Mezngspreije für das ehemalige Hsterreich-Ung. ganzjährig K 10 — halbjährig K 5 — £8r Amerika: ganzjährig D. 2-50 ^tir das übrige Ausland ganzjährig K 12 — Briese ohne Unterschrift werden nicht berücksichtigt, Manuskripte nicht zurück, gefeitbet. " am 1., 10. und 20. Erscheint mit einer illustrierten Beilage „Wandermappe eines jeden Monates. ‘•Bestellungen • übernimmt die Kerrvaktung des Hottfcheer Moten in Gottschee dir. 121. Berichte find zu senden an die Hchriftteitung des Kotttcheer Moten in Gottschee. Anzeigen Qt.ierate) werden nach Tarif bc-rechnet und von der Der-waltnng des Blattes übernommen. Die „Wandermappe" ist nur als Beilage des Gott-scheer Boten erhältlich. Bostsparkassen-Konto Nr. 842.285. M. 3. Gottschee, am 20. Jänner 1919. Jahrgang XVI. An die geehrten Aönehmer. Der „Gotischeer Bote" erscheint nunmehr nicht mehr zweimal im Monate, sondern dreimal, nämlich am 1., 10. und 20. jeden Monates. Wegen der hiedurch bedeutend vermehrten Kosten erhöht sich von 1919 an der Bezugspreis sür das Jahr auf zehn Kronen (halbjährig 5 Kronen), für Amerika auf 2 Dollar 50 cent, für das übrige Ausland, nämlich für jene Länder, die früher nicht zu Österreich-Ungarn gehört hatten, auf 12 Kronen. Der „Bote" wird von nun an nicht nur Leitauffätze und Tages-neuigkeilen („Aus Stadt und Land") bringen, sondern auch die unseren Abnehmerkreis interessierenden amtlichen Erlässe, Verordnungen und Kundmachungen aus dem Amtsblatte („Uradni Lift"), und zwar teils vollinhaltlich, teils im Auszuge. Wir glauben daher, daß unser Blatt auch auf Abnahme seitens der deutschen Ge-meindeämter, Schulleitungen, industriellen Unternehmungen usw. wird zählen dürfen. Nach dem Eingehen der „Laibacher Zeitung" und der deutschen Zeitungen in Triest ist der „Gottscheer Bote" nunmehr das einzige deutsche Organ zwischen der Drau und der Adria. Trotz der eingetretenen schwierigen Verhältnisse wird unser Blatt die Interessen der engeren Heimat und des deutschen Volkes in Jugoslawien stets furchtlos und nachdrücklich vertreten. Wir bitten demnach nicht nur die bisherigen Abnehmer, unserem Blatte treu zu bleiben, sondern hoffen auch, daß sich die Zahl der Abnehmer wesentlich vermehren wird. Insbesondere ersuchen wir unsere hochwürdigen Pfarrämter und die geehrten heimatlichen Gemeindeämter und Schulleitungen auf die Verbreitung und Abnahme des „Boten" in allen Kreisen der Heimat freundlichst hinwirken zu wollen. Es sollte kein Gottscheer Haus geben, in dem der „Bote" nicht aufläge. Die Verwaltung. Die Gottscheer und ihre slowenischen Nachbarn. i. „Friedlich Leben hat unser Herrgott lieb." Nach diesem Sprichworte haben die Gottscheer und die ihnen benachbarten Slowenen schon seit nahezu 600 Jahren ihr nachbarliches Zusammenleben einzurichten verstanden. Sie haben in Frieden und in gutem Einvernehmen miteinander seit Jahrhunderten Freude und Leid geteilt und so manche schwere Schicksale mitsammen ertragen. Eigentlich ist es staunenswert, daß selbst in den letztvergangenen national doch so bewegten und erregten Jahrzehnten, wo der Völkerstreit in Österreich nicht selten recht bösartige Formen annahm, bei uns und in unserer Nachbarschaft der völkische Friede und die nachbarliche Ruhe stets ungetrübt erhalten blieben. Gottschee bildet in dieser Hinsicht ein glückliches Eiland — eine Insel des na- tionalen Friedens. Bon nationalen Hetzereien, Reibereien, Raufereien, Stänkereien und Schlägereien, wie sie anderwärts in gemischtsprachigen Kronländern an der Tagesordnung waren, war bei uns keine Spur. Man muß dies für unsere national so aufgewühlte Zeit geradezu als einen idealen Ausnahmszustand bezeichnen, der einzig dasteht im gewesenen Österreich. Und dieses schöne, friedfertige Verhältnis, es wurde nicht etwa dadurch herbeigeführt und erhalten, daß die Gottscheer in unmännlicher, ^charakterloser Weise ihr deutsches Volkstum und ihre deutsche Eigenart verleugnet, verhüllt oder versteckt hätten. Im Gegenteil, man bekannte sich stets ohne Scheu frank und frei zu seinem Volkstum, gerade so offen und ehrlich, wie es unsere slowenischen Nachbarn mit dem freien Bekenntnisse ihres Volkstums hielten. Man achtete und schätzte einander und hielt sich frei von jeder verletzenden nationalen Protzerei, Prahlerei und Stänkerei. Wie ist eine'solche schöne Ausnahme doch nur möglich geworden? Worin liegen die geschichtlichen Voraussetzungen für dieses nun schon durch nahezu 600 Jahre bestehende erfreuliche friedliche Verhältnis? Blättern wir nach in den Jahrbüchern unserer Vergangenheit. Was erzählen sie uns? Schon von Anfang an sind die Gottscheer nicht etwa als Friedensstörer oder Verdränger anderer in ihre neue Heimat gekommen, sie haben niemandem seinen nationalen Grund und Boden weggenommen. Ihre Vorfahren, die im 14. Jahrhundet zunächst aus Kärnten und Osttirol, sodann aus schwäbisch-alemannischen und fränkisch-thüringischen Gegenden von dem Grafen Otto von Ortenburg in ihre jetzige Heimat verpflanzt worden waren, haben hier niemanden verdrängt als den Bären, den Wolf und den Lnchs, die damals in jenen mächtigen Urwäldern südlich von Reifnitz hausten. Im Schweiße ihres Angesichtes haben sie selbst den Boden gerodet, urbar gemacht und der Kultur zugeführt, den sie jetzt bewohnen. Ihre weiteren Schicksale haben sie stets mit ihren slowenischen Nachbarn geteilt. Gemeinsam mit ihnen haben sie die Grenzmarken des Landes Kraut gegen die Türken verteidigt, gemeinsam mit ihnen haben sie sich im 16. Jahrhundert gegen rohe, gewalttätige und ausbeuterische Feudalherren (Pfandschafter) erhoben. Der große Bauernkrieg nahm bekanntlich von Gottschee aus seinen Anfang; die slowenischen Bauern schlossen sich an und so griff die Bewegung immer weiter. Gemeinsam mit ihren slowenischen Nachbarn von Kostel und Pölland sind die Gottscheer auch im Jahre 1809 gegen die französische Fremdherrschaft im Lande aufgestanden. Solche geschichtliche Erlebnisse und Erinnerungen lassen bewußt oder unbewußt ihre Spuren zurück und wirken nach bis herein in die Gegenwart. Und wie war's in den letztvergangenen Jahrzehnten? Jedermann weiß, daß es in den öffentlichen Körperschaften, wie im Bezirksschulräte, im Straßenausschusse usw. nie zu Streitigkeiten zwischen den Vertretern der beiden Nationen gekommen ist. Es herrschte immer gegenseitiges freundliches Entgegenkommen. Und wie wird's in Zukunst sein? Wieder werden wie früher die Gottscheer und ihre Nachbarn slowenischer Zunge die gleichen Schicksale teilen; wieder werden sie alle beide nach Deutschösterreich wandern, um dort dem Hausierhandel nachzugehen oder als Kastanienröster ihr Brot zu verdienen. Wieder werden sie auf den gleichen schiffen über das weite Meer nach Amerika ziehen, möglicherweise sogar noch zahlreicher als früher. Wenn sich die leitenden Kreise der Slowenen uns gegenüber von dem nämlichen Geiste beseelen ließen wie unsere slowenischen Nachbarn, dann brauchte uns durchaus nicht bange zu sein um unsere Zukunft. . Das slowenische Volk hat jetzt Großartiges, kaum Erhofftes «reicht. Im Namen der Demokratie und des Selbstbestimmungsrechtes hat es eine Stellung errungen, die noch vor einem Jahre den Realpolitikern als unerfüllbarer Traum erschienen war. Wir Gottscheer blicken nicht mit Neid, Mißgunst und. Scheelsucht auf diese großartigen Erfolge, wir wünschen nur, daß manauchuns Luft und Licht gönne zu unserem nationalen Eigenleben. Unsere slowenischen Nachbarn wären gewiß die letzten, die uns dieses Eigenleben mißgönnen würden. Im Gegenteile: Wir haben Äußerungen von. Slowenen gehört, die darüber ihre Ber-wunderung und Mißbilligung aussprachen, daß man den Gottscheern gegenüber in einer ihnen unverständlichen Sprache amtiere. Aus Stadt und Tand. Gottschee. (Ernennung.) Herr Professor Richard Chmel vom Staatsgymnasium in Gottschee wurde vom deutschösterreichischen Staate ^ übernommen und zum Professor an der Staatsrealschule in Traiskirchen (Niederösterreich) ernannt. — (Notariat.) Der für Mautern ernannte Notar Herr Alois Stalzer ist ermächtigt worden, sein Amt anzutreten. — (Besitzwechsel.) Frau Christine Hofholzer hat ihre Hausrealität in Gottschee an Herrn Anton Skubec, Oberlehrer i^R., dessen Frau Anna Skubec und deren Sohn Herrn Richard -skubec, Oberstleutnant in Laibach, um den Preis von 56.500 Kronen verkauft. Frau Hofholzer verläßt im Monate März Gottschee und übersiedelt zu ihrem Sohne nach Schwertberg in Ober. Österreich, wo sie sich bereits eine Villa angekauft hat. — (Landtagsabgeordneter Kollmann Wa hlwer-6 er.) Die christlichsoziale Bertrauensmännerversammlung der Städte im Viertel unter dem Wienerwalde hat eine Kandidatenliste für die bevorstehende Wahl der konstituierenden Nationalversammlung Deutschösterreichs aufgestellt, die u. a. auch den Namen des Landtagsabgeordneten Herrn I. Kollmann in Baden ausweist. — (Pensionierung uudVersetzung von Richtern.) Dem Volksbeauftragten für Justiz der Nationalregierung in Laibach ist bis zum 31. Dezember 1920 das Recht gegeben, die Richter auch gegen ihren Willen zu pensionieren oder infolge der Veränderungen, die durch die Entstehung des Staates SHS in der Organisation der Gerichte eingetreten sind, auf andere Dienstorte zu versetzen. — (Todesfall.) Nachträglich wird uns bekanntgegeben, daß am 20. November v. I. in Neuschloß (Böhmen) Herr Paul PI es che, Bruder des verstorbenen Großkaufmannes Herrn Josef Plesche, im 89. Lebensjahre gestorben ist. Er ruhe in Frieden. — (Ohne Zucker und ohne Salz.) Der Zucker ist in den meisten Haushaltungen schon gänzlich ausgegangen, auch der Mangel an Salz wird von Tag zu Tag immer empfindlicher. Die Einfuhr von Zucker und Salz nach Jugoslawien ist bisher deshalb nicht möglich gewesen, weil zwischen der jugoslawischen und der deutschösterreichischen Regierung noch immer unausgeglichene Differenzen bestanden. Hoffentlich wird die Sache doch endlich geregelt werden. Sie ist schon sehr dringend. —• (Suchen — Ob er gras.) In Kreisen des Bezirks-gerichtssprengels Reisnitz ist eine Bewegung im Zuge, welche die Abtrennung der Ortsgemeiuden Suchen und Obergras vom Bezirksgerichtssprengel Reifnitz anstrebt. — (Unterkrainer Bahnen.) Es sind, wie wir hören, Schritte geschehen, daß der Aufenthalt der Personenzüge in Großlupp nicht mehr so lange dauert wie bisher. Auch die Wiedereinführung des dritten Personenzuges wurde angeregt. — (VorfriedensVerhandlungen.) Der „Figaro" meldet, daß in längstens 2 Vs Monaten die Bevollmächtigten die Friedenspräliminarien in allen Einzelheiten festgesetzt haben werden. — (Die Frist für die Ban knoten abstemp elung) ist bis 2. Februar verlängert worden. —- (Einem Ehren manne ins Stammbuch.) Der „Slovenec" befaßte sich in der Nummer 8 vom 11. Jänner mit der Person unseres hochw. Herrn Dechanten. Darauf antworten wir folgendes: Es entspricht ganz der Denkungsweise jenes sattsam bekannten Herrn, daß er sich nach einigen wohlverdienten Hieben hinter den Narodni Svet für Gottschee zurückzieht, um hinter diesem sicheren Walle seine früheren Freunde anzugreifen. Wir kennen einen Herrn, der in einer Zeit, als der Wind noch anders wehte, den „Slovenec" mit Füßen getreten hat, jetzt aber dieses Blatt benützt, um in ganz ungerechtfertigter Weise anderen Fußtritte auszuteilen. Er versteht es aber, Himmel und Erde in Bewegung zu setzen, um sein liebes Ich möglichst gut herauszustreichen und alles für sein eigenes Interesse einzufädeln, um seinen uferlosen Ehrgeiz zu befriedigen. Ob er dabei anderen Unrecht tut, scheint ihn nicht zu berühren. Man lese seine Kočevska pisma. Sind diese nicht darnach angetan, die Bevölkerung aufzuregen und zu Unvorsichtigkeiten aufzureizen? Dies offenbar wünschend, verlangt er für Gottschee gleich 50 Serben und zwei Maschinengewehre! Ist das ein ehrliches Beginnen, besonders gegenüber einer friedliebenden Bevölkerung, unter der man sich schon so lange aufhält? Ein solches Treiben verurteilt sich von selbst, auch bei vernünftigen Slowenen. Aber das wird dir nicht gelingen. Spiegelberg, ich kenne dir! — (Auszeichnung.) Dem Herrn Oberoffizial Franz Achatz wurde in Anerkennung vorzüglicher Dienstleistung während der Kriegszeit das Goldene Verdienstkreuz mit der Krone am Bande der Tapferkeitsmedaille verliehen. — (Waffenstillstand in Kärnten.) Mit 14. Jänner wurden aus die Dauer der Verhandlungen an der Kärntner Front die Feindseligkeiten eingestellt. — (Große Sparkasseeinlagen.) An den Amtstagen am 13. und 16. Jänner wurden in der hiesigen städtischen Sparkasse mehr als 500.000 Kronen eingelegt. Es kommt also auf jeden der beiden Amtstage mehr als eine Viertelmillion, ein Betrag, der als Tages einlage einzig dasteht seit den 36 Jahren des Bestandes der Sparkasse. Wie kam das? Die Banknotenabstempelung war es, die diese gewaltige Papiergeldmobilmachung verursachte. Viele Leute fürchteten nämlich, allerdings mit Unrecht, es könnte ihnen für die Steuerbemessung von Nachteil sein, wenn sie das Geld vorwiesen, andere Hiewiederum wollten der Kommission, also ihren Vorgesetzten Gemeindegenossen, keinen Einblick in ihre Vermögensverhältnisse gewähren. — (Keine Winterkälte.) Der Jänner pflegt sonst immer stärkere Winterkälte zu bringen. Heuer ist es aber nicht- der Fall. Nach einer Reihe von regnerischen Tagen trat am 18. Jänner Schneefall ein. Das Weiter ist ungesund. — (Auflösung der Nationalräte.) Die Regierung hat sämtliche Nationalräte (Volksräte) aufgelöst mit Ausnahme des Nationalrates in Laibach. — (Lebensmittel für Jugoslawien.) Vertreter der Laibacher Regierung sind in Triest eingetroffen und verhandeln über den Warenaustausch. Die Italiener versprachen die Zufuhr von Petroleum und Ölen. Die Vertreter der Laibacher Regierung verhandelten auch mit der amerikanischen Mission in Triest. Die Amerikaner teilten mit, daß amerikanische Schiffe mit Lebensmitteln im den ein« ster verl Mi in wer sag> die bau ein Mi, Red in s u. a brm voll Den daß reck Blä für 20 ! 100« käm; stuni Uhr werk noch ordn ange Spr> Die sollet wähl der diplr Frie! in bi finde Gott bach, Eben Bes bestir bered Slor gesch es a lanbt sichtii beste! Einst ständ die A Bei trage des im Werte von 35 Millionen Dollar für Jugoslawien bereits auf dem Wege seien. — (Die Postdiebstähle) haben, wie die „Zeit" berichtet, einen erschreckend großen Umfang genommen. Das Handelsministerium sagt selbst in seinen Berichten, daß an Entschädigungen für verloren gegangene Postgüter seit Kriegsbeginn annähernd eine Milliarde verausgabt werden mußte. — (Churchill über Deutschland.) Churchill erklärte in einer Wählerversanlmlung, die Strafe, die Deutschland treffen werde, werde alles Bisherige an Schrecklichkeit übertreffen. — (Ma saryk und die Deutschen.) Präsident Masaryk sagte in seiner Botschaft am 22. Dezember u. a., er wünsche, daß die Deutschböhmen mit den Tschechen arbeiten. „Durch den Ausbau der wahren demokratischen Selbstverwaltung schaffen wir uns ein passendes Mittel für die Lösung der Nationalitätenfrage." Die Minoritäten im tschechischen Staate würden der vollen nationalen Rechte teilhaftig. Der Vizepräsident des deutschen Theatervereines in Prag sagte in einer Begrüßungsansprache an den Präsidenten u. a., die Deutschen Prags brächten dem Präsidenten, seine unverbrüchliche Gerechtigkeit aus seinen Worten und Schriften kennend, volles, ausnahmsloses Vertrauen entgegen. Masaiyk dankte den Deutschen Prags für das ehrende Vertrauen und versicherte sie, daß die Deutschen des neuerbauten Staates die volle Gleichberechtigung genießen werden. — (Lebensmittel für Slowenien.) Wie slowenische Blätter aus Belgrad berichten, hat der serbische Ernährungsminister für Slowenien 400 Waggon Mehl, 100 Waggon Getreide, 20 Waggon Salz, 10 Waggon Fett, 110 Waggon Kartoffeln und 1000 Rinder angewiesen. — (Sperrstunde.) Die Nationalregierung hat zur Bekämpfung der Trunksucht in ihrem ganzen Machtbereich die Sperrstunde für Gasthäuser auf 9 Uhr abends, für Kaffeehäuser auf 10 Uhr abends festgesetzt. Bei Übertretungen werden sowohl die Gewerbeinhaber als auch jene Gäste, die nach der erwähnten Zeit noch im Lokale angelroffen werden, empfindlich bestraft. Die Verordnung muß in jedem Schanklokale an einem ersichtlichen Orte angebracht sein. Diese Verordnung ist in slowenischer und deutscher Sprache in der Buchdruckerei I. Pavlicek in Gottschee zu haben. — (Rückkehr unserer Kriegsgefangenen aus Italien.) Die Feldgeistlichen, Arzte, Studenten, die ihre Studien vollenden sollen, ferner im Lande besonders notwendige Handwerker werden wahrscheinlich bald entlassen werden. Bezüglich des Großteils der etwa 500.000 Gefangenen in Italien nimmt man aber in diplomatischen Kreisen an, daß sie erst, nachdem die Arbeiten der Friedenskonferenz zu einem beiläufigen Abschluß gelangt sein werden, in die Heimat werden zurückkehren können. — (JagdbarkeitsVersteigerung.) Am 3. Februar I. I. findet um 9 Uhr vorm. bei der Bezirkshauptmannschaft SHS in Gottschee die Lizitation der Jagdbarkeit der Gemeinden Schwarzenbach, Rieg, Mitterdorf, Ossiunitz, Göttenitz, Kölschen, Seele und Ebental für die nächste fünfjährige Pachtperiode statt. — (Staatsaufsicht über Unternehmungen und Besitz.) Eine am 4. Jänner I. I. in Kraft getretene Verordnung bestimmt, daß der Staatskommiffär für Finanzen in Slowenien berechtigt ist, jedes Unternehmen und jede Filiale eines solchen in Slowenien, dessen Einnahme zur Gänze oder teilweise ins Ausland geschickt werden, oder von dem die Vermutung begründet ist, daß es auf irgend eine Weise beabsichtigt, sich der Besteuerung im Jn-lande zu entziehen, unter Aussicht zu stellen. Zur Beaufsichtigung wird eine Aufsichtsperson mit fast unbeschränkten Rechten bestellt. Sie ist befugt, in alle Bücher und Korrespondenzen Einsicht zu nehmen, den Briefwechsel zu überwachen und Barbestände in Kassen, die sie bestimmt, zu hinterlegen.. Der Leiter und die Angestellten haben dieser Aufsichtsperson unbedingt zu gehorchen. Bei beaufsichtigten Unternehmungen, die im Handelsregister eingetragen sind, wird im Register von Amtswegen die Ernennung des Geschäftsführers eingetragen. Wenn die Aufsichtsperson es beantragt, hat das Gericht den Geschäftsführer wieder zu entlassen. Den Gehalt des Geschäftsführers bestimmt die Aufsichtsperson Dieselben Vorschriften gelten auch für Gebäude, Güter und Liegenschaften, deren Veräußerung nur durch die Aufsichtsperson erfolgen kann. Handels-, Industrie- und Geldunternehmungen jeder Arr (Aktiengesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Genossenschaften m. b. H. usw.), die ihre Geschäfte zum Teile oder ausschließlich im Gebiete der Narodna vlada SHS ausüben, ihren. Sitz aber außerhalb dieses Gebietes haben, müssen bis zum 31. März 1919 der Narodna vlada Nachweisen, daß sie für deren Gebiei alle Bedingungen erfüllt haben, welche ausländische Gesellschafter', zur Zulassung zum Geschäftsbetriebe im gewesenen Österreich zu erfüllen hatten. Wenn solche Gesellschaften ihre Geschäfte aus schließlich im Gebiete der Narodna vlada SHS betreiben, haben sie über Auftrag derselben ihren Sitz vom Auslande in das Gebier der Narodna vlada SHS zu übertragen. — An dieser Berordnunn haben auswärtige Blätter scharfe Kritik geübt. Der steiermärkische Landesrat faßte eine Entschließung, mit der die Landesregierung beauftragt wird, sofort beim Staatsrate in Wien auf die Schaffung entsprechender Vergeltungmaßnahmen zu dringen. — Unterm 12. Jänner meldete das K.-B. Laibach: Das Korrespondenzbureau Laibach wird von zuständiger Stelle ermächtigt, festzustellen, daß die Verordnung der Nationalregierung SHS in Laibach betreffend die Kontrolle der Unternehmungen und des Besitzes faseine wörtliche Wiedergabe der in Deutschösterreich zu Recht bestehenden Verordnung der früheren österreichischen Verordnung vom 7. Oktober 1916, R.-G.-Bl. Nr. 304, darstellt. (Das war aber eine Kriegsverordnung. A. d. Schrift!.) In der Verordnung der Nationalregierung handelt es sich um keine Enteignung. Sir bezweckt vielmehr, alle im Bereiche der Nationalregierung SHS befindlichen Unternehmungen, deren Einkünfte in ihrer Gänze ober zum Teile in das Ausland fließen, oder bei denen die begründete Annahme vorliegt, daß sie sich auf irgendeine Art der Besteuerung im Jnlande zu entziehen trachten, unter staatliche Aufsichi zu stellen. Die Verordnung der Nationalregierung verfolgt lediglich den Zweck, zu verhindern, daß das Vermögen dieser phy-fischen oder Rechtspersonen veräußert, belastet oder in fremde Staaten übertragen wird. — (Zur Banknotenabstempelung.) L.'Adelt machte eine serbische Persönlichkeit in hoher militärischer Stellung in einer Unterredung darauf aufmerksam, daß die Abstempelung der österreichisch-ungarischen Banknoten und das Einfuhrverbot für mehr als 1000, bezw 2000 Kronen eine folgenschwere Maßnahme sei, die nötigenfalls von deutschösterreichischer Seite durch entsprechende Gegenmaßnahmen paralysiert werden müßte. Darauf wurde erwidert: „Die Absichten und Wirkungen dieser Maßregel werden in Deutschösterreich falsch beurteilt. Es handelt sich für uns zunächst nur darum, festzustellen, wie viel Papiergeld der Österreichisch-ungarischen Bank bei uns im Umläufe ist. Die behauptete Kursfestsetzung von 3 Kronen — 1 Dinar ist weder erfolgt noch auch definitiv vorgesehen. Wir müssen aber anfangen, unsere Volkswirtschaft unabhängig von dem aufgelösten alten Staatsverband auf eine einigermaßen sichere Basis zu stellen und deshalb dem hemmungslosen Zufluß österreichisch-ungarischen Papiergeldes Einhalt tun." — (Jnvalidenpensionen.) Wir haben in der vorigen Nummer unseres Blattes darauf aufmerksam gemacht, daß das Gesetz über die Unterhaltsbeirräge abgeändert wurde. Die Angehörigen von Jvaliden und die Hinterbliebenen nach gefallenen oder infolge des Krieges verstorbenen oder vermißten Soldaten erhalten nunmehr keinen Unterhaltsbeitrag mehr, sondern die Zuwendungen (Pensionen) nach dem Gesetze vom 28. März 1918, RGBl. Nr. 119, bezw. nach der Durchführungsverordnung des Ministeriums für Landesverteidigung vom 29. März 1918. Hiernach betragen die Einheitssätze der Zuwendungen pro Kopf und Monat in Kronen: bei völliger Arbeitsunfähigkeit des mit 'einer Jnvalidenpension Be-teilten 72 K für den mit einer Jnvalidenpensionen Beteilten, bezw. 48 K für jeden Angehörigen des mit einer Jnvalidenpension Beteilten. Wenn die Fähigkeit des mit einer Jnvalidenpension Beteilen zur Ausübung seines Berufes um 60 bis 100 Prozent vermindert ist, beträgt die Zuwendung pro Kopf und Monat für den Invaliden selbst 48 K, für jeden Angehörigen 48 K; bei einer Invalidität von mindestens 40, jedoch weniger als 60 Prozent 45 K für den Invaliden, bezw auch jeden seiner Angehörigen; bei einer Invalidität von mindestens 20, jedoch um weniger als 40 Prozent 30 K. Wenn der Mann gefallen (verstorben) ist oder vermißt wird, erhalten die bezugsberechtigten Hinterbliebenen (Angehörigen) pro Kopf und Monat 48 K. Angehörigen und Hinterbliebenen, die mit dem Herangezogenen unmittelbar vor seiner Einrückung oder mit dem freiwillig länger dienenden Unteroffizier unmittelbar vor dessen Abgehen aus seinem letzten Garnisonsorte im gemeinschaftlichen Haushalte lebten, ferner auf jeden Fall der Ehefrau (Witwe) und den ehelichen Kindern (Waisen) gebührt die Zuwendung im vollen Ausmaße des Einheitssatzes, anderen Angehörigen und Hinterbliebenen aber nur im Ausmaße der ihnen von der Mannschaftsperson unmittelbar vor den vorerwähnten Zeitpunkten gewährten Unterstützungen. Insoweit es sich um alimentationsberechtigte Angehörige oder Hinterbliebene handelt, die bisher keine oder zum Unterhalte offenbar unzureichende Unterstützungen erhalten hatten, gebührt die Zuwendung in einem von der Behörde nach den wirtschaftlichen Verhältnissen der Mannschaftsperson festzusetzenden Ausmaße, sobald ein gerichtliches Erkenntnis vorliegt, in Dem gerichtlich festgesetzten Ausmaße. Die Zuwendung im Ausmaße der tatsächlichen Unterstützungen sowie jene im Ausmaße der gerichtlich festgesetzten Alimente ist um 100 Prozent zu erhöhen, sofern die Heranziehung (Abmarsch aus dem letzten Garnisonsorte), bezw. die gerichtliche Festsetzung vor dem 1. August 1916 erfolgte. In keinem Falle darf jedoch der entfallende Einheitssatz überschritten werden. Dem dauernd arbeitsunfähigen Angehörigen ober Hinterbliebenen, der mit einer oder mehreren Mannschaftspersonen allein im gemeinschaftlichen Haushalte gelebt hat und nunmehr ganz allein steht, gebührt eine Zuwendung im doppelten Ausmaße, wenn diese Mannschaftspersonen infolge militärischer Dienstleistung völlig arbeitsunfähig geworden, gefallen (verstorben), find ober vermißt werden. Die Summe der Zuwendungen an Angehörige und Hinterbliebene darf in keinem Falle das Sechsfache des Einheitssatzes überschreiten. Hiebei ist die Zuwendung für den mit der Jnvalidenpension Beteilten nicht einzurechnen. Die Zuwendungen sind nur bei erwiesener Dürftigkeit und (mit Ausnahme jener Waisen, die nach dem Militärversorgungsgesetze Anspruch auf einen Erziehungsbeitrag haben) unter der weiteren Voraussetzung zu gewähren, daß die in Betracht kommenden Personen vom Invaliden (Verstorbenen, Vermißten) erhalten oder dauernd unterstützt wurden. — (Banknoten abstempelung.) Eine Regierungsverordnung bestimmte, daß zur Verhinderung des Sinkens des Geldwertes im Gebiete des jugoslawischen Staates die Konskribiernng sämtlicher Papiergeldvorräte vorgenommen wurde und daß ferner das gesamte Papiergeld abgestempelt wird. Diese Abstempelung . wird in Gottschee vom 15. Jänner bis 2. Februar von einer Kommission im Gemeindeamte vorgenommen. Es heißt, daß man später die Kronenbanknoten in serbische Dinars einlösen wird, und zwar in der Weise, daß man für 100 Dinars 300 Kronen wird bezahlen müssen. Wird damit die Devalvation (Wertherabsetzung) bezweckt oder die Beschränkung der Schuld an die Österreichisch-ungarische Bank auf. die tatsächlich im Umlaufe befindliche Banknotenmenge? Es kann nun dazu kommen, daß die Banknoten in den einzelnen Nationalstaaten einen verschiedenen Wert bekommen werden, der sich bald durch Kursunterschiede ausdrücken wird. Dies wird auch eine weitere Verschärfung der Hinderung der Warenbewegung darstellen und zu ungleichartigen Preisverhältnissen der Ware führen. Ungestempelte Banknoten werden in Jugoslawien nicht mehr angenommen werben-. — Der jugoslawische Minister Dr. Korošec äußerte -sich einem Vertreter des „Az Eft" gegenüber, im jugoslawischen Staate werde die Frankwährung eingeführt, wenn auch der Frank Dinar heißt. — (Zum Einfuhrverbot für österreichisch-ungarische Banknoten.) In den Durchführungsbestimmungen über das Einfuhrverbot österr.-ung. Banknoten wurden im Amtsblatte der Nationalregierung SHS in Laibach noch folgende Nachtragsbestimmungen verlautbart: Falls gegen Personen, die aus den von fremden Mächten besetzten Gebieten kommen, der berechtigte Verdacht' einer beabsichtigten Umgehung des Banknoteneinfuhrverbotes vorliegt, wird gegen sie das Strafverfahren eingeleitet. Die Einreisenben sind verpflichtet, alle den Gesamtbetrag von 2000 K übersteigenben Banknoten gegen Ausfolgnng einer entsprechenden Bestätigung dem Kontrollorgane auszuhändigen, welches das Geld dem nächstgelegenen Steueramte oder der Finanz« landeskasfe in Laibach eittfenbet. Mit der erhaltenen Empfangbestätigung hat sich der Ankömmling bei der Finanzlandesdirektion in Laibach auszuweisen, wo sodann unverzüglich verfügt wird, ob der Betrag in seiner Gänze ober unter staatlicher Sperre bei jenem Geldinstitut deponiert wird, welches von dem Betreffenden selbst bezeichnet werden kann. Für Personen, welche ans dem Gebiete Deutschösterreich eiulangen, stellt die Einfuhrbewilligungen für Banknoten über den Gesamtbetrag von 1000 K derzeit nur die Konsularagentur SHS in Wien aus. Der Verkehr mit Postanweisungen bis 1000 K und mit Erlagscheinen des Postsparkassenamtes in Wien ist im Sparkassen- und Scheckverkehr frei. Anweisungen dieses Amtes, lautend auf mehr als 2000 K, sind jedoch nur dann flüffig. zn machen, wenn sie von der Finanz-landesdirekton in Laibach eingesehen unb mit deren Bestätigung versehen sin D. Für staatliche unb Gemeindeämter ist eine Einfuhrbewilligung nicht erforderlich. — (Die Lage der Deutschen in Triest.) Wie der „Tagespost" aus Triest gemeldet wirb, haben bie deutschen Vereine ihre Tätigkeit eingestellt. Von den Balkonen des altehrwürdigen Schillervereines- weht bie italienische Trikolore. Der Schillerjaal ist ein Dantesaal geworden. Die alte „Triester Zeitung" wurde eingestellt. In der „Eintracht", im deutschen Kindergarten in Ser-vola und in deutschen Schulen liegen Bersaglieri und Lanciert. Die deutschen Schulen sind geschlossen. Ebenso scheint man ben beutfchen Beamten, ben beutfchen Ingenieur unb ben beutfchen Arbeiter verbrängen zu wollen. Deutschen Kaufleuten, bie seit Jahrzehnten in Triest wirken, würbe ber Eintritt in bie Börse verwehrt. Das Deutschtum an ber Abria wirb nur bann sich irgend-wie erhalten können, wenn Triest ein internationaler Freistaat wird. — (Das Schicksal De’utfchBöhmen«.) Amerikanische Blätter erzählen, baß Wilson ans bem Stanbpunkte stehe, daß bie Grenzen bes Königreiches Böhmen vom 1. August 1914 unverrückbare Grundlage fein müssen, auf der sich das L-elbslbestimmungs-recht Böhmens aufbauen wiro. Innerhalb dieses slawischen Staatengebildes erkenne er allerdings Deutschböhmen eine weitgehende Autonomie zu. — Wie in unterrichteten Kreisen erzählt wird, hat der tschechisch-slowakische Gesandte Tnsar mitgeteilt, daß in kürzester Zeit eine Erklärung der Entente erscheinen.dürfte, mit der Deutschböhmen dem tschechoslowakischen Staate zugeschlagen werden wird. Mit Deutschböhmen würde auch das deutsche Südmähren dem tschecho-slowakischen Staate zufallen. — (Wann ist der Abschluß des Friedens?) In London rechnet mau auf bie Demobilisierung ber englischen Flotte im Mai, einem Termin, auf den man den Friedensschluß ansetzt. — (Strenge Maßregeln gegen bie Flucht des Gelbsackes.) Der beutsch-österr. Staatsrat hat beschlossen: Der Staatssekretär ber Finanzen wirb beauftragt, bie schärfsten Maßnahmen zu ergreifen, um bie Verschleppung von Golb, Banknoten unb Kostbarkeiten, bann von Wertpapieren in die Schweiz hintanzuhalten. Zu diesem Zwecke ist seitens der Grenzzollämter mit der eindringlichsten Untersuchung des Reisegepäckes und der Beförderungsmittel, dann Leibesdurchsuchung ohne Ansehen der Personen, einschließlich durchreisender Militärpersonen, vorzugehen. :nn >a- ber itte ch- die be- en- in- ner :n, ns« W- ion ob em bst ete en inr 'st- ar- ce!. inb nz- tnq hr- der ine ;en aal rde er- ert. )en M seil ier» itb» rd. che die >er- gs- en- ttbe hal ster ich- :tb. em In itte cht. es :tt: 'ten nk- ieiz mit 8e- >er- — (Die erste Sitzung ber Friedenskonferenz) fanb Samstag ben 18. Jänner statt. Die „Times" schreiben: Es ist unmöglich, zu sagen, wie lange bte Friedenskonferenz bauern wird. Zz sind große Anstrengungen gemacht worben, um sie abzukürzen, denn alle alliierten Nationen streben banach, zu ben friebensmäßigen Gewohnheiten zurückzukehren unb biese Gewohnheiten in allen anderen Ländern wiederherzustellen. Wenn sich die Konferenz ber Alliierten über die Bedingungen des Präliminarfriedens geeinigt haben wirb, werben diese dem Feinde zur Annahme vorgelegt werben Der Friede wirb ein diktierter Friede sein, obgleich die Bedingungen unendlich viel milder sein werden als bte, die Deutschland, igie es ben Rumänen sagte, uns auferlegen wollte. — (Der Reiseverkehr nach Jugoslawien einge- stellt.) Die jugoslawische Konsularagentur in Wien teilt mit: Oie am 11. b. ausgestellten Reisebewilligungen sind ungültig. Reisen nach Jugoslawien sind vorläufig eingestellt. — (Trieft — gesperrt.) seit der Besetzung Triests durch die Italiener wurde die Zureise von Tag zu Tag immer mehr erschwert. In letzter Zeit werden auch Personen, die mit den vorgeschriebenen Ausweisen versehen sind, nicht mehr eingelassen und müssen wieder umkehreu. Der Aufenthalt in Triest selbst ist nur den dort Zuständigen gestattet. Es wird daher vor der Reise nach Triest dringendst gewarnt. — (Die erste Tat der neuen Regierung im Bruder-reiche der Tschechen), so schreibt ein slowenisches Wochenblatt, war die, daß man die Trennung von Kirche und Staat durch» geführt hat. In der Armee wurden alle Militärgeistlichen entlassen, in den Schulen hat man die Kreuze entfernt und das Gebet vor und nach dem Unterrichte abgeschafft. Weiters beabsichtigt man die Einführung der Zivilehe. Der Verfassungsausschuß des Narodni Bybor stellte 'an die Regierung ben Antrag, den 6. Juli (Sterbetag des tschechischen Jrrlehrers Johannes Huß) als nationalen Feiertag zu erklären und den Feiertag des böhmischen Märtyrers, des hl. Johannes von Nepomuk, am 16. Mai abzuschaffen.^— Und der „Slovenec", das führende Organ der katholischen Slowenen, schweigt zu alldem und findet kein Wort der Mißbilligung? — (Die Entweihung der Muttergottes-Statue in Prag.) Darüber melden die „Neuen Tiroler Stimmen" nachfolgendes: „Nach einer Versammlung auf dem Weißen Berge bei Prag zog ein einige Tausend Kopf starker Trupp auf den Altstädter Ring. Unter Abstngung von Liedern wurden dann Vorbereitungen getroffen, um die dort stehende Mariensäule niederzulegen. Ein Mann erkletterte die Säule und legte ein Seil um sie. Ungefähr 500 Personen zogen unter lautloser Stille der Menge daran. In wenigen Augenblicken lag die Säule mit der vergoldeten Marienstatue unter starkem Krache auf der Erde. Ein Mann aus der Menge stieg sodann auf das Postament und hielt eine Ansprache, in der er darauf vermies, daß nun das Zeitalter der Gerechtigkeit gekommen sei. daß alle Religionen gleichwertig seien. Dann hißte er auf dem Postament eine rote Fahne. Zum Schluffe wurde ein satyrisckes Gedicht vorgelesen, worauf nationale Lieder gesungen wurden. Die Menge stürzte sich dann auf die Trümmer der Säule und nahm von ihr Splitter zum Andenken mit. Die Überreste der Säule wurden von der Feuerwehr in den Gemeindehos gebracht." Schöne Aussichten! Das heißt man „Freiheit"! — (Unsere Kriegsgefangenen in Sibirien.) Die Zeit liegt nicht mehr allzufern, wo wir auch diese meistbeklagten Märtyrer des Weltkrieges in unserer Mitte werden begrüßen können. — (Die ErnährungsWirtschaft in Europa.) Noch zu keiner Zeit der Weltgeschichte hat das tägliche Brot eine so wichtige Rolle gespielt wie heute. In allen Ländern ist das Brot mehr oder weniger knapp. Nach einer sehr lehrreichen Statistik hat die Grundmenge der Brotration im Winter 1917 wöchentlich betragen in Dänemark 2205 g, Bulgarien 2100, England 2010, Deutschland 2006, Schweden 1820, Finnland 1820, Holland 1778, Italien 1750, Türkei 1750, Schweiz 1692, Österreich 1533, Petersburg 1428, Frankreich 1400, Norwegen 1400 g. Diese Zahlen ergeben für eine fünfköpfige Familie in Deutschland 20—25 Pfd., in Frankreich 14—21, in England 17—21 und in Italien 17'5 bis 21 Pfd. Danach hat Deutschland bei aller Absperrung immer noch das meiste Brot verteilen können, was aber keine Besonderheit bildet, weil leider andere wichtige und notwendige Lebens-und Nahrungsmittel fehlten. Ein Vergleich von Deutschland und England ergibt ferner, daß die Verteilung der Brotmenge im ersten Lande von der Jahresernte, im Jnsellande von der Zufuhr abhängig ist. Beide Länder müssen also große Anstrengungen machen, um die notwendigen Quantitäten Getreide zu erlangen. Steht weiterhin Italien mit 1750 g ungünstig da, so Frankreich mit 1400 g noch schlechter; hier dürfte aber die Menge durch Güte und Gehalt gehoben werden, denn in Frankreich wird mehr Weizenmehl und Fleisch verkonsumierl. Alle Nationen müssen ihre Mehlmengen strecken, was durch Kartoffeln, Mais und Hafer geschieht. Bei der Berechnung wurden die Monate Februar und März berücksichtigt. Als sehr beachtenswert muß es bezeichnet werden, daß die Ausgaben für Bier, Branntwein und Tabak abgenommen haben. Ein sonderbares Bild zeigt Schweden. Im Jahre 1916 erlebte die pflanzliche gegenüber der tierischen Ernährung eine starke Bevorzugung. 1917 ist aber wieder der Fleischverbrauch gestiegen. Ebenso fanden Milch und Butter in größerem Umfang Abnehmer. Der Krieg hat scheinbar auf den Wohlstand von Schweden ganz wesentlich Rücksicht genommen. Witterdorf. (Bon der Bahn.) Der hiesige Stationsaufseher Herr Johann Oitzinger wurde als Deutscher seines Dienstes enthoben und als Stationsvorstand Herr Sarkovic, ein gebürtiger Kroate, ernannt. — Das zweite Stumpfgeleise soll, wie versichert wird, endlich ausgebaut werden, so daß die Züge ein- und ausfahren können. — (Eine neue Klasse.) Die vom Bezirksschulräte auch für hier beantragte Schaffung einer eigenen Klaffe mit slowenischer Unterrichtssprache wird von einer Seite dahin gedeutet, als ob jetzt Eltern gezwungen werden könnten, ihre Kinder in die slowenische Abteilung zu schicken. Eine derartige Zwangsmaßregel halten wir für unmöglich, weil auch Südslawien sein Staatsweseu durch Achtung der den Eltern zuständigen Rechte festigen und nicht durch deren Mißachtung erschüttern will. — (Ein Vorschlag zur Armenwersorgung.) Die in der letzten Nummer des Boten angeregte Gründung eines Bezirksarmenhauses könnte bald verwirklicht werden, wenn das Marienheim (Waisenhaus) in der Stadt Gottschee feine Räumlichkeiten für diesen Zweck zu überlassen bereit und die ehrw. Schwester Oberin willig wäre, die Pflege der Armen um die zu vereinbarende Entschädigung zu übernehmen. Durchgeführt könnte das umso leichter werden? weil das Marienheim als Erziehungsanstalt bald eingehen dürfte. — (33on der Raiffeisenkasse.) Der Zinsfuß für Spareinlagen beträgt ab 1. Jänner l. I. 3%, für Darlehen 41/a0/o. — (Bank notenab st empelung.) In den ersten drei Tagen wurden hier über 400.000 K abgestempelt. — (An die falsche Adresse) wendet sich jenes slowenische Blatt, das kürzlich vorwurfsvoll zu melden wußte, daß sich Gottscheer Burschen den militärischen Verpflichtungen jetzt entziehen und manche unter ihnen, zumal aus der Mitterdorfer Gegend, mit ten Kärntnern gegen die Slowenen kämpfen; das ist eine ganz gewöhnliche Verdächtigung. Denn pflichtvergessene Soldaten, die den ihrem obersten Kriegsherrn geleisteten Eid schmählich gebrochen haben, hat man unter den Gottscheern bisher nicht vorgefunden. — (Trauung.) Am 13. Jänner wurde der Häusler Matth. Fink aus Koflern 34 mit der verwitweten Franziska Germek aus Windischdorf 47 getraut. Kintcröerg. (Be sitz Wechsel.) Herr Peter Krisch, Besitzer in Hinterberg Nr. 22, hat seine Realität seinem Ziehsohne Jakob Knaus um 8000 K verkauft. Weg. (Todesfall.) Am 15. Jänner starb hier, mehrmals versehen mit den heil. Sterbesakramenten, der Vater unseres hochw. Herrn Pfarrers Herr Josef Kraker an den Folgen der Grippe im 83. Lebensjahre. Der Verstorbene war ein guter, rechtschaffener Familienvater und ein sehr tüchtiger Haus- und Landwirt; seinen religiösen Pflichten kam er stets mit vorbildlichem Eifer nach. Am Leichenbegängnisse, das am 17. Jänner stattfand, beteiligte sich die ganze Pfarre. Den Kondukt führte Hochw. Herr Dechant Erker unter Assistenz der hochw. Herren Pfarrer I. Gliede von Göttenitz, A. Perz von Morobitz und Hochw. A. Krisch. Er ruhe in Frieden. Köentak. (Spanische Grippe.) Diese epidemische Krankheit hat sich nunmehr auf die ganze Gemeinde erstrecktirnb bisher vier Opser gefordert. Gestorben sind: am 6. Jänner die 62 jährige Häuslersgattin Maria Melz in Ebental 26, am 8. Jänner die verwitwete 62jährige Auszüglerin Maria Herbst in Setsch 14, am 11. Jänner der 69jährige Besitzer Anton Högler in Setsch 18 und am 11. Jänner der 68jährige Besitzer Stephan Högler in Knkendorf 16. Wieg. (Volksbewegung im Jahre 1918.) Im abgelaufenen Jahre gab es in der Pfarre Rieg 3 Trauungen, 12 Geburten und 37 Sterbefälle. Gestorben sind: Am 16. Februar Helena Michitsch, Obenvetzenbach Nr. 12, 8 Jahre alt; am 19. Februar Helena Springer, Hinterberg 12, 77 Jahre alt; am 20. Februar Maria Schager, Kölschen 5, 66 I. alt; am 22. Februar Maria Stampfl, Unterwetzenbach 20, 61 I. alt; am 23. Februar Margaretha Michitsch, Rieg 90, 72 I. alt; am 25. März Gertrud Krisch, Kotschen 2, 76 I. alt; am 5. April Maria Krisch, Rieg 69, 92 I. alt; am 7. April Franziska Paulttt, Moos 22, 30 I. alt; am 7. April Maria Schager Moos 13, 95 I. alt; am 28. April Maria Erker, Rieg 78, 82 I. alt; am 1. Mai Maria Verderber, Händlern 3, 61 I. alt; am 2. Stefan Erker, Rieg 99, 64 I. alt; am 5. Mai Maria F i tz, Stalzern 2, 69 I. alt; am 6. Mai Johann Wittine, Rieg 43, 67 I. alt; am 26. Juni Lena Stampfl, Unterwetzenbach 20, 72 I. alt; am 26. Juni Ludwig Stampfl, Rieg 66, 12 I. alt; am 27. Juni Georg Wittreich, Kotschen 17, 42 I. alt; am 27. Juni Leopold Michitsch, Rieg 28, 7 I. alt; am 30. Juni Thomas Zekoll, Händlern 25, 81 I. alt; am 6. Juli Josef Wittine, Unterwetzenbach 8, 70 I. alt; am 16. Juli Georg Krisch. Moos 6, 2 I. alt; am 27. Juli Matthias Stine, Hinterberg 65, 64 I. alt; am 12. September Helena Nowak, Hinterberg 24, 67 I. alt; am 14. September Gertrud Witt ine, Oberwetzenbach 6, 58 I. alt; am 1. Oktober Johann Turski, Pröse 12, 78 I. alt; am 7. Oktober Johann Schleimer, Mrauen 51, 69 I. alt; am 14. Oktober Johann Ost ermann, Rieg 16, 75 I. alt; am 6. November Josef Repinz, Rieg 55, 60 I. alt; am 8. November Matthias Kurszler, Kotschen 10, 67 I. alt; 21. November Franz Lesar, Rieg 60, 60 I. alt; am 25. November Maria Wittreich, Hinterberg 28, 88 I. alt; am 28. November Josefa Schager, Suchenräuter 11, 13 I. alt; am 29. November Anna Maje titsch, Mrauen 35, 13 I. alt; am 5. Dezember Josefa Zimmermann/ Händlern 26,' 19 I. alt; am 8. Dezember Karolina Michitsch, Händlern io' 21 I. ult; am 15. Dezember Josef Sidar, Mrauen 19, 74 I. alt! Stakzern. (Das erste Kriegerdenkmal) wurde am 30. Oktober 1918 auf dem Friedhofe in Aibel, Gemeinde Banjaloka, ausgestellt. Frau Helene Jurkovič verlor im Kriege zwei ihrer Söhne und ließ auf dem Friedhofe in Aibel das Denkmal ausstellen. Das prächtige Denkmal wurde von dem bestbekannten Steinmetzmeister Herrn A. Venchiaruüi in Stalzern angefertigt und trägt außer einer paffenden Inschrift auch die Namen und die Porzellanbilder der beiden gefallenen Helden. Mosel. (Ein Vergleich der Volksbewegung in den Kriegsjahren.) Geburten 1914 27, 1915 18, 1916 15, 1917 9, 1918 16. Sterbefälle 1914 23, 1915 24, 1916 28, 1917 34, 1918 31. Trauungen 1914 3, 1915 und 1916 0, 1917 2, 1918 7, Die Geburten nahmen bis 1918 ab. die Sterbefälle bis 1918 zu, Trauungen waren 1915 und 1916 keine, erst 1918 besserte die Ausfälle iu den Vorjahren aus. Von den 31 Sterbefällen des Jahres 1918 sind 13 auf Konto der spanischen Grippe verzeichnet.' Höttenitz. (Zur Volksbewegung.) Den hiesigen Pfarr-matriken ist für das abgelaufene Jahr folgendes zu entnehmen: 5 Geburten; der Todesengel entführte 4 Personen, den Bund fürs Leben aber schlossen 5 Paare. Bei einem Paare zählte der Bräutigam 66, die Braut 27 Jahre, sicherlich ein Beweis, daß die Auswanderung auch der Frauenspersonen vor dem Kriege zu stark überhand genommen hatte, ober es bewahrheitet sich das Wort: „Alte Liebe rostet nicht1'. Wodine. (Die berüchtigte Einbrecherbande,) die während des Vorjahres eine Menge Kellereinbrüche in Materie, Rodine und Semitsch verübt hatte und hiebei schon mit unglaublicher Frechheit vorgegangen war, ist nun endlich dingfest gemacht und in sicheren Gewahrsam gebracht worden. Sie besteht aus 6 heimischen Burschen. Der Rädelsführer, ein erst 18 jähriger, äußerst roher und gewalttätiger Bursche aus Sela bei Otowitz, hatte sein Nest buchstäblich mit fremden Federn ausgeschmückt. Bezeichnend ist, daß sich unter der netten Gesellschaft kein Gottscheer befindet. — Die Meinung, es sei nun mit den Einbrüchen vorbei, erwies sich als falsch. Denn am 15. Jänner wurde beim Besitzer Ferd. Sterbenz in Rodine am hellichten Tage, während er unweit aus dem Felde arbeitete, eingebrochen, wobei dem Täter 7000 K in Banknoten in die Hände fielen. Er war durchs Fenster eingestiegen und hatte den Kasten erbrochen. Laiöach. (Todesfall.) Am 28. Dezember ist hier der Regierungsrat Herr Prof. Dr. Alois Valenta von Marchthnrn, ein bestbekannter Frauenarzt, im 89. Lebensjahre gestorben. Er ruhe in Frieden. flus dem Amtsblatt* der Datlonalregieruitg M in Laibach. «Höchstpreise für Schweinefett ttub Schrveineffeischrvare. Die Verordnung des Volksbeauftragten für Volksernährung über die Höchstpreise für Schweinefett und Schweinfleischware im Kleinverkaufe lAmts-tilatt 92t. 27, Z. 214) setzt folgende Höchstpreise für ein Kilogramm fest: Speck . . 22 K Fett Geräucherter Speck . . 25 „ Frisches Schweinefleisch .... . . 14 „ Geräuchertes Schweinefleisch . . . . 18 Kopf und Füße, geräuchert . . . . , 8 „ Krainer Würste, gut geräuchert. . . . 24 „ Heweröeinspeklorat. Die Verordnung Q. 216, Amtsblatt Nr. 28, der gesamten Nationalregierung SHS in Laibach bestimmt in Sachen der Gewerbeinspektion, daß der Wirkungskreis des Gewerbeinfpektorates für Kram mit dem Sitze iir -Laibach auf das ganze Gebiet der Nationalregierung SHS in Laibach ausgedehnt wurde. In allen Betrieben, die dem Gewerbeinfpektorate in Laibach unterstehen, ist die Institution der Arbeiter-Vertrauensmänner einzuführen,-mit denen das Gewerbeinspektorat in engster Fühlung sein muß. Über die Organisation der Vertrauensmänner-Jnstitution bestimmt gelegentlich eine Verordnung. Aöer die Hinfuhr von Banknoten (Papiergeld) der Österreichisch-Ungarischen Uank. Um die Geldfrage zu regeln, wird von den Volksbeauftragten für Finanzen und innere Angelegenheiten über Auftrag des königl. Ministers für Inneres folgendes angeordnet: I. Die Einfuhr von Banknoten der Österr.-Ungar. Bank über anerkannte oder durch bewaffnete Streitkräfte besetzte Grenzen des Königreiches SHS ist nach den hier norbehaltlichen Bestimmungen bis auf Widerruf verboten. Das Verbot erstreckt sich auf alle Arten von Geldsendungen, wie: mit Geldbriesen, Geldanweisungen, durch die Postsparkasse oder durch irgend welche andere Art von Anweisungen. II. Wer die Grenzen, angeführt im Punkte I, überschreitet oder zu überschreiten versucht, darf höchstens 1000 K von den erwähnten Banknoten mit sich führen, äußer es ist ihm von dem zuständigen Bolksbeauftragten (Punkt III) eine größere Summe mitzuführen erlaubt worden, sonst wird gegen ihn im Sinne des E. St. G. wie gegen Schmuggler vorgegangen werden; Banknoten über die angegebene Summe werden nach § 552 dieses Gesetzes beschlagnahmt. „ Andere Übertretungen dieser Verordnung werden von der politischen Behörde erster Instanz mit einer Geldstrafe von 100 bis 5000 K oder mit Arrest von einer Woche bis zu einem Monat oder mit beiden bestraft. Jeder Versuch ist strafbar. Über Beschwerden, die binnen acht Tagen eingebracht werden müssen, entscheidet die Finanz-Landesdirektion. Betreffs der Personen, die aus den von feindlichen Streitmächten besetzten Gebieten kommen, wird das Notwendige in der Ausführungsverordnung bestimmt. III. In schwerwiegenden Fällen, weil sonst der Betreffende in ernstliche Notlage käme, können die zuständigen Gesandtschaften SHS im Sinne des Punktes II Ausnahmsbewilligungen erteilen. Diese Gesandtschaften können auch Personen, die darum bitten, bestätigen, daß sie nicht mehr als 1000 K in Banknoten der Osterr.-Ungar. Bank mit sich führen. Diese Bestätigung hat den ausführenden Organen zu genügen, wenn der Eigentümer seine Identität glaubwürdig auszuweisen imstande ist. IV. Der Volksbeauftragte für Finanzen wird ermächtigt, in berücksichti-gungswürdigen Fällen auch andere Ausnahmen zu gewähren, als die im Punkte I ausgesprochenen. Damit diese Verordnung zur Durchführung gelangt, können außer den Finanzorganen auch Organe der Polizei und für die Volksernährung hiezu herangezogen werden. Verkehr mit Zuchtvieh. Der Verkehr mit Zuchtvieh und mit Rindern für wirtschaftliche Zwecke ist im Machtbereiche der Nationalregierung SHS in Laibach frei. Aus dem Machtbereiche der Nationalregierung SHS in Laibach dürfen solche Tiere nur mit Genehmigung dieser Regierung ausgeführt werden. Die Vorschriften für den Verkehr mit Schlachtvieh und für die Viehpässe bleiben auch noch weiterhin in Geltung. Viehmärkte sind noch nicht erlaubt. Weinausfichr. Die Ausfuhr von Wein ist im ganzen Verwaltungsgebiete der Nationalregierung SHS allgemein bis auf Widerruf ohne jede Einschränkung gestattet. Zum Verkehr mit Zuchtvieh. Der Verkehr mit Zuchtvieh und mit Rindern für wirtschaftliche Zwecke ist von der Nationalregierung SHS in Laibach mit der Verordnung vom 16. Dezember 1918 (Amtsblatt Nr. 25, Z. 205) freigegeben worden. Nur der Ankauf, bezw. der Verkauf von Rindern mußte bisher dem Bezirksvertrauens-manne angezeigt werden. Irgendwelche Gebühren für den Ankauf oder Verkauf waren nicht zu entrichten. Sollte es vorgekommen sein, daß ein Vertrauensmann bei Anmeldungen von Käufen oder Verkäufen von Rindvieh Gebühren eingehoben hat, so sind diese zurückzuerstatlen. Damit jede Benachteiligung der bäuerlichen Bevölkerung vermieden wird, hat die Nationalregierung SHS in Laibach, Abteilung für Landwirtschaft, den Punkt, Be-treffend die Anmeldung beim Vertrauensmann, gestrichen. Demnach entfällt beim Verkehre mit Rindern beim Ankäufe wie beim Verkaufe jede Anmeldung beim Vertrauensmanne. Nur die Vorschriften über die Viehpässe bleiben aufrecht. Aaßzwang. Nach einer Verordnung der gesamten Nationalregierung SHS in Laibach wird der Paßzwang vorgeschrieben, damit eine Übersicht des reisenden heimischen und fremden Publikums gewonnen wird und damit mißliebigen Personen das Betreten des Bereiches SHS verhindert wird. Für Reisen aus dem Auslande nach Slowenien. Für die Untertanen des Staates SHS gelten folgende Be-stimmungen: Die eigenen Untertanen können die Grenzlinien mit einem regelrecht ausgestellten „Reisepässe" überschreiten. Die Reisepässe auszustellen haben das Recht die politischen Behörden erster Instanz, bezw. die Polizeidirektion in Laibach, und die „Gesandtschaften des Staates SHS im Auslande. Fremden ist das Überschreiten der Grenzen gestattet: a) Wenn sie Angehörige der verbündeten Armeen sind, doch nur dann, wenn sie sich als solche legitimieren und dienstlich reisen. b) Angehörigen des tschecho-flowakischen, amerikanischen, englischen, französischen Staates und überhaupt aller Staaten, deren Interessen sich mit denen des Staates SHS decken, wenn sie sich mit einem regelrecht ausgestellten Reisepässe ihres Staates ausweisen können. c) Die Üntertanen anderer Staaten müssen, bevor sie die Grenzen übertreten, die von ihrem Staate ausgestellten Reisepässe jener politischen Behörde I. Instanz einsenden, in deren Bereich sie zu reisen gedenken. Nursin Ausnahmsfällen sind die Kontrollstationen ermächtigt, eine Bewilligung zum Überschreiten der Grenzen auszustellen. In diesem Falle hat sich der Reisende sofort nach Ankunft bei jener Behörde anzumelden, sin deren Bereiche er ist. d) Gefangenen der „verbündeten Staaten ist nach den Bestimmungen des Waffenstillstandes das Übertreten der Grenze und der Durchzug gestattet. e) Wenn eine fremde Macht in diesem oder jenem Falle für das Überschreiten der Grenzen strengere Vorschriften trifft, gilt das Gleiche für ihre Untertanen. Reisenden Personen, deren Dokumente den Vorschriften nicht entsprechen, wird das Überschreiten der Grenzen nicht gestattet. Für Reisen aus dem Bereiche Sloweniens ins Ausland. Die eigenen Untertanen, die nicht präsenzpflichtig sind, können mit einem „Reisepässe" ins Ausland reisen, den jene politische Behörde I. Instanz ausstellt, wo der Reisende wohnt, in Laibach die Polizeidirektion. Der Eigentümer des Reisepasses hat das Recht, die Grenze zu überschreiten, nur für die Zeit der Gültigkeit dieses Dokumentes. Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses wird auf 30 Tage beschränkt und muß der Reisepaß mit einem 2 K Stempel versehen sein. Alle in Slowenien wohnenden Fremden, die diesen Bereich verlassen wollen, müssen sich einen Durchlaßschein beschaffen. Den Durchlaßschein stellt jene politische Behörde I. Instanz aus, wo der Bittsteller wohnt. Der Durchlaßschein gilt für 7 Tage und muß mit 2 K gestempelt sein. Die Auflösung der Hlationakräte. Im Sinne des Beschlusses des Ministerrates in Belgrad am 22. De-zember 1918 wurden alle Nationalräte (Unterausschüsse, Provinzialausschüsse usw.) im Bereiche der Nationalregierung SHS in Laibach aufgelöst. Ausgenommen ist nur der Nationalrat in Laibach. Gleichzeitig wurden auch alle Volkswehren aufgelöst. Alle diese Organisationen sind verpflichtet, die Be-richte über ihre Tätigkeit einer besonderen Kommission vorzulegen, die für diesen Zweck im Wirkungskreise des Volksbeauftragten für öffentliche Ar-beiten zusammengestellt wird. Bestimmungen üöer den Ausschank von geistigen Getränken und üöer die Sperrstunde. Der Ausschank und der Kleinverkauf von Schnaps sind verboten. Als gebrannte geistige Getränke im Sinne der Verordnung gelten alle gebrannten geistigen Flüssigkeiten, bestimmt für den menschlichen Genuß, die geeignet sind als Getränk mit oder ohne Beimischung; es ist einerlei, ob diese Getränke durch Kochen oder irgendwie anders zubereitet werden, und ohne Rücksicht darauf, in welcher Form sie verabreicht werden. In Gastwirtschaften und Kaffeehäusern dürfen bis 11 Uhr vormittags keine alkoholhaltigen Getränke ausgeschenkt werden. Gasthäuser dürfen bis 9 Uhr, Kaffeehäuser bis 11 Uhr abends offen gehalten werden. Über diese Zeit hinaus darf sich kein Gast mehr im Gastoder Kaffeehause befinden. Zwei Stunden vor der Polizeistunde ist der Gast- wirt oder der Kaffeehausbesttzer nicht mehr verpflichtet auszuschenken. Auch ist er nicht bemüsstgt, einem Gaste mehr als einen halben Liter Wein oder einen Liter Bier zu verabreichen. Die Verabreichung von Speisen darf nicht verweigert werden, weil der Gast nichts trinkt. Jugendliche Personen, die noch nicht das 17. Lebensjahr vollendet haben, dürfen Gast- und Kaffeehäuser nur in Begleitung von erwachsenen Angehörigen, Vormündern usw. besuchen. Öffentliche Veranstaltungen, Tanzunterhaltungen usw. müssen spätestens um Mitternacht beendet werden. Zu dieser Zeit müssen die betreffenden Räumlichkeiten schon geleert sein. Die Gastwirte und Kaffeehausbesitzer, aber auch die Veranstalter öffentlicher Belustigungen und Veranstaltungen, welche die Vorschriften der §§ 1, 2 nud 4 dieser Verordnung nicht einhalten, werden das erstemal zu einer Geldstrafe von 200 bis 1000 K, das zweitemal zu einer Geldstrafe von 1000 bis 2000 K, in jedem weiteren Falle zu einer Geldstrafe von 2000 bis 4000 K verurteilt, jene aber, die die Vorschriften der §§ 3 und 8 übertreten, zu einer Geldstrafe von 20 bis 200 K. Demjenigen Gastwirte und Kaffeehausbesitzer, welcher wegen eines dieser Übertretungen schon zweimal bestraft worden war, darf die Strafbehörde bei einer dritten Abstrafung für eine bestimmte Zeit oder für immer die Gewerbekonzession entziehen. Gäste, die nach Ablauf der Polizeistunde sich noch im Gasthause befinden, werden zu einer Geldstrafe von 20 bis 200 K verurteilt. Sollte der Verurteilte die Geldstrafe nicht aufbringen können, wird diese in Arreststrafe umgewandelt; für je 20 K wird ein Tag Arrest gerechnet. Die zuständige Strafbehörde ist die Bezirkshauptmannschaft SHS. Alle Geldstrafen fließen in den Armenfond der betreffenden Gemeinde. Die Verordnung muß in allen Gast- und Kaffeehäusern so angeschlagen werden, daß sie von den Gästen nicht übersehen werden kann. Die politischen Behörden dürfen auch noch strengere Maßregeln erlassen. Bei einmaliger Einschaltung kotzet die viergespaltene Rleindruckzeile oder rten Raum *0 Heller, bei mehrmaliger Linschaltung 8 Heller. Bei Einschaltungen durch ein halbes Zahr wird eine zehnprozer tige, bei solchen durch das ganze )abr eine zwanzigprozentige Ermäßigung gewährt. Anzeigen. Die Anzeigengebühr itz bei einmaliger Linschaltun-gleich bei Bestellung, bei mehrmaliger vor der zweiten Lin. schalrung zu erlegen. — Es wird höflichst ersucht, bei Beste!, langen von den in unserem Blatte angezeigten Zirmen fich stets auf den „Gottscheer Boten* zu beziehen. Verein der Deutschen a. 6on$cbee in Wien. Sitz: I., Himmelpfortgasse Ur. 3 0)0bin alle Zuschriften zu richten find und Landsleute ihren Beitritt anmelden können. Zusammenkunft: Jeden Donnerstag im Wereinsheim H*a«l Deierks Gastwirtschaft, !., Wabenöergerstraße Mt. 5 a. II. Dr. Franz Nagel gewesener Sekundararzt im Landes-... krankenhause in Klagenfurt ... ordiniert im Hause des Herrn Franz Jonke in Gottschee, Hauptplatz Nr. 87. Ein gutes Zugpferd brauner Wallach, 151 Zoll hoch, 14 Jahre alt, fehlerfrei, ist zu verkaufen bei Kranz Wolf in Acintat Wr. 22. rAij. gemischt, jeder Art, Schweinshaare, Ochsen- und Pferde- hdlllrfn Schweifhaare, Felle von Wild jeder Art, kaufen zu besten ■ II Preisen W. Hhorinek und Ko. in HM. Reichhaltiges Lager der besten und billigsten Tabrräder und Dähmascbinen für Familie und Gewerbe. Schreibmaschinen. Langjährige Garantie. 3obann 3ax § Sohn * Caibacb Zwirn prima, echter, schwarz und weiß, eingelangt bei Matthias Wom d. I. in Hottschee, Kauptplatz. 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