Nr. M. ß848. AMsblllll zur Llllblllhcr Zcilung. ___________ Donnerstag den 20. April. ----- "»'«"»I.....»»,,! —U,........!,!!„......»,«! Vubermal - Verlautbarungen. Z. 613. (2) Nr. 8^86. Surrende dtö k. k. illyriscken Guberniums. — Die hohe k. k. allgemeine Hofkammer hat im Elnveistandnifje mit d.r hohen k. k. vereinten Hoskan^lei. aus Anlaß einer vorgekommenen An- frage über die Stämpeluerw»noung bci Ei,- Neuerung der Giltigkeiisdau.r von Pässen, mit dem Decrete vom 27. Februar d. I., Z. 82, nachstehende erläuternde Bestimmung erlass.n: Wcnn ein Paß, dessen Giltigkeitseautr bereits abgelaufen ist, erneuert, das heißt, wenn d»e Rosedewilligung für einen wetteren, als den in dem Passe bei seiner Ausfertigung ang.seh ten Zeitraum ertheilt, und diese Bcwi^lgung auf dem alten Posse silbst, od^r auf^inemd.m. selben beigefügten Bogen angemerkt wird, so hat d>r gesetzlich vorgeschriebene P^ßstämpel neuerlich in Anwendung zu kommen. — Wl. cheö in Folge Note der k. k. Camlral-Nefal- le»,-Vellvaltung zu Grah vom 28. u. M., Z, 2927, zur Wissenschaft und Darnachachlung bekannt gemacht will. — Laibach am 7. April 1848. Leopold Graf v- W e lsershei mb / Landes - Gouverneur. Andreas Graf v. Hohenwart, k. k. Hofrath. Dr. Georg Mathias Sporer, k. k. Gubcrnialrath. Z. «l5. (2) Nr. 8482. Verlautbarung. Die von Seite de5 k. k. Oubrrniums >n ^llcst untnm 26. März d. I. an das Land- volk i,n Küstenlande gerichtete Belehrung über bkn Sinn der allerhöä)st,n Ortes bewilligten Konstitution wird ln Fllge eines Erlass.s Sei ner Excellenz drö H^rrn Ministers des Inne ren vom l^l. vorigen, auch hierlandes hi»mil allgemein kund gegeben. — Laidach am 9. April l^8. I oh. Nep. Prakisck Ritler u. Zn aim werth, lHudcrnlal' Eecrctär. ---------^.------- An das i! a no volk. Der K^ijcr hat den Bändern seines wei» ten Reiches eine Constitution zugesichert.— Dieser ^erh.ißung hat der einmüth'ge Jubel aller Völker von emem E»de der Monarch!» zum andern geantwortet — (5s muß was Herr liches siyn um diesiü k.is.lliche A^schenk ciner Constitution. — N'cht Euch will ich dess.n Bedeutung erklären, die Ihr vieler Mensch.n Länder, vieler Staaten Formen gesehen habt, sondern Euch andern gilt meine Rede, Euch, die Ihr dcn Sorgen der Heimath mehr, als der Weltbühnc zugewendet, von unklaren Hoff nllngen trunken, vor dem neuen, Unverstände« nen Worte steht, begierig die Schätze zu heben, die es birgt. — In jedem Staate, was auch die Form seiner Regierung sty, gibt cs ein Ding, dcm Alle nnterlhan sind — daä Gesetz. — Wer macht das G.setz? — Bisher war eb der Wille des Kaistra ^ll,in, ein väterliche Wille zwar, der- d>e Gerechtigkeit znm .^»l. und die lliebe zum Führer hatte, aber dennoch d»r Wille eincs Einzigen, zu dessen Ohr d>> Wünsche des Volkeö ,ucht immer t ringen könn. ten. - Was thut er min, Euer Kaiser? — Er ruft Euch zu: Schickt mir die Weisesten unter Euch, wählc sie selbst nach der frcien Eingebung Eurrs persönlichen Vertrauens. Diese Männer sollen sich zu bestimmten Zeiten um mich versammeln, und nur was ich mitih rer Zustimmung beschließe, soll (He.- seh es kraft haben. — Das,st die Honst,« tut» on. , , Der Btaat »st ein großes Hauswesen und braucht Einkünfte, um so grö^re, je mehi Verbisse rung er einführen, je mehr er für dao Beste wirken soll. — Diese Einkünfte sind die 2lcuern. — Die Abgeordneten dcS VoirVS s^lvst werden in Zukunft die Größe und Art del sttuer bestimmen. Cle selbst werden machen, o^ß diese gerecht vertheilt, und auf die zwcck' mäßigste Art eingebracht werde. — Sie s> tern. Er will die Bürger zu Hütern ihrer ei genen Freiheit und Sicherheit bestellt sehen, er will die National-Garde, und das ist die Constitution. Wollt Ihr nun wissen, was die Const,« tut! on nicht ist? — Eine neue Elnrichtllna in einem so großen Reiche, wie d»e österreichi- sche Monarchie, t^uckc Ze't und Rath. D.r Kaiser hat versprochen, das W"k nach allnl Kräften zu blschlcrnugen. — Wer ein alles Haus bewohnt, wird cs nicht einreißen, bevor oas neue unter Dach steht. — Wenn nun I,- mano Euch «lauben machen will, daß m,t der k>uftllichen Verhaftung der Consticullon jed.b vishtrige Band d.s Gchorsamrs gelööt sey, t^in irllhcres G Steuern und Abgaben neu geregelt werden, müssen dieselben nach dem ge» a/nwarligen Systeme einstießen. — Wenn Euch Jemand glauben machen wollte, daß Ihr von 'inn an keine Steuern mehr zu zahlen habt, oder daß Ihr eigenmächtig und vorgreifend einzelne Gattungen derselben aufheben könnt, so saget ihm, daß dieß der Bankerott drs ^taa, tes ware, und daß dieß die Constitution nicht siy. D'e Privatreckle sind heilig, die der Rei« chen, wie die d.r Armen, die der Hrren, wie die der Bauern. Elne Umc»estalluna. der unter» lhänigen Leistungen und Gl^'igktilen liegt i,n Interesse beider Theile. Unter d,m Einssusse ocr Constitution wird sie schneller zur Reife kommen, und eine Verb.sseruxg Eurer Lage >v,rd nicht ausbleiben. — W.nn Euch aber Je- mand sagen sollte, daß Ihr ohne Weilers aller Verpflichtungen gegen Eure Herrschaften und Urbarsherren entbunden seyd, st erst zu erwerben, erbesteht d,,r,n, daß chr Euch des kaiserlichen Vertrauens und s.'uec Gaben würdig zcigt. -^ Ihr werdet es. Es lebe der Kaiser! Cs lebe d.e Constitution! C u r r e n d e ^ desk k illylischcn Gubernlum^.-Die Beförderuua des Ätobat- und Zehent-Ablo,ungs- nn allerhöchste E.ttschl.ep«ng vom I,. Marzd^ I. zur Beförderung des Robat- und Zehent-llblo- simgs-Geschaftts ausnahmswc.si' allcrgnadigst zu estattcn gMihet, daß d.e Obrigkeiten ,ene Rust.- cal- und Dominical-Grundstucke, welche sie als Entgeld für die abgelöste Robat - und Zehent- schuldigkcit von ihren Unterthanen übernehmen, wenn sie selbe nicht in eigener Benützung behalten können oder wollen, wieder an Unterthanen ver- äußern dürfen, ohne dabei an die Beschränkungen der Grundzerstückungö - Vorschriften gebunden zu seyn. — Dieselbe Ausnahme soll auch den Unter- thanen zu Statten kommen, wenn sie zu dem Behufe, um zur Ablösung der Robat- und Zehent- schuldigkcit sich die nöthigen Geldmittel zu ver- schaffen, Theile ihres Rustical- oder (emphitcu- :l3» tischen) Dominical-Grundbesitzeü an andere Unter«! thanen veräußern. Nur hat bei Grundveräu- ßerun^en letzterer ?lrt das Kreisamt, so wie bei den Grundabtretungen an die Obrigkeiten im ge- eigneten Wege sich die Ueberzeugung zu verschaffen, daß dabei die Subsistenz der Unterthanen nicht gefährdet werde, und ihre Wirthschaften im auf- rechten Stande erhalten werden; ferncrs hat das Kreisamt darauf zu sehen, daß tie von den Unter- thanen für die veräußerten Grundstücke gelösten Geldbeträge wirklich nur für die Nobat- und Zehentablösung verwendet werden. — In Bezug auf die Frage, ob solche zum Behufe der Robat- und Zehentablösung hintangegebencn, einem andern Besitzer zugefallenen Grundstücke in Zukunft als mit dem neuen Besitzstände untrennbar vereiniget, oder alü Ueberlandgründe zu behandeln seyn wer- den, wird aber die allerhöchste Entschließung Sr. Majestät nachträglich erfolgen. - Die obigen allerhöchsten Bestimmungen werden nun in Folge hohen Hofkanzlei-Decretes vom 27. v. M., Z- 8671, zur allgemeinen Kenntniß gebracht. — Laibach am 10 April 1818. Leopold Graf v. We lser she i mb, Canoes - Gouverneur. Andreas Graf v. Hohenwart, k. k. Hofralh. Dr. Simon Ladinig. k. k. Gubernialratt). Z. 6!2. (2) Nr. ""/.,„ Concurs - Verlautbarung. An der hiesigen k. k. Normal Hauptschule ist die Stelle eines Lchr.'rs der Zeichnungs' kunst und der technischen L>'l)ra.eaenständ»>, näm- lich: Baukunst, Gl0Ml'trii>, Stereometrie, Me. chanlk, Naturlthle, ras R,ä)"c„ und ^cogra, phie, mic dem sistrmisirtcn Gchalce von Fünf- hundert Guloen C. M. zu dchtzen. — Die U.werber um diese Stelle haben sich der am ,5. Juni l. I. an der k. k. Normal,Haupte schule zu I:,n6bruck, oder jener zu Wicn, Prag, Gratz und Laibach abzuhaltenden Con- curöprüsung zu unterziehen, und ihre mit glaur- würdig/n Zeugnissen versehenen Gesuche über Religion, Altcr, Geburlöort und Vaterland, bisherige Anstellung und Bezüge, dann Fähig- keit und Moralität bli den bctr.ssenden fürst, bischöflichen Consistor,en zu überreichen und sich längstens bis l3. Iunil. I. pnsöttlich beider betressenocn Normalschul-Direction zu melden. — Innsbruck am l7. März i848. Vom k. k. Gul^rnium für T,rol und Vorarlberg. Graf v. Sarnthein, k. k. Gub. Secretär. Z. 623. (2) Seine k. k. Majestät haben ,'ber Antrag des Ministerratheö anzuordnen geruhet, daß die aus den 1. k. M. nach Frankfurt a. M. berufene con- stituirende deutsche Nationalvcr,ammlung aus lhrcn zum deutschen Bunde gehörigen Provinzen m der Weise zu beschicken sey, wie dieß das Vorparla- ment zu Frankfurt gewünscht hat, «ud wie die Bundesversammlung mit Beschlüssen vom 9. d. M. diescnWünschen deigetreten ist. —DieseBeschlüsse lauten dahin, daß: 1) die Wahl der Vertreter deS Volkes zu der constituirenden deutschen Na.- tionalvcrsammlung so zu geschehen habe, daß, u.Uer Beibehaltung des Verhältnisses der Bundeömattlkel, je nach 50M0 Seelen ein Vertreter gewählt werde; daß 2) in Beziehung auf die Wahl der Abgeord- neten zur constituirenden Versammlung auf zcden Fall bei der Wählbarkeit keine Beschränkung durch Vorschriften über gewisse Eigenschaften, in Be- ziehung auf Nahlccnsuü oder Bekenntniß einer bestimmten Religion vorkommen, und eine Wahl nach btstimmten Ständen nichc angeordnet werden könne; 3) daß als wohlberechtigt und als wählbar jeder voUiährigc selbstständige Staatsangehörige zu betrachten sey; 4) daß jeder Deutsche, wenn er die voranstehenden Eigenschaften besitzt, wähl- bar, und es nicht nothwendig scy, daß er dem Staate angehöre, welchen er b) ob die Be- standtheile des Hauses mit den demselben Haus- eigenthümer gehörigen, im Stadtbezirke liegenden Wltthschafts- oder Gewerbsgebäuden genau und vollständig aufgenommen sind; li) ob die jähr- lichen Miethzinse mit Einschluß jener von den Kram- läden und Ständchen in den Vorhausern genau und gewissenhaft aufgeführt erscheinen; (,-) ob die ein- gestellten Zinsposten von sämmtlichen Wohnpar- teien in Ansehung der Richtigkeit des Zinsertrages gehörig gcfertiget seyen, und , », ,» 168 — s, 205 „ a. „ ., . ,. ,, .. ', " 20« — ., 247 „ 8. „ v „ „ /< " " " 248 —- " 284 », 9. „ ^ ^ „ ,i ,< ,< " 285 -— ,< lin. (i. Für die Vorstadt St. Peter: der 10. Mai d. I. für die Häuser von Conscriptions-Nr. i bis incl. 4N /.11. „ >/ „ „ ,/ », " " 41 „ 80 ., 12. „ ., ,/ ., /i ,< " " 8l — „ 120 „ 13. „ » „ ., >, /< " " 121 — „ IiU. ^.. Für die C a p u z i n e r - V o r st a d t: der 15. Mai d. I. für die Häuser von Conscriptions-Nr. i ^5 i„^^ ^ ., 16. „ ', « " " " " " 41 — „ li^. 1). Für die G r a d i s ch a - V 0 r st a d t: der 17. Mai d. I. für die Häuser von Conscriptions-Nr. ^ ^is ^^l. 40 " 18. „ « « " " " " " 41 — « Ull. ^. Für die Polana-Vorstadt: der 19. Mai d. I. für die Häuser von Conscriptions-Nr. 1 his incl. 45 „ 20. ., „ /. ,< ,1 /. " " 46 — /. liu. 1^. Für die Carlstädter-Vorstadt und Hühnerd or f: der 22. Mai d. I. für die Hauser von Conscriptions-Nr. 1 biö incl. l'^. y. der erstern, und der lctztern Vorstadt 1 -» /. Nl«.. I.. Für die Vorstadt Tyrnau: der 23. Mai d. I. für die Häuser von Conscriptions-Nr. 1 bis incl. 40 ,< 24. „ /< ,< /< /i /, ,< " 41 — ^ ^;^^ H. FürdenCarolinen-Grund: der 25. Mai d- I. für die Häuser von Conscriptions-Nr. 1 bis incl. 35 Für die Vorstadt K r a k a u: der 26. Mai d. I. für die Häuser von Conscriptions-Nr. 1 HH incl. lUt (^. 3.W Einfache Erklärungen, dasl siä) der Stand seit vorigem Jahre nicht geändert hat, werden nicht angenommen. -- Wer diese Termine nicht auf das Pünctlichste zuhält, ver- fällt in die im H 29 der Belehrung für die H auseigenthü mer vorgeschrie- bene Behandlung, von der das Kreiöamt, weil es das Totale in dcr vorgeschriebenen Zeit hohen Otts vorlegen muß, nicht abweichen wird, wobei noch die Circular ^ Verordnung vom 2tt Jänner I82!>, Z. l!N^l, in Erinnerung gebracht wird, vermöge welcher auch jene Hauseigenthümer, welche wegen neuer Bauführungen steuersreie Jahre genießen, die Hausbeschreibung und Zinöbetennt- nisse einzureichen haben. — Zur nähern Aufklä- rung des im Eingänge dieser Verlautbarung vor- kommenden Wonlautes, von Gcorgi IK4« bis dahin 1849, wird den Hauücigenthümern bemerkt, daß für jene Wohnungen, wofür sie für die ver- strichene Georglzeit noch keine bestimmten Parteien haben, die Zinsen der gegenwärtigen Parteien anzugeben, die Wohnungen aber in dem Zins- ertragsbekenntnisse al5 leer zu bezeichnen sind, wo- bei es sich von selbst versteht, daß in dergleichen Eingaben nur jene Parteien aufzunehmen kommen, die bis zum künftigen Michaell wirklich im Hause wohnen werden, nicht aber jene, die gegenwärtig in demselben wohnen, und ni wenig Tagen aus ziehen, weil sie schon in der Fassion ihres künf« tigen Hauseigenthümers vorkommen mu'Hen. - Ferner wird sämmtlichen Hauseigenthümern noch erinnert, daß, obschon diese Eingaben bloß von ihnen selbst hieramtö überreicht werden sollten, man jedoch davon in dcr Voraussetzung abgeht, daß sie hiczu nicht Kinder oder unerfahrene Dienst- boten absenden, welche bei hierämtlichcr Revision der Bekenntnisse, über die aUfälligen Anstände nicht belehrt werden können, daher für einen solchen Fall es immer nothwendig ist, daß wegen Behe- bung der Anstände die Ueberrcichung durch ein sachkundiges Individuum geschehe. — Endlich werden die Hauscigenthümer noch aufmerksam ' gemachc, alle Aenderungen, welche während des bezeichneten Verwaltungsjahres durch das Leer- stchen von Wohnungen, durch deren Wiederver- micthcn, durch Gcbäudcdemolnungcn oder dcrcn Wiederaufbauen eintreten, nach dcr hohen Guber- nial-Verordnung vom N. Juli 1826, Z. 12987, und hohen Gubernial-Surrende vom ^U März 1835, Z. 574«, erstere drei Falle binnen 14 Tagen, von dem Zeitpuncte dcr eingetretenen Aen- derung gerechnet, und lchtern Fall binnen sechs Wochen nach jeder für sich vollendeten und zur ' Benützung geeigneten Abtheilung eines Gebäudes um so gewisser bei dem k. k. Krcisamte anzuzeigen, alö sonst weder für die Rückvergütung der in^i^ bezahlten Hauszinösteuer, noch für die Erlangung steuerfreier Jahre höhcrn Orts eingeschritten werden dürfte; hinsichtlich der Anzeigen für leerstehende Quartiere muß noch bemerkt werden, daß, so lange das Leerstehcu einer Wohnung fortbesteht, stets zu Georgi und Michaeli in obiger Frist die wieder- holten Anzeigen über das Leerstchcn an das k. k. Kreisamt einzureichen sind. — Die Anzeigen über ' die Wiedervelmietl)Ulig müssen um so genauer geschehen, als deren bloße Angabe in dcr nächsten Zinsfassion nicht genügt, und jede Unterlassung einer solchen Anzeige gesetzlich geahndet werden müßte. — K. K. Krciöamt Laibach am 13. April 1848 Ludwig Freih. v Mac>Neven O'Kelly, k k. wirkl. Gudernialrath u,Kreiöhauptmann. Franz Schanda, k. k. Kreiösecrctär. Stadt- u. landrechtl. Verlautbarungen. Z. 6.l. (2) Nl. 3032, Von dem k.k. Stadt- und Landlechte i» Krain wird anmit bekannt gemacht: E6 sey über das Ansuchen der Gertraud Hlebaina von Moistrana, Bczilk Donau, i(N» mll einer ^apli^lü^lola^e pr. 5l) st. au> Namtn M,nia ^g>»c lautend, a,eiv»ll>grt wol- ^en. Es h^ben demnach aUe Jene, >rrlche auf gedachte zw,i Ep.llcassebücheln aus wa6 immer für eüil'm Nl'ü>llilU!ide Ansprüche zu mache» Uclnn'ilNl!, sllde binnen der geschlichen Frist von sechs Monaten vor di.sem k. k. Sladt« und ^!^ildrecht so c,ewiß anzukleiden und gel- tcnd zu m^chcn, wldrlgens auf weiteres An- lande» die obgedachien zw^i Sparcassebücheln »ach Vellauf oieser Fr>^ fül, amortisirt, krast« und wilkungülos erklärt werden würden. Von dem k. k. Stadt' l>nd Landrechte in Krain. i!aioach d.n l. April 18'l>,. F. 605. (3) Nr. 3l44. Edict. Von dem t. k. Stadt- und Landrechte «n Krain »viro dem unbekannt wo befindlichen An« con Glüinvald, Schneidermeister, mittelst gt' g^llwältlgen EoictS »rinnert: Es habe wider denselben bei dl.jVm Gerichte Georg Wunder von Ieschza eine Klage . i» l^. culgebrachi uno um Anordnung c> weil 0ers»lbe vlillelcht auü 0zumtssen haben wird. Von dlm k. k. Stadt- uno Landrechle. Laibach den tt. April 1818. Z iiUU. (3) Nr. 3231. Edict. Vom k. k. Stadt- und Landrechte, zugleich Criminalgerichte in Krain, wird bekannt gemacht, daß zur Wiederbesetzung der durch das am 3l. März l. I. erfolgte Ableben des Anton Jacob erledigten Scharfrichters'Stelle der Concurs binnen sechs Wochen, vom Tage der ersten Einschaltung deb gegenwärtigen C'dictes in die öaibacher Zeitung, eröffnet sey. Mit allerhöchster Entschließung vom 25», April 1818 ist mit dieser, für das Lalbacher Gouvernement-Gebiet systemisirten Scharfrichters- Ltellc ein jährlicher Gehalt von 4W st. (5 M, der Genuß dcr freien Wohnung im Scharfrichter- Hause, nebst dem Genusse des dabei befindlichen ausgemarkten Terrains, verbunden; ferner hat der Scharfrichter, nebst der Executionsgebühr, in allen Fallen der Zurcisen ein Taggeld von 3 fl. (5. M. zu beziehen, und kann sich zur Fuhr der Vorspann oder Post bedienen; welters wird dem- selben für den Unterhalt eines Gehilfen, den er stets beizubehalten verpflichtet ist, ein jährlicher Betrag von 12U si. C M. und auf Reisen die Aufrechnung eincs Taggeldcs pr. l fl. C. M. bewilliget. Jene, die sich um dicse erledigte Stelle bewerben wollen, werden angewiesen, ihre Gesuche, worin sie Alter, körperliche Beschaffenheit und Ge- sundheit, so wie Moralität genau auszuweisen, nebstbei aber auch über ihre anfällige Praxis glaubwürdige Zeugnisse beizubringen haben, binnen obignn Termine hierorts einzubringen. Laibach den II. April 1848. iörrnttschtc Verlautvaruntzen. 6. 6ly. (l) Nr. 6,l. Edict. Von den, Bezniögeuchle Haasberg wird be- ünmt g/machc: 6s sey i>, der Eremlimissüche des Hui. Fianz Scherko Ul',, oi'lilch, in die erecutioe zeilbictung der, den, M.UY'as Noschanz von Seu» Icheq gsdörigen, dem ^utc Thurnlat z>»b Rect. Nr. ^i'9 di.n^baren, auf /4224 fl. l5 kr. geschätzten Ein und cii, halb Hlideincalilal, wegen schuldigen 322 fl. 4 kr. c. «. c. gewilligel, und hiezu die Tagsatzung auf den 3. Ap,il, ü, Ma> und 3. Iuili l. I., je- de^lnal vormittags von 8 bis l^ Uhr in Loco des Execmen nut dm, Beisätze angeordntt, daß diese Re.Ullät nur b^i der letzien Fcildlciun^ unier dem Scbatzunyswellhe dem Bedielenden hintanziegeden werden >vild. Das Ecdätzuügsplolocoll, der Glundbuchser- lract und die lÜcitalionöbedingiüssl' löülien tiieramls riügcsehrn weiden, Bezi.rs^lickt Haasberg am »,. Februar l846. Anmerkung, .'^ei der e>strn FeillietungStagsatzung sillv leilie Kauflustigen erschienen. Z. 620. (l) ' N. 5958. Edict. ^on dein Bezirksgerichte Haaöberg wird be^ kamu grmichc: (^S sey in der Ercculicmssacke des Geoig ^ic'l,'at von Gooovizh, wider Kalh^nina Kor» !>hc l'on ebenda, wcgcn aus dem Urtheile . Mai, jedesmal von 9 bis »^i Uhr VormilNlgö bei diesem Gerichle bestimmt, mi: dem Anhange, daß, falls diese Forderung bcl der ,. und 2. Tagsaylmg um den Betrag v>. IWl) fl. nicht an Mann gebracht werden kömUe, bei dcr lebten Feil- bietung auch unter dein Nennwerlhe dem Äestbic. leiidei, hiinangegcben werden wird. Der Hlundbuchserttact und die Licitationsbe- dingnisse können hieramtö eingesehen weiden. Beznk5genchc Haasberg am I«. November l8^7. llnmerkung. Bei der », und 2. Feibletungstag. satzung sind keine Kauflustigen erschienen. 6. 62«. (.) Nr. 376. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Weißcnfels zu Kronau wird dem Johann Nabitsch von Aßling, derzeit unbekannten Daseyns, und seinen glticksallö unbekannten Nachfolgern bekannt gemacht-. <5s habe wider sie Joseph Demouscheg von Aßling ,ul> zil-. Ilud. Z, 376, die Klage auf Zlicitennung des Ei- genthumes der, der Henschast Weißenfels zl,l> U'b. Nr. 64 zinsbaren Kaischenre.üilät Hs.-Nr. 5l in .'lßliüg, aus dem Titel der Eisiyung h,eramts ange- diacl't, worüber die Tagsatzung zum nuinvlichcn Ver- sahien auf den >5. Juli l. I., früh 9 Uhr m>t dem Anhange des §. ^9 a. G. O. angeordnet wurde. Da diesem Geiichle der Aufenthalt der Geklag» ten uilbeta»ltt ist, so fand man ihnen auf ihre Ge» >ahr und Kosten einen t^ul-uloi- »ll »clu,» in dcr Person des Amon Rastilger von Aßllug allizilstellen. Dessen weiden dieselben mit dem Beisätze ver- stälidlgci, daß sie ihre Behelfe entweder dem gedach- !t!l (äurator an die Hand zu geben, oder einen an- dern Vertteler zu ernennen und a»her namhaft zu machen, oder persönlich zur Tag>,!M'g zu e>1che>. >,en wisse» mögen, widngcns sie die aus ihrer ?ker» säumniß entsteh.nden Folgen sich selbst belzumejlcn ballen. . K. K. Beznkögericht Kronau^am^3. ""^ '"^. Z. L2U. (l) ^ ^r. ..f)?. Dicnniae". welcbc «us dc.l Nachlas; des am .7 Fe ?u"^.8 9 in Lust.hal vostorbe.len Gartners ^eorg Bauer An.Plüche stcUen, habcn olche be. der .uf den 4, Mai d. I., vormittag 9 Nhr angeord- k, anzumeloen. Zugleich wlrd bekannt gegeben, daß oie Ve.lasNah.msse am 5. Mal d. I., Vormittag 9 Uhr in Loco lillstchal an dcn Melstdletendcn l)i,u< angegeben werden. K. K. Bezirksgericht Egg und Kreulbera am ... Aplil »8^.8. 3. 596. (3) Nr. 346. Edict. Vom Beznlsgenckte Schnceberg wird hiemitbe. k (^ons. und Ilrb. 9ir. 45 liegende Nralilät irgend einen An- spluch zu machen vermeinen, nutlelst gegenwärtigen Ediltes erinnert: Es habe wioer dieselben Johann MiUy, als physischer Besitzer der obbenannlcn Rca> liläl, bti diesem Gerichte die Hlage auf Anerken- nung deS Eigenthums der zu Idlia Hs.'Nr. 45 l.e« gendcn, der k. k. Berg.-^ameral-Herrschaft Idrla 5uk Urb. Nr. ^,5 dienstbaren Realität angebracht und um richterliche Hilfe gebeten, über welche Bitte die Tagsatzung auf den 4. Juli l. I., früh 9 Uhr vor diesem Gerichte anberaumt wurde. Da der Aufenthalt der Geklagten dlesem Ge« richte unbekannt lst, und weil sie vlclwcht aus den k. k. Erblanden abwesend sind, so hat man zu ihrer Vertretung und auf ihre Gefahr und Kosten den Herrn Anton Kosler zu Idria aufgestellt, mit wel- chem diese Rechtssache nach der Gerichtsordnung aus. geführt und entschieden werden wird. Dessen werden die unbekannten Erben zu dem Ende erinnert, daß sie allenfalls zu der angeordne- ten Nechtsverhandlung selbst zu e> scheinen, oder dts dahin dem bestimmten Vertreter ihre Ncchlöbehels'e an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Vertreter zu bestellen, und diesem Gerichte namhaft zu machen, und übcrhalipt im ordentlichen Nrchlswege einzuschreiten wissen werden, widngcns sie die aus ihrer Versäumniß entstehenden Folgen lrcssen würden. . Bezl.tsgencht der k. k. Berg. Lamcral-Herr- schaft Idria am 23. März ,848. Z. 568. "(3) Nr. ^'/^7 Edict. Von dem Bezirksgerichte Münkendorf wird all' gemein bekannt gemacht: Es seyen in der Executions« fache des Primus Ukanz von Stein, gegen Leopold Imeschitsch von tbendort, weqrn aus dem Urtheile ^cla. 2U. Auguik ^xcutive inwkalatc, lü. Novem der ,947, Nr. '"'"/«i«, schuldiger 265 si. 3'/- kr., der seit ,. Jänner ,U45 rückständigen 5 "/„ Interes- sen hieoon, dcr zuerkannten Gciichtbkosten pr. 1 st. 45 kr., der schon anerlauscnen und noch fernern Erc^ lulionskosten. zur Vornahme dcr mit dem Bescheide vom 28. März »U48, Nr- ^/u«?, bewilligttn erc- lutiven Feilbiclung des, dem Leopold Ianlschizh ge-- hörlgen, in der l. f. Stadt Stein »uli (5^nsc. 9ir. 4^ liegenden, dahin »uli Urb. Nr. 23 und Nect. 9lr. 21 dienstbaren Hauses sammt dem dazu gehörigen Wald antheile Dobrava, alles in dem durch das Protocol! vom ,6- März d. I., Nr. "^.25?, gcrichil'ch crho denen Schätzung6wcrthc pr. 10^0 si , die Tagsatzun gen aus den 2. Mai, dann den 2. Juni und den 2. Juli d. I., jedeömal Vormittags von 9 bis 12 Uhr in loco der Realität zu Stein mit dem Anhange an« geordnet, daß dieselbe nur bei dcr drillen Fcübmung auch unier dem Schäuungswerthe hintangegeben wnd. Das Schähung5protocoll, die Lnuatlonsbedmg- nissc und der Grundbuchsmract liegen ,n den ge- wöhnlichen Amtöstunden zu Jedermanns Emslcht h,er amts bereit. , Münkcndorf am 28. März w^k. Z. 595. (3)' . ^r. 404. E d » c t. Von dem Vczi.ksgerichte der k. k. Berg Camera! kcrrschast Idria wird den unbekannten Erben des MalwS5c.janlschusch, welche an, d,e zu T,chekou>n,q 5nl) (^onsc. ^lr. 8, Urb. Nr. «8 llcgtndc ^ Hübe ugcnd cincn Anspiuch zn machen vermeinen, minelst gegenwärtigen Edicts runner!' Es habe wider dieselben Thomas Schinkoul), als physischer Besitzer der obbenannlen Realität, bei diesem Gellchte die Klaqe auf Anerkennung des Eigen» lhum5 der, zu Tschekomüg HausNr. 8 liebenden, der k. k. Vcrg-Cameralherrschafl Idlia ^"l^ Ulb. Nr. ,L dienstbaren Nealiiäi angcoracht und um richterliche Hilfe gebeten, über welche Bitte die Tagsatzung auf den 5. Juli l. I., früh 9 Uhr, vor diesem Gericht« anberaumt wurde. Da der Aufenthaltsort der Geklagten diesem Gerichte unbekannt ist, und weil sie vielleicht auö dcn k. k. Elblanden abwefcnd sind, so hat man zu ihre» Vertretung und auf ihre Getahr und Kosten den Herr» Johann Hiotter, subst. Steuereinnehmer zu Idria, aus« gestellt, nlil welchem diefe Rechtssache nach der Ge< richlöordnu.'ig ausgeführt und entschieden werden wird. Die unbekannten Erben werden dessen zu dem Ende erinnert, damit sie allenfalls zu dcr angeold- neten Rechts^Handlung selbst zu erfcheinen, oder bis dahin dem bestimmte!» Vertreter lhre Rechtsbehelfe an die Hand zu geben, oder auch sich selbst einen andern Vertreter zu bestellen und diesem Gcrichle namhaft zn machen, und überhaupt im ordentlichen Rechtswege linzuschreicen wissen werden, widligcns sie d>c aus ihrer Vcrsämuung entstehenden Folgen treffen würden. Bezirksgericht dcr k. k. Berg. ^amcralhcrrschasl Idria am »9. März 1Ü58. Z. 6c>5. (3) Nr. ,0l7. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Radmannsdorf wird bekannt gemacht: Es sey auf Anlangen des Hrn. Friedlich Homann von Radmannsdorf, im ei- genen und im Namen seiner Schwester Anna Ho- mann, dann der M,^ria Homann, in die Relicitalion der von Gertraud Vouk erstandenen, zu Hraschach «üb Eonsc. ilir. »5 vorkommenden, der 23 Zukir. chengült 3ul> Urb. 9ir. 43 dienstbaren Ganzhubc, wegen Nichlzuhaliung der Licitalionsbedingnisse ge- williget, und zu deren Vornahme die Tagsayung auf den 27. Mai d. I., Vormittag von 9 bis ,2 Uhr in Loco der Realität mit dem Beisätze bestimmt worden, daß die feilgebotene Realität, in so ferne kein höherer Anbot erfolgt, auch unter dem Schä- tzungsrocrthe hintangegeben werden wird. Der Grundbuchseriraci, das Schätzungsprolo» coll und die Licitationsbedingnifse erliegen Hieramts zur Einsicht. K. K. Bezirksgericht Nadmannsdorf am 31. März ,Ü4U. Z. 602. (3) Nr. 980. Edict. Von dem k. k. Bezirksgerichte Nadmannsdors lind Veldes. wiro hiemic allgemein erinnert: Es habe liisula Sorschak, Hausbesitzerin Nr. U, in Kropp, del diesem Gerichie die Klage auf Verjährt- und Erloschenerklärung folgende», auf ihrer zu Krovv 5u^> Eonfc. Nr. 81 volkommcnden, der Herrschaft Radmannsdorf «uli Post.-Nr. ,32 dienstbaren Hanse und der dazu gehörigen Holzantheile poll polelillou- xi»ln, angeblich illc!l.>I)!t« haftenden Satzposten, als: ,) des Schuldbriefes . Iunl i80^i, 'l,l.'»l>. 10. Mai 1806, zu Gunsten der Ursula Icralla von Niuze pr. 790 fi.; 4) des schiedsricktcrllchlNÄuöspluches . August I»z0 zu Gun- sten des Anton Praprotnik in Kropp pr. 55 st-; 5) des Schuldbriefes vom 25. April cl iittul). ,9! .October I8,U, zu Gunsten des Thomas Scheriou in Neumarktl pr. 71 si. eingebracht, und es sey znr mündlichen VerHand' lung dieser Rechlssache die Tagsatzung aus den 27. Ma, l, I., Vormittag 9 Uhr vor diesem Gerichie mit dem Anhange des §. 29 a. G. O. angeordnet worden. Es werden demnach diese Satzglaubiger oder deren allfällige Rechtsnachfolger, die diesem Gerichte ihiem Dascyn und Aufenthalte nach unbekannt sind, e>innert, vei d'cser Tagsatzung entweder selbst zu (lschemen, oder ihre allfalligen Behelfe dem ihnen als Kurator aufgcstcllten Hrn. Franz Schuller in Kropp an die Hand zn geben, oder einen andern Sachwalter diesem Gerichte namhaft zu machen, als im Widrigen die Streitsache bloß mit dem Kurator nach den bestehenden Gesetzen ausgetragen werden wird. K. K. Bezirksgericht Radmannsdorf am 3>. März »848. Z. 604. (2) Nr. 1,09. Edict. Vom k. k. Bezirksgerichte Radmannsdorf wird bekannt gemacht: Es habe Maria Krivitz von Sgosch, als Mutier und Vormünderin, und Franz Rosmann, als Mitvormnnd der mj. Andreas Kriviy'schen Kinder von Sgosch, gegen Johann Rosmann, unbekannten Aufenthaltes, die Klage auf Ersitzung dcs, ter Her» schaft Stein 5ub Rccc. Nr. ^44, Urb. Nr. «79 dienst» baren Ackers i)«r ^avuro, und drr, der Herrschaft Rad- mannsdorf 5uli giect. Nr. »79 dienstbaren Wiese Vo^r^e 5ul) pi-ix'z. ^4. März hieramls eingebracht. Da der Aufenthalt des Geklagten, oder seiner allsälligcn Rechtsnachfolger, diesem Gerichte unbekannt ist, so hat man anf dessen Gefahr und Kosten den Johann Pogazher von Sgosch als Euraior bestelle, mit welchem die angebrachte Rechtssache bei der, anf den 27. Mai d. I. früh 9 Uhr angeordneten Tagsatzung ausgeführt und entschieden weiden wird. Dessen werten Johann Rosmann oder seine Nechtsnachsolgrr zu dem Ende erinnert, daß sie zu .rchler Zcit entweder selbst erscheinen, oder dem be- stellten Kurator die Behelfe aushändigen, oder einen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte namhaft machen, und übe, Haupt ordnungsmäßig em» schreiten, da sie sich die aus dessen Verabsäumung entstehenden Folgen nur selbst zuzuschreiben haben würden. K. K. Bezirks. Gericht Nadmannsdorf am 20. März ,U4U. Z. 599. (3) Nr. 234. Edict. Vom k. k. Bezirksgerichte Flodnig wird bekannt gemacbl: Man habe den Barthelmä Oblak, insge- mcin Bl::nar von Hrasche, wegen erwiesenen Hanges zur Verschwendung, unter Kuratel gesetzt, und ihm zum Euracor semen Vater, auch Barlhclmä Oblak, in Iamma, bestellt. K.^Bezirksgericht Flodnig am 26. März .U46. Z. UW. (2) Nr. 1442. Kundmachung. Von dem gefertigten Bezirks-Commissaria e werden nachbcnannle, zur heurigen Rekruten- stellung berufene und auf die Vorladung zur VorasscnMung anher nicht erschienene Burschen aufgefordert, sich binnen 4 Wochen, vom Tage der ersten Einrückung dieses Edictcs in daö Provinzial'Intclligenzblatt, bei A^ Name Geburtsort. 3A Pfarr Z^ Anmerkung. °M^^^ ltt.Iän- 1 Jacob Gasperin Mitterdorf 20 Mttterdorf 182« ner1h48,3.4U,abw. 2 Simon Ianscha Bresiach 2i> Möschnach „ ohne Paß abwesend. 3 Blas Podgorz Vigaun 2^ Vigaun „ detto 4 Joseph Douschan Hofoorf 24 „ „ ^js ^cUl. Paß abw. 5 Anton Pocher Brestach 3i) Möschnach 18^7 detto ^ Fnstliz 1828 paßlos abwesend. 8 Alois Kozhiauzhizl) Tschcrmuz !> Möschnach ,^ mit Paß abwesend. 9 Johann Nosmann Goriza ^7 " ., mit veralt. Paß abw. 1« Johann Kautschitsch Vigaun 3U Vigaun „ detto 11 Gregor Kristan ., 54 ^ „ paßlos abwesend. 12 Matthäus Nagu Sgosch 14 .^ ^ „ .. detto 13 Anton Pogazhcr „ 15 ,„ „ mit veralt. Paß abw. 14 Johann Hrovat Polletsch 4 ,, „ ^^tto 15^ Anton Fcrjan „ !> „ », detto 1U Jacob Außcneg Löschach 31 Löschach „ paßlos abwesend. 17 Mathias Kristan Hlebiz 12 Leeö „ ^tto 18 Joseph Pollanz Hraschach 2» ., . ^tto ^9 Sebastian Wurnig Mitterdobrava 9 Dobrava „ ^tto K. K. Bezirks-Commissariat Nadmannsdorf und Veldcs am 1l. April 184g.