Gesetz- uni» Verordnungsblatt für das österreichisch - istmsche JWcnfnni), bestehend ans den gefürsteten Grafschaften Görz und GradiSca, der Markgrafschaft Istrien und der reichsnmnittclbarcn Stadt Triest mit ihrem Gebiete. Jahrgang 1892. XV. Stück. 2ltts gegeben mtb versendet am 2. 2t it g u st 1892. 18. Kundmachung der k. k. küstenländischen Finanzdirectien vom 7. Juli 1892, Nr. 1208, betreffend die Errichtung eines Controlsgebietes längs der Triester B e r z e h r n n g S st e n e r l i n i e. In Durchführung der Bestimmungen des § 4 deS Gesetzes vom 23. Juni 1891 (R.-G.-Bl. Nr. 79) wegen Einführung der staatlichen Verzehrungssteuer (Verbrauchsabgaben) in Triest samnit Territorium und des § 14 der zu diesem Gesetze erlassenen Vollzngsvorschrist vom 25. Juni 1891 (küstcnländischeS Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 14 ex 1891) wird jener Theil des innerhalb der Triester Verzehrungsstenerlinie gelegenen Territoriums von Triest als VerzehrnngSsteucrcontrolsgebiet erklärt, welcher zwischen der Verzehrungsstenerlinie und der nachstehend beschriebenen Linie der inneren ControlgebietSgrenze gelegen ist. Die innere ControlgebietSgrenze beginnt an der der Miramarstraße zngekehrten Seite der Umfassungsmauer deS tut Freigcbicte gelegenen NangirbahnhofeS in der Katastralgemeinde Gretta 380 Meter vom Verzehrungsstcuerlinienamts-Gebände an der Miramarstraße gegen 16 die Stadt zu entfernt, Übersetzt diese Straße, folgt dann der an der Böschung des Eisenbahn- Dammes aufwärts führenden Stiege, überschreitet den Bahnkörper beim Marksteine 55 und zieht sich hierauf längs des Weges (Parcelle Nr.. 152/,) und des Fußsteiges über die Grundparcellcn Nr. 143 und 144 bis zur Straße Triest-Prosccco. Sich nun ostwärts wendend, folgt sie der gedachten Straße in der Richtung gegen die Stadt bis zum städtischen Pomerialgrenzsteinc Nr. 3 an der Ecke der Banparcelle Nr. 580/., und läuft von diesem Steine nördlich längs der linkseitigen, die Gemeindcgrenzc von Gretta bildenden Häuserfront der Bia Cisternone bis zum Wege Parcelle Nr. 987/1, der von der Stadt nordwärts nach Terstcnik führt und nun bis zur südwestlichen Manereckc des Anrisina-Wasserleitungs-ReservoirS (Parcelle Nr. 753/,) die weitere Grenze bildet. Hier schwenkt die Linie ostwärts ab, folgt dem kurzen Berbindnngswcge längs der südlichen Mauer des genannten Reservoirs, tritt beim Hanse Nr. 88 auf den Weg „Carbonara" über und läuft ans diesem Wege nordwärts bis zur Ucbcrsetznng deö Baches Maltesin, wo sie das Gebiet der Gemeinde Gretta verläßt und in jenes der Gemeinde Rojano eintritt. Der Fahrweg Parcelle Nr. 1827 vom Bache Maltesin bis zum Anschlüsse an den Weg Parcelle Nr. 1826, dann der nordwärts führende Ast dieses Weges bis zur Gcmcinde-grenze, hierauf die in der Gemeinde Opcina gelegene Fortsetzung (Parcelle Nr. 5333) des vorigen Weges bis zur nordwestlichen Manereckc des Weingartens Parcelle Nr. 4768 bilden die weitere Grenze. Diese führt von dort rechts über die Weidcparcellc Nr. 4765 bis zur nordöstlichen Ecke deö Hauses Nr. 146, schneidet hier den Weg „Scala Santa" und folgt dem Wege Parcelle Nr. 5332 bis zur Gemcindegrenze, dnrchschneidct sodann die im Ge-meindegcbicte von Rojano gelegenen Waldparcellcn Nr. 1037, 1038 rc. bis Nr. 1061, hierauf die in der Gemeinde Opcina gelegenen Waldparccllen Nr. 4648 und 4645, indem sie dem nach dem Dorfe Pischianze führenden Fußwege folgt. Sodann zieht sie sich längs der Front der Häuser Nr. 235, 234, 233 und 228, kreuzt den Dorfplatz in Pischianze Parcelle Nr. 4593 und erreicht den Dorfweg Parcelle Nr. 5328, welchem sie bis zur Gemcindegrenze folgt. Bon hier ans kehrt sie abermals in das Gemeindcgebiet von Rojano zurück, läuft längs des Weges Parcelle Nr. 1819, überschreitet den Bach Rojano, folgt dem die Fortsetzung des vorigen Weges bildenden Fahrwege Parcelle Nr. 1818 bis zum Hanse Nr. 227, biegt hier ostwärts ab, gelangt längs des Weges Parcelle Nr. 1432/, zur nördlichen Ecke deS Hauses Nr. 53 und läuft in der gleichen östlichen Richtung dem Fahrwege Nr. 1813 entlang abwärts bis zum Bache. Nach dessen Uebcrschreitnng folgt sie dem südwcstwürtö führenden Fahrwege Parcelle Nr. 1847 an den Häusern Nr. 226 und 239 vorbei bis zum Bache, übersetzt denselben und zieht sich sodann längs der zur alten Commercialstraße aufwärts führenden Fahrwegs-Parcelle Nr. 1846 bis zur Manereckc der Parcelle Nr. 326. An letzterem Punkte, unter rechtem Winkel nach West abbiegcnd. läuft die Grenzlinie auf dem neuen, längs der Umfassungsmauer der Wcingartcn-Parcellcn Nr. 325/,, 325/,, 324 und 469/, abwärts führenden und sodann in den alten Weg Parcelle Nr. 1843 einmündenden Wege, an dem Hanse Nr. 222 und anderen Gebäuden vorüber bis zum Hanse Nr. 24 (Loser), von wo der unter rechtem Winkel abzweigende Weg Parcelle Nr. 1844 die weitere Controlgebictsgrcnze bis zum Bache Scalze bildet. Hier verläßt dieselbe das Gebiet der Gemeinde Diojano und tritt tu jenes der Gemeinde Scorcola über, indem- sie dem Wege über die Katastralparcelle dir. 240 aufwärts folgt und beim Hanse 9h. 25 an die alte Commercial-(Opcina-)Straße gelangt, diese schräg dnrchschncidet und sodann ans dem Fnß-wege ztvischcn den Grnndparccllcn Nr. 286 und 291 aufwärts an dem Hanse Nr. 35 vorüber bis zum Fahrwege Parcelle dir. 702 verläuft, welcher von der Billa Ortcusia zur alten Opcinastraßc führt. Diesem Fahrwege nach Ost folgend, überschreitet die Grenzlinie knapp vor der Gc-meindegrcnze die Umfassungsmauer des Waldes „Picco" (Parcelle Nr. 379) und durchquert diesen Wald zuerst auf dem abwärts führenden Fußwege, dann auf dem anschließenden Waldwege in einer Strecke von 625 Meter nordostwärtS vor dem Steinbruche vorüber bis zu jenem Punkte, an welchem dieser Weg aufhört. Bon hier führt sic rechts abbicgend, tu einer 28 Meter langen Strecke über die südöstliche Umfassungsmauer des genannten Waldes und gelangt ans den längs dieser Mauer sich hinziehcnden Gcmeindcweg Tricst-Cologna Parcelle 9h-. 990 in der Gemeinde Cologna. Dieser Weg bis zum Hanse Nr. 172 (Banparcelle Nr. 508/,), dann dessen Fortsetzung (Wegparcelle 9h:. 991) an den Häusern Nr. 128 und 216 vorüber bis zur Ein-tuültduug in den Weg Parcelle 9h-. 988, ferner der südlich abwärts führende Ast des letzteren Weges bilden nun die weitere Grenze bis zum Hanse Nr. 46 (Notiati und Sossich). Bon hier folgt der Grcnzzng dem Fußwege, welcher über beit Bach zum Hanse 9h-. 119 (der Maria Stnngafero)', und weiter nordwärts über die Parccllen 9h. 408, 405, 402, 400 und 399 zu dem Hanse 9h. 67 führt. An diesem und dem Hanse Nr. 66 und 68 vorüber gelangt die Grenzlinie an den Fahrweg Parcelle 9h. 987 und folgt diesem bis zur Gemeindcgrenze beim Hanse 9h-. 220. In die Gemeinde Gnardiella übertretend, verläuft die innere ControlgebietSgrenze auf dem von Metlica abwärts zur neuen RcichSstraße führenden Wege Parcelle 9h. 1772 und folgt nach Uebersetznng der Straße dem Fußwege über die Weideparccllc 9h. 413 abwärts zum Hause 9h. 244 (des Anton Levig), dann über die Parccllen 9h. 584 und 583 zum Bache und am jenseitigen Abhange aufwärts über die Parccllen Nr. 548 und 547 bis zum Fahrwege bei dem Ockonomicgcbändc. Ans diesem Fahrwege (Parcelle 9h-. 1775) gelangt sie nordwärts zum Wasserreservoir beim Hanse Cronest, wo sie nach rechts abbicgend dem Fußwege rückwärts des Glashauses über die Parccllen 9h-. 622 und 619 folgt, dann ans den anschließenden Weg Parcelle 9h-. 1776 übergeht, dem sie bis zu seiner Einmündung in den Fahrweg Parcelle Nr. 1777 folgt. Bon dort wendet sie sich wieder ostwärts, und zieht über den Hanögrimd 9h-. 142 bis zur Ecke des Hauses Nr. 147, um sodann den südlich führenden Weg Parcelle 9h. 1779 bis zn seiner Einmündung in die Bia S. Celino (Parcelle 9h. 1757) zu verfolgen. Ans den letzteren Weg übergehend, gelangt sie ostwärts ans den eine Fortsetzung desselben bildenden Weg Parcelle 9h. 1755 und bei dem Hanse Parcelle Nr. 1087 vorbei ans den Weg Parcelle 9h. 1743, welchem sie bis zum Anschlüsse an den anö der Stadt nach Longera führenden Hanptweg Parcelle Nr. 1741 folgt, von wo sic ans dem letzteren bis zur Ge-nicindegrenzc zwischen Gnardiella und Longera, sodann auf dem Gemeiudegrenzwege Parcelle 9h. 1739 bis zum Bache Farncto verläuft. Hier verlaßt sic das Gebiet der Gemeinde Gnardiella und führt längs der Gemeinde« grenze zwischen Nozzol und Lougera durch den Wald aufwärts bis zur Fahrstraße Triest-Jäger in der Oiähc der Billa Nevoltella, von wo sie, in das Gebiet der Gemeinde Nozzol übergehend, ans der Fahrstraße die Parkanlage Parcelle Nr. 859 des Gasthauses „Ferdinmideo" im Bogen umzieht und an die nordwestliche Ecke der Parkmaner der Billa Nevoltella (bei dem Pavillon) gelangt. Bon diesem Punkte an läuft sie auf dem Wege Parcelle Nr. 1387 längs der Parkmaner abwärts, folgt dem anschließenden Wege Parcelle Nr. 1395, sodann eine kurze Strecke dem Wege Parcelle Nr. 1392 und endlich dem Wege Parcelle Nr. 1394 bis zum Bache belle Sette Fontane. Diesen Bach übersetzend führt sie in gerader Linie über die Weide- und Wiescuparcelle Nr. 1145 und 1146 aufwärts zur alten Fiumanerstraße und schneidet diese beim dreifachen Grcnzpnnkte der Gcmeindegebiele von Nozzol, S. Maria Maddalcua snperiore und S. Maria Maddalena inferiore. Bon hier folgt die Grenzlinie dem längs des Besitzes „Montebcllo" bergabwärts führenden, die Gcmeindegrenze zwischen S. Maria Maddalena snperiore und S. Maria Maddalena inferiore bildenden Graben auf eine Strecke von 500 Meter und zwar bis zu der über denselben führenden steinernen Brücke. Hierauf tritt sie ganz in das Gebiet der Gemeinde S. Maria Maddalena inferiore, indem sie von der Brücke an auf dem Wege Parcelle Nr. 3000 bis zur Kreuzung mit dem Hauptwege Cattinara-Schlachthans verläuft, worauf sie auf dem letzteren (Parcellen Nr. 3036/, und 3036/,) abwärts, die Staatsbahnlinie Triest-Herpeljc beim Wächterhanse übersetzend, bis zu den Häusern Posar führt. Hier verläßt sie den vorbenannten Hauptweg und gelangt mit Benützung der kurzen Verbindungswege Parcelle Nr. 3034 und 3035 ans den Fahrweg Parcelle Nr. 3030, welchem sie bis zur Einmündung in die Jstriancr Neichsstraße folgt. Sodann wendet sich die Grenzlinie nach Westen gegen die Stadt zu, indem sie auf der Neichsstraße bis zum alten Saliueugraben (Parcelle Nr. 3087) führt, welcher nun in der Richtung nach Süden bis zu seiner Einmündung in die Meeresbucht von Muggia den Abschluß des Controlgcbietes auf der Landseite bildet. SeeseitS bewirkt das MeereSnfcr vom vorbezeichneten Salinengraben bis zum Ber-zehrnngsstencrlinien-Grenzsteine Nr. 68 den Abschluß. In Vertretung F a b r i z i, Oberfinanzrath.