Zeitschrift für krainische Landeskunde. Nummer 4. Laibach, 1898. TL Jahrgang. Das Eisen in Krain. Beiträge ..zur Geschiclite der krainischèn Eisenindustrie und des krainischèn Eisenhandels. Yon A. Müllner. Die Hammerwerke von Kropp, Steinbüchel und Kolniz. Wir haben schon oben Argo Y, p. % bemerkt, dass schon 1550, also 22 Jahre vor der Carolingischen Bergordnung für Krain, eine Bergordnung für die, in der laiidesfürstlichen Herrschaft Badmans-dorf gelegenen Werke Kropp 1 Steinbüchel und Kolniz erlassen ward. .«• hlhe wir die sehr interessanten Verhältnisse und ' Schicksale dieser Bergwerke schildern, durch deren Klarstellung auch die Zustände in Eisnern ihre Erklärung finden werden, müssen wir uns mit der Bergordnung von 1550 bekannt machen. Dieselbe ist datirt: Wien 3‘. Jänner 1550. Ferdinand I. Römischer zu Ungarn und .Böhmen König etc. bekennt, dass die Ge werken, Unterthanen und Urbarsleut des Eisenbergwerks zu Krop, Steinbüchel und Kollnitz in der Herschaft Radmansdorf, derzeit Pfandinhaber Wolf v. Ditrichstein, unterthänig angebracht haben „wie sollich Eisenperk werch durch Gotte's genad nun in g.uets aufnemen und merung kumeü“ es wäre daher für das Camergut und den gemeinen Nutzen erspriesslich wenn „mit pesserer Ordnung wider pisheren geschehen sein, möcht gearbeit und dabei guette pollizei gehalten* würde. „ - § 1- Der Kaiser bewilligt nun erstens: dass die „gemeinen Pergltnappen“ bei diesen Perkwerch aus der Purgerschaft zu Radmansdorf drei erbar Personen die sie zu handlung und Verrichtung des Pergrichterambts für geschikt achten dem Yicedom vor Ausgang eines jeden Jahres benennen mögen. Aus diesen soll der Yicedom den tauglichsten in des Kaisers Namen zum Bergrichter für Krop, Steinbüchel und Kolniz aufnehmen „und soviel möglich mit geringster Besoldung1;, die ime aus den Gefällen des Yicedomamtes bezahlt werden solle, bestellen. Findet der Yicedom keinen der vorgeschlagenen für tauglich so hat er das Recht, einen selbst zu ernennen.. § 2. Der Zins vom Gebirg$Erz,. Alpenfechten, Hämmern und Holz, für welchen Ditrichstein pr. Hämmer 10 S’ Pfennige begehrte, welchen aber schon Maximilian auf 5 ž? herabgesetzt hat, bleibt mit 5 Tt pr. Hammer bemessen. Das Gleiche gilt für die 4 Huben so zu den Hämmern gewidmet. § 3. Ausser diesem Zins sollen die Gewerke nichts zu bezahlen haben. Von Steuern, Roboth zehnten Pfennig sollen sie frei, und nur bei obbestimmten Zins, wie vor Alter herkomm er, belassen werden, da die vier Huben zu den Hämmern gehören. : ■ ; ' • • ■ § 4. Eben so soll es mit dei;. Urbarsteuer und Robot von den vier Huben gehalten, und nicht mehr davon gedient werden, als wie es vor „Alter herkommen“ und darauf angeschlagen werden, unangesehen ob ihrer gleich zehn oder mehr auf einer Hube sassen, auch derhalben mer Heuser erpaut wurden.“ ■ , § 5- ;. Nochern sollche Hämmer und Huben „k aufrecht“ seien, so ^soll der Verkauf derselben jederzeit mit Vorwissen, Willen Und Vorfertigung des von Dietriehstain als Pfandinhaber von Radmansdorf geschehen und davon der zehnte Pfennig bezahlt werden. Für „Fertigung der Prief“ dürfe der Inhaber nicht mehr als 6 kr. nehmen. § 6 handelt von einigen Hofstätten in der Gemeinde. .§ 7- Gewerke,' Knappen, Holzknechte, Köhler, Plahaus-leute, Hammer- und Nagelschmiede und alle Unterthanen beim Bergwerk sollen dem Kaiser und der Herrschaft in Landesnöthen und Aufgeboten als „Getreue Urbar und Cammersleut“ jederzeit gehorsam' und gewärtig sein. § 8- Der Bergrichter soll die Einkassirungen bei den Bergwerken besorgen und halb dem Yicedom abführen, die andere Hälfte soll ihm bleiben, damit er fleissig dem Bergwerk zu gut handle „auch fried und'rechtschaffen unterhalten muge“. Ausser in Malefizsachen ist er Richter. Im Nothfalle soll ihm die Herrschaft Hilfe und Beistand leisten. : §' 9. . Thätlichkeiten bei den Bergwerksentitäten soll er an Leib und Gut strafen. § 10. Wenn ein Malefiz Verbrecher in einen WTerchgaden flieht, der soll durch den Bergrichter dem Landgericht oder der Herrschaft übergeben werden. § 11 Die Alpe Vodica geniessen die vom Otoče und Založe mit den Kropern gemeinsamen. § 12. Aus den Eichenwäldern dürfen sie Holz für ihre Werchgaden und Häusl gegen „zimblich leidliche“; Bezahlung nehmen. § 13. Der Bergrichter soll fleissig acht geben dass durch die Bauern noch jemand andern, „die Wälder um das Bergwerk durch Gereutten, Schwenden und Prennen, bei schwerer Leibsstraf nicht verwüstet werden.“ § 14. Die Bitte der Gewirke ihnen zu erlauben, vom Hammer bis zu einer Müle ungefähr eine „w ä 11 i s c h e Meile“ weit zu ihrer Hausnotdurft fischen zu dürfen wird abgeschlagen. § 15. Es wird bewilligt den Weg über die „Vötsch u zu erofnen „also dass gedachte Gewerken und andere ihr Eisèn, Nägel, Wein und andere Waar und Güter hin und wieder, auf und Von Görz, W e i d e n (Udine) und derselben gewonndlichen Orten hin und wieder bringen mögen.“ Doch dass sie alle Aufschlag, Maut, Zoll und anders was sich von sollichen Waaren und Gütern „auf der Laibacher Strassen der si sich bisher ge-praucht“, bezahlen sollen, wie dann berührts Weges Eröffnung jezomelter Massen hieuor Inhalt unsero sondern ausgegangenen Befehl und gethaner Verordnung geschehen, zugelassen und bewilligt. § 16. Bei Streitigkeiten soll der Bergrichter die Parteien vergleichen, damit sie mit Tagsatzungen, Wegen etc. nicht Kosten haben und Zeit versäumen. § 17- Bergwerksverwandte, Gewerke, Arbeiter und Knappen dürfen keinerlei Versammlungen, heimliche Bündnisse, Verträge etc. ohne der Obrigkeit Wissen machen. § IB- I Erzgruben sollen nach Notdurft verliehen Werden. § 19. Für jede Verleihung gebührt dem Bergrichter eine Taxe von 3 kr. und 1 kr. Schreibgebühr „ins Bergbuch“. § 20. Jeder Grube soll gegeben werden im Saiger 20° (Tiefe) und Scherben ? sechs Lehen oder was das Gebirg nach Gelegenheit erleiden mag. § 21. Die Gruben sollen gut ausgezimmert werden. § 22. Der Bergrichter soll ihnen nach Bedarf Erz für zwei . Clayhäuser anweisen und wenn genug Erz vorhanden, den andern Hämmern, als an der Zeiering (Zeier) Selzach und denen von Eisnern. § 23. Keiner soll für den Andern in den Wäldern holzen. § 24. Knappen und « Arbeiter, „so am Berg schlägt oder schilt“ und also „diese unsere königliche Freiheit Zerpricht“ soll ernstlich gestraft werden. '§ 25. Kein Knappe soll Stollen oder Schicht williglieh einhacken oder verlassen. §• 26. Jede Grube soll ihre freien „Schuttbüchl“ oder „H a hl e n“ haben. Die Zukunft der Stadt Laibach. XII. Mit zunehmendem Beichthume wuchs auch der Grund-und Hausbesitz des Zois in Laibach. Es erliegen im Müseal-archive Kaufcontracte über diese Erwerbungen. So 1. ddo. 17. Juni 1728 zwischen den Äbtissinnen S,t. Clarae in Laibach und Lack -und Mich. Angelo Zois, Wexler und Negotianten in Laibach betreffend das,;, den Klosterfrauen erblich angefallene Eckhaus am Rein „an-vor Kunstisch und folgbar Warnusisch“-1); den Kaufpreis per 2512 fl. L, W. (ä 51 kr. T. W.) will Zois Anfang November 1728 bezahlen. Die Quittung ist datirt vom 21. März 1729. 2. Am 4. Februar 1760 kauft Michel Angelo von Leopoldine von Erberg,;geb. Freiin von Abfaltrer, das zwischen seinem und dem Ultscherischen Hause gelegene, vorhin Romanische Haus in der Fischer- oder Teutschen Gasse per 600 fl. T. W. 3. 1764 erkauft er das der Wittwe,Maria Anna U l t s c h e r gehörige Haus in der Teutschen Gasse pr. 600 fl. 4. 1765 am 13. September ersteht er licitando das der verstorbenen Baronin Leopoldine von Erberg gehörige Haus am Rain sammt Garten in der Gradiscila um 5500 fl. T. W. Diéses bildet, heute den Mitteltract des Zoisschen Herrnhauses (heute Rain Nr. 20), , 5. Am 2. Mai 1770, ersteht er das Haus mit Garten „zum goldenen Schiff“ an der Laibach per 4000 fl. „nachdem die sämmtlichen der Stadt Laibach eigenthümlichen ') Cf. oben p. 52. ■ É ■ . Häuser und alle" dahin gehörigen Realitäten auf allerhöchsten Befehl ddo. Wien 21. October 1769 licitando hintangegeben werden müssen.“ — Dieses Haus ist, wie oben bemerkt, später 1827 anlässlich des Baues der St. Jakobsbrücke abgetragen worden. Im selben war unter Sigmund Zois die Mineraliensammlung und Bibliothek aufgestellt, welche Kopitar beaufsichtigte. 6. 1771 26. September bezahlt er für das am 19. September licitando erstandene Franz Xav. Lenzenberg’ s c h e, früher Witz von Witzensteinische Haus in der Fischer-Gasse (1606 auch teutsche Gasse genannt) mit 2500 fl. T. W. Hiermit war ein Complex von fünf Häusern erworben, welche in eines umgebaut, den grössten Theil des heutigen Hauses bildeten. 7. Später kam nach der Klosteraufhebung noch das südliche Eckhaus mit zwei Fenstern Front gegen die Laibach, dazu, welches Sigmund v. Zois 1793 erwarb. Die Häuser trugen bis 1771 keine Numerirung, sondern wurden nach ihren Besitzern bezeichnet. Bei der ersten Numerirung im gedachten Jahre erhielt der letzterwähnte Freudenthaler Hof die Nr. 301. Das aus den oberwähnten, sub 1 und 4 genannten, hergestellte Hans erhielt Nr. 302. Der aus 2, 3 und 6 entstandene Tract aber Nr. 303, das Haus „zum goldenen Schiff“ Nr. 300. Zur Zeit der zweiten Häusernumerirung 1815 waren sämmtliche Häuser (Post,..Nr. 1.,..2, 3, 4.,..6, -7) in eines vereinigt und erhielt das ganze, nun aus sechs Häusern hergestellte Herrenhaus die neue . Nr. 174 *•- heute Rain Nr. 20, — das „Goldene Schiff“ (5) aber Nr. 173. Es wurde, wie schon bemerkt, 1827 abgetragen. Bis 1787-besass Michel Angelo auch das Haus Herrengasse Nr. 209 (heute Nf. 8 und Eigenthum der Glasbena Matica). Er überliess es dem Grafen Franz Adam Lamberg. Ueber das Wesen seiner Geschäftsgebarung spricht sich M. A. Zois in einer Eingabe an den Magistrat, aus dessen Jurisdiction als Bürger er 1752 loskommen und unter das Forum Nobiiium sich begeben will, wie folgt aus: „Mein Thun und Lassen bestund im Handel, doch nur allein in solchem Handel, bei dem viele Arnie ihr Brod und Nahrung gefunden, dagegen nicht der mindeste Mitbürger einiges präjudiz erlitten. Kein offenes Ge-wölb habe ich gehalten: Alles was ich brauchte,, wurde von, den Mitbürgern erkauft. Mein Handel war per transito.“ „Meine wenige Habschaft und Vermögen habe ich nicht im Lande erworben, denn obschon mein Negotium in Carndten und Krain anfänglich entspringt, so ist doch mein bisherig weniger Gewinn nicht dahier, sondern lediglich mittelst meiner Industrie aus fremden Landen hergekommen. Dem Lande Grain habe ich den realen im Lande gangbaren Werth für die Producte allzeit gelassen und ein und anders utile nur anderstwo gefunden.“ —r Er erbietet sich, wie schon oben p. 13 bemerkt, zu einem sogenannten Abfahrtsgeld von 150 *Kremnitzer Ducaten und jährlichen 15 fl. Gewerbesteuer. Im Jahre 1753 erwarb Mich. Angelo auch das Eisenwerk Missling in Steiermark vom Grafen Schrottenbach. Wie oben gezeigt, übernahm Michel Angelo das Codellische Geschäft 1735 und bezahlte es bis: 1740. In-dess arbeitete er nicht allein. Er besass an seinem Neffen Bernardino eine unschätzbare Arbeitskraft. Dieser war Junggeselle und lebte einzig nur für das Handelsgeschäft. Mit Bernardino finden wir den Michel Angelo in lebenslänglicher Compagnie. Anfänglich arbeiteten die beiden Zoise auch mit einem Val entin Simonetti und Alexander Andr io li in Gemeinschaft. Diese erste Handlungsgesellschaft dauerte vom 1. Mai 1755 bis 31. December 1766.4) Die zweite Handelscompagnie, in welcher Michel Angelo und Bernardin allein arbeiten, dauerte bis 31. December 1768. In die dritte wurde der junge Baron S igni und mit aufgenommen; sie dauerte vom M Jänner 1769 bis 31. December 1773. Die vierte wurde für die Zeit vom 1. Jänner 1774 bis 31. December 1780 geschlossen. Während dieser starb Michel Angelo, wie wir später hören werden, die Gesellschaft, .blieb aber aufrecht. |. ÉÉÉ ...___ Die verlässlichsten Einblicke in den Vermögensstand des Hauses gewinnen wir aus den Papieren, welche von der Abfertigung ' der grossjährig' werdenden Kinder handeln. So liegt ein Contò des* älfesteti, Sohnes erster Ehe Franz Xaver Augustin vom 29. September 1767 vor. Diesem zufolge erhielt Augustin schon am 30. April 1756 die Güter Stauden, Forst und G r o b e n2) gelegentlich seiner Vermählung mit der Comtesse Xaveria Pära-deyser von Faistenberg. Diese Güter kosteten 24.000 fl. Am 30. April 1761 erhielt er: zwei Mühlen an der Gurk, zwei Wiesen, das Fischrecht in der Gurk, das . Jagdrecht in Straža 3) und die halbe Jagd in Hönigstein, zusammen *). In diese Zeit fällt auch, die finanzielle Rangirung der Verhältnisse des Heimathauses in Cacodelli bei Berbenno. Es sind zwei Schriftstücke darüber vorhanden, das eine den Grundbesitz mit seinen Werthangaben betreffend, haben wir schon oben p. 51 besprochen, das zwèite, ein Verzeichniss der durch den Pfarrer Antonio Vanotti über Auftrag der Gebrüder Don Philippo und Michele Angelo et Neffen Bernardino bezahlten Schulden in der Heimat. Laut dieses Ausweises bezahlte Don Vanotti von 17. October 1764 bis 10. Mai 1765 in Summa 8576 Lire an Capital und Zinsen an siebzehn Gläubiger. Das VerzeichniSs ist auch'darum interessant, weil wir im selben auch einen Carminelli und einen'Lazzarini, letzteren in Bergämo kennen lernen. Ersterer Name begegnet uns 1629 in Laibach (cf. Argo 1896 p. 233). Die Lazzarini leben beute noch als Adelige in Krain. Auch sie Scheinen somit aus dem Bergamaskischen zu stammen. 2) Graben. •3) Alles von den Rudolfswerthern erkauft. bewerthet auf 3000 fl. Ferner 12.000 fl. um Vol au če zu bezahlen, — 2000 fl. zum Ankäufe der Gült des Dellan-tbischen Beneficiums. Endlich theils baar, theils in Papieren 22.000 fl., zusammen 63.000 fl., welche Augustin unterm 29.September 1767 quittirt und sich für abgefertigt erklärt. Der zweite Sohn erster Ehe, DonMichele erhielt am 30. April 1764 laut Conto vom 29. September 1767 *) Scharfenberg und Neudorf zum Werthe von 20.000 fl., ferner baar 14.000 fl., in Werthpapieren 28.000 fl., in Summa 62.000 fl, welche Summe er auch suh 29. September 1 767 quittirt und sich als ganz abgefertigt erklärt. Unterm 30. November 1768 kommt Sigismund an die Reihe. Aus dem diesbezüglichen, ebenfalls italienisch! abgefassten Schriftstücke ersehen wir, dass Sigismund in Anbetracht seiner guten Studien und Einsicht (in riguardo de’ suoi boni studi, e solidi discernimenti) mit allerhöchster Genehmigung mit 21 Jahren grossjährig erklärt wird. Die am 30. April 1767 gemachte Vermögensinventur ergab einen Stand von 953.000 fl. Ein Achtel der Hälfte dieser Summe beträgt 59.562 fl. 30 kr. Dies wären die gesetzlichen \ Pflichttheile seiner acht Söhne. Da die beiden Söhne, sowie die Tochter Francesca erster Ehe, letztere an Josef Pollini. aus Skrilje i 2) bei Heidenschaft verheirathet und mit 16.400 fl. ausgestattet, ganz abgefertigt sind, so erhielt jetzt auch S i g m und seinen, wie bèi den übrigen auf 60-000 fl. abgerundeten Pflichttheil nebst der auch den beiden älteren Brüdern gewährten Gratification per 3000 fl. Diese Summe per 63.000 fl. erhielt Siegismund in folgenden Werthen : 1. Baar 20.000 fl.,' welche im Geschäfte bleiben. 2. Das grosse Haus in Triest, welches Michele Angelo bauen Hess. Es enthält zwei Magazine und 47 Oel-behälter mit 4400 ■ Ornen Fassraum (à Orna = 60 Mass), im Werthe von 80.000 fl. 3. Ein daranstossendes Haus, zusammengebaut aus zwei kleineren. Werth 2500 fl. 4. Ein Haus auf der piazzetta piccola, erkauft vom verstorbenen Baron Marenzi im Werthe von 1500 fl. 5. Das Haus vulgo -Guerra“ an der piazza grande im Werthe von 2000 fl. Dieses ist belastet mit einem Vitalitium von 30 Ducaten zu 4 Petizen, zu Gunsten der Tochter der Verkäuferin Wittwe Guerra. 6. Das grosse Magazin auf der piazza grande mit zwei Oelsteinen, beide 112 Ornen haltend. Dies habe er von Baron Josef Anton Codelli per 1800 fl. erkauft, den Oberstock aber von Pfarrer in Slavina Msgn. Dolcetti per 650 Ducaten. Er bewerthet es auf 2000 fl. 7. Das Möblement berechnet er auf 2000 fl., nicht eingerechnet aber sind die Möbel des grossen Hauses i !) Alle diese Schriftstücke sind in italienischer Sprache abgefasst, die Quittungen Augustin’s und Don Michele’s deutsch. 2) Er schreibt:-Schrilla presso santa croce di Vipacco. I nebst Spiegel, Leuchtern und ' Lustern, welche er nach Laibach für das Herrschaftshaus bestimmt hat. — Somit erhält Siegmund in Triest liegende ' Objecte im Werthe von 40.000 fl., dazu in Baarem 20.000 fl., somit in Summa 60.000 fl. als Pflichttheil. Dazu gibt ihm der Vater noch die neuen Möbel, welche er anlässlich der Beherbergung des Fürsten Hieronymus v. Collo-redo, Bischof von Gurk,1) welcher ihn besuchte, an-schaffen liess, und zwar die, welche er aus Venedig zum Preise von 12.604 Lire 3 Cent. (2520 fl.-50 kr.)2) nebst anderen, welche ihm der Agent Joahim Jenner zum Preise von 1723 fl. 51 kr. besorgte. Ferner das aus diesem Anlasse von den de Wertb’schen Erben erkaufte Silbergeschirr im Werthe von 280 fl. Diese Summe per 4524 fl. 41 kr. rundet-Michele Angelo auf 5000 fl. ab. Sigmund erklärt sich damit zufrieden. 1772 wird Baron J o s e p h abgefertigt. Laut Urkunde ddo. 31. December d. J. wurde da die zweite grosse Bilanze des Hauses gemacht. Der reine Activstand ist trotz der grossen Auslagen für Erziehung der Kinder und Geschäftsverlusten nach Abfertigung der obangeführten Söhne noch 747.000 fl., unbelastet mit irgend welchen Passiven. An der Hälfte dieses Vermögens participiren jetzt die Söhne _Josjef,J£aver, Anton, Carl undlgnaz mit je 74.000fl. Da nun Josef am 23. November 1772 majorenn geworden, so soll er abgefertigt werden. Er erhielt die Güter Thum, Gailhof, Gallenstein und Freudenau in Unterkrain. „Da nach Landessitte das Geschäftsjahr hei uns mit Georgi schliesst“, so wird_auch Josef da ausgezahlt. Diese Güter hat Michele Angelo seit 1752 besessen und verwaltet und die Ueberzeugung gewonnen, dass sie ihrer Bodenbeschaffenheit zufolge ungeeignet-sind, die darauf ruhenden Lasten zu tragen. Er musste jähr- - i) 1762—1772 Bischof von Gurk. Baron Sigmund, welcher' nach Kichter p. 21 der philosophischen Richtung hinneigte, scheint jedoch dem Kirchenfürsten ausgewichen zu sein, denn unterm 6. Au-_ gust 1789,; als der Ershischof Frh. v. Brigido die Wochein besuchen sollte, schreibt Verweser Koller an Zois : „Künftigen Donnerstag wird der Erzbischof ,von Laibach hier erwartet.“ „So lange die Geistlichkeit sich hier aufhält, haben wir wohl keine Hoffnung, Ktier Gnaden hier zu sehen, so sehnlichst wir es auch wünschen.“ Auf dem Rücken eines Briefes vom l8. November 1793. in welchem ihn. der'Pfarrer Don Giovani Moscheni von Berbenno bittet, seiner Kirche Wohlthäter zu bleiben, wie es Vater und Cousin Bernardini) waren, setzt er die Bemerkung: „Bergamo Preti -S. Bergamo Pfaffen.“ Auch sein Verweser Koller bedient sich in seiner Correspondenz mit Sigmund dieses Ausdruckes und doch wurde Kollers Sohn Wolfgang (geb. 31. Oct. 1792 in Feistritz) unter dem Klosternamen Marian Benedictiner in Kremsmünster, berühmter Astronom und Director der dortigen Sternwarte. Er starb. 19. September 1866 an der Cholera zu Wien als k. k. Ministerialrath, Mitglied der Akademie der Wissenschaften, Ritter des Leopoldordens und Schöpfer des österreichischen Real-, Schulwesens. a) Daraus berechnet sich der Werth der Lira auf 12 kr. C.-M. == 21 kr. ö. W. lieh 400—500 fl., dabei verlieren, welche er den armen j Unterthanen schenkte. Er berechnet sie daher nur zu 50.000 fl. Dazu tibergibt er ihm Forderungen an Joh. Bapt. von Nemitzhoffen, Joh. Hieron. Mèrzina vonMerzenheim,Jakob Gr a f e n vonHohenw art, S ig fr. Gr afe n von Lichtenberg, Fz. X a v. Dietrich, Vogt von Michelstetten, für das rückerkaufte Gut Ster-mol, ferner solche an die krainische Landschaft, F rz. F rh. v on Abfaltr er und Anton Kunt ar a im Ge-sammtbetrage von 20.000 fl. Ausserdem gibt er ihm noch 5000 fl. baar, in Summa somit 75.000 fl. Josef erklärt sich damit zufriedengestellt. Vier Jahre später erscheint Josef v. Zois als Hausbesitzer in der Herrengasse Nr. 214 (heute Nr. 3 und Eigenthum des Hr. Jos. v. Gerliczy). Es way aus drei Häusern zusammengebaut und seit 4. Juni 1776 in Josef v. Zois’ Besitze. Bis 1772 hatte somit Michele Angelo bereits an fünf Kinder eilf Güter, vier Häuser, Geld und Werthpapiere im Totalbetrage von 278.400 fl. hinausgezahlt und vertheilt. Bewunderungswürdig ist der Ordnungssinn, die Genauigkeit in der Buchführung und das wahrhaft väterliche Wohlwollen dieses ausgezeichneten Mannes. Michel Angelo’s Geschäftsleiter, Procurist und Com-pagnon war sein lediger Neffe Bernardino. Beide waren Kaufleute à fond. Ihr Compagniegeschäft dauerte bis 31.December 1768. Inzwischen war Signor Sigismondo 21 Jahre alt, geworden, und der klage Abater dachte daran, den talentvollen, jungen Mann in das Geschäft einzuführen. Zu diesem Zwecke wurde er als dritter Geschäftstheilhaber in die Handelsgesellschaft aufgenommen, in welcher ei-unter des gewiegten Bernardino kundigen Führung das väterliche Geschäft, mit Allem was damit zusammenhing, kennen lernen sollte, da er vom Vater zum Erben desselben bestimmt war. Am 31. December 1768 wurde in Laibach der diesbezügliche Contract geschlossen und besiegelt. Das umfangreiche Schriftstück in italienischer Sprache 1)' abgefasst, trägt auf der Aussenseite die Aufschrift: „Contrato della società di negozio tra Michael Angelo Zois padre,1 Bernardino Zois nipote, e Sigismondo Zois figlio l’anno 1768.? Das Schriftstück ist auf zwei Grossfolio Stèmpelbògen à 2 fl. geschrieben und zählt 17 Vertragspunkte. 1. Der. Contract beginnt mit 1. Jänner 1769 und endet mit 31. December 1780. Die Firma lautet sowohl in Laibach als in Triest auf den Namen des Michel Angelo. Bernardin hat die Firma auch, Sigismondo vorläufig noch nicht, soll sie aber mit der Zeit bekommen. 2. Sigismondo belässt die vom Vater erhaltenen 20.000 fl. zur Betheiligung im Geschäft. Bernardino ■ t) Michel Angelo’s Hauti war noch ganz italienisch, , Sigmund’s Haus hingegen nennt Kopitar schön „halbitalienisch“. Kleine Schriften, p. 7. legt 20.000 fl., Michel Angelo aber 100.000 fl. ein, so dass der fondo 140.000 fl. betrug. 3. Der • sig. principale . Mich. Angelo belässt seinen Reservefond per 120.000 fl. ebenfalls im neuen Geschäfte. Die Bureaux befinden sich im ersten Stockwerke des Herrenhauses in Laibach (heute Rain Nr. 20). Als Interessen für den Reservefond und Miethe für die genannten Localitäten bezahlt die Gesellschaft dem Chef 6000 fl. 4. Der Werth des Geschäftsinventars, bestehend in Eisenwaaren, zum Selbskostenpreise berechnet, Baar-beständen, liquiden Forderungen, diversen fremden Münzsorten,' stellt sich auf 53.402 fl., so dass die Gesammtwerth-macht der Gesellschaft sich auf 313.402 fl. bezifferte. Die fremden Münzen wurden zu folgendem Course berechnet: Der spanische Silberreal zu , ... . . .— fl. 11 kr. die Genueser Lira'. . ... . . . . . . —„ 19 „ das Acht-Realestück von Livorno . .- . . . 1 „ 50 „ die Unze von Messina und Palermo . . . 5 „ A—\ „ der Ducaten des Königreiches Neapel . . 1 „ 36 „ der röm. Scudo zu 10 Paoli . . .... 2 „ ■— die kleine Lira von ATenedig..................— „ 12 » der Piaster von Smirna . . .... . . . 1 „ 12 „ 6. Der „sig. principale padrone* ist Eigenthümer der Bergwerke und der „Fueinen“ in der Wochein, einer genannt „W i s s t r i tza“ und einer anderen „Fucina vecchia“ (Althammer), der Berg- und Hammerwerke „ J a v e r b u r g o“, „Raudon a“, und T'(M i s 1 i n g“ in Steiermark; ferner „Verleger“ des „Pergwerg di Playhoffen“, e Fucine di Moistrana“ endlich Pächter der „Fucina grande di Ne u m ar k tl“. Alle Producte dieser Gewerke bewilligt er als Herr, der Compagnie, mit Ausnahme derer von Mi s slin g, die er theils für sich, theils für den ConSum in Untersteier und . Croatien braucht. Jedes Gewerk hat ein eigenes Conto zu führen und die Bilanzen müssen ohne Vermengung für jedes jährlich gemacht werden. 7. Das Handelshaus in Venedig unter der Firma Francesco Z o i s und der Direction des „ Agente sig. Domenico Persone“ bleibt im Geschäftsverkehr wie bis dato, doch kann dieser nötigenfalls auch abgebrochen werden. 8. Sigismondo überlässt die Oelmagazine, 47 Oel-behälter, Keller und Localitäten seines vom Väter erhaltenen Hauses in Triest der Gesellschaft zum Mietpreise von 1200 fl. 9. Die Eisènwaarensendungen innerhalb der Adria bis inclusive Brindisi laufen ohne Versicherung auf ihre Gefahr. Darüber hinaus werden sie mit Rücksicht auf Schiff und Flagge versichert.1): *).Eine Assecuranz-Compagnie wurde. 1766 in Triest gegründet, seit 1780 dehnte sie ihre Thätigkeit auch auf die Flussschifffahrt der Donau, Theiss, Kulpa, Mur, Save und Drave aus. 10. Kein Compagnon darf Privatgeschäfte machen. Die Dividenden werden jährlich so vertheilt, dass Michael Angelo 50%, Bernardino 30% und S'igismondo 20% des Gewinnstes erhalten. 11. Bernardino, welcher die Hauptarbeit leistet, erhält ausserdem jährlich 1000 fl. als „reccogni zio ne“. 12. Jährlich, wenigstens aber jedes zweite Jahr, wird Bilanz gemacht. „Wenn der Segen des Himmels fortdauert zum Vortheil und Nutzen der Compagnie“, so wird sie die Dividende durch 6 Jahre auszahlen. 13. Später wird der Nutzen nur gutgeschrieben. Zu Ende des zwölften Jahres müssen erst alle Gläubiger bezahlt werden, dann die 120/m fl. Reservefond dem Principal, endlich die Einlagen zu 100/m, 20/m und 20/m fl. den Einlegern erstattet werden. Das vorhandene Eisen wird zum Selbstkostenpreise berechnet, vom Uebrigbleibenden werden die Conti der Theilhaber beglichen. 14. Sollte der „Principal“ früher sterben,1) so bleibt die Gesellschaft zwischen den beiden andern Compagnons aufrecht. Die Leitung des Geschäftes behält Bernardino. Aber Sigismondo erhält auch die Firma. — Sie müssen aber den Erben das leisten, was sie dem Michel Angelo zu leisten schuldig gewesen wären. 15. Das Gleiche gilt für den Todesfall eines der beiden andern Compagnons ; nur müsste dann ein geeignetes Individuum für die Geschäftsführung gesucht werden. 16. Bei Meinungsdifferenzen der Compagnons ist der „Principale“ inappellabler Schiedsrichter. Sollte aber einer wieder Erwarten eine andere Instanz anrufen, so fallen alle seine Ansprüche aus dem Geschäfte frommen Zwecken anheim, nach Bestimmung des Principals. Stirbt der Principal, so werden als Schiedsrichter anerkannt: Anton Kappus von Pichelstein, k. k. Cammerfiscal, und A1 eXän der vonAndrioli. 17. Folgt die Affirmationsformel mit Unterschrift und Insiegeln der drei Contrahenten. Die Geschichte des krainischen Landes-Museums. In actenmässiger Darstellung von A. Mül ln er. (Fortsetzung.) Dieser vernünftige und einzig richtige Standpunkt wurde erst 1861 wieder eingenommen und der Vorschlag zur Durchführung gebracht. Man scheint in den massgebenden Kreisen eben auch schon curatoriumsmüde geworden zu sein. Diese bureaukratische Mumie bildete die ossa arrida des Institutes, hatte keinen praktischen 9 Zweck und sich längst überlebt. Beweis dafür ist eine elegische, recht trübselige Eingabe des Curatoriums ddo. 21. Jänner 1847 an dieStänd. Verordnetenstelle, verfasst von Jerin mit dem vidi von Lichtenberg und Aichelhurg. Jerin lamentirt, dass man das Curatorium nicht beachte. Geschenke laufen ein, ohne dass die Herren es erfahren, so dass sie selbst keine Dankschreiben abgehen lassen können, nicht einmal davon wurden sie in Kenntniss gesetzt, worauf der Custos beeidet worden wäre, und ihnen selbst die Eidesformel nicht zugestellt! u. dgl. Ferneres mehr; das Curatorium bittet daher, die Ständ. Verordnetenstelle wolle die Massregeln treffen, dass dem angezeigten Missstande abgeholfen werde, was unmassgeblich dadurch geschehen könnte, wenn die Verordnetenstelle die unmittelbare Corresponded mit dem Curatorio wieder herstellen möchte. M.-A. 1847. 5. Die Verhältnisse des Vereines gestalteten sich inzwischen immer ungünstiger. Seit Jahren wurde von der Revision seiner Statuten gesprochen ; schliesslich konnte man nicht einmal mehr einen Vorstand für den unseligen Verein erhalten, so dass die Geschäfte desselben vom Curatorium besorgt werden mussten. Der verstärkte Stände-Ausschuss überlegte daher, ob, und inwieweit der Fortbestand des Museums-Ver-eines überhaupt für das Museum nöthig sei? Das Curatorium wird daher aufgefordert, die Finanzlage des Museums zu erörtern, wobei eine Neugestaltung des Curatoriums und die Auflösung des zwecklosen Vereines ins Auge gefasst wurden. Interessant ist die Kritik des Curatoriums seitens der Ständ. Verordnetenstelle; im nachfolgend citirten Actenstücke ddo. 8. März 1847, M.-A. Nr. 10, heisst es : „Das Curatorium wird d esshalb ersucht, einen Vorschlag zu erstatten, wie es (da es hei seiner bisherigen Gestaltung, und zwar schon vor Errichtung des Museumsvereines, dem Zweck einer die Benützung der Anstalt nicht hemmenden Aufsicht nicht entsprach) einer entsprechenderen Gestaltung mit Rücksicht auf die Schwierigkeit, drei Curatoren aus der beschränkten Anzahl der Stände aufzufinden — auf die Räthlichkeit, ein wissenschaftliches Element in dasselbe hineinzuziehen — etc. zuzuführen wäre ? — Der verstärkte Stände-Ausschuss meint, dass es mit einem Curator auch ginge, dem „ein wissenschaftlicher Vicecurator“ beizugeben wäre!! M.-A. 1847, Nr. 10. Gefertigt ist der Act vom Gouverneur Weingarten. Aus der von Jerin concipirten Antwort des Curatoriums ddo. 13. August 1847 scheint hervorzugehen, dass eine, nach des gefürchteten Hohenwart Tode wieder begonnene Minirarbeit einzelner Professoren des Lyceums dahinter steckte. Das Curatorium lehnt den Antrag, sich zu reorganisiren, ab, da es den Vorwurf von sich nicht ablehnen könnte, das's er sich durch 9 Was auch 1777 eintraf. Vorschläge auf seine Vernichtung dasMesser in die Kehle selbst gestossen habe.“ M.-A. 10. Im Mai 1847 lag der Verein in der Agonie. Sowohl Leopold von Lichtenberg als auch Frh. von Codelli hatten im Landtage die angebotene Vorstandschaft abgelehnt. Es wurden daher die Vereinsangelegenheiten dem Museums-Curator Wolfgang Grafen v. Lichtenberg übertragen. Am 13. Mai 1847 erfolgte die protokollarische Uebergabe, bei welcher als gegenwärtig erschienen : Leopold Frh. v. Lichtenberg, ausgetretener Museal-Vereins-Vorstand, als übergebend, —Wolfgang GrafLichtenberg, Museums-Curator, als übernehmend, Carl Raab, Museums-Vereins-Secretär und Moriz Frh. v. Tau ff er er als Actuar. Viel war allerdings nicht zu übergeben: das Geschäftsprotokoll, 7 Fascikel-Acten, 33 Stück Blanquetten vom Diplom, das Vereinssiegel und Presse, ein Kästchen und ein Schreiben des Grafen Carl v.Hohenwart, nebst einem „Packet Geschenke“ war Alles, was sich vorfand. M.-A. Nr. 11, de 1847. Den Todesstoss erhielt der Verein endlich in der Landtagssitzung vom 13. September 1847. Hier wurde beschlossen: Es möge der verstärkte Ausschuss einen Plan ausarbeiten, wie mit dem Museo zu gebahren sei, „damit auf Grundlage dieses Planes bei Allerh. Sr. Majestät auf die heute beschlossene Auflösung des gegenwärtigen Musealvereines angetragen werden könne“. L.-A. 1847, Fas. 8, Nr. 524. Im Principe war somit der Verein von seinen Herrn aufgegeben, doch scheint er unter Vormundschaft der Cu-ratoren noch fortvegetirt zu haben; eine förmliche Auflösung kann nicht nachgewiesen werden. Im Ge gentheile, es bemächtigten sich desselben strebsame Leute, welche aus ihm einen Mittelpunkt für wissenschaftliches Leben zu machen beabsichtigten. Sie nannten-sich „Wissenschaftsfreunde“, ihre Seele scheint Frey er gewesen zu sein, denn von seiner Hand stammen die meisten diesbezüglichen Schriftstücke unter den Musealacten. M.-A. 1849. Nr. 12. Mit 20. Februar 1849 begegnet uns auch der nachmalige Custos Carl Deschmann zum ersten Male in den Acten ; unter obigem Datum sucht er um Aufnahme in den Verein an, gegen Entrichtung von 2 fl. Jahresbeitrag. „Sollte die schon öfters angeregte Ve.reins-schrift zu Stande kommen, so erklärt er sich als bereit, für dieselbe Beiträge, welche sich auf die Natur- und Landeskunde Krains beziehen, liefern zu wollen.“ Gefertigt ist das Gesuch mit „Carl Deshmann, Doctorand der Rechte, und Docent der populären Land-wirthschaftslehre am Laibacher Lyceum“. M.-A. 1849. Nr. 6. Aus dieser Bemerkung. Deshmanns ist ersichtlich, dass -die „Wissenschaftsfreunde“ eine Musealzeitschrift planten. In der Erledigung des Curators Jerin ddo. 1. Mai schreibt dieser, dass sich das Curatorium freue, ihn als „kennt-nissr eichen Natur historik er“ aufnehmen zu können, besonders da er sich erbietet, „sobald die oft angeregte Museal-Zeitschrift ins Leben getreten sein wird“, für selbe zu arbeiten. Natürlich wurde nach verflogenem ersten Rausche auch daraus nichts. Inzwischen starb Jerin am 24. August 1849. Sein Nachfolger als Curator ist Anton Frh. v. Codelli mit Wolfgang Graf Lichtenberg. Die Neuorganisation der Gymnasien verlangte eine grössere Berücksichtigung des naturgeschichtlichen Unterrichtes. Da es mit diesbezüglichen Lehrmitteln am Lyceo, schlecht aussah, verfiel der Director Joh. Kleeman auf das Landesmuseum, dessen unbedingte Benützung er durch das Unterrichts-Ministerium zu erwirken beabsichtigte. Kleemann streckte vorsichtig seinen Fühler aus und verhandelte nur mündlich mit Freyer, auf schriftliche Propositionen, wie dies Freyer wollte, liess er sich nicht ein ; cf. Kleemans Brief ddo.-29. Jänner 1850. M.-A. 18. .— Unterm 11. März 1850 berichtet Freyer über die Angele? genheit an das Curatorium. Kleemann hätte eine Commission von Professoren gewählt, welche dié Frage der freien Benützung des Museums berathen sollten. Nun fährt Freyer fort: Er müsse unverhohlen pflichtgemäss entgegnen : „dass unter den jetzigen p. t. Herren Gymnasial-Professoren Laibachs kein einzigér Naturhistorik er sei, noch irgend eine zu hoffende Neigung, die Wissenschaft wirklich zu fördern, die Musealsammlungen zu mehren, zu vervollkommnen, zur Erforschung des Landes Krain weder Willen noch Kraft besitze. Diese Herren versehen die Vorlesungen der Naturgeschichte als Obliegenheit nur des Monatsgehaltes wegen, als Broderwerb. Womit die tfreie. Zeit ausgefüllt wird, ist bekannt. — Der Materialiensammler, der unbezahlte Beobachter im Freien, unermüdet die Erforschung des Landes, die Wissenschaft in allen Zweigen zu fördern sich bestrebend, wird belächelt, als Tändelei angesehen, weil es von Leuten mit Liebe zum Fache, vou nicht systemisirten Professoren ausgeübt wird ; daher den bezahlten nichtsthuenden solche Bestrebungen stets ein Dorn im Auge bleiben ; da es doch Augenblicke der Erkenntniss, gibt, dass es unverdiente Ehre sei, Professor der Naturgeschichte zu sein, ohne sich damit zu befassen oder befasst zu haben". Freyer schlägt vor, dem Gymnasio eine Sammlung für den Unterricht aus den Doubletten zusammenzustellen und zur freien Benützung übergeben zu lassen. Die Prachtstücke des Museums könne man doch nicht den Schülern in die Hände geben. M.-A. 1850. Nr. 18. Die Sache zog sich noch in das Jahr 1851 hinein. Hier tritt Dr. Kleemann als k. k. Schulrath und Gymnasial-Inspector unterm 18. März (M.-A. Nr. 26) an das Curatorium um Bewilligung, die Sammlungen für den Unterricht benützen zu dürfen, heran, ähnlich wie dies auch in Graz geschähe, wo die Schüler nach Abhandlung einer Partie in der Schule, in die Sammlungen gehen. Freyer entgegnet unterm 29. März, dass die Joanneums-Custoden Assistenten und Lohnbediente haben, für den Schulunterricht sind aber kleine Handsammlungen vorhanden, welche billig zu haben wären. Er sei mit Arbeit überhäuft und wünsche doch ein gewisses Entgegenkommen der Studien-Direction. h- Als der Professor der Naturgeschichte erkrankte, wurde dieSupplirung dem Bibliotheks-Scriptor übertragen, der sich nie mit Naturgeschichte befasst, und als sich Freyer im Vorjahre bereit erklärte, ohne Anspruch eines Honorars Naturgeschichte zu lehren, antwortete ihm Kleemann: „Dass dies nur systemisirten Professoren zukomme.“ M.-A. 26. de 1851. Mit der Zeit kam indess der naturgeschichtliche Unterricht an Gymnasien auch ins Geleise und die Geister beruhigten sich wieder. Das einzige bemerkenswerthe Vorkommen war der Schritt Freyers, seine materielle Lage erträglich zu gestalten. Ein Theuerungsbeitrag von 60 fl, welcher ihm pro 1850 ohne fernere Consequenz bewilligt wurde, den er auch noch 1852 bezog, war keine nennens-werthe Zubusse. Freyer überreicht daher unterm 3. October 1851 ein Majestätsgesuch um Gehaltserhöhung, über welches Aeüsserungen und Berichte abverlangt und geliefert wurden (M.-A. 1851. 60), bis durch Freyers Berufung nach Triest im Jahre 1852 die Sache gegenstandslos geworden war. Der. Podestà von Triest, Murcius To ma sini, ein eifriger und gelehrter Botaniker, hatte Freyern schätzen gelernt und sah dessen Acquisition für das Triester zoologische Museum als einen Gewinn an. Der Gehalt betrug 800 fl. Freyer bewarb sich um die Stelle, als sie im Concurswege ausgeschrieben war, und erhielt sie auch. Ein ärztliches Gutachten von 1687. Das Wochainer Völkchen war wie alle Oberkrainer von jeher rauflustig. Es liegt im Vicedomarchive ein Gutachten über eine Leiche vor, welches wir hier folgen lassen, da es für den Stand der damaligen gerichtlichen Medicin in unserem Lande bezeichnend ist. „Auf Anrufen JacobenPreshel, MartinMen-z i n g e r und Wallandt Schiller aus der W o c h a i n ist nachfolgender massen , der ehrenvest fürnemb maister Christof Khelner Rathsburger Pader und einer Landschaft in Crain Feldscher bei seinem bürgerlichen aidschwur wegen Paul Tishal fürgangener vermeinter entleibung gerichtlich examinirt worden- und folgt sein aussag als.: Und bekennd, dass herr Hanns Mayrhoffer Aufschläger in der Wochain umb ime zeugen geschrieben äuf bit und begeren Martin Menzinger, Andreen Prehsel und Das Blatt erscheint in ungezwungener Folge 12mal im Jahre, 1— Wallandt Schiler, er solle hinein in die Wachein zu Inen kumben, um den obernannt Verstorbenen zu besichtigen, dises er gethan, und dass er Tishal se. an seinem Kopf nichts anderst gehabt, allein zwei kleine sträch, die ein wenig sich gekendt, und weder geschwolln noch aufgeblasen gewest und kan nicht sagen noch erkennen als ain in Sachen wohlerfarener meister, dass er von solchen schleg gestorben were, auch er solche schleg niemalen keinen arzt gebraucht. Sintemallen er nach beschehener vermainter Toder gepaut und andre feld- und haussarbeit verricht, und erst hernach über 13 oder 14 Tag gestorben, dan, wann einer ordentlich und sunderlich in Kopf ver-wundt, sich nicht mehr aufhalten noch weniger arbeiten kan, welches ein ieder ehrlicher verständiger man verstehen und erkenen möge, sovil hat Zeug bekend. dessen Urkunde ist von diser Zeugen aussag unter mein Urban Flüss Stadtgerichts Verwalter alda aigen hier unter gestellte Petschaffts Vestigung obvermelter Purganten zugestellt worden. Actum Radtmanstorff am 9 Marti An. 1637. Eine neue römische Inschrift aus Laibach. M • D • M CLODIA L • F CLEMENTIL LA Marmor, 50 cm hoch, 24 cm breit und 18 cm dick; unten abgebrochen, doch fehlt an der Inschrift nichts. Erklärung; Matri Deum Magnae. Clodia Lucii Fili a Clementina. Der grossen Göttermutter, (weiht das Denkmal) Clodia Clementina, die Tochter des Lucius. Inschriften, welche der M ■ D • M, der grossen Göttermutter geweiht sind, kennen wir aus Aqui lei a (Mommsen Corp. Inscr. No. 796) und Triest (1. c. No. 519 u 520). Die Göttergestalt, welche hier genannt wird ist Isis, von ihr sagt Apuleius Metam. XI. 241, dass sie von verschiedenen Völkern unter verschiedenen Namen verehrt werde als Götter mutter, Minerva, Paphische Venus, Diana, Proserpina, alte Göttin Ceres, Juno, Bellona, Hecate,. Rhamnusia, ihr wahrer Name aber sei: Königin Isis. Der Inschriftstein wurde Anfang April d. J. in den Fundamentmauern des wasserseitigen Traktes des Sauses Nr. 7 am St. Jakobsplatze gelegentlich des Neubaues gefunden. Er stammt offenbar aus dem jenseits des Laibacli-flussfes gelegenen „Gradišče, den Resten der alten Aquilina. Herr Franz Bergant jun., Hausbesitzer, hatte die Güte, das interessante Monument dem Landesmuseum zu überlassen. Müllner. 8 Mark, halbjährig 4 K= 4 Mark. 1 '/a Bogen stark und kostet ganzjährig 8 K =