1 J.9 Antrag des Landesausschusses wegen Aenderung der Landesordnung und Landtagswahlordnung. — Bericht des Finanzausschusses über den Rechnungsabschuß -L‘±" des Grundentlastungsfondes pro 1865. Außerdem handelt cs sich im vorliegenden Falle um die Beurtheilung, ob der jetzige Zeitpunkt zur Beschlußfassung über die beantragten Abänderungen der geeignete sei, und cs könnten erst nach Beantwortung dieser Vorfrage weitere Anträge gestellt werden. Die allseitige eingehende Würdigung aller hiebei obwaltenden Umstände kann jedoch nur durch einen möglichst zahlreichen Ausschuß, in welchem die verschiedenen Interessen ihre Vertretung finden, geschehen. Der LandesauSschnß stellt demnach den Antrag: Der hohe Landtag wolle diesen Bericht nebst den Beilagen dem bereits wegen Aenderung der Landtagswahlordnung eingesetzten Ausschüsse zur Berathung und geeigneten Äntragstellung überweisen." (Nach der Verlesung:) Präsident: Wünscht Jemand der Herren das Wort zu diesem Antrage? (Nach einer Pause:) Wenn nicht, so schreiten wir zur Abstimmung, und ich bitte jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Geschieht.) Der Antrag ist genehmigt. Es kommt nun der letzte Gegenstand der Tagesordnung: Bericht des Finanzausschusses über den Rechnungsabschluß des Grnndcntlastungsfondcs pro 1865. Berichterstatter Landeshauptmann - Stellvertreter Dr. Suppan (liest): „Bericht drs Finllnzaugschujses über den Rechnungsabschluß des krainischen Grundentlastungs-fondcS für das Jahr 1865. „Hoher Landtag! In Folge des ihm in der 5. Sitzung ertheilten Auftrages hat der Finanzausschuß den Rechnungsabschluß des krainischen Grundentlastungsfondes für das Jahr 1865 in i seinen beiden Hauptabtheilungen: a) in Betreff der reellen Einnahmen und Ausgaben, und b) hinsichtlich des Vermögensstandes, d. i. der Activ- und Passivrückstände des Fondes, einer genauen Prüfung unterzogen, ohne daß er gegen irgend eine Post einen Anstand zu erheben sand. Indem sich daher der Finanzausschuß vorbehält, die einzelnen Positionen durch seinen Berichterstatter nöthigcn-salls mündlich motivircn zu lassen, glaubt er zur näheren j Erläuterung hier nur Folgendes anführen zn sollen: Das Mindercrgebniß an den Einnahmen seitens der Verpflichteten und seitens des Landes an den directen Steuerzuschlägen hat seinen Grund in den bekannten ungünstigen Vermögensverhältnissen des Landes, jenes an dem Zuschlage ! zu den indirectcn Steuern aber darin, daß dieser Zuschlag. einerseits nicht gleich mit Beginn des Jahres 1865 Angehoben werden konnte, und andererseits darin, daß man bei der Präliminirung auch den Zuschlag auf Bier und Branntwein im Auge hatte. Hinsichtlich der Fmtdsausgabcn hat sich an den Regieauslagen für die k. k. Grundlastenablösungs- und Regu-lirungs-Landescomission gegenüber dem Voranschläge im, Ganzen ein Ersparnis; pr...............105 fl. 93 kr. : und bei den k. k. Localcommissionen pr. . 3829 „ 94 „ zusammen pr. 3935 fl. 87 kr. herausgestellt. Eine Ucberschrcitung bei den einzelnen Rubriken ist factisch nur bei den Amts- und Kanzleierfordernissen der k. k. Landescommission eingetreten mit 173 sl. 52 kr., welche in den erhöhten Ausgaben für Druck und lithographische Arbeiten ihren Grund hatte. Die weiteren in dem SummarauSivcisc enthaltenen Ucberschreitungen: a) an Functionszulagen bei der k. k. LandcScommission pr. 4 fl. 60 kr., b) an Besoldungen der Diener pr. 164 fl., c) an Remunerationen pr. 300 fl., letztere beide bei den Localcommissionen, stellten sich eigentlich als keine Ueberschreitungcn heraus. Die Post ad a hatte nämlich ihren Grund in dem aus dem Vorjahre verbliebenen Rückstände, und jene ad b ist nur irrig als Überschreitung im Summarausweise angeführt worden. Laut dieses Ausweises war nämlich sub Post 25 an Diurnen pro 1865 ein Betrag pr. 2820 fl. präliminirt. Nach dem stenographischen Berichte über die letzte Landtagssession uinfaßte aber dieser Betrag nicht nur die Diurnen, sondern auch 240 fl. an Dienerlöhnungen, woran denn auch sactisch für den Diener in Gottschee . 100 fl. für jenen in Laibach.........................60 „ „ „ „ Radmaunsdors.................. 4 „ zusammen daher 164 fl. verausgabt -wurden. Da nun ad Post 25 ein Ersparniß pr. 403 fl. 70 kr. nachgewiesen wurde, die Posten 24 und 25 aber gemeinschaftlich in Betracht gezogen werden müssen, so ergiebt sich bei Post 24 zwar keine Präliminarsübcrschrcitnng, wohl aber nach Abzug dieser...................... 164 „ — „ bei Post 25 nur ein Ersparniß pr. . . . 239 fl. 70 kr. Der Betrag ad c pr. 300 fl. betrifft die einem k. k. Bezirksvorsteher als LocalcommissionSleitcr verabfolgte Remuneration. Jenen k. k. Bezirksvorstehern, denen in ihrem Sprengel die Durchführung des Grundlastenablösungsgeschäftes ohne ein fixes Entgelt übertragen wurde, ist hiebei nach Beendigung des Geschäftes eine entsprechende Remuneration zugesichert worden. Da man jedoch nicht wissen konnte, welcher der k. k. Bezirksvorsteher mit seinem Geschäfte zu Ende kommen werde, so wurde hiefür in den letzten Jahren nie ein Betrag für solche Remunerationen in den Voranschlag ein gestellt. Im Jahre 1865 kam nun der Fall vor, daß ein k. k. Bezirksvorstehcr den Nachweis lieferte, daß er die ihm übertragenen Grundentlastungsarbeiten bis auf ein paar unbedeutende Operate beendet habe, und da er um die Auszahlung eines Theiles an der ihm gebührenden Remuneration ansuchte wurde ihm über Antrag der k. k. Landcs-commission der Betrag pr. 300 fl. angewiesen. Die Uebcrschrcitung an Capitalsrückzahlungen pr. 136 fl. 50 kr. hat theils ihren Grund in Verlosungsresten, welche instructionSgcmäß baar auszuzahlen kommen, und theils mußten in Fällen von Umschreibungen von Obligationen lit. A in jene mit Coupons einzelne Capitalsreste baar ausbezahlt werden. Unter der Rubrik IV „Verschiedene Ausgaben" kommen nur scheinbare Ueberschreitngen vor, u. z.: a) an Vorschnßrückersätzen und Passivinteressen an den Staat pr. 200.223 fl. 87'kr., b) an gegebenen Vorschüssen pr. 5741 fl. 15 kr., c) an zurückvcrrcchncten fremden Geldern pr. 288.471 fl. 14kr., d) an sonstigen Auslagen 1566 fl. 67 kr. 7. Im Wahlbezirke Adelsberg zeigt sich ein auffallendes Mißvcrhältniß zwischen den Wahlberechtigten des Marktes Oberlaibach und jenen von Adelsberg und Laas. Nach den Landtagswahlacten entfallen auf Oberlaibach 164, auf Adelsberg 79 und auf Laas 52 Wahlberechtigte; die Wählerliste Oberlaibach weist 90 Wahlberechtigte aus, die weniger als 10 fl. zahlen, während in Adels-bcrg der geringste Steuerbetrag, welcher zur Wahl berechtigt, 10 f(. ist, und auch in Laas nur drei Wahlberechtigte weniger als 10 fl. Steuer zahlen. Der Grund dieser Ungleichmäßigkeit liegt in dein Um-stande, daß die für die Gemeindewahl Berechtigten des Marktes Oberlaibach nur zwei Wahlkörper bilden, wodurch mehr Wähler für die Landtagswahlen sich ergeben, als bei der Bildung von 3 Wählkörpern, welche das Entfallen sämmtlicher 90 Wähler, die unter 10 fl. Steuer zahlen, zur Folge gehabt hatte. Zur entsprechenden Regelung dieses Mißverhältnisses für die Zukunft ist noch weiters zu berücksichtigen, daß in den Wählerlisten von Oberlaibach nunmehr auch die neu hin-zugetretene Untergemeindc Verd in Zuwachs erscheinen wird. 8. Unter den ländlichen Wahlbezirken steht jener von Rudolfswerth, die Bezirke Rudolfswerth, Landstraß, und Gnrkfcld umfassend, in einem argen Mißverhältnisse zu den übrigen Wahlbezirken, indem er bei einer Seelenzahl von 48.949 Seelen und bei einer Stenervorschreibung von 143.423 fl. nur einen Landtagsabgcordueten wählt, während im Wahlbezirke Umgebung Laibachs und Oberlaibach zw ei Landtagsabgeordnete auf 50.743 Seelen und 134.040 fl. Steuer, und in beut Wahlbezirke Gottschec-Reifniz-Großlaschitz ebenfalls zwei Abgeordnete auf 44.844 Seelen und 73.739 fl. directer Steuern entfallen. 9. Bei dein unverkennbaren Ucbcrgewichte der einzelnen Wahlorte gegenüber der in den nämlichen Wahlbezirk einbezogenen Märkte und Städte scheint im Interesse der möglichst freien Ausübung des Wahlrechtes die Auflösung einzelner großer Wahlbezirke in mehrere kleinere und eine entsprechende Gruppirung der einzelnen wahlberechtigten Complexe dringend geboten zti sein. Eine mit dem praktischen Bedürfnisse im Einklänge stehende Vertheilnng der neu zn bildenden Wahlbezirke kann jedoch erst dann erfolgen, wenn die neue politische Eintheilung des Landes stattgefunden haben wird. Mit dieser wird nothwendig eine Trennung der Gruppe Jdria und Wippach, eben so eine Auflösung der Gruppe Treffen vor sich gehen müssen. ^ Die Einbeziehung der Stadt Stein zur Gruppe Neu-marktl-Radmannsdorf ist dem ohnehin im Vergleiche zu den beiden letzteren geschmälerten Wahlrechte Steins sehr abträglich. Die fernere dem Landcsansschusse obgelegene Aufgabe: die Einholung des Gutachtens der Stadt und Landgemcindevcr-trctnngen, konnte bei dem Umstande, als letztere sich erst vor Kurzen: constituirt haben und im allgemeinen bei den kleineren Landgemeinden ein richtiges Verständniß für derlei Fragen nicht vorausgesetzt werden kann, nur thcilweise gelöst werden. Der Landesausschuß glaubte sich ans die Vertretungen der Städte und Märkte beschränken zu sollen, zumal letztere mit den angrenzenden Landgemeinden zu größeren. Complexen sich vereinigt haben. Ucbrigens scheinen in dieser Frage weniger Pie particnlären. Wünsche einzelner Gemeinden, sondern vielmehr die geographische Lage, der verschiedene Bildnngsstand der Bevölkerung, die Handels- und Gewerbssteuer- und Be-völkcrnngsverhältnissc der einzelnen Landestheile maßgebend zu seht. Die von den einvernommenen Gemeinden bisher eingelangten Gutachten, welche auf den Tisch des hohen Hauses niedergelegt werden, enthalten ein sehr schätzbares Materiale für die entsprechende Lösung der wünschenswerthen Reformen der Landcsordunng und LandtagSwahlordnung. Die ausgesprochenen Wünsche lassen sich in ihrem Wesen ans folgende Punkte zurückführen: 1. Die Reintegrirung Krains nach seinen ehemaligen Grenzen mit Einbeziehung der später in Görz und Istrien einverleibten Landestheile. 2. Vermehrung der Zahl der Landtagsmitglieder. 3. Verkürzung der Mandatsdaucr von 6 Jahren auf 3 Jahre. 4. Freie Wahl des Landeshauptmanns durch den Landtag. 5. Ausdehnung des Wirkungskreises des Landtages in Betreff der politischen Landesverwnltung, in Schul- und Unterrichtsfragcn, insbesondere bezüglich der Volksschule. 6. Aufhebung des Verbotes des Verkehrs des Landtages mit anderen Landesvertretungen. 7. Ausdehnung des Wahlrechtes des landtäflichen Großgrundbesitzes aus den nicht landtäflichen Grundbesitz, welcher an Grundsteuer mindestens 100 fl. entrichtet. 8. Berechtigung der Gemeinden zu Wahlen in der Classe des Großgrundbesitzes, falls sie ein landtäfliches Gut mit der entsprechenden Steuerguote besitzen. 9. Feststellung eines richtigeren Verhältnisses in dem Wahlrechte der Städte und Märkte, und zwar: a) Erhöhung der Abgeordneten der Stadt Laibach von 2 ans 4; b) Wahrung des Wahlrechtes der Stadt Jdria; c) Abgesonderte Wahl je eines Abgeordneten durch die Städte Krambürg und Lack; d) Behebung des in dem Wahlbezirke Ncumarktl-Radmanns-dorf-Stein bestehenden Mißverhältnisses, worunter das Wahlrecht der Stadt Stein verkürzt wird; e) Wahl eines Abgeordneten durch die Städte Rudolfswerth, Landstraß, Gnrkfcld, eines zweiten Abgeordneten durch die Städte Möttling und Tschcrnembl, und Zuweisung der Stadt Wcixclburg zur Gruppe Gottschee-Reifniz; f) Einbeziehung der jetzt übergangenen Märkte Planina, Zirkniz und Scnosctsch in die Gruppe der Städte und Märkte; g) Vertretung der Montan-Jndustrie Krainö durch einen Abgeordneten in der Classe der Städte und Märkte. 10. Auflösung der größeren Wahlbezirke der Landgemeinden in kleinere und Vermehrung der bezüglichen Abgeordneten. 11. Einführung der directen Wahlen bei den Landgemeinden. 12. Ausdehnung des activen Wahlrechtes und dessen Gleichstellung mit jenem bei Gemeindewahlen. 13. Ausdehnung des Wahlrechtes mittelst Vollmacht. 14. Ausdehnung des passiven Wahlrechtes, Herabsetzung des Erfordernisses von 30 Jahren ans 24 Jahre. 15. Beschränkung der Ausschließungsgründe des § 18 der Landtagswahlordnung in einer, den coiistitntionellcn An-schanungen mehr entsprechenden Weise. 16. Wahlen mittelst Stimmzettel. 17. Ausdehnung der Begünstigung des § 54 der Landtagswahlordnung auf die zweite Wahlperiode. Da durch die in dieser Session eingebrachte Rcgierungs-vorlage, betreffend die Abänderung der Landtagswnhlordnung, dem hierüber gewählten Ausschüsse Gelegenheit geboten ist, mehrere der oben angedeuteten, mit der neuen Gcmcindeord-nung im Zusammenhange stehenden Reformen in das Bereich seiner Berathungen zu ziehen, so wäre eine abgesonderte Antragstellung bezüglich derselben nicht zweckentsprechend. Berichterstatter Deschmann (siegt): „Hoher Landtag! Der Landesausschuß hat mit dem Landtagsbeschlusse vom 1. Februar 1866 dcn Auftrag erhalten, auf Grund der sorgfältig zu sammelnden genauen statistischen Erhebungen, Einvernehmung von Sachverständigen und Einholung des Gutachtens der neu constituirtcn Stadt- und Land-gemeindevertretungen in Erwägung zu ziehen, welche Aenderungen der Landesordnung und Landtagswahlordnung zur gedeihlichen und vollen Entfaltung des constitutionellen Lebens, zur Kräftigung der durch das kaiserliche Wort sanc-tionirten Landesautonomie und zur Förderung der geistigen und materiellen Wohlfahrt dieses Hcrzogthums überhaupt nothwendig und ersprießlich sind. Diesem Landtagsbeschlusse in seinem ganzen Umfange nachzukommen, hielt der Landesausschuß für eine Aufgabe, zu deren Lösung seine Kräfte mit so weniger ausreichen konnten, als zwischen der letzten und der jetzigen Session nur ein kürzer Zeitraum abgelaufen, der jedoch für die österreichische Monarchie von den vcrhängnißvollftcn Ereignissen begleitet war und bei der allgemein bedrängten Lage des Staates auf die allseitige und gründliche Erwägung der angeregten Fragen einen hemmenden Einfluß ausübte. Unsere jetzigen staatlichen Zustände machen cs wohl nicht rathsam, an den Landesverfassungen zu rütteln, welche zwar ein schwaches, jedoch der Consolidirung und Erweiterung fähiges Fundament der Landesautonomie bilden. Aenderungen bestehender Landesverfassungen sind nur mit großer Vorsicht nach vorhergegangener reiflicher Erwägung vorzunehmen. Zur gerechten allseitigen Würdigung einzelner Bestimmungen steht schließlich das maßgebende Votum der gewonnenen Erfahrung zu, welche jedoch bei der zur Neige gehenden ersten Wahlperiode kaum als ein bewährter Prüfstein anzusehen ist. Ferner war nicht außer Acht zu lassen, daß die bevorstehenden Reformen in der Behandlung der gemeinsamen Angelegenheiten des GesammtstaatcS auch für den Umfang der Autonomie der einzelnen Königreiche und Länder von großem Einflüsse sein werden. Landesverfassungen und Neichsverfassung werden bei jedwedem gesammtstaatlichcn Ausbaue sich vielfältig berühren und in einander übergreifen, daher denn auch bezüglich der ersteren nicht immer das specielle Interesse deS Landes, sondern die gesammtstaatliche Wohlfahrt als maßgebend anzusehen ist. Erheischen schon diese Rücksichten eine Beschränkung der obliegenden Prüfung, so mußte man bei der Sammlung des statistischen Materiales der Ziele sich klar sein, welche zu ver-folgen man beabsichtigte. AuS diesen Rücksichten glaubte der Landesausschuß in j Uebereinstimmung mit der vom Herrn Antragsteller Dr. Costa : in der 21. Sitzung am 27. Jänner l. I. gelegentlich der Begründung seines Antrages ausgesprochenen Absicht kei- ; neswcgs eine principielle Aenderung des ganzem Systems, j sondern zumal bei der Landeswahlordnung nur eine thcil-weise Rcformirung, ein gerechteres und richtigeres Ver- : hältniß in den einzelnen Bestimmungen im Auge behalten ; zu sollen. Die Zusammenstellung der statistischen Uebersichten, : die aus dcn Tisch des hohen Hauses niedergelegt werden, geschah auf Grundlage der in den Wahlacten und Gemeinde-wahllisten vorkommenden Daten und der von der k. k. Finanz-dircction gelieferten Ausweise der Steucrvorschrcibungen ! nach den verschiedenen Bezirken. Die Städte und Märkte des Landes wurden nach den j Rubriken der Vorschreibnng an directen Steuern, der Häu- ä ser- und Einwohnerzahl, der Anzahl der für die Landtags-Wahlen Berechtigten, nach den persönlichen Eigenschaften und nach der Steuerzahlung, sowie nach der Abstufung der Steuerzahlenden durchgeführt. Die vorgelegenen Materialien boten dem Landesausschusse Gelegenheit zu folgenden Wahrnehmungen: 1. Die Wählerlisten des Großgrundbesitzes weisen bei den ersten Landtagswahlen 101, bei der Wahl im Jahre 1865. 112 und bei den jüngsten Neuwahlen 126 Wahlberechtigte ans. Die Zahl der Grundbesitzer in ganz Krain, welche jährlich an ordentlicher Grundsteuer sammt Drittelzuschlag mehr als 100 fl. zahlen, beträgt 129, während die ordentliche Grundsteuer ohne Drittelzuschlag nur bei 160 Grundbesitzern in ganz Krain mehr als 100 fl. übersteigt. Nach der ehemaligen Krciseintheilung des Landes entfallen von diesen 160 Großgrundbesitzern: aus Oberkrain 47, auf Un-terkrain 59, auf Jnnerkrain 54. Bei einem Census von 100 fl. Grundsteuer sammt Drittelzuschlag halten sich der landtäfliche und der nicht landtäfliche Großgrundbesitz ziemlich das Gleichgewicht, während bei einem höheren Census der erstere ein bedeutendes Uebergewicht über den letzeren haben dürfte. 2. Die Curia der Städte und Märkte wählt 10 Abgeordnete, wovon 2 aus die Handels- und Gewerbekammer, 2 auf die Stadt Laibach und 6 ans die übrigen Städte und wahlberechtigten Märkte entfallen. In Krain sind 14 Städte und 19 Märkte. Von den letzteren,sind nur Adelsberg, Oberlaibach, Neumarktl und Rcifniz in die städtischen Wahlbezirke einbezogen worden, während die übrigen 15 Märkte ihr Wahlrecht zugleich mit den Landgemeinden ausüben. 3. Die Stadt Jdria mit 4539 Einwohnern hat nach Laibach die größte Bevölkerung, steht jedoch mit ihrer Stener-vorschreibung von 2085 sl. 92 kr. dcn Städten Gottschcc, Krainburg, Lack, Rudolfswerth und den Märkten Adelsberg, Oberlaibnch, Planina und Zirkniz nach. 4. Die Stadt Stein zählt im dritten Wahlkörper 302 Gemeindeangehörige, welche von den Landtagswahlen ganz ausgeschlossen sind; von diesen zahlen an jährlichen directen Steuern zwei: 20 bis 30 fl., 54: 10 bis 20 sl., 246: unter 10 fl. In den zu demselben Wahlbezirke einbezogencu Ortschaften Neumarktl und Radmannsdorf üben jene Gemeinde-angehörige, die mehr als zehn Gulden Steuer zahlen, das Wahlrecht bei Landtagswahlen aus, ja sogar in der Stadt Laibach sind nur zwei Steuerträger zwischen 10 und 20 fl. von den Landtagswahlen ausgeschlossen. Dieses Mißverhältnis; erscheint um so greller, wenn man in Betracht zieht, daß in einzelnen Wahlbezirken der Städte und Märkte auch Personen, die unter 10 sl. Steuer zahlen, an den Landtagswahlen theilnehmen, so z. B. im Wahlbezirke Rudolfswerth 172, im Markte Oberlaibach 90 solcher Wähler. 5. Der Wahlbezirk Rudolfswcrth, die Städte Rudolfswerth, Gurkfcld, Landstraß, Mottling, Tscherncmbl und Weichsclburg umfassend, übertrifft die übrigen Wahlbezirke der Städte und Märkte mit Ausschluß von Laibach sowohl an Bevölkerung, als an Steuerzahlung bedeutend und hat nur einen Abgeordneten zu wählen. 6. Von den Märkten, die nicht in die städtischen Wahlbezirke einbezogen wurden, sind die bedeutenderen: Nas-senfuß, Planina, Seiscnbcrg, Senosctsch, Wippach und Zirkniz; sie befinden sich sämmtlich im Gemeindevcrbande mit einzelnen benachbarten Landgemeinden. Bericht des PetttionsauAchusses. — Antrag des Landesausschusses auf Bewilligung einer jährlichen Personalzulage per 100 fl. für den Spitalskanzlisten Johann 1 90 Sulukavec. — Antrag des Landesausschusses auf Definitiv-Erklärung des provisorischen Kanzleidienerpostens der Landes-Wohlthätigkeitsanstalten. einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Berichterstatter Josef Rudesch (liest): „Es ist noch die Petition des UnterstützungsvereincS für Studirende der philosophischen Facultüt der Wiener Hochschule. Der UntcrstützungSvercin für arme würdige Studirende der philosophischen Facultüt an der Wiener Hochschule wendet sich durch seinen Ausschuß an den hohen Landtag mit der Bitte um eilte Unterstützung, in Anbetracht seiner humanen Zwecke. Da diese Petition die Erlangung eines Beitrages aus Landesmitteln anstrebt, so stellt der PctitionsauSschuß den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: Die Petition des Unterstützungsvereines für Studi-rende der philosophischen Facultüt an der Wiener Hochschule wird dem Finanzausschüsse zur Berichterstattung zugewiesen." Präsident: Wünscht Jemand zu diesem Antrage das Wort? (Nach einer Pause:) Wenn nicht, so schreiten wir zur Abstimmung, und ich bitte jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Geschieht.) Der Antrag ist vom hohen Hause genehmigt, und wird diese Vorlage dem löblichen Finanzausschüsse zugewiesen. Ist noch etwas voin löblichen Petitionsausschusse vorzutragen? (Nach einer Panse:) Wenn nicht, so schreiten wir in der Tagesordnung fort. Es kommt nun der Antrag des Landesausschusses auf Bewilligung einer jährlichen Personalzulagc pr. 100 fl. für den Spitalskanzlisten Johann Smukavcc. Ich bitte, Herr Berichterstatter, den Vortrag zu beginnen. Berichterstatter Dr. Bleiweis (liest) : „Hoher Landtag! Der Kanzlist bei den Landes-Wohlthätigkeitsanstalten, Johann Smukavcc , ist im Wege der Spitalsdirection bei dem Landesauöschusse um eine Gehaltserhöhung oder doch Gehaltsaufbesserung bittlich eingeschritten. Der Gcsnchstcllcr ist seit beut Jahre 1852 als Kanzlist bei den hierortigen Landes-Wohlthätigkcitsanstalten mit einem Jahresgehalte von 420 fl. ö. W. angestellt. Die Direction gibt ihm das Zeugniß eines sehr befühigten, diensteifrigen und pflichtgetreuen Beamten, welcher nicht blos Mundant der Kanzlei-Acten ist, sondern alle Geschäfte der Registratur und des Expedites zu versehen hat, ferners auch die weitwcndigen Protokolle der Gebäranstalt führt und seit März 1859 auch die verantwortlichen Rechengeschäste des früheren Oberwaisenvaters zum Theile besorgt. Wenn der Landesansschuß es auch nicht verkennt, daß der tut Jahre 1852 bemessene Gehalt mit 400 fl. CM. bei den gegenwärtigen Verhältnissen nicht ausreiche, um einer Familie auch nur halbwegs eilte sorgenfreie Existenz zu vcr- ■ schaffen, selbst wenn sie sich Einschränkungen und Entbeh- : ntttgcit aller Art auferlegt, und wenn cs fernerhin auch seine volle Richtigkeit hat, daß Smukavcc ein sehr fleißiger, gewandter und verläßlicher Beamte ist, so kann derzeit in eine definitive Gehaltserhöhung deshalb nicht eingegangen werden, weil die Organisirung der Landes-Wohlthütigkeits-anstalten in Aussicht steht. Da jedoch die Organisirung derselben mit der Irren-hauSsrage im Zusammenhange ist, diese jedoch in nächster Zukunft kaum zu erwarten steht, — der dcrmalige Gehalt des Spitalskanzlisten mit 420 fl. aber ein so karger ist, daß er unter allen landschaftlichen Beamten einzig dasteht, indem die Stelle des letzten Kanzlisten bei der Landeshaupt-mannschaft mit einem Gehalte von 600 fl. systemisirt ist, so wird beantragt: Der hohe Landtag wolle beschließen: Dem Kanzlisten Johann Smnkavec wird bis zur Regulirung der Gehalte bei den LandeS-Wohlthätigkcits-anstalten eine jährliche Personalzulagc von 100 fl. ö. W. bewilligt." (Nach der Verlesung:) Präsident: Wünscht Jemand der Herren zu dein eben vernomme-ttett Antrage das Wort? (Nach einer Pause:) Wenn nicht, so bitte ich jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sitzen zn bleiben. (Geschieht.) Der Antrag ist vom hohen Landtag angenommen. Nun kommt der Antrag des Landesaussckmsses auf definitive Anstellung des provisorischen Kanzleidieners in der Amtskanzlei der Landes-Wohlthätigkeitsanstalten. Ich bitte, Herr Berichterstatter, den Vortrag zu beginnen. Berichterstatter Dr. Bleiweis (liest): „Hoher Landtag! Mathias Kokalj wurde mit k. k. LandcSregierungs-Berordnnng vom 22. Februar 1856, Z. 2607, als provisorischer Kanzlcidiener in der Amtskanzlei der Landes-Wohl-thätigkeitsanstalten ernannt und versieht diesen Dienst noch gegenwärtig mit einer jährlichen Löhnung von 172 fl. ö. W. Derselbe ist beim LandesauSschnsse mit die definitive Anstellung in seiner bisherigen Dienstleistung bittlich eingeschritten. Diesem Gesuche kann jedoch der Landesansschuß ungeachtet der wärmsten Befürwortung von Seite der Spitals-Dircction insolange keine Folge geben, als dieser Dienst-posten nicht vom hohen Landtage als ein definitiver erklärt wird. In Berücksichtigung dessen, daß bet- den ausgebreiteten AmtSgcschüften der Spitalsdircctionskanzlei, in welcher drei Vcrwaltnngsbeamte angestellt sind, eilt Amtsdicncr, wie bisher, so auch in Zukunft unter allen Verhältnissen erforderlich sein wird, und in Erwägung, daß die übrigen landschaftlichen Amtsdiener definitiv angestellt sind, stellt der Landesansschuß den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: Der bisherige provisorische Kanzleidienerposten in der Amtskanzlei der Landes-Wohlthätigkeitsanstalten mit einer jährlichen Löhnung von 172 fl. ö. W. wird als definitiv erklärt." (Nach der Verlesung:) Präsident: Wünscht Jemand der Herren das Wort zu diesem Antrage? (Nach einer Pause:) Wenn nicht, so schreiten wir zur Abstimmung, und ich bitte jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Geschieht.) Der Antrag ist genehmigt. Es kommt nun der Antrag des Landcsausschusscs wegen Aenderung der Landesordnnng und der Landcswahlordnung 1 QQ Vericbt des Petitionsausschusses über die Petition der Gemeinde Grafenbrunn wegen Postportobesreiung. — Petition der Gemeinde Weinrtz wegen Hutwelde-1 vö ' Bertheilung. Präsident: Abg. Kromer: Wünscht Jemand das Wvrt zu dem eben vernommenen Antrage? Abg. Tr. Costa: Die Erledigung des Petitionsansschusses beruht auf einer irrigen Voraussetzung; gesetzlich ist nämlich die Dicnst-correspondenz der Gemeinden vom Porto nur befreit, wenn cs sich um den übertragenen Wirkungskreis handelt, und nur bei denjenigen Gemeinden, welche, wie z. B. die Gemeinde der Stadt Laibach, den Wirkungskreis der Bczirks-behörde haben. Die übrigen Gemeinden sind verpflichtet, Porto zu bezahlen; es wäre also diese Petition an den Petitionsausschuß zur näheren Prüfung nochmals zurückzuweisen. Präsident: Wird der Antrag des Dr. Costa, daß dieser Antrag des Petitionsansschusses, welchen der Herr Abgeordnete Rudesch vorgetragen hat, nochmals an den Petitionsausschuß zurückzuweisen sei, unterstützt? (Einige Mitglieder erheben sich.) Er ist hinlänglich unterstützt. Wünscht noch Jemand daS Wort? Abg. Teschmamt: Ich kann die vom Herrn Dr. Costa angeführte Thatsache nur bestätigen, daß wirklich der Wortlaut des Gesetzes bezüglich der Postporto-Bcsrcinng dahin geht, wonach nur Corrcspondenzcn im übertragenen Wirkungskreise frei sind. Präsident: Wünschen Herr Berichterstatter das Wort? Berichterstatter Josef Rudesch: Ich habe nichts dagegen einzuwenden. Präsident: Es kommt sonach der Vcrtagungsantrag zur Abstimmung, daß diese Petition nochmals an den Petitionsaus-schnß zur meritorischen Erledigung gewiesen werde. Jene Herren, die mit diesem Antrage einverstanden sind, bitte ich, sitzen zu bleiben. (Geschieht.) Er ist genehmigt. Berichterstatter Josef Rudesch (fährt fort): Dann ist eine Petition der Gemeindevorstehung von Weinitz um Veranlassung der Verthcilnng oder Uebcrwa-chung einer dieser Gemeinde gehörigen Hutweide. Die vorliegende Petition des Gemeindevorstandes von Weinitz mit Veranlassung der Verthcilnng oder Ueberwachung einer der Gemeinde gehörigen Hutweide beansprucht die Intervention des h. HauscS in einer Angelegenheit, welche gesetzlich dem Wirkungskreise der Gemeinde zugewiesen ist, indem die Gebahrung mit dem Gemeindevermögen innerhalb gesetzlicher Schranken der Gemeinde selbst zusteht. Der Petitionsausschuß stellt demnach folgenden Antrag: Ter hohe Landtag wolle beschließen: Die Petition des GcmcindcvorstandeS Weinitz um Veranlassung der Verthcilnng oder Ueberwachung einer dieser Gemeinde gehörigen Hutweide wird dem Landes-auSschusse zugewiesen und dieser beauftragt, dem Gemeinde-vorstände die angemessene Belehrung über sein Ansuchen zu ertheilen." Präsident: Wünscht Jemand der Herren das Wort zu diesem Antrage? Ich glaube, die Hutwcidcn gehören zum Stammver-mögen der Gemeinden, und wenn es sich um die Vertheilung des Stammvermögens der Gemeinden unter die einzelnen Mitglieder handelt, kann nicht der Landesausschuß, sondern zur Zeit, wenn der Landtag versammelt ist, nur der letztere hierüber beschließen. Denn der § 62 der Gemeindeordnung lautet: „Zur Vertheilung des Stammvermögens und des Stammgutes unter die Mitglieder der Gemeinde oder bezüglich einer Unterabtheilung ist ein Landtagsbeschluß erforderlich." Präsident: Wünscht noch Jemand der Herren das Wort? Haben Herr Berichterstatter etwas zu bemerken? Berichterstatter Josef Rudesch: Die Petition lerntet: „Die Katastralgemeinde Weinitz besitzt 900 Joch Hutweide nebst Niederwald, welcher von den Insassen der Gemeinde derart vernichtet wurde, daß jetzt weder eine Weide für das Vieh, noch im Niederwald irgend ein brauchbares Holz vorhanden ist, ja es wurde sogar aus Muthwilleu schon die Hutweide sammt Niederwald in Brand gelegt, allwo 150 bis 200 Joch gänzlich vernichtet wurden. Daher bittet der Vorstand, der hohe Landtagsabgeordnete geruhe solches dem hohen Landtage vorzulegen und zu veranlassen: daß entweder die Hutweide sammt Niederwald an die Insassen ehebaldigst vertheilt, oder aber eine ordentliche Ueberwachung darüber aufgestellt werden wolle, wo hernach nach wenigen Jahren ein schöner Wald dastehen wird, indem alljährlich 5 bis 6 Schuh der Nachwuchs erreicht." Ich glaube, diese Petition ist nicht der Art, daß der hohe Landtag darüber Beschluß fassen könnte; es ist das ganze Ansuchen unklar, denn die Petition geht dahin, man möge die Vertheilung oder eine andere Ueberwachung veranlassen. Jedenfalls müßte das Ansuchen in einer klareren Art vorgebracht werden, bevor der hohe Landtag darüber beschließen könnte, und deswegen hat der Petitionsausschuß sich dahin ausgesprochen, daß die Petition an den Landesausschuß gewiesen werde, damit die Gemeinde in dieser Richtung belehrt werde. Präsident: Die Debatte ist geschlossen, nachdem der Herr Berichterstatter gesprochen, doch wünschen vielleicht der Herr Abg. Kromer nochmals zu sprechen? Abg. Kromer: Mit Rücksicht aus die abgegebene Aufklärung bin ich ganz einverstanden. Präsident: Ich bitte, Herr Dr. Toman. Abg. Tr. Toman: Ich wollte nur bemerken, daß der Antrag des PetitionS-ansschusscS ein ganz richtiger ist, und hätte daS motivirt, aber nachdem Herr Abg. Kromer selbst cs gethan hat, bleibt mir nichts übrig zu bemerken. Präsident: Nachdem die Debatte geschlossen, bringe ich den Antrag, wie er vom Petitionsausschusse gestellt wurde, zur Abstimmung, und bitte diejenigen Herren, welche mit demselben SBeridjt des Petitionsausschusses über die Petition der Gemeinde Weinitz gegen den frühern dortigen Gemeindevorstand. — Petition der Gemeinde Grafenbrunn 107 wegen Postportobefreiung. 101 ist. Die Tagsatzmig wurde vom Bezirksgerichte angeordnet, und eine neue Uebertragung derselben kann nur über den von Seite der betreffenden Herrschaft gelieferten gütigen Beweis stattfinden, daß diese Ikebertragnng nothwendig ist. Die hohe Landesregierung ist aber gar nicht in der Lage, dem Bezirksgerichte aufzutragen, cö unbedingt bei dieser Tagsatzung bewenden zu lassen und keine Uebcrtra-gung zu gestatten. Indem ich dies zur Kenntniß des hohen Hauses bringe, werde ich nicht unterlassen, diesen Antrag, wenn daraus be-harrt wird, zur Abstimmung zu bringen, denn am Ende ist eS doch nur eine Bitte an die hohe Landesregierung, die sie zu erfüllen jedoch gesetzlich nicht in der Lage ist. Wünscht noch Jemand das Wort? Wünschen der Herr Berichterstatter? Berichterstatter Svetec: Nach der Zusicherung, die wir von Seiner Excellenz dem Herrn Statthalter soeben vernommen haben, daß die hohe Landesregierung dem Gegenstände ihre volle Aufmerksamkeit zuwenden wolle, bin ich von den Mitgliedern des Petitionsansschnsscs ermächtiget, diesen Antrag zurückzuziehen. Präsident: Das hohe Hans wolle von dieser Zurückziehung Kenntniß nehmen. Der zweite Absatz des Antrages des Petitionsaus-fchusses lautet: (Liest denselben.) Wird diesfalls etwas erinnert? (Nach einer Pause:) Wenn nicht, so bitte ich jene Herren, welche denselben annehmen wollen, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich,) Er ist angenommen. Da dieser Antrag des Pctitionsausschnsses aus zwei Theilen besteht, so bitte ich jene Herren, welche den ganzen ; Antrag in dritter Lesung annehmen, sitzen zn bleiben. (Niemand erhebt sich.) Er ist im Ganzen angenommen. j Ich bitte, sind noch Petitionen vorzutragen? Poročevalec Svetec: Drugo prošnjo je podala taista občina, M prosi, da bi se „§ 28. 1‘2. oddelek občinskega zakona, po postavnem poti še dostavilo: „in take poravnave so tudi veljavne pri c. k. sodnijah.“ Občina namreč želi, da bi tiste poravnave, ktere se morejo po novej občinskej postavi sklepati pri županu, tudi imele to lastnost, da bi se lekko na nje rubilo, ali kakor se reče: da bi bile izvršilne ali „execntionssähig." Ker pa v občinskej postavi § 37 sam govori, da ima posebna državna postava iziti, ktera bo to napravo bolj na tenko določevala, tako odpade potreba da bi deželni zbor o tej reči kaj predlagal tem bolj, ker mi tudi nimamo prave pravice o tej reči določevati; postava sama si je prihranila pravico", o tej reči prinesti poseben zakon. Peticijski odbor tedaj predklada sl. deželnemu zbora ta-le predlog (bere): „Slavni deželni zbor naj sklene: Deželni odbor naj pošlje prošnjo knežke^ občine zastran dobrovoljnih poravnav v § 28 pod številko j 12 občinske postave omenjenih, s tem odgovorom nazaj, da ima po § 37 te postave poseben državen zakon to napravo bolj na tenko določiti. “ Präsident: Wünscht Jemand der Herren zn diesem Antrage das Wort? (Nach einer Panse:) Wenn nicht, bitte ich die Herren, die mit demselben einverstanden sind, sitzen zu bleiben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Berichterstatter Avg. Svetec: Es liegt ferner eine Petition des Gcincindcvorstandcs von Weinitz vor, worin zuerst die Beschwerde geführt wird, daß der gewesene Gemeindevorstand Bartholomäus Blinz mit den Gcincindercchnnngcn für sechs Jahre im Rückstände ist und daß diesfalls auch durch ein Einschreiten beim Bezirksamt keine Abhilfe geschafft werden konnte, worauf dann an den hohen Landtag die Bitte gerichtet wird, diesfalls Abhilfe zu schaffen und den gewesenen Gemeindevorsteher Bartholomäus Blinz zur Rechnungslegung zu verhalten. Nach Paragraph 66 der neuen Gcmcindcordnung ist jeder Gemeindevorsteher verpflichtet, längstens zwei Monate nach Ablauf deö Verwaltungsjahres Rechnung zu legen, und im Falle als er im Rückstände bleibt, kann er durch den Landesausschuß hiezu verhalten werden. Nach Paragraph 92 des neuen Gcmeindegcsctzcs ist der Landesausschuß auch berechtiget, säumige Mitglieder des Gemeindevorstandes zur Erfüllung ihrer Pflicht zu verhalten und nöthigcnfalls mit Verhängung von Geldstrafen bis 20 Gulden vorzugehen. Nachdem nun Bartholomäus Blinz erst bei der letzten Gemeindewahl als Bürgermeister zurückgetreten ist, und nachdem also die Pflicht zur Rechnungslegung jedenfalls in die Periode der Wirksamkeit dcS gegenwärtigen Gemcindcgcsctzcs fällt, so ist nach der Anschannng des Petitionsansschnsscs allerdings der Fall vorhanden, daß nach den Paragraphen 66 und 92 dcS GcmcindcgesetzcS vorgegangen werde, und daß demnach diese Petition an den Landeöausschnß geleitet werden könnte, damit er nöthigcnfalls in Gemäßheit des Paragraph 92 vorgehe. Der Petitionsausschuß stellt daher den Antrag: „Der hohe Landtag wolle beschließen, die Petition der Gemeindevorstehung von Weinitz zur Verhaltung des gewesenen Gemeindevorstehers Bartholomäus Blinz zur Rechnungslegung werde dem Landcsausschnsse zur Amtshandlung im Sinne der Paragraphe 66 und 91 der Gemeindeordnung abgetreten." Präsident: Wünscht Jemand der Herren das Wort zu diesem Antrage? (Niemand meldet sich.) Wenn nicht, so schreiten wir zur Abstimmung, und ich bitte jene Herren, die mit diesem Antrage einverstanden sind, sitzen zn bleiben. (Geschieht.) Er ist angenommen. Ich bitte, Herr Berichterstatter Rudcsch. Berichterstatter Josef Rndesch (liest): Bericht deß Petitionsansschnsscs in Betreff der Petition der Gemeinde Grascnbrunn (Županija knežka) um Befreiung der gemcindcänitlichcn Corrcspondenz in Dienstsachen vom Postporto. Von der Gemeinde Grascnbrunn ist eine Petition eingebracht worden, dahin lautend, daß der hohe Landtag ein Gesetz erwirken möge, wornach der gemeindeämtliche Schriftcn-wechsel in Dienstsachen vom Postporto befreit würde. Nachdem nun die gemeindeämtliche Correspvndenz ohnehin gesetzlich die Portofreiheit genießt, sobald der dienstliche Charakter der betreffenden Schriften ersichtlich gemacht wird, und cs daher eines neuen Gesetzes in dieser Richtung nicht bedarf, so kann der PctitionSansschnß nur den Antrag stellen: Der hohe Landtag wolle beschließen: Die Petition der Gemeinde Grascnbrunn wegen Befreiung der gcmcindcümtlichcn Correspvndenz vom Postporto wird dem Lnndesausschusse mit dem Auftrage zugewiesen , der petitionirenden Gemeinde die angemessene Belehrung zu ertheilen." Was dcn Stand der Grundentlastungsgcschäfte anbelangt, so ist diese Frage, so viel ick mich erinnere, ohnehin im letzten Stadium begriffen. Der zweite Theil des Antrages hingegen scheint nach meiner Ansicht in die Executive einzugreifen und deshalb unstatthaft zu sein. Abg. Kromer: Der Herr Vorredner hat bereits im Wesentlichen aus-gesprochen, was ich bemerkt haben wollte. Es ist sehr schwer ein Urtheil zu füllen, bevor man nicht beide Theile gehört hat; eben deswegen ist es Ausgabe des Richters, nach sorgfältiger Erwägung zu beurtheilen , ob in einem concrete» Falle ein strafbarer Thatbestand gegeben sei, oder nicht, und ob für den Fall eines strafbaren Thatbestandes auch Milberungsgründe vorliegen. Ucbcrhanpt gehört die Erörterung der Amnestie-Frage wohl nicht in die heutige Debatte, daher sie hier unzeitig angebracht ist, und ich würde dcn Herrn Landeshauptmann bitten, künftighin Fragen, welche nicht zur Tagesordnung gehören, sogleich von der weitern Erörterung auszuschließen, denn sonst kommen wir mit dein Vortrage des Pctitionsaus-schnsscs heute nicht zu Ende. (Bewegung im Eentrnm.) K. k. Statthalter Freiherr u. Bach: Wenn ich den Inhalt der Petition früher gekannt hätte, wäre ich vielleicht in der Lage gewesen, dem hohen Hanse sachgemäße Aufklärungen zu geben: indeß so viel kann ich dem hohen Hanse zur Beruhigung mittheilen, daß die Local-Commission in Adclsbcrg, in deren Ressort diese Angelegenheit gehört, gemessene Aufträge hat, die Grundcntlastnngs-und Ablösungsangelegcnhcitcn der Herrschaft Schnecberg so schnell als möglich zum Abschlüsse zu bringen. Es waren auch im heurigen Sommer Ausgleichs-Verhandlungen im Bezirke Laas ans Grundlage umfassender Vollmachten dcö herrschaftlichen Generalagenten gepflogen worden, deren Resultate mir jedoch bis jetzt noch nicht genau bekannt sind. ES ist möglich, daß die Bezirksbchörde in Laas gewartet hat, bis die Angelegenheit der Gemeinde Koritnice, von welcher hier die Siebe ist, in den Umfang dieser Ausgleichs-Verhandlungen gezogen wird, und daß dies der Grund ist, warum die Tagsatzung ans einen so weiten Zeitraum hinaus erstreckt worden ist. Wie ich anfangs bemerkte, kann ich über diese Petition keinen genauen Aufschluß geben: das von mir eben Angeführte wollte ich nur zur Beruhigung des hohen Hauses erwähnen. Präsident: Aus die Erklärung, eigentlich Mahnung, des Herrn Abg. Kromer fühle ich mich doch veranlaßt, dem hohen Hause zn bemerken, daß der Herr Abg. Svctcc auf meine Frage, ob er rücksichtlich dieser General-Amnestie einen Antrag stelle, erklärt hat, er stelle keinen Antrag. Wenn ich keine Einwendung dagegen erhob, daß der Gegenstand zur Sprache gekommen ist, und einige der Herren darüber auch ihre Meinung ausgesprochen haben, so glaube ich, daß ich, als Präsident des hohen Landtages, zn weit gehen würde, wenn ich den Herren in dieser, allerdings interessanten und dem Verhandlungsgcgcnstande nicht sehr entfernt stehenden Frage, ihre Meinung auszusprechen, nicht gestatten würde. (Dobro! Bravo!) Ich kann demnach dem Wunsche des Herrn Abg. Kromer auch für die Zukunft nicht nachkommen, alsbald ich, wie im vorliegenden Falle, die Ausführungen der Redner als zur Sache gehörig ansehen muß. Ich werde stets trachten, meine Pflicht, die Freiheit der Debatte insbesondere in ähnlichen Füllen, wie der heutige, mich selbst entfernt berührende ist, zu schützen, i n jeder Richtung zu erfüllen. Wünscht noch Jemand der Herren in der Generaldebatte das Wort? (Nach einer Panse:) Wenn nicht, so schreiten wir zur Abstimmung. Der erste Antrag des Pctitionsansschusses lautet: (Liest denselben.) Bei der Aufklärung, die uns Sc. Excellenz der Herr Statthalter soeben gegeben hat und welche dcn hochverehrten Herren gewiß noch gegenwärtig ist, stelle ich die Frage, ob Jemand von den Herren noch das Wort wünscht, und ob die Herren Mitglieder des Ausschusses noch auf diesem Antrage beharren, nachdem Sic von der hohen Landesregierung die Zusicherung erhalten haben, daß der Befehl gegeben worden ist, diesen Gegenstand schleunigst dem Ende zuzuführen. Poslanec dr. Toman: Prosim besede! Temveč moramo pri tem ostati, ker nam je prečastiti gospod namestnik cesarski dovolj zagotovil, da bode deželna vlada na to gledala, da se vse služnosti in zemljiščine odveze kmalu rešijo in sklonijo. Gospod Svetec tudi ni posebne prošnje predlagal, tedaj tudi zna ta razlog ostati. Präsident: Wünscht nod) Jemand das Wort? (Nach einer Panse:) Haben der Herr Berichterstatter nichts zn bemerken? Berichterstatter Abg. Svetec: Ick; glaube, daß man bei dem Antrage gerade um so mehr verbleiben sollte, weil die hohe Regierung dadurch in die Lage gesetzt ist, auch die betreffenden Beilagen einzusehen , beim die Petition der Gemeinde ist über alle diese Facta, deren id) int Berichte erwähnt habe, mit authentischen Beilagen belegt. Deswegen erlaube id) mir auch Hinsichtlid) der Einwendungen dcö Herrn Dr. Suppan, daß der Petitionsaussd)nß etwas voreilig über die Thatsad)en abgesprochen hat, das zn bemerken, daß sich die sämmtlichen im Berichte enthaltenen Ausführungen auf authentische Beilagen stützen. Präsident: Id) erlaube mir diesfalls doch zu bemerken und zur Berid)tigung dieser Angabe als Präsident mich dahin aus-I zusprechen, daß and) authentische Beilagen und Beschwerden der Gemeinden doch nur einseitige, keineswegs unbedingten Glauben verdienende Acte sind, und daß überall, und and) in diesem Hanse der Satz gelten soll: „Audiatur et altera pars.“ Die Debatte ist geschlossen; ich bringe daher den ersten Antrag des Petitionsanöschnsscs zur Abstimmung, welcher Ihnen ohnehin sd)on bekannt ist, und bitte jene Herren, welche denselben annehmen wollen, ficfi gefälligst zu erheben. (Gcsd)icht.) Er ist angenommen. Der zweite Theil des Antrages 9h-. 1 lautet: (Liest denselben.) Ich kann mich nun in Betreff dieses Absatzes der Bemerkung, welche der Herr Dr. Suppan gemacht hat, nidjt ganz anschließen, und muß beifügen, daß wir an die hohe Landesregierung bod) keinen Antrag richten dürfen, dessen Vollzug ihr und) den bestehenden Gesetzen geradezu unmöglich Avg. Brolich: Ueber die Anregung der Amnestie in der Nachsicht der Rechtsfolgen der Berurtheilten muß ich eine Bemerkung machen. Diese Frage wurde auch im Petitionsausschusse angeregt, jedoch bei dem Umstande, als in der Petition von einer Amnestie, von einer Erwirkung der Nachsicht der Rechtsfolgen gar keine Rede ist, und der Pctitions-ausschnß sich nicht veranlaßt finden konnte, unberufen die Initiative zu ergreifen, wurde auch die Abstimmung dahin gepflogen, daß in den Antrag eine solche Amnesticfrage nicht aufgenommen würde; es wurde jedoch dem Berichterstatter gestattet, in dieser Beziehung seine Anschauung im Hause bei dem Vortrage auch bekannt zu geben. Jedoch, was die Amnestie betrifft, ist weder in den Beilagen noch in der Petition selbst ein Wort enthalten, daher diese Frage kein Gegenstand der Erörterung sein sollte. Präsident: Nach dieser Aufklärung stellt es sich heraus, daß die Frage wegen der Amnestie lediglich ein eigener Antrag des Herrn Berichterstatters fei. Ich habe dies iiidjt einmal als einen Antrag angesehen, sondern als eine persönliche Ansicht des Herrn Berichterstatters. Berichterstatter Svctec: Ich bitte, cs ist kein Antrag, sondern nur eine Anregung. Präsident: Somit entfällt über diese Anregung jede weitere Debatte. Wünscht noch Jemand der Herren in der Generaldebatte das Wort? Poslanec dr. Bleiweis: To je resnica, kar je gospod predgovornik Brolili rekel, da odsek za peticije ni hotel o amnestii nobenega predloga storiti in da je le gospodu poročevalcu dopuščeno bilo, to reč povdariti. Jaz mislim, da je to tudi potrebno in čeravno odsek ni predloga storil, je zdaj treba tukaj očitno reči, da slavna vlada vidi, da je res potrebno, da se o pravem času v prevdarek vzame amnestija. Na Notranjskem je že toliko v teh zadevah obsojenih, da v nekterih kraj eh je že zdaj morebiti težavno bilo in še le bode občinski za stop dobiti. Neki župan — v Gočerevci — je rekel: „Razim našega cerkvenega patrona sv. Lukeža nimamo pri nas nobenega, kteri bi že ne bil obsojen in kaznovan! ! (Dobro! Veliki smeh.) To reč moramo torej prevdariti! 1 Ko ni bilo še nobenega govora o teh zadevah, je že gospod Koren, kot predsednik planinske kmetijske poddružnice poročeval o teh zadevah in občnemu zboru kmetijske družbe 1. 1862 tö-le pisal (bere): „Obgleich aber nicht alle Forstfrevel zur Anzeige und Abstrafung kommen, so erreichen doch schon die angezeigten eine erstaunliche Zahl. Die Landwirthschasts-Filialc «aas hat solche in Folge der Mittheilungen der k. k. LandwirthschastS-Gcscllschaft aus der allgemeinen Versammlung vom 20. November 1861 in dem Bezirke Laas in der Periode seit März I860 bis 27. September 1861 auf 1155 angegeben; nicht geringer wird sich diese licbertrctung in andern benachbarten Bezirken ergeben, oder gar diese Zahl übersteigen; weil, was wahrlich zu bedauern ist, die Arrests mit den Forstfrcv-lern und Holzdieben so überfüllt sind, daß solche zur Unterbringung von einem Bezirke zum andern verschoben werden müssen. Und welches Resultat erfolgte hier- aus ? Bekanntlich kein anderes, als daß die Waldungen immer mehr zu Grunde gehen und die bisher daraus gewonnenen Mittel zur Zahlung der Steuern sich erschöpfen, dem Staate aber diesfalls unermeßliche Untcrsnchungs-und Strafkosten zur Last fallen. Diesem wahrlich sehr großen Uebel könnte einfach dadurch Einhalt gemacht werden, wenn die Holzaus-weisnng gehörig stattfände und die Ausfuhr der Holz-waaren zum Verkaufe einer Controle unterzogen würde. Man muß übrigens, zwar mit größtem Bedauern, zugeben, daß die meisten Walddevastirungen und Forstfrevel durch die Nothlage verübt werden, um daraus die Mittel zu erwerben, die Steuern und Abgaben (womit das Land Krain unverhältnißmäßig hoch belastet ist) bestreiten zu können; allein dieses Mittel darf doch nicht geduldet werden, wenn man nicht die Waldungen zum Karste machen und durch Verbrauch des Objectes auch den Ertrag desselben verlieren will. Es liegt daher offenbar im Interesse der Landwirthschaft, der Waldeigenthümer, des Landes und des Staates, daß dem in diesem Gegenstände herrschenden Uebel Grenzen gesetzt werden." V tem popisu je tedaj rečeno, da v 18 mesecih je bilo v preiskavo danih 1155; tedaj vsaki mesec 64, vsaki dan dva in to samo venem okraji. Jaz, kakor gotovo vsak drug nas loči navadno tatinstvo ali roparstvo od tistih prestopkov, kteri se. žali Bog večkrat gode v potrebi, ker gosposka ima izkazati to, kar gre pooblastencem. Ako ona tega ne izkaže, sili to kmeta v velikej potrebi, da si sam tudi pomoči išče. In to so tiste zadeve, ktere zaslužijo tanjšega prevdarka. Po vsem tem se tedaj tudi jaz skladam s tem, naj bi slavna vlada to stvar o pravem času prevdarila, da se pomilostijo tisti, ki niso navadni tatje ali roparji bili, sicer utegnemo res tako daleč priti, da ne bomo imeli na Notranjskem mož, ld bi mogli za župane in odbornike voljeni biti. (Dobro!) Präsident: Wünscht noch Jemand der Herren in der Generaldebatte das Wort? Limdcshitttplmarm - Stellvertreter Tr. Tupjuur: Ich kann cs nicht leugnen, daß die Forstfrevel und die Walddiebstähle in Jnncrkrain in sehr ausgedehntem Maßstabe stattfinden, auch kann id) es nicht leugnen, daß nicht die ganze Schuld der Bevölkerung zur Last fallen könnte. Allein ich muß doll) in Betreff des Berid)tcs des Pctitionsansschusses bemerken, daß man nicht von vornherein alle Angaben irgend einer Petition für wahr und unzweifelhaft annehmen und darüber einen Ausspruch fällen könne. Gleichwie der Richter nicht über eine Klage schon das Urtheil fällt und sich zu irgend einem Ausspruche berechtigt hält, ohne darüber den Gegentheil vernommen zu haben, ebenso müßte diesen Vorgang der hohe Landtag und auch der Petitionsausschuß beobachten. Ich könnte vielleicht gerade in dieser Angelegenheit manche Thatsache anführen, allein ich übergehe dies, weil ich eben der Ansicht bin, daß cs, strenge genommen, nicht zur Verhandlung des hohen Hauses gehört; ich wollte daher nur bemerken, daß ein solcher Ausspruch, der auf einseitige Angaben hin gefällt wird: „es sei zu bedauern, daß die Herrschaft Schneeberg ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen sei," wohl nicht gefällt werden kann, wenn man nicht die volle Ueberzeugung hat, daß diese Verpflichtungen wirklich nicht erfüllt worden sind. IX. Sitzung. 2 Bericht des Petitionsausschusses über die Petition der Gemeinde Kneschak um Beschleunigung der Grundlastenablösung. — Debatte hierüber. kolikor nam jik je do zdaj ali dajati imela, Kr. Juri Knafelc, „ Janez Tomčič, „ Grga Sedmak, „ Janez Šajn, „ Jerni Knafelc, „ Jakob Slavec, „ Miha Keš, „ Miha Sabec, „ Janez Tomčič, Vsi po Andri Urbančič 1. po vsem gozdu ali dajala Nr. 22 iz Koritnic, „ ^ j? » „ 12 „ „ 21 „ Knežaka, meni: r. Nr. 85 iz Leča, V pričo mene: (M. P.) Miroslav Vilhar.“ Wenn man diesen Sachverhalt näher betrachtet, so kann man nicht umhin, zu bedauern, daß einerseits die Herrschaft den Berechtigten ein klares und anerkanntes Recht so gänzlich vorenthält, andererseits aber, daß die behördliche Abhilfe so lange ausbleibt, daß der behördliche Schutz gar so gering ist. Denken Sie nur, meine Herren, man sucht ein klares Recht, und steht im dritten Jahre, seitdem man die Behörde angerufen, noch immer erst am Anfange. Denken Sie sich ferner, daß bei einer gewiß dringenden Angelegenheit über einen im Februar l. I. erlassenen Auftrag die Tagsatzung erst auf den 24. November und beziehungsweise 19. December l. I. angeordnet wird. Es ist in der That dann kein Wunder, daß der gemeine Mann, nachdem er weder bei der Herrschaft noch bei der Behörde ein Recht findet, in seiner Hilflosigkeit zur Selbsthilfe greift; cs ist kein Wunder, wenn der Holzdicbstahl in Jnnerkrain so um sich greift, daß es bald in ganz Jnnerkrain Niemanden geben wird, der nicht deshalb abgestraft war; daß die Bevölkerung den Holzdicbstahl nicht mehr für unerlaubt und eine diesfälligc Abstrafung nicht mehr für unehrenhaft hält. Diese Zustände erheischen in der That die volle Aufmerksamkeit der hohen Regierung, um der Bevölkerung für ihre Rechte einen kräftigen und schleunigen Schutz zu gewähren und zu verhüten, daß sic nicht durch die Herrschaften, durch Vorenthaltung des gebührenden Servitutsholzes zu nachthei-ligcn Vergleichen gepreßt und geschädigt, dann aber auch durch schutzlose Zustände dcmoralisirt und ans Abwege geführt werde. Ja, ich würde mir erlauben, an dieser Stelle in Rücksicht, daß die in Jnnerkrain massenhaft vorkommenden Diebstähle nach meiner Ansicht hauptsächlich in den naturwidrigen Waldverhältnissen, nicht aber in der Anlage, in der unerlaubten Gewinnsucht des Volkes ihre moralische Quelle haben, und daß dabei eine große Entschuldigung für viele deshalb Vcrurthcilte gelegen ist, bei der hohen Regierung den Gedanken anzuregen, den passenden Zeitpunkt wahrzunehmen und in Erwägung zu ziehen, ob nicht für die diesfalls Verurtheilten nach Würdigung der Verhältnisse eine umfangreiche Amnestie zu erwirken wäre, um so vielleicht manche nur durch die Umstände und unnatürlichen Verhältnisse Verunglückten vom materiellen und moralischen Ruin zu retten. Der PetitiousauSschnß erlaubt sich diesfalls nachstehende Anträge vor das hohe Haus zu bringen: Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Die hohe k. k. Landesregierung werde ersucht: a) auf möglichste Beschleunigung der Durchführung der Grundlastenablösung und Regulirung bezüglich der Ortschaften Koritnice, Knežak und Bee einerseits und der Herrschaft Schuecbcrg anderseits hinwirken; b) dem k. k. Bezirksamte Laas auftragen zu wollen, daß cs die mit Bescheid ddo. 17. November, G. Z. 880, angeordnete Tagsatzung nicht weiter erstrecken und die Sache, wo immer möglich, zum cndgiltigcn Austrage bringe. 2. Der Landesausschuß werde beauftragt, diesen Beschluß der hohen k. k. Landesregierung unter Anschluß der belegten Petition zur weitern Verfügung mitzutheilen." Präsident: Ich bitte den Herrn Berichterstatter, mir diese Anträge des Petitionsausschusses zu überreichen. (Abg. Svetec überreicht dieselben.) Ich eröffne die Generaldebatte und erlaube mir zu bemerken, daß ich zum ersten Antrage lit. b dann eine Bemerkung machen werde, wenn dieser Gegenstand in der Specialdcbatte sein wird. Wünscht Jemand der Herren in der Generaldebatte das Wort? Abg. Kromer: Der Herr Vorredner wird mir nicht verübeln, wenn ich über die formelle Behandlung bemerke, daß cs rücksichtlich der Petitionen vielleicht genügen dürfte, wenn nur ihr wesentlicher Inhalt der hohen Versammlung vorgetragen würde. Wir dürften etwas zu viel Zeit verlieren und am Ende auch die Kosten für Druckauflagen ganz unnothwendig vermehren, wenn alle derlei Petitionen mit ihren Beilagen vollinhaltlich dem hohen Hanse vorgetragen werden. Präsident: Ganz einverstanden mit Herrn Abg. Kromer. Wünscht noch Jemand der Herren in der Generaldebatte das Wort? Poslanec dr. Costa: Ta reč je res silno važna, silno važna za celo Notranjsko in jaz torej ne morem potrditi besede gospoda predgovornika, da ni treba bilo tako natančno nam poročevati črez prošnjo knežaške županije. Priloge se niso brale; da se je pa prošnja brala, je prav, zakaj le po tej poti smo zvedeli stan te reči. Jaz se tedaj sklanjam s predlogom in nasvetom odborovim in nimam o tem nič govoriti. Ali eno misel, ktero je gospod poročevalec izrekel, moram tudi jaz veleslavnej vladi na srce položiti in ta misel zadeva amnestijo, ktera bi se dala o pravem času po pravem prevdarku. Meni so te pravice in okolstave prav dobro in na tanko znane in jaz se spominam nekterih primorijejev. Ko sem jaz kot zagovornik pred deželno sodnijo ljubljansko zagovarjal več ko 50 Notranjčev, tistokrat sem jaz, kakor se meni zdi, popolnoma dokazal nedolžnost obdolženih; prva stopinja sodnijska, namreč deželna sodnija ljubljanska, pa je vendar zatožene tudi obsodila. Naddeželna sodnija graška jih je pa popolnoma nedolžne spoznala in najviša sodnija jih je zopet kakor prva stopinja sodnijska obsodila. Ta primerljej nam kaže očitno, kako dvomljive da so vse te pravice, če so tri sodnije ravno iste obdolžene, dve namreč za dolžne, ena pa za nedolžne spoznale ! To nam dovolj kaže, da so za res pravice in okolstave dvomljive ter da je za res potrebno in primerno, da slavna vlada o spodobnem in pravem času Nj. Veličanstvu predlaga amnestijo za naše Notranjce. Präsident: Wünscht noch Jemand der Herren das Wort in der Generaldebatte? Holzgcbührcn unverkürzt ausweise und für die Vergangenheit entschädige; endlich möge das f. k. Bezirksamt Laas angewiesen werden, die ans den 19. d. M. angeordnete Tagsatzung nicht mehr zu übertragen. Ich werde je frei fein, das von der Gemeindevorstehung in Knežak aufgenommene Protokoll, welches die dicsfällige Beschwerde enthält und begründet, von Wort zu Wort vorzulesen (liest): „Zapisnik: Pridejo podpisani možje in pooblastenci iz Knežaka, Beča in Koritnic in dajo to-le zapisati: Sedem vasi nas je, namreč: Knežak, Beč, Koritnice, Trnovo, Bistrica, Vrbovo in Zemone, ki vživamo ; po sodbah 20. dan angusta 1793 in 21. dan marca 1794 vse pravice za drvarijo in kupčijo v šneperskem gozdu. Šneperska grajščina je bila od dvajset let sem v rokah več gospodarjev in zadnji gospodarji so ves gozd na več delov razdelili in vsacemu delu svoje posebne logarje postavili. 8 to razdelitvijo je grajščina le sebe poslužila, pa nikakor ne nas kmete, ker nam je s tem branila, da bi vsak opravičen kmet po vsem gozdi bukovino in hojevino dobljeval. Že deset let sem nam je grajščina le v enem, k večem v dveh razdelkih svojega gozda bukovino izkazovala, hojevino pa zabranila, rekoč: da gozd je nima tolikanj, da bi našim pravicam vstrezal. Prisiljeni smo bili, grajščino zarad njenega ravnanja tožiti, in slavna c. k. uradnija v Ložu je se sodbo 21. decembra meseca 1865, št. 3211 sub 1, sodila, da nam opravičenim kmetom iz Knežaka, Beča in Koritnic ima grajščina se silo drva za kupčijo izkazevati. Kakor kaže dopis slavne c. k. uradnije v Ložu 20. dan aprila meseca 1. L, št. 880 sub 2, smo bili klicani 24. dan novembra na dan v Lož, da bi se zarad naše pritožbe vnovič pogodili se šnepersko grajščino; ali 20. novembra dobimo dopis iz Loža sub 3, ki nam zopet dan preloži na 19. decembra meseca 1. 1. ker pravi slavna c. k. urednija, da ima sedaj mnogo družili bolje siljenih reči. Čeravno smo prepričani, da se ravno v tem tre-notku vradniške dela množijo zarad vojaščine, vendar se nam teško zdi, da ne pridemo do kraja z našo pravico, iz katere plačujemo davke, iz katere sebe preživimo in naše družine. Neradi bi videli, da bi se dan pogodbe 19. decembra še enkrat in morda še večkrat preložil, ker se bojimo, da bi grajščina nas le za p r a-vice odškodovala, brezi da bi nam povrnila, kar je nam uže deset let dolžna. Nas, ki vživamo vse gozdne pravice za drvarijo in za kupčijo, je v Knežaku 72, na Beču 44,_ in v Koritnicah 24, vseh skupaj tedaj 140. Če odbijemo od teh vse tiste, ki so že svoje pravice za kupčijo grajščini prodali, kar jih je nekaj čez 40, nas ostane še blizo 100, ki vživamo vse pravice in hočemo biti zanje pravično odškodovani. Kakor dokažejo grajšcinski listi, po kterih se nam les izkazuje, ima vsak kmet na svoj maselc zemljišča dobljevati vsako leto 37 hoj, kterih je^ vsaka vredna najmanj čista dva forinta, tedaj je pravica vsa-cega masličarja vredna 74 for. na leto, to je v desetih letih 740 for., in od vseh 100 še opravičenih kmetov 74000 for. Med tem, ko nam grajščina že deset let ne ene hoje ne da, je pa ona od leta do leta zmerom prodajala, kolikor je hotela in mogla. čez klanjsko polico se peljä vsako leto noč in dan za tisuče in tisuče goldinarjev robe v Beško in še nam pred nosom je letos marsikteremu hoje prodajala, kar skažemo te-le priče: Janez Tomšič št. 5, Grgo Adam št. 27 in Grgo Sedmak št. 12 iz Koritnic, Tone Keš št. 42, Tone Nuncija št. 56 in Jože Fatur št. 40 iz Beča. Grajščina zmerom pravi, da nam ne more dajati hoj in da jih nima. Zakaj je pa pretekli teden Jurši-č a n o m in Zagorcem, ki niso nikdar tacih pravic vživali, kakor mi, tako izvrstno hojevino v odškodovanje njenih pravic izročila in odmerila, da je vsako oralo gozda vredno 200—300 forintov ? Zakaj, vprašamo, stoji nad Juršičami lep, črn gozd, imenovan Prepovedan ec, blizo 800 oralov? Nemara zarad tega, da ga bo grajščina izročila tacim vasem, kterim se še včeraj ni sanjalo, da imajo najmanjšo pravico v šneperskem gozdu ? Ali nemara si ga misli grajščina le sebi ohraniti, nas druge pa s samimi gola vami odškodovati? Hoče nemara grajščina tajiti, da imamo mi pravice od prve do zadnje bukve in hoje po vsem šneperskem gozdu ? Vsemu svetu je znano, da mi kmetje na zgoraj-nej Pivki imamo premalo polja, da bi sebe in svoje preživeli in zraven tega še davke plačevali. Mi kmetje vemo, koliko so nam naše gozdne pravice vredne, in nikdar nobeden pod solncem ni v stanu jih tako vredno in pošteno ceniti, kakor mi, ki večji del od njih živimo. Kdo je kriv, da smo od desetih letih sem tako obožali, da nikakor več ni nam dano mirno živeti, in davke plačevati? Šneperška graj -šcina, ki_ nam ni dala v desetih letih hoj za 74000 forintov! Šneperska grajščina, ki daje vnanjim kmetom naj lepšo hojevino v odškodvanje! Šneperska grajščina, ki prodaja na vse strani, kamor le more, tiste hoje, ktere bi imela tudi nam na naše pravice dajati! Šneperska grajščina, ki hoje. le za-se prodaja in hrani; nam družim postojnskim kmetom pa le pravice krati, in nas za naj manjši hojič toži in kaznuje in zapira! Gotova istina je, da ga skoro ni več med nami, da ne bil bi uže zaprt, ali da ne bi bil uže do 24 for. naenkrat plačal za kako škodo, ker je vendar le po tem segel, kar mu pred Bogom in svetom gre ! Da je pa zgoraj imenovani Prepovedanec krasen gozd, naj pričajo vnenji ljudje, postavimo: Janez Logar in Jože Barbiš iz Podtabra, Miha Tomšič št. 29 iz Koritnic, Luka Tomšič št. 7 iz Beča, Tone Šajn št. 17 in Tone Kalister št. 5 iz Juršič. Mi podpisani pooblastenci tožimo denes vse to našemu županu, ker se nadjamo, da se bo o teh zadevah za nas potegnil, ker ima skrbeli za blagostan svoje županije in ga prosimo, da naj prvič: pri deželnem zboru zaprosi, da bi se gozdne pravice brž ko mogoče odškodovale; drugič: da bi nam pripomoral, da bi od šne-perske grajščine na hojah zastano vrednost 74000 for. pridobili; tretjič: da se dan pogodbe 19. decembra 1.1. nikakor več ne preloži, in četrtič: da bi se šneperska grajščina prisilila, nam postojnskim kmetom do zadnjega trenotka pred odškodovanjem, naše poštene pravice trditi in nam tolikanj bukev in hoj izkazovati, 1 90 Drinalichkeirsantrag des Landesausschusses, betreffend daS Bau-Elaborat über die Bezirksftraße zwischen Katzendorf und Wordl. — Bericht des Petitions-10“ ausschusseS. — Petition der Gemeinde Kneschak. Rücksicht nehmen muß, daher cs nothwendig ist, daß ihm auch diese Eingabe so bald als möglich zukomme. Präsident: Die Unterstützungsfrage entfällt, weil der Dringlichkeitsantrag vom Landcsausschussc gestellt wurde. Wird dieser Dringlichkeitsantrag vom hohen Haufe angenommen? Ich bitte jene Herren, welche ihn annehmen, fitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Die Dringlichkeit ist vom hohen Haufe anerkannt. Haben der Herr Abgeordnete noch etwas zur Begründung ihres Antrages zu bemerken? Abg. Deschmaun: Nichts weiter. Präsident: Und haben Sie ebenfalls den Antrag gestellt, daß diese Dringlichkeitsvorlage dem Finanzausschüsse zuzuweisen sei? Abg. Deschmaun: Ja! Präsident: Wünscht Jemand der Herren darüber, daß dieser Dring-lichkcitsantrag dem Finanzausschüsse zur Berichterstattung zuzuweisen sei, das Wort? (Nach einer Pause:) Wenn nicht, so bitte ich jene Herren, welche diesen Antrag annehmen, sitzen zu bleiben. (Niemand erhebt sich.) Der Antrag ist angenommen. Diese Vorlage wird daher dem Ob-mann des Finanzausschusses, Sr. Excellenz Herrn Baron Schloißnigg, übergeben. Abg. Deschmann: Ich bitte, cs ist noch eine zweite Vorlage eingelangt. Die Landesbehörde hier Übermacht unter dem 6. d. 9)1, Z. 10.212, das Bau-Elaborat der umzulegenden Bczirks-straße zwischen Katzcudorf und Wördl wegen Erwirkung einer Subvention aus dem Landesfonde (liest): „Da die angesuchtc Subvention eine Strecke der Rudolfswerth - Mertschetschcndorf -Gurkfelder Straße bildet, bezüglich welcher Straße in der Strecke des Krakauer WalddurchbruchcS dem Finanzausschüsse die nähere Prüfung und Antragstcllung wegen der Höhe der zu bewilligenden Subvention obliegt, so wird beantragt: Der hohe Landtag wolle auch diesen Gegenstand dem Finanzausschüsse zur Vorberathung und Antragstellung zuweisen." Präsident: Ist auch dieser Antrag als DringlichkcitSautrag von Ihnen eingebracht? Abg. Deschmann: Ja, aus denselben Gründen wie der frühere. Präsident: Es sind dieselben Gründe geltend, wie vorher. Wird die Dringlichkeit auch rücksichtlich dieses Antrages vom hohen Hause anerkannt? Ich bitte jene Herren, welche diese Dringlichkeit anerkennen, sitzen zu bleiben. (Es erhebt sich Niemand.) Die Dringlichkeit ist anerkannt. (Zum Abgeordneten Deschmann gewendet:) stellen der Herr Abgeordnete den Antrag, auch diese Vorlage dem Finanzausschüsse zuzuweisen ? Abg. Deschmann: Ja! Präsident: Ist etwas rücksichtlich dieses Antrages zu erinnern? (Nach einer Pause:) Wenn nicht, so bitte ich jene Herren, welche diesen Antrag dem Finanzausschüsse zur Vorbcra-thuug zugewiesen haben wollen, sitzen zu bleiben. (Es erhebt sich Niemand.) Der Antrag ist genehmigt. Sc. Excellenz der Herr Obmann des Finanzausschusses wird ersucht, diese beiden Vorlagen zu übernehmen. Wir kommen nun zum ersten Gegenstände unserer Tagesordnung, das ist: Bericht des Pctitionsausschusscs über die ihm zugewiesenen Petitionen. Ich bitte den Herrn Berichterstatter, das Wort zu ergreifen. Berichterstatter Sbetec (liest): „ß reicht des Petitionsausschusses über die Petition der Gemeinde Knežak um Beschleunigung der Grundlastenablösung. Die Insassen der Ortschaften Koritnice, Knežak und Bcc — gegenwärtig sämmtlich zur Gemeinde Knežak gehörig — besitzen seit Alters her unter andern auch das Servitutsrecht: Mercantil-, namentlich Brennholz, aus der Herrschaft Schneeberger Waldung zu beziehen. Wie aus der vorliegenden Beschwerde der gedachten Insassen zu ersehen ist, hat jedoch das herrschaftliche Forstamt in den letzten 10 Jahren seine Verpflichtungen gegen die Berechtigten nur mangelhaft erfüllt und seit ein paar Jahren die Anweisungen sogar gänzlich verweigert unter dem Vorwände, daß der Waldbcstaud zur Befriedigung aller Ansprüche nicht mehr zulänglich sei. Die Berechtigten haben deshalb, wie aus den vorliegenden Acten ersichtlich ist, noch im Jahre 1864 bei der hierortigen k. k. Landesregierung Beschwerde geführt, und diese hat mit Erlaß vom 2. Februar 1865, Z. 8673, das k. k. Bezirksamt in Laas angewiesen, diesfalls die Verhandlung zu pflegen und, falls ein gütliches Einvcrftäudniß zwischen beiden Theilen nicht erzielt werden sollte, die bestrittene Zuläuglichkeit des Waldbestandcs im comiuissioiwl-leu Wege zu erheben und sofort in erster Instanz das Erkenntniß zu fällen. Obwohl nun bei der am 10. März v. I. geschlossenen Verhandlung ein gütliches Einvcrstäud-niß nicht zu Stande kam, wurde die commissionelle Erhebung nicht vorgenommen, sondern das Bezirksamt füllte am 21. December v. I, das Erkenntniß, die Herrschaft habe den Berechtigten das ihnen anerkanntermaßen gebührende Servituts-Mercantilholz bei sonstiger Execution anzuweisen. Ueber Recurs der Herrschaft hob jedoch die k. k. Landesregierung mit Erlaß vom 21. März l. I., Z. 1823, diese Entscheidung aus und trug dem Bezirksamte auf, jedenfalls erst ihrem Erlasse ddo. 2. Februar 1865, Z. 8673, zu entsprechen. In Folge dessen hat das Bezirksamt mit Bescheid ddo. 20. April l. I. eine Tagsatzung auf den 24. November L Q. für beide Theile ausgeschrieben, diese Tagsatzung jedoch mit Bescheid vom 17. November l. J. angeblich wegen eingetretener Amtshindernisse auf den 19ten December l. I. von Amtswcgcn übertragen. Auf Grund dieses Sachverhaltes bitten nun die gedachten Berechtigten der Ortschaften Koritnice, Knežak und Bcc, cs möge zur Beseitigung dieser für sic so nachthei-ligcn Zustände die Grundlastenablösung und Rcguliruug mit aller Beschleunigung durchgeführt, ferner möge dahin gewirkt werden, daß ihnen die Herrschaft bis dahin ihre Poslanec dr. Toman: Prosim gospod prvosednik, mene tudi imenovati. Jaz sim se sicer nekoliko zakasnil, pa bodem tudi podpisal, če je še dovoljeno! (Podpiše.) Präsident: Herr Dr. Toman hat die Interpellation auch mit unterschrieben. K. k. Statthalter Freiherr b. Bach: Ich werde die Ehre haben, diese Interpellation in einer der nächsten Sitzungen zu beantworten. Präsident: Wir kommen nun zur Tagesordnung .... (wird unterbrochen vom) Abg. Te sch mann: Herr Vorsitzender! Ich würde mir erlauben, int Namen des Landesausschusses einen Dringlichkeitsantrag zu stellen. Derselbe betrifft nämlich zwei Eingaben, welche dieser Tage an den Landesausschüß eingelaufen sind, Straßensubvcn-tioncn betreffend, welche Subventionen bisher dem Finanzausschüsse zugewiesen worden sind, und da bezüglich der Bewilligung derselben die Kräfte des Landesfondes auch berücksichtiget werden müssen, so erlaubt sich der Laudcsaus-schnß den Antrag zu stellen, daß mit Umgehung der gewöhnlichen Formalitäten, welche bei sonstigen Eingaben beobachtet werden, diese Einläufe vom hohen Hause direct an den Finanzausschuß gewiesen würden. Die eine dieser Eingaben bezweckt eine Subvention der Nenringer Straße. Es hat nämlich die hohe Landesregierung an den Landesausschüß folgende Note gerichtet (liest): „Der schlechte Zustand der aus dem Bezirke Nasscn-fnß durch das Nenringthal an die Save und an die Stein-brück-Agramer Eisenbahn führenden Bezirks - resp. Concur-renzstraße ist schon eine geraume Zeit her Gegenstand wiederholter Klagen und Beschwerden. Gclegenheitlich meiner letzten Jnspectionsreisc in Unter« train babe ich mich von der vollen Grundhültigkeit dieser Beschwerden überzeugt. Ich habe die dringendsten Herstellungen, namentlich die Beschotterung der Straße zur nvthdürftigen Sicherung der Fahrbarkeit der Straße sogleich angeordnet, habe aber zugleich bei der offen zu Tage liegenden Mangelhaftigkeit der ersten Straße, namentlich bei dem Mangel der unbedingt nothwendigen Fundirnng der Straße in thcilweise weichem Boden, die k. k. Save-Baucxpositur beauftragt, auf Grund einer eingehenden Localerhebung die Anträge zur ordentlichen Instandsetzung der gedachten, drei Bezirke durchschneidenden oder doch berührenden Straße zu erstatten. Diese Anträge mit den Plänen und Kostenvoranschlägen liegen nun vor. Der die Bezirkscassen treffende Aufwand an Meisterschaften und Materialien für die beantragte Herstellung ist bei der von der Save-Baucxpositnr angedeuteten Rcstrin-girung des Materialverbrauches in der Grundirnng mit 3728 fl. beziffert, wovon auf die Bezirkscasse in Ratschach allein, ohne Einrechnuug der Wasserabzugscanäle, 2084 fl. entfallen. Dieser Aufwand ist für den kleinen Bezirk Ratschach, wo 1 pCt. Umlage auf die directeu Steuern nur 137 fl. im Jahre abwirft, und wo zur Deckung der übrigen Bedürfnisse, die aus der Bezirkscasse bestritten werden müssen, pro 1867 bereits cine 1 Opere. Umlage auf die dirccten Steuern erforderlich und bewilligt ist, geradezu unerschwing- lich, und doch erheischt es eben sowohl die Wichtigkeit dieser Vcrkchrsstraße, welche ihr durch die Communication eines namhaften und wichtigen Theiles von Unterkrain mit der Eisenbahn als der Hauptverkehrsader an und für sich iune-licgt, als die Rücksicht, welche man der Urproduction und der Industrie, insbesondere dem Steinkohlen-Bcrgbaue in den Bezirken Ratschach und Nassenfnß, dann den zwei bedeutenden Etablissements im Bezirke Naffcufuß, nämlich der Dampffourniersägc des Gutsbesitzers von Nassenfnß, Baron Berg, und der großartigen Zinkhütte des Herrn Kuschel in Johannesthal, deren Producte in der Ausfuhr an die Straße gewiesen sind, schuldig ist, daß die als unumgänglich nothwendig erkannten Herstellungen ohne allen weiteren Aufschub in Angriff genommen und durchgeführt werden. Ich erlaube mir deshalb das technische Project über die in Rede stehenden Straßeuherstellnngcn in der Anlage dem löblichen Laudcöausschusse mit dem Ersuchen zu übermitteln, in Würdigung der angedeuteten Rücksichten den Gegenstand dem Landtage gefälligst vorlegen und zur Ermöglichung der fraglichen, wirklich dringend nothwendigen Bauausführung eine ergiebige Subvention aus dem LandeSfondc, namentlich zu Gunsten des Bezirkes Ratschach, erwirken zu wollen, dessen Steuerkraft, wie oberwähnt, im Jahre 1867 nicht höher gespannt werden kann, und welcher auf eine solche Begünstigung einen um so begründeteren Anspruch hat, als der Straßcnzug, der den meisten Kostenaufwand verursacht, den Bezirk nur an der äußersten Grenze berührt und der größte Theil der bäuerlichen Bevölkerung, d. i. der Steuerträger und Concurrenten, von jenem Straßcnzuge völlig keinen oder doch nur einen sccundären Vortheil ober Nutzen hat." Der Landesausschuß hat schon bei Gelegenheit des von ihm in der letzten Session eingebrachten Gesetzentwurfes über die Kategorisirung der Straßen die Bedeutung der Neuring - oder Großlack - Savenstcincr Straße für die Industrie und den Handel eines großen Theiles von Unter« train hervorgehoben. Die von der Landesregierung hervorgehobenen Mängel des jetzigen Straßenzuges längs der Neuring erheischen eine dringende Abhilfe und können durch die CoNcurrenz des Bezirkes Ratschach unmöglich behoben werden, daher nach dem Straßen - Concnrreuzgesetze vom 14. April 1864 ein Beitrag ans dem Landcsfondc im Sinne des § 10 gerechtfertigt erscheint. Da jedoch die Bestimmung der Höhe desselben nur mit gleichzeitiger Berücksichtigung der im Jahre 1867 zur Herausgcbnug gelangenden Straßen-Subventionen geschehen kann, und da bereits zwei derartige Ansuchen dem Finanzausschüsse zur näheren Prüfung und Antragstellnng zugewiesen worden sind, so stellt der Landesausschüß, unter Befürwortung der für die Neuringstraßc angesuchten Subvention von 2084 fl., den Antrag: Es werde dieser Gegenstand dem Finanzausschüsse zur weiteren Berathung und Antragstellnng zugewiesen." Präsident: Ich bitte, Herr Abgeordneter Deschmann, da Sic dies als einen Dringlichkeitsantrag vors Haus gebracht haben, vor allein die Dringlichkeit zu begründen. Abg. Teschmamt: Die Dringlichkeit des Antrages ergibt sich, glaube ich, aus dem Umstande, daß der Finanzausschuß auch bei Feststellung der übrigen Subventionen überhaupt auf die Höhe der zu bewilligenden Subventionen im allgemeinen und erst in eine höhere Classe eintraten, von der Landesregierung über Einvernehmen des Lehrkörpers ertheilt werden. Gleiche Vorschriften galten auch für das Untergymnasium mit dem einzigen Unterschiede, daß Dispense auch an Schüler der ersten Classe ertheilt werden konnten. Nach der gegenwärtigen Praxis aber ist der Wille des Schülers oder allenfalls seiner Eltern genügend, um sich dein obligateil slovenischen Unterrichte zu entziehen und in einen Lehreurs überzutreten, wo er nichts zu lernen braucht, ja wo er nicht einmal zum Besuche desselben verhalten werden kann. So nst dem Faullenzer, dem Lernscheuen ein legaler Weg geöffnet, sich dem Unterrichte gänzlich zu entziehen und sich durch zwei Schulstunden in jeder Woche dem Nichtsthun zu ergeben. Nach dieser Praxis ist sogar die Möglichkeit geboten, daß nach und nach alle Real- und alle Gymnasialschüler für diesen besondern Lehrcurs sich melden, von dem sic dann ungestraft ausbleiben können, so daß mit der Zeit auch die einzigen zwei geprüften Professoren überflüssig werden könnten. Wenigstens sind die Schüler des Gymnasiums bereits auf dem besten Wege, um 31t diesem Endresultate zu gelangen. In der letzten Landtagssession glaubten wir uns beschweren zn müssen, daß 24 Dispense im Ganzen ertheilt worden sind, heute müssen wir zusehen, wie am selben Gymnasium über 100 Schüler in einen Lehreurs übertreten, in dem sie durch kein Motiv zum Lernen, ja liicht einmal zum Besuche verhalten werden können. Ein solcher Vorgang hinsichtlich des slovenischen Unterrichtes ist wahrlich unbegreiflich. Die Nationalität ist nach unserer innigsten Ueberzeugung etwas Objectives und objectiv Bestimmbares und kann nie und nimmer von der Willkür der Kinder oder allenfalls ihrer oft befangenen und unwissenden Eltern abhängig gemacht werden. Wir müssen gegen eine solche Behandlung unserer Nationalität in einer der wuchtigsten Angelegenheiten, wo es sich um die Erziehung unserer Jugend, mit die Zukunft unserer nationalen Intelligenz handelt, feierlichst protestiren. Ueberdies machen wir die hohe Regierung auf die Demoralisation aufmerksam, die ein solches Verfahren ans unsere Jugend üben muß. Kann es eine gefährlichere Versuchung für den jugendlichen Charakter geben, als sich durch eine einfache Verleugnung der slovenischen Nationalität dem Lernen eines bedeutenden Gegenstandes oder einer nachtheiligen Prüfungsclasse entziehen zu können? Wie niederdrückend muß ferner für jene slovenischen Schüler, die der Versuchung standhaft widerstanden haben, das Bewußtsein von dieser wahrhaft beschämenden Behandlung ihrer Muttersprache sein. Während sie die deutsche Sprache, die für sie doch eine fremde Sprache ist, lernen müssen; während die deutsche Sprache, nebstdem sie fast die ausschließliche Unterrichtssprache ist, auch noch überdies die Rechte der Muttersprache genießt, sieht er seine slovenische Muttersprache zurückgesetzt und den Unterricht derselben auf wöchentliche zwei Stunden beschränkt, dem sich überdies Jeder entziehen kann, der leichtsinnig oder furchtsam genug ist, seine slovenische Nationalität zu verleugnen. Unmöglich kann ein solches Bewußtsein aufmunternd für unsere Jugend wirken. Wir waren wirklich nicht gefaßt darauf, daß man uns noch heut zu Tage die Gleichberechtigung mit einem solchen Maße messen wird. Wenn wir uns ferner erinnern, daß die hohe Regierung die Durchführung der Gleichberechtigung vor Amt und Gericht von der vorgeschrittenen Fertigkeit in der slovenischen Sprache — wir beziehen uns diesfalls auf die in der 23. Sitzung der letzten Lnndtagssession erfolgte Interpellations-Beantwortung — abhängig gemacht wird, so können wir uns im Angesicht einer solchen Behandlung des slovenischen Unterrichtes eines bittern Gefühles nicht erwehren. Wir erlauben uns, die hohe Regierung aufmerksam zn machen, daß ein solches Verfahren gegen unsere Nationalität nicht geeignet ist, das Vertrauen zur Regierung zu festigen, die Völker zu versöhnen, zur Opferwilligkeit und Hingebung in den Tagen der Gefahr aufzumuntern. Wir glauben auch fest, daß dieses Verfahren nicht der Wille Sr. Majestät, nicht die Intention des hohen Ministeriums ist, und auch nicht sein kann. In der Voraussetzung, daß die Frage hinsichtlich der Unterrichtssprache an "bett hiesigen Mittelschulen gewiß in der nächsten Zukunft vom Landtage geregelt werden wird, erlauben sich die Gefertigten an die hohe k. k. Landesregierung nachstehende Interpellation zu stellen: Ist die hohe k. k. Landesregierung gewillt, mit aller Energie dahin zn wirken: 1. Daß der slovenischen Sprache alö Lehrgegenstand die ihr nach dem Organisationsentwurfe als Muttersprache zustehenden Rechte vollständig eingeräumt werden; 2. daß die Erlässe des Unterrichtsministeriums ddo. 11. Jänner und 22. Juli 1860 hinsichtlich der Vereinigung des Sprachunterrichtes namentlich am Untergym-nasium in einer Hand, sowie die Anwendung der slovenischen Sprache zur Nachhilfe beim Unterrichte der deutschen Sprache zum Vollzüge gebracht und die zu diesem Zwecke allenfalls nothwendigen Personaländernngen vorgenommen werden; 3. daß der slovenische Unterricht überall durch geprüfte Lehrer ertheilt und für die hiezu nöthigen Lehrkräfte Sorge getragen werde; 4. daß in Betreff des auf Grund des Ministerialerlasses ddo. 9, Juni l. I. zu errichtenden besonderen Lehrcurses für Nichtslovenen a) die Nationalität der Schüler nach objectiven Merkmalen durch den Lehrkörper, nicht aber durch die Eltern und noch weniger durch die Schüler selbst bestimmt werde; b) daß der Unterricht der slovenischen Sprache in Gemäßheit des Erlasses des Unterrichtsministeriums vom 3. August 1860, Z. 10319, auch für die Nichtslovenen obligat sei, und daß die diesfällige Prüfungsclasse ihre volle Wirksamkeit sowohl nach der günstigen als ungünstigen Seite ausübe, und c) daß jene Schüler, welche auf Grund einer unrichtigen Angabe ihrer Nationalität in den neu errichteten Lehrcurs eingetreten oder allenfalls von dem slovenischen Unterrichte ganz weggeblieben sind, zu ihrer Pflicht zurückgeführt werden? Lucas Svetec, Dr. Bleiweis, Dr. Costa, Josef Debeuz, Horak, Klemenčič, Rosmann, Johann Kapelle, Josef Zagorec, Locker, Ivan Toman, M. Koren, Zois." hinlänglichen Stoff bieten kann; für das Obergymnasium und die Oberrealschule aber auch angenommen, aber nicht zugegeben, daß die slovenische Sprache nicht hinreichenden Lehrstoff liefern würde, enthält der Organisations-Entwurf die ausdrückliche Hinweisung, daß auch andere slavische Sprachen, namentlich das Altslavischc und das Jllyrische, d. i. croato-scrbische, in den Unterricht einbezogen werden kann. 2. Mit Erlaß des Unterrichts-Ministeriums ddo. Ilten Jänner 1860 wurde ausdrücklich angeordnet, daß der Sprachunterricht in Betreff des Lateinischen, Deutschen und Slo-venischcu wegen der nothwendigen Wechselwirkung dieser Sprachen namentlich am Untcrgymnasium möglichst in einer Hand zu vereinigen sei. Mit Erlaß desselben Ministeriums ddo. 22. Juli 1860 wurde auch angeordnet, daß bei dem deutschen Sprachunterrichte, insbesondere der beiden untersten Classen, die slovenische Sprache zur Nachhilfe in allen jenen Fällen anzuwenden sei, wo Wortformen und Bedeutungen, Redensarten und Gedanken dem Schüler eben nur durch das Entgegenhalten seiner Muttersprache faßlich und klar gemacht werden können. Die Anwendung der slovenischcn Sprache bei dem deutschen Vortrage erscheint in den unteren Classen der Mittelschule um so nothwendiger, als es eine bekannte und im Jahre 1865 über eine Anfrage des hohen k. k. Staats-ministeriums sowohl durch den Real- als Gymnasial-Lchr-körper bestätigte Thatsache ist, daß bei der gegenwärtigen unnatürlichen Einrichtung der Hauptschule die Kinder weder in der deutschen noch slovcnischcn Sprache genügend unterrichtet die Volksschulen verlassen, und daß sie daher auch die deutschen Vorträge in den unteren Classen der Mittelschule ohne Nachhilfe der Muttersprache offenbar nicht genügend verstehen können. Demnach hat die hohe Regierung in keiner dieser Beziehungen eine Abhilfe geschafft; ja, nach der heurigen Vcrtheilnng des Lehrpersonals wurden gerade in den zwei untersten Classen des Gymnasiums zwei stockdeutschc Professoren , die kein Wort slovenisch verstehen, als Claffen-lehrer bestellt, und stehen überdies noch vier andere des Slovenischeu unkundige Professoren am Nntcrgymnasium in Verwendung. Eine solche Bestellung der Lehrkräfte widerspricht nicht nur den bestehenden Vorschriften, sondern auch dem Unter« richtszwccke selbst, und gefährdet überdies auch das Fortkommen der Jugend ans dem Grunde, weil zwischen einem stockfremdcn Lehrer und unserer slovenischcn Jugend das Verständniß in vielen Fällen geradezu unmöglich ist. Wie leicht erblickt z. B. der deutsche Lehrer in den Slovcnismcn des Schülers einen Unsinn, während, wenn er das Slove-nischc verstünde, er darin einen gesunden und logischen Gedanken finden müßte. Wie oft ist der Fall, daß der Schüler den Gegenstand kennt, ihn in seiner Muttersprache bezeichnen und besinnen kann, jedoch zufällig den nöthigen deutschen Ansdruck nicht findet, und so wegen eines bloßen sprachlichen Hindernisses, an dem er kein Verschulden trägt, auch aus dem Gegenstände schlecht classificirt wird. Liegt da die Gefahr nicht nahe, daß talentirte slovenische Kinder durch Mißverständnisse des Lehrers falsch behandelt, abgeschreckt und selbst dem Unterrichte ganz abwendig gemacht werden können? 3. Thatsache ist cs auch, daß unter den acht Professoren, welche an den hiesigen Mittelschulen mit dem Unterrichte der slovenischcn Sprache betraut sind, nur zwei geprüfte sich befinden. Man wird vielleicht einwenden, daß auch die Lehrer der deutschen Sprache nicht durchgehends speciell für diesen Gegenstand geprüft sind. Allein dieser Einwand ist nicht stichhältig, wenn mau den Unterschied berücksichtigt, welcher in der bisherigen Behandlung der zwei Sprachen obgewaltet hat. Während das Deutsche fortwährend auf allen Lehranstalten im reichsten Maße und auf das sorgfältigste gepflegt wurde, hat man das Slvvenische in der frühern Zeit gar nicht und in der Neuzeit nur höchst mangelhaft berücksichtigt, so daß diesfalls wirklich nur die erfolgreich bestandene Prüfung die Gewähr für die genügende Kenntniß bieten kann. 4. In der 14. Sitzung der letzten Landtagssession haben wir an die hohe Regierung eine Interpellation wegen der zu großen Anzahlder Schüler, wclchevomslovenischcnSprachunter-richte gänzlich befreit worden sind, mit der Bitte gerichtet, diese Dispensen möglichst zu beschränken. Die hohe Regierung versprach damals durch Errichtung eines besonderen Lehr-curses für Nichtslovenen unserem Wunsche zu entsprechen und dadurch die Ertheilung von Dispensen gänzlich zu beseitigen. Leider müssen wir cs aber heute aussprechcn , daß die Modalitäten, unter welchen mit dem Staatsministcrial-erlasse vom 9. Juni l. I., Z. 4698, die Errichtung dieses besondern Lehrcurses bewilliget, und die Art und Weise, wie von den Dircctionen die Durchführung desselben ins Werk gesetzt wird, mit unsern diesfälligen Wünschen und mit den Erwartungen, die wir nach der Beantwortung unserer Interpellation hegten, im vollen Widersprüche steht. Der Unterricht soll nämlich für die Hörer dieses Curses nicht mehr obligat sein, und die allfällige Prüfungsclassc, falls sich der Schüler überhaupt einer Prüfung unterziehen will, soll nur nach der günstigen , nicht aber auch nach der ungünstigen Seite auf die allgemeine Prüfungsclasse einen Einfluß üben. Bei der thatsächlichen Durchführung hat man ferner aus der unobligaten Eigenschaft dieses Curses die Folgerung gezogen, daß zu dessen Besuche Niemand verpflichtet sei, und daß es lediglich dem freien Willen der Schüler, die in denselben eintreten, überlassen werden müsse, ob sie ihn besuchen oder nicht. Endlich hat man die Entscheidung darüber, wer in diesen Curs eintreten könne, vorgeblich den Eltern, thatsächlich aber den Schülern allein überlassen. So ist cs denn gekommen, daß, trotzdem der Ministerialerlaß den besondern Lehrcurs ausdrücklich nur für Nichtslovenen bewilliget hat, und trotzdem die Statistik des letzten Schuljahres am hiesigen Gymnasium nur 66 Nichtslovcnen ausweist, schon bereits gegcwärtig über 100 Gymnasialschüler in diesen Lehreurs übergetreten, an der Realschule aber mehrere Schüler von dem slovenischen Unterrichte, den sie bis dahin srequentirt, nun sogar gänzlich weggeblieben sind. Daß man dabei auf den Willen der Eltern nicht re-slectirte, sondern die Schüler allein über ihre Nationalität oder eigentlich darüber, ob sie den obligaten oder unobligatcn slovenischcn Lehreurs besuchen wollen, entscheiden ließ, dafür liegt uns ein Beispiel vor, daß ein Realschüler, der in den neuerrichteten Lehrcurs ohne Wissen und Willen des Vaters eingetreten, von diesem, nachdem er in Kenntniß dessen gelangt war, ausdrücklich zum Rücktritte in die obligate slovcnische Abtheilung verhalten wurde. Wenn wir diese Gestaltung des slovenischen Unterrichtes mit dem früheren Zustande vergleichen, so müssen wir in derselben eine entschiedene Verschlechterung erkennen. Denn nach dem Erlasse des Unterrichtsministeriums ddo. 3. August 1860, Z. 10319, war der slovcnische Unterricht an der Realschule für Jedermann obligat, und eine Dispens konnte nur ausnahmsweise an Nichtslovenen, die der slovcnischen Sprache ganz unkundig waren