Amts 33 l a t t. X'? l<»4. Nannerstag dcn 31. August iW7. S5ubn'mal - Uerlautbarnngen. Z. il/4- (3) Nr. 1L633. Verlautbarung, ^'s sind nachstehende krainische Studlnten-Stiftungsplatze erledigt, als: i) Bei der von Johann Anton Thalmtscher von Thalberg, gewesenen Dcchante und Gcneralvicar zu Laibach, un Testamente vom i5. Ziovember i/iI errichteten studentenstiftung, ein Platz dcrmcchl im jährlichen Ertrage von 3o si. ^C. M. Dieses Stipendium ist vorzüglich für studierende bestimmt, wclchc vot^ den iVchweste^n des benannten Stifters abstammen. Der Stiftungsgenuß ^schrankt sich auf keine Studie - Abtheilung. Das Prasentationsrecht gebührt dem Domcapi» tcl in Lalbacd. — 2) Der erste, Georg Töt-tinger'sche Stlftungsplatz pr. 5o ft. C.M. Die« scs Stipendium ist bestimmt: u) für Studierende, wllchc in den Pfarrbezirken von Ober, laioach, Blllichgray oder Veldcs gebürtig sind, in dcrcn Ermanglung d) für andere Studleren-de. — Das Prasmtcitionsrecht gebührt dem je-weiligm Pfarrer von Horjul. — Diejenigen Studierenden , welche emen der erwähnten Stiftungsplatze zu erhalten wünschen, haben ihre Gesuche bis i5. October d. I., und zwcir: Competenten um das Thalberg'sche Sti< pendiuni bei dem Domcapitel Laibach, Anrver-der um das Töttingcr'jche Stipendium be» d»e-scr ?andcl,stelle e>nzurcichcn, und selbe mit dem Taufscheine, dem Dürftigkeits-, Pocken - oder I'mpfungs-Zeugnisse, mit den Studien-Zeug' nisscn von beiden Semestern des Schul,ahres ,336^und 1837, ^ wie diejenigen, welche aus dem Titel der Verwandtschaft einzuschreiten gedenken, noch überbieß mtt einem lcgallsirten Stammbauin zu belegen. — Laibach am 5. Ouaust ,8)7. Z.' »175. (2) »ä Nr. 19066. Nr. 3)265. Nachricht von Vem k. k. böhmischen Landesi Gubernium. -^. Zu der errichteten Alois Klar'schen Kunst-lctfliftung von jaHrllchen 2oo fi. C. M./ wlrd der Concurs ausgeschrieben. — Der inzwischen verstorbene k k. Professor der Präger Universität, Doctor Alois Klar, hat unterm 2. Jan« ncr l6ZZ eine Künstlerstiftung mit einem Ca» pttale von 6000 fl. Conv. Münze errichtet, und dle hicvou entfallenden Interessen von 3oo st. Eonv. Münzc alb Iahrgenuß für den betreffenden Stlftlmg, Ulilcr nachstehenden Bedingun« gen bestimmt, und zwar sind zu dltscr Stiftung Künstler, namlicb Mahler oder Blldyauer be. rufen: 3) dic Böhmen zum Vatcrlande habep, bei deren Abgang jcnc auß den übligcn Bänder» des österreichischen Kots.rstaatcs; li> die unbe^ scholtcnen Wandels mid gu:cn Rufts find, und o) ihre vorzüglichen Talente und Anlagen zur schönen Kunst und ihre entschiedene Vorliebe zu deiselden, als cmgchcnde bildende Künstler, nämlich Mahler cder Bildhauer, durch mehre« re, nach dem unbefangenen Urtheile anerkannt, rechtschaffenen und bewahrten Kunstverständigen gellinqcncn Proben und Kunstlclstungen (yon bloß Mcchoinschcn ist hier kemeswegs die Rede> vorthcilhafi dargelhan und erwiesn haben, und welche cl) eifrigst besticßcn sind, ihre Ideal? dee Kunst mit den vorzüglichsten Meisterwerken der Vor , und Mitzeit vergleichend, zusammen zu halten, zu studieren, sich zur höchsten Vernoll-kommung begeisternd aufluschsvtnacn, und in ihren Leistungen mit Erfolg zu vcraugenfchein-lichen, und durch das sinnige Anstauen und Studium vollendeter Meisterwerke sich und ihren Kunsidarstellungen die möglichst höchste Vollkommenheit zu erstreben, e) Dcr ^enuß der Stiftung wahrt durch 2 Jahre, und kann bct vorzüglich guten, durch öffentlich gegeben« Proben ausgezeichneter Talmte und gemachten Fortsckrittm auch durch 3 Jahre bewilliget werden. Die Verlängerung ist für diesen Fall eben so, wie dil erste Verleihung bei dem Prascnta-tor anzusuchen, nur entfallen für diesen Fall die Beibringung der, wie wetter unten vor» kömmt, angedeuteten zwei Preis^ichnungcn. 1) Die Oblicgenhe't des Stiflungsgenieße>s ist kclnc andere, als die ihm die ?5ebe;ur Kunst rcn selbst zur Pfiicht macht, nämlich: daß cr 6l2 wenigstens zwei Drittel der anberaumten Zeit m.Rom und Italien einzig Zder Kunst lebe, und bei dem Austritte ausder Stiftung die Kirche sei< nes Tauf- oder letzten hierlandlgm Wohnortes (wenn er in Böhmen oder dem Ka»serstaate nicht geboren wäre) sogleich mit cincm Producte seiner Kunst, einem Gemälde/ einer Statueu, dgl. auf eine der Kunst,der Kirche, dem Vaterlande und seiner für die Mll, und Nachwelt würdige Art bedenke, z;) Wird der Stlftungsgenuß emem Künstler noch ein drities Jahr eingeräumt, so muß er dle hier ausgesprochen- Verpflichlung gegen die betreffende Klrchc schon wahrend die« sem dntten Jahre untcr den sonst zu gewärtie genden Folgen erfüllen. Ii) Damit jedesmahl der Kunstjüngere bei dem die höhere Wcche zur Kunst am Tage liegt, mit dieser Stiftung betheilt werde, wnd der Concurs hiezu auf ein Jahr, nämlich bis zum !. August »853 ausgeschrieben, und die sich hierum bewerben wollenden Künstler werden aufgefordert, zwei PrelSaufgaben nach eigener Erfindung zu lie» fern, von denen die Eine aus einem in Ocl gemahlten, oder in Stein oder Thon geformten Bilde mit wenigstens einer oder zwei Menschen-gestalten m etwas verkleinertem Maßstabe, und dle aridere »l» einer Zeichnung von mehreren Menschengestalten zu bestehen hatte, dcven Darstellung aus den heiligen Schriften allen und neuen Bundes, den legenden der Heiligen, der Geschichte überhaupt, und der des Vaterlandes insbesondere zu nehmen wäre. Diese beiden Preisarbeilen sind bis zum i. August i633 por« tofrei bei dem dermahllgen Stiftungspräsenta-tor, Herrn Paul Alois Klar, k. k. Krelscom» lmssar in Prag, Eonsc. Nr. i3 — 3, gegen Empfangsbescheinigung zu überreichen. — Die Über Ernennung des Herrn Präsentators zu erfolgende Verleihung der Stiftung wlrd hierauf nach dem §. 6 des Stiftsbriefes öffentlich bekannt gemacht werden. — Prag den 24. Juli lLZ/. Heinrich Losi Ritter v. kosenau, k. k. Gubernial-Sccretär. Z. il7i. (3) ^ Nr. 16700. Nr. 4?5/c!. Bekanntmachung. (Die Umwcchslung der alten Schuldverschreibungen von den verschiedenen Abtheilungen der Salzburger ^anoesschuld betreffend.) — Da die alten Schuldverschreibungen von den verschiedenen Abtheilungen der Salzburger kandesschuld, welche in Folge der am »5. December l32Ü zwischen den allerhöchsten Höfen von Oesterreich und Bayern abgeschlossenen Convention von der k. k. österreich. Regierung übernommen worden sind, bisher nicht umgeschrieben werden konnten, so hat sich die hohe k. k. allgemeine Hofkammer bestimmt gefunden, denjenigen Gläubigern, die eine Umschreibung ihrer alten Schulodocumente wünschen, diese nach vorausqegangener Liquidirung in Hofkam-mer«Obl,gationen umzustalten, und eS ist zu erwarten, daß die Vortheile, welche für die Besitzer aus der Umwechslung hervorgehen, dieselben veranlassen werden, die Umwechslung vorzunehmen. ^^ In diesen Hofkammer?Obligationen, welche von der k. k. Universal-Staals» Schuldencaffe Ausgefertigt werden, und worin der Titel der schuld mit den Worten: „ent< sprungcn aus der vertragsmäßigen Uebernahme der Landesschuld von Salzburg" ausgedrückt erscheint, werden die Capltalsbeträge, die in den alcen Schuldurkunden in Neichswährung erscheinen, auf Conventions-Münze nach dem 20 ft. Fuße reducirt. — Der ursprünglich bedungene Zinsenfuß bleibt, in so weit nicht aus der Liquidation ein verändertes Verhältniß her, vorgeht, unverändert. — Die Obligationen werden auf Namen ausgestellt, u-.d können wieder umgeschrieben, zertheilt und zusammen ge.« schrieben werden. — Die Verzinsung wird ohne Rücksicht auf die bei den alten Obligationen übliche Verzinsungszett, halbjährig vom Ausstellungstage der Obligationen gegen gestämpeltc Quittung geleistet, und zwar unmittelbar voll der Universal- Staalsschulocncasse m Wien, oder für deren Rechnung bei der Salzdurger Credltscasse. — Auch ist es den Gläubigern freigestellt, die Zinsen davon auf andere Cre-dits-Avthcilungen überweisen zu lassen. Die Hofkammer-Obligationen über die Salzburger Landesschuld sind zur börsenmäßigen Einlösung von dem allgemeinen Tilgungsfonde geeignet. Der Ausfertigung neuer Hofkammcr-Obligationen hat jedoch eine Liquidlrung der alten Schuldverschreibungen voraus zu gehen Die Gläubiger, welche die Umschreibung nn Wege der Verwechslung gegen Hofkammer: Obligationen wünschen, haben daher ihre alten Schuldi Verschuldungen an die k. k. Cameral- und Cre« dltscasse in Salzburg mit allen zum Beweise lhrer Forderung und chres Eigenthums dllnen« den Documenten in Original unter Veischlie-ßung eines unterfertigten Verzeichnisses abzugeben. Für die eingelegten Documente werden Empfangsbestätigungen ausgehändigt werden, welche zum Beweise der Uebergabe dcr Documente dienen. — Besitzer von solchen Passlv-Eapiralicn, worüber die Schuld-Urkunden in Verlust gerathen sind, haben vorlausig von dem k. k. Stadt? und Landrechte zu Salzburg, 6i3 welches die einzige Instanz für dic Amortisirung dieser Urkunden ist, die gerichtliche Amortisation derselben nach Vorschrift der Gesetze zu bewirken, und können nur gegen Beibringung der Amornsations-Erkenntmsse zur AquidirunH ihrer Forderungen zugelassen werden. — Bei Ueberreichung der alten Schuldverschreibungen haben die Glaubiger sich zuglelch zu erklären, bel welcher Ereditscasse sie die Zinsen der neu auszustellenden Hofkammev-Obligationen behe» hen wollen. —Die bis zu dem Ausstellungstage derselben uon den alten Schuldurkunden verfallenden Interessen werden in jedem Falle von der Salzburger.Eredltscasse berichtiget. — Um dle Erhebung der neuen Obligationen und der bis zum Ausstellungstage derselben von den al« ten Schuldbriefen verfallenen Zinsen, haben sich die Parteien entweder selbst, oder durch Nevollmachtlgte unter Zurückgabe der bei der Emlegung der alten Schuldbriefe erhaltenen Empfangsbestätigungen bel der Ereoitscasse in Salzburg zu melden. Dakjemge Individuum, welches eme solche Empfangsbestätigung produ-cirt, wnd als Bevollmächtigter angesehen wer» den. — Vom k. k. Landes-Prasidium. ?mz am 22. Juli ,8)7. Philipp Freih. v. Skrbensky/ k. k. Regierungspräsident. Ktavt- unV lanvrechtliche Verlautbarungen. I. 1173. (3) Nr. 64o2. Von dem f. k. Stadt- urid Landrechte in Krain wird bekannt gemacht; Es sey von die« sem Gerichte auf Ansuchen der k. k. Kammer, procuratur,m Vertretung derUntenhanendtr Herrschaft Lmtsch, wider die Herrschaft Loitsch, resp. den Besitzer derselben/ Hrn. Michael Graf v. Eoronini, wegen schuldigen 126/55 st. 22 kr. in dle öffentliche Versteigerung der dem Beklagten gehörigen, auf »24,007 fi. 55 kr. ge, schätzten Herrschaft Loltsch gewilliget, und hiezu drel Termine, und zwar auf den )5. SepleM' ber, Jo. October und 27. November i637/ jedesmahl um 10 Uhr Vormittags vor diesem k. k. Stadt, und Landrechte m>t dem Vclsaye bestimmt worden, daß, wenn diese Herrschaft weder be, der erflen noch zweiten FeilbillhungS, 2agsatzuna um den Schäyungsbetraa. oder darüber an Mann gebracht werden könnte, selbe hti der drmen auch unter dem Schahunsssbe-trageh, Sand», Steln-und Zlegel-Lieferung, der tzvte»nmltz-, ZimmermannS, Tischler- und Anstreicher, «rbetten, Vormit, tagS von 9 bls l2 Uhr; Betreff der Schlosser,, Glaser» und Vmderarbeiten/ dann der Vlar-quetenderei» Verpachtung Nachmittags von 3 bis 6 Uhr. — Hiezu werden alle Unternehmungslustigen Mit ber Erinnerung eingeladen, «men hinlänglichen Geldverlag mitzubringen, um vor d«r ilcitatlon das d,e Zulassung hiezu bldmglnde Vadium (Reuaeld), als Ersteh« abec dle Eautwn erlegen zu können/ und zwar: ! Vad^^aut. GÜld'^inCM. 1. Betreff der Kalk-, Sand-, Ste,n-undZilgellieferunl> sammt Zufuhr . . 20 60 2. Zlmmermanns ^ » » 2o 80 3. Tischler F ' ' 20 60 4. Schlosser s ' « ^o 60 l 5. Glaser ^-Arbeit 10 2a ! 6. Anstreicher ^ » ' 6 »6 ^ 7. Eteirimetz 1 ' ' ^ ^^ 3. Vlnder / - ' 6 12 ' 9. Marquetenderei-Verpach: ^ tung . . . . - lo 25 ^ Schriftliche Offerte werden nur unter folgenden Bedingungen berücksichtiget werden: 2) wenn solche noch vor dem förmlichen Ab« schlusse der l,citations-Verhandlung einlangen, und denselben das bestimmte Vadium oder statt dessen der Cassa-Erlagschein beigeschlossen ist. d) Wenn der Offerent in seinem Un«rbiethungs, 6>4 Schreiben ausdrücklich sich «rklarl, daß er in Nichts von den Lic>lailons< oder sontiactsbe» dtngungen abwelchen wolle, vielmehr durchsein schriftliches Offert sich eben so verbindlich mache, als wenn lhm die iicltatlonsbcoingungen bei der mündl»hen Versteigerung voigelesen wor, den wären, und er dieselben, so wie das Protocol! selbst mlt unterschrieben hälte. c) Wenn «r sich m dem schriftlichen Offerte zuglnch ver-pstlchtet, im Falle er Er^cher bliebe, nach er, hallener officieller Kenntn>ß hlevon, das Va» dlum zur vollen Caution unverzüglich ju er5 ganzen, und Falls er dleses unterließe, sich dem richterlichen Verfahren ganz, und zwar so zu unterwerfen, als wenn er di« Caution selbst «rlegt und die Lieferung übernommen hätle, so daß er also auch zur Ergänzung dersaution ouf gesetzlichem W:ge verhallen werden kann. ) Erklärungen, wtezum Belip,el, daß Jemand »mmer noch um e»n oder einige Procente besser biethe, als der zur Zeit noch unbekannte mündliche Bestboth, werden mchl berücksichtiget. — D,e übrigen Licltations» und sontractsbedlngungentönlien täglich wah, rend den gewöhnlichen Kmtsstunden bel der k. k. Kasernen »Verwaltung, ,n der Gl. Pe» tecS:Volstaot Haus Nr. 23, eingesehen werden. -» Von der k. k. Kasernen, Verwaltung zu Lalbach am 24. August 1837. Z. ,182. (2) Z. io5oI VI. Ku ndmachung. Von der k. k. kameral-Vezi ks-Verwaltung laibach wird bekannt aemacht, daß der Vezug der allgemeinen Verzehrungesteuer von t>en nachbenannten'<3>teuerobjccten in der unten angeführten Gleuer, Gememde^ a^f das Vcrlvallungkjlihr lL38, jedoch unter Votbehalt 5ge mündliche Vcrstclarrun^, bei welcher auch die nach der hohen Gub«r-nial-3urrenbe vom 20. Juni i656> ^r. lIg^g, verfaßten und mit dem VadlUm belegten schriftlichen Offerte überreicht werden können, wenn es o»e Pachtlustlaen nicht vorziehen, solche schon uor dem Tage der mündlichen Versteigerung dem k. k. GefäNenwach »Untermspector m Mottling zu übergeben, an den nachbenannten sagen 'und Orten werde abgehalten werden. AusrüfßprllS für H Bei der löbl. ' ^, . 5 Für die Im W«m,We,n. t Am Blzirksobrig« "?^ "^ Fleisch« Hauptgemnnde Bezirke Maische, dann Z keit zu - bssmott ß Siebenten 8 Pölland Pöüand Sep^mber ^.^^ g^ ^ ^ » Vormittags . » Den zehnten T)e>l dieses Ausrufspreises haben die mündlichen kicitanttn vor der Verftel-gerun^l als Va)lurn zu erlegen, die schriftlichen Offerte aber würdens, wenn fi» nicht wit dem zo^Vadimn belegt sino, unbelücksicht'gt bleiben müssen. — Uebrlgens können die sämmt-l'venPachtbedingnlsse sowohl bei dieser öameral^Bjlrks-Verwaltung. alsbeldlM obgedachtm Oifällenwach - Unterlnspector eingesehen werden. — K. K. LaM«al F Bezirks , Vtrnaltuna «a,bach am 24. August 1657. z " » 6l5 Giubernial - Verlautbarungen. Z. 1178. (2) aä Nr. 20079. Nr. 10292. Edict dcs k. k. illy. östr. küssl. Appellationsgcrichtcs. — Da bn dem k. k. stcycrmark. i!andrechte eine Naihsstclle mit dem sistemisiricn Gehalte lioi^ jährlichen l/,c>0 st. C. M. und dem Vor« rückungsrechte »n die höhere Besoldung von ,600 und i8ao fl. E. M. ln Erledigung gc-kcmmenist, so wird dieses mit dem zur allgemeinen KcmUn'ß qcdracht, daß jene, welche sich um dieje Stelle bewerben wollen, ihre gehörig belegten Gesuche nebst der Erklärung, ob, nnd m welchem Grade sie m»t emem Beamten dcs besagten k. k. ^andrechtcs verwandt oder verschwägert seyen, binnen vier Wochen, vom Tage der crstcn Einschaltung dieses Edicts in d,e Wiener, Zcitungsblätter, durch ihre Vorstände bel dem k. k. steyermärk. Landrechte ein- zubringen haben. — Klagenfuvt am lo. August lLZT«__________^__^________________ Z. 117a. (2) 2a Nr. 2006,. Nr. 56'i5, Edict. . Von dem k. k. karnth. Stadt- und Lande rechte wird bekannt gemacht, daß bei demselben clne Negistrantenstclle, mit dem jährlichen Gehalte von 600 si. E. M., in Erledigung gekom, men scy. — Die Bewerber um diesen Dienst» Posten habcn daher ihre gehörig belegten Ecm-petenzgcsuche, in welchen sie auch anzugeben haben, ob und in welchem Grade sie mit e^e nem Individuo dieses k. k. Stadt- und Land-rechtes verwandt oder verschwägert seyen, längstens binnen 4 Wochen, vom Zeitpuncte der ersten Einschaltung d>cscs Edictcs in die Kl^« gcnfurter-Zettlmg, hicher zu überreichen, und »n so fern sie schon angestellt sind, durch ,hre Vorstände einbcgleiten zu lassen. — Klagenfurt den 9. August 1637. Aemtllche V^rlautdarungm. 3. 1172. (2) 3W "'"/29,5 K. D. K u n d m a cd u n y. Nachdem die am 12. Auguss 16)7 «bgt» Dsltcne L»citat!on, zur Illeferung der Druckar-betten für die s. t. Eameralgcfallen-Vermal» tung, so wle für den Bedarf der uritetstehen-bcn k. k. Ecimeral - Bezirks- Verwallungen und Taxa'mter, auf das Vlllltarjahr »838 und be- ziehungsweise auf dieMilltarjahre z836, l83<) und i9^0, den beabsichtigten Erfolg n»ckt gr^ hadt hat, so wird ezne neuerliche sän»flllch? Offerten - Behandlung hiermit, eröffnet. Die Bedlngnisse sind folgende: ,) Der beiläufige einjährige Bedarf an Druckarbliten, der ange« nommene Ausrufbpreis und das entfallend? lo,"v Vadlum ist aus nachstehender Uebersicht zu ersehen: For, bliläusig?r Ausrufs- entfallen« Hlevon ^ Bedarf pr«is . ^ .. entfallet mat Benennung der Papier, Gattung auf nn pr. "'^eld. .^.^^^ ^^ Jahr Nieß betrag Vadmm " """ ^"^ "^ R.sße > fi j kr.s"fl. z kr. z ss. >" 1 klein Conztpt ... 5oo 2 5^ iä5n — iä5 — 2 groß dito . . . . I/o I 20 ,233 20 123 20 I ^'ltcIfelsiiK5t''sei . , ^c> 3 20 i33 20 i3 20 ^ klein Mcd'.an-Eonzcvt . . ilo 3 2ä 37ä -^ 37 2/^ 5 „ ., Kanzlei . >. 690 3 2H 1666 — 166 36 6 aroß Median ... ä5 3 56 ,77 — ,7^2 7 Negal .... 78 5 - I9N — 3g — ! ! lj Imperial . . . . 2 5 2/, 12! 4g , ,7! Summe ^- i —«o4)b 28 l 54äl39 > to Kanzlei..... 16'/, 2l 6 groß Median ....... ^7'/» 23 7 Regal........ 20 »7 8 Imperial ........ 2, Zo 2) Die Lieferung der Druckarbeit «uß jederzeit nach dem Inhalte der schriftlichen Bestdllung, «lt welcher der Vruckcontrahent jedesmahl da« nöthige Papitr erhält, auf das pünktlichste geschehen. Der Esntrahent t)at für jeden Gcha-den zu haften, welcher darch Zeitvsrsaumn»ß >e» Gefallen verursacht werden würd?, und die Druckarbeit rein und f hlerlos zu lkfern, widri-ßtns dltselbenlcht angenommen würhe.—H)De» Eontrahent darf n,chts in Druck legen, wor« ilber er nicht entweder einen schriftlichen Auf, Nag oon dem Heconomate, oder von der k. k. Eameralgefällen«Verwaltungs'ELpedlts-Dlrec« tion erhalt. — 5) Der Oruckcontrahent muß sich hie von der k. k. kameralgefallen»Verwaltung be« stimmten Adler, lettcrn und Limen selbtt aus sigenem beischaffen und jederzeit jene Lettern zum Drucke nehmen, welche man verlangen wird. — 6j Bei den Druckarbtiten lft oben und unten, dann an der Seile des Papiers mcht mehr als höchstens i Zoll, auch, wenn es gefordert wird, am Rande nur ^ Zoll weiß zu lassen.—7) Ist der Drucker umerelgener Haftung verpflichtet, Macularien von gedruckten Quittungen, Volleten und überhaupt von allen Druckereien, wo mit den Maeularien zum Nachtheile dei Aerars ober des Publicums Vhßbräuche gemacht werden könnten/ der Ca-»lralgefällen-Verwaltung, ohne alle Vergü« tung zur Vertilgung gewissenhaft zu übergeben. Bei Unterlassung dieser Uebergabe, wie auch dann, wenn von des Druckers Leuten «m solcher Bogen verschleppt oder zum Nachtheile des Aerars oder der Partheien verkauft oder Verschenkt, oder wenn überhaupt von den be- stellten Arbeiten etwas verkauft oder verschenkt, oder jemanden aus was immer für eine» Grunde mitgetheilt würde, bleibt der Druckcon, trahent mckl nur für allen daraus hervorge., henden SchadenvtrantwortliH und ersatzpfiich, lig, sondern auch verbunden, bei jedem Bf« tretungsfalle eine konvenzionalssrafe von 2H fi. ss. M. an die t. k. kameralgefälleno Verwal, tung zu bezahlen, der «< noch überdieß in eine» solchen Falle frei steht, sogleich den abgeschlossn nen Vertrag ohne weitere Aufkündigung wie« der aufzuheben,— 9) Die Zahlung geschieht nach Ausgang eines jeden Mlw. Qumtals, undesmuß dem Eontoüberdleg«likferten Druck« arbeiten nebst der erhaltenen Bestellung auH ein Bogen von je^er gellcferten Gattung bli» gelegt werden. Die Conten für die Druckar« beiten müffen abgesondert nach den emzelnen Gtfallszweigen auf classenmäß,g«m Gtampel^ papier geschrieben seyn, und jedem Conto muß die Recognition oes Oeconomates über die qua< lität, und quantitätmäß'ge Lieferung beigelegt werden. —9) Für jcde Quantität, welche nur unter einem R»eße zum Drucke bestimmt wird, w»rd, mit Ausnahme der Circular, Verordnun» gen, deren Bedarf in der Regel nur ^ odee 7, R»eß ist, di« Bezahlung des Druckerlohnes so geleistet, als wäre ein ganzer R,eß bestellt worden, was jehoch an Druckarbclten üblv einen, zwei oder mehrere Ricße in geringerem, einen Rieß nicht errtichenden Quantitäten be» stellt nnrd, wird nur nach dem, im Verhält« Nisse zu einem Nieße entfallenden Theilbetrage bezahlt. — zo) sollte au« Versehen d«K Druck, contrahenten ein größeres Papierfvrmat g?e 617 nommen werden, so würde nur nach der Bessel-lung 0«e Zahlung gtltlstet. Sollte jedoch e»n kleineres Paplerformal verwendet worden seyn, als bestellt wurde, so hat der Eontrahent dl« Zahlung nur nach der gelieferten Gattung an« zusprechen. Könnte eme solche Lieferung nach Befunde der sameralgefallen-Vnwaltung nicht aebraucht werden, so wnd dieselbe ohlie lveilns zurückgewiesen und es muß dieselbe sogleich erseht werden. ««. n) W»rd kcln Unterschied im Preise gemacht, ob auf emem Bogen o»el oder wenig gedruckt wlrd. — z2) Darf, ee mag die Auftage (,toß oder klemsepn, te«n besonde5 rer Getzerlohn aufgerechnet werden, nur bei den Quersatzen ,n den Tabellen, wenn sie auf »ehreren Gellen eme« Bogens uorkommen, ist der EonlrahilU berechtlgel, um den 4. Thell des bestimmten Druckerlohns mehr aufzurech« NtN; bei Druckarbllten mtt emer andern «ls d«r schwarzen Farbe wird dagegen ke»ne Auf» besserung des Druckerlohnes Glatt g,g«btn. — »3) Wenn belm Ablaufe des EonrracteS das Protocol! der noch wahrend der Dauer desselben ausgeschriebenen Licitativn über die liefe» ,ung für die nachfolgende Zeit noch mcht genehmiget wäre, folglich erst spater ratlsicivt wm-le, ist der Eontrahcnt vcrpstichtet, dle Drucl-arbeit um die Preise des alten Eontractes und «nter denselben Bedingungen, in so lange zu liefern, bis dle Ratification einer spätern dieß, falligen Licitatlon erfolgt, deren möglichste Be» schlcutngung der Eameral - Gefällenvcrwaltulig zusagt. — ,4) Erfüllt der Eontrahcnt die Eon» tractsbedlngmssc nicht, so hat die k. k. Eamcral-Gefallenverwaltuiig d,c Wahl, den Contra-hel.ten entweder zur Erfüllung der Bedingnisse zu verhalten, oder die Lieferung neuerdings auszublühen, und dieselbe ist in beiden Fallen berechtiget, für die dcm Aerar zustehenden Ause lagen und Nachtheile sich mittelst dcr erlegten Eautlon, und wcnn dicse nlcht hinreichen sollte, auch aus dem übrigen Vermögen des Eontra-henten schadlos zu halten. — ,5) Die Lieferung wird für das Militärjahr i8Z3, und be-zlebungswelse ft,r d>e Mllltarjahre i8<)6, jöZ9 und 18/^0, in der Art ausgebothcn, daß es der k. k. Eameral-Gefallenvcrwaltling frei steht, in jedem beliebigen Zeitpuncte den Contract mer-ttljahrig alifzukündlgen. — 16) Dle Cameras Gefäll^nuerwaltung ist an den veranschlagten beiläufigen Bedarf weder im Ganzen, noch nach den einzelnen Gattungen gebunden, sondern derselben steht es frei, die Lieferung größerer odcr flcinerer Quantitäten ;u fordern, so wie auch die für die k,k. Cam. Bez. Verwaltungen zu Triest, Görz und Klagcnfurt, dann dze k. k. Taramtcr ztt Trlest, Görz und Klagenfliit c,fo>dcrlichen Druclarbcltcn anderwärts beistellen zu lassen, ohne daß der Eontrshenl einer Mehrlieferung nach den Conlractspre,sen sich zu entgehen, oder für das Nichlgelnstetö eine Entschädigung zu verlangen berechtiget wäre. 17) Ied^r Llcfe« rungblustige hat sein schlifclichcö und vcrsicgcl-tes Offert mit dcr Aufschrift: „Ossert für die Lieferung der Drucka,bellcn der k. k. illyr. Ea-meral ^ Gcfallcnverwaltung wahrend der Mll»-tärjahre ,636, ^8)9 und ltt.,o," längstens bis 21. September 16)7 Mittags um 12 Uhr im Bureau des k. k. Hofrolhes und Vorstehers der k. k. Cameral'Gefallen-Verwallung zu ^ciibach einzulegen, um welche Zelt die eingelegten Offerte commissionell werden eröffnet und vroto-colllN werden, daher auch nach Ablauf d,esc5 festgesetzten Termmcs auf nachträglich überreiche te Offerte keme Rücksicht mehr genommen wer, den wird. Daß Offet muß den G,'genst»,!'d des Anbsthes, den Pre:s >.'on einem Ricß dcr genau zu bezeichnenden Pavieiganung ln Buchstaben ausgedrückt, ferncr das Vadium in ba» rem Oelde oder Banknoten, odcr den Depositenschein über das bci e'ne«n dcr unttn dezeich« neten Taxämter oder Cassen erlegte Vadiu,,', die Erklärung, auf welche Avt die Eautlon sicher gestellt werden wolle, endlich dcn eigenhändig gefertigten Namen und Wohnort oes Offcr'entcn enthalten. Dasselbe ist für dcn Ossnentm gleich nach erfolgter Ueberrcichung, für das Aerar aber erst nach geschehener Annahme des Anbothcs von Seite der k. f. sameral-Gefällen-Verwaltung verbindlich. Offene, welche nicht in dieser Art verfaßt sind, und die angeführten Erfvrdernisse nicht genau enthalten, odcr bloß im Allgemeinen lauten, z. B. „ich erbiethe mlch, die Druckarbeitcn um ^ Percent wohlfeiler ;u liefern, als der geringste Anboch ist," können und werden Nlcht berücksichtiget werden, jo wie derlei allgemeine Zusätze zu ordentlichen Offer« ten ganz ohne Erfolg bleiben würden. Auch muß in der Offerte das Zeltungoblan, in w?l° chem die tieferungsdedingnisse bekannt yegcben sind, mit der ausdrücklichen Erklärung dcs Of-foremen bezogen werden, daß sich derleldc a! .>>! darin vorkommenden Bedingungen uincrwers'c. iL) Der Eameral.-Gefillcnverwciltung steht cs fre«, diese oder jene Offerte zu genehmigen, odcr aber nach Befinden auch alle zu verwerfen, iq) Bleibt cm nicht unmittelbar in Laibach wohnhafter Offerent L,efe ?'r endlich durch Einbeloffung re^ durch dle q?l'e, ferte A'bnt lns Verdienen gebrachten Vergü: tungsbetrages geleistet werden. Sollte die Caution nicht rechtjetti^ geleistet wciden, so soll es der k. k. Cameralgefaüen-Verwnllun; frcl flehen, entweder das erlegte V"dl,.'m als dm Slaat^schaye verfallen zurückz^b halten, oder auf Gefahr und Kosten des durch Unter» lajsung des bedungenen Eautlonserla^es v?l--Ir^gsbrüchigen Eontrahcnttn üb^r di? von ihm erstandene kleferung einen ncu^n Vertrag auf die für zweckmäßig anerkannte Welse, u^d zu d'1 Pre,sen, um welche dlese Lieferung von einem andern Eontrahenten übernommen wird, einzugehen. — 22) Nach q?sch?henerAnnabme dee> Offrrtcs wird dcm Off rentenem förmlicher L'cfilun^^ertrag in drel Par,en abg?schloff?n und ausgefertiget werd?,-., welcher mit seinen N?bten und Verblndlichkeltcn au,,d auf die Erben dii Eontrahcntkn überzugchen hat. Für das eine Pare bat der?ieferant die classens maßtge Srampelgebühr zu berichtigen. Im Falle daß der Offerent den förmlichen Contract zu fertigen sich weigerte, vertritt das glneh» nngte Offerr die Stelle des sch'iflllchen Eon-tractes, und der unter 2l) gedachte vlerwöckent, llche Ccrmin hat vom Tag? der Zustellung dec Verständigung, von der erfvlglen Annahme dcs Anboth^ an, zu laufen. D,e Camera!» gefallen-Verwaltung hat «ber die Wahl, den Crstehcr entweder zur Erfüllung der kuydges machten Lteferuna.sd?blngn,ffr ^u verhalten, oder den slintract auf desi?,, Gefahr und UlN kossen neuerdings auszuhlclhrn, und das er» l?qle Vadium, entweder »m ersten Faüe auf Abschlag der höhern Beköstigung, oder im zweiten Falle auf Abschlag der zu ersetzenden. Differenz, zuruckzubrhalten; ,m Falle' aber/ als 0er neue Bestdoth keilies Ersatzes bedürfte, als verfallen ewzuzikheli. — Von der k. s. «llyrischen Eamtralgefallen'Verwaltung kaibaH am 21. August 163/. Z. !il)4. '<»,'. Nr. !0233/XVlI Verlautbarung. In Folge Bewilligung der woh'llöblicken k. k. Cameralgefallen-Verwaltung vom 12. Au» gust ,35/, 3- ""V269« ^-, wild die Came-l-al-Clsgrubc in der Grabllcha-Vorsladt zu kaidach, für die Zeit vom l. November ,837 bls letzten October »8^3 an den Melsibiciher in Pzcht überlassen werden. — Die dicßfallige Llcltation wird am 4. September 1837 bei dem Verwallungsamte der k. k. Fondsgüter zu kai; bach abgehalten werden, bei welcher der letzte Pachlschilling jährlicher ä6 fi. 10 kr. als Aus» rufspreis angenommen wud. — Pachtlustige werden sohin eingeladen, bei dieser Llcitalioi^ mit dem iavercentigen Betrage des Ausrufs-p,c,scs als Vadium versehen, zu erscheinen, wo-bel noch bemerkt wird, daß die bezüglichen Li-citationsbedingnifse bei dcm Verwaltuligsamte dcr k. k. Fondsgütcr ^u Laibach m den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden können.-— K. K. Eameral Bezirksverrvaltung. Lalbach am ^9. August l83/. vermischte Verlautbarungen. 3. "87. (2) Eine Fannlle wünscht einige siudi-rende Knaben in Kost und Quartier zu nehmen. Das Nähere erfährt mau am Platz, Haus Nr. 5, im 2. Stock.