H m t 2 N l H t t M°- 89. Samstag Mtt 29. Mär) 1828., Z. Zio. (Z) 2ä ^^l.. däö^äio. Verlautbarung über die zu Ragusa, in Dalmaüen erledige te Kreiswundarzten - Dtelle. — Die hohe Hofkanzlcy hat mit Verordnung vom Z. laufenden Monathes, Zahl 262), eröffnet, daß zu Ragusa m DalmaNen, dle Krels-Wundärzten - Dtelle, womtt ein Gchalr von jährlichen Vier Hundert Gulden Eonv. Münze verbunden ist, erlcdiZ^t worden sey; daß jedoch kem Btttwerber bey dieser Besetzung berücksichtiget werden könne, der nicht Magister oder Patron der Chyrurgle ist, und nebst seinen Fähigkeiten, Kenntnissen und Verdiensten sich auch über die erlernce Thler-arzneykunde, und über die hinlängliche Fertigkeit m der italienischen oder Mvrifchen Sprache auszuweisen vermag. — Die Blttwerber haben fohin ihre gehörig belegten Gesuche längstens bis Ende Äpnl d,cses Jahres an das Dalmatiner-Gubermum zu Zara einzusenden. Lachach am iZ. März 1628° Al 0 ps Frevherr v. Taufferer, k. k. Gubermal-Secvttar. Z. I20. (I) Cu! ren 0 e Nr. 460^. des k. k. »Lyrischen GuberniuMs zu Laldach. Die Fuhren für Leichenhof-Baulichkeiten sind von der Weg, und Brückenmauth befreyt. — Vermög allerhöchster Entschließung Seiner Majestät, vom lg. Mao 162:, sind alle ^ zu Klrchen-, Pfarr- und Vchulbaulichkeiten nach den bestehenden Gesetzen unentgeldlich zu leistenden Fuhren von der Entrichtung der Weg- und Brückenmauthe befreyl. —. Nun ist der Zweifel erhoben worden, ob unter dieser Befreyung auch die Fuhren , welche für Leichenhof-Baulichkeiten unentgeldllch ^, leistet werden, begriffen sind; dann, ob in Fällest/ wenn solche unentgeldllch zu leistende Fuhren von den dazu Verpflichteten an Kndere Fuhrleute oder Unternehmer, geg-en BezahlunZ zur Leistung übertragen werden, auch diesen d« Befreyung zukommt. — In Erwägung/ daß dle Lnchenhöfe eine wesent-llche'Zugchör der Kirchen sind; dann, daß die allgemeine Vorschrift die Weg- und Brü-ckenwauth-Freyheit bey andern derley Fuh-renstcllungen, namentlich für dte Natural-Aefcrungs l Transporte, auch für die von den Unterthanen gemietheten Fuhren bestimmt hat; ist von der hohen allgemeinen Hofkammcr, im, Einverständnisse mit der hohen vereinigten Hofkanzley anerkannt worden: z.) daß die Weg- und Brückenmauth-Befrepung für die zu Kirchen 5, Pfarre und Schulbaullchkei-ten nach den besiehenden Gesetzen unentgeldllch zu leistenden Fuhren, auch alle derley Fuhren begreift , welche für Lnchenhof-Baulichkeiten uncntgeldlich geleistet werden müssen; 2.) daß diest Befreyung ohne Unter, schied ^talt finden muß,, ob d,e zur Leistung solcher Fuhren Verpflichteten, dnse selbst, oder durch andere gegen Bezahlung leisten. — Diese Erläuterungen werden in Folge bohen Hofkammer - Decrets vom Zo. Jänner/l. I., Nr. 2853/ im Nachhange zu der Euber-nial-Currcnde vom ^5. Iuny 182!/ Zahl 72/42/ zur allgemeinen Kenntniß gcbrackr. Laiback am 6. März 1828. Joseph Camillo Freyherr v. Schnnddurg,- Gouverneur. Franz Ritter u. Iakomini, k. k. Gubernial-Sccretar, als Referent. 52. ZI^. (z) - aä Nub. Nr. 6220. ^Verlautbarung . der Besetzung emes karnthn. Ferdmandenchen Stlftungsplatzcs im k. k. Konvlkte zu Gray. — Es ist ein kärnthnischer Ferdinandeischer Stiftungsftlatz, im k. k. Konvikte zu Gratz, in Erledigung gekommen. Zu demselben sind vsrzügllch aus Karnthen gebürtige Studierende berufen, ohne daß jedoch hmdurch Andere ausgeschlossen werden / nur muß der. 262 Jüngling das Gymnasium bereits angetreten-d!3 ytsrie Grammatualclaff? und das vierzehnte Lebensjahr aber noch nicht überschritten haben. — Die Snfmngs-Verber haben slch Verbindlich zu machen, den zum jährlichen Unterhalte des Zöglings nach buchhalterischer RechnunZs-Adjuftlrung über den Stlf-tungsertrag von 3/6 st. l kr. W. W., erforderlichen Aufwand aus eigenem Vermögen zu decken.— Ua, chnen die beyläufige Kennt« Nlß dieser DaraufzahlunZ zu verschaffen^ wel-, che übrigens für das laufende Jahr, indem die vrälimimrten. Vcrpfiegskosten für einen W?nfl!mg 690 st. 2Z kr. "W. W. betragen, gegen vorhin sich bedeutend vermindert haben, so ist dle Einleitung getroffen worden, daß jahrs lzch am Anfange des Schuljahrs der höchste Ver-pst?gskostenbetrag, über welchen hieraus eine Daraufzahlung nicht Blatt findet, bestimmet wlrd. — Die Auskunfc hierüber ist stels bey der Direction, dcs Institutes zu erhalten. — Wer sich um diesen Zliftpsatz für seinen Sohn oder Mündel bewerben will, hat das mtt dem Taufscheme, mtt d?n Scudienzeug-mffen der zwey letzten Semester, mtt dem Ge» sundheits- und Pockemmpfungs - Zeugnisse, dann mit einem Vermögensauswels? belegte Gesuch/ in welchem die oben bemerkte Dar-aufzahlungs-Erklärung ausdrücklich enthalccn seyn muß , längstens bis Ende Äprtl l. I,, bey dem Gubernlum zu übcrreichsn. -^ Gratz am 6. März 1828. Nreisämtliche UerlTNtbaruttIen. Z. ZZ.4. Nr. 2046« In Folge hoher Gubernial - Verordnung V0N lg. v. M., Zahl 23Z4/ wlrd wegen Herstellung der, im Bchiffrcr'schcn Can on l-cats » Hause in Latbach, erhobenen Bauze-brechen, am 1. April d. I., Vormittags 10 Uhr/ eine Minuendo - Llcttatwn bey diesem k. k. Krelsamte statt finden. — Der aa Maurer-, Zimmermanns-, Hlschler-/ Schols-ser-, Hafnern und Glaste - Arbeit, buchhalterisch richtig gestellte Gesammtkustenbetrag belauft sich auf 176 st. 8 kr. — Die Lm-lattonsl'ustigeq werden mtt dem Bemerken hzezu zu erscheinen eingeladen, daß der detail lirte Kostenüberschlag und die Bedmgmsse - hieramts eingesehen werden können. —- Kals. Könlgl. Kreisamt Laibach am 20. März 1828. Z. 525. U) '^ Nr. igl5. Kundmachung. Zu Folge eines Ansuchens der k. k. Law bssbau ^Dlvection, vom 23. v. M./ Z. 4S2, wird wegen der mit hoher Guöermal-Verordnung, uom !5. n. M., Z. 3c)38 , be- wisslgren Her^ellung eines zur Regulirung des Femritz Flusse, nöthigen Faschinen ^Werkes, deren Kosten sich auf 121 st. 39 kr. belaufen, am Zi. d. M. Vormittags io Uhr, bey diesem k. k. Kreisamte eine Mmuendo-Licitation abgehalten werdzn. — Dte zur Uebernahme dleser Herstellung Lusttragenden, werden dem» nach mtt ocm.Beysaye zur Licitation zu er, scheinen eingeladen, daß der dttßfallige Kos Üen - Ueberschlag hieramts eingesehen werden könne. — K. K. Kreisamr kmbach am Za. März 182g. KtaVt- !lnv lanvrechtliche Verlautbarungen. 3^ Z26. (1) ^ Mr. 1356. Von dem k. k. Dtadt- und Landrechte in Kram wn-d hiemit bekannt gemacht: Es sey über Ansuchen des Nckolsus Recher, und I F. Rnsden, durch Dr. Wurzbach, bey dem Umstände, daß sich bey der am I. März l. I., uor sich gegangenen Verstelgerungstagsatzung kein Kauflustiger gemeldet hat, zur neuerlichen Fetlblechung , des zur ehemahligen Ignaz 0. Wallensperg'schen K. W. gehörigen, hier m der Stadt, «nd 3onsc. Nr. g/,. befindlichen Hauses, die Tagsatzung auf den 21. Apnl l. I., Vormittags um gU^hr,.vor die-scm Gerichte mtt dem Beysatze bestimmt worden, daß gedachtes Haus bey dieser kleita-tionstagsatzung auch unter dem Dchatzungs-' werthe von 6ag/ st. 5c> kr., hintangegeben werden wird. Dle Licttationsbedingniffe und dasSchä^ tzungsvrotoeoll können zu den gewöhnlichen Amtsstunden in der dttßlandrschllichen Reg^ stratur eingesehen werden. Laibach den ia. M^rz ^,32g. ^„^^—— Nr. iZ^z. Von dem k. k. Btadt- und Landrechte in Kram wird dem unbewußt wo befindlichen Franz Ieran, und deffen gleichfalls unbekannten Erben, mittelst Zegenwarttgen Edicts erinnert: Es habe wwer sie bey diesem Gerichts die Anna Lip3, als Joseph Dpp'sche Erbinn, wegen Verjährte und Erlo schen - Erklärung des Urtheils / ääo. i2.Map, intadu^ law 3Z.Iunv 1763, über 800 ss. Klags ein, gebracht, und um r,chterllche Hälfe gebethen. Da der Aufenthaltsort des beklagten Franz Isran und dessen Erben diesem Gerichte un--bekannt, und weil sie vlelleicht aus den k. k. Erblanden abwesend sind, so hat man zu deren Vertheidigung, und auf ihre Gefahr und 263 Unkosten/ den hierortigsn Gerichtsadoocaten, Dr Stermolle, als Curator bestellt, mtt welchem die angebrachte Rechtssache nach der bestehenden Gerichtsordnung ausgeführt undent-schieden werden wird. Franz Ieran und m-ne Erben werden dessen zu dem End3 erinnert , damit sie allenfalls zu rechter Znt selbst erscheinen, oder inzwischen dem bestimmten Vertreter ihre Rechtsbehelfe an die Hand geben, oder auch sich selbst emen andern Sachwalter zu bestellen und diesem Gerichte nahmhaft zu machen, und überhaupt in die rechtlichen ordnungsmäßigen Wege einzuschreiten wissen mögen, insbesondere, da sie sich, die aus Verabsäumung entstehenden Folgen beyzumes-ftn haben werden. Laibach den zi. März 1828. Z. Z24. (!) Nr. iZ4a- Von dem k. k. Stadt- und Landrechte in Kram wird hiemit öffentlich bekannt gemacht : Es sey über Ansuchen des Herrn Wenzel von Gandin/ in tue freywiLige Versteige^ rung des auf seinem Namen grundbüchltch umgeschriebenen, in der Pollana - Vorstadt, sub Consc. Nr. 60, liegenden, dem hiesigen, Stadtmagistrate dienstbaren, und auf loaoo fi. betheuerten laudcmialfrepen Patidenkhauses/ sammt dazu gehörtgen großen Küchen- und Obstgartens, gewilliget, und zu dusem Ende eine einzige Tagsatzung auf den 5. May d. I., Früh um y Uhr, vsr diesem k. k. Stadt-und Landrechte angeordnet. Nach Angabe des Herrn Bittssesiers besteht dieses in der Nähe des großen Marktplatzes und des Gymnasial-Gsbaudes liegende, nach seiner ganzen Lange 14 Wiener Klafter, 2 Schuh messende, mit Ziegeln doppelt eingedeckte, nn guten Baustande befindliche, und zu jeder Art Speculation sehr geeignete Haus, aus drey Stock« werken, und aus zwey unterirdischen gewälbs ten Kellern; dabey befindet sich em großer, 16 Klafter langer,, und g Klafter breiter, dann ein kleinerer, g Klafter langer, und 5 Klafter breiter Hof, m welch letzlerm sich die erforderlichen Holzlegen befinden, ferner eine größere und eine kleinere Pferdstallung , ln welch ersterer auch eme geräumige Wagens Remlsse besteht. In dem 173g Quadratklafter messenden, sehr gut bearbeiteten, und mttObstbau-men aller Gattung reichlich besetzten Garten, befindet sich cin Pumpbvunnen von bester Wast scr-Qualltat/ em holländl-scher, neu hergestellter, 5 Klafter langer, und eine Klafter breiter Treibkassen, und ein kleines Glashaus, zwey, mit R^ben besetzten Rondelken, und ein mit Ziegel gedecktes Glonet. Der Ertragnißanschlag dieser Realua: und die Verkaufsbedingnisse können sowohl in der hiesigen Registratur, als auch bey dem Herrn Verkaufer m der PoLana-Vorstadt, Nr. 60, in den gewöhnlichen Amtsftunden eingesehen werden ; zugleich wnd bemerkt, daß Anböthe auf dlese Realität auch vor der Licitation angenommen werden. Laibach am n. März 1828.^ Z. 327. (l) E d i c t. Nr. 1Z0S. Von dem k. k. Mtadt- und Landrechte in Kram wird. anmit bekannt gemacht: Es seo über das Gesuch des Johann Nepomuck Mühleisen, in die Ausfertigung der Amortisations - Eoicte, rücksichtllch des zwischen dem Franz Laurentschitsch und der Anna, verwitweten Mühlclscn, unterm 25. Apnl i8i!,ge^ schlossenen, und zur Slcherstellung der, den Kmdern erster Ehe der Anna Mühleisen, spät ter verehelichten Laurentfchttsch zuzufallenden Hälfte des Vermögens und der Halbscheide der andern Hälfte nach der Mutter, unterm 12. Iunp i6i i,'auf das nun dem Bittsteller gehörige, zu Laibach bey St. Florian, Nr. Hg, liegende Haus, intabulirtcn HeirathMer-träges, gewllltget worden. Es haben demnach alle Jene, welche auf gedachten Heirachsvir-trag, i-LüpLmive auf das auf demselben befindliche Grundbuchs-Cernficar, ääa. 12. Ill« ny i3li, aus was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche machen zu können vermeinen, selbe bmnen der gesetzlichen Frist von emem Jahre, sechs Wochen und drey Tagen, vor diesem k. k. Btadt- und Landrechte so ge-nnß anzumelden und anhangig zu machen, als im Widrigen auf wencrcs Anlangen des heutigen Bittstellers Johann Ncp. Müblttsen, der odgedachn Hcirathsvertrag nach Verlauf dieser gesetzlmnn Fnst für getödtet, kraft-und wirkungslos erklärt werden wird. Lalbach den 17.. März 1828- Vermischte MrlIUtbarunMN. Z. 55i. («> S d i c t. Nr. 6ä. Von ecm N^irWaer^chre Haasberq n-lrd w^ mn bekannt «emacW M sto w ^oigeAnsuchens der Ursula Leuz von Z'rtiiw. äe praesemaw 2. Jan. ner I. I , Nr. 64, m die exe^unre Versteige' rung, der oem Martin Udoutsck von Scslsach ge. borigen, der Herrschaft Paasdelg, 5uk Rect. Nl. 53o/l, unleilhänigen, auf 726 ft. Ho lr. gericht. lich geschaßten Haibhube, rregen fchuldlMn 2I ft. 5i ,/2 ke. e, 5. c,, gewilliget worden- Zu, tiefem CndL werden nun drey Licitations« Tagfahungen/ und zwar: die ersth auf den 17. März, die zwtyte Luf den »7. Apnl, und die dru^ ls auf den l^ May, iö23, um 9 Uhr Früh im 264 Dorfe Sesssach mit dem Anbanze angeordnet, daß, wsnn die gedachte Halbhube bey der ersten oder zweyten Mcitation um die Schätzung oder darüber an Mann nicht gebracht werten könnte, folchs bey der drinen auch unter der Schätzung hintanchegeben werden soll. Wsvon die Kauflustigen durch Edicte, und die intabulirten Gläubiger durch Rubriken ver-ständiqet werden. Bezirksgericht Haasberg am 2. Jänner 1828. Anmerkung. Beo der ersten Licitation Hai sich kein ssauliuttiger gemeldet. Bsn, dem Bezirksgerichte Gottschee wird hls-mit bekannt gemach:: Es seye auf Ansuchen tes Franz Willmann ans Wlen, m die executive Versteigerung, der dem Tdomas Weih von Kahcn« dorf, puncw schuldigen 600 ft. W. W. c. 8. c , in die Grecution gezogenen, und sammt I?cinc!o inätrucw auf 536 ft. gerichtlich geschaßten hubrea' lttät, 3ul> Consc. Nr. 2, Znb Rect. Nr. 336, ge. williget woroen. Wozu die Vsrsteigcrungstag-satzungen am 2g. April/ am 2^. M^o und am 3a. Juno l. I°, VormUtags in den gewöhnlichen Amtöstunden mit dem B.'zs^he anberaumt rror-den, daß, wsnn die Realität bey der ersten oder zweyten Tagfahung nicht wenigstens um oder über den Schatzungswenh an Wann gebracht werden könnte, bey der dritten auch untcr der Schätzung hintangegebsn weroen würde. DieLicitutionZdedingnijle können zu den ge-wohnlichen Amtsstunoen in der Kanzleo eingesehen/ und werden auch am Tage der Licitation öffentlich bekannt gemacht weiden. Gottschee am i5. März 1628. Z. 029. (2) 56 Nxk. Nr. 407, Berlautba run g. Vom Bezirksgerichte Gottschee wird hiemit bekannc gemacht: Selbes seye mittelst Orsuchschrei' ten^vom 2o.Feocu2r l. I., Zahl 666, Erhalt,4. März l. I., vom hochlobl. f. k^ krainenschen Stadt-uno Landrechte, zum Verkauft der, in den Pfarrer Leondard' Prcnner'fchen Verlaß gehörigen Mo» diNen, bestehend in Haus-, Keller-, Küchen- und Zimmereinrichtung, in Leibestteidcrn, Wäsche, ,n Horn« und Borstenvieh, in Pferden, Zourage, WtrthfchafSgeläthen, de^cgirt worden. Zu nel-chem Ende man die'Tagsahungen am 6., g. und 20. Apnl l. I., Loc:o Rieg, in den gewöhnlichen vor» und naännlnägigen Amtsstunden mit-dem, Beysahe reflimmt hat, daß odige Gerlaßeffectcn nur gegen bare Bewhlung hintangegcben werden. Bez. Gericht Gottschee am ig, März 162Ü. Z. 3i6. (2) E d i c ^t. "Nr7"5^. Von dem Bezirksgerichte Rsiwitz wird hiemit allgemein tund gemacht: Es sey über execu« tives Einschreiten des Joseph Märn, von Dane, in die öffentliche Versteigerung der, dem Mathias Märn, zu Dane gsböngen, in Dans liegenden, der lobl. Herrfchaft Äeifnitz. sub Mb. ?o1. 52^, zinsba''' ^ ' -krechtshube- sammt Fugehör^ wegen ) st. M. M c. Z. 0., gewiHi. M' v ^' ' '^ ^ ^ ^' ^^ ^' Termink, nähmlich: der?crste auf den 21. April, der zweyte auf den 2^. May, und der dritte auf den 25. Iuny d. I, jedesmahl Vormittag um 10 Uhr im OrtZ Dane mit dem Beosahe bestimmt worden, daß, wenn- edengenannte ,^4 Hübe bey der er-stcn und zwectcn Fc^iolethungstagsahung UM den Dchäßun^swc^th pr- 28« ft. Ho kr. oder darüber nicht an Mann gebracht werden könnte, solche bey der dritten auch unter demselben hintangegeben lrerden würde. Bez. Gericht Reisnitz den 10. März 1828. Z. 322. (2) Verlautbarung. Von dem Bezirksgerichte der Herrschaft Savenstem .wird hzcmlt bekannt gemacht: Es werde über Anlangen d.er Maria Pinter, Wtt-we, als Vormündermn, und des Andreas Ieuschovar, Mttoormundes der minderjährigen Thomas Ptnter'schen Kinder, die zu dem Thomas Pmter Verlasse gehörige, zu Iellou, «üb Haus-Nr^, ig, liegende, der Herrschaft Tüffer, 5^il) Bttftsreglfter.Nr. 714, dienstbare, eme ganze Kaufrechtshube, sammrWohn-und Wu'lhschafcsgcbauden., am z^. des k. M. April, von 9 bls 12 Uhr Vormtttags im Orte'Iellou, dann den folgenden Tag von 9 bls 12 Uhr Vormittags, und von 2 bis 6 Uhr Nachmittags ebendaselbst, das zu dlesem Verlasse gehövlge Molnlar, als Mayerrüstung, Wemaffach, Hausgerathe und sonstige verschiedene Fahrmise,, im öffentlichen Wege versteigen werden, wozu Kouftustige eingeladen sind. Dle Verraufvbcdlngnlsse können täglich zu den gewöhnlichen Amtsstunden in der hiesigen Gerichtskanzley eingesehen werden. Bez. Gericht Savcnstein am ,8. März 182F. Z. 2:3. (2) Anstellung eines Amtsschreibers. An der Bezlrksherrschaft Nassenfuß, im Neustadtlcr Krnft/ 'st die Stelle emes Ämts^ schrezbers mlr Ende März dusts Jahres, er« lediger. Diejenigen, welche diest Bcdienstung zu erhalten Wünschen, und h^ezu geeignet zu seyn, sich auszuweisen vermögen, können'ihre franklreen Gesuche unmittelbar HZv dem Herr-schaftktnhaber, Ludwig Frepherrn v« Man^ dell, ln Nassenfuß, sogleich einreichen. Z. Zoö. (3) Unweit der Schießstatte, im PresterlMen Hause Nr. 67, lm ersten Stocke, werden mit z: April d. I. angefangen, einige Herren, gegen billige Bedingmsse, in Kol^zu mhmen gesucht. Das Nähere desfalls erfahrt man in ebkndemselben Haust und erstem Stocks.