I in t s - N l att zur Laibacher Zeitung. Ho HI. Donnerstag oen 15. Kevtember 1842. «Kuvernial- Verlautbarungen. Z i^Lü. (2) Nr. 22o25. E 0 n c u r s «V e»l a u t b a r u n A. In der banatischen Militär - Gränz-Eom-WUliität Pancsooa itt an d«r dort nnt AllerhoH^ sier Entschlilßulig vom «ä« Inn, d. I. neu er, r,chict?n vitrtcn Classe von zwcl Jahrgängen «ine Ze,chliungslehrersste!Ie mtt dem Jahres-gehallt von Vlerhunderr Gulden zu besetzen. — InFoln herabgclangter Weisung der hohen k. k. Studlen 'Hofcommisswn ääu. 27. v. M., Z. 535ä, wird für dlsi Ze,chnnngslehccrsstelle der Concurs am ;o. October ,642 an revNoc, «alhauptschule zu Laibach abgehalten werden. — Dle Compctenten, welche mcht nur die Fähigkeit zum Unterrichten im Zeichnen, fon^ bern auch zum Vortrage der mathematischen Gegmstande besitzen sollen, muffen überdieß eines slamschen Diatectes vollkommen machiig seyn, und dürfen ohne den Erwers dieser Sprachkennt-mß zum Eoncurse Zar nicht zugelassen werden. — Di« Concurrentkn haben sich daher vor der Concurse Eröffnung bei der Direction der k. k. Normalhauptfcbute zu melden, und chre mit dm Studien, Sitten und sonstigen nforderli, chen Zeugnissen, fo wie mit jenen über chre bi5> herige Verwendung u. f. w. gehörig instruitten Gesuche derselben zu überreichen. — Vom k. k. illyr. Gubernlum. Laib^ch am 5. Sept. l6ä^- Thomas Pauker,, k.k. Guberniäl-Secretär. Z ^5g. (2) Nr. 2» 793/1754. B t s ch r tt b u n g e>ner, auf der Pozhka'Alpe, am sogenannten St. Georger. Sallcl, im Beznke Adclsderg in InlNlkragcr mulh^. maßlich aus Tuchenden, schwarzlederne Beinkleider, uorn der Hosenlatz mit vier in zwe» Rechen gestclttm metallenen Knöpfen zugemacht, nach Art der Geremhler und Bezirk Lacker Tracht^ ,n den Knien waren die Hosen mit kleinen schwarz bemetien Knöpfen zugemacht, ohne Ga« tien. Das Htuftt»Hufeifen, welches an ielnen Sttefcln abgängig bemerkt wmde, vvt» gefunden. — Neben der Leiche wurde aufgefun-d-n, em schwarzer Bauernfllzhut mit hohem Gupf, schwarzem Bnid und weißmctallener SchnaUe. — In dcm inmrn Eupf ist ancb^da.s Sch»ld des Hutmacheimristers Andteas S«l-knz. aus Iona, el-was abgewetzt, vorfindig. — Dlcscmnach werden alle Bchördcn und Ortsobngkettcn/ so wie jeder Andere, der vcn emer verschobn n Person, wie sie obm dt«-schrieben WMdc, etwas wcch, suf^fordert,- cK dusem Eriminalgerichte bekannt zu geben. -^ Vomk. k. Stadt U'Nd Landrechtl-,, zugleich Cr,ml<» n0la,erlchte in Kram. L.albach aln 2c^ 3lug. l6^N» 692 Z. 1428. (2) Nr. 21749/23441. Kundmachung. Bei dem k. k. Provinzial-, Camera! - und Kriegszahlamte zu Linz ist die Stelle eines Liquidators mit einem jährlichen Gehalte von 7W si. C M. W. W. in Erledigung gekommen, welche gegen baren Erlag oder hypothekarische Sicherstellung der damit verbundenen Caution von Eintausend Gulden Conventions Münze wieder besetzt werden wird. Diejenigen, welche sich um diese Dienststelle zu bewerben Willens sind, haben ihre Gesuche, und zwar so ferne sie bereits inlandesfürstlichen Diensten stehen, auf dem Wege durch ihre vorgesetzten Behörden, bis zum 15. October 1842 bei der k. k. ob der ennsischen Landesregierung zu überreichen. Hiebei haben sich ») alle Competenten über ihre Moralität, ihr Lebensalter, dann über ihre bisherige Laufbahn im öffentlichen Staatsdienste oder in Privatbedienstungen durch geeignete, im Original oder in beglaubigter Abschrift beizubringende Zeugnisse auszuweisen. — d) legal und urkundlich nachzuweisen, daß sie die obengedachte Caution pr. 1U00 fl. C. M. alsogleich und noch vor Antritt des erwähnten Dienstpostcns zu leisten vermögen. — o. Diejenigen Gesuchswerber, welche nicht bereits bei einer landesfürstlichen Caffe angestellt sind, haben sich in Gemäßheit der hohen Hofkammer-Verordnungen vom 3. September und 17. December 1819, Zahl 37344 und 52895, entweder auszuweisen, daß sie die vorgeschriebene cameral - zahlamtliche Cassaprüfung binnen dem Werlaufe eines Jahres, von jetzt an zurückgerechnet, und nicht vor längercrZeit bestanden haben, ooer diese Prüfung zum Behufe der gegenwärtigen Competenz alsbald zu bestehen. — Das Amt, bei welchem diese Prüfung in dem einen oder andern Falle bestanden wurde, ist im Gesuche anzuführen, damit sich über den Erfolg desselben die nöthigeUeber-zcugung verschafft werden könne. — Endlich 6) haben die Comvetenten anzuführen, ob sie mit einem Individuum des Linzer Cameral-und Kriegszahlannes verwandt oder verschwägert seyen? — Won der k. k. ob der ennsischen Landesregierung. — Linz KM 21. August 1842. Joseph Greutter, k. k. Regierungs - Secretar. I 1461. (2) Nr. 22547. Currcnde wegen Aufhebung des Frankirungszwanges bezüglich derCorrespondenz zwischen Oesterreich und Baiern und Anwendung cincs gemeinschaftlichen Brlefporto-Tariffs.— IMbsichl auf die postamtliche Behandlung der Co-rrespoudenzen nach und aus demKönigrciche Baiern habeninGemäsihcit einer mit der General-Admmistration der k. dairi-schen Posten unterm 30. Juli l. I. abgeschlossenen Uebercinkunft vom 1, October l. I. angefangen, die nachfolgenden Bestimmungen in Wirksamkeit zu treten, welche zu Folge Decrc-tes desk. k. Hofkammerpräsidiums vom 2. September l. I, Z 6003/?. ?. hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht werden: i) Bon dem erwähnten Zeitpuncte angefangen hat der Zwang zur Frankirung dcr Corrcspon-dcnzen aus den k. k. österreichischen Staaten nach dem Königreiche Baicrn und umgekehrt, mit Ausnahme der Falle, welche unter 5) angedeutet werden, oder wenn der Aufgeber dem Empfänger den Brief freiwillig portofrei zukommen machen will, aufzuhören, und es werden sonach von den k, k. Postämtern dle Briefe nach Baiern ohne Abforderung der Portogebühr übernommen werden. — 2) Für die wechselseitige Corrcspondcnz zwischen den k. k. österreichischen und den k. bairischen Staaten ist eine gemeinschaftliche Portotaxe in zwei Abstufungen und zwar ohne Rücksicht auf die Landesgränze als bisherige Postgebietsgränze in der Art festgesetzt worden, daß dieselbe für Entfernungen bis cin-schließig zehn Meilen in gerader Linie mit sechs Kreuzer Conv. Münze oder sieben Kreuzer bairi-scher ReichswäiMng, und für alle Entfernungen über zehn Meilen in gerader Linie mit zwölf Kreuzer Conventions-Münze oder fünfzehn Kreuzer bainscher Ncichswä'hrung für den einfachen Brief eingehobeu werden soll. — Zur Ausgleichung der durch den bestehenden k. bairischen Briefporto 2 Tariff für weitere Entfernungen festgesetzten höheren Portosätze wird einstweilen für Briefe nach und aus Orten im Königreiche Baiern, welche innerhalb der beiden nachfolgend aufgeführten zwei I^on, gelegen sind, ein P or toz u schlag von vier Kreuzer Conuentions-Münze von jenen Postäm« tern, bei denen die Bezahlung des Franco oder Porto Statt findet, zu Gunsten der k. bairischen Postcasse eingchoben werden. — Die erwähnten zwei lil>^0N3 werden folgendermaßen festgesetzt: I. Ua ^ c) n gege nüber d er böh -mischen Gränze: Die Pfalz (jenseitödes Rheines) Wirthheim, Detttngen, Aschaffcn-burg, Obernburg, Miltenderg, Amorbach. >- 693 II. Na^on gegenüber der Tiroler, Salzdurger und od erösterreich ischen Gränze: Die Pfalz (jenseits des Rheines) Rothenburg, Fürth, Nürnberg, Pegnitz, Bay-reuth, Hof. — Von dem gedachten Zuschlage ist jedoch ausgenommen, die Correspon-denz aus und nach Nürn b erg und Fürth, welche über die obe r ö sterreichi sch e Gränze instradirt wird, und die nur mtt dem gemeinschaftlichen Porto von 12 kr. CM. oder 15 kr. R. W. zu taxiren kommt. — 3) Das Gewicht des einfachen Briefes ist auf ein halbes Loch Wiener-Gewichtes festgesetzt; für mehr als ein halbes Loth wiegende Sendungen ist die Taxe nach der bis zum Pfunde berechneten, am Schlüsse angeführten Gewichts - und Tax-Progressions-Tabelle zu entrichten. — Für mehr als 32 Loth wiegende Sendungen ist für das Mehrgewicht von acht zu acht Loth ein einfacher Briefsatz mehr zu bezahlen. — Sollte sich zeigen, daß Briefpostsendungen über, acht Loch aus zusammengepackten einzelnen Briefen bestehen, so kommt die einfache Brieftaxe so vielfach zu entrichten, als das Gewicht der Sendung Loche beträgt. — 4) Rücksichtlich der Sendungen unter Kreuzband und Muster ist folgende Portoermäßigung bewilliget: 2. Für Zeitungen, Journale, Broschüren, Bücher, dann gedruckte PreiZcou-rants,Musikalien und Catalog?, welche so geschloffen zur Aufgabe gebracht werden, daß die Beschränkung der Sendung aus diesen Inhalt slchtbar bleibt, ist nur der dritte Theil der Briefportogebühr, in keinem Falle aber weniger als die halbe Taxe für den einfachen Brief zu entrichten; es darf jedoch derlei Sendungen nichts Geschriebenes beiliegcn. — !>. Für Ware nmuster, welche Briefen kennbar beigeschloffen werden, ist nur der dritte Theil oertariffmäßigenPortogebühr,in keinem Falle aber weniger als die Taxe für einen einfachen Brief zu bezahlen, es darf jedoch solchen Sendungen kein schwererer als ein einfacher Brief beigeschlossen werden. — 5) Die unter 1) rücksichtlich der Aufhebung des Fran-kirungszwanges erwähnten Ausnahmen betreffen : I. Drucksachen unter Kreuzband und Muster, für welche die Portogcbühr bei der Aufgabe entrichtet werden muß. — II. Portofreie Sendungen, rücksichtlich welcher Folgendes festgesetzt ist: a. Sendungen von Pr i vate n aus Oesterreich nach Baiern und umgekehrt, welche an Behörden und Stellen gerichtet sind, muffen, den unter litt« ?. enthaltenen Fall ausgenommen, bei der Aufgabe ganzfrankirt werden. — !,. Die Correspondent zwischen den Behörden und Stellen im österreichischen Kaiserstaate und jenen im Königreiche Baiern in Negierungs -und Offizial- Angelegenheiten, sowie die ämtlichen Aufgaben derselben an Private, werden von der Postanstalt, wo die Aufgabe Statt findet, portofrei belassen, insoferne die aufgebende Behörde im Staate, wo die Aufgabe gegeschieht, von der Port ob ezah lung exemt ist; es müssen jedoch diese Sendungen mit „ex oMcio", oder nach dem Gegenstande als gesetzlich portofrei bezeichnet werden. — Die empfangende Postanstalt hat hiefür die halbe Taxe für sich einzuheben, wenn die als Adressat bezeichnete Behörde oder Stelle, der Gegenstand oder die Person nach den Verordnungen des Staates, in welchem die Bestellung Statt zu finden hat, portopflichtig ist. — «. Correspondence« von Behörden und Stellen, welche in dem Staate, in dem die Aufgabe geschieht, von der Portoentrichtung im Allgemeinen oder hinsichtlich des Gegenstandes nicht befreit sind, müssen wie die unter 1it,t. a. erwähnten Sendungen der Privaten behandelt werden. — ä, Da in Oesterreich die Correspondenzen zwischen den k.k. Behörden in .Papteisa-chen nicht portopflichtig sind, wohl aber jene der k. bairischen Behörden, so bleibt der k. bai-rischen Postanstalt, wie oben unter Inr.k., überlassen, für derlei an k. bairische Stellen und Behörden ausOesterreich einlangende Correspondence« die halbe Taxe bei der Abgabe für sich zu erheben, und ebenso bei Aufgaben k. dairie scher an k. k. österreichische Behörden in Parteisachen die halbe Taxe als Franco einzuheben. Die k. k. Behörden haben derlei Schreiben mit „ex oNcio in Parteisachen" zu bezeichnen. — o. In Betreff persönlicher Portofreiheiten ist festgesetzt: «a) Schreiben an I. I. Majestäten und an die Mitglieder des aller-durchlauchtigsten österreichischen Kaiserhauses und des allerdurchlauchtigsten baüisch. Königshauses sind bei der Aufgabe mit dem halben Porto zu Gunsten der Postanstalt, wo die Aufgabe geschieht, zu frankiren. — bb) Personen, welche in Oesterreich oder in Baiern befugt sind, Briefe franco ohne Erlegung einer Taxe abzusenden, haben im Wechselverkehre zwischen Oesterreich und Baiern, wenn sie die volle Francatur an den Adressaten beabsichtigen, oder nach litt.. 5. dazu verbunden sind, die Hälfte der gemeinschaftlichen Portotaxe zu Gunsten 694 der bestellenden Postanstalt und rücksichtlich den Zuschlag für Baiern zu Gunsten der k. daierschen Postcasse zu entrichten. — 6) Bei den aus Baiern unfrankirt einlangenden Sendungen wird die Portotaxe, deren Bezahlung dem Adressaten in Oesterreich obliegt, auf der Adressenseite, bei den frankirten dagegen auf der Siegelseite aufgeschrieben, und diesem letztern üderdieß der Stämpel „Franco" aufgedrückt werden. — Laidach am 9. September 1842. Joseph Freiherr v. Weingarten, Landes -Gouverneur. Carl Graf zu Welsperg, Raitena» und Primör, Vice-Präsident. Dominik Brandstetter, k. k. Oudermalrach. Gewichts - und Tax-Progreffwns - Tabelle für die aus dem Wechselverkehre zwischen Oesterreich und Baiern entstandene Correspondent Betrag in Conven- Betrag in daierischer ! tions - Münze Neichswährung ! gemeinschaftli-l ^ gememschaftli- ^ > - ^ . che Brieftaxe .1?' che Brieftaxe ^"' < Gewicht «^______!«—. schlag , ., -««- schlag ^. z.Stu- für 1- 2.Stu für Stufe fe zu Baiern Stufe fe zu Baiern _______ __^___________________zu 6 kr. 12 kr.________zu7kr. I5kr. ! ' fl.jkr.lst. I kr.lfl. ikr-I ft. >kr.>fi. ikr.^fl. j tr.! bis 7^ Loth..... „ 6 „ 12 n 4 „ 7 „ 15 »5 über '/, Loth bis inc!u5iv5 1 Loth. ., 9 ., 16 „ 6 „11 », 22, „ 8 « 1 , ,. « 1'/2 ,. . ,. 12 „24 « 8 ,. 15 ,. 29 >, 10, « IV2 « « « 2 ^ . « 18 „ 36 „ 12 ,, 22 „44 ,. 15 « 2 « „ „ 2'/, „ . ,. 24 „ 48 ^ 16 ., 29 „ 53 ,. 20 „ 2V2 « » « 3 „ . „ 30, 1 ,, ^ 20 ^ 36 1 12 « 24 ^ „ 3 « ,. « 4 » . ,, 36 1 12 „ 24 ., 44 1 27 „ 29^ «4 „ « ^ 6 „ . „ 42 1 24 ^ 28 „ 52 1 ^1 « 34< ^ 6 ^ ,. „ 8 ,. . .' 46 1 36 „ 32 „ 58 1 56 « 39 ' « L ". ^ « 22 .. . « 54 1 48 .36 1 5 2 10 „44 « 12 « « «16 ., - 1 „ 2 ,. „ 40 1 l2 2 24 « 48 ! „ 16 ^ n « 24 « . 162 12 „ 4^i 1 20 2 39 „ 53 ! « 24 « », 5, 32 «. 1 12 2 24 „ 4b 1 2? 2 53 « 58 Temtlicilk Verlautbarungen. Z. 1469. (2) Nr. 5752. B e k a n n t m H ch u n A. Am 2U. l. W. Vormittags um II Uhr wird in der magistratltchen Rachstube die Minuendo - Li-citationfür dieHerstellung eines chemischenLaborato-riums im hiesigen Ac-eal-Gebäude vorgenommen wer-dcn.—Der gesammte Kostenüberfchlag beträgt an Maurer -, Steinmetz -, Zimmennanns -, Tischler-^ S Tagen die hohe Ratification von Seite des hochlöbl. k. k. OberststallmeisicramteK erfolgt. — Wird die Ratificirung verweigert, so wird auch der Mindestbieter untcr Rückstellung der eingelegten Caution seiner Verpflichtung enthoben. — 8) Die Einliefcrung einer übernommenen Haferparthie kann binnen des bezeichneten Termines auf einmal ganz odn theilwcise geschehen, und verspricht das k. k. Hofgestütaml die bare Bezahlung jedesmal nach Maß der erfolgten ganzen odcr thcllweis^' Einlieferung derselben dergestalt zu leisten, daß der Lieferungsübeniehmer mit Zuversicht darauf rechnen kann, vom 30. November i842 angefangen, sogleich für jede eingelieferte Quantität sein Geld gegen clafscnmäßig gestämpelte Quittung zu erhalten. — 9) Daö i0A Haferqucm- (Z. Amts-Blatt Nr. in. d. 15. September !842.) 2 696 tum, welches ein Lieferungsübernehmer als Caution eingeliefert haben sollte, wird erst nach er-folgter gänzlicher Einlieferung der zu liefern übernommenen Parthien bezahlt werden. — zO) Im Falle als zwischen dem k. k. Hofgestütamte und dem Lieferanten m Betreff der Ouali-tat ein Zweifel entstehen sollte, haben sich beide Theile dem Ausspruche der dem Ablieferungsorte nächsten k. k. Bezirksodrigkeit, nämlich für Lipizza jener zu Sefsana, und für Prö'stranegg der zu Adelsberg, welcher in diesem Falle der schriftliche Contract zur Einsicht mitzutheilen kömmt, zu unterziehen. — ,1) Endlich . wird der Uebernehmer einer oder mehrerer Ha-ferparthitn den klassenmäßigen Stämpel zu einem Contracts'Excmftlare beizubringen haben. — >2) Sollte ein oder der andere Lieferungslustige vor der Concurrcnz-Werhandlung nähere Aufklärungen über vorstehende Bedingnisse einholen wollen, so hätte sich derselbe mündlich oder schriftlich, im letzteren Falle aber mittelst frankirter Briefe an das k. k. Karster-Hofgestütamt zu Lipizza zu wenden. — K. K. Kreisamt Laidach am 6. September i842. Aemtliche Verlautbarungen Z. 1456. (H) Nr. 950O/X. Kundmachung. D,e f. k. Eameral'Vczirks,Verwaltung in Tliest bringt zur allgemeinen Kenntniß, daß in Folge Decretes der wohllöblichen k. k. küssenl. dalmatinischen Camera!»Gefallen-Verwaltung l^l«. 3i. August l. I., Zahl i, »39/2027, die Liden, dessen An,bot ilber den Ausrussore,v sich als l'crvonheilhssftesse darstellen wi»d. — 2) Aus dcm Verzelcktusse sud d,e Lilncnmauchstatwncn s«mmt dem Aus-russpreisc dc,s lben zu entnehmen. In diesem Ausweise ,st auch der Ort und Tag angegeben, an welchem die Versteigerung vorgenommen wer-Ken lvud. — 3) Zu dieser Versteigerung werden alle jene zugelassen, welche nach den Lalidesge-setzen zu solchen Geschäften geeignet, und die bedungene Sicherheit zu leisten im Stande sind. — z) Wer »m Namen eines Andern einen An, bot macht, muß sich mit d r gehörig legalisirien Vollmacht seines Macbtge'sls del ocr n oder der i,nd^rn Station g gm dem zu machen, daß fie auf die im tz. 8 bi';?lchncte Art, d^e l'or-läusige Eallliun für jcne Et^liol', für wclche der Anbot ae<^I!t iss, erlegen. — 6) Ebenso »st cs gestattet, schüflllchl' Anbott für die Pachtung der SleinonlN einzur^ich n, und zwar auf dle Pachtung der einen odei,- beiden Stationen, rvo» bei derOfferent auch die Bedingung stellen kann, daß sein Alierbi-tcn nur für de», F.,ll gelte, wenn ihm beide Stationen ohne Ausscheidung eincc Station überlassen >rird. —Die Staatsverwaltung behalt sich vo^, je nach dem Ausschlage dieser Pachtverhandlungen die Resullate der Versteigerung für die einzclnn vder für beide Stationen zusammen zu bestätigen. — 7) Bei den schriftlichen Offerten lst Folgendes zu beobachten: 2. Dieselben müssen bezüglich der Mauthssationen mit dcm zu Folge des §, 8 dieser Kundmachung als vorläufige Cam,on sicher zu stellenden Betrage im Baren oder m Staatspapieren nach dem leytbe^annten börsene maßigen Course belegt, oder m>,t dem Beweise, daß dieser Betrag bei emer Aerarlalcasse oder einem Gefallsamte im Barm oder in Staats» papieren nach dem Cour«werthe erlegt, oder hy« pothekarisch-pupillarisch sicher gestellt worden sey , daher, teß sind jene Mauthstatiomn, für welche der Anbot gemacht wird, deutlich anzugeben. — c Diese Anbote dürfen durch keine, den klllta-Nonsbedingungen nicht entsprechende Klauseln bcschläsiki s> pli, vielmehr müssen dieselben d«e ausdrückliche El flarulig enthalten, daß der Offerent dle in der Kulldmachung enthaltenen , und die bei der mündlichen Licitatton vorg.lescnen, in das Llcitationsprotocoll aufgenommenen Vertrags« Bebmgungen genau befolgen wolle. — l. Die schriftlichen Offerte können^ so wie die münd» lichen, bezüglich der Mauthe, aufeme einjährige oder zweijährige P^ chlperlode, oder auf beide zugleich gestellt werden. — F. Von Außen müssen dicst Eingab« n mit der Aufschrift bezeichnet seyn: „Anbot zur Pachtung der Wegmauthstallvn, (tt'lgt de, N nne der Station). — k. Dle schrift« llchcn Offcllc s,nd r»on dem Zeitpunkte derEiN« rcichung für die Offerenten, für dle Gcfälls« Verwaltung ober erst vom Tage, an welchem tie Annahme desselben dem Anbielenden be» kannt gemacht worden ist, verbindlich. D>e schriftlichen Offerte werden nach beendeter münd» llchcr Versteigerung, nachdem alle anwesenden kic,tauten erklart haben, kein weiteres Anbot machen zu wollen, m Gegenwart der Pachtlustigen vor dem ^citations- Commissar, welchem sie von der Behö-de, die sie allenfalls in Empfang nahm, sogleich zu übergeben sind, eröff, net und kundgemacht. — Uebrigens wird noch erinnert, daß die Pachtofferte dem Eingaben« Stämpel unterl'kge. — Als C'rsteher der Pachtung wird dann, ohne eine weitere Steigerung zuzulassen, derjenige angeschen, der entweder bei der mündlichen Verflcigerung oder nachdem ordnungsmäßigen schriftlichen Anbote als Vest» hitter erscheint, so fern dieses Bestbot den Aus-rufspreis erreicht, überschreitet, und on und für sich zur Annahme und zum Abschlüsse des Pachtvertrages geeignet anerkannt wird. — Hiebci wird, wenn der mündliche und schriftli» che Anbot vollkommen gl-,ch seyn sollte, dem mündlichen, unter zwei oder mehreren schriftlichen Anboten aber jmem der Vorzug gegeben werden, für welchen eme vom kicitations-Com-Mlssar vorzunehmende Verlosung entscheidet., .— ö) Der Pachter emer Mauthstatton hat zur Slcherstcllung semrß Pachlschillmges eine Caution zu leisten , welche nach semer Wahl m dem sechsten oder v,e.ten Theil des einjährigen Be, träges desttlben zu bestehen hat., — Im ersten Falle aber muß der Pachlschillmg monatlich voraus, >m zweiten Falle nur nach Ende eines jeocn Monates «ntrlchtet werden. — Diese Caution kann ,m Ba,cn oder in k. k. Staats-papieren nach dem letztbekannten Course,, oder Mittelst Hypothekar-Slcherstellung g lsistetrver«. den. Die Emtierlelbung der letztern in den Grundbüchern oder Landtafeln geschieht auf Kosten dcs Pachters. - Jeder Ve.ste,gerungs, lustige muß den sechsten The»l des für ein Jahr entfallenden Ausiufsprcises, bevor er zur Ver, stetgesung zugelassen wird, der Commission als vorläufige Caunon erlegen; dieser Erlag kann eben so wie die oben erwähnte Pachtcautiyn selbst ,m Baren oder in k. f. Staatspapieren nach dem lctzibekannten böcsenmaßigen Course geschehen. — Auch kann dafür eine emuerlelbte Pragmatical-Sicherheiisurkunde mit Belbrin-gung des Grundbuchs- oder Landtafel Eltrace les und des Schatzungsactes eingelegt werden. — Zur Erleichterung jener bisherigen Pachter, die mltzullcmren gesonnen waren, »st, wenn sie sich m keinem Pachtrückstande befinden und »hre Caution durch baren E»lag oder m Staalspapieren geleistet haben, und wenn auf diese Caution b>s zum Zeitpunkte der Versteigerung kein Pfandrecht oder Verbot von Ic, manden erwirkt worden ,st, fine Erklärung ge« nügend, daß sie ihre bereits für die gegenwärtige Pachtung bestellte Caution vorlaufig als Forchtzung für ihre künftigen Verpachtungen ausdehnen. — 9) Gle>ch nach Beendigung der Versteigerung wird die als vorläufige Cautwn beigebrachte Sicherftellung denen zurückgestellt, welcbe mcht Elsteher geblieben sind, dem Bess-b,eter aber wi'd dieselbe nur nach gepflogener Richtigstellung der Caution ausgehändiget wer-den. —- Diese Richtigstellung muß längstens bis zum 20. Oct. 1642 geschehen. — 10) Nachdem die Licitatlon eiNls Pachtobjecles geschlossen wurde, wird bis zu dem Augcnl'l cke, wo die Nlchtannahme des Anbotes von Seite der com» pctenten Behörde ausgesprochen wo den ist, kein nachtraglicher Anbot angenommen — n)Die Nebergabe des Gegenstandes der Pachtung ge» schieht mit 1. Nov. 1842.- 12) Der Pächter tritt rücksichtlich der gepochtetenStatirn m>t der damit verbundenen Gebühren»ElN,hebz»lig in die Rechte 693 und Verpflichtungen des Aerars. — iZ) Die allgemeinen Pachtbedingunzen können aber vor der Versteigerung be» d,eser Camera!« Bezirks- Verwaltung in den gewöhnlichen Amtsssnnben eingesehen werden. — i^)DieL»citatl0N beginnt pünktlich um die zehnte Stund« Vormittags.—- V e r z e i ch n i ß. ! Gebühr für jedts die Versteuerung wnd adl! Benennung ^.ücl Vi.h Ausmftpr.i« "b""" »"d.n « <^! Triebvieh der ^-Z^-------l------- für 3^ß ? ^ Ort Tag Linienmaulh-Station ^^ U A ^ ein Jahr Kreuzer fi. s kr. l linienmauth-Station alter Schranke . . » '/z '/4 M82 — Tricst. 20- Scp« ?imenmauth , Station Bezirks. tember ! neuer Schranke . , '/, '/, ^3,7 ! ^. Verwallung ! ! ^ ^ . ^ ! ^ ! I !, Von dlr r. r. Eameral Bezirks Verwaltung. Triest am 3. September 16^2. vermischte Verlautbarungen. Z. »397. l2) Nr. ,^36. Edict Vom Bezirksgerichte Wippach wird bekannt gemacht: S3 sey übcr Ansuchen dcs Primuö Rupnik von Poekraj, Haus« Nr. ,5, wider die Oheleute Scephan und Mariana Schake! in Podkraj in die erecutive Bersieigesung der den ßehttln gehörigen Realitäten, «ls: das Wohnhaus zu Podtraj, «ub ssonsc. Nr. »3, Krautgar, ten Glijh, Ackei und Wiese, 52 I^amiiliam, dann Acker und Wiese Dolma genannt, im gerichtlich erhabenen Schähungslvertbe von 674 st. M. M., wegen schuldiger 32^ ft. 3^ kr. ^. «. e. gelvil« liget, hiezu drci Feilbietungslagsatzungen, und zwar: auf den 4. October, 2. November und 6. December d. I., jeee Vornnttass von 9 bis ,2 Uhr in loco Podkraj mit dem Anhange be» stimmt, daß die excquirten Realitäten bey der 1. und 2. Feilbietung nur um den Scbätzungs« betrag,, bey ber 3. aber auch unter demselben hintangegeben werden würden; dessen die Kauftu-siigcn mit oem zu erscheinen eingeladen werten, daß jeder Licilant daä »0^ Vabium zu erlegen, und die übrigen Bedingnisse aber dci der L ici« lation bekannt gegeben werden. Bezirksgericht Mppach am »4. Juli M2. Z. »298. (Ä) Nr. ,991. O d i c t. Vom Bezirtsgerichle W'ppach wild bekannt gemacht: Eö fty ygn diesem Gerichte auf Ansu» chen des voctoi- Franz Ruß, durch Herrn Voc-w,- Napreth in Laibach, wider Herrn Wenzel Ja. iseph v. Abramsberg in Slulis, in Folg« Srsu. chens des hochlöblicben k. k. Stadt-und LandrechleK Laibach v. 25. Juni d. I., Zahl ä9«6, iu die öffentliche Versteigerung der dem tZxec>uivten ge< hörigen, auf 632 ft. 5okr. geschätzten Fährnisse/ als:HauK.und Zimmereinrichtung, Kückei«. u.Kcl« lergeschirr, V^eierrüstung lc. gewisligec, unv hiczu drei Termine, und zwar auf den 6. unb 26. October, dann g. November d I., jeees» mal von g diK «2 Uhr VormittagK im Hause des Executen mit dem Beisätze bestimmt warden, daß, wenn diese Fährnisse weder bei der ersten noch b,i der zweiten FcilbietungstaFahung um den Schahungsbetrag oder darüber an Mann gebracht werden konnten, selbe bei der 3. auck unier dem Schätzungsbetrage gegen gleich bare Bezahlung hintangegcben werden würden. Bezirksgericht Wippach am ,Z. Juli »662, Z. »404. (2) Nr, 2597. G d i « «. Vom gefertigten Bez. Gerichte, als Abhauv« lungK.Instanz, wild hiermit bekannt gemacht, daß zur Veräußerung der Unna Mahorzhizh'schen Ver-lahessecten, als: Haus» u"0 Wirthschaftsfahrnissc, Getreide, Bled - Futter, Kleidung )c-, gegen gleich, bare Bezahlung oer 59., 20. unb 2^. September, zur Perpachtul'g deS Hauses und der Grundstücke auf mehrere Jahre aber cer 22. September o.I., l'oeSmal früh von 9 bis »2, und Nach,nilt.ig.z von 2 bis 6 Uhr in loco Neustadtl u„d am Fel< de bestlMlnt isi, wozu Aauf- uno Pachtlustige zn ei» scheinen eingeladen werden. Das Haus ist zuch zum Handlungsdetliebe geelgntl. — Bez. Geri^l R^t« ptltöhef zu Neustad,! am 22, A»iMst lü^2, 699 . 5345, bekannt gemacht, daß dle zur öffentlichen Versteigerung des, dem Anton Snoy gehörigen, auf 3H21 st. äc> ?r. geschätzten, hier in der Herrngasse sud Conic. Nr. 218 liegenden Haus.s auf den 29. August, I. October und 7. November 1YH2 ausgcschne» beneliFcilbietungstlrmine dergestalt abg?and?rt wurden, daß der zweite für den ersten, und der dritte für den zweiten zu gelten habe, der dritte abcr auf den 12. December 16/^2 "Nt Beibehaltung des Orts und der Stunde bestimmt wilde. — Laibach am 6. Scpt. 18^2. Aemtliche S?erlautt»ZrunIett. Z. 1477- (') Nr» 1902. Concur s-VerlHUtbarung. Bki dem gefertigten k. k. Bezirkscommis-sariate ist gemäß löblicher Kreisamts-Verordnung vom 6. d. M./ Z. 6i56, die Gerichts-dienersgehilfenstelle mit dem sistemisitten jährlichen Gehalte von «44 fi. und dem Kleldungs-beitrage von i5 si. zu beftyen. Die um diese Bedlenstung sich Bewerbenden muffen der krai-Nischen Sprache, des Lesens und Schreibens kündig slyn, haben ihre eigenhändig geschrle-benen Gesuche mit dem Taufscheine, dem S»t« tenzeugnisse, mit den Zeugnissen über ihre bis« herige Dienssleiftung und über angemessene Körperssärke belegt, binnen oier Wochen, vom Tage der Einschaltung gegenwartiger Verlauf barung, hieramts zu überreichen. —K. K. Bee zirkscommiffariat Senojelsch am 1,. September :6ä2. vermischte Ueriautbarungen. Z. »4a5. (^ Nr. l7'9- G d « c t. Vom k. k. Bezirksgerichte Gurkfeld wird dem unbekanntenAusenthaltes abwesenden Anton SorfH von Mitterart, mittelst gegenwärtigen El?ictes (Z. Amts-Blatt Nr. 111. 0. 15. September 1342.) 3 700 hiem'tt erinnert: Es sey hiergerichls das Gesuch um, feme Todeserklärung eingebracht, und dem. selben Herr Joseph Gratzer von Gurkfeld zum Eurator bestellt worden. Dessen wird Anton Sorko mit dem Beisätze Verständiget, daß er innerhalb eines Jahres, 6 Wockcn und 2 Tagen hier zu erscheinen, oder das Gericht auf eine andere Art in tie Kenntniß flines Lebens zu setzen habe, widrigen« nach fruchtlosem Verlaufe dieser Zeit und auf wiederholtes Ansuchen derselbe für todt erklärt, und fein' Verlaß nach Vorschrift der Gesetze abgehan-oclt werden würde. K. K. Bezirksgericht Gurtftld den 6. August 1642. Z. 1406. (z) Nr. H720. Edict. Vom k. k. Bezirksgerichte Gurkfeld wird dem, unbekannten Aufenthaltes abwesenden Io« hann Pouschun von Kleindorn, mittelst gegenwär« ligen Edictes erinnert: Es sey vor diesem Ge« richte das Gesuch um seine Todeserklärung überreicht, und demselben ein lilät bei der drillen Feiibietungstagfahrt unter ihrem Schähungswelthe, und die Forderung un« ler ihrem 9?ennwcrthc hintangegetF!, werden wird. Der Grundbuchöextract, das Schätzungöpro» tocoN und die Fcilbielungsbcdingnisse können zu den gewöhnlichen Amtsstunden in der Gerichts, tauzlei eingesehen werden. Bezirksgericht Gottschee den 22. August ,8^2. S. l^^,2. (») Nr. 23i5. E d i c t. Von dem Bezirksgerichte des Herzogthums Gott« schee wird der Maria Kristanitsch von Aibel hiermit bekannt gemacht: Es sey ihr nach ihrer am 26. M5rz »8^2 verstorbenen Schwester Ursula Krista-nitsch das gesetzliche Erbrecht angefallen. Das Gericht, dem der Aufenthalt derselben gänzlich unbekannt ist, hat zu ihrer Vertretung dcn Herrn Lo' renz Gllisei- in Eottschee als Curator aufgestellt. Derselbe wird daher aufgefordert, bei der ^uf den Hh. November H8t»2 um 9 Uhr Vormittags in der hiessgcn Gerichtökanzlei bestimmten Verl.ißabhand, rungstagsahung entweder persönlich ober durch einen Bevollmächtigten zu erscheinen, oder bis dahin ihre ollenfä'liige Erbsentschlagung einzubringen, widri« genS mit dem aufgestellten Curator die Abhandlung nach dem Gesetze gepflogen würde. Bezirksgericht Gottschee am t0. August 18^,2. Z. ih^5. (2) Nr. 2567. E d i c t. Vom Bezirksgerichte des Herzogthums Gott« schee wird allgemein bekannt gemacht : Es sey über Ansuchen des Johann Röthel von Malgern^ in die executive Feilbietung der, dem Johann Erker gehö» 5«gcn, zu Kostern 5ud Haus.Nr. 32 gelegenen und auf Zoo fl. geschätzten Realität, wegen schuldiger !«oft M. M. c, 2. c. gewilliget, und zur Vor» nähme derselben die Tagfahrten auf den 23. Scp< temder^ ^a. October und ,9. November «642, jedesmal um z« Uhr Vormittags in Loco Koflern mit dem Beisatze angeordnet worden, d ah die Rea» lilä^ bei der dritten Feilbietungstagfahn auch un» tcr ihrem Schähungöwerthe hintangegebcn werden wird." Das Schätzungsprotocoll, der Grundbuchser« tract und die Feildiktungsbedingniffe tonnen zu oen gewöhnlichen Amtsstunden in der Gerichtskanz» ici eingesehen werden. Bezirksgericht Gottschee am z». August ib42. Z. 1^7. (,) Nr. 2862. Edict. Vom Bezirksgerichte des Herzogihums Gott» schee wird allgemein bekamn gemacht: Es sey ü>er Ansuchen deS Johann Meisel von Lichlenbach, durch dessen Bevollmächtigten Michael Lackncr, wider Io? hann Komme von Klindorf. in die executive Ftil< bietung einiger, dem lehtern gehörigen Fährnisse,, nämlich: d?s Viehes, der Haus' und Meicrrüstling, des vorra'thigen Futters, wegen schuldigen 20 fl. C. V^. c. g. c. gewilligt, ^nd zm Vornahme der-selben die TagfahrtlN auf den 4. und 2 8. October, Hann 2. November z8l,2, Ledesmal um ,0 Uhr Vormittags in Loco Klindorf mit dem Beisätze angeordnet worden, daß diese Fährnisse bei der drillen Feilbietungslagfahrl auch unter ihrem SchähungS-werthe pr. 5c» st. l0kr., jedoch jedesmal nur gcgcn gleich bare Bezahlung hinlangegeben werden. Bezirksgericht Gottschee am 5,. August ,89 3. Z. ^459. (') ^ Nr. 9^ G d i c t. Das Bezirksgericht Nassmfuß macht hiemit bekannt: Es habe über Ansuchen ^cs Joseph Sapor von Terschina, in die executive Feildietung der, dem Mathias Linditsch von ebenda gehörigen, der Herr. schaft Reitendurg sub Urb. Nr. 467^ und ^6'/,^ dienstbaren, aufäoo st. gerichtlich geschätzten ganzen Kaufrecktöhube, dann der auf to5 fl. dewerchcten Fährnisse, wec>en aus dem Urtheile vom »6. No^ vember ,8^,, Nr. »2Ü^, schuldigen 60 ft. c. 5. c, gewilNget, und zu diesem Ende die drei Fcilbie. tungstagsatzungen auf den 2g. September, 2g. October und 2g. November l. I. im Orte Tcrschina um 9 Uhr Bormittags mit dem Anhange anberaumt, daß, in so fern das in Execution gezogen? Real» und Modilar.Vermögen weder bci der ersten noch zweiten Feilbtttung um oder über,den Schäz. zungswerth an Mann gebracht werden könnte, del der dritten Fcilbietung dasselbe auch unter der Schätzung hintangcgeben werden würde. Das Schähungsprotocoll, die LicitationsVe^ dingnisse und der GrundduchZertratt können wäh^ rend den Amtsstunden eingesehen werden. Bezirksgericht Nassenfuh am 25. August »8^2. Z. «426. c^) NrT'gy k' E d i c t. Von dem k. k. Bezirksgerichte Auersperg wird öffentlich bekannt gegeben: Es sey auf Anlan. gen des Anton Vierant von Laibach, durch Herrn Dr. Paschali, wider Andreas Kozhiatsch von Kleinlaschitsch, wegen aus dem w'mhfchaftsämlli« chen Vergleiche 660. 5. März ,84i schuldiger 275 fl. c. 3. c., in oie executive Feilbietung de^ dem Schuldner gehorig-en, der Grafschaft Aucr^ sperg sul) Urb. Fol. 9^7, und Rett. Nr. 77^ b^ttstbarcn Vienclhube, im Schätzungswklch? von ä77 ft. 2b lr. geiri'Niget, und hiezu die erste Tagfatzung auf den »0 October l. I., die zweite auf den 9. November, und die drille auf den 9. December l. I., jedesmal um 9 Uhr Vor-mitlag in loco Ser Realität mit dem Anhange angeordnet worden, daß die Realität bci der er. 702 sien und zweiten Feilbietung nur um oder über den Schähungswenh, bei der dritten ober auch unter demselben wird hintaugegeben werden. Davon werden Kauflustige mit oem Beisätze verständiget, daß der Giundbuckscxttact, das Schähungsprctocoll und die Licit^lionsdedmgnifse hieramtK, Icyccre auch bei kein Herrn Dr, Io« hanii Alben Paschali eingcsehe» »verdcn rön»cn. K. K. Bciilksgcricht ?luelsperg am 3. Sep-tember iö^2. Z. l'1Z7. (') Nr. 2055. Edict. Von dem k k. Bezirksgerichte Senosetsch wild hiemil zur öffeiulichen Kenntniß gebracht, daß übcr Einschrciten des Hrn, Ioftph Wulschbau^r von Lai' dach. wider Josephe Breitling von Prewald. ptu. auv dem gerichtlichen Vergleiche llda. Zo. Jänner d. I., Z. 2Zl, schuldigen 203 fl. l, kr. C. M. <:. 8. c.. in die executive Feildiecung der. seit 82cl zn Gunsten der Executinn auf dem ehemänniich Stephan Vreitling'schen, in Pre-tyald unter (^015. Nr. >? liegenden und der Herr' schaft Prewald dienstbaren Verlaßhause sammt dabei befindlichem Garten und allem übrigen An. und Zugchör intabulirten Hairathssprüche pc. 900 st. gnvilligct, und zu bcren Vornahme die Termine auf den 29. Septembei', 8. October u>,d den 22. October d. I., jedesmal Vormittag 9 Uhr in der hiesigen Amlskanzlei mit dem Anhange bestimmt wovdtn seyen, daß die bezeichnete Forderung nur bei der 3. Feilbietung unter dem Nennwerlhe hint-angegeben werden wird. Der Grundbuchsextract kann taglich hieramts eingesehen wecden, K. K. Bezirksgericht Senosetsch am 12. Au> gust 1Ü42. Z. i^53. (») Nr 3954. G d i c t. Bon dem Bezirksgerichte Haasberg wird hi^ mit öffentlich kund gemacht: Gä scy über Ansuchen des Matthäus Brüh von Hothederschitz, wegen i^m schuldigen 2c> si. 40 kr. c. 5. c. , in die executive Zeilbietung der, dem Jacob Illerzhizh vsn Mau-nih geborigen, oer Hertschaft Haasberg sub Urb. Nr. 546zinsbaren, gerichtlich auf 3oo st. geschätzten Kaifche und der auf io ft. 45 kr. bewenhecen Fährnisse gewiNigct worden, und es seyen hiezu die Tagsaz° zungen auf den n. October, auf den 11. Nouem« bcr und auf den »o. December l. I., jedesmal jcüh 9 Uhr in Loco Maunitz mit dem Beisätze be« silmmt, dah dieses Real. und Mobilarvermsgen bei der ersten und zweiten Versteigerung nur um tie Schätzung otcr darüber, bei der dritten aber auch nnter derselben hintangegcben werde. Der Grn»dbuchsextrc>ct, das Schatzungspvo« t^coN und l>ie Licitationsbeoulgnisse können täglich hitramts eingesehen werden. Bezirksgericht HaasberZ am 5o. August iL42. Z. iäL6. (1) Ein mit gutem Fortgange absolvirter Physiker, der auch mit oer Befähigung zur Ertheilung des Privat-Unterrichtes versehen ist, wünscht, nachdem er das ^ ^l-i'^ zu studieren gedenkt/ eine Condition m oer Stadt over am Lande als Informator gegen annehmbare Bedmgniffe zu erhalten. Das Nähere ist mündlich oder mittelst portofreier Briefe im Zeitung>Com-toir zu erfahren- Z. läög (l) Physharmonika-Verkauf. Beim Fortepianomacher Wirten^, in der Capuzmer-Vorstadt Nr. 58, isteine Physharmonika zu verkaufen; Me ist 6 Octavcn groß und von Deutsckmann m Wien verfertiget. Dieses Instrument ist besonders für diejenigen geeignet, welche sich für das Orgelspiel ausbilden wollen ; auch wirkt es sehr angenehm auf das Ohr bei Begleitung der Arien und des Pianoforte. _______ Wiesenverkaus. Eine zweimähige Wiese, von der besten Heukleba und im Pomerio, ist aus freier Hand tägllch zu verkaufen; das Nähere ml Zcttungs-Comptoir. Literarische Anzeigen. Bei Martin Hoffmann in Zna;m ist erschienen und bei Ignaz Edlen V0N Kleinmayr m Laibach zu haben: Knaus, L. A , Der Vaterlandsliebe reinstes Opfer, oder: Die Rettung der Alt- und Neustadt Prag's im 17. Jahrhundert, brosch. " Geistliche Rose oder Gebet-und Crbauungsbuch für katholische Christen, zur Verehrung der schmerzhaften Mutter Gottes Marla in der spanischen Kapelle zu Neulitschein, w wie auch zum allgemeinen Gebrauche von A. K., einem Freunde wahrer Andacht, vetfaßt. Ungeb. auf Druckpapier 3 kr., dasselbe auf Schrei papier io kr.