13^7 Amtsblatt Inr Laibacher Ieitung Nr t86. Freitag dm 16. August 1872. (279—2) Nr. 5318. Staatsstipcndium für die landwirthschaftliche Lehranstalt Francisco Josrplilnilin in Modling. Mit Beginn des Studienjahres 1872/3 kommt an der landwirthschaftlichen Lehranstalt in Mod-ling ein vom k. k. Ackerbau-Ministerium bewilligtes Stipendium im Betrage von 250 st. zu besetzen. Bewerber um dieses Stipendium haben (wenn sie nicht bereits Zöglinge dieser Anstalt sind) nach' zuweisen, daß sie den Aufnahmsbedingungen der selben entsprechen. Zur Ausnahme wird erfordert: 1. Die Zustimmungserklärung der Eltern oder Bormünder; 2. ein Lebensalter von mindestens 16 Jahren, für welche Bedingung nur in besonders rücl-sichtswürdigen Fällen vom Euratorium Nachsicht ertheilt werden kann; 3. der Nachweis über ein mit gutem Erfolge absolvirtes Untergymnasium oder eine Unter realschule. Behufs des sicheren Verständnisses der land wirthschastlichen Vortrage ist es wünschenswerth, daß sich der Studierende vor seinem Eintrittc Anschauungen vom landwirtschaftlichen Betriebe cr korben hat. Vcr unzureichenden Nachweisen bezüglich der Schulbildung odcr dcr landwirthschastlichcn Anschau ungen kann sich der Betreffende einer Aufnahms-Prüfung unterziehen, deren Ergebnis über die Ausnahme in die zweijährige Fachschule oder in den Borbercitungscurs entscheidet. Die mit diesen Nachweisen, sowie mit einem beglaubigten Mittcllosigkcitszcugmsse versehenen, von den Eltern oder Vormündern mitgcscrtigtcn Gesuche um das obige Stipendium sind längstens bis zum 12. September d. I. an das Kuratorium dcr landwirthschastlichcn Lehranstalt „Francisco-Ioscphinum" in Mödliug einzusenden. Laibach, am 27. Juli 1872. K. k. Landcoregicrung. Der k. k. Landes Präsident: Alexander Graf Aucrgperss m. p. ^ ^(292^-1) Nr. 5434" Edict. Vei dcr mit dcr Allerhöchsten (5ntschlics)nn„ vom «<). Juni »57» sanctionirtrn Nra.an,-sation der Iustizpfilge in der k. k troat slav. 3?lilitarssrcnze kommen mit >. Iauncr l^7t folgende Iustizstellen z»,r Besetzung: ^K. Bei dcr (ventral Verwaltung des Geucral-(5vmmando in Agram. 1. 1 Sectionsrathsstcllc VI. Diatcnllasse mit dem Iahrcsgchalte von 3000 st. und 300 st. Quarticrgcld; 2. 1 Sccrätcrsstclle VIII. Diätcnklasse mit dem Iahrcögchalte von 1500 fl. und 150 st. Quaticrgeld; 3. 1 Eoncipistcnstclle IX. Diätcnklassc mit dem Iahrcsgehaltc von 1000 st. und 150 st. Quartiergeld. I«. Bei den Gerichtshöfe« und Gin zelu (berichten: «) dichter. 4. 1 Beisitzcrstclle V. Diätcnklasse bei der k. k. GrenzSection der Scptcmviraltascl in Agram mit dem Iahresgehaltc von 3000 st., dann Quar< ticrgeld von 300 st. und Functionsznlagc von jährlichen 500 st.; 5. 3 Bcisitzcrstclle V. Diäteuklaffe bei der k. k. Grenz-Section dcr Septcmviraltafel in Agram mit dem Iahreögehalte von 3000 st. und 300 ss. Duartiergeld; 6. 1 Bcisiherstelle VI. Diätcnklassc bei dcr k. k. Grenz-Scction der Banaltafel in Agram mit dem Iahresgchalte von 2400 st., dem Quartier-gclde von 250 st. und der Functionszulage von 300 st.; 7. 6 Vcisitzerstcllen VII. Diätenklasse bei der k. k. Grenz-Scction der Banaltafel in Agram mit dein Iahrcsgchalte von 2400 st. und 250 st. Ouartiergeld; 8. 3 Gerichts-Präsidentcnstcllen VI. Diätenklasse bei den Gerichtshöfen in Gospit, Ogulin und Pctrinja mit dem Iahresgehalte von 2400 st. und 200 st. Quarticrgcldj 9. 3 Gerichts Präsidentenstellen VII. Diäten-klassc bei den Gerichtshöfen in Ncugradifchka, Vin-tovce und Scmlin mit dem Iahresgehalte von 2000 st. und 200 st. Quartiergeld; 10. 6 GerichtS-Beisitzerstellen VIII. Diäten-klasfe bei den Gerichtshöfen in Gospil, Ogulin, Petrinja, Neugradischka, Vinkovce und Scullin mit je einem Iahrcsgehalte von 1600 st. und 150 st. Quartiergeld; 11. 24 Gcrichts'Bcisitzcrstellen VIII. Dialer klaffe bei den letztgenannten Gerichtshöfen mit je einem Iahrcsgehaltc von 1400 st. und 150 st. Quartiergeld; 12.28 BezirksrichtcrsteÜen IX. Diätenklasse mit dem Iahresgehaltc von 1200 st. und 150 st. Quartiergeld; !») Richtrrlichr HilfS-Neamte. 13. 1 Secretä'rstelle VIII. Diätcnklasse bei der Grcnz-Scction dcr Septemviraltafel mit dem Iahresgchalte von 1500 st. und 150 fl. Quartiergeld; 14. 1 Secretärstelle IX. Diätenllassc bei der Grcnz-Section der Banaltafel mit dem Iahresgehaltc von 1200 sl. und 150 st. Quarticrgcld; 15. 5 Secrctärstellen IX. Diatcnllasse bei dcn Gerichtshöfen in Gospit, Ogulin Pctrinja, Viukovcc und Scmlin mit dem IahrcSgehalte von 1000 st. und 100 fl. Quartiergeld; 16. 5 Secrctcnstellen lX. Diätcnklassc bci den Gerichtshöfen in Gospit, Oguliu, Pctrinja, Neugradischla und Scuilin mit dem IahrcSgehalte von 900 st. und 100 fl. Quarücrgeld; ^ 17. ^ Gl'richtSadjunctcnstellen IX. Diäten-klaffe bci der Grenz Section dcr Scptcmviraltafel und Banaltafel mit je einem Iahresgehalte von 900 st. und 150 fl. Quartiergcld; 18. 19 Gerichtsadjunctcnstcllen IX. Diäten-klassc, davon 2 bci dem Gcrichtshose in GoSpii, je eine bci den Gerichtshöfen in Ogulin, Pctrinja, Ncugradischka, Vinkovcc und Semlin und 12 bei den Bezirksgerichten mit je einem Iahrcsgehalte von 800 fl. uud 100 st. Quarticrgcld; 19. 35 Gcrichtsadjunctcnstcllcn X. Diätenklasse, davon je eine bei den Gerichtshöfen in Gospii, Ogulin, Ncugradischka, Vinkovce und Scm- - lin, 2 bci dein Gerichtshöfe in Pctriuja unt jc einem Iahresgehalte von 700 st. und 100 sl. Quarticrgeld und 28 bci dcn Bezirksgerichten und 20. Auöcultantcnstcllcn XI. Diätcnllassc mit je einem Iahrcsadjutum von 400 st. «) Staalöanwalte: 21. 1 Oberstaatsanwaltsstclle VI. Diätcnklassc bei dcr Grcnz-Scction dcr Banaltafel mit dem Iahrcsgchaltc von 2400 st. und 250 st. Quarticrgeld ; 22. 1 VIII. Diätcnklasse bci dcr Grcnz Section der Banal tafel mit dem Iahrcsgehaltc von 150<> st. und 150 st. Quarticrgeld; 23. 6 Staatsanwälte VIII. Diatcnllasse bci den Gerichtshöfen in Gospiö, Ogulin, Pctnnja, Neugradifchka, Vinkovcc und Seuilin mit je einem Iahresgehalte von 1500 st. und 150 st. Quartiergeld ; 24. 3 StaatsanwaltsubstitutcnstellcnIX.Diä-tenklasse bei den Gerichtshöfen in Gospii, Petrinja und Scmlin mit je einem Iahrcsgchaltc von 1200 fl. und je 100 st. Quarticrgcld. t?. Grundbuchsbeamte: 25. 9 Grundbuchsführerstcllcn X. Diaten-klassc mit je einem Iahrcsgchalte von 800 st. und je 100 st. Quartiergcld; 26. Grundbuchsführcrstellen X. Diätcnklasse mit je einem Iahrcsqchalte von 7<»l> sl. ,md jc 100 st. Quartiergeld; 27. 10 Glundbuchsführerstellcn XI. Diätcnklasse mit je einem Iah csgchaltc von 600 fl. und je 100 st. Quarticrgeld. Die Ernennung der Richter ist vorerst durch gehends eine provisorische, die Dauer des P soriums wird jedoch über das Jahr 1X7^l ausgedehnt. Die Iustizstcllen werden nach ^ 5 der tai serlichen Verordnung über die Durchführung der im Gesetze vom 19. Juni 1871 Allerhöchst sanc-tionirtcn Justiz-Organisation durch Auditore und Gerichtsbeamtc, und zwar vorzugsweise durch solche, welche gegenwärtig in der Militärgrcnze angestellt sind oder früher durch längere Zeit daselbst gedient haben, besetzt. Auditore, welche um eine dieser Stellen sich bewerben, haben zu erklären , daß sie in der kroat.-slav. Militärgrenze Dienste leisten wollen, und insbesondere auszusprcchen, welche Stclle und in welchem Orte sie dieselbe zu erhalten wi'mschcn. Die auf diese Weise zur Besetzung nicht go langenden Dienstcsstcllcn werden anwrcn Bcwcl bern verliehen und zu diesem Zwecke auf Grund des H 13 des kaiserlichen Patentes vom 3. Mai 1853 für die Iustizstcllen mit Ausnahme der nid 1. 4. 5. 8. 9. und 21. Genannten dcr Concurs i hiciuit ausgeschrieben. Die Erklärungen der Auditoie und dir Com-pctcnzgesuche der übrigen Bcwcrbcr, welche sich bcrcitS in einer Staatsanstcllung befinden, sind im Wege der vorgesetzten Behörde, foust aber un-l mittelbar bci dcm General Commando in Agrcuu als Landes Verwaltungsbehörde für die kroat,-I slav. Militä'rgrcnzc, und zwar binnen 4 Wochen, von der drittcn Einschaltung in das Amtsblatt »Mloalltt ilovintt" an gerechnet, einzubringen. Zur Erlangung der zu besetzenden Iusl len wird die Staatsbürgerschaft dcr österr. u..^... Monarchie und die Kenntnis dcr dcutschcn uud ^ kroatischen oder aber cmer andern flavifchen Sprache, ! fo wie die ^iachwcifung aller sonstia.cn zuui Ein- tritte in dcn Staatsdienst vorgeschriebenen allge^ meinen Bcdingnisse crfordet, die definitive Anfiel lung hängt von dcr Kenntnis der kroatischen Sprache ab. Die Bewerber um eine Anstellung im Eon ceptfache haben die zurückgelegten rechts- und staats-wisscnschaftlichcn Studien an cincr Umvcrsltät oder ^icchtsalademic, dic Ablcguug der Eivll odcr Mi-litär-Richteramtsprüfung, fo wie ihre bisherige Verwendung nachzuweisen. Bcwcrber für Gruudbuchsstcllcn h^l^i, i-l»/ über die mit gutcm Erfolge abgelegte Glundlmchs-prüfung durch glaubwürdige Zeugnisse auszuweisen. Für dcn Fall, als unter den Bewerbern die im tz 17 bis 19 des kaif. 1' ' ' " vom 3tcn Mai 1853 vorgcdachten Vcn 'ts- oder Schwägerfchaftsvcrhältnisse obwalten würden, odcr falls dic angcfuchte Dicnstcostclle einem V^> berechtigten verliehen wcrdcn folttc, h.ibcn il. .., Erklärung beizufügen, welche andere Dienstesstcllc sich anzunehmen bereit wären. Die in dicfem Edicte nicht ausgcnomiuencn fonstigen Dienstcsplätze sind in dcm Amtsblatte ,Akl0(1n6 uovjlltt" ausgeschrieben. Agram, am 25. Juli 1872. Anton Nitter v. Moll'nary, 3eldmar,chall Lieutenant. 1328 (278—3) Nr. 4882. Kundmachung. In Gemäßheit des Auftrages des h. k. k. Ministeriums des Innern ddto. 6. Juli 1872, Z. 9310, werden aus Anlaß der überhandnehmenden Gewaltacte an Eisenbahnen die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Eisenbahnen hie-mit in Erinnerung gebracht. Diesfalls wird insbesondere hingewiesen auf die kais. Verordnung vom 8. Februar 1852, R. G. B. Nr. 40, betrefsend die Beschädigungen an Eisenbahnen und Staatstelegrafen, auf § 68 des allgemeinen Strafgesetzes vom 27. Mai 1852 (Verbrechen des Aufstandes), auf § 81 (Verbrechen der öffentlichen Gewaltthätigkeit durch gewaltsame Handanlegung oder gefährliche Drvhung), auf ß 85 lit. d und 0 und § 86 (Verbrechen der öffentlichen Gewaltthätigkeit durch boshafte Beschädigung fremden Eigenthums), auf § 8? und 88 (Verbrechen der öffentlichen Gewaltthätigkeit durch boshafte Handlungen oder Unterlassungen unter besonders gefährlichen Verhältnissen), auf § 153 (Verbrechen der schweren körperlichen Beschädigung), auf § 175 I d (Verbrechen des Diebstahls aus der Eigenschaft der Sache), auf § 279 und 283 (Vergehen des Auflaufes), auf § 312 (Beleidigung der Eisenbahnangestellten), auf § 318 (Uebertretung durch muthwillige Beschädigung der im § 85 lit. o erwähnten Gegenstände), auf § 319 (Uebertretung durch Beschädigung aufgestellter Wahrnungszeichen), endlich auf § 335, 336, 337 und 431 (Vergehen und Ucbcrtretungen gegen die Sicherheit des Lebens). Diesen gesetzlichen Bestimmungen widerstrebende Handlungen werden mit dec ganzen Strenge der iibertretenen Gesetzes-Vorschrift bestraft werden. Laibach, am 25. Juli 1872. K. k. Landesregierung. (282—3) Nr. 1109. ! Kundmachung. Der gewesene Professor nnd Weltpriester Franz! Metelko hat in seinem Testamente vom 1. Mai 1858 für sechs Landschullehrer in Krain, welche ^ sich nach Ausspruch ihrer vorgesetzten Behörden! durch Sittlichkeit, Berufselfer, sorgfältige Pflege der slovenifchen Sprache in den Volksschulen und durch Veredlung der Obstbäume vortheilhaft auszeichnen, sechs Geldprämien im derzeitigen ein-kommensteuerfreien Iahresbetrage von je zwei und vierzig (42 fl.) Gulden ö. W. gestiftet. Für die Verleihung dieser 6 Stiftungsplätze pro 1872 wird hiemit der Concurs bis 10. September l. I. ! mit dem Beifügen ausgeschrieben, daß diejenigen hier-ländigen Landschullehrer, welche darauf Anfpruch haben und sich darum bewerben wollen, ihre dics-fälligen, gehörig belegten Competenzgcsuche innerhalb der obbezeichncten Bewerbungsfrist im Wege der vorgesetzten Bezirksschulbehörde hicher zu überreichen haben. Laibach, am 30. Juli 1872. K. k. Laudes^Hulratl) für tir»nu. (294—2) Nr. 665. Officials-Stellc. Bei diesem k. k. Landesgerichtc ist eine Officials-Stelle mit den system mäßigen Bezügen in Erledigung gekommen. Bewerber um diese Stelle haben ihre Gesuche im vorgeschriebenen Wege bis längstens 6. September d. I. diesem Präsidium zukommen zu lassen. Klagenfurt, am 9. August 1«72. Vom Präsidium des k. k. jandesgerichtes. (296—2) Nr. 7585. Kundmachung. In der Nacht vom 5. auf den 6. d. M. wurde am hiesigen Bahnhofe ein bedeutender Geldbetrag gefunden. ! Der Verlustträger wolle sich dicsfalls beim Stadtmagistrate anfragen. Stadtmagistrat Laibach, am 9. August 1872. ^ Der Bürgermeister: Deschman«. ^95ll2) Nr. 8825." Kundmachung. In Dragatusch bei Tscherncmbl tritt mit 1. September ein k. k. Postamt in Wirksamkeit. Trieft, am 7. August 1872. Von der k. k. Poji-Pireclion. ^284-^3)"' Nr. 9098.' Ovnc u r s. Die Postmeisterstelle bei dem k. k. Postamte in Littai, womit die Iahresbestallung per 350 fl., das Amtspauschalc per jährlicher 50 fl. uud das jährliche Pauschale per 240 sl. für die täglich viermaligen Botengänge von Littai nach dem Bahnhofe so wie in entgegengesetzter Nichtuug verbiln« den sind, ist gegen Leistung der Cautiou per 300 fl., welche entweder im Baren, in 5",, Staats-schuldvcrschreibungen ooer fidejussorisch sichergestellt werden kann, und gcgen Dienstvertrag zu besetzen. Die Bewerber um diese Stelle habcn ihre eigenhändig geschriebenen Gesuche unter Nachwci-suug des Alters, Standes, der Schulbilduug, des sittlichen und moralischen Wohlverhaltens uud d