Freytag den 29. September 1826. An die Gebäude besltzer, welche sich zur Theilnahme an der nach dem Antra. ge der steyeimärtlschen Landwiithschaft inSteyer» mark, Kärnten und Krain zu errichtenden wechselseitigen Brandschaden . Verfi. cherungsanstalt bereits eltlart haben. Vom Ctntralausschusse d«r k. k. steyerm. Landwittb' schaftZgestUschaft. (Aub d<: so vielen Ländern, wo wechsel, seitige und auf Gewinn berechnet« Feuerassecuranzgesell. schaften seit langer Zeit bereits bestehen, oder bestan» den haben, mehrfällig nachgewiesen werden. Damit demnach so viele tausend Gebäudebesitzer, welche/ i welch« sich zur Theil< nabwe an dieser Anstalt bereits erkläret, und alö För« der« derselben sich besonders ausgezeichnet haben, eine eig«ne Commission zusammengesetzt, deren Geschäftes ist, in der Zwischenzeit Me zur Gründung dieser Ver. sicherungsanstalt nöthigen Einleitungen und Volteh, rungen zu treffen. Diese Commission, deren Glieder unmittelbar von Sr. des Erzherzogs Johann kaiserliche Hoheit, als Präsidenten der steyermällischelt LandwiithschaftSczesellschaf't, gewahlet wurden, hat be< reits ihre Arbeiten begonnen, und wird hoffentlich auch selbe noch vor dem Erscheinen der alleshöchsttnorls ge« nehmiZten Statuten beendigen. Jene, welche sich als Theilnehmer an der im An-trage stehenden steyermärlischen Feueraistcuranz bereits evtläre^t haben, od«r noch sich erklären, und dadurch zur Ergänzung der an dem bedungenen Assecuranzlapi. ta> von »o Millionen noch abgängige?: kleinen Summe des zu versichernden Gebäudewerthes beytragen, ton« nen indessen ruhig und unbesorgt die Errichtung dieser so gemeinnützigen vaterländischen Anstalt erwarten , da sie die Wahl haben, bey irgend einer von den Actiengesell« schafteu einstweilen, biz die steyermälkisch, Versiche-rungsanstallzu Stande kommt, etwa auf drey ode« s«chS M«n«the ihre Gebäude in Versicherung zu ge» ben, und sich dadurch für dieje Zeit gegen die stets drohende Feu«rsgefahr sicher zu stellen. *') WoNen ab»r di« Gebaudsbesitzer, welch« «S fü« vortheilhaft halten, in einer wechselseitigen Brandschaden « Versicherungsanstalt ihre Gebäude v l2 und ,3 wrer Statuten, Glaube auf drey Monathe , gegen VschinembejaMn« d«r Prämie für die ang«^ l,in «n Gelbgewintt zu ziehen beabsichtig«» / und di« «in» gehobenen Deytragigeloer nicht zu Handelsspeculalio. nen benutzen, sondern damit einzig und allein «m In» teresse ihrer Thtilnehmer gebahren, ihre Solidität be» wahren. Grätz, am 23. August »6t6.' --------, , »«,« ------ Die Erdt und ihre Bewohner. e aus der feinsten Fäden Gewebe sich D