597 Amtsblatt zur Laibacher Zeitnna Nr 84. Mittwoch den 15. April 1874. (U3—1) Nr. 2298. Kundmachung. Zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums für Mdesvertheidigung vom 27. Februar 1874, ^1092, gelangt für das Schuljahr 1874/5 .^ krainischer Staatsstiftungsplatz an Militär- ^ungsanstalten niederer Kathegorie zur Besetzung. An Borkenntnissen, welche die Aspiranten .^tzen müssm und durch eine Allfnahmsprüfung n der betreffenden Anstalt selbst zu erweisen haben, erden erfordert, und zwar zum direkten Eintritte: z !' i.n die l. l. nlililür-lechliische S chule ^ ,?tißlirchcn ln Mährcn, lvclchc mit eiuem ^Mrigcn (^ursc die Vorbildung für dic technische ^"üruklldcmie und für dic Arlillerlc.Cadctelischule »dts ?' ^^ ^^ absoluiettc vollständige Unlerrealschulc, der w l ^"^ absolvierte Unter- otxr Ncalgymnasium, Änsf ' Ausbildung der .- dgllngc in dcr gedachten nitalt ist dcr «chrplan der Obcllealschulel: zugrunde ,. ^-Ziiglinge, wclchc den dritten Jahrgang dtr mili ^''^n'schcn Schule mit Vorzug absolviert haben, "treten nach ihrem illangc und nach Maßgabe erle-die '^^ ^" ^^ lechnischc Militäralademie, wogegen , übrigen Zöglinge als Unteroffiziere und Vormeistrr "t Artillericwaffc eintreten. ^l., " Gelostigungspauschalvttrag für Stifllinge und Mzöglingc ist derzeit mit jährlich 202 fl. 50 kr. ö. W. P./l> in das t. t. Mil itäl collegium zu Sl. ^"lten mit einem zweijährigen Curse als Borberei« ^wanstalt für die wicnerncuslädtcr Militäraladcmie ^uwnu das gut absolvierte oielllassige Unter- odcr - ^gymnasium, da der «ehrplan in diesem Collegium '"'der 5. und 6. Gymnasialllasse nachgebildet ist. . Das Betüstigungspanschale beträgt für dilse All-"" luhrlich 551 st. 25 tr. ö. W. ^ UI. in die l.«. Militärakademie zu Wie- r.Nenstadt mit vier Jahrgängen, jeder I^hr-^ ^it ParaUclabtheilungen, die gut absolvierte sechste °M eincs Gl)mnasium«; h ^ V - in die t. l. technische M il ilü rala d c -^,ln Wien, gesondert in die Artillerie- und Genie« An! - U' jede derselben mit virr Jahrgängen, die gut '°wlcne vollslandigc Obcrrcalschule. ^us^ ^ ^ide Mililäralademim ist an BetöstigungS-z>l ?"e der Getrag von jährlich 551 st. 25 lr. ö. W. '"«chten. ^. Die Lehrgegenstände und der Umfang des Losses rück'sichtlich dcr Aufnahulsprüfunz der Is ""Uten beim directen Eintritte in die aä I, ^oi ^ genannten Anstalten sind unter der dies^etzung h^ Kenntnis der deutschen Sprache, W, ' "^ ^ " ^" "^ Bedingung zur Aufsind ^higen absolvierten Civilschulen festgesetzt in '^" "üt dem Unterschiede, daß zur Aufnahme ^Nia ^ verlerneustä'dter Viilitärakademie noch Und ' ^lntnisse der französischen Sprache erwünfcht, chunc, ^" Mathematik die Kenntnis dcr Glei-Nen? ^^ zweiten Grades und der Progressio-cluch >^" uebst der Planimetrie und Stereometrie ^schrie^ ^" " ^" sechsten Gymnasialklasse vor "enen ebenen Trigonometrie gefordert wird. ^adem'" ^ '^ ^ genannte technifche Militär-tilH^^ wird der Umfang der Lehrgegenstände »vie f., ? ber Aufnahuisprüfung der Afpirantcn, /°lgt präcisiert. ' ^ ' " ^cn Ge^^,^^ Spruche: Jene Fertigkeit im münd-^llni ,n ^«austausche, um den deutschen Lchroor. ,°"nen. s °cr Akademie mit BelständniS folgcn zu Mung hÄ" ."Wh dcr «spirant in schriftlicher Dar. "ndheil ^"^l ""^ crzählcüdrr Aufsähe einige ^s«en«^.^isch'c Sprache: Einige Kenntnis tt^licßliü hemalil: Arithmetik ui,d «lglbra, lis^s mit - ^luflsfung dcr Gleichungen zweiten t>° " (b.ub/"'" ""^ z^ll Unbekannten, dcr arithmc. eb ' ^r «nm? banges) »ind geometrischen Reihen, l Und slf. .'""'"nslehre, Planimetrie, Stcreomclric, ^5darst7!^°Tlwn°melrie; ^"de ^ Uende Geometrie: Ueber die N^Ustnen ^^nc cil'schlkßlich der Ebcnenschnillc ^en dits' u»'d Pyramiden, bann der Durchdrin. l> b)nl/ .«tlrper- " ^brptr ^' ^gemeine u d besondere Eigenschaften ' ^«chllnil, Well lehre, Muslil, Qptil, Wärme, Magnetismus und Elektrizität mit elemenlar-mathemallschcr Begründung nach eincm der Lehrbücher dcr Physil für Obergymnasien oder Oberrealschulen; l) Chemie: Gcs?yc dcr chemischen Ve,bindungen dcr Atomr, Molclüle, Wrrligleit dcr Atome und radicale Al) Geschichte: Alterthum, Millelalter und neuere Zeit, einschließlich des Jahres 1849. Jene Aspiranten, welche der deutschen Sprache vollkommen mächtig sind, und sich ein gutes Maturitätszeugnis an einer Oberrcalschule erworben haben, sind von der NufnahmSprüfung befreit. Im Allgemeinen müssen die Aspiranten für die Niilitä'rerziehung die physische Tauglichkeit besitzen, weshalb sie beim Einrücken in die betreffende Anstalt durch den dortigen Chefarzt einer ärztlichen Untersuchung unterzogen werden. Physisch Untaugliche, und auch jene, welche die Aufnahmsprüfung nicht gut bestehen, werden nicht aufgenommen. Den Gesuchen um die Aufnahme eines Aspiranten in die Militärerziehung worin rückftchtlich der technischen Militärakademie auch anzugeben kommt, ob die Eintheilung in die Artillerie- oder Genie-Abtheilung angestrebt wird, sind folgende Documente beizuschließen: 1. Der Tauf- oder Geburtsschein, 2. das Impfungszeugniö, 3. das von einem graduierten Militärarzte ausgestellte Gesundheitszeugnis, 4. die vom Militär'Platzcommandv oder Ergän-zungsbezirls.Commando ausgefertigte Maßliste, und 5. das Schulzeugnis der letzten Semestralprü-fung. In das noch bestehende Obererziehungsyaus zu Güns können Aspiranten aufgenommen werden, welche mindestens die dritte Klasse an einem Unter- oder Realgymnasium oder an einer Realschule mit gutem Erfolge absolviert haben. Aspiranten, welche den festgesetzten Bedingungen nicht entspreche«, werden nicht berücksichtigt. Bewerbungsgesuche sind bis längstens 1. Juli d. I., versehen mit den obgedachten Belegen, beim krai-nischm Landesausschusse in Laibach zu überreichen. Laibach, am 24. März 1874. Von dcr k. k. Landesregierung für Kram. Fürst Lothar Metternich m. p. (163—2) Nr. 2140. Mndmstiftung. Bei der Karl Freiherr von Flödmgg'schen Blindenstiftung im Blindenerziehungsinstitute in Linz sind sechs Plätze erledigt. Auf diese Stiftung haben Anspruch arme, hilflose, in Kram geborne, insbesondere verwaiste, blinde, jedoch sonst gesunde und bildungsfähige Kinder beiderlei Geschlechtes, welche das siebente Lebensjahr vollendet und das zwiilstc nicht überschritten haben. Die mit Stistplätzen betheilten Kinder sind mit einer Werl^ und Sonntagstleidung, serner mit drei Hemden, zwei Paar Strünrpsen, zwei Paar Schuhen und einigen Sacktüchern versehen, von ihren Eltern oder Vormündern bis nach Laidach zu stellen, von wo aus sie auf Kosten de8 Stistungssondes nach Linz begleitet werden. Eltern und Vormünder, welche sich für ihre Kinder und Pflegebefohlenen um diese Stiftplätze bewerben wollen, haben ihre mit .dem Taufscheine, Impfungs- und Armuthszeugnisse, dann mit dem ärztlichen Zeugnisse über die Gesundheit und Lehrfähigkeit des Kindes documentierten Gesuche durch die betreffende k. l. Bezirkshauptmannschaft und in der Stadi Laibach durch den Stadtmagistrat bis 15. Mai l. I. anher zu überreichen. Laibach, am 21. März 1874. K. k. Landesregierung snr Kram. Der f. l. Hofralh Fürst Lothar Vtetternich w p. MZ-3) Nr. 2045. Stipendium. Es ist vom Beginne des Studienjahres 1873/4 angefangen, ein Steinberg'sches Stipen dium jährlicher 230 fl. für einen aus Kram gebürtigen dürftigen studierenden Jüngling, welches auch außer Wien, nemlich in Graz und Laibach genossen werden kann, erledigt. Der Genuß währt bis zur Studienvollendung. Bewerber um dieses Stipendium haben ihre mit dem Tauf- und Impfungsscheine, dem Mit tellosigkeitszeugnisse, ferner mit den Studienzeug nissen der beiden letzten Semester und lücksichtlich mit den Frecmentationszeugnissen, endlich insoferne ein besonderes Vorzugsrecht geltend gemacht wer den wird, mit den diesfälligen Beweisen belegten Gesuche bis 20. April 1874 bei der k. k. medero'sterreischen Statthalter« zu über reichen. Da übrigens die bloßen Frequentationszeug^ nisse zur Erlangung eines Stipendiums nicht genügen, so haben jene Hörer der Facultätstudien, welche keine Prüfungszeugnisse beizubringen vermögen, sich mit der Bestätigung des vorgesetzten Dekanates uud Professoren-Collegiums über ihre Würdigkeit zur Erlangung eines Stipendiums auszuweisen. Bemerkt wird, daß nur jene Gesuche der gesetzlichen Stempelpflicht nicht unterliegen, welche mit einem legalen Armuthszeugnisse versehen sind. Wien, den 20. März 1874. Von der k. k. n. ö. Statthalter«. (174—2) Nr. 2290. Bczills-Wundarztelistelle. Im Steuerbezirke Kronau ist die Vezirks-Wundarztenstellc mit dem Wohnsitze in Kronau und der Iahresremuueration per 400 st. aus der kronauer Bezirkskasse in Erledigung gekommen. Bewerber um diese Stelle haben ihre gehörig documentierten Gesuche bis 30. April l. I. bei dieser Bezirkshauptmannschaft einzubringen, K. k. Bezirkshauptmannschaft Radmannsdorf, am 10. April 1874.______________ (170—3) Nr. 764. Offert-Verhandlung. Wegen Sicherstellung der Wasserzufuhr aus dem Gruber'schen Canal in die k. k. Strafanstalt im Castelle sür das laufende Jahr 1874 und 1875 wird bei der gefertigten Strafhausverwaltung die Offertverhandlung Samstag den 18. April vormittags 11 Uhr abgehalten werden. Nähere Auskunft ertheilt die Straf Hausverwaltung täglich in den gewöhnlichen Amtsstunden. Die mit einer 50 kr. Stempelmarke versehenen und mit einem Vadium von 50 st. be-legten Offerte sind wohlversiegelt am besagten Tage bis 11 Uhr vormittags hier zu überreichen. Laibach, am 10. April 1874. K. k. Strafhausverwaltnng.