Erscheint jeden Samstag und tostet: Mit bei Post ganzjährig . . fl. 3 — halbjährig . . „ 2,5« Für Laibach ganzjährig . . fi. 4,— halbjährig . . „ 2.— Für die Zustellung iu's Haus find ganzjährig 50 sr., halbjährig 30 kr. zu entrichten. Einzelne Nummer IN kr. Zeitschrist für vaterländische Interessen. Insertionsgebiihren: Für die 3spaltige Zeile oder deren Raum bei tmaliger Einschaltuug L lr., 2 Mal 8 lr., A Mal l0 kr. Stempel jede« Mal 30 kr. Redaktion und Administration: Klostersranengasse Nr. L? (gegenüber dem Casino). Zuschriften und Geldsendungen find zu richten a» den Eigenthumer de« Blatte«. Manuskripte werden nicht zurückgesendet. Eigenthiimer, Herausgeber und verantwortlicher Redakteur: I>6t6r (5r-Ä886lU. in . Jahrgang. Liberal! Als im Jahre 1848 der Friihlingshauch das morsche Gebäude des Absolutismus in Österreich zerstörte, da sagte ein geistreicher Mann, man werde die Geschichte dieser Be­wegung mit wenig Worten so schreiben können: „Am 13. März begann die Revolution, am 15. März siegte sie und am 16. März begann die Reaction." — Und schießlich siegte bekanntlich die Reaction. — I m Jahre 1848 waren es die Liberalen Ideen, welche der Bewegung die Basis gaben. Die Nationen Oesterreichs waren Kinder in politischen Din­gen. Die „Freiheit " galt als Heilmittel für alle Schmer­zen. Man petitionirte um allerhand Freiheiten: Preß-, Ge­wissens-, Lehrfreiheit, albern genug sogar um Gedankenfrei­heit — und glaubte, man habe mit diesen papiernen Freiheiten auch schon die wirtliche Freiheit errungen. Der Partei der modernen Fortschrittsideen, „der liberalen Partei" trat alsbald, und zwar zuerst im Geheimen, dann aber, je näher der Sieg der Reaction heranrückte, auch offen die conservative Partei entgegen, welche in wichtigen, damals noch nicht gelösten materiellen Fragen, insbesondere dem Unterthänigkeitsverbande ihre natürliche Grundlage hatte, aber auch in freiheitlichen Dingen der liberalen schroff entge­genstand. Als endlich im Herbste die Blüthe des Freiheits­vamnes, der nur Eine Frucht (die Aufhebung des Unter­thänigteitsverbandes) getragen, mehr und mehr abfiel, der Baum selbst abersichtlich verdorrte, da manifestirte sich die politische Unreife schließlich in der Bildung einer liberal ­ conservativen Partei, welche alle jene in ihren Schooß aufnahm, die bisher liberal schienen und nun auf möglichst schöne Art, wie die Fahne sich nach dem Winde wendet, ins conservative Lager d. i. in die Arme der Reaction sinken wollten, bis die vollendete Reaction alles Parteileben auf­hören machte. Ganz ander« vorbereitet fand das Jahr 1860 die Völker Oesterreichs. Das Bach'sche Dezennium, welches sie von jeder Thätigkeit in öffentlichen Dingen ausschloß, gab ihren Führern Muße, die Staatswissenschaften zu studiren, und die Geschichte anderer Staaten eindringlich durchzuarbeiten, welche alle die Entwickelungsphasen schon durchgemacht hatten, die uns noch bevorstanden. Die Völker selbst wurden mehr vertraut mit ihren wahren Bedürfnissen und aufgeklart über die Mittel der Abhilfe für ihre Leiden. Sie waren zur Er­kenntniß gekommen, daß jene Schlag Worte, denen das Jahr 1848 eine wunderbare Heilkraft zuschrieb, nichts sind, als Phrasen, die mit ihrem Zauberklang politische Kinder in einem sanften Schlaf über ihre eigentlichen Schmer­zen einlullen mögen, die aber politisch reife Völker auch nicht einen Augenblick zu täuschen vermögen. Heute fordert man das Wesen der Freiheit, und die nothwendigen Vorbedingungen derselben: Einschränkung der Allmacht der Bureaucratie, gesetzliche Feststellung der Autonomie der Gemeinden, Bezirke, Länder. Die Autonomie (Selfgovernment) ist die festeste Stütze der wah­ Feuilleton. Wie man durch Speculiren reich werden lann. Von einem Bostoner Kaufmann. Für wahrhaft große Menschenkinder gibt es wenige Wie­gen zu Kauf, denn man würde sie schwer absetzen. Ein treff­licher Dichter ist der Liebling eines ganzen Zeitalters, ein großer Feldherr das Wunderthier eines Jahrhunderts. Aber ein gründlicher Speculant wird seltener geboren als alle Beide. Jede Wissenschaft hat ihre Gesetze, und wenn wir die Gesetze gering achten, so sind wir beschränkte Köpfe. Der handwerks­mäßige Schlendrian verschwindet und die Quacksalberei macht sich aus dem Staube, wenn wir das Gesetz einer Erscheinilng entdecken. Die Gesetze, wodurch die Geschäftsspeculation re­giert wird, liegen jedoch noch nicht klar vor. Wir wollen uns daher Mühe geben, einige Grundregeln jener großen Kunst aufzustellen. Zunächst aber machen wir dem Leser bemerklich, daß, da alle Weisheit und Erfahrung eines Einzelnen ein sehr nngenügender Leitfaden ist auf dem Pfade zur Wahrheit, an dessen Endpunkte ein schwerer Geldsack winkt, wir uns nicht allein auf unsere Gewandtheit, Geld zu verdienen, verlassen, sondern freien Gebrauch von den Kenntnissen Anderer machen wollen. Die Grundsätze, Lehren, Regeln und Urtheile, deren wir Erwähnung thun werden, sind zum Theil die unsrigen, theils gehören sie Fremden an. Es gibt fast lein Buch, in dem nicht irgend eine nützliche Bemerkung über Gelderwerb enthalten wäre. Aus den von uns benutzten Quellen ent­springen folgende Gedanken. Vor Allem muß bemerkt werden, daß glückliche Spekulation im Geschäft im Allgemeinen nicht blos Glück ist, gleich dem Glück des Lord Derlei von New­burhport, als er die Ladung Wärmflaschen nach Ostindien sandte. Denn ungeachtet dieses Falles einer glücklichen fal­lchen Berechnung gründete in der Regel jener Lord Derlei seine Speculationen auf eine gesunde Berechnung und richtige Voraussicht. So unwissend er auch in Geographie und unun­terrichtet vom häuslichen Leben in tropischen Gegenden war, so besaß er doch Menschenkenntnis; und viel Scharfsinn in Geldangelegenheiten. Er dachte nach und berechnete; und ein Schafskopf wird mit Nachdenken und Berechnung weiter kom­men, als ein Witzkopf ohne beide. I n zweiter Linie darf nicht übersehen werden, daß ein großer und wesentlicher Unterschied zwischen Speculation und reinem Handelsgeschäft statt findet. Nur zu häufig verwechselt man Beide sowohl in Theorie, als in Praxis mit einander. Denn, wenn auch das Absehen Beider darauf gerichtet ist, ein Kalifornien bei sich zu Hause zu entdecken, so benutzen sie zur «örrelchung diese« Zweckes doch sehr verschiedene Mittel Der Laib ach am 18. April 1868. ren Freiheit, die Bürgschaft der gedeihlichsten Förderung der materiellen und geistigen Interessen der Völker. Die Ungarn haben das ganz richtig aufgefaßt, und ihr erstes Thun nach Wiederherstellung ihrer Verfassung war die Restaurirung ihrer autonomen Conütate und Municipien. Eine weitere Forderung der Gegenwart ist die praktische Durchführung der nationalen Gleichberechtigung, als der Basis jedes gesunden öffentlichen Lebens, als der Vorbedingung jedes constitutionellen Regimentes, und der Verständigung und Versöhnung der Völker. Eine Hauptforderung ist endlich die Aenderung des Wehrsystems in solcher Art und Weise, daß die uner­schwinglichen Kosten desselben bedeutend herabgesetzt, und die drückenden Steuern erheblich gemindert wer» den können. Auch in diesen beiden Beziehungen werden uns die prak­tischen Ungarn, wie es scheint, demnächst überholen. Nicht von liberalen Phrasen erwarten daher die Völker Oesterreichs ihre Rettung, sondern von einer vollen und wesenhaften Neugestaltung der Verhältnisse! Die Parteiunterschiede „liberal" — „conservativ" sind nicht mehr maßgebend. Es sind ganz andere nationale, religiöse und soziale Momente, nach denen jich die Parteien der Gegenwart gruppiren. — Wie wenig liberale Phrasen ein Reich glücklich machen können, lehrt uns das Beispiel vom Mexiko, dessen Zustände uns die „Kölner Zeitung" in nachstehender Weise schildert: „Die Schlagwörter: Zivilisation des neuu­zehnten Jahrhunderts, Garantie der persönli­chen Rechte, Volkssouverän etat, gleiche Verth ei­luNg der Lasten, materieller Fortschritt, Frei-Handel, Eisenbahnen, Telegrafenlinien u. s. w. sind so gelaufig, daß fie jeder Schneider kennt, aber mit der Praris sieht es scheu aus. Von Allem eristirt nichts als die pomphaften Worte. Da werden z. B. Privilegien von Eisenbahnen gegeben, und auf den Haupt­straßen, den Lebensader« des Landes, eristiren kaum einige Meilen in so schlechtem Zustande, daß ein guter Hausvater sein Testament machen muß, bevor er sich den wackeligen Holzgerüsten über Schluchten und Flüsse anvertraut. Nirgends hat der Handel solche Schranken, wie in Me­xiko. Unmäßig hohe Eingangszülle, denen Inlernatiouszölle, Verbrauchssteuer uno eine ganze Reihe anderer Plagen beige­fügt sind. I n jedem Nest ist eine Zollbehörde, die von allen inländischen Erzeugnissen Zoll erhebt; Jedermann schreit da­gegen, in den Kongressen der einzelnen Staaten werden lange Reden dagegen gehalten, und es bleibt, wie es war, weil doch die Ausgaben gedeckt sein müssen; im Gegentheil, man erhöht den Zoll noch um 15 oder 20 pCt., weil der tau­sendfachen Einnehmern so viel an den Fingern kleben bleibt, daß die Einnahme nicht ausreicht. Polizei, Justiz, Rechtsschutz: beklagcnswerther Zustand! Gevatterschaften uno Fürsprachen helfen auch ausgemachten Strolchen durch, Geld gewinnt die ungerechtesten Prozesse, trotz der verklausulirtesten persönli­ Handelsmann im eigentlichen Sinne hat nichts Besseres in dem Geschäft zu thun, als fest daran zu halten; und da nun jedes Geschäft feinen Mann ernährt, und alle Geschäfte, in einem längeren Zeitverlauf betrachtet, gleich einträglich sind, fo wird eiu kleiner, aber sorgfältig angesammelter Gewinn endlich ein hübsches Vermögen bilden. Man ist über den Bankerot man­ cher Leute auf's Höchste erstaunt, inzwischen möge man sich versichert halten, daß der Fehler im Banterot lag und nicht im Geschäft. Daß der Handel Gewinn abwirft, ist eine Sache der Nuthwendigkeit, und in einem längeren Zeitverlauf be­ trachtet, wird der Gewinn den Verlust übersteigen, denn außer­ dem tonnte gar kein Handel bestehen. Wen es aber trifft, der leidet darunter. — Man verweile bei dieser Thatsache nur ei­ nen Augenblick und dann gehe man zu einer andern über, nämlich zu der, daß ihr Geschäft verstehende Kaufleute von ei­ ner Veränderung des Preises gar nicht berührt werden. Denn wenn sie auf ihre Maaren bei deren Preisfall verlieren, fo gewinnen sie andererseits auch wieder beim Steigen. Eins gegen das Andere gehalten, muß es sich im Verlauf der Zeit ausgleichen, wenn man richtig Buch und Rechnung geführt hat. Der Speculant ist ganz ein anderes Geschöpf. Dem letzten neu entdeckten Kometen gleich, beschreibt er feine eigene Bahn. Er geht fehr heftig auf Fall und Steigen von Preisen ein, denn dicß geht ihn sehr an. Der Händler hangt von seiner Kundschaft ab, der Speculant hat leine. Der Händler richtet sein Augenmerk auf kleinen, stetigen und sichern Gewinn, der Speculant fchaut nach plötzlichem und überspannten Reichthum aus. Die ganze Welt ist sein Martt! Ohne allen Zweifel ist Speculation eine Lotterie, aber nicht mehr als Glück machen in Kalifornien. Seitdem man in Massachusetts die Lotterie unterdrückt hat, hat die Handels­spcculation mit ihren kühnen, verwegenen, halsbrechenden Wag­nissen nicht nur allein an sich, fondein vcrhältnißmäßig auch gegen das solide Geschäft überraschend zugenommen. Die Sache nämlich ist die, daß ein wilder, abenteuerlicher Geist im Volte lebt, der sich in irgend einer Weise und Form einen Ausweg und eine Uebung zu verschaffen sucht: ein Geist der Ritter­lichkeit, der das Herzblut um eine Busenschleife wagte, und jener seefahrerischen Tollkühnheit, mit der eine Handvoll Men­schen große Reiche eroberte. Dieselben Leute, die vor dreißig Jahren Lose kauften, werfen sich jetzt auf Mode-Actien von Eisenbahnen, auf Baum­wollen-Ballen, Kaffee-Säcke oder nur auf das Versprechen der Lieferung von dergleichen; sie legen sich auf das Ohr und träumen von Luftschlössern, gerade so wie in alten Zeiten die irrenden Ritter. Früher bezahlten sie 5 Dollars und öffneten dem Glück eine Gasse, gegenwärtig müssensie dazu 5.000 Dol­larS aufwendend ^ . 18. chen Freiheit steckt der Satrape den Unschuldigsten ein, wenn er ihm irgendwie unliebsam ist. Doch genug davon; das ganze Ding von Staatsgebäude steht auf so losen Funda­menten, daß es keines Erdbebens bedarf, um es umzuwerfen. Dassicherste Zeichen des geringen Vertrauens in die öffent­lichen Zustände ist, daß die Kapitalisten ihr Geld über See schaffen, daß aller Unternehmungsgeist gestorben ist, daß der Kaufmann, selbst der Krämer, größere Einkaufe scheut, daß Niemand Kapital an öffentliche Anlagen legen will u. s. w." Zur Vermögenssteuer-Frage. Der Artikel: die Vermögenssteuer, in der vorigen Num­mer besagt, daß jede Art des Erwerbes bereits mit Steuern erschöpfend belegt, und die neue Steuer ein Eingriff in das Eigenthum rcsp. in den Betriebsfond, folglich verderbenbrin» gend ist; — in die Ursachen der dräuenden neuen Steuer, welche die öffentlichen Bedürfnisse decken soll, ist derselbe nicht eingegangen und veranlaßt uns, dies heute zu versuchen.*) Den größten Theil der schon überspannten Contribution verschlingen: a) die Perzeptionskosten; b) die Zinsen von der öffentlichen Schuld; «) die Erhllltungskosten des Militärs, die so hoch sind, daß für die übrigen Staatszwecke nicht einmal das Noch­wendige vorhanden ist; ä) die Gehalte und Pensionen. — So lange die Privalbezirte bestanden, wurden alle vor­geschriebenen Steuern durch Einen Steuereinnehmer collectirt, und die ganze Vorschreibung an die Kreiskasse abgeführt; jetzt werden die Steuerabfuhren größtentheils mit den Quittungen der zahlreichen Steuer-, Bezirksamts» und Gerichtsbeamten bewerkstelliget, so daß von den großen Zahlungen des Volles nur wenig in die Haupttass« kommt und da noch von dem Personale eines Hauptsteueramtes und einer Finanzdirection, dann einer gut dotirteu Landesregierung und Polizei tonsunmt wird, da bei uns die Herrschaft des Gesetzes an einen end­losen Apparat gekettet ist. Man lasse die Gesetze regieren, deren Ucbertretungen durch Nichter beurtheilen, die Gemeinden wirtlich selbständig fein, und die öffentlichen Geschäfte durch sie besorgen; — dann wird die Staatskasse die ganze Steucrschuldigleit des Volkes wirtlich erhalten und für alle nothwendigen Zwecke Geld mehr als genug haben, während jetzt das Volk viel zahlt, der Staat aber wenig bekommt, — und in dieser Richtung hat der Finanzminister als ein guter Haushälter zweckmäßige Anträge den Gesetzgebungs - Faktoren zu stellen. — Nun znm zweiten Punkt. Hat der edle Graf Anton Auersperg die Vitiosttat der ') Bei der enormen Wichtigkeit de« Gegenstande« glaube» wir durch die Aufnahme oiese« vielseitigen au« bewährter Feder stammenden Aufsatzes im Inlereffe der Sache sowohl, um die essich handelt, als im Interesse unserer verehrten Leser gehandelt zu haben. Red. Der Mensch hat einen Trieb zum Speculiren, obgleich für den Uneingeweihten die Speculation gerade dieselbe Gefahr im Geleite hat, als die Lotterie. Wir wollen aus dieser Ur­sache daher versuchen, Jenen, denen es anliegt, auf Abenteuer auszugehen, ein Bischen in die Geheimnisse einzuweihen. Drei Dinge weiden zum erfolgreichen Speculiren erfordert: Zeit, Geld und Herzhaftigteit, und alle Drei nützen nicht viel, wenn man kein Urthcil hat. Alle Speculation hängt mit der Zu­kunft zusammen, wobei die Frage der Zeit mit ins Spiel kommt. Das Ereigniß tritt nie unmittelbar ein. Ohne Geld, das weiß Jedermann, kann nichts angefangen werden, und wenn der Mensch feigherzig ist, so mag er Alles thun, einen Handwagen ziehen, Zündhölzchen in den Straßen verkaufen, Steine klopfen, Schnee schaufeln, Stiefeln putzen, sich auf die Ofenbank legen, oder sich in irgend einem Bureau anstellen lassen, nur darf er nicht speculiren wollen. Der Speculant muß stark im Glauben fein und nicht zweifeln an Dingen, wenn er sie auch nicht sieht. Regsamkeit ist wesentlich nöthig im Handel und Wandel, Geduld in der Speculation. Nichts thun, wenn Nichts gewonnen werden kann, ist ein Grundsatz, dem man im Handel deßwegen nicht immer folgen kann, weil man seine Kundschaft nicht aufgeben kann. Stets auf dem Dache, muß man im Handel seine Augen offen halten, um die rechte Zeit zum Kaufen und zum Verkaufen wahrzuneh­men. Nicht mmder wird es gleichfalls oft nothwcndig sein, loszuschlagen, wenn der Zeitpunkt geeignet ist. Daß man Nicht« thun foll, wenn still gelegen werden muß nach Zeit und Um­ständen, ist leicht gejagt, aber nicht so leicht gethan, als sich Mancher einbildet. Denn ein Geschäftsmann muß jederzeit Etwas machen, sei es mit Gewinn oder Verlust. — Der Zeitraum zwischen Kaufen und Verkaufen, von einer Spekula» tion zur anderen, ist begreiflich eine traurige — unerträgliche Zeit des Nichtsthuns, obgleich Nichts zu thun oft der bessere Theil, und Stillehalten eine große Kunst ist. Der Händler muß sich die Dinge in einer kürzeren Oesichtsferne ansehen; er muß nicht kurzsichtig, aber kurz von Gesicht sein, wahrend der Speculant die Dinge von einem weiter abstehenden Ge­sichtspunkte, wenn auch nicht von einem höheren anzusehen hat. Der richtige Zeitpunkt ein Geschäft einzugehen, ist im Zweifel der, wenn es darnieder liegt, und dieser Zeitpunkt ist für die Speculation auch nicht der schlechteste. Handeln kann man mit allerlei; speculiren läßt sich aber nur mit einigen Dingen. Nimmermehr dürft Ihr speculiren in Axtstielen, hölzernen Mulden, Hopfenstangen, Schuhnägeln, Waschfässern und Mausefallen, weil diese Gegenstände m be­lieblger Menge geschafft werden können, so wie man ihrer be­darf. Dasselbe gilt für alle Manufacturwaaren, mit Ausnahm« von Fabrikmaterinl, und auch diese« nur dann, wenn dessen Regieruugsorgane in Ansehung des Abschlusses deS Concor­dates durch Lesung des das Volksrecht hoch betonenden kaiser­lichen Manifestes vom Jahre 1849 begründet, so ist dadurch auch die Vitiosität der seit jener Zeit durch Regierungsorgane causirten Staatsschuld erwiesen, welche bei der Permanenz der Volksrechte weder der gegenwärtigen Population die Existenz» mittel entziehen, noch sie der künftigen verderben darf, die noch in keiner Art für die Sünden der Regierung sich ver­antwortlich machte. Die Staatsgläubiger, welche weit weniger gaben, als die Regierung vorschrieb, können selbst nach dem Naturrechte nicht mehr fordern als sie wirklich gegeben haben, «der als ihre Obli­gationen werth sind, besonders da sie bisher die Zinsen von den vorgeschriebenen Summen voll bezogen und dadurch auf Kosten des Volkes sich bereichert haben; den Werth der Obli­gationen aber bestimmt der Curs, welcher ebendeshalb sich bildete, weil die Gläubiger selbst die Obligationen ob ihres vitiosen Grundes und der Besorgnis) vor dem Rechte des ge­drückten, zahlungsunfähigen, Volkes für gefährdet hielten und fie darob verkauften. Soll aber nun das Volk zur Regierungsschuld als Zahler eintreten, so kann und darf dessen Repräsentation nur das wirklich Gegebene oder den Curswerth der Obligationen zur Zahlung oder Verzinsung übernehmen, und durch diese ge­rechte Interzession, welche jedem Gläubiger das bezahlt, was seine Obligation am 21 . Dezember als am Tage der Sanctio­nirung der Staatsgrundgesetze werth war, wird den Gläubi­gern dieser wirkliche Werth gesichert, dem Volke die Verzinsung der Ungebühr erspart, und der Regierung die Möglichkeit ver­schafft, mit dem Einkommen auszulangen, ohne ungerecht gegen das Voll zu sein. Die Liquidirung oder Minderung gebietet das RecW­gesetz, welches bei jeder Interzession die Scheinforderungen ausgeschlossen haben will, und dieser Rechtsgebrauch kann mit einer Reduction der Schuld wegen Unvermögenheit auch von den auswärtigen Gläubigern nicht identifizirt weiden, die für ihre wohlfeil gekauften Obligationen schon genug Vortheile ge­zogen haben, und deren Kredit das Volk nicht mehr bedürfen wird, so bald es seinen Staatsbedarf selbst feststellt, und Re­gierungsschulden unmöglich macht. ^ ä o. I n einem Rcchtsstaate, wo nur die Gesetze re­gieren und deren Uebertretungen unabhängige Richter emsig und streng beurtheilen, ist nur so viel stehendes Militär zu halten, als zur öffentlichen Sicherheit im Innern, zur Erhal­tung und Vervollkommnung der Standesbildung erforderlich ist; für die öffentliche Sicherheit nach Außen wird und muß in einem auf Volkswohlfahrt und Rechtssicherheit gegründeten Staate jeder wehrhafte Bürger febst einstehen und dazu ge­bildet werden; — und dies muß einerseits die Abstellung der zwecklosen aber kostspieligen, am Marke des Volles zehrenden Parade-Helden und Heere, andererseits aber die Einführung einer vernünftigen Volkswehr als nothwendig erkennen machen. Diese vom Verstände gebotene und nicht für den Stand sorgende Maßregel allein schon wird die Staatsausgnben ver­mindern und die Sicherheit nach außen erhöhen, welche heut­zutage weder durch Gamaschendienstparaden noch durch gezo­gene Kanonen gewahrt werden kann, nnd durch die vereinte Macht zufriedener Völker in Achtung gebietendem Ansehen er­halten wird. I n der Schöpfung solch gebotener zweckmäßiger Einrich­tungen, die nicht der eitlen Autorität und ihren sterilen Tra­banten huldigen, sondern der Volkswohlfahrt Rechnung tragen, möge sich der volksthümliche Finanzminister manifestiren, an­statt mit dem Schweiße des Volkes neue Geldmittel für ob­solete Formen aufzubringen und dadurch den Rechtsstaat zu gefährden. Schließlich noch einige Worte über Punkt ä. Die Gehalte der Staatsdiener sollen den wirklichen Lei­stungen angemessen, die Pensionen dem Verdienste entsprechend, nnd die Pensionirungen auf die Nothfälle befchränkt fein; dar­nach aber die vom Volte zu bezahlenden großen Summen li° nuidirt und theils gestrichen, theils gemindert werden, da die Pre,is' von einer mißlungenen Ernte beeinflußt werden kann. Wie geeigneten Speculations-Gegenstände sind demnach land­wirtschaftliche Erzeugnisse aller Art, Getreide, Mehl, Oel, Spiritus, Baumwolle, Zucker, Kaffee, Thee und Tabak. Das sind Gegenstände genug, um dem Speculanten ein Vermögen zu verschaffen oder zu entreißen. Natürlich aber willst Du , der D u Pich auf die Specu­lation einrichtest, Vermögen gewinnen und nicht verlieren. Da­her ergreife die richtige» Mittel dazu, treibe Statistik und Merke auf große politische Veränderungen nnd die Schwin­gungen und Schwankungen des Handels in diesem oder jenem großen Artikel. Betrachte z. B. ein Lebensmittel, es sei Wei­zen« und berechne Di r dessen Durchschnittspreis auf eine Reihe von Jahren, mit Ausschluß der höchsten und niedrigsten Preise, und wenn der Preis unter diesen Durchschnittspreis fällt: dann kaufe. Gesetzt nun, jener Weizen stehe Heuer sehr gut, und die Preise seien sehr gedrückt; ereignet es sich dann, daß es trotzdem eine schlechte Ernte gibt, so gewinnst Du ; doch ist es im Gegcnfall nicht zugleich gesagt, daß D u verlieren mußt. —r Verlaufe und ersetze den alten Vorrath durch einen neuen. Setzt sich die Entwerthung des Artikels fort, fo ist es oft räthlich darin Händler zu werden, bis eine schlechte Ernte ein­tritt, oder der Bedarf die Erzeugung übersteigt. Auf diese Weise ist es dem Speculanten möglich, jederzeit ziemlich gleiche Men­gen in Händen zu haben, und ziemlich, wenn auch nicht ganz zum niedrigsten Preis. Wenn nun eine etwaige schlechte Ernte oder Unterproduction eintritt, so kommt die Spekulation zur Reife, und es ist thunlich, sofort mit Gewinn abzugeben. Ein nicht unberühmter Engländer pflegte zu erzählen, daß sein erster Vorfahr ein Bäcker und Hopfenhändler gewesen sei. Bei irgend einer Gelegenheit brauchte er Geld, und um sich dieses zu verschaffen, plünderte er seine Federbetten und stopfte dafür unverkäuflichen Hopfen hinein. Nach Verlauf von einigen Jah­ren fiel ein Honigthau in die Hopfenpflanzungen; die Waare wurde sehr rar und stieg ungeheuer. Die Betten wurden nun wieder ausgeschüttet und des Engländers Vorfahr machte an lenem Hopfen einen sehr bedeutenden Gewinn. Sonach er­st« hatte" -" ° ^ ^l N °"l ^ si° lange g?schla° Hopfen schlägt, wie man sagt, im Durchschnitt allö fünf Jahre fehl. Ein Wink für Speculanten! ' > Die von uns beim Weizen gegebene Anmerklina findet gleiche Anwendung auf Baumwolle. Inzwischen lasse mal, de Ernteberechnungen und sonstigen Aufstellungen nicht außer Acht vertraue aber nicht im geringsten auf die Angaben der »ei­tungen von Carolina Und Georgien; denn so lange wir leben sind wir noch nicht ohne Geschichten von gänzlich fehlgeschla­genen Ernten ,m Süden geblieben. — Schluß folg ) Vertreter des Volkes nicht berufen sind, ungerechtfertigte An­sätze zur Zahlung von Seite des Volkes zu übernehmen. Durch Activirung dieser und dergleichen vom Rechts­gesetzt gebotenen Maßregeln wird bei weitem mehr erspart, als das Defizit beträgt, und für die Bildung und Wohlfahrt des Voltes auch etwas verwendet werden können. Bei dem im Ausgleiche mit Ungarn in Betreff der Re­gierungsschuld manifestirten Hochmuthe, der immer vor dem Falle kommt, ist es für die Volksvertretung unmöglich, anders als nach diesen Gesichtspunkten vorzugehen; nur durch sol­chen Vorgang kann schon da gewesenen Rückfällen von der Verstandes» zur Standes «Herrschaft begegnet «erden. Wenn für die Hebung der Volksbildung, und für die Föroerung der Volkswirthschaft von der Regierung noch immer nichts Erhebli­ches und nicht unverzüglich geleistet, zugleich aber von der Vielregiererei nicht abgelassen weiden sollte, so muß die Bevölke­rung diesseits der Leitha im Schlamme ersticken, oder ihr Glück in die Fremde suchen gehen. Sitzung der Handels- und Gewerbetammer für Kram. I n der am 14. d. M . abgehaltenen ordentlichen Sitzung der Handels- und Gewerbekanittier für Kram begrüßte der Herr Präsident V . C. Supa n die neu eintretenden Herrn Mitglieder und Ersatzmänner und setzte in gedrängten Umris­sen die Grundsätze auseinander, an denen bisher die Kammer festgehalten. Nachdem hierauf der Sekretär-Substitut die seit dei letzten Sitzung eingelaufenen Geschaftsstücke, von denen die Mehrzahl wegen ihrer Dringlichkeit gleich erlediget werden mußte, vorgetragen, ergreift Herr V . C. Supa n das Wort und erwähnt, daß sich das zur Abgabe des Gut­achtens betreffend die Zulassung der Ausländer zum Hausir­handel gewählte Comits durch andere in der Kammer nicht befindliche Industrielle verstärkt und sich einstimmig für nach­stehenden Antrag entschieden hat: „Die Fremden sind zum Hausirhandel in Oesterreich weder mit inländischen noch mit ausländischen Artikeln zuzulassen." Dieser Antrag wurde auch von der Kammer nach Anhörung des vom Setretärs-Substi­ tuten vorgetragenen dießfälligen Comit6-Verichtes einstimmig angenommen. — Hierauf wurde zur Wahl des Präsideuten Und Vicepräsidenten geschritten, und einstimmig Herr V . C. Supan zum Präsidenten und Herr Ioh. Nep. Horal zum Vicepräsidenten gewählt. Die beiden gewählten Vorstände dankten für das ihnen neuerdings bewiesene Vertrauen und nahmen die Wahl an. — Das Gesuch der Gemeindevorstehung von Stein um die Verwendung, daß in diesem Orte ein Tele­grafenamt errichtet und eine Eisenbahnverbindung zwischen Laibach und Stein zu Stande kommen würde, rief eine leb­hafte Debatte hervor, an der sich vorzüglich "die Herrn V . C. Supan, Johann Nep. Horak und Josef Vla2nik bethei­ligten. Schließlich wurde der Antrag des Herrn Präsidenten V. C. Supa n angenommen, welcher dahin geht: „Es ist ein Comits aus 3 Mitgliedern zu wählen, welches diese Ge­genstände zu berathen und darüber in der nächsten Sitzung der Kammer Bericht zu erstatten hat. I n dieses Comits wur­den die Herren Ioh. Nep. Horak, Josef Gregoriö und Gustav Ton i es gewählt. — Ueber das von der k. k. Lan­desregierung zur Aeußerung vorgelegte Gesuch des Gewerken A. Klin g er um die Bewilligung, rücksichtlich seiner Fabriken in Weißenfels „den k. k. Adler im Schilde und Siegel" und die Bezeichnung „k. t. privilegirte Stahl-, Feilen-unv Sensen-Fabriken" führen zu dürfen, hat sich die Kammer einstimmig für die Abgabe eines zustimmende n Gutachtens entschieden. Ferner hat sich die Kammer über das Gesuch der Gemeinde Franzdorf um Bewilligung von 4 Jahr- und Viehmärkten, welches ihr zur Aeußerung vorgelegt wurde, auf Antrag des Herrn Lavrenöj ö für die Abgabe eines zustimmenden Gut­achtens entschieden. Politische Revue. Inland. Wien. Die unter dem Vorsitze des FML. Freiherrn v. Maroiöici tagende Kommission zur Abänderung des vom Erz­herzog Feldmarschall, Albrecht als Armeeoberkommandanten her­ausgegebenen Offi'ciers-Avancement hat in den von ihr aus­gearbeiteten Entwurf die Bestimmung aufgenommen, daß in Zukunft nur solche Subaltern-Officiere zur Beförderung „mit Vorzug" klassificirt werden dürfen, welche die Aufnahmsprüsung für die Kriegsschule gemacht haben; ebenso sollen nur jene Hauptleute zur außertoiirlichen Beförderung zum Stabsofficier qualificirt werden können, welche die für die Generalstabsoffi­ciere vorgeschriebene Prüfung abzulegen im Stande sind. Wei­ters beantragt zu diesem Zwecke die genannte Kommission, daß eine ständige Officiersprllfungsbehörde zur Vornahme der früher erwähnten Prüfungen in Wien und bei jedem Generalkommando installirt werde. Jene Ossiciere, welche bei sonst in dienstlicher Beziehung guter Qualifikation die Prüfung abgelegt haben, follen einen eigenen Rang vom Prüfungstage und der Klassi­fikation erhalten und bei sich ergebenden Aperturen ohne Rück­sicht auf das Regiment und mit Uebergehung fämmtlicher alteren Kameraden in die nächst höhere Charge befördert wer­den. — Bezüglich der neuen Ndjustirung bringt das Armee-Verordnungsblatt eine Cirtularverordnung, durch welche die Aenderungen in der bisherigen Adjustirungs- und Ausrüstungs» Vorschrift eingeführt werden. Dieselben bezwecken hauptsächlich Vereinfachung der Adjustirung und Verminderung der Ausla­gen. Die auß.r Vorschrift gelangenden oder in der Form sich ändernden Stücke haben vollständig ausgetragen zu werden und es darf in dieser Beziehung von den Kommanden und Behörden keine Zeit bestimmt, auch sonst weder in direkter, noch in indirekter Weise auf die Ablegung der nicht mehr vorschriftsmäßigen, sonst aber noch tragbaren Stücke hingewirkt werden. — Die Slandatsucht der Wiener Blatter wird in der „SÜdd. P." wie folgt geschildert: „Die Art und Weise wie die Wiener Journalistik pikant ist, lenkt in neuester Zeit die Aufmerksamkeit in erhöhtem Maße auf sich. Einer Notiz von drei Zeilen zu Liebe setzt man alle politischen, An­stand«- und persönlichen Rücksichten zurück. Die Art wie in die geheimsten Falten des Privatlebens eingedrungen wird, ist ge­radezu unerhört, und man hat den entgegenkommenden Ge­schmack der wüsten Menge schon so arg verwöhnt, daß man nur mit der drastischen Entstellung das Genügende zu leisten vermag. Wehe demjenigen, der in Wien ein Paar tausend Gulden ausgibt, oder ein Pferd hat, oder mit einer Schau­spielerin in Verbindung steht u. s. w., alle Tage wird sein Tagebuch in den Journalen gefllhrt; und dasjenige, das am meisten zu erzählen weiß, gilt als das interessanteste. Das sind höchst beklagenswerte Zustände, weil sie einen hohen Grad von Entsittlichung und Mangel an Ernst beweisen.« >- Ueber die Finanzpläne wird der off. „S . P," aus Wien geschrieben: „Das Sublomitö, welches die Brestl'schen Finanzpläne zu prüfen hat, übertrug das Referat über die projektive Vermögenssteuer Herrn Skene, und dieser macht gar kein Geheimniß daraus, daß er die Ablehnung der Vorlage beantragen werde. Skene findet in der Finanzvorlage die Ver anlassung, um gegen das Ministerium und den Dualismus Sturm zu laufen und beide zu stürzen. Er beantragt die Ver­werfung der Vermögenssteuer, und wird ein Mittel, um die dadurch entstehende Lücke auszufüllen, nicht proponiren, aber er hält eines bereit, und dieses heißt: Erhöhung der Coupon steuer über 17 Procent, Staatsbanlerott. Diesem Vorschlage gegenüber würde das Ministerium weichen, falls das Unterhau« sich denselben aneignete; es fiele der Dualismus, und es würde, vielleicht mit Hilfe der einheitlichen Armee, der Centralismus wieder versucht, da die Personal-Union in maßgebenden Kreisen auf nicht zu beseitigenden Widerspruch stößt. Die Art und Weise, wie Skene seinen Staatsbanlerott motivirt, ist kaustisch. Er sagt: Wenn ich schon schneide, so Ichneide ich tiefer, schneide gleich heute das, was ich morgen werde schneiden müssen. Die Schulden habe die ganze Monarchie, der Einheitsstaat, gemacht. Der eristirt nicht mehr, und die westliche Reichshälfte kann für die Zinsen nicht aufkommen. Uebrigens liegt die Zinsen reduktion, sagt er weiter, im Interesse der Staatsgläubiger, die sich mit einem mäßigen Verlust an ihrer Rente das Ka pital sichern." — I n der letzten Nummer haben wir aus der Regie rungsvorlage in Betreff der Einführung der Geschwornen gerichte die wesentlichsten Punkte mitgetheilt. Heute tragen wir hie folgenden Bestimmungen nach, die sich auf die Pro ­ceßordnung beziehen: Auf den Beschluß de« Gerichte«, daß Grund zur gerichtlichen Verfolgung vorhanden sei, kann entweder die Voruntersuchung folge», oder »venu dieselbe nicht für nothwendig befunden wird, sogleich die Hauptverhandlung vorgenommen werben. I m letzteren Fall« muß die Klage die Erfordernisse einer Anklageschrift enthalten. Die Untersuchung««««!, werden nach beuideter Voruntersuchung dem Staatsanwälte übergebe», im Falle aber ei» Privatklüger einge, schritten ist, diesem die Einsicht gestattet. Binnen drei Tagen steht dann dem Kläger da« Recht zu, bei dem Untersuchungsrichter eine Vervollständigung der Untersnchungsakte zu beantragen und im Falle der Ablehnung dieses Antrage«5«»n wieder binnen drei Tagen die Entscheidung de« Gerichtshofes darüber verlangt werden. Nachdem die Voruntersuchung endgültig geschloffen ist, hat der Nnkläger bei sonstiger Einstellung de« weitere» Verfahrens binnen acht Tagen die Anklageschrift zu überreichen; diese muß einhalten: 1. Die genaue Bezeichnung der Druckschrift und der Stelle, ans welche sich die Anklage gründet; 2. die gesetzliche Benmnnng der strafbaren Handlung, wegen welcher die Anklage erhoben wird, so wie die Anführung der Straf gesetzt, deren Nnwendung beantragt wird; 3. die Namen der beschuldigte» Personen; 4. die genaue Benennung der Zeugen und Sachverständigen, deren Erscheinen bei der Hauptverhandlung für iiolhwendig gehalten Wird, so wie, die Angabe der anderen Beweismittel, deren sich der Kläger in der Hauptverhandlung zu bedienen gedenkt. Der Vorsitzende des Preßgerichtes bestimmt dann de» Tag der Hauptverhandlung, jedoch so, daß jeder Angeklagte, dem die Anklage, schrift zugestellt werden muß, 8 Tage, und im Falle e« sich um ei« Verbrechen handelt, 14 Tage zur Vorbereitung seiner Vertheidigung frei habe. < Der Angeklagte hat dann den Vertheidiger, welchen er wühlt, und die Zeuge» »nd Sachverständigen, die es vorgeladen habe» will, dem PresWrichte rechtzeitig natnhaft zu mache». Auch der Ankläger kann die Vorlabung «euer Zeugen begehren. Die Liste der neu zu ladenden, Zeugen und Sachverständigen muß aber dem Gegner längstens 3 Tage vor der Hauptverhandlung mitgeiheilt werden. I m Falle e« sich um ein Verbreche» handelt, ist dem Angeklagten ei» Vertheidiger eventuell von Nmtswegen zü bestelle». ' Da« Gefchwornengericht besteht au« dem Gerichtshof« »ud 12 Geschwornen, Der Gerichtshof besteht ans dem Vorsitzenben i>nb L Richtern nebst einem Schriftführer. Der Präsident de« Oberl»nde«gei fichles ernennt auf die Dauer eines Jahre« für jede« Preßgericht den Stellvertreter des Vorsitzenden, die Richter und 2 Trsatzrichter aus den Mitgliedern de« Preßgerichte«. Der Präsident »es Preßgerichtes hat bt! den Schwurgericht« Verhandlungen in der Regel de» Vorsitz zu führen. Die Schwurgerichtssitzungen finde» in der Regel alle drei Mo. nate statt. Für jede Schwurgerichtssihung werde» die in der Dienst liste bestimmte» 3« Hauptgeschwornen einberufe», au« deren Zahl 'die zur Besetzung der GeschworncnbaNk für den einzelnen Straffall erfor» derlichen 12 Geschwornen entnommen werden. Die Namen der zum Geschworneugericht berufenen Mitglieder des Gerichtshofes und das' Verzeichnis der 36 Hauptgeschwornen sind bei sonstiger Nichtigkeit jedem Angeklagten spätestens am dritten Tage vor demjenigen, an welchen» die Verhandlung beginnen soll, durch da« Preßgericht mitzutheilen. Unmittelbar Vor dem Beginne der Verhandlung wirb i» nicht öffentlicher Sitzung des Tchwurgerichtshofcs i» Gegenwart de« Anlläger«, des Beschädigten, des Angeklagten »nd seines Vertheidiger«, so wie der vorgeladenen Geschwornen zur Bildung der Geschworuenbant geschritten. Dieselbe beginnt mit dem Aufrufe der Geschwornen duich den Schrift­führer. Ein» nicht alle 36 Geschwornen erschienen, so muß diese Zahl durch den Vorfitzenden ergänzt werden; derselbe hat sosort an Stelle der Ausgebliebenen ein« gleiche Zahl von Ergänznngsgeschwornen uub zwar in der Reihenfolge vorzurufen, in welcher die Namen derselbe» bei Bildung der Dienstliste au« der Urne hervorgegangen sind. Jeder Gzschworne, der ohne giltigen Entschuldigungsgrunb ausbleibt, öder vor dem Schlüsse ber Sitzung sich entfernt, ist von bem Schwurgerichts-Hofe zu einer Geldbuße von 20 bis 5N fi. zu «erurtheilen. Sobald die, Zahl ber Geschwornen vollständig ist, richtet der Vorsitzende bei sonstiger Nichtgiltigkeit an den Ankläger, an den Be^ schuldigten, an den Augeklagten und an die Geschwornen die Frage, ob bei einem der Letzteren ein Grund vorhanden sei, der ihn von der Theilnahme an der vorliegenden Verhandlung ausschließe. Solche Gründe sind: u) die im §. 52 der «llg, St,-Pr.-Ord. vorgesehenen Ausschließung«« gründe rücisichtlich eines Richters, d) wenn er aus der Freisprechung oder Verurtheilung des Angeklagten Nutzen ober Schaden z» erwarte« hat, e) wenn er an derselben betheiligt ist als: Gerichtszeuge, Ver« theibiger, Vertreter be« Kläger« ober be« Angeklagten, Zeuge «ber Sachverständiger, ä) im Falle einer neuerlichen Hauptverhandlung über dieselbe Strafsache, wen» er bei der frühere» Hnuptverhandluug -als Geschworner fungirt hat. Ueber die vorgebrachten Gründe der Ausschließung entscheidet d<< Gerichtshof. Nachdem über die Ausschließung entschieben ist, müssen zur B, ­bung eiUer Geschwornenbank noch 30 Geschworne zugegen sei». Die Namen berselben werben dann »u« einer Urne gezogen und verlesen. Der Anlläger und der Angeklagt« haben da« Rech», jeber eine gleich« Anzahl von Geschwornen ohne Angabe d«l Gründe abzulehnen. Ist die Anzahl der Geschwornen ungerade, so kann der, Angeklagte einen mehr ablehnen. Beschädigte üben diese« Recht gemeinschaftlich mit dem Staatsanwalt und Mitangeklagte gemeinschaftlich mit einander. KonUen sie sich nicht vereinigen, so ent,cheioet da« Los über die Reihenfolge, iu, welcher die gemeinschaftlich Berechtigten da« Ablehnungsrecht aus» zuüben haben. Da« Rech» der Ablehnung Hort auf, sobald t2 nicht abgelehnte Namen von Geschwornen aus der Urne hervorgegangen sind ober nur mehr die zur Ergänzung der 12 Geschwornen erforder­liche Zahl von Namen in der Urne find. Di« auf solche Art bestimmten 12 Geschwornen bilden die Ge« schwocnenbank. . Zu größeren Verhai,dlUUgen latin tet Vorsitzende, verfügen, daß «in oder zwei Geschworne ausgelost werben. , . «. / Die Verhandlung Vor bem Geschwornengerichte ist öffentlich, bel sonstiger Nichtigkeit »nb bors nur au« Gcünben ber öffentlichen Sit!« lichkeit oder der öffentlichen Ordnung ausgeschloffen werden. Der Vorsitzende gibt den Geschwornen die erforderlich« Anleitung setzt ihnen di« Sache, welch« fi« zu b«rothen Haben, au«eu>»nd«r «ich hat sie ntzthiaenfall« «n ihr« Wichten zu «rinneln. Die Geschwornen nehme« sofort ihren Sitz in der Reihenfolge ein, in welcher ihr« Namen au« der Urne gezogen wurden, und die Hauplverhandlung beginnt mit dem Aufrufe der Sache durch den Schriftführer. Nach Erledigung der Generalien erfolgt bei sonstiger Richtigkeit die Veeibigung der Geschwornen. Nach Beendigung des Veweisverfahren« und nachdem die Pl»<­ doyer« der Parteien gehalten find, hat der Vorsitzende nach Vorläufiger Berathung mit dem Gerichtshofe die an die Geschwornen zu richtenden Fragen festzustellen. Dieselben werden verlesen, und sowohl dem An­ kläger als dem Vertheidiger schriftlich mitgetheilt; beide Theile können gegen dieselben Einwendungen erheben und Zusätze beantragen, worüber der Gerichtshof sogleich entscheidet. Die Hauptfrage ist darauf zu rich­ ten, ob der Angeklagte schuldig sei, die der Klage zu Grunde liegende Handlung begangen zu haben. Ueber Erschwerung«« und Milderungsumstände nnd die ange­ messenen Fragen «n die Geschwornen zu stellen, wenn deren Vorhan­ densein gesetzlich einen verschiedenen Strafsatz »der eine andere Straf­ art begründen. Zusätze und Eventualfragen find ausdrücklich »ls solche zu bezeichnen. Nach Feststellung der Fragen erklärt der Vorfitzende die Ver­ handlung für geschloffen, und hat dann die wesentlichen Ergebnisse der Hauplverhandlung in einer gedrängten Darstellung zusammenzufassen, den Geschwornen die gesetzlichen Merkmale der strafbaren Handlung und die Bedeutung der in den Fragen vorkommenden gesetzlichen Aus­ drücke auseinanderzusetzen, und sie auf die Vorschriften über die Be­ rathung und Abstimmung aufmerksam zu machen. Sodann übergibt der Vorsitzende die niedergeschriebenen Fragen den Geschwornen und diese ziehen sich in ihr Berathungszimmer zurück, welche« sie nicht verlassen dürfen, bevor sie ihren Ausspruch gefällt haben. Das Protokoll über die Zeugenvernehmungen wird ihnen nicht mitgegeben. Die Geschwornen wählen zunächst einen Obmann aus ihrer Mitte, und nachdem die Berathung abgehalten ist, läßt der Obmann die Geschwornen über die einzelnen Fragen nach der Reihenfolge, in der sie von dem Vorfitzenden gestellt wurden, mündlich abstimmen. Der Obmann stimmt zuletzt. Die Geschwornen stimmen mit J a ober Nein , oder in theil­ weiser Bejahung einer Frage, mit Ja , aber nicht mit diesen oder jenen in der Frage enthaltenen Umständen. Der Obmann zählt die Stimmen und schreibt das Ergebnis, nebst Angabe de« Stimmenverhältnisses neben jede Frage. Die Geschwornen kehren dann in den Sitzungssaal zurück und der Obmann erklärt über die Aufforderung des Vorsitzenden: Die Geschwornen haben nach Eid und Gewissen die an sie ge­ stellten Fragen beantwortet wie folgt. Ist der Ausspruch der Geschwornen undeutlich, unvollständig «der in sich widersprechend, so hat der Gerichtshof hierüber sogleich ein Erkenntnis, zu fällen und den Geschwornen die Fragen zur neuerlichen Berathung der beanständeten Antworten zuzuweisen. Wurde ein Angeklagter schuldig erklärt und ist der Gerichtshof einstimmig der Ansicht, daß sich die Geschwornen bei diesem Ausspruche in der Hauptsache geirrt haben, so erkennt der Gerichtshof von Amts­ wegen, daß die Sache vor andere Geschworne zu verweisen fei. Nach­ dem der Wahlspruch der Geschwornen gefällt ist, fällt der Gerichtshof entweder sofort das entsprechende Erkenntniß oder nachdem wegen der anzuwendenden Strafbestimmung der Ankläger und der Angeklagte, sowie dessen Vertheidiger gehört worden find, da« verurtheilende Er­ kenntniß. Diese« Erkenntniß ist in der öffentlichen Gerichtssitzung zu ver­ künden und von dem Vorfitzenden zu begründen. Wenn der Angeklagte in det Gerichtssitzung nicht erscheint, so kann dessenungeachtet die Verhandlung gepflogen werden. Der koutu­ macirte Angeklagte kann abet um Wiederaufnahme des Verfahrens bitten, wenn er nachweist, daß er nicht erscheinen konnte. Nur gegen da« Erkenntniß des Preßgerichte«, wodurch diesem Begehren nm Nie ­ deraufnahme de« Verfahren« nicht stattgegeben wird, ist ein Rekurs zulässig. Erscheint der Angeklagte anch bei der zweiten Verhandlung nicht, so ist das Kontumacurtheil ein endgiltiges. Die Nichtigkeitsbeschwerde ist binnen drei Tagen von der Ver­ kündigung des Urtheils bei dem Preßgerichte schriftlich anzumelden, sie kann aber auch sogleich von dem Schwurgerichtshofe angemeldet werden. Binnen acht Tagen von der Anmeldung an, kann der Be­ schwerdeführer die Ausführung seiner Beschwerde bei dem Gerichte an­ bringen! die Akten werden dann dem Obersten Gerichts- und Kaffa­ jionshofe vorgelegt und von dieser Vorlage der Gegentheil in Kenitt- Niß gesetzt. Der Oberste Gerichts- und Kassationshof hat über die Nichtig­ keitsbeschwerde in einer Versammlung von sechs Rächen und einem Vorsitzenden zu entscheiden. Die Verhandlung ist öffentlich und werden die Parteien nebst ihren Vertretern zu derselben vorgeladen, um ihre Sache auszuführen Findet der Oberste Gerichts- und Kaffationshof die Nichtigkeitsbeschwerde für begründet, so lautet sein Erkenntniß entweder dahin, daß die Sache Ml dasselbe oder an ein anderes von ihm näher zu bezeichnendes Schwurgericht zur nochmaligen Verhandlung gewiesen werde, oder er entscheidet» im Falle das Urtheil des Schwurgerichtshofes ein Gesetz verletzt oder unrichtig angewendet hat, sofort in der Hauptsache. Auf bereit« anhängige Strafproceffe hat diese« Gesetz dann An­ wendung, wenn zur Zeit, «ls e« in Wirksamkeit tritt, von dem Preß­ gerichte in elfter Instanz noch kein Urtheil gefällt ist. Graz. Die neue politische Organisierung pro­jektirt statt der bestehende» 63 Bezirksämter 15 Bezirtshaupt­mannschaften und zwar mit folgenden Amtssitzen: Graz, Feld­bach, Hartberg, Weitz, Stainz, Leibnitz, Brück, Iudenburg, Murau, Liehen, Cilli, Marburg, Rann, Pettau, Windisch­graz. Auf den Wunsch der Slovenen bezüglich der Vereinigung derselben zu einem nationalen Komplex wurde nicht eingegangen. Pest. Am 12. d. wurde in Felegyhaza der Advokat Asztalos , welcher der gegenwärtigen Negierung so viel Kopfschmerzen verursacht, in Haft genommen und HM 13. lam es ebenda aus dieser Ursache zwischen einem vom Stadt-Hauptmann requirirten Bataillon Jäger und den aufgeregten Volksschichten, welche die Freilassung erzwingen wollten, zu einem blutigen Zusammenstoße. Man spricht von Todten und mehreren Verwundeten. Die Mitglieder der äußersten Linken projettiren für den Fall, daß die Verhaftung Asztalos unberechtigt wäre, eine Beschwerde und eine Petition um die Versetzung des Ministeriums in Anklagestand wegen Mißbrauchs der Amtsgewalt einzubringen. Vorläufig ist in Felegyhaza die Ruhe wieder hergestellt. — I m hiesigen Honv6dverein sprach Klapka gegen die Ein­berufung einer Landes-Honvödversammlung, weil die Parteien Zll. schroff auseinander gehen, um eine Annäherung zu er­möglichen. Sowohl Perczel wie der Zentralausschuß mögen aufgefordert werden, ihre Wirksamkeit einzustellen. Dieses wurde zum Beschlüsse erhoben. Die projektive Osterfahrt hlchger Demokraten nach Felegyhaza wurde Angesichts der dortstattgehabten blutigen Voltsexzesse vertagt. Ausland. „...Paris. Das „Journal des Debats« veröffentlicht einen Artikel, welcher den Ursprung der Kriegsgerüchte aufklärt und »ewelst, daß dieselben auf keinen ernstlichen Grundlaaen be­ruhen. Der Artikel versichert, Frankreich habe mehrere Alli­anzanerb.etiuigen verschiedener Mächte abgelehnt, und auf diese Weise bewiesen, daß es nicht den Krieg wünsche und weit entfernt davon sei, sich auf einen solchen vorzubereiten. Es vermeidet mtt großer Sorgfalt Alles, was selbst einen einfachen Zwiespalt hervorrufen tonnte. Das „Journal des Debats hofft demgemäß, daß die Kriegsgerüchte aufhören werden. Das französische Blatt hofft da allerdings etwas, ^ woran es selbst nicht glaubt. So lange Frankreich, Preußen und alle die andern Großmächte Europas nichts Bessere« ,u °ff!^7^'''.°^^«^" ""> wieder zu rüsten, klingen alle offiziellen und ^offiziellen Fnedmsversicherungen wie Spott. Correspondenzen. Aus Uuteckllin. 12. April. X . Als ich in Ihrem ge. schätzten Blatte vom 28. März den Aufsatz: „Ist das Ab­schlagen eines Zahnes eine schwere körperliche Verletzung?" las, erinnerte ich mich aus meiner vieljährigen Praxis als Gerichtsarzt unter andern auch eines Falles, das Abschlagen eines zweiten obern Schneidezahnes bei einem 20!ähriaen Burschen in einem Raufhandel betreffend. Dieser Fall ist in der Hinsicht interessant, als hiebet die Meinungsverschieden­heit zweier Sachverständigen durch das Obergutachten von Seiten der medizinischen Fakultät in Graz definitiv ent­schieden wurde. Ich bin daher so frei, Ihnen die? Zeilen zur beliebigen Benützung für Ihr Blatt zuzuschicken. Es handelte sich im November 1865 um das Gerichts­ärztliche Gutachten, ob das Abschlagen oder der Bruch und hiedurch herbeigeführter Verlust des zweiten obern rechten ganz gesunden Schneidezahnes aus dem ganz regelmäßigen gesunden Gebisse eines 20jährigen Burschen M. K. als eine schwere oder leichte Verletzung zu bezeichnen sei. Der eine der ärztlichen Sachverständigen entschied sich für die Annahme einer leichten Verletzung, indem der Bruch und Verlust mit keinem wichtigen Nachtheile für die Gesundheit oder das Leben des Verletzten verbunden sei, und dies um so weniger weil die andern vorder« Zähne noch alle ganz gesund seien. Der zweite Sachverständige entschied sich für die An­nahme einer schweren Verletzung, diese Ansicht dahin moti' virend, daß der Verlust des Schneidezahnes ein bleibender Schaden fei, daß die Sicherheit und Kraft beim Abbeißen und Beißen von festen Nahrungsmitteln wesentlich beeinträch­tigt werde, der Verlust entstellend, und die mangelnde Ver­richtung dieses Zahnes weder durch die zurückbleibende Wurzel nach Einsetzung eines künstlichen Zahnes ersetzt werden könne. Der Umstand, daß der Zahn ein ganz gesunder aus einem ganz gesunden vorder« Gebisse war, bestimmte vielmehr den letztern Sachverständigen zur Annahme einer schweren Ver­letzung. Der Verlust schadhafter Zähne aus mangelhaften, schlechten Gebissen, der Verlust aus innern Ursachen locker gewordener, folglich in Absterben begriffener Zähne tonnte allerdings kaum als ein beachtenswerther Verlust betrachtet werden, da die mit solchen Zähnen Behafteten es sich selbst angelegen sein lassen, um solche theils unbequeme und beim Kauen hinderliche, theils schmerzhafte Zähne mittelst Extrat­tion zu verlieren. Die Sachverständigen, sowohl der elftere Dr. I. als Wundarzt N. waren beide, die Motive ihrer Ansichten wür­digend, auf die Entscheidung der mediz. Fakultät gespannt. Diese erfolgte mit dem Gutachten Nr. 15 ddo. 10. De­zember 1865 und lautete: „Das Absprengen der vordern Fläche des Schneide­zahnes macht denselben allerdings untauglich zum Gebrauche und es dürfte wohl auch w kurzer Zeit der Rest des Zahnes durch Caries zu Grunde gehen. Ein Nachtheil für die Gesundheit des Beschädigten ist aber durch den Verlust eines Zahnes sicher nicht bedingt, da das Kauen nach wie vor von Statten gehen kann. Eine Lücke in den vorder« Zähnen ist freilich mehr in die Augen fallend als der Abgang eines oder selbst mehrerer der hintern Zähne. Eine auffallende Entstellung im Sinne des Strafgesetzes kann man aber hierin doch nicht finden, zumal eSsich nicht um eine hübsche junge Dame, sondern um einen Vauernknecht handelt, dessen besseres Fortkommen durch das Fehlen eines Schneide­zahnes gewiß nicht gehindert wird. Warum aber der Schaden, den der Verletzte durch den Verlust dieses Zahnes erlitt, vom Herrn Wundarzt N. ein bleibender genannt wird, da die mangelnde Verrich­tung durch Einsetzen eines künstlichen Zahnes nicht ersetzt werden könne, ist in der That nicht einzusehen. Es liegt in den Erhebungen gar nichts vor, woraus man schließen könnte, daß die Einsetzung eines künstlichen Zahnes hier nicht möglich ist, und daß ein gut und zweckmässig ein­gefügter künstlicher Zahn den verlorenen sowohl beim Kauen als auch in ästhetischer Beziehung vollkommen ersetzen würde, bedarf wohl keines weitern Be­weises. — Es kann also von einem beträchtlichen Nach­theil für den Beschädigten gar nicht die Rede sein, und die Fakultät stimmt mit dem Gutachten des Doktor I . vollständig überein, daß die am Untersuchten wahrge­nommenen Beschädigungen um als eine leichte Verletzung erklärt werden können." — Als was das Abschlagen oder der Verlust eines schon locker folglich unb rauch bar gewordenen Zahnes bezeich­net werden soll, dürfte hiernach nicht schwer zu beantwor­sen sein. AdelslMg, 14. April. ? Endlich sind uns die schon im vorigen Jahre der Regierung vorgelegten Statuten der zu errichtenden 6italnica zugekommen und ist vom Gründungs­comitö die erste Generalversammlung auf den 19. d. M. im Gasthofe „zum goldenen Kreuz" einberufen worden. Es haben schon bis jetzt bei 40 Patrioten ihren Veitritt ange­meldet und ist zu hoffen, daß noch viele ihrem Beispiele fol­gen werden. Mit Rücksicht auf den Umstand, daß sich unser Männerchor bis auf nahezu 30 Sänger verstärkt hat und recht erfreuliche Fortschritte macht, können wir von der jungen <2italnica recht Gediegenes erwarten. Die feierliche Eröffnung derselben dürfte in der- eisten Hälfte des künftigen Monates erfolgen. Somit wäre auch unser Markt in die Reihe der national-fortschrittfreundlichen größern Orte Krams durch die That eingetreten und ist durch die endliche glückliche Lösung der lHalnica-Frage einem längst gefühlten Bedürfnisse abge­holfen. Das Streben des neuen Vereines wird hoffentlich für die Hebung und Belebung unseres geselligen Verkehres von den besten Folgen begleitet sein. Durch die Anlegung eines neuen breiten Weges zu der Grotte ist wieder ein wesentlicher Schritt mehr zum Comforte der sich alljährlich mehrenden Grottenbesucher geschehen und ist es unsere Pflicht, diesfalls der Bemühungen des Herrn Bezirksvorstehers Globoönik mit vollster Anerkennung zu gedenken, da derselbe zur Verschönerung unseres Naturwun­ders schon vieles geleistet hat. Ausschuß-Sitzung der 8IuvW8kL Mtica am 16. April 1868. Der Sekretär Professor Lefar trug den Rechenschafts­bericht vor. Neue Mitglieder sind beigetreten 64, so daß die Natioa gegenwärtig 1364 Mitglieder zählt. „LlovensKi Li^ar« ist bereits im Drucke und wird die erste Hälfte des­selben noch in diesem Jahre erscheinen. Ebenso ist das Jahr buch (I^tozüs), der Natiog, bereits druckfertig. Die Gedichte Vodnit's weiden in einer kritischen Ausgabe von Franz Levstit zur Herausgabe vorbereitet und in 2500 Exemplaren aufgelegt. Die serbisch slovenische Grammatik be« arbeitet Prof. 2epiö. Das Wert „OliKkui Llaveuyo« von I . Vesel wird in Kürze vollendet sein und auch noch in diesem Jahre in Druck kommen. Zur Prüfung des Ma­nuscriptes werden die Herren Domdechant Dr. Pogaöar, Pfarrer Trstenjak und Match. Cigale in Wien gewählt. Der slovenische „Atlas" , in der Größe und Ausstattung des großen Mayer'schen Atlas (Vibliografisches Institut in Hildburghausen), wird bei Maye r in Hildburghausen und zwar im laufenden Jahre 3 Karten (die beiden Erdhälften, Europa, Oesterreich) erscheinen, und gewiß einem vielfach ge­fühlten Bedürfnisse unserer Literatur abhelfen. — Aus dem Berichte des Vereinskassiers Dr°. 2upanec ging hervor, daß dem Vereine für das laufende Jahr noch 3118 fl. öst. W. zur Verwendung disponibel sind. DaS Vereinsvermögen^ beträgt über 30.000 fl. öst. W. Professor Volar berichtet über 2 Manuscripter einer lateinischen Grammatik und eines lateinischen Lesebuchs, und beantragt Aendcrung und sohinigen Ankauf derselben zum BeHufe seinerzeitigcr allfalliger Herausgabe, Dr. E. H. Costa berichtet über den bei der Generat Versammlung zustellenden Antrag auf Herausgabe eines flo venischen Conversationslexicons und auf Aenderung der Vereinsstatuten. —'— Der Sitzung, welche von 5 bis 8», Uhr Abends währte, wohnten von auswärtigen Ausschuß Mitgliedern der Neichsrathsabgeordnete Graf Barbo und Pfarrer Davorin Trstenjak bei, Tagesneuigkeiten. Lllibllch, 18. April. — (80K0I.) Mit Erlaß vom 8. April l. I . Z. 2192 hat die k. k. Landesregierung die vom Ausschusse de« Turnvereines 80K0I unter 24. März l. I . vorgelegten, zufolge Beschlusses der Generalversammlung vorgenommenen Statutenänderungen „nicht zu beanständen befunden", wovon der Ausschuß mit Zuschrift des Stadtmagistrates vom 14 d. M. in Kenntniß gesetzt wurde. Zum Zwecke der Wahl des neuen Ausschusses wird eine Generalversnmlung auf den 27. d. M. einberufen, zuvor aber noch eine Vorbesprechung in Verbindung mit einer geselligen Unterhaltung heute acht Tage den 25. b. M. bei „Virant" veranlaßt werden. Bishin wird das Namensverzeichniß der Mitglieder gedruckt und vertheilt sein. Außerdem wurde in der letzten Ausschußsitzung beschlossen, auf die Tagesordnung der Generalversammlung Anträge betreffend: Die Beitrage der Mitglieder, die Vereinskleidung und den ersten Ausflug im Monate Mai — zu setzen. Als Ziel für den Ausflug, der in die zweite Hälfte des Monates, etwa auf den 21. Mai fallen würde, wurde vom Ausschusse mit Rücksicht auf die Mitglieder in Krainburg und Stein das freundliche Manns bürg in Aussicht genommen. — (Große Beseda,) Wie wir vernehmen, veranstaltet der Männerchor der Oitalnica im Vereine mit dem „vi-aiun,­tiöno äruZtvo" und dem 80K0I am 3. Mai eine große Be sedll im hiesigen Theater. — (Fortbildungsverein für Buchdrucker.) Die außerordentliche Generalversammlung am Ostermontag hat Herrn Buchdruckereibesitzer Josef Blalini t zum Vereins vorstände, Herrn Faktor Rütin g zu dessen Stellvertreter und zu Ausschüssen die Herren Kremöar, Wolf und Armi ö gewählt. — Morgen von 11—12 Uhr Vormittags findet im Vereinslokale, Herrengasse Nr. 213 (Pongratz'schcs Haus), ein wissenschaftlicher Vortrag über Stenografie, von Herrn Wilhelm Ritter v. Fritsch, statt. — (Avancement.) Es frent uns, unfern Lesern die Mittheilung machen zu können, daß Herr Polizeikommissär Raimund Viditz nach Trieft befördert worden ist. — (Dr. I . M. Skedl), Professor an der rechts unb staatswissenschaftlichen Fakultät in Graz ist dieser Tage nach langem, schmerzlichen Leiden gestorben. — (In Selce) in Oberkrain starb am 9. d. M. der dortige Schullehrer Herr Andreas ßtamcar ein eifriger Freund und Förderer der Obstbaumzucht, welcher von der trainischen Landwirthschaftsgesellschaft mit der silbernen Me» daille ausgezeichnet wurden war. — (Bischof Stroßmayer) hat abermals für die Volksschullehrer in Kroatien 11.000 fl. und für die Bulgaren, die in Agram Schulunterricht genießen, 9000 fl. gespendet. — („HioveusKi uaroä.«) Von der in Marburg dreimal in der Woche erscheinenden politischen Zeitschrift „81o^ VLnsKi naroä" liegen uns nun 7 Nummern vor. Die äußere Ausstattung so wie der Druck ist sehr nett, der In ­ halt mannigfaltig und interessant, sowohl was die Leitartikel und das Feuilleton als auch die Corresponbenzen und sonstigen Fächer betrifft. Möge das Blatt allen slovenische« Patrioten anempfohlen fein, in allen Kreise« festen Boden fassen und kräftig gedeihen. — Die letzte Nummer bringt einen mit „Dr. E. H. Costa" überschriebenen Leitartikel, der die von uns schon öfters berührte Frage unseres Provisoriums behandelt. Sehr anziehend versprechen auch die „Briefe über slovenische Literatur" zu werden, sowie der Leitartikelciclus „über die Entfaltung des Nationalitätsprincipes." Betreffs der Pränu< merationsbedingnisse verweisen wir auf das bezügliche Inserat. — (Itlllianisirung.) Der „krimor««" klagt über die immer mehr zunehmende Ausbreitung des italienischen Elementes im slavischen Küstenlande, so wie darüber, daß den slavischen Parteien von den Aemtern immer nur itali« nische Zuschriften zugestellt werden — trotz dem schönen ß. 19 des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staats» bürger. — (Aus Anastasius Grün's Kinderzeit.) Graf Anton Alexander Auersperg, zubenannt Anastasius Grün, wurde 1806 in Laibach geboren, brachte aber seine erste Kind» heit mit seinem Vater auf der Familienherrschaft Thurnamhart in Unterkrain zu, wo zwei alte Schloßgeistliche den Knaben lehren unb leiten sollten. Der Eine war ein säkularisirter Franziskanermönch, der Andere ein italienischer Weltpricster, der wenig slovenisch kannte und nur italienisch sprach und schrieb, (er hatte nebenbei den Meierhof mit Inbegriff des „Iodels" unter seiner Aufsicht). Diese beiden alten Herren hätten, der Eine den Grafen lehren, der Andere ihn spazieren führen, und überhaupt überwachen sollen; alleinsie harmonirto« schlecht mit dem jungen, geistreichen Knaben, der ihnen manchen Schabernak spielte, wofür sie ihn bei den Eltern verklagten. Da. durch erzeugte sich in dem jungen Grafen begreiflicherweise eine Abneigung gegen die Priester, welche bereits in seinen „Spazier» gangen eines Wiener Poeten" vorzüglich in den Gedichten: „Priester und Pfaffen" und „Die Dicken und die Dünnen" sich kundgab. Diese Eindrücke aus der Kindheit erklären man ches fcharfe Wort des gefeierten Dichters und Redners auch in der Concordatdebatte, — (Landtagswahl.) Zum Abgeordneten der Städte und Märkte Windischgrätz, Windischfeistritz, Schönstein :c. wurde der Professor der Zoologie an der Grazer Universität, Oscar Schmidt, ein fanatischer Pangermane, gewählt. — (Hohes Alter.) I n der Gegend von VoliKa neäelj«, (Großsonntag) in Steiermark ist im Februar d. I . eine Bäuerin Namens Maria Kofi vul^o Korodajka, in dem heutzutage seltenen Alter von 105 Jahren gestorben. Sie war seit dem Jahre 1814 verwitwet. — (Eine brennende Frage.) Auch Görz hat — wie die „vomoviuÄ,« meldet — seine brennende Frage, die um so brennender zu werden droht, weil sie schwer i« löschen ist. Diese Frage ist der drohende Wassermangel, welcher sich trotz der Kronberger Wasserleitung und den 7 öffentlichen Brunnen bei trockenem Wetter fühlbar macht, besonders seit Hr. Ritter seine Ltraöiöer Wasserleitung, die er für die neue Färberei benöthiget, dem Publicum abgesperrt hat. Der Gemeinderath von Görz sieht sich also genöthiget die Wasser­frage einer eingehenden Erörterung zu unterziehen. — (Hundesteuer in Görz.) Der Gemeinderath von Görz hat mit Rücksicht auf das Beispiel anderer Städte die Einführung einer Hundesteuer von jährlich 4 fl. beschlossen. — (Officiell und einseitig.) „Gut Ding braucht Weile" — heißt es gewöhnlich, aber der Feuilletonist der „Laib. Ztg." hat bewiesen, daß man lange machen und doch recht erbärmliches Zeug zusammenschweißen kann. Ver­schiedene Zurechtweisungen, die der „Laib. Ztg.« von Seite der nationalen Presse zeitweise zu Theil geworden, veranlassen den partout witzig sein wollenden Feuilletonisten der „Laib. Ztg." zu einer Expektoration, die jede andere als die Luft serviler Kreise verpesten muß. Alles, woran er sich in seiner tobenden Wuth zu erinnern weiß, muß herhalten als Blitz­ableiter für den vfficiellen Zorn. Auf die „Novice" und den „Triglav" wird bengelhaft losgeschimpft, Stände, der Prie­ster- und Bauernstand, werden ganz unnöthigerweise angegriffen, verschiedene, darunter hervorragende Persönlichkeiten, welche durch gesetzlich vorgenommene und anerkannt? Wahlen an die Spitze der ersten Körperschaften unseres Landes gestellt sind, in empörender Weise verunglimpft. Daß die „Laib. Ztg." alles, was man ihr unangenehmes sagt, als Grobheit gelten lassen möchte, wird niemanden befremden; sie spielt konsequent die verfolgte Unschuld und vergißt immer, wie viel giftige Pfeile eben sie abgeschossen hat. Gewissen Leuten gefällt gar fo gut das bekannte Raisonnement: .„Das Hinüberschießen wäre schon recht, aber das Herüberschießen ist eine Gemeinheit." Gewiß ist es für jeden Menschen ein bedauerlicher Fehler, wenn er die Welt von einem einseitigen verschrobenen Stand­punkte aus betrachtet. Die Dinge erscheinen ihm nie in ihrer wahren Gestalt, sondern eben auch — verschroben. Am ärgsten tritt jedoch dieser Fehler bei einem Redakteur hervor, jedes Blatt, jede Zeile gibt Beweise dieser Einseitigkeit, durch das, was es mittheilt und nicht mittheilt, so wie durch die For m des Mitgetheilten. Man kann von einem Partei­organe zwar nicht die volle Objektivität verlangen, aber der Redakteur muß wenigstens in soferne objectiv fein, daß er die richtige Sachlage zu erkennen vermag, und sich vor Lächerlichkeiten bewahrt. Die „Laib. Ztg.", welche schon alle möglichen Gesinnungsphasen durchgemacht, alle mögli­chen und unmöglichen Regierungsshstcme und Ansichten vertheidigt hat, schlägt in neuester Zeit einen so hochfahrenden und doch wieder so unwürdigen Ton an, daßsie von der Ver­schrobenheit ihres Redakteurs tagtäglich neue Beweise ablegt; sie wählt zum Angriffe Waffen, mit denen wir unsere Hände nicht beflecken möchten. Namentlich hat ihr letztes Feuilleton Erstaunliches darin geleistet. Trotz alledem würden wir über dieses Geschreibsel kein Wort verlieren, wenn die „Laib.Ztg," ein Parteiorgan wäre. Dann könnte sie beliebig mit Koth herumwerfen, sie beschmutzte sich nur selbst damit; sie könnte auf die widersinnigste Weise wüthen, sie verurtheilte sich da­durch nur selbst in den Augen aller Besonnenen. Aber die „Laib. Ztg." sol l kein Parteiorgan sein, denn sie ist eine officielle, eine Regierungszeitung. Sie ist als solche durch das Reichsgesetzblatt erklärt, sie bezieht eine bedeutende Staatssubvention durch das Recht der Stempelfreiheit und durch das Privilegium der amtlichen Inserate, welche ihr ins­besondere auf dem Wege der FeilbietungscdMe, die den dritten Theil, oft die Hälfte jedes Blattes füllen, die Blutstropfen unsrer oft ohne eigene Schuld an den Bettelstab gebrachten „Bauern" zuführen. Von einem Regierungsblatte können wir möglichste Objektivität fordern , wir können fordern, daß es sich eines anständigen Tones befleiße, daß es im konstitutionellen Staate die durch Volkswahl berufenen Autoritäten mit jener Achtung behandle, welche ihnen gebührt, daß es nicht den Zwecken einer kleinen Coterie diene, sondern das Volt in seiner Totalität respektire, wenn dieses Volk, wie jedes andere, in seinem kräftigsten Theile auch nur aus „Bauern" besteht. Ober ist die jetzige Haltung der „Laib. Ztg." vielleicht der Ausläufer jener Versöhnungsära, welche mit dem Leitartikel vom 16.Juniv.I. feierlichst inaugurirt wurde?! — (Deutsche Cultur in der Metropole des Reiches.) Das „Fremdenblatt" schreibt: „Zu den Vorstellungen einer Seiltänzertruppc, welche auf einem Platze vor der Lerchenfelder Linie ihr? Künste zeigte, traten vorgestern Nachmittags acht Serben , welche feit Kurzem mit gezähmten Thieren herumziehen undsich einen freien Tag gemacht hatten, heran. Die sonnverbrannten Ge­sichter der Männer, noch mehr aber ihre fremdländische Be­kleidung aus Turban, Kaftan, Pluderhosen und Sandalen bestehend, zogen bald alle Blicke auf sich. Man begann die­selben erst zu verspotten und zu hänseln, endlich vergriff man sich thätlich an ihnen. Die Armen, der deutschen Sprache nicht mächtig, suchten sich die Angreifer vom Leibe zu halten, was aber nicht gelang. Endlich langte Polizei an, welche die Angegriffenen zwang, den Platz zu verlassen. Kaum sah die Menge, daß die Polizei auf ihrer Seite stand, so folgten Tausende der Menschen den sich Entfernenden nach. Anfangs begnügte man sich, ihnen Schimpfworte zuzu­rufen, plötzlich flogen aber Steine gegen diesel­ben und im Augenblicke war ein Bombardement von Steinen und Straßenkoth auf sie gerichtet. Die Verfolgten ergriffen die Flucht, die wilde Menge ihnen nach, die Polizei richtete nichts aus, und so ging die wilde Jagd bis zur Schottenfelder Linie, wohinein sich die acht Männer, von welchen jeder mehrere leichte Verletzungen durch die Steinwürfe erlitten hatte, flüchteten. Spä­ter follen mehrere Verhaftungen vorgenommen worden fein." hat's die „deutsche Bildung" schon so weit gebracht? Ihre Apostel sollten zuerst doch wohl vor der eigenen Thllre lehren. Geschäfts-Zeitung. — (1864er Prämi>nscheine.) Bei der gestern vor­genommenen 20. Verlosung des unverzinslichen Prämien anlehens vom Jahre 1864 wurden nachstehende neun Serien gezogen, und zwar: Nr. 759 908 1731 2151 3010 3012 3428 3589 und 3944. Aus den obigen verlosten neun Se­rien wurden nachstehende 60 größere Treffer gezogen, und zwar fiel der erste Haupttreffer mit 220.000 fl. österreichischer Währung auf Serie 3944 Nr. 39, der zweite Haupttreffer mit 15.000 fl. auf Serie 1731 Nr. 2, und der dritte Haupt­treffer mit 10.000 fl. auf Serie 3328 Nr. 23; ferner ge winnen: Serie 759 Nr. 2, S . 1731 Nr. 18 und S. 3010 Nr. 44 je 5000 fl.; je 2000 fl. gewinnen: Serie 759 Nr. 12, S. 1731 Nr. 55 und S. 3428 Nr. 63; je 1000 fl. ge­winnen: Serie 2151 Nr. 99, S. 3012 Nr. 36 und 99, S 3589 Nr. 17 und 68, und S . 3944 Nr. 100; je 500 fl. gewinnen: Serie 759 Nr. 16, 26 und 94; S. 908 Nr 93. S . 1731 Nr. 27 und 95, S. 2151 Nr. 4, 25, 32' 49 55 und 72, S . 3010 Nr. 65, S . 3589 Nr. 60 und S.' 3944 Nr. 92; endlich gewinnen je 400 st.: Serie 759 Nr. 21, 24, 80 und 61, S. 908 Nr. 1 und 12, Serie 1731 Nr. 20, 25, 92 und 98, S. 2151 Nr. 51, 66, 69 und 84, S. 3010 Nr. 35, 53, 56 und 89, S. 3012 Nr. 14, 20 und 26, S. 3428 Nr. 11, 13 und 60, S. 3589 Nr. 19, 37 und 94, und endlich Serie 3944 Nr. 15, 24 und 37. Auf alle übrigen in den obigen verlosten neun Serien enthaltenen, hier nicht besonders aufgeführten 940 Serien-Nummern der Prämienscheine entfällt der geringste Gewinn von je 150 fl. österr. Währung. Offene Sprechhalle. I m Genüsse der Stempelfreiheit und des Intelligenz­monopols ist der „Laib. Ztg." so kannibalisch wohl wie den fünfhundert — in Göthe's Faust. Und wie dem Herrn geht es auch dem Diener, dem Verfasser des letzten Feuilletons, welcher angeblich witzelt, richtiger aber doch nur, deutsch ge­sagt, Slavenfresserei betreibt. Die neueste Abart davon, die eben jetzt besonders in der Mode ist, besteht ja darin, die „Pilger nach Moskau" zu denunziren, mit Gift und Galle zu besudeln. Warum das? Weil die Pilger fast die einzi­gen Oesterreicher sind, die Rußland weit und breit kennen gelernt haben, und dadurch in die Lage gekommen sind, die bodenlose Ignoranz der deutschen Journalisten über Ruß­lands Zustande theils zu belächeln, theils bloß zu stellen. Dann sind es die 20.000 Vouteillen Champagner, Bordeaux, Leres, Madeira, (alles echt,) nebst der feinsten Küche der Welt, welche der historische deutsche Appetit noch immer nicht vergessen kann, üiuo ! — Wozu dieser Neid?? Was ist doch „Keller und Küche" gegen die Herzlichkeit der Stammesbrüder! — Um von Rußland zu reden, was ist Trieft als See­platz gegen Kronstadt? Nichts. Was ist der Großhandel in Wien gegen jenen in Moskau? Nichts. Selbst der Luxus von Paris wird in vielen Fällen in Rußland übertroffen. Jede Kunst, Industrie und Wissenschaft hat in den Russen selbst die würdigsten Vertreter. Konturrenten sind ihnen nur zum Theil Franzosen, Belgier, Engländer und auch Nord ­deutsche. Dabei muß man sich schämen zu erfahren, daß die Oesterreicher in jeder Richtung zu schwach und fast keine Konkurrenz zu machen fähig sind. Die einzigen Ochen sind es aus Oesterreich, die dort, als tüchtige Musiker, alle Ach­tung und gutes Auskommen gefunden haben. Uebrigens ist und bleibt Rußland wegen seiner Ausdehnung und raschen Entwickelung noch immer ein Eldorado für intelligente, gründ­lich gebildete Männer. Aber daran ist in Oesterreich wahr­lich kein Ueberfluß und wird keiner sein, so lange man die läppische Selbstüberschätzung nicht aufgibt, und für den wahren Fortschritt und die geistige Ausbildung jeder Nationalität ohne Ausnahme mehr sorgt als bisher, wo alles Gewicht gelegt wird auf das alleinseligmachende Germanisiren ohne Rücksicht auf die Übeln Folgen der Unzufriedenheit, Zerfahren­heit und Verwirrung. Der Ritter „von der traurigen Gestalt" in der „Laib. Ztg." möge hochherzig fein und die ohnehin an die Wand gedrückten nicht Hetzen; sie sind ja noch nicht vogelfrei erklärt! I m übrigen aber foll er sich sammt seinen famosen Gesin­ nungsgenossen beruhigen und versichert sein: Daß jeder Pil­ ger , troß aller Verunglimpfungen, stolz ist auf seine Mos­ taueifllhrt, und jeder davon glücklich wäre noch Tage zu verleben in so ungetrübter, gehobener Stimmung — wie in Rußland! Ein Pilger. Eingesendet! Herr Friedrich Meliu s veranstaltet morgen im Saale der öitalnica unter Mitwirkung bewährter Kräfte ein Abfchieds-Konzertmit sehr anziehendem, an Abwechselung reichen, aus 10 Nummern bestehenden Programm. Nähere« die Anschlagzettel. Anfang um 8 Uhr. Für die beiden Waisen Marinöiö, die vor kurzer Zeit Vater und Mutter rasch nach einander, und letztere unter besonders erschütternden Umständen verloren haben, sind der Redaktion des „Triglav" zugekommen: von Herrn F. x. S fl. 5.— von einem Ungenannten . . . .^ . « 5.— Zusammen . fl. 10.— Weitere mildthätige Gaben werden bereitwilligst in der Administration unseres Blattes entgegengenommen und unve» züglich unter Sicherung zweckmäßiger Verwendung abgeführt. Oours-Bericht vom 17. April. 5°, Metalliqne« fl. 56.40. 5»„ Metalliqne« (mit Mai- und November-Zinsen) fi, 57.40. — 5°, National-Anlehen fl. 62,65, -. 1860er Staats-Anlehen fl. 81.30. — Bankaktien fl. 693. — Credit aktien fi. 179.20. — London fl. 11?.—. — Silber fl. 114.85. ­ K. k. Münz-D»k»tenfi. 5.58. Laibacher Marktbericht vom 15. April. Weizen Mtz. fi. 6.40; Korn Mtz. fl. 4.— ; Gerste Mh.fi.3.--Hafer Mtz. fl. 2.-; Halbflucht Mtz. fi.—.-; Heiden Mtz.fi. 3,50 Hirse Mtz. fi. 2.-; Kukuluh Nh. fi. —-; Erdäpfel Mtz.fi. i.go Linsen Mtz. fi. 4,-; Cibfen Mtz. fi. 3.80; Fisolen Mtz, fl 6.^', Rindschmalz Pf. kr. 54; Schweineschmalz Pf. kl. 44; Speck frisch Pf. kr. 32; Speck gelüuchett Pf. lr. 40; Büttel Pf. tl. 45; Ei» pr Stück 17, tl.; Milch pr. Maß kl. 10; Rindfleisch Pf. 17, «1, 25 fl., Kalbfleisch Pf. kl. 22; Schweinefleisch Pf. ll. 24; Schöpsenfleisch Pf. tl, 20; Hähndel pr. Stück tl. 60; Tauben pr. Stück tl. 18; Hm pc. Centn« fi. 1.— ; Stroh pl. Cnt. tr. 70; Holz halte« I0M>g Klafter fi. 7.50, weiches Klafter fl. 5.50; Wein rothel E,m. 12 l>>« — fi.; weißer Eim. 13 bi« — fi. Die hiesigen Landesprodnktcn-und Getreidehändlel laufen: Klee samen fi. 23; gedöllte Zwetschken fi. 5.—; neue Knoppeln fl, 10. ; Wachs fi. —; Weihen fi. 6.20; Korn fi. 4.— ; Fisolen fi. 5 »/,. Verkaufen: banatei Weihen schönstenfi. 7.40; mittle« Qualität fi. 6.50 pl. Metzen. Verstorbene. Den 9. April. Hell Anton Scholl, Vülget und Hausbefihel, alt 7» Jahre, in del Stadt Nr. 251, an Altersschwache. Der hochwohlgebonie He« Vinzenz Baron Lazariui, k. k. Oberst Lieutenant in Pension, »lt 45 Iah«, in der Stadt Nl. 222, »m Vlutschlag. Den IN. April. Ann» Knndiö, Institutsalme, »l» 75 Zahle, in del Polian»-Vorstadt Nl. 2, an der Entträftung. Den 11. Aplil. Dem Herrn Vinzenz Üelmak, Portier, seine Gattin Agnes, alt 50 Jahre, am Bahnhofe, in del St, Peters» Vorstadt Nl. 148, an del Lungentuberkulose. — Georg Rolls, Institillsarmer, alt 73 Iahle, im Zivllspital, an Altersschwäche. Den 12. April. Upoluni» Iereb, gewesene Köchin, alt 5? Jahre, in der Kallstäbtel-Volstadt Nl. 19, an der Wassersucht. - M»lia Molk, Taglöhnclin, alt 3g Jahr«, im Ziuilspital, a» del Gehirn« lühmung. — Der Flau Antonia Marenöis, Diuluistenswitwe, ihr Kind männlichen Geschlechtes, nothgetallft, in del sslat»»°Vorst»dt Nr. 73, todtgeboren, in Folge schwerer Geburt. — Frau Antonia Marenöiö, Diuluistenswitwe, alt 40 Jahre, in del Kraka» Vorstadt Nl. 73, »m Gebülmuttelblulsturze. Den 14. Aplil. Josef Tapfer, Zwängling, alt 55 Jahr», !sp>tal, am Schlagftlisse. Herrn Z. G. Popp, yratt. Zahnarzt, Wien, Stadt, Bognergaffe Nl. 2. Ich bezeuge hiemit, daß ich da« echte All»therlnMun> wllsser in Folge heftigen Zahnschmelzes gebrauchte und nach wenigen Augenblicke» von dem Schmelze be­freit wuide. Bei der Vortlefflichkeit dieses Mittels zugleich da« Zahnfleisch zu stalten, ist es allen Leidenben zu «m pfehlen. Lindau, den 10. M i 1867. I . Tölzer, 21—1. k. Maschinenmeister. Zu haben in Lalbach bei AütüN Krisp«, Josef Klllill­ger, Ioh. Klllschowitz, Pettiöiö H Pill«, Ed. Mahr und Krllschowitz' Witwe; — Krainbur« bei F. Klisptt; Bleib »lg bei Herbst, Apvtheler; — Wala s bi» be. Halt«, Apotheker; —Ru°«lfsweilh bei V. Nizzoli, Apotheter; — GUlkfeld bei Friede. Nömches, Apotheker! — Stein bei Illh«, Apothet»; — Bischoflack bei K»rl F!»!ll, Apothe, ter; — Götz bei Franz L»Ml und Poutoni, Apothetel. ARON /« IßtH 5 ßolli. in 2K eetlt leta 2 ^olll. 6l) lil-. >» V Nai-oömno Ilakor wäi rÄ2navr8wH na-naniiH zw n^niHi oeni prej«m!> »« D 8i«er naj »s blagovohnu posi! » v Naribor vre«!l.,8tvu U2 8tolnem tlßU (llomMi) öt. 184. (Ipravniötvo „81t>v6n8koSa nai-oöa". 33-2. Lustdruck-Gebisse, Saug-Gebisse, ^ ' da« vorzüglichste, was die Zahntechnik zu leisten im Stande ist, die einzigen wirklich ..künstlichen« GI e da sie weder ml Haten^ oder Klammern, noch durch Ringe oder Stiften und auch ohne dmch d« ^Wchl H ^ federn im Munde befestigt zu werden, einzig und allein dadurch am Kiefer festsitzen und unbeweglich halten, daßsie sich allen Theilen desselben auf das Genaueste anschließen. , „ , , „ Zur Anfertigung dieser garantirten Gebisse empfiehlt sich bestens i,n Heimann'schen Hause. Ordination von 9 bis 12 Uhr Vormittag und von 3 bis 5 Uhr Nachmittag. Gedruckt bei Josef Vlasnil in Laibach.