Narodna in univerzitetna knjižnica v Ljubljani 115612 tirjix,/n Sfe DER INNEROSTEMEICHISCHE BAUEBMRIEG DE S JAHRES 1515. NACH ALTEREN UND NEUEN dUELLEN DARGESTELLT VON ERANZ MARTIN MAYER. WIEN, 1883. IN COMMISSION E El CARL GEROLD’S SOHN BUCHHANDLEB DEIl KAIS. AKADEMIK D KR WISSENSCHAPTEN. Aus dem Archiv fiir osterreichische Geschichte, Bd. LXY, I. Halfte, S. 55, separat abgedruckt. 115612 V 3 3/ -fJ JI/ Druck von Adolf Holzhausen. k. k. Hof- und Universitiits-Buchdrucker in Wiea E1NLEITUNG. In das Jahr 1515 fallt der Aufstand der Bauern in Krain, einem grossen Theile von Karnten und Steiermark gegen ihre Grundherren. Wir sind heute liber dieses Ereigniss, das, wie die Verbaltnisse damals lagen, leicht einen verderblichen Aus- gang hatte nebmen konnen, bei Weitem besser unterrichtet, als dies zu der Zeit der Fali war, da Heinrich Hermann an dem Handbuch der Geschichte des Herzogthums Karnten arbeitete, Albert Muchar den achton Band seiner Geschichte von Steier¬ mark zusammenstellte und W. Zimmermann seine Geschichte des grossen Bauernkrieges schrieb. Die Darstellung dieser drei Schriftsteller beruht vorzugsiveise auf den bekannten Werken von Megiser, Fugger-Birken und Valvasor. Seitdem ist zur Aufhellung dieser Episode Manches geschehen. Ich muss hier erwahnen, dass ich in den Mittheilungen des historischen Vereines tur Steiermark, 23. Heft, 1 den Versuch machte, die Ursachen und den Verlauf der ersten Bauernunruhen vorzugs- weise mit Riicksicbt auf Steiermark in Kiirze darzustellen; ich habe danil diese meine Darstellung durch Beibringung neuer Materialien aus dem Landesarchive in Graz in den Beitragen zur Kunde steiermarkischer Geschichtsquellen, 13. Jahrgang, 2 begriindet. Zu gleicher Zeit erschien der zweite Band von A. Dimitz’ Geschichte Krain s, 3 in welchem nicht geringes neues Material, das sich im Landesarchive zu Laibach vorfand, beniitzt erscheint. Aber auch nachher haben Absicht und Zufall neue Quellen eroffnet. Im achten Bande der Geschichte des Herzogthums 1 Graz 1875. 2 Graz 1876. 3 Laibach 1875. r 4 [58] Steiermark machte Muchar (S. 261) die Bemerkung, dass der Cod. gerra. 216 der Miinchner Bibliothek wichtige Angaben iiber den Bauernkrieg des Jahres 1515 in der unteren und oberen Steiermark enthalte. Es war mir bald nachher moglich, in Miinchen die erwahnte Handschrift einzusehen 7 aber ich fand in derselben die gehofften Nachrichten nicht, wobl aber einige kleine, nicbt sehr erhebliche Notizen fiir den Bauern- aufstand vom Jahre 1478, welche ich in den Beitragen zur Kunde steiermarkischer Geschichtsquellen, 14. Heft, 1 abdrucken liess. In Verbindung mit diesen Notizen veroffentlichte Herr Professor Dr. Ferdinand Bischoff iiber die Bewegung vom Jahre 1515 einige werthvolle Nachrichten, welche er im Archive des historischen Vereines fiir Karaten in Klagenfurt aufgefunden hatte. Ich selbst habe dann im Sommer 1881 das Landesarchiv in Laibach durchsucht und sehr beachtenswerthe, von Dimitz 'nicht beniitzte Acten gefunden, welche uns iiber die Landtags- verhandlungen des Jahres 1515, die uns n ur sehr liiokenhaft bekannt waren, 2 recht eingehende Nachrichten bieten: Instruc- tionen und Landtagsbericlite, von denen ich in Folge der Giite des Herrn Landschaftssecretars Pfeiffer bequem in Graz Ab- schrift nehmen konnte. Da somit die drei innerosterreichischen Haiiptarchive zu Graz, Klagenfurt und Laibach ihre Materialien zur Verfiigung gestellt, scheint es mir an‘der Zeit zu sein, eine eingehende Betrachtung der Bauernrebellion vom Jahre 1515, eines wich- tigen Gliedes in der Kette socialer Bevvegungen, vorzunehmen, deren Resultate ich der hohen Akademie hiemit vorlege. Es wird sicli, denko ich, aus meiner Arbeit der Gang der Begebcn- heiten leicht erkennen lassen; viele Punkte, welche friiher dunkel waren, sind nunmehr aufgehellt; an Stelle von Vermu- thungen sind urkundliche Daten getreten, deren Glaubwiirdig- keit keinem Zweifel unterliegt. Damit ist aber nicht gesagt, dass die ganze interessante Episode nunmehr so klar und deutlich vor den Augen des Forschers liege, dass nichts mehr zu vviinschen iibrig bleibe. Vor Allem sind es zwei Um stan de, die nacli wie vor unseren Blicken entzogen bleiben. Zunachst 1 Graz 1877. 2 Vgl. Kr on e s in den Beitragen zur Kunde steiermarkischer Geschichts- quellen, Heft 2, S. 108; Heft 6, S. 87 ff. [59] 5 kann man nicht die Personen erkennen, welche als die Leiter, als die ,Ursacher‘, wie sie in den Acten genannt werden, bezeichnet werden konnten. Man sieht die Massen der Bauern sich erheben und in Bewegung setzen, Versammlungen abhalten und Beschliisse fassen, einerseits die Schlosser der Adeligen uberfallen, andererseits beim Kaiser ihre Beschwerde vorbrin- gen. Aber die leitenden Personlichkeiten, welche diese Bauern- haufen in Bewegung setzen, dahin und dorthin dirigiren, welche die Seelen dieser Massen bilden, bleiben im Verborgenen. Ebenso bleibt auch der Zusammenhang der Bauernbewegung vom Jalire 1515 mit ahnlichen und fast gleichzeitigen Bewegungen in Deutschland und Ungarn unaufgeklart. 1 Aus der Fiille der mir vorliegenden Documente gebe ich drei in den Beilagen vollinhaltlieh wieder. Sie stammen aus einer Zeit, aus ivelcher Berichte iiber die Landtage nicht allzu- haufig vorhanden sind, und werden auch anderen Forschern, die den Beginn der Neuzeit zu ihrem Studium gemaclit haben, willkommen sein. I. Bemerkungen iiber die Ursachen der Ilebellion. In versehiedenen Jahren des funfzehnten Jahrhunderts fanden im Gebiete Innerosterreichs mehr oder minder umfang- reiche Zusammenrottungen der Unterthanen statt. Wir haben iiber dieselben nur diirftige Nachrichten, manchmal nur kurze Notizen. Diese kleinen localen Bewegungen geben von einer Gahrung Zeugniss, welche sich nach und nach der Gemiither A bemachtigte, von einer Unzufriedenheit mit gewissen Neuerun- gen ( welche das unterthanige Volk als Bedruckung empfand 1 In einer Note sei erwahnt, dass Wilhelm Wachsmuth seine Abhandlung: ,Aufstande und Kriege der Bauern im Mittelalter' (Fr. v. Kaumers histo- risches Taschenbuch, 1834) mit dem Aufstande in Ungarn abschliesst, (1514), also die innerosterreichische Bewegung nicht mehr beriihrt. Audi das mochte ich bemerken, dass soeben der oberosterreichische Bauern- aufstand vom Jalire 1525, von dessen Verlauf man bisber auch nur geringe Kenntniss hatte, durch Herrn Albin Czerny eine eingehende Behandlung erfahren hat. (Linz 1882.) 6 [ 60 ] und welche jene Zeit, in der man diese Neuerungen, diese ,neuen Fundlein' nicht gekannt hat, als die gute alte Zeit, als die Tage der friedlichen Behaglichkeit erkennen oder er- scheinen liessen. Diese Unzufriedenheit, diese Gahrung wuchs in den letzten Jahrzehnten des fiinfzehnten Jahrhunderts rasch heran und ver- breitete sich in den ersten Jahren des folgenden Saculums in weitere Gebiete; im Jahre 1515 erfolgte dann der erste grosse, fast drei Lander umfassende Bauernaufstand, mit dem sich die folgenden Blatter beschiiftigen werden. Die Ursachen der Bauernaufstande iiberhaupt lassen sich aus den Besclrvverdeartikeln, welche von den Aufstandisehen aufgesetzt wurden, deutlich genug erkennen. Wahrend nun die Artikel derjenigen, vvelche nach dem Auftreten Martin Luthers zur Selbsthilfe grifferi, mannigfache Punkte enthalten, die sich auf das kirchlich-religidse Gebiet erstrecken, sind die Ursachen der Bewegungen von 1515 niemals religioser Natur; sie liegen in politischen, vorzugs\veise aber in socialen Verhžiltnissen. Sie sind in der Erhoh ung und Vermehrung der Lasten zu suchen, welche auf den Unterthanen ruhten. Diese Erhohung ist aber auf zweierlei Art erfolgt. Es ist bekannt, dass die Pflichten der Unterthanen der Herrschaft gegeniiber in den Urbaren verzeiclinet stehen.’ Was jedenfalls auch in friiheren Zeiten sich ereignet haben mag, ist besonders oft im funfzehnten Jahrhundert vorgekommen: verschiedene Grundherren, die ihrerseits jetzt erhohte Aus- gaben hatten, stellten an ihre Unterthanen Forderungen, vvelche iiber das in den Urbaren festgesetzte Mass hinausgingen. Die Leibsteuer, der Heiratszins, der Stiftpfennig, und wie diese Art von Abgaben heissen mag, wurden nun viel strenger einge- fordert als vordem; in den Zehnteri vom Vieh und den Boden- friichten, wie in den Personalleistungen, den Hand- und Spann- frohnen traten allenthalben Steigerungen ein. Der Edelmann Wolf von Stubenberg ermahnte um das Jahr 1500 seine Soline u. A. auch mit diesen Worten: ,Lieben sun, habts enke arm leut schon, da bitt ich enk umb und was si enk schuldig sein, des nembts und huets ir vor steier und nembts nit sterboxen, 1 Von Interesse sind noeh immer die Aufsatže: Ueber die krainiselien Bauern im Mittelalter und liber Ursprung und Bescbaffenheit der Ur- barialabgaben in Innerbsterreich in Hormayrs Arcliiv, 1818. [ 61 ] .7 da bit ich enk umb £ . 1 Aus dieser Ermahnung geht klar liervor, dass es Herrschaften gab, welche von ihren Dnterthanen mehr nahmen, als diese ihnen schuldig waren, und dass selbst die Abnahme des Sterbochsen als eine anbillige Handlung ernpfun- den wurde. Ich finde, dass zumeist auf den verpfandeten kaiser- liclien Herrschaften die Urbarsleute nieht ,schon £ gehalten wur- den, was begreiflich ist: die Pfandinhaber wollten eben die Herrschaft ausniitzen, so viel dies moglich war, wenn sie auch verpflicbtet waren, iiber die in den Urbaren fburten Leistungen nicht hinauszugehen. Die vermehrten Ausgaben der Grundherren hatten zum Theile ihre Ursachen in den kriegerischen Zeiten. Die haufigen Einfalle der Tiirken und Ungarn machten kostspielige Riistun- gen nothwendig; die grosse Zahl der durcli die Feinde zu Grunde gericbteten Huben trug in den nachsten Jahren nichts, da die Urbarsleute getodtet waren, sicb verlaufen hatten 2 oder um ihr Eigenthum gekomrnen vvaren. Die Unterthanen suchten denn auch gevvohnlich um einen Nachlass der Abgaben fur eine langere Zeit nach und blieben auf ihren Huben nicht sitzen, wenn der Nachlass nicht gewahrt wurde. Sie fanden bei gna- digeren Herrschaften oder in den Stadten bereitwillige Auf- nahme. Schon daraus ist ersichtlich, dass das Ertragniss der Herrschaften stark geschmalert wurde. Ueber diese Verhaltnisse belehrt unter Anderem auch ein Brief, welchen der Bischof Sixtus von Freising, der in Oesterreich unter der Enns, in Steiermark, Krain und Tirol Besitzungen hatte, am 23. .Tuni 1490 an seinen Pfleger in Waidhofen a. d.Ipps 7 Benusch von Ebersdorf, richtete. Darin heisst es: ,Uns schreiben auch unser arem und verderbt urbersleit, als ir bissen habt und begeren sy auf X jar der giilt ze freyen, so bolden sy hiribider pauen. Nu ist layder solches verderben in disen leiffen an mer enden unsern und andern geschehen, auch auf einmal dy Tiirkken uns pey deu LX hueben verprennt haben, aber dy leit haben geren zu unserm stifit getracht angeseben, das sy von uns genediklichen ge¬ halten berden, darumb haben sy hinbider gepaut, sein auch 1 A. von Luschin-Ebengreuth, St.udien zur Geschiehte des steiriscben Adels im 10. Jahrh. Mittheil. des bistor. Vereins f. Steiermark, 23. Heft, S. 53. 2 Fluehtige Erbholden konnen in Steiermark innerhalb zweier Jahre zu- riickgefordert werden. Urkunde vom Jabre 1445 in der steiriscben Landhandfeste. 8 [ 62 ] vyl frombd hinder uns geczogen und soleh frevhait nicht begert/ 1 Herrschaften, welche auf irgend eine Weise einen Theil ihrer Urbarsleute eingebtisst, werdon wohl an die iibrigen er- hohte Forderungen gestellt liaben. Dazu kam, dass bei den Tiirken- und Ungarneinfallen viele Herrschaftsbesitzer sich den Abzug der Feinde durch grosse Geldsummen erkaufen mussten, welche sie dann von den Untertbanen wieder herein- zubringen suchten. Im fiinfzehnten Jahrhundert mebrten sicb aucb die Geld- forderungen der Regenten an die Stande; besonders oft traten Kaiser Friedrich IV. und Maximilian an die Lander heran. Die Kriege mit den Tiirken, Ungarn und Venedig waren die Ur- sachen. Die Stande wehrten sich gegen die verlangten Summen oft hartnackig genug; sie mussten schliesslich immer nach- geben und wenigstens einen Theil der gefordei'ten Summen ent- richten. Auf die Vertheilung und Einhebung dieser G el d or nahm die Regierung weiter keinen Einfluss; dies war Sache der Stande, vvelche die Repartirung vornahmen. Es ist selbstver- standlich, dass auch diese Summen zuletzt von den Untertbanen gezahlt werden mussten. Klagen sind dariiber in grosser Menge laut geworden. Man wollte nicht einmal immer glaubon, dass es der Kaiser sei, welchem die geforderten Geldsummen zu Gute kamen, sondern neigte lieber zu der Anschauung, dass die Herrschaften diese Gelder fiir sich selbst in Anspruch nahmen. Man schob also den Herrschaften in die Schuhe, was doch nicht ihr Ver- schulden war. Selbst solehe Unterthanen, welche gut gehalten wurden, kamen durch diese Forderungen in Unruhe. Es liisst sich dies wieder aus den Correspondenzbuchern des Freisinger Bischofs Sixtus beweisen. Im Jahre 1490 beklagten sich die Einwohner von Lack, Eisnern und Selzach in Krain bei ihrem Herrn, dem Bischofe Sixtus, iiber die unerschwinglichen Steuern. Der Kirchenfiirst bot Alles auf, die erregten Gemuther zu be- schwichtigen. Er gab seinem Ffleger in Lack, Jakob Lamberger, den Auftrag, zu veranlassen, dass die Bauern der einzelnen Aeinter einige Genossen wahlten, welche die Steuer vertheilen 1 Correspondenzbiicher des Bischofs Sixt.us von Freising im erzbischoflichen Archiv zu Miinchen IV, 124. Vgl. meine Abhandlung dariiber in den Bei- triigen zur Kunde steierm. Geschichtsquellen XV, 39—6G. [03] 9 sollten. Seinen Unterthanen sehrieb er selbst wiederholt in dieser Arjgelegenheit. Die Fiirsorge eines Herrn, der seine Ur- barsleute in keiner Weise belastigen will, spricbt aus diesen Briefen. Eine der am meisten charakteristischen Stellen sei hier mitgetheilt. ,Der steuer begen haben byer eu vor offt ze antburt geben, das byer ain guld noch pfennig davon nye baben ein- genomen auoh noch niclit haben bellen, sunder gemaine land- schaft nymbt dy ein yecz von unsers herren des romischen kaysers besten, ye von des kiinigs von Ungeren begen mereren schaden eur und gemainer landschaft lialb zu verraeiden. Beyl dann solches gemaine landschaft tuet, bye chiinden dann byer oder unser pfleger das gebenden! Dann ir bisst, das byer vnser beichsteuer nye an eu begert haben, so doch allen unsern vodern ist geben boi'den an biderred. Byer haben eu auch von unserm guet gelihen zu der steuer in dem vergangen jar fiinf- hundert ducaten und vor vierhundert zu robat gelt gein Lai- bach, miigt ir aber nemen unsern genedigen billen, so byer zu eu haben. ,Byer haben auch unserm pfleger hye selb zuegesagt, das byer unsern halb chainerlay neurung oder besbarung an eu begeren noch haben bellen, dy pey unsern vodern nicht ge- besen ist; darumb bellet eu in der gehorsam halden und gegen unserm pfleger bebeisen, als ir uns und unserm stifft schuldig seyt.‘ 1 Der Bischof erklart liiemit also ausdrucklich, dass er keine Neuerungen einfuhren vrolle, das will sagen, dass er keine Erhohung der Lasten beabsichtige und sieh an das halten werde, was seinen Vorfahren geleistet worden. Ein deutlicher Hinweis, dass auf anderen Herrschaften solche Neuerungen, welche in erhijhten Forderungen bestanden, vorkamen; dass die ,neuen Fiindlein', von denen Valvasor spricht, nicht selten waren. Wie von selbst erklart sich da der Ruf ,stara pravda 1 , vvelchen die windischen Bauern im Jahre 1515 erhoben. Die ,alte Gerechtig- keit 1 verlangten sie, das will sagen, sie forderten, dass die Grundherren mit den' seit alter Zeit in den Urbaren verzeich- neten Giebiglseiten zufrieden seien und alle Forderungen, \velche daruber hinausgingen, abstellen sollten. Zu diesen 1 Correspondenzbiicher IV, 113. 10 [64] gehorten natiirlich auch jene Gelder, welche die Grundherren ihren Unterthanen abverlangten, um mit denselben die auf sie geschlagene Landescontribution zu entrichten. Auf den Giitern des Bischofs Sixtus, der selbst sich wohl hiitete, mehr zu fordern, als er berechtigt war, der manche Summe nach- liess, ja seinen Unterthanen sogar Gelder vorstreckte, war die Zahlung der Landessteuer der einzige Grund der Unzu- friedenheit. Wie Sixtus von Freising die Sachlage beurtheilte, mag eine Stelle aus einem anderen, gleichfalls noch unbekannten Briefe dieses Kirchenfiirsten, den er am 3. Juli 1490 an seinen Pfleger Jakob Lamberger schrieb, deutlich machen. ,Uns verbundert, sag-t er, auch hoch, bye ander herrn pauern soleh steuer vermiigen, doch bo dy landsehaft gemaink- lich sich in benante steuer begibt, das doch pey uns an der leit vermiigen nicht ist noch gesein mag, lassen byer geschehen, das dy unsern auch so vyl tain, als ander gemainklich tain. Bo si aber das nicht vermiigen, als sy in vergangner jar ge- mainklichen uns chlagt haben, so chiinnen byer ainem nachen- den nichcz abczyehen; dann es hat manicher ain beseezte hueb, er ist aber mer schuldig, dann sy und ali sein guet bert ist/ 1 Und seinera Unwillen iiber diese Steuern gibt er in einem Briefe vom 11. Juli desselben Jahres folgenden Ausdruck: ,Unser herr der Kaiser hat auf dy land Chrain, Ysterreich, Metling und an dem Charst abermal geslagen auf jede beseezte hueben ain halb pfunt pfenning. Das geschiecht nu so offt und nymbt chain ende, pis nicht mer beseczt hueben da sein/ 2 Der langvvierige Krieg mit Venedig, den Kaiser Maximilian zu fiihren hatte, machto immer wiedor neue Geldhilfen dei' Lander not,hwendig, die zur Vermehrung der Unzufriedenheit vvesentlich beitrugen. Wenn wir auch bezualich anderer Herrschaften Nadi- O riohten hiitten, so wiirden diese ohne Zweifel ahnlich jenen lauten, die wir beziiglich der Freisingischen Guter mitgetheilt haben. Es erhellt iibrigens aus dem bisher Gesagten zur Geniige, worauf die Klagen und Unruhen der unterthanigen 1 Correapondenzbiicher IV, 126. 2 Das. IV, 127. [65] 11 Bevolkerung zuriickzufuhren sind. Es sind dies die erhohten Forderungen der Herrschaftsinbaber, welche dadurch einerseits ihre eigenen Finanzen verbesserten , 1 andererseits durch sie die Landessteuer deckten. Es ware ungerecht, vrollte man, wie dies geschehen ist , 2 ganz allgemein bebaupten, die Herren hatten das Landvolk ,mit taglicher Sehatzung und Schinderei* bedrangt, der Adel, wie die kaiserlichen Amtleute hatten die Bauern ,mit neuen und schwereren Auflagen iiberladen', als kleinere Aufstandsversuche missgluckt waren. Auch die Herren fuhlten sicb im Grossen und Ganzen an die Urbare gebunden, wenn aucb, wie er- wabnt worden, das Streben nach Vermehrung der Einkunfte vielfach vorhanden war. Und dieses Streben, von den Untertbanen reicberen Ge- winn zu ziehen, hangt mit den allgemeinen Verhaltnissen auf das Innigste zusammen. Der Uebergang von der Naturah zur Geldwirthscbaft machte aus verscbiedenen Ursachen eben um die Wende des Jabrhunderts einen gewaltigen Scbritt nach vor- warts. Das Geld verlor an Werth und daher ist es geschehen, dass manche Herren, welche fruher contractmassig statt der ihnen gebiihrenden Naturalien Geldbetrage genommen hatten, dafiir jetzt wieder die Naturalzehnte forderten, aus denen sie 1 In den Urkunden, mit denen Herrschaften verpfandet, zur Pflege oder in Bestand gegeben wurden, wird den Uebernehmern zur Pflicht gemacht, die Unterthanen nicht iiber das herkommliche Mass zu belastigen. Diese Worte sind in der damaligen Zeit gewiss nicht leere Formeln gewesen. Drei Beispiele wenigstens seien ervvahnt: a) Tettnang 1499, 8. Mai. K. Maximilian versetzt dem Jorg von Eottal die Burg Medling (bei Wien). Er soli die Leute mit keiner Unbilligkeit be- scliweren, sondern sie bei ihren Gewobnheiten bleiben lassen und sich mit den gewohnlichen ,nutzen, giilten, renten, pussen, robot en und andern diensten benuegen lassen 'und die bemelten undterthanen liblier nit tringen. 1 b) Brixenl511, 31. Juli. K. Maximilian gibt dem Georg v. Herberstein Schloss Lankowitz in Pflege. Dieser darf die Unterthanen und Holden nicht driicken ,wider die gewondlichen zynss, dienst, robat 1 . c) Innsbruck 1515, 20. Janner. K. Maximilian verleiht dem Sigmund von Dietriohstein die Landeshauptmannsehaft in Steier und das Schloss Graz mit dem Hubamt. Er soli ,unser holden und undterthanen in unser hueb- amt dienend uber die gewondlichen gult, nutz, dienst und einkomen und sonst niemand wider alt herkomen beschweren‘. 2 Zimmermann I, 114 f. 2 12 [ 66 ] sicli einen hoheren Gewinn verspraclien. 1 Die Reformirung des landesfiirstlichen Urbars, welche in den letzten Jahren Kaiser Friedricha und ofter noch unter Kaiser Maximilian erwahnt wird, hatte den Zweck, den Zustand der Herrschaften zu unter- suchen, durch Verbesserung der Wirthscbaft ein reicheres Er- tragniss zu erzielen, durch neue Schatzungen eine Erhohung der Pfandsumrnen zu erwirken. Wie in politischer und reli- gioser Beziehung, ist der Ausgang des fiinfzehnten und der An- fang des sechzehnten Jahrhunderts eben auch in volkswirth- schaftlicher Hinsicht eine Zeit der Umwalzung, des Kampfes zwischen dem Althergebrachten und neuen Anscbauungen und Bestrebungen gewesen. Der Geist der Opposition gegen kirch- licbe und weltliche Gevralten, der allenthalben bemerkbar ist, verbreitete sich eben auch in deri Alpenlandern und fuhrte zuerst zu kleineren, localen, nachher aber zu umfassenderen Bevvegungen. Bezuglich des Bauernaufstandes vom Jahre 1515 konnte man wohl auch an eine aussere Beeinflussung denlten, obgleich sich, wie bereits erwahnt, hiefiir aus den Acten nichts ergibt. In Siiddeutschland erfolgten in den ersten Jahren des sech¬ zehnten Jahrhunderts wiederholt Aufstande, und im Jahre 1514 entstand im Wiirttembergischen die gefahrliche Bewegung jenes Bauernbundes, welcher sich den ,armen Konrad' nannte. Im August desselben Jahres war diese Bewegung bereits nieder- geschlagen und die Strafen wurden mit grosser Grausamkeit vollzogen, aber dass Vorkehrungen getrofFen worden waren, um solche Aufstande in Zukunft unmoglich zu machen, hort man nicht. Und in demselben Jahre fand bekanntlich auch in Ungarn ein Aufstand statt, der von Johann Zapolya unterdriickt wurde und an Grausamkeiten noch reicher ist als die Bauern- bewegung in Siiddeutschland. Dass nun von diesen verschiedenen Unruhen Nachrichten auch in die ostliohen Alpenlander gedrungen sind und hier die Unzufriedenheit und Aufregung vermehrt haben, ist wohl natiirlich; aber weiter ist die Beeinflussung kaum gegangen. Dass etwa durch versprengte Theilnehmer an diesen Aufstanden oder gar durch Eraissare auf die unzufriedene Bevolkerung in Karnten, Krain und Steiermark gewirkt worden ist, diirfte man 1 Mittheil. des histor. Vereins f. Steiermark XXIII, 111 ff. [67] 13 nicht beliaupten: in den Acten, die nun immerhin in ziemlich reicher Zahl vorliegen, ist dariiber nicht die geringste An- deutung zu finden. 1 Eher konnte man behaupten, es sei von Seite Venedigs auf die unterthanige Bevolkerung der genannten Lander eingewirkt worden, weil sich die Republik damals im Kriege mit dem Kaiser befand und die Radelsfiihrer nach Be- endigung des Aufstandes auf venetianisches Gebiet flohen. Aber beweisen liesse sich eine solche Behauptung aus den bisher bekannt gewordenen Quellen nicht. Auch ohne eine Einwirkung von Aussen her ist iibrigens der Ausbruch der Bewegung von 1515 nicht schwer begreiflich. Beziiglich des grossen Bauernkrieges vom Jahre 1525 ist darauf hingewiesen worden, 2 dass die Astrologen und Verfasser der Prognostica als Miturheber desselben zu betrachten seien. In zahlreichen Schriften sagten sie, auf ,astrologische Princi- pien gestiitzP, den Bauernkrieg voraus. Man sorgte dann da- fiir, dass diese Voraussagungen auch zur Kenntniss der Be¬ volkerung kamen; sie wurden in dieser astrologieglaubigen Zeit in der That auch vielfach gelesen und reizten gewiss auch dazu an, die Voraussagung zur Wirklichkeit zu machen. Diese Prophezeiungen stehen im Zusammenhange mit den Reform- bestrebungen der Zeit. Johann Lichtenberger hat unter Kaiser Friedrich IV. in seinem Prognosticon propheticum verschiedene Ansichten zu verbreiten gesuclit, welche der bestehenden Ord- nung nicht giinstig waren. Neue Gesetze waren darnach eben so nothwendig wie die Aufhebung verschiedener Privilegien und Freiheiten. Dazu sei aber, meinte Lichtenberger, die Mit- wirkung des Volkes nothig, ohne dessen Bewilligung und Zu- stimmung ltein Gesetz Kraft habe. In Lichtenbergers Satzen lag die Aufforderung zu einer Reform im demokratisehen Sinne im Gegensatze zu den Bestrebungen der Fursten, welche darauf hinausgingen, das Reich zur Auflosung zu bringen. 1 Auch Zimmermanni, 114 kann nur eine Vermuthung ausprechen: Ge- wiss auffallend ist es, dass ganz germn mit den Bundschuhen in Deutsch- land der gemeine Mann in diesen fernen slaviseh-deutsehen Landen Jahr fiir Jahr sich regte und bewegte, namlich 1502 bis 1503; 1513; 1514; 1515. Aber nicht nur die Jahre, sondern selbst die Art des Aufstandes und die Losung treffen in hochst auffallender Weise zusammen. 2 Von Johann Friedrich in der Sehrift: Astrologie und Reformation oder die Astrologen als Prediger der Reformation und Urheber des Bauern- kriegs, 1864. 2 * 14 [ 68 ] Dem Lichtenberger folgten Anton Torquatus, Jakob Pflaum, Josef Grunbeck, Secretar des Kaisers Maximilian, dessen Prognostiken sich ,fast zu der Bedeutung und AVichtigkeit von formliehen Staatsschriften 4 erheben, 1 Johann Stoffler; sie alle sagten politische und kirchliche Umwalzungen, sowie einen Bauernaufstand voraus. Ebenso auch Georg Tannstetter, Pro- fessor der Mathematik an der Wiener Universitat, der tur das Jahr 1524 mit aller Bestimmtheit einen Bauernkrieg verkiin- dete; ,aber die Bauern werden sich wider die Herrschaft mit ungeschickter AVaffe setzen und dartiber nicht allein die Giiter, sondern auch Leib und Leben verlierenh Es mag nun immerliin sein, dass diese so oft wieder- kehrenden Prophezeiungen einer Bauernerhebung zum endlichen Ausbruche des Aufstandes im Jahre 1525 wirklich beigetragen haben, aber die einzige Veranlassung sind sie natiirlich nicht gewesen. Vielrnehr werden eben .diese Prophezeiungen, Progno- stica, Ephemeriden oder Practica entstanden sein, weil Zu- stiinde vorhanden waren, welche zu einer gewaltsamen Aende- rung hindrangten. Von Interesse ist es nun, zu sehen, dass derselbe Georg Tannstetter, tvelcher ftir das Jahr 1524 ,viel Blutvergiessen, Brand, Uneinigkeit und Aufruhr zvvischen dem gemeinen Mann und der PfaffheiP, dann eineu ,Bundschuh der Gemeinen wider die Herrschaft und vornehmlich wider die Bischofe und alle Pfaffen, welchen ihre Zinsleute nimmer zinsen werden, sondern Rechenschaft von ihnen verlangen', voraus- sagte, 2 in seiner Prophezeiung auf das Jahr 1515 3 von bevor- A 1 Friedrich, S. 63. 2 Friedrich, 8. 94. 3 Im Besitze des Herrn Prof. Dr. Arnoid von Luschin-E bengreuth befinden sich zwei Prognostica auf das Jahr 1515. Das eine (4°, acht Blatter, von denen die ersten zwei nur zur Haifte vorhanden sind) ist betitelt: Practica . . . des vvolgelertn ast(rologen) Stroleins von Vl(m) . . . Tausent funfhundert vnd funfz(ehen) . . . Mars ein herr, Jupiter . . . Dar- auf folgt ein Bild, auf dem noch eine Kriegergestalt (Mars) und ein Krebs zu seli en sind. Von dem zweiten sind nur vier Blatter, davon das erste nur halb, erhalten. Es ist betitelt: Practica Teutsch Georgii Tannstetter, Aulf das Tausent fiinffhundert vnd fiinfftzehend jar. Mars ain her: Venus mitherseh . . . Darunter stehen einige Figuren mit den Bezeichnungen luna, leo, Mars, virgo, sagittarius, Venus, aquarius. Der Druckort ist nicht angegeben, ist aber wahrscheinlich Wien. Weder Denis (Wiens Buch- druckergeschichte; Merkwiirdigkeiten der Garelli’schen Bibliothek), noch [69] 15 stehenden Unruhen unter dem ,gemeinen volcke' in Oesterreich spricht. Sonderbar ist die Uebereinstimmung seiner Prophe- zeiungen mit den gleichzeitigen des Astrologen Strolein in Ulm, und fast mochte man annehmen, dass diese denen Tannstetters vorangegangen seien. So unbestimmt auch die kurze Angabe in diesen Propbezeiungen sein mag, so scheint es doch, dass die in Steiermark, Karnten und Krain herrschende Unzufrieden- heit in vveiteren Kreisen nicht unbekannt geblieben war. Dr. Anton Mayer in seiner eben erschienenen Wiener Buchdrucker- gesehichte 1482—1882 kennen diese Prognostiea, sondern sie erwahnen nur solcbe aus spateren Jahren. Mayer fiihrt wohl 8. 34 einen Commen- tarius in Almanach aus dem Jahre 1508 an, aber nur nach einem Kata¬ loge; es ist wohl ltein Exemplar mehr vorhanden. Die mir vorliegende Prophezeiung auf das Jalir 1515 (gedruekt jedenfalls 1514) ist demnach die alteste der noch vorhandenen derartigen Sehriften Tannstetters und wohl auch das einzige Exemplar. Die Oesterreich betreffende Stelle lautet in den beiden Wahrsagungen folgendermassen: Strolein: Von dem Osterland. Osterlandt, von den kriegern und r&morischen leuten, In dem lentzen, wirt einen schaden nemen durch prunst vnd verzerung des feurs, Auch krankhait des haubt, hals, angesicht, kell, werden sy leiden. Auch nit cleine vnainik- hait, werden sye haben vntter in selbs, von wegen des gemainen volks vnnd der weyber. In dem summer vnd herbst einen pessern standt. In dem rvinter ein vnrfie- samen standt von den gesten oder auswendigen, die im krieg ligen wirt es haben. Tannstetter: Von Osterreich. Osterreich von den kriegssleuten im glentzen wirt schaden nemen durch prunst vnd verzerung des feurs, dess- gleichen vil kranckhait das volek da- rinn leiden wirt, als des haupts, halss, angesicht, keelen, auch nit kiain vn- ainigkait vnder in haben werden von dem gemainen volek vnd weibern. Den Summer vnd Herbst ainn geliick- seligern stand. Den Vfinter ain vnru- same Zeit von den aussl&ndern vnd kriegssleuten haben wirt, darumb seyen sy fiirsichtig mit ghttem re¬ giment. Es scheint, dass die Ulmer Prophezeiung der Wiener vorausging; Tann¬ stetter fiigte zuletzt noch die Warnung hinzu: ,Darumb seyen sy fiir¬ sichtig mit gfittem regiment.' Specielle Hinweise auf Innerosterreieh finden sich zwar, wie man sieht, in diesen Prophezeiungen nicht, dennoch glaubte ich, von diesen bibliograpliischen Seltenheiten hier Erwahnung thun zu sollen. Dies wird Vielen willkommen sein, zumal dadurch zu den Mittheilungen Mayer’s, der mit erstaunlichem Fleisse gesammelt, ein weiterer Beitrag geboten ist. 16 II. Terlauf des Bauernkrieges. [ 70 ] Der Aufstand vom Jalire 1515 war gefahrlich, denn drei Lander wurden von demselben ergriffen; aber gleich der Er- hehung des ,armen Konrad' hat er nnr kurze Zeit gedauert. Mit dem Friihlinge zeigten sich die ersten Regungen; im August war die Kuhe schon wieder hergestellt. Auf dem Grazer 1 .andtage vom 12. Janner 1515 ist von einer Ruhestorung noch nicht die Rede. 1 Dagegen kann man aus den Verhandlungen des Landtags vom 2. Februar, der zn Graz stattfand und von den drei Landern Steiermark, Karaten und Krain besucht war, die Anfange der Bewegung heraus- lesen. Man wusste von diesen Verhandlungen bisher nur aus den Mittheilungen Valvasors 2 und Julius Casars; 3 um so will- kommener wird daher der vollstandige Abdruck der Antwort des Landtags auf die Propositionen des Kaisers sein, aus welcher sich erkennen lasst, welche Gegenstande zur Verhandlung kamen und wie sie erledigt wurden. 4 Als kaiserliche Rathe fungirten die Herren Wilhelm von Rogendorf, Lienhart Rauber, Sigmund von Dietrichstein, 1 Kreneš in den Beitragen zur Kunde steierm. Gesch. VI, 87. 2 Ehre des Ilerzogth. Krain, XI. Buch, 590. 3 Annal. Styriae III, 685; Staatsgesch. v. Steierm. VI, 412. 4 Laibacher Landes-Archiv S. Beilage I. Der Act tragt kein Datum und wird genannt die Antwort., welche auf die Werbung und Instruetion, die von den kais. Eathen ,einer landsehafft in Steier und den aussehiissen -von Khernten und Crain auf dem landtag zu unser lieben frauen liechtmers- tag furgehallten 1 worden, erlassen wurde. Dimitz (Gesch. Krains II, 21) verlegte den Landtag in das J. 1512. Dahin gehort er aber sicher nicht, was ich in Kiirze begrunde. Dass zunachst der Landtag in Graz statt¬ fand, geht zwar nicht aus der Ueberschrift der Antwort hervor, wohl aber aus dem Inhalte. Dann ervrahut Valvasor einen Grazer Landtag der drei Lande vom 2. Februar 1515, ,bei welchem iandtage jedwedes land seine gravamina absonderlich vorgebracht'; aus der Beschrverde der Krainer theilt er einen Theil mit. Und eben in unserem Actenstiicke folgen auf die Hauptverhandlungen die ,sonder beswiirde‘ der drei Lan¬ der; die Beschwerde der Krainer stimmt mit Valvasors Mittheilung voll- kommen. — Caesar, Staatsgesch. VI, 412 vermuthet die Anvresenbeit des Kaisers zu Graz. In unserem Actenstiicke bedauern die Stadte, dass der Kaiser seinen Plan, nacli Graz zum Landtage zu kommen, nicht aus- gefiihrt habe, [ 71 ] 17 Lienhart von Ernau und die Doctoren Joliann Schnaitpeck und Reichenbach. Es handelte sich zunaehst um die Eroberung des Landes Friaul, von der die Stande meinten, dass sie mit ihrer Unterstiitzung allein nieht erfolgen konnte. Sie besorgten da- mals einen neuen Einfall der Osmanen im kommenden Sommer und erklarten nicht vermogend zu sein, allein Widerstand zu leisten, weshalb der Kaiser den Papst, die Stande des deut- schen Reiches und verschiedene Konige und Fiirsten zur Hilfe- leistung auffordern solite. Eben deshalb hielten sie es aber fur nothwendig, dass der Kaiser den Krieg mit Venedig wegen Friaul einstelle. Auch iiber die neuen Forderungen des Kaisers wurde verhan- delt; die Stande stellten denselben ihre Forderungen und Be- schwerden gegeniiber. Sie verlangten, der Kaiser solle das ,Re¬ giment' nach Bruck an der Mur verlegen, Verbesserungen im Miinzwesen vornehmen, die Neuerungen im Gerichtswesen ein- stellen u. dgl. Diesem Hauptberichte sind die Besch\verden der drei. Lande angesclilossen. Die der Steirer und Karntner sind zwar von manchem Interesse, sie betreffen aber die Bauernunruhen nicht, ein sicheres Zeichen, dass zu Anfang des Februar in Steiermark und Karaten die Unzufriedenheit noch nicht in offenen Aufruhr iibergegangen war. Aber auch die Beschwerden der Krainer lassen auf den Ausbruch eines Aufstandes noch nicht scldiessen, doch kann man aus denselben herauslesen, dass in einem Theile Krains die Unzufriedenheit zu grossen Besorg- nissen Anlass gab. Es gab in diesem Lande Viele, welche die allgemeine Landessteuer zu geben sich weigerten. Es war zwischen diesen und der Landschaft zu ,Irrung und Zwietracht' gekommen, der Kaiser liatte deshalb ein scharfes Mandat erlassen und der Landschaft befohlen, die Ungehorsamen zur Rechenschaft zu ziehen. Diese weigerte sich aber der kriegerischen Zeiten wegen mit Gewalt einzuschreiten; sie fiirchtete, dadurch noch mehr ,Aufruhr und Widerwartigkeit‘ hervorzurufen. Da aber einige Landleute erklarten, sie wiirden dem Kaiser nichts mehr be- willigen, keine Beitrage mehr leisten, wenn die Ungehorsamen nicht zur Zahlung ihres Antheils an der Steuer gezvvungen und zugleich bestraft wurden, so ersuchte die Landschaft den Kaiser, er moge ,dazu sehen und mit Gnaden daran sein, dass 18 [ 72 ] die Ungehorsamen durch Recht oder auf andere Weise zum Gehorsam gebracht, dass die erwahnte Irrung abgestellt und fiirder unter ihnen nicht mebr Zwietracht erweckt werdeb Es handelte sich also, wie man sieht, zunachst um die Widerspenstigkeit einiger adeliger Herren, welche sich wei- gerten, die auf sie veranschlagte Steuer zu entrichten, nicht aber um den Ungehorsam von Unterthanen. Es ist als sicher anzunehmen, dass eben diese Grundherren die Steuer, um die es sich handelte, von ihren Urbarsleuten eingefordert und fiir sich behalten hatten. Dies machte die Beschwerdeschrift der Krainer eben einem krainischen Grundherrn, dem Georg von Thurn, zum Vorwurfe. Es ward behauptet, dieser Herr habe weder von seinen Giilten, noch von den Stadten, Markten und der Priesterschaft seiner Herrschaft Steuern entrichtet, nichts- destoweniger aber ,die Steuern von denen bemelten Steten, Markhten, Herrschaft, Priestern und Kirchen zu seinen Handen eingenommenh Ueberdies wird Georg von Thurn als ein sehr gewaltthatiger Mann geschildert. Er erlaubte sich zahlreiche Eingriffe in die Rechte anderer Grundherren, wobei er sich weder um die kaiserlichen Mandate, noch um die Ausspriiche der Gerichte irgendwie kummerte. Besonders beklagte sich der Prior des Karthausej.klost.ers—Pletriach, dass ihm Georg von Thurn drei Dorfer ,auf kays. Majestat grundten' vollstandig ausgepliindert habe. Bei dieser Gelegenheit habe er anderthalb- hundert Stiick schones Vieh weggetrieben, Alles, was sich in den Hausern vorfand, geraubt, die Bauern in das ungarische Gebiet verjagt, diejenigen, welche sich zu wehren versucht, gefangen genommen und nur gegen ein Losegeld freigelassen. In welch’ gewaltthatiger Weise dieser Georg von Thurn sonst noch aufgetreten ist, geht aus ein er Klageschrift des kaiserlichen Mauthners Michael Preinperger hervor, welche den Landtagsverhandlungen beigelegt wurde. Einige Unterthanen der Herrschaft Gottschee wollten die Mauth zu Grafenwart um- gehen und fuhren mit sieben Saumlasten Salz auf ungewohn- lichen Wegen. Der Mauthner nahm ihnen aber das Salz ab und behielt auch die Pferde. Zugleich zeigte er die Sache schrift- lich dem Georg von Thurn an und verlangte, dass er seine Leute kunftig anhalte, die Mauthgebiihren zu entrichten. Thurn schickte seinen Pfleger auf Schloss Friedrichstein (siidlich von Gottschee), Gregor Stersen, zu dem Mauthner, das Salz wie die [ 73 ] 19 Pferde zuriickzufiihren; Stersen erklarte, er babe von seinem Herrn den Befehl, den Mautbner ,beim Grint' zu nehmen und ihn gefangen zu setzen. Der Pfleger kam dem Befeble seines Herrn nach, sammelte eine Schaar von 400 bis 500 Bauern aus der Gegend von Ossiunitz und eilte mit ihnen in das Dorf Grafenwart, in der Absicht, dasselbe zu iiberfallen und die Bewohner zu berauben. Die Leute entwichen aber vor der Rotte iiber die Kulpa auf croatisches Gebiet. Solcbes geschah an den Untertbanen des Kaisers selbst; Aergeres vielleicht, meldete Preinperger, stebe nocb bevor, 1 weshalb er dem Krainer Landtage, der am 22. Janner zu Laibacb versammelt war, 2 von diesen Vorfallen Anzeige macbte und um Abhilfe bat. Die Krainer Stande brachten dann diese Angelegenheit auf dem Grazer Februarlandtage vor. Es ist nicht ersichtlicb, ob gegen den verklagten Thurn irgend etwas verfiigt wurde. Wabrscheinlicb warteten die Bauern im Gebiete von Gottschee nicht lange auf eine Verfiigung, son- dern griffen zur Selbsthilfe. Sie versammelten sich, iiberfielen und erschossen ihren Pfandberrn Georg von Thurn. 3 Dasselbe Schicksal hatte sein verhasster Pfleger Stersen. Das Beispiei war gegeben und fand sofort vielseitige Nachahmung. Es war also nicht die Landessteuer, sondern das Auf- treten des Georg von Thurn die unmittelbare Veranlassung zum Ausbruche des Aufstandes. Dies ergibt sich klar aus den Acten, denen wir getreu naclierzahlt haben ; und auch Valvasor steht damit im Einklange. Das Feuer der Emporung war nunmehr angefacht, und da allenthalben genug Ziindstoff vorhanden war, ziingelte die Flamme rasch weiter: sie wurde im Norden erst in der Umgebung von Graz, im Westen bei Villach gedampft. 1 Dieweyl aber kay. Mt. uuderthan gen Gravenbart gehorig meiner ver- wesung voa herren Jorgen und den seinen noch nicht sicher sein, sonder ich wirde bericht, das sich herr Georg last merc.ken wol seinen mnt- vrillen wider alle pillichait gegen den armen leutten wievor prauchen, das doeh bey loblicher oberchait und guetem gericht unleidlich ist und weil aber das kay. Mt. underthanen beschehen wol zu vermueten, wo ime sein unpillicher willen nit gebrochen, moeeht naehmals andern zum tail begegnen. 2 ... so yetzo bey dem tag Vincentii zu Laibach versamelt . . . 3 Dem Kaiser ward von der Landschaft gesehrieben, ,dass sich erstlich in der Gotsche mit herrn Jorgen von Thurn, den sy als iren phandtherren durch versamblung iiherloffen und erachossen. . . 20 [ 74 ] Zunachst kamen die kaiserlichen Unterthanen zu Reifnitz und Gallenberg in Bewegung, welche sich vorher schon ge- weigert hatten, die Urbarsteuer zu en tri eliten und jetzt um so mehr bei ilirer Weigerung verharrten. Damals waren auch die Unterthanen der kaiserlichen Herrschaft Billichgraz, welclie dem Kaspar Lamberger verpfandet war, unzufrieden, und es hatten schon das Jahr vorher Verhandlungen zwischen beiden Parteien von Abgesandten des Kaisers in Krainburg stattge- funden. Die Entscheidung, welche diese gefiillt, weigerten sich die Bauern anzunehmen, und darin scheinen sie durch die ander- warts sich zeigende Unruhe bestarkt worden zu sein. Sie hielten Versammlungen, um zu berathen, und gelangten zum Beschlusse, von jetzt an weder Steuern zu zahlen, noch dem Lamberger Gehorsam zu leisten. Bewaffnet zogen sie in deri benachbarten Dorfern hernm und nothigten die Bauern. mit ihnen gemein- same Sache zu machen . 1 Nun kamen die benachbarten Herrschaften gleichfalls in Bewegung; zunachst Lack, das dem Freisinger Bisthume ge- hbrte, dann Radmannsdorl und Veldes. So war denn der Auf- stand bereits nach Oberkrain vorgedrungen. Hier machte sich auch bei einigen Personen ein gewisses schwarmerisches Wesen bemerkbar, das, wie immer bei solclien Volksbewegimgen, eine grosse Anziehungskraft ausiibt und Viele fortreisst. Ein Bauer des Radmannsdorfer Gerichtes, Klander genannt, gab vor, der heilige Geist verkehre mit ihm; er fand Glauben und einen grossen Anhang. In Versammlungen weihte er Kreuze und Bilder, welche auf hohen Stangen einhergetragen wurden. Vor diesen Zeichen leisteten die Bauern den Schwur zusammen- 1 Die Bauern erscliienen bewaffnet auf einem Platze und liaben ,furter khain steuer zu raichen noch herrn Casparn als irem phleger und phandt- herrn \veitter nit gehorsamen zusamen geschworen und zu bestaet irs juraments sein sie ali getzelt durch einen spiess in der rouster gangen und welch pauern irer nachtperschaft in solich uebel nicht bewilligen rvellen, dieselben hab sy mit gemainen hauffen in ir puntnus und con- spiracion gedrungen und benoetigt, uberloffen, geplundert und geschendt 1 . — Aus der Instruction (ohne Datum, doch aus der Zeit nach dem Mai) fiir Sigmund Lamberger, welcher von Seite der Standeversammlungen in Laibacli und Stein an den Kaiser behufs Berichterstattung gesendet wurde. Original im Landes-Archiv zu Laibach. [75] 21 zuhalten, hinter ihnen zogen sie einher, 1 in den Kampf fiir die stara pravda, ihr altes Redit, vrelches Wort von jetzt an das Schlagwort ward, mit dem die gesammten Forderungen der Dnzufriedenen bezeichnet wurden. Es war wirklich dazu gekommen, wie es in den vielen damals umlaufenden Prophe- zeiungen hiess: die Regierungsjahre Friedrichs, die gewiss reich an Triibsal waren, erschienen der Gegenwart gegeniiber als die gute alte Zeit, nach welcher man sich lebhaft zu- riicksehnte. 2 Die Bewohner der Wochein, zur Herrschaft Veldes ge- horig, deren Herr der Bischof von Brixen war, haben zuerst ihre Beschwerden systematisch zusammengestellt und dieses merkwiirdige Scliriftstiick am 29. Marž ihrem Herrn vorgelegt. 3 Der fast nach jeder Beschwerde wiederkehrende Ausdruck: ,das vor nit gewesen ist' zeigt wieder klar, wie die stara pravda zu verstehen war. Die Klagen eines Theiles der Bauern betrafen gewisse Massregeln der Burger von Rad- mannsdorf, die der anderen Neuerungen, welche die Herr¬ schaft durchgefiihrt hatte, und die Steuern zum venetianischen Kriege. Die Burger von Radmannsdorf hatten, um den Handel in ihre Stadt zu ziehen, dreimal verkiindigen lassen, dass Nie- mand auf dem Lande (auf dem gay) kaufen und verkaufen diirfe; dies konne nur in der Stadt geschehen. Es wird nicht gesagt, ob sie dies aus eigener Machtvollkommenheit thaten oder ob sie sich auf eine Anordnung des Kaisers Friedrich dto. 1491, 21. Februar beriefen. Jedenfalls haben die Bauern in diese.m Vorgehen eine Beeintrachtigung ihres Erwerbes, eine Neueiumg gesehen, zumal die Biirger auch auszogen, gewisse Handwerker und besonders die Wirthe zu belastigen. Daber rotteten sich die Bauern zusammen, um sich gegen Ungerechtig- keiten zu wehren, ,die vor alter nit gewesen sind'. Die Bauern des Radmannsdorfer Gerichts traten zuerst zusammen; sie erklarten, dem Kaiser treu sein zu wollen, ,der alten gerechtig- kayt, was pey keyser Fridrich loblicher gedachtnuss gewessen sind £ . Die Bauern der Gerichte Krainburg, Stein, Veldes und 1 Dimitz, Geschichte Krains II, 22, nach Acten des Laibacher Arcliivs. 2 Dariiber s. Joh. Friedrich, Astroiogie und Reformation. s Abgedruckt in den Beitriigen zur Kunde steierm. Gescli. XIII, 15, 22 [ 76 ] Andere schlossen sich an, im Ganzen gegen 20.000 ,guet, frum leuth So erzahlen die Wocheiner selbst die Entstehung des Bauernbundes. Die Beschwerden, die sie selbst hatten, betrafen Neuerungen der Herrschaft. Zu Kerschendorf verlangte diese von jedem Acker einen Star Weizen mehr als friiher; eine Wiese ; welche den Bauern gehorte, beanspruchte sie als ihr Eigenthum und verlangte nun auch, dass die Bauern die darauf nothwendigen Arbeiten verrichteten; sie sollten mahen, das Heu einbringen und den nothwendig gewordenen Heustadel bauen, ,was vor nie gewesen ist‘. Auf diese Weise wurden die Roboten vermehrt. Mit einer anderen Wiese verhielt es sich ahnlich. Als nachher die Herrschaft eine solche Wiese verkaufte, wurden die Unterthanen gezwungen, statt der entfallenden Robot zwolf Gulden zu zahlen. Es war Sitte, dass die Herrschaft fiir eine andere Art der Robot, die Saumfahrt, eine Entschadigung leistete; sie be- stand in einem bestimmten Quantum von Wein, Getreide und y Geld. Diese Gegenleistung stellte die Herrschaft ab. Daher er- klarte die Bauernschaft: ,Will die Herrschaft Saumfahrt haben, so gebe sie uns unsere Gerechtigkeit, aber die Herrschaft will Saumfahrt haben und will uns unsere Gerechtigkeit nicht geben.‘ | Der Umstand, dass die Herrschaft beimVerkaufe eines Hofes, Ackers oder einer Wiese den zehnten Pfennig verlangte, ,das vor nit gewesen ist', oder dass sie, wenn ,ein Hauswirtli' ein Haus auf seinem Grunde baut, zwolf Pfennige einhob, war ein weiterer Klagepunkt, desgleichen der Umstand, dass von I jeder Miihle zwolf Pfennige entrichtet werden mussten. Friiher gehorte zu jeder Hube auch eine Alm, von der keine Abgabe zu leisten war, jetzt verlangte die Herrschaft von solchen | Almen eine Anzahl Kaše. Vor Zeiten war der Fischfang in etlichen Gewassern, zumal in der Feistritz und Save, frei ,zu fangen Kappen und Grundeln'; jetzt aber legte die Herrschaft ein Verbot auf den Fischfang, das um so schmerzlicher empfun- den wurde, als diese Bergwasser sehr fischreich waren. Nicht ! genug daran, die Herrschaft forderte nun auch neue Roboten; die Urbarsleute mussten namlich den herrschaftlichen Fischern die Netze, Fasser u. dgl. zu- und wegfiihren. Zu alledem kam nun noch, dass seit dem venetianischen Kriege jede Hube vierzehn Gulden entrichten musste. ,Auff solich beswarung, [77] 23 fiigen sie hinzu, und besunder von der steuer wegen ruefen wir an eur genad umb ein gemiltigliaith Wir haben diese Beschwerden etwas eingebender behan- delt, einmal deswegen, weil diese Beschwerdeschrift der Wo- cheiner die erste ist, die wir aus diesen Gegenden haben, und dann, um zu zeigen, dass Artikel, die sich auf das kirchliche Gebiet bezieben, liier noch nicht erscheinen. 1 Die Bauer* bemuhten sich aucb, ausserhalb ihrer Standes- genossen Anhanger zu finden, und sie scheinen besonders auf die niedere Geistlichkeit ihr Augenmerk gerichtet zu haben. Es lasst sich nicht genau erkennen, ob diese Bestrebungen Er- folg hatten. Auch an die Stadte erliessen sie eine Aufforderung sich ihnen anzuschliessen, doch waren ihre Bemiihungen frucht- los. Nur der dem Bisthume Freising gehorige Markt Eisnern am Sourabache, dessen Bewohner hauptsachlich als Berg- werksarbeiter ihr Brod verdienten, nahmen an der Bewegung Theil, ivofiir sie nachher vom Bischofe Philipp mit der Ent- ziehung ihrer Freiheiten bestraft wurden, die sie erst im Jahre 1521 zuriickerhielten. 2 Wohl versuchten die Stande von Krain, als sie das Um- sichgreifen der Gefahr merkten, die Bauern durch begiitigendes Einschreiten zu besanftigen und so die Bewegung niederzu- halten; zugleich aber siiumten sie nicht, den Kaiser wiederholt auf den sich entwickelnden Aufstand aufmerksam zu machen. So versicherten sie wenigstens spater. Als im Marž der allge- meine Stiindetag zu Bruck an der Mur stattfand, 3 erhielten die 1 Der Bundschuh im Elsass dachte sclion 1493 an eine Umgestaltung auch der religioaen Verhaltnisse. Zimmermann I, 20. 2 Dimitz II, 23; Globočnik in den Mittheilungen des historischen Ver- eina fiir Krain 1867, S. 9. Die Bervohner von Eisnern erhalten von B. Philipp zuriick ,ihr brieflich urkund und freyhaiten . . . samt dem gericht, so sie in demselben thal Eissnern also, dass sie alle jahr aus ihnen selbst einen richter zu kiesen maeht haben 1 , welche Eechte sie ,ihrer ungetreuen conspiration und rebellion wegen, so sie in pauernpunt wider uns und unsern stifFt Freysing unverursacht begangen 1 , verloren hatten. — Dimitz ervvabnt auch die Mitwirkung eines Adeligen am Auf- stande, Namens Franz Glanhofer von Dragembl, der den Bauern eine Karrenbuehse lieferte. 3 Der Landtag fand statt ,ad augendam in congressu Viennensi pompam 1 . Caesar, Annal. III, 658. — Eine Vollinacht der Kiirntner Stande fiir ihre Abgesandten dto. St. Veit, 11. Jauner, im Landes-Archiv zu Klagenfurt. 24 [ 78 ] Krainer Abgeordneten den Auftrag, den Kaiser von der Sach- lage zu benachrichtigen und ihn zum Einschreiten zu bewegen. Die Adeligen wie das Volk befanden sich in grosser Auf- regung, denn grosse Dinge schienen bevorzustehen: ungewohn- liche Naturerscheinungen deuteten darauf hin: ,drei Sonnen in : dreien Regenbogenf waren am Himmel zu sehen und zur I Nachtzeit meinte man feurige Kriegsheere in den Liiften kampfen zu sehen. Es war damals wohJ kaum Je m and, den solche Erscheinungen oder die Erzahlung davon nicht mit Entsetzen erfiillt hatten. Man kann nicht sagen, ob auf dem Brucker Landtage beziiglich des Aufstandes etwas beschlossen wurde. Am 20. Marž wurde dami zu Wien ein Landtag eroffnet, an dem auch die Krainer Stande durch ihre Vertreter theil- nahmen. Als Vertrauensmann des Kaisers war der Cardinal Matthaus Lang, Bischof von Curk, bestimmt worden. Die Krainer Abgeordneten verlangten, der Cardinal solle im Namen des Kai¬ sers drei oder vier Personen nach Krain senden. Diese sollten die Vollmacht haben, mit den Bauern zu unterhandeln. Sie sollten von den Bauern verlangen, dass sie einige aus ihrer Mitte an einen zu bestimmenden Ort schicken, wo die Ver- handlung stattzufinden hatte. Die Commissare mussten den Bauern vorhalten, dass ihre Zusammenrottungen gegen den Willen des Kaisers seien und dieselben nachtheiligen Folgen nach sich ziehen konnten, wie die Aufstande der Bauern in Dngarn, Kiirnten und Wiirttemberg; sie mussten ihnen Amnestie versprechen, mit Ausnahme der Radelsfiihrer. Doch ware ihnen zu gestatten, ihre Beschwerden gegen ihre Iierren, Pfleger und Amtleute bei den Commissaren vorzubringen, welche das Recht haben sollten, diese Boschwerden zu untersuclien und dariiber zu entscheiden, zugleich aber auch anordnen mussten, dass die Bauern wider Recht und Herkommen nicht beschwert werden diirften. Sollten die Aufstandischen auf eine friedliche Auseinandersetzung sich nicht einlassen, dann ware ihnen an- zukiindigen, dass der Kaiser mit Waffengewalt gegen sie ein¬ schreiten werde. Weiter verlangten die Krainer, dass sich in Cilli ein von den drei Landern und dem Cardinal gewiihlter Ausschuss ver- sammle, welcher die Berichte der Commissare beziiglich ihrer Mission entgegennehmen und weitere Massregeln berathen [79] 25 solite. Der Cardinal wurde ferner angegangen, sofort in jedes Land den Befehl zum Aufgebot zu senden. Die kaiserliclien Pfleger solite er im Namen des Kaisers aufbieten und sie mit dem nothigen Geschutz und einem Obercommandanten versehen. 1 Die Verliandlungen gingen langsam von statten. Es han- delte sich natiirlich ausser dem, was die Krainer vorzubringen hatten, aucb noch um andere Angelegenheiten, bezuglich welcher, wie es scheint, keine Einigkeit erzielt werden konnte. Als solcbe Angelegenheiten werden envahnt die Abstellung des ,neuen Geleitgeldes', welche von den Standen gefordert wurde, j und das Ansuchen des Cardinals um eine Geldhilfe zum Kriege in Friaul. Die Krainer Abgeordneten befanden sich noch um die Mitte des Monats April in Wien; 2 gegen Ende des Monats verliessen sie diese Stadt. In einer Zuschrift vom 25. April erklarten die Ausschiisse von Steiermark, Karaten und Krain dem Cardinal, dass sie tur Friaul kein Geld bewilligen konn- ten; denn sie mussten das bewilligte Geld von ihren Bauern einheben, und dies wagten sie nicht, weil die Nachrichten be- ziiglich des Aufstandes immer schlechter lauteten und sie auch die ruhigen Bauern zur Rebellion zu treiben furchteten. Einige Landleute, sagten sie, waren wohl im Stande, ,ausserhalb der pauern auss iren seckeln‘ etwas zu zahlen, aber die meisten konnten dies nicht. Wenn sie dem Kaiser gegen die Vene- tianer beistehen sollten, so miisste dieser auch das ,neue Geleit- geld‘ abstellen und ihnen gegen die Bauern mit Leuten und Geschutz zu Hilfe kommen. Mit dieser Erklarung 3 verliessen sie Wien. Schon in der ersten Halfte des Monats April hatte der Cardinal eine Commission, in welcher sich Sigmund von Diet- 1 Dimitz II 24 f. 2 Der Ausscliuss der Krainer Landschaft schreibt dto. Wien,’lG. April 151o, an Sigmund Lamberger zu Rottenblihl (Original im Laibacber Arcbiv): ,das wir aus notturfft und treffenlichen ursachen nicht mugen liabeu verttig \verden und nachdem wir nit weitter dann auf VI. woc.ben mit zerung abgefertigt und versehen', mussten sie Geld gegen einen Wechsel aufnehmen. 3 Abschid der dreier ausschuss der furstenthumb Steier, Karendten und Crain von unserm g. herrn Cardinal von Gurkli etc. genomen (Landes- Archiv in Graz). 26 [ 80 ] richstein, Hans Mansdorfer, Resch u. A. befanden, nach Kram gesendet. Ihre Aufgabe war es, die aufgeregten Gemiither zu beschwichtigen. Als diese Herren im Lande erschienen, waren gerade 5000 bis 6000 Bauern in der G-egend von Laibacb ver- sammelt. Es war am 15. April, dass Dietrichstein mit seinen Begleitern in diese Versammlung ritt. Schon aus der kurzen Nachricht, die wir dariiber haben, lasst sich erkennen, dass es sehr tnmultuarisch zuging. Die Commissare wendeten allen Fleiss an, die Bauern zum Auseinandergehen und zur Auf- losung ihres Bundes zu bewegen, aber ohne Erfolg; diese er- klarten fest zusarnmenbalten zu wollen. 1 Nach dem Abzuge der Commissare beschlossen die Baueim, eine Gesandtschaft an den Kaiser zu schicken und diesem ihre Beschwerden vorzutragen. Diese Gesandten trafen den Kaiser in Augsburg. Es heisst nun, I dass Maximilian die Bitten der Bauern giitig anhorte, sie ruhig heimkehren und den Ihrigen sagen hiess, sie sollten die Waffen niederlegen und auseinandergehen, wogegen er seinen Amt- leuten befehlen werde, Jedermann bei der alten Gerechtigkeit bleiben zu lassen und Niemand mit Neuerungen zu beschweren. 2 So viel ist sicher, dass der Kaiser diese Gesandten zu dem Versprechen bewog, sie wiirden ihre Genossen zu bewegen suehen, bis zur Ankunft des Kaisers oder seiner Rathe und Commissare ,ganzlich stille zu stehen und weiter nicht zu greifenh 3 Sonst wird noch berichtet, dass die Stande einstweilen jeden Widerstand aufgegeben, dass der Kaiser dem Landeshauptmann von Krain geschrieben, er werde Hilfe senden, zunachst aber nur Commissare schickte. Es ist nun aueh eine vom 25. April 1515 datirte In- struction fur den Krainer Landeshauptmann Hans von Auersperg, 1 In der schon ervriihnten undatirten Instruetion fiir Sigmund Lamberger heisst es: ,Die pauerschaft (hat) dem von Dietrichstain und andern eom- missarien under augen gesagt, den punth auf den tag und nymer zn ver- lassen und welieher gestalt sich die pauern gegen den von Dietrich¬ stain und andern irer kay. Mt. eommissarien ertzaigt und gehalten, ist wissundt. 2 In den Acten steht nur, dass die Bauern Gesandte an den Kaiser ge- schiekt. Dessen Antwort wird immer nach Fugger’s Ehrenspiegel er- zahlt. Zimmermann (I, 116) weiss dariiber noch Naheres anzufuhren, doch nennt er seine Quelle nicht. 3 Dies erzlihlt der Kaiser selbst in seinem Patente dto. Innsbruck, 11. Juni 1515. Abschrift im Grazer Landes-Archiv. [ 81 ] 27 den Vervreser Paul ldasp, den Vicedom Erasmus Praunwart und die kaiserlichen ,Landrathe daselbs in Kraiid vorhanden, 1 welehe mit den Krainer Standeu, die damals zu einem Hof- taiding in Laibach berufen waren, verhandeln sollten. Diese Instruction weist darauf liin, dass die Venetianer, mit denen der Kaiser im Kriege lag, die Orte Gorz und Gradiška hart bedrangten, der Kaiser aber aller Mittel entblosst und machtlos sei, ausgiebigen Widerstand zu tbun. Sie spricht auch die Be- furchtung aus, dass der Bauernaufstand durcli die Venetianer her- vorgerufen \vorden, dass Bauern und Venetianer im Einverstand- nisse handeln. Der Landtag miisste demnacli berathen, wie gegen die Bauern vorzugehen sei, zugleicli aber audi ein Hilfsgeld gegen die Venetianer gewahren. Sollten die Stande letzteres verweigern, so mussten die kaiserlichen V ertrauen smanner da- liin arbeiten, dass sie wenigstens eine Summe vorstrecken: wer etwas darleiht, dem solle es von der nachsten Steuer abge- zogen werden. Den kaiserlichen Pflegern, Amtleuteu und Pro- visionern solite befohlen werden, mit ihren Mannschaften an dem Orte sich einzufinden, den der Landeshauptmann bestimmen werde. Die Instruction meldet ferner, dass zu gleicher Zeit in Steiermark und Karnten Landtage stattfinden und die Aulgebote dieser Lander sich versammeln werden, das eine unter dem steirischen Landeshauptmanne, das andere unter dem Commando des Verwesers in Karnten; dann sollten die kaiserlichen Com- missare und die drei Befehlshaber einen obersten Peldhaupt- mann iiber alle drei Lande wahlen. Damals scheint der Kaiser noch der Meinung gewesen zu sein, dass der Aufstand die Grenzen Krains nicht weit iiberschreiten, und dass die Vorkehrungen der Krainer Stande geniigen wiirden, den Uuruhen Einhalt zu thun. Denn er schickte ain 9. Mai dem Georg von Herberstein den Auftrag zu, mit anderen Adeligen wohl geriistet bei ihin zu erscheinen und ihn nach Wien zu geleiten, wo damals die Zusammen- 1 Original im Laibacher Landes-Archiv: ,So sich . . . zugetragen, das sich unser und unser landleut und underthanen pauern in Crain . . . durcli unser veinde der Venediger poeslisstigkait dartzue gehetzt, aufge- ivorlfen und gesteuert und sy zu ueberfallen der bestimbten ort- flecldien und unser lande destmer lisstigkait suechen und gebrauclien moechten. . . 3 28 [ 82 ] kunft des Kaisers mit den Konigen von Ungarn und Polen stattfinden solite. 1 Nach Krain hatte der Kaiser einstweilen — wahrschein- lich in Folge der Bauerngesandtschaft — einen sogenannten ,Generalgebotbrief v geschickt ; der den Bauern befahl, ihre Biind- nisse aufzulosen und auf die kaiserlichen Commissare zu warten, welche in nachster Zeit eintreffen und ihre Besclnverden unter- suclien vviirden. Der Landesliauptmann wie der Vicedom be- eilten sich dies durcli vertrauenswiirdige Boten in die Versamm- lungen der Bauern bringen und aucb sonst im ganzen Lande verbreiten zu lassen, aber ein Erfolg war nicht zu verspiiren. ; Es bat alles, erzahlt, ein gleichzeitiger Bericht, 2 bei ihnen nicht verfangen wollen; die Boten wurden geschlagen ; die kaiser¬ lichen Briefe schimpflich verachtet; sie halten nicht stili und wollen die Commissare nicht erwarten ( . Es wurde die Nachricht verbreitet und auch allgemein geglaubt, dass der Kaiser mit dem Vorgehen der Bauern einverstanden sei. 3 Es ist daher er- klarlich ; dass die Aufstandischen an die Niederlegung der Waffen nicht dachten. Sie versammelten sich \viederholt und an verschiedenen Orten; eine Hauptversammlung fand am 14. Mai bei Neustadtl (Rudolfswert) statt ; dessen Burger an der Bewegung tlieilnahmen. Hier wurde der Ueberfall mehrerer \ Schlosser verabredet, besonders hatte man es auf Mpichau ab- gesehen, welches die Briider Hans und Michael Minndorfer pfandweise innehatten. Zuerst nalunen die Bauern einen diesen Brudern gehorigen, bei Neustadtl gelegenen /Phurm', der Schwarenbach genannt wird, in Besitz, pliinderten ihn aus und legten ihn in Asche. Dann brachen sie gegen Meichau auf. Ein Knecht, der ehedem auf diesem Schlosse in Diensten ge- standen, von den Minndorfern aber entlassen worden war, zeigte den Weg und da ; wie ausdriicklich versichert wird ; die Schlossherren weder mit einer geniigenden Zahl von Knechten, noch mit Geschiitzen und Pulver versehen waren, so gelang 1 Beitrage zur Kunde steierm. Gesch. XIII, 22. 2 Bericht an den Kaiser liber den Laibacher Mailandtag. (Laibacher Lan- des-Archiv). 3 Patent des Kaisers vom 11. Juni 1515. Auch in einer Instruction fiir seine Rathe vom 7. August erklart der Kaiser den Verdaeht, als ob er ,solher emporung, ungeborsam und beswarlichen furnemen der pauern willen getragen und gern zuegesehen babe/ fiir unbegriindet. [83] 29 die Eroberung in kurzer Zeit. Die beiden Schlossberren und Kaspar Wernecker wurden getodtet und uber die Mauer ge- worfen. Niemand wurde geschont: der Schlossherrin wurden Bauernkleidei' angezogen und sie gezivungen, Bauernarbeit zu verrichten. Dies geschab am 17. Mai. 1 Nun kam Schloss Zobelsberg an die Reihe, welclies Sig¬ mund von Auersperg pfandiveise inne hatte. Die Bauern fingen mit dem Pfleger Unterhandlungen an, doch wurde das Schloss bald nachher erobert. Die einrnal entfesselte Wuth der Bauern kannte bald keine Grenzen mehr. Es wird genau berichtet, wie sie vorgingen. Ueberall wurden die vorgefundenen Waffen weggefuhrt, das Pulver beniitzt oder vergraben, das Getreide vertheilt, die Wein- keller wurden geleert, was nicbt zu beniitzen war, zersclilagen und vernichtet, die Teiche und Fischweiher abgelassen, die Schlosser in Brand gesteckt. In derselben Zeit, am 18. und 19. Mai, war in Laibach der Landtag versammelt. Der Ausschuss hatte sicli friiher schon an die Steirer und Karntner um Hilfe gewendet und von diesen auch Zusagen erhalten. Der Landtag beschloss, 200 Pferde auszurusten, welehe er in Uebereinstimmung mit den Standen von Steiermark und Kar n ten verwenden wollte. Ein allgemeines Aufgebot war nicht moglich, weil die Adeligen ihre Schlosser besetzt hielten und nicht verlassen wollten. Sobald aber die steirischen und karntnerischen Hilfsvolker, die sich in Cilli treffen sollten, siidwarts vorriickten, solite auch der Krainer Adel sich sammeln und zu dem fremden Hilfsvolke stossen. Auch beschloss der Landtag, zwei seiner Mitglieder, Wilhelm Lamberger und Balthasar Rauber zu Plingsten nach Windisch- graz oder an einen anderen Ort zur Berathung mit den Stei- rern zu senden. 2 Wie es scheint, kamen gegen Ende des Mai 1 Dieses Datum, welches Megiser (S. 1336) angibt und Valvasor aufge- nommen, stimmt mit den Angaben der Acten. ' 2 Ueber diesen Landtag erfahrt man Nabereš aus einem Sehreiben der Stiinde an eine Personliedikeit, welclie ,lieber lierr baubtman 1 genannt wird und entvveder der Landeshauptmann von Steiermark, Sigmund von Dietriehstein, oder der Feldhauptmann Georg von Herberstein ist. Dass der letztere gemeint wird, ist weniger wahrsclieinlich, weil der Landtag vom 18. Mai jener ist, fiir vveleben die oben erwahnte Instruetion vom 25. April galt. Und nach dieser solite auf dem Landtage erst ein Feld- 3* 30 [ 84 ] die kaiserlichen Rathe und Commissare in Laibach an. Unter ihnen befanden sich der Freisinger Bischof Philipp, Wilhelm von Wolkenstein und Kaspar Herbst, Heri’ zu Laas. Sie hatten den Auftrag, mit Giite die Ruke herzustellen. Sie sollten die Klagen der Bauern, wie die Antworten der Grundherren an- horen und beide Theile vergleichen. Die Stande erklarten sich damals in einer schriftlichen Antwort zu diesem ,verhore‘ be- reit und thaten dies auch spater wiederholt ,auff lanttagen und andern versamlungenh Docli blieben die Bemiihungen der Com¬ missare ohne Erfolg. Schon hatte der Aufstand die Grenzen Krains iiber- schritten: das ganze Sannthal, die Bauern in der Grafschaft Cilli, die der Herrschaften Montpreis, Štatenberg, Horberg, Kunsperg, Wisell und Landsberg erhoben sich, bis an den Grenzfluss Sottla verbreitete sich der Aufruhr. Danil iiberschritt er die Drau, zog sich einerseits bis nach Graz und in ostlicher Riehtung bis in die Gegend von Gleisdorf, andererseits auch liber das Gebirge in die Thaler Karntens. Am 26. Mai traf bei dem Landeshauptmanne in Krain ein Schreiben des Kaisers * 1 ein, in welchem dieser befahl, der Adel solle nicht mit Gewalt gegen die Bauern vorgehen, beide Theile, der Adel wie die Geistlichkeit sollten Frieden halten. Dieser ,StillstandbrieP wurde rasch verbreitet; der Adel hielt sich auch wirklich zuriick, aber die Bauern horchten auf Nie- mand mehr. Sie kamen, ohne das kaiserliche Gebot zu be- achten, nach wie vor zusammen, und zogen bald dahin, bald dorthin; eben damals pliinderten sie die Schlosser Ruckenstein, Saunstein, Unter-Nassenfuss u. A. Es scheint, dass in diese Zeit auch oder wenigstens nicht viel spater der Vorfall mit der Stadt Rann fallt; hier weicht aber die Erzahlung Fuggers, die iibrigens ausfiihrlicher ist, nicht unwesentlich von dem Inhalte der Acten ab. Es heisst, dass in der Stadt der kaiserliche hauptmann gewiihlt werden. — Ausserdem iat. ein Credenssbrief voriianden, dto. Gora, 16. Mai, welehen die kaiserlichen Commissare und Krieg-sriithe in Gorz und Gradiška ihrem Gesandten Lienhart Kasonner zuin Laibacher Mailandtage mitgaben. 1 ,Am beilligen phintztag abent 1 kam ,von irer kay. Mt. ain verscliribner gepotner stilstandt, das der adl nit in die pauerschafft greiffen soli 1 . Aus einem gleiehzeitigen Bericlite. [85] 31 Hauptmana Markuš von Klissa 1 commandirte; als er sich, be- drangt von starken Bauernhaufen nicht liinger halten konnte, habe er die Stadt in Asche gelegt und sei mit nur sechs Rei- tern in das Schloss gezogen; die Bauern aber durcbbrachen die drei Mauern des Schlosses. Da wollte der Befehlshaber sicli and seine Reiter dadurch retten, dass er mit diesen durch die Bauernmassen durchbrechen \vollte; er ofFnete das Thor und stiirzte heraus. Die Belagerer hatten aber die holzernen Pfeiler der Brucke, die liber den Schlossgraben fiihrte, durchsagt, diese brach ein und die Reiter stiirzten in die Tiefe, wo sie von den Bauern erschlagen wurden. Auch andere Edelleute aus Kroatien waren damals in der Stadt Rann gefangen und getodtet worden; ihre Kopfe steckten die Bauern auf Spiesse und trugen sie her- um, die Leichname blieben unbeerdigt. Aus den Acten ergibt sich, dass die Krainer Stande sich auch an den Ban von Kroatien um Hilfe gewendet. Als nun der Kaiser den Stillstandbrief gesendet, auf den die Stande so grosse Hoffnungen setzten, wurde Markuš von Klissa vom Landeshauptmanne und Vicedom mit dem Briefe des Kaisers an den Ban von Kroatien gesendet, damit dieser mit dem Zuge innehalte. Man furchtete die Gaste, die man gerufen. Es scheint nun, dass eine Zahl kroatischer Edelleute schon im Anzuge war und in Rann oder dessen Umgebung lag. Zu ihnen schlug sich Markuš von Klissa, als die Bauern heranriickten. Diese belagerten die Stadt, worauf sich Markuš in das Schloss warf, das nun erstiirmt und erobert wurde. Im Ganzen wurden fiinf- zig Personen erschlagen, darunter Markuš von Klissa, sein Bruder Stephan, acht Edelleute; die iibrigen waren Knechte. Unter den Edelleuten befand sich Ludwig Reynecker. Etliche Tage trugen die Bauern die Kopfe der Erschlagenen trium- phirend herum . 2 1 Kiss Marco bei F u gg er. 2 In einem Berichte an den Kaiser s. d. erzahlen die Krainer Stande: Marcko von Glis ist aus bevelch des landeshaubtman und vitzthombs in Crain mit kay. Mt. stilstantbrif zu dem bann in Krabaten gesehickht, das derselb bann mit angriff und der that gegen den pauern stillha.lt. Denselben Marcko haben die pauern mit pherden zu Raynn (liann) in das geschlos gedrungen, gesturmbt, mit feuer erobert und bey den funfzig personen zusampt dem Marcko mit VIII edlleuten erschlagen. —• Am 24. August bericbteten sie, dass die Bauern mehrere Schlosser einge- nommen, ,die wein, trayd und anders, so sy darinen gefunden under sich 32 [ 86 ] Dies mag im Juni, wahrscheinlicher aber im Juli ge- schehen sein; der Marburger Landtag berichtete am 20. Juli daruber dem Kaiser. Einstweilen hatten an verschiedenen Orten Bauernver- sammlungen stattgefunden; die Hauptversammlung kam Ende Mai zu Gonobitz in Steiermark zu Stande, von welcher gleich- falls eine, aus dreizehn Artikeln bestehende Beschwerde an den Kaiser gerichtet wurde. Der Landeshauptmann von Steiermark, Sigmund von Dietrichstein, batte Augustin Khevenhiller, Hans Mannsdorfer, Philipp von Wichsenstein, Niklas Resch zur Unterhandlung mit den um Gonobitz versammelten Bauern ab- geordnet. Die Unterredung fand am 31. Mai statt. Die Bauern versprachen, einstvveilen Ruhe zu halten, Niemand mehr in ihr Bundniss aufzunehmen, Niemand dazu zu nothigen, weder Stadte, nocb Markte, weder Geistliebe noch Weltliche zu ver- gewaltigen. Sie versprachen ferner, die zwei zum Bisthum Gurk gehorigen Schlosser Landsberg und Peilenstein, welche sie in ihre Gewalt gebracbt, dem Cardinal von Gurk zuriickzustellen; beziiglich des Schadens, den die Bauern in verschiedenen Herr- schaften angeriehtet, soli ,die kaiserliche Majestat oder Ihro Majestitt Haubtmann im Land Steier handeln, was recht und billig ist'. Solite ein anderer Bauernbund im Lande entstehen, so vvollen die um Gonobitz versammelten Bauern ,als dy ge- treuen underthan der kayserlichen Majestat' denselben mit ihrer Herren und Obrigkeiten Hilfe abzustellen suchen. Jene Pfleger, Stadte, Markte und Herren, welche von den Bauern gezwungen wurden, ihnen schriftliche Versprechungen zu machen, sollen derselben entbunden sein und diese Verschreibungen zu- riickerhalten. Diese Zusagen machte der Ausschuss der Bauern, der aus dreihundert Mannern bestand, den Abgeordneten und die grosse Versammlung der Bauern scbwor ,mit aufgerekhten aidt' ihrem Ausschusse in Gegenwart der standischen Abgeordneten, das Versprochene get.reu zu lialten. getaylt, auch etlich des adels, als die zven Mindorffer, den Marko von clyss, sein brueder, Reynegkher mit XII edlen‘ getodtet. — Einen dritten Bericht enthiilt die Antwort des Marburger Landtags vom 20. Juli (Bei- triige zur Ifunde steierm. Gescb. VT, 89), worin von vielen, guten Edel- leuten aus Kroatien und 60 Knecliten die Rede ist, welche ,ermoerdt‘ wurden, [87] 33 Was andererseits den Bauern versprochen worden ist, er- fahren wir nicht; nur das wird ge sag t, dass ,der pundt der pauerschaft ir beschwerung etwo vili in geschrift' den Abge- ordneten iibergab, welcbe zusagten, diese Schrift dem Kaiser oder dem Landeshauptmann zu iibersenden und dabin zu wirken, dass ,inen genedige wendung geschachb Dieses Schriftstuck nun, welches erst vor einigen Jahren aufgefunden 1 und 1877 veroffentlicht wurde. ist ohne Zweifel von sehr grosser Wiclitigkeit, wesshalb wir den Inbalt in den Hauptziigen wiedergeben. Die Bauern, die damals zu Gonobitz beisammen waren und der ,gantze pundt von Khrayn bis gen Pettau', theilten in demselben dem Kaiser mit ,was grosse ungerechtigkhait und beschbarung allenthalben von unser obrikhait beschehen istb Die erste Klage betrifft die vielen Steuern; manchmal wurde in einem Jahre zwei oder gar dreimal eine Steuer gefordert und zwar jedesmal ein bis drei Gulden, 2 ,womit man uns, heisst es, ganz erschopft und in Armut gebracht hatb Auch hier wird der Verdacht ausgesprochen, dass diese grossen Geld- summen nicht in die kaiserliche Kammer geflossen seien; ein kaiserliches Mandat sei nie vorgewiesen worden. Die Roboten, heisst es weiter, wurden allenthalben liber Gebiihr vermehrt, so zwar, dass ,man uns oft nicht so viel Ruhe lasst, dass wir unsere Speise essenb Daraus folge, dass ,unsere und Eurer kai- serlichen Majestat Huben und Griinde verodet werden durch Versaumniss unserer Arbeitb ' Professor F. Bischoff fand die Documente in den Acten des Archivs im historischen Vereine fur Karnten in Klagenfurt; aie sind in einem Hefte Tereinigt, welches die Aufschrift bat: Handlung der aufrur der paurschaft zu Ganabitz, a. d. decimo quinto. Der aufruhrerischen unter- thanen nmb Ganobiz beschwerarticul und darauf besehebene verainigung, 1515, worbey das bistumb Gurck auch racione Landtsberg und Peilnstain iuteressirt ist. Mathaus Lang. Eben fur den Cardinal von Gurk sind diese Abschriften ohne Zweifel gemacht vrorden. Von der Beschwerde- schrift urtheilt der Herausgeber, es sei aus ihr ersichtlich, dass keinerlei politische oder religiose Bestrebungen, aber auch nicht bloss die wirth- schaftliche und finanzielle Noth, die Ueberbiirdung der Bauern mit Steuern, Abgaben und Diensten den Aufstand verursacht haben. 2 Der Wortlaut ist: Am ersten seyn wier groslich und vast besc.hbert mit unsern verderblichen schaden der manigfaltigen steuer halben, dy wier nu etlicbe iar herumb geben haben, oft ain iar zwir, dreimal aine zu guldein, und oft zwen, drey genomen sind worden . , , 34 [ 88 ] Der dritte Punkt betrifft das Vorgehen der Herrschaften bei Todesfallen. Stirbt ein Urbarsmann, so nimrat die Herr- schaft ,Vieh, Getreide, Fleisch und was sie findet 1 . Was der Verstorbene etwa der Kirche oder seinen Erben vermacht hat, nimmt die Herrschaft fiir sich in Anspruch und was sie beim Hause lasst, muss ihr abgelost werden, wodurch oft kleine Kinder in Elend kommen, die rechten Erben von iliren Huben verdrangt werden, die ,darnach durch miet und gab ausgelassen‘ werden miissen. Ein weiterer Punkt beziebt sich auf die Erhohung der Gerichtswandel; 1 oft nimmt die Herrschaft Diebe und Zau- berinnen gefangen, lasst sie aber gegen Geld, Wein, Vieh und andere Gaben wieder los und gibt ihnen dadurch Gelegenheit, deu Bauern ,drivaltigen schaderd zu thun. Diebstahl, Zauberei und ahnliche Verbrechen sollten daher nicht blos ,im peyte‘ gestraft werden. Geklagt wird ferner dariiber, dass die Getreide- und Weinmaasse ,heher gerukht' wurden, ,das vor alter nit gebesen ist‘. Den Mostzehent vvollen die Herrschaften nicht von der Presse her nehmen, sondern sie verlangen um Martini lauteren Wein; auch wird als besonders driickend der Umstand her- vorgehoben, dass nicht mehr die Gemeinde die Zehente ab- schatzt, sondern die Pfleger, ihre Knechte und die Priester, denen der Zehent gehort. Es ist klar, dass diese genaueres Maass forderten, als die Gemeindeangehorigen. Neue Mauten ,in vili dorfern und bey etlichen khirchen', dann ungewohnliche Strafen, ,die vor alter nie gebesen sind', die Annahme der Kreuzer zu drei Pfenningen (statt zu vier) von Seite der Pfleger und Amtleute 2 bilden neue Klagen der Bauernschaft. Ebenso werden Beschrankungen der freien Fi- sclierei, des Holz- und Weiderechtes, sowie die schlecht ge- handhabte Gerechtigkeitspflege als Ursachen der Unzufrieden- 1 Wan unser ainer LX den. peen verfallen war, so nemen seu gewaltikh- lich zu zwain oder dreyn gulden von unss und dariiber, darnach auch dy huben veroedt werden. 2 . . . nymbt man den kreytzer von unss allss zu dreyen phening, der dann von unsern naehtpauern zu vier phening genumen wierd und das maist von euer khays. Mt. pflegern und amhtleuten; hitten wier euer khays. .Vit. umb genadige wendung, wan wier svrartze munss nit haben mugeu wo die hin khumen ist. [89] 35 heit angegeben. Zuletzt wird noch der Umstand hervorgehoben, dass viele Herrsohaften ihre Unterthanen mit der Wegnahme der Griinde bedrohen, ,dardurch die gmain erhitzt ist und machen andermals aufrur zwisclien in ersteenh Um die Abstellung dieser Neuerungen baten die Bauern den Kaiser. Sie wiinschten, dass er sie bei der ,alten Gerechtig- k'eit' bleiben lasse, damit sie ihre Weingarten, Felder und Huben desto sioherer bearbeiten konnten. In dem was recht und billig ist, schliessen sie, ,wollen wir Eurer kaiserlichen Majestat mit Leib und Gut immer gehorsam und willig seinh Ein Erfolg dieser Bittschrift wird nicht berichtet. Diese Beschwerden zn untersuchen oder gar abzustellen, war natiir- lich in lcurzer Zeit und bei der grossen Erregung der Ge- miither unmoglich und so blieben denn die Bauern unter Waffen und fuhren fort in der bisherigen Weise zu verfabren. Um diese Zeit, — es wird nieht gesagt, ob vor oder nach der Gonobitzer Verabredung — fielen aucb Schloss Planken- stein und Kloster Studenitz in die Gewalt der Aufstandischen. Das Kloster wurde gepliindert, die Klosterfrauen gevvaltthatig bebandelt . 1 Aucb in Karnten kam die Bewegung jetzt in rege- ren Fluss. Sie zeigte sich hier zuerst im Lavantthale und scheint in enger Verbindung mit den Vorgangen um Gonobitz zu steben. Ein Bauer von Pustritz, westlich von St. Andra, sein Sohn und drei Bauern von St. Martin bei St. Paul, alle fiinf Unter¬ thanen dieses Stiftes, waren nach Gonobitz gekommen und hatten an der Versammlung der steirischen Bauern Tbeil ge- nomrnen . 2 Ihre Absicht war, zunachst die Unterthanen des Klosters St. Paul in Aufregung zu bringen und dazu erbaten sie sich die Unterstiitzung der Gonobitzer Versammlung. Thatsachliche Hilfe erlangten sie nicht; sie blieben aucb nicht bis zur An- 1 In einem schon erwalmten Bericht an den Kaiser: Es mug-en ungezwey- felt E. kay. Mt. bericht haben, welher gestallt die pauerschafft umb Go- nabicz, Plankhenstain und derselben end mit dem kloster Studenicz im lande Steyr gefaren, die haben das uberfallen, geplundert, die kloster frauen vergerveltigt und uncristeDlich handlung verbraeht. 2 Megiser (I, 1337 f.) ist glaubwiirdig; er stimint mit dem von mir publi- cirten Bericht liber diese Vorgiinge (Beitrage zur Kunde steierm. Gesch. XIII, 18); die Gonobitzer Vorgiinge kennt er, wie sie in den Acten stehen. 36 [90] kunft der stiindischen Abgeordneten, sondein befanden sich am Pfingstsonntage, am 27. Mai, wioder in St. Martin, wo sie den Kaplan zwangen, in der Kirche zu verktindigen, es sei der Wille des Kaisers, dass die Bauern am 1. Juni in Pustritz zu- sammenkamen, wo ihnen weitere kaiserliche Befehle mitgetheilt werden sollten. Angedeutet wurde auch hier, dass der Kaiser es mit den Bauern wohl meine und sie ,gros freien und be- friden' wolle. Es kamen in der That an dem bezeiehneten Tage 3000 Bauern zu Pustritz zusammen und es gelang den Radelsfiihrern durch Hinweis auf Briefe des Kaisers die schon vorbandene Unzufriedenheit zu vermehren und in kurzer Zeit war ein Bund beisammen, der, wie es scheint, besser organisirt war, als der in den Nachbarlandern. Man wahlte den Huttenberger Christian Gross und Georg Mur zu Feldhauptleuten, unter denen ein Unterhauptmann, zwei Viertelmeister, zwei Procuratoren oder Redner und drei ,Beistander' walteten. Der Mittelpunkt des Lavantthaler Bauernbundes wurde nachher Rojach. Von hier aus erliessen die Feldhauptleute am 11. und 15. Juni mehrere Schreiben, um andere zu gewinnen; sie erklarten, fur die ,gott- liche Gerechtigkeit' und das alte Herkommen einzutreten und die ,neuen fiind und Gefahrlichkeiten' abthun zu vrollen. Mit diesen allgemeinen Ausdriicken bezeiehneten die Bauern hier ihre Forderungen; zu einer schriftlichen Aufzeichnung beson- derer Klagepunkte scheint es in Karnten nicht gekommen zu sein. Als dann von der Landschaft Hans Hann an sie abge- sendet wurde, dem sich einige Abgeordnete des Stiftes St. Paul anschlossen, erklarten sie, dass sie nicht beisammen seien, um Jemand ein Leid zu thun; sie verlangten die ,gottliche Gerech¬ tigkeit' und wiinschten, den Commissaren, die sich damals im Lande befanden, Rede und Antwort zu stehen. Im Ganzen gewinnt man aus den freilich nicht zahlreichen Nachrichten den Ein- druck, als sei die Bewegung in Karnten iveniger durch innere Ursachen, durch die Lage des Bauernstandes, als vielmehr durch das Beispiel, das Krain und Siidsteiermark boten, hervorgerufen worden. Doch verbreitete sich der Aufstand auch in das Jaunthal, in das Gailthal .und nordlich von der Drau bis nach Strass- burg itnd Htittenberg. Der Kaiser schickte eine Commission iiber Karnten nach Krain; auch im ersteren Lande solite sie [91] 37 die Sachlage untersuchen und fiir die Herstellung des Friedens wirken. Sie hielt sich theils in Klagenfurt, theils in Volker¬ markt und wohl auch in St. Veit auf. Von Klagenfurt aus er- liess sie am 10. Juni einen Aufruf an die Landbevolkerung, sich vom Aufstande zuriickzuhalten und ihre Klagen lieber vor die Commissare zu Klagenfurt zu bringen. Der Kaiser war mit dem Vorgehen der Commission einverstanden und forderte den Bischof Philipp von Freising am 11. Juni auf, zu einer Be- sprechung nach Volkermarkt zu kommen. Da man damals schon merkte, dass in Karnten einige Stadte und Markte den Bauern geneigt seien, so erliessen die Statthalter und Regenten zu Innsbruck am 14. Juni an die Commissare, ,so itzo in Klagenfurt oder Volkermarkt' seien, ein Schreiben, welches die Nothwendigkeit der Einigkeit betonte. Man hore namlich, dass Adel, Pralaten und Burger nicht zusammenhalten. Die Com¬ missare erhielten den Auftrag, nicht nach Krain zu gehen, wo- hin sie von den Bauern gerufen worden, so lange in Karnten der Aufstand fortdauere. 1 Auch hatte der Kaiser ein vom 11. Juni datirtes Patent erlassen, in welchem er den Bauern aller drei Lander gebot, das Biindniss aufzulosen, sich zu zerstreuen und nicht mehr Versammlungen zu halten. Wer zu klagen habe, moge seine Beschwerden ,frey, sicher und unbelaidigt' den kaiserlichen Rathen und Commissaren zu Volkermarkt vorbringen; diese hatten die Pflicht, im Namen des Kaisers die Klagen anzu- horen und ,auf solich beswerungen, mengl und gebrechen zim- liche und pilliche wendung thun und verschaffen, was sich ge- burt, damit sich niemands unpillicher wejs zu beclagen noch zu beswern hab'. Fiir den Fali aber, dass die Bauern dem Be- fehle des Kaisers nicht Folge leisten, sollen die Pralaten, der Adel, die Stadte und Markte mit ihren getreuen Unterthanen in Gemassheit eines friiheren Mandats geriistet sein und auf den Befehl der kaiserlichen Hauptleute zu dem kaiserlichen Kriegsvolk stossen, um mit demselben gegen die Aufstandischen zu ziehen, welche ,das lasster crimen lese majestatis begeen'. Zweimal gedenkt der Kaiser in seinem Mandate des aus- gestreuten Verdachtes, als sei er mit dem Vorgehen der Bauern ' Globočnik in den Mittheilungen des historischen Vereins fiir Krain 1867. S. 9. Nach Beilage III scheinen diese Commissare, oder wenigstens einige von ihnen friiher sehon in Krain gewesen zu sein. 38 [ 92 ] gegen ihre Herren zufrieden. Er hoffe, dass N kunami diesem Geriichte Glauben schenken werde. Denn abgesehen davon, dass seine Lander verwtistet werden, miisse er furchten, dass seine Feinde, die Venetianer und Turken, grossere Fortschritte machen konnten als bisher. Und als romischer Kaiser und als Oberhaupt der Christenheit miisse er an den Vorgangen ein grosses Missfallen haben, weil ja seine Lander es seien, in denen so groblich und unchristlich an den Obrigkeiten gehandelt wird, dass daran ,alle cristen auch Turgken und unglaubigen pos exempel emphahen mochtenb Die kaiserlichen Commissare richteten nichts aus. Auch die Stande versuchten es mit Unterhandlungen; sie schickten den Vicedom Andreas Iiauber und Hans Presinger in das Jaunthal, wo sie mit den Bauern einen Frieden zu Stande gebracht haben sollen . 1 Sonst wird gemeldet, dass in Karaten auch die Burger vieler Stiidte zu den Bauern gehalten haben. Da von Seite des Kaisers noch keine Hilfe eingetroffen war und die Verhandlungen nicht zum Ziele fiihrten, sahen sich die Stande genothigt, eine Truppenmacht zu sammeln. Aber diese war sehr gering: etwa vierthalbhundert Mann 2 sammelten sich in Volkermarkt, nicht durchwegs verlassliche Lente; denn die Fusstruppen weigerten sich gegen die Bauern zu Felde zu ziehen. Diese Macht wandte sich zunachst gegen St. Veit. Merkwiirdiger Weise wollten die Burger dieser landes- fiirstlichen Stadt, in welcher bisher die Landtage abgehalten wurden, die Kriegsmacht nicht in ihre Mauern einlassen. Der Landesverweser Veit Welzer (die Landeshauptinannstelle war uubesetzt) ; welcher in der Stadt war, befand sich in nicht ge- ringer Verlegenheit; lange bemiihte er sich vergeblich, die Burger zur Nachgiebigkeit zu bewegen. Die Glocken schlugen an und die Stadt kam in grosse Aufregung; bewatfnet eilten die Burger zusammen; sie sehienen Gefahr fiir ihre Freiheiten befurchtet zu haben. Endlich gaben sie nach und das standische 1 Megiser 1338; der von mir (Beitrage zur Kunde steierm. Gesch. XIII, 18) mitgetheilte Berieht sagt: ,aber was die pauern zusagten, das hielten sie nit. 2 Megiser gibt 200 Fussknechte und 80 Pferde an. [931 39 Kriegsvolk marschirte in die Stadt. 1 Von da zog es gegen Villach. Diese Stadt erwies sich treu und versprach die Thore den Standen stets offen zu halten. Hier fand sich auch Sigmund von Dietrichstein, Herr zu Hollenburg und Finkenstein, der streirische Landeshauptmann, ein. Er war von Steiennark zum Kaiser gezogen, wohl um ihm liber die Lage Bericht zu er- statten; dann eilte er besorgt um seine Herrschaften, die sich auch im Aufstande befanden, nach Karnten; er brachte vom Kaiser die Zusage baldiger Hilfe mit. Mit dem Venveser Welzer stellte er sich an die Spitze der landesfiirstlichen Truppen und riickte in das Eosenthal ein, wo seine Giiter lagen. Die Bauern vvurden hier in kurzer Zeit iibervvunden und zersprengt; eine kleine Zalil der Aufstandi- schen fand den Tod, einige Dorfer gingen in Flammen auf; die Unterthanen der Herrschaft Finkenstein ergaben sich zuerst und schwuren Gehorsam; die der anderen Gerichte folgten bald nach. Dies geschah um den 21. Juni. Schon war es nordlich von der Drau, in der Gegend von Idainburg, Eberstein und Huttenberg lebendig geworden; Bauern und Bergknappen hatten hier gemeinschaftliche Sache gemaclit. Den Markt Altenhofen wollten sie, wie es scheint, zum Stiitzpunkte ihrer Operationen machen. Die Burger dieses Ortes liessen sie auch ein, aber das Seldoss war von den Leuten des Christoph Welzer besetzt, der wohl der Bruder des Landes- vervvesers war und sich bei dem standischen Heere in Villach befand. Welzers Kriegsknechte, heisst es, vermochten das Schloss nicht zu halten; sie unterhandelten mit den Belagerern und ubergaben es. Eben damals kamen, vom Kaiser gesendet, 300 Fusskneehte unter dem Hauptmanne ITieronymus Zoth. Sie vereinigten sich mit der standischen Macht und diese zog nun unter dem Commando des Hans Hann und Hans von Greisseneck gegen Altenhofen. Jn kurzer Zeit sahen sich die Bauern genothigt, den Markt zu raumen, ihren Bund aufzulbsen 1 Dies erzahlt auch ein von Kindermann im 2. Bande seiner Beitrage zur Vaterlandskunde S. 319 ff. mitgetheiltes Fragment einer Chronik der Stadt Klagenfurt aus dem 17. Jahrhunderte. Fiinf Biirger liatten sich zuletzt noch gegen den Einzug des Kriegsvolkes gewehrt. Diese Chronik meldet dann, ebejiso wie Megiser, dass das Kriegsvolk von St. Veit nach Altenhofen geriickt sei; ich halte mieh aber doch lieber an den erwaliuten, von mir mitgetheilten Bericht. 40 [94] und sich zu untervverfen. Von da marschirte das Heer in das Lavantthal, wo, wie erwahnt, Rojach der Hauptplatz der Bauern war, welche die Kirche dieses Dorfes besetzt hielten. Auch hier bedurfte es nur geringer Anstrengung von Seite dei’ stan- discben Streitmacht, um die Ruhe wieder hei'zustellen; die Bauern mussten schworen ; niemals mehr ein Biindniss zu schliessen. Einstvveilen hatten die Aufstandischen im Jaunthale sich bei Volkermarkt gesammelt und die Brucke besetzt; daher zogen die Standischen nunmehr in diese Gegend, wo sie die Bauern ebenfalls zum Gehorsam brachten. Mit den gefangenen Radels- fuhrern verfuhr man in rascher Weise; sie wurden alle an den nachsten Baumen aufgehangt. 1 Es scheint, dass damit in Karnten die Bewegung gedampft war. Einstweilen war die Lage in Steiermark und Krain noch immer eine sehr schlimme. Die Plunderungen wie die Er- oberungen der Schlosser nahmen ihren ungestorten Fortgang. Am 12. Juli delen in Steiei-mark die kaiserlichen Schlosser Konigsberg und Horberg, sotvie das Gurker Gut Wisell in die Gewalt der Aufstandischen. Nach Krain war zum zweiten Male eine kaiserliche Commission gezogen, welche wieder einen ,streng- ; olFen gepotsbrief auf die pauerschafft, das die stilhalten und mit merer that nit verfaren' im Lande umherschickte, ohne auch nur einen geringen Erfolg zu erzielen. Damals zogen die Bauern vor Schloss Rottenbiichel, das den Briidern Sig¬ mund und Andreas von Lamberg gehorte, um es zu belagern. Sie gruben die Teiche ab, steckten die Meierhofe in Brand und bemachtigten sich des Viehes; aber das Schloss zu er- obern gelang ihnen nicht ; obgleich sie iiber eine Art Kanone verfiigten, welche sie von einem Herrn Franz Glanhofer er- halten hatten. 2 Auch Schloss Orteneg-g kam nicht in ihre Gewalt; der Besitzer Josef von Lamberg verstand es ; die Bauern durch Zu- 1 Also waren vili der bauern liaubtleut und ire obristen, wo man die im landt betretten bat, an die baumb g-eliangen. Bericht iiber den Karntner Aufruhr. 2 Valvasor XI. Buch, 475. In dem schon erwahnten Berichte an den Kaiser heisst es: Die Bauern ,sein Sigmunden und Andren den Lambergern ffir ire schlos Kotenpiiehel gezogen mit sturm und andern taten das zu erobern angetast fiirnemens zu plundern, die Lamberger zu ermorden unterstanden, aber daran nicht vil gewunnen. [ 95 ] 41 reden so lange hinzuhalten, bis eine kleine Mannschaft ge- sammelt war, durch welche die Bauern zum Abzuge genothigt wurden . 1 Dagegen gelang es ihnen, wie es scheint, durch List, sich des Schfosses Neudeck zu bemachtigen, welches dem Krainer Landeshauptmanne Hans von Auersperg gehorte. Es wird ausdrucklich liervorgehoben, dass sie dieses Schloss ,zu irer kayserlichen Majestat handen' eingenommen, ein deut- licher Beweis, dass sie mit Absicht die Anscliauung verbrei- teten, der Kaiser sehe ihr Vorgehen gegen den Adel nicht un- gerne. Hie und da hatten sich wohl etliche Gerichtsbezirke zur Ruhe begeben, aber im nordostlicheu Krain stand es noch sehr schlimm, dort hielten sie alle Uebergange iiber die Save besetzt, um zu verhiiten, dass das Kriegsvolk, welches in Steier- mark den Aufstand mit einigem Erfolg niedergeschlagen, den Fluss iiberschreite und das Werk der Beruhigung auf dem Boden Krains fortsetze. Der Landtag, rvelcher im Juli in Lai- bach und Stein versammelt war, schickte durch Sigmund von Lamberg einen sehr ausfuhrlichen Bericht iiber den Stand der Dinge an den Kaiser, den wir schon wiederholt beniitzt haben. Er that dies mit der Bitte um schleunige Hilfe, obgleich in demselben Berichte angedeutet ist, dass das Kriegsvolk im Be- grifFe stehe, in Krain einzuriieken. Die Stande berufen sich auf die Verdienste, welche sie sich, \vie ihre Vorfahren, um das Haus Habsburg ervvorben. Sie halten es fur unbezweifelt, dass der Adler, der ,ir kay. Mt. nam und wappen ist, pillich auss angebornen adelichen gemuet mer naygung zu dem adl haben soli, als zue den pauern, dieweil ir kay. Mt. und ain yeder furst mer trauens, redligkait, mannhait, bestendigkait und er- berkait auf' dem adl setzen mag, danil auf der pauern um- bstendig, unerlich und wancklgemuet‘. Das moge der Kaiser ,als der obrist adler und edelmann' wohl in Erwagung ziehen. Die Stande sind der Zuversicht, der Kaiser werde die Urheber des Aufstandes der gerechten Strafe zufuhren, denn ven n dies nicht geschehe, wiirde dieses Uebel nicht aufhoren und der Adel im Lande nicht langer bestehen kbnnen. Der Kaiser rnlisse aber auch verfiigen, dass dem Adel seine Schlosser und Giiter zuruckerstattet, fur die vorgefallenen Pliinderungen Ersatz und 1 Valvasor IX. Bucb, 44. 42 [ 96 ] fiir die von ihm aufgewendeten Kosten Entschadigung geleistet werde. Dies Alles erwartete der Krainer Adel vom Kaiser Maximilian. Die Hilfe, von der die Stande šprachen, War damals in der That nahe, das Kriegsvolk naherte sich den Grenzen Krains. Erinnern wir uns, dass die Instrnction voin 25. April unter Anderem auch den Wunsch des Kaisers enthalt, die drei Lander Steiermark, Karaten und Krain mochten einen obersten Feldhauptmann liber die drei Lander wahlen. Dies ist in der That geschehen. Aber man weiss weder die Zeit, noch den Ort der Wahl. Doch wird man nicht viel irren, wenn man an- nimmt, dass sie in der ersten Halfte des Juni vor sich gegangen. Der Gevvahlte war- Georg von Herberstein. Dieser Mann hatte sich bisher in mannigfacher Weise offentlich hervorgethan. Er war der Bruder jenes Sigmund von Herberstein, welcher in der Geschichte wie in der Wissen- schaft einen gleich ehrenvollen Namen hat. Georg hatte sehon dem Kaiser Friedrich gedient; im Jahre 1504 zog er mit Ma- ximilian in den bairischen Krieg und wurde zvreimal gefangen ; 1507 ward er Hauptmann des Vorauer Viertels in Steiermark, dann Kriegsrath des Kaisers und iibernahm 1514 eine Mission nach Zagorien. Dem Kaiser wie den Standen war Georgs Wahl gleich angenehm; er rechtfertigte nachher auch das Vertrauen, das man in ihn setzte. Die Sdhnelligkeit in seinen kriegerischen Operationen, welche die Aufstandischen bisher noch nicht kennen gelernt hatten, erleichterte ihm wesentlich den Sieg. Als Georg zum obersten Feldhauptmann der drei Lander gevvahlt wurde, befand er sich auf dem Stammsitze seines Hauses, zu Herberstein bei Pischelsdorf. Auch in dieser Ge- gend scheinen die adeligen Herren ihrer Unterthanen nicht ganz sieher gewesen zu sein. Zunachst begab er sich nach Wildon. Da erhoben sich hinter ihm die Bauern und versammelten sich in der Gegend von Gleisdorf. Mit der geringen Streitmacht, die dem Feldhauptmann damals noch zu Gebote stand, wandte er sich um und warf sich auf die iiberraschten Aufstandischen, die rasch auseinanderstoben. Als hier keine Gefahr mehr zu befiirchten war, wandte er sich wieder siidwarts. Im Sulmthale sollen die Edlen Wolfgang und Andreas von Windischgratz von den Bauern ermordet worden sein. Schloss Wildhaus, west- lich von Marburg, das dem Krainer Landeshauptmarme Hans [ 97 ] 43 von Auersperg- gehorte, damals aber von den Bauern besetzt war, uahm lierberstein diesen weg. Bei Saldenhofen an der Drau \var ein stax-ker Haufe Unzufriedener versammelt. Dort- hin zog er jetzt. Mit Gewalt erzwang er sich den Uebergang iiber die Drau und zersprengte in kurzer Zeit die Versamm- lung. Nun nahm er seinen Weg gegen Cilli, welche Stadt er ohne Widerstand besetzte. Das Schloss dagegen war in der Gewalt der Bauern. 1 Zwar hatten diese versucht, auch die Burger dieser Stadt fiir sich zu getvinnen, es war ihnen aber nicht gelungen; die Burger schickten sich an, Gegenwehr zu leisten und nahmen die Kriegsmacht Herbersteins in ihre Mauern auf. Nun scheint es, dass die Bauern, welche, wie ge- sagt, das Schloss innehatten, einen Angriff auf die Stadt ver- suchten, wobei es zu einer Schlacht kam, die mit der Nieder- lage der Aufstandischen endete. Sie mussten nun auch das Schloss aufgeben. 2 Bezuglich der Zahl der Gefallenen liegen zwei Nach- richten vor; die Beschreibung des Aufstandes in Karaten nennt 700, dem Kaiser dagegen wird die Zahl 2000 genannt. 3 Auf jeden Fali war die Niederlage eine vollstandige und der Feld- 1 J. Z ah n, Das Familienbuch Sigmunds von Herberstein. Archiv der kais. Akademie, 39. Bd., S. 317. 2 Nach dem ofter gedruckten ,neuen Lied von den kraynerischen bauren 1 . Des Angriffes auf die Stadt wird mit folgenden Zeilen ervvahnt: Ains tags nit weyt nach vesper zeit die bauren thetten herdringen wol zu der stat in jamers not, vermainten die zu bezwingen mit irer macht. Ir hertz da lacht: Stara pravda. Pald was in entgegn gan, man gsaeh sy auff der walstat stan. Leukhup, leukhup, leukliup, leukhup woga gmaina. Ir piichsen worden krachen, das spil wil sich machen. 3 Der Kaiser schreibt am 14. Juli an Herberstein, er habe vernommen, wie ,du ier bey Cily zwaytausent nidergelegt habest 1 . Beitrage zur Kunde steierm. Gesch. XIII, 24. Kumar, Gesch. der Burg und Pamilie Herber¬ stein III, 151. Vgl. auch Caesar, Annales III, 367. 4 44 [98] Hauptmann konnte nunmehr daran denlten, gegen Krain vor- zurucken. Wann dieses Treffen stattgefunden, wird nicbt aus- driicklich ervvahnt; da aber der Kaiser, der sich damals in Wien aufhielt, am 14. Juli von demselben unterrichtet war, so kann man ohne Bedenken die Schlacht in die ersten acht Tage des Juli verlegen. Die Macht, mit welcher Georg von Herberstein den Sieg erfochten, bestand in 900 Mann zu Ross und zu Fuss, welche die steirischen Stande in Sold genommen hatten; aus 400 Mann, welche die Stande von Karnten nach der Besiegung des Auf- standes in ilirem Lande herbeigeschickt hatten; endlich wahr- scheinlich aus 200 Reitern, welche der Feldhauptmann auf Kosten der Krainer aufzunehmen die Erlaubniss hatte. Fast den ganzen Juli iiber waren die steirischen Stande in Marburg versammelt. Der Kaiser hatte durch seine Com- missare Lienhard von Ernau und Jobst Oberweymar die Unter- haltung von 1000 bohmischen Fussknechten wegen des vene- tianischen Krieges begehren lassen; die Stande erklarten am 9. Juli und dann noch einmal am 20. Juli, dass diese Leistung iiber ihre Krafte ginge; noch seien die Bauern ,in merklicher besamlung und grausamlicher handlung und uebung ! ; \venn es gelungen sei, die ,verdampten‘ Bauern zur Ruhe zu bringen, seien sie geneigt, 8000 rh. Gulden oder ebensoviel in landes- iiblicher Miinze zur Unterhaltung der 1000 Fussknechte bei- zutragen. Sie wiinschten, dass der Kaiser mit dem Konige von Ungarn sich verstandige, damit dieser einige hundert Husaren ,zu ainem gesellenritt oder auf besoldung urab ir gelt‘ ab- sende. Auch ging an die Stande von Tirol ein Gesuch um Hilfe. Inzwischen hatte Georg von Herberstein einige Verstar- kungen an sich gezogen 1 und naherte sich der Save. Bisher hatte der Kaiser von der Thatigkeit seiner Commissare den Frieden erwartet, was, wie wir sahen, dem Adel nicht immer angenehm war. 2 In dem Schreiben vom 14. Juli lobte Maxi- 1 Es ist mehrfach von 1000 Fussknechten die Bede, die von Villaeh nach Untersteier riiekten. Vg-l. Beitrage zur Kunde steierm. Gesch. VI, 88; XIII, 19. Das Familienbueh sagt: ,Es kamen auch auff des kaisers costen etliche Tyrolische knecht. 1 2 Familienbueh S. 317: ,Kaiser M. (hat) als der allerguetigist mit grossem vleis gehandelt, damit die paurn on bluetvergiessen zu gehorsam lieten mugen gebracht werden, solche handlung und verzug was dem adel be- swarlich.‘ [99] 45 milian das Vorgehen Herbersteins und forderte ihn auf, in derselben Weise fortzufahren und die "VVaffen nicht eber nieder- zulegen, als bis die Biindnisse der Bauern iiberall ein Ende gefunden hatten. Man habe in Karaten gesehen, dass mit Ernst der Friede zu erreichen sei. Die Bauern miissten iiberall schworen, von ihren Versammlungen abzulassen, ihre Beschwer- den dem Kaiser vortragen und dessen Strafe erwarten, die ,dann zimblich und leidlich sein wirdet‘. Aber der Kaiser sah wohl ein, dass es damit nicht genug sein werde; jetzt schon machte er Vorschlage, wie ahnliclien Unruhen kunftig vorgebeugt werden konnte. In allen drei Landern sollten Landtage berufen werden, welche die Strafen festzusetzen hatten, die den Aufstandischen auferlegt werden sollten. Aber ihre Aufgabe werde auch sein, ,ordnung und mass‘ festzusetzen, ,was gestalt der paurn beschrvarungen zimblich zu- friden gestellt und wie es derhalben in khunfftig zeit gehalten werden soli, dardurch dergleichen ungehorsam und emporung hinfiir vermitten und die herrn und edlen bey billichait be- leibenh Naturlich miissten unterdessen die vertriebenen Edlen in ihren Besitz eingesetzt werden. 1 Man sieht hier, dass der Kaiser weiter dachte als die Stande. Durch Reformen wollte er kiinftige Aufstande unmog- lich machen. In lteinem von den Stiinden ausgegangenen Do- cumente ist ein ahnlicher Gedanke zu finden. Zunachst war es ihm naturlich um eine rasche Dampfung des Aufstandes zu thun. Am 31. Juli wies er den obersten Feldhauptmann an, 2 stets im Einvernehmen mit den kaiserlichen Commissaren vor- zugehen; nicht eher solle er ruhen, als bis alle Bauern Ruhe geschworen; besonders moge er trachten, die Radelsfiihrer in seine Gewalt zu bekommen, um sie ,nach gestalt irer verhand- lung' zu strafen. Auch in diesern Briefe verweist der Kaiser auf Landtage, auf den en iiber die Beschwerden der Bauern verhandelt \verden soli. Um die Mitte des Monats Juli wusste man in Krain noch nicht, welchen Weg der Feldhauptmann einschlagen werde, um in dieses Land zu gelangen. Am 13. Juli verwendeten sich die kaiserlichen Rathe bei Georg von Herberstein fiir die Burger 1 Beitrage zur Kunde steierm. Gesch. XIII, 24; Kumar, III, 151. 2 Beitrage XIII, 25. 4 * 46 [ 100 ] der Stadt Stein, welche vor dem Kriegsvolke des Feldhaupt- manns grosse Furcht hatten und demselben alle Aufmerksam- keit zu erweisen versprachen. Der Landeshauptmann Hans von Auersperg Hess deri Feldhauptmann wiederholt fragen, welchen Weg er einsehlagen werde, damit die Truppen der Krainer Stande zu ihm stossen konnten. Am 14. Juli bat er ihn, die Bauern mit Gevvalt dahin zu bringen, dass sie ihm sein Erb- schloss Neudeck zuriickstellten; dies werde ihm wohl ebenso gelingen, wie es ihm mit Sehloss Wildhaus gegliiekt sei. Seine Unterthanen, welche nur gezwungen an dem Aufstande sich betheiligt, rnoge er verschonen, gegen die Urheber der Bewe- gung, die Hauptleute und Radelsfiihrer aber mit der grossten Strenge vorgehen. 1 Georg von Herberstein ging nicht in der Gegend von Mottnig, wo man dies erwartet hatte, uber die Grenze, sondern schiffte bei Reichenburg uber die Save und erschien also in jenem Theile von Kram, wo der Aufstand am gefahrlichsten war. Dies geschah etwa am 22. Juli. Es ist ein Brief voli Jubel, den Hans von Auersperg am 25. Juli an Herberstein schrieb. Da dieser einmal ilber die Save gekommen sei, brauche er die ehrlosen Bauern nicht mehr zu fiirchten. In Oberkrain finde nun keine Bauernversammlung mehr statt, das sei eine Folge der Ankunft des Feldhauptmanns, der die Krainer Stande gleichsam ,aus der hell erledigt £ hale. Wenn er ihn vordem gebeten habe, die Einwohner von Seisenberg mit Schonung zu behandeln, so miisse er ihiri nun berichten, dass diese ,auf der von Treffen driung, die inen bey dem prandt auf gebotten haben, in die besamblung gezogen sein £ , weshalb sie einer schonenden Behandlung unwiirdig seien. 2 Wie aber Georg von Herberstein in Kram weiter vorge- gangen, dariiber liegen keine Nachrichten vor. Mit gleicher Schnelligkeit wie in Steiermark scheint er in Krain die Bauern- haufen uberfallen und zerstreut zu haben. Der Schrecken, den sein energisches Vorgehen verbreitete, verardasste Viele, die WafFen niederzulegen und zurn hauslichen Herde, zur fried- 1 Beitrage zur Kunde steierm. Gesch. XIII, 27: ,(Bit ich euch) . . . meine arme leut, die so an nichts sehuldig, sonder mit gewalt in pundt genot, befolhen lasseu sein . . . Wellieher aber ursacher, hauptleut oder radel- fiierer sein, die iast spissen, hencken und prennen, vvie euch gefelt. 1 2 Beitrage XIII, 27. [ 101 ] 47 lichen Arbeit zuriickzukebren. Mit dem Ablauf des Monats August war ohne Zweifel auch in Krain der Aufstand nieder- geschlagen, die Ruhe nahezu iiberall wiederhergestellt. Die Radelsfuhrer, die den Zorn der Sieger am meisten zu furchten hatten, fliichteten, verbargen sich im Lande selbst oder ent- eilten, wie dies von dem Fiihrer der Oberkrainer Bauern, Klander, dem ,kropfeten Schneider' von Radmannsdorf berichtet wird, auf venetianisches Grebiet . 1 Der Bauernkrieg war zu En de. Gegen Ende des Sep¬ tember scheint noch einmal bei Rann gekampft worden zu sein: der steirische Landeshauptmann, Sigmund von Dietrichstein, soli dort mit seinen wohlgeriisteten Reitern die schlecht be- waffneten Bauern iiberfallen und zersprengt haben. Viele wurden getodtet, manche gefangen und naehher hingerichtet. Es ist leicht moglich, dass sich dies so verhalten hat, doch muss man immerhin bemerlten, dass die Quelle, welche dariiber berichtet, nicht gleichzeitig ist . 2 Jedenfalls war dieser Nachklang der Bauernbewegung nicht mehr gefahrlich und betrachtete man diese bereits im August fur beendet. Eben in diesem Monate begannen die Verhandlungen beziiglich der Strafen, die ver- hangt werden sollten und iiber die wir ausfuhrliche Nachrichten beibringen konnen. 1 Dimitz II, 27. Das Familienbuch widmet der Thatigkeit des Feldhaupt- manns in Krain nur dietVorte: ,Darnach ist er under Reyhenburg ober die Saw geschifft und das gantz Crain durchtzogen, allen adel wider in sein freihait gesetzt, dan wenig die mit den paurn nit waren getrungen sicb zu bethaidingen.* 2 Fugger 1536; darnach Valvasor, XV, 14. Cap. Wenn Zimmermann I, 120 sagt: ,Kaiser Maximilian sah bis ins Jahr 1516 unthatig dem Gange der Dinge in diesen Bergen zu‘, so ist dies, wie aus unserer Dar- stellung hervorgeht, ebenso unriclitig, wie die Verlegung der erziihlten Ereignisse in die Jahre 1515 bis 1517. Vgl. auch Lilienkron, Vollcs- lieder III, 188. Zimmermann fuhrt aus einem .Chronisten jener Zeit‘, dessen Namen er nicht nennt, noch folgende Stelle, die sich auf das Er- eigniss bei Rann beziehen soli, an: Die Bauern mussten, da der Adel mehr denn genugsam bestraft war, und sie als toller Pobel bei diesem nicht bleiben wollten, sondern schwarmten und unsinnig wurden, als aus- genutzt zu Triimmern gehen. Gott nahm dem Pobel das Herz, dass sie eitel Schaf und Hasen vrurden, flohen, zerstoben, zerstreut, wie ein Schwarm oder eine Heerde Viehs, einer dahin aus, der andere dort. 48 L102] III. Strafen und Reformversuche. Am 24. August sollten in Laibach, Graz, und wie es scheint, auch in Kai-nten Landtage abgehalten und auf den- selben die Strafe festgesetzt werden, welche den Aufstiindischen aufzulegen ware. Vom 7. August sind sowohl der Credenzbrief, wie die Instruction des Kaisers fur den Bischof Philipp von Freising und die anderen Rathe und Commissare datirt, welche bisher im Lande Krain wirkten und nun auch auf dem Land¬ tage die Propositionen des Kaisers vertreten sollten. In dieser Instruction erwahnt Maximilian, wie schon angedeutet, des Verdachtes, als ob er gleichsam mit den Bauern im Bunde stiinde. Er habe nicht einschreiten konnen, weil er zur Zeit des Ausbruches der Emporung im Reiche und mit Geschaften iiber- hauft gewesen. Zudem hatten die Gesandten der Bauern ver- sprocben, fur den Frieden zu wirken; er habe dann seine Com¬ missare zu den Bauern gescbickt, sei nach Oesterreich gekommen, um mit den Konigen von Ungarn und Polen zu verhandeln, und babe nun auch die Absicht gehabt, personlich gegen die Bauern zu ziehen. Nun sei der Friede so ziemlich hergestellt, und wo noch Unruhen herrschten, da werde sein, wie der Stande Kriegs- volk die Ruhe bald herstellen. Jetzt miisse er Oesterreich wieder verlassen; er lasse an seiner Stelle den Cardinal Matthaus von Gurk in den niederosterreichischen Landern mit voller Gewalt zux'uck ; der mit den Standen verhandeln werde.‘ 1 Instruction im Laibaeher Archiv: Der Cardinal hat ,bevelh und gewalt, was der pauern ungehorsam halben nocb zu handlen und furzenemen not sein mocht, dessgleichen audi ander sachen, so disen unsern landen und leutten obligen und nechst mit seiner liob angefangen sein und an- ders mer ausszutragen und auf guet ordenlich weg zu stellen 1 . — Im Landes-Arehiv zu Graz befindet sich der Credenzbrief des Kaisers fiir seine Rathe Lienhard von Iirnau, Vicedom in Steier, Heinrieh von Traup- pitz, kaiserlicher Pfleger in Pfannberg, Achatz Megkhnitzer, Pfleger in Radkersburg und Hans Haug, Forstmeister und Amtmann in Eisenerz, welche die kaiserlichen Propositionen auf dem Bartholomai-Landtage zu Graz vertreten sollen. Jedenfalls ist also auch in Karnten am 24. August ein Landtag gehalten worden und vrerden die Gegenstiinde, die in Steier- mark und Karnten zur Verhandlung kamen, dieselben gewesen sein wie auf dem Laibaeher Landtage. [ 103 ] 49 Fiir den Krieg mit Venedig und Frankveich benothige er die Unterstiitzung seiner Erblander; er habe um diese schon durch den Cardinal von Grurk angesucht, aber nichts erreicht; jetzt habe er daher mit Nieder- und Oberosterreich personlich verhandelt und Hilfe zugesagt erhalten, daher hofFe er, dass auch Steiermark, Karaten und Krain sich bereitwillig zeigen werden. Durch Ausniitzung der Bauernbewegung sei es nicht schwer, ihm zu Hilfe zu kommen. Die Strafe ,an Leib und Leben', welche die Aufriihrer verdient hatten, wolle er zwar nachsehen, doch wolle er ihnen ,etwas leidlicher peen' auferlegen, zugleich aber auch die Stande, deren Unterthanen an dem Aufstande nicht theilgenommen, um ein Hilfsgeld ersuchen. Jeder Landstand solle von einer Hube, dessen Besitzer am Aufstande sich betheiligt, drei rh. Gulden und von einem Zubau einen Gulden zahlen. Alle ledigen Knechte, Handwerker, Tagarbeiter und Knappen, die rebellirt, sollen nach ihrer Schuld bestraft werden, und zwar ungefahr mit anderthalb Gulden . 1 Diejenigen, welche den Aufstand ver- anlasst, die Hauptleute und Radelsfiihrer, welche nicht beweisen konnen, dass sie zur Theilnahme gezvvungen worden, sollen gehenkt werden. Jeder Urbarsmann solle von seiner Hube zum ewigen Gedachtnisse seinem Herrn jahrlich zwei oder drei Kreuzer zahlen, welches Geld in das Urbar eingeschrieben und Bundpfennig genannt werden soli . 2 Die Burger der Stadte und Markte, welche sich den Aufstandischen gutwillig angeschlossen, sollen je zehn Gulden zahlen . 3 1 Die Genannten sollen ,nach erkhandtnuss der einnemer, so dariiber ver- ordent werderj, yeglicher anderthalben gulden rh. mynder oder mer von stund an auf ainem furderlichen termyn zu straff raichen*. 2 Darnach folgt folgender Passus: ,Gegen allen rodtmaistern, pauern, knappen und andern, die im pundt gevresen sein und geweltige freven- liche handt angelegt haben, behalten wir uns bevor den landsfall acht- zig markh goldts und welhe des rechtens uberhaben sein wolten, mit denen mag unser freundt der Cardinal selbs oder durch die verordenten einnemer componieren nach seinem guetbedungkhen. 1 3 ,Item das ali burger in stetten oder merkhten, die sich willigklich in pundt ergeben haben, ain jeder umb X gulden rh. gestrafft. werden, doch nach gestallt ains jeden vermfigens, also das sich der reich den armen fibertrag. 1 50 [ 104 ] Jeder Landstand, dessen Unterthanen an dem Aufstande sich nicht betheiligt, solle von jeder Hube einen halben Gulden und von jedem Zubau einen viertel Gulden, doch nicht als Straf-, sondern als Hilfsgeld entrichten. Ebenso sollen auch die treu- gebliebenen Stadter zu ,guetwilliger steuer und hilfp heran- gezogen werden. Einige seiner Commissare sollen in Verbindung mit einigen Verordneten die richtige Zahlung iiberwachen. Alle diese Straf- und Hilfsgelder sollen zum Nutzen der Lander verwendet werden: zur vollstandigen Dampfung des Aufstandes, zur Beschtitzung der Grenzen gegen Venedig und zur Eroberung von Friaul . 1 Ferner gedenke der Kaiser von dem Gelde zum Schutze der Lander zwei Zeughauser zu unterhalten: das eine — in Graz — sei eben im Werke, wahrend das andere zu Osterwitz in Karaten errichtet werden solle . 2 Ebenso wie die Unterthanen der Stande, sollen auch die der landesfiirstlichen Giiter Straf- und Hilfsgelder entrichten, welche der Vicedom anschlagen und einfordern werde. Dies waren die Vorschlage des Kaisers beziiglich der Strafen und der Yerwendung der Straf- und Hilfsgelder. Aber er wollte auch, wie erwahnt, Vorsorge treffen fiir die Zukunft; die Ursache der Unzufriedenheit und Aufstande der Bauern sollten entfernt werden . 3 1 ,Dann wir wellen solh straff und hilffgelt alles geprauchen und anlegen zu unserm und unser land und leut gemainem nutz, namlich zu volkhom- ner ablegung der pauren ungehorsam, zu verwarung der granitzen gegen den Venedigern und zu eroberung Friaull daselbs wie alsdann von allen nutzen und einkomen des lands Fryaull ain ordinantz wider die Turlchen auch Venediger und die paurschafften aufrichten wellen, dardurch wir unsere land kunfftigklich vor einfall beswerung und unrue gegen inen zu entschutten. 4 2 ,Wir wellen auch unsere landt mit notturfftigen geschiitz auch fuesknecht, harnasch und weeren von berurtem straff- und hilffgelt gnedigclich fur- sehen und deshalben zway zeugheuser hallten: das ain zu GrStz, so dann jetzo im wesen ist und das ander zu Ostervvitz in Klrndten, so wir von neuem zuzerichten verordnen. 4 3 Diese wichtigen Punkte lauten vollinhaltlich: ,Nachdem wir glaublich vernemen, das der pauren emporung, ungehorsam und beswerlich fur- nemen am maysten bewegt und hergeflossen sein mochten aus nac.hfolgen- den ursachen namblich, das sy ettwa durch ir herschafften in den ordi- nari renten und diensten gestaigert, [ 105 ] 51 Er war iiberzeug-t, dass die Herrscbaften die Abgaben und Dienste der Unterthanen willkiirlich gesteigert, dass sie von diesen hohere Steuern gefordert, als sie berechtigt waren, dass sie die Urbarsleute mit allzuhohen Strafen und Wandeln belegt; daher wiinschte er, dass in diesen Dingen ,Mass und Ordnung' gemacht werde. Er halte es fiir nothwendig, die Be- schwerden der Unterthanen, wie die der Stande zu untersuchen und im Vereine mit den Ausschiissen der Stande Gresetze zu schaffen, wie es in Hinkunft mit den ,ordinari renten und diensten auch in steuren, straffen, wendlen, robaten und der- item das sy auch mit den steuren villeicht von etlichen uber die mass und hocher weder uns von den landschafften bebilligt und geraieht worden, bisher belesstigt sein sollen, item das sy auch etwan in irn verbandlungen zu hoch und gross durch die hersebafften gestrafft tind gewandelt, darzue ettwa mit unzimb- lichen robath werden sollen, wiewol nu die emporung diser zeit gestillt sein und werden moch- ten, so ist doch zu besorgen, wo in berurten beswerungen nit mass und ordnung gesetzt, und gehalten, das solh ungehorsam und emporung kunff- tigclich mer bewegt und ersteen werde; darumb nns auch unsern landtleuten zu erberer gueter regierung, rue und beballtung unser aller bbrigkaiten, herlichaiten zimblichen und gottlichen renten und diensten, daneben auch den underthanen pillichait zu beweisen, so haben wir fur nott und guet bedaht der underthanen beswerungen dessgleichen wes unser landtleut gegen den underthanen beswert sein mochten, griindtlichen zu erkhunden und zu vernemen und darauf mit rat der landtleut oder irer volmachtigen ausschuss ordnung mass und gesatzt aufzurichten, wie es in kunfftig ewig zeit mit den ordi- nari renten und diensten auch in steuren, straffen, wendlen, robaten und dergleichen sachen gehalten werden soli. So wir auch unsern landtschafften Osterreicb ob und under der Enns jetzo in unser handlung bewilligt haben, die mangi und gepraclien des libels von Augspurg zu erstatten und zu fiirsehen und ander ge- mainer landtbeswerungen gepurlich abzulainen, auch ordnung und ver- stand zwischen den landen anftzurichten und anders notturfftigs und fruchtpers zu handlen, wie dann unser lieber freundt, der cardinall von Gurgkb soleh sachen nechst mit den ausschiissen der funff land zu handlen angefangen hat. Demnacb so lassen wir gemellten unsern freundt den cardinall hinder unser in unser niderosterreichischen landen mit ge- wallt und bevelh der berurten sachen und notturfften balben, namblich ordnung, mass und gesatzt auf der underthanen beswerungen auch vol- tziehung des libels von Augspurg und ander der land beswerungen darzue der land ordnung und verstandt und anders halben mit der fiinff landen ausschiissen entlich und besliesslich handlen. 52 [ 106 ] gleichen sachen' gehalten werden soli. Auch die Stande von Ober- und Niederosterreich seien jetzt mit Berathungen be- schaftigt, besonders wegen der Vollziehung des Augsburger Libells und der Beschwerden, die dariiber laut geworden. Die kaiserlichen Rathe mochten also dahin wirken, dass die Krainer Landschaft einen Aussehuss wahle, der mit dem Cardinal von Gurk, welchen er als seinen Statthalter in den niederosterreichischen Landern zuriicklasse, und den Ausschiissen der fiinf Lander zu verhandeln Gewalt hatte. Am 24. August kam der Landtag wirklich zu Stande. Nicht im ganzen Umfange wurden die kaiserlichen Propositionen angenommen, aber man kam den Commissaren doch in sehr freundlicher Weise entgegen. In ihrer Antwort 1 erklarten die Stande, es ware nicht nothwendig gewesen, dass der Kaiser das Geriicht, er stehe gewissermassen mit den Bauern im Einverstandnisse, als ein falsches bezeichnete. Den Vorschlag, gewisse Anfuhrer und Radelsfiihrer der Rebellion mit dem Tode zu bestrafen, nahmen sie an. Die hohen Strafsatze des kaiserlichen Vorschlags aber setzten sie fast durchwegs herab. Sie erklarten, schon vor Ueberantwortung der Propositionen beschlossen zu haben, dass von einer nicht verbrannten Hube ein ungarischer Gulden, von einer verbrannten ein halber Gulden und von einem Zulehen zwanzig Kreuzer gezahlt werden sollten. Die Stande erklarten sich mit dem Vorschlage, dass Hand- werker, ledige Knechte und Knappen, welche an dem Auf- stande theilgenommen, anderthalb Gulden zalilen sollen, ein- verstanden, doch sollen jene Soline ausgenommen sein, welche bei ihrem Vater auf der Hube leben und diese bearbeiten helfen. Auch bewilligten sie von einer besetzten Hube, deren Inhaber am Bunde nicht theilgenommen, einen halben Gulden, von einer halben Hube einen Viertelgulden und von einem Zulehen acht Kreuzer. Da Krain in den letzten Zeiten durch Ungarn, Kroaten und Tiirken stark gelitten, auch das kaiserliche Kriegsvolk viel Schaden angerichtet, die Stande zum venetianischen Kriege bedeutende Summen gewahrt, so sei es unmoglich, die Straf- gelder in der vom Kaiser gewiinschten Hohe zu bewilligen, ' Beilage II. [ 107 ] 53 vveshalb sich dieser mit den Beschliissen des Landtages zu- frieden geben moge. Ausserdem verpflichteten sich die Stande zu einer frei- willigen Leistung. Wenn namlich der Kaiser versicherte, bis Martini 1516 mit keiner neuen Forderung an die Krainer her- anzutreten, so \vollten sie zu dieser Zeit von jeder Hube noch einen halben Gulden zahlen. Solite aber der Kaiser wider ihr Erwarten etwas von ihnen verlangen, so wiinschten sie dieser freiwillig auf sich genommenen Last enthoben zu sein. Beziiglich des sogenannten Bundpfennigs erklarte der Landtag so vorzugehen wie die Landtage von Karnten und Steierrnark, doch wolle er iiber zwei Pfennige nicht hin- ausgehen. Beziiglich der Stadte und Markte, welche sich den Auf- standischen freiwillig angeschlossen, trat der Landtag den Pro- positionen des Kaisers bei; beziiglich der Stadte, welche nicht im Bauernbunde gestanden, beschlossen die Abgeordneten der Stadte, von jedem besetzten Hause, das in ihrem Gerichts- bezirke liegt, einen halben rh. Gulden zu bewilligen. Alle diese Gelder werden zur richtigen Zeit gesammelt sein; doch hielt es der Landtag fiir gut, dass von denselben der Bauernunruhen wegen einige Zeit hundert Husaren und ebenso viele Fussknechte unterhalten wiirden; der Rest solite dem Kaiser zukommen. Die erwahnten zweihundert Mann wiinschte der Landtag auch gegen jene Landlente zu verwenden, welche sich etwa weigern sollten, das beschlossene Straf- und Hilfs- geld zu entrichten. Dann begehi-te der Landtag, der Kaiser moge wie in Steierrnark Und Karnten, auch in Krain, und zwar auf dem Schlosse zu Laibach ein Zeughaus errichten und dasselbe mit Feldgeschiitz und anderen Waffen ausstatten. Wegen der vom Kaiser gewiinschten Aufrichtung der ,kunfftigen ordnung' wollte der Landtag seine zum Cardinal M. Lang gehenden Gesandten instruiren. Beziiglich der Forderung, dass die Bauern wie die Landleute mit ihren Beschwerden vor den Commissaren er- scheinen sollten, erklarte der Landtag bei der Antvvort stehen bleiben zu miissen, welche er vorher schon den Commissaren gegeben. Der Landtag verlangte ferner, der Kaiser moge dahin wirken, dass dem beschadigten Adel durch die Bauern Ersatz 54 [ 108 ] geleistet werde. Der Kaiser solite auch befehlen, dass alle Bauern ilire Waffen an die Gutsherren ausliefern; im Falle eines feindlichen Einfalles sollten sie dieselben zuriickerhalten. Endlich wurde der Kaiser angegangen, die Tabore, in welche zur Zeit der Tiirkengefahr die Bauern mit ,weyb, kindern und guetern lauffen', untersuchen zu lassen; jene, welche sich als baufallig erwiesen, sollten abgebrochen und die Leute an- gewiesen werden, sich mit ihrem Getreide und anderem Vor- rathe in die Schlosser oder Stadte zu fliichten, falls die Tiirken einbrechen sollten. Auch beschloss der Landtag, eine Aufforderung an die fliichtigen Bauern ergehen zu lassen, sich zur Rechtfertigung vor dem Landeshauptmanne und den kaiserlichen Commissaren einzufinden. Diese Aufforderung, ,BeruefP genannt, ist vom 28. August datirt. 1 Jene, heisst es darin, . welehe sich binnen vierzehn Tagen nicht einfanden, sollten als schuldig angesehen, jene, welche diese Fliichtigen antreffen und nicht gefangen nehmen oder ihnen sogar Unterkunft geben, wie die Fliichtigen selbst bestraft werden. Daneben werden die Landleute, welche bis- her ihr Friedgeld noch nicht berichtet, aufgefordert, die Zah- lung zu leisten, widrigenfalls durch die Commissare und den Landeshauptmann die Pfandung vorgenommen werden miisste. Dies waren die Verhandlungen des Laibacher Bartho- lomai-Landtages; es ist sehr bedauerlich, dass uns nicht auch die Verhandlungen der steirischen und Karntner Landtage be- kannt sind. Ein neuer Landtag fand in Laibach am 22. October statt. 2 * Es kamen hier wieder verschiedene Angelegenheiten zur Sprache, von denen wir folgende hervorheben. Die Stande sprachen ihren Unwillen dariiber aus, dass die Radelsfiihrer der Aufstandischen von den kaiserlichen Commissaren entgegen den Bespreehungen auf dem Augustlandtage ,verglayt und befrid', also viel zu milde behandelt vvurden; denn in Folge dessen seien sie bereits wieder iibermiithig, fallen in den alten Ungehorsam und drohen 1 Concept im Laibacher Archiv. 2 ,Handlung montags nach Galli im XV. jar auch clas fridgelt und anders betreffen. 4 Zwei Concepte im Laibacher Archiv. [ 109 ] 55 mit neuer Rebellion. So hatten sie vor kurzer Zeit den Hof des Ulrieh Mascheroll iiberfallen und hatten diesen ermordet, wenn ihm nieht Balthasar Rauber zu Hilfe geeilt ware; den beiden Lamberg, Gregor und Wilhelm, hatten sie mit dem Tode gedroht . 1 Solche Zustande, meinten die Stande, kamen von der milden Bebandlung der Schuldigen . 2 Sie baten daher die Com- missare, strenger vorzugeben, sowie auch dafiir zu sorgen, dass die Bauern dem beschadigten Adel Schadenersatz leisten; hatten die Bauern Beschvverden gegen die Adeligen, so wollten letztere, wie sie schon einmal erklart, ,gegen den pauern des- mals gern zu verbor steen‘, doch miisste dies so bald als mog- lich geschehen und nicht zu einer Schmalerung der adeligen Privilegien fiihren. Zuletzt beschwerte sich der Landtag, dass auf sein Ansuchen bezilglich der Errichtung eines Zeughauses in Laibach und der Abbrechung der untauglichen Tabore nocb keine Antwort erfolgt sei. Nach diesem Landtage — genauer lasst sich die Zeit nicht bestimmen — schickte der Kaiser seinen Commissaren eine neue Instruction , 3 deren Inhalt nicht gerade in directer Beziehung zu den Bauernangelegenheiten steht. Diese Com- missare waren der Landeshauptmann von Steiermark, Sigmund von Dietrichstein, Wilhelm Freiherr von Wolkenstein, Caspar Herbst, Herr zu Laas und kaiserlicher Hauptmann in Cilli, Jobst von Oberweimar, Gabriel Vogt, Kammersecretiir, Ersau Braunwart, Vicedom in Krain, Dionysius Braun, Zahlmeister und Mauthner in Linz. Diese Instruction ist theihveise die Antwox - t des Kaisers auf die Mittheilung der Beschliisse des Augustlandtages. Die Commissare sollten dem Ausschusse die Zufriedenheit des Kaisers mit den ervvahnten Beschliissen aus- driicken. Bezilglich der Geldleistung, zu welcher sich die Stande auf dem Augustlandtage freiwillig erboten, hatten die 1 jDesgleichen haben die puutpauren jetzo gar kurtzlich hern Gregorgen Lamberger ainen kuecht gefangen, XL gulden genomen, doch nachdem sy in woll geslagen, haben sy im die XL gulden widergeben und gesagt, sy stellen nit nach gelt, sonder nach hern Gregorgen und Wilhalm Lam¬ berger leyb, das soli er in also zusagen. 1 2 ,Das alles kombt aus vor augetzaygten gleyten, befriden und das die ur- sacher umb ir poss misshandlung nit gestrafft werden.‘ 3 Gleichzeitige, undatirte Copie im Laibacher Landes-Archiv. 56 [ 110 ] Commissare Folgendes zu erklaren: Der Kaiser beabsichtige mit einem Kriegsheere nach Italien zu ziehen, um die von den Franzosen uud Venetianern belagerten Stadte Brescia und Verona zu entsetzen und die Ersteren ganzlich aus Italien zu vertreiben. Da zu diesem Unternehmen sehr viel Geld nothig sei, so sollten die Krainer den halben Gulden von einer Hube, welchen sie zu Martini (11. November) 1516 zu zahlen sich erboten, schon zu Georgi (24. April) entrichten. Sollten die Ausschiisse erklaren, es stiinde ihnen nicht zu, einen solchen Beschluss zu fassen, so sollten die Commissare sogleich einen Landtag berufen und diesem die Angelegenheit dringend ans Herz legen. Der Kaiser wiirde, wenn der Landtag diesen Wunsch bevvillige, auf diese Bewilligung hin bei einigen Han- delshausern Gelder aufnebmen 1 und diese rechtzeitig fiir den Krieg in Oberitalien verwenden konnen. Bezilglich der Tabore enthalt diese Antwort des Kaisers nichts; aber die Errichtung eines Zeughauses in Krain sagte Maximilian zu. 2 Der Landtag nun, welcher eine Folge dieser Forderung war, kam den 31. December 1515 zu Stande. 3 Auf den Wunsch des Kaisers ging der Landtag nicht vollstšindig ein. Er erklitrte, dass das Land zum venetianischen, ungarischen und bairischen Kriege grosse Summen beigesteuert, 1 ,. . . so mugen wir auf solh gelt bey tlen kauff leuten und andern etwas anticipirn und furfinantzen . . .‘ 2 ,Wir wellen auch in demselben unserm furstenthumb Crain an ain ge¬ le gen ort furderlic.h ain zeughauss aufrichten und dasselb mit treffen- lichem geschutz und anderra, als wern, harnasch, helienpartten, spies, puchsen, pulfer, kuglen und ander beraitschafft genuegsam und notturff- tigclich versehen, damit wo weitter aufruern pundtnuss oder einzug und uberfal darinn entstuenden, das dieselb unser landtscliafft mit solhem auch fursehen werd und daran nit mangel haben.‘ 3 Ich babe beziiglicli dieses Landtages zwei Actenstiicke vor mir: ein Con- cept einer Antwort an den Kaiser, mit vielen Zusatzen und ausge- strichenen Stelien, so dass man sich schwer durch dasselbe durchwinden kann, dann eine Keinschrift, die aber nur einen Punlct der Verbandlungen enthalt und die ieh als Beilage III gebe. Ausserdem ist ein kaiserlicher Credenzbrief ddo. Fiissen, G. December 1515, fiir die Kiitlie in Krain vor- handen. Ich bemerke ferner, dass Dimitz noch einige andere Acten vor sich hatte, die ich nicht gesehen. [ 111 ] 57 ja liber Vermogen geholfen; jetzt sei Krain in Folge dessen und wegen der Venviistungen der Bauern vollstandig verarmt, nicht einmal die vom Augustlandtage bewilligten Steuern seien vollstandig eingebracht. Dazu komme, dass sich die Bauern wieder regen und verlauten lassen, sie wollten im nachsten Friihjabre wieder losscblagen; die neue Steuer konnte den Aus- bruch des Aufstandes nur beschleunigen. Wenn der Kaiser aber das Geld dringend nothig habe, so bitten sie, dass er nicht das Ganze zu Georgi beanspruche, sondern die Halfte zu diesem Termine, die andere Halfte am 24. Juni annehme. Zugleich forderten die Stande neuerdings die Entvraffnung der Bauern, Hinterlegung der Waffen in den Schlossern und Niederreissung der Tabore. Der Kaiser solite dies in einem Mandate anbefehlen. Was die Forderung der Commissare betrifft, dass die Adeligen sich gegeniiber den Bauern wegen ihrer Bedriickungen verantworten sollten, so erklarten die Stande, sie hatten auf dieses Ansinnen schon einige Tage nach Pfingsten (27. Mai) und auch spater geantwortet, welche Zuschriften die kaiser- lichen Commissare wohl nicht verlegt haben vverden; da diese aber neuerlich eine Erldarung veidangen, so geben sie folgende Antwort: Bei der friiher kundgegebenen Bereitwilligkeit, den Bauern gegeniiber Rede und Antwort zu geben, verharren sie noch immer; weil aber ein Rechtsgrundsatz laute, dass ,nye- mants verphent in verhor und rechten komen sol‘, so verlangen sie zuerst Ersatz fiir die ihnen zugefiigten Schaden; wenn dies geschehen, so ivollen sie vor unparteiischen kaiserlichen Rathen und Commissaren, ,der jetzo under den raten inen etlich verdachtlich sein‘, zum Verhore erscheinen. Sollten die Com¬ missare aber erklaren, dass das Verhor der Ersatzleistung vor- ausgehen miisse, so erwarten sie die Entscheidung des Kaisers; solite auch diese zu ihren Ungunsten ausfallen, so verlangen sie wenigstens die Biirgschaft, dass ihnen der Schade vergiitet werde. In diesem Falle wollen sie sich zu dem Verhore ver- stehen, wenn es bis nachste Pfingsten oder hochstens einen Monat darnach vorgenommen werde. Man sieht also daraus, dass sich die Stande jetzt, nach der Niedervverfung des Aufstandes, nicht mehr, wie friiher, be- dingungslos auf das Verhor einliessen. Diese bedingte Annahme 58 [112] der Forderung des Kaisers war aber ohne Zvveifel nichts Anderes als eine Ablehnung. Die Stande beschwerten sich auch liber das Vorgehen der sogenannten ,Umreiter‘, offenbar Abgesandte der Com- missare, welcbe die Aufgabe hatten, das Volk vollends zu be- ruhigen. Die Stande behaupteten, dass diese die Bauern auf- forderten, mit Klagen gegen ihre Herren vor den Commissaren zu erscheinen, und dass sie demnacb einen neuen Aufstand hervorriefen. Sie waren ferner noch immer unzufrieden mit der milden Behandlung der Radelsfiihrer, deren man habhaft geworden war oder die sich in Folge der oben ervvahnten Aufforderung zum Verhore gestellt hatten. Diese Milde werde ebenfalls zu neuer Unzufriedenheit Anlass geben. Die Anfiihrer Zuzuk, Klander, der ,kropfete Schneider yon Radmannsdorf' und einige andere sollten hingerichtet werden. Das Anerbieten der kaiserlichen Ržithe, die Beschwerden der Bauern beziiglich der Robot, der Steuern, des Sterbrechts und der Ponfalle mit Giite beiiegen zu wollen, wiesen die Stande mit foigender Erklarung zuriick: Sie seien im recht- lichen Besitze der Robot, welche keiner von ihnen vermehrt babe. Die vielen Steuern, neue Mautlien und Aufsehlage seien driickender als die Roboten. Die Steuern auf ihre Bauern zu iiberwalzen, seien sie im Rechte; sie hatten es immer mit Schonung gethan. Der Herr habe ferner das Recht, die Huben jener Bauern, die ohne rechtmassige Erben mit Tode abgehen, weiter zu vergeben; seien Erben vorhanden, so miisste diesen die Hube eingeraumt werden. Das ,Sterbrecht‘, das beste Stiick Vieh oder Geld zu nehmen, wenn ein Bauer sterbe, sei auf vielen Herrschaften alter Gebraueh; doch verzichten die meisten darauf. Mit Ponfallen endlich wiirden die Bauern fast nur von Seite der landesfiirstlichen Gerichte bedriickt, da es andere im . Lande nur wenige gebe. 1 ' Man sieht also, dass auf dem letzten Landtage des Jahres 1515 der Laibacher Landtag den wohlwollenden 2 Absichten 1 Dimitz, II, 28. 2 Bischof Philipp von Freising glaubte damals deti Kaiser bitten zu mussen, er moge die Bauern nicht wegen des crimen lese majestatis strafen und dadureh die Leute zur Yerzweiflung treiben. Wir wissen nun, wie iiber- flussig diese Bitte war. — Als 1516 die Bauern aus der Gegend von Tuchein dem Bisehofe Christof von Laibach ungehorsam waren, wagten [ 113 ] 59 des Kaisers in keiner Weise entgegenkam. Der Kaiser hatte vergebliche Ansti-engungen gemacht, die Ursachen der Unzu- friedenheit zu beseitigen; die Stande wollten davon nichts wissen. In Steiermark und Kiirnten mogen die Verhaltnisse ahn- lich gewesen sein; wir haben daruber keine genauen Nach- richten. Beziiglich Kar ntens wird berichtet, dass jedem auf- standischen Bauern aebt Pfennige ins Urbar gescbrieben wurden. In allen drei Landern aber hatten die Stande im Jahre 1515 wegen der nothwendig gewordenen Riistungen grosse Ausgaben Sfehabt, * 1 die zuletzt docb wieder den Untertbanen zur Last fielen. Im Grossen und Ganzen sind die Verhaltnisse nacb dem Aufstande jedenfalls dieselben geblieben, wie sie vor dem- selben waren. Auf den Kaiser warteten nachher andere Aufgaben; er konnte der Lage der bauerlichen Bevolkerung keine Aufmerk- samkeit mebr widmen. Auch wurde die Ruhe in den nachsten Jahren nicht wieder gestort. Der oberste Feldhauptmann, Georg von Herberstein, dem sein Bruder Sigmund gerne den elirenvollen Namen eines Vaters des Vaterlandes geben mochte, trug aus dem Bauernkriege nicht allein den Ruhm eines energischen Feldherrn davon, sondern er erhielt fiir seine Leistung auch eine nicht unbedeutende materielle Anerkennung. Der Kaiser befahl schon am 12. Sep¬ tember 1515 seinem Statthalter, dem Cardinal M. Lang, dem Feldhauptmann aus den Friedgeldern durch den Zahlmeister Dionysius Braun eine ,Ergotzlichkeit‘ reichen zu lassen. Die steirischen Stande verehrten ihm 600 Pfund Pfennige mit der Bemerkung, dass sie wohl vviissten, er hatte eine grossere Summe verdient, aber es sei ,diser zeit bey ainer landtschafft wenig gelts vorhandenb Die Stande von Krain endlich aner- kannten die Verdienste Herbersteins in einem vom 14. Juli 1516 datirten Briefe mit grossen Lobeserhebungen und meldeten zu- wedcr dieser, nocli der Landeshauptmann, noch der Vicedom die Bauern zu bestrafen, weil, wie es in einer an den Kaiser gerichteten Bittschrift heisst, ,von Euer k. Mt. bevelh ausgangen sein, sunder Euer k. Mt. weyteren bevelh khainen paurn nrab ir verdig verhandlung zu straffen 1 . Beitrage XIII, 12. 1 Bischof Philipp von Freising musste beispielsweise 36 Reiter drei Mo- nate hindureh besolden und fiir seine Herrschftft Lack 100 Knechte und 16 Reiter durch 5 Monate unterhalten. Das. 11, 60 [ 114 ] gleich, dass sie beschlossen hatten, ihm die Summe von 300 Gulden zukommen zu lassen. Lange Zeit stand diese Belohnung blos auf dem Papiere und Georg von Herberstein machte viele vergebliche Schritte, ehe er zu dem Gelde kam. Der Kaiser aber wusste den Werth des Mannes zu schatzen und ernannte ihn am 26. December 1515 zum Feldhauptmann iiber das Auf- gebot der Lande Steiermark, Karnten und Krain gegen die Venetianer. BEILAGEN. . L Antwort des Grazer Ausschusslandtages yoin 2 . Februar 1515. Auf die werbung und instruction, so die vrolgebornen edlen hochgelerten herr Wilhalm herr von Rogendorff, herr Lienbart Rawber, berr Sigmund von Dietrichstain, Lienbart von Ernau, doctor Jobann Scbnaitpekb und doctor Reichenpach romischer kay. Mt. rite etc. von wegen und in namen irer kay. Mt. einer landschafft in Steier und den ausschussen von Khernten und Crain auf dem landtag zu unser lieben frauen liechtmess- tag furgehallten, haben sicb dieselben landscbafft und ausscbuss nacbvolgender antwort entslossen. Anfenklich, als inen erzellt ist, was gestallt sicli die kay. Mt. bemueet haben, das land Fryaul zu erobern, tragen sy die landscbafft und ausschuss derselben irer Mt. ubung und grossen arbait guet wissen, baben sicb aucli durch ir bilff und darstrekhen leibs und gueter, damit sy irer kay. Mt. aus ge- treuer underteniger gehorsam mer als in irern vermugen gewest in dem und anderm wilfaren sein, als irer kay. Mt. und menigk- licli unverporgen nicht klain erhelligt. Verrer als angetzaigt ist, was guets bekomen mag aus dem, so das land Fryaul erobert wurde etc., befinden sy gleich- wol, das solh erobrung und behalltung des lands Friaul nicbt klain frucbt ujid trost brachte, aber solicbes allain mit irer [ 115 ] 61 kaj. Mt. selbs darstreken und iver Mt. erbland hilff zubescheen besorgen sj nicht wol mSglich sein. Item als ermellt ist pillich zwiscben irer kay. Mt. erb- landen ainigung und verstantnuss aufzerichten etc., in dem ist an inen nie abgang noch mangi sonder des albeg genaigt und willig gewesen sein und noch. Item als furgetragen ist, wie sich die kay. Mt. der und ander sachen halben in das land gefuegt haben etc., solicher irer ltay. Mt. zuekonfft haben sy sich nicht klain erfreut und das die niderosterreichischen lande alhie zu Gratz ditzmals zu- samen khomen und die notturfftigen fursehung und verainigung furnemen und aufrichten heten sollen, dann soliches nicht frucht- parer oder ee bescheen khontte als so ir Mt. selbs persond- lich gegenwurtig w&re. Als aber verstanden ist, wie die kay. Mt. willens sein die niderburgundischen lande havmzesuechen etc., tragen sy nicht klain erschreken, das sich ir kay. Mt. also on ali fur¬ sehung und beschluss der sachen soferr von denen landen thun sollen, haben auch mit irer kay. Mt. und inen selbs getreues mitleiden, das sich die Venediger der untreuen, posen, geuer- iichen und lisstigen handlung durch den babst und kunig von Arrogon wider ir kay. Mt., wie in berurter werbung vernomen, gebraucht haben und wol zu besorgen, der babst und kunig von Arrogon haben in dem mit denen Venedigeren als iren puntsverwonten ein versten gehabt, und demnach wol zuver- mueten, das die Venediger wenig oder nicht vil umb den frid rueffen, er wurde dann kay. Mt. zu nachtail und inen zu grossen vortail aufgericht und nemlich nicht anders zuge- denkhen, dann alspald die sumerzeit angeen, werden sy sich understeen, kay. Mt. erblande ze uberfallen, dardurch gantz not sein wollte, sich eylends dartzue zu schikhen, damit inen tapfer und austraglicher widerstand getan wurde, das aber durch der niderosterreichischen lande hilff allain nicht be¬ scheen moge. Item als vernomen ist, wie sich der Turkhen eintzug auf den konfftigen sumer zuversechen sey etc., das ist warlich nicht klain zu besorgen, dartzue sagt man, die khunig von Hungern und Polan haben sich mit inen befridet, dabey aber zu vermuetten, das sy kay. Mt. erblande disen sumer uber- falls nicht erlassen mochten. Nun ist irer kay. Mt. durch die 5 * 62 [ 116 ] drey landschafften Steir, Kernten und Crain mermals und glaublich angetzaigt, das sich irer Mt. erblande vermogen kaineswegs so weyt erstrekhe, das sy allain mit irem vermdgen der Turkhen intzug und uberfall underkhomen oder weren mhchten und nemlich, wo ir kay. Mt. bey dem babst denen stenden des heiligen reichs und andern umbligenden cristen- liehen kunigen, fursten und communen nicht tapher und aus- traglich hilff sueehen und erlangen, ist anders kain hoffnung nocli trost, sonder das dise land von denen Turken uberzogen, beschedigt und gantz verderbt werden und demnacb der erst- bemelten landscbafft und ausscbuss undertenig hoch vleissig bitten, ir kay. Mt. wellen disen krieg mit denen Venedigern zu friden stellen und sich mit yetzermellter austraglichen hilff wider die Turkhen unverzogenlich bewerben, furseehen und schiken, damit inen den Turkhen tapherr widerstand gethan werden m&ge, dartzue auch sy nach irem vermhgen leibs und guets gern helffen wollen. Item als angetzogen ist, das die landschafften kay. Mt. abwesens geduld tragen sollen etc., des tragen sy also under¬ tenig geduld, achten auch darfur, das ir Mt. entlich des fur- nemens gewesen sein, disen landtag in aigner person zu er- suechen, das es aber nicht bescheen, messen sy zue den treffen- lichen geschafften und sachen, so irer Mt. alle stund furfallen. Item als zu erkhennen geben ist, wie sich die lande ainer ordinantz und russtung zu ross und fuess verainen, gleichlich anslahen, berait machen, underhallten und nemlich die vom adl und rittersehafft ye von hundert phund irer aigen nutz und gellts ain raysig pherd fertigen und in irem sold bis gen Gortz schikhen sollen, sey die kay. Mt. willens dieselben raysigen zusambt andern kriegsfolkh aufzenemen, damit Fryaul eintzenemen und so das eingenomen ist, das dieselben raysigen nichts destminder die gantz sumerzeit in Fryaul beleiben, das- selb vor abfall vor den Venedigern auch darneben der Turkhen eintzug zuuerhuetten. Item das die prelatten und stett auch von iren aigen rantten und giillten fur iren anslag in diser ordinantz die gedachten raysigen von denen landen versolden, nemlich von Gortz oder Gradisch aus ainen monat lang in veld und was dieselben raysigen uber solh zeit im veld dienen, des sollen sy versoldet und betzallt werden von dem einkomen und composition des landes Fryaul. [ 117 ] 63 Item das die markht paurschafft und urbars leut ye vier- undtzwaintzig mann und feuerstett ainen man, das ist denn funffundtzwaintig versolden und underhallten so lang, bis Fryaull widerumb eingenomen ist, alsdann mog derselb fues- zeug widerumb anhaym ziechen. Item das sich die dreu land dermazs verainen, wann sich ir Mt. gegen den Venedigern be- worben und gefasst haben oder ob sy oder die Turken vor und mitler zeit desselben gegen irer Mt. und irer Mt. landen icht beswarlichs understen wurden, so pald sy dann ir Mt. mit solicher ordinantz und russtung ermonen, das sy von stund an damit aufsein, antziechen und iren weg nemen, nemlich ob sich der Turken einfall zutrueg auf Rain, wo aber die Vene- diger icht gegen Fryaul understuenden, auf Villach in Kherntten. Item das die kay. Mt. ein landschaflft in Osterreich auch versamlen und bewerben \vellen ungezweifelt, wo die dreu land ermellte ordinantz annemen, alsdann bey inen denen von Osterreich zu erlangen, das sy ein antzall behamischer dienst- leut, so ir Mt. yetzo von neuem bewex-ben und mit der dreyer land russtung antziechen sollen, underhallten werden. Item so sich die land solher ordinantz rustung und ainigung bewilligen wellen, inen die kay. Mt. noch tausent welhischer phai’d in irer Mt. sold und cossten zuegeben. etc. Auf ali yetzobermellt artikl geben ein landschaft in Steur und die ausschuss von Kherntten und Crain kay. Mt. vorge- nanten riten zuversten, das sy sich diser ordinantz und russ¬ tung khaines wegs einlassen noch bewilligen khonden, aus ursach, wann dardurch wurden die stand voneinander getailt, zvvischen inen ungeleiche purd getragen und ir undertonen und derselben hilff von inen gezogen, das sy solh russtung allain von dem, deš sy sich ire weib und kinder zu leibs notturfft betragen sollten, underhallten muesten, das inen ze thun nit moglich ist. Das aber ir kay. Mt. befinden, das sy dannoch aus underteniger gehorsam dise lande von der Venediger und Turkhen uberfall zuentschutten nach allem irem vermogen gern verhelffen wellen, sein sy in ansehung der grossen not, so vor- augen ist, erputig, das sy ires tails die russtung und ordinantz, der sich die funff niderosterreichischen lande in verschinen jaren zu Muertszueslag auf ein zeit bewilligt mit allen artikeln, ude die desselben mals in schrifft verfasst worden, innerhalb derselben lande kraysen disen konfftigen sumer lang 64 [ 118 ] benantlich sechs monat von sand Georgentag schierist anfahend hallten und voltziehen wellen, doch soferr ir kay. Mt. die an- dern niderosterreichischen lande auch dartzue vermogen, dann ausser der andern lande wurden sy mit irer hilff oder russtung wenig oder nichts schaffen khonden. Ob sich auch mittler zeit zuetragen und fur guet angesechen wurde, das mit ainem ge- wissen anslag in der veint lande zu fallen wdre sy zu be- schedigen, das sol in irem willen steen, achten auch darfur, das kay. Mt. und landen und leuten mit yetzgedachter russtung paser dann mit obangetzaigter ordinantz gedient werden mbge. Und damit die land samentlich und sonderlich befynden, das der manigfelltigen grossen ausgab und liilff die sy kay. Mt. die zeit her aus underteniger gehorsam und uber ir vermogen dargestrekht und getan haben, bey irer Mt. mit gnaden bedacht werden zeugen sy ir nachvolgend beswarde und mangi an, undertenigklich bittend inen genedig wendung darin zuver- schaffen und zethun, dann wo das nit besch&che, wurden sy solich bewilligt russtung und ordinantz schwarlich ankhomen und nicht statlich voltziechen khonden. Item nachdem die von Kherntten und Crain das regiment zu den rechten und sonsst weyt zu erraichen haben, auch nun yetz disen leuffen zuinal ferr von der hand ist, der dreyer lande undertenig vleissig bitten, ir kay. Mt. wellen das gen Brukh an die Muer uberlegen, als sich dann ir kay. Mt. in auf- richtung desselben anfenklich erpoten haben und die notturfft und gelegenhait der sachen ervordert, das auch ir kay. Mt. bestelle, damit die monss in massen jungst zu Wien darvon gehandlt, aufgericht und der monss- maister furderlich herab gefertigt werde. Ob aber der vorrat, wie ir kay. Mt. denen von Steier in vorigen landttag antzaigen lassen, dort so pald nicht aufzebringen wiire, das doch ir Mt. den monsmaister, wie vorstet, herab fertigen und inen sament¬ lich oder sonderlich ze monsen vergonnen, wellen sy sich understen solhen vorrat aufzebringen. Item die kay. Mt. haben mer als zu ainem mal bevelh ausgeen lassen und furgenomen, ainen yeden in der ersten instantz bey seinen ordenlichen gericht beleiben zu lassen, darwider aber etwenner landtleut benentlich von Steier, Walt- haser Gleintzer, David von Trautmansdorff, Rueprecht Weltzer, Pernhart Gali und ander von irer Mt. camerprocurator und [ 119 ] 65 andern partheyen fur das regiment geladen und von irem ordenlichen gericht getzogen wei'den, das dann wider obbemellt iver Mt. vorausgangen bevelh und von allter nicht herkbomen sonder von allter also gehallten ist, wo der landsfurst zu ainem landtman oder ain landtman zu dem landsfursten zu sprechen gebabt umb was sachen das gewesst, das ist albeg vor denen landleuten gerechtfertigt oder nacb irer erchantnuss ausgetragen oder entschiden worden. Ist abermals ir undertenig vleyssig bitten, ir kay. Mt. wellen solich beswarde und uncossten, darein die landleut also gefurt, genedigklich abstellen und dem regiment mit ernst verschaffen, das sy die ladungen dermassen vormals ausgangen straks abthun, darauf verrer nicht proce- dieren, sonder die landschafft in dem samentlich und sonder- lich bey angetzaigtem alltem lierkhomen und ordenlichen ge¬ richt beleiben und dergleichen ladung furter nicht mer ausgen lassen. Item nachdem in diser Kriegsubung die strassen gespert, deshalb denen burgern im land ir gwerb, des sy sich behelffen und neben einer landschafft davon mitleiden muessen, gantz darnider ligt, dardurch sy dann nicht klain erhelligt auch sonst mit prunst und in ander weg in merklich abnemen khomen und vasst erarmet sein, also das inen wievor mitzeleiden gantz swar sein wil, zutnal dieweil inen diser zeit die gelaytt mer- mals abgeslagen und denen auslendern zuegelassen, dardurch inen dann das brot vor dem mund abgeschnitten werden und die pfenwert in disen landen in grossen aufslag khomen sein, ist der landschafft und ausschuss vndertenig vleyssig bitten, ir kay. Mt. wellen ir der burger in dem genedigklich bedenkchen und daran sein, das solh beswarde von inen aufgehebt und inen vor oder doch neben denen auslandern in iren gewerb gueter rukh gehallten und also nicht undergedrukht werden, als ir kay. Mt. zethun wissen und sy sich zu irer Mt. under- tenigklich versechen. Hernach volgen der von Steier sonder besivarde. Erstlich haben irer kay. Mtat loblich regiment zu Wyen ein gemaine landschafft auf der Neustetter anrueffen hinaus fur sich in recht geladen umb sachen betreffend die frembden weinfuer uber den Semering, darfur sy dann etwelang her von 66 [ 120 ] ainem fursten auf den andern gefreyt sein, haben auch des- halben mit sw&ren rossen und zerung ir gesandt zu zwain mallen vorgemellten regiment auch bev kay. Mt. selbs ein pott- schafft gehabt, alda solich ir freyhait und allt herkhoinen an- getzaigt und bey irer Mt. an das regiment bevelh erlangt, in diser sachen stili ze hallten und wider sy die von Steier im rechten nicht weytter zu procedieren, das aber bey dem regi¬ ment nicht angesechen sein wil, noch solich rechtfuerung ab- zustellen vermainen; haben auch mittler zeit mit inen denen von Steir bey verlierung ir freyhait und bey ainem penfall vier tausent gulden verschaffen und gepotten, das sy die Neustetter ir pauwein umb teutschen auf ungegrundt weintzedl der copey sy inen an ir der landschafft bewilligung zuegestellt haben an irrung durchfueren lassen sollen etc. Nun wil einer landschafft kains wegs fiiegen umb ir freyhaiten, die sy nit erkhaufft son- der mit ritterlichen taten und mit irem pluetvergiessen umb das hauss Osterreich verdient haben und dabey sy die kay. Mt. als hertzog zu Steier zu handhaben und zu schermen schuldig ist und sy unverschullter sachen darvon nicht dringen zu lassen, zu recht zusten nooh gemellte weinfuer auf obberurt ungegrundt zedl geen zulassen, sonder ir undertenig bitten ist, ir kay. Mt. wellen solh rechtfuerung noch genedigklich ab- stellen und bey dem regiment mit ernst daran sein, das furter darin nicht procediert sonder sy bey iren freyhaiten genedigk¬ lich gehandhabt und darvon nicht gedrungen werden, das sy sich auch selbs wie bisher dabey handhaben, schutzen und schermen m6gen, als ir kay. Mt. zu thun wissen und sy sich der pilligkhayt nach undertenigklich versehen. Item die kay. Mt. haben in kurtzverschinen tagen an den von Spangstain verweser der haubtmanschaft bevelh ausgen lassen, das er wider den ertzbischoff zu Saltzburg niemals richten solle, so lang bis sich irer Mt. regiment der freihaiten, dardurch er im landsrechten alhie durch seinen anwald zu klagen und zu antwortten vermaint, erkhdnden, derselben er- khdndung irer Mt. berichten und darauf von irer Mt. verrer beschaid emphachen. Nun wollte denen, so zu seinen gnaden spruch heten, schwš,r sein, rechtens so lang gegen ime zu ent- peren und nach der erkhdndung auf verrern beschaid zuver- ziechen m6cht manigen zu lang und in vili weg nacht.aillig sein, ist einer landschafft undertenig bitten, ir kay. Mt. wellen [ 121 ] 67 die gross er und freyhait, so denen fursten von Steier, Kernten und Crain in dem gegeben ist, das ein yeder, so gulit in den- selben landen hat, er sey hoch oder niders stands, in ayner person vor iretn gerichtsstab und landschrann erscbeinen und alda dem rechten gehorsamlich geleben rriuess, das alles selbs bedenckhen, zu hertzen nemen und daran sein, das solh irer Mt. selbs und der land ere und freyhait nicht undergedrukht auch der gerichtsstab nicht gesmellert, sonder wie von allter gehallten werde. Item das ir kay. Mt. dtmselben von Salltzburg schreib, alsdann vormals auch beschechen ist, das er bey seinem offi- tial daran sey und bestelle, das derselb offitial wider die land- leut in Steier kain ladung ausgen sonder sy in sachen die geistligkait betreffend in der ersten instantz bey irem orden- lichen gericht, das ist vor dem ertzbriester, den sein gnad im land hat und sy dartzue bey der freyhait, so die hertzogen zu Steier hierin haben, berueblich beleiben lasse und sy darvon nicht dring, als ir kay. Mt. zethun wissen. Item als die kay. Mt. betzallung der vier tausent gulden, der sich ein landschafft neulicher zeit erst auf Martini schierist bewilligt, yetzo begeret etc., tragen ir kay. Mt. on zweifl guet wissen, das solh verwilligung nicht anders bescheen ist, dann so ferr mitler zeit nicht ander besw&rde oder ausgab auf sy gelegt werden. Nun waren obermellt russtung, wo die, wie vorstet, aufgericht, nicht ain klaine beswlrde und khonntten bede die ordinantz der russtung und die vier tausent gulden nicht miteinander geen. Ist aber ir undertenig bitten, ir kay. Mt. wellen sy solher vordrung der vier tausent gulden in an- sehung, was gstallt die bewilligung, wie vorstet, bescheen und damit sy sich, so es daran khombt, destpaser russten m&gen, genedigklich begeben und fallen lassen. Item die acht tausent gulden, so ein landschafft kay. Mt. vitztom zu Weychnachten nechstverschinen an ausstanden uber- antwortt haben, \vayss ungezweiflt derselb vitztom von denen ungehorsamen mit zwifacher betzallung und dem cossten, so daruber geet, wie sich dann ein landschafft das bewilligt, durch phanttung oder mit einziechung irer gueter wol ein- zubringen. Item Achatz Peterstorffer beklagt sich, wie er von Hirsl juden auf verj&rt geltschuldbrief, die derselb Hirsl auch in dem 68 [ 122 ] vertrag, so zu zeiten als die judischhait ausgetriben, aufgericht worden, nit genaeldt hab, fur kay. Mt. regiment geladen und alda nnangesechen desselben vertrags in antwortt erkhant sey. Ist einer landschafft undertenig bitten, ir kay. Mt. wellen sy und gedachten Peterstorffor bey angetzaigten vertrag genedigk- lich handhaben und darwider nicht dringen lassen. Hernach volgen der von Kerndten sonder bestvdrde. Erstlich nachdem die gerrellt landschafft Khernten irer kay. Mt. zu mermallen auf das aller undertenigist antzaigen und berichten haben lassen, die herschafften Luentz und Gmundt bey dem land Khernten und den niderosterreichischen erb- landen beleiben zu lassen und darinen an irem gezirkh und pig- merlshen nicht schmellerung zu machen, dann es ye schw&r sein wollt, das Luentz und die clausen daselbs auch Gmundt dem land dermassen entzogen \verden; dann wiewoll man sagt, die Tiroller sollten solh angetzaigt herschafft Luentz bey kay. Mt. auf ir hochs ansuechen erlangt haben, so ist doch ain landschafft der undertanigen zuversicht, ir kay. Mt. hab solhs als ain ertzhertzog in Kerndten unbedaeht irer kay. Mt. und derselbigen vorderen hoch lhblicher gedechtnuss gegeben frey- haiten, allt herkhomen und bestattungen getan, dann wo solhs dem land entzogen werden solit, so mocht villeicht mit der zeit solhs gegen den Tirollischen von ainer landschafft nicht ungesuecht beleiben und wiewol das landt durch die schw&ren krieg von glaubigen und unglaubigen auch grossen gaben und ursachen in abfall und unvermugen gewachsen ist, so verhofft ain landschafft in Kherntten doch zu irer lcay. Mt. als irem allergenedigisten herrn und landsfursten ist auch ir undertenig bitten, ir Mt. werde die gedachten herschafft Luentz und Gmundt von dem land nicht sondern oder ziechen, wann sy auch den inhaber Luentz umb verloffne oder zufallende ursach in ir kay. Mt. landschrangen nach vermugen der landshandt- vesst und alltem herkhomen laden, ir kay. Mt. wurde als ain ertzhertzog helffen, den ansatz schermen und handthaben. Und wiewoll in nechstverschiner vassten durch ainer land¬ schafft in Kerndten und des ertzbischoffs zu Saltzburg verord- neten anw&ld von wegen der herschafft und stat Gmundt vor dem regiment zu Wien verhhr bescheen, auch zu payden [ 123 ] 69 taillen drey geschrifften eingelegt worden sein und yeglieher tail dem andern aller seiner eingelegten schrifften abschrifFt oder copeyen zuegestellt und uberantwort und nachdem aber die Salltzburgerischen anwalde erst nach irer lessten geschrifft ettlich anschlag register, so der gedacht ertzbischoff auf Gmundt tan, eingelegt und der kain abschrifFt ainer landschafFt an- w&lden gegeben, das dann hoch in dem abschid der verhhr disputiert und kriegt worden ist, auf s61h register nicht zu handlen, dann wo ainer landschafFt anwald solh register ge- sechen, gebort oder sy copeyen davon gehabt lieten, sy auch register bey handen gehabt, die auch eingelegt w&ren worden, darumben so versicht sich ain landschafFt nochmals, es werde auF solh des ertzbischoffs register, so also nachmals und zu lesst eingelegt sey nicht gehandelt, sonder dieweil Gmundt in dem gezirkh des ertzhertzogthumbs Kernten ligt, so sey es auch zuhandhabung und behalltung Frid und rechtens pillich, schuldig gleich mitleidig zu sein. Ain landschafFt ist auch des- halben ir kay. Mt. undertenigklich bittund, ir kay. Mt. welle dem regiment zu Wien beuelhen und schreyben, Fuderlicher in den sachen zu handlen, damit die zu ort oder ende bracht werden. Item das ir kay. Mt. genedigklich verschafFen welle, da¬ mit in dem landsrechten kain schub dann die so von dem ge- dachten regiment der niderosterreichischen lande ausgeen, vvie sich dann das die kay. Mt. zu Augspurg genedigklich bewilligt hat, angenomen werde. Item so hat herr Maritz Rumph verschiner zeit von herrn Hannsen PayrhofFer seligen und seiner hausFrauen dreu gueter, so in dem Furstenthumb Steyer ligen, Fur Freyes aigen kaufFt, die aber nachmallen Hanns MannsdorfFer kay. Mt. vervveser des vitztomambts in Kerntten von irer Mt. fur vermonte lechen empfangen und darauf den gedachten herrn Maritzen Rumpfen fur das regiment zu Wien geladen hat. Nachdem aber sblh gueter in dem furstenthumb Steyr ligen und nicht dermass vvie MansstorfFer gedenkhen mag, vermonen, ist ainer landschafFt in Kerndten undertenig bitten, ir Mt. vvelle dem gedachten regi¬ ment bevelh tuen, in den sachen verrer nicht zu handlen noch zu procedieren, sonder wer in herrn Maritzen solher gueter halben unangesuecht nicht lassen vvelle, das in derselb vor seinem ordenlichen gericht in Steier, da dann sblh gueter, 70 [ 124 ] wie obgemellt, gelegen sein, darumben furneme und beklage, wie sich gepuret und dadurch von seinem ordenlichen gericht nicht getzogen werde. Auf das alles ist der bemellten landschafFt und ausschuss undertenig vleissig bitten, ir kay. Mt. wellen sich angetzaigter antvvortt in ansehung der manigfalltigen grossen ausgab und hilfF, die sy irer Mt. die jar her dargestrekht und getan, dar- durch sy dann auch durch die ungeraten jar, so jungst nach- einander gefolgt und sonderlich durch die gross teurung ditz gegenwurtigen jars gantz erhelligt und in unvermugen khumen sein, genedigklich benuegen und ersettigen lassen, inen auch in angetzaigten besvvarungen gnedig wendung und fursechungen thun und verschaffen und sy in albeg als ir allergenedigister herr und landsfurst gnedigklich bevolhen haben. Ir der land¬ schafFt und ausschuss sonder vleyssig bitten ist, auch die vor- genanten rate und comissari wellen ir in dem allen bey kay. Mt. trulich gedenken und ir sachen zefurdern verhellfFen, als sy mit dem pessten zethun wissen, das wellen sy gegen kay. Mt. irem allergenedigisten herrn in allen undertenigen gehor- sam auch umb sy die rate ir sonder guet herrn und frund samentlich und sonderlich in aller fruntschafft alltzeit willig und gern verdienen. Hernach volgen der von Crain beswdrde. Die von Crain haben kay. Mt. mermals angetzaigt, wie sich zwischen einer landschafFt daselbs und denen, so ir land- steuer bisherr nicht geben und dax - in widerspenig sein, etwo- vil irrung und zwitracht hallten auch deshalb bey irer ltay. Mt. etwoner streng mandat erlangt und under anderm haben ir Mt. einer landschafFt zuegeben, dieselben ungehorsamen zu gehor- sam ze bringen etc.; dieweil aber einer landschafFt nicht fuegen wil, sich solher handlung in zeit der kriegsuebungen, so ditz- mals vor augen sein, ze understen, wann dardurch etwovil auFrur und widerwertigkhait under inen erwachsen mbchte, dartzue lassen sich etwovil landleut Mren , sy wellen sich furter kainerlay hilfF noch mitleiden bevvilligen noch thun, sonder allain dieselben ungehorsamen werden ee zu gehorsam bracht etc. Dem allen nach ist ir sonder vleissig bitten, ir kay. Mt. wellen darein sechen und mit gnaden daran sein, das [ 125 ] 71 dieselben ungehorsamen durch recht oder in ander weg za ge- horsam bracht, berurter irrsall abgestellt und furter under inen selbs nicht mer zwitržicht erwekht werden. Nemlich herr Jorg von Thurn hat sicb bisherr weder von sein selbs gulit, nocb von denen, so in seiner herschafft wonen, als Gurkfeld, Gotsche, Klingenfels briesterschafft und kirchen kainerlay hilff noch mitleiden einlassen, bewilligen noch thun wellen und nichtsweniger die steuer von denen bemellten steten, markbten, herschafft, briestern und kirchen zu seinen handen eingenomen. Es sein auch ettlich landleut gehort und verstanden, wie inen durch denselben von Thurn etwovil muetvvillig und be- swirlich handlung zuegefuegt worden und er darin weder die oberkhait noch das recht ansechen, sonder sich in sein selbs willen hallten, auch kay. Mt. ausgangen bevelhen und ge- schafften nicht geleben welle, noch zu kainem rechten zu bringen sey etc. und sonderlich beklagt sich prior zu Pletriarch Carthuser ordens, wie ime derselb vom Thurn dreu dorffer auf kay. Mt. grundten mit leib und guet aufgehebt, ob anderthalb hundert haubt viechs und was sonst in denen heussern ge- funden worden, genomen, die pauern auf das ungrisch uber- setzt und welche sich des gewidert, gefangen hab und sich dieselben ausporgen muessen. Dann wie derselb vom Thurn kay. Mt. mauttner Micheln Preinberger und denen pauern zu Ossivinitz mitgefarn und wie er mit irer Mt. maut gehandelt hat, wirdet hieneben in einer sondern suplication vernomen. Item der graffschafft Miterburg, Tryest und der gantz Karst haben von allter her ye und ye zu dem hauss der nider- osterreichischen lande gehbret, daselbsthin ir appellation ge- fuert und ali oberkhait darvon gehabt; aber nun in kurtz- verschinen jaren ist das alles zusambt der graffschafft G6rtz durch kay. Mt. regiment zu Innsprukh hindangetzogen, daraus dann konff’tigklich nicht klainer irrsal entsteen mhchte und ist ir undertenig vleissig bitten, ir kay. Mt. wellen die berurten ort und flekhen, wie von allter herkhomen, bey denen nider- osterreichischen landen genedigklich beleiben und darvon nit ziechen lassen, nachdem alle štet und m&rkht in Crain in allen anslegen und beswHrden neben ainer landschafft mitleiden und allain drey mlrkht Reyfnitz, Lythey und Ratschach von dem 72 [ 126 ] vitztom gesteuert vrerden uncl aber der štet und m&rkht da- selbst in Crain ein klaine antzall, ist ir undertenig bitten, ir kay. Mt. wellen denselben zwain markhten genedigklich zue- geben, das sy furter bey und neben andern steten und markhten steen haben und legen mogen, darauf auch dem vitztom be- velhen, das er sy darin ungeirrt lasse. Ir undertenig bitten ist auch, das ir kay. Mt. an be- nannten vitztom genedig schreyben und bevelh ausgen lassen und daran sein, das die wuer zu Laybach, dardurch dann etwovil landleuten und sonderlich dem prior zu Frintz 1 Cart- huser ordens an iren grunden merklicher schaden beschiecht und dardurch inen die frucht gantz ausgedrenkt worden, an- ders gemacht und dermazs geslagen werden, das die landleut und prior obermelltes nachtails und austrenkens uberhaben sein mdgen. Dise schrifFt ist, wie vor štet, kay. Mt. riten uberantvrort, aber nachmals haben sich die dren lande gegen inen denen riten mundlich hhren lassen, wo geleich die von Osterreich diser ordinantz nicht geleben wolten, sy nichtsweniger ires tails berurte venvilligung volziehen und gepeten, dass die kay. Mt. von irer Mt. remanentz auch sovil thun und neben denen landen gleich mitleiden etc. Aussen steht von spaterer Hand: Erclarrung der dreyer lande Steyr, Kharridten und Crain ausschiissen auff gehaltenen Landtag zu Gracz in der durch gevvisse herren Commissarios an sy Lande beschehne Werbung sambt der Lande angehofften particularbeschwarrungen aber absque dato. Original im Laibachet Landes-Archiv. II. Antwort des Laibacher Landtages roni 24. August 1515. 2 Auff ro. kay. Mt. unsers allergenadigisten herrn instruc- tion, so durch irer Mt. ret ainer ersamen landsehafft in Crain 1 Freudenthal. 2 Vorhanden ist eine Aufzeichnnng’, die wahrend der Verhaudlungen ge¬ macht wurde. Dann ein Concept, welches die Resultate der Verhandiungen [ 127 ] 73 auff vergangem lanttag sant Bartholomestag von wegen der grossen ernphrung und auffrur, so im land durch die pauren envachsen, furgehallten und endeckht, ist ainer ersamen land¬ schafft underth&nige antwort: Anfangs sagt ain ersame landschafft irer kay. Mt. ge- naygten willen, so ir Mt. zu ainer landschafft tregt, hochen und grossen dank. Dan der loblichen und erlichen, vrarhafftigen entschuldi- gung, so ir kay. Mt. der pauren auffrur und enpdrung halben in der instruction angetzaygt gethan, war gantz unnot, dieweyl gemaine landschafft ir kay. Mt. als irn allergenedigisten erb- herrn und landsfursten den hochsten adler haubt und liebhaber als adls und rechtens auch zu vili gewishofft (!) erkennen, haben der paurschafft, die sich aus irer leychtfertigkayt und unverstant in irn samlungen offenlich horen lassen, als solten ir kay. Mt. ob irm rebell und unpillichen furnemen gegen ge- mainei' landschafft gebraucht, gefallen tragen und bevelh haben, nye kainen gelauben geben; ob aber die paurschafft so numals zum tail gestrafft und die fluchtigen radlfurer der straff noch gewarten oder ander personen solh ungegrunt red ausgetzogen, dieselben haben ir kay. Mt. auf gegrunt antzaygen pillich zu straffen. Und als ir kay. Mt. in der instruction antzaygen, das ali anfenger, haubtleut, radlfurer und ursacher der emporung und puntnuss der paurschafft im land, die nit genugsam beybringeu mugen, das sy zu irn handlungen genot, wo man die ergreyfft, an alles berechten gehenkht und nymermer begenad werden, solher artigkl ist durch ain landschafft gutwillig zu erscheynen angenomen. Das auch ain yeder landman, er sey geystlich oder welt- lich, von seinen angesessen holden, so in dem punt und uuge- horsarn gewest oder noch sein, von ainer yeden hueben drey rh. gulden, von ainem zuepau ain gulden rh. zu straff raychen und folgen lassen, darauff ist ainer landschafft underthenige antwort, das sich ain landschafft vor uberantwortung kay. Mt. in anderer Eeihenfolge zusammenfasst, rnanche auch verschweigt. Gegen den Schlnss ist es mannigfach corrigirt. Dieses Concept gebe ich wieder; unter dem Striche stehen einige wichtigere Punkte aus der Auf- zeichnung. 74 [ 128 ] instruction von amer hueben, so nit verprent, ain ungrischen gulden, von ainer verprenten hueben ain halben gulden ung. und von ainem zuelehn 1 zwaintzig kreutzer verfolgen, welches frid- oder puntgelt der mayst tayl zu handen irer Mt. einbracht. Das auch auff ali hantwercher, tagwereher, ledig knecht und knapen, so im punt gewest und vili arm leut verfurt, nach erkantnus der einnemer anderthalben gulden rh. mynner oder mer auf ainen furderlichen termin zu straff raychen, an solhem ain landschafft auch guet gefallen tregt, doch ausgeslossen die sun, so bey irn vatern auf den hueben sein und die, so die hueben helfen pauen und kain hantwerch treyben. Ain ersame landschalft hat sich auch gegen irer kay. Mt. bewilligt, von ainer besetzten hueben, so nit in punt ge- wesen, ain halben rh. gulden, von ainer halben hueben ain ort und von ainem zulehn acht kreutzer verfolgen zu lassen. 2 Von wegen der herschafft Gotsche, dieweyl zway dorffer daselbst im punt gewest, auch die Grotscheer irn aygen hern nemlich den vom Thurn mitsambt seinem phleger erslagen und durch dieselben die erst aufrur im land erstand; daraufl" pil- lich ain yede huebe inmassen wie die in Oberkrain und Win- dischmarch ain ungrischen gulden geben, solhs wissten kay. Mt. comissari anzuslahen und ainzebringen zu bevelhen. Dieweyl aber das furstenthumb Crain vili jar durch Un- gern, Krabaten, Turkhen und ander in vili weg vast bekriegt, verderbt und schwirlich verprent, solbs yetzmall durch irer Mt. dinstvolk zum tayl mit raub und prant auch beschehn, auch ditz land in dem veriedigischen krieg mit darstreckung leybs und guets gross mitlaydung mit irer Mt. geliabt und als die gehorsam hinfur nach allain irm vermugen thuen wellen, aus solhen ditz land und die inwoner gantz ausgeschopfft und zu abnemen komen; dardurch gantz unmuglichen die ange- tzaygten drey gulden zu raychen, ist an ir kay. Mt. ainer er- samen landschafft underthanigs bitten, ir kay. Mt. welle ditz lands verderben und armut auch treu hilff und mitleyden des 1 Statt ,zuelelm 1 heisst es in der ersten Aufzeichnung: ,hofstat‘. 2 In der ersten Aufzeichnung steht noch: ,Wo aber die von Steyr und Kernten von den hueben, so im punt uit gewesen, mer bewilligen, dabey soli es in dem land auch beleyben.‘ [ 129 ] 75 venediger kriegs erwegen und des angetzaygt frid- oder punt- gelt von yeder hueben, so im punt gevrest, ain ungriscli gul¬ den, von ainer verprenten hueben ain halben ungriscli gulden und von ainer hueben, so im punt nit gewest, ain halben rh. gulden, wie oben štet, auf Martini schirist zu betzallen gene- digklich annemen, wiewoll ain landschafft ermessen,' das die pauren gar vili mer als drey rh. gulden, so ir kay. Mt. begert, verschuld hetten, aber aus angetzaygten ursachen, das sich auch die pauren under einander selbst groslich verderbt, uber einander getzogen, beraubt und geplundert, auch das land durchaus yetzo mit dem prant vast verderbt, ist solhs an irm vermugen niclit zu betzallen; bittet ain ersame landschafft, ir kay. Mt. welle an dem ain gulden ung., wie oben angetzaygt ist, genadigklich ersettigt sein, doch dergestalt, wo kay. Mt. von berurtem landtag bis von sant Martinstag uber ain gantz jar auff ain landschafft kain ausgab, liilff oder anslag begert, wie solh ausgab genent mag werden, das auch ain landschafft mit auffpot in der tzeyt unbelesstigt beleybt, das auch von unserm genedigisten hern dem Cardinal, so sein f. g. yetzo die aussclmss zusamen fordert, an ain landschafft kain darstrekhen, wie sich das zutragen mocht, begert, auch ditz land mit den andern landen, so die ausschuss zusamen komen, mit russtung oder in ander weg in kain ausgab kombt, so wellen ain land¬ schafft ltay. Mt. zu underthenigem gefallen zu sant Martinstag uber ain gantz jar von ainer hueben ain halben rh. gulden gefallen und zuesteen lassen; wo aber der angetzaygten aus¬ gab in der bestimbten tzeyt aine erstund, so bitten ain land¬ schafft, kay, Mt. welle alsdann den halben gulden nit begern, sonder frey davon gantz ledig und mussig sein. Dieweyl auch die instruction inhelt, das ain yetzlicher urbarsman von seiner hueben zu ewiger gedachtnus seinem hern jarlichen zvven oder drey kreutzer geben soli und das solh gelt in die urbar geschriben und der puntphennig ge- nennt werde, solhs bedanldien sich ain landschafft gegen irer kay. Mt. und wellen sich in solhem ininassen wie die von Steyr und Kharndten hallten, doch uber zwen kreutzer nit ein- schreyben. Als auch kay. Mt. irer Mt. gegen allen rotmaistern, pauren, knapen und andern, die im punt gewesen und gewal- tige haut angelegt, den landfall achtzigk mark golds vorbehelt 6 76 [ 130 ] und welh des rechten uberliaben, mit den mug unser genadi- gister heri’ der Cardinal von Gurk oder seiner f. g. verordent componiern nacb gutbedunkhen, solhs wil ainer ersamen land schafft gantz annemlich sein . 1 Nachdem auch ir kay. Mt. von allen burgern in stetten und markhten, die sich willigklicli in punt ergeben, von yedem X gulden rli. zu heben begert, solhs will ain landschafft irer kay. Mt. nit abgeslagen haben. Das auch die stett und burger, so nit im punt gewesen, zu gutwilliger steur und hilff irer Mt. rayehen als vil inen zu ainem vierdten tayl von zehen taussent gulden rh., wo ain solhe suma durch ain landschafft angeslagen gepurt ; darinen berurter unser gnedigister herr der Cardinal auch nach ver¬ ni ugen mit inen zu componiern haben, dieweyl aber ain land¬ schafft mit den von stetten und die štet mit ainer landschafft bisher in anslegen bey einander gestanden und nach irm ver- mugen gleyche gepurt getragen, demnach haben sich die von stetten von ainem yeden besetzten haus, so in irm gerichts- zwang gelegen und daruber sy zu gepieten haben, ain halben gulden rh. zu raychen bewilligt, darauff ist an ir kay. Mt. ainer landschafft underthanigs bitten, die von stetten bey irm bewilligen genadigklich belayben zu lassen . 2 Es soli auch auf kay. Mt. begern das angetzaygt fridgelt auf angetzaygt tzeyt anbracht und zu kay. Mt. handen erlegt werden und will ainer landschafft not sein zu einbringung solhs fridgelts, ob auch die pauren widerumb aufrurig wolten werden, von solhem gelt ain tzeytlang hundert gueter hussarn und hundert fuessknecht, die bestelt sein, zu hallten, aber das ubrig 1 Diesel' Punlrt lautet in den Propositionen: ,Tt.em gegen allen rodtmaistern, pauern, knappen und andern, die im pundt gevresen sein und gevraltige, frevenliclie handt angelegt liaben, behallten vvir uns bevor den landsfall achtzig markh goldts und welbe des rechteus uberliaben sein wolten, mit denen mag unser freundt der Cardinal selbs oder durch die verordenten einnemer componieren nach seinem guetbedungkhen. 1 2 Der Antrag des Kaisers lautet: ,Item das uns die stett und burger, so nit im pundt gevvesen sein, zu guetvvilliger steuer und hilff raiclien, so- vill als inen zu ainem vierden taill von X m gulden rh., wo ain solhe summa durch ain gemaine landschafft angeslagen wftr, gopfirt, darinnen soli der cardinall auch nach irem vermugen mit inen zu componieren haben. 1 [ 131 ] 77 gelt soli an mittl zu notturfft kay. Mt. gehallten \verden, doch das ir kay. Mt., ob sich der paurenpunt rurn und widerwertig- kayt im land ervvachsen, das ir Mt. dem land fursehung tbue und von solliem gelt ain suma verorden, damit sich das land versehen und bewerben mug. Es wil auch not sein, dieweyl kay. Mt. Steyr und Karnd- ten mit zwain zeugheusern genedigklich versehen und das furstenthumb Crain von den anstossern und veindten vil wider- wertigkayt tregt, auch mit kainem zeughaus, veldgeschutz und andern zugehorungen nicht versehen, das ir kay. Mt. in dem gsloss Laybach ain zeughaus aufzerichten verordnen und das mit veldgeschutz, harnasch, hellmparten und ander weer furselien thue, ob sich aingerlay aufrur im land erheben, sich damit in gegenwer zu schigkhen. Es will auch ain ersame landschafft gut bedunlchen, das solil hilffgelt furderlicli entricht und durcli etlich kay. Mt. comissari und ainer landschafft verordent, die bey irn ayden mit hochstem vleys bey ainem yeden landman, sey geystlicli oder weltlich, darob und daran sein, damit ain yeder solh straff- und hilffgelt von seinen pauren raych; wo sich aber etlich solhs setzen, alsdan will ain landschafft mit hilff angetzaygter hussarn und fuesknecht, so von dem gelt underhallten und ver- sold werden, understeen, zu gehorsam zu bringen. Ein ersame landschafft sagt auch irer kay. Mt. als irm allergenedigisten hern underthanigen hochen und grossen dank, das ir Mt. disem land gegen den punthern und radlfureni mit tapfer hilff zu ross und fuess zugeschigkht h at und das ir Mt. solh straffgelt allain irer Mt. land und leuten gemainem nutz bewarung der granitzen gegen den Venedigern und zu erobrung Fryaul brauchen und anlegen welle, daran ain ersame land¬ schafft grossen trost entphangen. Dan von wegen der kunfftigen ordnung wellen ain ersame landschafft solhs irn ausschussen, so sy auf' begern kay. Mt. zu irm genadigisten hern dem cardinall von Gurk verordnen, neben den andern ausschussen zu handlen bevelhen . 1 1 Wahrscheiniich ist die vom Kaiser begehrte ,Ordnung 1 der Verhaltnisse zwischen Grundherrschaft und Urbarsleuten gemeint. In der Aufzeichnung ist auch von einer anderen ,Ordnung 1 die Rede: Es sei vom Kaiser ver- langt ,orduung zu machen, wie es furan mit dem einbringen der steuer gehallten sol werden. Darauff soli man kay. Mt. die antwort geben: ain 6 * 78 [ 132 ] Gegen den pauren irer beschwerung lialber zu verhor steen, desbalben ist kay. Mt. comissarien, so von wegen der pauren auffrur gen Laybačh verordent, antwort geben; bey der- selben aritwort lasts ain landscbafft beleyben, docb wollen sy irm ausscbuss, so zu dem cardinall verordent, desbalben be- velh thuen . 1 Und nachdem ain landsehafft, landleut und irer Mt. com- missari vor langst verordent das fridgelt eintzenemen und der- weyl sy nu den maysten tayl von den urbarsleuten und den andern einpracht, solbs ain landscbafft kay. Mt. unangetzaygt nit lassen wellen. Ain ersame landscbafft ist aucli geborsam, wan sy dureb ir kay. Mt. oder irn genadigisten hern den cardinall von wegen der ordnung und gesatz zu maehen erfordert, als die getreun undertbanen durch irn volmacbtigen gewalt zu erscheynen; darauf bitt ain ersame landscbafft kay. Mt. rate und comissari solil ir antwort und beivilligen in namen kay. Mt. fur genug- sam annemen und kay. Mt. den verderblicben sebaden und armut ditz lands mit pessten vleys antzaygcn. landscbafft verseh sicli kay. Mt. werde faran nit weyter mer steur an ain landscbafft begern aus vili treflicben ursachen. Wo aber ain stear vor augen, iver darinen beschward, werde ir kay. Mt. als ber und lands- furst wol wissen gegen diesen zu handlen 1 . (Ist ausgestricben.) 1 Steht so aucb in der ersten Aufscbreibung; docb entbiilt diese auch fol- gende Fassung: ,Ain landscbafft bat bevrilligt, gegen irn undertbanen von wegen der zinns, steur, robot und aller beschwarung balben zu recbt und verbor zu steen, docb nur yetz, ditzmals und furan nit mer, das auch solbs ainer landscbafft an irn freyhayten und privilegia on sebaden. Dies war wobl ein Antrag, der nicbt durchdrang. — Zu dem Cardinal sollteu als Gesandte gehen: .Landshaubtman (mit) 4 (pferden). Der von Frantz (Freudenthal) (mit) 4 (pferden). Herr Gregorg Lamberger „ 3 „ Sigmund Mordacbst „ 3 „ Ainer von stetten „ 2 „ Fellasross (Felleisenrosse) 2, 1 wochen 3 gulden. Wo herr Gregorg Lamberger nit ziehn wolt, so sol herr Caspar oder Jorg Lamberger ziehn. 1 — ,Die den gesanten den gewalt sigln sollen: Capitl bie, abt von Sitticb, herr Caspar Lamberger, her Jorg Shnytzenpamer, Crainburg und Stain. 1 [ 133 ] 79 Ain ersame landschafft bitt underthanigklich, das ir kay. Mt. mit den paursleuten, so die geslosser Meychau, Gratzersturn , 1 Arich, Saunstain, Ruchenstain, Undernassenfus, Ruedolfsegk, Pilhgratz, Zoblsperg und ander besitzung im land mutvvilligk- lich, unverschenlich und unbeweert geplundert und beraubt, auch Neydegk, Lubegk und ander geslosser mer eingenomen, die wein, trayd und anders, so sy darinen gefunden, under sicli getaylt, auch etlich des adls, als die zwen Mindorffer, den Marko von Clyss, sein brueder, Reynegkher mit XII edlen und ander, so die puntpauren scbantlich, verraterlich vom leben zum tod bracht, auch etlich geslosser gesturmbt, dem armen adl ali sein vich mitsambt anderm gut genomen, die deycht und weyer abgegraben, auch durch ander weg dem adl und etwevil klostern an wein und trayd grossen unkosten und schaden zugefuegt, ernstlich verschaffen, damit irer Mt. ge- horsamer und treuer adl solher grosser und verderblicher schaden durch verhor von angetzaygten paurn und puntleuten benugen und abtrag beschehe; das thuen sich ain landschafft aus pilligkayt bey irer kay. Mt. unbethangklich versehen. Es sein auch dem Juryschytsch ain hundert ungrisch und funffundsibentzigk rh. gulden, auch fur IR' gulden pernl und edlgestain, so er behalltens weys bey dem Marko von Clyss gehabt, von den paurn genomen worden; bitten ain landschafft kay. Mt. underthanigklich, ir Mt. wellen gedachten Jury- schytsch umb seiner redligkayt willen auch genadigklich be- dankhen, das er solhes schaden von den pauren vergenugt werde. Dieweyl sich auch die pauren mit irer weer yetzo in diser auffrur gantz ungepurlich gegen kay. Mt. obrigkait und ainer landschafft gehalten, demnach ist ainer landschafft under- thenigs bitten, kay. Mt. wellen bevelh ausgeen lassen, das die pauren ali ir weer irn hern und zu den gslossern, dartzu sy ir zuflucht haben, antvvorten, doch wan ain aufpot im land er- steet oder das von den Turkhen oder andern widerwartigen ain eintzug bescheh, das den pauren alsdan solh wer inen wider zu antvvorten bevolhen, nachdem auch die pauren in der Turkhen flucht zu den tabora mit weyb, kindern und guetern lauffen, alda sy von inen an alle widerwartigkayt, nachdem 1 Faistenberg. 80 [134] dieselben taber der merer tayl gantz paufellig und zu der wer gar nichts zugericht, die armen leut weeg faren, bitten ain landschafft kay. Mt. underthenigklicb zu bevelhen, dieselben taber zu bereyten und welb tabor zu der weer nit furgesehen fur land und leut nit sein, dieselben abzuprecben und ire gueter auch das trayd, wie in die taber, in die geslosser und štet flochen; damit werden sy gespayst; bitten ain landschafft kay. Mt. underthanigklich derselben furderlich bevelh ausgeen zu lassen. Darbey thuen sich ain landschafft kay. Mt. als irm aller- genedigisten hern und landsfursten underthenigklich bevelhen . 1 III. Antwort (les Laibacher Landtages vom 31. December 1515. Auff der kay. Mt. etc. unsers allergenedigisten hern rete und comissari begern und ansynnen, so auff dem lanttag, so yetzo am montag nach weinachten im XV° und XV j ar hie zu Laybach gehallten worden, ist ayner ersamen landschafft underricht und antwort: Anfangs tzaygen sy an, das sy dem hochwirdigen fursten und hern hern Philippen bischoue zu Freysing und hertzog in Bayrn dergleychen den wolgebornen 1 Aus der ersten Aufzeichnung seien hier noch zwei Punkte angefiihrt: ,a) Iiernaehvolgent die, so von ainer landschafft gevvalt liaben als ivo ain landschafft bey einander wSr, neben kay. Mt. landraten das pest und nutzist zu bedenkhen und zu handlen, das fur kay. Mt. land und leut ist. Wo die pauern widerumb aufrurig oder ander lands notturfft furfallen . . . : Herr Hans von Tschernaml, herr Gregorg Lamberger, haubtman in der Metling, Sigmund Mordachst, Albrecht Semenitsch, Walthasar Rauber, Sigmund Lamberger, Josepff Lamberger, Davit Gali, Andre Lamberger, von Laybach, Crainburg und Stain von yeder stat ain. Jorg Lamberger vom Stain, Andre Gollenberger zuin Schenkhnthurn. ,b) Den von Triest von wegen der pharr in der Zirknitz ist diser abschid geben, das ime der zehent ditzmals ledig zelt, doch soli er nu hinfur von der absent 36 gulden steuer geben und ain yeder vicari soli von dem andern einkomen der pharr steuer geben; auch der Ulrich zu schiken, (?) das er das vergangen und gegenwertig jar den zins vom zehent rayche.‘ Concept im Laibacher Landes-Archiv., tl35] 81 h er n h er n Wilhalmen von Wolkhnstain, hern Caspar Herbst, hern zu Laas und andern kayserlichen reten und comissarien etlich tag nach phingsten im XV C und XV jar derselben ver- hor halben ain bewilligung und scbriftlich antwort gegeben, nachmallen aber auff lanttagen und andern versamlungen be- stimbter verhor halben auff solh ir bewilligen schrifftlich an- tzaygen gethan, die an tzweyfl kay. Mt. rat nocli bey handen und nit verlegt haben, dieweyl sy aber derhalben ye weyter erclerung und bericbt von ainer landschafft begern, ist ir ant- wort wie hernacbvolgt: Erstlich tzaygen sy an, in solhen obangetzaygtem inn erstem bewilligen und schrifftlichen zusagen beleyben und volg thuen wellen, mit dem antžaygen wie hernach volgt, nemlieh nach dem gemaine paurschafft in Crain und March, so im punt gewesen, gemaine landschafft wider recht und alle pilligkayt frbfflich, gewaltigklich beschedigt und angriffen und sy in ver- derblich schaden gepracht und so aber die recht vermugen, das nyemants verphent in verhor und rechten komen soli, dem- nacb begern ain ersarne landschafft anfangs abtrag und wider- ker irer genomen schaden und so solhs beschehn, als ain land¬ schafft verhofft, inen nach vermugen den rechten pillichen zuvor beschehn und verfolgen soli, so dan sein sy erputig und wellen vor kay. Mt. unpartheyschen raten und comissarien, der yetzo under den raten inen etlich verdachtlich sein, zu verhor und aller pilligkayt zuesteen. Wo aber die kayserlichen rat solhs yetzo nit fur pillichen achten und vermainten die verhor solte zuvor beschehn, so wellen ain ersarne landschafft von kay. Mt. als irm allergenedigisten hern und landsfursten darumben irs genadigen entschids erwarten, soferr aber die kay. Mt. innen solhs aberkennen wurde, des sy doch aus rechtmassig ursaehen nit verhoffen, so begern sy von gemainer paurschafft verge- rvisung umb solh ir vergeweltigt schaden, also wo die pauren, als sich an tzweyffl mit grunt erfind, in gemelter verhor un- recht befunden, damit ain ersarne landschafft ir schaden halben zu vor vergewist sein, sodan wellen aber ein ersarne lantschafft bis auff die nechsten komenden phingsten oder ungeferlich ain monat lang darnach von kay. Mt. geordenten und unparthey- schen reten und comissarien zuverhor und aller pi!ligkayt in krafft irm ersten verwilligen und hinnach nit lenger zusteen gepunden sein, doch alles gemainer landschafft an irn rechten, 82 [ 136 ] freyhayten und alten herkomen kunfftigklich unvergriffen und an schaden und sich damit in kain weyter verhor gegen irn erblichen nit eingelassen haben, in diemutiger und underthani- gister zuversicht, die kay. Mt. werde sy als ir allergenedigister herr und landsfurst als die gehorsamen getreue underthanen umb ir genomen verderblich schaden hierinen genadig be- denkhen. Gleichzeitige Copie im Laibacher Landes-Arcliiv. /