Imts-'M?D lntt zur Laibachcr Zeitung. ^" ^. Samstag den 2. Jänner 18H4. ^ubernial - Verlautbarungen. 1869. (3) Nr. """/<«,« Nerlautbarung des k. k. il lyrischen Gubcrniums. ^s wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß im illyrischcn Gubernial - Gebiethe eine E^^n-Assistcntenstcllc mit dem Gehalte jährlicher 300 fl. und dem Vorrückungs-rechte in den Gehalt jährlicher 350 si. erledigt lst. ^- Die Bewerber um diesen Posten werden aufgefordert, ihre, mit Rücksicht auf die h. Hofkanzlei-Decretc vom 16.März 1820, Z.7251, nndvom 2^. April 1835, Z. 6055, documcntir-ten Gesuchs worin nebst den übrigen Erfordernissen auch die Kenntniß der krainischen, oder einer derselben nahe verwandten slavischen Sprache nachzuweisen ist, bis Ende Jänner ^N durch ihre vorgesetzten Behörden beim ^'., illyrischen Gubcrnium zu überreichen. — l-awach am 18. December 1810. Johann Nep. Ritter v. Znaimwerth, _____ k. k. Gubernial-Eccretär. Z. 1872. ^2) n^i Rr. 3312'l. Nr. 366. St. G. B. C. Kundmachung ^" Erkauft-Versteigerung von drei in der ^ememde ^unt^>,oc<'. gelegenen Bruderschafts-^ alua'ten lm Bezirke' (^j.s'^«. - In Folge yoyen Hofkammcr - Präsidial - Erlasses vom w. November 18W, Nr. 6260/l'i'., wird Amtsss.^^'^'"' "^ '" den gewöhnlichen ^undcn bei dem k. k. Nentamte <^<^o, ässentt 6 ^"is's, zum Verkaufe im Wege der nachbenannter, dem «einde l^^^oude g'hö'ngen, in der Ge-sckritten """"ool: gelegenen Realitäten ge-? «^^ als: 1. Des Weidwundes ^.) ^"^ im Flächeninhalt von 8 Joch, ^ ^uadrat-Hester, geschäht auf 56 fl. 2j'l kr. -2. Dct'Weide-,Acker-undWaldgrundcs „l^inl uvicill" im Flächenmaße ron 2 Io6), geschätzt auf 81 si 8 kr. — 3. Des Wcidc-u.?lckcrgrundeä- „/^dii^n^l" im Flächeninhalte von 1 Joch, 520 Quadrat-Klafter, geschätzt auf 77 si. 42 kr. — Diese Realitäten werden einzelnweise, so wie sie der betreffende Fond besitzt und genießt, oder zu besitzen und zu genießen berechtiget gewesen wäre, um die festgesetzten Fiscalprcise ausgeboten, und den Meistbietenden mit Vorbehalt der Genehmigung oeö hohen Hofkammcr-Präsidiums über-laffcn werden Niemand wird zur Versteigerung zugelassen, der nicht vorläufig den zehnten Theil des Fiscalprcises entweder in barer Conventions-Münze, oder in öffentlichen verzinslichen Staatspapieren, nach ihrem zur Zcit des Erlagcs bckanutcn curömäpigcn odcr sonst gesetzlichen bestimmten Werthe, bci der V<'rstcigerungs-Commission crleat, oder eine auf diesen Betrag lautende, vorläufig von der erwähnten Commission geprüfte, und gesetzlich zureichend befundene Tichcrstcllungs - Urkunde beibringt. — Die erlegte Caution wird jcdcm Licitanten, mit Ausnahme jener des Meistbie-thers, nach beendigter Versteigerung zurückgestellt; jene dcs Mcistbicthcrs dagegen wird als verfallen angesehen werden, wenn er sich zur Errichtung dcS dießfälligen Contractcs nicht herbeilassen wollte, ohne daß er dcßhalb von den Verbindlichkeiten nach dem Licitationsacsf befreit würde, oder wenn er die zu bezahlende erste Rate des gemachten Anbotes m der festgesetzten Zeit nicht berichtigen würde. Bci psiichb-mäßigcr Erfüllung dicser Obliegenheiten abcr wird ihm der crlesttc Betrag an der ersten Kauf-schilliugöhälfte abgerechnet, oder die sonst geleistete Caution wieder erfolgt werden. Wer für einen Dritten einen Anbot machen will, ist verbunden, die von diesem hierzu erhaltene Vollmacht der Vcrstcigerungs-Commission zu überreichen. — Der Meistbietcr hat die. Halste 2 des Kaufschillings innerhalb vier Wochen nach crfolgter und ihm bekannt gemachter Bestätigung dc'i Verkaufactes , und noch vor der Ucber-siabe der Realität zu berichtigen; die andere Hälfte kann er gegen dem, daß er sie auf der erkauften, oder auf einer andern, normalmäßige Sicherheit gewährenden Realität grundbücherlich versichert, mitfünfvon Hundert in (5. M. verzinset , und die Zinsen in halbjährigen Verfalls-raten abgeführt, in fünf gleichen Jahresraten abtragen, wenn der Erstehungöpreis den Betrag von 50 si. übersteigt; sonst aber wird die zweite Kaufschillingshälfte binnenIahröfnst,vom Tage der Nebergade gerechnet, gegen dic ersterwähnten Bedlngnisse berichtiget werden muffen — Bei gleichen Anboten wird demjenigen der Vorzug gegeben werden, der sich zur soglcichen oder frühern Berichtigung desKaufschillings herbeiläßt. Für den Fall, daß der Ersteher der Realitäten contractsbrüchig, und letztere einem Wiederverkaufe, dessen Anordnung auf Gefahr und Unkosten des Erstehers dann sich ausdrück-Uch vorbehalten wird, ausgesetzt werden sollte, wird es von dem Ermessen der k. k. Staatsgüter - Veraußerungs - Provinzial - Commission abhängen , nicht nur die Summe zu bestimmen, welche bei der neuen Feildietung für den Ausrufspreis gelten sollte, sondern auch den Reli-cicationsact entweder unmittelbar zu genehmigen , oder aber denselben dem hohen Hofkammer-Präsidium vorzulegen. Weder aus der Bestimmung des Ausrufspreises, noch aus der Beschaffenheit der Genehmigung des Licitationsac-tes kann der contractsbrüchig gewordene Käufer irgend eine Einwendung gegen die Gültigkeit und rechtlichen Folgen der Relicitatwn herleiten. — Nach ordentlich vor sich gegangener Versteigerung und rücksichtlich nach bereits geschlossener Licitation werden weitere Anbote nicht mehr angenommen, sondern zurückgewiesen werden, worauf die Licitationslustigen insbesondere aufmerksam gemacht werden. — Die übrigen Verkaufsbedingniffe, der Werthanschlag und, die nähere Beschreibung der zu veräußernden Realitäten können von den Kauflustigen bei dem Rentamte t^l^i-go eingesehen werden. — Von der k. k. Staatsgüter - Veraußerungs-Provinzial- Commission. .Trieft am 19. November 18W. Franz Edler v. Blumfeld, k. k. Gub. - und Präsidial - Secretär. Z71873. "(2s :.nlon:l, Istrianer Kreises, in den gewöhnlichen Amtsstunden zum Verkauft im Wege der öffentlichen Versteigerung nachbenannter, dem Bruderschaftö-Fonde gehöriger, in der Gemeinde ^o^olov:«/, des obigen Rent-bezirkcs gelegenen Realitäten geschritten werden, als: — 1) Des in der erwähnten Gemeinde gelegenen öden Grundes, im Flächeninhalte von 7W Quadrat-Klafter, geschätzt auf 19 st. 3tt kr. — 2) Des eben daselbst gelegenen öden Grundes-, im Flächenmaße von 1120Quadrat-Klafter, geschätzt auf23fl.20kr. — 3) Des Kirchcngebäudes, 5t. (^ol»lno genannt , im Flächenmaße von 15 Quadrat-Klafter, geschäht auf 22 fi. 15 kr. -^ 4) Des Kirchengebäudcs, l>t. (^lu^lin» genannt, im Flachenmaße von 13^ Quadrat-Klafter, geschätzt auf 34 fl. 25 kr. - Diese Realitäten werden einzelnweise, so wie sie der betreffende Fond besitzt und genießt, oder zu besitzen und zu genießen berechtiget gewesen wäre, um die beigesetzten Fiscalpreise ausgeboten, und den Meistbietenden mit Vorbehalt der Genehmigung des hohen Hofkam-mev-Präsidiums überlassen werdcn. - Niemand wird zur Versteigerung zugelassen, der nicht vorläufig den zehnten Theil des Fis'.'al-preises entweder in barer Conventions - Münze, oder in öffentlichen verzinslichen Staatspapieren, nach ihrcn zur Zeit des Erlages bekannten cursmäßigen oder sonst gesetzlich bestimmten Werthe, l>ti der Bcrsteigcrunqs-Commission erlegt, oder eine auf diesen Betrag lautende, vorläufig von der erwähntet Commission geprüfte, und gesetzlich zureichend befundene Sicherstellungs - Urkunde beibringt. — Die erlegte Caution wird jedem Lkitanttn, mit Ausnahme jener des Meistbieters, lnach beendigter Versteigerung zurückgestellt; jene des Mcistbieters dagegen wird als verfallen angesehen werden, wenn er sich zur Errichtung des dießfälligen Contractes nicht Herbeilaffen wollte, ohne daß er deßhalb von den Verbindlichkeiten nach dem öicitationsacte befreit würde, oder wenn er die zu bezahlende erste Rate des gemachten Anbotes m der festgesetzten Zeit nicht berichtigen würde. Bei psiichtmäßlger Erfüllung dieser Obliegenheiten aber wird ihm der erlegte Betrag an der ersten Kaufschillingshälfte abgerechnet, oder die sonst geleistete Caution wieder erfolgt werden. — 2 Wer für einen Dritten einen Anbot machen will, ist verbunden, die von diesem hierzu erhaltene Vollmacht dcr Versteigerunqs - Commission zu überreichen. — Der Meistbicter hat die Halste des Kaufschillings innerhalb vier Wochen nach crfolgtcr und ihm bekannt gemachter Bestätigung des Werkaufsactes, und noch vor der Uebergabe der Realität zu berichtigen; die andere Hälfte kann er gegen, dem, daß er sie auf der erkauften, oder auf einer andern, normalmäßige Sicherheit gewahrenden Realität grundbücherlich versichert, mit fünf vom Hundert in C. M. verzinset, und die Zinsen in halbjährigen Verfallsraten abfuhrt, in fünf gleichen Jahresraten abtragen, wenn der Erstehungspreis den Betrag von 50 fl. übersteigt; sonst aber wird die zweite Kausschillingshälfte binnen Jahresfrist, vom Tage der Ucbergabc gerechnet, gegen die ersterwähnten Bedingnisse berichtigt werden müssen. — Für den Fall, daß der Ersteher Willens wäre, eines dcr obangedeuteten Gebäude abzutragen, und daß die grundbücherliche Versicherung dcsKaufschillingsrestes deßhalb aufcine solche Realität richt erfolgen könnte, wird der Ersteher verpflichtet seyn, zur Zeit dcrAbtragung eine andere gehörige Real-Cautton zu leisten. — Bei gleichen Anbothen wird demjenigen der Vorzug gegeben werden, der sich zur soglei-chen oder frühern Berichtigung des Kaufschil-lings herbeiläßt. — Für den Fall, als dcr Erstchcr der Realitäten contractsbrüchig, und letztere einem Wiederverkaufe, dessen Anordnung auf Gefahr und Unkosten des Erstehers dann sich ausdrücklich vorbehalten wird, ausgesetzt werden sollten, wird es von dem Ermessen dcr k. k. Staatsgüter -Veräußcrungs-Pro-vinzial - Commission abhängen, nicht nur die Summe zu bestimmen, welche bei der neuen Fcilbietung für den Ausrufspreis gelten sollte, sondern auch den Licitaiionsact entweder unmittelbar zu genehmigen, oder aber denselben dem hohen Hofkammcr-Präsidium vorzulegen. Weder aus der Bestimmung des Ausrufspreises, noch aus der Beschaffenheit der Genehmigung des Licitationsactcs kann der contractsbrüchig gewordene Käufer irgend eine Einwendung gegen die Gültigkeit und rechtlichen Folgen dcr Rclici-tation herleiten. — Nach ordentlich vor sich gegangener Versteigerung und rücksichtlich nach bereits geschlossener Limitation werden weitere Anbote nicht mehr angenommen, sondern zurückgewiesen werden, worauf die Licitationstu-stigen insbesondere aufmerksam gemacht werden. — Die übrigen Verkaufsbedingnissc-, der Werthanschlag und die nähere Beschreibung dev zu' veräußernden Realitäten können von den Kauflustigen bei dem Wald- und Rentamte Nontona eingesehen werden. — Von der k. k. Staatsgüter - Veraußcrungs - Provinzial - Commission. Trieft am 17. November 18W. Franz Edler v. Blumfeld, k. k. Gub.- und Präsidial - Secretär. Z. I871. (2) ad Nr. 33457/25829. A v v i s o. Vienc aperto il concorso fino a tutto il niese diGennajo p v. al posto di Con-trollore di venuto vacanle presso Ja i. c. Tesoreria Camerale c di guerra in Zara al quäle e annesso 1* annno soldo di si. 1000 C M. verso, F obbligo di prests/re la cauzione di ii. 1200 in conianti veil idenlica inoneta ovvero medianlc un cor-nispondente istrnmento fidejussorio c con-forme alia pramatica. I concorrenli dovran-no entro il sicindicato termine aver pro-dotto al prolocollo di quest' I. R. Gover-no mediante le aiitorita da cui dipendes*^ sero, 1c documentate loro snppJicarione comprovando cioe nelle medesinic la pa-tria, V ela, lo stato, la religinne, gli stu-djftti, la conoscenza pcrfetla della lingue italiana e tedesca 1* abilita, F assiduita, la moralita, la piena C"gnizione del con-leggio c del nianeggio dcgli affari di cas-se la possibilila di prestare di cauzione sudu, e se ed in quali rclazioni di paren-tela ad aßinila si irovassero congiunii con taliino degF impiegali dclla detta Tesoreiia Camerale e di guerra. — Zara li 11 Dicembre 1840. Areisämtliche Verlautbarung. Z. 186^. (3) Nr. 18295/1177l. Kundmachung. Nachdem die Gemeinden Moräutsch, Mariathal, St. Ruprecht, Et. Iudoci, hl. Kreutz und Maustha»! im Bezirke Neudegg; Treffen, Döbernig, Großlack und Lukouk im Bezirki Treffen, Altlack, Tiefenbach und Neutabo-im Bezirke Gottschce; Sittich, St. Veith be-Sittich, St. Lorenz in Temnitz, Martinödorf, Schebna und Großgabcr im Bezirke Sittich, St. Iohannthal, Brunig, Ratschach, Iagnen, za, Topolovz und Scharfcnbcrg im Bezirke Savenstein; Nassenfuß, hl. Dreifaltigkeit, Obernassenfuß, Slanzhberg, Stepno, Sr. Margaret!), St. Thomas, und Traucrberg im Berivke Nassenfusi; dann Eeisenberg, Hin-nach, ?lmbruß, Sagratz und Schwcrz im Bezirke Seisenberg, bis nun auf eine illegale Art H Jahr- und Viehmarkte abgehalten haben und die Erneuerung ihres vermeintlichen Rechts zur Abhaltung der Märkte indem nut hohen Gubernial-Verordnungen vom 29. August 1839, Z. 2O505, dann 26. April l. I., Z. 10386, festgesetzten Termine nicht angesucht haben, so wird dlc fernere Abhaltung der dießfä'lligen Märkte eingestellt. Welches hiemit zur allgemeinen Kenntniß mit dem Beisatze gebracht wird, daß hinsichtlich der Gemeinde Scharfenberg diese Einstellung nur auf die Märkte, die am Donnerstag nach Krohnleichnam und am 25. Juli abge-haken wurden, cincn Bezug hat, und daß die Märkte, die in dieser Gemeinde am 1. und 25. Mai Statt finden, fortan, indem selbe auf einer legalen Urkunde beruhen, werden abgehalten werden. K. K. Kreisamt Neustadt! am 26. November 18W. 2. »S74 (2) " Nr. 18876. Concurs - Ausschreibung. Für dle Hauptgeme'nde S'l^ach des Vi-zukls s '3nde Jänner k. 5i> be» de Lieferung von Iot'ooo Pfund, «relche be« dinaungswc'se b>s auf 500000 Pfund rohen Hanf für dcn D'enft der f. k. Kncgs-Man« ne vermehrt weiden möchten, dem Bessbie» tenden jU üb«rlasscn. — Der Hanf witd von der letzlen iese, von ausgewählter und der besten Gattung, da^n m,t jenen Egtnschaf« ten begabt seyn müssen, welche zur Verfem tlgung der Se'le lrforderl<rd. — D>e Verftt>aerU"a w^rd d«n Hanf des Vklltt'amscheli ferrartsiscven Bo» dens i«m Gegenstände haben, und e«ne jlb« »on di,s.l! zwe» AtttN w»rd t»n;tln überl«f« sen, rvornach es dc« hohen H fkngsralh« ,uft,hel, öen Vertrag über »me von beiden zu aen'hm'aen. --^ D,e Concurrenlen haben vor V?r ?leit»tion und jwa, bet 2000 ss< C. M >lE b^ren G'lde für >en oenctian'sHen Hanf sowohl, »ls für den ferra^sischen zu erlegen; der tlefcrlr ,st aber zur sicheren Er-hallung d,s »yraezogen n?^dendn Scca?sol>l>aatio, lien und O'tclio äc?1 monlti del Ncgnc) I^^ilnd:»rer, auf bezüglichen Verbindl chkelten sird ,m ?i, cüaliors Berichte sammt Capitulate 8. 169^ vom 16. November., welcher beim k. k. Ml-l>ta Kommando m Lalbach zur belleb!g?n Ein» sicht lil'at, in weitlausigir Beschreibung zu vernehmen. — Vencdlg d^n 6. December 1840. Der k. k Marme« Ober - Commandant liumil^il,- Nurl^lii3 ?n,üuoci. V'c« Admiral. Der Ober«Intendent und öconomisch't «lscnals. Rcfcrent vermischte Verlautbarungen. Z. 1877. ft) ^ F » s » Me n. Im Fürstenhofe,H Herrngasse Nr. 206, sind schönc, aus Böhmen angekommene Fasanen, um billigen^Preis zu verkaufen. s lKubernial - Vlerlambarungen. Z. 1881. Nr. ^"/2276 Verlautbarung über Verlängerung mehrerer ausschließender Privilegien. — u) Ist das dem Friedrich Sar-toriuö unter 8. November 1834, auf die Erfindung eines freihängcnden Badeapparatcs, ouf ein Jahr verliehene, allmählig bis zum 6ten Jahre einschlicßig verlängerte Privilegium, welches laut Hofkammcrbeschlusses vom 6. Hornung d.I., Z. 4355, lediglich in der Eigenschaft eines Wcrdesserungs-Privilegiums als gültig erkannt wurde, auf die weitere Dauer eines Jahres, nämlich des 7ten Jahres; - K) das dem Aloys Lcykum verliehene 3jährige Privilegium vom 26. October 1837, auf eine Erfindung im Steindrucke: auf die weitere Dauer zweier Jahre, nämlich des 4ten und 5tcn Jahres; — c) das dem Loren; Altlechner am 24. December 1836 verliehene, und in das Eigenthum der Magdalena Sträub übertragene einjährige, und für das 2te, 3te und 4te Jahr verlängerte Privilegium, auf die Erfindung, Dacheindeckungen ohne Mörtel, mit jeder Gattung von Dachziegeln herzustellen, auf die weitere Dauer zweier Jahre, nämlich des 5ten und 6ten Jahres; so wie — Erfordernisse von 24 st. zu bls.hen. — Diejenigen, welche eme dieser Stellen zU erlanaen wünschen, haben >hre Gesuche bis lcyten Jänner i6^t bei dieser ^andeeilelle e«nzu,eichen, und durch gültige Zeuglnss? den Besitz jener E'aen» schaflen auszuweisen, welche für dle Auf« nähme der Bauprakt'kanten m»t dem hohen Hofdecrete vom 24. Aps,l 1835 Z. 6o55, vorgtschiisben worden sind. — Ferner haven sie dle Kenntniß der deutschen und italienischen Sprache, ,hr moral>jchts Betragen, ihre bisherige Nnssellu^g glaubwürdig nach-zuwe'sm, Ulid >hr Valtrlarlsi, ihren Ge» bllrlsort, lhre Religion und >hr Alter in »h-rem Gesuche ar,zuaeben, n dem Falle, olle Haus« «igenthümer in der Stadt t!a,bach oder m deren Nahe, lm Umkleise von einer Stunde Wegs, welche geneigt waren, ein Haus zur Ulneror'ngung des genannten l. f. BrzukSs EoMlNissarlals miethweise oder käuflich dem Aerar zu übnlassen, aufjufordersi/ lhre dieß-fälligen Offerle bis Zl. des kommenden Monats Jänner diesem Kreisamte zu überreichen. — Der Nmstand, daß em anzuble» tendeS Gebäude nur «rst nach vorläufiger Herstellung oder Nmssallung dem beabsichte, ten Zwecke zusagen lönnte, darf keinen Of, fcrenten abhalten, selne Offcrte zu überrej, chen/ indem wohl vorauszusehen »N, daß e»n zur Locallsi^ung dieses Amles schon jetzt voll-kemmen geeignetes Gebäude nicht wohl vors Handen seyn dü»ft>. — Das be>läufige Loca« l,täten» Erforderniß besteht ln Folgendem: — Für d,e Kanzleien. -. Drel geräumige ^nnmer für die Pol»lischen Kanzleien, ^we, ge» raumlge Zimmer für dllBez'rts.Gerlchtfkanz^ei, und tingeraumlgeS Z,mmer für dosGtkUeramt. (Z, Amts.Blatt Nr. l. d. 2. Jänner ;341.) st — Naluralquartiev des Herrn Be» zllks« Eomm»ssär»l, — Dce» Wohnzim« mcr, em Dlenftdolhenzlmmer, Küche, Keller, Spellekammer, Hl)lzlege, Scall auf jwtl Pferde, Fourag? - Bchältnlß , Wag^nschov» pcn. — H) e r i H t 6 w o h li u l^. — E>n ^nn» wer, Küche, Ooeehr wünschenswerth würde es seyn, auch die Vß gezc,chnet, «a den Me»sib,cle"dln gtgen soglnche Varzohlung «nrd hlntang'g!« ben werden. — K^uflustig» 5innen dasje l»>s jum Ftllbletungstagt «n d^m Hliule dck Franj'ska Ardefeullle m bee Poliana^orstHdt Nr. 53 hlec «nsehen. — taldaH a» jg. December l6^a. vermischte ^erl^utvarunge^. Z. »6?5. (,) Nr. ,9»6 G d i c t. Von dem Bezirksgerichte Schn«besg wir? hiemit bekannt gemacht: l3ö sey in der Orrcu« tionssacbe dcs Anton Lauritscb von Bösenberg, unter Vertretung deg Herrn N»-. Orjiazh, rvi^r UndveaK Dogan von Laal, mit Bescheid 5ti hoch. löblichen k. t. Stadt, und Landr»cktesi„ Laidach, «lllo. 26. November »94a, Z. 9^99, dic Reassu» mirung der, auf den 22. Februar l. I. auühe« tchricbcn gewesenen, damals sistirten drillen execu« tiven Feilbietung der, dem (Zxeculen Andreas Do» zan geyörlgcn, 5ul, Urb. Nr. 27 et R Jänner lü/«,,, Vormittag um 9 Uhr im Orte der Realität nnt dem anberaumt worden, dah gedachte Realität und Fährnisse hie. Hei auch unter dem Schätzungswerthe an den Meistbietenden' blntangegebon werden, und daß jeder Licitant auf die Realität 5F leö Schätzungs« wertheS pr. 22o5 fl. als Valium zu Handen der Licitationscommission zu erlegen haben wird. Die übrigen LicitalionZbeoingmfse und das SchähungsplotocoN tonnen in den gewöhnlichen Amtsstunden täglich hieramtä eingesehen werden. Bezirksgericht Schnceberg am 4o. December 56^0. ———— Nr. »nog. ^ d i c t. Asse, die auf den Nachlaß dc5 am 7. Nov. lLHo zu Psdlaas »elstorbenen Steinmehund hüb» lers MathäusSterle, «us was innncr für einem Rechtigrunde einen Anspruch machen zu können »lauben, ^abe» denselben bei der alls den 4. Jänner ,84« , P»rmittag< 9 Uhr anberaumten Honvocalioxstagsahung so gewiß anzumelden uno d«riuthun, widrihens sie sich die Folgen dei §. 6»4 s'ldst luzuschseil?en hätten. Bezirksgericht Schneederg a>n 3. December ,34o. Z. ,862. (I) Anempfehlung. Gefertigter, welchem vom hiesigen Lödl. Stadt-Magistrate die Befugnlß als Orgeldauer ertheilt wurde, empfiehlt sich mit ganz neuen Iteg stern, welche in hiesiger Provinz noch nicht im Gebrauch sind. Die ?. 'l. Herren Kirchen-Vorstände, welche ihn in der Or-aelbaukunst oder zur Stimmung dcr Orgeln mit Aufträgen beehren, werden sich überzeugt finden, daß er Mit größter Pünctlichkeit und Accuratesse stets derselben sich entledigen wird. ^ffckr^iUInd MalihowSky, Orgelbauer, in d