1Qr Petition um Subvention der Tschernastralk: Petition des Anton Hartinger und Sohn; Petition des Bürgermeisters von Großlupp. — Mittheilung des -LÖO ^ Landesausschusses betreffs Neuwahl eines Landtagsabgeordneten der Gemeinden KrainVurg, Lack und Neumarktl. Abg. Svetec: Ich erlaube mir, darauf zu bemerken, daß nicht von einer bestimmten Subvention die Rede ist, sondern nur im allgemeinen eine Bitte gestellt wird. Präsident: Die Petition geht dahin: Einmal um Subvention für die Cernastraße und dann um Erwirkung des Ausbaues des steierischen Theiles derselben. Dieselbe besteht daher aus zwei Theilen. Abg. Deschmamt: Ich bitte, es war auch damals kein Antrag auf eine bestimmte Subvention gestellt, sondern nur int allgemeinen aus eine Subvention. Nehmen wir zum Beispiel die Petition betreffs der Rekathater Straße, nehmen wir die Petition des Gemeindebezirkes Planina mit Subvention, in allen diesen Fällen ging die Petition nicht anf^ eine bestimmte Subvention, sondern überhaupt auf eine Subvention. Präsident: Ich werde im Hanse Umfrage halten. Der Herr Abgeordnete Svetec meint, diese Petition sei dem Pctirions-ansschnsse zuzuweisen, der Herr Abgeordnete Dcschmann hingegen will sic dem Finanzausschüsse zugewiesen wissen. Welcher dieser Anträge zuerst zur Abstimmung kommt, bleibt in diesem Falle meinem Ermessen überlassen. Ich bitte also jene Herren, welche mit dem Antrage des Herrn Abgeordneten Deschmamt, daß diese Petition dem Finanzaus-schnssc zuzuweisen sei, einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Nur einige Mitglieder erheben sich.) Ter Antrag des Herrn Abgeordneten Dcschmann ist angenommen, diesem gemäß wird diese Petition dem Finanzausschüsse zur Erledigung zugewiesen werden. Weiter wird durch das Präsidium des hohen Hauses eine Petition des Anton Hartinger & Sohn um Unterstützung zur Förderung der von ihm herausgegebenen land-wirthschaftlichen Tafeln durch Ankauf für die Volksschulen des Landes übergeben. Zu gleicher Zeit sind mir mehrere Exemplare dieser Tafeln zugeschickt worden, welche ich auf die Tische des Hauses rat Conferenzsaalc legen werde. Da bereits ein Ausschuß für den landwirthschaftlichen Unterricht besteht, so halte ich es für consequent, wenn diese Petition, vorausgesetzt, daß keine Einwendung geschieht, diesem Ausschüsse zugewiesen würde. Bitte, wünscht Jemand der Herren das Wort? (Abg. Dr. Bleiweis meldet sich zum Wort.) Abg. Tr. Bleiweis: Es ist nur ein Ausschuß für Ackcrbauschulcn. Präsident: Ich glaube, daß diese Petition mit derselben in einem so genetischen Zusammenhange steht, daß es zweckmäßig wäre, sie diesem Ausschüsse zur Begutachtung zuzuweisen. (Nach einer Pause:) Wenn keine Einwendung geschieht, so ist meine Ansicht als vom hohen Hause genehmigt anzusehen. Weiters sind mir vom Herrn Bürgermeister von Groß-lnpp vier Petitionen überreicht worden, und zwar durch bett Herrn Abgeordneten Dr. Blciwcis. Die erste Petition ist ein Gesuch trat Bewilligung einer Auflage auf fremde Bienen. (Heiterkeit.) Die zweite Petition geht auf Abänderung des Heercs-bequartierungsgesetzcs und Vertheilung der Bequartierungslast aufs ganze Land. Die dritte Petition geht auf Vermittlung einer Herab-mindernng der landesfürstlichen Steuern. Endlich ist eine Petition, die dahin geht (liest): Podpisani občinski predstojnik želi, da bi se mu vse od gosposke pošiljamo pisanje v domačem matrnem jeziku pošiljalo, zato, ker druge Šprahe ne razumi. Franc Zupančič 1. r. predstojnik. (Heiterkeit.) — Ich bemerke, nicht ich habe gesagt: „Šprahe,es ist der Wortlaut der Petition. Von diesen vier Petitionen wird die erste dem Pcti-tionsausschusse, die zweite wegen Abänderung des Bcqnar-ticrungsgesetzes ebenfalls dem Petitionsausschusse zugewiesen. Die dritte Petition wegen Herabmindernng der landes-fürstlichen Steuern würde ich dem Ausschüsse für den Rechenschaftsbericht, endlich die Petition wegen der Sprache dem Petitionsausschusse zuweisen. (Nach einer Panse:) Wenn keine Einwendung geschieht, so sind meine Anträge genehmigt. Ich habe dem hohen Hanse noch ein paar amtliche Mittheilungen zn machen: „Der erste landschaftliche Amtsdiencr Josef Prosen ist Hieramts trat seine Pensionirung eingeschritten. Nachdem er sich über die mehr als 47jährige öffentliche Dienstleistung, zudem aber auch mit ärztlichem Zeugnisse darüber ausgewiesen hat, daß er zu einer weiteren Dienstleistung nicht mehr geeignet ist, so hat der Landes-ausschnß keinen Anstand genommen, denselben nach § 8 der allgemeinen Pcnsionsvorschriften mit seinem Vollgehalte jährlicher 350 fl. ö. W. mit Letzten dieses Monates in den bleibenden Ruhestand zu versetzen, was er in Beachtung des § 27 der Dienstespragmatik für landschaftliche Beamte und Diener hiemit zur Kenntniß des hohen Landtages bringt und demnach beantragt: Der hohe Landtag wolle diese Verfügung zur Wissenschaft nehmen." Weiters bringt der Landesausschuß zu Ihrer Kenntniß (liest) : „Den 17. December l. I. wurde zufolge Mandats-niederlegung des Landtagsabgeordneten Mathias Gollob von den Wahlmännern der Landgemeinden Krainbnrg, Lack und Neumarktl eine Neuwahl vorgenommen. Dem eingesendeten Wahlactc liegen weder die Wählerlisten, noch die Legitimationskarten der Wahlberechtigten bei. Aus den Stimmlisten und Gegenlisten ist ersichtlich, daß sich an der Wahl 64 Wahlmänner betheiliget und daß ans Leopold Ritter von Höffern 29, auf Eduard Urbančič 28, auf Dr. Barthelmä Suppanz 6, auf Barthclmä Schnmmer 1 Stimme entfielen. Nach diesem Ergebnisse des ersten Mahlganges wurde des Wahlprotvkoll geschlossen. Da nach § 48 der Landtags-Wahlordnung zur Giltigkeit der Wahl jedes Landtagsabge-ordnctcn die absolute Mehrheit der Stimmenden nothwendig ist, welche tut vorliegenden Falle 33 Stimmen beträgt, so erscheint keiner der Obengenannten als Landtagsabgeordncter gewählt. Indem der Landesausschuß dieses Resultat seiner Prüfung dem hohen Landtage zur Kenntniß bringt, so ist er nicht in der Lage, den Antrag auf Zulassung eines nur mit relativer Stimmenmehrheit Gewählten zu stellen." Die Acten werden aus die Tische des hohen Hauses zur gefälligen Einsicht der Herren Abgeordneten gelegt werden, nach deren Prüfung es jedenfalls freisteht, dem hohen Hause einen Antrag zu machen. Ich habe den Herren Abgeordneten gestern folgende Vorlagen in ihre respective» Wohnungen zugeschickt: der breves)riten Strung bes ftmtiusdjen Canbtages zu Laibach am 21. December 1866. Anwesende: Vorsitzender: Carl v. Wurzbach, Landeshauptmann in Kram.— Vertreter der Regierung: K. k. Statthalter Freiherr v. Bach; Landesrath Roth. — Sämmtliche Mitglieder, mit Ausnahme Sr. fürstbischöflichn Gnaden Dr. Widmer und der Herren Abgeordneten: Baron Apfaltrern, Guttman, Kapelle, Dr. Skcdl, Baron Zois. —Schriftführer: Abgeordneter Franz Rudesch. Tagesordnung: 1. Bericht des Finanzausschusses über die Petition der Gemeinde Laase um eine Subvention von 1500 fl. zur Herstellung der über den Unzfluß führenden Gemeindebrücke. — 2. Bericht des Finanzausschusses über das Ansuchen des landschaftlichen Dieners Prosen um eine Personalzulage. — 3. Bericht des Berfassnngsausschusses. — 4. Bericht des Finanzausschusses, betreffend die erhöhte Subvention für die Mertschetschendorf-Gurkfelder Straße. — 5. Wahl der Mitglieder zum verstärkten Landesausschusse — 6. Eventuell Vortrag des Petitionsausschnsscs über die ihm zugewiesenen Petitionen. ßrgtmt der Sitzung 10 Uhr 45 Minuten. ------ ---------------- Präsident: Ich bestätige die Beschlußfähigkeit des hohen Hauses und eröffne die Sitzung. Der Herr Schriftführer wird das Protokoll der letzten Sitzung vortragen. (Schriftführer Franz Rudesch liest dasselbe. — Nach der Verlesung:) Ist Etwas gegen die Fassung des Protokolls zu erinnern? (Nach einer Panse:) Wenn nicht, so ist dasselbe vom hohen Hanse genehmigt. Ich habe dem hohen Hanse folgende Mittheilungen zu machen: Der Herr Landtagsabgcordnctc Dr. Blciwcis hat das Präsidium des hohen Hauses ersucht, den hochverehrten Herren Landtagsmitgliedern, welche durch die Betheiligung an dem gestern stattgehabten Leichenbegängniß seines Herrn Vaters demselben die letzte Ehre erwiesen haben, seinen tiefempfundenen Dank anszusprcchcn. Ich entledige mich hic-mit dieser an mich gerichteten Bitte. Die Leitung des Vereines der Aerzte in Krain zu Laibach hat durch den Herrn Landtagsabgcordnctcn Dr. Bleiwcis eine Petition an das hohe HanS gerichtet, nämlich „um hochgencigte Jntervenirnng bezüglich des Fortbestandes der Bezirkswundärzte und Bezirkshebammen in Krain." Ich werde diese Petition, wenn keine Einwendung geschieht, dem Pctitionsansschnsse zur Berichterstattung zuweisen. (Nach einer Pause:) Mein Antrag ist genehmiget. XIII..Sitzung. Die Stadtgcmcindc Stein sammt den Landgemeinden dieses Bezirkes hat durch den hochwürdigcn Herrn Dechant Toman eine Petition überreicht um Subvention der Cerna-straße und Erwirkung des Ansbancs des steierischen Theils derselben. — Diese Petition werde ich dem sogenannten Straßencomits zuweisen. (Rufe: Pctitionsausschuß!> Bitte, wird ein anderer Antrag gestellt? Vielleicht dem Finanz-ausschnssc? Abg. Svetec: Ich stelle den Antrag, diese Petition dem Petitionsausschusse zuzuweisen, weil darin weder von der Anlegung einer neuen Straße, noch überhaupt von einer bestimmten Subvention die Rede ist. Präsident: Wenn keine Einwendung geschieht, werde ich diese Pc-tioit dem Petitionsausschussc zuweisen. Abg. Teschmamr: Ich bitte, Herr Landeshauptmann, es sind bisher, wenn ich mich recht entsinne, solche Petitionen dem Finanzausschüsse zugewiesen worden, daher erlaube ich mir, zu beantragen, diese Petition dem Finanzausschüsse zuzuweisen. (Nach der Verlesung.) Präsident: Ich eröffne die Generaldebatte. Wünscht Jemand in der Generaldebatte daS Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, schreiten wir zur Spe-zialdcbatte. Wünscht Jemand zum Absätze 1 daS Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so bitte ich jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Absatz 1 ist angenommen. Wünscht Jemand zum zweiten Absätze daS Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so bitte ich jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Er ist angenommen. Ich beantrage gleich die Abstimmung im Ganzen, und bitte jene Herren, welche mit beiden Anträgen im Ganzen einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Die Anträge sind im Ganzen genehmiget. Die heutige Tagesordnung ist abgethan. Der Herr Abg. Dr. Toman hat mir eröffnet, daß er zwei Anträge zu stellen Willens sei. Da er diese correcter, alö ich vorzutragen im Stande ist, so ersuche ich ihn, dieselben dem hohen Hause bekannt zu geben. Poslanec dr. Toman: Prosim, gospod prvosednik! Kar zadeva moj predlog zastran borštnarjev, ga mislim drugikrat podati , ker bom še nektere besede pristavil. Prvi predlog se glasi (bere): „Naj slavni deželni zbor sklene: Naj deželni odbor pripravi za prihodnji zborov shod načrt postave, po kterej se morejo razdeliti me-njavke (menjavna zemljišča. Wechselgründe)." Dr. Lovro Toman 1/r. Dr. Bleiweis 1/r Jos. Debeutz 1/r. L o k e r 1/r. B oz m an 1/r. Derbič 1/r. pl. Langer 1/r. Margheri 1/r. Job. Kap eile 1/r. Dr. S up p an 1/r. Dr. E. H. Costa 1/r. Zois 1/r Jos. S a g o r c 1/r. Klemenčič 1/r. Koren 1/r. Schloissnigg 1/r. Gutmansthal 1/r. Ivan Toman 1/r. Svetec 1/r. Wurz bach 1/r. Prvosednik: Prosim, jaz se bodem tudi podpisal. Poslanec dr. Toman: Drugi predlog se glasi (bere): „Naj slavni deželni zbor sklene: Naj deželni odbor pripravi za prihodnji zborov shod načrt postave, po kterej se morejo razdeliti druž-binski pašniki (gmajne. Huthweiden)." Dr. Lovro Toman 1/r. Dr. Blei weis 1/r. Jos. Debeutz 1/r. L o ker 1/r. Rozman 1/r. Derbič 1/r. pl. Langer 1/r. Margheri 1/r. Johann Kapelle 1/r. Dr. S u p p a n 1/r. Dr. E. R Costa 1/r. Zois 1/r. Jos. Sagorc 1/r. Klemenčič 1/r. Koren 1/r. Schloissnigg 1/r. Gutmansthal 1/r. Ivan Toman 1/r. Svetec 1/r. Wurzbach 1/r. Präsident: Ich werde diese Anträge auch unterschreiben, und sie im Einverständnisse mit dem Herrn Antragsteller auf eine der nächsten Tagesordnungen setzen. Ich habe dem hohen Hause noch bekannt zu geben, daß mir so eben noch eine Petition durch Den Herrn Abg. Dr. Costa überreicht wurde. Dieselbe lautet (liest): „Anton Laurič und Jakob Blaschon von Planina bitten um hochgeueigte Ertheilung der Bewilligung zur Errichtung von Mäuthen an der von Planina bis an die Bezirksgrenze bei Obloschitz führenden Eoncurrenzstraße gegen inangeführte Bedingungen". Ich glaube diese Petition füglich dem löblichen Straßencomite zuweisen zu können. Wenn keine Einwendung geschieht, so ist mein Antrag genehmiget. Se. Ercell. der Herr Obmann des Verfassungsausschusses hat mich ersucht, die Herren Mitglieder desselben zu einer Sitzung gleich nach Schluß der Plenarsitzung einzuladen. Ich habe nur noch die Tagesordnung für die nächste Sitzung dem h. Hause bekannt zu geben, nämlich: 1. Bericht des Finanzausschusses über die Petition der Gemeinde Laas, um eine Subvention von 1500 ft. zur Herstellung einer über den Unetzfluß führenden Gemeindebrücke. 2. Bericht des Finanzausschusses über das Ansuchen des landschaftlichen Amtsdieners Josef Prosen, um eine Personalzulage. 3. Bericht des Verfassungsausschusscs. 4. Bericht des Finanzausschusses über die angesuchte Subvention zum Baue der Merčečendorf-Gurkselder Straße aus dem Landesfonde. 5. Wahl der Mitglieder in den verstärkten Landesausschuß, endlich eventuell: 6. Vortrag des Petitionsausschusses über die ihm zugewiesenen Petitionen. Jene Vorlagen, welche heute noch nicht in den Händen der hochverehrten Mitglieder sind, werden Ihnen rechtzeitig in das Haus geschickt. Ich beantrage die nächste Sitzung für Freitag den 21. Dezember. Wenn keine Einwendung gegen die Tagesordnung erhoben wird, schließe ich die Sitzung. Schluß der Sitzung. Schluß der Sitzung um 12 Uhr 30 Minuten. Verlag Sei trainifdien LandesauSschuffes. Druck von 3- Rud. Milliy in Laibach. Rechnungsabschluß des kruinischcn LandcsfondcS pro I860 — Bericht des Ainanjausschusses, betreffend die Slraßcnumlcgung zwischen Katzen. dorf und SSörM. wärtige Vorlage dem Ausschüsse in Straßenangelegenheiten zur Vorberathung zugewiesen würde. Ich bitte jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Der Antrag ist angenommen. Ich werde daher das verehrte Somite ersuchen, diesen Gegenstand zu übernehmen. Wir kommen nun zum Rechnungsabschlüsse des krainischen LandesfondeS pro 1865. — Ich bitte den Herrn Berichterstatter den Vortrag zu beginnen. Berichterstatter Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Suppan (liest): „Hoher Landtag! Die Rechnungsabschlüsse des Landcsfondes im engeren Sinne, des Domestical-, Gebär-, Irren-, Findel-, Krankenhaus- und Zwangsarbeitshaus-Fondes für das Jahr 1865 werden mit dem Antrage vorgelegt: Der hohe Landtag wolle selbe dem Finanzausschüsse zur Prüfung und Antragstellung zuweisen". (Nach der Verlesung.) Präsident: Wünscht Jemand von den Herren zu diesem Antrage das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, bringe ich denselben zur Abstimmung und bitte jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Der Antrag ist vom hohen Hause genehmigt. Wir kommen mm zum letzten Gegenstände der Tagesordnung, d. i. zum Berichte des Finanzausschusses, betreffend die Straßenmnlegung zwischen Katzendorf und Wördl im Bezirke Rndolföwerth. Ich bitte den Herrn Berichterstatter, den Vortrag zu beginnen. Berichterstatter Ritter v. Gutmansthal (liest): „Hoher Landtag! Der Finanzausschuß beeilt sich über das ihm zur Vorberathung und Antragstellung übergebene Bauelaborat, betreffend die Straßenumlegung zwischen Katzendorf und Wördl, wofür eine Subvention ans dem Landesfonde angesucht wird, nachstehende Aeußerung zu erstatten: Die fragliche Straßenumlegung betrifft einen Theil der dermaligen RudolsSwerth-Nassenfuß-Gurkfelder Bezirks-flraße, und bezweckt: a. eine Abkürzung dieses Straßenzuges durch Vermeidung der Curven bei Löschnitz, bann zwischen St. Peter und Wördl. b. Die Erzielung einer mehr ebenen Straßenlinie und Beseitigung der bedeutenden Steigungen bei Katzendorf, Löschnitz, vor und hinter St. Peter und bei Wördl, endlich: c. Folgerecht eine Abkürzung des Gesammtstraßen- zugeS von Rudolfswerth und der durch eine stabile Brücke mit dem krainischen Saveufer verbundenen Eisenbahnstation Videm. ^ Die Länge der ganzen umzulegenden Straßenstrecke soll circa 2100 Klafter und das Gefälle an derselben streckenweise höchstens 3 größtentheils aber nur 1 bis 2 Zoll betragen, während dieses Gefälle ans dem dermaligen weit längeren Zuge 6, 7 auch 8 Zoll betragen soll. ES wird noch ferner von technischer Seite beigefügt, daß durch diese Straßennmlegnng und durch die hiermit in Verbindung stehende Ausführung dcS Straßenzu-geö von Merüeöendorf nach Rimsch respektive Gnrkfeld durch den Krakauerwald die ganze Entfernuitg zwischen Rudolfswerth und am Bahnhöfe Videm, welche jetzt mittelst der Rcichöstraße über Barthelmä und Landstraß gegen 5 Stunden beträgt und wegen den nöthigen Zwischenstationen und häufig erforderlichen Vorspann den Frach-tcnverkehr sehr erschwert und vertheuert auf einen Zeitaufwand von 3 ä 3y2 Stunden ohne Verwendung einer Vorspann reduzirt werden würde. Die Kosten dieser Straßenumlegung werden im Ganzen auf 22.347 fl. 52 kr. veranschlagt, wovon 11.118 fl. 10 kr. auf Meisterschaften und Materialien und 11.229 fl. 42 kr. auf Hand- und Zugleistungen entfallen, daher sich das k. k. Bezirksamt Rudolfswerth mit Rücksicht auf die in seinem Bezirke herrschende Armuth wegen Bewilligung eines Subventionsbetrages aus dem Landesfonde verwendet, welches Einschreiten auch von der k. k. Laudesbehörde unterstützt wird. Der Finanzausschuß hat unter Beiziehung sowohl von orts- und sachkundigen Mitgliedern des Landtages als auch eines technischen Consulenten, diese Angelegenheit einer reiflichen und eingehenden Prüfung unterzogen, und sich schließlich in der Ansicht geeinigt, daß die beabsichtigte Straßemimlegung im Interesse des Frächten-verkehres und der leichteren Verbindung mit der Eisenbahn zwar wünschenswcrth und nothwendig erscheine, baß ihr aber für jetzt, in so lange nicht die Meröeöen-dorf-Rimsch-Großdorfer Straße in Angriff genommen und vollendet ist, das Merkmal der Dringlichkeit abgehe und daß in diesem Falle eine Subvention aus dem Landesfonde für dermalen nicht gerechtfertigt erscheine. Auch scheint es, daß diese beabsichtigte Straßenverbesserung auf eine viel einfachere, minder kostspielige und mit der Leistungsfähigkeit der Bezirksinsassen in besserem Verhältnisse stehende Weise bewerkstelligt werden könnte, wenn statt der in dem vorliegenden technischen Elaborate berückstchtiglen ausgedehnten Straßenumlegung, wodurch eine so Überaus hohe, meistens für kostspielige Kunstbauten und Grundeinlösungen veranschlagte Bausumme veranlaßt, würde, sich darauf beschränkt werden wollte, die auf dieser Straße vorkommenden den Verkehr erschwerenden Steigungsvcrhältnisse in thimlichst ökonomischer Weise zu vermindern. Mit einer solchen minder kostspieligen Straßenverbesserung könnte auch schon jetzt begonnen und successive, je nach den Kräften der Bezirksinsassen unter einer verständigen technischen Leitung fortgefahren werden, so daß bei Eröffnung des vom Lande subventionirten Straßenzuges Meröeäendorf-Rimsch auch die Strecke Rudolfs-werth-Meöeöendorf als für den Frachtenverkehr vollkommen benützbar dastünde. Nach Vorausschickung dieser Erörterungen stellt sonach der Finanzausschuß folgende Anträge: Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Für die Straßenumlegung zwischen Katzcndorf und Wördl int Bezirke Rudolfswerth wird für dermalen eine Subvention aus dem Landesfonde nicht bewilligt. 2. Der Landesausschuß wird beauftragt, diesen Beschluß der hohen k. k. Landesregierung unter Beifügung der oben erörterten Motive und Andeutungen mitzntheileu". S ch l o i ß n i g g, m. p. Gutmansthal, m. p. Obmann. Berichterstatter. benachbarte Bezirksconcurrenz namentlich gegen die Robotleistung auf Straßenstrcckcn in fremden Bezirken erklärt haben. So sehr auch der Landesausschuß die mit der letzteren verbundenen Unzukömmlichkeiten und Schwierigkeiten würdiget, so hält er doch die Beiziehung fremd-bezirkiger Gemeinden zu den Baranslagen für Straßenanlagen, die von jenen vorzugsweise benützt werden, auch wenn sie in einem anderen Bezirke sich befinden, für vollkommen gerechtfertigct. Von der k. k. Landesregierung wurde bisher diese Praris bei kostspieligen Straßenanlagen geübt, und zur Sicherung des Baufondes für eine ausgedehntere Con-currenz jener Bezirke, die an der Straßenanlage ein besonderes Interesse hatten, in den bezüglichen Bezirkscasse-Präliminarien Vorsorge getroffen. Die möglichste Schonung des Landesfondes macht es daher räthlich, von der bisherigen Uebung nicht Umgang zu nehmen, sondern diese Einbeziehung in eine erweiterte Concurrenz dem LandeSausschusse zu wahren. Sämmtlichen hier vorgebrachten Erwägungen glaubte der Landes-Ausschuß durch den nachfolgenden Gesetzentwurf zu entsprechen, den er der Annahme des hohen Hauses empfiehlt: Gesetz wirksam für das Herzogthum Krain. Ueber Antrag und mit Zustimmung des Landtages Meines Herzogthums Krain finde Ich im Nachhange zu dem Straßengesetze vom 14. April 1864 anzuordnen, wie folgt: 8. 1. Jeder der gegenwärtig bestehenden politischen Bezirke des Landes bildet für die innerhalb seiner Grenzen befindlichen Concurrenzstraßen ein Concurrenzgebiet. §. 2. Bei Concurrenzstraßen, deren Herstellung oder Erhaltung die Gemeinden eines Concurrenzgebietes im Vergleiche zu den Gemeinden benachbarter Concurrenzgebiete, von denen die Straße vorzugsweise benützt wird, unver-hältnißmäßig belastet, können auch letztere zu den Barauslagen in die Mitconcurrenz einbezogen werden. Die Verfügung hierüber steht dem Landesausschusse zu. §. 3. Die Barauslagen für die Concurrenzstraßen sind auf sämmtliche Gemeinden des Concurrenzbezirkes nach Maßgabe ihrer Gesammtvorschreibung an direkten Steuern zu vertheilen. Diese Bezirksumlage ist durch dieselben Organe und Mittel, wie die Steuer selbst einzuheben. §. 4. Die gemeinde- und ortschaftsweise Vertheilung der Naturalleistungen hat mit thunlichster Berücksichtigung der bei den Bezirksstraßen bestandenen Uebung und mit Zuweisung der einzelnen Straßenstrecken an die zunächst gelegenen Gemeinden zu geschehen, wobei die Eigenthümlichkeit der Straße, ihre größere oder geringere Abnützung, die Schwierigkeit der Schottergewinnung, die Entfernung der einzelnen Gemeinden und Ortschaften von der Straße zu berücksichtigen find. Bei der individuellen Zutheilung ist darauf zu sehen, daß dem einzelnen Concurrenten mit Rücksicht auf seinen Gesammtbesitzstand eine zusammenhängende Straßenstrecke zugewiesen werde. §- 5. Die gemeindeweise und individuelle Zutheilung der einzelnen Straßen in jedem Concurrenzgebiete steht dem Straßencomite zu. Berufungen gegen dessen Verfügungen gehen an den Landesausschuß". (Rach der Verlesung.) Präsident: Ich eröffne die Generaldebatte. Wünscht Jemand in der Generaldebatte das Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so schreiten wir zur Spezialdebatte. Es kommt zuerst das Gesetz wirksam für das Herzogthum Krain. Dasselbe lautet: „Ueber Antrag . . . (Wird unterbrochen vom) Abg. Kromer: Herr Landeshauptmann, ich werde doch um das Wort bitten: Ich glaube, daß diese Vorlage wenigstens behufs Erwägung der Frage, ob cs gegenwärtig — fast unmittelbar vor der Organisirung der politischen Behörden — angezeigt sei, ein solches Gesetz zu erlassen, vorläufig einem Ausschüsse zur Vorberathung zuzuweisen sei (Rufe: Einem schon bestehenden Ausschüsse!), nämlich dem Ausschüsse für das Gesetz über die Straßenconcurrenz. (Abg. Dr. Costa: Dem bereits bestehenden (Somite.) Abg. Kromer: Dem bereits hiefür bestehenden Ausschüsse. Präsident: Wird der so eben vernommene Vertagungsantrag des Abgeordneten Kromer unterstützt? (Einige Mitglieder erheben sich.) Er ist hinlänglich unterstützt. Wünscht Jemand von den Herren über diesen Vertagungsantrag das Wort? Berichterstatter Deschmann: Obwohl nach meiner Anschauung bei Gesetzesvorlagen, welche vom LandeSausschusse im hohen Hause eingebracht werden, gleich in die Vollberathung derselben eingegangen werden könnte, so verkenne ich doch nicht, daß durch eine Vorberathung mittelst eines Spczialcomi-te's bei Gesetzen von so großer Tragweite, wie es eben das vorliegende ist, der Güte des Gesetzentwurfes selbst nur noch eine größere Garantie geboten wird, zumal, da in diesem Comite Langtagsabgeordncte von den verschiedensten Landestheilen vertreten sind, denen die speziellen Verhältnisse ihrer Gegend bekannt sind. Dieselben sind eben auch im Stande die Wünsche der dortigen Bevölkerung zum Ausdrucke zu bringen, welche Wünsche eben durch ein solches Spezialcomite am besten gewürdigt werden können. Ich schließe mich daher jedenfalls diesem Antrage an, daß daS Straßencomite diese Gesetzesvorlage einer Vorberathung unterziehe. Präsident: Die Debatte ist geschlossen, und ich bringe den Vertagungsantrag des Herrn Abgeordneten Kromer sogleich zur Abstimmung. Derselbe geht dahiu, daß gegen- immer durch ihre Verkehrswichtigkeit, sondern nicht selten wegen Erleichterung der gleichmäßigen Vertheiluiig der Bezirksconcurrenz hervorgerufen, daher denn auch Strassen, die eher als Gemeindewege zu bezeichnen wären, als Bezirks- resp. als Concnrrenzftraßcn erklärt worden sind. So wie bei Feststellung der Concurrcnzstraßen die Bezirksstraßen maßgebend waren, wird auch bei Bildung der Concurrenzgebiete auf die bestehenden Bezirkscoiicur-renzen Rücksicht zu nehmen sein. In dem vorjährigen Berichte des LandesauSschnsses über die Concurrenzstraßen sind diejenigen, denen wegen ihrer Wichtigkeit für den Verkehr größerer Landesstriche eine erhöhet? Bedeutung zukommt, speziell angeführt worden. Es wäre im Interesse der einheitlichen Leitung solcher Straßen gelegen, daß sie in der Verwaltung selbstständiger Comilä's stünden, und für dieselben besondere Concurrenzgebiete geschaffen würden. Doch würde die Ausführung dieser Modalität, die an solchen Straßen gelegenen Gemeinden übermäßig belasten, ohne ihnen die Gewähr zu bieten, daß sic nicht auch in andere Concurrenzgebiete einbezogen würden, es wäre auch zu besorgen, daß den Straßcncomitö's eilte zu große Aufgabe aufgebürdet würde, da es ihnen nicht möglich wäre, der Straße in ihrer ganzen Ausdehnung eine gleichmäßige Obsorge angedeihen zu lassen, abgesehen davon, daß eine gleichmäßige Befolgung ihrer Verfügungen in den verschiedenen Bezirken nicht zu erwarten stünde. ad c. Bei den vielen mit der Obsorge für die Straßen verbundenen Geschäften wird das Amt eines Straßencomite-Mitgliedes kein Gesuchtes sein, zumal diese Geschäfte unentgeltlich zu versehen sein werden. — Die zur technischen Leitung nöthigen Kenntnisse, der gute Wille und die Aufopferung in der Besorgung gemeinnütziger Angelegenheiten, die Geschäftsroutine erfordern Männer, die keineswegs in reichlicher Auswahl vorhanden sind; überdies sind die besten vorhandenen Kräfte durch die Besorgung der Gemcindeangelcgcnheitcn in hohem Grade in Anspruch genommen. Hierzu kommt noch die Verwaltung der Skraßenbanfonde, die Besorgung der Kassageschäfle, die schwierige Stellung dieser Organe gegenüber einzelnen renitenten und apathischen Fractionen der Bevölkerung, welche Umstände es nur wünschenswerth machen, daß die Zersplitterung in der Schaffung dieser Verwaltungsorgane möglichst vermieden werde. Es liegt schon derzeit die Erwägung nahe, daß die Vervielfältigung in der Verwaltung von Angelegenheiten, die mehreren Gemeinden gemeinschaftlich sind, möglichst eingeschränkt werde, indem bei dem Mangel eines zwischen den Gemeinden und dem Lan-deöausschnsse stehenden Mittelgliedes ohnehin für jede durch die Concurrenz mehrerer Gemeinden zu erzielende Besorgung gleichartiger Angelegenheiten ähnliche Vollzugsorgane zu schaffen, oder diese Angelegenheiten an bereits bestehende Canute's zu überweisen sein werden. ad d. Nach §. 19 des Straßenconcurrenzgesetzes wird dem Straßencomite für die mit der Besorgung der Geschäfte verbundenen nothwendigen Barauslagen der Ersatz ans dem Concurrenzfonde geleistet. Es ist demnach die möglichste Vereinsachung in den technischen Erhebungen und in der Ueberwachung der Straßen anzustreben. ad e. Die ländliche Bevölkerung ist bei ihrem vorherrschend conservativen Charakter für solche Neuerungen keineswegs günstig gestimmt, welche Einrichtungen betreffen, die, wenn auch nur im administrativen Wege, dock meist nach Einvernehmung der Gemeindevertretungen und mit deren Zustimmung eingeführt worden sind, die überdies durch langjährige Uebung in der Bevölkerung feste Wurzeln gefaßt haben. — Bei den Bezirksstraßen war die Vertheilung der Lasten auf die Gemeinden im großen Ganzen eine ziemlich gleichförmige, es ist in vielen Bezirken die gemeindeweise und individuelle Zutheilung der einzelnen Straßen in einer den Anforderungen des Rechtes und der Billigkeit entsprechenden Weise erfolgt, so daß von der größten Anzahl der einvernommenen Gemeinden der Wunsch ausgesprochen wurde, daß die bisherigen Zutheilnngen auch in Zukunft beibehalten werden sollen. Die erhobenen Klagen beziehen sich meist auf die in den letzten Jahren ausgeführten neuen Straßenanlagett, von denen die meisten gar nicht im Interesse der in die bezügliche Concurrenz einbezogenen Gemeinden gelegen waren. Da jedoch noch §. 10 des Straßenconcurrenzge-setzes den Gemeinden für den Bau und die Erhaltung solcher Straßenbeiträge aus dem Landesfonde bewilliget werden können, so ist hiermit ein Hilfsmittel zur Ausgleichung von Ueberbürdnngen geboten; ferner wird dadurch, daß die Bestimmung dieser Concurrenzen von dem Votum der Skraßencomite's abhängig gemacht wird, das Prinzip der Autonomie der Gemeinden gegenüber der behördlichen Bevormundung in jener Weise gewahrt, wie cs bereits in der Gemeindeordnung durchgeführt erscheint. Alle diese Erwägungen haben den LandeSausschnß zu der Ueberzeugung geführt, daß die Abgrenzung der Concurrenzgebiete nach den Grenzen der bisherigen Bezirke in den praktischen Bedürfnissen, in den Wünschen der Bevölkerung und in dem Interesse der gedeihlichen Entwicklung des Straßenwesens, unter der neu einzuführenden Verwaltung gelegen sei. Schon seit langer Zeit ist die Zusammengehörigkeit der in einem Bezirke befindlichen Gemeinden in den An-schauttngen der Bevölkerung begründet, und es wird auch die jetzige neue Verwaltung bed Straßenwesens desto schnelleren Eingang finden, wenn sic mit solchen Grenzen zusammenfällt, welche die Einwohner auch in ihren anderen Verhältnissen beachten gelernt haben, indem die politischen Bezirke in der That mit Rücksicht auf die gleichartigen Bedürfnisse gebildet worden und auch für die Erfordernisse der Straßen maßgebend sind. Auch ist nicht außer Acht zu lassen, daß nach der Wahl der Straßen-comites die Auflösung der Bezirkscasscn, welche nach den gesetzlichen Bestimmungen ein Eigenthum der Gemeinden des Bezirkes sind, erfolgen werde, und eö hätte jede andere Bildung der Concurrenzgebiete weitwendige Verhandlungen über die Vertheilung der vorhandenen Caffabe-stände und des sonstigen Vermögens der BezirkScassen zur Folge. Von den einvernommenen Gemeinden haben sich jene von 18 Bezirken, somit die Mehrzahl der Gemeinden des Landes für die Bildung der Concurrenzgebiete nach den jetzigen Bezirksgrenzen ausgesprochen, und zugleich den Wunsch zum Ausdruck gebracht, daß die jetzigen Bezirks-cassen nicht aufgehoben, sondern mit den ihnen obliegenden Leistungen auch noch in Zukunft unter der jetzigen Administration belassen werden mögen. Dagegen sind von den Gemeinden einzelner Bezirke, als: Senožeč, Adelsbcrg, Jdria, Gurkfeld, Anträge gestellt worden, daß bei einigen von ihnen erhaltenen Straßen, die besonders von den Gemeinden benachbarter Bezirke benützt werden, letztere sowohl zu den Barzahlungen als auch zu den Naturalleistungen in die bezügliche Bezirksconcurrenz cinbezogen würden. Die hierüber zwischen mehreren Bezirken eingeleiteten Verhandlungen stießen jedoch auf den entschiedenen Widerwillen der Bevölkerung, welche durch ihre Gemeindevertreicr sich gegen jede Einbeziehung in die nommenen Protokolle nebst den Gutachten der k. k. Bezirksämter dem Landesausschusse zur Verfassung des bezüglichen Gesetzentwurfes übermittelt worden. Dieser erachtet den weiteren Erwägungen über diesen Gegenstand die Bemerkung voranschicken zu sollen, daß das vorgelegene Materiale, welches in dem kurzen Zeiträume nach Constituiruug der neuen Gemeinden zu Stande gebracht worden war, zu mangelhaft sei, um auch nur die gemeindeweise Concurrenz für jede Straße festzustellen. Eö scheint aber auch eine detaillirte Bestimmung der Concurrenzen, wie sie daS Gesetz vom 14. April 1864 in Aussicht stellt, wegen der höchst mannigfaltigen lokalen und sonstigen Verhältnisse, die hierbei in Betracht zu ziehen sind, und die überdies einem vielfältigen Wechsel unterliegen, in den Rahmen eines Landesgesetzes nicht gefaßt werden zu können. Der §. 8 des gedachten Gesetzes unterscheidet zwei Arten von Leistungen bei der Herstellung und Erhaltung der Straßen, nämlich die Barauslagen für Materialien und Kunstbauten und die Naturalleistungen in Handlanger-Arbeiten und Fuhren bestehend. Der §. 9 stellt fest, daß in so ferne nicht das Landesgesetz mit Rücksicht auf die größeren oder geringeren Vortheile der Gemeinden etwas Linderes bestimmt, die Geld- und Naturalleistungen auf die einzelnen Gemeinden nach Maßgabe ihrer gesummten Vorschreibung an direkten Steuern zu vertheilen sind. Dieser Grundsatz ist bisher bei den Barauslagen der Bezirksstraßen ausnahmslos in Anwendung gekommen; sollte nach demselben auch die Vertheilung der Naturalleistungen geschehen, so müßten bestehende Concurrenzen, in die sich bereits die Bevölkerung eingelebt hat, zum großen Theile umgeändert werden, waö eine große Mißstimmung im Lande hervorrufen würde. Außer der Höhe der Steuervorschreibung, und bent Vortheile, den eine Gemeinde von der Straße zieht, sind auch die Eigenthümlichkeit der Straßenstrecke, ihre größere oder geringere Abnützung, die Entfernung der einzelnen Gemeinden von derselbeit, die Schwierigkeit der Schottergewinnung von nicht minderem Einflüsse auf die Bestim-mung der Concurrenzen. Allen diesen Rücksichten kann jedoch nur auf Grund der genanesten Lokalerhebungen Rechnung getragen werden, weshalb es derzeit nicht möglich ist, zu beurtheilen, ob die bereits bestehenden, oder die neu beantragten Concurrenzen den Anforderungen des Rechtes und der Billigkeit entsprechen. Die bloße Bezeichnung der concurrenzpflichtigen Gemeinden für eine bestimmte Straße ohne genaue Angabe der Strecke, deren Herstellung und Erhaltung ihnen obliegt, wäre jedoch ohne allen praktischen Werth. Ferner ist es sehr fraglich, ob derlei detaillirte Coucurreuzbestimmungen Gegenstand eines Landesgesetzes sein können, da vielfältige Reclamationen von Seite der Betheiligten unvermeidlich, und auch andere Umstände, als';. B. Straßenumlegungen, die Einbeziehung von Gemeindewegen in die Zahl der Concurrenzstraßen eine mannigfache Abänderung solcher Bestimmungen zur Folge haben müssen. Endlich ist zu erwägen, daß die lokalen Verhältnisse es mit sich bringen können, in die Zuweisuiigs-Rayone größerer Gemeinden Zuweisungs - Enclaven einzelner Ortschaften, ja sogar einzelner Grundbesitzer angrenzende Gemeinden einzubeziehen, lauter Verhältnisse, deren Regelung nicht durch ein Landesgefetz, sondern nur durch die jeweiligen Administrations-Organe in Ausführung allgemeiner aufzustellender Normen geschehen kann. Wie nach der bisherigen Uebung die Ausmittlung der Concurrenzen bei den Bezirksstraßen in der Amtssphäre der Bezirksämter gelegen war, gegen bereit Aus-spruch die Berufung an die Landesbehörde offen stand, so dürfte es als das Zweckmäßigste erscheinen, in Zukunft diese Agende den Straßencomitas unter Offenlassung des Rekurses an den Landesausschuß zu überlassen. Das zu erlassende Gesetz über die Concurrenzgebiete kann demzufolge das Detail der Concurrenzen nicht enthalten , sondern muß sich auf allgemeine Grundsätze beschränken, welche zugleich eine Abänderung des §. 9 des Straßeugesetzeö vom 14. April involvireu. Bei Feststellung dieser gesetzlichen Normen dürften folgende Gesichtspunkte maßgebend sein: a. die Verhältnisse der hierländigen Gemeinden; b. die Beschaffenheit der Concurrenzstraßen int Allgemeinen ; c. die Aufgabe der künftigen Straßen - Comitü's; (1. die möglichst billige Regie der Straßen; e. die Vermittlung eines entsprechenden Uebergau-ges von der Verwaltung der Straßen durch die k. k. Behörde in jene durch gewählte Organe der Gemeinden. ad a. Die Leistungen für die Concurrenzstraßen liegen den Gemeinden ob, es scheint daher die Abgrenzung der einzelnen Concurrenzgebiete nach den Gemarkungen der einzelnen Gemeinden die einfachste und natürlichste zu fein, doch würde sie bei der großen Zersplitterung der Gemeinden bett völligen Ruin der Straßen unvermeidlich zur Folge haben. Einige der einvernommenen Gemeinden haben sich für die Bildung gemeiudeweiser Rayone ausgesprochen, doch lag derlei Wünschen überall die Verkennung des allgemeinen Interesses und das egoistische Bestreben zu Grunde, bei dem Minimum der bisherigen Beitragslei-stung für Straßenzwecke innerhalb der engen Communal-grenzen auch in Zukunft zu verbleiben. Eine solche Der-theilung könnte die stärkste Leistung auf Gebietstheile wälzen, die ohnehin schon schwer belastet sind und wenig zu leisten vermögen. Die Herstellung von Kunstbauten wäre für kleinere, auf ihre eigenen Kräfte gewiesene Gemeinden eine Unmöglichkeit. Auch die Schwierigkeit, in jeder Gemeinde geeignete Männer zu finden, denen die Obsorge des Slraßenwesenö mit Beruhigung anvertraut werden könnte, so wie die kostspielige Vervielfältigung dieses Administrationszweigeö sprechen gegen die Bildung der Concurrenzgebiete nach den Abgrenzungen der Gemeinden. Nur durch Bildung größerer Concurrenz-Rayone können jene dem Straßenwesen abträglichen Hindernisse, die sich in Folge der Bildung zu kleiner Gemeinden ergeben, beseitiget, und die hinlänglichen Garantien der zum ersprießlichen Gedeihen des Straßenwesens nöthigen geistigen und materiellen Kräfte geschaffen werden. Hierbei ist noch der weitere Umstand zu berücksichtigen, daß die in Rede stehende Bildung der Concurrenzen als eine Bildung vergrößerter Gemeindegebiete rücksichtlich der Straßen und der mit bereit Herstellung und Conser-virung verbundenen Kosten erscheinet, daher dieselbe zugleich als eine Anbahnung zur innigen Verschmelzung der sonstigen Gemeiiideinteressen anzusehen ist. ad b. Der in dem Gesetze vom 2. April 1866 enthaltenen Feststellung der einzelnen Concurrenzstraßen lag das bestandene Bezirksstraßenuetz zu Grunde. Die Erklärung einer Straße zur Bezirksstraße wurde jedoch nicht 3* Bericht des PctitionSausschuffcö über die Petitionen her Sindtgcmeindcn Krainburg und Laibach, wegen Regelung der Untcrrichtswrachc an den Volk«- und Piittelschulcn de« LerzogthumS Krain. — AbiUmmuna hierüber, — Antrag de« FinanzaudtchuffcS bezüglich des Ansuchen« de« Unterstützungsvcrcincs an philosophischer Facultät in Wien. — Berichi de« LandcsauSschussc« über den Gesetzentwurf, betreffend die Bildung der Straxenconcurrcuzgcbicte. Debcutz: Ja! Guttman: Ick enthalte mich der Abstimmung! (Bewegung.) Ritter v. Gntmansthal: Nein ! Horak: Abwesend! Jombart: Nein! Kapelle: Ja! Klemenčič: Ja! Koren: Ja! Kosler: Nein! Kronicr: Nein! v. Langer: Nein! Locker: Ja! Graf Margheri: Nein! Mulley: Nein! Obresa: Abwesend! Dr. Recher: Nein! (Heiterkeit.) Rosmann: Ja! Rudcsch Josef: Nein! Rudesch Franz: Nein! Sagorz: Ja! Ercellcnz Freiherr v. Schloißnigg: Ja! Dr. Skedl: Nein! Dr. Snppan: Nein! Svetec: Ja! Dr. Toman: Ja! Dechant Toman: Ja! Fürstbischof Widmer: Abwesend! v. Wurzbach: Nein! Baron Anton Zois: Ja! Ich bitte den Herrn Abgeordneten Kromer mir die Zahl bekannt zu geben. Abg. Kromer: Es wurden 30 Stimmen abgegeben, davon haben 14 mit „3a" und 16 mit „Nein" geantwortet. Schriftführer Franz Rudesch: Ich habe 31 Stimmen gezählt. Abg. Dr. Toman: 17 haben mit „Nein" und 14 mit „Ia" gestimmt. Präsident: Ich bitte, Herr Abgeordneter Kromer, welches Resultat haben Sie? Abg. Kromer: Ich habe 14 mit „I a" und 16 mit „Nein". Abg. Guttman: Ich habe mich der Abstimmung enthalten. Abg. Dr. Toman: 14 haben mit „I a" und 17 mit „N e i n" gestimmt. Präsident: Welches Resultat haben der Herr Schriftführer? Schriftführer Franz Rudesch: 14 Ja und 17 Nein. Präsident: Es ist also durch die Herren Scrutatoren festgestellt, daß der Antrag vom hohen Hause abgelehnt ist, dem gemäß findet über lit b keine Debatte statt und der Gegenstand ist abgethan. Wir schreiten nun zum zweiten Gegenstand der Tagesordnung, ich bitte den Herrn Berichterstatter den Vortrag zu beginnen. Berichterstatter Ritter v. Gntmansthal (liest): „Hoher Landtag! Der Ausschuß deS UnkerstützungS - Vereins für mittellose würdige Studirende der philosophischen Facultät an der Wiener Hochschule hat in einer von dem derzeitigen Präses, Victor Ritter v. Kraus unterzeichneten Petition ddo. 21. November 1866 seine bereits im vorigen Jahre an den hohen Landtag gestellte Bitte wiederholt, daß demselben in Berücksichtigung seines humanen Zweckes eine Subvention bewilliget werden wolle, wobei sich darauf bezogen wird, daß die Zahl der vom Vereine unterstützten meist auswärtigen Studirenden von Jahr zu Jahr zunimmt, und daß sich, wie dies auch der dem Gesuche beiliegende Jahresbericht nachweist, unter den im verflossenen Vereinöjahre Unterstützten 8 Angehörige des Kronlandes Krain befanden. Dem gleichartigen, im vorigen Jahre eingebrachten Gesuche dieses Vereins wurde durch Landtagsbeschluß in der 24. Sitzung am 3. Februar 1866 in Anbetracht deS bekanntlich schwach dotirten aber vielseitig und für heimische Nothstände in Anspruch genommenen LandeSfondeS und in Berücksichtigung der Thatsache, daß die Zahl der an der philosophischen Facultät in Wien studirenden krainischen Jugend eine äußerst geringe ist, welche übrigens noch häufig vaterländische Stipendien genießt, keine Folge gegeben. Aus den gleichen Gründen findet sich der Finanzausschuß auch in diesem Jahre zu dem Antrage veranlaßt: Der hohe Landtag wolle beschließen: Das Ansuchen des Nnterstütznngsvereins wird mit Bedauern abgelehnt". S ch l o i ß n i g g, m. p. Gntmansthal, m. p. Obmann. Berichterstatter. (Nach der Verlesung.) Präsident: Wünscht Jemand der Herren das Wort über diesen Antrag? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so schreite ich zur Abstimmung, und bitte jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Der Antrag ist vom hohen Hau>e genehmigt. Wir kommen nun zum Berichte deS Landesausschusses über den Gesetzentwurf, betreffend die Bildung der Straßen - Concurrenzgebiete zur Herstellung und Erhaltung der Concurrenz- Straßen in Krain. Berichterstatter Deschmann (liest): „Hoher Landtag! Nach den §§. 8, 9 und 16 des Straßen-Eon-currenzgesetzes vom 14. April 1864 sind die einzelnen Concurrenzgebiete durch ein Landesgesetz festzustellen, und hat der Einbringung eines solchen die Perhandlung mit den Betheiligten voranzugehen. In Ausführung dieser Bestimmung sind die neu constituirten Gemeinden von den k. k. Bezirksämtern einvernommen und die hierüber aufge- 58crirt)t bes PetilionsausschusseS über bie Vctitioncn bcr ©tabtgemcinben Krainbura und Laibach, wegen Regelung der Unterrichtssprache \ 77 an den Volks, und Mittelschulen des Herjogthnins Ärain. — Debatte und Abstimmung hierüber. 1 ‘ „An bag Verständniß dieser Grnndverhältnissc knüpft sich in der Folge leicht die Kenntniß der Eigenthümlichkeiten einer besonderen Sprache; die Muttersprache wird bann, wie der geistreiche Jean Paul richtig bemerkt, die Sprachmutter jeder andern Sprache, welche der Schüler etwa noch lernen will, und leicbl erkennt der Knabe, daß die lateinische, die griechische, die französische :c. Sprache im Grunde genommen nichts anderes ist, als ein eigenthümlicher, bloß in Lautverhältnissen und Biegnngs-formen verschiedener Ausdruck derselben Grnndverhältnisse, die er in seiner Muttersprache schon erkannt hat". Das hohe Haus wolle daraus entnehmen, wie wichtig die Muttersprache für jeden Unterricht überhaupt, namentlich aber für den Unterricht in anderen Sprachen ist. Ich will bei dieser Gelegenheit das hohe HauS aufmerksam machen, daß für uns namentlich die Kenntniß der slavischen Sprachen heutzutage von einer hervorragenden Wichtigkeit ist. Ich will hier auf die Verhältnisse nicht reflectiren, die in der Zukunft eintreten werden und könnten; ich will nicht darauf reflectiren, welch' ein reiches Feld für die gewerbliche Thätigkeit sich eröffnen wird, wenn einmal der Osten tind Südosten Europa's, welcher bekanntlich überwiegend slavisch ist, sich mehr erschlossen haben wird, wenn er in daS europäische Verkehrsnetz einbezogen sein wird, ich will hier bei unserem Staate Oesterreich bleiben. Ich frage Sie, meine Herren, in wie viel Ländern ist es heut zu Tage in unserem großen Kaiscrstaate möglich ohne Kenntniß einer slavischen Sprache auszukommen? Die slavische Sprache ist gegenwärtig unentbehrlich in Böhmen, Mähren und Schlesien, in Galizien, in Ungarn, in dem dreieinigen Königreiche Kroatien, Slavonien und Dalmatien, ja sie ist auch, wie Sie auch aus eigener Erfahrung wissen können unentbehrlich in allen Gebieten des slovenischen Volksstammes. Diese Verhältnisse, meine Herren, werden sich künftighin gewiß nicht zum Nachtheile, sondern aller Wahrscheinlichkeit nach zum Vortheile der slavischen Sprachen ändern. Wenn Sie diese Umstände berücksichtigen, wenn Sie ferner erwägen, wie wenig Länder cs heut zu Tage gibt, wo man mit der bloßen Kenntniß der deutschen Sprache auskommen kann, so werden Sie mir gewiß recht geben, wenn ich behaupte, daß für unsere Jugend, nebst der deutschen Sprache auch die vollkommene gründliche Kenntniß einer slavischen Sprache unentbehrlich ist. Die Frage, meine Herren, die heute vor uns tritt, ist keine neue, sie ist nicht von Heute, sie ist nicht vom vorigen Jahre, diese Frage steht ~ wohl schon ein Paar Jahrzehende an der Tagesordnung. Diese Frage ist nicht eine künstliche, nicht eine gemachte; sic bezeichnet vielmehr eine natürliche Stufe in der Entwicklung der menschlichen Gesellschaft. Diese Frage hat in mehreren Kronländern des Kaiserstaates bereits eine ziemlich befriedigende Lösung gefunden, in allen Ländern des Kaiserstaates ist sie aber gewiß auf dem Wege um gelöst zu werden. Ich will Sie diesfalls darauf aufmerksam machen, daß die sprachliche Gleichberechtigung bereits in Ungarn, was die magyarische Sprache betrifft, vollständig durchgeführt ist, ebenso in Galizien und Siebenbürgen, sie nähert sich der Durchführung und Verwirklichung in Böhmen und Mähren, sie ist vollständig durchgeführt in Kroatien und Slavonien, sie macht die Schritte zur Verwirklichung in Dalmatien. XII. Sitzung. AuS allen dem mögen Sic entnehmen, daß das eine Frage ist, welche endlich gelöst werden muß. Wollten Sie dieselbe noch einmal vertagen, so würden Sic der Sache wohl keinen Dienst erweisen, inbem Sie nur etwas, was endlich doch eintreten muß, hinausschieben würden. Ich bitte ja nicht zu glauben, meine Herren, daß, wenn z. B. unsere Partei diese Frage fallen ließe, sie damit abgethan sein würde. Nein, bei Weitem nicht, eS würden Andere kommen, welche sie vielleicht mit mehr Energie in die Hand nehmen, und vielleicht mit größeren Kräften zum AnStrage bringen würden. (Bewegung.) Unsere slovenischen Landsleute, meine Herren, blicken mit Spannung auf den heutigen Tag und auf die Erledigung, welche die Sache nehmen wird. Sie erwarten vom hohen Landtage, daß er lang gehegte Wünsche der slovenischen Nation erfüllen, daß er die Versprechungen einlösen werde, die dem slovenischen Volke schon oft und seit vielen Jahren gemacht worden sind. Eine glückliche Lösung dieser Frage, meine Herren, würde nicht bloß ein Verdienst um die slovenische Nationalität sein, sondern ich halte dafür, daß sie ein Verdienst um den Kaiserstaat selbst wäre, wo ja bekanntlich auf die Zukunft, auf die künftige Macht und Stellung desselben, die glückliche Lösung der Nationalitäten-Frage einen wesentlichen Einfluß üben wird. Daß ich diesfalls die Intentionen unseres erhabenen Monarchen und der Regierung vollständig wiedergebe, indem ich den Wunsch nach einer glücklichen Lösung dieser Frage aussprcche, will ich Ihnen bloß die Worte in Erinnerung bringen, welche Se. Majestät der Kaiser ant 15. d. M. der Deputation des böhmischen Landtages, welche die Adresse überreichte, gegeben hat. Se. Majestät der Kaiser geruheten nämlich zu sagen: „Mein Streben ist die Befriedigung aller Meiner Völker und die Erreichung dieses Zieles wird der schönste Lohn Meiner Regentenmühen sein". Ich kann daher dem hohen Hause nur aus das Wärmste die Annahme der vorliegenden Anträge des Petitionsausschusses anempfehlen. Präsident: Die Debatte ist geschlossen, wir schreiten zur Abstimmung. Berichterstatter Svctcc: Da Dieser Gegenstand doch von hervorragender Wichtigkeit ist, so würde ich bitten die namentlicheÄbstimmung vorzunehmen. Präsident: Es war dies ohnehin meine Absicht, und ich bitte daher jene Herren, welche mit lit. a des Ausschußan-tragcs einverstanden sind mit „Ja", jene Herren, welche dagegen sind mit „Nein" zu antworten, und ersuche ferner den Herrn Schriftführer, dann die Herren Landtagsabgeordneten Dr. Toman und Kromer bad Scruti-niunt zu führen. Ich werde nun die Namen aufrufen: Baron Apfaltrern: Abwesend. Ercellenz Graf Auersperg: Nein! Dr. Bleiwcis: Ja! Brolich: Nein! Dr. Costa: Ja! Derbitsch: Nein! Deschmann: Nein! Bericht des Peiitionsausschusscs über die Petitionen der Sladrqemeinden Krainburg und Laibach. wegcnRegelung der Unterrichtssprache an den Volks- und Mittelschulen des HerzogthnmS Krain. — Debatte hierüber. Wort? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so ist die Debatte über lit. a geschlossen. Wünschen Herr Berichterstatter das Wort? Berichterstatter Svetec: Vor allem muß ich festhalten an der im Petitionsausschußberichte ausgesprochenen Ansicht, daß wir in den Hauptprinzipien übereinstimmen. Ich muß daran festhalten aus dem Grunde, weil ich die Worte so nehmen muß, wie sie sind; die Sprache so beurtheilen muß, wie sie mir vorliegt, und wenn ich sie objektiv beurtheile, so muß ick wiederholt bestätigen, daß wir in den Prinzipien übereinstimmen, und ich halte fest daran, daß es nur Mißverständnisse sind, nur irrige Vorstellungen sind, welche uns hindern, zusammen zu gehen. Indem ich dies ausspreche, hoffe ich auch, daß das hohe Haus die persönlichen Gefühle, die persönlichen Anschauungen immer zu trennen wissen werde von der Sache, und mag auch die Debatte diese oder jene Wendung nehmen, möge sie eine scharfe, möge sie eine ruhige sein, so hoffe ich trotzdem, daß man nie auf die Personen, sondern immer auf die Sache sehen werde. (Rufe: Sehr gut!) Zu dem Gegenstände, den wir heute behandeln, will ich nur noch Einiges hinzufügen. Ich sehe mich veranlaßt, eine Ansicht zu besprechen, welche in unserem Lande ziemlich verbreitet ist, und welche wesentlich dazu beiträgt, anzunehmen, daß die deutsche Unterrichtssprache an der Volksschule gedeihlich sei, daß sie den Unterricht in der deutschen Sprache befördere. Man hat nämlich die Wahrnehmung gemacht, daß Kinder in der Familie, zu Hause, eine fremde Sprache, darunter auch die deutsche, recht leicht, so zu sagen spielend erlernen, indem die Aeltern oder Dienstboten mit ihnen diese Sprache sprechen, und mau hat daraus den Schluß gezogen, daß dasselbe in der Schule der Fall sein müßte, wenn der Lehrer mit seinen Kindern deutsch spräche. Nun, meine Herren, in diesem Falle scheint es mir, daß man den Unterschied übersehen hat, welcher zwischen dem Hause, zwischen dem häuslichen Unterrichte, und der Schule, dem öffentlichen Unterrichte, besteht. Was das Kind zu Hanse lernt, das sind, meine Herren, bloße Worte, es ist bloßes Plappern, ein sachliches Wissen ist dabei nicht bezweckt, das Kind ist an keine Ordnung, keine Stufenfolge, keine Zeit gebunden; das Verständniß wird dabei gar nicht gefördert. In der Schule ist das ganz anders; in der Schule lernt man nicht bloß Worte, nicht bloß das Plappern, in der Schule lernt man nebst der Sprache auch reale Gegenstände, in der Schule muß der Unterricht in einer gewissen Zeit, in einer gewissen Ordnung stattfinden, es ist dabei das Verständniß unumgänglich nöthig, das Kind muß das, was cd lernt, verstehen, es muß es von Lection zu Lection, von Stufe zu Stufe verstehen, weil das Vorhergehende immer die Grundlage für das Nachfolgende bildet. Zu Hause also, meine Herren, ist das Verständniß gleichgültig, reales Wisset! wird gar nicht bezweckt, in der Schule ist nebst der Sprache auch das reale Wissen eilt wesentlicher Zweck und das Verständniß ist nn-umgänglich nöthig, weint man den Schulzweck erreichen will. Wir sehen also, meine Herren, daß hier ein wesentlicher Unterschied ist und daß man die Mittel, die man zu Hause anwendet, in der Schule durchaus nicht anwenden kann. Daß aber mit dieser Anschauung die berühmtesten Pädagogen einverstanden sind, um Ihnen ferner die Wichtigkeit der Muttersprache für den Unterricht nochmals einleuchtend zu machen, will ich mich hier auf die Autorität eines Mannes berufen, dem Sie gewiß Ihre Anerkennung nicht versagen werden. — Ich habe hier ein Werk vor mir: „Theoretisch - praktische Anleitung zum Gebrauche der Sprachdenklehre", ein Handbuch für Elementarlehrer, von Raimund Jakob Wurst, Professor und ehemaliger Seminardirektor in St. Gallen, nachheriger Lehrer in Ell-wangen in Würtemberg". Der Autor, meine Herren, ist ein Schweizer, und daher ein freier Mann; er hat sich bei Verfassung des Werkes sicherlich nicht von höheren Einflüsseu, oder einem RegierungSspsteme oder vielleicht von seinem unmittelbaren Vorgesetzten leiten lassen; nein! im Gegentheile, es ist aller Grund zur Annahme vorhanden, daß der Mann nur seiner Ueberzeugung gefolgt ist. Das Werk, welches er geschrieben, die „Sprachdenklehre" erlebte int Jahre 1852 die 58. Auflage, im Jahre 1859 bereits die 65. Auflage. Und was sagt nun dieser Manu über den Unterricht der Muttersprache? Ich werde mir erlauben, einige Stellen vorzulesen. Auf der ersten Seite seines Werkes sagt er: „Der Sprachunterricht gehört zu den wichtigsten Unterrichtsgegenständen in der Elementarschule; denn er ist das Hauptbeförderungsmittel für alle übrigen Unterrichtszweige, insbesondere auch für die religiöse Bildung. Die nächste und eigentliche Aufgabe des Sprachunterrichtes — unter welchem man, da von Elementarschulen die Rede ist, nur den Unterricht in der Muttersprache verstehen kann — ist diese, den Schüler die Sprache überhaupt vollkommener verstehen zu lernen. Der Schüler versteht und spricht zwar seine Muttersprache schon vor allem Unterrichte; aber er versteht sie nur höchst unvollkommen ; er spricht und hört sprechen, ohne von dem Gesprochenen eine klare Vorstellung zu haben; er spricht deshalb häufig unrichtig oder weiß seinen Vorstellungen gar keinen Ausdruck zu geben; ja er sagt nicht selten baren Unsinn, wenn er etwas Gelesenes oder ihm Vorgesprochenes nachsprechen soll. Man erinnere sich nur, welch' ungereimtes Zeug die Schüler oft hersagen, wenn sie z. B. Aufgaben aus dem Katechismus oder andere Memoriraufgaben aus dem Gedächtnisse vortragen sollen. Dies wäre aber nicht möglich, wenn sie die Sprache überhaupt besser verstünden, und wenn sie sich dessen, was sie sprechen, klar bewußt wären. Der Schüler lernt die Sprache dadurch verstehen, daß man ihn anleitet, die Grundverhältnisse der Sprache und des Denkens überhaupt, und die wahrhafte Bedeutung der Wörter und ihrer Beziehungen in der Rede insbesondere klar zu erkennen. Unter den Grundverhältnissen der Sprache sind diejenigen Verhältnisse der Sprache zu verstehen, welche allen Sprachen, so verschieden sie auch int klebrigen z. B. in den Wortformen, in den Biegungsformen, in der Aussprache, in den Lautverhältnissen u. dgl. sein mögen, zum Grunde liegen". Wenn der Schüler, sagt er weiter, diese Grundverhältnisse versteht, dann kann er jede andere Sprache auch mit der größten Leichtigkeit erlernen. Er sagt diesfalls: Präsident: Ich bitte, ich muß ben Herrn Redner unterbrechen. Meine Herren Zuhörer! ES ist meine Pflicht, die Würde des Hauses aufrecht zu erhalten; laute Theilnahme von Seite der Zuhörer bei den Landtagsverhand-luugen ist gesetzlich verboten! Achten Sie die Würde des Hauses! es sitzen hier die Vertreter des Landes! Ich erkläre demnach, daß der erste Zuruf, er möge lauten, wie er wolle, welcher von Seite der Zuhörer in die Verhandlung hineingeschleudert wird, mich bemüssigen wird, von der Strenge des Gesetzes Gebrauch zu machen, die Sitzung zu unterbrechen und die Zuhörer entfernen zu lasse». Ich bitte, zwingen Sie mich nicht zu diesem Aeußer-sten; es hat bisher noch nie hier im Landtage eine solche Scene stattgefunden, möge sie also auch in der letzten Session dieses Landtages nicht stattfinden! (Dobro!) Ich bitte, Herr Redner, mich zu entschuldigen, ich mußte Sie unterbrechen. — Ich bitte fortzufahren. Poslanec dr. Toman (nadaljnje): Skoraj bi ne mogel naprej govoriti, (prvosednik: Es thut mir sehr leid, aber ich erfülle meine Pflicht!) ne zarad tega, ker mi je misel presekana, temveč ker se mi zdi, da je narod dostojno mojej besedi pritrdil. Ali ne bodem jaz več govoril v tej slavnej družbi, kakor to, kar mi posebno na srci leži, in to je, da je enakopravnost v Avstrii od presvitlega Cesarja zagotovljena v postavah, da imamo enakopravnost zastran šol že tudi deloma izrečeno. Že lansko leto sem mislil , da nam ni potreba zastran slovenskega podtika v srednjih šolah novega predloga, ampak da le vlado prosimo, da se izpelje in vresniči Statut organizacije. To izpeljati je vlade dolžnost. Ali čudno je, da vlada še tudi letos tega ne stori in da moramo še za to prositi, kar so že postave davnej izrekle. Nevarno je to, zakaj kdor postave, ktero je sam dal, ne spoštuje, ne more zahtevati, da bi posebno spoznanje do njcM imeli. Če denes vlada enakopravnosti še ne vresniči, se moram temu bolj čuditi, ko je Avstrija pri Sadovi ali Kraljevem gradci tako silno premagana bila od Nemštva — od nemškega duha! Vzrokov je dosti prevažnili, da se vlada vrne ocl nevarne poti ponemčevanja in vsakemu narodu da, kar mu sliši, kar ga osreči, kar ga zamore povzdig-noti k večej moči in slavi in tako povikšati moč in slavo države. Enakopravnost je prava pot do sreče in slave države. Na tej poti mora vlada hoditi in okrepčati državo, na drugej jo le zamore razdreti. Da, gospoda moja! razdrla bode vlada Avstrijo, če bode samo enemu ali dvema narodoma pripozna-vala pravice in če hodi pot nemške centralizacije ali pa dvalizma. Avstrija le zamore mogočna biti, ako je to, kar je po naravi, mati mnogovrstnih narodov; ona mora jih vse ljubiti in jim enake pravice pripoznavati, če hoče, da jo nasproti tudi narodi ljubijo in podpirajo, tedaj mora biti tudi vsakemu narodu pravica poduka v narodnem jeziku in le to pravico denes zahtevamo. Če se nam pa to neče od vlade pripoznati, če se hoče naprej ponemčevati pri nas, je to nevarna škodljiva politika, ker po njej se le odpira pot Nemštva do jadranskega morja in Avstrija se bode utopila v Nemštvo. Previdna vlada mora spoznati, da slovenski narod na obalu jadranskega morja je živa trdna bran, mogočni jez proti Nemštvu na enej, in proti Talij an-stvu na drugej strani. Temveč nam mora tedaj vlada pravična biti zastran narodnega podučevanja, temveč mora želeti, da se mi okrepčamo, zložimo in jej zamoremo postati zmirom veči podpora. Če pa vlada denes še tega ne spozna, tak mene, ki ljubim Avstrijo, napada skrb, da je pošla previdnost, da je pošlo srce za Avstrijo! Kdor važnosti slovenskega življa, slovenskega naroda ne pozna in podaja na enej strani roko Nemštvu, na drugej pa Italijanu, ta se ž njima — najve-čima nasprotnikoma avstrijske celote veže, ter podira državo. Jaz sem mislil denes to izustiti, da vlada zve, kako da mi mislimo, kaj da zahteva slovenski narod od vlade, in to ne iz sebičnosti ali na škodo države, temveč iz tega vzroka, ko mi ljubimo Avstrijo in ko prevdarjamo, da če ona razpade, nam preti tudi hud pogin od Nemštva in Talijanstva. Nadalje pa zamorem reči, da, če tudi pade denes predlog stavljen od gospoda Svetca, taj sklep ne bode potrjen od slovenskega naroda, ker denašnji naš zbor je le stvar Šmerlingove germanizacije. Präsident: Aber ich bitte den Herrn Abgeordneten doch die Würde des Hauses zu berückstchtigen. Wir sind vom ganzen Lande ohne Rücksicht auf Nationalität in dieses Haus geschickt. Es ist eine Kränkung, ja eine Beleidigung für den Landtag, folglich auch für das ganze Land, wenn der Herr Abgeordnete unser . . . Poslanec Dr. Toman: Prosim, gospod prvosednik, če nismo mi res na podlagi Šmerlingove ustave tukaj, tak prosim podučite me lcaj druzega! Prvosednik: * . Mi ne poznamo tukaj nobenega ministra Šmer-linga, ampak le našega presvetlega Cesarja (kaže na cesarjevo podobo na desnej), ki je to- ustavo sam podpisal in dal našej deželi od samega sebe. Le po volji cesarjevej smo mi v ta zbor prišli, brez da bi gledali pa to, ktere narodnosti da smo. (Pravo! na desnej.) Ich bitte fortzufahren, Herr Abgeordneter! Poslanec dr. Toman: Gospod prvosednik! Jaz sem imel besedo in jo bodem naprej peljal s tem pristavkom: Jaz ne ljubim manj presvitlega Cesarja ih državo, kakor vsak drugi, ali to ne spada sem. če se govori od te ali une sisteme, tak gre na svetovalce prestola. Da nasvet poprejšnjih svetovalcev ni bil pravi, temu je dokaz to, da se zdaj družijo drugi krog prestola in da se je mnogo spremenilo. Dostavim pa še to, da se bode moralo še mnogo spremeniti, če se bode hotela Avstrija ohraniti. Präsident: Ich bitke und appcllire an den hohen Landtag, daß ich .den Redner nur damals unterbrochen habe, als es meine heiligste Pflicht als Landtagspräsident erforderte. Wünscht Jemand der Herren noch weiter zu lit. a das Bericht des Petitionsausschusses über die Petitionen der Stadtgcmeindcn Krainburg und Catbach, wegen Regelung der Unterrichtssprache an den Volks« und Mittelschulen des Herzogthums Krain- — Debatte hierüber. zahl von 51.000 für die alltags - und von 26.802 für die Sonntagsschule reifen Kindern, also bei einer Ge-sainmtzahl von 77.802 schulfähigen Kindern nur 1.146 die im Lande befindlichen Mittelschulen. Diese Ziffern deuten tvohl am besten an, wie gering das Verhältniß derjenigen ist, die der deutschen Sprache überhaupt und namentlich zum Aufsteigen in höhere Schulen bedürfen. Dies sind beiläufig die Punkte, welche durch die Debatte der letzten Session nicht erschöpfend behandelt worden zu sein scheinen, und welche daher eine Wiederaufnahme derselben wohl dringend erheischen, damit wir über eine der wichtigsten Angelegenheiten unseres Landes endlich zur Klarheit gelangen. Die Verständigung dürfte dann nicht schwer sein, da wir, wie gesagt, in den Haupt-prinzipien ohnehin übereinstimmen. Das zweite Moment, welches auf den Petitionsausschuß bestimmend einwirkte, ist die seit der letzten Session eingetretene gründliche Veränderung der politischen Verhältnisse; die welthistorischen Ereignisse dieses Jahres haben den Zusammenhang mit Deutschland, auf welchen in der letzten Session noch mehrere geehrte Mitglieder dieses hohen Hauses ein Gewicht legen zu müssen glaubten, zerrissen. Deutschland, welches früher eine Stütze, ein Rückhalt Oesterreichs zu sein schien, ist sein Gegner, und wohl sein gefährlichster Feind geworden. Ein zweiter Feind, nicht minder gierig, und die lebhafteste Propaganda unterhaltend, ist uns von Süden und Westen in unsere nächste Nähe gerückt. Wenn je, so ist es jetzt dringend nothwendig, daß die österreichischen Völker ihre häuslichen Zwistigkeiten ordnen, sich unter einander aussöhnen, um wie ein Mann gegen die äußere Gefahr zu stehen. Es ist daher dringend nothwendig, daß die nationale Gleichberechtigung, welche wohl die einzig mögliche Basis der Aussöhnung bildet, sowohl von der Regierung als von den Völkern aufrichtig angenommen und rückhaltlos ins Werk gesetzt werde. Namentlich erscheint die Belebung und Hebung der slovenischen Nationalität nicht bloß für uns, sondern auch für den Staat Oesterreich ein Gebot der Nothwendigkeit, um endlich der gierig nach den Küsten des adriatischen Meeres und selbst nach unserem Lande die Hände ausstreckenden, nie ruhenden italienischen Propaganda ein lebendiges Bollwerk entgegen zu stellen. Auch diese politische Erwägung wirkte auf den Petitionsausschuß mitbestimmend, daß er sich entschloß, einen in der letzten Session abgelehnten Antrag nochmals vor das hohe Haus zu bringen, in der sichern Erwartung, es werde die berechtigten Wünsche des Landes nochmals einer reiflichen Erwägung unterziehen, und nicht unterlassen, alles aufzubieten und durch Befriedigung billiger Ansprüche zwischen den Bewohnern des Landes einen dauernden Frieden herzustellen. Der Petitionsausschuß stellt sonach den Antrag: a. Die in der letzten Session bezüglich der Regelung der Unterrichtssprache an den Volks- und Mittelschulen in Krain von dem betreffenden Landtagsausschnsse ausgearbeitete Gesetzeövorlage in '/. werden einer nochmaligen Berathung und Beschlußfassung unterzogen. b. Die Vorberathung dieser Gesetzvorlage werde einem Ausschüsse von 7 Mitgliedern zugewiesen. Dr. BleiweiS, Svetec, Obmann. Berichterstatter". Präsident: Ich bitte, Herr Berichterstatter, mir den Antrag zu übergeben. (Berichterstatter Svetec überreicht den Ausschuß-Antrag.) Ich eröffne die Generaldebatte. Wünscht Jemand der Herren das Wort? (Niemand meldet sich.) Wenn nicht, so schreiten wir zur Spezialdebatte. Den Antrag lit. a des löblichen Petitionsausschusses haben die hochverehrten Herren vernommen. (Wünscht Jemand dazu das Wort? (Abg. Dr. Toman meldet sich zum Wort.) Ich bitte, Herr Abgeordneter Dr. Toman. Poslance Dr. Toman: Važna je šolska stvar, o kterej gospod poročevalec sam pravi, da se je jej v preteklem letu v tej dvorani od nasprotne stranke mnogo ugovarjalo. Jaz ne morem v vseh rečeh se zlagati z besedami gosp. Svetca; jaz potrdim vse, kar je on tako obširno in temeljito dokazoval za neobhodno potrebo in važnost, da se vpelje slovenski jezik v naših srednjih šolah, ali ne morem se v nekterih družili rečeh ž njim se zložiti. Jaz še danes stojim na istem stolu, na kterem sem od nekdaj bil, namreč: na kranjskej zemlji jaz samo en narod poznam in to je narod slovenski. V spodnjej Avstrii naštevajo samo nemški narod in tudi v družili deželah nečejo družili narodov, posebno Slovanov pripoznavati in jim tistih pravic dati, ktere jim za Boga slišijo. Mi ne odrekujemo ne Nemcem in ne drugim narodom svojih pravic, mi jih ljubimo kakor brate, in še posebno Nemce, ker smo mnogo poduka od njih sprejeli, ali resnica je, da na kranjskem le biva narod slovenski in tudi v vseh postavali ni črke od dveh narodov v domovini. (Dobro! med občinstvom.) Slavni zbor! ne bodem denes govoril o razlogih, o potrebi slovenskega nauka, kajti razlogi, ktere je gospod Svetec izustil, so tako očitni in temeljiti, da se jim ne more braniti nihče, drugače, če reče: jaz spoznam pravico, korist slovenskega poduka, ali iz družili vzrokov nečem, da se pri nas vpelje, če je še tak dobra, pravična in koristna stvar o kterej govorim za narod in tudi za Avstrijo. Ni res, da bi mi vsi bili enakih misli, kakor je gospod Svetec poprej rekel. (Pravo!) Vem, da gospodje na enej in drugi strani drugače o njej mislijo, če ne ravno iz pedagogičnih razlogov, ampak iz predsodkov, naslednosti in iz njih političnega stala. Za Boga, vendar pa je žalostno da zastopniki slovenskega naroda stojijo v stvari, ki je učna, na političnem stalu, zakaj politično stalo v tej razmeri zna biti krivično. Jaz bodem pozneje dokazal, da se avstrijska deržava znajde na nevarnem položaju. če je pa ljubljansko mesto, glavno mesto naše dežele poslalo prošnjo za vpeljavo slovenskega jezika v srednjih šolah, je vendar pomisliti, ali je Dr. Blei-weisov predlog, to je, predlog odborov, ki je izvoljen bil, važen, resničen ali ne. Naj se pa glasuje denes kakor hoče, ako vržete denes zopet taj predlog, mislite si, da ako samo slabi Slovenci v tej prevažnej stvari hočemo posnemati Angleže, ki od pravičnega predloga ne odstopijo, ga opet in opet spravijo v parlament, dokler da zmagajo. Tako bodemo mi storili, dokler bodemo zmagali in ako denes drugikrat pademo, bodemo morebiti že tretjikrat zmagali! (Dobro! med občinstvom; predsednik zvoni.) Bericht des Petitionsauöschusses über die Petitionen der Stadtgcmcinden Krainburg und Laibach, wegen Regelung der Unterrichtssprache an den Volks- und Mittelschulen des Herzogtums Krain. schon von Kindesbeinen cm, slavonisch sprechen, so hnt der Utraquismus für unser Land wohl nichts abschreckendes. Mit Unrecht wurden ferner die Lvkalvcrhältnisse Jdrias und Neumarktls hervor gehoben, um damit den Majoritätsantrag zu bekämpfen; denn, wenn auch Jdria und Nenmarktl wirklich besondere, vom übrigen Lande sich unterscheidende Bedürfnisse hinsichtlich der Unterrichtssprache hätten, so könnten diese besonderen Interessen höchstens Gegenstand einer besondern Erwägung sein; nimmer kann man aber mit Rücksichten lokaler Natur allgemeine Gesetze bekämpfen. Daß übrigens auch diese Besorgnisse Jdrias und Neumarktls grundlos sind, soll später gezeigt werden. — Ferner wurde auch die Einwendung gemacht, daß der betreffende Ausschuß keine Fachmänner beigezogen. Diesfalls sei bemerkt, daß die vom Ausschüsse accep-tirten Prinzipien bereits im allerhöchst genehmigten Organisations - Entwürfe als zulässig erklärt worden sind. Seitdem hat sich aber auch daö hierortige fürstbischöfliche Conststvrium, welches dafür sicherlich competent ist, für den Majoritätsantrag bezüglich der Volksschule ausgesprochen, und hat überdies eben erst dieser Tage der Re-gierungsvertreter im dalmatinischen Landtage erklärt: die Regierung gedenke ganz im selben Sinne die Gleichberechtigung an der Volks- und Mittelschule in Dalmatien durchzuführen. In so ferne es sich aber im Speziellen um die einzelnen Gegenstände handelt, welche deutsch und welche slovenisch vorgetragen werden sollen, so könnte die obgcdachte Einwendung, so wie auch die in der letzten Session von Seite der Regierung erhobene Einsprache allenfalls dadurch beseitiget werden, daß der Landtag nur das Prinzip und die allgemeine Proportion hinsichtlich der Anwendung der beiden Unterrichtssprachen feststellen, die spezielle Ausführung aber dann der Regierung überlassen würde. Man hat ferner gesagt, die Gleichberechtigung der Sprache setze die Gleichbefähigung voraus. Der Satz ist richtig; allein die Definition, die man der Gleichbefähigung gegeben, ist nicht richtig. Denn wenn von der Unterrichtssprache die Rede ist, so ist nicht diejenige die befähigtere, welche eine größere Ausbildung hat, eine größere Literatur besitzt, sondern diejenige, welche dem Lernenden verständlicher ist. Die Verständlichkeit ist daS erste und wesentlichste Erforderniß jeder Unterrichtssprache, diese bestimmt die Güte derselben, — diese ist es auch, welche bis jetzt so allgemein zu Gunsten der Muttersprache entschieden hat. Man hat ferner eingewendet, daß es an sloveni-schen Lehrbüchern itnb auch an slowenischen Lehrern fehle. Nun an Lehrern, die slovenisch vortragen könnten, gibt es wohl keinen Mangel; es wäre nur Sache der Regierung, sie zu berufen; was aber die Lehrbücher betrifft, so sind sie theils schon vorhanden, theils könnten sie in Bälde bcigeschafft werden. Uebrigens sind die Lehrbücher durchaus nicht so dringend nothwendig, als man angenommen hat. Denn es sind wohl keine 20 Jahre her, und es ist daher gewiß jedem von uns noch erinnerlich, daß am hiesigen Gymnasium die Lehrbücher lateinisch und der Vortrag meistens deutsch war, auch wissen wir, daß stlbst bei jenen Gegenständen, wo Lehrbücher bestanden, die Lehrer sich selten ganz darnach hielten; wir wissen auch, daß für mehrere Gegenstände, namentlich im Lyceum, gar keine Lehrbücher bestanden, sondern nur scripta. Könnte man sich nicht auch im Slovenischen einige Zeit aus diese Art behelfen? Nichts hindert den Lehrer, den Lehrstoff, falls er ihn in slovenischen Werken nickt findet, anderwärts zu nehmen. Pflegen denn nicht auch deutsche Lehrer lateinische, griechische, französische, englische, ja Werke der ganzen gebildeten Welt zu benützen, warum sollte nicht auch der slovenische Lehrer auf diese Art verfahren? Durchaus nicht berechtiget war ferner der Vorwurf, daß man die deutsche Sprache verdrängen wolle. Diese Absicht lag dem Majoritätsantrage wohl ganz ferne. Belieben Sie sich nur zu erinnern, daß nach denselben die deutsche Sprache sowohl an der Haupt- als an der Mittelschule obligater Lehrgegenstand, überdies aber an der Mittelschule auch die Vortragssprache für die Hälfte und sogar mehr, der wichtigsten Gegenstände sein und bleiben sollte. Eine Sprache, die man so behandelt, will man sicherlich nicht verdrängen. Man könnte uns sonst mit demselben Rechte den Vorwurf machen, daß wir das Slovenische verdrängen wollen, weil wir für dasselbe auch nicht mehr verlangen. Die deutsche Sprache würde zwar allerdings etwas an Stundenzahl und am Umfange als Vortragssprache verlieren; allein daö würde dadurch reichlich eingebracht werden, baß der Unterricht nach richtigern, pädagogischen Grundsätzen mit Zugrundelegung und Zuhilfenahme der Muttersprache ertheilt werden würde. Hierdurch würde nicht nur der Sprach-, sondern auch der gcsammte übrige Unterricht gewinnen. Diese Besorgnisse, daß Krain isolirt, daß das Fortkommen erschwert werden würde, dürften sich daher als vollkommen grundlos erweisen. Allerdings wird ferner die deutsche Sprache auö der niederen Volksschule (Trivialschule) entfernt; allein dahin gehört sie auch wirklich nicht, weil in diese Schule der Unterricht fremder Sprachen überhaupt nicht gehört, weil der Unterricht fremder Sprachen dort nach den bisherigen Erfahrungen resultatlos geblieben ist, weil er im günstigsten Falle keinen praktischen Nutzen liefert, wohl aber dem Unterrichte praktischer Gegenstände hinderlich ist. Wenn sich einige diesfalls auf die Wünsche des gemeinen Mannes berufen, so dürften sie diese Wünsche wohl kaum richtig interpretiren. Der gemeine Mann sehnt sich nach der Kenntniß der deutschen Sprache wohl nicht wegen ihres objektiven Werthes. Denn er hat ja von ihrer Literatur, ihrer Bedeutung, ihrem Umfange nicht einmal eine Ahnung, er wünscht sie nur zu kennen, weil sie die Amtssprache ist; er sehnt sich nur nach dem Verständnisse jener Sprache, in der über sein Hab und Gut, über seine Ehre, Freiheit und Leben verhandelt und entschieden wird. Daö ist der wahre Sinn seiner Sehnsucht nach der deutschen Sprache, nicht die Sympathie zu dem in ihr liegenden Cnlturelemente. Die Probe hierüber ist sehr leicht zu machen. Man mache heute eine andere Sprache zur Amtssprache, so wird der gemeine Mann sicherlich nicht mehr nach der deutschen fragen. Ueberhaupt pflegte man bisher die Wichtigkeit der deutschen Sprache für den gemeinen Mann sehr zu übertreiben. Im Lande braucht er sie in der Regel nicht, weil bei uns Jedermann mit seltener Ausnahme auch slovenisch versteht. Außer Landes aber gehen nach neuesten statistischen Daten jährlich überhaupt nur 'b%> der Gesammtbevölkernng, und hiervon gehen bei weitem die meisten nach Triest, Kroatien, das slovenische Kärnten und Steiermark; in rein deutsche Gegenden kommen äußerst wenige. Was das Aufsteigen in die Hähern Lehranstalten betrifft, so besuchten im verflossenen Jahre bei einer An- Bericht des Pctitivnsausschusses über die Petitionen der Stadtgcmcindcn Krainburn und Laibach, wegen Regelung der Unterrichtssprache an den Volks- und Mittelschulen des Hcrzvgthums Krain. gerathen waren, und daß anderseits die Debatte das Gepräge einer ungewöhnlichen Aufregung angenommen hatte. Die Folge dessen war, daß mehrere Redner, die vorbereitet und gewillt waren, über den Gegenstand zu sprechen, das Wort nicht mehr ergriffen haben. Die gegen die Anträge vorgebrachten Einwendungen konnten daher in der kurzen Spanne Zeit und bei der herrschenden Aufregung nicht erschöpfend besprochen werden; der Ideenaustausch war daher kein vollständiger, allein wenn irgend eine Frage, so erheischt die Schulfrage die gründlichste, die allseitigste Erörterung bei voller Seelenruhe und voller Unbefangenheit. Der Petitionsausschuß glaubt, daß cs zwischen den in dieser Frage sich entgegenstehenden Parteien hinreichende,- aus der letzten Debatte sich ergebende Anknüpfungspunkte gibt, welche einen Ausgleich, eine Verständigung möglich machen. — Ja der Petitionsausschuß hat aus der Debatte entnommen, daß beide Petitionen in den Hauptprinzipen sogar übereinstimmen und daraus den sichersten Schluß gezogen, daß der schroffe Gegensatz, der in der letzten Session zu Tage trat, theils der durch die Schärfe der Debatte erzeugten Aufregung, theils Mißverständnissen zuzuschreiben sei. Wie sehr man in den Hauptprinzipien übereinstimmte, zeigt folgende Stelle des MinoritätsvotumS: „Es ist Thatsache, daß in Krain zwei Nationalitäten seit Jahrhunderten bestehen; die „slovenische" und die „deutsche". Beide leben Hierlands mehr oder weniger gemischt unter und neben einander friedlich und ohne Sonderinteressen. Nach der Seelenzahl ist die slovenische Nationalität bei weitem überwiegend; werden aber Intelligenz oder Besitz zum Maßstabe genommen, dann dürften die Ziffern minder differiren. Es ist Pflicht der Regierung beiden Nationalitäten gerecht zu werden. Jede Begünstigung des einen Theiles auf Kosten des anderen wäre ein politischer Fehler. Der Slovene, wie der Deutsche im Lande hat das Recht, zu fordern, daß seine Nationalität und somit auch seine Sprache von der Regierung im ganz gleichen Maße berücksichtigt werde. Daraus folgt, daß der slovenische Theil des krainischen Volkes in der Kirche, in der Schule und im Amte, kurz im gesummten öffentlichen Leben auf gleichem Fuße mit dem deutschen Theile behandelt werde". Mit dieser Auffassung stimmten auch alle übrigen Redner, welche gegen die Majoritätöanträge gesprochen, im Wesen überein. Diese Auffassung ist aber auch diejenige, von welcher jene Mitglieder beseelt sind, welche die betreffenden Anträge vor das hohe Hans bringen zu müssen glaubten, um ihrer gedachten Auffassung einen thatsächlichen Ausdruck zu verleihen. Daraus ist wohl zu ersehen, daß wir im Wesen alle übereinstimmen. Nur Mißverständnisse, nur irrige Vorstellungen konnten es gewesen sein, welche bei der Lösung des Ge-genstandes einen Zwiespalt der Meinungen hervorgerufen haben. — Der Petitionsausschuß wird sich erlauben aus den betreffenden Debatten einige Ansichten hervorzuheben, welche wohl unzweifelhaft aus solchen Mißverständnissen und auf, in der Wahrheit nicht begründeten Voraussetzungen beruhen dürften. — So wurde unter andern vorausgesetzt, daß das gegenwärtige Unterrichtssystem ganz gut sei und den Anforderungen der Gleichberechtigung vollkommen entspreche. — Dem ist jedoch nicht so. Denn abgesehen von der Erfahrung, die wir selbst haben und alle Tage machen, daß unsere Jugend in der Muttersprache nicht hinlänglich unterrichtet wird, und daß die Schulen überhaupt nicht die gewünschten Resultate liefern, hat erst im vorigen Jahre, wie bereits bekannt, sich sowohl der Gymnasial- als Reallehrkörper dahin ausgesprochen, daß sich die Kinder in den Hauptschulen weder das deutsche noch das slovenische genügend aneignen, und das Staalsministerium selbst hat eben erst int Laufe d. I. mit Erlaß vom 22. März l. I. die Fortschritte in der slovenischen Sprache an der Mittelschule für ungenügend erklärt. Dies alles dürfte ein hinlänglicher Beweis dafür sein, daß unser gegenwärtiges Unterrichtssystcm mangelhaft und reformbedürftig ist. — Eine andere irrige Ansicht, der noch immer Manche huldigen, ist die: daß slo-vcnische Kinder die slovenische Sprache nicht zu lernen brauchen, indem sie dieselbe schon von Haus aus kennen. Gegen diese Anschauung spricht sowohl die tägliche Erfahrung, indem wir selbst sehen und fühlen, daß man ohne Unterricht auch seine Muttersprache nicht hinlänglich kann; eS spricht dagegen auch das Beispiel anderer Völker, so wie die Ueberzeugung aller wahren Pädagogen, welche eine gründliche Ausbildung in der Muttersprache als eine unentbehrliche Grundlage jedes andern Unterrichtes ansehen. Es wurde hervorgehoben, daß die vorgeschlagene Mischlingsmethode, — der Utraquismus der Unterrichtssprache — dem Unterrichte abträglich sei. Dabei schien man aber zu übersehen, daß wir einen solchen Utraquismus thatsächlich haben; und zwar in einem ausgedehnteren Umfange, als ihn der Majoritäts-Antrag selbst bezweckte. Der Utraquismus besteht nämlich nicht bloß schon gegenwätig am Gymnasium und der Realschule, wo die Religion und die slovenische Grammatik slovenisch vorgetragen werden, sondern er besteht auch dort, wo er wirklich nicht bestehen sollte und wegen der Unreife der Kinder dem Unterricktszwecke gewiß zum größten Nachtheile gereicht; er besteht auch an der Hauptschule, wo von der dritten Klasse angefangen für mehrere Gegenstände die deutsche Sprache als Unterrichtssprache ausdrücklich vorgeschrieben ist. Es ist in der That merkwürdig, wie man den Utraquismus an der Mittelschule bekämpfen, gleichzeitig aber an der Volksschule vertheidigen konnte. Der Utraquismus ist übrigens für Länder gemischter Nationalität schon in dem gewiß von Fachmännern verfaßten und von Sr. Majestät genehmigten Organist Entwürfe für Mittelschulen ausdrücklich vorgesehen. — Die Einwendung, daß der Utraquismus den Nichtslovenen den Unterricht erschweren wird, dürfte deshalb nicht stichhältig sein, weil die Einrichtung der Schulen sich stets nach der Majorität der Schüler richten muß. Werden doch auch deutsche und italienische Lehranstalten von vielen Slovenen besucht, und doch fällt cs Niemanden ein, auf die letztern eine besondere Rücksicht zu nehmen; ja diese Nichtberücksichtigung ist so selbstverständlich, daß ein derartiges Verlangen auch nicht gestellt wird. Würde man überhaupt auf Minoritäten im vollen Umfange reflectiren, so könnten z. B. auf unserer Realschule die Italiener ganz dieselben Ansprüche erheben, die man für die Deutschen geltend macht. Uebrigcns wenn in unserm Vaterlaude einmal der Gedanke sich verwirklicht, der mehr und mehr als der richtige anerkannt wird, daß wie die slovenischen Kinder deutsch, so die deutschen slovenisch lernen müssen, wenn man ferner berücksichtigt, daß auch Kinder deutscher Aeltern, die in Krain geboren und erzogen werden, in der Regel Bericht des Pelitionsausschusses über die Petitionen der Stadtgemcindcn Krainburg und Laibach, wegen Regelung der Unterrichtssprache an den Volks- und Mittelschulen des Hcrzogthums Krain. Stadtgemeinde Krainburg stimmt damit in den Prinzipien ohnehin ziemlich überein; die Petition der Stadtcom-mune Laibach lautet: (liest) „Narodna ravnopravnost, ktero nam je Njih Veličanstvo naš milostljivi vladar že pri tolikih priložnostih slovesno zagotovil, ktero so nam Njih Veličanstva ministri že tolikrat in tako za trdo obetali; ktero je sam slavni deželni zbor že večkrat v načelu očitno pripoznal, ona se, žali Bog! še zmirom v djanju ni vresničila, ona je še zmirom le gola obljuba. Neizpolnjenje te obljube ■— z žalostnim srcem moramo to izreči — izpodkopuje bolj in bolj zaupanje do vlade; množi nezadovoljnost med narodi, in podira tisto žrtvovalnost, tisto združbo vseh moči, lctera bi bila edina moč, državo, po napačnih sistemih oslabljeno in pobito, spet okrepiti, ter povzdigniti do svoje stare moči in slave. Ne bo stanovitna, niti vspešna nobena državna uravnava, ktera ne bo osnovana na resnični narodni ravnopravnosti. Ni nam treba razkladati, da brez izobraženja vseh narodov za državo ni napredka, ne moči, ne blagostanja; in spet so pokazale žalostne dogodbe tega leta, kaj to pomeni, če država v narodnem izobraženji zaostaja. Žalostne skušnje nas uče, da se po dozdaj-nih, ravnopravnosti nasprotnih vladnih načelih večina avstrijanskih narodov ni mogla izobraziti, in zastonj je pričakovati, da bi oni po tej poti prišli do prave omike. Poduk, če hoče biti vspešen za ves narod, mora naraven biti, vsemu narodu pristopen. To je pa le takrat, ko se vrši v narodnem jeziku. Zastonj bi bilo hvaliti tujo kulturo; zastonj navlačvati kot goro visoke kupe tuje literature; vse to je za narod mrtvo blago, dokler mu se v narodnem jeziku ne stolmači in ne razloži. Ali narodni jezik, da more tolmača imenitno službo opravljati, mora se primerno izobraziti in pripraviti, in treba je, da je njegovo bogastvo in napredovanje znano narodu in narodnim učiteljem. Jezikovo znanje ne sme omejeno biti samo na malo peščico dobro volj cev in diletantov, ampak mora postati lastina vsega naroda. Le potlej bo mogel jezile biti pravi tolmač in srednik med evropskim izobražen} em in med narodom. Dokler je pa zapuščen, zanemarjen in neznan, tega svojega namena dosegati ne more. Slovensko ljudstvo vojvodstva kranjskega, naše ožje domovine, ktero v zvestobi do Najvišjega prestola in države za nobenim družim avstrijskim narodom ne ostaja, ktero bremena v primeri še celo veča nosi, ona se do narodne ravnopravnosti tolikrat obljubljene tako željno pričakovane, še zdaj ni dokopalo. Zastonj se je obračalo do vlade, zastonj do tega slavnega deželnega zbora; vslišanja nikjer ni našlo. Predlog, M ga je zastran uravnave učnega jezika na ljudskih in srednjih šolah izdelal vsled dr. Bleiweisovega nasveta postavljeni odbor, lahko bi bil veliko od tega dolga poravnal, in popravil napačnih vladnih sistemov krivico, ki še dandenašnje tako nemilo tare slovensko narodnost. Žali Bog, da ga slavni deželni zbor takrat ni hotel sprejeti! Ne zdi se nam potrebno, da bi omenjen odborov predlog, ki je bil vsestransko dobro utrjen, z novimi razlogi podpirali; vendar nam bodi dovoljeno, da od protivnih razlogov nekaj malega omenimo. Nekteri se boje, da bi po uravnavi, ki jo svetuje odborov predlog, nemščina škodo trpela, ter da bi si učenci ne pridobili toliko njene znanosti, da bi v viših šolah napredovati mogli. Ali ta strah je po-polnama prazen, zakaj zunaj najnižje ljudske šole, ktera po umnih pedagogičnih načelih tako ne sme in ne more biti učilnica za tuje jezike, ima nemščina obstati po tem predlogu skozi in skozi obligatni učni predmet, le s tem razločkom, da bi se potem po pametni metodi, to je v razumljivem domačem jeziku podučevala, in ne, kakor zdaj, ko se proti vsem postavam zdrave pameti tuj jezik v tujem jeziku podu-čuje. Na srednjih šolah ima pa zunaj tega nemščina tudi še vsaj za dobro polovico predmetov učni jezik ostati. Kdo se bo tedaj upal trditi, da mladina, ki prestopa v višje šole ne bi imela priložnosti, popolnoma se nemščine naučiti. Ravno tako slabo opravičen je drugi vgovor, da slovenski jezik nima dovolj učnih sredstev. Zakaj vsakdo ve, in po vsakdanjih skušnjah je potrjeno, da učitelj ni vezan samo na učne knjige, ampak da jemlje učno snovo od kjer jo najde. Kaj bi tedaj branilo slovenskim učiteljem, ako slovenske knjige ne bi bile popolne, zajemati iz nemških, latinskih, francoskih itd. Pa tudi učencem pomankljive učne knjige niso nobena zavora zato, ker si po učiteljevem razlaganji lahko zapišejo, kar je treba. V resnici potrebno je le to, da učitelji svoje predmete in slovenski jezik do dobrega znajo, kakoršnjih se hvala Bogu nam Slovencem ne manjka, vse drugo se potem lahko najde in gotovo je, da po dovoljeni zaželeni novi uravnavi se bodo precej izdelale dobre slovenske šolske knjige. Očitno je tedaj, da po odborovem predlogu niti nemščina, niti znanstvo ne bi škode trpelo; in zraven bi se dosegel še drugi, za slovensko ljudstvo in njegovo izobraženje prevažni namen, da bi se naša mladina tudi slovenščine popolnama naučila, kteri namen se po sedajni šolski uravnavi, kakor nam vsakdanje skušnje pričajo, ni doseči mogel, in nikdar dosegel ne bo. Občinsko svetovalstvo glavnega mesta ljubljanskega se tedaj drzne vsled svojega sklepa v seji od 17. novembra storjenega, slavnemu deželnemu zboru podati to ponižno prošnjo, naj blagovoljno sklene, da se ljudske in srednje šole kranjskega vojvodstva zastran učnega jezika uravnajo po načrtu, ki ga je izdelal v prejšnjem shodu slavnega deželnega zbora odbor, ki je poročal o dr. Bleiweisovem šolskem predlogu. Da slavni deželni zbor to željo izpolni, tega se nadjamo tem trdneje, ker je to zadnji shod tega slavnega zbora; ker se dozdaj za slovensko narodnost še nič ni storilo, in ker se slavni zbor vendar ne bo hotel raziti, da ne bi kaj storil za slovenski narod, po čemur bi se ta hvaležno spominjal svojega prvega deželnega zbora“. Sind schon diese in den Petitionen entwickelten Gründe mächtig genug, um die Aufmerksamkeit des hohen Hauses im hohen Grade anzuregen, so gibt es überdies noch andere Umstände, welche die Wiederaufnahme der in der letzten Landtagssession vertagten Lösung der Schulfrage wünschenswerth machen. Vor Allem erlaubt sich der Petitionsausschuß diesfalls anzuführen, daß die Debatte in der letzten Session nicht vollständig erschöpft worden sei. Dem hohen Hause wird es nicht unbekannt sein, daß wir in der betreffenden Sitzung einerseits mit der Zeit sehr ins Gedränge Beantwortung der Interpellation bc6 Sr. Sofia und Genossen bezüglich der Laibacher Sparkassa. — Bericht des PetitionSauslchusscs über die Detitionen der Stadtgcmcindcn Krainburg und Laibach, wegen Regelung der Unterrichtssprache in den Volks- und Mittelschulen des Hcrzogthums Krain. ladet die Herren Mitglieder morgen Früh 10 Uhr zu einer Sitzung ein. Der Herr Obmann des Ausschusses über den Rechenschaftsbericht betreffend die Grundsteuer, ladet die Herren Commissionsmitglieder für heute Nachmittags 4 Uhr zu einer Sitzung ein. Ich habe heute auf die Tische der hochverehrten Herren Abgeordneten legen lassen: Bericht des Finanzausschusses betreffend die Erhöhung der Subvention aus dem Landesfonde zum Baue der Meröeäendorf-Gurkfclder Straße. Es sind mir bei Beginn der Sitzung folgende Petitionen zugekommen: „Petition der Gemeindevorstehungen Planina, Zirk-niz und Vigaun um Ertheilung einer Subvention aus dem Landesfonde zur Erhaltung der ihnen zugewiesenen Concurrenzstraße". Diese Petition wurde überreicht durch den Abgeordneten Koren. Ich würde beantragen, sie dem Finanzausschüsse zuzuweisen. Wenn keine Einwendung geschieht, ist mein Antrag vom hohen Hause genehmiget. Durch den Landtagsabgeordneten Mulley wurde mir überreicht die „Petition der Gemeindevorstände Preßer, Rakitna, Brnnndorf, Vcrblenc und Tomischel im eigenen und im Namen der Gemeindeinsassen um Verwendung, daß unter dem Traucrbcrge eine Waaren - Aufnahmsftation von der Südbahn - Gesellschaft errichtet werde". Ich werde diese Petition dem Pctitionsausschusse zur Berichterstattung zuweisen. Wenn keine Einwendung geschieht, ist mein Antrag vom hohen Hause genehmigt. Endlich wurde vom Landtagsabgeordneten Karl Deschmann überreicht die „Petition des Kaspar Istenič von Jeliöenverh Nr. 27, Johann Mrak von Dolle Nr. 14 und Valentin Kogonschek von Potok Nr. 2, sämmtlich Mitglieder der Gemeinde Dolle, Bezirk Jdria, um Nichtbewilligung der von der Gemeindevertretung Dolle beantragten Umlage von 5 Kreuzer für jedes Schaf, welches aus der Kar-ster- und Poiker-Gegend in die Gemeinde Dolle auf die Weide getrieben wird. (Heiterkeit.) Das ist eigentlich eine Einrede auf die überreichte Petition und wird dem Petitionsausschusse zur Erledigung zugewiesen. Wir kommen nun zur heutigen Tagesordnung. Der erste Gegenstand derselben ist . . . (K. k. Statthalter Freiherr v. Bach meldet sich zum Worte) (Zum k. k. Statthalter gewendet): Ich bitte Seine Ercellenz! K. k. Statthalter Freiherr von Bach: Ich werde die Ehre haben, eine Interpellation zu beantworten, welche bezüglich der Laibacher Sparkasse von Dr. Costa und Consorten gestellt worden ist (liest): „Die Herren Interpellanten stellen in Absicht auf den von dem Laibacher Sparkassavcreine zu Stande gebrachten neuen Statutenentwurf, welcher der Regierung zur Prüfung und Genehmigung überreicht wurde, die Anfrage, ob tue Regierung gewillt sei, auf die Entfernung aller mit dem Hofkanzleidekret vom 26. September 1844 Z. 29304 in Widerspruch stehenden Bestimmungen des Entwurfes der neuen Statuten der Sparkassa zu dringen, dann ob die Regierung nicht gewillt sei, wegen der hohen Wichtigkeit des Institutes der Sparkassa für das ganze Land, diesen Entwurf der Landesvertretung zur Abgabe eines Gutachtens und rückstchtlich zur Aeußerung ihrer Wünsche zu übermitteln? Hierüber wird erwidert, daß tue Regierung bei der ihr obliegenden Prüfung des von dem Laibacher Sparkassavereine eingereichten neuen Statutenentwurfs sich selbstverständlich an tue in dieser Richtung bestehenden gesetzlichen Bestimmungen halten wird, in welcher Beziehung auf das laut Hofkanzleidekret vom 26. September 1844 Z. 29304 mit Allerhöchster Entschließung vom 2. September 1844 genehmigten Regulativ für die Bildung, Einrichtung und Üeberwachung der Sparkassa, aus die einschlägigen Bestimmungen des Vereinsgcsetzes vom 26. November 1852 Reicbsgesetzbl. Nr. 253, dann ans tue Ministerialverordnung vom 28. Oktober 1865 HO des Reichsgesetzblattes, über die den Anstalten, welche Creditgeschäfte betreiben, zukommenden Ausnahmen von den allgemeinen Justizgesetzen hingewiesen wird. In so weit in dem neuen Statutenentwurfe grundsätzliche Abweichungen von den bezüglich der Sparkassen bestehenden gesetzlichen Bestimmungen vorkommen sollten, wird auf deren Beseitigung oder Abänderung durch den Sparkassaverein bestanden iverben. In dieser Vorprüfung und bei der etwa noch mit der Vereinsdirektion zu pflegenden Verhandlung werden alle Verhältnisse, welche bei der Laibacher Sparkassa maßgebend und deren gemeinnützige Wirksamkeit zu erhalten und zu erhöhen geeignet sind, eingehend erörtert werden. Den fraglichen Statutenentwurs der Landesvertretung zur Abgabe eines Gutachtens zu übermitteln, findet sich die Regierung nicht bestimmt". Präsident: Wir kommen nun zum 1. Gegenstände der Tagesordnung : Bericht des Pctilionsausschusses über die Petitionen der Stadtgemeinden Laibach und Krainburg Betreff der Unterrichtssprache. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter des Pctilionsausschusses den Vortrag zu beginnen. Berichterstatter Svetec (liest): „Bericht des Petitionsausschusses über die von den Stadtgemeinden Krainburg und Laibach eingelaufenen Petitionen, die Regelung der Unterrichtssprache an den Volks- und Mittelschulen des Hcrzogthums Krain betreffend. Hoher Landtag! Beide vorliegenden Petitionen der Stadtcommunen Krainburg und Laibach bezwecken die Regelung der Unterrichtssprache an unsern Volks- und Mittelschulen im Sinne der von Seiner k. k. apostolischen Majestät feierlich verkündeten nationalen Gleichberechtigung und zugleich in Gemäßheit der in der neuen Zeit wohl allgemein anerkannten und acceptirtcn pädagogischen Grundsätze. Diese Petitionen sind in dieser Angelegenheit von hervorragender Wichtigkeit aus dem Grunde, weil diese zwei Communen die Centralpunkte der Intelligenz, der Bildung, des politischen Lebens des ganzen Landes sind, und weil die Repräsentationen dieser Communen auS Wahlen der neuesten Zeit hervorgegangen, die Wünsche und Ansichten sowohl der Communen als des Landes am treuesten wiederspiegeln". Ich werde mir erlauben, von den 2 Petitionen jene der Stadtcommune Laibach vorzulesen. Die Petition der Stenographischer Bericht der zwölften Sitzung Des kminischen LanDtages zu Laibach am 18. December I860. Anwesende: Vorsitzender: Carl v. Wurzbach, Landeshauptmann in Kraiiu — Als Vertreter der f. f. Regierung: Se. Excellenz Freiherr v. Bach, f. f. Statthalter; Landesrath Roth. —- Sämmtliche Mitglieder mit Ausnahme Sr. fürstbischöflichen Gnaden Dr. W id mer, dann der Herren Abgeordneten: Baron Ap fa l trer n, Horak und Obres«. — Schriftführer: Abg. Franz Ru de sch. Tagesordnung: 1. Bericht des Pctitimisausschusses über die Petition der Stadtgemeindcn Laibach und Krainburg betreffend die Unterrichtssprache. — 2. Bericht des Finanzausschusses über das Gesuch des Unterstützungsvereins für mittellose Studirende der philosophischen Fakultät an der Wiener Hochschule um eine Unterstützung aus dem Landesfonde. — 3. Bericht des Landesausschusses über den Gesetzentwurf, betreffend die Bildung der Straßenconcurrenz-Gebiete. — 4. Rechnungsabschluß des krainischen Landesfondcs pro 1805. — 5. Bericht des Finanzausschusses betreffend die Straßenumlegung zwischen Katzendorf und Wordl im Bezirke Rudolfswerth. ßnjtitit kr Sitzung 10 Uhr 30 Minuten. Präsident: Ich bestätige die Beschlußfähigkeit deö hohen Hauses, und eröffne die Sitzung, der Herr Schriftführer wird das Protokoll der letzten Sitzung vortragen. (Schriftführer Franz Rudesch liest dasselbe. Rach der Verlesung.) Ist Etwas gegen die Fassung des Protokolls zu erinnern? (Nach einer Pause.) Wenn nicht, so ist dasselbe vom hohen Hause genehmigt. Ich habe dem hohen Hause folgende Mittheilungen zu machen: Von Sr. Ercellenz dem Herrn Statthalter ist an das Prästdium dieses h. Hauses folgende Note gelangt (liest): „Seine k. k. apostolische Majestät haben den Herrn Staatsminister mit Allerhöchster Entschließung vom 15. Dezember l. I. allergnädigst die Ermächtigung zu ertheilen geruht, mit der Schließung der Landtage entweder am 22. Dezember d. I. oder in so ferne bei einigen derselben die Geschäfte eine Erstreckung bis dahin livthwendig machen sollten, längstens am 31. Dezember d. I. vorgehen zu dürfen. XII. Sitzung. In Gemäßheit des Erlasses des Herrn Staatsministers vom 16. l. M., Z. 7401 habe ich die Ehre von obiger Allerhöchster Anordnung, mit dem Ersuchen in Kenntniß zu setzen, die beim Landtage hangenden Geschäfte mit thunlichster Beschleunigung dem Abschlüsse zuzuführen und die Session, wenn nicht früher, am 22. ix M. und nur in so ferne die Landtagsgeschäfte eine weitere Erstreckung unerläßlich machen sollen, längstens am 31. d. M. zu schließen". Diesem Allerhöchsten Aufträge gemäß bin ich verpflichtet, den Landtag jedenfalls längst bis 31. d. M. zu schließen. Ich ersuche daher die hochverehrten Herren Ausschüsse, welche ohnedies mit voller Hingebung ihre Pflichten so gewissenhaft erfüllt haben, so viel als möglich ihre Arbeiten zu beschleunigen. Se. Excellenz der Obmann des Finanzausschusses ladet die Herren Ausschußmitglieder morgen Nachmittag 4 Uhr zu einer Sitzung ein. Se. Ercellenz der Obmann des Ausschusses für Aenderung der Landtags- und Landtagswahl-Ordnung -i no Bericht des Petitionsausschusses. — Petition der Gemeinde Grafenbrunn, Portogebühren betreffend. — Petition des Amtsdieners Josef Prosen. — Petition des Pariser Ausstellungs-Comits's. — Bestimmung der Tagesordnung für die zwölfte Sitzung. — Schluß. verlangt, da das Postwesen eine Rcichsangelcgenheit ist, die Erwirkung eines Reichsgesetzes, wozu das hohe Hans wohl nicht competent ist. Mit dem Reichsgesetze vom 2. October 1865 sind den Gemeindeämtern bereits gegenwärtig sehr umfassende Befreiungen von Portogcbühren für ihre Correspondenz gewährt worden; Artikel II dieses Gesetzes lautet: „Von der Entrichtung der Portogcbühren befreit sind: t>) Die Correspondenz der Gemeindeämter im Wechsel-verkehre mit den im Absätze 1 und 2 bezeichneten Behörden , Organen und Corporationen und unter sich in allen Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises, in jenen dcS selbstständigen jedoch nur dann, wenn sic sich auf die der Gemeinde nach Artikel V Punkt 2 bis 10 des Gesetzes vom 5. März 1862 (Reichsgesctzblatt Nr. 18) zustehenden Angelegenheiten bezieht." Diesem Gesetze zu Folge können schon gegenwärtig die Gemeindeämter portofrei correspondiren mit den k. k. Civil-und Militärbehörden und Aemtern, dann den ihnen gesetzlich gleichgestellten Organen, ihren Vorstünden, den cxpouirten Beamten und den selbstständig fnngirenden Militärpersonen, dann den Hofstellen und ihren Aemtern, den Kanzleien der k. k. Orden und ihren Chefs, ferner mit der ständigen Staats-schnldencommission, den Landesausschüssen, den ihnen verfassungsmäßig gleichgestellten Körperschaften und den denselben untergeordneten Organen, dem k. k. Unterrichtsrathc; endlich untereinander in allen Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises in jenen des selbstständigen aber, in so ferne sie die Gemeindepolizei, die Wohlthätigkcitsan-staltcn, das Armen- und Schulwesen betreffen. In Erwägung nun, daß die in der Petition berührte Correspondenz mit den k. k. Bezirksämtern ohnehin schon dermal gesetzlich die Portofreiheit genießt, daß diese sich überhaupt so weit erstreckt, daß davon meist nur Angelegenheiten, die Privatintercssen betreffen, ausgeschlossen sind; in Erwägung ferner, daß eine weitere Ausdehnung der Porto-gebühren-Befreiungen, wenn etwa wünschenswerth, durch Abänderung eines erst vergangenes Jahr erlassenen allgemeinen Gesetzes wohl nicht gegenwärtig erwartet werden kann, stellt der Pctitionsausschuß den Antrag: „Der hohe Landtag wolle beschließen: Die Gemeinde Grafcnbrnnn wird in Erledigung ihrer Petition um Befreiung der gcmeiudcämtlichen Corre-spondcnz von der Entrichtung dcrPortogebühr auf das Gesetz vom 2. October 1865 (R.-G.-Bl. Nr. 108) gewiesen." I Präsident: Wünscht Jemand zu diesem Antrage das Wort? (Nach einer Pause:) Wenn nicht, so bitte ich jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Der Antrag ist vom hohen Hause. genehmiget. Berichterstatter Josef Rudesch (liest): „Die Petition des Amtsdicners Josef Prosen bezweckt die Erwirkung einer Pcrsonalzulage aus Landesmittcln. Analog der Behandlung ähnlicher Fälle, wo Subventionen, freiwillige Beitrüge und dergleichen aus Landesmittcln in Anspruch genommen werden, stellt auch hier der Petitionsausschuß den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: Die Petition des Amtsdiencrs Josef Prosen um Bewilligung einer Personalzulagc wird dem Finanzausschüsse zur Berichterstattung zugewiesen." Präsident: Wünscht Jemand zu diesem Antrage das Wort? (Nach einer Pause:) Wenn nicht, so bitte ich jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Der Antrag ist vom hohen Hause genehmiget. Berichterstatter Josef Rndesch (liest): „Das Central-C'omits für die Pariser Ausstellung pcti-tionirt um einen Beitrag aus dem LaudeSfonde zum Behufe von Reisestipendien für Lehrer der Real -, Handels - und technischen Schulen, welche die Weltausstellung in Paris im künftigen Jahre besuchen. Mit Rücksicht auf den ohnehin schwer belasteten Landesfond, welcher nicht einmal in der Lage ist, allgemein anerkannten Bedürfnissen von Ackerbau - und andern Schulen, so wie den vielerlei andern dringenden Landesbedürfnissen Rechnung zu tragen, stellt der Petitionsausschuß den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: Der Petition des Central - Somite für die Pariser Ausstellung wird keine Folge gegeben." Präsident: Wünscht Jemand zu diesem Antrage das Wort? (Nach einer Pause:) Wenn nicht, so bitte ich jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Der Antrag ist vom hohen Hause genehmigt. Hat noch Jemand der hochverehrten Herren ans dem Petitionsausschussc einen Vortrag zu halten? (Nach einer Pause:) Wenn nicht, so ist die heutige Tagesordnung erschöpft. Auf die nächste Tagesordnung würde kommen: 1. Bericht des Petitionsansschusses über die Petition der Stadtgcmcindcn Laibach und Kraiuburg, betreffend die Unterrichtssprache. 2. Bericht des Finanzausschusses über das Gesuch des Unterstützungsvereins für mittellose Studireudc der philosophischen Facultät au der Wiener Hochschule um Unterstützung aus dem Landcsfonde. 3. Bericht des Landesausschusses über den Gesetzentwurf, betreffend die Bildung der Straßenconcnrrcnzgebietc. 4. Rechnungsabschluß des krainischcn Landcsfoudes pro 1865; endlich 5. Bericht des Finanzausschusses, betreffend dicStraßcn-umlegung zwischen Katzendorf und Würd! im Bezirke Rudolfswerth. Alle diese Vorlagen, mit Ausnahme des Berichtes über den Rechnungsabschluß des krainischen Laudesfondes pro 1865, sind in den Händen der Herren Abgeordneten. Der fehlende Bericht wird heute noch in die Wohnungen den Herren zugesendet werden. Ist etwas gegen diese Tagesordnung zu erinnern? (Nach einer Pause:) Wenn nicht, so ist sie vom hohen Hause genehmigt. Der Obmann des Straßenauöschusses ladet die Herren Mitglieder desselben zu einer Sitzung Montag 4 Uhr Nachmittag ein. Die nächste Sitzung werde ich mit Rücksicht auf den Umstand, daß ich von mehreren Ausschüssen erst die Erledigung ihrer Berichte erwarte, ans Dienstag anordnen. Wenn keine Einwendung erhoben wird, schließe ich die Sitzung. Schlich der Sitzung 12 Uhr. Druck von Ignaz v. Kleinmayr & Fedor Bamberg in Laibach. Verlag des krainischen Landesausschusses. Bericht des Petitionsausschusses. — Petition der Gemeinde Grafenbrunn wegen Bethcilnng mit Gesetzen, dann betreffs der Gendarmerie. — Petition der 1 ß7 Gemeindevorstände des Bezirkes Reifniz. In dieser Petition wird beklagt, daß die früheren Bürgermeister alle Reichs- und Landcsgesetzblütter verbraucht haben und daß die neuen Gemeindevorstände die diesfälligen Gesetze nicht besitzen. (Heiterkeit.) In Erwägung, daß dem Landtage nicht zusteht, an die hohe Regierung die Anforderung zu stellen, die Gemeinden wiederholt unentgeltlich mit Gesetzblättern zu betheilcn, und daß cs auch nicht in den Wirkungskreis des Landtages gehört, den Ankauf der Gesetze für die Gemcindevorstände zu vermitteln, wird der Antrag gestellt: Der hohe Landtag wolle beschließen: Die Petition der Gemeinde Grafenbrunn, betreffend die Znmittelnng der Reichs- und Landesgesetzblätter, werde dem Landesausschnsse zur entsprechenden Erledigung abgetreten." Präsident: Wünscht Jemand der Herren das Wort zu diesem Antrage? (Nach einer Pause:) Ich bitte jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Es erhebt sich Niemand.) Der Antrag des Petitionsausschusses ist angenommen. Berichterstatter Brolich: Eine zweite Petition der Gemeinde Grafenbrnnn betrifft die Erwirkung einer gesetzlichen Verfügung über die Verwendung der Gendarmerie von Seite der Gemeinden, und sie lautet (liest): „Mnogokrat se primeri, da imajo županije se po-služiti c. k. žandarmarije, na priliko pri kakej nevarnosti, pri kakem hudodelstvu i. t. d., ker občinska postava o tem ničesar ne omeni, prosim ponižno, naj visoki deželni zbor o tej zadevi doseže postavnega ukaza. “ Der Zweck der Gendarmerie ist die Aufrcchthaltnng der öffentlichen Sicherheit, Ruhe und Ordnung, und cs ist selbstverständlich, daß die Gemeinden in dem ihnen durch die Gemeindeordnung zugewiesenen polizeilichen Wirkungskreise sich der Unterstützung der Gendarmerie bedienen können. Es kann aber auch keinem Zweifel unterliegen, daß jeder Gendarmericposten in dieser Richtung den Gemcindcvor-ständen die dienstliche Unterstützung mit aller Bereitwilligkeit leisten werde, wenn derselbe darum ersucht wird, was auch vor dem Jnslebentretcn der neuen Gemeindeordnnng stets geschehen ist. Ob aber seit der Wirksamkeit der neuen Gemeindeordnnng eine besondere Vorschrift über den ämtlichcn Verkehr der Gemeindevorstände mit der Gendarmerie und ihre wechselseitigen ämtlichen Beziehungen erforderlich ist, kann ans dieser Petition durchaus nicht beurtheilt werden, und muß der hohen Regierung vorbehalten bleiben, über allfällige Wahrnehmungen dieses Erfordernisses im Einverständnisse mit dem Gendarmerie-Commando Verfügungen zu treffen, daß die Gemeinden in dem ihnen obliegenden selbständigen und überkommenen polizeilichen Wirkungskreise durch die Gendarmerie gehörig unterstützt werden. Der Pctitionsansschnß stellt demnach den Antrag: „Der hohe Landtag wolle beschließen: Die Petition der Gemeinde Grafenbrnnn über die Verwendung der Gendarmerie werde der hohen Landcs-regierung zur allfälligcn Berücksichtigung abgetreten." Präsident: Wünscht Jemand der Herren zu diesem Antrage das Wort? (Nach einer Pause:) Wenn nicht, bitte ich über denselben abzustimmen, und jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Es erhebt sich Niemand.) Der Antrag ist vom hohen Hanse genehmiget. Berichterstatter Abg. Brolich: Es kommt noch die Petition der Gemeindevorstände des Bezirkes Reifniz. Diese petitionircn um die Wiedereinführung der Taglia für vertilgte Raubthiere. Ich werde nur einen Theil derselben, nämlich die Begründung vorlesen, darin heißt es (liest): „Unsere Gegend liegt zwischen hohen, zum Theil sehr schwer zugänglichen Gebirgen, welche mit den Gebirgsketten Croatiens und sogar der Türkei im ununterbrochenen Zusammenhange stehen, wo demnach die gänzliche Ausrottung der Thiere, das ist der Raubthiere, geradezu unmöglich ist, und bisherderen hauptsächliche Verminderung durch Aufsuchen ihrer Nester und Vertilgung ihrer Jungen bewirkt wurde, indem es unmöglich ist, denselben in den ausgedehnten Ge-birgsterrainen durch noch so große Treibjagden nahe zu kommen Das so gefährliche Ausspähen und Aufheben der jungen Raubthiere, welches oft viel Zeit und Mühe in Anspruch nimmt, ist jedoch keine so angenehme Beschäftigung, daß solches zum Vergnügen unternommen worden wäre, sondern nur die anzuhoffende Belohnung hat arme Leute dazu bewogen. Nach dem Wegfalle dieses Motives findet sich Niemand mehr dazu bewogen, und die soartigc verschont bleibende Brut der Ranbthicre wird gedeihen, heranwachsen und zum Schrecken der ganzen Gegend sich vermehren. Das Tragen der Waffen ist dem Landvolkc aus jagd-polizeilichen Rücksichten untersagt, wie sollen nun die Raubthiere vermindert werden? Oder soll die Verminderung derselben nur der Disposition der Jäger aus Vergnügen anheimgegeben bleiben?" In Erwägung, daß die Taglia für erlegte Raubthiere erst mit dem Gesetze vom 15. Juli 1866 aufgehoben wurde, sohin dieses Gesetz nicht einmal ein volles Jahr in Kraft besteht, in Erwägung, daß in dieser kurzen Zeit keine Wahrnehmungen gemacht wurden, welche für die Wiedereinführung der Taglia im Interesse des Landes sprechen, und daß die von den Gefnchstellern angeführten Gründe ans wirklichen Thatsachen nicht beruhen und die ausgesprochenen Befürchtungen von der Vermehrung der gefährlichen Raubthiere durchaus nicht gerechtfertigt erscheinen, stellt der Petitionsausschuß den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: Dieser Petition werde keine Folge gegeben. Präsident: Wünscht Jemand zu diesem Antrage das Wort? (Nach einer Panse) Wenn nicht, so bitte ich jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Der Antrag ist vom hohen Hanse genehmiget. Der Herr Berichterstatter Josef Rndesch hat das Wort. Berichterstatter Josef Rudesch (liest): „Hoher Landtag! In Folge Beschlusses dcö hohen Landtages vom lOteit December l. I. hat der Petitionsansschuß über die Petition der Gemeinde Grafenbrunn, die Portogebühren betreffend, neuerliche Berathungen gepflogen und legt das Resultat derselben dem hohen Hause vor. Die in Frage stehende Petition bemerkt, daß die Gemeinden von den k. f. Bezirksämtern oft Schriften zugestellt erhalten, die sie beantworten müssen, und daß diese Korrespondenz durch die Ge-mcindedicncr zu besorgen zu kostspielig ist, daher die Gemeinde bittet, der hohe Landtag möge ein Gesetz erwirken, wodurch die gemcindeämtliche Correspondcnz von der Entrichtung der Portogebühren befreit würde. Diese Petition 1 Bericht des Finanzausschusses über die von den Gemeindevertretungen des Bezirkes Senosetsch angesuchte Subvention aus dem Landes fonde zur Erhaltung -LUV der Rekastraße und Zahlung der vollendeten Kunstbauten. bleiben. (Es erhebt sich Niemand.) 35er’ Antrag ist born hohen Hause angenommen. Wünscht Jemand zum zweiten Absätze das Wort? (Nach einer Pause:) Wenn nicht, so stimmen wir ab, und ich bitte jene Herren, welche mit diesem zweiten Absätze des AusschnßantragcS einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Es erhebt sich Niemand.) Der Antrag ist vom hohen Hause genehmigt. Endlich kommt der dritte Theil des Antrages. Wünscht Jemand zu diesem das Wort? (Nach einer Panse:) Wenn nicht, bitte ich jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Es erhebt sich Niemand.) Der Antrag ist genehmigt. Ich leite gleich die Abstimmung in dritter Lesung ein, und bitte jene Herren, welche mit diesen Anträgen im Ganzen einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (ES erhebt sich Niemand.) Die Anträge sind im Ganzen vom hohen Hause genehmigt. Es kommt nun der Bericht des Finanzausschusses über die von den Gemeindevertretungen des Bezirkes Seno-sctsch angcsnchte Subvention ans dem Landesfande zur Erhaltung der Rekastraße und Zahlung der vollendeten Kunstbauten. Berichterstatter Mulley (liest): Die Gemeinden des Bezirkes Senosetsch haben bei Vorlage des Bezirkscasse-Präliminars pro 1867 an die hohe k. f. Landcsbchörde die Bitte um Erwirkung einer Subvention aus dem Landcsfonde zur Erhaltung der Rekastraße und rücksichtsweisc zur Zahlung der hieran vollendeten Kunstbauten gestellt und ihr Ansuchen dadurch motivirt, daß zur Bestreitung dieser Kosten eine Summe von 3008 fl. 61V, kr. präliminirt werden mußte, wovon 2249 fl. ans bereits vollendete und nicht bezahlte Kunstbauten an der gedachten Concurrenzstraße entfallen, und daß, während die Gc-sammt-Empfänge der Bezirkscafse nur . . fl. 1615-80 betragen, die Ausgaben auf ..... „ 3576'76 sich beziffern, und einen Abgang von . . fl. 1960'96 nachweisen, zu dessen Bedeckung eine lOpcrcentige Umlage auf alle directcn Steuern erforderlich wäre, welche jedoch die dortigen Contribucnten wegen ihrer großen Verarmung und absoluten Zahlungsunfähigkeit zu tragen nicht mehr im Stande sind. Als Grundursachen dieser allgemeinen Verarmung und eingerisscnen Zahlungsunfähigkeit werden hervorgehoben die dem Karste eigenthümliche unfruchtbare Bodenbeschasfcuheit, die mehrjährigen nacheinander gefolgten Mißernten, einschließlich der Henrigen, die drückende Besteuerung mit den vielfältigen Zuschlägen, Landes - und Gemeinde-Umlagen, der Entgang jedweden Seitenvcrdienstes namentlich im Straßenverkehre seit Eröffnung der Eisenbahn. Diese mißlichen Verhältnisse haben es zur Folge, daß die Insassen des Bezirkes Senosetsch bereits an landcsfürst-lichen Steuern mit einem Betrage von 50.000 fl. im Ansstande haften, der füglich selbst bill'd) die härtesten Zwangs-maßregcln nicht mehr eingebracht werden könne. Die hohe Landcsbchörde hat diese mißlichen Verhältnisse selbst anerkannt, die dargestellte Zahlungsunfähigkeit dieser Contribuentcn mit dem angegebenen uneinbringlichen Rückstände bestätiget und mit Note vom 9. November d. I., Z. 9692, unter Mittheilung der betreffenden Acten die Gewährung der angcsuchten Subvention befürwortet. Als Alternative für den Fall der Nichtbewilligung einer Geldsubvention haben die gedachten Gemeindcvorstände um Bewilligung und Einführung einer Mauth an der Rcka-Concurrcnzstraße zugleich gebeten und schließlich das Dafürhalten ausgesprochen, daß sic sonst in der Folge diese kostspielige und entfernte Straße zu erhalten außer Stande wären. Der Landesansschnß hat bereits selbst alle diese mißlichen Verhältnisse eingehend erwogen und gehörig gcwürdigct, denen zufolge ans Grund des Allerhöchst sanctionirten Straßen-Concurrenz-Gesetzes vom 14. April 1864 § 10 den fraglichen Gemeinden des Bezirkes Senosetsch auch eine Subvention von 1000 fl. aus dem Landcsfonde zur Erhaltung der Rcka-Concurrcnzstraße, respective zur Zahlung der vollendeten Kunstbauten, zu bewilligen befunden. Der Finanzausschuß, dem in der fünfen Sitzung dieser Antrag des Landcsausschusscs zur Ueberprüfung zugewiesen wurde, erachtet, unumwunden erklären zu müssen, daß der Landesansschnß bereits alle Verhältnisse so sorgfältig erwogen und berücksichtigt habe, daß seinem Antrage zur Subvention von 1000 fl. aus dem Landcsfonde nichts entgegengesetzt und lediglich erläuternd beigefügt werden könne, daß eine mindere Aushilfe eben wegen der Größe des dortigen Nothstandes und zu deckenden Betrages, eine höhere aber füglich aus dem Grunde nicht habe bewilligt werden können, weil die Gemeinden im Einvernehmen mit der Localbehörde diesen Betrag zur Beseitigung ihrer Bedrängnisse für zulänglich und den Abgang per 960 fl. durch die gcmcinübliche bpercentige Umlage für anstandslos bedeckbar erklärt haben. Die Alternative der Mautheinführnng entfällt einerseits als entbehrlich durch die bewilligte Subvention, andererseits widerstreitet sie dem in den früheren Sessionen näher beleuchteten Principe. Die von den Gemeinden des Bezirkes Senosetsch ansge-sprochcneBesorgniß, die kostspielige cntferntcRcka-Concnrrenz-straße in der Folge nicht erhalten zu können, gehört nicht in die gegenwärtige Discussion, sondern in den Ressort der Bildung und Feststellung der Concurrcnzgebiete und wird bei Vorwaltung einer gehörigen Würdigung der Local- und Verkehrsverhältnisse hoffentlich daselbst eine befriedigende Lösung finden. Es wird daher der Antrag gestellt: Der hohe Landtag wolle den Gemeinden des Bezirkes Senosetsch eine Subvention von 1000 fl. für die im Jahre 1867 zur Auszahlung gelangenden Kosten für Kunstbauten au der Rekathalcr Concurrenzstraße ans dem Landcsfonde bewilligen. Schloißnigg m. p., Mulley m. p., Obmann. Berichterstatter. Präsident: Wünscht Jemand der Herren das Wort zu diesem Antrage? (Nach einer Pause:) Wenn nicht, so schreiten wir zur Abstimmung. Jene Herren, welche mit diesem Aus-schnßantrage einverstanden sind, bitte ich, sitzen zn bleiben. (Es erhebt sich Niemand.) Der Antrag ist vom hohen Hanse genehmigt. Es kommen nun die Berichte des Petitionsausschusses über die ihm zugewiesenen Petitionen. Der Herr Abgeordnete Brolich hat das Wort Berichterstatter Brolich: Zuerst ist die Petition der Gemeinde Grafenbrunn um Bethcilung der Gemeinden mit den nothwendigen Gesetzen. Die Petition ist sehr kurz, ich werde sie vorlesen. (Liest:) „Stari „birgenneistri“ so vse državne in deželne zakonike zapravili. Novi županje blizu vsi, nimajo nobene črke v rokah, tedaj prosim ponižno, da bi veleslavni deželni odbor preskrbel, da dobe sedanje županije potrebne zakone vsaj za denar.“ höher ausfielen, als sie anfänglich präliminirt waren; und allerdings mnß es befremden, daß bei der Anfnahme der ersten Voranschläge die zur Sicherung der beiden Uferböschungen nothwendigen Pflasternngs- und Placagearbeiten, die erforderlichen Mulden, Durchlässe und Zugänge, nicht minder auch alle Vorkehrungen gegen das vom Golonzbcrge mit dem Regenwasser herandrängende Gerölle so gänzlich übersehen wurden. Allein durch diese Ommissionsvcrstöße wird der Fortbestand der Concurrcnzpflicht nicht alterirt, und in Erwägung, daß der Bauunternehmer nach dem Wortlaute des Bauvertrages vom 22. October 1860 zu Arbeiten und Herstellungen, welche in den damaligen Bauplänen und Banbeschreibnngen nicht Vorkommen, ohne besonderes Entgelt nicht gehalten war, und daß ihm auch jene Mehrauslagen, welche durch gewaltsame Zerstörung des Absperr-werkcs, sohin durch fremdes Verschulden, verursacht wurden, billigerwcise nicht aufgebürdet werden können, daß er endlich alle obbesprochencn Mehrarbeiten nach dem Befunde der Col-laudirung'srommission solid und vollkommen entsprechend ausgeführt hat: in Erwägung dieser Umstände kann gegen die erfolgte Auszahlung der dem Unternehmer aus dem Landesfonde gebührenden Bankostcngnote eine gegründete Einwendung nicht erhoben werden. Weil jedoch die k. k. Landesregierung obige Mehrarbeiten und die hicfür präliminirten Kosten bereits in den Jahren 1862, 1863, 1864 und 1865 dem Landesausschusse bekannt gegeben, ohne daß sie letzterer in einen Voranschlag des LandesfondeS einbezogen hat, so wäre derselbe anzuweisen, künftighin derlei Kosten im Erfordernisse des Landes-fondes immer sogleich einzustellen. Auch mit Beginn des zweiten Theiles obiger Ent-snmpfnngsarbeiten, nämlich bei der Vertiefung des Laibach-flußbettes, ist sogleich die Nothwendigkeit einer bedeutenden Mchranslage vorgetreten, zu deren Deckung unser Landcs-fond weitere 3921 fl. 82‘/2 kr. beigetragen hat. — Die Vornahme der Excavirnng war nämlich durch die vorläufige Absperre des Flußbettes bedingt, zu deren Aufstellung anfänglich ein Betrag von 1000 fl. C. M. in den Kosten-voranschlag miteinbezogen wurde. — Dafür hatte der Bauunternehmer nach dem Inhalte des Bauvertrages vom 22ten October 1860 zwischen der Ausmündung des Gradaschza-bachcs und der Rannbrücke lediglich ein solides, auch gegen großen Wasserandrang zureichend kräftiges Absperrwcrk aufzustellen — er war sohin zur Errichtung einer Schlcnßcn-wehre nicht verpflichtet. — Allein eine andauernde Absperre des Flußbettes, in welches ans der Stadt sehr viele Canäle münden, hätte ans die Gesundheit einen sehr nachtheiligen Einfluß geübt und den Betrieb mehrerer Gewerbe empfindlich beirrt. Zudem waren bei anhaltenden Regengüssen ob unzulänglichen Abflusses große Ilcberschwemmungen, beim Andränge der Wasscrmässe die Durchbrechung der Wehre und in deren Gefolge noch größere Unglückssülle zn besorgen. Diese Erwägungen führten zur Ueberzeugung der Nothwcn-digkeit einer Schleußenwehre, welchem Projekte auch unser Landesausschnß bcitrat und zu dessen Ausführung der Bauunternehmer in seinen Erklärungen vom 28. März und 21. Juni 1865 sich bereitwillig erklärte. — Der Verhandlungsact wurde dem hohen Staatsministerinm vorgelegt, und dieses hat mit Erlasse vom 22. August 1865, Z. 13536, die Herstellung und die seinerzeitige Wegränmnng obge-dachtcn Schleußenwerkes ans Kosten der berufenen Concnr-renz angeordnet. — Nachdem sohin die von der technischen Bauleitung entworfenen Banpläne und Kostcnübcrschläge seitens des Landes-Baudcpartemcnts richtig gestellt wurden, hat der Baunntcrnchmer Wilhelm Vollheim laut Accordes vom 30. October 1865 die Herstellung des Schlenßen- werkes um den adjustirten Betrag von fl. 10633‘47, eigentlich mit Nachlaß von 4pCt. und nach Abrechnung obiger — weil schon im Pauschalcntgclte von 29725 fl. ö. W. mitbegriffener 1000 fl. C. M. oder 1050 fl. ö. W. nur um den Restbetrag von.........................fl. 9148‘53y2 dann die seinerzeitige Wegränmnng der Schleußenwerkc um den Pauschalbetrag von „ 1500'— sohin die Ausführung beider Mehrarbeiten im: den Gesammtbetrag von .... fl. 10648,53'/2 übernommen. Von diesem Betrage entfiel nach dem bereits angegebenen Concnrrenz-Maßstabe ans den Landesfond die Bcitragsqnote mit f(. 3921'821/o, welche der Landesausschnß, nachdem der Unternehmer das Schlcnßcnwcrk aufgestellt — in Folge Zuschrift der k. k. Landesregierung vom 16. Juli 1866, Z. 6405, an den Morastentsumpfnngsfond abgeführt hat. Wie schon früher erwähnt, hat der Landesfond nur zu den anfänglich präliminirten und zu jenen Mehr-auslagen beizusteuern, welche zur soliden und zweckentsprechenden Ausführung der ad a, b und c bezeichneten Ent-sumpfnngsarbcitcn als nothwendig sich darstellen. Nun wurde im ersten Kostenvoranschlage zur Absperre des Laibachflnsses nur ein geschlossenes, mit einem Vorsatzdamme versehenes Absperrwerk als ausreichend beantragt, letzteres jedoch späterhin lediglich aus Localrücksichten durch ein viel kostspieligeres Schlenßenwerk supplirt: daher die Frage, ob derLandes-sond auch zu den hiedurch erwachsenen Mehrkosten zu concurriren habe, einer mehr reiflichen Erwägung zu unterziehen war. — Nachdem jedoch auch für die positive Beantwortung dieser Frage nicht unerhebliche Gründe sprechen, so wäre auch die geschehene Auszahlung der Mehrkosten — jedoch ohne Präjudiz für die Zukunft — zu genehmigen. Jedenfalls aber war es nicht wohl gethan, daß zur Aus-folgung an den Bauunternehmer auch jene noch nicht fällige Quote abgeführt wurde, welche für die seincrzeitige Weg-räumung des Schleußenwerkes aus dem Landesfonde beizusteuern ist. Der Finanzausschuß findet demnach zu beantragen: Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Die ans dem Landesfonde erfolgte Verausgabung des Betrages von 13889 fl. 86 kr. für die von dem Bauunternehmer Wilhelm Vollhcim beim Baue des Gruber'schen Canals geleisteten Mehrarbeiten werde nachträglich genehmigt. 2. Ebenso werde die Verausgabung eines weitern Betrages von 3921 fl. 82 '/2 kr. für die von diesem Bauunternehmer besorgte Aufstellung und für die seinerzeit ihm obliegende Wegränmnng der Schlenßen-wehre im Laibachflnsse, jedoch ohne Präjudiz für die Zukunft, genehmigt. 3. Der Landesausschnß wird angewiesen, künftighin die für derlei Bauten präliminirten Kosten im Erfordernisse des LandesfondeS umher sogleich einzustellen." Schloiß nigg ra. p., K r o m e r m. p., Obmann. Berichterstatter. Präsident: Die Generaldebatte ist eröffnet. Wünscht Jemand der Herren in derselben das Wort? (Nach einer Pause:) Wenn nicht, so schreiten wir zur Specialberathung. — Wünscht Jemand zum ersten Absätze des Ausschnßautrages das Wort? (Nach einer Panse:) Wenn nicht, so stimmen wir über denselben ab, und ich bitte jene Herren, welche mit dem ersten Absätze des Ausschnßantrages einverstanden sind, sitzen zu k. k. Landesregierung mit Verordnung vom 16. December 1859, Z. 15383, angewiesen, das den LandcSfond treffende Jahreserforderniß vom Verwaltungsjahre 1861 angefangen in den jährlichen Voranschlag einzubeziehen. In dem Abschlüsse obiger Concurrenz-Verhandlung liegt sohin der Rechtsgrund, aus welchem unser Landesfond zur Trockenlegung deS Laibachcr Mvorgrundes die Tangente pr. 76.009 fl. 54% kr. C. M. in zehn Jahresraten, daher jährlich mit 7600 fl. 95% kr. C. M. oder 7981 fl. ö. W., beizusteuern und für den Fall, daß zur soliden und zweckentsprechenden Ausführung der ad a, b und c aufgezählten Entsumpsungsarbciten noch weitere, in den Kostenüberschlä-gcn nicht vorgesehene Mehrauslagen sich ergeben sollten, auch zur Deckung dieser letztern in dem Verhältnisse von 206.358 fl. 38 kr. zu 76009 fl. 542/3 kr. zu concurriren hat. Es ist zwar sehr zu bedauern, daß bei obgedachtcr Verhandlung nicht ein mehr billiges Verhältniß eingehalten, und daß eben die Beitragsquotcn jener Coucurrenten am spärlichsten bemessen wurden, welche an der Trockenlegung deS MoorgrundeS ein vorwiegendes und unmittelbares Interesse haben. Nachdem jedoch die Landesvertrctuug im Jahre 1861 den Landcsfoud nur gegen genaue Aufrccht-haltung aller darauf lastenden Verpflichtungen in die eigene Verwaltung überkommen hat, so wird sic auch obgedachter, vbschou minder billiger Concurrcnzlast aus irgend einem Rcchtstitcl sich nicht entwehrcn können. Zur Ausführung der ad a, b und c erwähnten Ent-sumpfungsarbeiten wurde nach erzielter Sicherstellung der hiefür erforderlichen Geldmittel eine Offertverhandlung eingeleitet und sohin mit dem Ersteher Wilhelm Vollheim der Vertrag vom 22. October, ratif. 9. November 1860, abgeschlossen, laut welchem er obige Arbeiten, und zwar: a) die Rcgnlirnug, Erweiterung lind Vertiefung des Gruber- schcn Canales um....................fl. 122523'— b) die Vertiefung des Laibachflußbettes um „ 29725'— c) die Vertiefung und Vervollständigung des Zorn'schcn Grabens um . . . fl. 64428'— daher alle Arbeiten um.................fl. 216676'— ö. W. nach Maßgabe der diesbezüglichen Baubcschreibung, der Baupläne und Bedingnisse auszuführen sich verpflichtete. Die erste und wichtigste Partie dieser Entsumpfungs-arbciten, nämlich die Regulirung, Erweiterung und Vertiefung des Gruber'schen Canals, hat der Ersteher bereits im Jahre 1865 vollendet und das hiefür bedungene Entgelt von 122523 fl. ans den jährlichen Beiträgen der Con-currentcn ansbezahlt erhalten. Jedoch schon während dieser Canalbautc mußten zur Sicherung der beiden Canaluscr und zur Reinhaltung der Canalsohle, auch viele andere, in die Baupläne und Baubeschreibungen gar nicht einbezogene und mitunter durch unvorgesehene Ereignisse veranlaßte Mehrarbeiten ausgeführt werden. Die wirkliche Nothwendigkeit dieser Mehrbanten wurde immer von der bestellten technischen Bauleitung oder commissionell erhoben, deren Herstellung auf Grund der von der Bauleitung entworfenen Baupläne und Kostenvoranschlägc von der k. k. Landesregierung mit Zustimmung des LandeSauSschnsscs veranlaßt und der von dem Unternehmer hiefür angesprochene Kostenbetrag bei der commissionelleu Cvllaudirung vom 26. September bis inet. 31. October 1865 nachfolgend festgestellt, u. z.: l. Für die in der Strecke von der Ste-fausdorfer Brücke bis zum neuen Durchstiche bewirkte beschwerliche Aushebung der durch compacte Schotterrauten gesperrten Canalsohle . . . fl. 621-18 Fürtrag . fl. 621'18 Ucbcrtrag . fl. 621'18 . Für die in Folge der am 11. März 1864 von einigen Morastgrundbe-sitzcrn verschuldete Zerstörung des Ab-sperrwerkcs im Gruber'schen Canal nothwendig gewordenenAusbcsserungs-nnd Schutzarbeiten. ..... „ 3687'99 3. Für die Herstellung eines neuen au der Banstelle des zerstörten Absperr- werkcs.................................. „ 230U79 4. Für die an mehreren Stellen in der Gesammtlänge von 34 Klaftern nothwendig gewordene Reconstruction der rechtscitigcn Uferwandmauer und für einen Vorbau ober der Stcfansdorfcr Brücke gegen das Gerölle des dort einmündeudcu Gebirgsbaches ... „ 7179'08 5. Für die bewirkte Sicherung eines weiteren Theils dieser Ufcrwandmaucr durch hölzerne Sprcitzcn .... „ 374'67 6. Für die Aufstellung von 46 Thalsper- ren zurAbwehr des von den Schluchten des Golouzbcrgcs hcrabgeschwcimnten Steingerölles............................„ 2036'01 7. Für die Herstellung einer Feldbrücke über den neuen Durchstich bei Stefansdorf ............................... „ 1754*25% 8. Für die an bett beiden Canalufern aus- geführten Placagirungsarbeiten zum Schutze der steilen Uferböschungen gegen Abschwemmung und Abrutschnugen „ 2646*60 9. Für die ans gleichem Anlasse bewirkte Abpflasterung der Uferböschungen vom Laibachflussc an bis zur neuen steinernen Canalbrücke..........................„ 11862-23 10. Für die Herstellung mehrerer Mulden und Geländer, dann für die Userab-nahmcu und für die theilwcisc Umlegung der Polanastraße .... „ 3338'84 11. Für die Ausführung von vier Wasser-abzugscanälen int Vorpflaster dcrrccht-seitigcn Wandmancr und eines Stein-wurfes hinter der linkseitigen Wand- mauer ...................................„ 309'42 12. Für die Herstellung von 5 Zugängen znm Wasserspiegel des Grnbcr'schen Canals.............................. „ 350'24 13. Für dieWegräumung des neuen Absperr- werkcs aus diesem Canal .... „ 320*63 14. Für die Felscnaushcbung und Mehrleistung am Taloudpflaster in der zweiten Baustrccke, dann an Gruud-entschädigungsauslagen daselbst und für die Bewachung des Absperrwerkes „ 926 53 Zusammen daher mit fl. 37709*46% ö. W. — Von diesen für geleistete Mehrarbeiten anerwach-senen Kosten entfällt auf unseren Landesfond nach dem obangedeutcten Concurrenzverhültnisse: 206358-38 : 76009-54% — 37709-46% : x die Beitragsqnotc mit fl. 13889-86, welche dem Bauunternehmer vom Landcsausschussc unter Auhoffen der nachträglichen Genehmigung bereits auch ausbezahlt worden ist. Der hohe Landtag wird zwar unliebsam wahrnehmen, daß die Kosten für die Regulirung, Erweiterung und Vertiefung des Grnbcr'schcu Canals fast um bett Diertheil Wahl eines Laydesausschußmitgliedes und dessen Stellvertreters für den Großgrundbesitz. — Bericht des Finanzausschusses über den Antrag auf nachträgliche Genehmigung der Verausgabung eines Mehrbetrages für Mehrarbeiten am Gruber'schen Canal. lenz Graf Auersperg, Graf Margheri, Herrn v. Gutmans-thal undKosler das Scrutinium vorzunehmen. (Die Sitzung wird um 10 Uhr 55 Minuten unterbrochen. -— Nach Abgabe der Stimmzettel und Wiederaufnahme der Sitzung um 11 Uhr:) Ich eröffne die Sitzung und erlaube mir, dem Hause das Resultat der Wahl bekannt zu geben. Es waren 9 Votanten ; es erhielt Herr v. Langer 8 Stimmen, Herr Abgeordneter Kromcr eine Stimme, cs ist sonach Herr v. Langer fast einstimmig zum Ausschußmitglicde gewählt. Wir schreiten nun gleich zur Wahl . . . (Abg. v. Langer meldet sich zum Wort.) Ich bitte, Herr v. Langer. Abg. u. Langer: Ich hätte wahrlich nicht gedacht, daß am Ende der ersten Landtagspcriode mir noch die Ehre zu Theil werden sollte, Mitglied des Landesausschusses zu sein, und ich spreche den verehrten Herren Committenten für das ehrenvolle Vertrauen meinen vollsten Dank ans. Ich verkenne keineswegs die Schwierigkeiten, welche mir durch den Antritt dieser Stelle erwachsen werden, ich vergesse auch ans der andern Seite nicht, daß dieses Amt bisher von einem Abgeordneten von so ausgezeichneter Befähigung und voller Sachkenntniß verwaltet wurde; ich werde daher umsomehr bemüht sein müssen, meinen ganzen Fleiß und besten Willen aufzuwenden, um diesen Abgang dem hohen Landesaus schlisse und dem hohen Landtage weniger fühlbar zu machen. Präsident: Ich beantrage, sogleich zur Wahl des Stellvertreters des Landesausschußmitglicdes zu schreiten, und unterbreche wieder die Sitzung für die Dauer der Wahl. Die nämlichen Herren bitte ich, das Scrutinium dieser Wahl vor-zunehmen. (Die Sitzung wird um 11 Uhr 2 Minuten unterbrochen ; — nach Abgabe der Stimmzettel und Scrnti-rung derselben wieder aufgenommen um 11 Uhr 15 Min.:) Ich eröffne die Sitzung. Es sind für den Stellvertreter 9 Stimmzettel abgegeben worden; davon hat Herr Franz Rudcsch 8 Stimmen und Herr Kromcr eine Stiminc erhalten. Es ist somit Herr Franz Rudcsch als Stellvertreter gewählt. Abg. Franz Rudcsch: Ich danke sehr für das große Vertrauen, welches Sie mir schenken; cs wird, meine Herren, mein eifrigstes Bestreben sein, dasselbe zu rechtfertigen. Präsident: Der dritte Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des Finanzausschusses über den Antrag ans nachträgliche Genehmigung der Verausgabung eines Betrages von 13889 fl. 86 kr. für die Mehrarbeiten bei dem Gruber'schen Canal, und eines weitern Betrages von 3921 fl. 82 7, kr. für die Herstellung eines Schlcußcnwerkes im Laibachflusse. Ich bitte den Herrn Berichterstatter, das Wort zu ergreifen. Berichterstatter Kromer (liest): „Hoher Landtag! Der Landcsausschuß hat dem Herrn Wilhelm Vollheim, als Ersteher der Morastentsnmpfnngsarbcitcn, für die bei der Regulirung des Gruber'schen Canals geleisteten Mehrabeitcn den Betrag von 13889 sl. 86 kr., und für die Herstellung des Schleußcnwcrkcs im Laibachflusse einen weiteren Betrag von 3921 fl. 821/2 kr. aus dem Landes-fonde ausbezahlt und in seinem Berichte vom 15. November 1866 um die nachträgliche Genehmigung dieser Ausgaben angesucht. Der mit der Vorberathung dieser Vorlage betraute Finanzausschuß hat vorerst dem rechtlichen Bestände einer vorliegend angesprochenen Concurrenzpflicht deS LandcSfondes nachgeforscht und findet über deren Entstchungsgrnnd Folgendes voranschicken zu müssen. Eine thunlichst rationelle Anlage und Ausführung der Canäle und Abzugsgräben zur vollständigen Trockenlegung des Laibachcr Moorgrundcs, dann die Sicherstellung der hiezu erforderlichen Geldmittel war der Gegenstand einer mehrjährigen Verhandlung. Von den Sachverständigen wurden die Kosten der beantragten eigentlichen Entsnmpfungsarbeiten nachfolgend veranschlagt : a) für die Regulirung, Erweiterung und Vertiefung des Grnbcr'schcn Canals................. 116688 fl. 45 kr. b) für die Vertiefung des Laibach-Flußbettes innerhalb der Stadt und der Vorstädte . ................... 28309 „ 32 „ c) für die Vertiefung und vollständige Ausführung des Zorn'schen Grabens von der Einmündung des Zornica-bachcs an bis zur Ausmündung des Grabens in den Laibachfluß . . 61360 „ 21 „ zusammen daher mit 206358 fl. 38 kr. C. M. Nebstbei wurde auch die Herstellung einer neuen steinernen Brücke über den Gruber'schen Canal mit dein präliminirtcn Kostenaufwande von 71.566 fl. 19 kr. C. M. als nothwendig befunden. Diese technischen Erhebungen hat die k. k. Landesregierung den concurrenzpflichtigen Interessenten vorgehalten und deren Beitragserklärungen eingeholt, sohin aber den ganzen Vcrhandlungsact zur höheren Beschlußfassung vorgelegt. Hierüber haben Sc. Majestät mit Allcrh. Entschließung vom 6. December 1857 das vorgelegte Project zu genehmigen und unter Einem zu bewilligen geruht, daß die Kosten der Herstellung einer neuen Brücke über den Gruber'schen Canal mit 71.566 fl. 19 kr. ausschließend aus dem Strnßcn-baufonde, dann von den Kosten der eigentlichen Entsumpfungsarbeiten pr. 206.358 fl. 38 kr. ein Dritthcil mit 68.786 fl. 127g kr. aus dem Steuer- und Straßcnbaufondc; die weiteren zwei Drittheilc aber mit 137.572 fl. 25 73 kr. C. M. vom Landesfonde, von der Stadtgemeindc Laibach und von den Morastbesitzern gemeinschaftlich bestritten werden. Auf Grund dieser Allcrh. Entschließung wurde zur Feststellung der Bcitrngsquotcn der drei lctzgedachtcn Privat-interessentcn mit den Ministerialerlassen vom 14. Mai und 13. September 1858, Z. 8406 und 2587, eine Concurrenz-verhandlung angeordnet, bei welcher laut Commissionsprotokolls vom 14. April 1859, Z. 7858, obige zwei Drittheilc pr. 137.572 fl. 25% kr. die betheiligten 24 Catastral-gcmcindcn mit 2 fl. vom Joch der damals noch zu ent-snmpfenden Moorflüche pr. 26063 Joch, zusammen sohin mit 52.126 fl., dann die Stadtgemeindc Laibach mit dem Drittheilc der für die Vertiefung des Lajbachflnßbettcs auf 28.309 fl. 32 kr. veranschlagten Kosten, daher mit 9.436 fl. 307g kr., und der Landesfond den sonach noch verbleibenden Restbetrag von 76009 fl. 5473 kr. C. M. in zehn Jahresraten zu decken sich verpflichteten. Diese Concurrenzverhandlung wurde laut hohen Ministerialerlasses vom 18. August 1859, Z. 13044, genehmiget und demgemäß die hiesige k. k. Staatsbuchhaltung von der