Bezugspreise Für Vsterreich-Ungarn ganzjährig K 4' — halbjährig K 2'- Für Amerika: ganzjährig D. 1 25 Für das übrige Ausland ganzjährig K 5-20 Briefe ohne Unterschrift werden nicht berücksichtigt, Manuskripte nicht zurück« gesendet. ottslheer Die Erscheint mit einer illustrierten Beilage „Wandermappe" am 4. und 19. eines jeden Monates. Bestellungen übernimmt die Merwaktung des Hottscheer Moten in Gottschee, Hauptplatz Nr. 87. Berichte sind zu senden an die Schriftleitung des Hottscheer Moten in Gottschee. Anzeige» (Jr.jerate) werden nach Tarif be> rechnet und von der 58er» waltung des Blattes übernommen. Die „Wandermappe" ist nur als Beilage des Gott» scheer Boten erhältlich. Postsparkaffen-Konto Nr. 842.285. Verschleißstelle: Schul-gaffe 9h. 75. Wr. 7. Kottschee, am 4. Aprik 1910. Jahrgang VII. Die bedrohte Existenz der Südfrüchtenhausierer. Schon unter Kaiser Friedrich III. erhielten die Gottscheer für ihre Verdienste um die Verteidigung der Landesgrenze gegen die Türken — das Ländchen mar damals von den Osmanen mehrmals furchtbar verheert, die Gegend an der Kulpa und Lubranka (Pölland, Kostet, Ossiunitz) war von den sengenden und brennenden Türkenhorden fast gänzlich entvölkert worden — und in Ansehung ihres Notstandes und ihrer durch die geringe Fruchtbarkeit des karstigen Bodens bedingten Erwerbsarmut Hausierprivilegien. Es dürfte in ganz Österreich wohl kaum irgendeine zweite Gegend geben, die aus mehr als 400 Jahre alte Haufierrechte zurückblickt wie Gottschee. Als im Jahre 1901 die Regierung im Reichsrate eine neue Hausiergesetzvorlage einbrachte, da fürchteten die Gottscheer Hausierer, daß ihre mehr als 400 Jahre alten Vorrechte, die wiederholt von österreichischen Regenten aufs neue bestätigt und auch in das Hausierpatent vom 4. September 1852 ausgenommen worden waren, verkürzt werden könnten, und leiteten zur Wahrung ihrer Privilegien eine Aktion an den Reichsrat ein. Den Bemühungen des zu diesem Zwecke in Gottschee eingesetzten Komitees sowie dem tatkräftigen Einschreiten der Reichsratsabgeordr.eten aus Krain war es zu verdanken, daß in die Regierungsvorlage eine Reihe dankenswerter Milderungen und Ausnahmen für die begünstigten Hausierer (Gottscheer usw.) ausgenommen wurden. Die Regierungsvorlage wunderte mehrmals zwischen dem Abgeordneten- und dem Herrenhause hin und her, wurde jedoch wegen des Nichtzustandekommens des Zoll- und Handelsbündnisses mit Ungarn schließlich nicht sanktioniert, sondern im vorigen Jahre in nur wenig veränderter Form neu eingebracht. Auch diese neue Vorlage enthielt die den begünstigten Hausierern bereits früher zugestandenen Vorrechte. Allein was nützen alle diese Zugeständnisse, wenn sie durch andere Gesetze zunichte gemacht werden I Den ersten Schlag erlitten die Südfrüchtenhausierer durch das Gesetz über die Sonntagsruhe. Schon im Sonntagsruhegesetz vom 16. Jänner 1895 war (Art. XII) die Bestimmung enthalten, daß dasselbe auch auf das „Feilbieten im Herumziehen" (Hausierhandel) Anwendung habe. Doch waren die Bestimmungen dieses Gesetzes noch nicht so streng und seine Anwendung auf den Hausierhandel blieb bloß auf dem Papiere stehen und wurde in der Praxis nicht durchgeführt. Durch das Gesetz vom 18. Juli 1905, womit das Gesetz vom 16. Jänner 1895, R. G. Nr. 21, betreffend die Regelung der Sonn- und Feiertagsruhe im Gewerbebetriebe, teilweise abgeändert und ergänzt wurde, erfuhren die Erwerbsverhältnisse der Südfrüchtenhausierer eine sehr bedeutende Beeinträchtigung. Dieses Gesetz enthält nämlich die Bestimmung, daß im Handelsgewerbe (auch im Hausierhandel) die Sonntagsarbeit für den Betrieb desselben höchstens in der Dauer von vier Stunden gestattet ist, welche durch die politischen Landesbehörden festzusetzen sind. Nun sind von den Landesstellen entweder nur vier Stunden vormittags für den Handel freigegeben worden oder gewisse Vormittags- und Nachmittagsstunden, während die hiedurch mitbetroffenen Südfrüchtenhausierer bekanntlich nicht in den Vormittags- und Nachmittagsstunden, sondern abends und in der Nacht ihr Geschäft machen. Wer wird denn auch vormittags „süße Ware" kaufen! Zum Nummernspiel sind die Gasthaus- und Kaffeehausbesucher doch nur in den Abend- und Nachtstunden zu haben. Zum Glück wurde das neue Sonntagsruhegesetz nicht in allen Kronländern mit gleicher Strenge geh and habt. In mehreren Provinzen ließ man die Südfrüchtenhausierer in Ruhe und drückte gern ein Auge zu, zumal es sich um ein uraltes Herkommen handelt und das Publikum es gar nicht verstanden hätte, wenn den armen Leuten ihr karger Verdienst und ihm selbst eine Gelegenheit zu harmloser Unterhaltung (beliebtes Nummernspiel) genommen worden wäre. So kamen auch damals die Südfrüchtenhausierer, wenigstens in mehreren Kronländern, wieder mit einem blauen Auge davon. Hätte übrigens im Jahre 1905 einer der Reichsratsabgeordneten auf die nachteiligen Folgen des Sonntagsruhegesetzes für den Erwerb der armen Südfrüchtenhausierer aufmerksam gemacht, so wäre im Gesetze gewiß eine Ausnahme zu ihren Gunsten zugestanden worden, zumal das Abgeordnetenhaus auch in den damals noch in Verhandlung stehenden Hausierhandelsgesetzentwurf mit großer Mehrheit manche sehr schätzenswerte Begünstigungen für die Hausierer, die aus erwerbsarmen Gegenden stammen, aufnahm. Es sollte aber noch schlimmer kommen. Eine Eigentümlichkeit unseres Parlamentes ist es bekanntlich, daß es sich manchmal nach monatelanger durch die Obstruktion verursachter Unfruchtbarkeit vorübergehend und gewissermaßen stoßweise zu plötzlicher positiver Tätigkeit aufrafft, die dann mitunter nahezu den Charakter der Überstürzung annimmt. So war es auch im Dezember vorigen Jahres. Viele Wochen hindurch hatte das Abgeordnetenhaus wegen der herrschenden Obstruktion nichts leisten können. Da heiterte sich in der dritten Dezemberwoche plötzlich der Parlamentshimmel auf. Es wurde nun ein paar Tage mit Dampfkrast gearbeitet und bei dieser Gelegenheit kamen zwischen Tür und Angel, von niemandem sonderlich beachtet, auch ein paar unscheinbare kleinere Gesetzvorlagen zur Annahme, von denen eine für die Südfrüchtenhausierer den Ruin herbeiführen kann, wenn nicht eine entsprechende Stilisierung des Hausiergesetzes im letzten Augenblicke noch Rettung bringt. Es ist dies das „Gesetz, betreffend die Dauer der Arbeitszeit und den Ladenschluß in Handelsgewerben und verwandten Geschäftsbetrieben", das bereits sanktioniert ist und vom 4. Mai d. I. an Geltung haben wird. Jedermann dachte dabei nichts anderes, als daß durch dieses Gesetz den Handelsangestellten durch die Regelung des Ladenschlusses die vom sozialpolitischen Standpunkte gewiß ganz gerechtfertigte notwendige Ruhezeit gewährleistet werde. Niemand hatte wohl eine Ahnung davon, daß dieses Gesetz eine Bestimmung enthält, durch die gerade die Ärmsten der Armen, nämlich die Südfrüchtenhausierer, nahezu brotlos gemacht werden. Und doch ist dem so. Der § 96 i des Ladenschlußgesetzes hat nämlich folgenden Wortlaut: „Während der Zeit, zu welcher die im § 96 e erwähnten Räumlichkeiten geschlossen sein müssen (b. i. von 8 Uhr abends bis 5 Uhr morgens. Anm. d. Schrift!.), ist das Feilbieten von Waren im Umherziehen (Hausierhandel) und auf der Straße, sofern in bezug auf das Feilbieten von Waren auf der Straße von der Gewerbebehörde nicht Ausnahmen zugelassen werden, verboten." Dieses Verbot, von dem Ausnahmen nur in bezug auf das Feilbieten von Waren nur auf der Straße, nicht aber in öffentlichen Lokalen zulässig sind, bedeutet nichts anderes als den völligen Hluin des Kausterhandeks mit Südfrüchten, da dieser nur in den Abend-und Nachtstunden in Gast- und Kaffeehäusern mit halbwegs lohnendem Erfolge betrieben werden kann. Von den mehr als 900 Hausierern aus Kretin beschäftigen sich rund 600, nämlich etwa 300 Gottscheer und 300 Slowenen, mit dem Hausierhandel mit Südfrüchten. Es sind das bekanntlich zumeist gerade die ärmsten unter den Hausierern, die durch die überaus harte Bestimmung des § 96 i des Ladenschlußgesetzes, falls in der Hausiergesetzvorlage für sie nicht eine Ausnahme bewilligt würde, brotlos gemacht würden. Von einem auch nur irgendwie nennenswerten Erwerb in den Vor- und Nachmittagsstunden kann bei den Südfrüchtenhausierern gar nicht die Rede sein, da, wie jedermann weiß, ihr Geschäft nur in den Abend- und Nachtstunden etwas einträgt. Hiebei steht überdies zu befürchten, daß durch diese verhängnisvolle gesetzliche Bestimmung auch jene Südfrüchtenhausierer aus Krain schwer werden betroffen werden, die in den Ländern der ungarischen Krone ihrem Erwerbe nachgehen. (Vergl. die erläuternden Bemerkungen zu § 29 des Hausiergesetzentwurfes.) Die ungarische Regierung wird wahrscheinlich Repressalien üben und den nach Z 16 begünstigten Hausierern aus Zisleithanien die nämlichen Schwierigkeiten und Erschwerungen bereiten, von denen die begünstigten Hausierer aus Ungarn nach § 96 i des Ladenschlußgesetzes in Österreich betroffen werden. Entsprechen übrigens diese Erschwerungen überhaupt den Abmachungen, die von den beiderseitigen Regierungen bezüglich der begünstigten Hausierer seinerzeit vereinbart worden sind? Was also beim Ladenschlußgesetze, wahrscheinlich aus bloßem Versehen, verabsäumt worden ist, das muß jetzt beim Hausierhandelsgesetze unbedingt nachgeholt werden. Was nützen alle sonstigen Begünstigungen und Ausnahmen im Hausierhandelsgesetze, wenn die Gesetzgebung mit der einen Hand das nimmt, was sie mit der ändern Hand zu geben scheint! Die Betroffenen würden dabei nur das bittere Gefühl haben, daß man mit ihrer wirtschaftlichen Existenz ein grausames Spiel treibt. Die 600 Südfrüchtenhausierer aus Krain bringen alljährlich etwa 200.000 Kronen als Verdienst in ihre Heimat, _ und wenn dieser Verdienst ausbleibt, werden neuerdings wieder einige hundert Familien gezwungen fern, ihr Vaterland zu verlassen und in Amerika Brot und Erwerb zu suchen. Absatz 6 des 8 9 des Hausierhandelsgesetzentwurfes besagt zwar: „Der Geschäftsbetrieb in öffentlichen Lokalen ist ohne Rücksicht auf die Tageszeit lediglich von der Erlaubnis des Besitzers derselben abhängig." Wenn dieser Absatz tatsächlich in das Gesetz ausgenommen würde, so stünde es ja für unsere Südfrüchtenhausierer gut; sie bekämen, was sie brauchen. Mit Rücksicht auf das Ladenschlußgesetz (§ 96 i) steht jedoch mit Bestimmtheit zu befürchten, daß dieser Absatz gestrichen werden wird. Es ist ja auch nicht not, daß der Geschäftsbetrieb in öffentlichen Lokalen in den Abend- und Nachtstunden allen Hausierern gestattet werde. Nicht einmal alle „begünstigten" Hausierer sind auf die Abend- und Nachtstunden angewiesen, sondern einzig und allein nur die 500 bis 600 Südfrüchtenhausierer aus Krain und einige Südfrüchtenhausierer aus dem ebenfalls „begünstigten" Komitate von Modrus-Fiume, das den hiebei interessierten Bezirken Gottschee und Tschernembl benachbart ist. Es sind also von den zirka 15.000 Hausierern im ganzen nur etwa 700 Südfrüchtenhausierer, für die aus Gründen der Menschlichkeit und mit Rücksicht auf das uralte Her- kommen unbedingt eine Ausnahme gestattet werden soll. Durch diese Ausnahme erleiden auch die seßhaften einheimischen Geschäftsleute keinen Schaden; denn die Südfrüchte (Orangen, Feigen usw.) nimmt der Hausierer ohnehin nur vom heimischen Südfrüchtenhändler, der also durch das Verbot des Hausierens mit denselben in den Nachtstunden nicht nur keinen Vorteil, sondern sogar einen Nachteil hätte. Was aber die Kanditen anbelangt, so würden die beim Nummernspiel abgesetzten Süßigkeiten im Konditoreiladen oder beim Zuckerbäcker doch nicht gekauft werden; es ist das vielmehr ein Warenabsatz, den nur die Gelegenheit und die Unterhaltung beim Nummernspiel zustande bringt. Würden sich übrigens die Südfrüchtenhausierer, durch das Abendverbot genötigt, allenfalls darauf verlegen, mit ihren Waren untertags von Haus zu Haus mit ihren Zuckerwaren hausieren zu gehen, wozu sie auch nach dem neuen Gesetze das Recht hätten, so würde der Schaden für die Zuckerbäcker und Konditoreien jedenfalls viel größer sein als durch das Nummernspiel in den Abend- und Nachtstunden. Schließlich sei noch darauf aufmerksam gemacht, daß die „begünstigten" Südfrüchtenhausierer ihr Geschäft ohnehin nur in den Herbstund Wintermonaten, also etwa 5 bis 6 Monate betreiben. Von Ostern an bis zum Oktober bleiben sie zu Hause. Wir möchten demnach vorschlagen, zur Rettung der Existenz der nach § 16 begünstigten Südfrüchtenhausierer aus Krain und um die großen Härten des Ladenschluß- und des Sonntagsruhegesetzes zu beseitigen, nach dem Absatz des § 9, der unter Bezugnahme aus das Ladenschlußgesetz wahrscheinlich das Verbot des Hausierhandels während der Zeit, zu welcher die Geschäftsladen geschlossen bleiben müssen, enthalten wird, folgenden Absatz aufzunehmen: „Die Bestimmung des voranstehenden Absatzes findet auf die Hausierer der im § 16, Absatz 2, Punkt 3 und im § 29, Absatz 2, lit g genannten Gegenden, insofern von denselben der Hausierhandel mit den im § 29, Absatz 2 lit g bezeichneten oder ähnlichen Waren (Fischkonserven u. bergt.), bezüglich deren der Hausierhandel daselbst im Herkommen begründet ist (§ 16, Absatz 1), betrieben wird, keine Anwendung. Der Geschäftsbetrieb dieser Hausierer ist bezüglich der im § 29, Absatz 2, lit. g bezeichneten oder ähnlicher im Herkommen begründeten Waren in öffentlichen Lokalen ohne Rücksicht auf die Tageszeit lediglich von der Erlaubnis des Besitzers derselben abhängig und es finden auf denselben die bezüglich der Sonntagsruhe für die Handelsgewerbe im allgemeinen oder für bestimmte Handelszweige, bezw. Warengattungen in den einzelnen Ortschaften bestehenden gesetzlichen Vorschriften keine Anwendung." Gesetzestechnische Schwierigkeiten dürften bezüglich der Aufnahme des von uns vorgeschlagenen Absatzes in den § 9 des Hausiergesetzes wohl kaum bestehen. Ein direkter Widerspruch mit einzelnen Bestimmungen des Ladenschluß- und des Sonntagsruhegesetzes ist ja insoferne nicht vorhanden, als die betreffenden Bestimmungen dieser beiden letzteren Gesetze in ihrer Anwendung auf die Hausierer im allgemeinen vollkommen aufrecht erhalten bleiben und nur für eine verschwindend kleine Minderheit derselben aus Menschlichkeitsgründen, und um diese Ärmsten der Armen nicht brotlos zu machen, nachträglich eine Ausnahme geschaffen werden soll. Diese Ausnahme kann dann später gelegentlich einer Novellierung des Sonntagsruhe- und des Ladenschlußgesetzes (Gewerbeordnung) auch ausdrücklich in diese beiden Gesetze ausgenommen werden. — Der § 10 des Hausiergesetzentwurfes verbietet in Absatz 2 . unter lit. c und 1 im allgemeinen das Hausieren mit Kanditen und anderen Zuckerwaren sowie mit Material-, Kolonial- und Spezereiwaren und Mineralölen. Mit Rücksicht auf die begünstigten Hausierer aus Krain enthält jedoch dieser Paragraph die Bestimmung, daß der Handelsminister im Einvernehmen mit dem Minister des Innern ermächtigt wird, einzelne unter lit. c und 1 fallende Warengattungen (Kanditen u. bergt.) ausnahmsweise zum Hausierhandel zuzulassen. Die betreffende Gesetzesstelle ist jedoch so allgemein gehalten, daß die gewerbefreundlichen Abgeordneten vielleicht befürchten werden, daß die Regierung mit der Zulassung solcher Ausnahmen vielleicht allzufreigebig vergehen könnte. Andererseits wäre es wünschenswert, daß für die begünstigten Südfrüchtenhausierer aus Kram die ausnahmsweise Bewilligung, auch mit Kanditen, die gegenwärtig für sie noch wichtiger sind als die Südfrüchte, hausieren zu dürfen, schon im Gesetze festgelegt würde. Wir mochten uns demnach erlauben vorzuschlagen, daß in Absatz 2 des § 10 folgender Schlußsatz ausgenommen werden möge: „Die Ausschließung der unter lit. c und I bezeichnten Waren vom Hausierhandel hat auf die Hausierer aus den im § 16, Absatz 2, Punkt 3 angeführten Gegenden keine Anwendung, insoferne dieselben den Hausierhandel mit solchen unter lit. c und 1 bezeichnten Waren betreiben, bezüglich deren der Hausierhandel daselbst im Herkommen begründet ist. Die Hausierer aus den im § 29, Absatz 2, lit. g genannten Gegenden dürfen den Hausierhandel auch mit jenen in § 29, Absatz 2, lit. g bezeichnten Waren betreiben, die sonst nach den Bestimmungen des voranstehenden Absatzes, lit. c und 1, vom Hausierhandel ausgeschlossen sind." * Mit Rücksicht auf die große Wichtigkeit des Gegenstandes für unsere engere Heimat wurde zur Besprechung der durch das Sonntagsruhe- und das Ladenschlußgesetz und durch die zu gewärtigende Ausnahme gewisser gefährlicher Bestimmungen in das Hausiergesetz (Abend- und Nachthausierverbot) geschaffenen Lage vom Verständi-gungsausschusse (Arbeitsausschüsse) am 30. v. M. im Sitzungssaale des Stadthauses in Gottschee eine Versammlung veranstaltet, zu der Südfrüchtenhausierer aus allen Gegenden des Ländchens und auch mehrere Gemeindevorsteher erschienen. Der Bürgermeister von Gottschee kaiserl. Rat Herr Alois Lop eröffnete die Versammlung, begrüßte herzlich die Erschienenen, legte den Zweck der heutigen Versammlung dar und erteilte hierauf dem Berichterstatter Herrn Schulrat Josef Obergföll das Wort. Dieser bot in längerer Ausführung zunächst einen geschichtlichen Rückblick auf die Entwicklung des Hausierhandels der Gottscheer seit dem Jahre 1492 bis zur Gegenwart und besprach hierauf eingehend die den Südfrüchten-Hausierern durch das Abend- und Nachthausierverbot drohende Gefahr, die geradezu die Existenz derselben in Frage stelle und das Ländchen durch die hiedurch noch mehr gesteigerte Auswanderung entvölkern und dem völligen wirtschaftlichen Niedergang preisgegeben werde. (Man hörte Zurufe: Dann sind wir alle verloren! Dann müssen wir alle auswandern! Ein Hausierergreis rief in die Versammlung hinein: Ich bin schon 70 Jahre alt und auch ich werde dann trotz meines hohen Alters in Amerika mein Brot suchen müssen!) Noch sei nicht alles verloren. Es müsse aber jetzt im letzten entscheidenden Augenblicke alles auf geboten werden, um das drohende Unheil zu verhüten. Die Anträge des Berichterstatters bezüglich der Fassung der Paragraphen 9 und 10, die gleichlautend sind mit den in unseren obigen Ausführungen gemachten Vorschlägen, wurden stimmeneinhellig angenommen. Mehrere Hausierer betonten, es müßten jetzt alle Hebel in Bewegung gesetzt werden. Da es sich nicht bloß um die Existenz von etwa 300 deutschen Laudessöhnen und ihren Familien handle, sondern auch um zirka 500 slawische (slowenische und kroatische) Hausierer, so dürfe mit Sicherheit erwartet werden, daß sich nicht bloß Abg. Fürst Auersperg und die deutschen Reichsratsabgeordneten aller Parteien, sondern auch die slowenischen und kroatischen Abgeordneten um diese Lebensfrage eines Teiles ihrer Volksgenossen mit aller Wärme und allem Nachdrucke annehmen werden. Wenn es notwendig werden sollte, seien Sturmpetitionen einzureichen und Abordnungen nach Wien zu schicken. Nach einem Schlußworte des Gemeindevorstehers Herrn Hans Jonke, der in beweglichen Worten nochmals das Unheil schilderte, welches das Abend- und Nachthausierverbot über die Heimat brächte, wurde die sehr zahlreich besuchte Versammlung geschlossen. Den Südfrüchten!)austerern in den Unchbargemeinden des Gottscheer Gebietes und den kroatischen Südfrüchtenhausierern im Komitate Modrus-Fiume j\\x Geachtung. Unter Hinweis auf unfern heutigen Leitaufsatz („Die bedrohte Existenz der Südfrüchtenhausierer") machen wir die Südfrüchtenhausierer in den Gemeinden Niederdorf, Banjaloka, Kostel, Ossiunitz, Altenmarkt, Döblitsch, Oberch, Radenze, Tanzberg, Thal, Tscheplach, Unterberg und Wutarei, ferner in den kroatischen Gemeinden Grobnik, Severin a. d. Kulpa, Bosiljevo, Brod a. d. Kulpa, Brod-Moravice, Delnice, Lic, Skrad und Labar darauf aufmerksam, daß sie durch das zu befürchtende gesetzliche Verbot des Hausierens in öffentlichen Lokalen in den Abend- und Nachtstunden Gefahr laufen, um ihren Erwerb gebracht zu werden. Soll dieses Verbot im letzten Augenblicke noch verhütet, bezw. die Erwirkung einer Ausnahme für die nach § 16 des Hausiergesetzentwurfes begünstigten Südfrüchtenhausierer aus Kram und dem angrenzenden Modrus-Fiumaner Komitate erreicht werden, so ist es notwendig, daß sich diese Südfrüchtenhausierer an die Reichsratsabgeordneten ihrer Wahlkreise, bezw. ihrer Nationalität wenden und dieselben bitten, daß sie sich mit allem Nachdrucke für sie entsetzen. Es müßte dies aber sofort geschehen, da die Beratung im Gewerbeausschusse des Abgeordnetenhauses bereits bis zum § 4 des Hausiergesetzes gelangt ist und der entscheidende Paragraph 9 schon in den nächsten Tagen zur Verhandlung kommen dürfte. Vielleicht haben die hochw. Herren Seelsorger die Güte, den Südfrüchtenhausierern ihrer Pfarren hiebei an die Hand zu gehen. Des Wanderlehrers pregl unglückliche Hand. Neben der bereits in der letzten Nummer des „Boten" erwähnten, von den Christlichsozialen neugegründeten „Vieh- und Sch weinezuchtgenossen schast" in Mitterdorf hat der Sekretär der landw. Filiale seine eigene Zweite Gottscheer Vieh-und Schweinezuchtgenossenschast in Mitterdorf gegründet und zwar nur deswegen, weil er es nicht haben wollte, daß eine der genannten Genossenschaften von Christlichsozialen gegründet würde und nicht ihn zum Gründer hätte. Der Herr Sekretär hat hiemit der guten Sache einen sehr schlechten Dienst erwiesen, ja die gewünschte Entwicklung der einen und anderen Genossenschaft in Frage gestellt. Denn zwei gleiche Genossenschaften, in derselben Gemeinde werden nicht lebensfähig bleiben können. Sein Vorgehen nimmt sich umso sonderbarer aus, als die Christlichsozialen ihm und den Bauernparteilern mit aller Offenheit entgegenkamen. Herr Pregl wußte es, daß die Satzungen für eine Vieh- und Schweinezuchtgenossenschaft in Mitterdorf und Altlag bereits mehrere Wochen früher von Vorstandsmitgliedern der Raiffeisenkassen 'ausgearbeitet worden waren und die Einladung zum Beitritte in dieselbe in Mitterdorf an alle ohne Unterschied der Partei ergangen war, ja die Statuten beim Gemeindeamte vorgelegt worden waren. Er überzeugte sich persönlich vom Inhalte der fertigen Statuten und konnte entnehmen, daß sie den Verhältnissen entsprechender waren, als jene, die zu brauchen er oorhatte, und daß sie keinen Punkt enthielten, den die Anhänger seiner Partei nicht hätten unterschreiben dürfen. Die Christlichsozialen waren offen genug, ihm über sein Ersuchen bei einer von beiden Parteien veranstalteten Besprechung die Statuten zur genaueren Durchsicht zu überlassen. Die Christlichsozialen erklärten zudem, mit der Vermehrung der Zahl der Vorstandsmitglieder einverstanden zu sein, um den beiderseitigen Wünschen Rechnung zu tragen. Die Agrarier erbaten eine achttägige Bedenkzeit bis zur nächsten neuerlichen Besprechung in dieser Angelegenheit. Erst als von Seite der Agrarier ablehnende Antwort eintraf, beschlossen die Christlichsozialen, ohne weiteres Zaudern die gerichtliche Legalisierung des Gesuches um Registrierung zu besorgen. Augenscheinlich hatte die von Herrn Pregl vorgeschlagene achttägige Bedenkzeit nur den Zweck, die Christlichsozialen durch diesen Kniff hinzuhalten und so mit der Gründung in die Hinterhand zu setzen. Herr Pregl hatte davon Kenntnis, daß die Christlichsozialen das Gesuch um Registrierung der Genossenschaft am 14. März vormittags hatten gerichtlich legalisieren lassen. Da er selbst einige Tage zuvor an Christlichsoziale geschrieben hatte, daß in dieser Angelegenheit nur einmütiges Vorgehen Gelingen haben könnte, so glaubte man, daß er sich bemühen würde, seinen Anhängern den Beitritt anzuempfehlen. Was die Christlichsozialen in Nesseltal getan, das würden die Agrarier in Mitterdorf tun, meinte man. Es geschah aber das gerade Gegenteil. Pregl gründete eine Extragenossenschaft und zwar ganz heimlich. Nachdem er unsere Statuten durchstudiert und aus ihnen das Nötige erfahren und entnommen hatte, bildete er eiligst seine Zweite Vieh- und Schweinezuchtgenossenschaft in Mitterdorf und trachtete mit deren Registrierung womöglich der anderen zuvorzukommen, um so den Schein des Vorrechtes auf Subventionen für sich zu haben. Deshalb schickte er Plakate hinaus, worin für den 17. März zur gründenden Versammlung der Zweiten Gottscheer Vieh- und Schweinezuchtgenossenschaft, und zur Beschlußfassung über Statuten eingeladen wurde. Er hatte es aber so eilig, daß er diese Beschlußfassung nicht erst abwarten wollte, sondern schon am 14. März spät abends mit Dr. Karnitschnig (! 1) kam, schnell einige Männer rufen und das Gesuch unterschreiben ließ. Doktor Karnitschnig nahm die Legalisierung der Unterschriften gleich im Wirtshause (!) vor und alles wurde dann expreß nach Rndolsswert geschickt. Wir wollten dies deshalb etwas ausführlicher behandeln, um zu zeigen, wie Herrn Pregls Unparteilichkeit (!) ausschaut und wie er Loyalität und Aufrichtigkeit zu erwidern versteht. Ob Herr Pregl bei seinem durch und durch illoyalen Vorgehen nach den Intentionen und Wünschen des Fürsten Auersperg gehandelt hat, ist sehr fraglich! Aus Stabt und Land. Gottschee. (Ernennung.) Der Kaiser hat den in Bregenz als Bezirksschulinspektor in Verwendung stehenden Professor am k. k. Staatsgynmasium in Klagensurt Herrn Jodok Mätzler zum Direktor des k. k. Staatsgymnasiums in Feldkirch (Vorarlberg) ernannt. Unfern herzlichsten Glückwunsch! Herr Gymuasialdirektor I. Mätzler war bekanntlich vom Jahre 1875 bis 1894 als Professor am hiesigen Staatsgymnasium tätig und steht hierzulande überall im besten Angedenken. — (Personalnachricht.) Herr Dr. Hans Ganslmayer, Assistent am pathologisch-anatomischen Institut der k. u. k. Tierärztlichen Hochschule in Wien kommt zur weiteren Fortbildung auf dem Gebiete der Bakteriologie und Serumtherapie an das kaiserl. Reichsgesundheitsamt nach Berlin, wo er durch längere Zeit bei Geheimrat Prof. Dr. R. Ostertag wissenschaftlich arbeiten wird. — Es wurde ihm zu diesem Zwecke von den beteiligten Ministerien ein entsprechender Urlaub und eine Staatssubvention bewilligt. — (Vom Volksschuldienste.) Da Fräulein Valeska von Gressel auf ihre Lehrstelle an der Volksschule in Lienfeld verzichtet hat, wurde Herr Lehrer Josef Greg oritsch dieser Schule zugewiesen und in Gottschee Fräulein Fanni Stöckl für ihn als Supplentin bestellt. — (Danksagung.) An die christlichsoziale Parteileitung in Gottschee gelangte am 23. v. M. folgendes Schreiben: „Euer Hochwohlgeboren! Für die anläßlich des Ablebens unseres unvergeßlichen, hochverdienten Führers Dr. Karl Lueger zum Ausdruck gebrachte herzliche Anteilnahme bittet die Versicherung des innigsten Dankes entgegennehmen zu wollen für die christlichsoziale Parteileitung: Der Obmann: Prinz Alois von und zu Liechtenstein, Landmarschall. — (Trauung.) Am 29. v. M. wurde in der hiesigen Stadtpfarrkirche Rechtspraktikant Herr Leo von Tornago, Sohn des verstorbenen k. u. k. Oberstleutnants d. R. Alois Edlen von Tornago, mit Fräulein Friederike Ranzinger, Tochter des verstorbenen Bürgers und Glasfabrikanten Franz Ranzinger, getraut. Trauungszeugen waren die Herren Bergrat Vinzenz Ranzinger und Gemeinderat Florian To mit sch. — (Generalversammlung der Spar- und Darlehenskasse.) Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung des Spar- und Darlehenskassenvereines für die Pfarre Gottschee (Raiffeisenkasse) findet Donnerstag den 14. April l. I. um 5 Uhr nachmittags im Gasthause des Herrn Anton Kresse in Schalkendors statt Tagesordnung: 1. Bericht des Vorstandes. 2. Bericht des Aufsichtsrates. 3. Bericht über die durch den Verbandsrevisor vorgenommene Revision. 4. Genehmigung des Rechnungsabschlusses für das Jahr 1909. 5. Wahl des Ausstchtsrates. 6. Änderung der Statuten. 7. Allfälliges. Falls die Versammlung nicht beschlußfähig fein sollte, findet eine, halbe Stunde später eine zweite Generalversammlung mit der gleichen Tagesordnung statt, die satzungsgemäß ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlußfähig ist. Der Vorstand. — (Deutsche Bauernpartei.) Herr Gemeindevorsteher Hans Jonke in Oberinösel hat seine leitenden Stellen in der frei- l finnigen Deutschen Bauernpartei niedergelegt. Herr Jonke ist offenbar zur Einsicht gekommen, daß die Gründung dieser Partei eine ganz überflüssige Sache war und daß sich durch diese Partei für unsere Heimat praktisch nichts erreichen läßt, nicht einmal eine Staatsoder Landessuboention für den Konsumverein. Die Partei arbeitete nur für Papier und Druckerschwärze, den von ihr in bombastischen Zeitungsaufsätzen veröffentlichten Programmen folgten keine Taten. Die Tätigkeit ihres Ausschusses und ihrer Unterausschüsse, deren Mitglieder einst ganze Spalten in den „Nachrichten" ausfüllten, war gleich Null. Die Deutsche Bauernpartei ist innerlich bereits zusammengebrochen, nach außen hin wird sie wahrscheinlich eine Zeitlang noch eine kümmerliche Scheinexistenz führen. — (Kindergarten beim Kohlenwerk.) Herr Professor Josef Tfchinkel in Leoben hat bei feinen Landsleuten in Ober-steiermark für den zweiten Kindergarten in Gottschee eine Sammlung veranstaltet, die 91 K einbrachte. — (Der Ausschuß der städtischen Sparkasse) hat in der Sitzung vom 18. v. M. beschlossen, vom heurigen Geschäftsgewinne folgende Beträge wohltätigen und gemeinnützigen Zwecken zuzuführen: der Stadt Gottschee für die Wasserleitung 6000 K, der städtischen Musikschule 1200 K, den provisorischen Lehrkräften an der Volksschule 300 K, der Feuerwehr in Gottschee 200 K, den Feuerwehren in Hinterberg, Lichtenbach, Verdreng sowie dem Gauverbande deutscher Feuerwehren in Kraut je 100 K, dem Kindergarten in Gottschee 540 K, dem Waisenhause zur Anschaffung von Lehrmitteln 500 K, der Filiale Gottschee der k. k. Landwirtschafts-gesellschaft für Krain 1000 K, dem deutschen Leseverein 200 K, dem Gymnasialnnterstützuugsvereiue 400 K, dem Studentenheime 500 K, dem Pensionsfonds der Sparkasse 1000 K, der Sparkassedirektion zu statutenmäßigen Widmungen nach freiem Ermessen 1000 K. Dem Kirchenausstattungsvereine wurde der Zinsfuß des jeweiligen Schuldkapitals von 5 auf 2 % herabgesetzt, dem Hospital der Barmherzigen Brüder in Kandia bei Rudolfswert, das stark von Gott-fcheern besucht wird, zur Anschaffung eines Röntgen-Apparates ein Zuschuß von 100 K bewilligt. Dem provisorischen Sparkasseadjunkten Herrn I. Keswon wurde die Stelle dauernd verliehen. — (Länge der Wasserleitung.) Die bereits gesicherten Wasserleitungen für das Gottscheer und Reisnitzer Tal und für Gntenfeld-Hinach-Ambrns werden zusammen eine Länge von mehr als 200 Kilometern haben und werden so neben der zweiten Wiener Hochquellenleitung das größte derartige Werk in Österreich sein. — (Vieh- und Schweinezuchtgenossenschaften.) Laut Ediktes des k. k. Kreisgerichtes in Rudolsswert am 18. März d. I. wurden auf Grund ihrer Statuten in das Genoffenfchaftsregister eingetragen: die Vieh- und Schweinezuchtgenossenschaften in Mitterdorf (Obmann Josef Siegmund, Besitzer in Mitterdorf Nr. 45), in Altlag (Obmann Johann Kikel, Besitzer in Altlag Nr. 11) und in Schalkendorf (Obmann Josef Tomitz, Besitzer in Schalkendorf 4). Die Gründung dieser Genossenschaften wurde durch den Bauernbund, bezw. durch die betreffenden Raiffeisenkassen angeregt. — (Lebensmüde.) Aus Pettau wird geschrieben: 'Der 'Pioniersoldat Anton Turk des hiesigen Pionierbataillons Nr. 15 erschoß sich am 20. März in der Turnhalle der Kaserne mit seinem Dienstgewehre. Turk hat schon in Laibach einen Selbstmordversuch unternommen, indem er in die Laibach sprang. Der Feldwebel Franz Kost des gleichen Bataillons sprang ihm damals nach und rettete ihn. Die Ursache des Selbstmordes ist Unlust zum Militärdienste. Turk hatte sich wiederholt geäußert, er werde nicht ausdienen. Turk stammte aus Lienfeld. — (Hausierhandelsgesetz.) Der Gewerbeausschuß des Abgeordnetenhauses hielt am 17. März eine Sitzung ab, in der die §§ 1 und 2 der Regierungsvorlage, betreffend den Hausierhandel, unverändert angenommen wurden. Der § 3 wurde mit der Abänderung zum Beschlüsse erhoben, daß für die Erteilung der Hausierbewilligung das Erfordernis der dreijährigen Seßhaftigkeit ausgestellt wird. Wie wir erfahren, hat Abg. Hueber dem Reichsratsabgeordneten von Gottschee Fürsten Karl Auersperg seinen Platz im Gewerbeausschusse überlassen, so daß letzterer in der Lage ist, dort die Wünsche -der Gottscheer zu vertreten, die ihm durch den Verständigungausschuß bekauntgegeben worden sind. — (Die Sparkasse der Stadt Gottschee) erzielte im abgelaufenen Jahre einen Geschäftsgewinn von 56.963'24 K, den größten während ihres nunmehr 28jährigen Bestandes. Die Begründung liegt darin, daß der Kursgewinn bei Wertpapieren um 5123'70 K und das Erträgnis der eigenen Realitäten um 3094 K 17 h größer, hingegen der Kursverlust um 3285'55 K und die Auslagen bei eigenen Realitäten um 3904"28 geringer waren als im Vorjahre. So erfreulich der Hinweis auf den hohen Geschäftsgewinn ist, so muß eines Umstandes erwähnt werden, der für die Entwicklung der Anstalt minder günstig erscheint: der Verminderung des Einlagenstandes. Während in früheren Jahren ausnahmslos dessen Vermehrung stattfand, sank er im vergangenen Jahre um 32'479'62 K. Das Hppothekargeschäft bewegte sich in engen Grenzen, denn es wurden nur 197.350 K neue Darlehen zugezählt, wogegen 271.153'76 K zurückgezahlt wurden. Entsprechend dem durch diese größeren Rückzahlungen erfolgten Zufluß an Barmitteln wurden Wertpapiere angeschafft, so daß sich das Verhältnis zwischen beweglichen und unbeweglichen Anlagen günstiger als bisher gestaltet. Durch das Sinken des Einlagenstandes beträgt der Sicherheitskoeffizient jetzt 7'34 % und bietet eine besondere Gewähr für die Sicherheit der Einlage. Der Reservefond hat die Höhe von 427.628 K 2 h erreicht. Die Forderungen bestehen aus: Grundpfanddarlehen 4,422.945°62 K, Gemeindedarlehen 640.130'80 K, Wechsel 236.125 69 K, Zinsenrückstände 58.848'33 K, Wertpapiere 1,272.468'30, Anlagen in laufender Rechnung 65.824"82 K, eigene Realitäten 38.232'22 K; hingegen die Lasten aus: Einlagen samt zugeschriebenen Zinsen 6,308.483'40 K, vorausempfangene Zinsen 4355'35 K, Reservefonds 427.623"02 K, Pensionsfonds 39.418-29 K, Geschäftsgewinn 56.953'34 K. — (Deutscher Handwerkerverein.) Der Deutsche Handwerkerverein hielt Sonntag den 20. März d. I. um 3 Uhr nachmittags im Gasthause des Herrn Josef Verderber seine ordentliche jährliche Hauptversammlung ab. Die Beteiligung der Mitglieder ließ zu wünschen übrig. Nach Vortrag der Berichte des Ausschusses und des Säckelwartes wurden die Wahlen vorgenommen. In den Ausschuß wurden gewählt die Herren: Obmann Josef Tomitsch, Obmannstellvertreter Josef Pavlicek, Kassier Johann Rankel; als Ausschußmitglieder Adolf Kraus, Karl Peteln, Gottlieb Marek, Franz Prenner, I. ©öderer und Adolf Fornbacher. — An diese Hauptversammlung schloß sich die Jahreshauptversammlung der Meisterkrankenkasse des Deutschen Handwerkervereines in Gottschee an. Nachdem die Verhandlungsschrift verlesen und genehmigt worden war, berichtete der Obmannstellvertreter Herr Josef Pavlicek über die Tätigkeit des Vereines. Diesem Berichte folgte der Bericht des Kassiers und Rechnungsführers Herrn Johann Rankel, aus dem wir folgende interessante Daten entnehmen: Mitgliederstand: am Anfang des Vereinsjahres 27, im Laufe des Jahres neu beigetreten 2, ausgetreten 3, gestorben 1 Mitglied; somit zählte der Verein am Ende des Jahres 25 Mitglieder. An Einnahmen sind zu verzeichnen: an Mitgliedsbeiträgen zur Krankenkasse K 431"11, zur Begräbniskasse K 59'52; Spende der Sparkasse der Stadt Gottschee K 200, an sonstigen Einnahmen K 214"75. Die Gesamteinnahmen betrugen demnach K 905'38. Ausgaben hatte die Kasse: an Krankenunterstützungen wurden gezahlt K 178"50, sonstige Ausgaben K 16'05; zusammen K 194'55. Das Vereinsvermögen hat sich demnach um K 710'83 vermehrt und betrug am Ende des Jahres 1909 K 2031'68. Dem Kassier wurde für seine Mühewaltung der Dank ausgedrückt und eine Remuneration zugesprochen. Die hierauf folgende Wahl des Ausschusses ergab: Obmann Josef Tomitsch, Obmannstellvertreter Josef Pavlicek, Kassier und Rechnungsführer Johann Rankel; Beisitzer: Adolf Kraus, Karl Peteln, Gottlieb Marek, Franz Prenner, Adolf Fornbacher und Josef Höfferle. — (Zur Durchführung des neuen Tierseuchengesetzes.) In der letzten Zeit wurde mehrfach darüber Klage geführt, daß auch für Stechvieh, welches von den Ursprungsorten in die Umgebung zur Schlachtung gebracht werden soll, die Beibringung von Viehpässen gefordert werde und dies mit großen Belästigungen für die landw. Bevölkerung verbunden sei. Wie wir erfahren, hat das Ackerbauministerium bereits am 8. v. M. in Erläuterung der bestehenden Vorschriften allen politischen Landesbehörden eröffnet, daß für Stechvieh (Kälber, Schafe, Ziegen und Schweine), falls es sich um die Abfuhr solcher Tiere zur Schlachtung in nahegelegene Gemeinden handelt, von der Beibringung von Viehpässen abzusehen ist, und daß bei der Beförderung der erwähnten Tiere ans Eisenbahnen nicht nur für die Schafe, Ziegen und Schweine, sondern auch für Stechkälber Gesamtviehpässe zulässig sind. — (Vieh- und Schweinezuchtgenossenschaft.) Am 15. März hat Wanderlehrer B. Pregl in Mösel die dritte Gottscheer Vieh- und Schweinezuchtgenossenschaft nach den von christlichsozialer Seite verfaßten und von ihm in recht ungenierter Weise „etttfefjtttctt“ Genossenschaftsstatuten in aller Eile gegründet, welche krampfhafte Eiligkeit an einer anderen Stelle der heutigen Nummer ihre gebührende Beleuchtung findet. Die mustergültigen „entlehnten" Statuten wurden natürlich einstimmig angenommen und genoß der Wanderlehrer die Freude und Ehre, sich mit fremden Federn schmücken zu können. Das haben wir angeführt nur zu dem Zwecke, um das unqualifizierbare Vorgehen des Herrn Wanderlehrers zu kennzeichnen. Im übrigen begrüßen auch wir die Gründung der Vieh- und Schweinezuchtgenossenschast in Mösel mit Freuden und wünschen, es sollen alle Besitzer und alle Interessenten zur Hebung der Vieh- und Schweinezucht als Mitglieder beitreten. Bei der chorgenommenen Wahl wurden in den Vorstand gewählt die Herren: Johann Lackner, Postmeister und Realitätenbesitzer in Obermösel, zum Obmanne; Johann Kusold, Besitzer in Niedermösel Nr. 3, als dessen Stellvertreter; A. Swetitsch, Besitzer in Obermösel Nr. 24, zum Kassier; Hans Jonke, Bürgermeister in Obermösel, zum Schriftführer; M. Lackner, Besitzer in Reintal Nr. 31, zum Herdbuchführer und Matthias Jonke, Besitzer in Oberpockstein, zum Vorstands-mitgliede. In die Herdbuchkommission wurden gewählt die Herren: Johann Ostermann, Besitzer in Obermösel Nr. 44; Johann Weiß, Besitzer in Reintal Nr. 16; Franz Wittine, Besitzer in Obermösel Nr. 17. Zu Ersatzmännern die Herren: Peter Neumann, Besitzer in Obermösel Nr. 40, und Matth. Jonke, Besitzer in Verdreng Nr. 8. Zu Revisoren die Herren: Ich. Schemitsch, Besitzer in Reintal Nr. 11, und Johann Pangretitsch, Besitzer in Obermösel Nr. 87. In das Schiedsgericht die Herren: Johann Lackner, Realitätenbesitzer in Obermösel; Johann Schemitsch, Besitzer in Reintal; Peter Neumann, Besitzer in Obermösel; zu Ersatzmännern die Herren: Franz Schemitsch, Besitzer in Obermösel Nr. 20; Johann Staudacher, Besitzer in Verdreng. Witterdorf. (Sterbefälle.) Am 21. März ist die 8Ojährige Magdalena Tschinkel in Softem Nr. 14, am 29. März Emil Anschlovar aus Neuloschin Nr. 5 gestorben. Walgern. (Neue Glocke.) Am Dienstag in der Charwoche wurde die neue 548‘5 kg schwere, aus der Gießerei Samassa in Laibach stammende Glocke vom Bahnhofe abgeholt. In Mitterdorf wurde sie bekränzt und unter feierlichem Geläute durch das Dorf geführt. Die Bevölkerung in Malgern war in Prozession bis Obrem entgegengekommen. Mit dem Hinaufziehen der Glocke hatte es einige Schwierigkeiten, doch schließlich gelang das Werk und jetzt soll sie lauten bis zum letzten Malgrer Kirchtag und drüber hinaus. Die Glocke kommt auf 1800 K zu stehen. Am unteren Rande tragt sie den Spruch: In Freud und Leid mahnt dich mein Klang: Fürchte Gott dein Leben lang. Aktlag. (Die Hauptversammlung) des Spar-und Darlehenskassenvereines in Altlag findet am 10. April d. I. im Pfarrhofe zu Altlag mit folgender Tagesordnung statt: 1. Bericht des Vorstandes und des Aufsichtsrates. 2. Genehmigung der Jahresrechnung. 3. Änderung der Statuten. 4. Bericht Über die Revision. 5. Wahl des Aufsichtsrates. 6. Allfälliges. Aiederrnösek. (Teure Schweine.) Am 17. März kaufte der Bauer I. B. von einem heimischen Händler in Gottfchee zwei junge Schweine zum Mästen nach dem Gewichte per Kilo 3 Kronen. Der Bauer meinte, auf diese Weife recht billig zu kaufen, kam aber zu sehr großem Schaden, denn die Schweiuchen hatten zusammen doch ein Gewicht von 51 Kilo und kosten demnach 153 Kronen, obwohl sie nur einen Wert von höchstens 60 Kronen haben. Neben dem Schaden hatte der Bauer noch die Schande des dummen Kaufes, die Vorwürfe der Frau und seine eigenen zu tragen. Von einem Profit durch die Mästung kann Heuer keine Rede fein. Mosel. (Die Generalversammlung) des Spar- und Darlehenskassenvereines in Mosel findet am Sonntag den 10. April um 3 Uhr nachmittags in dem Amtslokale im Pfarrhofe statt, wozu die Mitglieder hiemit eingeladen werden. Tagesordnung: 1. Bericht des Vorstandes. 2. Genehmigung des Rechnungsabschlusses für das Jahr 1909. 3. Wahl des Aufsichtsrates. 4. Freie Anträge. Im Falle diese Generalversammlung nicht beschlußfähig wäre, findet eine halbe Stunde später am selben Orte und mit derselben Tagesordnung eine zweite Generalversammlung statt, welche bedingungslos Beschlüsse fassen wird. IMandl. (Sterbefälle.) Am 3. Feber starb im Spitale zu Kandia an Wassersucht Johann Schusteritsch von Kleinriegel Nr. 1 (Mudlar), ein bekannter Viehhändler, mit Hinterlassung einer Witwe und von sechs Kindern im Alter von 7 Tagen bis 13 Jahren. —-Am 23. März wurde der verwitwete Auszügler Matthias Troje von Pöllandl zu Grabe getragen. Sterbenskrank war er zehn Tage vorher von Oberösterreich, wv er den Winter über hausierte, nach Hause gekommen in der Hoffnung, sich da wieder erholen zn können. Doch statt Genesung fand er nur ein Grab in der heimatlichen Erde. — (Musikkapelle.) Bei der heurigen Auserstehungsseier am Ostersonntage wirkte unsere Musikkapelle zum erstettmale mit. Erst zu Neujahr gegründet, hat sie durch ihre Leistung die Bewunderung aller erregt. Diese Burschen, die ohne Lehrer sich Noten« 1 ______________________________________________________________________ Bei einmaliger Einschaltung kostet die viergespaltene Xleindruckzeile oder deren Raum *0 Heller, bei mehrmaliger Einschaltung 8 Heller. Bei Einschaltungen durch ein halbes )ahr wird eine zehnprozentige, bei solchen durch das ganze Jahr eine zwanzigprozentige Ermäßigung gewährt. Leset und abonnieret den „Gottscheer Boten“. kenntnis und Spielkunst aneigneten, spielten mit einer Sicherheit, die geradezu verblüffend war. Der Leiter des Ganzen ist der Schnitzer August König aus Gutenberg. Wieg. (Hauptversammlung.) Am Sonntag den 10.April l. I. um 3 Uhr nachmittags findet im Gasthause des Herrn Johann Krisch in Rieg die diesjährige Jahreshauptversammlung unseres Spar- und Darlehenskassenvereines mit folgender Tagesordnung statt: 1. Bericht, des Vorstandes. 2. Genehmigung des Rechnungsabschlusses. 3. Änderung der Statuten. 4. Bericht Über die vor-genommene Revision. 5. Wahl des Aufsichtsrates. 6. Allfälliges. Sroöotilik. (Selbstmord ober Unglück.) Am Ostermontage entleibte sich der 18 jährige Schustergeselle Josef Stimec von Srebotnik Nr. 2 durch einen Gewehrschuß. Der Jüngling war verkrüppelt und zu Zeiten nicht recht bei Sinnen. Iam Lei Kostel. (Wieder ein Unglück.) Am 29. v. M. zur Mittagszeit mußte der erst 14jährige Anton Skender in der neuerrichteten Säge des Juden Grünwald sein Leben lassen. Er kam unvvrsichtigerweise zwischen die Transmissionsriemen und unter die Räder. Als Stücke trug man ihn heraus. Laiöach. (Todesfall.) Am 23. März l. I. starb hier der Kaufmann Herr Franz Eg er, Vater des Landtagsabgeordneten Herrn Dr. Ferdinand Eger, im 73. Lebensjahre. Er mhe in Frieden! Hraz. (Todesfall.) Am 24. v. M. ift hier der Großkaufmann Herr Franz Reimann nach kurzem, schwerem Leiden im Alter von 54 Jahren gestorben. Die Witwe des Verblichenen, Frau Elise Reimann, ist eine Stieftochter des kaiserlichen Rates und Bürgermeisters von Gottschee, Herrn Alois Loy. Nachrichten aus Amerika. Wew-Hork. (Einwanderungserschwerungen.) Seit November o. I. finden die Bestimmungen, wonach Personen von der Einwanderung zurückgewiesen werden müssen, die in ihrer körperlichen Entwicklung zurückgeblieben sind und den Eindruck erwecken, als wenn sie nicht imstande wären, für ihr Fortkommen in Amerika selbst zu sorgen, besonders scharfe Anwendung. Dazu stehen weitere Erschwerungen in Aussicht. Der Senator Nor mann von Nord-Carolina legte nämlich jüngst dem Bundesstaate einen Gesetzesantrag vor, worin er fordert, daß die bisher geltende von den Einwanderern zu entrichtende Gebühr von 4 Dollar auf 10 Dollar (48 K) erhöht werde. Diese Gebühr sei alljährlich zu zahlen, solange jemand das amerikanische Staatsbürgerrecht noch nicht erworben hat. Alle Einwanderer, die noch nicht Staatsbürger sind, müssen sich nach diesem Antrage jährlich einmal vor einer dazu bestimmten Behörde stellen. Dort sollen sie photographiert und von jedem Daumenabdrücke genommen werden, wie man es in Europa bei den größten Verbrechern zu tun pflegt. Wer zu dieser jährlichen Stellung nicht erscheint und die 10 Dollar nicht zahlt, soll ausgewiesen werden, desgleichen jene, welche wegen eines Verbrechens verurteilt wurden. Mädchen unter 20 Jahren wird die Landung untersagt es sei denn, daß sie mit oder zu ihren Eltern reifen. Die vorstehenden Bestimmungen erhalten sicher in absehbarer Zeit Gesetzeskraft. Unsere Leser mögen daraus ersehen, daß die Neue Welt das Leben der Einwanderer immer saurer zu gestalten sich bemüht. Die Anzeigengebühr ist bei einmaliger Einschaltung gleich bei Bestellung, bei mehrmaliger vor der zweiten Einschaltung zu erlegen. — Es wird höflichst ersucht, bei Beste!» lungen von den in unserem Blatte angezeigten Firmen sich stets auf den „(gottscheer Boten" zu beziehen. Gottscheer Raiffeisenkassen. Zinsfuß für Spareinlagen 4 74%. „ „ Hypothekardarlehen 5 %. „ „ Personal (Bürgschafts)-Darlehen 5 72/%. Anzeigen. « Rausverkauf.« In Unterlag ist ein großes Bauernhaus mit Wirtschaftsgebäuden und 42 Joch Grund feil. — Nähere Auskünfte erteilt Alois Ruppe, Unterlag Nr. 4. Matthias König Sebitlskarlen-Agentur der Linie Austro-Amerikana in Triest Domizil in Höermösef Mr. 82, amtiert jeden Montag und Donnerstag im Gasthause des Herrn Kranz Verderber in Gottschee. In jedem Kauft, wo gute Musik gepflegt wird, sollte auch eine HAUS-ORGEL Karmonium, amerik. 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