Intelligenz - Blatt zur Naibacher Ueitung M^ 13. Donnerstag den 29 Männer 1823. vermischte Verlautbarungen. Z. ??. (3) Verpachtung des Wein. und Getreidzehentes, des Zinsweines und des Aergpfennings oer Fidei«Cammißt Herrschaft Wipbach. Der Wein«, eigentlich Traubenzehent, und der Getreidezehent, so wie der Zinswein und der Nergpfenning der Herrschaft Wipbach werden mit Vorbehalt der Genehmigung von Seite des hohen t. l. Stadt- uno Landrechces, als (3urateldehörde Vieser Herrschaft am «i. Februar »829, Vormit« tag um 9 Nhr angefangen, in der Kanzley der Herrschafts-Verwaltung zu Wipbacb im Wege der Versteigerung auf 6 Jahre verpachtet werden. Die Herrfchaft besitzt das ^ekentrecht in allen Ortschaften des ihr deleqirten BezirteK, der 22 politische Gemeinden zählt, die in ,1 Herrschaft, lichen Aemtern bestehen. Nur ist sie nicht der einzige Zehentherr, sondern auch andere Dominien haben Zehentrechte in ihrem Bezirke. Nach dem Durchschnitte, der aus dem Er» trägnisfe dec leyt vergossenen »» Jahre berech» net rvurde, erträgt der Traubenzehent 3^9 Zu» ber, »y 3j3 Mak weißen, und 46 ^uber 9 ?j9 M^ß rothen Weines: der (Hetreioezekent aber 61 Merlintz l»3j,» Matz Weitzens, »6 Merling 8 Muß Korns. 77 Merlinq n 6ji» Maß Ger-ste, und 6q2 Merling i5 2jn Maß Kuku< tuy:am Zinswcine hat jährlich 68 Zuber — Maß, und am Aergpscnninge endlich 104 ss. 24 3j4 fr. einzugehen. Im Ganzen wird der Traubenzchenc nebst dem Zinsweine und denl Nerqpfenninqe um 1879 6- 53 kr-. Und der Gecreioczehent um ,140 ft. 5«, 2ji kr., jedoch im Verhältnisse des Ertragnisses zuerst geniemoenweise und der Traubenzehent, Zins« Most und Bergpfenning, auch tellerweise in Ausruf gebracht, üdercieß mit dem leyterwä'btUen ,^ehente, Zinsmoste und Nergvfenninge auch der herrschaftliche Keller zu Gozbah, jener zu Orsel, jener zu St. Veit, nebst einem Dominic.U-hause und einer Brai« da, und jener pnci Flcaüo zu Wipbach nebst der daigen Kessnereo, so wie auck die bestehende Ro« bath für die KeNer zu Gozhah und Elsel, rerpach« tet werden. Die erlern zwey Keller Und in dem obigen AusrusSpreisü bereits indegriffen; der Keller mu dem Dominicalhause und der ücaida zu St. Neit aber wird besonders um 79 st. , und der Keller p^cl 5^i!lo mit dem Kellners.-Wohnhau» se zu W'.pdach besonderö am 5c» ft. in Ausruf ge» bracht. Jedermann kann den Pachtanfchla^ und die Llcitationsbedingnisse in der Kanzle» der Her-waltun^ z« Wipbach einsehen; hier nachstehend werden aus oen Lehtern die vorzüglichern ausge» hyveni nämlich: tz. 5. Die Meistbieter bleiben mit ihren Of« ferten sogleich verbindlich, die Herrschaft aber eist dann, nackdem das hohe k° t. Stadt < und Land' recht die Licitation wird genehmiget haben. . §. 6. Die Zeit der wirksamen Gültiqseit ter bestätigten Pachtung wird am 1. Mar iL2c). als mit Beginne deS herrschaftlichen Renntjahres an. fangen. tz. ?. Der PachtWliina ist zur Hälfte «m »1. November, und zur Hälfte am »5. Jänner zahrlich bar zu entrichten. §.6. Sollte dieser Termin nicht zugehalten werden, so se» der Grsteher schuldig, für den Schaden, 5er durch vsrnacbläßiqte Abfuhr der Pacht.Rate, der Herrschaft zug5p<^^vo die betrcssente einstckende Gemeinde dafür, daft die dlchfäll,c,cn R^bte der herrscdalc in feiner Nenebung vellümmert werde, und bei feinem zehcnlpslichtigcn Grundstücke riefe Pss,äc verloren gebe, odcr geschmälert werde, zu baf, ten, für diese Haftung die im §> io berührte Si. cherhcit zu leisten, und sich nack den betreffenden öffentlichen Vorschriften zu halten. tz. ill. Wcil in einigen Ortschaften dem je. weiliqen Herrn Pfarrer von Wipbach von den hüblicken Realitäten der foaenannlc Quartefe dcs ZehenteS gebührt, der überdieß nickt i„ ecm, vierten, sonkcrn in dem dritten Theile des -?,e° hentes besteht: so wird 3er Päcllcr gehalren sel'N, diesen Quartesc oder vielmehr dritten Theil ihm während der Zcbentcinhebung gehörig abzuführen, wenn nicht etwa der Herr Pfarrer btesen dntten The,! »ugieich mit dem helrschas:lichcn Zrhenls milsclpHchttn wollte. Ueber cic Ollschaften uno 53 Osundssücke, die, diesem abzuführenden drttten Theile unterliegen, wird von der Herrschaft dem PäHter ein Verzeichmh am 1. May '629 über. geben werden. „ . tz. ,7. Ein Elementar. Unfall, sco er von welch' immer für einer Art, gibt so ,venig, als die Beränderung der Bodensulcur oder andcie (^reianisse, duick welcke die Quantität des Zehent. bczuaeö vermindert würde, dem Pächter die Be. fugniß, einen Nachlaß an dem zebentvachtschiNln. ge oder eine OnlsckaNgung anzubrechen. Verwaltung der Herrschaft Wipdach am 16. Jänner 1829. 3. Y». (2) ^ Nc. 78^ Pvodl galitats - Erklärung. Vom Be^rksgerichte Rupcrtshof zu Neu-ftadtl wird bekannt gemacht: Es sey Johann Vouko von Gl,oßkn'bl6dorf, auf Ansuchen sei-ner Ehegattinn Lu;»a, vom Bescheide, 66c »4. October 1628, Nr. ,6u3 und sohinnlge Untersuchung vom heutigen Tage, Nr. 78, zur E, hallung des noch vmhandenen Vermögens für die minderjährigen Kinder, »n Frlge tz. 273 b. G. B. / gerichtlich als Verschwender erklart, und sonach zur Verwaltung dessen Vermögens Anton Kendertsch, zu Großknbls« dorf, als Kurator aufgestellt worden. In Fol« ge dessen wiri? Jedermann gewarntj m»t be» nannten Problgus Johann Vouko sich m ein Rechtsgeschäft einzulassen, indem dlcses ohne weiters als null und nichtig erklärt werden müht?. Bezirks, Gericht Rupectshof zu Neustadt! «m i3. Jänner »829. ?. 99. (^) Nr. 6/4. Edict. Vom Bezirksgerichte Ruvertshof zu Neu-siadtl wird allgemein btka:n.t gemacht: Es sey auf erfolgte Neassumirung der ErbserNarung des mn Endurthell yon lo. May 1826, Nr. 9 Metzen Klein Weihen, Z00 „ Haber, mehr /»00 Eimer alte Welne vom Jahre 1822, 1623, 182^, gegen gleich bare Bt« zahlung htntangegcben werden. D«e gute Qualltat des Weitzens und Habers ist zu sehr hierorts bekannt, als daß solcher ein besonderes Vob beigelegt werden sollte. Die We»ne sind alle rein abgeschenkt, Ul d liegen m großen Fassern. Man ladet daher die Kaufsliebhaber zur gefälligen und zahlreichen Erscheinung em. Verwaltungsamt Herrschaft Hörberg am 17. Jänner ,829. Z. 76. (2) Unterzeichneter gibt sich hiermit die Ehre dem verehrungswürdigen Publicum ergeblnft anzuzeigen, daß er die von derFrau Maria Anna Ruziczka bis jetzt geführten Buch-blnderep, im Hause, Nr. 166, am allen Markt, übernommen habe, und versichert zugleich, daß er es sich wtrd eifrigst angelegen seyn lassen, die Zufriedenheit und das Wobl-wollcn seiner hocbschatzbarcn Gönner zu er« werben, welche seme Vorganger durch eine Re,he uon Jahren, auf cine vorzügliche Welse genossen. Hiebcy gibt Gefertigter zur Nachricht, daß das, unterm 24. July v. I. mit Fürst, bischöflicher Arrobation bewilligte, gänzlich neu umgearbeitete Gebetbüchlc»:^ die Presse verlassen, und bei,hm im Verlage zu habe» »st, umer dem Titel: »H Xli8tn8ij, mit 36 M^ßvorsiellunqen und emcm acsiochenen Ttlelkuvfer. Preis kitt?s Exemplares auf fchöncm we,ßen Druckpapier in l8>, im ^nfe» i^ande, ib kr. E. M. 54 Auch ist im nämlichen Verlage eine Auswahl deutscher und krainerischer Gebetbücher um bestmöglichst billige Preise zu haben, sowohl in seiner Wohnung Nr. ,66/ am alten Markt, als auch ,m Gewölbe Nr. 3, an der Gchufierbrücke. Carl Ignaz Ruziczka, bürgerl. Buchbinder. Z. 3i. (5) Im Hause Nr. 21, am alten Markte, sind für künftigen Georgi zwey Wohnungen im ersten Stocke zu vermuthen. Die erste Wohnung besteht ln sechs Zimmern mit Küche, Speis, Keller, dann Holzlege; die zweyte Wohnung aber besteht in drey Zimmern mit Holzlege. Im beliebigen Falle wird auch der ganze erste Stock zusammen vermiethet. Das Nähere erfahrt man beym Hauseigenthümer in der Handlung. Z. 83. (3) In der durch 26 Jahre schon bekannten Baumschule sind wie bisher zu 2/^ kr. das Stück nach beliebiger Auswahl gegen bave Bezahlung hinzugeben; alS: Mirabellen, Rei-neclooe n. , ArmolmM/ Fetgen, Pfirsich, Bzc-nen, Aepfel, Mispeln, Lazzarollt, ltal»emsche Nüffe, schwarze und wclße Maulbeeren, Weinreben mir Wurzel, edle zu 15» kr., unbewurzelte lOo Stück l st. Kattmara am 20. Jänner »829. Joseph Ge rasch in/ Kaplan. Dm hiesigen Mittmgs - Samptoir ist M haben: Bilder des Schicksals, oder: Spiegel des Schauplatzes interessanter Ereignisse zur Belehrung und Warnung für die reifere Jugend gebildeter Stande. Von Carl Blum. Broschirt m schön gefärbtem Umschlage. Preis: 24 kr, <5. M. Der Damenfreund/ oder: Nützliches Hand - und Hilfsdüchlein für das schöne Geschlecht. Enthaltend: Anweisungen alle Anen von Zeugen m-h Galanteriesachen zu waschen, zu reinigen, zu starken, zu steifen, zu trocknen, zu glatten, zu appremen; tue feinern Zeuge und Putzsacken ^ , von Flecken und Echmutzstellen zu befreien, die verschiedenen Arten der Fleckkugeln, Fleckselfen und Fleckwaffer Zu bereiten und anzuwenden; allerley Zcug'e und Putzsachen zu färben, die Kunst, mehrere zum Putze und zu Galantericsachen gehörige Arbetten zu verfertigen, so w«e verschiedene, den Damen ln Betreff lhrer Kleidung, chres Putzes, und m ande, rer Hinsicht nützliche Vorschriften und Bemerkungen. Nach dem Französischen der Madame L. Hyor, Putzmacherinn und Modehandlermn in Pans, und nut den bewährtesten deutschen Anweisungen und Vor-schrifren vermehrt. Nach der zweiten verbesserten Austage. Brofchirt lm eleganten Umschlage. Preis: 3a kr. E. M° „ Momus, Nämlich: jocose Geschickten, humoristische Erzählungen, phantastische W ' Scenereien und Schwanke, lyrische Seifenblasen und sonstige Motvia. 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