Vereinigte Laib acher Zeitung. «b«o. 102. Gedruckt mit Edlen von Kleinmaycr'schen Schriften. Frentag den 22. Dezember 181 5. Tarif als Veylaae zur Kouvenzion in Bezug m Frankreich dmch eme verendete Armee I. Proviant, Fouragc, Quartier, Heitznng. Gewöhnliche Porzion des Gemeinen. 5wcr» Pfnnd schwer Gewicht gemischtes Brot, (pzciten Abwechslung in die Kost zu bringen, sich jedoch so viel als möglich an trockene Gemüse halten. Speck kann nur gegeben w'erden, wenn die Truppen es auch zufrieden sind. 3) Mchl zum Brode darf den Truppen nur mit ibrcr Einwilligung geliefert werden, und dann muß das nöthige Holz und die Ocfcn, um das Brod zu backen, dazu gegeben werden. Zwieback wird nur auf dem Marsche, oder in dringenden Fallen , odcr zuKompleürung des Reserve-Dor-ratks von 10 Tagen gegeben, womit die Truppen in ihren Ambulanzen versehen seyn müssen. Diese Komplcnrung wird unter der lägl.Ver-pficgung vcrabreicht.Ucbrigens ist zurVcrsichc-rnng einer genauen Verproviantirung ausgemacht, daß binnen 2 M onatben die Magazine so cingenchtetwerdcnsoUcr, daß mit Ausnah-nie des Fleisches immer ein Vorrath von Proviant und Fourage auf i^i Tage, unter Aufsicht der Französischen Magazin - Verwalter, vorhanden sey. Die Adminissra^oncn der Armee-Corps haben das Nccht dic^n Vorratb, wenn sie es.für nöthig halten, zu untersuchen. 4) DaZ Fleisch wird aeschlachtet geliefert, ohne die Köpfe, Füsse, Lungen, Leber und andere Eingeweide darunter zu begreifen. Wenn man mit Einwilligung der Truppen das Schlachtvieh lieber lebendig lieftrt, so soll das Gewicht davon nach cmer billigen Schätzung mit Inbegriffdes Äopfes, d.'s Uu-schlits^md alles dessen, was eßbar ist, bestimmt werden. In diesem Falle bleibt die Haut den Truppen. 5) Alls dem Marsche und bey andern Gelegenheiten, wo der Soldat etapenmassig verpflegt wird, soll derselbe Tarif zur Grundlage dienen, dann erhalt der Soldat seine Porzion, oder ein hinlängliches Äquivalent zubereitet, und auf seine 2 Mahlzeiten vertheilt, uud in der Frühe einen Theil des Brodes nebst seiner Porzion Brannt oein. 6) Die Empfangsscheine werden von den Regimenter», Kompagnien, und Detasche-ments nach Porzionen und Razionen ausgestellt, und bey jedem Armee-Corps von einer gemischten Kommission, deren Bureau-Kosten von der Französischen Legierung regu-lirt und bezahlt werden sollen, nachgesehen und verifizirt. 7) Da die Truppen von mehreren dieser Armeen gewohnt sind, Taback zu rauchen, und die Soldaten nicht im Stande sind, ihn zu den in Frankreich bestehenden hohen Preisen zu' kaufen, so ist ausgemacht worden, daß die Regimenter, Kompag.-nien und Vetaschements monathlich ein halbes Kilogramm Tabak für jeden gegenwartigen Mann verlangen können, und nur 6) Centimen für das halbe Kilogramm minder guten aber frischen Tabak, der ,in den Magazinen verkauft wird, zu bezahlen brauchen. Um hierdey alle Kontrebande zu verhüten, sollen die Regimenter kleine Bücher erhalten, worin die abgelieferten Quantitäten Tabak aufgezeichnet werde« s?llen. Offiziers-Porzionen. Zwey Pfund weisses Brod; is^ Pfund feine Grütze oder Surrogate; 2 Pf. Fleisch; 1 Porzion Liqueur von guter Qualität; 2 Talglichter, wovon 3 aufs Pfund gehen. Anmerkung. Zu Vermeidung verschiedener Nachtheile ist'zu wünschen, daß dieser Theil der porzionen für sämmtliche Armee - Corps im Gelbe und zu einem Mtttelpreise für den Tag angeschlagen u. immer im Gelde verabfolgt werde. Ueberdieß 'Ein FänfzebntelStere hartes Brennholz, oder nach den Lokalitäten'ächtes Holz, Steinkohlen oder Torf, nach den in den Fr anzösi-schen Reglements festgesetzten Proporzionen. Anmerk. Dieser Theil der Porzion wird immer, ausser auf dem Marsch, in Natnra gegeben. ^n den Provinzen, wo man allgemein Steinkohlen brennt, soll der Tausch zwischen Holz und Koblen, sowohl für die O ffizicre als die Gemeinen, nach dem inderFranzös. Armee üblichen Tausch-Tariff geschehen. Anmerkung. Die Sommer - Razion h e tragt die Hälfte, und man rechnet sechs Winter-Monathe. Ucberdicß Quartier nebst Betten. Die Offiziers Porzionsn und das Quartier werden folgendermaffett verabreicht. Ein Subaltern-Offizier, 1 Munduorzion, 1 Hblzvorzwn, 1 Zimmer, « bis 2 Studn» für die Bedienten. Ein Infanterie - Cavitain und Rittmeist er, und O.pitilin,«n8600nä, 2,Mnndporzionen, 2 Holzporzionen, 2 Zimmer, 3 Stuben für die Bedienten. Ein Major, 3 Munbporzionen, 3 Holzporzionen, 3 Zimmer, .3 Stuben für die Bedienten. Ein Oberstlieutenant, 4 Mundporzionen, .3 Hol;pl>rzionen, 3 Zimmer. Ein Oberst, 5 Mundporzionen, 3 Holzporzionen , 3 Zimmer, 4 Stuben fü r die Bedienten. CLetztern 3, wenn sie ein Regimentkom-mandiren, eine Mundporzion, ein Zimmer, eine Holzporzlon, eine Bedientenstube mehr.) Ein General-Major, vMundporzionen, /f Holzporzioneu, /, Zimmer, /j Stuben für die Bedienten. Ein Gcnerallieutenant, 9 Mundporzio-nen, 5 Holzporzionen, 5 Zimmer, 7 Stuben für oie Bedienten. (Letzter« 2, wenn sie eine Division kom-mandiren, oder beym Generalsiab angestellt sind, bekommen sie in allem eine Porzion mehr.) Generäle dee Cavallerie oder Infanterie, oder Kommandanten eines Armee - Corps, 12 Zimmer. (Die Oberbefehlshaber und Corps-Kommandanten werden angemessene Hotels jbe-wohnen, die so viel als nöthig ist, geheitzb werden sollen.) ,) Die Bedienten erhalten die Porzion lvbc die Gemeinen, abcr nach dem Effektiv-Stande der Anwesenden, und wicht über die für jede Armee bestimmte Zabl. ' 2) Die bey den Administrationen Angestellten , und die Chirurgen sollen nach ihren Graden in Allem den Militairs gleich geachtet werden. 3) Im Nothfälle, vorzüglich auf dem Marsche, wird man sich mit einer geringern Zahl von Zimmern begnügen. In den Kasernen sollen die Quartiere nach den Umständen und im Einvernehmen mit den Herren Kommandanten rcgulirt werden. F o u r a g e. Leichte Razion ) Schwere Porzion. Hafer 5s8 Pariser < Hafer i Pariser Scheffel. / Scheffel. Hen 10 Pfund. i Heu ic> Pfund. Stroh 3 Pfund. ) Stroh 3 Pfund. ,) Die schweren Razionen werden für die Reitpferde der Ossiziere, für, die Pferde der regulären, sowohl leichten als schweren Ca-vallerie, und sür dic Artillerie-Pferde, welche die Kanonen und die dazu gehörigen Mu-nizions - Karren ziehen, verabreicht. Alle übrigen auch die Kosaken - Pferde erhalten leichte Raziou, den Fall ausgenommen, wenn sich nach den besondern Reglements ci-ner Armee noch Equipagen nndcn sollten, welche die schwere Nazion zu bekommen haben. Bey Marschen oder Dislbkazioncn, welche über ^ Tage danern, erhalten alle auf dem Marsche befindlichen Pferde schwere Nazion. 2) Fm Nothfalle können zum Ersatz füc die Fourage sechs Razionen Gorsic, und bccM äussersten Mangel sechs Nazionen Roggen statt acht Razioncn Hafer, und eine halbe leichte Nazion Hafer für fünf Pfund Heu gegeben werden. Dieses letztere Surrogat kann von denjenigen Truppen, bey denen die Heurazion gewöhnlich geringer als zehn Pfund, und die Hafer-Razion starker lsi, von Rechtswegen verlangt werden. 3) Das Stroh wird aus den Magazinen in die Ställe in den festen Plätzen geliefert, und der Dünger bleibt den Truppen, welche ihn selbst wegnehmen müssen; bey den Einwohnern liefern diese das Stroh uach dem Tarifs, und benutzen den Dünger. 4) Die Stalle werdenZ den Regimentern und Kompagnien nach dem Effertw-Stande der Pferde, liebst Beleuchtung und Platz für die Wache, die der Bagagen,-und Fourage angewiesen. 5) Die Fourage für die Offiziere der verschiedenen Grade soll jeder Truppe nach ihren Organisazions- Listen, wie diese vor diesem Tariff bestanden haben, und zwar ohne allen Abzug, nach diesen Listen geliefert werden. Die Stalle für dic Offiziers-Pferde werden gleichfalls nack dcm Effektiv-Stande, nebst Platz für die Bagagen und Fourage, abcr vhne Beleuchtung angewiesen. Man wird-für das Pferd ^ Fnß in die Brcitc und 3 Fuß in die Länge rechnen. Allgemenie Anmerkung. Die Truppen dürfen nichts über diese« Tariff hinausfordern und müssen sich auf ihre Kosten alle diejenige» Gegenstände, die nicht darin begriffen sind, als: Seife, Butter, Kreide :c. selbst kaufen. Die Städte müssen a!b der Französischen Gränze ankommen, so dürfen dieselben nur bis zum i. Februar i3i6 mit Pferden aus dcm L^nde und nur in mäßigen Quantitäten transportin werden. IV. Posten. tzl'!cVriefe,welche den inncrnDicnsi derCorps und dieCorrespondenz mit den Fra^zös. Behör-dc'n betreffen, und mit der offiziellen Aufschrift des Absenders versehen sind, soUcn auf den gewöhnlichen Posten angenommen und i;ncnt-geldlich befördert wcrden Was die Stafetten und die Privat-Correspondenz der Militärs anlangt, so werden solche nacb der gewöhnlichen Tare bezahlt. Die Kuriere und Reisenden , sie wögen Militärs seyn oder nicht, zahlen pünktlich die Postpfcrde. V. Douanen. Die zur Beklcidnng dieser Truppen bestimm -ten Effekten genießen freye Einfnbr mittelst gültiger Certisikate. Die Militärs, welche zu ihren Corps stoffen, oder Frankreich verlassen , haben an den Douanen für alles, was n: ihrem eigenen Gebrauche, odcr dem der Truppe geHort, durchaus nichts zn bezahlen. Festgesetzt und unterzeichnet zu Paris den Ho. November im Jahre des Herrn isi5. Italien. Am 3. d. sind I. Maj. die Kaiscri?: und «m 5. Ibre durchl, Schwester die Königinn von Sardinien in besten Woblseyn zu Ä)?o-dcnaeingetroffen, wonunbis-aufIfirekönigl. Hoh. die vcrwittwete Frau Kurfürstin von Bayern, die ganze Familie versammelt ist. Die Abreise I. Maj. des Kaiftrs von Venedig ist noch nicht bestimmt. Nach zuverlässigen Berichten, hat der Kaiser den Aus-fubrszull der robcn und geiponncnenSeide aus Italien in die deutschen Oesterr. Staaten, ans ein Scchsthcil des Zolls für dieAusfuhr in das Ausland herabgesetzt. Am 5. ist der Fürst von Mettcrnich von Paris über Mailand in Vc? nedig eingetroffen. (W. Z.) F r a n f r e i ch. Die Masse der Ncklamazioncn, welche Frankreich zu bezahlen bat, gibt man auf 4"2 MiUio,len an, die einem von dem ^r^u- sischen Staatsminlstcr v. Altenstein vorgelegten Entwürfe zufolge in drey Abtheilungen zerfallen: i) Die Kauzionen, welche in dey ehemahls von Frankreich besetzten Ländec-ü geleistet wurden. 2) Die auf Kontrakt? sich gründenden Kaufe. 3) Die gegen Bons gemachten Neqnisizioncn. Dem Vernehmen nacb drangen England und Preussen darauf, das Jährlich LoÄlillioncnanfdiescNcklama-zwnen von Frankreich bezahlt werden sollen. Den ncmstcn Nachrichten zufolge sollen-nach Abschluß des Friedens statt i5o,'oQo für's Erste 2n«/x)o Mann verbündete Truppen in Frankreich bleiben, 5o,(!>o^ davon aber nacb Verlauf eines Jahres abziehen Den 18. Nov. gegen 3 Uhr Nachmittags zog eine Abtheilung des zehnten Linien-Regiments, Grenadiere und Voltigmrs, welche da>>u bcstinimt sind, der königl. Garde einverleibt zu werden, in Paris ein. Als sie bey den Fenstern des Kö' gs vorübcrmar-schlrten, rief ihnen Sc. Maj. zu: Guten Tag, meine braven Freunde, es macht mir viel Vergnügen, euch zu sehen. Vor ibnen zog eine g/osse Anzahl von Nazionalgarden der, und begleitete sie bis in ibre Kaserne. Auf ihrem ganzen Zug ertönte das Geschrey: Es.lebc der Kcm'h! Es leben die Vourbons! welches die Pariser dadurch erwiederten t es lebe der Herzog von Angouleme! Der älteste Grenadiere trug die Büste des Königs, womit dic Stadt Blois diesemDetaschement ein Geschenk gemack,t hatte. MarfclM Massena soll einen Paß um ins Ausland zu gehen verlangt, Gen. Hullin aber die Erlanüniß erhalten haben, sich auf einen seiner Familie gebörigeu Gute unter Polizcy-Aufsicht aufzuhalten. (W. Z') Der allgemeine Zeitnng meldet aus Straße bürg vom 7. Dez.: Heute Nachmittags ist durch den Telegraphen an unsern Prefckten von Paris aus die offizielle Nachricht crelanat, daß der Mar^chall Ney gestern Abends von der Kammer der Pairs zum Tode verurchcilt, und heute Morgens das Todesnrtheil vollzogen worden ist. (W. Z.). Wechsel-Cours in Wien am 16. Dezember. 1815. Con^entionsmünze von Hu»'dert 355 fi. Weqen der einfallenden Feyertaae wird das folgende Blatt nicht erscheinen, und dafür Frcytags den 29, cm doppeltes Nro. ausgegeben werden