H « t l « t t ^«132. Ka'Mstag ven 1. Msvember__________1828. iKubernial - VerlantbarunSNt. Z. 1369. (2> Gub. Nr. 22579- Concurs-Ausschreibung, zur Wiederbesetzung der bey dem k. k. Fiscal-amte zu Gratz in Steyermark erledigten Fiscal? Adjuncten-Stelle. — Von den bey dem k. k. sieyermärkischen Fiscalamte zu Grätz, bisher systemisirten zween Adjuncten - Stellen mit dem fixen jährlichen Gehalten von i3oo st., und iboofi. in Conv. Metall- Münze, ist im Vorrückungsfalle die letztere erledigt. — Zur Erlangung der erledigten Fiscal-Adjuncten -Stelle sind die Erfordernisse zu Folge einer allerhöchsten Entschließung nach Inhalt der eingelangten hohen Hofkammer- Verordnung, 6äo. i3. Juny 1628, Zahl 23340, mit Gu-bernial- Currende, äclo. 3. July 1828, Zahl 12I59, bereits bekannt gemacht worden, und es wird hiemit nur noch beygesetzt, daß auch die Vorlage des Beweises, über die volle Kenntniß der italienischen und windischen Sprache gefordert werde. — Da die gesetzlichen Vorschriften zur dieffalligen Kompetenz einen scchswochenttichcn Termin bestimmen, so werden alle Jene, welche die erledigte Adjuncten-Stelle zu erhalten wünschen, und zwar Jene, welche mit allen festgesetzten Erfordernissen sich auszuweisen vermögen, ihre gehörig belegten Competenz - Gesuche spätestens bis 16. November 1828, bey dem k. k. Eubcrnium in Steyermark zu überreichen haben, Jene hingegen, welche in der Zwischenzeit sich erst der oberwahntcn Gubcrnial- Currende §. 6, vorgeschriebenen Prüfungen zu unterziehen wünschen, haben sich bey der am 3. November d. I., zu diesem Ende festgesetzten Prüfung einzufinden. — Gratz am ä. October 1828. Z7i3687^(2) Gub. Nr. 8343^ 1411. G u be vnial> Verlautbarung womit die Competenz zur Besetzung nachstehender, theils erledigter, theils neu kreirter Studentenstiftungsplätze ausgeschrieben wird, und zwar: — itens. Des neu kreirten zwey- ten Thomas Erlachischen Stiftungsplatzes im jahrlichen Ertrage von 120 st., und des dritten von 34 st. 36 kr. Conv. Münze, zu dessen Genusse die Anverwandten des Stifters berufen sind, das Präsentationsrecht gebührt dcn Anverwandten des Stifters zu; — 2tcns. Des neu kreirten vierten Georg Fottinger'schcn Stiftungsplatzes von jahrlichen 3? st. 3i Häkr. C. M., welcher vorzugsweise für die Anverwandten des Stifters, und in deren Abgang für andere arme, aus der Pfarr Oberlaibach, Billichgratz, oder Veldes gebürtige Studierende bestimmt ist. Das Prasentationsrccht übt der Pfarrer zu Horjul aus. — Itens. Des von einem Unbekannten für einen Studenten errichteten Stiftungsplatzes von jährlichen 42 st. 1 kr.; — Htens. Des gleichfalls von einem Unbekannten für einen Studenten aus der Gegend von Pleterjach errichteten Stiftungsplatzes von jahrlichen 11 st. 3ykr. C. M. — 5tens. Des erledigten Vallitsch'schen pr. ääst. ßtens. Des neu kreirten vierten Preschernschcn pr. 63 si. 36 kr. C. M., für Anverwandte des Stifters. Der Prasentator ist der Fürstbischof zu Laibach.— ytens. Des ncukreirtcn zwevren Gerbetz'schen von 65fi-22 2^kr.E.M., für Verwandte des Stifters, und in deren Ermanglung aber für von Sittich geborne Studierende bestimmt. Das Präsentationsrecht steht.den Aeltesten aus der Familie zu. — 8tens. Des neu kreirten zweyten Barbara Kazianer'schen von ä^ st. 22 2^ kr., mit dessen Genusse die Verbindlichkeit, bey der Kirchenmusik in der hiesigen St. Iacobskirche mitzuwirken, verbunden ist; daher sich mit einem Zeugnisse über die Musikkcnntnisse, auszuweisen ist. Ferner soll der Stiftling für das Seelenheil der Stifterinn und ihrer Tochter Anna K^ spin taglich fünf Vater Unser mit dem englischen Gruße, dann einmal in der Woche das Salve Regina beten. — ytens. »Des ncu kreirten zweyten Laknerischen Stiftungsvlatzcs von jährlichen 36 st., wozu dem Siadtmagi-strate zu Laibach dasPrästntationsrccht zusteht) 1O06 und endlich lotens. Des neu kreirten vierten, fünften und sechsten Mathias Slugaischen Stiftungsplatzes, jeder im jahrlichen Ertrage von 5a st. E. M., für Verwandte des Stifters, in deren Abgang aber für die von Zau-chen aufder Herrschaft Lack, oder doch wenigstens von der letzteren Gebürtige bestimmt. Das Prasentationsrecht üben die zu Zauchen wohnenden Slugaischen und Krachischen nächsten Anverwandten, nach deren Erlöschung die Kirchenpröbste zu Zauchen durch die Herrschaft ^acf aus. — Diejenigen Studierenden, welche einen dieser Stiftungsplatze zu erlangen wünschen, haben sonach ihre mit dem Taufscheine, dem Dürftigkeits-, Pocken- ober Impfungszeugnisse, 5ann den Studienzeugnissen von den zwey letzten Semestralprüfungen, so wie Diejenigen insbesondere, welche ex jnro 5ÄiiZliini5 einzuschreiten gedenken, mit einem legalisirten Stammbaume belegten Gesuche bis Ende November laufenden Jahres, b>».> dieser Landesstelle so gewiß einzureichen, als auf spater einlangende oder auf erwähnte Art nicht mstruirte Gesuche kein Bedacht genommen werden wird. — Von dem kaiserl. königl. illyrischen Landes-Gubernium. Laibach am 25. September 1828. Z. 1359. (3) Nr. 23019. Kundmachung. Vermög Eröffnung der königlich ungarischen Statthalterey vom 23. v. M., Z. 2569g, ist von dem Unghvarer - Comitate dem Joseph Richter, Hutmachergesellen, welcher sich seit mehreren Jahren auf der Wanderschaft befindet, und dessen gegenwartiger Aufenthaltsort unbekannt ist, zur Behebung des ihm von seiner Schwester, Regina Richter, verehelichten Travnyrizky, legirten, bey der Unghvarer-Waisenkassa depositirten Betrages von 21a fi., ein Termin von einem Jahre und Tage, vom 27. August l. I.jan, gerechnet, festgesetzt worden. — Welches hie-mit zur Wissenschaft des Interessenten öffentlich bekannt gemacht wird. — Vom k. k. illyrischen Gubernium. Laibach am 22. October 1828. T'ant- unv lanvrechtliche Verlautbarungen. 2' l274- (1) Nr. 6601. Von dem k. k. Stadt, und Landrechte ". m? Ü"b hiemit bekannt gemacht: daß über Ansuchen des k. k. krainerischen Fiskal, amres m Vertretung der Armen zu Kru^v, die Tagfatzung zur Anmeldung der Ansprüche auf die Verlaßmasse deS am 6. August 1828, ohne Räcklaffung eines Testamentes in der Herrschaft Krupp, verstorbenen Desicien-ten-Priesters und Schloßgeistlichen Joseph Laurenzig, auf den i5. December 1828, um 10 Uhr Vormittags vor diesem k. k. Stadt -und Landrechte nnt dem Anhange des 814. §. .B. G. B. bestimmt worden ist. Laibach den 18. October 1828. z. Z. 1046. (1) Nr. 4936. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird anmit bekannt gemacht: Es sey über das Gesuch des Johann Georg Her-leinsperger, bürgerlichen Schmidtmeisters zu Laibach, in die Ausfertigung der Amortisations - Edicts, rücksichtlich der vorgeblich in Verlust gerathenen nachbenannten Urkunden, als: 2) der oartadianca vom Franz äs Pau-la Lustig ausgehend, an die Maria Anna Bosizio lautend, über an Hauskaufschilling rückständigen iac> fi., 6äo. 1. März 1768, intabulirt 26. November 1769, dann K) die Schuldobligation vom nämlichen und seinem Eheweibe Francisca Lustig ausgehend, an Simon Adam Pauer, bürgerlichen Lederermeister lautend, über 90 fi., ääo. 1. März 5776, intabulirt i5. März 1776, gewilliget worden. Es haben demnach alle Jene, welche auf gedachte zwey Urkunden aus was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche machen zu können vermeinen, selbe binnen der gesetzlichen Frist von einem Jahre, sechs Wochen und drey Tagen, vor diesem k. k. Stadt-und Landrechte so gewiß anzumelden und anhangig zu machen, als im Widrigen auf weiteres Anlangen des heutigen Bittstellers Io, hann Georg Herleinsperger, die obgedachten beyden Urkunden sammt darauf befindlichen Intabulations-Certificate« nach Verlauf dieser gesetzlichen Fnst für getödtet, kraft- und wirkungslos erklärt werden würden. Von dem k. k. Stadt, und Landrechte in Krain. Laibach den i3. August 1828. Z. i366. (2) Nr. 65g3. Von dem k. k. Stadt - und Landrechte in Krain wird anmit bekannt gemacht: Es sey über das Gesuch des Johann Rock, Ei* genthümer des Hauses Nr. 33, in der Gra-discha« Vorstadt in Laibach, in die Ausfertigung der Amortisationsedicte/ rücksichtlich des angeblich in Verlust gerathenen, seit 3. Jänner 1805 am obigen Hause, nebst Garten, Magazin und Heuschupfe, intabulirten, vsm Herrn Franz Schweiger Freyherrn von Ler« chenfeld, an den Johann Rock, über ein 1007 Darlehen von 200a fi. ausgessellten Schuldscheines, gewilliget worden. Es haben demnach alle Jene, welche auf gedachten Schuld-fchnn aus was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche machen zu können vermeinen, selbe binnen der gesetzlichen Frist von einem Jahre, sechs Wochen und drey Tagen, vor diesem k. k. Stadt- und Landrechte so gewiß anzumelden und anhängig zu machen, alS im Widrigen auf weiteres Anlangen des heutigen Bittstellers die obgedachte Urkunde nach Verlauf dieser gesetzlichen Frist für getödtet, kraft- und wirkungslos erklart werden wird. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram. Laibach den ig. October 1828. Z. 1367. (2) Nr. 6699. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram wird bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen der k. k. Kammerprokuratur, in Vertretung der Curat-Kirche zu Haidovitz, als erklärten Erbinn zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am 3i. August 1828 zu Haidovitz, mit Rücklassung eines Testaments verstorbenen Andreas Olllptschitsch, Pfarrvikar zu Haidovitz, die Tagsatzung auf den 1. December 1828, Vormittags um 9 Uhr, vor diesem k. k. Stadt« und-Landrechte be« stimmt worden, bey welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche zu stellen vermeinen, solche so gewiß anmelden und rechtsgeltend darthun sollen, widrigens sie die Folgen des §. 8,4. b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden» Laibach 5en 18. October 1828. Z. 1363. (3) Nr. 6670. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey'über Ansuchen des Franz Lusner, Vaters und gesetzlichen Vertreter seiner Kinder, als erklärten Erben zur Erforschung der Schuldenlast nach dem am 8. September 1828, mit Rücklassung eines Testaments verstorbenen Hof-und Gerichtsadvocatcn, Di>. Joseph Lusner, die Tagsatzung auf den i5. December 1828, Vormittags um 9 Uhr, vor diesem k. k. Stadt-und Landrechte bestimmt worden, bey welcher alle Jene, welche an diesen Verlaß aus was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche zu stellen vermeinen, solche so gewiß anmelden und rechtsgeltend darthun sollen, widrigens sie die Folgen des §. 814 b. G. B. sich selbst zuzuschreiben haben werden. Laibach am i3. October 1828. Z. 1362. (3) Nr. 653i. Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Krain wird bekannt gemacht: Es sey von diesem Gerichte auf Ansuchen der Ursula Iosch-te, wider Andreas und Gertraud Vouk, m die öffentliche Versteigerung der den Exequir-ten gehörigen, auf 3/fi. 6 kr., geschätzten Fahrnisse gewilliget/ und hiezu drey Termine, und zwar auf den 10. und 24. November, dann 9. December l. I., jedesmal Vor-und Nachmittags zu den gewöhnlichen Amtsstun-den mit dem Beysatze bestimmt worden, daß, wenn diese Realitäten weder bey der ersten noch zweyten Feilbietungs- Tagsatzung um den Schatzungsbetrag oder darüber an Mann gebracht werden könnte, selbe bep der dritten auch unter dem Schätzungsbetrage hintangege-ben werden würden. Laibach den i5. October 1828. Aemtliche Verlautbarungen. Z. i3?3. (2) Kundmachung. Indem vom 27. d. M. angefangen/ die Laibacher Post von Carlstadt nur nach der Ankunft der slavonischen und Agramer Post abgehen kann, um die durch diese angelangten Briefe sogleich mitsenden zu können, so wird dieselbe nicht am Dienstage und Freytage um 5 H4 Uhr in der Früh, sondern am Dienstage und Samstage um 6 ij2 Uhr Abends hier eintreffen. Womit die dießfallige Kundmachung vom 21. d. berichtiget wird. K.K. Oberpostamts-Verwaltung. Laibach den 29. October 1828. vermischte Verlautbarungen. z. Z. 1049. (») Amortisations« Edict. Vom Bezirks« Gerichte der k. t. Staats« ' Herrschaft Lack mrd hiemit allgemcin kund ge- ioo8 macht: Man habe über Ansuchen des Joseph und Michael Triller, dann Andreas Schniedec van Stariduor, in die Ausfertigung des auf der dem Gute Ghrenau zinsbaren hübe, 5ub haus» Nr. l, zu Stariduor intabulirten, angeblich in Verlust gerathenen HeirathSdriefes zwischen Si> mon Kollar und Iera, verwitwete Triller, ge« dorne Gaber/ gewilliget. Es werden daher alle Jene, die auf diesen angeblich Verlornen Heirathsbrief ein Recht zu haben vermeinen, hiemit aufgefordert binnen ei» nem Jahre, sechs Wochen und drey Tagen, ihre Ansprüche so gewiß darzuthun, widrigens nach Verlauf dieser Zeit über ferneres Ansuchen die benannte Urkunde sammt dem Intadulations« Certificate für null, nichtig und kraftlos erklärt werden würde. Lack am »3. August 1626. z.H. 140. (i> Edict. Von dem Bezirksgerichte der k. k. Staats» Herrschaft Lack wird hiermit allgemein kund ge. macht: Man habe über Ansuchen der Maria Gas« parfchitsch, in die Ausfertigung der Amortisations« Edicts, hinsichtlich nachstehender, auf dem derselben gehörigen, äub haus» Nr. 6, in der Stadt Lack, Vorstadt Studenz liegenden Haufe intabulilten, angeblich in Verlust gerathenen U» kul^en, als: Zl) Des heiratbsbriefes der Maria Olorn, 66o. et intab. 25. November l8c>5, pr. 178ft. 3o kr. d) Des zu Gunsten des Franz Oman, und dessen Eheweibs Miza, dann dessen Töchter Miza und Gertraud, ausgestellten Notariats« ActeS, 660. »4. July »6l4, intab. 24. De« cember 1818, pr. no st. bewilliget. Es werden daher alle Jene, die auf diese angeblich in Verlust gerathenen Urkunden ein Reckt zu baben vermeinen, hiermit! aufgefodert/ binnen einem Jahre, 6 Wochen und 3 Tagen, dasselbe so gewiß bey diesem Gerichte anzumelden haben, widrigens die gedachten Urkunden für null und nichtig erklärt werden würden. Lack den 3i. December 1L27. 5. 3< i8g. (1) Edict. Von dem Bezirksgerichte der k. f. Staatsherrschaft Lack Tvird hiemit allgemein kund ge« macht: Man habe über Ansuchen des Urban Pfeifer, in die Ausfertigung der Amortisations-Edic:e, hinsichtlich nachsteh nder, auf der demselben gehörigen, derStaatshecrschaft Lack, 5ub Urbars« Nr. 1692, dienenden Ganzbube/ 5ub Haus« Nr. 4t, in Smoleva intabulirten, angeblich in Verlust gerathenen Urkunden, als: 2) Des Schuldbriefs für Niclas Meguscher, ääo. et intzd. ib. April 178b, pr. i6ost. L. W-b) Des Schuldbriefs für Agatha Meguscher, 660. > ^nw^- 3. Jänner 1193, pr. 100 st. I. W. r) Des Schuldbriefs für Mathias Kobler, 660. ei intzb. I». August i^a5 vr ,oa k p M Es werden daher alle lFene, die auf diese» angeblich in Verlust gerathenen Urkunden ein Recht zu haben vermeinen, hiemit aufgefadert, binnen einem Jahre, sechs Wochen und 3 Ta» gen, dasselbe so gewiß bey diesem Gerichte an« zumelden, widrigens die gedachten Urkunden sammt den Intabulations. Certificate!, für ge« tödtet, traft - und wirkungslos erklärt werden würden. Lack den :2. Fevruar 1826. l»3> '4i. (1) Edict. Von dem Bezirksgerichte der k. k. Staats« Herrschaft Lack wird hiemit allgemein kund gemacht: Man habe über Ansuchen oeü Andreas Nothar, und Michael Polorn, in die Ausfertigung d