Die des kraimschm Knittilentlilüilinip ° Ionchs. Dargestellt bom Lundes-Ausschüsse des HerZogthunrs Kram. Mvembkr 187Ä. Laibach. Drnck von Blasnik's Erben. Afie hohe Wichtigkeit der Regelung der Verhältnisse des Grundentlastungsfondes und insbesondere der bezüglichen Beziehungen zwischen Staat und Land sind wiederholt sowohl von Seite der Regierung, als auch den Vertretungen des Reiches und Landes anerkannt worden. Zur Klarstellung dieser Verhältnisse und Beziehungen erscheint es ersprießlich alle diesbezüglichen Verhandlungen zu sammeln, zu welchem Ende die nach¬ stehenden Blätter znsammengestellt wurden. In der Landtagssession vom Jahre 1872 erstatteten die vereinigten Rechen¬ schaftsbericht- und Finanzausschüsse nachstehenden Herrcht wegen gänzlicher Regelung der Geldverhältmsse des krainischen Grund¬ entlastungsfondes zum Staate. Der vom hohen Landtage zur Prüfung der Rechenschaftsberichte und zur Be¬ richterstattung hierüber eingesetze Ausschuß hat die Mittheilung des Landesausschusses im Gegenstände des Grundentlastungsfondes (Beilage 37 Z 3) für so wichtige ange¬ sehen, daß es in besonderer Rücksicht auf die finanzielle Seite dieser Angelegenheit nicht nur als erwünscht, sondern auch als zur gründlichen Behandlung derselben unerläßlich erschien, hiebei im Einvernehmen mit dem vom hohen Landtage eingesetzen Finanzaus¬ schüsse vorzugehen. In dieser Anschauung, welche der letzere, wie nicht anders zu er¬ warten war, theilte, fanden beide Ausschüsse von Seite des Herrn Landeshauptmannes das anerkennenswerthe Entgegenkommen, indem sich derselbe bereit erklärte, auf Grund eines den Verhältnissen des krainischen Grundentlastungsfondes gewidmeten ein¬ gehenden Studiums über dessen Zustand und Zukunft den vereinten Ausschüssen einen umfassenden Vortrag zu machen, welchen die erwähnten Ausschüsse in ihrer heutigen gemeinschaftlichen Sitzung in seinen tatsächlichen Darstellungen und den Prinzipien, die den hieran geknüpften Vorschlägen zu Grunde liegen, stimmeneinhellig, was die Ausführung der Prinzipien aber anbelangt, mit Stimmenmehrheit sich angeeignet und beschlossen haben, dieses Elaborat als Bericht an den hohen Landtag hiemit folgen zu lassen. 1* - 4 — Es ist zwar schon aus dem Rechenschaftsberichte des Landesausschusses für die Zeitperiode vom October v. I. bis Ende October d. I. im allgemeinen bekannt, daß wegen gesetzlicher Regelung der Geldverhältnisse des krainischen Grundentlastungs- fondes zum Staate eine Verhandlung mit der Negierung im Zuge ist, worin der Lan¬ desausschuß mit Note vom 28. September 1872, Z. 3026 die PunctationSverschlage des k. k. Finanzministeriums vom 19. Mai 1872. Z. 1189 mit Gegenvorschlägen be¬ antwortete, deren Erledigung noch gewärtiget wird. Die große Wichtigkeit und Dringlichkeit dieser bedeutsamsten Finanzfrage des Landes Krain—die weitere Erwägung, daß ihre Lösung eine bezügliche Vorlage und Schlußfassung im Reichsrathe erheischt — daß als Vorbedingung hierzu unerläßlich die Willenserklärung des hohen krainischen Landtages hierüber geboten erscheint, sollten den hohen Landtag zur einer Beschlußfassung bestimmen, ohne erst die obgedachte Rück¬ antwort der k. k. Negierung abzuwarten, weil sonst die jetzige Landtagssession, folglich abermals ein Zahr und die Gunst des Augenblickes versäumt werden würden. Bekanntlich deckt der passive krainische Grundentlastungsfoud seine alljährlichen und progressiv steigenden Abgänge, nämlich jenen Erfordernißrest, welcher durch die Einzahlungen der Verpflichteten — durch die Laudemial-Entschädigung des Staates und durch die directen und indirecten Steuern nicht bestritten werden kann — durch Vorschüsse aus dem Staatsschätze. Diese im Sinne des 8 2 ä. im kais. Patente vom 25. September 1850 R. G. B. Nr. 374 und § 3 vom 11. April 1851 N. G. B. Nr. 83 dem Lande ge¬ bührenden Vorschüsse waren bis Ende 1865 zu 5"/§ verzinslich; von diesem Zeitpuncte an aber wurden im Grunde der Allerh. Entschließung vom 12. November 1865 diese Staatsvorschösse dem krainischen Grundentlastungsfonde unverzinslich gewährt; und es wurde zugleich bestimmt, daß diese bis 1895 erwachsende Vorschußsumme in sechs auf einander folgenden Jahren vom Jahre 1896 an den Staat rückzuzahlen sei. In Betreff der dem krainischen Grundentlastungsfonde bis Ende December 1865 gegebenen verzinslichen Staatsvorschüsse in Summe von 195.461 fl. 46 kr. ob¬ waltet die bekannte Differenz, vermöge welcher das Land behauptet, diesen Vorschuß mittelst Abrechnung der m o n a tlich e n Empfangsüberschüsse in der Zeit vom März 1866 bis September 1867 ganz abgestattet zu haben, daher von da an jeder Verzinsung eines Vorschußbetrages an den Staat bis 1895 entbunden zu sein, ja sogar einen Rückersatz von 8951 fl. 9 kr. an diesfalls schon zu viel bezahlten Zinsen gegen den Staat geltend macht. Im Gegensätze hierzu behauptet das k. k. Finanzministerium (die j a h r e sw e i s e Abrechnung anwendend) den vollen Bestand des verzinslichen Vorschusses pr. 195.461 fl. 46 kr. und schreibt die diesfälligen 5"/o Zinsen dem krainischen Grundentlastungsfonde in der Art zur Last, daß dieselben bei der Finalabrechnung im Jahre 1896 werden zu berichtigen sein. Bis 1. Juli 1870 betrug diese Zinsenvorschreibung schon 32.575 fl. 8 kr., sie wird bis 1895 um jährliche 9773 fl. 7 kr., zusammen u m 244.326 „ 75 „ sich erhöhen auf . 276.901 fl. 83 kr. - 5 - Die Staatsvorschüsse selbst an den krainischen Grundentlasiungsfond würden nach einem von der Landesbuchhaltung jahrgangsweisc bis 1895 veranschlagten Prä¬ liminare im letztgenannten Jahre die enorme Summe von . 7,707.051 fl. — kr- und bei Zurechnung der obigen Zinscnvorfchreibung pr. . 276.001 „ 83 „ sogar 7,983.952 fl. 83 kr. oder nahezu acht Millionen Gulden erreicht haben. Die bezüglichen Ausweise ^.Lisv ligen dem hohen Landtage zur Einsicht vor. Im Vergleich mit der ursprünglichen Grundentlastungsschuld Krams pr. 9,955.000 fl. würde sich also ergeben, daß Kram im Jahre 1895, d. i. am Schlüsse der Verlosungs- und Tilguugspcriodc, anstatt gleich andern Ländern die Grundent¬ lastungsschuld ganz bezahlt zu haben, hievon (ungeachtet der Einzahlungen der Ver¬ pflichteten, ungeachtet der Laudemial-Entschädigung des Staates, ungeachtet der LandeS- zuschläge auf directe und, indirecte Steuern und ungeachtet der UnverzinSlichkeit der seit 1866 gewährten Staatsvorschüsse) doch nur 1,971.048 fl., also nicht einmal den fünften Theil seiner Schuld getilgt haben werde und nur die Person des Gläubigers gewechselt haben wurde. Eine solche Wahrnehmung müßte bei unserem ohnehin verarmten Landvolke eine sehr bedenkliche Stimmung verursachen, und diese Rücksicht wird wohl auch eine maßgebende sein, nm diesen finanziellen Calamitäten von staatswegen Abhilfe zu bringen. Die Landesbuchhaltung ist bei obiger Präliminarberechnung der eventuellen Schuld des krainischen Grundentlastungsfondes an den Staat pr. 7,707.051 fl. von dem Rechnungs-Abschlüsse cks 1871 ausgegangen, vermöge dessen laut Aus¬ weises L die Cassa roste des Fondes betrugen 169.432 fl. 48'^ kr. Die Einnahmen d e s G ru n d e n t l a st u n g s s o n d e s in der Periode 1872 bis 1895 sind in dem Ausweise V präliminirt, und zwar haben zu zahlen: 470.076 fl. 63.812 „ 51.000 „ " 589.012 fl. 1. die Verpflichteten im Jahre 1872 bis 1876: a) an Capital l>) an Zinsen o) an Verzugszinsen . ck) an Annuitäten 2. der Staat an Laudemial-Entschädigung im Jahre 1872 bis 1895: -r) an Capital 886.342 fl. b) an Zinsen 652.946 „ --1,539.288 3. die Steuerpflichtigen an Zuschlägen mit 2O"/o der dirceten ( .... 4,844.764 fl. IO-0/o der iudirccten s .... 674.950 „ . 4. verschiedene Einnahmen au: a) Rechuungs- und sonstigen Ersätzen . . . 535 fl. b) andern Einnahmen 14.500 „ e) ersetzten Vorschüssen . . 23.735 „ Totalsumme der Einnahmen 7,686.784 fl. - 6 - welche sich jedoch laut des Ausweises 0 über die nicht berichtigten Passivrückstande vom Jahre 1871 au: u) Capital.. 17.325 fl. d) Zinse». 38.778 „ <-) Regiekosten.2.361 „ 6) verschiedene» Auslagen. . 14 „ gq vermindeen auf den Ein nah ms re st von. 7,628.296 fl. Die Ausgaben des Gründen tlastungsfond es in der Periode 1872 Lis 1895 sind in dem summarischen Ausweise I) jahrgangsweisc ersichtlich gemacht und summiere» sich, wie folgt: 1. Capitalsrückzahluugcii durch Verlosung . . . 8,071.431 fl. — kr. 2. Zinsen. 5,763.134 „ — „ 3. 5perz. Prämien. 230.359 „ — „ 4. Regiekosten und sonstige Ausgabe» . . . 735.604 „ — „ Totalsumme der Ausgabe» . . 14,800.528 fl. — kr. Rechnet man hinzu die laut dcS Rechnungsabschlusses pro 1871 aus dem Staatsschätze erhaltene» Vorschüsse pr. 704.251 fl. 56'^ kr. nach Abschlag des oben im Ausweise gedachten Cassarestes äs 1871 pr. 169.432 „ 48„ also die 1871er Vorschußrestforderung des Staates mit . 534 819 fl 8 kr. so beziffert sich das Gesammterforderniß bis 1895 mit . . 15,335.347 fl. — kr. Diese Erforderniß- resp. Ausgabssumme von . . 15,335.347 fl. — kr. übersteigt also die Summe aller Einnahmen von restliche» 7,628.296 „ — „ uni die vorgedachte Abgangsdifferenz. 7,707.051 fl. — kr. welche nach dem jetzt geltenden Normale der Allerh. Entschließung vom 12. November 1865 durch die gleiche Summe unverzinslicher Staatsvorschüsse gedeckt und vom Jahre 1896 an in 6 Jahren rückgezahlt werden müssen. Welche derlei Vorschußbeträge auf die einzelnen Jahre der Periode bis 1895 entfallen, ist in der Itebersicht oben sub I) dargestellt. Die Positionen der obigen Ausweise in den einzelnen Empfangs- und AuS- gabsrubrike» sind buchhalterisch gegeben und mitunter speciell erläutert. Die Zuschläge über die Quote 20"/» der directen und von 10"/y der in- directen Steuern für Grundentlastungszwecke zu steigern ist darum nicht möglich, weil auch der Landesfond sainmt allen Snbfondeu (neuester Zeit auch mit. dem Normal- schulfonde) so passiv ist, daß er für seine Zwecke ebenfalls eines gleichen Perzentual- Steuerzuschlages bedarf, so daß für Landcszwecke (incl. Grundeutlastung) 40"/„ der directen und 20°/g der indirecten Steuern schon bisher eingehoben werden mußten. Dabei obwaltet die begründete Besorgnis;, daß eine Erhöhung selbst dieser Steuer¬ zuschläge für den Laudesfond in ovuvroto sich nicht wird vermeiden lassen, und zwar zunächst schon wegen der unvermeidlichen Dotationen für Schulerfordernisse im Lande. 7 - Berücksichtiget man dann noch die Lasten, welche die Steuerträger in Krain mittelst Gemcindcumlagen und mittelst Steuerzuschlägen zu Gemeindezwecken, zu Stra¬ ßen, Schulbauten u. dgl. schon jetzt zu tragen haben, und daß sich diese Lasten dem¬ nächst durch die Erfordernisse für Schullehrergehalte rc. gemäß dem soeben vom hohen Landtage verhandelten Gesetze über die Rechtsverhältnisse der Lehrer in einer noch gar nicht bestimmbaren Ziffer, ohne Zweifel aber um mindestens 150.000 fl. jährlich ver¬ mehren werden, so ist in der That nicht abzusehen, wie das bekannt arme Land Krain eine Erhöhung der Steucrzuschläge überhaupt und für Grundentlastungszwecke insbe¬ sondere ertragen könnte. Die Rückstände an Grnndcntlastuugsgebühren und an Steuern, resp. Stcuer- zuschlägen sind sprechende Merkmale in dieser Beziehung. Sogar der allgemein befruchtende Segen der Eisenbahnen ist inbetreff Jn- nerkrains in das Gegentheil umgeschlagen, indem cS mit dem Straßenverkehre, welcher den Welthandel von und nach Triest in jenen wüsten Gegenden vordem belebte, eine reiche Quelle des Erwerbes und der Subsistenz nicht nur der Grundbesitzer, sondern auch von Gewerben und ihren Hilfsarbeitern vernichtete, ohne für das productenarme Karsigebiet einen Ersatz in der bessern uud leichtern Verwerthung von VerkehrSobjccten zu bieten, weil eben deren Erzeugung am Karste eine ganz geringfügige ist. Betrachtet man nun das für das Jahr 1869 nach den obigen Prämissen dem Reiche wie dem Lande Krain für seinen Grundentlastungsfond drohende Verhältnis; mit einer Schuld des letztem an den Staatsschatz von 7,707.051 fl. eventuell mit 7,972.952 fl. 83 kr. einerseits, und mit einer in Steuerzuschlägen jährlicher 226 500 fl. vorhandenen Leistungsfähigkeit Krains andererseits, so zeigt sich, daß zur Rückzahlung obiger Kapitalsschuld allein, ohne Zinsen, ein Zeitraum von 35 Jahren erforderlich wäre, so daß von jetzt an Krain nur für seine Grundentlastungsschuld auf ein halbes Jahrhundert in seiner finanziellen und ökonomischen Entwicklung durch seine drückenden Stcuerzuschläge gebunden und gelähmt wäre. Wollte man aber gar vom Jahre 1896 an eine 5perc. Verzinsung obiger Vorschußschuld an den Staat cintreten lassen, so könnten nicht eininal diese Zinsen jährlicher 399.197 fl. mit den eben besprochenen Zahlungsmitteln berichtigt werden und das Land Krain bliebe der ewige Grundcntlastungsschuldner des Staates. Daß dieser selbst auf solchem Wege sein eigenes finanzielles Interesse nichts weniger als gut berathen sähe — jedenfalls aber Krain an den finanziellen Ruin känie, ist von selbst einleichtend. Es war daher eine das beiderseitige Interesse richtig erfassende Anschauung der Dinge, als das Abgeordnetenhaus des Rcichsrathes in seiner 24. Sitzung vom 9. März 1872 die (im stenographischen Protokolle xaZ. 468 enthaltene) Resolution beschloß: „Die k. k. Regierung wird ausgefordert, dem Reichsrathe Gesetzentwürfe zur verfassungsmäßigen Behandlung vorzulegeu, durch welche die Verhältnisse des Staates gegenüber den Grundentlastungsfonden von Krain, Istrien, Galizien und der Bukowina definitiv geregelt werden, und dabei insbesondere von dem Prinzipe aus- ugehen, ,daß die Zuschläge zum Grundentlastungsfonde, welche in den betreffenden Ländern cingchobeu werden, sixirt werden müssen, und nur insoweit hiernach bei den —- 8 betreffenden Grundentlastungsfonden Abgänge eintreten, rückzahlbare Vorschüsse oder nach Umständen allfällige Subventionen von Seite des Staates geleistet werden können." Das k. k. Finanzministerium hat zwar, dieser Aufforderung Folge gebend, mit Erlasse vom 19. Mai 1872 Z. 1189 (Landesausschuß Z. 3026) dem krainischen Landcsansschusse Propositionen als Grundlage der gesetzlichen Regelung dieser Ver¬ hältnisse des krainischen Grundentlastungsfondes zukommen lassen; hiebei wurde aber nicht nur die oberwähnte Zinsenforderung für die Vorschüsse bis 1865 per 195.461 fl. 46 kr. aufrecht erhalten und die Frage der Unverzinslichkeit der ganzen Vorschu߬ summe vom Zahre 1896 weiterhin bis zur Tilgung offen gelassen, sondern auch erklärt, daß auf eine jährliche nicht rückzahlbare Subvention des Staates an den krainischen Grundentlastungsfond nicht eingegangen werden könne, daß vielmehr der¬ jenige Abgang, welcher durch die in ihren Minimalsätzen zu fixireuden Landeszuschläge zu den directen Steuern und zur Verzehrungssteuer nicht gedeckt werden kann, durch unverzinsliche rückzahlbare Staatsvorschüsse gedeckt werden soll, deren Rückzahlung im Jahre 1896 beginnen soll unter Modalitäten, deren Festsetzung jenem Zcitpuucte Vorbehalten sein solle. Es ist schon früher auseinandergesetzt worden, daß diese Vorgangswcise zum finanziellen Verhängnisse Krains werden müßte. Es erscheint vielmehr nothwendig, jener Finanzealamität, die im Jahre 1896 sowohl für Reich wie für Land eintreten müßte, schon jetzt durch allmälige Ab- beziehungs Borhilfe zuvorzukommen; und das kann offenbar nur dadurch erreicht werden, daß u) einerseits, dem Impulse des Abgeordnetenhauses folgend, schon jetzt eine ange¬ messene (nicht rückzahlbare) Subvention aus dem Staatsschätze dem krainischen GrundentlastungSfonde zugesprochen werde; b) andererseits von der (ohnehin mindestens rechtsstreitigen) Verzinsung der 1865er Vorschüsse, ebenso aber auch von einer ohnehin nicht erschwinglichen Verzinsung der bis 1896 sich summirt habenden Staatsvorschllsse bei rechtzeitiger Raten¬ zahlung abgesehen werde. e) endlich diese Ratenzahlungen auf eine den Steuerkräften des Landes anzupassende Reihe von Jahren vertheilt werden. Ehe in die Detailanträge hierüber eingegangen wird, ist eine kurze Andeutung der hiefür sprechenden Motive am Platze. Das RechtSverhältuiß des Reiches zum Lande Krain in Bezug auf dessen Grundentlastungsschuld ist laut des K 20 im Patente vom 25. September 1850 R. G. Bl. Nr. 374 und Z 21 im Patente vom 11. April 1851 R. G. Bl. "Nr. 83 das eines Bürgen zum Hauptschuldner. Selbst rein privatrechtlich aufgefaßt hätte das die Folge, daß der Bürge statt des Hauptschuldners die Zahlung insoferne zu leisten hat, inwieferne letzterer hierzu, sei es zeitweise, sei es bleibend, unvermögend erscheint. Durch den staatsrechtlichen Verband Krains mit dem Gesammtreiche, durch das eminente Interesse, welches das Gesammtreich an der finanziellen Lebensfähigkeit und an der Steuerkräftigkeit jedes seiner Theile hat, wird diese Rechtsconsequenz ganz und gar außer Zweifel gestellt. — 9 — Sowie nun diese Rechtsfolge schon bisher zur Gewährung von Staatsvor-- schüssen und ihrer Unverzinslichkeit geführt hat, so ist auch der weitere Folgeschritt zu nicht rückzahlbaren Subventionen nur von der Erkenntnis; seiner wirtschaftlichen Nothwendigkeit bedingt; und diese Nothwendigkeit ist jedenfalls augenscheinlich. Allein auch der Einfluß, den die Staatsverwaltung auf die Vermögensverhält- nisse des Landes Kram überhaupt und auf dessen Grundentlastungsfond insbesondere genommen hat, ist geeignet, rechtlicher und billiger Weise nun auf eine Subvention zu articulieren. Es ist hinlänglich bekannt, daß durch die von der Staatsverwaltung verfügte Einziehung des Landesvermögens, wovon nnr der geringste Theil aus dem incame- ricrten Provinzialfonde in späterer Zeit dem Lande Kram zurückcrstattct wurde, letzteres um die ergiebigsten Quellen seines Einkommens gebracht wurde. Wenn auch der Vergleich vom Jahre 1869 den diesfälligen Controversen durch Auszahlung von 700.000 ft. in Titeln der einheitlichen österr. Staatsschuld ein rechtliches Ende gemacht hat, so leidet das Land Krain doch noch fortan unter den materiellen Folgen jener Vermögensschädigung, so daß cs für seine Landesbedürfnisse hauptsächlich doch an die Steuerkraft der Bewohner gewiesen ist. Sieht man ab von allen andern Verkürzungen des Landes, welche in den bezüglichen Verhandlungen her¬ vortraten, und vergleicht man gegenwärtig nur die Iahresrente von 29.400 fl., welche der obige Vergleich als den dem Lande angemessenen Vermögensertrag beziffert hat, mit den weitaus geringern, vermöge A. h. Entschließung vom 6. Juli 1826 bewilligten Staatsdotalionen von jährlichen durchschnittlich höchstens 12.000 sl. L. M., welche die vormaligen Stände, später die Landesvertretung Krams in Rücksicht auf die Incameriernng des Provinzialfondes erhalten hatten, so ergibt sich ein auch nur mit dem Maßstabe des erwähnten Vergleiches bezifferter Ertragsentzang der früheren Periode mit circa jährlichen 16.800 fl. — also seit nur 1827 bis 1869 mit 722.000 ft. Speciell zum Gruudentlastungsfonde ist hier Folgendes hervorzuheben: Die ohnehin schon ursprünglich unverhältnißmäßig drückende Unterthans- belastung Krams, drückender als jene anderer Länder, steigerte sich in den dadurch schon an sich großen Geldzahlungsverpflichtungen des Landes noch besonders deshalb, weil die Staatsverwaltung, obschon diese Zahlungen schon mit 1. November 1848 zu beginnen hatten, doch die Urbarialliquidierung erst im Jahre 1852 zustande brachte, so daß die mehrjährigen Grundentlastungsschuldigkeiten sammt den Rückständen pro 1848, dann die sofort zahlbaren kleineren Capitalien unter 5 fl. und Abrundungs¬ beträge erst später zur Vorschreibung und Einhebuug gelangten, inzwischen aber für die fortlaufende Bedeckung des diesfälligen Landes-Drittelerfordernisses keine Vorsorge getroffen war; so kam es, daß die Anhäufung der Zinsenrückstände die Zahlung der Verpflichteten erschwerte und daß auch für die nächsten Jahre auf eine ergiebige Aus¬ hilfe mit Steuerzuschlägen nicht gedacht werden konnte, also die finanzielle Bedrängniß des Grundeutlastungsfondes sich steigerte. Eine weitere nachlheilige Folge alles dessen ergab sich in dem Umstande, daß die Staatsverwaltung die Capitalszahlungen der Verpflichteten, anstatt deren — 10 — Ueberschuß über das nach dem Tilgungsplane für die nächste Verlosung entfallende Erfordernis; zum börsenmäßigen Einkäufe der GrundentlastungS-Schuldverschreibungen zu verwenden beziehungsweise verwenden zu lassen (A. h. Entschließung vom 20. Februar 1856, Landcsgesetzblatt pro 1856, laufender Bedürfnisse verausgabte. a) Bis Ende 1869 schon betrugen diese lleberschüsse womit sich hätten ankaufen lassen . . Grundcntlastungsobligation mit einem CourSgewiniie von und Iahreszinsencrsparnisse pro 1852 bis inclusive 1871 von b) In den Jahren 1870 nnd 1871 be¬ trugen diese Uebcr- schüsse .... 96.045 fl. 56'/, kr. wofür sich hätten Obligationen er¬ kaufen lassen im Betrage von . . 104.400 „— „ mit CvurSgewinn von und Zinsenersparnisse a) Der Gesammtbetrag angekaufter Obli¬ gationen von ergäbe in den Jähren 1872 dis inclusive 1895 in Zinsenersparniß von . . . wodurch der Gesammtgewinn des Entla- stungsfondes auS dieser auf der Aller¬ höchsten Entschließung vom 20. Februar 1856 beruhenden Operation sich be¬ ll. Theil, Seite 11), ihn zur Deckung 991.757 fl. — kr. 1,123.800 „ — 1,123.800 fl. 132.043 fl. — kr. 1,377.539 „ 25'/2 „ 104.400 „ 8354 „ 43'/, „ 2548 „ 40 „ 1,228.200 fl. 1,439.057 „ 28 „ ziffert ans 2,959.542 fl. 37 kr. Wenn somit im Prinzipe die Gewährung von nicht rückzahlbaren Staais- subventionen sich unabweisbar darstellt, so kommt die Angemessenheit ihres Betrages zu erörtern. Schon bei Gelegenheit der im Jahre 1864 nach Ablehnung des vom Landtage beschlossenen Lottcrieanlehens erörterten anderweitigen Regelung der GeldverhLltnisse des Grundentlastungsfondes war mit Allerhöchster Entschließung Sr- Majestät vom 10. October 1863 die thunlichste Schonung der Steuerkraft des Landes aufgetragen. Der Fin.-Min.-Erlaß vom 19. Mai 1872, Z. 1189, welcher höchstmögliche Steuerzuschläge und Abwicklung des Rückzahlungsgeschästcs in kürzester Frist empfiehlt, ist daher im obigen Sinne aufzufassen. Nimmt man nun, nnd zwar gewiß mit vollem Rechte an, daß die 20, resp. 10°/g Stenerzuschläge im obigen Jahresertrage von 226.500 fl. die Grenze des Lei- - 11 - stungsvermögens bilden und daß sie über 10 Jahre vom Jahre 1896 nicht füglich ausgedehnt werden sollten, so könnten auf solche Weise in 10 Jahresraten a 226.500 fl., zusammen 2,265.000 fl. gezahlt werden, der Nest von 7,707.051 „ wäre statt Vorschuß- vielmehr subventiousweise aus dem Staatsschätze zu leisten. Jede Verzinsung der Staatsvorschüsse bis zu ihren Rückzahluugsraten-Ter- uiiucn entfällt in Couseguenz der geschilderten Finanzlage von selbst. Zwar hat der Landesausschuß in der seine Anträge vom 28. Sept. 1872, Z. 3026 begleitenden zifferniäßigen Darstellung eine noch höhere Staalssubvention entwickelt. Derselbe meinte im Hinblicke auf die unverhältnißmässig höheren unver¬ zinslichen Vorschüsse, welche der Staat dem bukowiuaer Grundentlastuugsfonde schon jetzt geleistet, beziehungsweise bis zum Jahre 1895 geleistet haben wird, eine Gleich¬ stellung und somit eine nicht rückzahlbare Subvention im Betrage jenes Ziusenerspar- uisscs pr. 6,162.288 fl. beantragen zu dürfen, welches dem Laude Bukowina mehr zugute kommt, als dem Lande Krain. Könnte man nur halbwegs hoffen, daß diese Ziffer als Grundlage der weitern Verhandlung werde geeignet erkannt werden, so wäre allenfalls darauf vorläufig zu beharren; allein eine solche Hoffnung wäre offenbar eitel. Mau kann formell die Gleichberechtigung des krainischen mit dem bukowiuaer Grund- cutlastuugsfoude zugcben, ohne damit für die Berechnung der Subventionsziffcr einen Anhaltspunet zu erhalten. - Nicht nur, daß die Bukowina Ihatsachlich keine Subvention bezieht, so besteht zwischen einer solchen einerseits, zwischen jenem Zinscuersparnifse andererseits ein sehr wesentlicher finanzieller Unterschied. — Die Rücksicht auf das nach Nothwendigkeit und Billigkeit, nach Pflicht und Leistungsfähigkeit des Landes Krain dem Staate gegenüber Erreichbare sollte der Leitstern für den hohen Landtag in dieser Frage sein. Und das Zifferresultat dürfte, im Großen Ganzen richtig, in der obigen Darstellung annehmbar erscheinen. Anknüpfend also an den Finanz-Ministerialerlaß vom 19. Mai 1872, Z. 1189, und an den ihm zum Grunde liegenden Reichsrathsbeschluß vom 9. März 1872, dann in theils Genehmigung, theils Ergänzung der bezüglichen, vom krainischen Landes- ausschusse mit Vorbehalt obiger Genehmigung abgegebenen Vorschläge vom 28. September 1872 Z. 3026, empfiehlt sich folgender Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. In Absicht auf die definitive Regelung dec Verhältnisse des krainischen Grundentlastungsfondes zum Staate erklärt der Landtag des HerzogthumS Krain seine Zustimmung zu den folgenden Propositioneu: s) Zur Deckung des jeweiligen Abganges am jährlichen Erfordernisse des Gruud- entlastungSfoudes für Krain, somit bis zur gänzlichen Tilgung seiner Verpflich¬ tungen werden Zuschläge zu den directen Steuern, mit Ausschluß des außer¬ ordentlichen Zuschlages, in der Höhe von mindestens 20"/g auszuschreiben sein. 1>) Eine Herabsetzung dieses Perzentsatzes ist mit Zustimmung der Regierung nur dann zulässig, wenn die Umlagsbasis für die directen Steuern eine solche Aenderung erfahren hat, daß die Summe, welche sich aus einem geringeren — 12 — Steuerzuschlage ergibt, wenigstens jener Summe gleich ist, welche aus dem unter Absatz s, festgesetzten Perzent erzielt wird, und wenn zugleich nachgewiesen ist, daß die Steuerpflichtigen den im Absätze u festgesetzten Steuerzuschlag mit Rücksicht auf die geänderte Umlagsbasis der directeu Steuern nicht zu tragen vermögen. v) Zur weiteren Deckung de§ im Absätze u, bezeichneten Abganges ist ferner ein Zuschlag zur Verzehrungssteuer von Wein, Wein- und Obstmost und vom Fleische mit wenigstens 10"/g jährlich ausznschreiben. 6) Zur völligen Deckung jenes Abgangsrestes, welcher durch die in den Absätzen u, und v besprochenen Steuerzuschläge nicht getilgt wird, sind dem krainischen GrundentlastungSfonde auf die Dauer der Verlosung der krainischen Grund- entlastungs-Obligationen, d. i. .bis einschließig zum Jahre 1895, unverzinsliche Zuschüsse des Staates zu leisten. e) Solche Zuschüsse werden auch dann bewilliget werden, wenn nachgewiesen ist, daß der Grundentlastungssond für Krain infolge der Nichtrechtzeitigkeit der Ein¬ gänge oder infolge eines Ausfalles seiner Einnahmen den ihm obliegenden Zahlungsverpflichtungen nicht Nachkommen kann. Ueber die sämmtlichen dem krainischen GrundentlastungSfonde sowohl bisher vor- geschosseuen, als auch gemäß der Absätze ä und 6 weiterhin zuzuschießenden Zah¬ lungen des Staates wird nach Ablauf der Verlosungsperiode, d. i. im Jahre 1896, die Abrechnung zwischen: dem Staate und dem krainischen Grund- entlastungsfonde zu pflegen sein, derart jedoch, daß irgend eine Zinsenforderung des Staates für derlei Vorschüsse in diese Abrechnung nicht einbezogen wird, der Staat vielmehr auf jede derlei Verzinsung, auch der bis Ende Dezember 1865 dem krainischen GrundentlastungSfonde gegebenen Vorschüsse Pr. 195.461 fl. 46 kr., ausdrücklich verzichtet. 8) Von der also ermittelten Summe der von Seite deS Staates dem krainischen Grundentlastungsfonde vor-, beziehungsweise zugeschossenen Zahlungen soll die Quote von 5,442.051 fl. als eine unter dem Titel einer nicht rückzahlbaren Subvention des Fondes geleistete Aushilfe des Staates behandelt und aus¬ geschieden werden. st) Es wird sohin der krainische Grundentlastungssond nur den hiernach erübri¬ genden Rest der uä 1 ermittelten Staatszuschüsse in zehn gleichen und un¬ verzinslichen Jahresraten, deren erste zu Ende des Jahres 1896 verfallen soll, an den Staat rückzuzahlen, und nur bei Versäumniß einer Zahlungsrate die 5perz. Verzinsung derselben seit dem Verfallstage einzutreten haben. 2. Der Landesausschuß wird ermächtiget und beauftragt, das Erforderliche zur Durchführung der ast 1 beschlossenen Propositionen unverweilt vorzukehren, nach Maßgabe derselben das Uebereinkommen mit der Regierung zu schließen und unter Voraussetzung eines rechtsgiltigen Abschlusses auch die Allerhöchste Sanction zu den uä a und o beschlossenen Steuerzuschlägen zu erwirken. - 13 - Diese Anträge wurden in der Landtagssitznng vom 6. De¬ cember 1872 einhellig angenommen. Die Erledigung dieser Anträge liegt in dem nachstehenden Entwürfe eines Uebercinkommens, welches in Folge Finanzministerial-ErlasseS vom 28. Juli 1874, dir. 3611 dem krainischen Landtage zngckommcn ist. NelMLMlMNMM, welches Mischen dem k. k. FinanMinisterium im Ramen -er k. k. Staatsverwaltung, und dem Landesausschusse für das Herzogthnm Kram, im Kamen der dortigen Landesvertretnng, in Betreff der Regelung der Verhältnisse des Staates zu dem Grnndenttastungsfonde in Kram, unter Vorbehalt der verfassungsmäßigen Genehmigung abgeschlossen morden ist. (Entwurf der Regierung.) 1. An Stelle der bisher auf Grund der Allerhöchsten Entschließung vom 12. November 1865 dem Grundentlastungsfonde für das Herzogthum Krain alljährlich angewiesenen Vorschüsse, wird vom 1. Jänner 1875 an, bis einschließlich des Jahres 1895 eine nicht rückzahlbare Staatssubvention im jährlichen Betrage von 150.000 fl., sage: Einhnndertfünfzigtausend Gulden ö. W. bewilligt. Die Flüssigmachung dieser Subvention erfolgt in einvierteljährigen Anti- cipativraten. 2. Dem Lande wird von den bis Ende des Jahres 1874 erfolgten Vor¬ schüssen, wovon die bis Ende 1873 gewährten 872.246 fl. 11 kr. ö. W. betrugen, die Summe von 195.461 st. 46 kr. nachgesehen und soll die sohin per Ende 1874 sich ergebende Restschuld eine unverzinsliche sein. 3. Zur Deckung des Erfordernisses des Grundentlastungsfondes sind auf die Dauer der Verlosung der Grundentlastungs-Obligationen Steuerzuschläge, und zwar zu den directen Steuern (ohne Kriegszuschlag) mindestens im Ausmaße von 20^/o, zur Verzehrungssteuer mindestens im Ausmaße von gleichfalls 20"/§ einzuheben. Eine Herab¬ setzung dieser Zuschläge, welche jedenfalls die Zustimmung der Regierung erfordert, wäre nur dann zulässig, wenn durch Aenderung der Steuergesetze eine Erhöhung der Umlagsbasis herbeigeführt wird. Eiue gänzliche oder theilweise Abschreibung, Aufrüstung oder Rückerstattung von Grundentlastungsfondszuschlägen darf nur in demselben Verhältnisse eintreten, in welchem eine solche bezüglich der zu Gunde liegenden landesfürstlichen Steuer von der k. k. Finanzverwaltung zugestanden wird. 4. Jnsoferne in Folge eines Ausfalles in den Eingängen der Steuerzuschläge der Fond seinen Verpflichtungen nicht vollends nachkommen könnte, sowie in dem Falle, wenn trotz des regelmäßigen Einfließens gedachter Zuschläge der Beitrag des Landes — 14 — und die fixe Staatssubvention zur Deckung des jeweiligen Jahreserfordernisses nicht ausreichen, wird der Staat sür den von ihm erkannten Bedarf mit verzinsliche und rückzahlbare Vorschüsse gewähren. Zinseszinsen werden hiebei nicht gefordert werden. 5. Die etwa aus der Jahresgebahrung des Grundentlastungsfondes sich erge¬ benden Ueberfchüsse sind zunächst zur Berichtigung der 5"/gigen Zinsen der seit dem Jahre 1875 gewahrten Vorschüsse, sodann dieser Vorschüsse selbst, endlich der im Puncte 2 erwähnten Restschuld zu verwenden. 6. DaS Land verpflichtet sich für den Fall, als die Abstattung der Aerarial- schuld nicht schon während der Dauer der Verlosung der Grundentlastungs-Obligationen beendet wäre, die im Puncte 3 bis zur Beendigung der Verlosung stipulirten Steuer¬ zuschläge auch über letzteren Termin hinaus und im unmittelbaren Anschlüsse an den¬ selben insolange, als noch eine Aerarialschulv des Grundentlastungsfondes besteht, zum Zwecke ihrer Abstattung gemäß Puuct 5 dieses Uebereinkommens fortzuerheben. 7. Das Präliminare und der Rechnungsabschluß des Grundentlastungsfondes ist auch in Hinkunft alljährlich- noch vor der Einbringung im Landtage dem k. k. Finanzministerium mitzutheilen. 8. Dieses Uebereinkommen wird in zwei gleichlautenden, ungestempelten, mit der Unterschrift des Finanzministers, dann des Landeshauptmannes und zweier Landes¬ ausschüsse versehenen Exemplaren ausgefertigt, deren eines bei dem k. k. Finanz¬ ministerium, das andere bei der Landesvertretung aufzubewahren ist. Diese Regierungsvorlage wurde dem Finanzausschüsse zur Berichterstattung zugewiesen, welcher hierüber nachstehenden Bericht vorlegte: Kencht des FmMMSschMKLK über das Mischen -er k. k. Staatsverwaltung und dem Landesaus- schnffe für das Herzogtum Kram Namens der h. Landesvertretnng in Setreff der Regelung der Verhältnisse des Staates M dem Grund- entlastungsfonde in Lrain alynschließende Uebereinkommen. In Vollziehung deS von dem hohen Landtage in der Sitzung vom 6. De¬ cember 1872 gefaßten Beschlusses hat der Landesausschuß die Propositionen in Betreff der definitiven Regelung der Verhältnisse des krain. Grundentlastungsfondes znm Staate an die hohe k. k. Regierung geleitet. Diese Propositionen bestanden im Wesentlichen (siehe den bezüglichen Bericht Beilage 56 vom Jahre 1872 Pag. 539) darin, daß s) zur Deckung des Abganges am jährlichen Erfordernisse des Grundentlastuugs- fondes bis zur gänzlichen Tilgung seiner Verpflichtungen Zuschläge zu den - 15 — directen Steuern in der Höhe von mindestens 20"/g und zur Verzehrungssteuer mit wenigstens 10"/g jährlich auszuschreiben seien; t>) daß zur völligen Deckung des durch diese Steuerzuschläge nicht getilgten Ab¬ gangsrestes dem Grundentlastungsfonde auf die Dauer der Verlosung der Grundentlastungsobligationen, das ist, bis einschließlich zum Jahre 1895 un¬ verzinsliche Zuschüsse des Staates zu leisten seien; e) daß über die gesammten Zuschüsse des Staates im Jahre 1896 die Ab¬ rechnung zu pflegen sei; ck) daß von der hiebei ermittelten Summe jener Theilbetrag, der bis zum 1.1896 präliminirten Gesammtforderung des Staates pr 7,707.051 fl. welcher durch die 10jährigen Steuerzuschläge nach obigem mindesten Ausmaße zusammen pr 2,265.000 „ nicht gedeckt wird, also die Quote von 5,442.051 ft. als eine unter dem Titel einer nicht rückzahlbaren Subvention des Fondes ge¬ leistete Aushilfe des Staates behandelt werde; o) daß somit der krain. Grundentlastungsfond nur den hiernach erübrigenden Rest der Staatszuschüsse in zehn gleichen unverzinslichen Jahresraten an den Staat rückzuzahlen hätte. Diese Propositionen des hohen Landtages hat die k. k. Staatsverwaltung durch die Vorlage jenes Uebereinkommens beantwortet, welches dem Finanzausschüsse in der Sitzung vom 21. September 1874 (Beilage 22) zur Berichterstattung zuge¬ wiesen worden ist. Durch dieses Uebereinkommen wird dem Grundentlastungsfonde eine nicht rückzahlbare Staatssubvention im jährlichen Betrage von 150.000 fl. vom 1. Jänner 1875 bis einschließlich des Jahres 1895, also im Gesammtbetrage von 3,150.000 fl. angeboten, die Unverzinslichkeit der per Ende 1874 sich ergebenden Nestschuld auch für weiterhin anerkannt und von den bis dahin erfolgten Vorschüssen, wovon die bis Ende 1873 gewährten 872.246 fl. 11'/^ kr. betrugen, die Summe von 195.461 fl. 46 kr. (repräsentirend die bis Ende 1865 gegebenen verzinslichen Staatsvorschllsse, deren von dem Lande behauptete Zahlung seitens des Staates nicht anerkannt wird) nachgesehen; — anderseits jedoch verlangt, daß zur Deckung des Erfordernisses des Grundentlastungsfondes auf die Dauer der Verlosung der Grundentlastungs-Obliga¬ tionen, also bis zum Jahre 1894, Steuerzuschläge zu den directen Steuern und zur Verzehrungssteuer, mindestens im Ausmaße von 20"^ eingehoben werden. Jusoferne hiedurch und durch die fixe Staatssubvention jährlich 150.000 fl. das jewilige Jahres- erforderniß nicht vollständig bedeckt würde, erbietet sich der Staat für den von ihm erkannten Bedarf mit 5"/° verzinsliche rückzahlbare Vorschüsse, jedoch ohne Anforderung von Zinseszinsen zu gewähren gegen dem, daß die aus der Jahresgebahrung des Grundentlastungsfondes sich ergebenden Ueberschüsse zunächst zur Berichtigung der50/g Zinsen der seit dem Jahre 1875 gewährten Vorschüsse, sodann dieser Vorschüsse selbst, endlich der bis Ende 1874 sich ergebenden unverzinslichen Schuld zu verwenden sind und das Land Krain verpflichtet sei, die oberwähuten Steucrzuschläge auch nach Be¬ endigung der Verlosung und im unmittelbaren Anschlüsse an den diesfälligen Termin — 16 — solange fortzuerheben, als noch eine Aerarialschuld des Grundentlastungsfondes be¬ stehen wird. Dem Gesagten zufolge bestehen die Unterschiede zwischen diesem Uebereinkommen und den Landtagspropositionen vom Jahre 1872 im Wesentlichen darin: 1. Daß die nicht rückzahlbare Staatssubvention statt mit 5,442.051 sl. mit 3,150.000 fl. berechnet; 2. daß für die durch diese Subvention nicht gedeckten Erfordernisse des Grund¬ entlastungsfondes statt unverzinslicher, verzinsliche Staatsvorschüsse ertheilt werden; 3. daß die bisherigen lOO/gigen Zuschläge auf die Verzehrungssteuer weiterhin mindestens auf 20°/g erhöht werden sollen; 4. daß die gesammten Zuschläge nicht bloß für 10 Jahre, sondern bis zur voll¬ ständigen Rückzahlung der Aerarialschuld eingehoben werden müßten. Um die Tragweite dieses Uebereinkommens beurtheileu zu können, hat der Finanzausschuß von der landschaftlichen Buchhaltung eine Darstellung des Passiv¬ standes des kraiuischen Grundentlastungsfondes für die Zeitperiode vom Jahre 1874 bis Ende 1895 entwerfen lassen und liegen die bezüglichen Ausweise bis l) dem hohen Landtage zur Einsicht vor. Nach demselben beziffert sich das Erforderniß für verloste Obligationen, Zinsen, Prämien, Regiekosten (im jährlichen Anschläge von 30000 fl.), Passiv rückständen und den bis Ende des Jahres 1873 berechneten Staatsvorschüssen auf die Summe von 14,467.351 fl. die Bedeckung hingegen und zwar an Zahlungen der verpflichteten Laudemialgebühren, Landeszuschlägen (zu den directen Steuern mit 2l)O/o und zu den indirecten Steuern mit 10°/^) endlich an ver¬ schiedenen Zuflüssen zusammen auf 6,679.276 „ so daß der bis Ende 1895 durch Staatsvorschüsse zu deckende Ab¬ gang die Summe von 7,788.075 fl. betragen würde, welche Schuld des Landes zufolge der allerhöchsten Entschließung vom 12. November 1865 vom Jahre 1869 an, in sechs Jahresraten unverzinslich abge¬ tragen werden müßte. Diese Schuld des kraiuischen Grundentlastungsfondes pr. . 7,788.075 fl. würde sich durch die vom I. 1875 bis 1895, also durch 21 Jahre n 150.000 fl. angebotene, nicht zurückzahlbare Sub¬ vention pr 3,150.000 fl. abzüglich der 5"/g Interessen von jenen Vorschüssen, welche der Staat an Mehrbedarf des Fondes dem Letztem vorstreckeu würde, beiläufig mit . . 1,757.1 47 „ im Reste pr . 1,392.853 „ auf den Betrag von . 6,395.222 fl. herabmindern. Wird jedoch nach dem Vorschläge der Negierung der Zuschlag auf die Ver¬ zehrungssteuer dem Grundentlastungsfonde statt mit 10"/g mit 20°/g gewidmet und - 17 - anderseits die Ziffer der Regiekosten im Hinblicke auf die im Jahre 1880 voraus¬ sichtlich eintretende Beendigung der Servitutenablosungsgeschäfte von diesem Jahre ab von jährlichen 30.000 sl. ans die Hälfte von 15.000 fl. reducirt, so würde sich die Abrechnung mit dem Staate nm ein Bedeutendes günstiger, und zwar nachstehend gestalten: Die Staatsvorschüße mit Ende des Jahres 1873 pr. . . 935.968 fl. abzüglich Les Cassarestes pr 69.536 „ beliefen sich ans die Summe von 866.432 fl. der Borschuß pro 1874 nach dem Voranschläge auf 287.776 „ mithin zusammen auf 1,154.208 fl. Von diesem Vorschüße würde nach Absatz 2 des mehrer- wahntcn llcbereinkommens der Theilbetrag von 195.461 „ erlassen, wornach sich die Aerarialschuld mit Ende des JahreS 1874 auf 958.747 st. belaufen würde, welche Schuld diesen! Uebereinkommen zufolge unverzinslich bliebe. In der Gebahrungsperiode vom Jahre 1875 bis 1895 wird sich das Erforderniß an verlosten Obligationen auf . . . 7,472.931 fl. an Obligations-Zinsen ans 4,591.184 „ an Prämien 230.259 „ an Regiekosten sbis zum Jahre 1880 mit jahrl. 30.000 fl. und von da ab mit jahrl. 15.000) pr 390.000 „ somit zusammen auf 12.684.474 fl. die Bedeckung hingegen an Zahlungen der Ver¬ pflichteten auf 167.824 fl. an Landesunilagen 20"/„ der directen Steuern . 4,200.000 „ 2O"/o der indirecten Steuern 1,276.800 „ Laudemialgebühren 1,340.377 „ an verschiedenen Zuflüssen 3 5.853 „ zusammen auf 7,020.854 ft. somit der Abgang auf 5,663.620 fl. Herausstellen. Hievon würde durch die Staatssubvcntion für 21 Jahre der Theilbetrag pr 3,150.000 fl. gedeckt, mithin ein nach Absatz 4 des UebereinkommenS mit 5"/oigen Vorschüssen zu deckender Abgaugsrest von 2,513.620 fl. erübrigen. Wird zu dieser Summe die mit Ende des Jahres 1874 verbliebene Schuld pr 958.747 fl. und die von den succesive einfließenden Staalsvorschllssen pr. 2,513.620 fl. für die Periode 1875 bis 1895 pro rutn tompvris ot rznanti berechneten 5"/g Zinsen pr 1,265.976 fl. dazngerechnet, so würde sich die Schuld des krainischen Grund- eutlastungSfondcs an den Staat am Schlüsse der Berlosnngsperiode auf den Gcsammtbetrag von 4,738,343 fl. 2 — 18 - belaufen, wovon der Teilbetrag pr. 2,513.620 st. vom 1. Jänner 1896 weiter mit S"/,, verzinst werden müßte. Behufs Abstattung dieser Schuld, müßten nach dem Uebereinkommeu die Stcuer- zuschläge von 2O"/o der dirccten Steuern und der Verzehrungssteuer zusammen mit 260.800 st. weiter fortdaucrn. Weil diese Summe laut Absatzes 5 dieses Uebercinkommcus zunächst zur Zahlung der 5"^ Zinsen der Staatsvorschüsse, dann dieser Vorschüsse selbst, endlich der mit Ende 1874 verbliebenen unverzinslichen Restschuld zu verwenden ist, so wird die volle Zahlung erst in 27 Jahren nach dem Jahre 1895 erfolgen können, somit jene Zuschläge bis ins Jahr 1922 fortdauern. Nach obiger Darstellung beträgt der Gewinn an der Sub¬ vention pr 3,150.000 st. abgerechnet die zu übernehmende Zinsenlast des Vorschusses pr. . 1,265.976 „ bis Ende 1895 " 1,884.O24"ss. wovon aber auch noch jene 6jährigen Zinsen vom Jahre 1896 bis 1902 abzurcchnen sind, während welcher jetzt geltenden Rückzahlungsperiode die Raten der Eingangs bezifferten Schuld von 7,788.675 fl. unverzinslich bleiben. Diesen Ziffernresultaten stand der Finanzausschuß gegenüber, als er über die Annehmbarkeit des von der hohen Negierung vorgeschlageuen UebereinkommenS schlüßig werden sollte. Mit hohem Danke wurde anerkannt, daß Seitens der hohen Staatsverwaltung die mißliche Finanzlage des krain. Grundentlastungsfondes und die Unfähigkeit des Landes, den Abgang für den letzteren Fond aus Laudesmitteln zu decken gewürdigt, und demnach eine nicht rückzahlbare Staatssubvention in der gewiß sehr gewichtigen Summe von 3,150.000 st. in Aussicht gestellt werde. Gleichwohl konnte der Finanzausschuß nicht die Thatsache verkennen, daß durch die Anorderung der Verzinsung der weiterhin zu gewährenden Staatsvorschüsse das eigentliche Geschenk des Staates auf eine relativ geringe Ziffer gemindert und daß durch diese Zinsenzahlung dem Lande Krain nicht nur eine an und für sich unerschwing¬ liche Last ausgebürdct, sondern den Steuerträgern die Entrichtung von SteuerzuschlLgen auf eine Zeitdauer hinaus auferlegt würde, welche die ursprünglich gesetzlich normirte Dauer der Abwicklung des Grundentlastungsgeschaftes um nahezu ein halbes Jahr¬ hundert überschreiten würde. Im Hinblicke auf den Umstand, daß sich die hohe Laudesvertrctung durch dieses Uebereinkommen auf eine so lange Reihe von Jahren des wichtigsten ihr ver¬ fassungsmäßig zustehenden Rechtes, nämlich der autonomen Wirksamkeit in Bezug auf die Besteuerung für Landeszwecke begeben und hiedurch einen für die Zukunft des Landes so wichtigen und eine so große Verantwortung nach sich ziehenden Act voll¬ ziehen würde, konnte der Finanzausschuß umsoweniger den Umstand übersehen, daß die Staatssubvention von jährl. 150.000 fl. den Bedürfnissen des krainischen Grund- entlastungsfoudes dann nicht vollständig abhelfcn und die finanzielle Zukunft des Landes zu einer günstigen dann nicht gestalten würde, wenn demselben die Tragung der so bedeutenden Zinsenlast der weiteren Vorschüsse anferlegt wird, indem dadurch eine Ver- — 19 - Pflichtung übernommen würde, welche das Land ohne nachhaltige Störung seines Haus¬ haltes und ohne Beeinträchtigung seiner Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Bestrei¬ tung der Auslagen für andere wichtige Landeszwecke nicht tragen könnte. Da als zweifellos angenommen wurde, daß sich die hohe Staatsverwaltung von der Nichtigkeit dieser Voraussicht früher oder später selbst die Ueberzeugung ver¬ schaffen und zur Erkenntniß der Unmöglichkeit der gegenwärtig dem Lande angesonnenen Leistung und der Nothwendigkeit einer ausgiebigeren Unterstützung gelangen würde, mithin in späterer Zeit ein dem Lande günstigeres Uebereinkommen nicht abwcisen könnte, so glaubte der Finanzausschuß, indem er gleichzeitig den von zwei Seiten ge¬ stellten, durch die mißliche Finanzlage des Landes begründeten Antrag, die Erhöhung der unrückzahlbaren Subvention auf 250.000 fl. respective 200.000 sl. anzusprechen, nur im Hinblicke auf die Unwahrscheinlichkeit eines Erfolges desselben —ablehnte, daß das vorliegende Uebereinkommen doch nur dann annehmbar sei, wenn Seitens der hohen Staatsverwaltung die schon mit der a. h. Entschließung vom 12. November 1865 gewährte Unverzinslichkeit der die Subvention übersteigenden Vorschüsse ausgesprochen wird. Sohin war die weitere Frage zu entscheiden, ob der Anforderung der hohen Regierung in Bezug auf die Steuerzuschlags-Erhöhung entsprochen werden könne, ob es nämlich die wirthschaftlichen Verhältnisse des Landes gestatten, daß schon für der¬ malen, um so mehr aber für eine lange Reihe von Jahren der Landeszuschlag zu der Verzehrungssteuer für den Grundentlastungsfond von 1O°/o auf 20"/^ erhöht werde. Da von dem bisherigen 200/gigen Landeszuschlage auf die Verzehrungssteuer die Hälfte von 10"/^ für Bedürfnisse des Landesfondes verwendet wird, so müßte im Falle der Widmung des ganzen Zuschlages von 20°/„ zum Grundentlastungsfonde für die anderweitige Bedeckung des hiedurch dem Landesfonde zugehenden Abganges von ungefähr jährlichen 30.000 fl. gesorgt werden. Der Finanzausschuß hat diese Frage einer nm so reiflicheren Erwägung unter¬ zogen, als er nicht verkannte, daß durch die Widmung der Subvention von 3,150.000 fl. und die anzustrebende Unverzinslichkeit der weiteren Staatsvorschüsse dem Lande eine bedeutende Unterstützung aus Reichsmitteln zugehen, dadurch eine bestimmte Grundlage ür die Ordnung seines Haushaltes in den kommenden Jahren gewonnen, in Folge dessen auch seine Creditfähigkeit gesteigert würde, und daß mithin nichts unterlassen werden sollte, wodurch den wohlmeinenden Intentionen der Staatsverwaltung entgegeu- gekommen würde. Gleichwohl konnte der Finanzausschuß die Annahme der Regiernngsproposition auf Erhöhung des erwähnten Zuschlages nicht befürworten, da sich ihm einerseits die Ueberzeugung aufdräugte, daß der Abgang für Landeserfordernisse jährlicher 30.000 fl. ohne erheblichen Nachtheil für die wirthschastliche Leistungsfähigkeit des Landes durch eine 3"/oige Umlage auf die directen Steuern nicht aufgebracht werden könnte, und da anderseits die Erhöhung der Zuschläge zur Verzehrungssteuer über 20°/g sich aus dem Grunde als unzulässig darstellte, weil dieselbe namentlich für die arbeitende Classe des Volkes vom Nachtheile wäre, größtentheils nur den Pächtern der Verzeh¬ rungssteuer zu Gute käme und weil schon Seitens der Finauzbehördeu wiederholt gegen die Erhöhung der Zuschläge ans fiscalischen Gründen Einspruch erhoben, und 2* - 20 — in^diesem Anbetrachte Lom hohen Landtage die schon in früheren Sessionen öfters zur Sprache gebrachte Erhöhung dieses Zuschlages abgclehnt wurde, endlich weil bei Fest¬ stellung der Modalität, unter welcher dem dermaligeu Pächter der Verzehrungssteuer die Einhebung der Landeszuschläge auferlegt wurde, Seitens des h. k. k. Fiuanzmiui steriums die ausdrückliche Bedingung gesetzt wordeu ist, daß das Gesammtansmasi dieser Zuschläge des Verzehrungssteuer-Ausmaßes nicht übersteige. Weiters wurde geltend gemacht, daß das Land Krain mit der Grundsteuer im hohen Maße überbürdet sei, daß dasselbe mit Rücksicht aus die unrichtigen Grund¬ lagen dieser Steuervorschreibung eine Ueberzahlung von mindestens 5 Millionen au den Staat geleistet, mithin aus diesem Titel einen Nückersatzanspruch an Letzteren zu stellen habe, daß die notorische Armuth des durch jährlichen Mißwachs und wieder¬ holte Elementarereignisse in seinen Erwerbsverhältnissen so arg geschädigten Landvolkes schon Beweis der derzeitigen Steuerabschreibungen, jede Stcuererhöhung als unerschwinglich erscheine» lasse; daß schon die bisherigen Umlagen aus die dirccten Steuern für Landes-, Grundeutlastungsfond-, Schul-, Bezirkscassa- und Gemeindeerfordernisse 69 betragen und in nächster Zukunft mit Rücksicht auf die in so raschen Progressionen steigenden Schulauslagen und auf die bevorstehende Erhöhung der Bezirks- und Gemeiudeumlageu auf mindestens 8O"/o steigen werden; daß die Umlagen für Concurrenz-, Schul- und Kirchenbauten oft 100 bis 300"/g betragen, daß weiters die dcrmalige mißliche Lage des Grundentlastungsfondes theilweise dem Vorgänge der Negierung zuzuschreiben sei, welche als sie denselben seinerzeit verwaltete, die Umlagen in den ersten Jahren nur mit 5 höchstens l4"/„ eingehoben und auf die börsenmäßige Einlösung der Grund- entlastungsobligationeu nicht Bedacht genommen hat: — daß weiters durch den im Jahre 1869 bezüglich der Jncamerirung des Landesfondes abgeschlossenen Vergleich die materiellen Folgen der durch diese Jncamerirung dem Lande zugegangeneu Ver¬ mögensschädigung lange nicht gut gemacht wurden, endlich daß durch eine vertrags¬ mäßige Widmung von Landeszuschlägen für den Grundemlastungsfoud in dieser Höhe die Bedeckung anderweitiger Landeserfordernisse in Frage gestellt werden würde. Im Hinblicke auf diese Gründe und auf die unverhältnißmässig höhern Vor¬ schüsse, welche der Staat den Grundentlastungsfonden von Galizien und der Bukowina gewährte, endlich auf die Allerhöchste Entschließung vom 10. October 1863, welche die thunlichste Schonung der Steuerkraft des Volkes bei Aufbringung der Erfordernisse für den Grundentlastungsfond anordnet, und bei dem eminenten Interesse, welches das Gesammtreich an der finanziellen Lebensfähigkeit und Steuerkräftigkeit des Landes Krain hat, beschloß der Finanzausschuß, die Erhöhung des Zuschlages zur Verzehrungssteuer für den Grundentlastungsfond von 10 auf 20°/g beziehungsweise die Widmung des bisher für Landeserfordernisse eingehobenen lOO/yigen Zuschlages für den Grundentla¬ stungsfond abzulehnen, dagegen aber allerdings die Fortdauer der Zuschläge nach dem bisherigen Ausmaße bis zur vollständigen Rückzahlung der Aerarialschuld auszusprechen. Der Finanzausschuß erachtete, daß diese Gegenproposition Seitens der hohen Staatsverwaltung in billiger Würdigung der traurigen Finanzlage des Landes umso¬ mehr Berücksichtigung finden könnte, als sich ja das Land seiner Verpflichtung zur vollständigen Rückzahlung der Aerarialschuld nicht entschlagen will, sondern nur eine - 21 - längere Dauer der Nückzahlungsfrist in Anspruch nimmt und als die Erhöhung des jährlichen Staatsvorschusses um den Betrag der fraglichen Steuerdifferenz von circa 30.000 fl., für die Mittel, über welche der Staat gebietet, von keiner Bedeutung, für die Leistungsfähigkeit des Landes aber von großem Belange ist. Während demnach die — wie vorausgesetzt — unverzinsliche Forderung deS Staates pr. 3,472.367 fl. durch die Eiuhebung der 20°,gigen Zuschläge auf die directeu Steuern und die Verzehrungssteuer im Iahresbetrage von 260.800 fl. in ungefähr 13 Jahren vom Jahre 1896 ab, mithin bis zum I. 1909 vollständig gezahlt wäre, würde sich im Falle der Fortdauer der bisherigen Steuerzuschläge mit 20'7» auf die directeu Steuern und 10°/„ auf die Verzehrungssteuer mit jährlichen 230.400 fl. die Staatsvorschußforderung bis Ende 1895 auf den Betrag von 4,110.767 fl. erhöhen, und dessen Rückzahlung durch eben diese Zuschläge in 17 Jahren vom Jahre 1896- also bis zum Jahre 1913 erfolgen. Der Finanzausschuß hat in diesem Sinne den Entwurf des UebereiukommenS verfaßt und stellt demnach den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Das Uebereinkommen mit der hohen k. k. Staatsverwaltung in Betreff der Regelung der Verhältnisse des Staates zu dem krainische» Grundentlastungs- fonde sei nach dem '/. beiliegenden Entwürfe abzuschließcn; 2. der LandcSausschuß werde beauftragt und ermächtigt, wegen Abschlicßung dieses UebereinkommenS das Geeignete zn verfügen, zugleich der h. k. k. Regierung den Dank der h. Landesvcrtrstung für das durch die fragliche Vorlage gewährte Entgegenkommen und für die durch die Anbietung der Staatssubvention be¬ wiesene Würdigung der Laudesiutcresseu auszusprechcu und derselben die Be¬ rücksichtigung der gestellten Gegcnpropositioncn wärmstens anzuempfehlen. Nelieretnlrommen, welches zwischen dem k. k. Finanzministerium im Namen der k. k. Staatsverwaltung, und dem Landesausschuffe für das Herzogtum Kram im Namen der dortigen Landesvertretung, in Setreff der Regelung der Verhältnisse des Staates zu dem Grnndenttastungsfondc in Kram, unter Vorbehalt der verfassungsmäßigen Genehmigung worden ist. (Entwurf des Landtages.) 1. Bom 1. Jänner 1875 an bis einschließlich des Jahres 1895 wird dem Grundentlastuugsfonde für das Herzogthum Krain auf Abrechnung jener Vorschüsse, welche demselben auf Grund der a. h. Entschließung vom 12. November 1865 alljährlich angewiesen werden, eine nicht rückzahlbare Staatssubvention im jährlichen Betrage von 150 000 fl. sage Einhundertfünfzigtausend Gulden ö. W. bewilligt. - 22 — Die Flüssigmachung dieser Subvention erfolgt in Einvierteljährigen Antici-- patraten. 2. Dem Lande wird von den bis Ende des Jahres 1874 erfolgten Vor¬ schüssen, wovon die bis Ende 1873 gewahrten 872.246 fl. 11^ kr. ö. W. betrugen, die Summe von 195.461 fl. 46 kr. nachgesehen und soll die sohin pr. Ende 1874 sich ergebende Restschuld auch weiterhin eine unverzinsliche sein. 3. Zur Deckung des Erfordernisses des GrnndcntlastungsfondeS sind auf die Dauer der Verlosung der Grundenllastungs-Obligationen Steuerzuschläge, und zwar zu den directen Stenern (ohne Krigszuschlag) mindestens im Ausmaße von 200/„ zür Verzehrungssteuer mindestens im Ausmaße von 10"/g einzuheben. Eine Herab¬ setzung dieser Zuschläge, welche jedenfalls die Zustimmung der Regierung erfordert, wäre nur dann zulässig, wenn durch Aenderung der Stcuergesetze eine Erhöhung der Umlagsbasis herbeigeführt wird. Eine gänzliche oder theiweise Abschreibung, Znfristnng oder Rückerstattung von Grundentlastungsfondszuschlägen darf nur in demselben Verhältnisse eintreten, in welchem eine solche bezüglich der zu Grunde liegenden landesfürstlichen Steuer von der k. k. Finanz-Verwaltung zugestanden wird. 4. Jnsoferne in Folge eines Ausfalles in den Eingängen der Stcuerzu- schläge der Fond seinen Verpflichtungen nicht vollends nachkommen könnte, sowie in dem Falle, wenn trotz des regelmäßigen Einflicßens gedachter Zuschläge der Bciirag des Landes und die fixe Staatssubvention zur Deckung des jeweiligen Iahreserfor- dernisscs nicht ausreichen, wird der Staat für den von ihm erkannten Bedarf unver¬ zinsliche Vorschüsse noch weiterhin gewähren. 5. Die etwa aus der Jahresgebahrung des Grundentlastnngsfondes sich ergebenden Ueberschüsse sind zur Berichtigung der Staatsvorschüsse zu verwenden. 6. Das Land verpflichtet sich für den Fall, als die Abstattung derAerarial- schuld nicht schon während der Dauer der Verlosung der Grundentlastungs-Obliga- tionen beendet wäre, die im Puncte 3 bis zur Beendigung der Verlosung stipulirten Steucrzuschläge auch über letzteren Termin hinaus und im unmittelbaren Anschlüsse an denselben insvlauge, als noch eine Aerarialschuld des Grundentlastnngsfondes be¬ steht, zum Zwecke ihrer Abstattung gemäß Pnnct 5 dieses Uebercinkommens fortzuhcben. 7. Das Präliminare und der Rechnungsabschluß des Grundentlastnngs- foudes ist auch in Hinknnft alljährlich noch vor der Einbringung im Landtage dem k. k. Finanzministerium mitzutheilen. 8. Dieses Uebereinkommeu wird in zwei gleichlautenden, ungestempelten, mit der Unterschrift des Finanzministcrs, dann des Landeshauptmannes und zweier LandeS- auSschüssc versehenen Exemplaren auSgefertigt, deren eines bei dem k. k. Finanz¬ ministerium, das andere bei der LandcSvertretung aufzubewahren ist. Die vorstehenden Anträge des Finanzausschusses wurden in der Landtagssitzung vom 13. October 1874 mit dem Zusatzantrage zum Puncte 2 : 23 - „und zu diesem Behufs der h. Regierung die stenografischen Berichte der 18. und 40. Sitzung des Landtags vom I. 1863 betreffend die Verhandlungen über die Grundsteuer in Krain und eine Abschrift des im Landcsarchive befindlichen Majestäts¬ gesuches der Stände des Hcrzogthums Kram vom 20. April >844 in ebendemselben Gegenstände bcizulegen" mit Stimmenmehrheit angenommen. Die Minorität wich von diesen Anträgen nur in Einem Einzigen Puncte ab, indem sic »4 3 des Uebcreinkommcus die Stenerzuschläge zur Verzehrungs¬ steuer von lO aus 2O"/o erhöhet wissen wollte. Aerglcuhuug der drei Entwürfe. 3n allen 3 Entwürfen eines Ucbcrcinkonimens zwischen dem Staate und dem Lande werden zur Deckung dcS Abganges der jährlichen Erfordernisse des Grund - entlastnttgSsondcs dreierlei Hilfsquellen zngczogen: 1. die Landeszuschläge zu den directen und indirccten Steuern; 2. eine nicht rückzahlbare Subvention des Staates; 3. StaatSvorschlisse, welche das Land vom Jahre 1896 angefangeu rückzuzahlen haben wird. ->ck 1. Alle drei Entwürfe bestimmen als fixen Grundeutlastungszuschlag zu den directen Steuern 20"/^. Bezüglich der indirccten Steuern halten die beiden landtäglichcn Entwürfe den Proceutsatz von 10°/g, der Regieruugsentwurf den Procentsatz von ebenfalls 2O°/o fest. ack 2. In dem ersten laudräglicheu Entwürfe wurde die vom Staate zu leistende nicht rückzahlbare Subvention mit 5,442.051 st. beansprucht. In dem Rcgierungsentwurfe wird dem Lande für die Zeit von 1875 bis 1895 eine jährliche nicht rückzahlbare Subvention von 150.000 fl, zusammen somit mit 3,000.000 fl. zugesichert. Der Landtag hat in seinem zweiten Entwürfe - abgehend von seinem ersten höhern Ansprüche — diese Zusicherung dankbar acceptirt. ->«I 3. Jener Abgang, welcher weder dnrch die Landcsumlagen, noch durch die Staats- subvcntion gedeckt wird, muß durch Staatsvorschüsse seine Deckung finden. Bezüglich dieser Staatsvorschüsse besteht nun die Differenz, daß der Landtag die UnverzinSlichkeit derselben beansprucht, während die Regierung dieselben als mit 5"/„ verzinslich augeschen wissen will. Bezüglich der Rückzahlung setzte der 1. Landtagsentwurf mit Rücksicht auf die gehoffte größere Subvention zehn gleiche Jahresraten fest. — 24 — Der NegicrungSentwuif, welchem auch der Landtag in seinem 2. Entwürfe beitrat, bestimmt, daß die Rückzahlung durch die fortdauernde Widmung der ust t spccifizirtcn Landesumlagcn bis zur gänzlichen Abtragung dieser Staatsvorschüsse zu geschehen habe. Nach dem RcgierungSentwurfe würde (bei Festhaltung der Verzinslichkeit der StaaiSvorschüsse) diese volle Zahlung erst im Jahre 1922 erfolgen. Würde von der Verzinslichkeit der Staatsvorschüsse abgesehen, aber die 20"/^ Umlage ans die directen und indirectcn Steuern bcibchalten, so erfolgte die volle Rück¬ zahlung im Jahre 1909. Würde endlich bei Unverzinslichkeit der Staalsvorschllsse die Umlage ans die directen Steuern mit 20"/„ und auf die indirectcn mit 10"/» festgesetzt, so wäre der StaatSvorschnß im Jahre 1913 ganz rückbezahlt. Aus dieser Darstellung erhellt, daß nur mehr zwei Diffcreuzpnucte zwischen dem RcgiernngS- und dem zweiten LaudtagSeutwurfe bestehen: Die U «Verzinslichkeit der StaaSvorschüsse und die Höhe der Grund cntlastnug sfo n d s u mlag e zu den indirectcn Steuern. Die Nnberünslitblitit der Stuntsborsthusse. Der Landtag glaubte an diesem Principe festhalten zu sollen, weil 1. dem Lande Kram diese UnvcrzinSlichkcit durch die a. h. Entschließung vom 12. November 1865 zugcsichert ist, wie dieses aus der nachfolgenden Note des k. k. Landesregierungs-Präsidiums vom 30. November 1865, Z. 2688, her¬ vorgeht : „Laut hohen Finanzministerialerlasfes vom 26. l. M., Z. 54473, werden in Gemäßheit der Allerhöchsten Entschließung vom 12. November l. I. auf die Dauer der Verlosung der krainischcn Grundentlasiungs-Obligationcn jährlich zur Deckung der jeweiligen Abgänge beim Grundentlastungsfonde unverzinsliche Staatsvorschüsse gegen dem bewilliget werden, daß die bis 1896 anwachsende bezügliche Schuldenlast des Foudes an die Reichsfinanzcn von da ab, in sechs aufeinander folgenden Jahren mittelst wo möglich gleichen Raten abgetragen werde. Für das Jahr 1866 wird ein solcher Vorschuß mit 60.000 fl. in den Staatsvoranschlag eingestellt." 2. Weil bei Festhaltung an der Verzinslichkeit der erforderlichen Staats¬ vorschüsse die zugesicherte nicht rückzahlbare Subvention von 3,000.000 fl. sich auf blos 1,734.024 fl. reduciren würde. 3. Weil die volle Rückzahlung der Grundentlastnngsschuld sohin erst im Jahre 1922 erfolgen könnte, das Land Krain somit durch nahezu ein halbes Jahrhundert in seiner finanziellen Bewegung gebunden wäre. — 25 - Die Höhe der GrundentlnKlnngssoirdKuinlagen Zur mdirecten Steuer. Der Landtag war der Ansicht, daß die gegenwärtige Landesumlage für den Grundentlaftungsfond (20"/, Umlage auf die directen und 10"/, auf die indirectcn Steuern) das Acnßerste sei, was das Land mit Rücksicht auf die sonstige Belastung zu leisten vermöge. 1. Die ungerechte Grundsteuerüberbürdung des Landes Kram bildete eine stehende Klage der LandeZvertretung, wie dieses die im Anhänge abgcdrucklcn Decumcntc (das vom Grafen Anton Alexander Auersperg verfaßte und von den Ständen einhellig angenommene Majestätsgesuch aus dem Jahre 1844, — dann die LandtagSvcrhand- lnngen vom Jahre 1863) beweisen. Zn Folge dieser Beschwerden und Petitionen ordnete die a. h. Entschließung vom 31. December 1864 an, daß aus dem Titel der „Stcuerüberbürdung" jährlich ein entsprechender Betrag der Grundsteuer abzn- schreiben sei. In der That wurde auch in den letzten Jahren jährlich ein Betrag aus diesem Titel zur Abschreibung gebracht, wobei zedoch weder der Stadtbezirk Laibach, noch die Bezirke Radmannsdorf und Kronau mit berücksichtiget wurden. So dankenswerth diese Steuerabschreibung aber auch ist, so darf nicht übersehen werden, wie sehr die Steuerlast überhaupt seit dem Jahre 1844, als das oberwähnte Majestäts¬ gesuch von den Ständen Krains beschlossen wurde, sich gesteigert hat. Die Landtags- Verhandlungen vom Jahre 1863 und der Seite 3 abgedruckte Bericht des vereinigten Finanz- und Rechenschaftsbericht-Ausschusses aus dem Jahre 1872 geben über die Steucrfähigkeit des Landes Krain ein sehr dctaillirtes trauriges Bild. 2. Bei Feststellung des im Uebercinkominen zu fixirenden Minimums der LandeZumlagen für den Grundcntlastungsfond mußte der Landtag auch Rücksicht nehmen auf die übrigen Erfordernisse des Landesbudget und auf die Belastung dcS Landes für Gemeinde- und Bezirkszwecke. Noch im Jahre 1860 betrug die Umlage für den Landcsfoud 14"/„, für den Grundentlastundsfond 23"/, der directen Steuern; die BezirkSumlagcu kaum 2 —3"/,. Eiue Landesumlage auf die indirecten Steuern gab es nicht. Ebenso hatten nur die wenigsten Gemeinden Gemeindeumlagen. Im Jahre 1875 hat der Steuercoutribuent zu tragen u. an Landesumlage.20"/, st. „ Grundentlastungsfondsumlage.20"/, c. „ LandeSschulumlage .10"/, 4. „ Bezirkscassaumlage circa.10"/, 6. „ Gemeindeumlage mindestens .10"/, zusammen . . 70"/, Umlage auf die directen Steuern, dazu 20"/, Landes- resp. Grundentlastungsfondö- umlage auf die indirecten Steuern, sc wie die in viele» Gemeinden bestehenden Um¬ lagen auf diese letzteren Stenern. - 26 Hiezu kommt zu bemerken: nck o), daß die Landesschulumlage mit der nothwendigen Vermehrung der Volks¬ schulen und mit der Erhöhung der Lehrergchalte , welche in der letzten Session des Landtages eben nur „für dieses Jahr" mit Rücksicht ans die schwachen Finanzkräfte des Landes abgelehnt wurde, unzweifelhaft bereits in den nächsten Jahren sich auf 2(>o/o erhöhen wird ; ucl cl), daß auch die Bezirksumlagen wegen der steigenden Ansprüche au den Verkehr (Straßcnherstellung), an die Sanität (Gehaltserhöhung der Bezirköärzte), an daS Schulwesen (Errichtung von Bürgerschulen) sich ebenso, wie uä e), die Gemeindeumlagcn nach Errichtung der Hauptgeineindcn zuversichtlich erheblich steigern werden, so daß in den nächsten Jahren bereits diese Gesanimtunilagcn die enorme Höhe von 100"/,, erreichen werden. Bedenkt man nun weiters, daß hiebei der oft 100—300"/„ betragenden Um¬ lagen für Concurrenz-, Schul- und Kirchenbauten gar nicht gedacht wurde; daß Krain ein armes Land und außerdem seit einer Reihe von Jahren von furchtbaren Ele- mentarunfällen heinigesucht ist: so ergibt sich die logische Consegucn; wohl von selbst, daß jede Umlagen-Erhöhung nach Thunlichkeit vermieden werden muß. Hiebei kommt noch in Betracht zu ziehen, daß Krain an Grundsteuer 913.000 ft., au Hauszins- und Hausclasscnstcuer 276.000 ft., hingegen an Erwcrb- steuer nur 119.000 ft. und an Einkommensteuer nur 143.000 fl. zahlt, daß somit von der Gcsammtsteuer nahezu 66"/o auf die Grundsteuer , d. i. jene Steuergattung entfallt, welche eine Erhöhung am schwersten erträgt. 3) Indem der Landtag daran festhielt, daß von der Gcsammtumlage auf die indirecten Steuern per 20"/g — 1O"/o für den Grundentlastungsfond und 10"/^ für den Landesfond gewidmet bleibe» sollen, ging er auch von der weitern Betrachtung aus, daß ein Jahresbetrag von circa 30.000 fl. (— IO"/,, Umlage auf die indirecten — 3"/g Umlage auf die directen Steuern) für das Landesbueget ein höchst an¬ sehnlicher, für den Staat aber von nur nute r geordneter Bedeutung sei; daß ferner der Staat im Wesentlichen nicht verkürzt werde, da es sich ja doch nur darum handelt, daß die vollständige Rückzahlung der Staatsvorschüsse an den krainischen Grundentlastungsfond um etwa 3—4 Jahre hiuausgeschoben wird. ----SSSSS-»- Dre Grli ndsteueniberl) urdu ny. i. MiljkNtsgesllch dkl' Stände Krams vain 9. Mai 1844. Onm MnjkM! Die treugchorsamen Stände des Herzogtums Krain habe» auf dem letzten Landtage am 11. September v. 9. bei Vernehmung des a. h. Grundsteuer-Postulats, welches in Folge der Umlage des stabilen Catasters die bisherige Steuerguote dieser Provinz von 535.731 fl. 11-^ kr. auf 682.547 fl. 34 kr., mithin um 146.816 fl. 22kr. steigerte, zu ihrem tiefen Schmerze zum erstenmale jene Bereitwilligkeit in Annahme des a. h. Postulats, welche ihre bisherigen Landtage characterisirte, nicht an den Tag legen können und sich in ihrem Gewissen aufgefordert gefühlt, vor den Augen Euer geheiligten Majestät und des ganzen Landes, dessen Steuerinteressen zu vertreten sie gesetzlich berufen sind, sich bezüglich ihrer Mitwirkung und Zustimmung zu einem Besteueruugssysteme ausdrücklich zu verwahren, welches auf unhaltbarer und unsicherer Basis beruhend, in seiner Ausführung den gänzlichen Ruin der Contribuente» unaus¬ bleiblich nach sich ziehen muß. Gleichzeitig aber haben die trengehorsamen Stände in fester Unterthaustreue und in der unerschütterlichen Ueberzeugung der Gerechtigkeitsliebe des väterlichen Monarchen sich laut sul; '/. beigeschlossenen Landtags-ProtocollsauszugeS vorbehalten und gebeten, durch ihren Ausschuß eine begründete Vorstellung gegen die Resultate des stabilen Catasters in Krain und deren Folgen vor dem Throne Euer Majestät allerunterthänigst niederlegen zu dürfen, indem sie einzig und allein von Euer Majestät landesväterlichen Herzen die Abhilfe ihrer gerechten Beschwerden nnd die Milderung des drückenden Loses der Provinz hoffen dürfen. Wenn die treugehorsamen Stände es nochmals wagen, die prüfenden Blicke Ew. Majestät auf die, alle voraus- gegangeuen Stadien des Catastralgeschäftes in Krain fortwährend begleitenden Vor¬ stellungen, Gutachten und Einwürfe ihres Ausschusses sowohl, als ihrer zu jenem Geschäfte berufenen Repräsentanten, auf deren voM soxurg-tu u. s. w. endlich auf die allerunterthänigsten Majestätsgesuche vom 26. Juni 1839, 11. Juni 1840 und 22. März 1841 zu leiten, so geschieht dies hier einzig in der Absicht, sich selbst vor dem allfälligen Vorwurfe zu schützen, als sei während der Zustandebringung der Catastral- — 28 — opevate ständischerseits auch nur das Geringste versäum! worden, das Land vor der voraussichtlich drohenden Ucbcrbürdung zu schützen. Obschon es somit die vorzüglichste Aufgabe der gegenwärtigen alleruutcrthänigstcn Vorstellung bleiben muß, Ew. Majestät die Resultate des bereits abgeschlossenen Catastraloperatcs in allen seinen drückenden Folgen und seiner Unbilligkeit für Krain darzulegen, so wird doch diese Darlegung zugleich die bündigste Rechtfertigung der fortwährenden Einsprache der ständ. Reprä¬ sentanten gegen die Vorgänge der Catastralagenten in sich schließen. Vorläufig aber erlauben sich die treugehorsameu Stände, die Versicherung auszusprcchen, daß sie keines¬ wegs mit mühsamen Vorbedacht nur die grellsten und schreiendsten Daten gesammelt, sondern diese eben nur ausgenommen haben, wie sie ihnen durch Zufall, durch gefällige Mittheilungen einzelner Mitstände und durch den von jeder Berechnung unabhängigen Geschäftsgang dargeboten wurden, und daß, wäre auch eine Combination der aller¬ auffallendsten Resultate im ganzen Lande nicht schon an und für sich durch die Maße der Contribuenten und die Kürze der gestatteten Zeitfrist unmöglich gewesen, die treu¬ gehorsamen Stände jene Combinaticn auch absichtlich uud gewissenhaft vermieden hätten, um auch den leisesten Verdacht der Uebertreibung einerseits und absichtlichen Verheim¬ lichung andererseits von ihren Angaben ferne zu halten. Auch unterließen sie mit Vorbedacht die Einleitung allgemeiner Erhebungen im ganzen Lande, um jedes Auf¬ sehen zu vermeiden und nicht auch zur Vermehrung der unter der steuerpflichtigen Be¬ völkerung bereits mehrseitig bemerkbaren Aufregung unwillkllhrlich beizutragen. Da die Ziffer der für die einzelnen Provinzen nach dem stabilen Cataster auS- gcmittelten Grundsteuerguote mittelst eines definitiv angenommenen Perzents (l?"/^) aus den betreffenden Reinertragssummen hervorgeht, so wird durch den Beweis, daß die Schätzung des Reinertrages der Provinz Krain im Ganzen oder einzeln eine über¬ spannte sei, zugleich auch dec Beweis der überspannten Besteuerung dieses Landes oder seiner Theile geführt. Die Ueberschätzung und sofortige Ueberbürdung stellt sich aber entweder als eine absolute oder als eine relative dar. Beide Arten haben im ganzen Lande Krain, insbesonders und vorzüglich aber in dem geldärmstcn seiner Kreise, dem Ncustädtler, im hohen Grade stattgefunden. Die treugehorsamen Stände erlauben sich in dem Nachfolgenden die Belege für diese ihre Behauptung uud Ucberzeugung dem prüfenden Auge Ew. Majestät allerunterthänigst zu unterbreiten. I. Die absolute Ueberschätzung. Ter Geldwerth einer Realität wird zunächst und auf practischem Wege durch stattfindende Verpachtungen, gerichtliche Schätzungen und Verkäufe bestimmt. Die Schätzungscomissäre selbst waren (laut Schätzungsinstruetiou §. 192 u. s. f.) angewiesen, über die factischen Capitalswerthe und Jahresraten zur Bemessung des Reinertrages solche legale Behelfe zu sammeln und zu berücksichtigen. Wenn die reellen und einzig realisirbaren Zifferresultate, welche aus diesen hervorgehen, im offenbaren und bedeu¬ tenden Widerspruche mit den Zifferresultatcn der Catastralschätzung stehen, muß folge¬ richtig anerkannt werden, daß die Catastralschätzung nur einen imaginären, singirten Bodenwerth auf illusorischer Grundlage dargestellt habe. - 29 - a) Verpachtungen. Die Pachtschillinge von Grundstücken, mit denen der Pächter keine andern Lasten, als die Bezahlung des PachtschilligS übernimmt, bilden die reine Grundrente; sie geben demnach den untrüglichen Reinertrag der Grundstücke. Die Pachischillinge sind daher vor Allem geeignet, darzulhun, ob der von dem stabilen Cataster festgestellte Reinertrag richtig sei oder nicht. Nun müßte dieser jedenfalls weit geringer sein, als die Durchschniltszisser der Pachtrente, weil er nach der gesetzlichen Vorschrift nicht auf einen Durchschnittspreis, sondern aus den niedrigsten Preis im Laufe von 50 Jahren begründet sein soll. Diesemnach waren die treugehorsamen Stände bemüht, authentische Documenle über vor sich gegangene Verpachtungen zu sammeln und haben sie dem summarischen Ausweise -/. beigebogen, welcher deren Resultate übersichtlich zusammenfaßt und folgende Ergebnisse darstellt: 1. Der Reinertrag nach dem Cataster beträgt im Durchschnitt um das Doppelte, in einzelnen Fällen sogar nm das Dreifache mehr, als die wirkliche Jahresrenle. 2. Diesemnach sind die Realitäten nicht mit dem angeblichen Percent (17"/,,„), sondern factisch mit 41 Percent des wirklichen Reinertrages, in einzelnen Fällen sogar mit 82"^/z„o/g bcstenert worden. Aus diesem Ausweise geht auffallend hervor, daß — nächst den Waldungen — vorzüglich die Weiden es sind, welche eine ungeheuere Ileberschätzung erlitten haben. Noch erlauben sich die treugehorsamen Stände die Bemerkung, daß fast alle hier angeführten Pachtschillinge auf dem Wege des öffentlichen Meistbotes zu Stande kamen und mithin die möglichst höchsten erzielbaren Pachtschillinge darstellen. l>) Die gerichtlichen Schätzungen können als Resultate einer Berech¬ nungsart, die in Ziel und Modalitäten von der des Catasters verschieden ist, zu dem vorliegenden Zwecke benützt werden, wenn diese Verschiedenheit erst durch eine arith¬ metische Ncduction und Revision ausgeglichen wurde. Aber auch nach dieser Neduc- tion würden sie nur dann einen unbedingt verläßlichen Auhaltspnnct gewähren, wenn überall nach einem sestgestellten, ebenmäßigen und unwandelbaren Systeme geschätzt würde und der Maßstab der gerichtlichen Schätzungen nicht so sehr von deren End¬ zwecke abhängig bliebe, wie eS in der Thal der Fall ist, da z. B. Schätzungen zum Behufe von Capitalsausnahmen gewöhnlich zu hoch, dagegen Schätzungen bei Ueber- nahmen zum Schutze des Uebernchmers gewöhnlich zu gering ausfallen. Obwohl demnach den gerichtlichen Schätzungen für sich allein eine unbedingte Beweiskraft nicht zustchen kann, so sind sie doch bei ihrem täglichen und gesetzlichen Eingreifen in alle Grundeigenthums- und Verkehrs-Verhältnisse als beachtenswerthe Combinationsmittel von unläugbarer Wichtigkeit. Diesemnach haben die treugehorsamen Stände auch ge¬ richtliche Schätzungen gesammelt und deren Resultate in dem summarischen Ausweise ^/. zusammengcstellt, welchem auch die einschlägigen Belege beigegeben worden sind. AuS diesem Ausweise crgiebt sich: 1- Daß der Reinertrag des Katasters im Durchschnitte um die Hälfte, in ein¬ zelnen Fällen sogar um viermal höher augesetzt ist, als der entsprechende, aus den gerichtlichen Schätzungen hervorgehende Reinertrag. 2. Daß demnach die Besteuerung nach dem Catastcr keineswegs nur 17"/^ Percent, sondern vielmehr 29sogar 680/^ deS Rein- - 30 — ertrages in Anspruch nimmt. Der Vollständigkeit halber sind rücksichtlich jener Reali¬ täten, die zur Versteigerung kamen, nebst den Schätznngsproiocollen auch — wo sie zu erlangen waren — die Licitationsacte bcigefügt worden, nm daraus zu entnehmen, wie sehr die Meistbote resp. Verkaufspreise mit der Catastral-Schätzung im Wider¬ spruche stehen. v) Verkäufe können, wenn die ausschließliche Identität des Verkaufsobjectes mit dem Cataftral-Schätzungsobjecte ersichtlich gemacht und bei behausten Realitäten die Ansätze für Gebäude, kuirstu« wstruekus u. s. w. gehörig in Abzug gebracht wurden, nächst den Verpachtungen den verläßlichsten Anhaltspunkt zum Nachweise des Reinertrages der Realitäten liefern. Insbesondere ist dieS bei epecutiven Verkäufen, denen die detailirte Schätzung vorangina, der Fall. Das Gewicht der dießfälligen Zahlenresultate wohl erkennend, haben die treugehorsamcn Stände in dem sud ->/. beiliegenden summarischen Ausweise und dessen angebogeueu Belegen Ergebnisse von Verkäufen — sowohl aus freier Hand, als im exccutiven Wege — gesammelt und zur Uebersicht gebracht. Aus diesen ergiebt sich, daß: 1. Der Reinertrag des Catasters im Durchschnitte um das zweifache, in einzelnen Fällen sogar um das dreifache höher eingesetzt ist, als die aus den Verkäufen resulti- rende wirkliche IahreSrente; daß: 2. diese demnach nicht mit 17"/go Percent, sondern vielmehr mit 340/g, in einzelnen Fällen sogar mit llO'/g "/„ besteuert wurde. Da die aus den Catastralreinerträgen hervorgehende, auf Grundlage von 5^ berechnete Capitals-Ziffcr den in unfern Tagen ungewöhnlich hohen wirklichen Reali tätenwerth bedeutend, in vielen Fällen sogar um die Hälfte übersteigt, so dürfte deren Unzulässigkeit als Basis eines stabilen Steuersystems evident dargethan sein. Ein Blick auf die Beilagen dieses Ausweises wird Euerer Majestät aber nebenbei die Höchstdero landcsvätcrliches Herz gewiß betrübende Ueberzeugung gewähren, mit welchen drückenden Verhältnissen das Gruudbesitzthum namentlich im Neustädtlerkreise zu kämpfen hat, wo es zu den keineswegs seltenen Fällen gehört, ganze Realitäten wegen Unerschwinglichkeit der Lasten von ihren Eigenthümern verlassen, gänzlich ver¬ ödet und endlich im executiven Wege verkauft zu sehen, deren neue Erkäufer aber dem gleichen Lose unausweichlich entgegen gehen; denn welches andere Los mag z. B. dem Jakob Supantschitsch Bez. Gurkfeld, Gemeinde Zirkle, bevorstehen, welcher von feiner im Capitale um 8 fl. erkauften Realität eine jährliche Steuerlast von 7 fl. 34^ kr. zu tragen hat, oder dem Michael Duornig aus derselben Gemeinde, welcher von seinem im Capitale um 13 fl. 13 kr. erkauften Grundbesitzthume eine jährliche Steuerquote von 12 fl. 43^4 kr. erschwingen soll, oder dem Johann Lotter (Bezirk Krupp, Ge¬ meinde Grüble) mit einer jährlichen Grundsteuer von 7 fl. von seiner um 12 fl. er¬ kauften Drittelhube? und so noch vielen Andern. Sehr oft aber bleiben derlei ver¬ lassene und verödete Realitäten durch lange Zeit absolut unverkäuflich, wie namentlich nach authentischen Erhebungen aus der neuesten Zeil im Bezirke der Staatsherrschaft Landstraß 36 Rnstical- und 15 Berggrüude als öde bestanden, darunter 27 der Herr¬ schaft Mokritz unterthänige Nummern; im Bezirke Gurkfeld (Thuru am Hart) aber eine noch beträchtlichere Anzahl. Die Herrschaft Thuru am Hart allein zählte an Oed- — 31 — nissen 30 ihr unterthänige Nummern. Daß aber die Beschlagnahme des ganzen Geld¬ ertrags einer Realität und die zwangsweise Erpressung des letzten Hellers des Con- tribuenten nie und nirgends Aufgabe der Steuergesetzgebung sein dürfe, darüber sollten bei dem hnmanen Geiste der österreichischen Staatsverwaltung auch jene Zweifel nicht entstehen können, die roch durch die oben angeführten Beispiele so mächtig ange¬ regt werden. Wie sich die absolute Ueberschätzung in Krain zu den einzelnen Cnltnr- gattungen nnd deren Verhältnissen darstellt, und wodurch sie thcilweise mag veranlaßt worden sein, darüber werden die treugehorsamen Stände noch im weitern Verlaufe gegenwärtiger Darstellung einige Bemerkungen vorznbringen, alkerunterthänigst sich erlauben. II. Die relative Ueberschätzung und bezüglich Ueberbürdnng, welche das Land Krain durch die Schätzungsresultate des stabilen Calasters erlitten, werden sich am anschaulichsten ans drei GcsichtSpnncten, nämlich n) im Verhältnisse zu der vor dem 1. November 1843 bestandenen Steuer- vorschreibung, d) im Verhältnisse zu den Nachbarprovinzen, nnd e) im Verhältnisse zu der Zahlungsfähigkeit der Contribuentcn darstellen lassen. n) Im Verhältnisse zu der vor dem 1. November 1843 bestan¬ denen provisorischen Grundsteuervorschreibung. Wenn schon auf dem letzten Landtage beim Vernehmen der gesteigerten Ziffer des allerhöchsten Postulats für diese, selbst von den Behörden als arm anerkannte Provinz sich eine allgemeine Bestürzung der versammelten treugehorsamen Stände bemächtiget hatte, so mußte sich dieses Ge¬ fühl bei ihnen und der gesummten grundbesitzenden Bevölkerung noch vollends bis zur Muthlosigkeit, ja beinahe Verzweiflung steigern, als sie sich bei einer genauen Prü¬ fung der Resultate der Steucrumlage nach dem stabilen Cataster überzeugt hatten, daß die neue Ueberbürdung gerade die ärmsten Theile des Landes am empfindlichsten getroffen, daß sie gerade dem Neustädtlcrkreise und insbesondere jenen Bezirken des¬ selben, die, bisher schon als überbürdet anerkannt, von dem Cataster eine Erleichte¬ rung ihrer längst schon unerschwinglichen Steuerpflichten mit Recht zu hoffen hatten nnd auf diese Erleichterung wiederholt officiel vertröstet worden waren, noch die höchsten Zahlen der neuen Steuererhöhung zngetheilt hat. Die Tabelle 8ub ^/. früher eine Vermehrung der Grundsteuer nach: Im Laibacher Kreise nm 19.525 „ Adelsberger „ „ 27.724 „ Neustädtler „ „ 99.566 weiset gegen fl. 50 kr. „ 12'/4 „ „ 19^4 „ Zusammen . . . 146.816 fl. 22^ kr. und bezüglich auf die nachstehenden notorisch ärmsten Bezirke des Neustädtlerkreises Goltschec eine Erhöhung um 14.300 fl. 58'/4 Rcifnitz . 5.482 „ 18'/« Krupp 4.012 „ 35 Rupertshof 17.385 „ 39^ Landstraß 8.714 „ 24^ Gursfeld (Thnrn am Hart) . 10.153 „ 2^/4 kr. — 32 - Wenn auch in den übrigen Steuerbezirken der Provinz eine verhältnißmässig so bedeutende Erhöhung der Steuerlast nicht stattgefunden hat, so sind doch nur drei dar¬ unter, denen die Wohlthat einer Verminderung ihrer Steuerquote, doch wieder nur in unbedeutenden Beträgen von 66 fl. 58 kr. Lis 270 sh 33^ kr. angediehcn ist. Dieser entmulhigendcn Steuerlast gegeuüber, erlauben sich die treugehorsamen Stände den prüfenden Blick Ew. Majestät auf die Eindringlichkeit der früheren, so bedeutend geringer» Steuervorschreibuug im Lande, namenllich aber im Neustädtlerkreise, zn leiten. Nach den Vormerkungen der k. k. illir. Provinzialstaatsbuchhaltnng betrug der mit Schluß dcS VcrwaltnngsjahrcS 1843 verbliebene Gesammtrückstand an der Grundsteuer in der ganzen Provinz Krain 38.436 fl. 1kr. Davon fiel auf den Laibacher Kreis 1191 fl. 42'/^ kr. auf den Adelsberger Kreis 3039 „ 24„ „ „ Sieitstädtler „ . . . 34.204 „ 54^ „ Zusammen . . . 38.436 fl. 1 „ Der Ausweis sud "/. zeigt nebst der Ziffer der alten und der neuen Steucr- vorschreibuug im letztgenannten Kreise auch noch die Ziffer der in jedem einzelnen Jahre des letzten Decenniums daran verbliebenen Rückstände und der erfolgten Abschrei¬ bungen. Diesemnach wurden in den letzten 10 Jahren zusammen 86.790 fl. 56'/^kr. an Grundsteuer-Nachlassen in diesem Kreise abgeschrieben (davon fielen namentlich 20.279 fl. 15'/^ kr. auf den Bezirk Gurkfeld, 13.189 fl. 35'^ kr. auf den Bezirk Landstraß, 17.813 fl. 19'/^ kr. auf den Bezirk Krupp, und es stellt sich ersichtlich heraus, daß nach einem gezogenen zehnjährigen Durchschnitte in diesem Kreise alljährlich an Rückständen verblieben 17.430 fl. 34 Hz kr. alljährlich abgeschrieben werden mußten 8.679 „ 5hz „ Wenn man zwar einerseits aunehmen kann, daß an diesen Rückständen noch manche Posten in den folgenden Jahren eingebracht werden, dagegen jedoch andererseits auch zugeben und durch die noch schwebende Rückstandssnmme überzeugt werden muß, daß bei Weitem nicht alle wirklich uneinbringlichen Posten unter den erfolgten Abschrei¬ bungen begriffen sind, die freilich auch die Elementarbeschädigungen in sich schließen, so dürfte doch zur Bestimmung der dem Staate wirklich uneinbringlich gebliebenen Beträge der frühern Grundsteuervorschreibnng das Medium zwischen der Ziffer der Rückstände und jener der Abschreibungen mit einiger approximativen Verläßlichkeit an¬ genommen werden können, wornach sich nach dem zehnjährigen Durchschnitte an der frühern Grundsteuervorschreibnng alljährlich im genannten Kreise 13.054 fl. 49 Hz kr. als uneinbringlich, mithin als Ueberbiirdung der zahlungsunfähigen Contribuenten, darstellen würden. Wenn sonach die ältere um soviel geringere Steuervorschreibung im Neustädtler Kreise trotz der Anwendung und Durchführung aller Zwangsgrade und Zwangsmittel — die in diesem Kreise in unausgesetzter Ausübung sind, wie das k. k. Kreisamt officiel nachweisen kann — sich factisch als unerschwinglich und uneinbringlich dargestellt hat, so wird und muß die neuerdings so bedeutend erhöhte Ziffer der Steuerlast des¬ selben und seiner ärmeren Bezirke nur dazu dienen, mit ihrem Nominalbeträge die Ziffer deS RückstandSausweiseS zu vermehren. An und für sich aber wird sie ewig — 33 — unerschwinglich bleiben, die Sicherheil der Hipotheken gefährden und eine große achtbare Zahl bisher solventer Contribuenten zur Zahlungsunfähigkeit und zum Ruin führen, selbst zu geschweigen der unmuthvollen Verstimmung des untertänigen Grundbesitzers, die in ihrem bereits sichtlichen Umsichgreifen eine Erneuerung jener Aufregung im Lande und jener unheilvollen Sceuen befürchten läßt, welche die Ausführung der vor Sr. Majestät der Kaiser Josef II. mit a. h. Patente vom 20. April 1785 angeordneten Grundsteucrregulirung begleiteten und erst durch das jene Anordnung aufhebende Patent Sr. Majestät Kaiser Leopold II. vom 20. Mai 1790 allmählig ihre Beruhigung fanden. Diese Mißstimmung wird um so erklärbarer, als die unterthänigen Grund¬ besitzer durch eine unklare und doppeltdeutige Textiruug des in der officiellen krainischen Uebersetzung coursirenden a. h. Patentes vom 23. December 1817 über das Fortbestehen ihrer grundobrigkcitlichen Giebigkeiten in Zweifel geführt und zugleich nach dem klaren Wortlaute des §. 7 der Belehrung für die Bezirksobrigkeiten vom 24. Juli 1825 fortwährend dahin belehrt worden sind, daß der stabile Cataster keine Erhöhung der Anforderung zum Zwecke habe, mit welcher ämtlichen Versicherung sie die nunmehrige Forderung einer erhöheten, oft sogar verdoppelten Steuerquote mitten im tiefsten Frieden unmöglich in Einklang zu bringen vermögen. Das Verhältniß der neuen Grundsteuervorschreibung nach dem stabilen Cataster zur alten Steuer-Vorschreibung mit Rückwirkung auf einzelne Contribuenten darzustellen, erlauben sich die treugehorsamen Stände den Ausweis ?/. unterbreiten, woraus Ew. Majestät zu ersehen geruhen, daß Fälle vorkommen, in welchen die Steuerquote nach dem Cataster die vorbestandenc Steuerquote um beinahe noch einmal so viel, ja in einzelnen Fällen um das 25fache übersteigt. Am drückendsten aber stellt sich gegen die frühere Steuerquote abermals die nach dem Cataster stattsindende Besteuerung der Waldungen und insbesondere der Hutweiden, Cultursgattungen, die in den meisten Gegenden von der allergeringsten Ertragsfähigkeit und doch dem Landmanne — bei der einmal factisch herrschenden Bewirthschaftungs- methode — von der höchsten Wichtigkeit, ja absoluter Unentbehrlichkeit sind. Die dies- fälligc Steuerquote weist gegen früher im Durchschnitte eine mehr als achtfach höhere Ziffer nach. Es sei den treugehorsamen Ständen noch vergönnt, die Grundlage des vor¬ bestandenen provisorischen Besteuerungssystems mit der Grundlage des Besteuerungssystems nach dem stabilen Cataster rücksichtlich der Provinz Krain in den beiderseitigen Summen und Factoren zu vergleichen: Nach dem Provisorium siel laut den Matrikeln äs 1823 3 — 34 - Nach dem stabilen Cutaster auf den Laibacher Kreis . . . „ „ Adelsberger Kreis . . „ „ Nenstadtler „ . . mithin auf die ganze Provinz Krai n Wenn man erwägt, daß beide Systeme und deren Resultate auf gesetzlicher Autorität beruhen, so muß beiden mindestens der gleiche Grad von Glaubwürdigkeit zngcstanden werden, welche Eigenschaft jedoch noch zu Gunsten des Provisoriums dadurch gesteigert wird, daß es mit Zustimmung und Mitwirkung der Interessenten zu Stande kam, während sie rücksichtlich des stabilen Catasters dadurch geschmälert wird, daß er nur unter dem ununterbrochenen Widerspruche des Landes und aller Betheiligtcn zum Abschluß gebracht wurde. In ihren Resultaten weichen aber die beiden Systeme bedeutend von einander ab. Dem stabilen Cataster zu Folge mußte die Provinz Kram seit dem Zustandekommen des Provisoriums im Reinerträge um 2,774.460 fl. 22'/^kr. gewonnen haben^und somit fähig geworden fein, einen Mehrbetrag von 446.816 fl. 22^ kr. an Grundsteuer zu leisten, ja der Laibacher Kreis ganz allein müßte jetzt eine größere Grundrente als damals das ganze Land, der Neustädtler Kreis aber (mit 1,842.090 sl. 19^/, kr. Catastral-Rcinertrag) gegenwärtig eine Grundrente abwerfen, welche die des Provisoriums von ganz Krain nebst dem Villacher Kreise Kärntens zusammengenommen mit 1,515.492 fl. 35 kr. noch nm 326.597 fl. 44^ kr. übersteigt. Wären diese aus dem Cataster hervorgehcnden Resultate auf Wahrheit be¬ gründet und Krams Wohlstand wirklich in so progressivem Fortschritte begriffen, so müßte unsere Provinz das blühendste Land der Monarchie, das köstlichste Juwel in der Krone Euer Majestät sein; es müßte sich aber auch die seit einer langen Reihe von Zähren den Grundbesitzern zu statten kommenden Reincrtragszuflüsse und der in den Händen der Cvutribuenten so lange belassene, nunmehr postulirte Steuerüberschuß von 146,816 st. 22'/z kr. doch auf irgend eine Weise im Laude ersichtlich machen, während in Wirklichkeit die Armuth des Landes notorisch und selbst von den Behörden in wiederholten amtlichen Erläßen anerkannt ist, die Contributionsfähigkeit aber von Jahr zu Jahr abnimmt und selbst das frühere Postulat als sactisch uneinbringlich darthut. Wenn übrigens auch rücksichtlich der Ermittlung der Steuerquote diese sich bei dem Provisorium mit mehr als 50 Percent, dagegen im stabilen Cataster nur mit Percent darstellt, so ist dieser scheinbare Vortheil doch nur illusorisch, indem der Grundbesitzer, wie oben bei der absoluten Ueberschätzung dargethan wurde, die fällt: - .35 — Grundrente, die er wirklich bezieht, factisch zu weit Hähern Percenten (bis zu 82^,o^) versteuern muß. Welche verhältnißmäßig günstigere Behandlung nnd zwar ganz im Sinne des so wohlwollenden landesväterlichen Patentes vom 23. December 1817 unfern reichern Nachbarprovinzen: Kärnten (mit einer jährlichen Grundsteuervermindcrung von 152.150 sl. 49^ kr.) und Steiermark (mit einer Verminderung von 131.550 fl. 56-/4 kr.) durch den stabilen Cataster erfuhren, geruhen Ew. Majestät für Kärnten ans der bereits sub ^/. allegirteu Tabelle und für Steiermark aus der Tabelle suO s/, allergnädigst ersehen zu wollen. ir) Im Verhältnisse zu den Nachbarprovinzen. Obschon auch im Innern des Landes zwischen einzelnen Gemeinden bedeutende und bisher noch immer unausgeglichene Mißverhältnisse in der Schätzung durch deu stabilen Cataster obwalten, so stellt sich doch die relative Ueberschätzung, die das Land Krain dnrch denselben er¬ litten, am ersichtlichsten und unwiderlegbarsten im Verhältnisse zu seinen Nachbar¬ provinzen heraus, wenn die Resultate der Catastral-Schätzung in den angenommenen Reinerträgen — als Basis der entsprechenden Steuergnoten — nach den einzelnen Ländern einander gegenüber gestellt werden, wie dieß in der Uebersichtstabelle 0/. für Krain und Kärnten nnd in der Tabelle '0/. für Steiermark geschehen. Auch hier gelangt man allmählig zu den grellsten Widersprüchen und unvereinbaren Ansätzen, je mehr man vom Allgemeinen und insbesondere von den Nachbarländern zu den Nachbar¬ kreisen, Bezirken und Gemeinden prüfend übergeht. Nach Provinzen stellt sich aus obiger Tabelle mit Hinzunahme der Bcsteuerungsausweise sul> '7- und 7- folgendes Endresultat dar: Nach Kreisen und zwar die Nachbarkreisc Laibach, Cilli und Nenstadtl darstellend : 3 — 36 — Nach einigen Nachbarbezirken: Die Nachbarkreise Laibach, Neustadt! und CM in ihren Reinerträgen nach Culturen verglichen: — 37 Nach einzelnen Nachbargememden und Haupctulture» mit Benützung der im Fascikel sob 11/. enthaltenen betreffenden Reinertrags-Ausweise: Anmerkung. Beim Vorhandensein mehrerer Classen ist immer die I. Classe angenommen worden. - 38 — Es sind hier einige Gemeinden der kraimschen Bezirke Neudegg,. Landstraß und Gurkfeld mit einigen Gemeinden der unmittelbar an deren Grenzlinie liegenden steiermärkischen Bezirke Praywald, Lichtcnwald, Reichcnburg und Rann zusammcngestellt. Welche Wirkung die hier ersichtlichen Differenzen im Reinerträge bei ihrer praktischen Anwendung auf die Besteuerung ausüben, geruhen Ew. Majestät allergnädigst aus den nachfolgenden Beispielen würdigen zu wollen: Eine Waldrcalität aus 10 Zoch Hochwald, 10 Joch Niederwald und 5 Joch Weide sämmtlich I. Classe würde in Krain: Bezirk Landstraß, Gemeinde ! Großdolina. 30 45 5 28 in Steiermark: Bezirk Reichenburg, Gemeinde Sremitsch ..... 10 37'»/, 1 53'/, Es sei den treugehorsamen Ständen noch vergönnt, in einer Parallelzusainmen- stcllung der höchsten und mindesten Ansätze deS Calastral-Reinertrages nach den Culturcn in den mehrgedachten Nachbarbezirken der beiden Länder, die ungeheuere, für Krain so nachtheilige Differenz im Maßstabe der Schätzung anschaulich zu machen. — 39 Maximum der jochweisen Ansätze des Catasters nach Gemeinden und Hauptculturen der genannten Grenzbezirkc: - M — Diese Gegenüberstellungen zeigen ein für Krain erschreckendes Resultat, vor¬ züglich iu Betreff der hohen Ansätze seines Weide- und Waldlandes, das zu¬ sammen 1,992.080 Joch, mithin nahe an zwei Dritttheile seiner productiven Fläche umfaßt und durch diese seine ungeheuere Ausdehnung die betreffende Steuerquote zu einer unerschwinglichen Ueberbürdung steigert. Rücksichtlich der Hutweiten besteht noch das besondere Mißverhältnis das; in den genannten steierischen Nachbarbezirkcn (zwar gegen die Vorschrift des ß. 123 der Schätzungsinstruction, jedoch als wohl begründete Ausnahme) nirgends in derselben Gemeinde der Reinertrag der höchsten Weibenelasse den Reinertrag der niedrigsten Wiesenclasse erreicht, während dagegen in manchen Gemeinden der gegenüber liegenden Nachbarbezirke Krams die erste Weibenelasse im Reinerträge viel höher steht, als die letzte Wiesenclasse, eine Classirung, die weder durch die Instruction, noch durch die Localverhältnisse irgend gerechtfertiget erscheint. Dieß ist namentlich der Fall: Im Bezirke Neudegg: Im Bezirke Landstraß: Gemeinde Feistritz mit dem jochweiscu Reinerträge von Weide I. Classe mit 2 fl. 10 kr., Wiesen III. Classe 2 fl. 5. Gemeinde Piauze mit dem jochweisen Reinerträge von Weide I. Cl. mit 3 fl., Wiesen IV. Cl. 2 fl. 5 kr. Gemeinde Gradischa mit dem jochweisen Reinerträge von Weide I. Cl. mit 4 fl. 50 kr., Wiesen III. Cl. 3 fl. 55 kr. Gemeinde Landstraß mit dem jochweisen Reinerträge von Weide I. Cl. mit 4 fl. 5 kr., Wiesen III. Cl. 3 fl. 55 kr., IV. Cl. 3 fl. 25 kr. Gemeinde Ostrog mit deni jochweisen Reinerträge von Weide I. Cl. mit 4 fl. 20 kr., Wiesen III. Cl. 3 fl. 55 kr. Im Bezirke Gurkfeld: Gemeinde Scheuusche mit dem jochweisen Reinerträge von Weide (Einz. Cl.) mit 3 fl. 20 kr., Wiesen (III. Cl.) 2 fl. 5 kr. Gemeinde Großpudlog mit dem jochweisen Reinerträge von Weide (Einz. Cl.) mit 3 fl. 20 kr., Wiesen III. Cl. 2 fl. 5 kr. Die augenfälligen Cvntraste in den Schätzungsansätzen des Ackerlandes der genannten Nachbarbezirke werden auch durchaus nicht gemildert, wenn die Provinz Krain im Ganzen oder nach Kreisen mit ihren Nachbarn rücksichtlich der gegenseitigen Cataftral-Neinerträge dieser Cultur verglichen wird. Bei der Wichtigkeit des Acker¬ landes als Grundfeste des ganzen Landwirthschaftscomplexes erlauben sich die treu- gehorsamen Stände eine nähere Beleuchtung der dießfälligen Schätzungsresultate. Aus den Uebersichtstabellen 9 und 10 ergiebt sich nachstehende Zusammenstellung: — 41 — Nach Parallele 1 soll Krams theilweise so steriles und steiniges Ackerland, obschon es uni 604 Joch 1078 ^Klafter kleiner ist, als das durchaus fruchtbare Ackerland des blühenden Grazerkreises allein, doch nach dem Cataster einen Rein- Ertrag abwerfen, der den des Grazerkreises um 469.575 fl. 14-/4 kr. übersteigt, nach Parallele II findet ein ähnliches Mißverhältniß rücksichtlich des Laibacher und Adels- bergcr Kreises gegenüber dem Klagenfurter und nach Parallele III rücksichtlich des Neustädtler Kreises gegenüber dem Cillier- und Judenburger Kreise statt, wornach Krams Ackerland trotz des viel geringer» Flächenmaßes doch immer einen so bedeutend Hähern Reinertrag abwerfen soll, als die viel umfangreicheren Grundflächen seiner Nachbarn. Wie gerade die Neberschätzung des Ackerlandes am drückendsten in die un¬ entbehrlichsten Grundbedingnisse der physischen Existenz cingrcifen muß, erklärt sich durch die Ueberzeugung, daß nach obigen Catastralansätzen der Bewohner Krams sein unentbehrliches tägliches Brod um ein Viertel theuerer als der Bewohner des Grazer, und um die Hälfte theuerer als der des Judenburger Kreises dem Staate ver¬ steuern soll. - 42 — Auch die Ueberschätzung des krainischen Weinlandes, wie sie aus jenen Zusammenstellungen hervergeht, ist um so minder zu rechtfertigen, als gerade die im Cillier Kreise producirtcn Weine die gesuchtem und an Preisen höher stehenden sind, in großen Quantitäten nach Kram und insbesondere nach Laibach, wo fast ausschließlich nur steierische Weine consnmirt werden, reißenden Absatz finden, während von den minder beliebten Weinen des Neuftädtler Kreises kein Tropfen über die Landcsgrenze ausge¬ führt wird. Wenn schon die oben gegen einander gehaltenen Reinerträge des Wein¬ landes beider Länder jene gegen Kram so unbilligen Differenzen nachweisen, obschon bei den beiderseitigen Nachbargemeinden die Nachhilfe deS unmittelbar au den Landes¬ grenzen vorgenommeuen Gleichstellungs-Experimentes geltend gemacht und bemerkbar ist, so stehen jene Schätzungseontraste um so schroffer gegenüber, wenn weinbauende Gemeinden aus dein Innern der beiden Nacbbarkrcise — auf welche die Rückwirkung jenes Parificiruugs - Versuches sich nicht erstreckte, — einander entgegengestellt werden. So z B. ist in Steiermark im Bezirke Neukloster die vorzüglichste Classe des Wein¬ landes mit 18 st. 10 kr., im Bezirke Ober-Pulsgau mit 16 fl. 30 kr. in den be¬ rühmten Weingcbirgen Rittersberg und Schmitsbera Bez. Burg Feistritz mit 24 fl. angenommen. Diesen Bezirken gegenüber, deren Productions- und Berkäuflichkeits- vcrhältnisse die günstigsten sind, erscheint krainischerseits der Reinertrag des Wein¬ landes im entlegenen und verarmten Bezirke Krupp, Gemeinde Draschitsch mit 35 fl. von einer für die contribuirenden Producente» unheilvollen und ungerechtfertigten Höhe. Dieses entmuthigende Mißverhältniß wird aber auch rücksichtlich der beiden Nachbar¬ kreise nicht gemindert, wenn man sich durch Einsicht der Tabellen 9 und 10 die Ueber,zeugung verschafft hat, daß deni Cataster zu Folge das Weinland des Neuftädtler Kreises von seiner, dieser Cultur gewidmeten Grundfläche (15.059 Joch 348 s^Klstr.), die 686 Joch 1497 ^Master weniger zählt, als die gleicher Cultur gewidmete des Cillier Kreises (15.746 Joch 245 jQKlftr.), doch einen Reinertrag (220.775 fl. 47^ kr.) genießen soll, welcher den des Cillier Kreises (126.180 fl. 57'/4 kr.) um 94 594 fl- 50h§ kr. übertrifft, obschon jener nicht einen einzigen Namen aufzuweisen vermag, der im Weinhandel einen Klang und Zauber hätte, wie die im Cillier Kreise erzeugten Rittersberger-, Schmitsberger-, Braudtner-, Gonobitzer- und Viseller-Weine. Ebenso contrastirend steht sonach der jochweise Durchschnitts-Reinertrag deS ganzen Weinlandes im Neuftädtler Kreise mit 14 fl. 39'/4 kr. dem des Cillier Kreises mit 8 fl. 1 kr. gegenüber. Wenn, wie oben dargethau wurde, so nahe Nachbaren, wie die Bewohner der genannten Grenzbezirke beider Länder, nur durch ein schmales Flußbett getrennt, trotz der an der Grenzlinie versuchten Gleichstellung, noch immer eine so verschiedene Be¬ handlung erfahren, so stellt sich unwiderlegbar die traurige Gewißheit heraus, daß es dem stabilen Cataster in Krain durchaus nicht gelungen sei, die von dem Gesetze be¬ absichtigte Gleichstellung der Conlribuenten zu Wege zu bringen, indem Krain in. All¬ gemeinen, insbesondere aber der Neuftädtler Kreis, seinen Nachbarn gegenüber nebst der absoluten auch eine relative Ueberschätzung und resp. Ueberbürdung erlitten hat, die bei ziemlich gleichen Cultivations-Verhältnissen durch keinerlei in Krain besonders günstigen Umstand auch nur scheinbar erklärt, geschweige grundhaltig motivirt werden kann - 43 c) In Bezug auf die Zahlungsfähigkeit der Contribuenteu. Nur dort, wo das Resultat der Schätzung aus einer summarischen Bilanzirung der Ertragsfähigkeit des Bodens, der Absatzfähigkeit der Producte und daraus folgenden Zahlungsfähigkeit der Contribuenteu hervorging, kann angenommen werden, daß die entsprechende Ziffer der Gruudbesteuerung auf einer richtigen und practischen Basis beruhe. Geruhen Ew. Majestät Höchstvero väterlichen Blick auf den Zustand der meisten bäuerlichen Grundbesitzer dieses Landes, insbesondere des Neustädtler Kreises huldreichst zu lenken. Eine elende Hütte von Holz ist seine Wohnung, die mangelhafteste Klei¬ dung deckt seinen Leib, sein ganzes Leben ist ein Ringen zur Fristung eines kümmer¬ lichen Daseins; sein Viehstand ist von unzureichender Zahl mit spärlicher Fütterung, während sein verhältnißmäßig ziemlich großer Besitz an Ackergründen der nöthigen Düngung entbehrt. Er selbst ist ohne Betriebscapital und Barschaft; für seine Pro¬ ducte öffnet sich kein Markt. Der Absatz seiner Körnerfrüchte ist durch die unsere Märkte überschwemmende, von der geografischen Lage des Landes und dem Zollgesetze begünstigte Einfuhr aus dem Banat, aus Unteritalien und Südrußland gehemmt, der Absatz seiner Weine seit Aufhebung des Zolles gegen Steiermark durch die gesuchter» steirischen Weine erschwert und in den Preisen herabgedrückt, nicht zu erwähne» der nachtheiligen Folgen der Verzehrungssteuer, welche zwar zum Schutze des Producente» eingeführt, sich in Wirklichkeit doch zu seinem Nachtheile geltend machte und nur die Zwischenhändler bereicherte; für die Producte seines Waldlandes aber epistirt gar kein Absatzweg. Dieß siud die Elemente, in denen die Mehrzahl der Bauern des Neu¬ städtler Kreises sich bewegt. Die Wahrheit dieser Angaben müssen die amtlichen Or¬ gane der Provinz bestätigen und ein Blick auf die bei Todesfällen aufgenommenen gerichtlichen Jnventarien erhebt den kümmerlichen Vermögensstand seiner Grundbesitzer zur Evidenz. Diesen Contrast zwischen Productivität des Bodens und Absatzfähigkeit seiner Producte wohl einsehend und die eigenthümlichen Verhältnisse des Nenstädtler- kreises wohl beachtend, hat sogar die französische Zwischenregierung (1809 — 1813) die Steuerlast desselben im Jahre 1811 nm 348.562 Francs 24 Cent. (134.795 ft. 33-/4 kr. C. M.) vermindert und auf 684.211 Francs 50 Cent. (264.597 fl. 24 kr. C. M.) festgestellt, obschon der Neustädtler Kreis durch die Continentalsperre ausnahmsweise in die günstigsten, seither wieder erstorbenen Berkehrsverhältnisse ge¬ treten war, indem durch die Schließung der adriatischen Seehäfen der ganze Handel mit der Levante den Landweg eingeschlagen und großentheils seinen Zug durch den ehemaligen Karlstädter und Neustädtler Kreis genommen hatte. Nur der stabile Cataster wälzt diesem Kreise annuu, noch größere Steuerlasten zu, als selbst in jener Unglücksperiode die feindliche Machthabung, welche doch das nahe Ende ihrer Herrschaft voraussehen und daher trachten mußte, aus dem momen¬ tanen Besitze des Landes den größtmöglichen Gewinn zu ziehen. Die abnorme Forderung jeder Grundsteuergesetzgebung, daß von einem Grunde, der nur Naturalproducte abwirft, eine Abgabe im Gelde entrichtet werde, erscheint dort vollends unbillig, ja hart, wo die Möglichkeit der Productenverwerthung durch Geld nur bedingt oder gar nicht vorhanden ist. Letzteres ist ganz insbesonders mit — 44 - den Wald producten des NeustädtlerkrciseS der Fall. Im ganzen Neustädtlcr Kreise existiren — außer dem fürstlich AuerSperg'schen, aber nur auf den Holzbczug aus den eigenen Herrschaften basirten Gußwcrk in Hof und zwei unbedeutenden Glas¬ hütten — keine Fabriken und Gewerke, die einen größer» Holzconsumo erforderten, keine Städte — die größte: Neustadtl mit 1380 Seelen kann kaum für die nächste Umgebung in Betracht kommen — die einen Absatzwcg für Brennholz, (das vorzüg¬ lich und fast ausschließlich in den Waldungen dieses Kreises producirt wird) eröffneten und mithin zu einer Verwerthung des Productes die Möglichkeit böten: ja einigen Bezirken dieses Kreises namentlich dem Savensteiner, Gnrkfelder und Landstraßer muß sogar ihr ganzer Bedarf an Bau-, Werk- und Tischlerholz aus der Oberburgcr Ge¬ gend des Cillier Kreises durch Flößer zugeführt werden. Die nachstehende Vergleichung der Catastral-Reinerträge dieses von den ungünstigsten Verhältnissen beherrschten Kreises mit den beiden Kreisen Kärntens und den zwei Kreisen von Obersteiermark, denen durch einen großartigen Betrieb der Montan-Jndustrie, durch zahlreiche Fa¬ briken und volkreiche Städte und Märkte der Absatz ihres Holzes gesichert ist, wird das bestehende Mißverhältniß noch überzeugender darthun. Der ähnlichen Überschätzung halber ist auch das Weideland beigefügt worden. NeustädUcr Kreis . . . i Klagenfurter Kreis Kärnten ) Villacher Kreis , Brücker Kreis Steiermark f Judenburger Kreis Die dießfällige Parallele mit dem Cillier-Kreise ist bereits oben gezogen worden; der Marburger- und Grazer-Kreis aber stehen unter so exceptionell günstigen Ver¬ hältnissen, wie der Neustädiler unter exceptionell ungünstigen, daß eine Parallele zwi¬ schen letztem füglich nicht stattfinden kann. Im weitern Verfolge dieser Zusammenstellungen und mit Bezugnahme auf die Tabellen 9 und 10 dringt sich rllcksichtlich der Waldschätzungen und ihrer practischen Anwendung nachstehendes Ilebersichtstableau gewißermaßen von selbst auf: - 45 - Diesen Ansätzen zu Folge soll das Waldland des Neustädtler Kreises von einer Bodenfläche, welche sich nm 62.083 Joch 1516 f^s Klafter kleiner darstellt, als die des industriebelebten Villacher Kreises, einen Reinertrag realisiren, welcher den des Villacher Kreises nm 59.508 fl. 347, kr. übersteigt; jenes Waldland soll von einem Flächenmaße, welches um 415.036 Joch 1016 s/s Klafter, mithiu nahe an zwei Dritt- theile weniger zählt, als das des gewerkceichen Judenburger- und Bruckerkreises zu- sammengenommcn, doch nach den Ansätzen des stabilen (Katasters eine Jahresrate genießen, welche den summirten Reinertrag jener beiden Kreise um 32.332 fl. 40'/, kr. übersteigt. Würden diese Ansätze des stabilen Catasters nicht so unendlich ferne von der Wahrheit abirrcn, so müßte der Neustädtler Kreis die unerschöpflich^ Schatzkammer, das Depot und der Stappelplatz für den binuenländischen und überseeischen Holzhandel sein, wovon er doch in der That das bare Gegentheil ist. Der gleiche Maßstab waltet folgerichtig rücksichtlich der gegenseitigen Steuerquoten ob und bietet mit Hinblick auf die gegenseitig so sehr kontrastirenden, den Holzabsatz bestimmenden Verkehrs- und Jndnstrievcrhälmisse ein für den Neustädtler Kreis um so unheilvolleres Resultat dar. — 46 - Abgesehen davon, daß vieles sogenannte Waldland in die Kategorie der Ge¬ strüppe gehört — eine Rubrik, die unbegreiflichcrwcise im Cataster für Krain gar nicht existirt — und angenommen selbst, daß die Ertragfähigkeit des Waldbodens in ein¬ zelnen Fällen dem vom Cataster für jedes Jahr als schlagbar festgestellten Holzquan- tnms entspreche, so wird doch in Wirklichkeit (wie der K. 129 der Schätzungs-Instruc¬ tion ausdrücklich bedingt) die angesetzte Klafterzahl nicht gefällt, geschweige verkauft, weil es eine noch immer unbeantwortete Frage bleibt, deren glückliche Lösung die Wald¬ besitzer des Nenstädtler Kreises gerne mit einer Prämie belohnen würden, auf welchem Wege der Absatz ihres Brennholzes in der vom Cataster angenommenen Ausdehnung zu bewerkstelligen möglich sei? Das Beispiel der Religionsfonds-Herrschast Landstraß, welche als Walddomaine einen großen Ruf genießt und als Staatsgut eine allseitig unbefangene Prüfung zuläßt, dient als Belege für die erwähnten Verhältnisse. Au¬ thentischen Erhebungen zu Folge hat diese Herrschaft von ihrem gesummten Wald- bcsitze, dessen jährlicher Reinertrag sich nach dem stabilen Cataster auf 7.981 fl. 20^ kr. belaufen soll, in den Jahren 18.88 bis 1843 nur jährliche Holzverkänfe realisiren können, die zwischen dem Minimum mit 525 fl. 43 kr. (im Jahre 1843) bis zu dem Marimum mit 1379 fl. 1 kr. (im Jahre 1841) variren, und nach dem sechsjährigen Durchschnitte alljährlich 829 fl. 3'/g kr. abwerfen. Dagegen beträgt die Steuerquote ihres Waldlandes 1419 fl. 20^ kr. und der systemisirte Unterhalt des Forstpersonals 900 fl. Die Vertröstung auf eventuelle Fälle der Zukunft kann aber durchaus nicht rechtfertigen, daß schon in der Gegenwart der Ertrag eines Productes besteuert werde, dessen Verwerthung erst eine mögliche Zukunft in problematische Aussicht stellt. Der dießfälligen Steuerquote gegenüber, die seine wirkliche Waldrente meistens bedeutend, oft sogar um das doppelte übersteigt, wird der Waldbesitzer des Neustädtler KreiseS insolvent bleiben müssen, und wenn ihm nicht durch die huldreiche Gnade und Gerechtig¬ keit Ew. Majestät die so dringende Abhilfe allergnädigst bewilliget wird, in vielen Fällen kein anderes Nettungsmittel finden, als sich seines EigenthumS an Wald gänzlich zu entfchlagcn und so den sactischen Beweis zu liefern, wie wenig es dem stabilen Cataster in Krain gelungen ist, die wohlwollende und väterliche Intention des Aller¬ höchsten Gesetzgebers „Aufmunterung der Landcscnltnr und möglichste Beförderung ihrer heilsamen Fortschritte" (Patent vom 23. December 1817) zu verwirklichen. Es ist zur theilweisen Rechtfertigung der maßlosen Mehrbesteuerung des ganzen Landes und insbesondere des Neustädtler Kreises gegen früher übrigens vor¬ gebracht worden, daß bis zum 1. Octobcr 1843 eine große Grundfläche des Landes und namentlich jenes Kreises (zusammen nahe an 300.000 Joch) unbcstenert geblieben. Dieser Fall hat aber gewiß nicht nur in Krain, sondern auch in den benachbarten Provinzen Kärnten und Steiermark, und vielleicht im größer» Maßstabe stattgefunden, und dock> wurde diesen beiden Nachbarprovinzen eine bedeutende Stcuerverminderung zu Theil. Uebrigens basirte sich in Krain die frühere Steuerfreiheit dieser Gründe auf die von der Josephinischen Steuerrcgnlirung ausgesprochene Anerkennung ihrer sactischen Ertragslosigkeit, wodurch sie der unproductiven Bodenfläche gleichgehalten wurden. Diese Eigenschaft jenes Grundcomplexes hat sich seither nur rücksichtlich ein« - 47 - zclner Theile günstiger gestaltest rücksichtlich des Ganze» aber unverändert erhalten. Kann nun den feststehenden Grundsätzen deS Catasters gegenüber eine fernere gänz¬ liche Steuerbefreiung solcher Gründe füglich nicht angesprochen werden, so dürste doch die Nothwendigkeit ihrer Classirung in die geringsten Glasten der entsprechenden Ka- thegorien — meistens Weide- und Waldland — augenscheinlich sein. Bei den so vielfältigen Abstufungen dieser Culturcn bis hinab, wo sie sich der absolut unproduc- tiven Grundfläche anschließen, kann aber Gerechtigkeit in die Classirung nur dann stattfinden, wenn die angenommene Anzahl der Glasten der Mannigfaltigkeit der Ab¬ stufungen entspricht. Daß diese gerechte Classirung in Kram gar nicht möglich war, wird eben durch die hier angenommene, unzureichende Classenzahl deutlich; denn während (laut Reinertragsausweisen sub 11) in den Nachbargemeinden des Cillier Kbeises die Hochwälder mit 8 bis 13 (Hauptclassen mit Unterabtheilungen) die Nieder¬ wälder und Weiden mit 3 Glasten erscheinen, gibt es in den Grenzgemeinden des Reustädtler Kreises für Hochwälder nur 3, für Niederwälder und Weiden nur 2 Glasten, wodurch es eben bei den bisher »»besteuerten Parzellen geschah, daß die dem unproduktiven Boden zunächst stehende Weideclasse selbst mit dein Minimum in Kram im jochweisen Reinerträge von 29 kr., in Steiermark dagegen nur mit 15 kr., ein Niederwald schlechtester Beschaffenheit in Krain mit 16 kr., in Steiermark dagegen nur mit 1'/. daß das kaiserl. Ministerium in der nächsten Neichsrathssession eine Finanzvorlage für die Regulirung der Grundsteuer auf eine für alle Königreiche und Länder Oesterreichs ebenmäßigen gerechten Grundlage, wodurch der seit der Einführung deS stabilen Catasters dem Herzogthume Krain auferlcgten unverhältnißmäßigen Grund- bcsteuerung ein Ende gemacht werde, vorlege. Zur Verfassung dieser Petition werde ein Comitst von fünf Mitgliedern mit dem Auftrage, selbe ehethunlichst dem Landtage vorzulegen, bestellt. Die Petition ist durch eine Deputation von drei Mitgliedern des Landtages Seiner Majestät dem Kaiser zu überreichen." Wenn ich einen solchen Antrag zu stellen mich unterfangen habe, so geschah dieses nicht, als hätte ich das Bewußtsein, daß ich im Staude bin, alle Motive und Daten für diesen wichtigen, solgeschweren Antrag vorzubringen. Es geschah dieß aus meiner Liebe zum Baterlandc, die gewiß jeder der Herren Abgeordneten gleich mit mir im Herzen trägt; es geschah, weil die Session bereits bedeutend vorgeschritten ist, und von einer anderen vielleicht competenteren Seite ein solcher Antrag nicht gestellt worden ist. Ich betrachte diesen Antrag nicht als die schließlich formutirke Bitte des Landtages in dieser Beziehung; ich will damit nur eine Anregung gemacht haben, indem ich wohl weiß, und darauf mit vollen! Grunde vertraue, daß der -allgemeine Patriotismus des ganzen Landtages unseres Landes, und insbesondere jener Männer, welche mit den Kenntnissen ausgerüstet in das Comite, welches dafür gewählt werden sollte, oder überhaupt jedes Comite, welches diesen Gegenstand zu behandeln haben wird, daß Mangelnde in meinem Anträge und an der Motivirung ersetzen werden, da meine Erfahrungen in dieser Beziehung nicht auSreichen. In dieser Rücksicht werde ich daher in meinem heutigen Vortrage auf das Allernothwendigste mich be¬ schränken. Ich werde nur die zunächst liegenden Gründe, welche mir jedoch schon sehr schlagend erscheinen, für die Begründung meines Antrages, anführen und überlasse das Andere der Berichterstattung darüber. Mich unterstützt aber auch das, was schon voran geschehen ist. Mehrere Herren Reichsraths-Abgeordnete aus diesem Lande haben die Stimme gegen die Steuer- crhöhung erhoben; im Herrenhause hat der hochverehrte Graf Auersperg diese Steuer¬ erhöhung rücksichtlich unseres Landes ganz offen mit jenem Namen bezeichnet, welchen sie in diesen Verhältnissen verdient. — 55 — Indem ich mich daher auch auf alle diesbezüglichen Vorträge, indem ich über¬ zeugt bin, daß dieselben jedem der Herren Abgeordneten im Landtage noch als lebende Worte vorschweben, berufe, fühle ich mich jedoch verpflichtet, im Allgemeinen und ins¬ besondere zuerst in formeller Beziehung meinen Antrag zu begründen. Die formelle Begründung bezieht sich dahin, ob ich berechtiget war, im Sinne der Landes-Ordnung einen solchen Antrag zu stellen. Der ß. 19 der L. O. sagt: „Der Landtag ist berufen, zu berathen und Anträge zu stellen über kundgcmachte allgemeine Gesetze und Einrichtungen, bezüglich ihrer besonder« Rückwirkung auf das Wohl des Landes". Das Finanzgesetz ist Gesetz, wie ein anderes, und cs hat eine außerordentliche und drückende Rückwirkung auf unser Land. Wenn cs nun dem Landtage gestattet ist, dirccte Anträge über solche allgemeine Gesetze, hinsichtlich der Rückwirkung auf das Land zu stellen, so versteht cs sich wohl, daß demselben Petitionen gestattet sind. Daß ick ich aber für die Ueberreichung der Petition einen besonders feierlichen Modus vcrgeschlagcn, daß ich gemäß Z. 41 der L. O. auf eine Deputation hingcdeutet habe, hat darin seinen Grund, daß diese Deputation Seiner Majestät dem aüergnädigsten Herrn und Kaiser die vollste Ergebenheit und die unwandelbare Loyalität des Landtages, und die Versicherung der gleichen Gefühle des ganzen Landes mit lebendigen Worten ausdrückl, wenn gleich wohl der Landtag mit einer Bitte vor die Stufen des Thrones kommt, wenn er einen begründeten, gerechten Abbruch von der allgemeinen Steuererhöhung verlangt. (Bravo, Bravo) Es geschah die Beantragung dieses ModuS deßhalb, daß diese unvergleichlich wichtige Frage so entsprechend und wahrheitsgetreu durch münd¬ lichen Ausdruck unterstützt werde, damit für die Leiden unseres Landes in der Gnade des Monarchen, in der Einsicht des Ministeriums und der gesetzgebenden Factorcn endlich eine Erleichterung eiutreteu möchte. (Lebhafter Beifall.) Aber nicht bloß formell war ich berechtiget diesen Antrag zu stellen, wir haben auch so viele materielle Gründe dafür, daß ich mit Zagen an die Arbeit gegangen bin, aus jenem Materiale, welches in der Vergangenheit vorbereitet worden und in den bezüglichen Verhältnissen massenhaft liegt, zu einer flüchtigen Motivirung das Wichtigste hervorzuheben. Weit sei es von mir, Scheingründe oder unrichtige Thatsachen anzuführe», ich bedarf deren nicht, weil ich nur zu sehr fürchte, daß ich der triftigsten Gründe welche übergehen werde. Wenn ich einerseits die Nothwendigkeit der Bedeckung der Staatsbedürfnisse und ferner anerkenne, daß die vielen gegen Oesterreichs Bestand gerichteten Angriffe in der Vergangenheit, und die dagegen gekehrten Kriegsanstalten für die Erhaltung der Monarchie ohne Verschulden der österreichischen Regierung die österreichischen Finanz-Verhältnisse in eine sehr bedenkliche Lage gebracht haben, so kann ich auf der andern Seite jedoch mein Bedauern darüber nicht unterdrücken, daß die österreichische internationale Politik, namentlich vor dem Jahre 1848, durch die Unterdrückung der freiheitlichen Regungen am ganzen Eontineute so ungescheut für die Finanzlage des Vaterlandes allwärts Subsidien und Opfer verschwendete, durch welche das Vaterland uni seine nothwendigsten Kräfte gebracht worden ist. Ich kann nicht mein Bedauern - 56 — darüber unterdrücken, daß in 30 Fricdensjahren die Schuld von 400 Millionen, über eine Milliarde hinauf gekommen ist, anstatt daß man die Zeit benützt hätte, diese herabzumindern. Ich kann mein Bedauern darüber nicht zurückhalten, daß man die letzten Jahre bis zum Wiederaufgange der Sonne der Freiheit in Oesterreich durch eine kostspielige auf unnatürliche Unifcrmirung und Centralisation gerichtete Verwaltung einen unzweckmäßigen Aufwand und unerschwingliche Staatsbedürfnisse geschaffen hat, zu deren Bedeckung gegenwärtig die edelsten Kräfte des Volkes in Anspruch genommen und anderen Zweigen entzogen werden. (Lebhaftes Bravo.) Es liegt nicht im Charakter unseres Volkes, es liegt nicht im Charakter des Landtages und auch nicht in dem meinigen einen Schmerzensschrei für nichts und nichts zu erheben; unser Land hat geschwiegen, es hat alle Steuerregulirungen ohne Murren und mit Geduld ertragen, bis einmal ein Zustand eingetreten ist, wo sich die Un¬ fähigkeit der Tragung dieser Lasten allerwärts gezeigt hat. Wir haben neuerlich bei der Besprechung der Frage hinsichtlich der Jncammerirung und Revindicirung des Provinzialfondes aus der ausgezeichneten Motivirung vernommen, wie opferwillig un¬ sere Stände das Hab und Gut unseres Landes stets auf den Altar des größern Vaterlandes über Anforderung der Landesfürsten hingegeben haben. Wir haben leider auch vernommen, daß dafür in dieser Beziehung ihnen das nicht geworden ist, was zu erwarten gewesen. (Heiterkeit.) Rein steht das Blatt der Geschichte hinsichtlich der Steuerprästirnng in un¬ serem Vaterlande; kein schwarzer Fleck ist darauf; keine Steuerverweigerung, keine Revolte, kein Aufstaud steht darauf verzeichnet, und das, meine Herren! ermuthigt mich heute, daß ich ein ernstes Wort gegen die ungerechte Steuerüberbürdung erhebe (lebhafter Beifall), indem dieses Wort, das heute und zukünftig in dieser Richtung fällt, oder schon gefallen ist, als der wahrste Ausdruck der Sorge fürs Vaterland im Einzelnen ist, welches kleine Vaterland ein wichtiges Glied des gesammteu Staats¬ körpers ist. (Lebhaftes Bravo.) Solange Zeit die Steuerregulirungen nur das Erträgniß in äußerstem Maße in Anspruch nahmen, hat das Land, haben die Landstände es stillschweigend ertragen; als aber das Capital durch Einführung des stabilen Catastcrs auf eine bedenkliche Weise in Angriff genommen worden, da haben es die für die Wohlfahrt des Landes redlich besorgten Stände für ihre Pflicht gehalten, in vielen Vorstellungen, in vielen Einwürfen, in vielen Landtagsbeschlüssen und Gesuchen, ihr Gegengewicht gegen eine solche Besteuerung einzulegen. Sie haben am 26. Juni 1839, am 11. Juli 1840, am 22. März 1841 solche Schriften an Seine Majestät überreicht. Ganz besonders aber fühlten sich die Stände damals zu einer Protestation berufen, als durch den stabilen Cataster eine so unverhältnißmäßige Steuer-Mehranlage auf das Land gedrückt wurde; da haben sie im Jahre 1844 eine Petition an Seine Majestät den Kaiser nut einer solchen Entschiedenheit,>> mit einer so unifangreichen, Alles umfassenden Darstellung der Ueberbürdungsverhältnisse überreicht, daß ich heute nichts besseres weiß, als die wichtigsten Punctc aus derselben zu nehmen, und damit meinen heutigen Antrag nach so vielen Jahren wieder zu moliviren. (Ruf: sehr gut.) — 57 — Diese Schrift verdanken wir dem Patriotismus und der ausgezeichneten Feder des hochverehrten Herrn Grafen von Auersperg, welcher auch heute in unserer Mitte sitzt, und gewiß den Faden wieder dort aufnehmen wird, wo er ihn gelassen hat. (Bravo! Bravo! Bravo!) Ich kann mich nicht enthalten, meine Herren! den Eingang dieser Schrift Ihnen wörtlich vorzutragen: Dieser lautet: „Eure Majestät! Die treugehorsamen Stände des Herzogthums Krain haben auf dem letzten Landtage am 11. Sept. v. I., d. i. 1843, bei Vernehmung des a. h. Grundsteuer- Postulats, welcher in Folge der Umlage des stabilen Catasters, die bisherige Stcucr- guote dieser Provinz von 535.731 fl. 11^ kr. auf 682.547 fl. 34 kr, mithin um 146.816 fl. 22'/4 kr. steigerte, zu ihrem tiefen Schmerze zum erstenmale jene Bereit¬ willigkeit in Annahme des a. h. Postulats, welche ihre bisherigen Landtage charakteri- sirte, nicht an den Tag legen können und sich in ihrem Gewissen aufgefordert gefühlt, vor den Augen seiner geheiligten Majestät und des ganzen Landes, dessen Steucr- interessen zu vertreten sie gesetzlich berufen sind, sich bezüglich ihrer Mitwirkung und Zustimmung zu einem Besteuerungssystem ausdrücklich zu verwahren, welches auf un¬ haltbarer und unsicherer Basis beruhend, in seiner Ausführung den gänzlichen Ruin der Contribuenten unausbleiblich nach sich ziehen muß." Meine Herren! so haben die Stände des Landes Krain gesprochen; wir Vertreter des Volkes, die wir die Leiden des Volkes nicht minder sehen und kennen, werden nicht weniger offen, nicht weniger entschieden, insbesondere, nachdem noch zwei außerordentlich mitdrückende Momente, daß seit jener Zeit so viele neue Steuer¬ gattungen ins Land gekommen sind, und daß im letzten Reichsrathe und durch die Sanction Seiner Majestät des Kaisers eine so bedeutende Erhöhung der directen Steuern uns aufgelegt wurde, dazu traten, über die Steuerbedrückung unsere Stimme der Besorgniß und die Bitte um Abhilfe erheben! (Bravo!) Für wahr, wenn man alle diese Mißverhältnisse in der Besteuerung ins Auge faßt, so muß man ohne weiters überzeigt sein, daß eine Abhilfe unserem Vater¬ lande dringend nothwendig ist, wenn nicht die Steuercontributionskraft vollständig erschöpft werden soll, da nunmehr vorzüglich nur außerordentliche Mittel, als: Exccu- tiouen, Sequestrationen der Realitäten und des tunäus instruotus, zur Steuer¬ einbringung führen, daß die Realitäten nach einander der Regierung gewissermaßen in die Hände fallen, und die Besitzer darauf nichts anders als Arbeiter sind. (Lebhafter Beifall, Rufe: sehr wahr!) In dieser Schrift nun, welche ich erwähnt habe, hat der einstige Landtag, rosp. der Verfasser desselben, die Betrachtung darüber aufgestellt, wie das Mißvcr- HLltniß der Grundbesteuerung in unserem Laude sowohl in absoluter als in rela¬ tiver Beziehung vorhanden ist. Diese Schrift verdient volle Glaubwürdigkeit, weil die Thatsachen, welche in derselben enthalten sind, nicht mit Emsigkeit, Absichtlichkeit und Vorsichtlichkeit gesucht 58 worden sind, sondern weil sic so ausgenommen worden sind, wie sie sich allerwärtS von selbst leicht ergaben. Es ist eine absolute und relative UeberschLtzung hinsichtlich des Reinertrages unserer Gründe erwiesen, und weil der stabile Cataster eben auf den Reinertrag basirt ist, so ist die Ueberbürdunz mit der Grundsteuer von selbst erklärlich. Die absolute Ueberschätzuug erweist sich aus folgende Art: Es ist im Pa¬ ragraph 192 der Instruction hinsichtlich der Catastral-Reinertrags-Erhebungen aus¬ drücklich anbefohlen, daß bei Bestimmung des Reinertrages auf Verpachtungen, ge¬ richtliche Schätzungen und Verkäufe Rücksicht zu nehmen ist. Wenn die Verpachtungen auch nicht gerade die untrüglichsten Werthmesser des Realitätenertrages sind, so sind sic doch in Rücksicht besten, daß der Pächter einen Pachtschilling ohne andere weitere Lasten zu bezahlen hat, doch ein bedeutend verläßliches Mittel um den Werth einer bezüglichen Realität, und die Größe des Ertrages zu ermessen. Nun hat man mehrere solche Verpachtungen in Betracht genommen und daraus das Resultat gefunden, daß der Reinertrag nach dem Cataster, hinsichtlich der Pachtschillinge dieser in Betrachtung gestellten Realitäten, zweimal, ja dreimal höher, als der jener Reute aus den Pachtverträgen, aufgestellt worden ist. Daraus ergibt sieb, daß nicht 17^/g//g, was das Percent der Grundsteuer war, hinsichtlich dieser Realitäten gilt, sondern daß das Percent sich aus 41'^, ja sogar auf 82^/zo hinauf steigerte, so, daß nicht 17',^ "/o Grundsteuer vom Rein¬ erträge, sondern 41 und 82°/, genommen werden; dieses gilt vorzüglich hinsichtlich der Waldungen und Weiden. Ebenso hat es sich bei dem Vergleiche des angenommenen Cataster-Rein- crtrages gegenüber den gerichtlichen Schätzungen, welche doch als behördliche Werth¬ und Ertragsbemessungen Glauben verdienen, gezeigt, daß der Reinertrag 4mal höher angenommen worden ist, als die gerichtlichen Schätzungen desselben ergaben, und daß eS sich ergibt, daß nicht 17 "/„, sondern 28 und 29"/,, von den bezüglichen Realitäteu an Grundsteuer abgeliefert werden muß. Die Verkäufe endlich ergeben dasselbe Verhältnis/. Die Verkäufe sind ver¬ möge ihrer Stipulationen zwischen Käufer und Verkäufer, wenn man die Identität der Gründe, welche im Verkaufe stehen und deren Catastral-Reinertrag erhoben werden soll, constatirt, wenn man Gebäude und k'unäus instruotus abrechnet, fast das un¬ trüglichste Werthzeichen, und da hat es sich ergeben, daß bei jenen Realitäten, die man im Vergleich stellt hinsichtlich des Verkaufes und des daraus sich ergebenden Reinertrages, und des angenommenen Reinertrages nach dem stabilen Cataster, daß nach demselben der Reinertrag 3mal höher angenommen worden ist, und daß 34 und 60 "/o, nicht 17 "/g der Grundsteuer aus dieselben fällt. Es sind auch andere allgemeine Betrachtungen in dieser Schrift ausgestellt worden, welche sich eben aus dieser unverhältnißmäßigen Besteuerung ergaben; so z. B. daß viele Realitäten von Len Besitzern verlassen worden sind, weil die jährliche Steuer so hoch fast, wie der Realitätenwerth und daher unerschwinglich war. Es ist ein Beispiel aus dem Bez. Gurkfeld, Gemeinde Zirkle, darin angeführt, wo Jemand eine Realität um 8 fl. erkauft hat und jährlich 7 fl. 34 kr. Steuer bezahlen mußte. — 59 (Heiterkeit, Bewegung.) Eiu anderer Fall, wo die Realität um 13 fl. 13 tr. gekauft wurde, und deren Grundsteuer 12 fl. 45 kr. betrug. Ein dritter Fall, wo die Rea¬ lität um 12 fl. erkauft wurde, und die Steuer 7 fl. betrug, und so viele dergleichen Beispiele, namentlich in Unterkrain. Aber nicht bloß die absolute Ueberschätzung ist erwiesen, und ist bei der Grund- besteucrung in Kram vorhanden, sondern auch die relative Ueberschätzung zeigt sich auf eine so auffallende Weise, daß man kaum begreifen kann, wie eine relative Ueber¬ schätzung namentlich im Verhältnisse der Länder Krain, Kärnten, Steiermark sich zum unberechenbaren Nachtheile unseres Landes bis heute erhalten konnte. Das Land Krain hat nach dem provisorischen Cataster 535.731 fl. 11°''/, kr. au Grundsteuer jährlich gezahlt, nach dem stabilen Cataster mußte es um jährliche 146.816 fl. 22'/z kr. mehr bezahlen, während dem das Land Kärnten eine Abmiude- rung im Betrage von 152.150 fl. (!) in seiner Grundbesteuerung erfuhr, und in Steiermark dieselben auch um 131.550 fl. erniedrigt wurde, sodaß bei Vergleichung des Verhältnisses vor und nach dem stabilen Cataster zwischen Krain und Kärnten, wenn der Mehrbetrag von Krain mit 146.816 fl., und der Minderbetrag von Kärnten mit 152.150 sl. summirt wird, sich ein Mehrbetrag der jährlichen Grundbesteuerung Krams gegenüber Kärnten, um mehr als 300.000 fl. ergibt, was in den abgelauscnen 20 Jahren 6 Millionen ausmacht. (Sensation ) Meine Herren, was hätten wir mit 6 Millionen hinsichtlich der landwirth- schaftlichen , der industriellen und anderer Bildungsschulen, der nothwendigen Huma- nitäts- und anderen Anstalten im Lande unternehmen können?!-- Warum müssen wir jetzt in jeder Beziehung so sparsam sein? (Lebhafter Beifall im Hause und im Zuhörer- raume.) — Warum müssen wir nach allen Seiten hin uns so enge halten, daß wir die Aufgabe der Bildung, des Fortschrittes, der Humanität, der Freiheit nicht lösen können?! (Bravo! Bravo!) — wir sind erschöpft, wir können uns nicht helfen, und sind am Rande unvergleichlicher Landescalamität, wenn wir nicht im Stande sind, durch diesen Landtag die Gnade des Monarchen, die Einsicht der Regierung und der gesetz¬ gebenden Factoren zu einer endlichen Erleichterung zu erreichen. (Lebhafter Beifall, Ruse: Sehr gut! im Hause und Zuhörerraume.) Wenn man noch weiter in Betracht zieht, wie diese Stcuererhchung im Laude selbst sich dargestellt hat, so wird man sich darüber wundern, daß nach dem stabilen Cataster der frühere Laibacher Kreis allein mehr Lasten an Grundsteuern zu erschwingen hatte, als früher das ganze Land. Nach dem provisorischen Cataster war das Land Krain mit dem Reinerträge von 1,063 670 fl. und der Grundsteuer von 535.731 fl. angenommen , und nach dem stabilen Cataster mit dem Reinerträge von 3,838.130 fl. und Steuer von 682.547 fl. Der Laibacher Kreis war früher mit dem Reinerträge von 433.273 fl. und nach dem stabilen Cataster mit dem Reinerträge von 1,278.961 fl., also gegenüber dem frühern LandeSreinertrage von 1,063.670 fl. um 215 291 fl. Reinertrag höher, als früher das ganze Land Krain augesetzt. Ich kann mich nicht enthalten, anch noch einige speciellen Besteuerungs-Ver¬ hältnisse nach dem stabilen Cataster zwischen Krain, Kärnten nnd Steiermark anzuführen: 60 Der ganze productive Boden Krams im Flächenmaße von 1,654.866 Joch 120HMftr. ist mit einem Reinerträge von 3,838.130 fl. angenommen, und zahlt an Steuerquote 682.547 fl., so daß auf e i n Joch productiven Boden ein Reinertrag von 2 fl. 19'/^ kr. und die Steuer mit 24ch^ kr. entfallt. Kärnten hingegen, welches mit dem Flächenmaße von 1,594.996 Joch 437 UMftr., also um nicht viel Joch schwächer im Flächenmaße angenommen wird, bezahlt bei einem Reinerträge von 2,530.441 fl., an Steuerquote 449.996 fl., — der Reinertrag ist daher 1 fl. 35 kr. und die Steuer nur 17 kr. pr. Joch. Und doch welcher Unterschied der Productivät ist zwischen Kram und Kärnten! Wie viel fruchtbarer ist Letzteres! Wenn man nun die Nachbarkreise von Krain und Steiermark: Neustadtl, Cilli, in Betracht zieht, so ergibt sich, daß der Neustädtler Kreis mit 704.754 Joch Flächenmaß mit einem Reinerträge von 1,842.090 fl., mit der Steuerquote nach dem Cataster mit 327.585 fl., daher mit einem Reinerträge von 2 fl. 36 kr. pr. Joch und mit einer Steuer von 27^ kr. pr. Joch nach dem stabilen Cataster aufgenommen wurde, während der Cillier Kreis mit 631.242 Joch mit einem Reinerträge von 1,398.546 Gulden und mit einer Steuerquote von 248.707 fl., daher mit einem Reinerträge von 2 fl. 13 kr. und mit der Steuer von 23^ kr. pr. Joch erscheint. Wenn man noch die Nachbarbezirke ins Auge faßt, den Bezirk Gurkfeld in Krain, und den Bezirk Lichtenwald in Steiermark, so ergibt sich, daß Gurkfeld mit 38.513 Joch Flächenmaß, mit einem Reinerträge von 151.757 fl. eine Steuerquote nach dem Cataster mit 32.322 fl. zu entrichten hat, und daß der Reinertrag pr. Joch mit 4 fl. 42 kr. kommt, und die Steuer 50'/4 kr. beträgt. Der auf der andern Seite der Save gelegene Bezirk Lichtenwald ist mit dem Flächeninhalte von 15.723 Joch mit dem Reinerträge von 31.194 fl. mit der Steuer¬ quote von 5.547 ft. nur mit dem Reinerträge pr. Joch mit 1 fl. 58'/4 kr. und die Besteuerung mit weniger als der Hälfte, nämlich nur mit 21 kr., angesetzt. (Bewegung.) Gestatten Sie mir, meine Herren, noch einige schlagenden Parallelen zu ziehen, u. z. aus den einzelnen Nachbargemeindeu und Hanptculturen mit Benützung der Reinertrags-Ausweise, wie die Commission sie entworfen hat. Die Gemeinde St. Ruprecht im Bezirke Neudegg wird mit einem Reinerträge von Einem Joch Acker mit 19 fl. 15 kr. und die Gemeinde St. Leonhard des Bezirkes Pragwald in Steiermark mit 6 fl. 25 kr., und die Gemeinde Arch des Bezirkes Gurkfeld in Krain von 1 Joch Wiesen mit 15 fl. 40 kr., und die Gemeinde Artitsch im Bezirke Rann in Steier¬ mark nur mit 5 fl. 50 kr., also nur mit einem Drittel des Obigen, die Gemeinde Rauno, Bezirk Gurkfeld in Krain von 1 Joch Weingarten mit 32 fl. 40 kr., die Gemeinde Kapellen, Bezirk Rann in Steiermark mit 9 fl. 55 kr. (Bewegung) die Gemeinde Groß-Dollina im Bezirke Landstraß in Krain von Hutweiden mit 4 fl. 15 kr. und die Gemeinde Sremnitz im Bezirke Reichenburg in Steiermark mit 1 fl. 5 kr. im stabilen Cataster angenommen. (Bewegung.) Welche Wirkung die hier ersichtlichen Differenzen im Reinerträge bei ihrer practischen Anwendung auf die Besteuerung ansüben, wolle man aus folgenden darüber aufgestellten Betrachtungen heraussehen: — 61 — Wenn ein und derselbe Acker aus 4 Joch I. Classe bestehen würde, so würde derselbe in Krain, Bezirk Neudegg, Gemeinde St. Ruprecht, nach dem Cataster von einem Reinerträge von 77 fl. eine Steuerquote von 13 Gulden 41 kr., in Steier¬ mark, Bezirk Pragwald, Gemeinde St. Leonhard, aber von einem Reinerträge von 25 fl. 40 kr. nur eine Steuerquote von 4 fl. 33 kr. zu zahlen haben; eine Wiese von 5 Joch I. Classe würde in Krain, Bezirk Gurkfeld, Gemeinde Arch, von dem Cataster-Reinertrage 78 fl. 20 kr. eine Steuerquote vou 13 fl. 55^ kr. zahlen müssen, in Steiermark, Bezirk Rann, Gemeinde Artitsch, mit dem Reinerträge von 29 fl. 10 kr. nur eine Steuerquote von 5 fl. 11'/, kr.; ein Weingarten von 3 Joch I. Classe würde in Krain, Bezirk Gurkfeld, Gemeinde Rauno, von einem Reinerträge von 98 fl. eine Steuerquote von 17 fl. 25"/, kr. bezahlen, und in Steiermark, Be¬ zirk Rann, Gemeinde Kapellen, von einem Reinerträge von 29 fl. 45 kr. nur eine Steuerquote 5 fl. 17?/, kr.; eine Waldrealität aus 10 Joch Hochwald, und 10 Joch Niederwald und 5 Joch Weide, sämmtlich I. Classe, würde in Krain, Bezirk Land¬ straß, Gemeinde Groß-Dollina, von dem Reinerträge von 30 fl. 45 kr. eine Steuer¬ quote von 5 fl. 28 kr., und in Steiermark, Bezirk Reichenburg, Gemeinde Sremnitz, von dem Reinerträge von 10 fl. 37"/, kr. eine Steuerquote von 1 fl. 53'/, kr. bezahlen. Ich will nicht den h. Landtag mit weiteren Anführungen aus besagter, ohne¬ hin gewiß dem Comitv vom hochverehrten Herrn Verfasser Grafen Anton v. Auers¬ perg vorzulegenden Schrift ermüden, soviel aber dachte ich jetzt anführen zu müssen, damit man sieht, wie gerecht unsere Klagen über Steuerüberbürdung sind. (Bravo! Bravo!) Ich halte jedoch dafür, daß, nachdem ich die directen Steuern im Allgemeinen als unverhältnißmäßig und als drückend bezeichnet habe, daß ich auch hinsichtlich der anderen directen Steuern einiges zum Beweise anführe. Was die Hausclassensteuer betrifft, so ist dieselbe jetzt in 12 Classen gctheilt. Nun, diese Einteilung in 12 Classen entbehrt einer gerechten Grundlage, eines gleichen Maßstabes. So werden die Wohnungsbestandtheile von 1 bis 3 mit 70 kr. und von 30—35 mit 63 Gulden besteuert. Da ist ersichtlich, daß namentlich die großen Gebäude gegenüber den kleinen übersteuert sind. Sowohl der Großgrundbesitzer, als der Besitzer überhaupt, der eine Wohnung für sich hat, für seine, vielleicht sehr zablreiche Familie, für seine Dienstboten, welche ihm die Geschäfte besorgen, für die Aufbewahrung der Feldfrüchte, befinden sich in der traurigen Lage, dafür eine außerordentliche Hausclassensteuer zahlen zu müssen. (Bewegung.) Namentlich trifft dieses den Großgrundbesitzer insofcrne, als die ansehnlichen großen Schlösser unserer Vorzeit, wenn sie vielleicht auch nicht in allen Theilen gegen¬ wärtig bewohnt und in Anspruch genommen werden, und wenn sie auch nicht zufälliger¬ weise einem öffentlichen Staatsamte zur Wohnung dienen, dieselben außerordentlichen Steuern bezahlen müssen. Was soll geschehen? Sollen sie dieselben zerstören, zu Ruinen machen, damit ein Verein Oester¬ reichs die Gelegenheit bekommt, diese Ruinen als Baudenkmale zu erhalten ? (Lebhaftes Bravo! und Heiterkeit.) — 62 — Es kann sich ein Besitzer einer solchen Realität von der Hansclassenstener gar nicht anders retten, als sie wirklich zn zerstören, weil das Hofdecret vom 9. Juli 1840 sagt, daß eine Steuerherabsetzung nur durch die Beseitigung der äußern Mauer an der bezüglichen Wohnung ersolgen kann. Eine solche Beseitigung der äußern Mauer ist wohl eine Zerstörung der Wohnung, eine Zerstörung des Gebäudes selbst (Rufe: Sehr gut), und wie kann die erfolgen, wenn darauf Pfandrechte lasten. Es ist ein Besitzer einer solchen Localität verpflichtet, die enormen Steuern zu bezahlen, und ist außer Stande, sich in irgend einer Beziehung zu Helsen. Diese ungerechte Hausclasscnbesteuerung könnte dadurch beseitiget werden, wenn ein gerechter Maßstab nach Verhältnis; der Wohnungs-Bestandtheile, mit einem ge¬ ringen jährlichen Ansätze angenommen würde. Ich könnte besondere Objecte anführen, welche durch die Hansclassenstener be¬ sonders nngerechtweise betroffen worden, so z. B. die Winzerhäuser in Weingärten. Dieselben sind nicht zur Wohnung, sie sind gewissermaßen zur Aufbewahrung der Weinbehältnisse, und zum vorübergehenden Gebrauche, namentlich zu jener Zeit, als in den Weingärten die Arbeiten dauern, bestimmt. Wenn sich die bezüglichen Arbeiter, welche die Arbeiten in den Weingärten besorgen, in dem Ofen, welcher im Winzer¬ zimmer steht, ihre täglichen Speisen bereiten, so kann daraus wohl noch nicht geschlossen werden, daß diese Wiuzerhäuser zu einer stetigen Wohnung bestimmt, und daher mit der Hausclassensteuer zu belegen sind. (Rufe: Sehr richtig! ganz gut!) — Ich übergehe zu der Hanszinssteuer. Nach H. 2 des Finanz - Ministerial- Erlasses vom 9. August 1850 sind in jenen Orten, wo die Mehrzahl der Gebäude im Wege der Bermiethung benützt werden, auch die unvermiethet gebliebenen, von dem Eigenthümer und dessen Familiengliedern selbst bewohnten Gebäude, der Hauszins¬ steuer zu unterziehen. Nun, da kommt wohl ein Besitzer, eines Hauses in die Lage, eine Hauszins¬ steuer zahlen zu müssen, wenn er auch nicht einen Raum hat, den er in Miethe geben könnte, oder dafür Parteien nicht findet. Wenn nun in einem Orte es solche Mieth- Häuser gibt, u. z. die Mehrzahl, — in welcher Beziehung man nicht sehr kritisch ver¬ geht — (Heiterkeit, Bravo!), welche Miethparteien aufnehmen, so muß jeder andere auch von seiner eigenen Wohnnng die Hanszinssteuer bezahlen. Gegen dieses Unrecht ist keine andere Abhilfe, als wenn der gerechte Grundsatz aufgestellt wird, daß nur die wirklichen Zinsungen einer Besteuerung unterworfen werden. Als besondere Ano¬ malie möchte ich besonders der Gasthäuser erwähnen. Die Gasthäuser haben ihre Localitäten für die Unterkunft der Reisenden bestimmt, oder unterhalten sie die Gäste in denselben. So lange die Einkommensteuer nicht besonders eingeführt, und das Wirthsgewerbe mit der Einkommensteuer nicht belegt war, so lange mochte es eine Berechtigung gehabt haben, daß die Gasthäuser mit der Hauszinssteuer belegt waren. Jetzt aber tragen sie die doppelte Steuer. Sie werden für ihren Erwerb doppelt be¬ steuert. (Rufe: Ja, ganz richtig!) Eine solche Anomalie besteht auch besonders hinsichtlich der Nebenlocalitäten, der Wohnlocalitäten für Verwalter, für Diener, für Arbeiter bei Herrschaften, bei Fabriken, bei Gewerkschaften; da werden die Arbeiter als Miethlingc angenommen, — 6Z und alle Forst- und andere Aufsichtshäuscr, alle Gewerkschaftshäuser, wo die Arbeiter wohnen, mit der HauSzinssteuer belegt. Hier möchte ich namentlich 3 arme Orte von Oberkrain anführen. Der eine ist mein Geburtsort Steinbüchel, nebstdem Eisnern und Kropp. Von diesen Orten, wo nur gewissermaßen einige Gewerken, Arbeitgeber und Arbeiter wohnen, verlangt man die Bezahlung der HausziuSsteuer ; wo die Nagel¬ schmiede in so engen kleinen Zimmern und so enge an einander gedrängt wohnen, und wenn etwas, so gewissermaßen nur so viel dafür entrichten, daß die Erhaltung und Restiluirung dieser Localitäten möglich ist. Zn solchen Orten besonders ist die HausziuSsteuer sehr drückend. Ich möchte noch einige Worte hinsichtlich der Erwerb- und Einkommensteuer sprechen. Die Erwerbsteuer, welche mit dem Patente vom 31. December 1812 in Oesterreich eingeführt, und im Lande Krain im Jahre 1816 publicirt wurde, ist auch nicht genügend, weil sie vorzüglich zur Grundlage die Anzahl der Einwohner hin¬ sichtlich der Oertlichkeii, wo der zu Besteuernde sich aufhält, — aufgestellt hat. Zch möchte nur hier anfllhren, daß es in unserem Vaterlande sehr viele kleine Gewerbe, zum Beispiele: Maurer, Tischler, Schuster, Schneider, gibt, welche nur dann und wann sich mit der Aushilfsarbeit beschäftigen und in die Häuser gehen. — Diese werden mit einer zu hohen Erwerbstener belegt, weil für sie keine genug niedere Classe vorgesorgt ist, und so ergibt es sich, daß die armen Menschen Prävaricationen begehen, und dann noch mit Strafe belegt werden. — Für solche Gewerbetreibende ist der Ansatz zu hoch, so wie andererseits für sehr große industrielle Unternehmungen die Erwerbsteuer noch zu niedere Ansätze aufgestellt hat. — Für die Erwerbsteuer muß in dieser Richtung eine Aenderung getroffen, überhaupt aber ein mehr gerechter Grund¬ satz aufgestellt werden. Ich möchte übrigens diesfalls noch einen besondern Fall aus dem Bereiche meiner eigenen Wahrnehmungen anführen. Die Advocaten und Notare Krams werden nach Maßgabe der Seelenanzahl des Bezirkes, in welchem sie sich aufhalten, besteuert, weil die Steuerbehörden annehmen, daß das ihr Wirkungskreis ist, und sie müssen demnach die Erwerbstcuer nach der höchsten Classe, daß ist mit 26 fl. 50 kr. jährlich bezahlen. In Istrien hingegen kommen sie glimpflicher durch, und zahlen die Erwerb¬ steuer nur im Betrage von 5 fl. 50 kr. Ich spreche nicht für meinen eigenen Vor- theil, ich meine nur, daß es hier in diesem Falle sehr ersichtlich ist, daß die Anzahl der Einwohner des Ortes, in welchem sich ein Erwerbsteuerpflichtiger aufhält, keine richtige Grundlage bildet, denn, wenn man den Advocaten hinsichtlich der Seelenanzahl seiner Wirkungssphäre besteuern wollte, so müßte man den ganzen Kreis des Ober- gerichtssprengels zur Basis nehmen, weil derselbe im ganzen Obergerichtssprengel zu vertreten berechtiget ist, und man müßte eine, weiß Gott, wie hohe Steuer für ihn schaffen. Dieß sei nur angeführt, um zu bezeichnen, daß auch die Grundlage bei der Erwerbsteuer eine unrichtige ist. Nicht besser ist es mit der Einkommensteuer, welche mit der Erwerbsteuer gewissermaßen Hand in Hand geht. Wenn ich nun so die unrichtigen Grundlagen hinsichtlich der dirccten Steuern flüchtig und oberflächlich bezeichnet habe, so ist es ersichtlich, daß die Behauptung - 64 —' richtig ist, daß die Erhöhung jeder auf einer falschen Grundlage basirten Steuer, eine doppelt ungerechte, eine Erhöhung des ursprünglichen Unrechtes ist. Ich habe daher mit großem Schmerze jene Sitzungen der Steuererhöhungen im hohen Neichsrathe mitgemacktt, in welchem die Abgeordneten dieses Landes die Stimme für ihr Land erhoben und nachgewiefen haben, daß wir bei Vertretung un¬ seres Landes keine Ausnahme constatiren, sondern nur gleich mit andern Ländern be¬ handelt werden wollen. (Bravo, Bravo.) Ich muß mit desto größerem Bedauern jener Beschlüsse erwähnen, weil mau persönlich überzeigt war, daß unser Land über¬ bürdet sei, und doch der Uniformität wegen zu dem Beschlüsse verfallen ist, vermöge dessen diese Steuer-Erhöhung uns in noch höherem Maße weiterhin drücken soll. (Bravo, Bravo.) Da, meine Herren, möchte man wohl bedenklich werden, über die Wohllhaten der Februar-Verfassung. Denn, unsere Stände haben ini Postulatlandtage fast mehr Rechte gehabt hinsichtlich der Steuervotirung, hinsichtlich der Aeußeruug über die Be¬ willigung oder Nichtbewilligung, als wir gegenwärtig im Gesammt-Neichsrathe, wo wir Vertreter kleiner Länder eben nur eine erfolglose wörtliche Verwahrung gegen die Majorisirung von Seite anderer größerer Länder einzusetzen im Stande sind. (Ein¬ zelnes Bravo im Centrum.) Mit Bangen und Furcht, meine Herren, sehe ich auch in die Zukunft, daß wir, wenn die Beschlüsse auf gleiche Art wie im vergangenen Jahre gefaßt werden, zu unserem Rechte schwer gelangen werden. Ich möchte mir deßhalb erlauben, die Gründe des Beschlusses des Abge¬ ordnetenhauses in wenigen Worten und nur in so ferne zu prüfen, als dieser Gegen¬ stand hieher gehört. Man hat dort gesagt, daß es sich bei der Erhöhung der Steuern darum handelt, alle Steuerkräfte des Reiches nach ihrer Leistungsfähigkeit zur Deckung der Staatsbedürfnisse heranzuziehcn. Diese Motivirnug brachte der Bericht hinsichtlich der Steuererhöhuug für das Jahr 1863, mit der weitern Stütze auf die Verhandlungen hinsichtlich der beantragten Steuererhöhung für das Verwaltungsjahr 1862, und der Angabe, daß die dort an¬ gegebenen Gründe auch für das Jahr 1863 noch gelten. Nun sind aber in dem Ausschußberichte für das Jahr 1862 Gründe in Menge angeführt worden, daß ohne Beschädigung der Landwirthschaft, ohne Beschädi¬ gung und Inangriffnahme des Capitals eine Erhöhung der Grund- und Hauszins¬ steuer unmöglich sei. Wenn nun die Gründe des Jahres 1862 im verstärkten Maße für das Jahr 1863 galten, so verstehe ich nicht, wie es möglich war, daß man aus diesem Grunde zu einem ganz anderen Schluffe kam, nämlich zur Steuererhöhung. (Bravo im Centrum.) Weiters sagt derselbe Bericht, daß, um nicht zu den schon bestehenden, theils durch fehlerhafte Steuerprincipien, theils durch mangelhafte Durchführung derselben herbeigeführten Ungerechtigkeiten noch neue hinzuzufügen am zweckentsprechendsten schien, sämmtlichc Steuern der Erhöhung zu unterziehen, und zwar nach möglichst gleich¬ mäßigem Maßstabe. Wie ist eS möglich, wenn man anerkennt, daß einzelne Stcuer- gattungen auf falschen Principicn beruhen, daß einzelne Steuergattungen unrichtig — 65 — durchgeführt sind, alte Steuergattungen einer Erhöhung zu unterziehen mit gleichen Percenten?! (Bravo!) Die Ungerechtigkeit ist evident. Hat man die Steuern er¬ höhen wollen, und war kein Grund der Contributionsfähigkeit dafür vorhanden, so wäre einfach zu sagen: Die Staatsverhältnisse, die Finanz-Calamitäten gebieten es. Aber Gründe des Rechtes, Gründe der Logik hat man dafür nicht gefunden, konnte sie auch nicht finden. (Abg. v. Langer: Ganz richtig.) Wie wird unser Land diese erhöhten Steuern aufbringen? Wenn wir be¬ trachten, wie unser Land durch die bisherige Steuerüberbürdung so sehr um seine Kraft gekommen, so sehr gelähmt worden ist, so müssen uns ernste Besorgnisse erfassen. Betrachten wir die industriellen und landwirthschaftlichen Verhältnisse unseres Landes- wo der Grundbesitzer seine Steuern zu entrichten nicht im Stande ist, wenn er nicht den nöthigen Zuschuß aus den industriellen Unternehmungen bekommt, oder wenn er nicht in den Wald oder in den Stall geht, um von seinem kleinen Capital Wegzu¬ nehmen und zu verkaufen, um damit die Steuern erschwingen zu können. Sehen wir Oberkrain an, das einst eine bedeutende Leinwand-, Tuch- und eine weit günstigere Siebfabrikation als jetzt hatte, so daß es überhaupt in industrieller Beziehung weit mehr producirte als jetzt, sehen wir, wie es in allen diesen Industrie¬ zweigen zurück geht, wie die Eisen- und Stahl-Industrie völlig stockt. Sehen wir uns die Verhältnisse in dem steinigen, sterilen Jnnerkrain an, die seit Eröffnung der Eisenbahn noch viel ungünstiger geworden sind. Blicken wir nach Unterkrain, und da möchte ich den Abgeordneten Herrn Derbitsch fragen, wie dort die Verhältnisse waren, als er als politischer Oberbeamte 20.000 fl. aus der Privat-Chatoulle Seiner Ma¬ jestät des Kaisers und andere 100.000 fl. erhalten hat, und derselbe von Gemeinde zu Gemeinde vertheilend gegangen ist, um durch milde Gaben die armen Leute vom Hungertode zu retten. (Abg. v. Langer: Ganz richtig.) So stehen die Verhältnisse in unserem Vaterlande, und am besten Felde in Oberkrain, in Ober- und Unterfernik, wo die Bauern die größten Huben besitzen, da, meine Herren, ist in einigen Jahren des Mißwachses, nach wiederholten Schlägen und Elementar-Ereignissen die Industrie betrieben worden, daß Besitzer aus Baumrinden Brot gebacken und mit den eigenen Thräncn dieses Brot gesalzen haben, weil sie nicht das Geld hatten, um sich das theuere Salz zu diesem Brote kaufen zu können. (Sensation und lebhaftes Bravo.) Meine Herren, es gibt solcher traurigen Verhältnisse noch viele; man müßte von Ort zu Ort gehen, um sich allerwärts solche erzählen zu lassen; die Nothlage ist übrigens Allen bekannt, wozu soll ich solcher Calamitäten noch mehrere anführen. Durch die Steuerüberbürdung ist aber ein solcher Tabularschuldenstand der Realitäten entstanden, daß das Erträgniß einer Realität in folgenden Richtungen sich verliert, und nach folgender Proportion vertheilt werden muß: Mehr als ein Drittel, die Hälfte nehmen die directen Steuern; mehr als ein Drittel geht auf die Zinsen der Tabularschulden — und der kleine Nest nur bleibt zur Restaurirung der Reali¬ täten, zur Nefundirung des lstunäus instruotus und — zur Erhaltung des Besitzers und dessen Familie. Von einem solchen Einkommen kann man sich nicht eine solche — 66 — Existenz erzielen, daß man nebst der kümmerlichen Erhaltung des Körpers auch etwas für die Bildung des Geistes zu thun vermöchte. Ich bin nicht in der Lage, einen Ausweis hinsichtlich der vielen Executionen und Sequestrationen vorzuführen, die im ganzen Lande angeweudet werden, um die Grundsteuer einzubringen; aber ich glaube, wir würden erstaunen, wenn wir die Zahl hören würden, und es ist in dem sonst stolzen Oberkrain schon fast keine Schande mehr, daß dem Landwirthe vom k?unclus iimtruotus das nothwendigste Vieh aus dem Stalle am Markte für die Steuer verkauft wird. (Sensation.) Wenn wir dann weiter in Betracht ziehen, was das ganze Land an Ein- quartirung prästiren muß, wie groß die Vorspanns-Auslagen sind, so lwird man es wohl begreiflich finden, daß wir eine erhöhte Steuer gar nicht zu erschwingen im Stande sind. Hiezu kommen aber wohl noch andere unerträgliche Verhältnisse der Art und Weise der Eintreibung. Ich habe Beispiele, — ich will sie nicht näher bezeichnen, daß zu Steuerämtern oft aus weiter Ferne aus entlegenen Gegenden die Leute ihre Steuer bringen, und daß es den Steuerämtern nicht immer genehm ist, dieselben in Empfang zu nehmen, so daß sie wieder und wieder kommen, die Zeit versplittcrn, und sonst noch Geld anfwenden müssen, um die schwer zusammen gebrachte Steuer endlich an das Steueramt abzuliefern. Das sind bedauerliche Vorgänge, ohne von andern Dingen zu reoen, wie es z. B. manchmal geschieht, daß Jemand bei Unkenntniß des Gesetzes, mit dem er sich helfen könnte, auch ein irrthümliches, unrichtiges Begehren erfüllen muß. — Ich habe sohin einiges Materiale zur oberflächlichen Begründung meines Antrages vorgebracht, und möchte nur noch mein Vertrauen auf die Gnade Seiner Majestät, auf die Einsicht der Regierung und der gesetzgebenden Factoren für ihre zukünftigen Beschlüsse noch mehr motiviren. Ich möchte dafür noch Gründe der poli¬ tischen Wichtigkeit und Haltung unseres Volkes und Landes anführen. Dieses Land, in welchem wir wohnen, ist die Brücke nach Italien, in die Welt, und ist ferner der Isolator der Revolution in Italien und Ungarn gewesen. Ein Volk, welches nicht Treue zu seinem Monarchen im Herzen getragen hätte, hätte sich nur anzuschließen gebraucht an die beiden revolutionären Elemente, und es wäre eine gefährliche Ver¬ bindung zwischen diesen hergestellt worden. Das treue Volk von Krain kennt von solcher Untreue nichts. (Lebhaftes Bravo im Hause und im Zuhörerraume.) Wir haben wohl noch wichtige Verdienste in unserem Lande. Unsere Eltern und Ahnen haben für die Erhaltung der Gesammt-Monarchie stets Alles bereitwillig gethan, sie haben besonders gegen die Türken, gegen die Franzosen gekämpft, und man kann sagen, niemals ist ein Makel auf die Vertheidiger, welche die Monarchie aus unserem Lande genommen hat, auf dem oder jenem Schlachtfelde gefallen. (Lebhafter Beifall, Rufe: sehr gut.) Aus allen diesen Gründen, und aus dem weitern Grunde, daß, wenn wir, unzugegeben, wirklich noch Kräfte in unserem Lande hätten, dieselben für außerordent¬ liche Ereignisse gespart werden sollen, für den außerordentlichen Fall, wo der Staat vielleicht wieder zu seiner Selbstcrhaltnng wird einen Kampf unternehmen müssen, wo — 67 — er uns auf eine außerordentliche Weise in außerordentlichem Maße und namentlich als Grenzvolk in Anspruch nehmen kann, erwarte ich die Erfüllung unserer Bitten. Ich empfehle Ihnen daher, meine Herren, meinen bezüglichen, wohlgemeinten Antrag und hoffe, daß das bezügliche Ccmitö denselben in specieller, entschiedener Formulirung vor das Haus wieder bringen und in der Motivirung vollständig er¬ gänzen werde. Ich gehe nur in einem Puncte von meinem Anträge ab, nämlich in dem, daß ich die Verweisung dieses Antrages an ein Comitö aus fünf Mitgliedern beantragt habe. Mir scheint es entsprechender, daß dieser Antrag auch an den Finanz-Ausschuß gewiesen werde, welcher Ausschuß allenfalls entweder durch Wahl im Landtage, oder dadurch verstärkt werden kann, daß das Comitö einzelne, besonders erfahrene Mitglieder des hohen Hauses im Sinne der Geschäfts-Ordnung zu den bezüglichen Berathungen einladet. Ich bitte daher, daß mein Antrag hinsichtlich der Verweisung an ein Comitst aus fünf Mitgliedern nur eventuell für den Fall zur Abstimmung komme, als mein gegenwärtig gestellter Antrag auf Verweisung des Antrages an den Finanz-Ausschuß nicht angenommen werden würde. (Anhaltender, lebhafter Beifall im Hause und im Zuhörerraunie.) Abg. Graf Anton v. Auersperg: Ich erlaube mir, den Antrag des geehrten Herrn Vorredners, dessen warmer Patriotismus auch in diesem Augenblicke zündende Worte gesunden hat, aus ganzer Ueberzeugung zu unterstützen, und wenn nicin Name auf dem ursprünglichen Anträge nicht unter den Unterstützenden erschien, so lag dieß bloß in dem Umstande, daß ich verhindert war jener Sitzung anzuwohnen, in welcher der Antrag eingebracht wurde. (Bravo! Bravo!) Was nun die Begründung betrifft, so ist sie eine so überzeugende und aus¬ führliche gewesen, daß ich mich enthalten kann, Weiteres anzuführen, und dieß um so mehr, als der Herr Vorredner auch Einiges, was ich zur Begründung eines ähnlichen Antrages vor vielen Jahren vorgebracht habe, wieder vorzuführen die Güte gehabt. Ich möchte dem nur beifügen, daß das grelle, schreiende Mißverhältnis^, welches da¬ mals betont worden ist, auch jetzt noch, wenn auch mit einer mäßig geänderten Ziffer vorwaltet. Es wird aber die Aufgabe der Commission sein, an welche dieser Antrag geht, diese allmählig durch die Zeitverhältnisse geänderten Ziffern richtig zu stellen. Indem ich nun meinen persönlichen Dank für die freundliche Anerkennung, die mir geworden ist, ausspreche, gestehe ich, daß es zu einer meiner wohlthuendsten Erinnerungen gehört, in jenen Zeiten etwas zur Erleichterung der Lasten des Landes beigetragen zu haben, wenn diese auch nicht in dem Verhältnisse erfolgte, als es all¬ gemein gewünscht, und als der Wunsch wirklich ein berechtigter war. (Lebhaftes Bravo im Hause und im Zuhörerraume.) Ich glaube aber auch, eine Geisterstimme wird dem Herrn Vorredner danken, für die einer dahin gegangenen Versammlung gewordene Anerkennung, nämlich die der vormaligen Stände, welche gerade in diesen Räumen, zwar mit gebundenen Händen, aber mit Anwendung aller ihrer Kräfte gethan haben, was zu thun war, um die — 68 — Rechte des Landes zu wahren, und um eine gerechte Behandlung in dieser Steuer- frage, die zunächst ihrem Wirkungskreise anheimfiel, zu sichern. Wie gesagt, die schreienden Mißverhältnisse in der Grundlage der Besteuerung bestehen heute wie damals, nur vielleicht in etwas geänderten Ziffern, und eS wird Wohl die höchste Zeit sein, diesem Mißverhältnisse einmal ein Ende zu machen. (Bravo.) Es ist, nachdem man die Revision des Catasters im Jahre 1845 zugestanden hat, die weitere große Unbill vorgekommen, daß man eine Basis in dem Momente, als man deren Unrichtigkeit durch die zugestandene Nothwendigkeit ihrer Revision zu¬ gab, noch fortwährend aufrecht und factisch als Grundlage zu den Steuerumlagen beibehielt. Es ist schon damals von der maßgebenden Behörde dieses Mißverhältnis) anerkannt, und ist sich in jener vom geehrten Herrn Vorredner angeführten Vorstellung darauf bezogen worden. Die vereinigte Hofkanzlei nämlich hat über eine der wieder¬ holten Vorstellungen der Stände unter d. 2. Mai 1840 die beruhigende Versicherung gegeben : „Die neuerlich und von allen Betheiligten in Anregung gebrachte Besteuerungs- Differenz in den Ertragsansätzen der krainischen gegenüber der steiermärkischen Ge¬ meinden, sei fortwährend ein Gegenstand der besondern Aufmerksamkeit der vereinigten Hofkanzlei und sie behält es sich vor, den geeigneten Zeitpunct wahrzunehmen, in welchem diese Differenz entweder vollkommen ausgeglichen, oder auf eine, allen Anforderungen entsprechende Art in der Stenerumlage berücksichtigt werden kann". Dasselbe Mißverhältnis welches hier zwischen Krain und Steiermark ange¬ deutet wird, gilt auch rücksichtlich des Verhältnisses von Krain zu Kärnten und wohl auch zu andern später als Krain in die Catastralarbeit einbezogeneu Ländern. Nach 20 Jahren einer ungerechtfertigten Steuerüberbürdung dürfte denn doch einmal dieser geeignete Zeitpunct eingetreten sein! (Lebhafter Beifall im Hause und in dem Zuhörerraume). Wenn ich hoffe, daß der Schritt, der von dem versammelten Landtage dieß- mal unternommen werden soll, eine nachhaltigere Wirkung haben werde, als die von den frühem Ständen eingeleiteten Schritte, so rechne ich auf die Kraft der Oeffentlich- keit und die Kraft des neu erwachten constitutionellen Lebens (Bravo, Bravo), ich rechne auf die Gnade und Huld, welche Se. Majestät der Kaiser diesem Lande in Anerkennung dessen stets bewährter Treue immer zugewendet hat. Ich rechne auf die vor den versammelten Völkern Oesterreichs gegebene Zusage des Herrn Finanzministers in den Sitzungen des Abgeordnetenhauses sowohl als des Herrenhauses, zur nächsten Session eine Vorlage zu bringen, welche dieses Mißverhältniß behebt; ich rechne endlich auch ans den in Wien auf Grundlage des Patentes und der Verfassung vom 26. Fe¬ bruar bald wieder versammelten Reichsrath (Bravo); denn allerdings waren die Rechte der vormaligen Stände in Steuersachen formell weitergehend, als die des gegenwär¬ tigen Landtages, was sie aber in praxi erreicht haben, das zeigt eben der Jammer¬ zustand unseres Landes in Steuerangelegenheiten, und ich rechne darauf, daß die in dem österreichischen Reichsrathe concentrirte Kraft der österreichischen Völker in dieser Beziehung nicht wirkungslos opcriren werde; ich rechne endlich aber auch auf ein — 69 — besseres Erkenne« von Seite des Reichsrathes in feiner nächsten Session, weil ich glaube, daß unser NeichSrath eine ernste Mahnungs-Stimme, die aus der Vergangen¬ heit zu uns herüber tönt, wohl beherzigen werde, daß man nämlich, um frei zu sein, zuerst gelernt haben muß, gerecht zu sein. (Bravo, Bravo.) Was die formelle Behandlung des gestellten Antrages betrifft, so kann ich mich nur dem nun modifieirtcn Anträge des Herrn Dr. Toman anschließen. (Lebhafter Beifall.) Abg. Mulley: Ich glaube mich in allen diesen Ansichten vollkommen an die Anträge der hochverehrten Herren Vorredner zu halten, finde jedoch einen kleinen Antrag auch noch beizufügen: Die Neberbürdung in der Steuer des Kronlandes Krain ist sowohl durch die Herren Neichsraths-Abgeordneten, als wie gegenwärtig durch die Herren Vorredner auf so eine Weise erschöpft worden, daß ich dieselbe nicht mehr zu beleuchten nöthig habe. Jedoch würde ich glauben, daß wenn diese Steuer-Uberbürdung anderen Krcn- ländcrn gegenüber gestellt wird, nicht so ein schneidendes, ein sprechendes Unrecht be¬ gründet erscheint. Ein Unrecht kann und darf nicht geduldet werden, und vondem Nechtlichkeits- siune des h. Reichsrathes, so wie von der erhabenen Negierung, die ihrem vorbestan- deneu Wahlspruche: „llustitiu rsAirorum kunäurusnturiU' wohl getreu verbleiben wird, läßt sich allerdings ein ersprießliches Ergebnis; der angestrebten Petition erwarten. Die geehrten Herren Vorredner glauben zunächst die Abschaffung dieses Un¬ rechtes in der Steuerrevision zu suchen. Auch ich stimme diesem Anträge im Wesen vollkommen bei, nur glaube ich aber, daß in dieser Richtung dis Hilfe zu spät kommen dürfte. Eine vorübergehende Revision würde uns wenig Heil bringen, wir haben die traurige Erfahrung hinter uns, daß vor Einführung des stabilen Catastcrs dieses heute so oft angeregte Mißverhältnis; zwischen den Nachbarländern oft empfunden und vor die Stufen des höchsten Thrones gebracht wurde. Was war die Folge davon? Eine Revision, vermöge welcher die Kreise von Marburg und von Cilli um ein Unbedeutendes in der Catastral-Schätzung gehoben, und die Steuer in unserem gedrückten Lande an den Grenzen um ein Unbedeutendes der Parificirung wegen herab¬ gesetzt wurde, während das Ganze auf morschen Stützen stehende Catastral-Gebäude im Innern in voller Kraft aufrecht erhalten wurde. Wenn nun mit einer oberflächlichen Revision uns wenig gedient ist, so würde man glauben, daß zu einer radicalen Abhilfe in das Wesen der Catastral-Uebcrschätzuug eingegriffen werden soll. Eine solche Arbeit, die eine förmliche Reambulirung involvirt, dürfte bei der thätigsteu Anstrengung doch viele Jahre in Anspruch nehmen. Nun stelle ich die Frage an die hochverehrten Herren Mitglieder, ist daS Land Krain wohl kräftig genug, durch mehrere Jahre noch diese Bedrückung, dieses Unrecht ertragen zu können? Ich glaube mit einem entschiedenen Nein darauf antworten zu müssen,^ — 70 -- Blicken wir auf das hinsiechende, verarmte und unwirthliche Jnnerkrain und r-ösp. den Karst, so werden wir finden, daß sich dort bereits die Rückstände zu einer bedauerlichen Höhe anhäufen, und man nicht absehen kann, wie sie eingebracht werden. Dian kann den Stcuerämtern in keiner Beziehung eine Lauigkeit zum Borwurfe machen, sic wenden die energischsten Mittel an, ja sie überschreiten sorar das bestehende Gesetz niit Rücksicht des ß. 296 und 340 der Gerichts-Ordnung, daß sie auf den sogenannten kunclus instruotus und die sogenannten Berufs-Objecte keine Rücksicht mehr nehmen können. (Ruf: richtig.) Gehen wir nach Unterkrain herab, so werden wir finden, daß der arme Land- maun mit Elend und Noth ringt, daß er im Schweiße des Angesichtes für die un¬ entbehrlichsten Lebensmittel kämpft, um sich vor Verfall, Hinsinken und ContributionS- unfähigkeit zu retten. (Bravo.) Nur der karge industrielle Oberkrainer dürfte vielleicht noch ein paar Jahre das Glück haben, sich vor dieser Hinsinkung zu bewahren, allein wodurch? Dadurch, daß er seine industrielle Ernte mit der Bodenernte vermengt, und daß er zur Uner- klecklichkeit der erstern die letztere einsetzt. Meine Herren ! die Erschöpfung, die Erlahmung durch die enorme Anspannung der Steuerkraft im Lande Krain ist, glaube ich, zulänglich dargethan, eine schleunige Abhilfe unerläßliches Bedürfnis', um es vor diesem Abgründe zu retten, und ich glaube, daß eine solche nur in dem bestehen könne, wenn schon gegenwärtig auf einen positiven Nachlaß, rücksichtsweise eines aliquoten Theiles der ordinären Grundsteuer hinge- wicsen wird. Ich erachte daher zu dieser angestrebten Petition noch den Antrag beifügen zu müssen: „Der hohe Landtag beschließe: Dieser Petition sei auch die unterthänigste Bitte beizufügen, im Kronlande Krain werde die Einhebung des vierten Theiles der ordinären Grundsteuer aus dem Titel der erwiesene» Ueberbürdung bis zur Durch¬ führung der Catastralschätzungs-Revision bewilliget". — (Einzelnes Bravo.) Es steht dieser Punct nicht vereinzelt da, wir haben bereits zur Regelung der gleichen Mißverhältnisse in den zwanziger Jahren das Beispiel gehabt, wo eben¬ falls ein aliquoter Theil, nämlich 20 o/o Einlaß auf sämmtliche Urbarialien angeordnet worden ist. Ich glaube in diesem Mittel den nächsten Punct zur Ueberhebung des Landes zn finden, daß es nicht unter der ungebührlichen Steuerlast unterliegt. (Bravo, Bravo!) Abg. Dr. Toman: Ich bin sehr dankbar, dem hochverehrten Herrn Grafen Auersperg für die Ergänzung der Motivirung und für die Unterstützung meines An¬ trages, so wie auch dem geehrten Herrn Vorredner. Doch erlaube ich mir gegen den Vortrag des geehrten Herrn Vorredners bloß zu bemerken, daß sein Antrag gewiß dem Comitg sehr angenehm sein wird, daß aber geschäftsordnungsmäßig derselbe jetzt nicht gestellt werden kann, da über die Motivirung eines selbstständig gestellten Antrages nur die Verweisung an ein Comitg oder die Nichtverweisung, rssp>. die Ablehnung erfolgen kann. Gewiß aber, wie ich es selbst auch in meinem Anträge angedeutet habe, wird das Comits diesen Antrag, welcher - 71 — auf einen bestimmten positiven Nachlaß der Steuer zielt, mit Freude» aufnehmen, und auch denselben bei seinen Berathungen benützen. (Bravo, Bravo!) Präsident: Nach der glänzenden und erschöpfenden Motivirung des Herrn Antragstellers bleibt nnr noch übrig, die Frage an die hohe Versammlung zu stellen, ob dieser Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Toman dem Z. 18 der G. O. gemäß an einen bereits bestehenden AnSschuß oder an einen neu zu creirenden zn verweisen sei. (Nus: Finanz-Ausschuß.) Diese Frage muß ich stellen. Jene Herren, welche mit der Verweisung dcS Antrages an irgend einen Aus¬ schuß einverstanden sind, bitte ich, sich zu erheben. (Die ganze Versammlung erhebt sich.) -- III. Auszug aus dem stemgrllüschm Herübte der vierzigsten Sitzung des trrnin. Landtages zu Laibach am 31. März 1363. Präsident: Wir kommen nun zur Petition bezüglich einer Abminderung der Grundsteuer, und ich ersuche den Herrn Grafen Anton v. Auersperg als Bericht¬ erstatter seinen Vortrag zu beginnen. Berichterstatter Graf Anton v. Auersperg: Der Finanz-Ausschuß hat mir die Ehre erwiesen, mich mit der Berichterstattung über den vom Herrn Abg. Dr. Toman in der XVIII. Sitzung des Landtages bezüglich der Schritte, die zu einer Herabmin¬ derung der Steuererhöhung einzuleiten seien, zu betrauen. Ich habe mich nach dem Maße meiner Kräfte mit allem Eifer dieser Aufgabe unterzogen, ich muß dabei nur den Mangel an Zeit und den Mangel am vollkommen ausreichcnden'Materiale bedauern. Es sind mir auch die Bedenken entgegen getreten, ob es denn auch gerecht¬ fertiget sei, in dieser Zeit der allgemeinen Finanz-Calamität, die von allen Ländern des Reiches große Opfer erheischt, gerade aus Einem Lande einen Nothschrci, einen Hilferuf erschallen zu lassen. Allein ich habe mir auch gegenwärtig gehalten, daß wir nicht nur Pflichten gegen das große Ganze, sondern auch gegen das kleine Land haben, dem wir angehören (Bravo), daß wir hier in diesem Saale vor Allem versammelt sind, um diesen letzteren Pflichten gerecht zu werden. Ich habe mich bei einer eingehenden Prüfung übeV die'gegenwärtige Sachlage vollkommen überzeugt, und in der Ueberzcugung bekräftigt, daß dieses Land, obschon es durch eine vorausgegangene Revision des Catasters einige Erleichterung und Mil¬ derung erfahren hat, doch gegenwärtig noch an einer bedeutenden Ueberbürdung, na¬ mentlich andern Ländern der Monarchie gegenüber, zn leiden hat; ich habe mich über- — 72 -- zeugt, daß diese Ueberbürduug gerade den kleinen Mann, den kleinern Grundbesitzer am Tiefsten und Empfindlichsten trifft. — Der große Grundbesitzer, wenn er auch in demselben Verhältnisse überbürdet ist, hat doch auch andere Quellen und Hilfsmittel, mit denen er die Last tragen, das Opfer erschwingen kann. Nicht so ist es bei dem kleinen Manne der Fall, ich habe mich überzeugt, daß cs sich hier, wie ich mir auch schon in Wien auszusprechen erlaubte, um Existenzen handelt. Aus der Ferne gesehen, von dem Standpuncte, den man in Wien wenigstens theilweise nimmt, mag in diesem Ausdrucke vielleicht eine Hyperbel, eine Ucbertreibung liegen. Aber ich frage Sie, meine Herren, Sie Alle haben die Lage der Dinge un¬ mittelbar vor Augen, Sie Alle stehen im Angesichte von unserer finanziellen und volkS- wirthschafllichen Sachlage, ich frage Sie, ist eine Uebertreibung darin, können Sie nicht selbst es bestätigen, daß Existenzen in unserm Vaterlande gefährdet sind, eben durch die große Ueberbürduug, unter welcher wir leiden? (Rufe: Sehr richtig, sehr wahr!) Ich hätte gewünscht, diese meine Ueberzeugung in dem Berichte, den ich Ihnen vorzutragen die Ehre haben werde, so darlegen zu können, daß sie auch Andern zur Ueberzeugung werde. Ich bitte Sie diesen Bericht, obschon er Sie vielleicht durch seine Ausdehnung und Beschaffenheit ermüden wird, doch mit einer erhöhten Aufmerk¬ samkeit in der Richtung nämlich anzuhören, weil er die Bestimmung hat, nach dem Anträge der Commission jener Petitions-Adresse, die Seiner Majestät zu unterbreiten vorgeschlagen wird, als eine Beilage angeführt zu werden. Nach dem Gesagten erlaube ich mir an den Vortrag des Berichtes selbst zu gehen. (Liest.) Bericht des Finanz-Ausschusses überden vom Abg. Herrn Dr. Toman in der XVIII. Sitzung bezüglich einer Petition um Abmiuderung der Grundsteuer gestellten Antrag. Es bleibt eine tief einschneidende aber nicht abzuläugneude Thatsache, daß die durch das a. h. Patent vom 23. December 1817 angeordnete, mit dem Steuerjahre 1843/44 in Krain factisch in's Leben getretene Neugestaltung des Grundbesteuerungs- shstems auf der Basis des stabilen Catasters für dieses Land nicht nur die in den wohlwollenden Intentionen des Gesetzgebers gelegene „Anwendung des Begriffes der strengsten Gerechtigkeit" keineswegs verwirklicht, sondern statt der früheren Mißver¬ hältnisse ein neues und noch empfindlicheres erst geschaffen, die großen und edlen Ne¬ benzwecke des neuen Steuersystems aber, nämlich: „die durch ein richtiges Ausmaß der Grundsteuer bedingte Aufmunterung der Landescultur und die möglichste Beför¬ derung ihrer heilsamen Fortschritte", wenn nicht scheitern gemacht, so doch wesentlich gefährdet und beeinträchtiget hat. — Wenn ein in seinen Grundsätzen und leitenden Gesichtspuncten so gemeinnütziges und zeitgemäßes Unternehmen, ein echtes Werk der Gerechtigkeit im Steuerwesen, wie der stabile Cataster, nach den Principien des a. h. Patentes vom Jahre 1817 sein sollte, seit dem ersten Bekanntwerdcn seiner Resul¬ tate, bei und nach der practischen Anwendung seiner Maßstäbe als Basis der Steuer- nmlage, und sofort in seinen Wirkungen bis zu der gegenwärtigen Stunde fortwährend —- 73 — und fast ununterbrochen nur wohlbegründeten Vorstellungen, Einsprachen und Verwah¬ rungen begegnete nud begegnet und nnr unter solchen Protesten durchgeführt wurde und fort besteht, und dieß in einem Lande, zu dessen Gewohnheiten die Wiedersetzlich- keit gegen Regierungsmaßregeln wahrlich nicht gehört, wenn Contribuenten und Be¬ hörden, ehemalige Stände und gegenwärtige Vertretung des Landes die Ueberzeugung von der Ueberbürdung, welche dieses zu tragen hat, theilcn; dann muß jenes System in seinem gegenwärtigen Bestände an einer tiefen Wunde kranken, und man wird nicht irre gehen, wenn man das Uebel nicht in den leitenden Grundsätzen deS inehrgedachten a. h. Patentes, welche niemals angefochten wurden, sondern in der mangelhaften Ans¬ und Durchführung derselben, ja vorzüglich darin suchen und finden muß, daß dessen wesentlichste Grundbedingungen und Bestimmungen entweder ganz und gar nicht, oder doch nur unvollständig in Anwendung gebracht worden sind. Nach dem weisen Sinne des Gesetzgebers hatte der stabile Cataster keineswegs die Aufgabe die reine Boden¬ rente zu dem Behufs zu ermitteln, um darnach zu bemessen, bis zu welcher möglichsten Höhe dieses reine Einkommen eine Belastung mit Steuern zu ertragen vermöge. In dieser Richtung müßte die Aufgabe bei der steten Wandelbarkeit der Boden¬ renten jedenfalls eine, wenn nicht ganz unlösbare, so doch völlig illusorische und unzu¬ reichende bleiben. Der Cataster hatte vielmehr die in dem a. h- Patente klar ausgesprochene Aufgabe, die in Form der reinen Bodenrenten ermittelten Steuerkräfte sowohl einzelner Contribuenten, als ganzer Districte und Länder unter einander in das richtige Ver- hältniß zu bringen, und dieses in den Ziffern möglichst genau festzuhalten zu dem Behufs, damit die Umlage der Grundsteuer, sei nun deren Gesammtsumme eine hohe oder niedrige, nach gerechten Maßstäben in den angemessenen Teilbeträgen auf die Contribuenten (seien dieß Individuen oder ganze Länder) stattfinden möge. Wäre dieses richtige Berhältniß allseitig, namentlich länderweise erniittelt nnd inne gehalten, so bliebe es von nur untergeordnetem Belange, ob die Catastral- Ansätze der reinen Bodenrente über oder unter der wirklichen reinen Bodenrente ge¬ halten seien, ob eine Ueber- oder Unterschätzung stattgefunden habe, weil ja eben in dem richtigen Verhältnisse der Renten-Ziffern unter einander die Garantie für die richtige diesem Berhältniß gemäße Verkeilung der geforderten Stenersumnie auf die Contribuenten geboten, und jede relative Ueberbürdung schon durch die relativ richtige Unilagsbasis hintangehalten würde. In diesem Falle könnten Steuererhöhungen, wie sie in den letzten Jahren im Gange waren und noch neuerdings durch das Finanzgesetz für das Vcrwaltungs- jahr 1863 gesteigert worden sind, allerdings zu sehr schweren und drückenden Lasten werden, sie würden aber doch auf allen Steuerpflichtigen mit dem gleichen Gewichte gleichartig lasten, und namentlich die Ueberbürdung einzelner Länder nicht nothwendig zur unausbleiblichen Folge haben. So lange jedoch jenes richtige, der Wirklichkeit entsprechende Berhältniß in den Reinertrags-Ziffern (namentlich der Länder unter einander) als approximativ ge¬ rechte Umlagsbasis nicht erniittelt und fest gehalten ist, wird und muß jedenfalls (und stünden die Catastralansätze im Ganzen auch tief unter dem wirkliche» Reinerträge) — 74 - eine ungleiche Verkeilung der Steuerlasten zum Nachtheile jener Länder eintreten, welche selbst in einer noch so billigen Schätzung über jene Linie hinaufgerückt wurden, welche sie in dem wirklichen Verhältnisse ihrer Steuerkraft zu jenem anderer Länder tatsächlich inne halten. DaS ihnen auf Grundlage dieser ungleichartigen Umlags¬ basis zugewieseue Steuerprocent (gegenwärtig 16°/g) ohne Zuschläge, wird dadurch schon in seiner Ziffer zur schreienden Unwahrheit, indem dieses angebliche Procent sich für sie auf eine ungleich höhere Ziffer steigert, eine Steigerung, die progressive immer größere und empfindlichere Dimensionen in den Ziffern der ZuschlagSprocente aunimmt, je mehr derlei Zuschläge auf Grund der ungünstigen Umlagsbasis einem solchen Lande zuwachsen. Ist aber ein notorisch armes, und fast unfruchtbares Land in jenen Umlags¬ grundlagen so hoch über das Niveau, welches seiner Steuerfähigkeit im Verhältnisse zu den Steuerkräften anderer Länder durch die Wirklichkeit angewiesen ist, hinaus¬ gerückt, daß es fast in die oberste Linie der Boden-Rentabilität hinaufgeschraubt er¬ scheint, dann müssen sich folgerichtig auch die ihm dadurch aufgebürdetcn Steuerlasten zu einer erschreckenden Höhe steigern, dann hat eS einen Antheil an der Steuerlast der Gesammtheit zu tragen, welcher das gerechte Maß seiner Pflichten gegen diese weit überschreitet. In dieser niederdrückenden Lage befindet sich Krain; das geschilderte Mißvcr- hältniß ist der Grund der Beschwerden und Proteste, welche dieses loyale und opfer¬ willige Land gegen die ungerechtfertigte Höhe der Steuerlast, welche der stabile Cataster in feinem gegenwärtigen Bestände ihm auferlegt, erhoben hat und noch derzeit erheben muß. Dieses Land ist es, welches vor Allem an einer jener traurigen Nachwirkungen zu leiden hat, welche das großartige und gemeinnützige Unternehmen des stabilen Ca- tasters in seiner gegenwärtigen Anwendung nur darnm begleiten, weil wesentliche Be¬ dingungen und Bestimmungen des Patentes vom Jahre 1817 unberücksichtigt und un¬ ausgeführt geblieben sind. Es war vorauszusehen, und der Gesetzgeber hat es wirklich vorausgesehen, daß, nachdem die Catastraloperationen nur allmählig nach einzelnen Ländern, und somit zu verschiedenen Zeiten, an verschiedenen Orten, von verschiedenen Organen, ja selbst unter dem Einflüsse verschiedener Instructionen durchgeführt werden konnten, die abge¬ schlossenen Operate nach den einzelnen Ländern auch höchst ungleichartig, namentlich bezüglich der relativen Höhe der ermittelten Reinerträge, ausfallen mußten, daß letztere daher unmöglich als gemeinsame Umlagsbasis für sämmtliche catastrirte Länder ange¬ nommen werden konnte, bevor nicht das entsprechende Verhältniß und Gleichgewicht durch angemessene Parificirung der Länder unter einander hergestellt worden sei, wie denn ja auch zur Herstellung des der Wahrheit entsprechenden Verhältnisses einzelner Contribuenten, Gemeinden u. s. w. gegen einander im Wege der Reclamationen vorgesorgt war. Das Patent vom Jahre 1817 bestimmt deßhalb ausdrücklich: Z. 26. „Um denjenigen Ländern, in welchen das System früher zur Ausführung gebracht wird, die Vortheile desselben noch vor der allgemeinen Ausgleichung in Beziehung auf die Bertheilung im Innern zuzuwenden, wird die dermal im Ganzen angelegte Grund- — 75 — steuer-Sunime im Innern der Provinz nach den Resultaten der neuen Erhebungen umgelegt, die eigentlich stabile Quote für die Provinz im Ganzen aber erst dann bestimmt, wenn aus der Vollendung der Erhebungen in allen Provinzen das richtige Verhältnis; derselben unter ein¬ ander hervorgegangen ist". Es ist somit hier klar auf ein Stadium hingcwiesen, welches der Umlage neuer, sich aus den Catastral-Operationen ergebender Quoten auf die einzelnen Lauder vorauSzugehen habe, nämlich das Stadium der Richtigstellung deS Verhältnisses der Provinzen unter einander bezüglich der neuen Catastral-Schätzungs-Resultate, und zwar erst nach deren Vollendung in allen Provinzen. Im gleichen Sinne vertröstet die vorbestandcne Hofkanzlei die über das für Krain so mißgünstige Schätzungsverhältniß gegenüber Steicrmarks beunruhigten vor¬ maligen Stände mit dem Erlasse vom 2. Mai 1840 Zahl 9288: „sic (Hofkanzlei) behalte sich vor, den geeigneten Zeitpunct wahrzunehmen, in welchem diese Differenz entweder vollkommen ausgeglichen, oder auf eine allen Anforderungen entsprechende Art in der Steuerumlage berücksichtiget werden kann". Hier erscheint das auch seither nicht ausgeglichene Mißverhältnis; zwischen Krain und Steiermark schon vor mehr als 20 Jahren als amtlich anerkannt. Das Ausgleichungsstadium aber ist weder rücksichtlich dieses Mißverhältnisses, noch viel we¬ niger rücksichtlich der zwischen sammtlichen catastrirlen Ländern bestehenden Differenzen jemals durchgeführt worden, und die Umlage der Grundsteuer hat ohneweiters mit allen Uebelständen solcher Differenzen auf diese Länder stattgefunden. Aber auch die in dem ersten Theile des Z. 26 des Patentes vom Jahre 1817 angeordnete Bestimmung, daß vorläufig bis zu der allgemeinen Ausgleichung nur die alte Grundsteuersumme im Innern der Provinz auf Grundlage des Catastralsystems umgelegt werden solle, hat niemals practische Geltung gefunden. Hätte sie diese in Krain erlangt, und wäre die bis 1843/44 bestandene Grundsteuersumme des Provisoriums pr. 535.731 fl. 11?/^ kr. als Ordinarium in Borschreibung geblieben und nur nach dem neuen Systeme umgelegt worden, so wäre ein wesentlicher Grund späterer und noch andauernder Beschwernisse hinweg gefallen; indem sich nicht in Abrede stellen läßt, daß dis Verkeilung der Steuertangcntcn auf die einzelnen Contribuenten im Innern dieses Landes jedenfalls eine gleichmäßigere und gerechtere ist, als die nach den Maßstäben des Josefinums, resp. des früheren Provisoriums bis dahin bestandene. Auch die späterhin zugewachsenen Zuschläge hätten sich nicht zu jenem Mißverhältnisse potencirt, welches den Contribuenten dieses Landes gegenwärtig so augenfällig überbürdet. Die ersten verhängnißvollcn Wirkungen der Nichtbeachtung der so eben erör¬ terten beiden Hauptbestimmungen des §. 26. (Patent vom Jahre 1817) traten im Verwaltungsjahre 1843/44 zu Tage, als die bisherigen Steuersummen mehrerer Nach¬ barprovinzen, darunter die cnlturverwandten innerösterreichischen Länder Steiermark, — 76 Kärnten und Kram zusammen gefaßt und nach dem stabilen Cataster auf diese Länder umgelegt wurden, eine Operation, in Folge welcher die bisherige Steuerquote Krams von 535.731 fl. 11-/4 kr. aus 682.547 st. 34 kr. C. M. erhöht, mithin um 146.816 fl. 22'/4 kW gesteigert, während die alte Landes-Quote Kärntens von 602.147 fl. 45^ kr. auf 449.996 fl. 55-/4 kr., jene Steiermarks von 1,432.258 fl. 51-/, kr. auf 1,300.707 fl. 55 kr. herabgemiudcrt wurden, Kärnten sonach eine Erleichterung von 152.150 fl. 49-/4 kr., Steiermark von 131.550 fl. 56^4 kr. an jährlicher Grund- steuervorschrcibnug erfuhr. Als das dießbczügliche Stcucrpostulat den damaligen Ständen KrainS auf dem Landtage am 11. September 1843 kund gegeben wurde, hielten sic sich als gesetzliche Vertreter der Steuerinteressen des Landes in ihrem Gewissen auf¬ gefordert, sich bezüglich der Zustimmung und Mitwirkung zu einem noch auf so un¬ sicherer Basis beruhenden Besteuerungsshstcm ausdrücklich zu verwahren, gleichzeitig aber in einer begründeten Vorstellung an den Stufen des Thrones die entsprechende Ab¬ hilfe zu erbitten. Dieses unterni 9. Mai 1844 von dem verstärkten ständischen Ausschüsse aus- gefertigte Majestäts-Gesuch und die weiter durch ständische Abgeordnete in Wien ge¬ pflogenen Verhandlungen hatten zur Folge, daß mittelst a. h. Entschließung vom 6. Juli 1845 (Hofkanzlei-Verordnung vom 12. ejuZclsmZ. 23326) eine von Amts¬ wegen vorzunehmende Untersuchung und Berichtigung der Catastral-Schätzungen im ganzen Neustadtler, theilweise nach einzelnen Cnlturen auch im Laibacher und Adels¬ berger Kreise angeordnet wurde. Man würde ungerecht sein, die Vortheile, welche diese Revision des Catasters dem Lande, und namentlich einzelnen Theilen desselben zugcwendet hat, verkennen zu wollen, wenn auch diese Vortheile hinter den gerechten Erwar¬ tungen der Bevölkerung zurück geblieben sind. Die schreiendsten Mißstände der früheren Schätzung, insbesondere in den sich unmittelbar berührenden Grenzgemeinden, sind be¬ seitigt, manche Ungleichheiten im Innern des Landes ausgeglichen und dadurch der ganzen Provinz eine Herabminderung von 40.028 fl. im Ordinarinm der Grundsteuer zu Theil geworden, eine Erleichterung freilich, die erst im Jahre 1849 und zwar nur auf dieses Jahr in's Leben getreten, gar bald aber wieder vereitelt worden ist, indem schon im folgenden Jahre 1850 die Reihenfolge jener fortwachsenden Zuschläge beginnt, welche die auf 641.791 fl. C. M. herabgeminderte Grundsteuer-Vorschreibung im Laufe der Jahre bis zu der gegenwärtigen Höhe von 989 271 fl. ö. W. gesteigert haben. Andererseits aber müßte man vor der klaren Sachlage die Augen verschließen, wenn man nicht aussprechen wollte, daß durch jene Revision dem Gegenstände der Beschwerde keineswegs gründlich und im ganzen Umfange abgeholfen, und daß na¬ mentlich das Mißverhältnis) von Land zu Land noch nicht behoben ist. Die Gründe liegen zum großen Theile in dem nicht ganz unbefangenen und unabhängigen Vorgehen der Revisionsorgane, welches zu erörtern jedoch gegenwärtig vom Ziele zu weit ableiten würde. Ilm aber ein gewagt scheinendes Wort nicht ohne Belege auszusprechcn, sei sich dießfalls auf den Amtsbericht des k. k. Kreisamtes Neu¬ stadt! vom 23. März 1847 Z. 3693 berufen. Thatsache ist es, und zwar behördlich und außerbehördlich anerkannte Thatsache, daß das Mißverhältnis; zwischen Kram und — 77 — den Nachbarprovinzen, wie es in der erwähnten Majestätsbeschwerde der vormaligen Stände dargestellt wurde, im großen Ganzen, wenn auch in etwas gemilderter Ziffer noch fortbesteht, ja daß dieses für Kram so ungünstige Mißverhältuiß seither dadurch noch größere und weitere Dimensionen angenommen hat, als noch andere mittlerweile catastrirten Länder ohne vorausgeganaene Ausgleichung ihrer Schätzungs-Differenzen in die Umlage nach dem Cataster einbezogen worden sind, und die allen ebenmäßig anrcpartirte Ziffer von 16"/o des Reinertrages als Grundsteuer - 81inMm bei diesen Umständen unter dem Scheine der Gleichmäßigkeit in Wirklichkeit die größte Ungleich¬ artigkeit in der Heranziehung zur Tragung der Staatslasten in sich birgt. Diese Ungleichartigkeit wird in den nachfolgenden tabellarischen Zusammen¬ stellungen, denen die vom k. k. Finanzministerium veröffentlichten statistischen Tafeln zu Grunde liegen, zur deutlichen Anschauung gebracht. - 78 — Der erste Anblick dieser Tabelle scheint dem eben Gesagten zu widersprechen, wenn man daraus ersieht, daß in Krain auf 1 Kopf der Volkszahl eine der niedrigsten Durchschnittsziffern der Grundsteuer 1 fl. 26 kr. C. M. (nur Küstenland und Dal¬ matien haben eine niedrigere) und auf 1 Joch nur 26 kr. enifallen (nur Salzburg, Kärnten, Küstenland und Dalmatien stehen niedriger im Ansatz). Aber die Berech¬ nung nach Kopsen ist hier illusorisch, da die Grundsteuer nicht nach Köpfen der Volks¬ zahl, sondern nach Grundbesitzern vertheilt wird. Auf einen Grundbesitzer in Krain entfallen aber an Grundsteuer 5 fl. 45 kr., allerdings weniger als in den Nachbar¬ ländern Kärnten (wo auf 1 Grundbesitzer 8 fl. 36 kr. kommen) und Steiermark (mit je 6 fl. 54 kr.), waS aber wieder daher rührt, weil der auf 1 Grundbesitzer in Krain entfallende Grundbesitz 13'2/,Joch, um so viel kleiner ist, als jener, welcher in Steiermark (16'°/,g) und in Kärnten (24'^/,g) auf je einen Grundbesitzer entfällt, eine Differenz, die dadurch erklärbar wird, daß in Krain die Theilbarkeit der Grund¬ stücke längst schon gesetzlich und practisch besteht. Um aber zu beurtheilen, ob die ans einen Grundbesitzer fallende Grundsteuer-Quote eine ganz angemessene sei, muß man die Eigenschaften seines Wirthschaftsgutes nach dessen Bestandtheilen, namentlich die aus den Verhältnissen der höheren Culturen (des bearbeiteten Bodens) zu den niedren: Culturen (des unbearbeiteten Bodens) sich ergebende Ertragsfähigkeit in's Auge fassen. Und da muß man gestehen, daß der Grundbesitzer in Krain mit einem Areale von k3'Vin Joch, wovon nur ein Drittel (4^/,« Joch) bearbeiteter, zwei andere Drittel (82°/Ag Joch) aber unbearbeiteter Boden sind, unter sehr ungünstigen Bedingungen wirtschaftet, indem namentlich die scheinbar unerhebliche Steuer auf dem werthloseren Boden als dem größeren Theile seines Besitzes lastet. Es ist einleuchtend, daß der Grundbesitzer in Nieder-Oesterreich, bei dem 6?/,g Joch bearbeiteten Bodens nur einem Areale von 4"/,g »»bearbeitenden Bodens gegenüberstcheu, oder jener in Mähren mit 5"/,g Joch bearbeiteten gegen 3°/,g Joch unbearbeiteten Bodens unter günstigeren und gewinnreicheren Wirthschafts-Verhältnissen arbeiten, als der krainische Grund¬ besitzer mit seinem größeren Grundbesitze, und daß sie eben dadurch ihre Steuertan¬ gente von 9 fl. 8 kr. und bezüglich 10 fl. 8 kr. leichter aufbringen werden, als dieser die geringere von 5 fl. 45 kr. Das ganz gleiche Verhältniß von bearbeiteten zu unbearbeiteten Boden, wie bei je einem Grundbesitzer waltet auch bei den auf der Tabelle erscheinenden einzelnen Ländern ob; der Durchschnitts-Reinertrag von 2 fl. 2 kr. mit der entsprechenden Grundsteuer pr. 26 kr. vom Joch in Krain, geht größtentheilö aus den zwei Dritthei¬ len der nieder» Culturen unbearbeiteten Grundes hervor, und verliert dadurch den anfänglichen Schein der Unbedeutendheit. Das Land Krain versteuert sonach in seiner Grundsteuer-Summe (Heuer von 989.271 fl.) zwei Drittheile unbearbeitendcn Grundes (Wälder, Hutweiden) und nur ein Drittheil von höheren ergiebigeren Boden - Cultur- gatungen, wie sich aus dem Verhältniß des Flächenmaßes seines unbearbeitenden Bodens 1,113.371 Joch zu jener seines bearbeiteten 540.620 Joch innerhalb seines productiven Gesammt-Areales von 1,653.991 Jochen anschaulich ergibt. Es zeigen sich sonach schon in diesen Zusammenstellungen die unverkennbaren Spuren — 79 — jener Mißverhältnisse in den Catastralschätzungen, welche Kram am meisten zu beklagen hat. Diese Wahrnehmung wird jedoch zur klaren Ueberzeugung, je näher man die einzelnen Culturgattungen prüfend in's Auge saßt; eine solche Prüfung aber bringt gleichzeitig mit dem obwaltenden Mißverhältniße auch manche Erklärungsgründe seines Entstehens zur deutlichern Anschauung. Der Catastral-Neinertrag ist das Ergebniß eines combinirten und complicirtcn Calcüls, in welchem sich einerseits die Natural- Production mit den Productenpreisen zur Ermittlung des Geld-Brutto-Ertrages, andererseits die aus mannigfachen Zifferansätzen sich summirenden Cnlturskosten zur Ermittlung des Abzugs-Procentes als Hauptfactoren gegenüber stehen. Es ist ein¬ leuchtend, daß eine einzige zn hoch oder zu niedrig gestellte Ziffer das ganze Rechnungs¬ gerüst aus seinen Proportionen verrücken und das wahre Verhältnis; zu gefährden vermag. Hieraus erklärt und entschuldigt sich, daß verschiedene Schätzungsorgane, in Ländern, zu verschiedenen Zeiten beschäftigt, auch wenn sie das gerechte Ebenmaß in ihren Operationsbezirken pflichtgemäß und gewissenhaft innehielten, dennoch Schätzungs¬ resultate zu Stande brachten, welche mit jenen anderer Organe und Districte in be¬ denklicher Differenz standen und den Widerspruch der darunter Leidenden Wecken mußten. Daß in Krain gar manche jener Ziffern verhältnißmäßig zu hoch gegriffen wurden, wird aus der nachfolgenden das Ackerland mehrerer catastrirter Länder betreffenden Tabelle ersichtlich. Mögen immerhin einzelne Gegenden andere Culturen z. B. den Weinbau, den Futterbau in Verbindung mit der Viehzucht, die Forstwirthschaft u. s. w. als Ihre gewinnreichsten Einkommenquellen nennen, so bleibt die eigentliche Feldwirthschaft, der Ackerbau doch unbestritten im großen Ganzen das sichere Funda¬ ment und der Regulator der gejammten Landwirthschaft. In diesem Sinne ist ihm auch im Cataster die Hauptrolle zugewiesen und manche andere Cnlturcn haben sich in ihren Zifferansätzen vorschriftmäßig nach ihm zu regeln. Darum sind die bei dem Ackerlande obwaltenden Differenzen von eingreifender Wichtigkeit und einer genaueren Erörterung würdig. — 80 - Raiurat- und Zetd-brutto- (Anürug rmch dm M»xt-Mdm- Erü'üge und ungemendele Preise. Errrngnissen, Crrlturm nud Irrrse.) — 82 — Ein Blick auf die Tabelle zeigt, daß unter allen hier aufgezählten Ländern (nebst Kram noch Nieder- und Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Kärnten, Küsten¬ land, Mäbren, Schlesien, Großherzogthum Krakau und Dalmatien) Kram mit 17 fl. 5 kr. pr. Joch den höchsten Geldbrutto- und mit 7 sl. 22 kr. den höchsten Rein¬ ertrag aufweist, obschon cs in den Hauptkörner-Gattungen Weizen 8''°/^, Metzen pr. Joch, und Korn 8^/«4 Metzen die geringste Bodeuproduction (Küstenland und Dal¬ matien abgerechnet) als Natural-Brutto-Ertrag besitzt; auf gleich niedriger Producüons- Stufe steht es durchschnittlich in den übrigen Erzeugnissen des Ackerbaues. Man sollte nun denken, wo die ProductionSkraft des BodenS eine so karge, müsse dem nothwendig um so größeren Culturaufwande auch ein höheres Abzugsprocent entsprechen; und dock hat die fruchtbarere Steiermark ein höheres Abzugsprccent (6O-/4) als Kram (56^4), etwas höher, sogar als das productionsschwächste Dalmatien (60'/4). Ein noch wesent¬ licher Erklärungsgrund für die überraschende Höhe des angeblichen Acker-Reinertrages in Kram liegt in den Catastralpreisen. Unter allen genannten Ländern hat Krain nach Salzburg den höchsten Preis des Weizens mit 2 fl. 19^ kr. C. M. und des Kornes mit 1 fl. 19 kr., somit höher als Nieder-Oesterreich, Steiermark, Kärnten, Mähren, Schlesien, Krakau, Dalniatien. Aehnliche Höhen nimmt es nut den Preisen der übrigen Erzeugnisse des Ackerlandes ein. Gerste (1 fl. 10 kr.) und Hafer (42^ kr.) Krains stehen sogar unter allen genannten Ländern ini Preise am höchsten. Die Kartoffeln (17 kr.) sind nur in Dalmatien (18 kr.) höher im Preise veranschlagt. Mais in Kram (1 fl. 12^/4 kr.) steht nur in Dalmatien 1 fl. 14'/. kr. und Küstenland 1 fl 16 kr. höher, CiiKpnrriitiü 1 fl. 2 kr., im letzteren jedoch niedriger. Von andern nicht in der Tabelle vorkommenden Erzeugnissen erscheint der Preis des Flachses (pr. Ctr.) mit 11 fl. 40 kr. in Kram höher als in Kärnten 8 fl. 52 kr., Mähren 9 fl. 49 kr., Schlesien 11 fl. 24'/. kr. und Nieder-Oesterreich 7 fl. 50 kr., jener von Kleefutter und Espar¬ sette in Krain (31 kr.), während er auf gleicher Höhe nur in Mähren (31^ kr.), in allen andern Ländern aber niedriger steht. Wollte man zur Erklärung der unverhält- nißmässig hoch gegriffenen Körnerpreise in Krain, daS bekanntlich an Cerealien nicht so viel erzeugt, als es braucht, auf dessen Marktpreise Hinweisen, so müßte man dagegen auf den Unterschied aufmerksam machen, der zwischen den Preisen jener Märkte, auf welche der Producent seinen Ueberfluß zum Verkaufe bringt, und den Preisen jener Märkte besteht, auf welchen der Landmann den Mangel seines eigenen Bodens durch Ankauf des ihm nothwendigen Nahrungsmittels zu decken hat. Letzteres ist der Fall mit den Marktpreisen Krains und die Preishohe des nicht im Lande erzeugten, sondern von Außen importirten Productes kann einer gerechten Boden-Ertragsschätzung füglich nicht zu Grunde gelegt werden. (Bravo! Bravo!) Das Gesagte erklärt, wie es zuging, daß die karge Ackerkrumme Krains im Cataster mit einem höheren Reinerträge beziffert werden konnte, als die andern genannten Länder mit Einschluß Mährens und seiner gesegneten Hanna. Es tritt aber auch das bestehende Mißverhältnis; und die dringende Nothwendigkeit überzeugend hervor, so namhafte Ungleichheiten im Sinne einer ge¬ rechten Grundbesteuerung thunlichst bald zum Ausgleich zu bringen. Da nach der Schätzungs-Instruction die Culturgattung der Gärten sich in der Art nach dem Ackerlande zu normiren hat, daß die letzte Classe der Gärten min- — 83 — bestens der 1. Ackerclasse gleich zu ballen ist, so ergibt sich daraus, daß die bei dem Ackerlande Kraius nachgewiesene Überschätzung folgerichtig auch bei den Gärten statt- sindeu mußte. Uud in der That weist Krain mit 12 fl. 27 kr. pr. Joch gegenüber seinen Nachbarn Steiermark mit 10 fl. 30 kr., Kärnten 12 fl. 9 kr., Küstenland 9 fl. 50 kr. den höchsten Reinertrag auch von den Gärten auf, welche in Krain das nicht unbeträchtliche Areale von 2.683 Joch einnehmen. Die gleiche Einwirkung übt die Schätzung des Ackerlandes auf die Bauarca aus, welche instructionsgcmäß den Acckcrn II. Classe gleichgehalten werden muß. So nimmt die Bauarca Krains unter den auf der Tabelle III. aufgeführten eilf Kron¬ ländern an Höhe der Geld-Brutto-Ertragsziffer mit 18 fl. 47 kr. und der Rein- ErtragSziffer mit 8 fl. 29 kr. den obersten Rang ein. Die Gesammtbauarea des Landes mit 4.787 Joch erscheint mit einem Geld-Bruttoertrag von 89.891 fl. und einem Reinertrag von 39.738 fl. angesetzt. Es ist hier der directe Einfluß der überhohen Schätzung des krainischen Acker¬ landes auf die mit ihm vorschriftsgemäß zu parificirenden Culturcn dargestellt, aber es ist nicht zu verkeunen, daß der Ackerbau als Grundveste und Regulator der ge¬ summten Laudwirthschaft auch auf die andern Cultursgattungen, wie in der Wirklichkeit, so auch in der Catastral-Schätzung seinen indirecten Einfluß ausübt, und daß demnach auch rücksichtlich der letzteren zu hoch gegriffene Ansätze von jenen Organen ausgehen mußten, welche das Ackerland Krains in einer auf den ersten Blick erkennbaren aller Verhältnisse spottenden Ueberhöhe taxirt hatten, einer Ueberhöhe, die allein schon genügen müßte, über die Eignung der hierländigen Catastral-Schätzung zur practischen Anwen¬ dung bei combinirten länderweisen Grundsteuer-Umlagen den Stab zu brechen. Wenn auch auf den folgenden, die andern Hauptculturen betreffenden Tabellen, die erörterten Mißverhältnisse auch nicht so schlagend hervortreten, so sind doch auch bei diesen jene mittelbaren Einflüsse zu Ungunsten Krains theiweise nicht zu verkennen. 6« — 84 — — 85 — Das Wiesen land KrainS nimmt bekanntlich in den landwirthschaftlichen Verhältnissen dieses Landes eine sehr ungünstige Stellung ein. Das Zurückbleiben seiner Viehzucht ist eine fühlbare Folge davon. Das Land ist ein in großen Strecken qucllenarmes, und seinen Wiesen fehlt zumeist eine der Hauptbedingungen der Pro- ductivität, die regelmäßige Bewässerung. Der Cataster hat diesen Mangel zum Theil anerkannt, indem er den Natural-Brutto-Ertrag eines Joches Wiesen mit nur 4^/,oo Ctr. Heu beziffert und nur Küstenland und Dalmatien mit niedrigeren Ziffern aufführt. Aber wie ist der Widerspruch erklärbar, daß derselbe für das Heu so karge Wiesen¬ boden doch an Grummet so fruchtbar wird, daß sein Gesammt-Brutto-Ertrag pr. Joch 767/ioo Ctr. betragen soll? mithin im Herbste eine höhere Productionskraft entwickelt, als das im Frühjahre bei der Heuproduction ihm so überlegen dargestellte Wiesen- Areale der meisten andern auf der Tabelle ersichtlichen Länder? (Hört! Hört! — Sensation.) Auch was die Heu- und Grummetpreise anbetrifft, reiht Krain wieder unter den mit den höchsten Preisen angesetzten Ländern; sein Preis für süßes Heu (31'/4 pr. Ctr.) ist der höchste, jener für süßes Grummet (25 kr.) der zweithöchste (nur Mähren mit 26 kr. höher) aller genannten Länder. Beispielsweise (obschon eigent¬ lich nicht hieher gehörig) sei erwähnt, daß auch sogar das Schilfheu Krains iu der Preishöhe von 12 kr. nur von Mähren 12 kr. und Küstenland 12^ kr. erreicht wird. Dem wahren Verhältnisse von Culturaufwand und Boden-Production dürfte es gleich¬ falls kaum entsprechen, daß das AbzugSprocent bei der Culturgattung Wiesen (von Küstenland und Dalmatien zu geschweigen) in Salzburg, Steiermark und Kärnten ein höheres ist, als in dem beziehungsweise productions-sterillerem Krain. Die bezeichneten Rechnungsfactoren ins Auge gefaßt, dürfte Krain, welches in ausgedehnten Strecken seines Gebietes bezüglich des Wiesenlandes an Aridität mit Küstenland und Dalmatien verwandte Verhältnisse aufweist, auch in dem beim Wieslands - Reinerträge scheinbar zu seinen Gunsten sprechenden Ziffern doch noch über der Wirklichkeit veranschlagt stehen. Die Behandlung von Hutweiden hängt vorschriftsgemäß in einer ange¬ messenen Parificirung mit dem WieSlande zusammen und regelt sich nach Letzterem, daher im Wesentlichen namentlich in Bezug auf Productenpreise das oben Gesagte auch auf das Wiesland Krains anwendbar ist. Unbemerkt möge es jedoch nicht bleiben, daß die Hutweiden mit Holznutzung in Krain im Reinerträge pr. 27 kr. höher stehen, als jene Kärntens (24 kr.), Steiermarkö (26 kr.) und Küstenlands (24 kr.), was nur durch die hohen Catastralpreise des Holzes in Krain erklärbar sein dürfte. Ganz un¬ erklärbar aber bleibt bei den Weiden mit Obstnutzung die Höhe Krains mit 9 fl. 3 kr. jenen Kärntens (4 st. 25 kr.) und Steiermarks (3 fl. 26 kr.) gegenüber. — 87 — Das W e i n l a n d Krams, namentlich Unterkrams, welches vor der im Jahre 1854 allerhöchst angcordneten Revision in der allerschreiendsten Ueberschätzung gegen¬ über der Weinbaudistricte der Nachbarländer, insbesondere Steiermarks stand, hat durch jene Revision eine anerkennenswerthe Berücksichtigung gefunden, welche die Durchschnitts¬ ziffer des Reinertrages im Verhältnisse von Land zu Land als eine der Wirklichkeit näher stehende erscheinen läßt. Gegen die frühere Ziffer Krams 13 fl. 47'/4 Kreuzer, beträgt die jetzige nur 10 st. 49°/^ kr., die frühere Durchschnittsziffer des Neustädtler Kreises 14 fl. 39"/., die jetzige 11 fl. 16'/4 kr. Die im Adelsberger Kreise 6 st. 59°/j kr. ist sich gleich geblieben. Die zwischen weinbautreibenden Gegenden und Gemeinden demungeachtet hie und da noch fortbestehenden erheblichen Differenzen können an diesem Orte, wo eS sich nur uM das Verhältniß der Länder unter einander handelt, füglich unberührt bleiben. Eine geringere Abhilfe hat daS Wald land Krams im Wege jener Revision gefunden, wenn auch die gegenwärtige Durchschnittsziffer eine kleine Herabminderung gegen die früher bestandene erfuhr. Die Ziffern der Tabelle drücken noch bei Weitem nicht das richtige Verhältniß der reinen Waldrente Krains zu jener anderer Länder auS. Bon Ober- und Niederösterrcich, Mähren und Schlesien kann hier füglich nicht die Rede sein, denn die großartigen und reichlichen Productions- und Absatzverhältnisse jener Länder, gepflegt durch die lohnendste Forstwirthschaft, lassen eine Parallele mit Kram gar nicht zu. Aber daß das richtige Verhältniß zwischen den unter verwandten Culturvcrhältniffen stehenden und ähnliche Industriezweige pflegenden Nachbarländern in den Ziffern nicht correct ausgedrückt ist, welche für Kram den Reinertrag der Hoch¬ waldungen mit 23 kr., für Kärnten 16 kr., für Steiermark 20 kr., jenen der Nieder- walduugen für Kram mit 28 kr., Kärnten 15 kr., Steiermark 21 kr. veranschlagen, diese Ueberzeugung muß auf den ersten Blick sich aufdringen. Obschon Krain im Natur-Brutto-Erlrage u Klftr. pr. Joch mit Kärnten "o/,^ fast gleich, gegen Steiermark 1°/,gg aber namhaft niederer steht, hat es doch den höchsten Reinertrag aufznweisen, weil auch hier wieder die Durchschnittspreise des Holzes pr. Klafter, Krain 26 kr , Kärnten 17'/4 kr., Steiermark 19 kr. zu Ungunsten Krains einwirkcn. Legt man — ganz abgesehen von der gänzlichen Unverkäuflichkeit des Holzes in manchen Gegenden Krains — die allerdings in einigem Aufschwünge begriffene, aber doch den gleichen Unternehmungen Steiermarks und Kärntens gegenüber in bescheideneren Grenzen sich bewegende Industrie Krains in die Wagschale, vergleicht man unbefangen insbe¬ sondere die Montan-Jndustrie der drei genannten Länder in ihrem Einfluß auf Absatz und Preis des Holzes, und das angedeutcte Mißverhältnis; wird nicht in Abrede zu stellen sein. Ziffern mögen den gegenseitigen Stand jener Industrie einigermaßen be¬ leuchten. Nach den statistischen Tabellen des Finanzministeriums beträgt das Jahres¬ einkommen von Industrien und Gewerben in Steiermark 5,793.108 fl., in Kärnten 2,212.825 sl., in Krain 2,123.535 fl.; nach Czörnig bcwcrtheten sich im Jahre 1859 die aus dem Bergbau- und Hüttenwesen gewonnenen Producte in Steiermark auf 7,609.082 fl., in Kärnten auf 3,185.985 fl., iu Krain aber nur auf 1,385.425 Gulden. (Bewegung.) Sieht man aber von der länderweisen Durchschnittsziffer des Waldreinertrages ab, und faßt mau jene Landestheile ins Auge, welche vorzüglich die - 88 — genannte Monlan-Jndustrie repräscntiren, und stellt man demgemäß die durchschnittliche jochweise Reinertrags-Ziffer von den Hochwäldern deö Laibachcr Kreises in Kram mit.21 kr. jener des Iudenburger und des Brücker Kreises in Steiermark dann des Villacher Kreises und des Klagenfurter „ in Kärnten 8 „ 10«/i ,, 14 „ 17'/.,, gegenüber, so erscheint das zu Uugunstcn Krams auch in der Schätzung des Wald landes obwaltende Mißverhältnis; noch schlagender. Wollte man als einen Erklärungs¬ grund hiefür die dem Absätze des Merkantilholzes günstigere Lage Krams in Nähe der adriatischen Seehäfen anführen, so könnte einer solchen Hinweisung für den Lai¬ bacher Kreis doch nur eine theilweise, auf wenige Bezirke beschränkte Geltung zuge¬ standen werden; sie wäre nur für den Adelsberger Kreis eine allgemeiner zutreffende, welche aber auch für letzteren bereits durch die noch höhere Reinertragsziffer (24-/4 kr.) ihren unverkennbaren Ausdruck im Cataster erhalten hat. Am auffallendsten jedoch wird das besprochene Mißverhältnis;, wenn man den im Ganzen so industriearmen Neustädtler Kreis mit 290.056 Joch Waldbodcns und 114.132 fl. öl"/, kr. Reinertrages davon, den Industrie-Kreisen Steiermarks und Kärntens mit ihren ungleich größer» Waldflächen, gegenüber hält, nämlich dem Juden¬ burger mit 367.076 Joch und 49.137 fl. 42'/, Reinertrag und dem Brücker mit 328.515 Joch Waldlandes und 57.107 fl. 33 kr. Reinertrages, dann dem Klagen furler mit 385.412 Joch und 111.524 fl. 24 kr. Reinertrages und dem Villacher Kreise mit 342.639 Joch und 79.069 fl. 21'^ kr. Reinertrages. Da wird man vollends überzeugt, daß die hinter dem Waldlande dieser Kreise an Arealunifang und Absatzfähigkeit so namhaft zurück stehende Walrfläche des Neustädtler Kreises mit dem unverbältnißmäßig höchsten Reinerträge von allen veranschlagt ist, mit einem Rein¬ erträge sogar, welcher jenem des Brücker Waldbodens beiläufig um die Hälfte, jenen des Judenburger um mehr als die Hälfte übersteigt. In dem gleichen Mißverhältnisse steht folgerichtig auch die Grundbesteuerung. Nur dort, wo die als Basis der Grundbesteuerung vermittelte reine Boden¬ rente aus einer richtigen Bilanzirung der Ertragsfähigkeit des Grundstückes, der Absatz¬ preise der Producte und der sich daraus ergebenden Zahlungsfähigkeit des Grund¬ besitzers hervorging, wird auch die aus der so ermittelten wirklichen Bodenrente sich entziffernde Grundsteuer als eine der Steuerkraft des Contribuenten angemessene gelten können. Treten für den Grundbesitzer noch anderweitige Erwerbsquellen hinzu, so wird er selbst von Mißjahren und höhern Stcueranforderungen in verhältnißmäßig geringerer Schwere getroffen werden. Es bleibe hier unerörtert, ob und in wie weit die Catastralbewerthung noch jetzt nach geänderten Zeitverhältnissen, nach Durchführung der Grundentlastung u. s. w. in Krain so hoch über den wirklichen Bodenwerth ge¬ griffen erscheine, wie vor 20 Jahren bei der Einführung des stabilen Catasters in diesem Lande, da es sich gegenwärtig zunächst nur um die Darstellung der zwischen den Schätzungen der verschiedenen Länder des Reiches bestehenden Mißstände handelt. 89 Die Behauptung jedoch, daß derlei Überschätzungen im Lande noch fortbestehen, dürfte auch jetzt noch keine allzu gewagte sein. Der Gegenbeweis, den man durch die Hin¬ weisung zu fuhren glaubt, daß keinem ordentlichen Grundbesitzer in Kram sein Grund¬ stück um den Catastral-Schätzungs-Preis feil wäre, und daß Güterverkäufe stattgefunden haben, bei welchen der factische Verkaufspreis den Catastral-Grundwerth bei Weitem überstieg, dieser Beweis ist kein haltbarer. In ersterer Beziehung ist zu entgegnen, daß einem ordentlichen Landwirthe sein Besitz in der Regel gar nicht (Lebhafter Bei¬ fall, Rufe: Sehr gut und äosiro im Hause und im Zuhörcrraume), in Ausnahms- fällen aber eben deßhalb nur um die höchsten Preise feil ist. (Bravo, Bravo, sehr gut!) Die Preishöhe der in den letzien Jahren Hierlands angekauften Güter jedoch findet ihren Schlüssel in der Entwehrtung der Valuta und der Werthpapiere, welche manchen sorgsamen Hausvater veranlaßte, die Ersparnisse seines Lebens für die Sei- nigen lieber in dem sichern und bleibenden, wenn gleich wenig erträglichen Besitz von Grund und Boden zu hinterlegen, als den Schwankungen des Courses preiszugeben. (Rufe: Sehr richtig, Bravo, Bravo, sehr gut!) Man frage doch vielmehr bei derlei Güterkäufen nach der Rente, welche sie jetzt wirklich den Erkäufern abwerfen, und ob diese dem Ankaufscapitale auch entspricht? Denn, da es sich hier um eine periodische Leistung (die Jahressteuer) handelt, kann dieser sachgemäß nur ein periodisches Ein¬ kommen, die wirkliche Bodenrente, gegenüber gestellt werden. Diese aber steht erfahrungsgemäß gerade bei den neuen Güterankäufen oft tief unter dem Catastral-Reinertrage. Eher könnte man nach der Natur der Dinge auf die Resultate von Verpachtungen Hinweisen, aber auch diese werden in äußerst seltenen Fällen zu Gunsten der hohen Catastral-Ansätze sprechen. So ist beispielsweise bereits im Reichsrath nach authentischen Quellen dargethan worden, daß die Grundsteuer von verpachteten Staatsgütern in Westgalizien O'/gO/g, in Croatien 9^°/g, in Nieder- Oesterreich 201/2 o/o, in der Baczka 26"/g, im übrigen Ungarn 31 "/o> in Ostgalizien 41"/o, in Böhmen 65"/g und in Kram sogar 68"/g des gesammten jährlichen Pacht¬ ertrages absorbirt; ein Beweis, daß wenigstens bei den Staatsgütern in Kram die wirkliche Pachtrente weit unter der Bodenrente des Catasters zurück blieb. (Rufe: Sehr richtig!) Die Streuerkraft des Contribueuten in Kram ist, andern Ländern gegenüber, eine sehr geringe und beschränkte; sie wird weder durch die Bodcnbeschaffenheit des Landes ausreichend genährt, noch durch andere günstige Erwerbsquellen unterstützt. Letztere waren Hierlands immer nur im mäßigsten Umfange vorhanden, und selbst dieser ist in neuerer Zeit merklich geschmälert worden. Die Eisenbahn, so segensreich für die Verbindung entfernter productenreicher Gegenden mit den Marktplätzen des Welthandels, hat in Krain eine große Anzahl kleiner Grundbesitzer um einen aus¬ giebigen Nebenerwerb gebracht, eine noch größere Zahl vom Tagwerke lebender Indi¬ viduen brodlos gemacht. Der früher hier so blühende und seine Zuflüsse in zahl¬ reichen Abzweigungen ausspcndende Speditionshandel liegt seither ganz zu Boden. Der letzte Bericht der kraiuischen Handels- und Gewerbekammer weist nach, daß der — 90 — Speditionszug allein 20 Meilen im Lande betragen und in diesem Geschästswege allein 2 Millionen Gulden in Umlauf gesetzt habe. Manche Industriezweige untergeordneten Ranges, welche meist den kleinen Gewerbsmann Hierlands nährten, wie z. B. Tuch-, Leinwand-, Siebfabrication, sind durch die Entwicklung des Maschinenwesens von ihren Absatzplätzen verdrängt dem Verfall zugefiihrt worden. Die Grundbücher weisen ein besorgnißerregendes Anwachsen von Belastungen auf (Rufe: ja wohl!); eine Folge der zunehmenden Ver¬ schuldung sind die immer häufigeren executiven Veräußerungen, welche in manchen Bezirken schon die bedenkliche Zahl von 40—50 alljährlich erreichen. (Rufe: Sehr wahr!) Um die Steuer erschwingen zu können, verkauft der Landmann seine liebste Habe, seinen Viehstand und so gibt es bereits thatsächlich ganze Ortschaften in Unterkrain, welche keinen Viehstaud besitzen (Rufe: Sehr richtig!) und zur Bearbeitung ihrer Gründe sich ans Croatien entlehnten Viehes bedienen müssen. (Sehr wahr, sehr richtig!) Die Kargheit des Bodens in mehreren Landestheilen zwingt deren Bewohner in zahlreichen Massen alljährlich ihren Erwerb außerhalb des Landes zu suchen, und so wird jeder den Bewohnern von Gottschee, Tschernembl, Möttling u. s. w. ausge- fcrtigte Hausirpaß ein amtliches Armuthszeugniß für deren Heimatboden. (Rufe: Sehr wahr, vollkommen richtig!) Die in jenen Gegenden wiederholt vorgekommenen Hungerjahre sind noch in Jedermanns Erinnerung. — Zu den regelmäßigen Truppen-Durchzügen mit allen ihren Lasten an Vorspannsleistungen, Einquartirungen n. s. w., welche das Land schon durch seine geographische Lage im Interesse der Gesammtmonarchie vorwiegend zu tragen hat, kamen noch im letzten Decennium wiederholte ungewöhnliche Ansammlungen und Aufstellungen großer Heeresmassen. Eines der unverkennbarsten Symptome der Geldarmuth Krams liegt schon darin, daß laut der ämtlichen Einkommensteuertabellen eine der allerniedrigsten Einkommensteuer-Tangenten (8 kr. pr. Kopf) auf Krain ent¬ fällt. Durch die vor Jahren (1809) stattgehabte Jncamerirung des gesammten Landes- Vermögens fließen seine früheren Einkommensquellen noch jetzt größtentheils in die Staatscasse, das Land aber ist gezwungen, seine dringendsten Erfordernisse durch Lan¬ desumlagen zu decken, welche bereits die hohe Ziffer von 41 des Steuerguldens erreicht haben. (Rufe: Richtig!) Seit zwanzig Jahren mit einer unverhältnißmäßigen von Jahr zu Jahr anwachsendeu Ueberlast an Grundsteuern beschwert, muß die Steuer- krast des Landes sich endlich erschöpfen und erlahmen. Der Herr Finanz-Minister hat im Reichsrathe aus den wirklich erfolgten Steuer-Einzahlungen den zuversichtlichen Schluß auf die ungeschwächt fortbestehende Steuerkraft der Länder gezogen, auf die Thatsache sich fußend, daß im Jahre 1862 die Einzahlungen in den deutsch-slavischen Kronländern um 1,953.000 fl. mehr als im Vorjahre, und um 1,111.000 sl. über den Voranschlag des Präliminars betrugen. Abgesehen von dem Erklärungsgrund hiefür, welcher in der allgemein gesegneten Ernte dieses Jahres zu suchen ist, wäre zur eigentlichen Würdigung jener Ziffern auch die zisfermäßige Nachweisung erforderlich, mit welchen Zwangsmitteln dieses Resultat erreicht worden ist (Rufe: Sehr wahr, richtig!), und in welcher Anzahl, und mit welchem Erfolge sich diese auf die einzelnen Länder vertheilen? Wenn auch diese Frage wegen Unzulänglichkeit der dem Bericht- 91 — erstatter zu Gebote stehenden Behelfe sich nicht in ihrem ganzen Umfange detaillirt beantworten läßt, so liefern doch schon die ihm vorliegenden Materialien die Ueber- zeugung, daß in Krain mit Zwangsmitteln zur Steucreintreibnng keineswegs sparsam vorgegangen wurde (Rufe: Richtig!), und das gerade die ärmeren Bezirke davon am Zahlreichsten und Empfindlichsten getroffen werden. Aus authentischen Quellen liegen dem Berichterstatter Ausweise über die verschiedenen in den nachbenaunten Bezirken angewendeten Executionsgrade vor, als: im Bezirke Adelsberg, Feistritz, Gotischer, Gurkfeld, Idria, Krainburg, Kronau, Lak, Laas, Magistrat Laibach, Landstraß, Neu- marktl, Neustadt!, Oberlaibach, Planina, Radmannsdorf, Ratschach, Senosetsch, Stein und Treffen. Da die Rubriken der einzelnen Ausweise sehr verschiedenartig angelegt sind, so ist eine tabellarische Zusammenstellung derselben unmöglich; indessen dürften einige beispielsweise Auszüge zur Darlegung deS Gesagten genügen. Sie beziehen sich sämmtlich nur auf das abgelaufene Jahr 1862. Im Bezirke AdclSberg mit 2.015 Contribuenten wurden 1.074 Parteien exequirt, (Sensation) 573 Pfändungen, 18 Sequestrationen, 6 Feilbietungen vorge- nommen. Gesammtrückstand am Jahresschluß 7.765 fl. 46'/z kr, von der Vorschrei¬ bung 37.651 fl. 24 kr. Der Gesammtrückstand ist seither auf circa 2.300 fl. herab- gcmindert, der aber bei Parteien ohne Mobilarvermögen auShaftet. Im Bezirke Feistritz mit 2.906 Contribuenten wurden 1.450 Parteien exequirt (Hört! Hört!). 1000 Pfändungen, 50 Sequestrationen, 800 Feilbietungen vorgenommen. Gesammt-Rückstand 5.086 fl. 22'/2 kr., Vorschreibung 25.854 fl. 46 V- kr. W. Die Feilbietungen blieben mit Ausnahme zweier ohne Erfolg, ob Mangel an Kauflustigen. Im Bezirke Gottschee mit 4.803 Contribuenten fanden statt 3.600 Mo- bilar-Pfändungen, 1.400 Schätzungen, 40 Feilbietungen; Rückstand 1.195 fl. 89 kr, Vorschreibung 34.174 fl. 42'/^ kr. Im Bezirke Gurkfeld mit 6.010 Contribuenten, 719 Pfändungen, 150 Schätzungen, 150 Feilbietungen; Rückstand 900 fl. 3 kr., Vorschreibung 48.641 fl. 18'/. kr. Im Bezirke Idria mit 1.635 Contribuenten, 1.144 Pfändungen, 112 Schätzungen, 20 Sequestrationen, 8 Feilbietungen; Gesammt-Rückstand 1.236 fl. 79 '/2 kr., Vorschreibung 25.245 fl. 81 kr. Im Bezirke Krainburg mit 6.247 Contribuenten, 2.313 vorgenommene Mobilar-Executionen 1. und 2. Grades, 14 dritten Grades; Rückstand 1.241 fl-, Vor¬ schreibung 79.703 fl. 18 kr. Im Bezirke Lak mit 5.380 Contribuenten, 2.860 vorgenommene Erecutionen 1. Grades, 360 zweiten Grades; Rückstand 1.211 fl. 71 kr., Vorschreibung 50.213 fl. 96 kr. M. Drei Realschätzungen im Zuge. Im Bezirke Laudstraß mit 4.500 Contribuenten, 2.119 Pfändungen, 508 Schätzungen, 11 Feilbietungen; Rückstand 1.580 fl. 72 kr., Vorschreibung 38.645 fl.65'/. kr. Im Bezirke Neustadt! mit 7.200 Contribuenten, 3.000 exequirte Parteien, 35 Mobilar- und 3 Realfeilbietungen vorgenommen. Rückstand 1.587 fl. 39 kr., Verschreibung 75.667 fl. 45 kr. — 92 — Im Bezirke Oberlaibach mit 4.028 Contribuenten, 1.720 cxequirte Par¬ teien, 1.360 Pfändungen, 258 Mobilar-Schätzungen und Feilbietungen, 14 Sequestra¬ tionen; Rückstand 498 fl. 46'^ kr., Borschreibung 39.449 fl. 4 kr. Im Bezirke Planina mit 3.094 Contribuenten, 1.370 cxequirte Parteien, 1.273 Pfändungen, 1.171 Mobilar-Schätzungen und Feilbietungen, 43 Sequestra¬ tionen; Rückstand 7.763 fl. 55'/^ kr., Vorschreibung 39.640 fl. 1 kr. Im Bezirke Senosetsch mit 2.060 Contribuenten, 1.950 exequirte Par¬ teien, 2.125 Pfändungen, 1.615 Schätzungen und Feilbietungen, 126 Sequestrationen; Gesammt-Rllckstand 15.409 fl, Vorschreibuug 28.091 fl 3 kr. Im Bezirke Stein mit 4.806 Contribuenten, 2.625 individuelle Ermahnun¬ gen durch die Gemeinde-Vorsteher, 1 625 Pfändungen und Schätzungen, 8 Verkäufe der Fechsung, 1 Realfeilbietung; Rückstand 2.168 fl. 42 kr., Vorschreibung 69.418 fl. 59'/^ kr. Ini Bezirke Treffen mit 5.022 Contribuenten, 1.485 gepfändete Parteien. Rückstand 347 fl. 57 kr., Vorschreibung 34.756 fl. 31'/2 kr. M. Die Mobilar-Feilbietungen durchschnittlich 600 in jedem Jahre sind meistens ob Mangel an Mobilare und bei dessen Vorhandensein ob Nichterscheinens von Kauflustigen nicht durchgeführt worden. Für Möttling und Tschernembl, also gerade für zwei Bezirke, die am Empfindlichsten von Steuer-Executionslasten getroffen werden, liegen dem Berichter¬ statter leider derlei Nachweisungen nicht vor. Diese Beispiele weisen der Contribuentenzahl nach Steuerbücheln gegenüber meist bedenklich hohe Zahlen von exequirten Parteien und trotz der Zwangsmittel noch namhafte Rückstände nach. In den vor 1862 voraus gegangenen Jahren ist die Ziffer der Exemtionen und Rückstände eine noch höhere. Es muß ferner bemerkt werden, daß die Executionsführungen, namentlich die Pfändungen häufig für die Par¬ teien dadurch noch kostspieliger und drückender erscheinen, daß sie unmittelbar von Bezirks-Beamten vorgenommen werden (in einem der genannten Bezirke wurden dieß- falls mittelst Particulare circa 1080 fl. erhoben, viele Kosten aber bei den Excursen unmittelbar vor den Parteien eingebracht.) (Hört!) Das Ausbleiben von Kauflustigen bei Mobilarfeilbietungen mahnt an ähnliche Vorkommnisse in Irland; das oftmalige Unterbleiben von Mobilarfeilbietungen aus Mangel des Mobilars, ist in den bezüg¬ lichen Fällen der unwiderlegbarste Höhenmesser des Volkswohlstandes im negativen Sinne. (Rufe: Sehr richtig!) Wenn zufolge einer humanen Weisung des k. k. Finanz-Ministeriums die execuüven Nealfeilbietungen in neuerer Zeit zwar seltener vorkommen, gleichzeitig jedoch die Mobilarfeilbietungen um so unnachsichtlicher und selbst sehr häufig bis zur gänzlichen Entblößung und Erschöpfung des zum Wirthschafts- betriebe unentbehrlichen Kundus instrnetus angestrengt werden, dann bleibt die Wir¬ kung noch immer eine und dieselbe, denn factisch läuft es auf Eines hinaus, ob dem exequirten Grundbesitzer sein Reale durch das Amt verkauft wird, oder ob er es nach der sogestaltigen Einbuße aller Betriebsmittel selbst verkaufen muß. (Rufe: Sehr richtig, sehr wahr!) - 93 — Wenn aber die Statistik der in Krain angewendeten Zwangsmittel eine so lebendige Bewegung derselben darstellt, und Ließ einer Bevölkerung gegenüber, die keinesfalls zu den Zahlungssänmigen gehört, und wenn demnngeachtet noch der ge¬ summte Grundsteuer-Rückstand des Landes nach den gefälligen Mittheilungen der hie¬ sigen k. k. Rechnungskanzlei (ääo. 27. März 1863) pro 1860 90.047 fl. 70'/. kr. „ 1861 89.021 „ 54 „ 1862 60.608 „ 85 beträgt, welch letztere Herabminderung wohl durch den ungewöhnlichen Erniesegen des Jahres ermöglicht wurde; wenn demungeachtet die Umlaufs-Verordnung der k. k. Steuer- direction vom 13. Jänner 1863, Z. 225 das „erhebliche" Zurückbleiben in der Ein¬ zahlung der directen Steuern rügen, die Rückstandssumme pr. 203.872 fl. 93'/^ kr. officiell als eine „bedenkliche" erklären und zu deren Einbringung die energische Hand¬ habung der gesetzlichen Zwangsmittel neuerdings einschärfen muß, dann sprechen diese Ziffern laut redend und genügend, indem sie das früher Gesagte über die Höhe der Steueranforderungen und über das Maß der vorhandenen Steuerkraft dieses Landes auch ihrerseits bestätigen und ergänzen. Es tritt nur die Frage vor uns: auf welche Art und in welchem Wege kann dem Lande die entsprechende Abhilfe von so drückenden Uebelständen zu Theil werden? Im laufenden Stenerjahre, für welches im Drange der Zeit und der Finanz- noth eine außerordentliche Steuerbelastung allen Ländern auferlegt wurde, obschon Re¬ gierung und Reichsvertretung die Mangelhaftigkeit und theilweise Ungerechtigkeit der angewendeten Umlagsbasis offen anerkannten, wird wohl nur durch Schonung und Nachsicht bei Eintreibung der Steuern einige Milderung der Lage zu erreichen sein. Der Herr Finanzminister hat in beiden Häusern des Reichsrathes hierüber zwar die beruhigendsten Zusicherungen ertheilt; allein nachdem die bereits erwähnte auf Grund eines Finanz-Ministerial-Erlasses von neuerem Datum (6. Jänner 1863) erflossene Verordnung der k. k. Steuer-Direction für Krain vom 13. Jänner d. I. mit der ernstlichen Aufforderung an die Perceptionsämter zur energischen, unaufschieblichen und allgemeinen Durchführung der gesetzlichen Zwangsmittel wenigstens dem Wortlaute nach in sichtlichem Widerspruche zu jenen ministeriellen Zusagen steht, so erscheint ein ausdrückliches Ansuchen der Landesvertretung um schonungsvolles Vorgehen gegen die Contribuenten bei der Steuereinbringung weder ungerechtfertigt, noch überflüssig. (Bravo, sehr wahr!) Für die Zukunft aber und bei der sehr wahrscheinlichen Beibehaltung des sta¬ bilen CatasterS als Basis der Grundbesteuerung ist die nachhaltige Abhilfe nur dann zu erwarten, wenn jenes bedächtige Stadium des Ausgleiches der Catastralschätzungs- Differenzen zwischen den einzelnen Ländern, welches man gegen den Sinn des Patentes vom Jahre 1817 bei der überstürzten Einbeziehung aller catastrirten Länder in die Steuerumlegung nach dem Cataster versäumt, vernachlässigt oder beseitigt hat, nach¬ träglich wieder ausgenommen und durchgeführt wird, damit der große und gerechte Zweck des CatasterS, die Herstellung des Ebenmaßes auch zwischen den verschiedenen Ländernder Monarchie verwirklicht werde. Ob dieses Ziel durch eine allgemeine Revision des — 94 - Catasters in sämmtlichen catastrirten Ländern oder dnrch ein summarisches Verfahren mittelst einer gerechten Bilanzirung und Ausgleichung der gegenwärtigen Länderquoten zu erreichen sei? Die Beantwortung dieser Frage liegt außerhalb des Rahmens ver¬ gegenwärtigen Berichterstattung. Sie wird nur hier berührst um darauf hinzuweisen, daß eine allgemeine Revision sachgemäß viele Jahre in Anspruch nehmen (die letzte partielle Revision in Krain war fünf Jahre im Zuge) und diesem Lande nicht bieten würde, was es vor Allem dringend braucht, die baldigste und schleunigste Abhilfe. Zudem wird eine solche über das Innere der Länder sich erstreckende Revision in der Regel entbehrlich sein, weil dem Cataster denn doch das eine Verdienst unbestritten bleibt für die Steuerpflichtigen eines und desselben Landes jedenfalls eine gleichmäßi¬ gere und richtigere UmlagSgrundlage ermittelt zu haben, als die früher bestandenen Grundbesteuerungs-Systeme. Aber auch ein summarischeres, die Richtigstellung des Verhältnisses der Länder unter einander anbahnendes Grnnd-Steuer-Reform-Verfahren dürfte bei der Größe und dem Umfange der zu lösenden Aufgabe, geraume und jeden¬ falls längere Zeit beanspruchen, als die bereits auf's Aeußcrste angespannte Steuer kraft Krams zu ertragen vermöchte. In Erwägung dieser Umstände wird das Ansuchen um den Nachlaß einer aliquoten Percentenziffer in der Vorschreibung des Ordinariums, und zwar vom nächsten Sleuerjahre angefangen bis zur erfolgten Regulirung der Grundsteuern gerechtfertiget erscheinen. Der Zifferansatz dieses Nachlasses wird, wenn er sich auch nicht mathematisch unwiderlegbar motiviren läßt, jedenfalls als ein be¬ scheidener und begründeter gelten können, wenn man das Maß der Billigkeit handhabt und die unverhaltnißmäßigen Lasten in die Wagschale legt, welche dieses Land schon seit Decennien über Gebühr und Kraft für den Gesammtstaat zu tragen hat. (Gut!) Die letzte Frage: in welchem Wege und von wem die Abhilfe zu er¬ warten sei? beantwortet sich am Allereinfachsten. Von wem sonst als von dem Zu¬ sammenwirken jener erhabenen Factoren unseres Verfassungslebens, an welche sich alle unsere eonstitulionellen Hoffnungen zu halten haben! Von der Gerechtigkeit und Weis¬ heit Sr. Majestät des Kaisers, des k. k. Ministeriums und der Reichsvertretung. Die außergewöhnliche Lage, unter welcher das Land leidet, rechtfertigt auch den außergewöhnlichen Weg, auf welchem es die Abhilfe suchen will. Der Berichterstatter ergibt sich der Hoffnung in dieser Auseinandersetzung die vorliegenden Anträge des Finanzausschusses in allen Puncten begründet zu haben, und erlaubt sich deren Annahme dem hohen Landtage zu empfehlen. Der Antrag des Finanzausschusses lautet: Der hohe Landtag wolle beschließen, in einer motivirten Petition an Se. Majestät den Kaiser: 1. über diese Steuer-Erhöhung seine Besorgnisse auszusprechen; 2. die Bitte zu stellen: ri,) Daß die Durchführung des Reichsfinanzgesetzes für das Vcrwaltungsjahr 1862/63 im Herzogthume Krain mit möglichster Schonung und Nachsicht statt- finde, und dadurch die in dieser Beziehung von dem k. k. Finanzministcr in beiden Häusern des ReichSrathes im Allgemeinen gegebene Zusicherung auch für dieses Land durch die That verwirklicht werde; - 95 — b) daß das k. k. Ministerium in der nächsten ReichSrathssession eine Gesetzesvor¬ lage behufs der Negulirung der Grundsteuer auf einer für alle Königreiche und Länder gleichmäßigen und gerechten Grundlage, wodurch die dem Herzog- thume Krain seit Einführung des stabilen Catasters auferlcgte unverhältniß- mäßig hohe Grundbesteuerung auf ihr richtiges Maß zurückgeführt werde, zur verfassungsmäßigen Behandlung vorlegen; c:) daß aber schon vorläufig und provisorisch ein angemessener Nachlaß an der Grundsteuer in Krain gewährt werde, indem die Gesammtziffer des Grund- steuer-OrdinariumS auf der Grundlage von t2 Percent (statt der bisherigen Igo/o) des Cakastralreinertrages zu ermitteln sei, und demgemäß auch die Re¬ gelung der Zuschlage-Ziffern stattzufinden habe, und daß ein dießbezüglicher Antrag durch das k. k. Ministerium in die verfassungsmäßige Verhandlung ehethunlichst geleitet werde. 3. Diese Petition sei durch eine Deputation, bestehend aus dem Landeshaupt- manne und vier Mitgliedern, welche der Landtag aus seiner Mitte wählt, Sr. Ma¬ jestät dem Kaiser zu überreichen". Nachdem ich in dem Borgetragenen in allen wesentlichen Puncten die Anträge des Finanzausschusses begründet zu haben glaube, so kann ich schließen, indem ich dem hohen Hause deren Annahme empfehle, und zu gleicher Zeit den Herrn LandeShanpt mann ersuche, nach geschlossener Debatte die Abstimmung über die einzelnen Puncte des Antrages vornehmen, mir dann aber nochmals das Wort Vorbehalten zu wollen. (Lebhafter Beifall. Rufe: Sehr gut, im Hause und Zuhvrerraume.) Präsident: Wünscht Jemand das Wort? Abg. Dr. Toman: Als ich vor einiger Zeit es unternahm, den Antrag in der Frage, die heute eine so ausgezeichnete Lösung und Begründung erfahren hat, zu stellen, sagte ich, daß ich dieser Anregung nur aus dem Grunde in meinem Innern Raum gebe, weil eine Jntiative von einer competentern Seite bisher nicht erfolgt ist. Welche Seite diese cowpetentere war, das, meine Herren! ist heute aufs Glän¬ zendste dargethan worden. Es ist Seine Excellenz Herr Graf Anton Auersperg, welcher vor 20 Jahren im selben Saale als Landstand, und heute als coustitutioneller Volksvertreter für das Recht des Landes in der Steuergleichheit sein ernstes und wahres, und durch und durch begründetes Wort gesprochen hat. (Lebhafter Beifall.) Seine Excellenz Graf Auersperg hat mitten unter ungünstigen Gesundheits- Verhältnissen ein Werk vor uns gelegt, welches ein wahres Meisterwerk klarer, nüch¬ terner, vollständiger und weiser Prüfung der Steuerverhältnisse Krams gegenüber an¬ dern Ländern ist, ein Werk echten Patriotismus; ein Werk, welches ihm zur Vermeh¬ rung des Ruhmes, dem Landtage zur Zierde gereicht, und, so Gott will, dem Lande Segen bringen wird. (8Iuvu, Bravo im Hause und Zuhörer-Raum.) Gestatten Sie, meine Herren! daß ich meiner Gesinnung Ausdruck gebe, und zugleich gewiß auch die Zustimmung des hohen Landtages erwarte, wenn ich den An¬ trag stelle, daß unverändert der Bericht in seinem vollen Umfange als Beilage zum Majestätsgesuche angeschlossen, und Seiner Excellenz dem Grafen Auersperg offen und laut der Dank des Landtages votirt werde. Die Art und Weise aber, wie das würdevoll 96 — und gebührend geschehe, überlasse ich dem Herrn Landeshauptmann. (Lebhafter und andauernder Beifall im Hanse und Zuhörer-Raum.) Präsident: Ich erlaube mir den Antrag zu stellen, daß das hohe Haus die Adresse, die vorgetragen worden, und das ganze Operat sammt den Anträgen ohne weitere Debatte annehme, und ersuche die Herren, welche mit diesem Anträge einverstanden sind, worin auch zugleich unser Dank für das ebenso glänzende als er¬ schöpfende Operat dem Herrn Berichterstatter ausgedrückt werden möge, dieses durch allgemeines Aufstehen erkennen zu geben. (Die ganze Versammlung erhebt sich, unter lebhaften Beifalls- und 81s,vg, - Rufen.) Ich ersuche den Herrn Berichterstatter jetzt die Adresse vorzutragen. Berichterstatter Anton Graf Auersperg: Meine Herren, ich danke Ihnen für die Gesinnungen, die Sie mir so eben so gütig ausgesprochen haben, ich wünsche nur, daß eben das, was hier unternommen worden ist, wirklich zum Heile des Landes, zu einem günstigen Resultate führen möge. Ich habe das Bewußtsein nach meinen Kräften nur eine Schuldigkeit, eine Pflicht erfüllt zu haben; ich habe auch noch das weitere erhebende Bewußtsein unter Männern gewirkt zu haben, welche diese schwache Pflichterfüllung weit über ihre Ver¬ dienste anzuerkennen die Güte hatten. Ich bitte nun, da die Anträge angenommen sind, mir zu erlauben noch den Entwurf der an Seine Majestät zu richtenden Petitions-Adresse vorzutragen. (Liest.) „Euere k. k. apostolische Majestät! Wenn Euere Majestät die unter dem kaiserlichen Zepter vereinigten Länder nach der Größe ihres Umfanges, nach der Höhe ihres Bodensegens, nach der Fülle ihrer äußern Reichthümer und kostbaren Erzeugnisse vor allerhöchst Ihren Blicken vor¬ überziehen lassen, dann muß das Herzogthum Krain es schmerzlich empfinden, daß es von der Vorsehung nicht ausersehen ist, in erster Reihe zu glänzen; aber es fühlt sich in seiner territorialen Schlichtheit und Boden-Armuth gehoben durch das Bewußtsein, für die heiligsten Interessen des Thrones und Reiches jederzeit in erster Linie einge- Ireten zu sein, und an Treue und Vaterlandsliebe, an Hingebung und Opferwilligkeit keinem andern Lande nachzustehen. Die von Euerer Majestät hierüber wiederholt ausgesprochene huldreiche An¬ erkennung lebt noch unvergessen in den Herzen des Volkes. Dessen im Landtage ver¬ sammelte Vertreter würden sich gegen die eigene Vergangenheit ihres Heimat-Landes versündigen, wenn sie im gegenwärtigen Zeitpuncte, wo die financielle Lage des Reiches nicht nur erhöhte Opfer, sondern die äußerste und augenblickliche Anspannung aller Steuerkräfte erheischt, diese Nothwendigkeit verkennen,und die alte Opferwilligkeit ver- läugnen wollten. Sie würden auch die durch das Fiuanzgesetz für das Verwaltungsjahr 18^/^ den Steuerträgern dieses Landes, insbesondere den Grundsteuer-Contribuenten auf¬ erlegten neuen Lasten trotz deren angenfälligen Unerschwinglichkeit mit schweigender Hingebung tragen, wenn sie die beruhigende Ueberzeugung hätten, in gleichartigem und billigem Verhältnisse zu den andern, meist, gesegnetem Ländern ohne unverhältnißmäßig - 97 — Ueberbürdung (lebhafter Beifall und äobro) und nach einer gerechten Umlagsgrund¬ lage zur Tragung der Staatslasteu beigezogen zu werden. Als eine solche gerechte Basis der Grundsteucrnmlage auf die verschiedenen Länder kann aber der stabile Cataster in seinem jetzigen Bestände namentlich für Kram keinesfalls anerkannt werden. Schon bei dessen Einführung im Verwaltungsjahre 18^/44 haben die vor¬ maligen Stände Krams, eben aus dem Grunde des Mißverhältnisses zu andern, na¬ mentlich zu den Nachbarländern vor dem allerhöchsten Throne Beschwerde geführt und eine theilweise Revision der Catastral - Schätzung in Kram erwirkt. Daß aber die dadurch gewonnene Abhilfe nur eine ungenügende, neuerdings durch die Einbeziehung anderer Länder in die Grundstenerumlage nach dem Cataster in verstärktem Maße fühlbar gewordene sei, geruhen Euere Majestät aus dem diesbezüglichen diesem Land¬ tage erstatteten Berichte allergnädigst zu entnehmen. Bei dieser Sachlage aber, welche durch die Unrichtigkeit der Umlagsbasis nicht nur das auf den angeblichen Reinertrag anrepartirte Grundsteuer-Ordinarium von 160/g als ein thatsächlich viel höheres er¬ scheinen läßt, die Zuschläge aber eben dadurch weit über deren eigentliche Ziffer im gleichen Verhältnisse ungebührlich steigert, erwächst es den Vertretern des Landes zur unabweisbaren Pflicht, ihre gegründeten Besorgnisse gegen die Fortdauer der dem Lande aus dem bisherigen Steuer-Umlagssystem erwachsenen Ueberbürdung mit un¬ erschütterlichem Vertrauen auf die Gerechtigkeit Euerer Majestät, aber auch mit red¬ licher Offenheit an den Stufen des allerh. Thrones auszusprechen, und um die ent¬ sprechende Abhilfe in loyaler Ergebenheit zu bitten. Das Land im Ganzen ist arm, und verarmt täglich mehr, das können wir als dessen Vertreter bezeugen. Seine ge¬ ographische Lage an den Pforten Ztaliens nöthigt ihm die Pflicht auf, die Lasten aller großen Militärbewegungen nach jenem Ziele, die doch nur im Interesse der Gesammt- heit stattfiuden, vor allen andern Ländern mit dem schwersten Antheile auf sich zu nehmen. Seit der Einführung des Catasters, mithin seit zwanzig Jahren, wird eS durch die fortdauernd sich steigernde Ueberbürdung erschöpft. Die nach beiden Seiten gewinnbringende Verbindung von Landwirthschaft und Industrie, für deren namhafteres Vorhandensein in Kram zumeist die Vorbedingungen fehlen, übt ihre wohlthätigen Wirkungen hier nur im spärlichsten Maße. Das Bedürfnis nach Abhilfe ist sonach ein dringendes. Indem wir diese für die nächste Zukunft von der Huld und Gerechtigkeit Euerer Majestät ehrfurchtsvoll erbitten, erklären wir zugleich ausdrücklich mit männ¬ lichem Freimuthe und Selbstgefühl, daß es durchaus nicht in unserm Sinne liegt, Lasten nnd Pflichten, und seien sie noch so schwer, die uns nach Recht und Gerechtig¬ keit obliegen, von uns ab und ans fremde Schultern wälzen zu wollen. Wir versehen uns aber zu dem Rechts- und Billigkeitsgefühl der Vertreter der andern unter dem Zepter Euerer Majestät brüderlich mit uns vereinigten König¬ reiche nnd Länder, welchen die verfassungsmäßige Behandlung unseres Anliegens zu¬ stehen wird, daß sie dieses mit Gründlichkeit und Wahrheitsliebe prüfen, und daß sie es mit ihrem Rechtsgefühl nnd mit der Würde der von ihnen vertretenen Länder nicht vereinbar finden werden, unser Heimatland noch fernerhin die volle Schwere 7 — 98 — einer Ueberbürdung tragen zn lassen, welche nach Recht und Billigkeit auch andere, günstiger behandelte Länder zum Theile mitzutragen hätten. (Sehr gut!) Wir leben der Zuversicht, daß es bei ihren Beschlüssen nicht maßgebend einwirken wird, wie groß und stark der Schutz- und Rechtsuchende, sondern wie groß und stark das von diesem angesprochene Recht ist. (Lebhaftes Bravo.) Mit diesen Gesinnungen treuester Ergebenheit erlaubt sich der Landtag des Herzogthums Kram die ehrfurchstvollste Bitte zu stellen: Euere Majestät geruhe allerguädigst zu verfügen: Daß die Durchführung des Reichs-Finanz-Gesetzes für das Verwaltungsjahr 18^/^ im Herzogthume Kram mit möglichster Schonung und Nachsicht stattfinde, und dadurch die in dieser Beziehung von dem k. k. Finanzminister in beiden Häusern des Reichsrathes im Allgemeinen gegebenen Zusicherung auch für dieses Land durch die That verwirklicht werde; daß das k. k. Ministerium in der nächsten Reichsrathssession eine Gesetzes- Vorlage behufs der Regulirung der Grundsteuer auf einer für alle Königreiche und Länder gleichmäßigen und gerechten Grundlage, wodurch die dem Herzogthum Kram seit Einführung des stabilen Catasters auferlegte unverhältnißmäßig hohe Grundbe¬ steuerung auf ihr richtiges Maß zurückgeführt werde, zur verfassungsmäßigen Behandlung vorlege; daß aber schon vorläufig und provisorisch ein angemessener Nachlaß an der Grundsteuer in Krain gewährt werde, indem die Gesammtziffer des Grundsteuer - Or- dinariums auf der Grundlage von 12 Percent (statt der bisherigen 16"/g) des Cata- stral-Reinertrages zu ermitteln sei, demgemäß auch die Regelung der Zuschlägezifsern stattzufindcn habe, und daß ein dießbezüglicher Antrag durch das k. k. Ministerium in die verfassungsmäßige Verhandlung ehethuulichst geleitet werde. Aus dem Landtage des Herzogthumes Krain". (Anhaltendes Bravo und 8Iavn.) Präsident: Ist etwas gegen die Fassung der Adresse zu bemerken? — (Nach einer Pause.) Jene Herren, welche mit derselben einverstanden sind, wollen sich erheben. (Die Versammlung erhebt sich.) I »halt. Dis Verhältnisse des krainischen Grundentlastungsfondes: Seite Bericht der Rechenschafts- und Finanzausschüsse im Landtage 1872 .... 3 Erster Landtagsentwurf eines Ucbercinkoin mens . II Regierungsentwurf desselben . 13 Bericht des Finanzausschusses im Landtage 1874 .. 14 Zweiter Landtagsentwurf des Uebereinkommens ., . . . 21 Vergleichung der 3 Entwürfe . .. 23 Die Unverzinslichkeit der Staatsvorschiisse 24 Die Höhe der Grundentlastungsfondsumlagcn zur indirekten Steuer .... 26 Anhang. Die Grundsteuerüberbürduug . 27 I. Majestätsgesuch der Stände Krams vom 9. Mai 1844 . 27 II. Landtagsverhandlung vom 24. Februar 1863 . 53 III. Landtagsverhandlung vom 31. März 1863 . 71