PROGRAMM D ES C1LLI. HERAUSGEGEBEN AM SCHLUSSE DES SCHULJAHRES 1884 VON PETER KONČNIK, k. k. Gymnasiai-Director. ČILU. BUCHDRUCKEREI VON JOHANN KAKUSCH. 1884 . Iza.ia.alt. „Odovacar und die Kirche.“ Ton A. Gubo. Schulnachrichten. Yoin Direetor. Odovacar und die Kirche. Sinkende Jahrhunderte haben ihre groben Ereignisse und Miinner. Es ist, als ob sich die ganze Masse der in Bewegung stehenden Krafte zu- sammendrangte zum entscheidenden Wirken, zu einer gewaltigen Culmination. Die hunnisch-germanische Volkerflut leckte zu Ende des 4. Jahr- hundertes n. Ch. an die schvvachen Damme des Rbmeneiches heran und machto dessen Grundfesten erzittern. Die eliemalige Konigin der Y61ker, die stolze Roma, sab, ihrer Herrlichkeit. beraubt, klagend unter Triimmern; sie, die so oft siegestrunkene Heerscharen bis in die entferntesten Regionen ausgesandt und begeisterte Sicgesboten empfangen hatte, musste jetzt wehrlos und ohnmachtig den Ansturm der Barbaren, einfacher Naturvolker, gewartigen, in denen das Gefiihl der Zusammengehorigkeit und damit auch der Kraft vollends erwacht war. Tsach bundertjahrigem Auf- und Abwogen, Sieg und Untergang stiirzte die eine Halfte des morschen Kolosses dahin. Und folgt man den Ereignissen der Menschengeschichte weitere hundert Jahre, so sieht man neben und iiber der gewaltigen Germanenherrschaft in allen Theilen des Roinerreiches eine andere Macht schalten und walten — die Kirche, und zwar unter der Leitung des Papstes Gregor I., des Groben, des Begriinders der papstlichen Allgewalt im Mittelalter. Zwischen zwei so bedeutenden Marksteinen menschheitlicherEntwicklung zu Ende des 4. und 6. Jahrhundertes ist die Katastrophe des westromischen Reiches, die Absetzung des Schattenkaisers Romulus Augustulus und die Begriindung der ersten Germanenherrschaft in Italien durch den Soldner- fiihrer Odovacar *) am ‘22. August des Jahres 476. Odovacars Herrschaft hatte besondere Bedeutung ffir Italien. Er war zu- nachst einsichtsvoll genug, seinenYorgangern in der Gewalt, namlichRicimer, der das germanische Element in Italien zuerst zur iiberwiegenden Geltung brachte, und Orestes, dem Tyrannen, nicht zu folgen und einen Schattenkaiser einzu- setzen, der weder den Romern, denen er aufgedrungen, noch den Germanen, denen er fremd war. geniigte. Er war ein Ausfluss der Idee, aus den *) Diese Form des Namens zeigen Bugijiii vita S. Severini in einigen Handschriften (Melker bei Pez I. 85 c. 31) imd die bei Marini edierte Schenknngsurkunde, wo man liest: Dn. (dominus) Odovacar Res. Dazu stinimt die Aufscbrift einiger Munzen: Odovac. Der Stamm des ersten Worttheiles ist aud, altn. andr, ags. ead, goth. audags., ahd. otag=reich; im zvveiten ist enthalten goth. vakrs, ags. vacor, ahd. wachar=vigil. cf. Pallmann, Gescli. d. Volkerwanderung II, 168, Ahm. 2. — Biidinger, osterr. Gescli. I, 50, Anm. 3. — Ranke, Weltgeschichte IV, 363, Anm. 1 4 machtigen germanischen Ililfsvolkern und der noch immer angesehenen scnatorischen Gewalt eine in jeder Beziehung streitfertige und unabhangige Macht aufzustellen 2 ). Ostrom, das seit Valentinians III. Tode (455) mit dem Anspruche auf dio Herrscliaft im Westen mehr und mehr liervortrat, nalite Odovacar anfangs wie ein Vasall. Der schlaue Ženo willfahrte auch der Bitte, welche die Gesandtschaft des abgesetzten Augustulus und Senates in Constantinopel vorbrachte, er moge keinen Imperator nach Italien scliicken, sondcrn die Macht dem verstandigen und kriegskundigen Odovacar iiberlasscu, der tiichtig genug sei, das Abendland zu schiitzen 3 ). Er ertheilte dem Soldnerfuhrer den Ehrentitel „Patricius“, der nach seinem Urheber, Constantin d. G., ein Mittelglied zwischen dem regierenden Hause und den obersten Behdrden in iStaat, und Kirche begriinden solite. In dieser Stellung oblag Odovacar, wie schon Ricimer, unter dem er als Lanzentrager des Kaisers gedient hatte, 4 ) die Leitung des romischen Kriegswesens, die Sorge um die civilen Angelegenheiten. Docli iiborragte er seinen Yorganger, da er von seinen Stammesgenossen zugleich als Volkskonig ausgerufen und geehrt ward nach altgermanischer AVeise. Damit ist schon eine Yerquickung romischen und germanischen Wesens angedeutet. Das suchte er weiter zu venvirklichen, indem er die rdmische Verwaltungundromisclie Gesetze nach Constantins d. G. Anordnung beibeliielt, sovveit sie seinen Interessen und denen seiner Yolker nicht vollig entgcgen waren. Im allgemeinen kann man sagen, die Romer wurden nach romischem, die Germanen nach germanischem Rechte regiert, wie es die Westgothen in Spanien und die Ostgothen nachher auch in Italien iibten. Die Abgaben an den Staat wurden nicht wesentlich geandert, hie und da sogar vermindert. Odovacar hatte wahrscheinlich auch schon das Yerbot des Connubiums zwischen Romern und Germanen aufgehoben 5 ). Es unterliegt keinem Zweifel, dass bei der Energie des neuen Herrschers Ruhe und Ordnung in die inneren Yerhaltnisse einkehrten, den socialen und politischen Wirren und Parteiungen ein Ende gemacht wurde. Die italischen Volker fiihlten sich unter der Herrschaft des Germanen wieder sicher. Yon grotier AVohlthat fiir das Land war die Landervertheilung, die Odovacar zu Gunsten seiner treuen Soldner vorgenommen hat. Wenn auch nur ein Drittel des Grundes und Bodens in GeiBige und kraftige Handc kam, so war dadurch zunachst dieser Theil der Yerodung entrissen und trug bald hundertfaltige Prucht. Anderseits wurde die einheimische Bevol- kerung zu neuer Thatigkeit angeeifert, auch standen ihr frische Arbeits- kriifte zur Verfiigung, und das Erworbene schutzte stramme Ordnung und Disciplin. 2 ) Banke, 1. c. p. 371. — ») Malchus, last. byzant. I, p. 235. — 4 ) Procopius, bel. goth. I, 1. — Jobannes Antiocbenus, frgmt. 209 § 1 bci Mflller IV, p. 617. ~ 6 ) Cassio- dorius Senator, Variae V, 14. 5 Auch nach auRcn liielt der Soldnerkonig die Macht aufrecht. Dalmatien, Sicilien, Malta, das siidliehe Ratien und Noricum anerkannten vvieder Roms Oberherrschaft. Romisches Redit, germanische Kraft, die Rflug und Schvvert zugleich fiihrte, sollten in inniger Verbindung Italien ein neues, schbneres Dasein geben. Doch trotz aller Staatsklugkeit, des unerschrockenen Tleldenmuthes, der Milde und Gerechtigkeit war Odovacav und seine Herrschaft bei dem mal.igebenden Theile der TJnterworfenen verbasst und blieb es. Den Ger- rnanen, den Usurpator hatte man ihm noch verziehen, den Arianer niemals. Odovacar und seine Soldner bekannten sich zum Arianismus. In dieser Form \var ja das Clrristenthum den germanischen Volkern zuerst entgegen- getreten. Die AVestgothen verpflanzten ihn zunachst trotz des Conoils von Ničila (325) zu den Ostgothen, Gepidon, und bald hiengen ihm alle Volker gothišch-germanisehen Stammes an. Und wie die Germanen sonst an ihren Sitten und Gebrauchcn festhielten, so besonders, was die religiose Uber- zcugung betrifft; eher opferten sic ihre politische Machtstellung, bevor sie die Dreieinigkeit zugaben und den Satz leugneten, „fuisse tempus, quando Filius cum Patre non fuerit“ f '). So war auch Odovacar und sein Tolič, so ergieng es auch ihm und seiner Herrschaft. Streng hielt er zum Glauben seiner Tater, sorgte fiir arianische Kirchen und Bischofe in den Stadten Italiens, trat aber der •Kirche in keiner Weise feindlich entgegen wie die Westgothen in Spanien, die Vandalen in Africa. „Nullum factuin est negotium rebus sacris quan- tumlibet Arianus esset,“ sagt. der Cardinal Baronius im allgemeinen iiber Odovacars Verlialten zur Kirche 6 7 ). Wahrend seiner 17jahrigen Regierung genoss die Kirche dieselben Freiheiten und Torrechte wie unter don romi- sclien Imperatoren, konnte sie sich ungehindert entvvickeln, vor allem das Papstthum. Der nachste Beweis hiefiir ist, dass die wenigen alten Kirchenschrift- steller, die Odovacar und dessen Regierung erwahnen, nichts Ungiinstiges zu sagen wissen. Der arianische Soldherfiirst achtete die Bischofe und Diener der Kirche. Schon damals, als er mit einigen tapfern Stammesgenossen auf der Reise nach Italien die norischen Alpen uberscliritt, besuchte er die Klause des hciligen Severinus, um den Segen des so hochverehrten Mannes zu or- bitten. Dieser prophezeite dom besclieiden, aber miinnlich auftretenden Bar- baren die hohe Stellung in Italien. 8 ) Odovacar vergah Severinus nicht, er blieb mit dem „politisclien Orakel der Donauv61ker“ ) Eug. vit. S. S. XII, 54. — Kopke, 1. e. 165. — Banke, 1. c. 37G. — 12 ) Ennodius, vita. S. Epiph. ed. Sinnondi I, p. 1670 ff. — ,3 ) Ennod., 1. c. — u ) Muratori, 1. c. I, 2, p. 296 f'. — l '°) Wat- tenbach, Gesch. d. rom. Papsttli. p. 4. 7 richtet werden sollten, und Innocenz I. (402—417) erhob zuerst den An- spruch, dass dem Bischofe Ro m s ein Entscheidungsrocht, in der ganzen Kirche zustehe. Trotz des Protestes, der von der Synode zu Chalcedon (451) er- hoben wurde, setzte es Leo I. (440—461) durch, dass das Wort des romischen Bischofes nicht blol.i fiir den Occident, sondern auch den Orient, wo der Patriarch von Constantinopel machtig emporstrebte, mafigebend wurde. Aber nicht nur in geistlichen, auch in \veltlichen Dingen galt das Ansehen des romischen Bischofes. Die Christen entzogen sicli mehr und mehr den heidnischen Tribunalen, und der Bischof, besondors der von Rom, ward als Schiedsricliter in ver- schiedenen Angelegenheiten angerufen. Solche Entscheidungen erhiclten auch allgemeine Giltigkeit, und die Kirchengesetze wurden den Staatsgesetzen gleicligestellt, der Kirchenbann vor allem eine gefahrliche und gefurchtete Strafe 1U ). In den stiirmischen Zeiten des 5. Jahrhundertes wurde solchergestalt der Bischof Roms leicht der einzige Fiihrer, Troster und Retter. Die schwachen Inhaber der kaiserlichen Gewalt hatten mehr und mehr Rom preisgegeben, verlegten ihre Residcnz nach dem festen Ravenna. Als nach den Westgothen die Hunnen und kurz darnach die Vandalen an Roms Thore pochten, da war es Leo I., der beidemal fiir Stadt und Volk bei den Barbaren bat und nicht vergeblich 17 ). Alles dieses stellte das Ansehen des Bischofes von Rom nicht bloii in Italien, sondern in der gesammten Christenheit gliinzend hin. Und so geschah es, dass der Ehrentitel „papa“ (Yater), der ursprunglich allen Bischofen zukam, allein auf den romischen Bischof iibertragen wurde, er auch bald bald „episcopus episcoporum", „vicarius Dei et, Christi“ und seit Gregor L „servus servorum Dei“ sich nannte und genannt wurde. Dieser kirchlichen Centralmacht stand Odovacar ebenso wenig feindlich gegeniiber, wie den iibrigen Bischofen Italiens. Papst Simplicius (468—483) hatte die Leitung der Kirche in einer sehr bedrangten Zeit; sowohl im Orient wie im Occident waren die kirch¬ lichen und staatlichen Verhiiltnisse ganz zerriittet. Die Orientalen hiengen der auf der Synode von Chalcedon verurtheilten Lehre des Eutyches, die Germanen des Abendlandes dem Arianismus an; ja die Vandalen verfolgten in Afrika die katholis he Kirche auf das grausamste. Dazu kam, dass der Kaiserthron in Ostrom sehr wankte. Ženo, der Kachlolger Leos L, wurde i. J. 475 vom Usurpator Basiliscus vertrieben. Simplicius hatte damals seine Freude daran, da Ženo den Haeretikern und besonders dem Fiihrer der Opposition, dem Patriarchen Acacius, nicht ab- geneigt war. Doch Basiliscus, „virga furoris Domini, Dei flagellum ad puniendum Zenonem" 18 j, war nicht im geringsten besser, ja nocli iirger ,! '). ,6 ) Wattenbach, 1. c. p. (i. — ,7 ) Die Vandalen pliinderten durch 14 Tage die Stadt, doch ohne Mord und Brand. — ,8 ) Baron., 1. c. a. 476 XXV. — 19 ) Bar., 1. c. a. 477 VII. Ženo gelang es, nach einern Jahr und acht Monaten den allgemein missliebigen Usurpator zu stiirzen. Der Papst hoffte nun das Beste. Er driickt dies in dem Gratulationsschreiben aus, worin er Ženo „Praesul romani imperii“ nennt, ihn ermahnt, die Lehren der Kirche, vor allem der chalcedonensischen Synode, treu zu bewahren. Nicht lange dauerte es, und Ženo trat wicder in Verbindung mit den Monopliysiten. Er erlieii auf Grund des nicaanisch-constantinopolitanischen Symbolums i. J. 482 ein Edict, das sogenannte Henotikon [epistola paci- ficatoria] 30 ), an die Bischofe, Cleriker, Monche und alle Cbristen von Egypten und Lybien, das den Zweek hatte, die Orthodoxen und M 0110 - physiten zu vereinigen. „Dieses Edict mit seiner Halbheit und Verkleiste- rung der Streitpuncte" 2 ') befriedigte jedoeb keine Partei. Papst Simplicias und sein Nachfolger Felix III. ermabnten, drohten und bannten schlielhich den intellectuellen Urheber, Acacius von Constan- tinopel. Dieses hatte ein 35 Jahre wahiendes Schisma zwischen der latei- nischen und griecbischen Kirche zur Polge, da die meisten orientalischen Bischofe Acacius anhiengen, die Autoritat des Papstes verwarfen, und Zonos Nachfolger, Anastasius (491), auch an dem Henotikon festhielt, die folgenden Papste jedoeb in nichts nachgaben. Odovacar bielt sich in diesem Streite vollig neutral, nutzte diese fatale Lago der Kirche und des Papsttbums nicht aus. Nicht minder beli er letztorem freies Walten, was die afrikanischen und galbschen Kirchen- angelegenheiten betraf 22 ). Die Autoritat des romischen Stuhles nach auBen war gesichert. Aber auch in Italien selbst war das Walten der Papste ein durchaus freies. Siinplicius weihte mehrere Basiliken in Rom ein, so zwei zu Ehren des Protomartyrs Stephanus, eine auf dem Ciilius 2S ), die andere neben S. Lorenzo vor dem Thore, eine zu Ehren dec Aposteis Andreas neben Maria ma.ggiore, eine zu Ehren der hi. Bibiana neben dem Licinianischen Palaste 2 '). Er ordinierte 31 Bischofe, 58 Priester und 11 Diacone fiir verschiedene Orte 2B ). Hebdomatarii und Poenitentiarii, die abwechselnd in den Kirchen da sein mussten, um das Sacrainent zu spenden, bestellte er fiir die vier von den Kathobken besetzten Bezirke der Stadt; in den drei iibrigen waren die germanischen Soldner angesiedelt 2i; ). Dass Odovacar stramme Zucht und Ordnung in Rom herhielt, be\veist der Umstand, dass Simplicius in der Peterskirehe ein 15 Pfund schweres goldenes Becken und 16 silberne Kannen, von denen jede 12 Pfund wog, ohne Bedenken einrichtete 27 ). Treffend charakterisiert Baronius das freie Walten des Papstes Sim- ' f0 ) Evagrius, hist. eceleii. 1. III, c. 14 . — 21 ) Hefele, Conciliengesch. II, p. 548 . — Bar. 1. c. a. 480 VI und 481 VI ff. — 2:) ) Die heutigo Gardinalslcirche Stefano Bo- tondo. ■— 21 J Walirscheinlicli Kaiser Licinius, auf dem estpuilinischen Felde; Bunsen, Stadtbesch. III, 1. — 25 ) Bar., 1. c. a, 483 IX. — 2a ) Anast, Bibl., 1. c. p. 121. Bar., 1. c. a. 483 VI. — 27 J Bar,, 1. c. a. 483 IX. 9 plicius: »Vidisti eum . . . eadem auctoritate ac libertate, qua semper antea praedecessores, insidere cathpdri Petri . . . cognoscere causas, definire sententias . . . coercere imperatores . . . ab Oriente et Occidente suscipere legationes“ 28 ). Solcher Freiheit erfreute sich aucli Papst Pelix III. (483-—492). Er hielt mehrere Sjnoden in Rom; die erste im Jahre 484. Es versammelten sich 74 Bischofe. Sie betraf die papstlichen Gesandten Misenus und Vitalis, \velche an den Kaiser Ženo und Patriarchen Acacius abgesandt worden waren wegen der Anerkennung des chalcedonensischen Concils und A bsetzung des von Simplicius eingesetzten Bischofes Johannes Taiaja in Alexandrien. Beide hatten mit Acacius und dem haeretischen Bischofe Petrus Mongus von Alexandrien gemoinsame Saclie gemacht. Die Synode erldarte sie der bischoflichen Wiirde fiir verlustig und schloss sie vom Abendmahle aus; liber Petrus Mongus mu rde abermals das Anathein aus- gesprochen. In einer z\veiten Sitzung wurde auch der Patriarch Acacius seiner Wiirde endgiltig entsetzt 29 ). Papst Felix konnte damals 30 ) wagen, was keiner seiner Vorganger, auch Leo I., nicht gewagt hatte. Dieser hatte zwar in einem Streite mit Anatolius, dem Vorganger des Acacius, gedroht, er \verde sich von der Gemeinschaft mit ihm trennen; solches gestatteten ihm die Kirchengesetze. Felix III. gieng \veiter, als cs die kirchlichen und kaiserlichen Gesetze erfaubten 31 )- Im folgenden Jahre liielt der Papst z\vei Synoden in Rom. Die erste betraf die Absetzung des Eindringlings Petrus Fullo, den Acacius gewaltsam in Antiochia als Bischof eingesetzt hatte 32 ). Die zweite zu Ende des Jahres decretierte die bestandige Absetzung des „defensor ecclesiae“ Tutus, weil er, statt die Absetzungssentenz iiber Acacius in Constantinopel zu verkiinden, mit diesem sich verband und ihm sammtliehe Decrete heimlich verrieth 33 ). Ain 13. Marž d. J. 487 wurde in der Basilika Constantiana (Laterankirche) in Gegenwart von 39 italischen und 4 afrikanischen Bischofen, vielen Priestern und Diaconen cine Synodc abgehalten. 34 ) Sic betraf die Wieder- aufnahme der zur Zeit der Verfolgung unter dem Tandalenkonige Hunerich von der Kirche Abgefallenen. Guntamund, Hunerichs Nachfolger, war namlich anfangs der Kirche freundlich gesinnt. 35 ) Papst Felix erbaute ferner die Basilika des hi. Agapetus in der Kahe der des hi. Laurentius 30 ) und ordinierte 31 Bischofe, 28 Priester und 5 Diacone fiir verschiedene Orte. 37 ) ») Bar., 1. c. a. 483 Vlil. — 2 ») Bar., 1. c. a. 484 II. — 30 ) Bar., 1. c. a. 484 XXXIX: ubi (in Occidente) fides catholica illabata magis servaretur et illaesa inter barbaros Rrulos, qnam in Oriente. -- **) Borver, Gesch. d. Piljiste, iibers. v. Rambarh IH, p. 111 f. »*) Hcfele, 1. c. p. 588. — »*) ibid. p. 289. — M ) Nadi Hefelc; Baronius, 1. c. a. 2»7 und Labbe, Sacrosausta Concilia V, p. 275 liaben nur 28 Bischofe; Jaffe, Reg. Pontif. Rom. a. 487 bat 42. • — 3r> ) Victor de Vita, de persec. eccl, 1. 2. — **) Cardinalskirche, — 3, j Anast. Bibl., 1. c. p. 122. Bar., 1. c. a. 492 II. — 10 Dass Odovacar in das Schiedsrichteramt der Kirche in dieser Zeit nicht eingriff, geht aus einer Notiz bei Amalricus Augerius 38 ) hervor, wonach Felix III. bestimmto, dass einem jeden Angeldagten von Seiten seines Bischofes einc Frist zugestanden werde, darait er sich vertheidigen konne. Zugleich warnt er die Richter vor jeder Rechtsverletzung, selbst vor dem Verdachte einer solchen: „et quod judices sint tales, quod šibi caveant ab omni vitio et suspicione 11 . Der Nachfolger Felix’ III., Gelasius (492—49G), steht bereits am Grabe der erstcn Germanenhorrschaft in Italien. Es ist fiir die Macht des romischen Stuhles und fiir die politische Situation iiberhaupt zu Ende dieses Reiches und des Jahrhundertes be zeichnend, dass Gelasius in einem Mahnschreiben an den ostromischen Kaiser Anastasius offen ausspricht, die zwei obersten die Welt regierenden Gewalten seien „auetoritas sacra Pontificum et regalis potestas“. Dor Kaiser anerkannte zugleich den Principat des Stuhles Petri iiber die ganze Kirche. 30 ) Und wie verhielten sich die Piipste dem toleranten Soldnerkonige gegen- iiber P Sie nahmen von ihm keine Kotiz. Mit dem ostromischen Kaiser stan den sie in štetem Verkehre und anerkannten auch, wenn es ihnen conveniertc, denselben als Herrn, als den Trager der romischen Staatsidee, des „i'omanum imperium“ 40 ). PapstSimplicius šali in dom citiertenGratulations- schreiben an Kaiser Ženo die Dinge im Westen sogar noch nicht zusammen- gestiirzt, sondern erst zusammensturzend. Ja Ženo wurde auf Intervention des Papstes in Rom eine Statue aufgestellt, und Odovacar duldete es 41 ). Als der einfache Silentiarius des Palastes, Anastasius, durch die Kaiserin Ariadne auf den Thron erhoben ward, gratulierte auch ihm Felix III., da er zum Scheine die Beschliisse der Synode von Chalcedon anerkannte. 42 ) Odovacar existierte fiir ihn ebenso wenig, wie fur den Vorganger. Pallmann 43 ) meint, dass in dem Schreiben, das Simplicius mit der Ge- sandtschaft des Augustulus und Senates an den Patriarchen von Constan- tinopel, Acacius, sandte, unter „filii nostri" vielleicht Odovacar zu verstehen sei. Wenn auch zugegeben werden muss, dass Odovacar auf Augustulus einwirkte, da es ihm vor allem datum zu thun war, seiner Herrschaft den Provinzialen und Byzantinern gegeniiber vvenigstens den Schein der Legitimitat zu geben, so steht anderseits nach Malchus 44 ) fest, dass Augustulus den Senat bewog, die Gesandtschaft abzuschicken. Fiir den Papst war der gleichgcsinnte, wenn auch entthronte Augustulus von grofierem Belange, als der arianische Usurpator; auch war es nicht rathsam, sich in einem Briefe, der nach Constant.inopel gelangte, deri Anschein zu geben, als wiirde man zu diesem hinneigen. Von einer Einwirkung Odovacars auf den Papst kann schon gar nicht die Rede sein. 39 j Actus Eotn Pont. Muratori, 1. c. III, 2, p. 41. — 39 ) Jaffe, 1. c. n. 387 u. 464. — 4U ) Mansi, Concil nova et amp. coli. VII, p. 986. — 41 ) Pallmann, 1. c. II, 341. — * a ) Bar., 1. c. a. 491 VI ff. — 43 ) 1. c. — 44 ) cf. p. 4. 11 Dieses Schweigen der Papste charakterisiert ihr Verhaltnis zum aria- nischen Soldnerkiinige um so mehr, als Theodorich d. G. von ihnen aus- driicklich „filius meus rex“, , p r a c c e 11 e n t i s s i m u s dominus“ u. a. zubeannt und angesprochen wird. 45 ) Die foindliche Gesinnung der Papste ersieht man ferner aucli daraus, dass sie wa,hrend des gewaltigen Zweikampfes Odovacars und Theodorichs allerdings viel liber Kriegsnoth und Elend der Kirche und des Volkes klagen 4(i ), docli des Bedrangten gedenken sie auch da nicht. Und als er nacli der entschei- denden Niedcrlage bei Verona am 30. September des Jahres 4 8 9 47 ) nacli Rom fliichtete 48 ), wurden ihm die Thore verschlossen. Mit Recbt bemerkt Pallmann 49 ), dass „unzweifelhaft die Iland der einflussreichen Geistlichkeit im Spiele war“. Der Einfluss des Papstes als Sckutzherrn der Stadt war ja allgewaltig. Audi Tillemont 50 ) constatiert bereits eine offene feindselige Haltung des Papstes gegen Odovacar in dieser Zeit. Auf diese Invasion in Rom kann sicli nur beziehen, was Baronius zum Jahre 476 berichtet, Odovacar habe den Arianismus unter Papst Gelasius in Rom einfiihren, d. h. zur Herrschaft bringen wollen ; denn in drei Bezirken waren arianische Soldner ohnehin angesiedelt. Sonst hat diese Notiz fiir die Zeit des Gelasius keinen Sinn, da damals Odovacar schon in Ravenna festsafi. Dahin liatte er sich zu Ende des Jahres 489 gefliichtet und auf das beste zur Vertheidigung geriistet. Hier besah er eine starke Partei, an deren Spitze der treue Liberius und der Erzbischof Johannes standen. Dass man an dem Unglucklichen einen milden, ge- rechten Herrn habe, wusste man in Ravenna zu schatzen; was der rauhe, unbekannte Gothe bringen wiirde, konnte man keinesfalls berechnen 51 ). Odovacar erwies sich gegen diese Stadt iinmer sehr freundlich. Er enveiterte und befestigte sie aus eigenen Mitteln, erbaute einen Palast am Po 52 ). Seit 489 stiitzte sich seine Macht auf diesen festen Ort. Von hier aus ubten nacliher auch die Ostgothen und Ostromer ihren Einfluss auf Italien. Mit dem Erzbischofe Johannes stand Odovacar wie mit anderen Kirchenfiirsten auf gutem F ulic. Schon unter Kaiser Valentinian III., der in Ravenna seine Residenz aufschlug und dasselbe zur zweiten Hauptstadt Italiens erhob, in dessen Palaste in Lauro oder Lauretum Odovacar wie Theodorich w oh n te 63 ), erhielt Johannes das „pallium ex candida lana, ut mos est Romanorum Pontificis super duplo induere, quo usus est ipse ot successores sui“ 54 ). Dem frommen Erzbischofe unterordnete er 14 Stadte und Bischofe in der Emilia und Romagna. 4B ) Mansi, 1. c. VIII, 85. - 4e ) Bar., 1. c. a. 492 XXXIV. -■ Jaffe, 1. c. n. 378, 384, 388, 405. — 47 ) Kiipke, 1. c. p. 172. — 48 ) Nach der Historia niiscella, Muratori, 1. c. I, 1, p. 100. — Jordanis, de reb. get. Murat. 1. c. p. 220 lasst. Odovacar gleich nach Ravenna zielien. — 49 ) 1. c. p. 370. — 60 ) Histoire des einperenrs etc. VI, 187. — B1 ) Das iibrige Italien anerkannte bereits Theodorich als Herrn. Jord., d. reb. ged., 1. c- p. 220.— ° 7 ) Aedi- fleatio civ. Rav., Muratori, 1. c. I, 1, p. 575 f. - M ) Agnellus, lib. Pont. Muratori, 1. c. II, 1, p. 67. — 64 ) Agnellus, 1. c. 12 — Bald »telite sich eine gewisse' Rivalitat zwischen dem Papste und Erzbischofe heraus. Simplicius richtete ein Rugeschreiben an Joliannes, worin er ihn scharf tadelte, dass er einen gevvissen Gregor widcr dessen AVillen zum Bischofe von Mantua geweiht habe 55 ). Gregor hatte in Ravenna ein Besitzthum, das e; jedoch als Bischof verlor. Man verdacbtigte Joliannes, dass er aus Neid und Habsucht Gregor auf das Drangen des Volkca hin ordiniert habe 56 ). Simplicius beiiiitztc zugleich diese Gelegen- heit, um die Macht des gefahrlichen Metropoliten zn schwachen, und ver- ordnete, dass Gregor von Mantua mit Joliannes nichts mehr zu tlmn haben, scinev Jurisdiction untergeordnet sein solle i>7 ). Daran scliloss er die Droliung, dass, falls der Erzbischof seine Gewalt (ordinandi privilegium) noch einmal missbrauchen solite, er dieselbe verlieren \viirde; ,nam privilegium meretur amittere, qui permissa šibi abutitur potestate“ s8 ). AVenn auch keine Nachricht vorliegt, vic sich Odovacar in dieser Angelegenbeit verhielt,, so kann man doch annehmen, dass er den ehrgeizigen Bestrebungen des Erzbischofes nieht entgegen war; dcnn beide blieben bis zur Katastrophe sehr gute Freunde. Joliannes vermittelte ja den Prieden zwiscben Odovacar und Theodorich; in feierlichcr Procession war er, wie einst Leo L, dem Barbaren entgegen gegangen 59 ,). Freilich dauerte der Friede nicbt lange. Am 27. Februar 498 \vurde er gescblossen, und schon Mitte Marž 60 ) todtete der Ostgothenkdnig den Odovacar im Balaste Lauretum, indem er ihm nach einem Gastmahle das Schwert durch den Ijeib stieO mit den bezeichnenden AVorten: „Ilieses Scheusal bat nicbt einmal Knochen gehabt.“ fil ) In einem Falle bat es den Anschein, als ob Odovacar gewaltthiitig gegen dieKirche vorgegangen wiire. Es betrifft dies die Papstivalil im Jabre 483. Nacli dem Tode des Papstes Simplicius versamnielten sich Clerus, Senat und Volk von Rom in der Peterskirche zur AVabl. Da erscbien „sub- limis et eminentissimus vir, praefectus praetorio atque patricius agens otiam vices praecellentissimi regis Odoacris Basilius“ ° 2 ) und verkiindigte folgendes: „Quamquam studii nostri et religionis intersit, ut in episcopatus electione concordia principaliter servetur ecclesiae, ne per occasionem seditionis status civitatis vocetur in dubium, tamen admonitione beatissimi viri papae nostri Simplicii, quam ante oculos semper habere debemus hoc nobis meministis sub obtestatione fuisse mandatum, ut propter illum strepitum et venerabilis ecclesiae detrimentum, si eum de hac luce transire contigerit, non sine nostra consultatione cujusquam celebretur eloctio." Nach dem Texte, an dessen Authenticitiit zu zweifeln kein Grund vor¬ liegt, stebt fest, dass der praefectus praetorio, Basilius, erster Reicbsbeamte und zugloich Statthalter in Italien und Ulyrien, mit Wissen und Willen 66 ) ‘Jaffč, 1. c. n. 351. - ») Bar., 1. c. a. 482 SLIV. — 67 ) Jafe, 1. c. n. 351. — Mansi, 1. c. VII, 972. — 5S ) Jafe, ]. c. — B9 ). Agnellus, 1. c. p. 66. — Procop. 1. c. I. 1. — Kopke, 1. c. p. 179. 6l ) J oh. Antiochenus, ed. Momrasen Hermes VI, p. 332, — 6li ) Mansi, 1. c. VIII, p. 2C5. 13 — seines Herrn eintrat. Das Recht dazu kam zunachst von Simplicius’ Auf- forderung, dessen Eifer fur die gute Saclio noch in einor Noti z bei Amalricus Augerius, 63 ) wornach er die Laieninvostitur verbot, Bestatigung fiudet. Zudem drohten dio altcn Parteikampfe bei der Papstwahl loszubrechen. Das bischoflicho Amt war wegen der hochgngesehenen Stellung in der Kirche und des weltliclien Einflusses cin selir begehrtes, besonders das von Rom. Die hoheren Beamten- und Adclsfamilion strobton sehr darnach. Es kam nicht selten vor, dass heftigc Streitigkeiten, ja blutige Strafienkampfe statthatten. Solche Tumulte veranlassten schon die romischen Kaiser einzuschreiten und das Schiedsrichteramt zu iiben. Sclion bei der Wahl des rbmisclien Bischofes Fabianus im Jahro 238 musste wegen Parteiungen die weltlichc Macht eingreifen 64 ), ebenso nach Liberius’ Tod i. J. 366. In diescm Falle šali sich Kaiser Gratianus I. \vegcn blutiger Tumulte gezwungen, seino volle Autoritat zu Gunsten des Damasus einzusetzen. 65 ) Seit dieser Zcit griffen die Kaiser mehr oder vveniger in kirchliche Angelegenheiten ein, bestiitigten die Bischofswahlen und die ‘ Beschliisse der Concilien, welche auf ihre Initiative zusammentraten. Bei den Wahlen crschienen im Namen des Kaisers die obersten Beamten, um Parteistreitigkeiten hintanzuhalten 66 ). Es fand eine „electio communis“ statt, \vie es Basilius, der praefectus praetorio des Konigs Odovacar, auch in diesein Falle im vveiteren Verlaufc seiner Rede ausspricht. Im 5. Jahrhundert hat Kaiser Honorius bei der z\viespaltigen, tumul- tuarischen Wahl nach dem Papste Zosimus zu Gunsten Bonifacius’ I. ent- schieden. Hiebei berichtete ihm sein Statthalter, der bei der Wahl interve- niorte: „Pietatis vestrae est, de hac ro ferre judicium." 67 ) Mit demselben Rechte mischtc sich auch Odovacar als Herr Italiens in die Wahl i. J. 483. Ahnlich war es unter den Ostgothen und Ostromern. Theodorieh d. G. liefi sich sogar fur die Bostatigung eine Geldsummc zahlen, desgleichen seine Nachfolger wie auch die Byzantiner 63 ). Odovacar begniigfe sich mit der Geltendmachung seiner Autoritat, damit die Wahl im Sinne des Papstes Simplicius ordnungsgemati vor sich gehe. Es war iiberdies im Interesse seiner Herrschaft, jeden Tumult zu verhiiten, „ne status civitatis vocetur in dubium“. Wie die Wahl selbst vor sich gieng, dariiber sch\veigt der Bericht. Basilius 1 ieli der Tersammlung jedesfalls vollige Freiheit, beeinflusste den Wahlact nicht. Nach sechstagiger Sedisvacanz bestieg Felix III. den Stuhl Petri. 69 ) Weder er noch sonst jemand protestierte gegen die Einmischung Odovacars. Erst im Jahte 489, als der besiegte Arianer nach Rom Doli, 63 ) Muratori, 1. c. III, 2, p. 41. — M ) Anast. Bibl., 1. c. p. 23. — ° 6 ) Anast. Hibi., 1. c. p. 113. — •») Wattenbach, 1. c. p. 7. — ° 7 ) Bar., 1. c. a. 419 XIII, ff. — Cas- siod., 1. c. IX, 15. — Bar., 1. c. a. 590 V, f. — 09 ) Es mussten nach der Bestimmung des Papstes Fabianus drei Tuge zwischen dem Tode des Papstes und der Neuwalil ver- streichen. Anast. Bibl., 1. c. p. 23. 14 — zeigt sich cine feindselige Gesinnung dioses Papstes, indem er dcn siegenden Ketzerkonig dem besiegten vorzog Uoch bestinnntc ihn nicht, wie Pallmann' 0 ) meint, die Einmischuug in die Papstwahl — der Undank ware zu crass gewesen — eher die Protection, die Odovacar dem Erzbischofe von Ravcnna, dem Rivalen des Papstes, angedeihen lieB. Ebenso wenig kann man Pallmann beistimmen, wenn er behauptet, Odovacar habe bei der Papstwahl i. J. 483 ans Politik eingegriffcn 71 ). Es \vare nur eine sehr schlechto Politik gcwesen. Hatte er politisch handeln vvollen, so hatte er sich trotz der Bitte des Papstes Simplicius in die An- gelegenheit nicht eingemengt, sondern nur eine beobachtende Stellung ein- genommen. \Venn man neben dem Bestreben Odovacars, Ordnung und Ruhe in Kirche und Staat nach dem Beispiele der Kaiser herzustellen, noch nach einem Motive von seiner Seite forscht, so kann man nur hinzu- fiigen, er wollte seine Selbstandigkeit dem machtigsten Manne, in dem sich das romanische Princip damals reprasentierte, dem Bischofe von Rom, zeigen 72 ). Auch Bowers 73 ) und Gregorovius’ 74 ) Ansicht, Odovacar habe ein principielles Recht der Herrscher Italiens fur alle Zeit bei der Papstwahl aufstellen wollen, erscheint nicht stichhaltig. Die Stelle, ,si eum (Siinpli- cium) de hac luce transire contigerit,“ spricht nur fur den Einen Fali. Ferner hat Theodorich d. G. dieses Edict ganz auBor acht gelassen, wah- rend er das zweite betreffs der YerauBerung des Kirchengutes erwahnt und sogar bestatigt 75 ). Auch wurde nach dem Hingange des Papstes Gelasius der milde Anastasius ohne Einmischung von Seiten des Ostgothenkonigs gewahlt. Erst nach dem Tode des letzteren, als die alten Parteiungen und Streitigkeiten losgebrochen waren, die ein gefahrliches Schisma zwischen Symmachus und Laurentius zur Folge hatten 7S ), griff er entscheidend ein. Anderseits lieB er sich auch durch die Yerwerfung des Odovacarischen Edictes i. J. 502 nicht abhalten, in Felix IY. einen Papst einzusetzen, wie er ihn brauchte, nachdem er Johannes I. abgesetzt und eingekerkert hatte [526] 77 ). Fur Theodorich war die Politik, was die Ausiibung der koniglichen Rechte der Kirche und deren Oberhaupt gegenhber betrifft, allerdings maBgebend. Ebenso hielten es seine Nachfolger. Hatte schlieBlich Odovacars Edict eine so weittragende Bedeutung gehabt, gewiss hatte die Synode vom Jahre 499, welche die Normen be¬ trefFs der Papstwahl festsetzte, dasselbe irgendwie in Erwagung gezogen; niomals hatte Theodorich trotz seiner Politik zugelassen, dass die Synode vom Jahre 502 dariiber einfach zur Tagesordnung iibergehe. Was das zweite von Basilius bei derselben Gelegenheit verkiindete Edict betrifft, so handelte es sich um die YerauBerung und Yerschleuderung 70 ) 1. c p. 341. - 7 •) 1. c. — 72 ) Banke, 1. c. p. 374. — 73 ) 1. c. p. 163. — 74 ) Ge- schickte der Stadt Bom im Mittelalter, I, p. 248. — 76 ) Mansi, 1. c. Vlil, 245. — 7e ) Anast. Bibl., 1. c. p. 47. — I7 j Jaffe, 1. c. p. 71. — Anast. Bibl., 1. c. III, 1, p. 121. 15 — der Kirchengiiter und Ornamente. „Ne unquam praedium seu rustieum seu urbanum vel ornamenta ministeria ecclesiarum, quae nune sunt vel quae ex quibuslibet tituljs ad ecclesiarum jura pervenerint, ab eo qui nune antistes sub electione communi fuerit ordinandus et illis qui futuris saeculis sequerentur, quoeunque titulo atque commento alienentur .... Sitque facienti vel consentiendi accipientique anathema .... Quam etiam poonam placuit accipientis haeredes prohaeredesque respicere .... Iniquum est enim et sacrilegii instar, ut quae vel pro salute vel pro requie animarum suarum unusquisque venerabilis ecclesiae pauperum causa contulerit aut certe reliquerit ab his, quos hoc maxime servare convenorat, in aliquem (alienationem) transferantur. Plane quaecunque in genimis vel auro atque argento nec non et vestibus minus apta usibus vel ornatui videbuntur ecclesiae, quae servari ac diu manere non possunt, sub justa aestimatione vendantur et erogationi religiosae proficiant 78 ). Yor allem muss constatiert werden, dass Basilius im Namen seines Herrn hier \vie dort in der ehrerbietigsten AVeisc von der Kirche und ihren Angelegenbeiten spridit. AYas die Yerwaltung der Kirchengiiter und Ornamente anbelangt, so oblag sie den Bischofen; sie hatten auch das Recht, dieselben nach Belieben zu vertheilen, zn verpfanden oder zu verkaufen, wie es eben die Unterhaltung der Diener des Altars und die Terpftegung der Armen erforderte. Der Principalsjnode legten sie Rechenschaft. 7f) ) Im Laufe der Zeit hatten sich auch hier Missbrauche eingeschlichen. Kaiser Leo hatte im Jahre 4.70 aus diesem Grande die Vertheilung und Yeraufierung der Kirchengiiter verboten und zwar fiir alle Kirchen, die dem Stuhle von Constantinopel unterstanden. Dreizehn Jahre spater sah sich Odovacar ebenfalls veranlasst, eine solehe Verordnung fiir Italien auf das umstandlichste zu geben und zwar im Gegcn- satze zur ersten fiir immer. Ihm lag dabei sehr am Herzen, die Giiter der Kirche, die er bei der Ackervertheilung gewiss auch geschont hatte, und die Ornamente zu erhalten, den Theil der Armen nicht verkiirzen zu lassen. Der Zusammenhang mit dem ersten Edicte ergibt sich von selbst. Die Umtriebe und Bestrebungen bei den AVahlen zogen namentlich das Kirchen- gut in die Mitleidenschaft. Solchen Yorwurf machten die Anhanger des Gegenpapstes Laurentius neben anderem dem Symmachus, sie stiitzten sich geradezu auf Odovacars Edict; deshalb musste es schon venvorfen rverden. 80 ) Auch sonst liaben Bischofe das Kirchengut nicht immer bestens ver- waltet. Das beweist ein Schreiben des Papstes Simplicius, der so streng auf Kirchenzucht hielt; 81 ) er entsetzte den Bischof Gaudentius von Aufinum, weil er seit drei Jahren drei A r iertel der Einkiiufte der Kirche, die zur Erhaltung und Yerpflegung der Armen bestimmt. waren, sich zugeeignet 78 ) Mansi, 1. c. VIII, p. 267. — 79 ) Bower, 1. c. p. 254 — 8o ) Dahn, d. Kiinige d. Germ., III, p. 232. — 81 ) cf. p. 13. 16 liatte, seines Amtes und verurtheilte ihn zum Schadenersatz. 82 ) Audi Papst Gelasius musste einscharfen, dass die Einkiinfte und Opfer der Kirohe theils dem Bisehofe, Clerus, den Armen, theils zur Erhaltuug der kirchlichen Gebaude gehoren; besondors sollen die Armen um keinen Preis verkurzt werden. 83 ) Damit hangt auch spater Konig Athalarichs Gesetz gegen die Simonie zusammen, 81 ) wie auch Kaiser Justinians allgemeines Edict (535), kraft dessen jede Teraufierung der Kirchengiiter verboteu wurde, ausge- nommen in Zeiten der Hungersnoth, oder wenn Christen aus der Sclaverei losgekauft wiirden. In diesen Fallon hielten es auch schon Ambrosius und Augustinus fiir rathsam, ja sogar geboten, Kirchengerathe zu verkaufen. 80 ) Ahnliches gestattete auch Odovacar betreffs der veralteten und schad- haften Ornamente. Man kann schlieBlich betreffs beider Edicte voin Jahre 483 behaupten, dass Odovacar dem Wahlstreite und der damit zusammenhangenden Simonie kraft seiner kdniglichen Autoritat im Interesse seiner llerrschaft und der Kirche vorbeugen wollte, fern von jeder fcindlichen Gesinnung gegen diese und ihr Oberhaupt. Wie ernst er die Sache nahm, zeigt der Umstand, dass er jeden, der Kirchengut verkaufte, kaufte oder erbte, mit dem Banne bedrohte. Dass er, der arianische Barbar, es wagte, sich in so wi eh ti ge Angc- legonheiten der Kirche oinzumischen, zu dictieren, ja sogar mit dem Anathem zu drohen, das hat spater grofies Argernis erregt. Die 5. Synode unter Papst Symmachus in Rom, genannt „Palmaris“, 86 ) i. J. 5 0 2 87 ) verwarf beide Edicte. Als der Lector Hormisda die Urkunde, die Basilius in der Peterskirche publiciert, verlesen hatte, protestierte sofort Cresconius, Bischof von Tudertum, indem er sagte: „Hier erwage die heilige Synode, wie mit Umgehung der Geistlichen, denen am meisten an einem so hohen Bisehofe liegt, Laien die Wahl in ihre Gewalt gebracht haben; das ist offenbar gegen die Canones.“ Ton den iibrigen Anwesenden meldete sich niemand zum AVorte, man protestierte nicht einmal mit dem officiellen „non licuit“ ; es handelte sich eben nur um einen vereinzelten, abgothanen Fali. Auf den Antrag des Papstes wurde dariiber zur Tages- ordnung iibergegangen mit dem Zusatze: „quare incolumnia omnia, quae ad futuri antistitis electionem respiciunt, religiosa veneratione sei’vemus.“ 8S ) Hiebei bezog er sich zunachst auf das Wahlgesetz, das die i. J. 499 in der Basilika S. Petri berufene Synode angenommen hatte, dass namlich boi Lebzeiten des Papstes sich niemand um die Kachfolge bewerben, niemand dem Beiverber seine Stimme verpflichten diirfe ; Einstimmigkeit und Stimmen- mehrheit solle entscheiden. Kiinig, Senat und Volk sollen von der Wahl ausgeschlossen sein. 89 ) 8a ) Jaffo, L c. n. 339. — s3 ) Bar., 1. c. a. 404 XXIV. — 84 ) Cassiod., 1. c. VIII, 15. — 86 ) Boiver, 1. c. p. 254 f. — m ) Nach einem Raume in der Kirche, den man s goldene Palme* nannte. Bar., 1. c. a. 502 II. — 87 ) Nacli Hefele, 1. c. p. 625. — 8S ) Bar., 1. c. a. 483 X. — Mansi, 1. c. VIII, 266. - 89 ) Mansi, 1. c. VIII, 230-288. 17 — Gegen das zweito Gesetz trat zunaclist Bischof Maximus auf. Er protestierte dagegen, dass ein Laie cinen Priester banne oder demselben Gesetze vorschreibe. Laurentius von Mailand und Petrus von Ravenna, die hervorragendsten Kirchenvorsteher in Italien nach dem Papste. stimmten boi und betonten, dass die Schrift ungiltig sei, weil sie von einem Laien verfasst und von keinem Papste unterfertigt sei. Zudem stcbe, wie Eulalius von Syracus bemerkte, keinem Laien zu, iiber kirchliche Dinge zu urthcilen, das sei Sacbe des Papstes, der den Primat iiber die ganze Erde babe 90 ). Diesen Erklarungon stimmten die versammelten 81 Bischofe, 34 Priester und 4 Diacone, lauter Italiener, boi; beide Edictc Odovacars wurden fur nuli und niclitig erklširt. Um aber die Anklagen der Eeinde wegen Ver- schleuderung des Kirchengutes zunichto zu machen, sie zugleicb zu be- sehamen, braclite Papst Symmachus auf derselben Synode ein scheinbar neues Gesetz ein, dali in lautend, dass fortan kein Inhaber des apostoliscben Stuhles ein der Kirche gobiiriges Landgut, sei es grofi oder klein, fiir bestandig verkaufen oder vertausclien, aucli den Nutzgenuss niemand, als Clerikern, Gelangenen oder Fremden zuvvenden diirfe. Nur die Ilauser, deren Unterhaltung kostspielig sei, diirfen nach gerechter Schatzung ver- tauscht \verden. Jeder Yerkaufer, Iviiufer und Kaufzeuge wird mit dem Anathem bedrobt ! ”). Die Verordnung Odovacars wurde mit andern Worten wiedergegeben. Es bandeltc sich eben nur um die Autoritiit des Papstes. Diese stebt zu Anfang des 6. Jahrbundertes anselinlich da, geivaltig zu Ende desselben miter Gregor 1. d. G. Odovacars milde Tlerrscbaft war dieser Entwicklung nicht im mindesten entgegen. Diesem entspricht aucli die Toleranz gegen die Juden; sie erfreuten sich gleichfalls des Schutzes des Barbaren. In dieser Zeit errichteten sie in Hom eine neue Synagoge ; das Gebaude wurde unter Theodorich d. G. von der Kirche zuriickgofordert ° 2 ). Den Juden Genuas und Mailands gab er manche Privilegien, die Theodorich bestiitigte 93 ). Erst unter der Herr- schaft des letzteren werden Klagen der Juden iiber Bedriickung von Seite der Ilonier laut, wie sie Cassiodorius Senator in seinen Varien sammelte. „So manche Gerechtsame der Juden stammeh vielleicht aus der Zeit Odovacars 14 iM ). Wenn man noch ervvagt, dass in den letzten Jahren der Ilerrschaft des Sbldnerkonigs aucli Manichaer und Pelagiauer in Italien sich fest- setzten, 93 ) dass das heidnische Fest der Lupercalien in Bom mit aller Pracht und Ausschweifuhg gefeiert ivurde 96 ); so ist Odovacars religioses Denlcen und Fiihlen hinlanglich charakterisiert. Ihm galt aucli des grofien Ostgothen- 90 ) Mansi, 1 'c. — Bar., 1. c. a. 483 XV. — 9I ) Maksi, 1. c. — Labbe, 1. c. V, 475. — Jaffc, L c. n. 472. — “) Cassiod., L c. III, 45. — 93 ) Cassiod., 1. c. V, 87. — 94 ) Pallraann, 1. c. II, 339. — 96 ) Anast. Bibl., 1. c. III, p. 122. — 90 ) Unter Papst Gelasius abgeschafft. 2 -/18 - konigs Grundsatz : „Religionem imperare non possumus, quia nemo cogitur, ut credat invit-us “ 97 ) So kann man Odovacar weder den Willen noch die Tliat absprechen, auf den Jluinen ein neues, festes Gebaude erstehen zu maehen ; docb was der milde Germane auffiihrte, das zerstorte der starre Arianer. Er sank dahin und mit ihm seine Volker, wie andere arianische Kdnige und Staaten der Yblkerwanderung; der Triumph blieb der Kirclie. A. Gubo. 97 ) Cassiod., 1. c. II, 27. SCHULNACHRICHTEN. I Personalstand des Lehrkorpers und Lehrfachervertheilung. a) K. k. Director: 1 Peter Končnik, lehrte Geographie und Geschichte I., Y., 7 St. w. b) K. k. Professoren: 2. Wenzel Marek, VIII. Rangcl., Senior, Ehrenbiirger der Stadt Cilli, 1. Geo¬ graphie und Geschichte II., III., VII., Mathematik II., IV., 16 St. w. 3. Johann Krušič, Weltpriester und geistlicher Rath der Lavanter Didcese, Exhortator fiir das ganze Gymnasium, 1. Religion I.—VIII., 16 St. w. 4. Michael Žolgar, 1. Slovenisch II.—VIII. und II. deutsche Abth., 17 St. w. 5. Albert Fietz, 1. Latein, Grieehisch IV., Deutsch IV., VII., 16 St. w. 6. Johann P. Ploner, 1. Latein, Deutsch I., Grieehisch VI., 16 St. w. 7. Anton Pischek, 1. Mathematik I., III., Naturgeschichte, bez. Naturlehre L—VI., 19 St. w. 8. Adalbert Deschmann, 1. Mathematik V,—VIII., Physik VII., VIII., Logik VII., 20 St. w. 9. Anton Mayr, 1. Latein VII., Grieehisch III., VIII., Deutsch III., 18 St. w. (vom L October bis 3. December.) 10. Andreas Gubo, 1. Deutsch V., VI., VIII., Geographie und Geschichte IV., VI., VIII., 18 St. w. c) K. k. Gymnasiallehrer: 11. Johann LieJJkounig, 1. Latein II., V., Deutsch II., 17. St. w. 12. Anton Kosi, 1. Latein III,, Grieehisch V., Slovenisch I. und I. deutsche Abth., 17 St. w. 13. Karl Kreipner, Doetor der Philosophie, 1. Latein VI., VIII., Grieehisch VII., Psychologie VIII., 17 St. w. d ) Supplent: 14. Engelbert Potočnik, approb. fiir class. Philologie, k. k, Reserve-Lieutenant , ubernahm am 3. December sammtliche Stunden des beurlaubten Prof. A. Mayr. e) Nebenlelirer : 15. August Fischer, .1. Zeichnen, 10 St. w. 16. August Tisch, Lehrer an der Landes-Biirgerschule in Cilli, 1. Turnen, 10 St. w. 17. Josef Weiss, Oberlelirer an der Madchen-Volksschule in Cilli, 1. Gesang, 4 St. w. Anmerkung: Professor A. Fietz 1. Stenographie, 2 St. w. 2 20 II. Lehrverfassung. I. Classe. Ordinarius: Profešsor Johann P. P 1 o n e r. Religion: Katholische Glaubenslehre. 2 St. \v. Latein: Formenlehre der regelmiiCigen Flexionen; Elemente der Syn- tax, eingeubt in beiderseitige.n Ubersetzungen. Schriftliche Haus- und Scliul- arbeiten nach Vorschrift. 8 St. \v. Deutsch : Formenlehre, der nackte und der enveiterte einfache Satz, Lesen und Vortragen von Lesestiicken; orthographische Ubungen und schriftliche Arbeiten nach Torschrift. 3 St. \v. Slovenisch: Die \vichtigsten Lautgesetze; Formenlehre; der einfache Satz; Lesen und Vortragen von Lesestiicken; die vorschriftsmiil.iig gegebenen schriftlichen Arbeiten \vurden auch zur Priifung orthographischer Sicherheit venvendet. 3 St. w. Geographie: Grundziige der physikalischen und mathematischen Geo- graphie. Besehreibung der Erdoberflache nach ihrer natiirlichen Beschaffen- heit, nach Volkern und Staaten, Kartenlelire und Elemente des Karten- zeichnens. 3 St. w. Matheniatik : A. Arithmetik : Die 4 Species in ganzen und Decirnal- Zahlen, Theilbarkeit der Zahlen, gemeine Bruche. B. Geometrische Anschau- ungslehre : Linien, Winkel und Dreiecke. 3 St. w. Naturgeschichte : Sauge- und wirbellose Thiere. 2 St. cv. II. Classe. Ordinarius : Gymnasiallehrer Johann L i e 1.1 k o u n i g. Religion : Erklarung der Ceremonien der romisCb-katholischen Kirche. 2 St. v. Latein : Unregelmatlige Formenlehre und die Elemente der Syntax, eingeubt in beiderseitigen Ubersetzungen. Schriftliche Arbeiten nach Vor- schrift. 8 St. \v. Deutsch: Wiederholung des einfachen Satzes und der Formenlehre; Lehro vom zusammengosetzton Satze, Lesen und Vortragen aus dem Lese- buche. Orthographische Ubungen und schriftliche Aufgaben nach Vorschrift. 3 St. w. Slovenisch : Ergiinzung der Formenlehre, zusammengesetzter Satz; Lesen und Vortragen aus dem Lesebuche nebst schriftlichen Arbeiten. 3 St. w. Geographie und Geschichte: A. Geographie von Asien und Afrika, . 3.- *) 10 fl. Griindorbeitrag, 5 fl. Jahresbeitrage pro 1883—1887. — 35 — VIL Lehrimttelsammlungen. A. B i h I i o i h e k. a) L e h r e r b i b 1 i o t h e k. Custos : Albert F i e t z. Dieselbe wurde vermehrt: 1. Dur ch Ankauf: Krones, die Freien von Saneck und ihre Chronik als Grafen von Cilli. — Padagogische Classiker, Forts. — Giitzinger, Roallexikon der deutschen Alterthiimer. — Mittheilungen des histor. Yereines fiir Steier- inark. — Boitriige zur Kunde steierm. Geschichtsquellen. — Vattenbach, Deutschlands Geschichtsquellen im Mittelalter. — Giesebrecht, Gescbichte der deutschen Kaiser. — Wallentin, Maturitatsfragen aus der Mathematik. — Hann, Hochstetter, Pokorny, allgemeine Erdkunde. — Scherer, die Zukunft der Blinden. — Ziller, Jahrbuch fiir wissenschaftliche Piidagogik und Erlauterungen dazu. — Marenzeller, Normalien fiir die Gymnasien und Realschulen. — Jager, Aus der Praxis. — Hoffmanu, nhd. Elementargram- matik. •— Vilmami«, deutsche Grammatik. — Bauer, Grundziige der nhd. Grammatik. — Bartsch, Germania. — Der Naturhistoriker. — Seibert, Zeitschrift fiir Schulgeographie. — Mittheilungen der k. k. geogr. Gesellschaft in Vien. — Unilauft, deutsche Rundschau fiir Geographie und Statistik. —• Edlinger, osterr. Rundschau. — Dittes, Padagogium. —- Ljubljanski Zvon. — Globus. — Zeitschrift fiir die 5sterr. Gymnasien. — Zeitschrift fiir das Realschuhvesen. — Grimm, deutsches Vorterbuch. Forts. — Janisch, topo- graphisches Lexikon von Steiermark. Forts. — Viedemann, Annalen fiir Physik und Chemie. — Archaologisch epigraphische Mittheilungen aus Osterreich. — Giia. — Neue Jahrbiicher fiir Philologie und Piidagogik. 2. Durch Schenkungen : Yoin h. k. k. Ministerium fiir Cultus und Unterricht: Sitzungsberichte der Akademie der Wissenschaften und Almanach ; Archiv fiir osterr. Ge- schichte. ; Skofitz, osterr. botanische Zeitschrift. — Yom k. k. Landes- scliulrathe : Zahn, Steiermark. Geschichtsblatter. —Yom hochw. fiirstbisch. Consistorium : Personalstand des Bisthums Lavant. — Yom Herrn Gyin- nasialdirector P. Končnik: Madiera, deutsches Lesebuch f. d. 1. u. 2. Gym- nasial-Classe. — Yon den Herren Yerfassern : Orožen, das Decanat Schall- thal; Dahne, die Stabilitat der Drehachse; Hintner, Zur Abwehr. — Yon den Herren Verlegern : a) Tempsky: Zingerle, Ovidii Nasonis metamor- phoses ; b) Ilerder : Gitlbauer, C. Hepotis vitae.; c) Prochaska : Hofmann, Hetze fiir Zwillings-Krystall-Modelle; d) ITolder : Lampel, deutsches Lese¬ buch f. d. L, 2. u. 3. Cl. d. Gymn.; e) Schworella und Hoick : Nahrhaft, latein. Ubungsbuch, II. Theil; f) Cieslar : erstes osterr.-ungar. Lehr- und Lehrmittel-Magazin ; g) Bermann : Neumann und Gehlen, deutsches Leseb. f. d. 2. Gymn. Cl. ; h) Storch : Tamchyna, Sammlung von Beispielen zur anal. Geometrie der Kegelschnitte. — Yon einem IJngenannten: Novum testamentum. 3 * b) Schiiler-Bibliotkek. Custos : Dr. Iv. K r e i p n e r. Dieselbe wurde vennehrt: 1. Durch Arikauf: Hoffmann’s Jugendbibliothek, 25 Ilefte. — Jessens Volks- und Ju- gendbibliotliek, 5 11 efte. — Iloffmanns nouer deutschor Jugendfreund 1883. 1 Band. -— Die deutscke Schulorthograpliie in Osterreich, v. Cžarkoavski, 2 Karten. — Proschkos osterreichische Volks- und Jugendschriften, 3 1 Ift. — Graesers Schulausgaben classischer AVerke, 12 Ilefte. — Die Bander Osterreich-Ungarns in AVort und Bild v. Umlauft. 3 Bande. — Natur- wissenschaftliehe Elementarbiicher. 10 Bde. — Die Ileimat. 1883. I. II. 1884. I. 3 Bde. — Z\vierzinas stenographischc Bibliotbek. 4 Ilefte. — Zgodovina svete katoliške cerkve. I. 1 Heft. — Koledar za 1884. I Heft. — Cecilija. I. 1 Ileft. — Slovenske večernice. XXXVII. 1 Ileft. — Slo¬ venski pravnik. 1 Ileft. — Življenje preblažene Device in Matere Marije. II. 1 Ileft. — Letopis Matice Slovenske za 1882 in 1883. 1 Ileft. — Lovčevi Zapiski, v. Turgenjev. I. 1 Ileft. — Spomenik. 1 Band. 2. Durch Schenkung : Vom Herrn k. k. (lymnasialdireetor Končnik : Deutschos Lesebuch von Kummer und Stejskal. AL 1 Band. — Lateinische Schulgrammatik v. Schmidt. 1 Band. — Lehrbuch der Arithmetik v. Salomon. 1 Band. — Zgodovina svete katoliške cerkve v. Križanič. I. 1 Ileft. — Slovenske večernice XXX ADI. 1 Ileft. — Cecilija v. Foerster I. 1 Ileft. — Prirodo- znanski zemljepis v. Jesenko. 1 Heft. — Slovanstvo. 1 Ileft. — Življenje preblažene Device in Matere Marije. II. 1. Ileft. — Spomenik. 1 Band. — Lovčevi Zapiski v Turgenjev. I. 1 Heft. — Von der Verlagsliandlung Tempsky: Sophocles, ed. Schubert. 5 Hefte. — Sallust, ed. Scheindlcr; Hepos, edd. Andresen, AVeidner; Cicero, edd. Kohl, Schicho; Ovid, ed. Sedlmayer ; Caesar, ed. Prammer. 16 Ilefte. — Von der Verlagshandlung Holder: Lateinische Schulgrammatik v. Schmidt. 1 Band. — Ilirsch, Hei- matkunde. 2 Bande. — Von der Verlagshandlung Bcrmann und Altmann : Deutschos Lesebuch v. Neumann und (lobk:n. II. 1 Band. — Vom Sextaner Hummer: Franz v. Salignac. I. 1 Band. Betrachtungen iiber die christlichen GHaubenslehren v. Mynster. 1 Band. J. L. Pvrkers sammtliche AVerke. 1 Bd. Zu AA r asser und zu Lande V. Scipio. 1 Band. — A r om Quintaner Lipold: (Jedenkbuch zur Feier des 50jahrigen Jubiliiums der steierm. Sparcasse. 1 Bd. B. Naturhistorisches Cabinet. Custos : A. P i s c h e k. Durch Ankauf erhielt dasselbe folgenden Zmvachs : Felix Catus; Astur palumbarius als Skelet. V on Dr. B. Leukarts und Dr. H. Nitsches zoologischcn AVandtafeln XVIII, XIX, XX, XXI und XXII als Fortsetzung. Durch Schenkung : Foetorius vulgaris, von Herrn Sarnitz. Nest von einem Pirol, von Hrn. 37 — Kokot, Lehrer. — Gordius aquaticus von Levizhnik Alex., Schiller dci' VI. Classe. — Samcnkapsel von Gossvpium herbaceuin, von Hlušeik Gnst., Schiiler der V. Classe. — 1 Stiick Graphit aus Bosnion, 1 Stiick eines Korallcnstockes aus Dalmatien und eine Versteinerung (Ceratitcs), von Kinsele Max, Schiiler der VIII. Classe. — Asche von Pompeji, 2 Stiick Kalktuff von Tivoli, 2 Stiick Lava von Herculanum, 10 Stiick Lava vom Vesuv, von Herrn Jo,sef Pečnak. — 16 Stiick Krystallmodelle von Professor Pischek. Gegenwartiger Stand der Sammlung : a) Zoologische Abtheilung 6097. — b) Botanišclie 5473. — c) Mine- ralogische 3016. — d) KrystaHmodcllc 200. — c) Apparate und Pra- paratc 165. — /') Naturhistorische Bildenvcrke 23. G. Physikalisches Cabinet. Custos : A. I) e s c h m a n n. Zuwachs durch Ankauf: 1. IIolilo Spule auf Stativ. 2. Eisenstab mit Kupferdrahtspiralc. 3. Z\vei Stabmagnete zusammengcschraubt. 4. Ringmagnet mit 2 Drahtspiralen auf Stativ. 5. Modeli zur Erklarung des Principes einer dynamischen Maschinc. 6. Siemens Gliederinductor. 7. Accumnlator. — Beparaturen. — Mchrore Kleinigkeiten. Der gegenvvartige Stand ist also : a ) Zu den allgemoinen Eigenschaften, zur Statik und Dynamik 110 Apparate; b) zur Chemie 48 Apparate, 130 Glascr mit Chemikalien; c) zur Warmolehre 30 Apparate; d) zum Magnetismus 9 Apparate; e) zur Elektricitat 85 Apparate; /) zur Akustik 26 Apparate; . Johann Klančič aus Riez. 7. Gustav Steinmctz aus Cilli. 16. Stefan Tivec aus Kotschno. 17. Josef Gunčer aus Wind.-Feistritz. 18. Eduard Westermayer aus Lemberg in Galizien. 10. Karl Sivka aus Špitalič. 20. Ignaz Oblak aus Cilli. 21. Alois Herzog aus Retschach bei Gonobitz. llasse. 8. Franz Vodušek aus St. Georgeu bei Rohitsch. 9. Franz Mayer aus Lichtemvald. 10. Franz Hribar aus Mannsburg in Krain. 11. Franz Vračun aus Ivopreinitz. 12. Jakob Kitak aus Rohitsch. 13. Hugo Kartin aus St. Marein bei Erlaehstein. —l v -—-'x;>- XII Kundmachung bezuglieh des Schuljahres 188' 1 /-,- Das Schuljahr 188 4 / s beginnt am 16. September mit dem lil. Geist- amto. Die Aufnahme in die Anstalt findet am 13., 14. umi 15. September von 9—12 Uhr in der Directionskanzlei statt. Neu eintretende Sehiiler haben sich in Begleitung ihrer Eltern oder deron Stellvertreter mit dem Tauf- oder Geburtsschcine und oventuell mit den mit der Abgangsclausel versehenen Studienzeugnissen des letzten Jatires ausžuweisen, etvvaige Schulgeldbefreiungs- oder Stipendiendecrete mitzubringen und eine Aiffnahmstaxe von 2 fl. 10 kr. nebst dem Lehr- inittelbeitrag von 1 H. zu erlegen. — Sehiiler, welche bisber der Lehr- anstalt angehbrteu, melden sich personlich und entrichten den Lehrmittel- beitrag von 1 h. Sehiiler, welche in die I. Classe aufgenommen werden wollen, miissen das neunte Lebensjahr zuriickgelegt haben; sie miissen, \venn sie ihre Vorbildung an einer offentlichen Volksschule erhalten haben, in Ge- maJ.lheit des h. Unt.-Min.-Erl. vom 7. April 1878 Z. 5416 sich mit oinem die Noten aus der lteligionslehre, der Unterrichtssprache und dem Rechnen enthaltenden Freriuentationszeugnisse ausweisen. Die Aufnahme hangt je- 48 — docli von dem Erfolge der sehriftliehen und miindlichen Aufnalimspriifung ab, boi vvelcher die Scliiilei’ darzulegen baben: a) Jenes Mali von AVissen in der Religion, welchos in den vier ersten Jahrescursen dor Volksschule erworben worden kann; b ) Fertigkeit im Lesen und Schreiben der deutsclien Sprache und der lateinischen Schrift, Kenntnis der Elemente aus der Pormenlelire dieser Sprache, Fertigkeit im Analysieren einfacher bekleideter Satze, Bekanntschaft mit den Regeln der Orthographie und rich- tige Amvendung derselben beim Dictandoschreiben; c) Ubung in den vier Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen. Die AVicderholungs- und Naehtragspriifungen werden fiir die Schiller des Untorgymnasiums am 14 ., fiir jene des Obergymnasiums am 15 . Sep¬ tember abgehalten werden. Das Schulgeld betragt halbjahrig 8 fl. und ist im ersteil Monate jedes Scmesters zu erlegen. Die an den hohen k. k. Landesschulrath zu stilisierenden Gesuche um Befreiung von der Entrichtung des Unterrichtsgeldes sind in den ersteil acht Tagen des Semesters im Wege des Classenordinariates bei der Direction einzubringen. Diesen Gesuchen ist das letzte Semestralzeugnis und der vom Gemeindevorsteher und dem Ortsscelsorger auszustellende Ycrmbgensausweis anzuschliefien, der bei der Uberreicbung vor nicht inehr als einera Jahre ausgefertigt \vorden sein darf. Dieselben Documente sind (jedoch oline Gesuch) im gleichen Termine auch von jenen Schiilern vorzulegen, welche im letzten Semester ganz oder halb befreit war en. — Im I. Semester dor I. Classe wird eine Schulgeldbefreiung nicht gewiilirt. Auswartige Eltern wollen sich inbetreff der Kostorte an die Direction \venden. K. k. Gymnasial-Direction Čili i, am 15. Juli 1884. ZEPeter k. k. Direetor.