Bezirken, welche viele Diener zwingt, NeBenBefchäftigungen zu suchen, um wenigsten» ihre Familien erhalten zu können. Durch eine alle zwei Jahre eintretende AufBesserung der Bezüge wäre ein Mittel gegeben, der jetzigen fortschreitenden Teuerung beizukommen. Mitglied Weiser geht von den Maßnahmen au», welche von der Verwaltung in gewiß anerkennenswerter Weise in den letzten Jahren zum Vorteil der Diener durchgeführt worden sind, bezeichnet dieselben jedoch mit Rücksicht auf die stetig fort? schreitende, Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse als unzulänglich. Er regt die Gewährung entsprechend gekürzter Vorrückungsfristen für die älteren Diener, die trotz ihrer längeren Dienstzeit gegenüber jüngeren Dienern im Gehalt zurückgeblieben sind, in der Weise an, daßjedemälteren Bediensteten, dem e» unter Zugrundelegung der zweijährigen Vorrückungsfristen nicht möglich ist, die bis zu der für die Jnruhestand-V ersetzung mit vollem Höchstgehalt notwendige effektive und anrechenbare Dienstzeit zu erreichen, die Vorrückungsfrist in den einzelnen Gehaltsstufen soweit zu kürzen, daß jeder der gedachten Bediensteten von feiner auf Grund der beendeten Dienstzeit erfolgten Pensionierung nunmehr den Endgehalt erreichen kann; hiebei will er besonders betonen, daß auch alle Bediensteten jener Kategorien, die im Genuß der Anrechnung der anderthalbfachen Dienstzeit stehen, innerhalb 24 Jahren ihren normierten Höchstgehalt erreichen sollen. De§ weiteren beantragt er eine Revision des bereits durch geführten Härtenausgleich» und Erweiterung desselben, so dah bei 4% Jahren ein halbes Jahr, bei 9y, Jahren ändert-halb Jahre gekürzt werden sollen. Ferners soll jedem Bediensteten, der unverschuldeter Weise trotz seiner längeren Dienstzeit mit dienstjüngeren Kollegen im Gehalt gleichgestellt ist oder sich in einer niedrigen Gehaltsstufe befindet als dienstjüngere Kollegen, die VorrückungSfrist in den einzelnen Gehaltsstufen fo oft um je ein Jahr gekürzt werden, als sich bei jedem einzelnen älteren Bediensteten gegenüber dem jüngeren Bediensteten gleicher Kategorie mehr Dienstjahre ergeben, woBei für je zwei Mehrdienstjahre je ein Jahr Kürzung der normalen VorrückungSfrist gewährt werden solle. Mitglied Sommerfeld Beruft sich auf die seinerzeit abgegebenen Erklärungen Seiner Exzellenz des Herrn k. k. Eisenbahnministers, wonach die Verwaltung bereit sei, im Rahmen der vorhandenen Mittel Kürzungsbegünstigungen für die Diener eintreten zu lassen und stellt den Antrag auf vollständige Durchführung des Härteauigleiche» für alle Diener entsprechend dem Beschluß des Abgeordnetenhauses vom Dezember 1911 durch Berücksichtigung der provisorischen, Be. ziehungsweise der im Taglohn zugeBrachten Dienstzeit bei Auf. stellung der Grundsätze für den Härtenausgleich. Mitglied Weiser beantragt die endliche Ausgleichung der Schäden des beteiligten WerkstättenperfonalS anläßlich der Stabilisierung im Sinne der diesbezüglich eingebrachten An-träge. Er führt einen Bahnrichter, der im Jahre 1897 mit 700 Kr. stabilisiert worden ist und im Jahre 1911, in die Ge-haltsstufe von 1400 Kr. eingetreten ist, als konkrete» Beispiel an, während ein mit dem AnkangSgehalt von 800 später stabilisierter Kollege um ein halbes Jahr früher in die vor-gedachte Gehaltsstufe einrückte; noch Iraffer fei dies bei einzelnen Bediensteten des Werkstättenpersonal», welche durch die UeberleitungSbestimrnungen zur neuen Automatik in mehr» facher Weife benachteiligt worden sind. Mitglied Sommerfeld greift ein Beispiel au» dem Stand der Blocksignaldiener heraus, wonach ein Blocksignaldiener nach 17jähriger Gesamttätigkeit im Eisenbahndienst derzeit in der Gehaltsstufe von 1100 Kr. steht, welche Gehaltsstufe gegen-wärtig die Diener der Gruppe A nach drei, der Gruppe B nach fünf Jahren erreichen können. Der Vorsitzende bemerkt hiezu, dah die durch die allgemeine Teuerung herborge, rufenen Erschwernisse der Lebenshaltung allerdings nicht zu verkennen find und dah diese Erschwernisse alle auf fixe Bezüge an. gewiesenen Bediensteten am meisten treffen* Was die angestrebte Abkürzung der Vorrückungsfristen betrifft, verweist er zunächst auf die ©tantsdiener, welche bei ungünstigeren Gehaltstufen ebenso wie die Staatsbahndiener von drei zu drei Jahren vorrücken. Das gegenwärtige Schema sei derart erstellt, daß die Diener selbst im Falle eine» zehnjährigen ja sogar noch längeren Verweilens im Taglohndienst den Endgehalt erreichen können. Würden die Fristen gekürzt, so würde der Endgehalt so vorzeitig erreicht werden, daß sich dann wieder das Streben nach Erhöhung der Endgehalte geltend machen würde; dem seien aber gewisse Schranken gezogen. Nach er st in allerjüngster Zeit abgeschlossenen Detail berechn ungen würde die Festsetzung zweijähriger Vorrückungsfristen bei den Steuern schon int Jahre 1914 einen Mehraufwand von 3,780.000 Kr., int Jahre 1915 einen to eiteren Mehraufwand von 2,650.000, im Jahre 1916 sogar eine »Mehraufwand von 6,390.000 Kronen und somit schon in drei Jahren einen Mehraufwand von nahezu 12 Millionen Kronen erfordern*), welche Steigerung sich natürlich auch in den weiteren Jahren fortsetzt und um so mehr in Betracht fällt, als ja schon die gegenwärtigen Vorrückungen, wie aus den jährlichen Voranschlägen entnommen werden kann, die Personalauslagen gewaltig erhöhen. Zu dem Antrag Betreffend die Erhöhung des Endgehaltes auf 2000 Kr. für sämtliche Diener Bemerkt der Vorsitzende, daß derselbe wohl kaum von allen Kategorien gleich gewollt sein könne. Er glaube nicht, daß e» sich die höher gestellten Kategorien gefallen lassen würden, mit den niederen Kategorien auf eine Stufe gestellt zu werden. Auch die dienstlichen Interessen würden e» immer erfordern, daß auch in der Entlohnung zwischen den Kategorien, von welchen mehr verlangt, und jenen, von welchen weniger verlangt wird, ein Unterschied gemacht werde. Er könne es sich gar nicht vor» stellen, daß zum Beispiel ein Werkgehilfe den gleichen Endgehalt erreichen solle wie ein Werkmann, ein Magazinsdiener denselben Endgehalt wie ein MagazinSaufseher u. s. w. und müßte daher eine ABstufung nach seiner Anschauung auch weiterhin bestehen bleiben. Hinsichtlich des Härtenausgleiches bemerkt der Vorsitzende, daß jeder Härtenausgleich, der nicht in der Art zur Durchführung gelangt, datz man für alle Bediensteten die Wirkung der bestehenden Automatik bis zur Zeit ihrer Definitiv-ernennung zurückführt, immer wieder neue Härten aus löse, daß aber eine solche gänzliche Rückrechnung, welche wohl nicht auf die Dienerkategorie allein beschränkt bleiben könnte, an den enormen finanziellen Hindernissen scheitern müßte. Bei diesem Anlaß müsse er übrigens auf die mehrfachen Begünstigungen verweisen, welche eben den älteren Dienern bereit» bewilligt wurden, so die Verfügung betreffend die feinerzeit mit 600 Kr. und 700 Kr. angestellten Diener, die seinerzeitige Kürzung in der 1000 Kr.-Gehaltstufe und den jüngsten Ausgleich für fünf-, beziehungsweise zehnjährige Ueberzeiten. Nachdem die Besprechung der bezüglichen Anträge in nachstehender Fassung abgeschlossen wurde, werden sie vom Zentralausschuh zum Gutachten erhoben. (ES folgen die Anträge betreffs zweijähriger Vorrückmigs-sristen, Erhöhung des Endgehaltes, Ermöglichung der Erreichung des Endgehqlie», Berücksichtigung der provisorischen und Taglohndienstzeit beim Härtenausgleich, Ausdehnung desselben auf 4% und 9% Jahre, Ausgleich für unverschuldet zurückgebliebene Bedienstete und Ausgleich der Härten und Schädigungen für Werkstättenarbeiter.) Fortsetzung folgt. Inland. Wiederaufnahme eingerückter Eisenbahner. Das Eisenbahnministerium gibt bekannt: Z. 1240/2/1, An alle Dienststellen. Das k. k. Eisenbahnministerium hat mit Erlaß vom 17. April 1918, Z. 10.687/4, den Auftrag erteilt, jene Hilss-bediensteten, welche infolge ihrer gegenwärtigen Einberufungen zur auSnahmSweisen aktiven Militärdienstleistung als ausgetreten gelten, nach Beendigung dieser Militärdienstleistung auf ihr Ansuchen und unter Voraussetzung ihrer Diensttauglichkeit auch dann wieder in Vierseitige Dienste aufzunehmen, wenn ihnen die Wiederaufnahme in den Dienst nicht schon durch die Bestimmungen der Dienstordnung (§ 87) gewährleistet erscheint. ES sind somit von obgenannter Militärdienstleistung zurückkehrende Hilfsbedienstete auch dann wieder in hierseitige Dienste aufzunehmen, wenn sie die in den Provisionsfonds geleisteten Einzahlungen zurückerhalten haben, Wien, am 5. Mai 1918. , Dieser Erlaß ist bereits Sonntag den 18. Mai l. I. in diversen Wiener und Provinzblättern erschienen. Am 27. d. M. ist derselbe Erlaß in den bürgerlichen Tages-blättern nochmals veröffentlicht worden. Das deutet an, daß dem Eisenbahnministerium in puncto „arbeiterfreundlicher" Politik partout eine öffentliche Anerkennung gezollt werden soll. Wir meinen auch, daß ihm von den bürgerlichen Parteien diese Anerkennung sicherlich nicht vorenthalten werden wird. Wir jedoch müssen hier ausdrücklich feststellen, daß seinerzeit alle zur ausnahmsweisen militärischen Dienstleistung einberufenen Arbeiter der Eisenbahnen über Auftrag des Eisenbahnministeriums entlassen worden sind. Daß sich das Eisenbahnministerium heute dazu aufschwingt, die zurückgekehrten Arbeiter, die das „Vater-land gerufen hatte", wieder in ihren Dienst zu stellen, ist eigentlich nur ein Gebot primitivster Gerechtigkeit. * Die Grazer Lagerhausaffäre. Ueber die von uns ausführlich besprochene eigenartige Verpachtung des Lagerhauses der k. k. Staats-bahnen in Graz haben die Abgeordneten P o n g r a tz, T o m s ch i k und Genossen im Parlament folgende Inter-pellation an den Eisenbahnminister gerichtet: Der Betrieb des Lagerhauses in Graz für die StaatSbahnverwaltung ist seit Jahren mit Verlusten verbunden, man sagt, jährlich mit etwa 6000 Kr. Diese Verluste sollen der Grund gewesen sein, dah die StaaSbah». direktion Villach, besonders durch eifriges Befürworten de» gegenwärtigen Verwalters des Lagerhauses, die Verpachtung an eine Gesellschaft, die mit ungarischen Mühlen in Verbindung stand, in Vorschlag gebracht hat. Als die Absicht der Verpachtung an diese Gesellschaft Bekannt wurde, hat die Stadtgemeinde Graz üBer Einflußnahme der konkurrierenden Grazer Interessenten dagegen Protest erhoben und verlangt, datz die Pachtung einer Gesellschaft übertragen werde, an der auch die Stadtgemeinde Graz *) E» wird sich Gelegenheit finden, diese Berechnungen 8U überprüfen, Dir Redaktion. C'gmirms' ' ' ' geht ———-------------------------------------------------- beteiligt ist. In der Tat scheint es nun, daß das Eisenbahn, Ministerium die Verpachtung des Lagerhauses in Graz in diesem Sinne vollziehen wird. Die Verpachtung dieses Lagerhauses ist aber für die Staatsbahnvwwaltung kein Vorteil, weil bei rationellem Betrieb des Lagerhauses für die Staatsbahn dieser Betrieb sicher gewinnbringend ist, während eine Gesellschaft, die nur mit der Absicht gegründet wurde, eine Konkurrenz zu beseitigen, für die Bahnverwaltung niemal» vorteilhaft fern kann. Die Betriebsabgänge des Lagerhauses in Graz sind heute schon rein rechnungsmäßige und eS mühte schon ein Gewinn resultieren, wenn nur einigermaßen ökonomisch vorgegangen würde. So ist ein Verwalter angestellt, der im Rang einer Oberoffizials steht. Die Art des Betriebe» er-fordert aber, für die Leitung keinen Beamten mit fo hohem Range. Beweis dessen, daß diese Stelle schon vor einem Jahre mit den Bezügen eines Assistenten ausgeschrieben, aber merkwürdigerweise bis heute nicht besetzt wurde. Ferner werden für das Lagerhaus die Bezüge dreier Magazinsmeister verrechnet, wahrend nur einer im Lagerhaus tätig ist. Auch die Verrechnung der Arbeitslöhne scheint dort keine korrekte zu fein. ' WaS den Betrieb selbst anBelangt, so sind jedenfalls viele Mißstände vorhanden, die dazu beitragen, die Betriebsergebnisse zu beeinträchtigen. Zum Beispiel werden die Lagerkeller durch Jahre nicht vermietet so wie eS auch Bei der Verrechnung der Lagerzinse an einer zweckmäßigen Kontrolle mangelt. Besonders ausfällig wird aber die Verpachtung des Lagerhauses dadurch, daß mit 1. Februar 1913 ein neuer Tarif in Geltung trat, der eine bedeutende Mehreinnahme schaffen wird. Statt nun die Wirkung des neuen Tarifs abzuwarten, wurde die Verpachtung besonders vom gegenwärtigen Verwalter auffällig betrieben. ES ist ein öffentliches Geheimnis, daß die Gesellschaft, welche zuerst die Verpachtung anstrebte, den jetzigen Verwalter, der vor der Pensionierung steht, als Leiter in Aussicht genommen hat. Mit Rücksicht auf die vorstehenden Ausführungen stellen die Gefertigten an den Herrn Eisenbahnminister die Fragen: 1. Warum wurde die Verpachtung de» Lagerhauses in Graz vorgenommen, bevor die Wirkungen des mit 1, Februar 1913 neueingesührten Tarifs bekannt sind? 2. Ist der Herr Minister bereit, die ganze Gebarung de» Betriebe» des Lagerhauses in Graz durch eine unparteiische Untersuchung von einem Funktionär des Eisen-bahnministeriums prüfen zu lassen, sowie auch das Verhalten des gegenwärtigen Verwalters zu dem Verpachtungs-geschäft einer strengen Untersuchung zu unterziehen? II * Sprachunterricht für die Organe der Staatseisenbahn-verwaltung. Daß der kuriose Amtsstil unserer Behörden, vornehmlich aber der unserer Eisenbahnverwaltungen, eine reiche Fundgrube für unfreiwilligen Humor bildet, wissen alle Leser von Witzblättern. Das wird jetzt aber, wenigstens soweit es unsere Eisenbahnverwaltung betrifft, anders werden. Das offiziöse „Fremdenblatt" teilt nämlich mit: Pflege der Sprachrichtigkeitbei der österreichischen Staatseisenbahnverwaltung. In anderen Ländern wird der Pflege der Sprachrichtigkeit und Sprachreinheit, der Kürze des Ausdruckes und der Leichtfaßlich-kett der Darstellung in amtlichen Erlässen, Verfügungen, Dienstvorschriften u. s. w. schon seit Jahren besondere Aufmerksamkeit zugewendet. Bei un» in Oesterreich dagegen hat man, am hergeBrachten Amtsstil festhaltend, bisher auf cie strengen Forderungen der Sprachlehre lein Besondere» Gewicht gelegt. Auf Anordnung des Eisenbahnministers Dr. Freiherrn v. Förster wird nun auch im Bereich der österreichischen Staatseisenbahn« Verwaltung derSprachrichtigkeitbrsondereSorg-falt zu gewendet, wobei diese Verwaltung in dankens-werter Weise von dem Verein zur Pflege der beul* fchen Sprache (in Wien unterstützt wird. Unter Mitarbeit dieses Vereines sind in letzterer Zeit mehrere Dienstvorschriften des Eifenbahnministeriums in sprachlicher Beziehung überprüft und richtiggestellt worden. Das Beispiel des Ministeriums wird hoffentlich auch bei den unteren Dienststellen Nachahmung finden. Daß die Organe der Eisenbahnverwaltung beim Verein zur Pflege deutscher Sprache" erst richtig Deutsch lernen müssen, ist übrigens auch humorvoll. Da werden am Ende gar noch die „hierseitigen", „dortseitigen" und „eisenbahnseitigen" Erlässe in wohlklingenden Jamben und Trochäen herauskommen. * Bon den österreichischen Staat-angestellten. Oesterreich gilt als der entwickeltste Beamtenstaat« Wohl nicht mit Unrecht, denn e8 hat sich hier zum Beispiel seit 1828 die Bevölkerung um 66 Prozent, die Zahl der Staatsangestellten aber um 660 Prozent vermehrt,; ohne das zahlreiche Personal der Staatsbahnen. Es gibt jetzt einen Staatsangestellten auf je 60 Einwohner. Insgesamt handelt es sich um ein Riesenheer von nahezu einer halben Million Köpfen. Nach den Ausweisen des Finanzministeriums für das Jahr 1912 gab es 66.700 Staatsbeamte, Lehrer und Richter, die Geyälter im Gesamtbetrag von 263,244.000 Kr. bezogen. Die verschiedenen militärisch organisierten Wachabteilungen zählten 43.246 Angestellte mit 49,652.000 Kr. Gehalt. Die subalternen Beamten und Bediensteten, 28.668 an der Zahl, bezogen 49,830.000 Kr. Gehalr. Im Staatsdiest stehen weiter 59.169 Personen vertragsmäßig/ deren Besoldung 66,660.000 Kr. beträgt; 64.000 ständige Arbeiter haben 52 Millionen Kronen Lohn. Im Eisenbahndienst befinden sich 176.591 Personen mit 277,993.000 Kr. Gehalt. Insgesamt waren demnach im Jahre 1911 427.564 Per-! sotten in Staatsdiensten, deren Bezüge 763,049.000 Kr. auSmachten. Der Regierung Stürgkh geht- an den Kragen. Einzelne führende tschechisch-agrarische Abgeordnete verhandeln mit den slowenischen und kroatischen Abgeordneten wegen der Bildung einer Koalition im Ab« geordnetenhaus. Es besteht die Absicht, die slawische Union wieder ins Leben zu rufen und eine feste For-, mation aller slawischen Abgeordneten unter der Führung der Tschechen zu bilden. Aus dieser Kombination sind nur die polnischen Abgeordneten, auf deren Mithilfe man nicht rechnen kann, ausgeschlossen. Als nächstes Pro-, gramm dieser Koalition ist hje Verweigerung des Bud, getprovisoriums und der Verlängerung deS Geschäfts ordnungSprovisoriumS sowie die ObstruierungdeS kleine» FinanzplaneL, fall» die Regierung sich dem Wunsche d«| ‘JSeite 8 . Wien,'Sonntags, ■ 1 , •:■■■■■■■■■■■ ' deutschen Abgeordneten aus Böhmen gemäß sträuben würde, den Ländern die proponierten Zuwendungen zuzuweisen. -f ' V " " " Klerikalnationalcs. Der Deutsche Nationalverband hielt vorige Woche eine Sitzung ab, in der er sich unter anderem mit dem Hingreifen des wackeren Dr. Schreiner in die Wiener Bezirksratswahlen beschäftigte. Dr. Schreiner gab die Erklärung ab, daß er nicht im Namen und Auftrag des Nationalverbandes gesprochen, sondern nur seine eigenen Anschauungen dargelegt habe. Der deutschgelbe Ferdinand Seidl sprach natürlich für ein Zusammengehen mit den Christlichsozialen. Der deutschradikale Pacher erklärte, daß es den deutschböhmischen Abgeordneten nicht einfalle, sich in Wiener Wahlangelegenheiten einzumengcn. Er Bebaute, daß man den Deutschböhmen die Tendenz zutraue, die Wiener Mandate zu opfern, um die deutsch-böhmischen zu erhalten. Der Abgeordnete Erb war der einzige, der sich auf den Standpunkt des Antiklerikalismus stellte. Sogar der Wiener Freiheitliche Doktor Waber konnte sich zu keiner entschiedenen antiklerikalen Aeußerung entschließen. Eine Abstimmung fand nicht statt. Der Vorsitzende Dr. Groß meinte nämlich, daß angesichts der Darlegungen Dr. Schreiners die Angelegenheit nach diesem Meinungsaustausch zu keinen Beschlüssen Anlaß gebe. Daß heißt: jeder Nationalverbändler darf ein waschechter Klerikaler sein. Er darf nur nicht das Geheimnis ausplaudcrn, daß der ganze Deutsche National-verband klerikal ist. * Die geschäftigen Demagogen. Die „Reichspost" vom 28. v. M. berichtet: Eine Abordnung des christlichen Verkehrsbundes deutscher Eisenbahner, unter Führung ihres Obmannes Teiser und des Sekretärs Tschulik, erschien heute im Abgeordnetenhaus und ersuchte den Obmann der christlich-sozialen Vereinigung, Abgeordneten S t ö ck l e r, seinen Einfluss dahin geltend zu machen, daß die christlichsoziale Vereinigung die ihr bekannten Forderungen der Eisenbahner unterstütze. Abgeordneter Stöckler nahm die Darlegungen der Sprecher der Abordnung m i t größter Aufmerksamkeit zur Kenntnis und sicherten denselben zu, daß die christlich-soziale Vereinigung alles aufbieten werde, um das Erreichbare für die Eisenbahner im Parlament und bei der Regierung durchzusetzen. Bei der Abstimmung über den 17 Millionen-Autrag Tomschiks gehörte der Obmann der christlichsozialen Vereinigung Herr S t ö ck l e r zu jenen traurigen Helden, die vor der Abstimmung davongelaufen waren. Aber derselbe Herr, der mit seinen Kumpanen die Annahme des Eisenbahnerantrages verhindern half, verspricht jetzt zum soundso vieltenmal, daß die „Christ-lichsoziale Vereinigung alles aufbieten werde, um das Erreichbare für die Eisenbahner irrt Parlament und bei der Regiernug durchzusetzen". Es fragt sich nur, wer die größeren Demagogen sind, die christlichsozialen Abgeordneten, die, nachdem sie vor nicht ganz einem halben Jahre die Eisenbahner verraten haben, schon wieder das heilige Versprechen geben, oder aber die wackeren „Verkehrsbündler", die jetzt zu diesen betteln gehen, obwohl sie ihre parlamentarischen Vertreter ganz genau kennen. Ausland. Aus der französischen Eisenbahnerbewegung. Der 24. Kongreß der Eisenbahner war von 129 noch im Beruf tätigen Delegierten, welche 161 Ortsgruppen vertraten, beschickt. Die Mitgliederzahl ist seit dem verlorenen Generalstreik 1910 von 57.627 auf 22.965 zurück-gegangen, hat aber in letzter Zeit wieder zu steigen begonnen; Die Agitation wird indes sehr behindert durch eine rasch wachsende „katholische" Organisation, durch einen „republikanischen" Eisenbahnerverband und auch durch eine neue Gewerkschaft, die sich seinerzeit ab-splitterte und jetzt wieder Anschluß an den freien Verband sucht. Der korporative Uebertritt dieser Gruppe wurde jedoch vom Kongreß, anscheinend weil man bei Uebet-tritt Auslese halten will, abgelehnt und ihren Mitgliedern anheimgegeben, sich einzeln zur Wiederaufnahme zu melden. So wird der so verhängnisvolle Bruderzwist wahrscheinlich sortdauern. Das größte Interesse beanspruchten danach wohl die Verhandlungen über die bisherigen Versuche, die Wiedereinstellung der nach dem großen Streik Gemaßregelten zu erlangen. Trotz der Intervention der sozialistischen Fraktion im Parlament lind trotz aller Vermittlungsversuche auch der Regierungsvertreter beharren die Eisenbahngesellschaften im allgemeinen auf ihrem völlig ablehnenden Standpunkt. * Geschäftsverluste der belgischen Eisenbahnen durch den Generalstreik. Einige offizielle Ziffern belehren — wenigstens auf einem bestimmten Gebiet — welche Verluste der belgische Staat durch den Generalstreik erlitten hat. Und zwar handelt es sich um die Einnahmen der staatlichen Eisen-bahnen. Diese betrugen im Streikmonat April 24 Millionen Francs gegen 26,600.000 Frcs. desselben Monats tnt vergangenen Jahre. Da man gewöhnlich eine Ver-mehrung von mindestens 10 Prozent von Jahr zu Jahr rechnet, hätte der Staat Heuer auf 29 Millionen Francs ©tnnahmen rechnen müssen. Er hätte sonach einen Verlust von 5 Millionen in Bezug auf die Einnahmen aus den Eisenbahnen zu verzeichnen — das sind 500.000 Frcs. \jer Strerktag. * Die Scharfmacher gegen den Arbeiterschutz. . _ Die für September nach Bern einberusene Internationale Staatenkonferenz zur Regelung der Arbeitszeit für Frauen und der jugendlichen Arbeiter ruft bei den Scharfmachern schon jetzt Unbehagen hervor. Eines der Scharfmacherorgane spricht von einer „Arbeiterschutz. Epidemie" und macht sich zum Sprachrohr der armen Luckerfabrikanten, die in einer Einschränkung der Ar» beitszeit bei den jugendlichen und weiblichen Arbeitern eine Schädigung ihrer Industrie erblicken. Die Internationale Vereinigung für gesetzlichen Arbeiterschutz ist nämlich an die verschiedenen Staaten mit zwei Vorschlägen herangetreten. Der eine Vorschlag betrifft das Verbot der industriellen Nachtarbeit der jugendlichen Arbeiter; der zweite Vorschlag verlangt die Festsetzung einer Arbeitsdauer von höchstens zehn Stunden für die in der Industrie beschäftigten Frauen und jugendlichen Arbeiter. Unter jugendlichen Arbeitern find Arbeiter bis zum 18. Lebensjahr verstanden. Für sie wird eine Nachtruhe von elf Stunden verlangt. Die Zeit zwischen 10 Uhr abends und 5 Uhr morgens ist in der Ruhezeit inbegriffen. Dieser Schutz kann bei Arbeitern über 14 Jahre in gewissen Ausnahmsfällen außer Kraft treten. Für Jugendliche bis zum 14. Lebensjahr gibt es keine Ausnahmen. Beim zweiten Vorschlag sind Ausnahmen ebenfalls zulässig und es können Ueberstunden in allen jetten Fällen gemacht werden, wo die Beschaffenheit der Rohstoffe oder die Einwirkung höherer Gewalt oder der Einfluß der Jahreszeit (Saisonindustrien) dies erfordern. Die Ueberzeitnrbeit darf jedoch nicht mehr als 60 Stunden im Kalenderjahr betragen. Die Vorschläge sind an alle europäischen Staaten ergangen, sie werden daher nicht einseitig von einzelnen Staaten durchgesührt werden müssen. Die Staaten brauchen sich nur zu einigen und die Vorschläge können verwirklicht werden, ohne daß die Industrie eines Staates sich dadurch belastet zu fühlen braucht. Dazu kommt noch, daß für einzelne Industriezweige Ucber-gangszeiten von fünf Jahren vorgesehen sind. Unsere Scharfmacher haben also keinen Grund, von einer neuerlichen „Belastung der Industrie" zu faseln. Aus dem Gerichlssaal. Verdopplung einer Unfallsrente. Der Lokomotivführer Hermann Wiery erlitt in der Station Westendorf der k. k. Staatsbahn einen Unfall, indem, als er die Leitstange der von ihm geführten Lokomotive schmieren wollte und seinen Arm zwischen die Speichen und Pfriemen der Maschine steckte, plötzlich die vorgespannte Maschine zu fahren begann. Es gelang Wiery, den Arm mit größter Anstrengung zu befreien und vor Zermalmung zu bewahren, doch wurde der Arm gebrochen. Nach fünfmonatigem Krankenstand versuchte Wiery, wieder Dienst zu machen, mußte sich jedoch nach einigen Monaten wieder krank melden, da er in der verletzten Hand heftige Schmerzen hatte und überdies nervöse Beschwerden bei ihm aufgetreten waren. Bon der berufsgenossenschaftlichen UnfallversicherungS-anstalt erhielt Wiery eine 45prozentige Rente, monatlich Kr. 141'48. Da sich jedoch sein Zustand, insbesondere die nervösen Beschwerden, steigerten, meldete er im Juli 1912 bei der Anstalt diese Verschlimmerung an und begehrte eine Erhöhung der Rente. Dieses Begehren wurde abgewiesen. Gegen den diesbezüglichen Bescheid brachte Wiery durch seinen Vertreter Dr. Leopold K a tz eine Klage beim Schiedsgericht ein, über welche am 28. Mai d. I. entschieden wurde. Bei dieser Verhandlung lag ein Gutachten der Sachverständigen vor, welches, im Auftrag des Schiedsgerichtes, Wiery in Salzburg untersucht hatten. In diesem Gutachten wurde erklärt, daß tatsächlich eine Verschlechterung in dem Zustand Wierys eingetreten sei, insbesondere haben seine psychischen Depressionen und die nervösen Beschwerden sich vermehrt und sei Wiery nicht widerstandsfähig und ermüde bei der geringsten Anstrengung. Ueberdies konstatierten die Aerzte bei Wiery eine leichte Arteriesklerose und ein Lungen» emphysem. Der Vertreter Wierys wies darauf hin, daß die Vermehrung der nervösen Beschwerden, die leichte Ermüdbarkeit desselben im Zusammenhalt mit dem Umstand, daß sein gebrochener Arm schlecht verheilt und gänzlich entkräftet sei, den Kläger zu jeder Arbeit unfähig mache, und beantragte, ihm die volle Rente zuzuerkennen. Das Schiedsgericht schloß sich diesen Ausführungen an und verurteilte die beklagte Anstalt, dem Kläger Wiery für die Zeit vom 12. Juli 1912 bis 1. Juni 1918 eine Nachzahlung von Kr. 1555'78 zu entrichten und ihm vom 1. Juni 1918 angefangen eine 90prozentige Rente von Kr. 2 8 2'8 6 zu bezahlen und die Prozeßkosten zu ersetzen. Streiflichter. Herr Ertl — der Lügner. In der Folge 10 des „Deutschen Eisenbahner" vom 1. April 1913, in dem Artikel „Taten und Worte", erklärt Herr Ertl folgendes: „Drei Millionen sind genug.' Am 19. Juli hatte Herr Tomschik in einer beim Wimberger zu Wien abgehaltenen Versammlung erklärt: »Notwendig ist, daß 8 Millionen Kronen zur Lohnaufbesserung für alle Arbeiter verwendet werden.«" „Am 2. August überreichten die Sozialdemokraten im Eisenbahnministerium eine Eingabe, in welcher nur Forderungen für die Arbeiter enthalten waren." Herr Ertl will mit dieser Darstellung beweisen, daß wir bei der Bewegung im Jahre 1911 für die Arbeiter nur 8 Millionen Kronen verlangten und überhaupt nur für die Arbeiter Forderungen stellten. Die Art, wie Herr Ertl diese Lüge in die Welt setzt, ist für ihn bezeichnend. Wie war die Sache? Die Bahnerhaltungsarbeiter des Direktionsbezirkes Wien verlangten im Sommer des Jahres 1911 durch ihre Arbeiterausschußmitglieder eine Lohnerhöhung. Diefem Antrag wurde nicht Rechnung getragen, worauf die Arbeiter in mehreren in Wien stattgefundenen Versammlungen protestierten. In einer dieser Versammlungen erklärte nun Abgeordneter Tomschik, nachdem er die Forderungen der Bahnerhaltungsarbeiter besprochen hatte, daß zur verlangten Lohnaufbesserung allein für alle BahnerhaltungSarbeiter drei Millionen Kronen notwendig feien. Abgeordneter Tomschik sprach in der Versammlung also von der lokalen Aktion der BahnerhaltungSarbeiter von Wien und betonte, daß zur Lohnaufbesserung allein 8 Millionen Kronen notwendig sind, ergo, noch viel mehr Millionen zur Erfüllung aller übrigen Forderungen der Arbeiter. Das geht auch aus dem bezüglichen Bericht im „Eisenbahner" Nr. 22 vom 1. August 1911 klar hervor, aus welchem Herr Ertl die Lüge offenbar fabrizierte. Genau fo ficht es mit der zweiten Lüge aus. Die Arbeiter und Bediensteten der Werkstätte in Wien I arbeiteten feit längerer Zeit, insbesondere aber im Lauf des Jahres 1911 > v:---------*. _;-v--------------und der er sich Schicksal jener ... ____________ ... Wohltaten über- häuft, von ihrem eigenen aber, daß sie als eine verbotene Frucht empfangen, nichts wissen will. Dann das Schicksal eines jungen, kranken Menschen, der eine Künstlerin liebt und sich ihr trotzdem nicht bekennen will, weil er weiß, daß ihm der Tod ein frühes Grab bereiten wird. Und noch mehrere Lebensfäden entspinnen sich da vor unseren Blicken, verknüpfen und entwirren sich, aber alle diese Fäden führen mehr oder weniger zu der starken Hand eines Gewaltigen, der sie festhält und zu leiten sucht, zur Hand deS Bischofs Rudigier. Dieser, ein Mann von eisernem Willen und urwüchsiger Kraft, stellt sich den modernen Gesetzen wie ein Bollwerk des Mittelalters entgegen und — siegt, siegt allein durch die Rücksichtslosigkeit seiner Individualität, seines in Erz gegossenen Jchs. Mag sich der aufgeklärte Mensch zu den religiösen Fragen der Gegenwart wie immer stellen, die Persönlichkeit des Bischofs Rudigier wird ihm ungewollt Achtung und Bewunderung abringen, wie sie jeder gerade und aufrechtstehende Mann verdient, er mag welchem Lager immer angehören. Verachtung verdienen nur die Halben und die Feigen. Und so sehen wir in diesem neuen Buche Adam Müller-Guttenbrunns ein wahres Kunstwerk, das wohltuend aus dem Bücherwust emporragt, der gegenwärtig zu einer unheimlichen Höhe angewachfen ist. F. Bernt. ■ ©etrtetnfow Sitzung de* Zenttülairsschufles ifitt bert gewählten V ti rst an dSmit gl ledern die« b e r u f s g e n ö f f» n j fö «f i 11 t K U K f <* 11 ö 6 * sicheruttgranstalt. Beratung Und ®efäMur ~ über die vorliegenden Aufnahmsgesuch« nt die genossenschaftliche Unfallverficherungsanstalt, -kussion über eine den Bau deS Etsenbahnerh'siMS Bet treffende Angelegenheit. — Erledigung deS SimaufeS. , Versammlungsanzeigen. In nachstehenden Orten finde« Versammlungen stattk Teplitz. Am L Juni um 8 Uhr abend» im Restaurant „zum Spaten". MÜhlstraße. Bobenbach. Am h Juni um 8 Uhr abendS JN der VoNShalle. Böhrnifch-Kamnitz. Am i7< Juni um 7, Uhr abends im Gasthaus des Sern Paudler. Leoben. Am 8. Juni um 1' Uhr mittags in AschmannS Gasthaus in St. Michael Bahnrichterversammlung. Stillfried. Am 8. Juni um ^8 Uhr nachmittags in SchwabS Gasthaus in Angern. Aßling. Am 8. Juni um 8 Uhr nachmittag- im Gasthaus Mesar in Ahling Wächterversammlung. TTnsrigre " i'-i1 r- y . ,1 —I 11 ---------- Mitteilungen der Zentrale. Verwaltungskomiteesitzung am 23. Mai 1913. — Bericht über den Bau und die Betriebsführung des Eisenbahnerheims. — Bericht über eine Aktion der Werkstättenarbeiter in Floridsdorf. — Erledigung des Einlaufes. Sprechsaal. An alle Bahnrichter des Direktionsbezirkes Villach. Am 8. Juni d. I. um 1 Uhr mittags findet in Sankt Michael, Aschmanns Gasthaus, eine Bahnrichterversammlung statt, in welcher das Personalkommissionsmitglied Genosse Franz Seidl seinen Bericht bringen und Wünsche entgegennehmen wird. Die Bahnrichter wollen zu dieser Versammlung möglichst vollzählig erscheinen. An die Ortsgruppen und Zahlstellen des Direktiöns-, Verbandes Linz! Werte Genossen! Am Sonntag den 22. Juni l. I., präzis 9 Uhr vormittags, findet im Gasthaus „zum wilden Mann", Goethestraße 14, eine Konferenz der Bahnrichter statt, mit folgender Tagesordnung: 1. Bericht von den Sitzungen der Per« sonalkommissionen in Wien und Linz für die Kategorien der Bahnrichter. 2. Anträge und Anfragen. Die Einberufung dieser Konferenz wurde von allen Seiten verlangt, daher ein starker Besuch erwartet wird. Für die Einberufer: HanS Schmierl, Schriftführer. Kaj. Weiser, Obmann. Achtung, Bahnrichter aller in Wien einmündenden Bahnen! Am 20. Mai d. I. fand in Wien IX eine Versammlung der Bahnrichter statt, trt welcher folgendes beschlossen wurde: Jeden SamStag nach dem 1. eines jeden Monats findet in Wien IX, Stroheckgasse 10, Morawas Gasthaus, nächst der Station Brigittabrücke, und zwar um halb 8 Uhr abenS eine Besprechung der Bahnrichter aller in Wien einmündenden Bahnen statt. Wir ersuchen alle Bahnrichter von Wien und Umgebung, an diesen Besprechungen teilzunehmen, damit ein einiges und gedeihliches Zusammenarbeiten aller Bahnrichter erzielt wird. Offene Anfragen. An die Verkehrsdirektion der Südbahngesellschaft in Wien. Das Stationspersonal der Station MatzleinSdors (südliche Seite) hat schon vor längerer Zeit eine Eingabe betreffs Gewährung eines entsprechenden Pauschalbeitrages infolge der Mehrleistungen beim Umbau in Matzleinsdorf eingebracht. Da bis heute weder eine Erledigung des Ansuchens noch sonst eine Antwort erfolgt ist, ersuchen die Gesuchsteller um baldige und entsprechende Erledigung dieser Angelegenheit. An die k. k. Nordwestbahndirektion! Nach den Normen der k. k. Staatsbahnen sollen in jeder Domizilstation für das Zug- und Mafchiuenperfqimt offiziell gewählte Vertrauensmänner aufgestellt werden, die bei Erstellung von Turnussen zur Beratung beizuziehen sind. Diese Vertrauensmänner wurden zwar beim Maschinenpersonal eingeführt, jedoch beim Zugbegleitungspersonal ist diese Einrichtung bis heute noch nicht geschaffen worden, obwohl seit der Einreichung des Personals bereits drei Jahre verflossen sind. Wir erlauben uns deshalb an die k. k Nordwestbahn-direktion die höfliche Anfrage, ob dieselbe endlich bereit ist, die offizille Wahl von Vertrauensmännern anzuordnen? Die Vertrauensmänner des Zugbegleitungspersonals. An die k. k. Generaldirektron der k. k. priv. Südbahn-gesellschaft in Wien! Die in den Jahren 1909 und 1910 im Juli angestellten Magazindiener und heute schon teilweise zu Magazinaufsehern ernannten Magazindiener derselben Jahrgänge erlauben sich die offene Anfrage an Herrn Generaldirektor zu richten, wann denselben ihr Gutjahr einaebracht wird, respektive wann dieselben außertourlich avancieren, da Herr Generaldirektor der Duputation, welche im Jänner 1911 borsprach, zusagte, daß dieselben laut Vorrückungsschema nur zwei Jahre auf die Gehaltstufe von 1000 Kr. warten sollten, in Wirklichkeit aber drei und zweieinhalb Jahre warten mußten. Vielleicht wäre es beim heurigen Juliavancement noch möglich, die auf diese Art Geschädigten zu ihrem Gehalt zu verhelfen. Die geschädigten Magazindiener der Jahrgänge 1909 und 1910. An die k. k. Staatsbahndirektion in Linz! ß Ist einer f. I. Staatsbahndirektion bekannt, daß in der Hauptstrecke Breitenschützing-Schwanenstadt die Wächter bei einer zugeteilten Strecke von 1260 Metern und nur drei-viertelstiindigem Kontrollgang verhalten werden, Nägel und Schrauben anzuziehen, Laschen auszuwechseln und dergleichen mehr? Da eS nun rein unmöglich ist, in der kurzen Frist des Kontrollganaes die Vorgefundenen Mängel ordnungsgemäß und gewissenhaft zu beheben, jedoch durch eine Nichtbeachtung oder unzureichende Ausbesserung der mtfgefmtbenen Mängel dt« Sicherheit des Betriebes gefährdet würde, so bitten die Betroffenen, eine k. k. Staatsbahndirektion in Linz möge an-ordnen, daß diese höchst notwendigen Arbeiten von den ftreckenbegehern geleistet werden. Die Zuweisung dieser ienstleistung wäre um so früher durchzuführen, da die Streckenbeaeher ihre 800 Meter lange Strecke dreimal im Tage begehen, mithin die Gelegenheit haben, etwaige Mängel sofort Beheben zu können. Briefkasten der Redaktton. K. H. In Miihrisch-Weißkirchen. Warten Sie die gerichtliche Verhandlung ab und berichten Sie uns über den Ausgang deS Prozesses. — R. H. in Hombock. Die Dekrete dürften in nächster Zeit eingehändigt werden. — R. L. ih Bodenl'ach. Jedenfalls empfiehlt es sich bei Reisen ins Ausland eine Legitimation mitzunehmen. Reisepaß erhalten Sie bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft. — Dzieditz 70. Die nächsthöhere Prüfung können Sie ablegen nach Ablauf der festgesetzten Ausbildungszeit. In Ihrem Falle also, nachdem Sie ein Jahr als Personenzugskondukteur gefahren sind. Ansuchen, die Prüfung früher ablegen zu dürfen, können natürlich immer eingereicht werden. Bezüglich des Avancements müssen Sic uns genaue Daten einsenden. (340/1913.) — Taucrnbahn 66, M. G. Nach den heute geltenden Bestimmungen haben Sie keinen Anspruch auf einen Härtenausgleich. Sie haben Anspruch aus acht Tage Urlaub im Jahre. (327/1913.) FUr den Inhalt dar Inserats übernimmt die Redaktion und Administration keine wie Immer geartete Var-o o antwertung. o Für den Inhalt dar In-; «erate übernimmt die > Redaktion und Adir.lnl- ; «tratlon keine wie Immer geartete Ver- j o o antwortung. o o | A X mmm Würfel ä 5 h (fertige Rindauppe) smd die besten! RENOF1M Orig, schwedisshas Reinigungsmittel für schmutzige KSnde Üeberall orhältllcn; wo nicht, direkt In REMQFURS-FABKtllN:, WüEN, X. Hausergasse 39/41 Danksagung. Für bic uns anläßlich bcS Ableben! " ' ' Mebten, unvergeßlichen >. Vinter», bcS Herrn Aranz unnm, ^ucrtonbuttcur b. f. k.St.-B., zuaekonimenen Beweise inniger Teilnahme sowie für bic Begleitung au einer letzten Rnhestätte sagen >mr allen unseren tiefgekühlten Dank. Ganz besonderen Dank entbieten wir den^Herren v, - iers. •v. Jc&Übuetg, HannS- borf, Proßnitz iinb Rieder-Lindewiese für ihre persönliche Teilnahme und sür die ehrenden Kranzspenden. Mährisch-Schönberg, im Mai 1913. Di« tief trauernde Familie Winter. ArbeiterMsen Photographien aus Porzellan eingebrannt, prämiiert mit der goldenen Medaille, sozialistische «seifen, Militär. pIcifcn,Be:gman»Spseisc»,Handwcrkerl »seifen, Eisenbahnerpseisen, Tonrille»' pseisen ic. Grabplatte«, Türschilber Kaffeehäserl !C. Schuhmeierpseisen: eir Stiirl mit Abguß und Beschlag, genau, Photographie, .Sie. l‘SO, bei Abnahm, von 6 Stillt a Sir. l'öo, bei 10 Stfirl 4 Str. 1'30. Preislisten gratis und franko. Sammler Rabatt. Karl Görgncr, Kaaden, Bühnten öo es brennt muss Und wie ist brennender denn der DurstI r, • i. ■ ' Es gibt kein besseres Durststillmittel als einen Absud des überraschend kaffee&hnlich-schmeckenden : „ENRILO“ . - Fabrikat der Firma HEINRICH FRANCK SÖHNE In uEf/0. Ein Liter wohlschmeckenden, mit^ Zuoker gestierten, , Durststilkrs stellt sich auf etwa 31/, Heller. Ä.., „ . ....... «m Lar Geld ist seit einiger Zeit rar geworden, es versteckt sich und eS wird immer schwerer, solches zu verdienen. 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