, ^!'. OA. Z848. Donnerstag den i;. Juni. Oubcrmal - Verlautbarungen. Z. 929. (2) uä Nr. 12577 Kundmachung. In Folge hohen Hofkammer-Prasidial-Decrcteö vom 14. Juni v. I., Zahl 4l4U, werden, da die versuchten individuellen Zmsablö'sangcn ohne allen Erfolg geblieben sind, am 5. Juli d. I. in der Rentamtskanzlei zu Botzen von früh 9 12 Uhr, und nöthigcnfallö Nachmittags von 3—5 Uhr folgende Urbarien feilgeboten: — ^V. V 0 MRe-ligionsfond. I Das urb a r vom C h or-herrnstift im Kreuzgang zu Brixen, bestehend: 1) in jahrlichen Geldzinsen pr. 34 st. 27'/« kr, 2) in 3 Lämmern; 3) in ll '/2 Kitzer; 4) in '/, Henne; ü) in 18 Hühnern; «) in 5'/, Schweinschultern; 7) in 275, Stück Eiern;8) m 1 Korb Weintrauben; «) in 15"°/^ Staar Weizen; 10) in «0 Staar Rogqen; Ilj in 37'^ Staar Gersten; 12) in 14 Vhrn Most, und l3) im Laudemial- und Taxbezug. — Von diesem Urbar steuert man auf n grundrechtbarer Realitäten. Von diesem Urbar steuert man auf 6 Termine in der Gemeinde Marling 59'/4 kr. — Ausruföpreis 119 st. ltt'/^ kr. — VI. Das Urbar der St. Vigili-Kirche auf Pawigl, bestehend in 22'^ kr. Geldzinsen und 2'/, Gilten Del, wovon man an die Gemeinde Lana auf 6 Termin 83 '/< kr. zu steuern hat — Ausrufspreiö 213 st. 4 kr. — VII. Das Urbar der St. Jacob skirche in Tram in, bestehend in 1 Vhrn Praschlctt und dem Laudemial« und Taxbezug, wovon ab und in dem umständigcn trockenen und nassen Zchent von mehreren Gruildstücken zu Oberpla-nitzing, dessen durchschnittlicher Ertrag auf 84 st. zu stehen kommt. — Dlc (l terminliche Steuer beträgt exclusive des Zehents, den man gegenwärtig nicht versteuert, 7 st 12'/2 kr. — Der AuSrusspreiä besteht in 2393 si. 55'/^ kr. — Die vorstehenden Geldbeträge sind durchgchends in Wiener-Währung Conv.-Münze und die Getreide maßcrei nach dem Halbwienermehen zu verstehen. — Für den Laudemial- und Taxbezug dienen die alten Tyrolcr Landeöstatutcn und die hohe Guber-nial-Instruction vom I. 1839 zum Maßstabe. — Die wesentlichsten Bedingungen, unler welchen die Feilbietung vor sich gehen wird, sind folgende: I) Zum Ankauf wird Jedermann zugelassen, der hierlandcs Realitäten zu besitzen befähiget und geeignet ist. — 2) Wer an der Versteigerung als Kausslustlgcr 'Antheil nehmen will, hat als Lau-tlon dcn zehnten Theil des Ausrufäpreises an die ^ersteigerungö-^ommission, entweder barin (5. M. oder in öffentlichen, auf C, M. und auf den Ucber-bringer lautenden, annehmbaren und haftungs-freien Staatbpapicrcn nach ihrem coursmäßigen Werthe berechnet, zu erlegen, oder eine auf diesen Betrag lautende, vorläufig von der Kammerpro-curatur geprüfte, und als bewahrt bestätigte Si-chersteUungsacte beizubringen. — 3) Derjenige, der im Namen eineS Andern mitsteigern will, hat für den Fall, als er Meistbieter bleiben sollte, sich vor dem abgeschlossenen Bersteigerungsact mit der dießfalligen, gehörig legallsirten Vollmacht seines Commitienten bei der Versteigerung-Commission auszuweisen, widrigenfalls er selbst als Erstcher angesehen und behandelt werden müßte. — 4) Die bar erlegte Caution wird dem Meistbietenden für dcn Fall der Ratification in den Kaufschllling bei dem Erlag der ersten Rate eingerechnet, den übrigen Kaufwerbern aber wird sie nach gcendigter Versteigerung, so wie dem Meistbietenden, wenn die Ratification nicht erfolgt, sogleich nach geschehener Verweigerung derselben unverzinslich zurückgestellt werden. — 5) Dcr Ersteher hat ein Drittel des Kaufschillings vier Wochen nach erfolgter Genehmigung deö Kaufes noch vor der Uebergabe zu berichtigen; die andern zweiDritthcile aber kann er gegen dem, daß er sie auf dem erkauften Urbar, mittelst vorschriftmäßiger Einverleibung der errichteten Kaufs-Urkunde, in welcher alle Urbarial-Gefalle als Special-Hyvothck zu verschreiben kommen, in das Verfachbuch des betreffenden Gerichtsstandes in erster Priorität versichert, und mit jährlichen 5 vom Hundcrt in C. M. und in haldjährigen Raten verzinset, binnen 5 Jahren, vom Tage der Uebergabe an gerechnet, mit 5 gleichen Ratenzahlungen abtragen Ueorigens steht dem Käufer frei, den Kaufschilling ganz oder theilweise früher. als in obigen Terminen zu berichtigen. - U) Die Urbarien mit ihren Bestandtheilen werden den Käufern schuldenfrei übergeben. Jedoch werden dieselben nur so verkauft, wie sie von dem veräußernden Aerar bisher besessen wurden, und da der Verkauf in Pausch und Bogen erfolgt, so geschieht der Verkauf und die Uevergabc ohne einer Haftung des Verkäufers für das Erträgmß im Ganzen, oder für einzelne Ertrags-Nubriken, und es wlrd eine Gewährleistung durch drei Jahre, von der Zeit dcr Übergabe bloß für den Fall zugesichert, wenn binnen dieser Zeit das Eigenthum selbst von einem Dritten in Anspruch genommen, und die Vertretung gegen dcn Fiscus nach Vorschrift der Gerichtsordnung verlangt wird. — Außerdem findet selbst bei behaupteter Verletzung über die Hälfte, oder aus was immer für einem Nechts-grundc keine Gewährleistung Statt, und der Kaufer kann deßhalb die Giltigkeit des Vertrages nicht anfechten. - 7) Die Uebergabe der Urbarien soll zwar chemöglichst gepflogen werden; jedoch treten die Käufer erst, vom ll. November 1848 an gerechnet, in den vollen Genuß derselben, und es wird bis dahin der ganze Genuß von dem Verkäufer vorbehalten, wogegen aber auch die Käufer den Kaufschilling erst von jenem Tage an zu verzinsen haben, und ihnen, infofernc sie das erste Kaufschillings-Drittel früher erlegen, die 5percentigen Interessen davon bis zum ll.November 1848 zu Guten gerechnet werden. — Ebenso übernehmen die Käufer von dem Tage, 12, Nov. 18-18, auch alle auf den Urbarien haftenden Lasten und Verbindlichkeiten, ohne daß sie berechtigt wären, bei was immer für nach dcr Uebergabe eingetretenen Ereignissen, durch welche die Lasten und Verbindlichkeiten der Vertraqsobjccte vermehrt, oder ihr Werth und Ertrag vermindert wird, selbst wegen Verletzung über die Hälfte oder aus einem sonstigen Rechtstitel eine Haftung oder einen Ersatz von dem Verkäufer anzusprechen, indem alle Gewährleistung nur auf den H. O erfolgler Genehmigung des Kaufes leistct. — Gleich falls soll der Verkäufer nach Willkür berechtiget seyn, wenn der Käufer nach erfolgter Ucbergabe des Kaufsgegenstandes dic Zahlung des übrigen Kaofschillings und der bedungenen 5percentigcn Zinse nicht in den §§. 5 und 7 bestimmten Fristen leistet, die verkaufte Realität und was mit selber an den Kaufer übergegangen ist, im administrativen Wege zurückzunehmen, und auf Gefahr und Kosten des vertragbrechenden Kaufers neuerlich feil zu bieten, und wegen dcb allfalligen Kauf-schillings-Abfallcs oder sonstigen Schadens sich an dem bisher erlegten Kaufschillings-Antheile, so wie an dem gesammten Vermögen des Käufers zu erholen. — II) Bei der oben in denHH. 9 und 10 vorbehaltenen Relicitation hat das verkaufende Domänen-Aerar, resp. die dasselbe vertretende Behörde nach ihrem Gutdefinden die Summe zu bestimmen, welche bei der Relicitation für den Ausruftpreis gellen soll. Für keinen Fall können die dem a. h. Aerar durch Vertrag verpflichteten Personen aus der Bestimmung des Ausrufspreises Einwendungen gegen die Giltigkeit und die rechtlichen Folgen der Relicitation herleiten. — Findet sich bei der Nelicitcttion Niemand, der den Contract nach dem Ausrufspreise zu übernehmen bereit wäre, so können auch unter (oder nach Umständen über) denFiscalpreis Anbote angcnom« men werden, und das erste Anbot hat zugleich zur Grundlage der wcitern Ausbictung zu dienen. — Def.gltichen soll das Aerur del d^r R'lici' talio«, kcin-swegü verbundn seyn, dem zw.i< len Häuser wieder dies.lben Z^HIun^sfrist^n zu-^u^.Itchcn, sondern »ö >>'t, ohne daß b.i d«r D>ffir.liz!)(l.1'Nllnq dießfaUs line Einwendung gemacht w<'l'di'„ köültt»', ber^chllgel, wenigere u»^ kl'ilz.tv Z^hlungsfrlsten iüübesondere d.ihin ^u bestimmen, daß der noch auül>iflt,,re Kauf« schiUiog i.lmait Zluftn so vnl möglich in j.».r Zeit lü'0 in ji,nn Perioden ^rlchliget »reror, als er von d. Das Offert m'.,ß mit dlm bestimmten zehnperce,>t>g>n Va> dium d<ü Auölussprelseä l'cleqt seyn, und — cl. mit d i lenc sogleich als Bcstbiettr in daö ^iellatloll0-i proll)ioll el!U!llrage» ur > el b,r münd' lichen Velst»!gerun.i als Be!ibot erziell wurde, so wird dem mündlichen Bestbieter der Vorzug lingcläuml wtrden. — Wofern jeroch m»'hrerc schllflliche Offerle auf den gleiche«, Meisl^etlag lauten, so >l)l,'o von d»r ^>cllaliolisc^M!N>ss>on c>inch das Loos entschieden werden, welcher Offer,nt als Best^iel^r i^u betrachten sey. — l.5) Wird jedem Kaufülustigcn q.statter, Ein-sichc ln die Velkausöallschläge zu mhmen. Endlich — l>) Die Stanipelgebühr zu ei«,em Exem° plare der üb- Edict der Brüder Joseph und Anton Lupinger. — Auf Einschreiten des Ignaz Lupinger, Kürschmrmeisters zu Clausenourg in Siebenbürgen, um Einberufung seiner beiden Brüder, Joseph und Anton Lupingcr, von denen erstem' als Schustergeselle im I. Ittll, letzterer aber als SchneidcrgeseUe im I. ltt14 ihre Wanderschaft angetreten haben, werden die beiden Abwesenden, Joseph u. Anton Lupinger, hiemit aufgefordert, binnen einem Jahre und drei Tagen um fo gewisser von ihrem gegenwärtigen Ausenthaltsorlc dem unterfertigten Magistrate Kunde zu geben, als widrigen Falls über das denselben zugefallene Erb-theil im Sinne der bestehenden Landesgefehe verfügt werden wird. — Clausenburg den 3l). März 18^8. — Von dem Magistrate der königlich freien Stadt Clauscnburg. Z. 935. (3) Nr. 12935 Currende des k. k. il lyrischen Guberniums. — Es sind in den lediglich deutschen Abdrücken der provisorischen Verordnung über das Verfahren ln Preßsachen vom 18. d. weitere zwei Druckfehler wahrgenommen worden. — Im H. 2U soll es nämlich heißen, statt: von der angesetzten Tagfahrt, „vor der angesetzten Tagfahrt;" ferner im §49 statt: weitere neue Geschworne, „ weitere neun Geschworne." — Der letztere Druckfehler wurde übrigens bereits in den letzten Abdrücken der ersten Auflage verbessert. — Diese Berichtigung nnrd somit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. — iiaibach am 30. Mai 18 l8. Leopolo Graf v. Welsersheimb, Landeügouverneur. Andreas Graf v. Hohcnwart, k. k, Hofraih. Friedrich Ritter v. Kreizberg, k. k. Gubernialrath. Z. 930. (3) Nr. '""«/,,2., ^ Nr. 12032, K u l! d m a ch u n g. Für die erledigte Btelle eines Kreisingenieurs und Straßen-Eommissärs zu Bregenz, mit welcher der Gehalt von jährlichen Achthundert Gulden (K. M. verbunden ist, wird hiemit der Concurs ausgeschrieben, und zur Uebergabe der Gesuche all die k< k. tyrolisch-vorarlberg'j'che Baudirection die Frist bis zum 24. Juni 1848 festgesetzt- Die Bewerber um diese Stelle haben sich über ihre Kennt nisse im Baufache, ihre bisherige Anstellung, ihren Eharaktcr und die Fertigkeit in den Landessprachen auszuweisen. — Vom Ü. k. Landes-Gubernium für Tyrol u. Vorarlberg Innsbruck den 13. Mai !8-l8. I 0 scphu. Hebeustreit, k. k. Gub.-Hecretär. Z. 932. (3) Nr. 38838, "0 fl. M. M. und dem Reise-pauschale von 50 st. M M., haben die gehörig belegten Gesuche, worin sie sich über Alter, Moralität, theoretische und practische Kenntnisse, bisherige Dienstleistung, allfällige sonstige Eigenschaften und Kenntnisse auszuweisen, dann anzugeben haben, ob und in welchem Grade sie mit einem Beamten der hierla'ndigcn Baubehörden an-vcrwandt oder verschwägert senen, im Wege ihrer Vorgesetzten bis längstens Ende Juni 1848 bei der k. k. Provinzial - Baudircction für Oesterreich ob der Enns und Salzburg zu überreichen. — Von der k. k. ob der ennsischen Landes-Regierung. Linz am 4. Mai 18 !8. Z. 949. l2) Nr. 1,8U9. Surrende. Ueber die Frage: l) Ob die Tauf-, Trau-und Todtenscheine, welche von auslandischen Behörden (also nicht von den Parteien) im diploma^ tischen Wege abgefordert werden, und welche nach der allerhöchsten Entschließung vom 2. August 1842, kundgemacht mit dem hohen Hofkammer-Decrete vom 14. September 1842, Z. 33219, und hoher Hofkanzlei - Verordnung vom 23. October 1842, Zahl 31156, gegen Beobachtung der Reciprocität von Seite der auswärtigen Staaten die Stämpelfreihelt genießen, auch bei ihrer Legalisirung stampelfrei zu behandeln seyen; ferner 2) bezüglich des Antrages, daß Tauf-, Trau» und Todtenschcine und andere Urkunden dieser Art, wenn sie auch nicht auf Verlangen der Behörde« lm diplomatischen Wege, sondern auf Ansuchen der Parteien, aber bloß zum Gebrauche im Auslande nothwendig werden, bei ihrer ausdrücklichen Widmung für das letztere vom Stämpcl frei zu lassen wären, hat die hohe k k, allgemeine Hofkammer mit Dccret vom 15 April d. I., Z, 9tt«tt, folgende erläuternde Bestimmung bekanntgegeben: — i.cl I)Es gche schon aus der allerhöchstenEntschlie-ßung vom 2 Aug. 1842 hervor, daß die erwähnten Urkunden, welche von ausländischen Behörden und nlcht von Parteien im diplomatischen Wege begehrt werden, gegen Beobachtung der Reciprocität auch bei ihrer Legalisirung stämpelfrei zu be< handeln seyen, indem der Slnn der angeführten allerhöchsten Entschließung überhaupt dahin gerichtet ist, die fraglichen Urkunden in jeder Beziehung frei von einer Stämpelaustage den ausländischen Behörden zukommen zu lassen, insoferne das gleiche Verfahren von dem auswärtigen Staate beobachtet wird — li. Georg Mathias Sporer, k, k. Gubernialrath. Z. 948. (l) Nr. l l533. Surrende über verliehene Privilegien. — Zu Folge eingelangten hohen Hofkanzlei ^Decretcö vom l. l. M., Zahl 12076, hat die k. k. allgemeine Hofkanlmer am 2. April l. I., im Sinne und nach den Besliinwungen des aller» höchsten Privilegienpatentes vom 3l. März 1832 die nachfolgenden Privileczleu verliehen: 1) Dem Blaslus Baudouin, Lehrcr der Zuschneidekunst für Herrenschneider aus Paris, wohnhast in Wien, Stadt, Nr. 262. für die Dauer von einem Jahre, auf die E> findung eineS Maß' Apparats, womit man ^en^u l.ach o.m Ver-hältnljse des Körperbaues Maß zu »nhmen und beim Zuschneiden alle Taillen auf das Genaueste Nachzubilden im Stande s.y. - 2) Dem Stanislaus Waguza, Privatier, wohnhaft in Tar-Now, in Galizien, für die Dauer von zwei Jahren, auf die Verbcss->,unq seiner am 22. Jänner ,846 privilegirten G»tre»de, und Gras° ^chniltm^schine, wodurch diese Maschine bei «eringercr Last viel einfacher, leichter und wohl, fciler crzeuc.t werden könne, und einen uü'n-stifteren Erfolg erziele. — A) Dem Carl Wa Noil,, Goloardcilelgehllf.', wohnhaft in U>ien, Ni.den, ^)ll. 6l)7, für die Dauer von einem I-lhle, auf die Erfindung eines Damen-Steck-l'alnmetz aus Gold, Silber. Bronce oder Schild« kröle, an welchen» ^rxclclts, Colliers und Ohrgehänge als Verzierungen angebracht werden, und welcher Licht zerlegt und wieder zu !ammenacstcl'l) Dem Daniel Prühman«,, Llder-Oalanteriewaren.-Er-^'"gcr, und dem Wlhelm Plühmann, Privi^ ^g'unist - Besitzer, beide wohnhaft , in Wien. Neubau, ^^ ,^g ^^. di^ Dauer von ein.m 2"hre, auf die Erfinlullg. und Verd.jserung: ^' Souffles zu allen <^allu»gcn aus Leder, ^uttluicll<^.nn^ Bürger in Wien, wohnhaft in Wien, St^dt, Nr. 7ll), für die Dauer von einem Jahre, auf die Erfindung einer neuen Trockenmaschi ne, wodurch nickt nur das zerstörende Auswinden d.r Stoffe und Wasche beseitiget werde, sondern dieselben auch ohne Anwendung eines Warme gebenden Apparates nur durch die ron der Rotation der inlieren Maschine selbst erzeuqle Luftströmuna. getrocknet werden. — 6) Dem Heinrich Hüls.k^mp, befuater Spengler, wohich.ift in Wien, Ltadc, Nr. 2O'1, für die Dauir von eil,em Iparclccs, millclst »reichem man be> leder Feuerung, nä«i^ lich sowohl am offeü'll Feuer, als auch bei Maschin- und 3parher^cn, ja selbst in, Zim-mer bei euier Splritus'Flamine, ohne de» g>>-riügsten G>ruch zu verursache,»», leichr, bequem ul'.d mlt bedeutender Ersparniß Kaff, h brennen könne. — 7) Dem Leopold Edlen von ^'ämel, k. k. prioil. Großhändler, wohnhaft in Praa, Nr. 559j l, für die D^luer oon iinem Jahre, auf die Erfil,0ung und V»rbcfferung dct» SchlU'lz und Reductions - Proz.ffes bei Kupfer- und Silbererzen sowohl, als auch aUen andcren Chlo,r- und Tchw.felllntallen, so wie den koh^ leosauren Mctalloxydcn, wodurch eine sehr de. reucen^e Koste>llrspari,!ß c,eqen die bisher üdli chen Vnfahrungs^rten erzielt wnde, und hie-zu die bereits vorhandenen gewöhnlichen Einrichtungen und Apparate benutzt wnden k0!,-nen. — 6) Den Gebrüdern Franz, ^or, Al^ b^rr und Hub.rt Klein, Herischaflöl)esiher, Ttaatsbahubau - Unternehmer und (^c»verken, durch ihren Bruder Franz Klein, alle wohn« haft in Brunn, in Madren, für die Dauer von fünf Iahr»n, auf die Erfindung, mittelst einer neuen Manipulation Kettenglieder für die Hängebrücke, auf eine wohlfeilere Art als blö» ytr, zu eräugen. — Vom k. k. ,llylischen Gu« bcrliium. Laibach am 19. Mai 18/48. Leopold Graf v. Welsersheimb, Landes - Gouverneur. Andreas Graf v. Hohenwart, k. k. Hofrath. Vl-. Georg Mathias Sporer, k. k. Gubernialrath. Z. 860. (1) Nr, 4'Nli :.cl !3209. Concurs - Kundmachung. Bei dem Rechnungs-Departement der k. k. Oeneral-Direction für die Scaatseis^nbah-nen ist eine Nechnunqsralhsstcll,, mit dem Ge h^lte vou jahrlichen l200 st. und dem Quar« tiergelde von jährlich 2l(1 st-, in Erledlguna, qekommcn.— Dlejemgen, welche sich um diese Lielle bewerben wollen, haben ihre gehörig belegten G»suche, wolln sie sich üb.'r ihre bis> h.rige Dienstleistung, so wle über ihre buchhalterischen , technischen und administrative" Kenntnisse auszuweisen und anzugeben haben, od und >n welchem Grade sie mit einem Be-^!,l!t»n der lÄelieral Direction der Slaatseisen-bahnen v rwalldt oder versch-vägerl s'yen, im Wege ihiel' vorgesetzten Behörde längstens bis 20. Juni d. I. hierorts einir»br,nqen. — Von der k. k. General-Direction der ^taalscisen-b^hnen. W-.n am 23. Mai i8l6. Krewämtlichr Verlautbarungen. Z. U55. (I) Nr. 9747. Zur Sichcrstellung der Verpstegung des in Laibach und Concurrenz stationirten k k. Militärs und derdurchmarschircnden Truppen, an den Artikeln Brot, Hafer, Heu und Stroh, für die Zeit vm.i l. August bis Ende October li^tt, wird die öffentliche Sudarrendirungsbehandlung bei diesem k k Krclsamte am 14- Juni l. I, Vormittags um 10 Uhr, Statt finden. — Das Erforderniß besteht in I2W Brot'Portionen -, 5,1'/, Loth, ,2!> Hafer-Portionen ü '/«Mehen, '^2 Heu-Portionen:, 8Pfd., 84Heu-Portionen l» lU Pfd., l522treustroh-Porr tionen ä3 Pfd. täglich, und in 2l5W Bund Betten stroh ü ltt Pfd. vierteljährig, dann in dem unbe» stimmten Bedarf an den ersten ll ?lrtikeln für Durchmärsche. — Ferners wird zur Richtschnur bekannt gegeben: t) Hat jeder Offerent vor der Behandlung ein Vadium von 7M> st. C. M. bar zu erlegen, welches am Schlüsse derselben den Nichterstehern rückgestellt, vom Ersteher aber bis zum Cautionserlage rückbehalten werden wird; fcrners sich vor der Commission auszuweisen, daß er für die zu überreichenden Verbindlichkeiten solid und hinreichend vermögend sey. — Ü) Werden auch Offerte für einzelne Artikel angenommen, jedoch wird dem Anbote für gesammte Artikel bei gleichen Preisen der Vorzug gegeben. — Zur Beseitigung von Beirrungen muffen die Offerte schriftlich mit dem vorgeschriebenen Stämpel der Commission übergeben werden, und darin erklärt seyn, daß der Offerent sich allen jenen Bestimmungen in Beziehung auf die Contracts - Dauer, den Umfang des Geschäftes und dergleichen fügen wolle, welche die Landesbehörde zu beschließen findet. — 3) Anbote von stellvertretenden Offerenten werden nur dann berücksichtiget, wenn sie mit einer gerichtlich legalisirten Vollmacht versehen sind. — 4) Nach-tragöofferte, als den bestehenden Vorschriften zuwider, werden zurückgewiesen. — 5) Muß der Ersteher bel Abschluß des Contractcs eine Caution mit 8 A der gesammten Gelderträgniß, entweder im Baren, oder in Staatspapieren nach dem Course, oder auch fideijufforisch zur k. k. Militär-Haupt-verpsicgs-Magazinscaffe allhier leisten, wobei noch bemerkt wird, daß nur die von der k, k, Kam-merprocuratur als giltig anerkannten Cautions-Instrumcnte angenommen werden. — U) Wird auch dle Erforderniß für die zeitweisen Durchmarsche in der Hauptstation Laibach sichergestellt, deren Größe zwar im Voraus nicht bestimmt werden kann, wofür aber am Verhandlungstage die näheren Bestimmungen werden vorgezeichnet werden. — Die weiteren Auskünfte und Contracts-Bcdingnifse können täglich zu den Amtsstunden in der hiesigen k. k. Militär - Hauptvcrpstegs - Magazinskanzlei eingeholt werden. — K. K. Krcisamt Laibach am 3l. Mai 1848. Stadt- u. landrechtl. Verlautbarungen. Z. 95<1. (2) Nr. 4595. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen der k. k. Kammcrprocuratur, in Vertretung der Armen der Stadt Laibach, als erklärten Erben, zur Erforschung der Schuldenlast nach dem verstorbenen Joseph Krammer die Tagsatzung auf den :t. Juli 1848, Vormittags um 9 Uhr, vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte bestimmt worden, bei welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrunde Anspruch zu stellen vermeinen, solchen so gewiß anmelden und rechtsgeltend darthun sollen, widrigens sie die Folgen des §. 814 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach am 23. Mai 1848. ^^^^^ Z. 944? (3) Nr. 4837. Von.dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird hiemit bekannt gemacht, daß es von dem mit dießlandrechtlichem Eoiete vom ll. Mai d.I , Z.4132, in der Erecutionssache des Joseph Novak wider Joseph Wurschbaucr, pro. 20 st c,. 5. c., auf den 7. und 2l. Juni d, I. angeordneten Feil-bietungötagsatzungen scinAbkommen erhalten habe. Laibach am 30. Mai »818. Aemtliche Verlautbarungen. Z 957. (l) Nr. 333U. Kundmachung. Am »4 d. M., Vormittags um 9 Uhr, wird hicramts die Licitation wegen Hintangabc der Kugclstein - Umpsiasterung und Ausbesserung mch-rerer Gaffen der Stadt vorgenommen, wozu Unternehmungslustige eingeladen werden. — Stadtmagistrat Laibach am 5. Juni 1848. .^. 965. (l) Nr. ,8^5. K u n 0 m a ch u n g. Nach Inhalt des hohen Decretes der f. k. obersten Hofpost-Verwaltung uom 25. Mai 398 ltttü, Z. ^"/,2. Juni d. I. um 9 Uhr, Vormittag wird im Orte Brumldorf der freiwillige Verkauf der Pferde-, Kühe- Wirthschaftögerächc u. s. w. dcü Johann Repar von Brunndorf, dann am 19. Juni d. I. um dieselbe Stunde gleichfalls in Brunndorf die freiwillige Verpachtung der 2 Mahl- und Sägemühlen, der Grundstücke und Wirthschaftugcbäude des Johann Repar im Licitalionüwegc vorgenommen wcrden. — Dazu werden Kauf- und Pachtlustige eingeladen. — K. K. Bezirks-Commissariat Umgebung Laibachs au, 29. Mai 1848. Vermischte Verlautbarungen. g. 940. (2) Nr. ,4g4. Edict. Von dem gefertigten t. t, Bezirksgerichte wird hlemit bck.umt gemacht: Es habe Herr Georg Na-lschiisch von St. Helena, als Besitzer de<, der D. O. >)c. (^ommenda iiaibach :>ul> Uvo. Nr. 360 dienst-baren 3"/4 Huben und 2 Mühlen, lecner der cbci, dahin dienstbaren '/^ Hubc, Ulb. 'Nr. 400'/« und der '/^ Hübe Uib. -^r. 40l, die Klagc^auf ^elzahrl^ und ^.loschcneillärung nachstehender ^ayposten, als! 1) des zu dunsten des Heili' Paul Alois Hrann v. A'^cloberg ie,l l'2. Mai »V09 l»:abulirlen Schulo-schemes llcl». 8. M.ü 18('9 ftr. ',i»tal)ullrten ^>cr-s>leiche5 l!8»7 pr. 7^8 fi. 55'.!j. tt. (:. M. tan-deneil Fol0e>unqslechitö eingedrachl, worüber zum v>del,llichen mündlichen ^cn^hill! die TaglaM.g .,us deil <) Sepieinder 0. I., filih 9 Uhr vor diescln Ge»ichlc aübcrauluc wor- den ist. ^il'chdenl der Aufenthalt dieser Tabulargläubiger und ihrer gleichfalls lmbek.nulien Erdn» dil,em ^c--richle incht l?cka!llU ist, und sie aus den t. k. Erd-landen abweselld scyn töintten, so l)at man auf ihre Gcfah. u»d ^^stcn 0e,i Hewn Ivha»,, Nuß uo» (^gg ob Pl'dpeisch zum l'm-ulol- i»ll :n!l,llll bestellt, mn wekhlm die a»gcbiachle Nechlvf.nde nach der aug. G. O. allöaMhlt uno enlschicden werden wild. Demnach werden sie zu dem Ende ermnen, d.ch sic zu ltchlel ^eit allcnsaUs felbst erscheinel,, oder dem dcstclUe» Cmalor iyre i^ehelie auöhandigen, oder eineli l'noelli Sachwalier zu be>lellen und dilscm berichte »amhaü zu ,»lachen, u>w überhalipl im ord.i ,ul!lgs,uaßigell Wege eii!zusä),eiten wl>jrn inögen, oa! sie die nuö ihre» Ve>alMimu»g tlustehcndcn Zolgcn sich >ell?st zuzuschreiben habeil werden. j K. K. Bezirtsgerlchi Egg u^d Kreutberg am 12. Mai l3^U. Z. 939 (2) 'Nr. 1^09.! Edict. Alle Diejenigen, welche aus den Verlaß des am 3. d. M. verstorbenen Franz Oerdou von Studenz Anlprüche stellen zu können vermeinen, baden solche unler den Folgen des §. 6.4 b. G. B. bei der aus den 3. Juli d. I., Vmmiclag c) Uhr vor diesem Gerichte bestimmten Liquidalionölagsayung an» zumelden. K. K Bezirksaerichl Egg und Kleutberg am 29. Mai ,84Ü. Z. 9'^. l2) Nr. »755 Edict. Aom k. k. Bezirksgerichte Neustadt!, als Real-Instanz, wird bekannt gemacht: E5 sey über Ireiwilliges Alifuch.n der k. k. Kam-meiplocuralur in Üaidach, in Verlrelung der Armen von Hönigstein, als Pfarrer Johann Saih'schen Erden , in die versteigerungsweise Veräußerung des, diesen Armen eigenthümlichen, ihnen nach dem Plar' ler Johann ^aih angefaUenen, dem Sladtdominio Neustadt! 5ul> Necl. Nr. '^,^ eindienenden, sogenann» ten Iaklilsch'schen Ackers im stadtifchen Baufclde bei Neustadll gewiUigtt, und es sey die Vornahme auf den ,,. Juli d. I , Vormittag von 9 bis 12 Uhr in dieser Amtskanzlei anberaumt worden. Der Acker wird um »20 fi. ausgerufen werden; für den FaU als der Meistbot den AuKrufspreis nicht erreichen sollte, wird die Ratification der h. llandesstelle vorbehalten. Der Grundduchstliract und die lticitationsbe-dingnisse können sowohl hiergerichls, als bei der k. k. Kammtlplocuratur eingesehen werden. K. K. Bezirksgericht Neustadt! am l2. Mai 184 8. Z. »15. (3) Nr. 572. Edict. Von dem Bezirks-Commissariatc Pölland werden nachstehende militärpflichtige Individuen, als: ^ Tauf. u. Zuname Wohnort ^ ^ Pfarre ^ ^ Anmerkung K «^______________________^3_____________ ^ Marco Staudacher Tschöplach u Unterdeutschau 1828 2 Michael Lpiznagl Wümvl dto. „ IN Martin Stert TlM U dto. ,, Michael ^üoschak Gollek 3 Tschernembl " ^2 Pccer Matrovlzh Quasitza > Weiniz ^ 21 Peter Maurin Oderberg 7 Altenmartt l82U 22 Jacob Pöschel Unterwaldl 4 dto. „ '^3 Martin Schneller Vornschloß 5U dto „ '^^ Jacob Vidosch Döblizh 4« Tschernembl „ ^5, Georg ^.'oretizh Dragawcinödorf 4 dto. „ 2e.,Ii:ar Haus Ni. ^9 zu Weißenfelb, dann des eoen-dadin «.„I, Ulb. Nr. 697 zillöbaren, auf 56'^ si. 20 t,. lZ, M. dewetthlitl, Uelt,landgrundes, Halt genannt, dann mailer, auf l?7 si. 4? kr. geschätzter F.ch»' »lssc, als: ^ Kül^e, 3 Kaldinen, der Grl,eil>e' und Fuoervorra'the, Meierrüstung lc. bewilliget, und zur Vumahnn l)re> Tagjayungen, und zwar: auf den 8. Juli, 8. August und 9 September l. I., jedes« mal Vormittags von 9 — !2 Ul,r ill loco Weißenfels anberaumt. Hlezu werden die Kauflustigen mic dem ^>cisatzc eiügcladc», daß obgedachie Realitäten und Fährnisse, letztere ^egen fogleiche Äczahlung, bei der rlsten und zweien Tagsayung nur um oder über den geuchllicheu Schatzlmgswerlh, bei der dritten ^"gsatznng aber auch unier demselben an die Meist« bicler werden hint.mgegtbcn werden Die Grulldbuchsextvacte, das SckäiMlg6ftrotocoll und die ilicltationsbedlngnisse können lagllch in den gnvöhnllchen Annsstundtn dieiaml^ eingesehen werde», K. K. ^tzittögc.icht Kronau am 5. M^i lU^8. ^. 927. (3) Nr. 2065. Edict. Von dem iUez-.lisgericble Wippach wird allge» ni^in kund gemacht: 6s sey auf Ansuchen des Herrn ^ohann Nep. Dollenz uon Wippach, ,n die executive Feilbielung der, dem Johann Kobau von Podkray l,>höligtn und laut Schahungsprotocolls vom ll. März ,8^j, Z. ,765, auf ^532 fi. bewtlthcttti Realitaien, als: der del Herrschaft Wlppach dienst^ ^nen ^ Hudc; der der Herrichafl Wippach unter' ihanigeil Wi,se u «„lcuvi, und des der Herrschaft Wippach dienstdaien Ackrls und Wiese »nalci N"'«, we>,en dem ^xeculionssüh>er schnldigen l'^Zft. 5'i tl-gewilligel, und «S seyen zu deren Vornahme die Tag» sa^ungen auf den 19. Juni, dann den 20. Juli und den '^l. August, jedesmal Vormittag um ,0 Uhl im Hause des (5recucen niii dem Beifatze anglvrdnel, daß obige Feilbiciungbobjktte bei der lelzicn Tagsa^ i^ung auch unter dem Schayungöwelihe hinlaugeg«' den werden. Das Schähungsp'olocoll, der (^rundbuchösp' tract und die lllcilalionsbcdingmsse tonnen lägllcy hieramts eingesehen wcrden. Äezirtog,richt Wippach den 4. April «U^tl. Nr. 3.26. Anmerkung. Ueber Einversiändniß belder P" teien ist die aus den l9. Juni und '"- ^"' l. I. bestimmte Feilbieiung als abgehallen a> zusehen, daher zn der auf den 21. Augull o.^-ausgeschriebene III. Feilbiclung gesch'llten wn - Bezilksgerlcht Wippach am 2Ü. Mal l^>.