die An p. T. Herren und Frauen Wahlberechtigten des krainischen Großgrundbesitzes. ^urch die Auflösung des Abgeordnetenhauses des Reichsrathes und die Ausschreibung neuer Wahlen tritt an die Wähler des Großgrundbesitzes auch in krain die ernste Pflicht heran, ihr verfassungs¬ mäßiges Recht durch die Wahl zweier Abgeordneten auszuüben. Das gefertigte wahlcomite in seinem durch die Wahl bet Gelegenheit der letzten Lrgänzungswahl für den Landtag begründeten Bestände wendet sich an seine Auftraggeber und Gesinnungsgenossen mit der Bitte, vollzählig das Wahlrecht in dem Sinne auszuüben, wie es die Traditionen des krainischen Groß- grundbesitzes mit sich bringen. Mi innigem Bedauern mußte es Jeder, welchem das sittlich geistige und das materielle Interesse des Landes krain und seiner Bewohner am Perzen liegt, wahrnehmen, daß eine nicht zu unterschätzende Anzahl von Wählern unserer Lurie sich verleiten ließ, aus verschiedenen Gründen augenblicklicher Oppor- tunität derjenigen Partei im Lande sich anzuschließen, welche die nationale sich nennt, und gleichfalls aus Gründen momentanen Bedarfes die Patronanz der derzeitigen Regierung genießt und nach Thunlichkcit ausbeutet. Der Großgrundbesitz hat jedoch vermöge der ihm durch die Verfassung zugewiesenen Mission nicht nur den Bedarf des Augenblickes, sondern noch mehr der Zukunft des Landes und seiner Interessen in's Auge zu fassen und in diesem Sinne solche Vertreter in den Landtag und den Reichsrath zu entsenden, welche extreme Ziele nach der einen und anderen Richtung vermeidend, die freiheitlichen Institutionen, deren wir uns in Oesterreich erfreuen könnten, schützend und wahrend, an dem innigen verbände der fämmtlichen Länder der Krone Oesterreichs festhalten und Allem widerstreben, was Liesen verband zu lockern oder gar in seine Theile aufzulösen droht; in wirthschaftlichen Fragen aber und in der Fmanzgcbahrung insbesondere sich aus objectiven Standpunkt stellen und dabei die ökonomische Lage des Landes krain fest im Auge behalten. In Lrkenntntß dessen und weil wir die Bildung eines Landes „Slowenien" und damit den eventuellen Anschluß an ein südslavisches Reich — und das ist ja das Endziel der uns gegenübcrstehenden Partei, worauf verschiedene im Lande zu Tage tretende vorbereitende Schritte deutlich Hinweisen — als ein Unglück für die ganze Monarchie und für krain speciell ansehen, ist es nach Ansicht des gefertigten Tomite's die Aufgabe der verfassungstreuen Wähler des krainischen Großgrundbesitzes, Vertreter in den Reichsrath zu wählen, welche sich verbinden, ihre Haltung nicht nur den vorbezeichneten Gesichtspunkten anzu¬ passen, sondern auch der von der dermaligen Regierung leider eingeschlagenen Richtung der inneren Politik, allen Versuchen, die verfassungsmäßigen Institutionen und das System der Staatsverwaltung im föde¬ ralistischen Sinne zu ändern, allen nationalen Forderungen, unter deren Befriedigung die Interessen des Gefammtstaates leiden würden, innerhalb der gesetzlichen Schranken mannhaft entgegenzutreten, soweit es an ihnen ist zu hindern, daß die bereits begonnene Lockerung weitere Fortschritte mache und thunlichst dahin zu wirken, daß das alle Länder umschlingende Band wieder fester und inniger geknüpft werde. Die Erfahrungen der letzten sechs Jahre haben gewiß Jedem, dem sein Vaterland Oesterreich werth und theuer ist, dem das Bewußtsein, Bürger des österreichischen Kaiserstaates zu sein, als Leitstern seiner politischen Haltung dient, das Bedürfniß tief fühlen gemacht, daß alle so Denkenden sich innig aneinander schließen und, da sich unsere Gegner der Gunst der derzeitigen Regierung erfreuen, wie dies namentlich die Zusammenstellung der Wählerliste im Jahre 1883 bewiesen hat, ist volle Einigkeit unserer Partei, festes Einhalten der Parteidisciplin und wie bereits gesagt, ausnahmslose Theilnahme an dem Wahlacte ein unabweisliches Bedürfniß. Darum bittet das gefertigte Wahlcomite, wie es schon im Jahre >883 nicht erfolglos gebeten hat, dass die P. T. Herren und Frauen Wähler sich die Freiheit ihrer Stimmen für dir nächsten Wahlen vollkommen, durch keine Zusagen gebunden erhalten, sich in keine vorläufigen Versprechungen und Zusicherungen wem immer gegenüber einlassen, sondern dir Entscheidung darüber, ioem sie ihre Stimmen bei der Wahl geben wollen, der Vorvrrsammlung Vorbehalten, welche am Abende vor dein Wahltage, d. i. am 4. Juni l. I. um 6 Uhr im blauen Saale des Cassno's stattfinden und zu der keine weitere Einladung mehr erfolgen, sondern hirmit gemacht wird. Bei der zweifellos großen Bemühung der national-clericalen Partei, bei der nächsten Wahl auch im Großgrundbesitze mit ihren Eandidaten durchzudringen, ist es jedoch unerlässlich, dass alle jene Herren Wähler, welche an den Principien festhalten, die bisher den krainischen Großgrundbesitz aus¬ gezeichnet haben, ausnahmslos zur Wahl erscheinen und nur die wahlberechtigten Frauen und jene Herren Wähler, denen schwere Krankheit die Fahrt nach Laibach thatsächltch zur Unmöglichkeit macht, ihre Vollmachten an Linen von uns Unterzeichneten unter Anschluß der Legitimations-Karte einsenden. Wir legen diesen unseren, von warmem Patriotismus beseelten Warnungsruf und unsere daraus sich ableitenden Bitten den p. T. Herren und Frauen Wühlern auf's Eindringlichste zur reifen Erwägung an's Herz. Laibach, den 28. April 1885. Otto Freiherr v. Apfaltrern. Rudolf Freiherr v. Apfaltrern. Leo Graf v. Auersperg. Ludwig Kitter v. Gutmaunsthal. Carl v. Wurzbach. Druck mu Leykam" in Graz Vollmacht, womit ich Cndesgefertigte den Herrn ermächtige und ersuche, das mir in der Wählerclasse des Großgrundbesitzes für das Abge¬ ordnetenhaus des Reichsrathes zustehende Wahlrecht bei der auf den 5. Juni l. I. ange¬ ordneten Wahl zweier Abgeordneter an meiner Statt auszuüben und eventuell die bezügliche Legitimationskarte und Stimmzettel zu beheben. am i8§3.